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Jan Löffler

CDU 17.09.2026 Sitzungen 8/34

Sie haben ein Notparlament eingefordert!) – Das haben wir zu keinem Zeitpunkt gefordert. Das können Sie prüfen. Sie werfen Äpfel und Birnen in einen Topf. In dieser frühen Phase der Unsicherheit ging es um die Ausrufung eines Ausnahmezustandes, (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) mit dem die rechtliche Grundlage und Vorsorge für angemessenes Handeln hätte geschaffen werden können. Was die AfD niemals gefordert hat, ist das, was Sie den Menschen in diesem Land in den folgenden zweieinhalb Jahren zugemutet haben. (Zuruf Sören Voigt, CDU) Das will ich in meinem Redebeitrag ausführen. Den zweiten Teil Ihrer Frage habe ich nicht vollständig aufgenommen, weil ich mich zunächst auf den ersten Teil konzentriert habe. (Jan Löffler, CDU: Ich kann es gern wiederholen!) Wir können das später diskutieren. Es gibt noch einige Rederunden. Aus meiner Sicht ist die erste Frage damit beantwortet. Ich würde gern fortfahren. Vielleicht ergeben sich zu Ihrer Fragestellung im weiteren Verlauf noch Antworten. Herr Löffler, hören Sie gut zu: Kopfloser, inzidenzwertbasierter Aktionismus statt Augenmaß und Vernunft haben Ihre Coronapolitik zweieinhalb Jahre geprägt. Dank Ihrer Frage fällt mir übrigens auch Ihr Fraktionschef – Herr Hartmann – ein, der damals die Stunde der Exekutive verkündete. Die Krise sei die Stunde der Exekutive. Diese ruhmreiche Stunde der Exekutive hat dazu geführt, dass wir uns heute darüber unterhalten müssen, wie unsere angeschlagene Wirtschaft gerettet und das, was damals zum Nutzen der Wirtschaft falsch gemacht wurde, wieder in Ordnung gebracht werden kann. Die Zwangsschließungen für unzählige Branchen waren unverhältnismäßige staatliche Eingriffe, und sie waren auch untauglich für die Eindämmung des Coronavirus und seiner ungefährlicheren Folgevarianten. Alles, was bleibt und nachwirkt, ist der Schaden. (Rico Gebhardt, Die Linke: Das sagen Sie!) – Das sage nicht nur ich, das sagen Wissenschaftler, Herr Kollege Gebhardt. (Rico Gebhardt, Die Linke: So ein Quatsch!) Die staatliche Übergriffigkeit, die sich wie eine Dystopie aus Orwells „1984“ liest, war ab 2020 bittere Realität, auch in Sachsen. (Jan Löffler, CDU: Wir reden über den Antrag!) Sie schütteln mit dem Kopf. Rufen wir uns die Ereignisse ins Gedächtnis, die im Einzelnen abgelaufen sind: erster Lockdown im März 2020. (Zuruf Jan Löffler, CDU) – Hören Sie mir doch zu, Herr Kollege. Erster Lockdown im März 2020, ab Oktober 2020 der sogenannte Lockdown light, im Dezember 2020 der zweite Lockdown – der Wellenbrecher-Lockdown im Merkel-Sprech – bis März 2021. Danach kurzzeitige Lockerungen, dann von Ende April bis Ende Juni der dritte harte Lockdown. Ab August 2021 wurde ein Teil der Kundschaft durch 3GRegelungen – geimpft, genesen oder getestet – ausgesperrt. Ab November 2021 wurde über 2G-Regelungen die Diskriminierung nicht geimpfter Menschen verhängt: Ohne Impfung kein Zugang zu Geschäften und Dienstleistungen. Basta. Diese Schikanen wurden auf der Grundlage überwiegend wertloser Testergebnisse und fragwürdiger Inzidenzwerte verhängt, begleitet von politisch-medialen Angstkampagnen anstelle sachlich ausgewogener Informationen. Gab es Planungssicherheit für Dienstleister, Unternehmen und den Einzelhandel? Fehlanzeige. Versetzen wir uns in die Lage der Unternehmen. Sie lachen. Ich glaube, denen war weniger zum Lachen. (Jan Löffler, CDU: Es geht nicht immer nur um Sie!) Stellen Sie sich den Umsatzausfall