Plenarprotokoll 18/132
14.10.2026 · 289 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: SPD (34)FDP (30)GRÜNE (29)AfD (29)CDU (23)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich heiße Sie alle herzlich willkommen zu unserer heutigen, 132. Sitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen. Mein Gruß gilt auch den Gästen auf der Besuchertribüne, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien sowie den Zuschauerinnen und Zuschauern an den Bildschirmen. Für die heutige Sitzung haben sich 22 Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen. Geburtstag hat heute Frau Kollegin Britta Oellers von der Fraktion der CDU. Herzlichen Glückwunsch und alles Gute! (Beifall von allen Fraktionen) Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Besuchertribüne, sehr geehrte Damen und Herren, bevor wir in die Tagesordnung der heutigen Plenarsitzung einsteigen, möchte ich mit Ihnen gemeinsam einen ganz besonderen Gast begrüßen. Soeben hat die Friedensnobelpreisträgerin aus dem Jahr 2022, Frau Oleksandra Matwijtschuk, auf der Besuchertribüne Platz genommen. Frau Oleksandra Matwijtschuk ist eine ukrainische Juristin und Menschenrechtsaktivistin. Ihre Arbeit zum Schutz der Menschenrechte konzentriert sich seit 2007 auf die Ukraine und die Region Eurasien. 2022 erhielt sie als Gründerin ihrer ukrainischen Menschenrechtsorganisation Centre for Civil Liberties den Friedensnobelpreis. Herzlich willkommen hier bei uns im Landtag von Nordrhein-Westfalen! (Langanhaltender Beifall von allen Fraktionen und der Regierungsbank – Die Abgeordneten erheben sich von ihren Plätzen.) Frau Matwijtschuk wird während ihres Aufenthalts in Nordrhein-Westfalen von der neuen Generalkonsulin der Ukraine in Düsseldorf, Frau Oksana Tarasiuk, begleitet. Herzlich willkommen! (Beifall von allen Fraktionen und der Regie- rungsbank) Sie wird des Weiteren begleitet von Frau Uliana Derkach – sie ist Rechtsdienstleisterin für ukrainisches Recht in Deutschland –, (Beifall von allen Fraktionen und der Regie- rungsbank) von Herrn Professor Dr. Markus Ogorek von der Universität zu Köln, der gleichzeitig Direktor der Adenauer School of Government ist, (Beifall von allen Fraktionen und der Regie- rungsbank) und von Frau Gresa Morina. 14.10.2026 (Beifall von allen Fraktionen und der Regie- rungsbank) Liebe Frau Matwijtschuk, liebe Gäste, seien Sie uns nicht nur heute sehr herzlich willkommen im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Wir danken für Ihre wertvolle Arbeit. Ich darf im Namen der Abgeordneten dieses Landtages auch erneut sagen: Wir stehen an der Seite der Ukraine. (Beifall von allen Fraktionen und der Regie- rungsbank) Damit rufe ich auf: 1 Landesregierung stoppt Bau von Rettungswachen – Gesundheitsminister Laumann gefährdet die Notfallversorgung in Nordrhein-Westfalen und lässt die Kommunen im Stich! Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/21741 Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 12. Oktober gemäß § 95 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu dieser aktuellen Frage der Landespolitik eine Aussprache beantragt. Ich eröffne die Aussprache. Für die SPD hat als Erstes Frau Abgeordnete Kapteinat hat das Wort.
Lisa-Kristin Kapteinat SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Notfälle lassen sich nicht verschieben, und sie halten sich auch nicht an Moratorien. Einen weiteren Investitionsstau im Rettungswesen können wir uns deswegen wirklich nicht leisten. Aber genau das passiert gerade in Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung macht aus NRW ein „Stillstandshausen“, und das ausgerechnet bei der Notfallversorgung. (Beifall von der SPD) Mit Erlass vom 30. September haben Sie den Neubau, die Erweiterung und den Ersatzbau zahlreicher Rettungswachen auf unbestimmte Zeit stoppen lassen. Der Grund: ein Streit über die Finanzierung sogenannter Fehlfahrten im Rettungsdienst. Dieser Konflikt ist seit Monaten bekannt. Lösungen wurden angekündigt. Minister Laumann hatte sie erst zu Ostern, dann zu Pfingsten in Aussicht gestellt. Doch statt einer richtigen Lösung gab es einen Musterbeschluss, der für viele Kommunen genau gar nichts besser gemacht hat. Es geht hier nicht um irgendein Bauprojekt. Hier geht es um die Infrastruktur, die im Notfall über schnelle Hilfe entscheidet. Eine Rettungswache ist kein Luxus. Sie ist Voraussetzung dafür, dass Rettungskräfte Landtag schnell vor Ort sein können. Sie ist Teil einer funktionierenden Notfallversorgung. Und sie wird gebraucht; denn unsere Gesellschaft wird älter, und die Anforderungen an den Rettungsdienst werden nicht geringer. (Beifall von der SPD) Wer heute notwendige Neubauten und Ersatzbauten auf unbestimmte Zeit verschiebt, verschiebt nicht einfach Beton und Baupläne. Statt Planungssicherheit gibt es Stillstand; denn er verschiebt notwendige Versorgung für unsere Zukunft. Und wer trägt die Folge? Wieder einmal die Kommunen! Sie haben Bedarfe ermittelt, Grundstücke gesucht, Planungen vorangetrieben und Finanzierungen vorbereitet. Und jetzt müssen Städte und Kreise mit erheblichen Verzögerungen, zusätzlichen Kosten und Planungsrisiken umgehen. Die Kommunen haben ihre Hausaufgaben gemacht. Das Land liefert die notwendigen Lösungen nicht. Gerade in dieser Zeit, in der viele Städte und Kreise unter erheblichem finanziellem Druck stehen, brauchen sie Verlässlichkeit vom Land und keine Entscheidungen, die ihre Planungen von heute auf morgen auf die Kippe stellen. Noch entscheidender ist aber die Frage, was dieser Stillstand für die Menschen in Nordrhein-Westfalen bedeutet. Gerade im ländlichen Raum sind kurze Wege entscheidend. Dort kann der Standort einer Rettungswache darüber mitentscheiden, ob die vorgeschriebenen Hilfsfristen eingehalten werden. Fehlende Kapazitäten lassen sich nicht beliebig ausgleichen, und eine neue Rettungswache entsteht nicht innerhalb von wenigen Wochen. Um das ganz klar zu machen: Niemand von uns von der SPD behauptet, dass morgen der Rettungsdienst zusammenbricht. Aber wir dürfen auch nicht warten, bis aus einem Planungsstopp ein konkretes Versorgungsproblem wird. Nicht zu vergessen: Viele Rettungswachen entsprechen schon heute nicht mehr den Standards, die unsere Rettungskräfte an ihrem Arbeitsort erwarten dürfen. Deshalb brauchen wir jetzt klare Antworten. Wie viele Rettungswachen sind betroffen? Welches Investitionsvolumen steht auf dem Spiel? Welche Kommunen müssen ihre Planungen verschieben? Und vor allem: Wann endet dieser Stillstand? Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Finanzierungsstreit über die Fehlfahrten muss gelöst werden – rechtssicher, dauerhaft und ohne dass notwendige Infrastrukturprojekte auf unbestimmte Zeit blockiert bleiben. Sorgen Sie dafür, dass die Kommunen wieder planen können. Sorgen Sie dafür, dass notwendige Rettungswachen gebaut und modernisiert werden können. Nordrhein-Westfalen braucht funktionierende Rettungswachen, jetzt und in Zukunft. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD) 14.10.2026
André Kuper
Danke, Frau Kapteinat. – Für die CDU spricht ihr Abgeordneter Herr Schmitz.
Marco Schmitz CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD hat ein erstaunliches Talent entwickelt: Sie entdeckt ein Problem, sobald andere anfangen, es zu lösen. Heute ist es mal der Rettungsdienst. Weil ein Finanzierungsstreit zwischen Kommunen und Krankenkassen für eine ordentliche Schlagzeile offenbar nicht ausreicht, macht die SPD daraus kurzerhand einen Gesundheitsminister, der angeblich die Notfallversorgung gefährdet. Die SPD erklärt heute: Karl-Josef Laumann gefährdet die Notfallversorgung. Das ist schon bemerkenswert. Wir legen ein Gesetz vor, das einen jahrelangen Finanzierungsstreit auflösen soll, und die SPD legt eine Aktuelle Stunde vor, in der sie uns vorwirft, wir würden nichts tun. Man könnte sagen: Wir arbeiten an der Lösung. Die SPD arbeitet an der Schlagzeile. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Sie werfen der Landesregierung und Karl-Josef Laumann vor, er lasse die Kommunen im Stich. Ich finde, bevor man einen solchen Vorwurf erhebt, sollte man sich wenigstens damit beschäftigen, was die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen tatsächlich tun, und vor allem damit, warum wir es tun. Denn unser Rettungsdienst hat ein Finanzierungsproblem – ein ziemlich handfestes sogar; daraus machen wir ja gar keinen Hehl. Die Kommunen müssen die Rettungsversorgung sicherstellen. Sie halten Personal vor, unterhalten Fahrzeuge, betreiben Rettungswachen und organisieren die Leitstellen. Die Krankenkassen wiederum können ihre Erstattung auf Festbeträge begrenzen. Und wenn die Rechnung der Kommunen nun mal höher ausfällt als der Betrag, den die Kasse bezahlen möchte, dann beginnt der Streit. Ein System, bei dem einer die Leistung sicherstellen muss und der andere hinterher über die Rechnung streitet: Man muss kein Finanzexperte sein, um zu erkennen, dass das auf Dauer Schwierigkeiten macht. Besonders absurd wird das – das ist eben schon gesagt worden – bei den sogenannten Fehlfahrten. Da wird ein Rettungswagen gerufen. Die Einsatzkräfte kommen, untersuchen und versorgen einen Menschen. Am Ende ist ein Transport ins Krankenhaus nicht notwendig. Das ist eine an sich wirklich gute Nachricht, weil dem Menschen geholfen worden ist und Krankenhauskapazitäten nicht benötigt werden. Nur unser Finanzierungssystem behandelt diesen Einsatz, als sei etwas schiefgelaufen. Dabei kann es medizinisch genau richtig gewesen sein, den Patienten zu Hause zu lassen. Ein Rettungseinsatz wird doch nicht dadurch sinnvoll, dass am Ende jemand Landtag im Krankenhaus landet. Das ist der eigentliche Widerspruch. Deshalb muss sich etwas ändern. Die SPD fordert die Landesregierung heute auf, endlich zu handeln. Nun haben CDU und Grüne bereits am 6. Oktober einen Gesetzentwurf zur Änderung des Rettungsgesetzes eingebracht, den wir morgen im Landtag beraten. Ich gebe zu, das ist für die Dramaturgie Ihrer Aktuellen Stunde jetzt ausgesprochen ungünstig. Da möchte man der Regierung Untätigkeit vorwerfen, und dann liegt auch noch ein konkreter Gesetzentwurf auf dem Tisch. Das ist ärgerlich für Sie, meine Damen und Herren. Das sehe ich ein. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir ändern mit diesem Gesetz die Finanzierungsgrundlagen des Rettungsdienstes. Künftig sollen Kommunen und Krankenkassen die Benutzungsentgelte auf Grundlage der tatsächlichen Kosten und der geltenden Bedarfspläne verbindlich miteinander vereinbaren. Kommt keine Einigung zustande, kann eine Schiedsstelle angerufen werden. Das bisherige System, in dem sich die Beteiligten über Gebühren und Festbeträge gegenseitig blockieren, soll durch klare Verhandlungen und verbindliche Verfahren ersetzt werden. Wenn ein Mensch die 112 anruft, dann darf er darauf vertrauen, dass Hilfe kommt. Er muss sich keine Gedanken darüber machen, ob die Kommunen und die Krankenkassen gerade darüber streiten, wer die Rechnung bezahlt. Deshalb ändern wir dieses System; denn der Rettungsdienst soll sich um Menschen kümmern und nicht um Finanzierungsstreitigkeiten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Natürlich brauchen wir dazu auch die Reform des Bundes. Ich bin guter Dinge, dass, übrigens gemeinsam mit der SPD, morgen die Reform im Bundestag beschlossen wird – auch mit einigen Änderungsanträgen, die dann vieles lösen. Damit komme ich noch einmal zu den Rettungswachen. Niemand in diesem Haus wird ernsthaft bestreiten, dass wir eine leistungsfähige Infrastruktur brauchen. Ich möchte an dieser Stelle auch einmal ausdrücklich unseren Rettungskräften danken, weil wir sehen: Wir haben einen guten, funktionierenden Rettungsdienst hier in Nordrhein-Westfalen. Wir haben das gesehen, als wir vor einigen Jahren die Flut hatten. Wir haben es jetzt in der Hitzeperiode gesehen. Ich bitte darum, dass die SPD diesen nicht weiter schlechtredet, sondern deutlich sagen: Es sind qualifizierte Menschen, es ist eine gute Kapazität, die wir haben und hier vorhalten. Dafür mein ganz großes Dankeschön an die Beteiligten! (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Warum ging es bei dem Erlass? Es geht uns um Planungssicherheit. Es geht in eine Phase, in der wir das Finanzierungssystem grundlegend ändern. Wenn 14.10.2026 eine Kommune nachweisen kann, dass sie eine Rettungswache dringend benötigt und diese zur Sicherstellung der Versorgung notwendig ist, dann braucht sie auch nicht in einem Verwaltungsverfahren hängen bleiben. Es ist ganz wichtig, dass dann weitergebaut wird. Aber zwischen einer berechtigten Sorge und Ihrer Behauptung, der Gesundheitsminister gefährde die gesamte Notfallversorgung eines ganzen Bundeslandes, liegt dann doch schon eine ganze Strecke. Die SPD beklagt die Unsicherheit der Kommunen. Ich teile diese Sorge. Das ist gar keine Frage. Aber dann sollten wir doch darüber reden, wie wir diese Unsicherheit dauerhaft beseitigen. Was hilft einer Kommune die Genehmigung für eine neue Rettungswache, wenn sie anschließend jahrelang mit der Krankenkasse darüber streiten muss, wie diese Kosten überhaupt erstattet werden? Was hilft eine Investitionsentscheidung, deren finanzielle Grundlage ungeklärt bleibt? Sie verlangen heute möglichst schnelle Entscheidungen. Wir wollen Entscheidungen, die auch morgen noch tragen. Selbstverständlich gehören dazu auch die bestehenden Versorgungsbedarfe, die geprüft werden müssen. Das ist der Maßstab, an dem wir uns als regierungstragende Fraktionen auch messen lassen werden. Im Übrigen werden unsere Rettungsdienste nicht allein dadurch zukunftsfähig gemacht, dass wir neue Gebäude bekommen, sondern wir brauchen auch neue Versorgungskonzepte. Wir müssen Notfallsanitäterinnen und -sanitätern ermöglichen, ihre erworbenen Kompetenzen einzusetzen, wir müssen vorhandenes Fachpersonal sinnvoll weiterbeschäftigen, und wir müssen neue Wege in der Versorgung erproben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie morgen eine bessere Lösung für die Finanzierung des Rettungsdienstes präsentieren möchten, hören wir uns das gerne an. Wir werden morgen ja nicht über den Gesetzentwurf entscheiden, sondern wir werden ihn überweisen. Wir sind gerne bereit, dann wirklich darüber mit Ihnen zu diskutieren. Nur bislang haben wir von Ihnen ausschließlich eine ziemlich laute Problembeschreibung gehört, aber keine Lösungsvorschläge. Nur eines sollten wir nicht verwechseln: Lautstärke ist noch keine Lösung, und eine Aktuelle Stunde ersetzt kein Gesetz. – In diesem Sinne herzlichen Dank und bis morgen, wenn wir über den Gesetzentwurf beraten werden. Danke sehr. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Danke, Herr Schmitz. – Für die FDP spricht die Abgeordnete Frau Schneider.
Susanne Schneider FDP
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon bezeichnend, was die regierungstragenden Fraktionen – oder die Union in dem Fall – für Probleme haben, wenn Landtag sich die Opposition erlaubt, eine Aktuelle Stunde zu beantragen. Ungeheuerlich. Ungeheuerlich! (Beifall von der FDP und der SPD – Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD]) Warum tun wir denn das in der Regel? Weil eben nichts passiert. Weil eben nichts passiert! Ich kann Ihnen eines sagen: Wenn die Menschen draußen die 112 anrufen, ist es denen total egal, was wir debattieren. Die wollen, dass zackig Hilfe kommt, dass ihnen geholfen wird. Da ist es auch egal, ob derjenige, der die 112 anruft, Geld hat oder nicht. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Jetzt bin ich aber gespannt, was kommt!) Es ist egal, ob die Kommune Geld hat oder nicht. Das Einzige, was zählt, wenn jemand die 112 anruft, ist, dass ein medizinischer Notfall vorliegt, und dann sollte bitte ganz schnell die 112 angerufen werden. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Das sollte für uns alle eine Selbstverständlichkeit sein. Doch in der letzten Zeit gab es sehr viel Verunsicherung in der Bevölkerung. Die Diskussion um diese sogenannten Leerfahrten im Rettungsdienst hat bei vielen Menschen den Eindruck erweckt, es komme künftig ein Kostenrisiko auf denjenigen zu, der den Notruf wählt. Solche Hemmungen sind in echten Notfällen wirklich fatal. Die Problematik hier ist also bekannt, und die lösen wir nicht mit großen Schlagzeilen, sondern mit einer durchdachten Reform. Wir dürfen daher nicht den dritten Schritt vor dem ersten machen. Bevor wir neue Rettungswachen bauen und damit Strukturen für Jahrzehnte festschreiben, müssen wir wissen, wie der Rettungsdienst künftig organisiert und finanziert werden soll. Deshalb ist es sinnvoll, neue Bauvorhaben bis zur Klärung der gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen zurückzustellen. Niemandem ist geholfen, wenn wir heute Millionen in eine neue Rettungswache investieren, deren Finanzierung morgen nicht gesichert ist, sehr geehrte Damen und Herren. Allerdings darf aus einem Moratorium kein Stillstand werden. Wenn Neubauten dringend erforderlich sind, um die Hilfsfristen einzuhalten, müssen Ausnahmen möglich sein, auch wenn die Ausführungsplanung noch nicht erreicht ist. Hier erwarten wir von Minister Laumann das nötige Augenmaß statt starrer, bürokratischer Vorgehensweisen. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Steht da drin!) Hinter der Diskussion über neue Rettungswachen steht ein größeres Problem, nämlich die ungelöste Finanzierung unseres Rettungsdienstes. Seit Monaten streiten Kommunen und Krankenkassen über die 14.10.2026 Fehlfahrten. Dabei ist bereits der Begriff irreführend. Wenn Rettungskräfte einen Menschen vor Ort medizinisch versorgen, ohne ihn anschließend ins Krankenhaus zu bringen, ist das keine überflüssige Fahrt, sondern eine erbrachte notwendige medizinische Leistung. (Beifall von der FDP und der SPD) Die Krankenkassen wollen diese Einsätze nicht vollständig finanzieren, und die Städte und Gemeinden können diese Einsätze aufgrund der Kosten nicht zusätzlich schultern. Erst recht darf die finanzielle Belastung nicht bei den Patientinnen und Patienten enden. Der Widerspruch zwischen Bundes- und Landesrecht darf nicht auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten ausgetragen werden! (Beifall von der FDP) Im Juni hat Minister Laumann nach monatelangen Verhandlungen einen Kompromiss zur Finanzierung der Fehlfahrten verkündet. Doch was ist dabei herausgekommen? Die Krankenkassen übernehmen für dieses Jahr die Hälfte der Kosten bestimmter Fehlfahrten, allerdings nur bis zu einem Anteil von 15 % aller Einsätze. Die Kommunen hingegen gehen von rund 25 % aus. Es bleiben also erhebliche Finanzierungslücken. Dass einige Rettungsdienstträger diesen Kompromiss nicht mittragen wollen, spricht daher für sich. Natürlich müssen wir über die Wirtschaftlichkeit sprechen. Aber nach fast einem halben Jahr Verhandlungen hätte man von der Landesregierung etwas mehr erwarten dürfen als diese befristete Mini-Minimallösung. (Beifall von der FDP und der SPD) Wir brauchen eine Reform, die den Rettungsdienst finanziell absichert und strukturell modernisiert. Dazu gehört, dass medizinisch notwendige Einsätze künftig auch ohne anschließenden Krankenhaustransport regulär abgerechnet werden können. Gleichzeitig müssen wir die vorhandenen Ressourcen besser einsetzen. Nicht jeder medizinische Hilfebedarf erfordert einen Rettungswagen, und nicht jeder Rettungsdiensteinsatz muss in einer Notaufnahme enden. Deshalb brauchen wir eine bessere Vernetzung der 116 117 mit den Rettungsleitstellen. Außerdem brauchen wir integrierte Notfallzentren und vor allem wir mehr Telemedizin. Auch die Zahl und Struktur unserer Rettungsleitstellen müssen wir dringend überprüfen. Unser Ziel muss eine Notfallversorgung sein, die Menschen schneller in die richtige Behandlung bringt und unnötige Kosten vermeidet. Dafür brauchen wir verlässliche gesetzliche Grundlagen. Der Bund muss die Reform der Notfallversorgung verabschieden, und Nordrhein-Westfalen muss sein Rettungsgesetz umfassend modernisieren. Landtag Doch ausgerechnet die Landesregierung, die jetzt Investitionen aufschiebt und auf künftige Reformen verweist, hat selbst noch keinen umfassenden Gesetzentwurf vorgelegt. Stattdessen beraten wir morgen einen Entwurf der Koalitionsfraktionen, der allenfalls ein erster Schritt sein kann. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Da macht die FDP den zweiten bestimmt!) Wer von den Kommunen verlangt, Investitionen zurückzustellen, muss ihnen auch sagen, wann sie wieder Planungssicherheit bekommen. (Beifall von der FDP) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, wir erwarten von der Landesregierung, dass die gewonnene Zeit genutzt wird, dringende Investitionen zu ermöglichen. Wir brauchen tragfähige gesetzliche und finanzielle Rahmenbedingungen, damit sich niemand sorgen muss, wenn er den Rettungsdienst ruft. Am Schluss meiner Rede möchte ich allen ganz herzlich danken, die tagtäglich im Rettungsdienst aktiv sind – sei es als Notfallsanitäter, als Rettungssanitäter, als was auch immer. Danke, dass ihr da draußen für uns diesen grandiosen Job macht! – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
André Kuper
Danke, Frau Schneider. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht die Abgeordnete Frau Thoms.
Meral Thoms GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD behauptet, die Zurückstellung von Bauvorhaben für Rettungswachen gefährde die Notfallversorgung in NRW. Das ist ein sehr schwerwiegender Vorwurf, denn es geht um die Frage, ob Menschen bei einem lebensbedrohlichen Notfall darauf vertrauen können, dass rechtzeitig Hilfe kommt. Bei diesem Vorwurf muss die Frage und das Nachfassen erlaubt sein: Wo sind dafür eigentlich die Belege? (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Welche konkreten Anhaltspunkte gibt es dafür, dass aktuell die Versorgungssicherheit gefährdet ist, (Zuruf von der SPD) dass Minister Laumann die Versorgungssicherheit gefährdet? Wer über Sicherheit im Rettungsdienst spricht, sollte doch bitte mit Fakten und nicht mit Befürchtungen argumentieren; denn gerade beim Rettungsdienst kommt es doch auf Vertrauen an! (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss leider sagen: Was Sie hier betreiben, ist Alarmismus. 14.10.2026 Morgen diskutieren wir in der ersten Lesung unseren Gesetzentwurf zur Reform des Rettungsgesetzes, (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Da freue ich mich auch schon drauf!) und Sie hätten morgen, also nur einen Tag später, Zeit, ausführlich mit uns über Finanzierung, über Planungssicherheit und über die Zukunft des Rettungsdienstes zu diskutieren. Stattdessen haben Sie eine Aktuelle Stunde beantragt und erwecken den Eindruck, als sei die Notfallversorgung in NRW akut gefährdet. Das wird weder der tatsächlichen Lage noch der Verantwortung gerecht, die wir gegenüber den Menschen in unserem Land haben. Wir erleben gerade, dass andere politische Kräfte gezielt Ängste schüren und Menschen verunsichern. Deshalb sollten wir demokratische Parteien gemeinsam besonders verantwortungsvoll sein. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zu- ruf von Henning Höne [FDP]) Schauen wir gemeinsam auf die Fakten. Wir befinden uns gerade mitten in einem Reformprozess auf Bundes- und Landesebene. Das ist allen bekannt; meine Vorredner*innen haben es bereits gesagt. Insbesondere die Bundesreform wird erhebliche Auswirkungen auf die Finanzierung haben. Deswegen werden noch nicht umgesetzte Ausbauplanungen zurückgestellt und überprüft. Es wird die Frage gestellt: Passen sie in das künftige Modell, in die künftigen Versorgungsstrukturen und vor allem in die künftige Finanzierung? Liebe SPD, Sie lassen aber unter den Tisch fallen, dass der Erlass auch Ausnahmen enthält. In der Planung weit fortgeschrittene Bauvorhaben können fortgeführt werden. Bei dringendem Bedarf kann auch ein Vorhaben in einer sehr frühen Phase der Planung im Einzelfall weiterlaufen. Das ist natürlich kein ausnahmsloser Baustopp; alle bestehenden Rettungswagen bleiben im Betrieb, der Rettungsdienst läuft weiter. Mit einem Punkt haben Sie völlig recht: Natürlich brauchen die Kommunen Klarheit. Sie brauchen konkrete Antworten, welche Vorhaben fortgesetzt und wie ihre Bedarfe berücksichtigt werden können. Die Sorge um Planungssicherheit – das ist klar – nehmen wir sehr ernst. Zwischen dieser sehr berechtigten Frage und der Behauptung, die Notfallversorgung sei gefährdet, liegt aber doch ein gewaltiger Unterschied. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Wir haben im Juni über die Finanzierung sogenannter Fehlfahrten diskutiert. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Und im Dezem- ber und im März und im Mai!) Dieser irreführende Begriff taucht im SPD-Antrag wieder auf. Schon damals haben wir diskutiert, dass Landtag ein Rettungswagen natürlich nicht unnötig ausrückt, wenn anschließend kein Transport ins Krankenhaus erforderlich ist, wenn der Patient oder die Patientin vor Ort versorgt wird. Das eigentliche Problem – das ist uns doch allen klar – ist aktuell die Finanzierung des Rettungsdienstes nur als Transportleistung. Deswegen streiten Kommunen und Krankenkassen, weil wir diese Bundesregelung noch nicht haben. Die Landesregierung hat in einem zähen Ringen gemeinsam mit beiden Seiten eine Übergangslösung für 2026 ausgehandelt. Diese Woche gehen wir noch einen Schritt weiter. CDU und Grüne haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Rettungsgesetzes vorgelegt, den wir morgen sehr gerne mit Ihnen diskutieren werden. Wir wollen das Gebührenmodell durch verbindliche Vereinbarung zwischen Kommunen und Krankenkassen ersetzen. Kommt keine Einigung zustande, soll es eine Schiedsstelle geben. Auch Experimentierklauseln sollen innovative Konzepte ermöglichen. Damit schaffen wir mehr Planungssicherheit und auch neue Möglichkeiten der Weiterentwicklung des Rettungsdienstes in diesem fortlaufenden Prozess der Reform, in dem wir uns befinden. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Auch der Bund muss jetzt aber endlich liefern. Er muss die medizinische Notfallversorgung als eigenständige Leistung der gesetzlichen Krankenkasse anerkennen und im SGB V verankern; das ist doch längst überfällig. Während die SPD hier in NRW die zweite Aktuelle Stunde zum Rettungswesen in vier Monaten anmeldet, befasst sie sich im Bund doch mit sehr gemütlichem Tempo mit der Notfallreform. Schon 2024 lag dazu ein sehr guter Gesetzentwurf vor. Die Grünen haben im Bundestag seit Langem und immer wieder auf Tempo gedrängt und 2025 dann endlich selbst einen Reformvorschlag eingebracht, weil sie das Warten leid waren. Diese Woche steht im Bundestag endlich die zweite und dritte Lesung der Notfallreform an. Es geht weiter. Auf unseren Rettungsdienst in Nordrhein-Westfalen können sich die Menschen verlassen. Statt auf lautstarken Alarmismus setzen wir auf Reformen, die wirken. Das kommt auch bei den Menschen an. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
André Kuper
Danke, Frau Thoms. – Für die AfD spricht ihr Fraktionsvorsitzender Herr Dr. Vincentz.
Dr. Martin Vincentz AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Den auf Benjamin Franklin zurückgehenden Ausspruch, dass Zeit Geld ist, werden Sie vielleicht schon einmal gehört haben. Den daran angelehnten Ausspruch, dass 14.10.2026 Zeit aber auch Hirn ist, ist den allermeisten wahrscheinlich nicht geläufig. „Time is brain“ ist in der Medizin sehr bekannt und steht sinnbildlich dafür, dass im Notfall – bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand, bei einem schweren Schlaganfall – buchstäblich jede Minute über das Leben der Patienten entscheiden kann. An dieser Stelle ist es natürlich alarmistisch, wenn die SPD sagt, dass die Notfallversorgung in Nordrhein-Westfalen unter den aktuellen Zuständen zusammenbrechen kann, weil das schlichtweg nicht stimmt. Wenn man die 112 wählt, kommt der Rettungswagen, kommt der Notarzt. Auf der anderen Seite stimmt allerdings genauso, dass unter dem unsäglichen Streit – egal ob zwischen Kommunen und Krankenkassen, egal ob zwischen Schwarz und Rot auf Bundesebene – die Notfallversorgung leidet. Notfallversorgung findet nicht mehr in der Qualität statt, die eigentlich angebracht wäre, die für die Versorgung kranker Menschen in einem so hoch entwickelten Industrieland wie unserem eigentlich nicht nur adäquat wäre, sondern das ist auch ein Anspruch der Bürger, all derjenigen, die jeden Tag sehr viel Geld für die Krankenkassen erwirtschaften und am Ende des Tages mittlerweile nur noch eine mittelmäßige Qualität im Gesundheitswesen von Ihnen geliefert bekommen. Es muss also sein, dass wir uns nicht länger mit einem Hin und Her, mit einem Zuschieben von Verantwortung aufhalten – egal ob zwischen Landesebene und Bundesebene, egal ob zwischen Kommunen und Krankenkassen –, sondern es muss eine Lösung her. Am Ende des Tages ist, was dort diskutiert wird, nicht mehr nur eine Regierungskrise in Berlin, sondern wächst sich zur formidablen Staatskrise aus. Notfallversorgung ist nämlich eine der absoluten Grundlagen unseres Miteinanders. Die Menschen müssen sich auch weiterhin darauf verlassen können, dass in kürzester Zeit ein Krankenwagen, ein Rettungswagen, ein Notarzt bei ihnen auf der Matte steht, wenn sie die 112 anrufen. Wenn Sie sich mit Menschen aus dem Rettungsdienst unterhalten, werden Sie feststellen, dass dort nicht erst seit gestern erhebliche Probleme vorliegen, dass man sich teilweise in Einsatzstellen befindet, die vielleicht einen historischen Wert haben, die tolle Gebäude sind, aber für eine moderne Notfallversorgung nicht einmal mehr die Standards erfüllen. Daher ist das Moratorium an dieser Stelle nachvollziehbar, weil in der Tat die Finanzierung nicht weiter geklärt ist, aber es ist eine absolute Zumutung für all diejenigen, die nur deswegen den Rettungsdienst am Laufen halten und dafür sorgen, dass es tatsächlich zu keiner Engstelle in der Versorgung kommt, weil sie mit persönlichem Einsatz an vielen Stellen die Engstellen und Probleme, die Politik und andere verursachen, überbrücken. Das medizinische Personal muss an dieser Stelle mal wieder mit seinem Einsatz, Landtag mit seiner Arbeitszeit, mit seiner Gesundheit ausbaden, was Sie in der Politik an der Stelle nicht leisten. (Beifall von der AfD) Das kann an dieser Stelle schlichtweg nicht so weitergehen. In dieser Woche wird in Berlin die Notfallversorgung neu verhandelt; es gibt eine zweite und eine dritte Lesung. Schon jetzt ist klar, dass das, was Schwarz und Rot dort verhandelt haben, wieder einmal für neue Probleme sorgen und nicht die alten Probleme lösen wird. Beispielsweise ist die Finanzierung der Notfallambulanzen in den Krankenhäusern nicht geklärt. Es wird eine Menge Doppelstrukturen in einer Situation geben, in der jetzt schon der Rettungsdienst unter Bürokratie leidet, in der wir jetzt schon zu wenig Personal haben. Wollen Sie das Personal jetzt wiederum auf doppelte Strukturen verlagern? Wie soll das funktionieren? Wie soll das tatsächlich zu einer Entlastung führen? Das wesentliche Problem wird überhaupt nicht gelöst. Das wesentliche Problem, das Sie mal wieder unter verschiedenen Symptomkaschierereien verstecken, ist, dass im Vorfeld nicht genügend triagiert wird. Zu viele Fälle, die eigentlich zum Hausarzt, zum hausärztlichen Notdienst müssten, landen am Ende des Tages bei der 112. Dem wird aktuell nicht entgegengewirkt. Es gibt zu viele sogenannte