vor. Ihre Kosten laufen weiter. Ihre Rücklagen schmelzen dahin. Ihre wirtschaftliche Existenz ist bedroht. Ihre finanzielle Lage ist prekär. Nach einer SCHUFA-Abfrage könnten Sie nicht einmal mehr eine Wohnung anmieten. Bund und Länder boten finanzielle Hilfen an, die rund 84 000 sächsische Unternehmen annahmen. Damit sind wir beim heutigen Antrag. Das BSW möchte unter Punkt I festgestellt wissen, dass die staatlichen Schutzmaßnahmen zahlreiche Unternehmen in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht haben, dass die flankierenden Hilfsangebote rechtlich derart vage formuliert waren, dass die Förderbedingungen nachgeschärft werden mussten, dass rechtliches Vertrauen rechtliche Klarheit voraussetzt und dass die Ausgestaltung der derzeitigen Härtefallregelungen ausbaufähig ist. Das ist die Faktenlage. Es geht nicht nur um die zahlreichen Rückforderungen oder das damalige Nachformulieren der Förderbedingungen. Das politische Eingeständnis durch die Einführung von Härtefallregelungen lässt vermuten, dass etwas massiv schiefgelaufen ist. Wenn 90 % der Härtefallanträge bewilligt werden, dann ist das auch ein Eingeständnis rechtlicher Defizite im gesamten Verfahren. Diese Defizite müssen nun vollständig und rechtssicher behoben werden. Daher ist dem Feststellungsteil des BSW-Antrags zuzustimmen. Nun komme ich zum rechtlichen Teil unter Punkt II. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ist am 08.10.2025 ergangen. Dazu mag es noch Hinweise zur genauen Ausformulierung der Zweckbestimmung in den Förderbedingungen oder zur Auslegungspraxis geben. Damit kann sich der Rechtsausschuss gegebenenfalls näher beschäftigen. Ich möchte mich nicht in den kleinteiligen Prüfungs- und Berichtsanforderungen im Detail verlieren. Das Ziel des Antrags, die Förderbedingungen einerseits und die Rückforderungspraxis andererseits rechtssicher zu gestalten, ist jedenfalls klar zu erkennen und zu begrüßen. Ich unterstreiche noch einmal, dass es in der Coronazeit ein schwerwiegender Fehler der damaligen Sächsischen Staatsregierung aus CDU, SPD und GRÜNEN war, unsere Wirtschaft in ein künstliches Koma zu versetzen. Das sagen nicht nur wir, das sagen Experten wie Prof. Schrappe oder Prof. Streeck. Beide sind keine Schwurbler, beide sind keine Leugner, um bei dem damaligen Sprachgebrauch zu bleiben, sondern viel zitierte, renommierte Wissenschaftler, die für eine differenzierte Herangehensweise standen. Auch Wirtschaftsexperten wie Hans-Werner Sinn mahnten damals eine bessere wirtschaftliche Flankierung an. Das ist ein Anlass, liebe Kollegen von der CDU, die hier anwesenden Lockdown-Verantwortlichen heute daran zu erinnern, dass der immense wirtschaftliche Schaden zumindest teilweise vermeidbar gewesen wäre. Ich erinnere Sie an die Forderungen der AfD-Fraktion vom Dezember 2020 an die damalige schwarz-rot-grüne Regierung: Es sollten unverzüglich Strukturen außerhalb des SGB-II- und ALG-II-Systems geschaffen werden, um Soloselbstständigen und Kleinunternehmern für die Dauer der staatlich untersagten Tätigkeitsausübung ein existenzsicherndes Übergangsgeld zu gewähren. Dieses sollte unbürokratisch über eigens dafür geschaffene Stellen ausgezahlt werden, ohne vorhandenes Vermögen darauf anzurechnen. Die Umsetzung unserer Vorschläge hätte der Wirtschaft, den Verwaltungen und den Gerichten viel Zeit, viel Ärger und viel Geld gespart; denn auch der AfD ging es um eine klare Zweckbestimmung, um klare Strukturen, um Rechtssicherheit. (Staatsminister Dirk Panter: Genau!) Wie aber reagierten CDU, SPD, GRÜNE