Leerfahrten. Warum gibt es sie? Weil Menschen selbst nicht einschätzen können, ob ihre Erkrankung ernsthaft ist oder ob dahinter etwas sehr Banales steckt. Viele Erkrankungen sind nicht so eindeutig. Sie können sehr eindrückliche Symptome haben, aber dahinter verbirgt sich etwas vollkommen Normales, Harmloses. Ein einfacher Anruf bei einem Fachkundigen hätte genügt. Aber wohin wenden sich denn die Leute heute? Zur Not an die 112. Wenn etwas fehlt – so haben Sie es wahrscheinlich auch alle in der Schule oder anderweitig gelernt –, dann rufen Sie zur Not einmal zu viel die 112 an. Dieser Zustand belastet unser Gesundheitssystem, belastet die Notaufnahmen mittlerweile derart, dass ein Umdenken stattfinden muss. Wir sind immer noch nicht weit genug, was beispielsweise Telekonsile, was Telemedizin, was eine Ersteinschätzung, was eine Triagierung angeht. Es ist immer noch zu wenig bekannt, dass man mit der 116117 auch eine andere Telefonnummer anrufen kann, um dort eine erste medizinische Hilfe zu bekommen. Noch zu oft wird die 112 wegen Banalitäten angerufen. Über diesen Punkt müssen wir an dieser Stelle reden. Wir kommen aus Zeiten, in denen Politik aus dem Vollen schöpfen konnte. Wir bewegen uns aber in eine Situation, in der der demografische Wandel gleich doppelt zuschlägt, sowohl auf der Seite der Behandler, wo schlichtweg einfach viele Ärzte, viele Notfallsanitäter in Rente gehen werden, und auf der anderen Seite haben wir eine alternde Bevölkerung, 14.10.2026 die qua natura mehr auf den Rettungsdienst und auf medizinische Hilfe angewiesen sein wird. Wenn Sie es nicht schaffen, die Ressourcen an dieser Stelle besser zu verteilen, dann steuern Sie notgedrungen auf einen Flaschenhals zu, der sowohl die Patienten gefährdet als auch diejenigen, die sich wirklich aufopferungsvoll jeden Tag für das Wohl ihrer Patienten einsetzen. (Beifall von der AfD) Im Prinzip ist es an dieser Stelle schon längst fünf nach zwölf, weil Sie alle wissen, dass die Ausbildung von Notfallsanitätern, von Medizinern Jahre dauern wird und absehbar ist, dass Sie dort in eine Engstelle reinkommen, weil man über die letzten zehn, zwanzig Jahre schon hätte sehen müssen, dass die geburtenstarken Jahrgänge jetzt eben ins Rentenalter kommen. Sie werden jetzt Fachärzte verlieren, Sie werden Hausärzte verlieren, und das wird auch ein durchaus gutes Landarztprogramm nicht auffangen können, weil das nur ein Tropfen auf den heißen Stein für das Problem ist, das Sie über Jahre verschlafen haben. In der Notfallversorgung haben wir ein ähnliches Problem. Auch hier ist seit Jahren absehbar, dass an verschiedenen Stellen Gebäude hätten saniert werden müssen. Das ist aber wegen Klammersituationen in den Kommunen gerne einmal hinausgeschoben worden. Die nicht drängenden Probleme – das ist leider in dem politischen Miteinander, wo man an Wahlzyklen denkt, ein grundlegendes Problem unserer politischen Organisation – werden gerne auf die nächste Legislatur verschoben. Jetzt stehen Sie vor einem riesigen Sanierungsstau im Rettungswesen, den Sie hin und her verschieben, und bei dem Sie sich nicht einig werden können, wer denn jetzt am Ende die Zeche zahlt. Das ist für die Menschen, die auf eine Notfallversorgung angewiesen sind, ein unwürdiges Schauspiel, was hier passiert. Wir sind es ihnen alle gemeinsam schuldig, dass wir zu einer vernünftigen Lösung kommen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Danke, Herr Dr. Vincentz. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Laumann. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, dass uns hier alle gemeinsam eint, dass wir ein Interesse an einem verlässlichen, tragfähigen und bezahlbaren Rettungsdienst in Nordrhein-Westfalen haben. Wahr ist auch: Wir haben einen großen Kostendruck im gesamten Gesundheitswesen, und in vielen Bereichen können wir ein Weiter-so nicht machen. Landtag Aber einen Baustopp, wie ihn die SPD in ihrem Antrag darstellt, gibt es schlicht und ergreifend nicht. Deswegen möchte ich mich für die Aktuelle Stunde bedanken, weil es mir die Möglichkeit gibt, einfach mal darzustellen, wie wir jetzt mit dieser Situation in Nordrhein-Westfalen umgehen, und einige Hintergründe zu erläutern. Fakt ist, sämtliche Bauvorhaben, die sich bereits in der Ausführung befinden – das ist klar im Erlass geregelt; das meint Leistungsphase 5 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure –, können ganz normal umgesetzt werden. Neu ist Folgendes: Noch nicht umgesetzte Planungen zum Ausbau der rettungsdienstlichen Infrastrukturen sollen insbesondere mit dem Blick auf die Vorgaben zu den rettungsdienstlichen Planungsfristen und anstehenden Bundesreformen überprüft werden. Ziel ist es, zeitgemäß und unter Berücksichtigung aktueller Erkenntnisse zu bauen. Nur insoweit werden Bauvorhaben zurückgestellt. Im Übrigen, eine Überprüfung in der Planung ist nichts Außergewöhnliches. Die Träger des Rettungsdienstes, also unsere Kommunen, müssen ohnehin den Bedarfsplan kontinuierlich überprüfen und bei Bedarf spätestens alle fünf Jahre ändern. Um es einmal ganz klar zu sagen: Wir reden nur über noch nicht umgesetzte Planungen zum Ausbau der rettungsdienstlichen Infrastruktur. So läuft es konkret: Wird im Rahmen einer solchen Überprüfung ein unabänderlicher Bedarf für das Vorhaben festgestellt, ist dieser lokal mit den Krankenkassen wegen der Refinanzierung abzustimmen. Kommt es zu einer Einigung zwischen den Krankenkassen und den Rettungsdienstträgern, wird das Vorhaben umgesetzt. Für den Fall, dass keine Einigung mit den Krankenkassen erzielt werden kann, greift ein bei der Aufstellung der Bedarfsplanung etabliertes Verfahren. Die örtliche Bezirksregierung trifft dann die notwendige Festlegung, und dann wird es nach Abstimmung mit meinem Ministerium angeordnet. Also noch einmal: unabänderlicher Bedarf. Selbst wenn man sich mit der Krankenkasse vor Ort nicht einigt, was zurzeit relativ oft passiert, wird über die Bezirksregierung unter Beteiligung des MAGS eine Entscheidung getroffen. Wenn diese Behörden sagen, der Bedarf sei notwendig, dann wird auch gebaut. Damit haben wir eine klare Auflösung eines Konfliktes, wie hier mit dieser Frage umgegangen wird. Hintergrund, dass wir den Rettungsdienst überprüfen und analysieren, sind die sogenannten Planungsfristen. Wir wissen alle, dass wir heute einen sehr guten Rettungsdienst haben. Wir haben an dem Wochenende 27./28. Juni, an dem Hitzewochenende, gesehen, wie leistungsfähig der Rettungsdienst in Nord-14.10.2026 rhein-Westfalen ist, wie klasse dieser Rettungsdienst arbeitet, wie professionell dieser Rettungsdienst ist. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich finde, wir können stolz sein, dass wir diesen Rettungsdienst haben, ich zumindest bin es. In den letzten Jahren sind aber nun mal die Einsatzzahlen und die Kosten erheblich gestiegen. Die Betriebskosten des Rettungsdienstes in Nordrhein-Westfalen sind innerhalb von fünf Jahren von 1,2 Milliarden Euro auf 1,7 Milliarden Euro gestiegen. Das ist eine Steigerung von 41 %. Ich habe natürlich Verständnis dafür, dass Krankenkassen eine solche Kostenentwicklung hinterfragen. Daher haben wir im letzten Jahr Regungen erlassen, die einen bedarfsgerechten Einsatz des Rettungsdienstes gewährleisten sollen. Diese erlauben je nach Dringlichkeit eine differenzierte Reaktion auf Hilfeersuchen. Es muss nicht immer in kürzester Zeit ein Rettungswagen oder ein Notarzt vor Ort sein. Das große Besteck, wenn ich das mal so sagen darf, ist doch dafür da, dass es bei lebensbedrohlichen Notfällen zur Verfügung steht. Es gibt eben auch die anderen Hilfeersuchenden, bei denen es sein kann, dass ein wesentlich anderes Rettungsfahrzeug zum Einsatz kommt, bei denen es nicht auf die letzte Minute ankommt. Deswegen muss über die Leitstellen ein differenzierter Einsatz organisiert werden. Das ist im sogenannten Planungsfristerlass von 2025 geregelt. Dieser Planungsfristerlass, den mein Ministerium erlassen hat, beruht auf einer Empfehlung eines Expertengremiums des Landesfachbeirates für den Rettungsdienst in Nordrhein-Westfalen. Das ist also eine fundierte, von Fachleuten mitentwickelte Richtlinie. Jetzt kommt es darauf an, dass wir uns auf Grundlage dieses Erlasses den weiteren Ausbau der Rettungsinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen anschauen und schauen, an welcher Stelle wir in diesem Bereich zukünftig welche Infrastruktur brauchen. Sie können davon ausgehen, dass mein Ministerium dieses Verfahren natürlich zusammen mit den Kommunen durchführen wird. Ich habe großes Vertrauen in die Kommunen als Träger des Rettungsdienstes in Nordrhein-Westfalen. Wir werden es genauso machen wie bei der Krankenhausplanung. Wir werden uns fachlich begleiten lassen – die Begleitung wurde jetzt ausgeschrieben – und die Konzeptionen gemeinsam mit den Rettungsdiensten und den rettungsdiensttragenden Kommunen erarbeiten, genauso wie wir die Krankenhausplanung gemeinsam mit der Krankenhausgesellschaft erarbeitet haben. Meine Erfahrung ist: Wenn man Leute, die das jeden Tag vor Ort machen, die den Rettungsdienst, wie ich immer sage, wie ihre Westentasche kennen, in politische Entscheidungen einbezieht, dann kriegt man Landtag am Ende – das haben Sie bei der Krankenhausplanung gesehen – ein Konzept hin, das auf breite Akzeptanz stößt und auf dessen Basis das zusätzliche Geld, das jetzt investiert wird, so investiert wird, dass es zu den zukünftigen Strukturen des Rettungsdienstes passt. Ich bin froh, dass wir morgen einen ersten Schritt, eine – ich sage es mal so – Erweiterung des Rettungsgesetzes NRW besprechen. Ich bin auch froh darüber, dass im November im Bundesrat das Bundesrettungsdienstgesetz ansteht, mit dem sehr viel Rechtsklarheit darüber geschaffen wird, wie es mit den Fehlfahrten weitergeht und wie man sich die zukünftige Struktur des Rettungsdienstes in ganz Deutschland laut des Rettungsgesetzes des Bundes vorstellt. Wir haben mit dem neuen Bundesgesetz und mit dem Planungsfristerlass die Chance, unseren Rettungsdienst in Nordrhein-Westfalen, der klasse ist, für die Zukunft abzusichern. Dass Geld und Personal dabei möglichst effizient eingesetzt werden müssen, ist eine Grundlage unserer heutigen Zeit. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Minister Laumann. – Für die SPD hat als Nächstes ihr Abgeordneter Herr Moor das Wort.
Justus Moor SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister Laumann, wir können gerne über semantische Unterschiede, darüber, was ein Baustopp ist, ob das nach der Honorarordnung der Architekten und Ingenieure ein Baustopp ist, ob Leistungsphase 4 HOAI oder Leistungsphase 5 HOAI ein Baustopp ist, sprechen. Aber entschuldigen Sie: Wenn fünf Bezirksregierungen angewiesen werden, Ausbauplanungen bis auf Weiteres zurückzustellen, dann ist das im echten Leben ein Baustopp. (Beifall von der SPD) Sie sagen, Sie wollten den Bedarf jetzt erst einmal prüfen. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Was ist da- ran falsch?) Bevor es zur Neuordnung der Finanzierung komme, solle geprüft werden, ob diese Neubauten tatsächlich benötigt würden. Sie haben uns gerade auch ausführlich erklärt, wie das abläuft. Aber um ehrlich zu sein: Das ist doch längst geprüft. Jeder Neubau einer Rettungswache steht im Rettungsdienstbedarfsplan. Jeder Rettungsdienstbedarfsplan ist entweder Resultat einer Einigung zwischen einer Kommune und einer Krankenkasse oder, wenn keine Einigung vorhanden ist, mit der Bezirksregierung abgesprochen 14.10.2026 und genehmigt. Das heißt: Der Bedarf wurde längst geprüft. (Beifall von der SPD) Der wahre Grund für diesen Baustopp ist nicht die Bedarfsprüfung, ist nicht die Bedarfsrechnung. Der wahre Grund ist, dass Sie zum Thema „Fehlfahrten“ bzw. – das ist hier richtig gesagt worden – zum Thema „Notwendige Fahrten zu Patientinnen und Patienten“ mit den Krankenkassen einen Deal gegen die Kommunen geschlossen haben. Die Krankenkassen haben eine Sparprüfung bestellt, und der Minister liefert den Baustopp frei Haus. (Beifall von der SPD) Natürlich ist die Versorgungssicherheit noch nicht akut gefährdet. Sie wird dadurch aber gefährdeter. Frau Thoms und auch die AfD haben uns vorgeworfen, Alarmismus zu betreiben. Rettungswachen sind doch keine Wunschprojekte. (Beifall von Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]) Ich weiß nicht, in welchen Städten Sie wohnen, aber ich kenne keine einzige Stadt in Nordrhein-Westfalen, die sagt: Ich habe Langeweile und zu viel Geld, also lass uns mal eine Rettungswache bauen. (Beifall von der SPD) In Bielefeld ist der Rettungsdienst inzwischen nur noch bei 73 % der dringlichen Einsätze in acht Minuten vor Ort. Das Ziel muss eigentlich 90 % sein. Die neue Wache, die in Heepen gebaut werden soll, soll helfen. Genau solche Projekte stehen jetzt aber auf der Kippe. Gucken wir auf Ennigerloh im Kreis Warendorf. Auch dort steht der Neubau einer Feuer- und Rettungswache der Stadt und des Kreises gegebenenfalls auf der Kippe. Das ist doch die Frage. Die sind geplant worden, um das zu verhindern und dagegen anzugehen: Es geht um Minuten, und die zählen. Sehr geehrter Herr Kollege Schmitz, Sie haben einen großen Dank an die Rettungskräfte ausgesprochen. In meiner Heimatstadt muss ein neuer Bereich gebaut werden, damit Schwarz und Weiß getrennt werden können, damit man sich auf den Flur umziehen kann. Der Respekt gegenüber den Rettungskräften fehlt: Das kann jetzt nicht mehr gebaut werden. (Beifall von der SPD) Ja, der Rettungsdienst ist kommunale Pflichtaufgabe. Die Kommunen planen, stellen ein und investieren und tragen Planungskosten und Baupreissteigerungen. Dieser Streit zwischen den Kommunen und den Krankenkassen um die Frage, wer am Ende die schätzungsweise 250 Millionen Euro Mehrkosten pro Jahr zahlen soll, macht den Kommunen Angst. Einzelnen Städten drohen Lücken in Höhe mehrerer Millionen Euro, während Sie sie alle gleichzeitig in die Landtag Pleite getrieben haben. Am Ende zahlen es die Bürgerinnen und Bürger entweder über Gebührenbescheide oder über Steuern oder Krankenkassenbeiträge. 112 darf in Nordrhein-Westfalen keine Frage des Kontostands der Kommunen sein. (Beifall von der SPD) Schauen wir uns Ihren Erlass noch einmal ganz konkret an. Sie sagen: Bis einschließlich Leistungsphase 4 der HOAI, der Genehmigungsplanung, soll erst einmal zurückgehalten werden. – Bis dahin – deswegen heißt es ja Honorarordnung – sind aber bereits 27 % aller Planungsleistungen bei Architekten und bei Ingenieurinnen und Ingenieuren angefallen. (Beifall von der SPD) Wer zahlt das denn? Zahlen Sie das jetzt, damit das alles bezahlt wird? Nein, auch das geht zulasten der Städte und der Kreise. Dazu kommt, dass mit Ihrem Moratorium die Steigerung der Baupreise nicht aufgehalten wird. Es wäre ja nett, wenn Sie sagen würden: „Hören Sie auf“, und die Baupreise blieben gleich. Nein, jede Rettungswache, die Sie jetzt stoppen, kostet nächstes Jahr 1 Million Euro mehr. (Beifall von der SPD) Die Planungen sind von der Kommune bezahlt, Sie stoppen die Bagger, die Baupreise steigen – das ist keine Strukturprüfung, das ist Geldverbrennung mit Ansage. Es wurde hier sehr oft angesprochen: Wir kommen jetzt viel zu früh, weil morgen der Gesetzentwurf kommt und alle Probleme löst. – Ja, Sie lösen ein Problem, nämlich wer es am Ende zahlt: wieder die Kommunen, und zwar auch aus allgemeinen Haushaltsmitteln. Das schreiben Sie im neuen § 14. Auch dort gewinnen also die Krankenkassen. Die sagen: Wir finden schon jemanden, der das zahlt. – Sie schreiben in Ihrem Gesetzentwurf, dass es keine Kosten gibt. Ja, für Sie gibt es keine Kosten. Für jede einzelne Stadt und jede einzelne Gemeinde und jeden einzelnen Kreis in diesem Land wird es mehr kosten. (Beifall von der SPD) Dieser Gesetzentwurf trägt schwarz-grüne Unterschriften, aber man liest die Handschrift der Krankenkassen. Das wundert die Kommunen nicht mehr. Das ist doch längst das System dieser Landesregierung. Wenn Sie ein Problem haben, wenn sich irgendein Problem auftut, dann finden Sie schon irgendjemanden, der das bezahlen oder die Lasten tragen muss. OGS-Rechtsanspruch? Wir lassen die Kommunen allein. – Es gibt einen guten Grund, warum inzwischen 15 Kommunen gegen Sie klagen: damit Ihre Ansagen, die Sie beschlossen haben, auch bezahlt werden. 14.10.2026 (Beifall von Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]) Ausfallbürgen bei der Kita und beim KiBiz, jetzt Ausfallbürgen beim Rettungsdienst: Wo soll das denn noch hinführen? Sie haben die Kommunen längst in die schwerste Finanzkrise der Nachkriegsgeschichte getrieben. (Beifall von der SPD) Herr Minister Laumann, Sie schließen sich dabei einfach den Kolleginnen und Kollegen, die links und rechts sitzen, an und machen das Gleiche mit. Herr Kollege Schmitz hat gefragt, was unsere Forderungen sind. Das ist ganz einfach: Nehmen Sie diesen Erlass sofort zurück. (Beifall von der SPD) Die Sachen, die dort drinstehen, sind längst geplant, die sind längst beschlossen. Lassen Sie die Kommunen das umsetzen und für Versorgungssicherheit sorgen. Sorgen Sie für eine dauerhafte, rechtssichere Finanzierung der notwendigen Fehlfahrten. Das hätten Sie in dieses Rettungsgesetz schreiben können. Sie hätten nicht reinschreiben müssen: Wenn das irgendwie nicht klappt, dann zahlen Sie das aus dem kommunalen Haushalt. – Schreiben Sie rein: Die notwendigen medizinischen Fehlfahrten werden übernommen. – Das hätten Sie einfach reinschreiben können. Das haben Sie nicht getan, und das ist Ihr Versagen. Das hätte man tun können. (Vereinzelt Beifall von der SPD – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Was? – Zuruf von Marco Schmitz [CDU]) Natürlich hätte auch die Konnexität hier reingehört. Achten Sie auf Konnexität. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Egal ob bei OGS, Kita oder Rettungsfahrten – nehmen Sie die Konnexität endlich ernst und lassen Sie die Kommunen nicht weiter im Regen stehen. (Beifall von der SPD) Die Menschen in NRW erwarten, dass der Rettungswagen kommt, wenn jemand anruft. Die Menschen erwarten, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in dem Rettungswagen sitzen, eine gute und sichere Unterbringung haben. Die Menschen erwarten, dass die Kommunen vor Ort das Bestmögliche tun, um für sie da zu sein, und nicht, dass vorher irgendein Erlass aus Düsseldorf geprüft werden muss. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
André Kuper
Danke, Herr Moor. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht die Abgeordnete Frau Wenzel. Landtag
Jule Wenzel GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Tja, was soll ich sagen? Bei den Debattenbeiträgen, die hier gebracht wurden, wundert es mich nicht, dass Sie in Berlin so lange gebraucht haben, um eine Gesprächsgrundlage zu finden. Sie entziehen sich vollkommen der Realität, den Fakten und den Rahmenbedingungen mit Blick darauf, was gerade die Herausforderungen für den Rettungsdienst sind. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU – Thorsten Klute [SPD]: Jetzt bin ich aber gespannt!) In einem sind wir uns einig: Wenn man den Rettungsdienst ruft, dann muss man sich darauf verlassen können, dass er kommt, und zwar in einer Zeit, in der der Notfall zu versorgen ist. Das haben wir alle in diesem Saal gemeinsam. Trotzdem muss ich anerkennen, dass es in dieser Debatte offensichtlich eine Seite gibt, die sich mit allen Bedarfen auseinandersetzt – zuerst den Bedarfen der Patienten, den Bedarfen der Kommunen, die diese Versorgung sicherstellen müssen, (Justus Moor [SPD]: Ja, machen wir!) und denen der gesetzlichen Krankenversicherung, die wir bestmöglich ausstatten wollen, damit diese Leistungen erbracht werden können. Und es gibt andere, die sich vor dieser Verantwortung wegducken. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU – Sarah Philipp [SPD]: Das sind Sie! – Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Endlich die Selbstkritik!) Bevor ich zur SPD komme, (Zuruf von Thorsten Klute [SPD]) möchte ich noch kurz die FDP adressieren. Sie haben dieses gemeinsame Ziel, einen gut aufgestellten Rettungsdienst in diesem Land zu haben, gerade formuliert und dann gesagt: Es interessiert doch niemanden, welche Ebene sich wann streitet, bis irgendein Gesetz auf den Weg gebracht ist. – Das müssen Sie auch sagen, weil Sie die Novelle der Notfallversorgung im Bund über Jahre blockiert haben. Über Jahre haben Sie die blockiert, (Beifall von den GRÜNEN und Matthias Kerk- hoff [CDU]) und jetzt wollen Sie das unter den Teppich kehren, indem Sie sagen: Das interessiert doch niemanden mehr, warum das nichts geworden ist. Wir haben auf Bundesebene mit Janosch Dahmen einen Notarzt, der seit 2024 sehr engagiert an dieser Novelle gearbeitet hat. Ich kann mich noch sehr gut an den Tag, an dem die Ampel auseinandergegangen ist, erinnern und daran, wie verzweifelt er war, dass dieses Gesetz nicht gekommen ist. 14.10.2026 Wir haben 2025 selbst ein Gesetz eingebracht, das das auffangen soll. Entziehen Sie sich also bitte hier nicht Ihrer Verantwortung. Das geht nur gemeinsam. (Susanne Schneider [FDP]: Einfach mal rich- tig zuhören!) Wir müssen jetzt – jetzt! – mit Nachdruck und zügig schauen, dass wir das über alle Ebenen gemeinsam hinbekommen. (Beifall von den GRÜNEN, Matthias Kerkhoff [CDU], Britta Oellers [CDU] und Thorsten Schick [CDU]) Dazu gehört, dass sich seit 2024 in der Finanzierung des Rettungsdienstes etwas getan hat. Wir haben schon 2024 hier in NRW – das können Sie in der Datenbank des Landtags finden – einen Entwurf für ein Rettungsgesetz in die Verbändeanhörung gebracht, in dem wir innovative Versorgungskonzepte, eine bessere Verzahnung von Leitstellen und auch die Verzahnung von 112 und 116 117 eingebracht haben. All diese Punkte würden die Versorgungssicherheit verbessern und das System effizienter machen – für den Rettungsdienst, indem Bürokratie abgebaut wird, und für die Patient*innen, damit sie eine sichere Ansprechstelle haben. Jetzt ist es aber so, dass der Bundesentwurf seitdem auf sich warten lässt. Damit müssen wir umgehen. In der Zwischenzeit ist der Konflikt um die Fahrten entstanden, die Krankenkassen nicht mehr zu tragen bereit sind. Lassen Sie sich aber eines gesagt sein: Sie bauen hier wieder das Bedrohungsszenario auf, dass Menschen, die einen Rettungswagen rufen, mit einem Bescheid rechnen und dafür zahlen müssen. Das lassen wir nicht zu. (Zuruf von Justus Moor [SPD]) Wir haben immer und in jeder Debatte dafür gestanden, dass das auskömmlich finanziert wird und sich kein Mensch Sorgen machen muss, dass er am Ende dafür zahlen muss, wenn er einen Rettungswagen ruft. (Beifall von den GRÜNEN, Matthias Kerkhoff [CDU] und Thorsten Schick [CDU]) All Ihre Argumente zerfallen im Kern. Denn wir haben gerade in den vorherigen Redebeiträgen gehört: Es gibt eine Rettungsnovelle im Bund, über die in dieser Woche debattiert wird. Es gibt ein Rettungsgesetz NRW, über das in dieser Woche debattiert wird. Darüber hinaus werden wir im Land in den nächsten Jahren wahrscheinlich noch einmal über die Struktur sprechen, weil wir uns dem Bund anpassen. Sie aber hängen der Entwicklung, die Sie hier beschreiben, doch wahllos hinterher. Sie haben eine Zielbeschreibung, aber keinen Weg dorthin. Sie versperren sich der Realität. Landtag Zu dem Punkt, wir hätten uns auf die Seite der Krankenkassen gestellt: Also wirklich! Wenn Minister Laumann und Ministerin Scharrenbach über Monate gemeinsame Gespräche mit den Kommunen und den Krankenkassen darüber führen, wie das zu regeln ist, und am Ende eine Schiedsstelle objektiv darüber entscheidet, dann zerfällt dieser Vorwurf in sich. (Beifall von den GRÜNEN, Matthias Kerkhoff [CDU], Britta Oellers [CDU] und Hendrik Schmitz [CDU]) Genauso zerfällt der Vorwurf, es würde nicht mit Maß gehandelt, denn der Minister hat gerade ausgeführt, dass nicht nur nach Fakten und nach Meinung der Experten gehandelt wird, sondern dass im Erlass auch Wege beschrieben werden, wie Kommunen Ausnahmen, die für die Versorgungssicherheit notwendig sind, anmelden können. Dazu kann ich nur sagen: Hören Sie auf, die Ebenen gegeneinander auszuspielen. Am Ende hilft das nicht den Bürger*innen in diesem Land. Am Ende hilft den Bürger*innen in diesem Land, dass die Politik die Probleme löst. Das tun wir engagiert. Dann gehen wir den Weg eben ohne Sie. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Eli- sabeth Müller-Witt [SPD]: Das tut ihr nicht! Das wäre mal schön! – Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Nur meckern hilft auch nicht!)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat jetzt noch einmal die Kollegin Susanne Schneider das Wort. Bitte sehr.
Susanne Schneider FDP
Vielen Dank. – Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Ampelaus in Berlin, als die FDP gesagt hat: „Uns sind Dienstwagen egal; wir wollen nicht mehr; es funktioniert nicht mehr“, als Argument zu nehmen, dass Sie mit dem Rettungsgesetz nicht aus dem Quark kommen, ist allerunterste Schublade, werte Kollegen der Grünen. (Beifall von der FDP – Jule Wenzel [GRÜNE]: Realität!) Sie haben sich vorhin dafür gefeiert, dass Sie hier ein Papier vorlegen. Was ist das denn für ein Papier? Schauen wir einmal ganz genau hin: Die kommunalen Spitzenverbände haben doch gesagt, dass wir das so nicht machen können, und eine wunderbare Formulierungshilfe zur Verfügung gestellt. Diese findet sich in diesem Papier wieder. Bleiben Sie also einmal ein bisschen bei der Wahrheit. (Beifall von Justus Moor [SPD]) Ich verstehe die Aufgeregtheit zu diesem Thema, aber inzwischen erwarten die Menschen in diesem 14.10.2026 Land – das erwarten auch die Kassen und die Kommunen –, dass diese Landesregierung liefert. (Jule Wenzel [GRÜNE]: Von Ihnen auch!) Das erwartet die FDP-Fraktion auch. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP, Justus Moor [SPD] und Christina Weng [SPD])
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt für die SPD-Fraktion der Kollege Thorsten Klute. Bitte sehr.
Thorsten Klute SPD
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mir von dieser Aktuellen Stunde ehrlich gesagt ein bisschen mehr Klarheit erwartet. Herr Minister Laumann, ich habe erwartet, zu hören, wo es aus Ihrer Sicht jetzt langgehen muss – hier im Landtag, in der Landesregierung und im Land Nordrhein-Westfalen. (Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: Ja, hallo?) – Sie haben gleich die Möglichkeit – schön, dass Sie gerade dazwischenreden –, noch einmal zu sprechen. Sie haben noch Redezeit. Ich möchte Ihnen noch die eine oder andere Frage mit der Bitte um Beantwortung mit auf den Weg geben. Denn das, was ich von den Regierungsfraktionen in den unterschiedlichen Beiträgen gehört habe, war eigentlich mehr Empörung – zum Teil moralische Empörung – darüber, (Jule Wenzel [GRÜNE]: Sie!) dass die Opposition eine Aktuelle Stunde beantragt hat. (Jule Wenzel [GRÜNE]: Das habe ich nicht ge- sagt!) Wissen Sie was? Es geht um das Rettungswesen, um das Notfallwesen für über 18 Millionen Menschen im Land Nordrhein-Westfalen. Wir dürfen erwarten, dass es dafür Lösungen gibt. (Beifall von der SPD) Minister Laumann hat ja zunächst – ich wiederhole die … (Zuruf von Marco Schmitz [CDU]) – Ich kann die Nervosität bei der CDU verstehen; ich kann es verstehen. Minister Laumann hat, wie Lisa Kapteinat schon deutlich sagte, zunächst zugesagt, dass zu Ostern eine Lösung kommen sollte. Dann sollte es zu Pfingsten eine Lösung geben. Jetzt steht Weihnachten vor der Tür. Was dürfen wir bis Weihnachten von Ihnen erwarten? Wie kommen Sie den Kommunen entgegen? (Zuruf von Matthias Kerkhoff [CDU]) Landtag Justus Moor von der SPD-Landtagsfraktion hat die Beispiele „Kreis Warendorf“ und „Bielefeld“ genannt, wo Ihr Baustopp – Sie haben es richtig dargestellt – für noch nicht umgesetzte, aber in Planung befindliche Maßnahmen und Bauten wirkt und dazu führt, dass Vorhaben zurückgestellt werden. Wie viele Kommunen sind in Nordrhein-Westfalen betroffen? Diese Frage haben wir Ihnen ganz konkret gestellt. Ich bin mir sicher, dass Bielefeld und der Kreis Warendorf nicht das Ende sind, sondern dass es in Nordrhein-Westfalen weitere Kommunen gibt. Sie haben Redezeit. Sagen Sie uns bitte gleich, wer von diesem Baustopp, von den von Ihnen getroffenen Maßnahmen in der jetzigen Planungsumsetzung eingeschränkt wird. Sagen Sie uns bitte auch, wie Sie nach all den Monaten der nicht erfolgreichen bzw. nur teilweise erfolgreichen Verhandlungen den Kommunen ganz konkret entgegenkommen wollen. Es ist richtig, dass morgen zwar etwas zum Rettungsgesetz NRW auf der Tagesordnung des Plenums steht, aber Sie selbst sagen doch völlig zutreffend, das könne nur ein erster Schritt sein. – Das wissen wir alle. Wie sehen der zweite, dritte und vierte Schritt aus? Was dürfen wir bis Weihnachten erwarten, wenn Ostern und Pfingsten schon nicht eingehalten wurden? – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit schließe ich die Aktuelle Stunde. (Kirsten Stich [SPD]: Keine Antwort ist auch eine Antwort! – Thorsten Klute [SPD]: Das ist auch eine Antwort! – Weitere Zurufe von der SPD) Ich rufe auf: 2 65 Jahre Anwerbeabkommen mit der Türkei: Lebensleistungen würdigen und gemeinsame Zukunft gestalten Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/21613 – Neudruck Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der CDU hat der Fraktionsvorsitzende Thorsten Schick das Wort. Bitte sehr.
Thorsten Schick CDU
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Am 30. Oktober 1961 wurde in Bonn das deutsch-türkische Anwerbeabkommen geschlossen. 14.10.2026 Gesucht wurden Arbeitskräfte auf Zeit, gekommen sind Menschen – und viele von ihnen sind geblieben. Allein bis 1973, also bis zum Aussetzen des Anwerbeabkommens, kamen knapp 870.000 Frauen und Männer aus der Türkei in die Bundesrepublik. Die meisten von ihnen kamen ins Ruhrgebiet und ins Rheinland. Sie arbeiteten unter Tage in Bergwerken oder an Fließbändern in oft großen Fabrikhallen. Um über 50 % ist die Wirtschaft in den 1960er-Jahren gewachsen. Dieses Wachstum war ohne Zuwanderung bzw. ohne – wie sie damals genannt wurden – Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter aus der Türkei und anderen Ländern wie Italien oder Griechenland nicht möglich. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dafür gebührt den Menschen, die damals zu uns gekommen sind, großer Respekt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Der Start war nicht einfach: eine fremde Sprache; eine andere Kultur; die eigene Familie oft 2.000 bis 3.000 Kilometer entfernt; vielfach eine Arbeit, die einem körperlich alles abverlangt hat und – das ist auch die Wahrheit – die viele andere nicht machen wollten. Öffentliche Anerkennung für die Leistung dieser und nachfolgender Generationen ist häufig ausgeblieben, im Gegenteil haben viele Menschen sogar Rassismus erfahren. Traurige Höhepunkte des Hasses: 1993 der Brandanschlag auf das Haus der Familie Genç in Solingen; 2004 der Nagelbombenanschlag auf der Keupstraße in Köln; 2006 die Ermordung von Mehmet Kubaşık in Dortmund. Diese rechtsextremistischen Morde sind ein Mahnmal dafür, dass Rassismus in unserem Land niemals wieder Platz haben darf. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD) Ministerpräsident Hendrik Wüst hat sich im Namen unseres Landes für die Fehler entschuldigt, die in der Vergangenheit gemacht worden sind. Das war das richtige Signal bei dem ersten offiziellen Besuch eines Ministerpräsidenten in der Türkei. Was ich auch betonen möchte: Es gibt zum Glück viele Erfolgsgeschichten. Sie zeigen, dass Zusammenhalt und Nichtausgrenzung das Erfolgsgeheimnis sind. Nehmen wir das Beispiel İlkay Gündoğan: Sein Großvater kam als Gastarbeiter ins Ruhrgebiet und arbeitete unter Tage. Zwei Generationen später wurde sein Enkel Kapitän der deutschen Fußballnationalmannschaft. Uğur Şahin kam als kleines Kind nach Köln, sein Vater arbeitete bei Ford. Zusammen mit Özlem Türeci hat er mittels seiner Forschung dafür gesorgt, dass gegen das Coronavirus sehr schnell ein Impfstoff gefunden wurde. Diese Beispiele stehen für viele türkischstämmige Menschen, die heute in Schulen, bei der Polizei oder im Ehrenamt nicht mehr aus unserer Gesellschaft Landtag wegzudenken sind. Dafür sagen wir am heutigen Tag: Danke! (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD) Keine Region ist so eng mit der Türkei verbunden wie Nordrhein-Westfalen. Rund 1 Million Menschen mit türkischstämmigen Wurzeln leben bei uns. Die Nähe zeigt sich auch wirtschaftlich. Etwa 1.300 türkische Unternehmen sind bei uns ansässig. Im vergangenen Jahr wurden Waren im Wert von 11,2 Milliarden Euro gehandelt, mehr als mit Brasilien, Südkorea oder Indien. Angesichts der aktuellen geopolitischen Umbrüche gewinnt die Türkei als Absatz- und Produktionsstandort sogar weiter an Bedeutung. Mit seiner Reise hat Hendrik Wüst deshalb völlig zu Recht ein neues Kapitel aufgeschlagen – politisch, gesellschaftlich und wirtschaftlich. Das unterstreichen Erklärungen wie zum Duisburger Hafen und zum Flughafen Köln/Bonn. 65 Jahre nach dem Anwerbeabkommen sagen wir vor allen Dingen eines: Teşekkür ederim! Lassen Sie uns diese Erfolgsgeschichte weiterschreiben. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Ich bitte um Zustimmung. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun die Kollegin Josefine Paul das Wort. Bitte sehr.