und Linke? Zur Wahrheit, sehr geehrter Herr Panter, gehört: Sie wollten all das nicht, und Sie lehnten unsere Vorschläge ab. (Zuruf Staatsminister Dirk Panter) Für die Damen und Herren Abgeordneten hatte das bis heute keine Konsequenzen, für die sächsische Wirtschaft dagegen leider schon, und zwar sehr harte. Auch vor dem Hintergrund der Haushaltslage ist es falsch, dass der Freistaat weiterhin an seiner Rückforderungspraxis zum Soforthilfe-Zuschuss Bund festhält. Allein bis zum 30. Juni 2026 sind sage und schreibe 12 018 Härtefallanträge bei der Sächsischen Aufbaubank eingegangen. Laut Auskunft der Staatsregierung beträgt die Bearbeitungszeit im Durchschnitt 40 Minuten je Fall. Das macht 8 000 lange Arbeitsstunden, 8 000! Hierbei fragt man sich doch: Wie viel kostbare Arbeitszeit, wie viele Steuermillionen für Verwaltungsarbeit wollen Sie eigentlich noch verbrennen? 90 % der Härtefallanträge sind berechtigt und führen zum Erlass der Rückforderung. Die Verwaltungskosten stehen in keinem Verhältnis zum Aufwand. Das bedeutet, dass bei einem vollständigen Erlass sämtlicher Rückzahlungen der Freistaat viel Arbeitszeit und Steuergeld sparen könnte. Vor den Haushaltsverhandlungen wäre dies ein starkes Argument, jedenfalls für uns. Noch einmal zurück zu den Ursachen, warum das Parlament heute überhaupt über Coronahilfen diskutieren muss. Herr Kromer, waren denn die Zwangsschließungen, waren die Arbeitsverbote, war das Aussperren der Kundschaft, wie Sie das dargelegt haben, verhältnismäßig und notwendig? Nein, das waren sie definitiv nicht. Das Wissen darüber hätten die Entscheidungsträger schon damals haben können, haben müssen. Wenn sie es nicht hatten, dann hatten sie zumindest eine Holschuld, sich die erforderlichen epidemiologischen Daten und Grundlagen zu beschaffen, systematisch auszuwerten und auf unverhältnismäßige, jahrelange Schikane zu verzichten. Daher, meine Damen und Herren, überzeugen auch die Beteuerungen nicht, die wir immer wieder hören, dass Sie mit dem Wissen von heute anders handeln würden, dass Sie überrollt wurden und es nicht besser wussten. Diese Ausreden greifen nicht. Sie überzeugen niemanden. Schon 2020 gab es hinreichende Erkenntnisse, dass Schließungen und Arbeitsverbote massiv schaden und kaum nutzen. Die Lehren für die Zukunft: Nie wieder darf es undifferenzierte, allumfassende staatliche Willküreingriffe in unser Leben oder für die Wirtschaft geben. Machtmissbrauch und autoritäre Fantasien wie zwischen 2020 und 2023 dürfen sich nicht wiederholen. (Staatsminister Dirk Panter: Machtmissbrauch!) Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden, Herr Panter, politisch und juristisch. (Zuruf Staatsminister Dirk Panter) Das sind wir allen Opfern des Coronaunrechts schuldig, aber auch unserer sächsischen Wirtschaft, die ohne Notwendigkeit jahrelang schikaniert und in Existenznot getrieben wurde. Die einfache Logik ist: Wer keine Geschäfte zusperrt und die Kunden nicht aussperrt, braucht sich später um Wirtschaftshilfen keine Gedanken zu machen. Das ist ganz einfach. Nun soll die Enquetekommission „Pandemie“ Lösungen für die Wirtschaftshilfen finden. Wenn es aber erst 2029 ein Ergebnis gibt, sind seit dem ersten Lockdown neun Jahre vergangen. Wir wollen aber, dass sich heute etwas für die geschädigten Unternehmen bewegt, daher werden dem Antrag zustimmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Prantl sprach für die AfD-Fraktion. Nun spricht für die SPD-Fraktion Kollege Homann; bitte schön.

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