Josefine Paul GRÜNE
Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Am 30. Oktober 1961 wurde in Bonn das Anwerbeabkommen zwischen Deutschland und der Türkei unterschrieben – nur zwei Seiten Papier, die die Geschichte beider Länder nachhaltig prägen sollten und die das Leben so vieler Menschen prägten. Der Bedarf an Arbeitskräften in der noch jungen Bundesrepublik stieg mit dem wirtschaftlichen Aufschwung. Das Land brauchte Arbeitskräfte, und es fand diese nicht zuletzt im Ausland. Deshalb steht das Anwerbeabkommen mit der Türkei in einer Reihe mit ähnlichen Abkommen, unter anderem mit Italien, Spanien, Griechenland, Marokko, Südkorea, Portugal, Tunesien und dem damaligen Jugoslawien. Deutschland war auf Arbeitskräfte angewiesen. Aber war das Land auch auf die Menschen vorbereitet, die damals kamen? Vom Autor Max Frisch stammt das berühmte Zitat: „Wir riefen Arbeitskräfte, und es kamen Menschen.“ Beide Seiten dachten damals zunächst nur an einen Aufenthalt auf Zeit. Für viele wurden daraus aber eine Zukunft und eine neue Heimat. Politik und Ver-14.10.2026 waltung waren zunächst aber nicht darauf eingestellt, Menschen beim Ankommen und bei der Teilhabe zu unterstützen. Es fehlten Strukturen für Integration und Teilhabe. Es sind auch die Erfahrungen dieser Menschen, die damals unter anderem über die Anwerbeabkommen zu uns nach Nordrhein-Westfalen gekommen sind, die dazu beigetragen haben, dass wir heute diese einzigartige Integrationsinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen haben. (Beifall von den GRÜNEN und Thorsten Klute [SPD] – Vereinzelt Beifall von der CDU) So ist die Geschichte der Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter, die zu einem Teil unserer Gesellschaft wurden, einerseits eine Geschichte des Gelingens und des Zusammenwachsens – das ist etwas, was wir viel deutlicher betonen müssen –, aber auch eine Geschichte von enttäuschten Hoffnungen, zerplatzten Träumen, Einsamkeit, Heimweh und Entbehrungen. Nordrhein-Westfalen ist ein Einwanderungsland. Das ist eine historische Tatsache, und das ist unsere Alltagsrealität. Mit dieser Erkenntnis hat sich Deutschland aber lange schwergetan. Die Menschen, die als sogenannte Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter nach Nordrhein-Westfalen kamen, haben einen wesentlichen Anteil am Wohlstand und an der Kultur unseres Landes. Die Lebensleistung dieser Menschen verdient unseren Respekt und unseren Dank. Ihr Beitrag zu unserer Gesellschaft verdient Anerkennung und Sichtbarkeit. Diese Vielfalt und diese Menschen prägen unser Land bis heute. Sie machen uns aus, und sie machen uns stärker. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU und der SPD) Rund 1 Million Menschen in Nordrhein-Westfalen haben biografische Wurzeln in der Türkei. Sie sind heute Teil unserer Gesellschaft. Sie gestalten unser Land mit. Viele Menschen mit Einwanderungsgeschichte erleben aber bis heute Vorurteile, Rassismus und Ausgrenzung. Sie haben das Gefühl, nicht richtig dazuzugehören, nicht von allen als selbstverständlicher Teil anerkannt zu werden. Viele Menschen treibt heute wieder die Angst um, dass Zugehörigkeit wieder infrage gestellt wird – nicht zuletzt, weil politische Kräfte auch in diesem Haus die Grenzen des Sagbaren immer weiter verschieben. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU und der SPD) Deshalb ist die Erinnerung an unsere gemeinsame Geschichte gleichzeitig ein Aufruf an uns alle zur Verantwortung für unsere offene und vielfältige Gesellschaft und eine Mahnung, dass Vielfalt und Offenheit geschützt werden müssen. Landtag Nicht zuletzt deshalb ist das neue Landesantidiskriminierungsgesetz ein wichtiges Zeichen dafür, dass Menschen in unserem Land Schutz vor Diskriminierung erfahren und wir eine gemeinsame Kultur des Respekts und der Solidarität in unserem Land leben. (Beifall von den GRÜNEN und Lisa-Kristin Kapteinat [SPD] – Vereinzelt Beifall von der CDU) Die Geschichte von Migration und Zusammenwachsen ist aus der Geschichte NRWs gar nicht wegzudenken, aber auch hier fehlte lange das Bewusstsein für die Geschichten und die Erinnerungen von Menschen mit Migrationshintergrund. Bereits Ende der 1980er-Jahre fanden sich engagierte Menschen mit biografischem Türkeibezug zusammen, um die Geschichte und die Geschichten der Eingewanderten zu bewahren und für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Aus diesen kleinen Anfängen, damals noch in einer kleinen Essener Garage, wurde das Dokumentationszentrum und Museum über die Migration in Deutschland – kurz: DOMiD –; ein einzigartiges Projekt für die Erinnerungskultur der Migrationsgesellschaft. Nun soll mit dem Museum Selma endlich ein zentrales Migrationsmuseum für Deutschland entstehen – aufbauend auf den Anfängen einer Migrantenselbstorganisation in einer kleinen Garage in Essen, hin zu einem Ort der Begegnung für unsere vielfältige Gesellschaft. (Beifall von den GRÜNEN und Matthias Kerk- hoff [CDU]) Das Anwerbeabkommen von 1961 hat Nordrhein-Westfalen und die Türkei nachhaltig geprägt. Viele Menschen mit biografischem Türkeibezug haben in NRW eine Heimat gefunden und stärken bis heute die Beziehung unserer Länder in menschlicher, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Hinsicht. Zu unserer Partnerschaft mit der Türkei gehört dabei selbstverständlich auch ein offener Dialog über Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte. (Beifall von den GRÜNEN) Die Beziehungen zur Türkei sind nicht zuletzt von der Geschichte geprägt, die vielleicht nicht damit angefangen, aber einen wichtigen Bezugspunkt zu den zwei Seiten eines Anwerbeabkommens hat. Deshalb ist es wichtig, diese Geschichte zu würdigen und diese Beziehungen in der Gegenwart weiterzuentwickeln. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU und der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun deren Fraktionsvorsitzender Jochen Ott das Wort. Bitte sehr. 14.10.2026
Jochen Ott SPD
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Oktober des letzten Jahres erhielt der Musiker Ozan Ata Canani den Holger Czukay Preis für Popmusik der Stadt Köln. Auf der Preisverleihung sagte er einen denkwürdigen Satz, nachdem er viel Applaus für sein Lebenswerk erhalten hatte. Er sagte – sichtlich gerührt –: Danke, dass ich heute zum Stadtbild gehören darf. Das saß. Das ging unter die Haut. Ich habe nur gedacht: Ich bin froh, dass du zum Stadtbild gehörst. Ich bin dankbar, dass du zu uns gehörst. Dieses Land wäre ohne Ozan Ata Canani ärmer. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Sein Lebensweg steht stellvertretend für den Lebensweg von Millionen anderer Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Bis 1973 kamen rund 14 Millionen Menschen aus ganz Europa nach Deutschland, um zu arbeiten, um anzupacken, weil bei uns die Hände fehlten. 3 Millionen Menschen blieben. Sie machten Deutschland zu ihrer Heimat. Sie arbeiteten unter Tage, in der Stahlproduktion und in vielen anderen Wirtschaftsbranchen. Nicht wenige wurden ausgebeutet, zu viele diskriminiert. Ihre Kinder haben wir oft nicht so gefördert, wie wir es hätten tun müssen. Bildungsaufstieg wäre häufiger möglich gewesen. Das war ungerecht, und es war ein Fehler zu unser aller Lasten. Das tut mir sehr leid. (Beifall von der SPD und Gönül Eğlence [GRÜNE]) Und doch haben es viele ihrer Kinder und Enkel geschafft. Auf der Musikmeile von Bocklemünd in meinem Wahlkreis traf ich am vergangenen Samstag den deutsch-türkischen Musiker Muhabbet. Er trat dort auf und sagte auf der Bühne: Das Bürgerhaus hier vor Ort hat mich gerettet. Vor über 20 Jahren begann er dort als Murat in einer von vermeintlich rot-grünen Sozialarbeitern geleiteten Musik-AG. Heute ist er ein Musikstar mit über 3 Milliarden Streams und in ganz Europa bekannt. Das nenne ich eine deutsche Aufstiegsgeschichte. (Beifall von der SPD, Matthias Kerkhoff [CDU] und Josefine Paul [GRÜNE]) Es zeigt übrigens auch, wie wichtig soziokulturelle Zentren, Jugendzentren, OTs und Bürgerzentren vor Ort sind, um Aufstieg in diesem Land zu ermöglichen. Es gibt Millionen andere Beispiele. Die Kinder und Enkelkinder der Zuwanderer sind heute geachtete Kolleginnen und Kollegen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Ärzte, Unternehmerinnen, Facharbeiter, Abgeordnete und Ministerpräsidenten. Auch das sagt viel über unser Land aus. Darauf können wir stolz sein. Landtag (Beifall von der SPD, Gönül Eğlence [GRÜNE] und Josefine Paul [GRÜNE]) Ein Punkt ist mir besonders wichtig: Wenn wir über die erste Generation sprechen, dann denken wir oft an Männer. Es kamen aber auch viele Frauen, um zu arbeiten. Sie wurden oft schlechter bezahlt – so, wie die griechischen, türkischen, jugoslawischen, italienischen Frauen bei der Firma Pierburg in Neuss. Sie kämpften erfolgreich gegen eine diskriminierende Bezahlung in der Leichtlohngruppe 2. Dies galt und gilt als Initialzündung für das politische Selbstbewusstsein von Migrantinnen in Deutschland. Genauso wichtig waren aber die Frauen, die sich um die Familie und den Haushalt kümmerten. Sie kamen in ein fremdes Land mit fremder Sprache und Kultur. Sie haben vieles aufgegeben, vieles ertragen und ihre Familien zusammengehalten. Wir dürfen sie nicht vergessen. Wir dürfen diese Frauen nicht vergessen! (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Heute gibt es Nationalisten und Rechtsradikale, die die Verdienste dieser Einwanderergeneration gegen die Wiederaufbauleistung der Deutschen nach dem Zweiten Weltkrieg ausspielen wollen. Dazu will ich einiges sehr klar sagen. Erstens. Es waren Nationalisten und Rechtsextremisten, die Deutschland in Schutt und Asche gelegt haben. Ohne ihren Krieg wäre gar kein Wiederaufbau nötig gewesen. Die Rechtsextremisten von heute wollen das vergessen machen, aber das werden wir nicht zulassen. Wir werden daran immer wieder erinnern. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Zweitens. Ohne die Zuwanderer hätte sich das Wirtschaftswunder der 60er-Jahre nicht fortgesetzt. Dank ihnen konnte die Wirtschaft wachsen. Sie haben Deutschland reicher gemacht. Sie haben in diesem Land Wohlstand geschaffen. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP – Beifall von Hendrik Schmitz [CDU]) Deshalb sind sie Teil unserer Geschichte und unserer Zukunft. Ihren Kindern und Enkeln, die Teil unserer Zukunft sind, möchte ich heute zurufen: Her şey için teşekkür ederim! Mille grazie! Muchas gracias! Muito obrigado! Dziękuję za wszystko! Danke euch für alles! (Beifall von der SPD, Jens Kamieth [CDU], Gönül Eğlence [GRÜNE] und Dr. Werner Pfeil [FDP]) Kollegin Paul hat darauf hingewiesen, dass es gut ist, dass es DOMiD gibt, weil es ein Erinnerungsort und 14.10.2026 eine Gedenkstätte, ein Museum für Einwanderung sein wird. Ich möchte Ihnen heute vorschlagen, einen Gedenkund Würdigungstag für die erste Einwanderergeneration in Nordrhein-Westfalen zu verankern. Gewürdigt werden sollten Menschen aus allen früheren Anwerberländern. Es soll kein Feiertag, aber ein sichtbarer, landesweiter Erinnerungstag mit einer würdevollen Veranstaltung des Landes sein. Als Zeichen der Anerkennung und der Dankbarkeit sollten an diesem Tag alle Gebäude öffentlich beflaggt werden. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Ein solcher Gedenktag würde auch zeigen, was für ein Land Nordrhein-Westfalen ist: das Land der Arbeit, ein Land der Freiheit. Wir sind sozial und weltoffen, tolerant und vielfältig. So soll Nordrhein-Westfalen bleiben. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD und Matthias Kerkhoff [CDU] – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP steht schon der Kollege Thomas Nückel bereit. Bitte sehr.
Thomas Nückel FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! 65 Jahre Anwerbeabkommen mit der Türkei sind ein Grund zum Feiern. Auch in den Pressespielen der Landesregierung und des Landtags wurde das abgefeiert. Über viele Seiten waren Schlagzeilen und Artikel in türkischer Sprache zu sehen – mit Bildern, auf denen sich Ministerpräsident Wüst bei seinem Besuch in Ankara glücklich lächelnd mit Autokrat Erdoğan ablichten ließ, während sich türkische Demokraten um die Zukunft des Landes sorgen. Blicken wir zurück. Das Anwerbeabkommen mit der Türkei hatte anders als Vereinbarungen mit europäischen Ländern wie Griechenland, Italien und Spanien, die bereits in den 50er-Jahren abgeschlossen wurden, Hürden zu überwinden. Der Wunsch, ein solches Abkommen zu schließen, ging von der Türkei aus und wurde von der damaligen Bundesregierung – vor allem vom damaligen Arbeitsminister, dem Christdemokraten Theodor Blank – wegen der religiösen Unterschiede auf das Heftigste abgelehnt. Es war – das wissen viele gar nicht mehr – der politische Druck der Vereinigten Staaten von Amerika, der dafür sorgte, dass sich die beiden NATO-Partner Deutschland und Türkei einigten. Freilich hatte das Abkommen Vorläufer. Vor 70 Jahren gab es bereits ein Fortbildungsprojekt für türkische Handwerker, und 1957 lud der liberale Bundespräsident Theodor Heuss junge Berufsschulabsolventen ein, in Deutschland eine Ausbildung zu absolvieren. Landtag Der Umgang mit der ersten Generation von Zuwanderern aus der Türkei war, milde gesagt, skandalös. Nur zwei Jahre sollten sie bleiben und dann ausgetauscht werden. „Maschinenmenschen“ war der Begriff. Es war ein von Verachtung geprägtes Menschenbild. Viele, die damals kamen, blieben, noch mehr folgten ihnen. Zuwanderer aus der Türkei und ihre Nachfahren haben Nordrhein-Westfalen mitgeprägt. Viele von ihnen sind heute Unternehmer und schaffen Arbeitsplätze, andere sind im Polizeidienst, und wieder andere sind hochqualifizierte Facharbeiter in der Industrie, Hochschullehrer oder ganz einfach Nachbarn und Freunde. Die Türkei ist eine vielfältige Gesellschaft. Diese Vielfalt wird bis heute zu wenig gesehen. Diese Ignoranz verstellt den Blick. Nicht alle sind Sunniten, viele sind Aleviten oder interessieren sich nicht besonders für Religion. Oft werden Menschen als Türken gesehen, die Kurden, Assyrer oder Jesiden sind. Wer aus der Türkei nach Nordrhein-Westfalen gekommen ist und hier als Kind türkischer Einwanderer geboren wurde, muss sich nicht über die Türkei definieren. Niemand ist verpflichtet, die Politik Erdoğans zu verteidigen, religiöse Traditionen zu pflegen oder sich überhaupt für die Politik seines Herkunftslandes zu interessieren. Jeder hat das Recht, seinen eigenen Weg zu gehen. Genau das bedeutet Freiheit in der offenen Gesellschaft hier. Deswegen finde ich es immer noch bedenklich, dass das türkische Religionsministerium in DİTİB-Gemeinden hineinregiert. Aber auch diese Vielfalt mit all ihren Konflikten und ihrer Geschichte ist schon seit Jahrzehnten ein Teil unserer Geschichte. Und sie wird uns auch in Zukunft mitprägen, so wie es die anderen Zuwanderer und ihre Nachfahren schon immer getan haben. Wir stimmen dem Antrag zu. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun Herr Loose das Wort. Bitte sehr.
Christian Loose AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kommen wir zum Wahlkampfantrag von Herrn Wüst, der ja jetzt gerne mit Erdoğan kuschelt. Wer heute Lebensleistungen würdigt, sollte allerdings mit den Frauen beginnen, die nach dem Krieg zwischen Trümmern und Ruinen standen. Viele Männer waren gefallen, vermisst oder in Gefangenschaft. Andere waren verwundet, zu alt oder schlicht noch Kinder. Frauen räumten Schutt, versorgten ihre Familien und hielten unter schwierigsten Bedingungen den Alltag aufrecht. 14.10.2026 (Zuruf von Berivan Aymaz [GRÜNE]) – Ja, das ist nichts für Sie. Das weiß ich, liebe Grüne. Die Trümmerfrauen standen beispielhaft für diese Generation. Gemeinsam mit vielen anderen haben sie den Wiederaufbau getragen. Ihnen gebühren unser Dank und unser Respekt. (Beifall von der AfD) Und dann kam Ludwig Erhard. Mit der Sozialen Marktwirtschaft, mit Wettbewerb und wirtschaftlicher Freiheit eröffnete sich eine neue Perspektive. Wer anpackte, sollte vorankommen. Leistung sollte belohnt werden. Dieser Weg stieß übrigens auf erbitterten Widerstand bei der SPD, die 1948 einen Generalstreik mit den Gewerkschaften organisierte. Zentraler Organisator war Hans Böckler. Doch zum Glück setzte sich die Soziale Marktwirtschaft auch gegen die SPD durch. Und mit dieser grundlegenden Wirtschaftsreform erwuchs ein wirtschaftlicher Aufbruch, und das deutsche Wirtschaftswunder nahm seine Fahrt auf. Der Höhepunkt des Wirtschaftswachstums lag 1955 mit einem Anstieg des Bruttoinlandsproduktes um 12 %. Unsere deutschen Vorfahren haben es innerhalb von zehn Jahren geschafft, den Krieg hinter sich zu lassen, die Trümmer zu beseitigen und ein industrielles Wunder zu schaffen, meine Damen und Herren. (Beifall von der AfD – Thorsten Klute [SPD]: Mit Hilfe der Amerikaner übrigens!) Damit dieses von deutscher Hand erarbeitete Wirtschaftswachstum weitergehen konnte, brauchten wir händeringend Arbeitskräfte. Und so kamen 1955 die ersten Italiener und 1960 dann die Griechen und die Spanier. Beim türkischen Abkommen im Jahr 1961 spielten auch außenpolitische Interessen eine Rolle. Die USA und die NATO drängten darauf, den Bündnispartner Türkei damit wirtschaftlich zu stabilisieren. Viele Türken kamen mit einem klaren Plan: einige Jahre hart arbeiten, Geld sparen, die Familie unterstützen, anschließend zurückkehren. Das Abkommen mit der Türkei begrenzte den Aufenthalt sogar zunächst auf zwei Jahre. Die Einwanderer nahmen schwere Schichten, Heimweh und die Trennung von ihren Familien auf sich. Türken, Italiener, Griechen, Portugiesen – sie alle arbeiteten mit ihren deutschen Kollegen an Hochöfen. Gemeinsam haben sie Stahl gekocht, unter Tage Kohle gefördert und am Fließband gearbeitet. Im Arbeitsalltag musste man sich aufeinander verlassen können, und aus Kollegen wurden Nachbarn und Freunde. Viele kehrten in ihre Länder zurück, andere blieben. Zum Glück haben viele hier – egal, ob aus Italien, Griechenland oder der Türkei – eine Heimat gefun-Landtag den und sich in unsere Gesellschaft integriert. Sie gründeten Unternehmen, bildeten Lehrlinge aus, engagierten sich in Vereinen und übernahmen Verantwortung. Mit Leistung und Verlässlichkeit haben sie die Anerkennung und die Herzen vieler Menschen gewonnen. Auch dafür sagen wir ausdrücklich Danke, und wir zollen Ihnen Respekt und freuen uns, dass sie in unserem Land sind und zu uns gehören. (Beifall von der AfD) Gerade aus dieser Anerkennung folgt aber auch ein Anspruch: Integration bedeutet, unsere Sprache zu lernen, unsere Gesetze zu achten, die Freiheit anderer zu respektieren und nach den eigenen Möglichkeiten Verantwortung zu übernehmen. (Zurufe von der SPD) Wer diesen mühsamen Weg selbst gegangen ist, hat allen Grund, dieselbe Bereitschaft auch von späteren Einwanderern zu erwarten. Diese Lebensleistungen sind Maßstab und Vorbild. Auch Menschen mit Migrationshintergrund sind eingeladen, an unserer Zukunft mitzuarbeiten. Wir als Alternative für Deutschland tun es bereits an vorderster Linie, wie meine geschätzten Kollegen Enxhi Seli-Zacharias und Carlo Clemens. Auch an der Wahlurne erhält die AfD eine massive Unterstützung von Menschen mit Migrationshintergrund, (Thorsten Klute [SPD]: Führende Leute leben sogar im Ausland! In der Schweiz zum Bei- spiel!) und das freut uns besonders. (Beifall von der AfD) Menschen mit Migrationshintergrund haben auch eigene Erwartungen an die Politik. Sie erwarten faire Migrationsregeln. Fair heißt, dass Einwanderer gerechte Chancen erhalten. Fair heißt aber auch, dass Einwanderer selbst Verantwortung tragen müssen: Verantwortung für eine Integration, für den Erwerb der deutschen Sprache, für den Einsatz, hier Arbeit finden zu wollen. (Kirsten Stich [SPD]: Kennen Sie Artikel 3 Grundgesetz? Alle Menschen sind gleich!) Diese Menschen erwarten aber auch, dass diejenigen Einwanderer sanktioniert werden, die unser Sozialsystem, unseren Rechtsstaat nur ausnutzen wollen. Sie alle wollen ein Land, in dem Regeln für alle gelten und Menschen füreinander einstehen. Wir zollen Respekt für die Aufbauleistung unserer Eltern und Großeltern. Wir zollen Respekt für diejenigen, die hinzukamen und unsere Heimat mitgestaltet haben. Wir alle sind nun in der gemeinsamen Verpflichtung, unsere Heimat zu bewahren – für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD) 14.10.2026
Christof Rasche
Für die Landesregierung hat nun Herr Ministerpräsident Hendrik Wüst das Wort. Bitte sehr.
Hendrik Wüst
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Was Deutschland und die Türkei vor 65 Jahren miteinander vereinbart hatten, war auf dem Papier ein ganz einfacher Plan. Die Wirtschaft in Deutschland hat geboomt. Unser Land hat unbedingt Arbeitskräfte gebraucht. Und die Türkei hat Arbeitskräfte geschickt. Das Anwerbeabkommen sollte eine Lösung auf Zeit sein. Dazwischengekommen ist das Leben. Denn die Menschen, die damals aus der Türkei, aber auch aus Italien, aus Spanien, aus Griechenland, Marokko, Portugal, Tunesien, Jugoslawien zu uns gekommen sind, haben sich Schritt für Schritt etwas aufgebaut. Sie haben ihre Familien nachgeholt oder Familien gegründet. Sie haben ihre Kinder großgezogen. Sie haben eigene Geschäfte und Betriebe eröffnet. Sie haben zum wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes beigetragen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Und sie haben Nordrhein-Westfalen zu ihrer Heimat gemacht. Vor dem mutigen Schritt ins Unbekannte, in ein ganz unbekanntes Land, den all diese jungen Menschen damals gemacht haben, ziehe ich meinen Hut. Vor ihrer Leistung habe ich größten Respekt. Und für ihren Einsatz für den Wohlstand in unserem Land sage ich von Herzen danke schön. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Auch 65 Jahre nach dem Anwerbeabkommen gehört zur Realität in unserem Land: Viele Menschen mit ausländischen Wurzeln werden auch heute noch als fremd wahrgenommen, selbst wenn man hier geboren ist, selbst wenn Deutschland die Heimat ist und wenn man die deutsche Staatsbürgerschaft hat. Noch immer hat es eine Zeynep oder ein Yusuf schwerer als eine Carolin oder ein Lukas bei der Suche nach einer Ausbildungsstelle, einem Job oder einer Wohnung – allein wegen des Namens. Noch immer gibt es Ressentiments und Diskriminierungen, zum Teil offen, meist versteckt, manchmal ganz unbewusst. Und jede neue Diskriminierung führt dazu, dass bei Menschen mit Zuwanderungsgeschichte dieses Gefühl wieder hochkommt: So ganz gehören wir hier wohl doch nicht dazu. Umso größer ist die Aufgabe der Gesellschaft, diese Ressentiments, diese Diskriminierung zu bekämpfen. Es ist Aufgabe von Politik, Medien, Zivilgesellschaft, sich für Offenheit und Toleranz und gegen Vorurteile und Ausgrenzungen einzusetzen. Erst wenn der Name, die Hautfarbe, die Religion gar keine Rolle Landtag mehr spielen, sind wir am Ziel – einem Ziel, für das es sich zu arbeiten lohnt. In einer Zeit geopolitischer Verschiebungen und fragiler internationaler Beziehungen werden bilaterale Partnerschaften immer wichtiger. Keine andere Region in Europa ist enger mit der Türkei verbunden als Nordrhein-Westfalen. Rund 1 Million Menschen mit Wurzeln in der Türkei leben bei uns in Nordrhein-Westfalen, 1 Million Brückenbauer zwischen unseren Ländern. Viele Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen sind erfolgreich in der Türkei. Gleichzeitig investieren türkische Unternehmen hier bei uns, weil wir als Standort viel zu bieten haben. Ende September 2026 bin ich gemeinsam mit einer Delegation aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft in die Türkei gereist. Mit dieser Reise haben wir 65 Jahre Anwerbeabkommen gewürdigt und gleichzeitig unsere Zusammenarbeit ausgebaut. Ein wichtiger Teil des Programms war eine NRW-Türkei-Wirtschaftskonferenz in Istanbul. Partner aus Nordrhein-Westfalen und der Türkei haben auf dieser Konferenz acht teils sehr konkrete Erklärungen unterzeichnet. Diese Erklärungen stärken die Zusammenarbeit in Wirtschaft, Industrie, Energie, Logistik, Luftfahrt, Tourismus und Innovation. Mit den unterzeichneten Vereinbarungen schlagen wir auch bei der wirtschaftlichen Zusammenarbeit ein neues Kapitel in den Beziehungen zur Türkei auf. Gerade in unsicheren Zeiten wollen wir verlässliche Lieferketten stärken und neue gemeinsame Projekte ermöglichen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Nordrhein-Westfalen und die Türkei sind enge Partner. Gerade deshalb ist es uns möglich, auch Themen anzusprechen, bei denen es unterschiedliche Sichtweisen gibt, zum Beispiel mit Blick auf die Freiheitsrechte Einzelner oder bestimmter Gruppen. Unsere Partnerschaft mit der Türkei lebt vom gegenseitigen Respekt und vom gemeinsamen Willen, eine Zukunft in Sicherheit und Wohlstand zu schaffen. 65 Jahre Anwerbeabkommen stehen für 65 Jahre gemeinsame Geschichte. Diese gemeinsame Geschichte ist ein starkes Fundament für eine gemeinsame Zukunft. 65 Jahre nach dem Anwerbeabkommen können wir sagen: Nordrhein-Westfalen und die Türkei sind mehr als Partner. Wir sind Freunde. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Damit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/21613 – Neudruck. Wer stimmt 14.10.2026 diesem Antrag zu? – Die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Die Fraktion der AfD enthält sich. Somit ist dieser Antrag angenommen. Wir kommen zu: 3 Das Ruhrgebiet darf nicht die Zeche zahlen – Eigenständigkeit von Evonik und Arbeitsplätze sichern! Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/21603 Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion hat deren Fraktionsvorsitzender Jochen Ott das Wort. Bitte sehr.
Jochen Ott SPD
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die BASF aus Ludwigshafen will Evonik übernehmen. Die Berichte darüber sind ein alarmierendes Warnsignal für unseren Industrie- und Wirtschaftsstandort. Ich höre seit Tagen, wie Börsengurus und Freaks mit ihren Fachworten um sich schlagen: ROCE, Take-over, Market Capitalisation, Shareholder Value, Cashflow. Da grüßt uns das kalte Antlitz des Kapitalismus. (Lachen von Henning Höne [FDP] und Fran- ziska Müller-Rech [FDP]) Für NRW und das Ruhrgebiet geht es aber um mehr als um Cashflow. (Henning Höne [FDP]: Kapitalismus ist mehr, als die Sozialdemokratie denkt!) Denn es geht hier um die industriepolitische Lebensader unseres Landes. Eine Übernahme von Evonik wäre deshalb mehr als ein gewöhnlicher Börsendeal. (Zurufe von der FDP) – Dass ihr euch schon aufregt, wenn man das Wort „Kapitalismus“ anspricht, ist sehr lustig. (Beifall von der SPD) Dass der Kapitalismus gerade in einer schweren Krise ist, wird auch Henning Höne verstehen. Sie wäre eine industriepolitische Wendung mit weitreichenden Folgen für Nordrhein-Westfalen. Am Wochenende las ich in der Süddeutschen Zeitung den Satz: Es geht hier nicht um Nordrhein-Westfalen; es geht um den Chemiestandort Deutschland. – Ich sage ganz deutlich: Das ist der falsche Satz. Was gut für den Chemiestandort Nordrhein-Westfalen ist, ist auch gut für den Chemiestandort Deutschland. Landtag (Beifall von der SPD) Evonik ist eines unserer wichtigsten Industrieunternehmen und weit über Rhein und Ruhr hinaus aktiv. Evonik hat strategische Bedeutung. Wir sprechen hier über die Heimatchemie des Ruhrgebiets, genauer gesagt über Spezialchemie, über ein Unternehmen mit NRW-DNA, über ein Unternehmen, das absolut wichtige und systemrelevante Güter produziert, die für viele Branchen essenziell sind. Die Vorprodukte der Chemie sind wichtig für Pharma, für Automotive, für Kosmetik, für die Kreislaufwirtschaft. In 90 % aller Wertschöpfungsketten ist die Spezialchemie made in Ruhrgebiet drin. Deshalb geht es bei einer möglichen Übernahme um mehr als um Eigentumsverhältnisse. Es geht um Arbeitsplätze, es geht um industrielle Wertschöpfung und es geht um Forschung und Innovation. (Beifall von der SPD) Es geht um die Frage: Ist das Ruhrgebiet in Zukunft noch der Ort, an dem industrielle Entscheidungen getroffen werden, oder entscheiden demnächst andere, in Süddeutschland, in Ludwigshafen, vielleicht demnächst sogar in China oder anderswo auf der Welt? Das ist eine strategische Frage mit doppelter Bedeutung: zum einen, weil es um konkrete Zukunftsentscheidungen bei Evonik geht, zum anderen, weil mit dieser Frage die Finanzierung der Ewigkeitskosten des Kohlebergbaus eng verknüpft ist. Angesichts dieser Dimension fragen sich mehr als 10.000 Beschäftigte: Wann handelt diese Landesregierung endlich? Warum ist es in der Industriepolitik immer so ruhig? Wann kümmert sich endlich der Ministerpräsident persönlich um die Schicksalsfrage für das Ruhrgebiet? (Beifall von der SPD) Dem Vernehmen nach weiß die Landesregierung seit vielen Wochen von den Übernahmeplänen. Wann hatten Sie eigentlich vor, diese industriepolitische Zukunftsfrage dem Landtag mitzuteilen? Warum gibt es dazu keine Unterrichtung? Warum muss die sozialdemokratische Opposition das Thema auf die Tagesordnung setzen? Ich weiß, warum: Weil wir es können (Zurufe von der CDU: Oh!) und weil Schwarz-Grün keinen Plan hat. (Beifall von der SPD) Was die Koalition auszeichnet, sind Desinteresse für das Ruhrgebiet und Lustlosigkeit bei Industriepolitik. Das ist ein Riesenproblem; denn das gefährdet Zehntausende Arbeitsplätze in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der SPD) Mit der Übernahme von Evonik steht eine Zukunftsfrage für die NRW-Industrie auf der Tagesordnung, 14.10.2026 und was machen CDU und Grüne? Sie stellen heute einen Antrag zur Haltung von Sikawild, zu Hirschen, aber nicht zu Evonik. Das ist doch nicht zu fassen. Sie wissen einfach nicht mehr, was wichtig ist, und deshalb geht in diesem Land wirtschaftspolitisch nichts mehr voran. Früher wäre das der CDU nicht passiert. (Beifall von der SPD) Für die SPD sage ich in aller Deutlichkeit: Eine mögliche Übernahme darf nicht nach dem Interesse von Aktionären und Investmentbanken bewertet werden. Maßstab müssen die Beschäftigten sein, Maßstab müssen die Standorte sein, Maßstab muss die industrielle Stärke Nordrhein-Westfalens sein. Dafür stellen wir fünf Bedingungen: Erstens. Es darf keine Entscheidungen über die Köpfe der Beschäftigten hinweg geben. Betriebsräte und Gewerkschaften müssen frühzeitig und verbindlich eingebunden werden. Die betriebliche Mitbestimmung muss uneingeschränkt erhalten bleiben. (Beifall von der SPD – Thorsten Klute [SPD]: Da wird die FDP wieder nervös!) Zweitens. Die Finanzierung der Ewigkeitskosten des Bergbaus durch die RAG-Stiftung muss gesichert werden – für Grubenwasserhaltung, Poldermaßnahmen und Grundwasserreinigung. Dafür werden Jahr für Jahr 300 Millionen Euro benötigt. Ein einmaliger Verkaufserlös ersetzt keine dauerhafte verlässliche Einnahmequelle. Genau die ist Evonik für die RAG-Stiftung immer gewesen, und das wird auch in Zukunft so sein. Wer braucht Paradiesvogelanlagen in Österreich, wenn er die Taube in der Hand haben kann? (Beifall von der SPD) Drittens. Es braucht verbindliche Beschäftigungsund Standortgarantien – nicht für wenige Monate, sondern mit einer verlässlichen Perspektive für Menschen und ihre Familien. Wer Evonik führt, muss Verantwortung für den Industriestandort übernehmen. Zukunft entsteht nicht allein durch Kostensenkung. Sie entsteht durch Innovationen, Investitionen und unternehmerischen Mut, und genau dafür steht das Unternehmen Evonik. Viertens. Forschung und Entwicklung sowie hochwertige industrielle Wertschöpfung müssen in Nordrhein-Westfalen erhalten bleiben. Eine Übernahme darf auf keinen Fall der Einstieg in eine schleichende Verlagerung zentraler Funktionen sein. Es braucht eine belastbare Investitionszusage für die nordrheinwestfälischen Standorte. Fünftens. Entscheidungen für Nordrhein-Westfalen und für das Ruhrgebiet müssen in Nordrhein-Westfalen getroffen werden. Wir wollen nicht, dass anderswo mit anderen Interessen und anderen Prioritäten über unsere Zukunft entschieden wird. Deshalb Landtag ist es gut, wenn der Konzernsitz hier bei uns in NRW bleibt. Entscheidungen werden nämlich schneller getroffen. Kapital kann gezielter eingesetzt werden. Neue Marktchancen können früher aufgegriffen werden. Entscheidungen in Essen heißt: aus NRW und für NRW. (Beifall von der SPD) Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt werden, dann müssen andere Wege und Konzepte geprüft werden, bis hin zu einer Landesbeteiligung am Konzern. (Zuruf von Hendrik Schmitz [CDU]) – Ja, jetzt höre ich schon wieder den Aufschrei (Zurufe von der CDU und von der FDP) bei der CDU und anderen Teilen des Hauses: Typisch SPD. Sie denken wieder direkt an Verstaatlichung. (Henning Höne [FDP]: Natürlich!) – Nein, das meinen wir nicht. (Zuruf von Henning Höne [FDP]) Ich habe eingangs von den systemrelevanten Produkten gesprochen, die von Evonik und der Chemieindustrie hergestellt werden. Vor wenigen Jahren, in der Coronapandemie, haben wir gesehen, dass viele Produkte auf dem heimischen Markt nicht hergestellt werden oder gar zur Verfügung stehen. Einer solchen Notlage vorzubeugen, ist auch Aufgabe des Staates. (Zuruf von Henning Höne [FDP]) Ein handlungsfähiger Staat muss dafür sorgen, dass strategische industrielle Kompetenz, kritische Wertschöpfung und Versorgungssicherheit nicht leichtfertig verloren gehen. Das ist unser Verständnis von Gemeinwohlorientierung, und das ist unser Verständnis von sozialer Marktwirtschaft, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD – Henning Höne [FDP]: Sozialismus! – Thorsten Klute [SPD]: Oh!) Nein, nicht der Staat ist der bessere Unternehmer. Nicht der Staat ist der bessere Unternehmer, aber er muss Vorsorge treffen, dass die lebens- und überlebenswichtigen Güter einer Gesellschaft bereitstehen. So ist unser Vorstoß für eine strategische Landesbeteiligung zu verstehen. (Thorsten Klute [SPD]: Endlich wieder die al- ten Konflikte!) Jetzt sage ich Ihnen mal eines: Wenn BASF durchblicken lässt, dass sie bis 2028 die Übernahme abgeschlossen haben wollen, dann wissen wir doch genau, was passiert. Dann wird dasselbe passieren, was bei der Commerzbank passiert, wo die Unicredit nach und nach Aktienanteile aufkauft, um dann die 14.10.2026 Bedingungen diktieren zu können. Mit einer Landesbeteiligung könnten wir verhindern, dass Evonik an BASF verloren geht. (Beifall von der SPD) Ich sage Ihnen sehr deutlich, die Moleküle, um die es hier geht, sind auch für die Resilienz Europas und für unser Land von entscheidender Bedeutung. Das leichtfertig aufzugeben, ist ein Riesenfehler. Damit bin ich bei der Rolle der Landesregierung. Hendrik Wüst sitzt als Ministerpräsident des Landes im Kuratorium der RAG-Stiftung. Er ist nicht irgendein unbedeutender Beisitzer; er hat Entscheidungsmacht. Er muss Einfluss nehmen auf die strategischen Entscheidungen der Stiftung. Es ist völlig unverständlich, dass bisher keine erkennbare Initiative von ihm ausgeht. Verlautbarungen aus der Pressestelle der Staatskanzlei ersetzen nun einmal kein Regierungshandeln. Herr Ministerpräsident, das Problem ist, dass Sie mit der Landespolitik längst abgeschlossen haben. Sie fragen nicht nach den Chancen der Initiative für Nordrhein-Westfalen, sondern Sie denken nur noch über die Risiken dieser Initiative für die Karriereplanung in Berlin nach. (Beifall von der SPD) Die nächste Landesregierung wird das anders und besser machen müssen: mit einem Plan für den Industriestandort Nordrhein-Westfalen, mit einer Strategie für die Chemie in Nordrhein-Westfalen, mit einer Investitionsoffensive für Innovationen und Zukunftstechnologien. (Zuruf von Henning Höne [FDP]) Für Nordrhein-Westfalen gibt es im bundesweiten Vergleich noch verdammt viel Luft. Die wahre Bilanz Ihrer Wirtschaftspolitik hat das Statistische Bundesamt vor wenigen Tagen veröffentlicht. Im ersten Halbjahr 2026 ist die Wirtschaftsleistung in Nordrhein-Westfalen schwächer gewachsen als in vielen anderen Bundesländern. Das BIP stieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum preisbereinigt nur um 0,3 %. Es blieb auch hier gegenüber Deutschland insgesamt zurück. Hier betrug der Anstieg 0,9 %. In anderen Bundesländern war das Wachstum deutlich höher: Hessen 1,8 %, Schleswig-Holstein 1,7 %, Brandenburg und Baden-Württemberg 1,4 %, Bayern und Niedersachsen 1,0 %. In all diesen Ländern gibt es industriepolitischen Ehrgeiz und echte politische Führung. All das braucht Nordrhein-Westfalen dringend. (Beifall von der SPD) Unser Land braucht wieder eine Regierung, die weiß, was wichtig ist und Priorität hat, nämlich die Interessen der Beschäftigten, die Standorte und die Zukunft des Ruhrgebiets. Wir stehen bereit. Wir wollen für die industrielle Zukunft des Ruhrgebiets und des Landes Landtag arbeiten. Das sind wir nämlich den Beschäftigten schuldig, das sind wir dem Ruhrgebiet schuldig, und das sind wir der Zukunft des Industrielandes Nordrhein-Westfalen schuldig. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun der Kollege Björn Franken das Wort. Bitte sehr.
Björn Franken CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach diesem Vortrag ist es wichtig, zunächst einmal zu einer sachlichen Betrachtung und Analyse der Lage zurückzukommen. (Beifall von der CDU – Kirsten Stich [SPD]: Vortrag? – Thorsten Klute [SPD]: Nicht weiter- zumachen wäre jetzt wichtig!) Die erste Feststellung, die ziemlich einfach zu treffen ist nach diesem quasi apokalyptischen und von Konzepten völlig freien Vortrag, den Sie, lieber Herr Ott, gehalten haben: Hier im Rund ist ganz klar geworden, dass Ihnen in Gänze das Format für höhere Weihen in diesem Bundesland fehlt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Kirs- ten Stich [SPD]: Oh Mann, oh Mann! – Weite- rer Zuruf von Sarah Philipp [SPD]) Der Vortrag hat ganz klar gezeigt: Es geht Ihnen nicht um die Beschäftigten. Es geht Ihnen nicht um das Land. Ihnen geht es allein um Ihre eigene Profilierung als Politiker in Nordrhein-Westfalen. Das lassen wir Ihnen heute nicht durchgehen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wenn man sich Ihren Antrag, Ihre Kleinen Anfragen und Ihre Pressearbeit in den letzten Tagen anschaut, dann könnte man glatt meinen, dass die Zukunft von Evonik längst beschlossen sei, (Zuruf von Kirsten Stich [SPD]) denn alle verfügbaren Untergangsszenarien werden dort beschworen. Ich möchte Ihre Meinung natürlich nicht mit unnötigen Fakten verwirren. Zuerst das Wichtigste: (Zuruf von Thorsten Klute [SPD]) BASF führt Sondierungsgespräche mit Evonik. Der Evonik-Vorstand hat eine Übernahme klar abgelehnt, und eine verbindliche Übernahmeofferte gibt es bisher nicht. Diese Landesregierung und dieser Ministerpräsident haben sich klar zu den Standorten von Evonik in Nordrhein-Westfalen und klar zum Erhalt von Evonik gestellt. Sie haben auch klargemacht, dass BASF 14.10.2026 nicht der richtige Spieler im System ist. Deswegen ist die Sachlage völlig klar. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Hier bereits von einem Ausverkauf oder von einem Angriff auf die Lebensader des Ruhrgebietes zu sprechen, ist maßlos übertrieben, es wird der Sachlage nicht gerecht, und es ist völlig fehl am Platz. Die SPD hat in den vergangenen Tagen versucht, auf dem Rücken von rund 11.000 Beschäftigten von Evonik eine völlig verfrühte, verfehlte und vollkommen überzogene Panik loszutreten. Das hilft weder den Beschäftigten noch den Unternehmen. Schon gar nicht hilft das dem Wirtschaftsstandort in Nordrhein-Westfalen, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ja, die Situation ist angespannt; das wissen wir alle. (Zuruf von der SPD) Sowohl unsere Industrie als auch die Chemieindustrie stehen deutschlandweit vor sehr großen Erschwernissen. Hohe Energiepreise, geopolitische Unsicherheiten, Handelskonflikte und insbesondere natürlich der Wettbewerbsdruck aus Asien mit Dumpingpreisen: Das stellt Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, in ganz Deutschland vor strukturelle Herausforderungen. Die Bundesregierung arbeitet bereits an der Senkung der Energiepreise und versucht, den Dumpingpreisen aus China entgegenzuwirken, indem sie auf die EU-Kommission Druck ausübt. (Zuruf von Henning Höne [FDP]) Zweifelsohne stehen Chemieunternehmen wie auch Evonik aber unter sehr großem Druck. Das spüren wir besonders in Nordrhein-Westfalen, (Zuruf von der SPD: Und was machen Sie, wenn Sie es spüren?) denn unser schönes Bundesland ist deutschlandweit der bedeutendste Chemiestandort. Wir sind stolz darauf, Heimat innovativer Unternehmen, hochqualifizierter Beschäftigter und industrieller Kompetenz zu sein, und die Chemieindustrie ist unser wirtschaftliches Rückgrat und wichtiger Bestandteil für die Zukunft von Nordrhein-Westfalen. Daher arbeiten unser Ministerpräsident, unsere Wirtschaftsministerin und das gesamte Kabinett sowie diese Koalition intensiv an zukunftsfähigen Lösungen zum einen für Evonik und zum anderen für den gesamten Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen. Die Herausforderungen sind erkannt, und die Landesregierung handelt dort, wo sie Einfluss nehmen kann, sehr deutlich: (Zuruf von der SPD: Da kann sie gar keinen Einfluss nehmen!) Landtag Regelungen zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung, über 20.000 Vorgaben aus der Landesbauordnung gestrichen, Berichtspflichten werden abgeschafft, Sanierungsoffensive für unsere Infrastruktur zum Beispiel mit mehr Geld oder auch 300 zusätzlichen Straßenbauingenieuren als noch 2023. Es gibt den Chemie- und Raffineriepakt, die Bundesratsinitiative unserer Landesregierung zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie in ganz Deutschland – eine Initiative aus Nordrhein-Westfalen – und zuletzt den Wunsch unseres Ministerpräsidenten nach einer Sondersitzung des Kuratoriums der RAG-Stiftung am vergangenen Freitag. Es ist eine lange Liste, die dokumentiert, wie aktiv unsere Landesregierung bei diesem wichtigen Thema ist. Seit Jahrzehnten hört man von Ihnen hingegen immer wieder dieselben Rezepte, immer wieder den alten Wein in neuen Schläuchen. Sie haben gerade versucht, das ein bisschen zu kaschieren. Im Kern erklären Sie aber immer wieder dieselben Dinge. Sie reden von Verstaatlichung; das ist auch genau das, was im Papier steht. So war es bei thyssenkrupp, so war es bei der Braunkohle, (Alexander Vogt [SPD]: Das sind ja zwei Bei- spiele! Das funktioniert ja super beides!) und so ist es auch heute wieder bei Evonik. Sie sagen es zwar selbst, aber Sie verstehen es nicht. Der Staat ist nicht der bessere Unternehmer, und all die Versuche, die Sie unternehmen, um demselben Kind ein anderes Kleid anzuziehen, verfehlen einfach. Die verantwortungsvolle Politik, die wir machen, startet verlässliche, wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für Investitionen, für Innovation und für Beschäftigung. Mit Ihrem Verhalten und Ihrem Alarmismus betreiben Sie keine verantwortungsvolle Industriepolitik, sondern Sie betreiben Wahlkampf auf dem Rücken von rund 11.000 Evonik-Beschäftigten. Mit Panikmacherei die ehemaligen Wähler erreichen zu wollen, wird ein Rohrkrepierer. Das prophezeie ich Ihnen schon heute. Seit heute wissen wir aber auch ganz klar: Es geht Ihnen eben nicht um die Beschäftigten, sondern um Ihr eigenes Wahlergebnis im April 2027. Das ist der eigentliche Skandal am heutigen Tag. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf Kirsten Stich [SPD]) In dieser schwierigen Phase haben wir mit Hendrik Wüst einen Kapitän mit klarem Kompass auf das richtige Ziel, mit souveräner Führung und mit Kenntnis über die Widrigkeiten auf hoher See am Steuer. Wild schreiende Matrosen, die die Welt untergehen sehen und alle um sich herum nervös machen, 14.10.2026 brauchen wir in Nordrhein-Westfalen dagegen nicht. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun der Kollege Jan Matzoll das Wort. Bitte sehr.
Jan Matzoll GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst eine Bemerkung zur Rede von Jochen Ott: Sie fragten, warum Sie so wenig zur Industriepolitik in NRW hören würden. (Zuruf von Kirsten Stich [SPD]) Die Antwort ist, weil Sie nicht dabei sind und nicht zuhören. Heute Morgen hat thyssenkrupp zur ETS-Reform eingeladen. Grüne und CDU waren da. Wer fehlte? Die SPD. Erzählen Sie mir doch nichts von Industriepolitik, wenn Ihnen das Thema offensichtlich abseits der großen Überschriften völlig egal ist. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – André Stinka [SPD]: Das ist eine Unver- schämtheit, Herr Matzoll!) – Getroffene Hunde bellen, das merkt man. (Weitere Zurufe von der SPD) – Ich würde mich freuen, wenn auch die SPD zuhört. Vielleicht kommt man dann inhaltlich noch ein bisschen weiter. – Ich kenne viele Menschen, die bei Evonik arbeiten: Freundinnen und Freunde, Bekannte; die meisten davon bei mir aus dem Kreis Recklinghausen. Die schauen im Moment sehr genau hin, was über eine mögliche Übernahme durch BASF berichtet wird. Sie hören eben auch darauf, was wir hier im Landtag dazu sagen; das ist nur nachvollziehbar. Wenn der eigene Arbeitgeber geschluckt werden soll, stellt sich sofort die Frage: Was bedeutet das für mich, für mein Team, für meine Abteilung? Braucht man unsere Anlage morgen überhaupt noch? Da hilft es kaum, wenn irgendwer sagt: Aus betriebswirtschaftlicher Sicht könnte das schon sinnvoll sein. – Wer dort arbeitet, will etwas anderes wissen: Ist mein Arbeitsplatz sicher? Kann ich mich darauf verlassen? Daran hängt für viele das ganze Leben, ganz praktisch. Darum, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ist es richtig, dass wir das Thema hier besprechen. Evonik ist für das Ruhrgebiet von enormer Bedeutung; in Marl und in der ganzen Emscher-Lippe-Region sieht man das jeden Tag. Es geht ja auch nicht nur um Evonik selbst; viele Betriebe in der Umgebung leben auch von den Aufträgen aus dem Chemie-Landtag park. Wenn dort etwas ins Rutschen gerät, reicht die Sorge weit über die Werkstore hinaus. Ich sage Ihnen ausdrücklich: Bei den Anliegen der Beschäftigten sind wir gar nicht weit auseinander. IGBCE und Betriebsräte müssen von Beginn an mit am Tisch sitzen. Sie müssen echten Einfluss darauf haben, was mit Standorten und Arbeitsplätzen geschieht. Bei BASF reden wir schließlich über ein Unternehmen, das Mitbestimmung in Deutschland kennt und seit Langem damit arbeitet. Das ist eine Grundlage, auf der man Erwartungen formulieren darf. Trotzdem geht es ohne verbindliche Zusagen nicht. Auch bei der Rolle der Konzernzentrale in Essen teilen wir Ihre Sicht. Wo Investitionsentscheidungen getroffen werden, ist für ein Industrieland wie Nordrhein-Westfalen alles andere als eine Randnotiz. Nur folgt daraus noch nicht automatisch, dass der Weg, den Sie vorschlagen, tatsächlich der richtige ist. In Ihrem Antrag steht, Eigenständigkeit dürfe kein Selbstzweck sein. Da bin ich bei Ihnen. Wenn wir das ernst meinen, sollten wir uns im Umkehrschluss aber auch die Tür offen halten und verschiedene Optionen wirklich prüfen. Ich kann heute nicht behaupten, eine Übernahme durch BASF wäre für die Beschäftigten langfristig gut oder schlecht. Ich habe dazu eine Meinung; ich glaube, es gibt aber andere, die das besser beurteilen können. Es lässt sich auch erst vollends beantworten, wenn klar ist, was BASF konkret plant: Welche Standorte sollen ausgebaut werden? Wohin fließt Geld? Welche Sicherheiten erhalten die Menschen, die dort arbeiten? Diese Antworten gehören auf den Tisch. Groß heißt aber nicht automatisch sicher. Ebenso sollte man nicht so tun, als wären mit dem Erhalt der heutigen Eigentümerstruktur alle Fragen zur Zukunft erledigt. BASF muss aber darlegen, welchen Mehrwert ein Zusammenschluss ganz konkret hat, welcher Mehrwert für die Transformation entsteht. Evonik dagegen hat einen Plan für seinen Weg in die Klimaneutralität, einen Weg zur Klimaneutralität in Eigenständigkeit unter der Marke „Evonik“, die vielen Menschen im Ruhrgebiet eine Menge bedeutet, die die Geschichte kennen und wissen, dass Evonik der Konzern ist, der die Industriegeschichte des Ruhrgebiets in seiner DNA trägt wie kein anderes Unternehmen. Final beurteilen, wie sich ein Spezialchemieunternehmen am besten in dieser geopolitischen Lage aufstellt, können sicherlich andere besser als wir hier im Landtag NRW. Wenn es aber am Ende tatsächlich zu einer Übernahme durch BASF kommen sollte, liebe SPD, (Zuruf von Nadja Lüders [SPD] und Kirsten Stich [SPD]) habe ich einen Vorschlag: Lassen Sie uns gemeinsam darum kämpfen, dass die neue Konzernzentrale in Essen sitzt. 14.10.2026 (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Sich jetzt schon zu unterwerfen!) Warum behandeln wir es eigentlich als ausgemacht, dass nachher alles auf Ludwigshafen gesteuert wird? Essen kann Konzernzentralen. Das Ruhrgebiet hat hervorragende Hochschulen, die Führungskräfte von morgen ausbilden; das müssen wir hier niemandem mehr beweisen. Für so einen Einsatz wäre ich offen. Klar ist aber auch, dazu bräuchte es belastbare Vereinbarungen für die Beschäftigten, und zwar nicht nur in Essen. In Ihrem Antrag spielt die RAG-Stiftung eine zentrale Rolle, und das völlig zu Recht. Trotzdem sollten wir hier sauber trennen, wer dort was entscheiden darf. Hendrik Wüst sitzt kraft Amtes im Kuratorium, das schreiben Sie selbst. Er ist damit kein Vertreter, den die Landesregierung entsandt hat und dem wir einen Auftrag im Umgang mit Evonik-Aktien mitgeben können. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Was soll er denn sonst sein?) Der Vorstand verantwortet die Beteiligung. Das Kuratorium kontrolliert und muss einer Änderung der Beteiligungshöhe zustimmen. Das sind getrennte Rollen; daran ändert auch ein Landtagsbeschluss nichts. Dazu kommt der Stiftungsauftrag: Die Ewigkeitslasten des Bergbaus müssen dauerhaft finanzierbar bleiben. Das ist unser aller Verantwortung auch lange nach der letzten geförderten Tonne Kohle. Genau deshalb muss die Stiftung sorgfältig abwägen, welche Erträge sie braucht und welche Risiken sie eingehen kann. Auch die Interessen der Beschäftigten sind ausdrücklich in der Satzung verankert. Politischer Einfluss ist also fraglos vorhanden, und der soll auch eingesetzt werden; das ist völlig klar. Aber die Entscheidungen müssen die zuständigen Stiftungsorgane am Ende in eigener Verantwortung treffen. Das kommt mir in Ihrem Antrag zu kurz. Der deutliche Unterschied zwischen uns liegt allerdings bei der Frage, ob das Land selbst Evonik-Aktien kaufen soll. Sie schlagen vor zu prüfen, ob Nordrhein-Westfalen zusammen mit der RAG-Stiftung eine Mehrheit erreichen sollte. Ich verstehe das Motiv: Sie wollen Einfluss absichern. Nur reicht dieser Wunsch nicht aus, wenn es um öffentliche Mittel geht. Was würde das Land als Miteigentümer tatsächlich erreichen, zu welchen Kosten und mit welchem Risiko? Darauf liefert der Antrag keine überzeugende Antwort. Die hohen Energiekosten verschwinden ja nicht. Der Druck durch chinesische Überkapazitäten bleibt ebenso. Genau diese Faktoren setzen der Chemieindustrie gerade unabhängig davon zu, wer die Aktien hält. Hier setzt Mona Neubaur mit der Bundesratsinitiative zur Stärkung der Chemieindustrie an. Der Bund muss bei den Energiepreisen Entlastung schaffen, besonders beim Strom. Der Staat muss gemeinsam mit den Netzbetreibern möglich machen – Landtag da sind Bund und Land beide in der Verantwortung –, dass die Stromkapazitäten, die wir für die Transformation brauchen, tatsächlich bereitstehen. Wir müssen Verfahren vereinfachen, die Investitionen ohne Not ausbremsen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Auch beim europäischen Emissionshandel müssen wir so handeln, dass Unternehmen den Umbau ihrer Produktion hier stemmen können. In Marl oder Wesseling müssen sich Investitionen in klimafreundliche Anlagen rechnen. Wenn hier eine Anlage schließt und die Produktion woanders mit höheren Emissionen weiterläuft, ist für das Klima nichts gewonnen. Die Menschen bei Evonik brauchen jetzt Entscheidungen, auf die sie bauen können. Die gesamte Landesregierung steht in der Pflicht, sich für Arbeitsplätze und für die Zukunft der Standorte einzusetzen – ganz gleich, wie die Eigentümerstruktur am Ende aussieht. Ich habe gewisse Vorlieben, aber das werde ich nicht entscheiden können. Auch BASF ist in der Pflicht, genau zu erläutern, was der Mehrwert für Evonik ist, sollten sie Mehrheitseigner werden. Das ist bisher in keiner Weise geschehen. Ihren Antrag, liebe SPD-Fraktion, lehnen wir dann auch ab. Wo wir gemeinsam etwas für die Beschäftigten erreichen können, sollten wir es tun. Die Sache mit Essen meine ich wirklich völlig ernst. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun Abgeordnetenkollege Herr Höne das Wort.
Henning Höne FDP
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Jochen Ott, nach rund 25 Minuten Debatte steht endlich ein Kapitalist am Rednerpult. (Beifall von der FDP) Dieser Vorwurf macht mich – anders, als Sie das eben behauptet haben – gar nicht nervös, der macht mich stolz, weil Kapitalismus mehr für Wohlstand und gegen Armut getan hat als die gesammelte Sozialdemokratie. Das ist doch großartig. (Beifall von der FDP – Widerspruch von der SPD – Jochen Ott [SPD]: Das ist sehr gewagt!) Ich musste so schmunzeln, denn direkt nach den ersten Berichten über die Überlegungen von BASF zu Evonik habe ich in meiner Fraktion gesagt: Wartet mal ab, das dauert keine 48 Stunden, dann wird die SPD vorschlagen: Der Staat muss einsteigen; wir müssen verstaatlichen. Auf diesen Reflex der SPD war nun wirklich wieder Verlass. Das ist aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, 14.10.2026 ein industriepolitischer Kurzschluss, weil der fette Staat doch in Wahrheit das Problem ist. Der steht doch den Unternehmen viel zu oft im Weg. Sie wollen diesen Staat nun als Chemieunternehmer noch weiter aufblähen. (Jochen Ott [SPD]: Quatsch!) Es gibt schon ein Problem, und die Antwort der SPD darauf ist: immer noch mehr davon. (Beifall von der FDP) Das ist auch eine typische Reaktion für eine wirklich grundfalsche Wirtschaftspolitik. Bei großen Namen, bei großen Konzernen in der Krise oder in angespannten Situationen kommt bei der SPD immer der Bundesadler. Bei den Kleinen und beim Mittelstand kommt aber der Pleitegeier. Wir brauchen bessere Rahmenbedingungen für alle und nicht Verstaatlichung und Subventionen für die Großen. (Beifall von der FDP) Für meine Fraktion stehen bei dieser Diskussion zwei Dinge im Mittelpunkt. Erstens haben wir natürlich Standortinteressen. Wir wollen Arbeitsplätze, Wertschöpfung, Know-how in Nordrhein-Westfalen halten. Zweitens müssen die Ewigkeitslasten des Bergbaus verlässlich über die RAG-Stiftung abgesichert werden. Denn wenn das nicht der Fall ist, müsste der Landeshaushalt unter anderem einspringen. An diesen beiden Zielen werden wir die Debatte und auch jeden Lösungsvorschlag prüfen. Der Antrag der SPD schafft es nun, auf beide dieser Punkte ausschließlich falsche Antworten zu geben. Erstens bei den Standortinteressen: Die SPD legt sich schon im Antrag fest, Evonik müsse eigenständig bleiben. Ich teile das in diesem absoluten Anspruch ausdrücklich nicht. Meine Sorge gilt den Arbeitsplätzen, den Standorten, der Wertschöpfung. Wichtiger als der Name, der über einem Werkstor steht, ist mir, dass langfristig ein Werkstor mit arbeitenden Menschen dahinter auch in Nordrhein-Westfalen steht. (Beifall von der FDP) Natürlich wissen wir, dass Szenarien denkbar sind, in denen nach einer Übernahme weniger Arbeitsplätze, weniger Wertschöpfung in Nordrhein-Westfalen vorhanden sein können. Darauf gilt es zu achten. Es sind aber auch Szenarien denkbar, in denen die Arbeitsplätze nach einem Zusammenschluss langfristig sicherer wären. Voraussetzung dafür wäre, dass sich beide Unternehmen bei der Produktion, bei Produkten und in der Strategie sinnvoll ergänzen. Das muss natürlich genau geprüft werden, aber doch nicht von der Politik oder gar allein von der SPD-Fraktion, sondern von den beteiligten Unternehmen. Eine mögliche Übernahme, das mögliche Übernahmekonzept muss von den Eigentümern, vom Management, von den Arbeitnehmervertretern geprüft Landtag werden. Aber weder ist eine Übernahme automatisch ein Ausverkauf noch ist die Eigenständigkeit allein eine Arbeitsplatzgarantie in diesem Land. Ob eigenständig oder zusammengeschlossen, der Druck, der überhaupt zu solchen Überlegungen von möglichen Fusionen und Übernahmen führt, kommt von ganz woanders her. Chemieunternehmen, unsere Unternehmen insgesamt, brauchen wettbewerbsfähige Produktionsbedingungen. Hohe Energiekosten, Bürokratie, jahrelange Genehmigungsverfahren verschwinden ja nicht durch den Eigentümerwechsel. Der Evonik-CEO Christian Kullmann hat vor gar nicht allzu langer Zeit auf Herausforderungen beim ETS hingewiesen. Was hat denn die Landesregierung eigentlich für eine pragmatische und wirtschaftsfreundliche Weiterentwicklung eben dieses ETS getan? In Wahrheit ist diese Landesregierung doch wirtschaftspolitisch seit viereinhalb Jahren auf einem Irrweg. (Beifall von der FDP) Der vorgezogene Kohleausstieg bedeutet weniger Energie, höhere Preise, weniger Planungs- und Versorgungssicherheit. Der Landesentwicklungsplan nimmt Unternehmen im wahrsten Sinne Raum für Wachstum. Gleich heute Abend wollen Sie mit dem Tarifentgeltsicherungsgesetz neue Bürokratie für die Unternehmen in Nordrhein-Westfalen einführen. Es wäre ganz einfach: Verzichten Sie doch zumindest mal auf neue Bürokratie und auf neue Belastungen. Sorgen Sie für mehr Energieangebot mit einem Fokus auf Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit, und sorgen Sie für schnellere Genehmigungen! (Beifall von der FDP) Was genau würde eigentlich durch eine Landesbeteiligung in NRW besser? Wird die Energie günstiger, weil Ministerpräsident Hendrik Wüst Aktien hält? Oder werden die Lohnnebenkosten sinken, wenn Ministerin Mona Neubaur die Beteiligung verwaltet? Meine Damen und Herren, staatliche politische Aufgabe sind bessere Rahmenbedingungen, zum Beispiel die Senkung der Stromsteuer, die im wiederholten Herbst der Reformen von der CDU angekündigt und von Finanzminister Lars Klingbeil direkt wieder einkassiert wurde. Herr Ott, wenn Sie etwas Gutes für die Industrie in Nordrhein-Westfalen tun wollen, dann sollte Lars Klingbeil die Zuckersteuer nicht einführen und die Stromsteuer dafür senken. Das wäre ein echter Beitrag. (Beifall von der FDP) Es sind staatliche Entscheidungen. Es ist der fette Staat, der den Wirtschaftsstandort Deutschland zu teuer, zu langsam und zu bürokratisch macht. Eine Landesbeteiligung löst keines der Standortprobleme, lädt aber die Risiken auf den Steuerzahler. 14.10.2026 Das zweite Ziel ist die dauerhafte Finanzierung der Ewigkeitslasten. Die RAG-Stiftung muss verlässlich Erträge erwirtschaften können und braucht dafür übrigens auch eine vernünftige Risikostreuung. Die Evonik-Beteiligung in der heutigen Größe bei der Stiftung ist ein Klumpenrisiko. Deshalb hat die Stiftung schon vor längerer Zeit beschlossen, diese Beteiligung schrittweise noch weiter herunterzufahren. Wäre die Lösung der SPD dann eigentlich, im Gleichschritt den Landesanteil immer weiter hochzufahren? Die Stiftung hat den einen Zweck, nämlich die Ewigkeitslasten des Bergbaus abzusichern. Entscheidend in dieser Debatte um die Zukunft der Stiftung ist, was diesen Stiftungszweck langfristig am besten absichert. Und da verweist die SPD auf Risiken einer möglichen Neuanlage nach einem Verkauf. Ja klar, das müsste man ernst nehmen. Es gab durchaus Probleme in den letzten Monaten und Jahren bei der Stiftung. Aber schlechte Erfahrungen mit anderen Anlagen machen eine große Einzelbeteiligung nicht automatisch sicherer. Die Frage ist: Was lernen wir eigentlich aus den Fehlern? Die RAG-Stiftung hat unter anderem zuletzt viel Geld verloren, was für die Ewigkeitslasten da gewesen wäre, und hat es in dem zusammengefallenen Immobilienimperium von René Benko versenkt. Die Landesregierung hat auf Anfrage zu den verlustreichen Investments erklärt, über die Medienberichte hinaus lägen keinerlei Informationen vor. Zu der Frage, ob es denn eine Verbesserung der Kontrolle durch das Kuratorium bräuchte, hat die Landesregierung trotz der vielen Verluste gesagt: Die Landesregierung sieht keinen Handlungsbedarf. – Also, für eine Bewertung der Verluste wissen Sie zu wenig, aber für ein Weiter-so reicht es offenbar immer. Der Ministerpräsident sitzt im Kuratorium. Er müsste dafür sorgen, dass die Kontrolle bei den Investments der Stiftung besser wird. Werden Sie endlich Ihrer Verantwortung gerecht! (Beifall von der FDP) Völlig unabhängig von der aktuellen Debatte gilt: Kein Eigentümer der Welt kann ein Chemiewerk halten, das in NRW nicht mehr wettbewerbsfähig produzieren kann. Die Standortbedingungen setzt nicht ein Kuratorium, sondern unter anderem diese Landesregierung. Die SPD will, dass der Staat das Unternehmen teilweise kauft, Schwarz-Grün lässt die Standortprobleme liegen. Beides schafft keinerlei Wettbewerbsfähigkeit. Für uns ist klar, wir wollen Arbeitsplätze und Wertschöpfung in NRW halten, und wir wollen, dass die Stiftung die Ewigkeitslasten dauerhaft tragen kann. Für beides braucht es weder eine Verstaatlichung noch möglichst emotionale Debatten und Angst seitens der SPD. Für beides ist es notwendig, dass der fette Staat wieder fit gemacht wird, und für beides braucht es endlich eine Wirtschaftspolitik, die Unter-Landtag nehmen das Leben wieder leichter statt schwerer macht. (Beifall von der FDP)
Berivan Aymaz
Für die Fraktion der AfD hat nun der Abgeordnete Herr Loose das Wort.
Christian Loose AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Höne, Sie wollen die Wirtschaftspolitik erleichtern? Dann freue ich mich darauf, dass Sie unter Tagesordnungspunkt 5 gleich mit uns die Abschaffung der CO -Steuern auf die Müllverbrennung beschließen. Die haben Sie als FDP, als Sie in der Bundesregierung waren, beschlossen und damit 1 Milliarde Euro Belastung auf die Wirtschaft abgedrückt. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Kommen wir zum Antrag der SPD zu Evonik. 10.000 Arbeitsplätze in Nordrhein-Westfalen stehen bei Evonik auf dem Spiel. Jeder einzelne davon ist einer zu viel. Die Sorge um die Zukunft von Evonik ist deshalb berechtigt. Eine Übernahme durch BASF hätte erhebliche Auswirkungen auf die Standorte im Ruhrgebiet. Im Regelfall gehen solche Übernahmen zulasten des kleineren Partners: Doppelstrukturen werden gestrichen; es geht dann um die Verwaltung, um Forschung, um Investitionen und um Produktionsanlagen, und das meist zum Nachteil des kleineren. Selbstverständlich muss die Landesregierung deshalb ihren Einfluss bei der RAG-Stiftung nutzen, um die Interessen der Beschäftigten und unseres Industriestandortes zu vertreten. Liebe Sozialdemokraten, an einer Stelle machen Sie es sich dann aber doch etwas einfach. Sie zählen thyssenkrupp, Ford, ZF, Miele, HELLA und KOSTAL auf und beklagen den Verlust von Tausenden von Industriearbeitsplätzen. Aber haben Sie sich einmal die Frage gestellt, warum all diese Arbeitsplätze verschwinden? Hohe Energiepreise sind ein Punkt, liebe SPD. Hohe CO - und Klimasteuern, die Sie alle eingeführt haben, ausufernde Regulierungen, überbordende Bürokratie: All das kommt bei Ihnen von der SPD in der Ursachenanalyse überhaupt nicht vor. Dabei müssten Sie nur Evonik selbst fragen. Konzernchef Christian Kullmann hat die deutsche Energiepolitik ausdrücklich als – Zitat – „energiepolitisches Desaster“ bezeichnet. Evonik baut schon jetzt Arbeitsplätze ab, weil Deutschland und Europa massive strukturelle Standortnachteile haben – so sagt es Herr Kullmann von Evonik. Wenn Sie Industriearbeitsplätze sichern wollen, müssen Sie also an die Rahmenbedingungen ran. Wechselt lediglich der Eigentümer von Evonik, wird dadurch nichts gesichert – und zwar unabhängig davon, ob BASF oder das Land der Eigentümer wird. Im Gegen-14.10.2026 teil: Wird das Land Haupteigentümer, dann entscheiden Politiker über die Zukunft eines Unternehmens, und was das bedeutet, kann jeder anhand der Bilder der ehemaligen DDR von Ende der 80er-Jahre sehen. Evonik baut bereits heute Arbeitsplätze ab, ohne von BASF übernommen worden zu sein. Damit ist Evonik nur eines von vielen Unternehmen in NRW. Jeden Tag verlieren 100 Menschen in NRW ihren Arbeitsplatz in der Industrie; jeden Tag bekommen 100 Menschen in NRW ihre Kündigung überreicht. Zunächst gibt es noch Arbeitslosengeld. Nach ein paar Monaten wird man dann nervös und bewirbt sich bei ganz vielen Industriebetrieben. Dann stellt man fest, dass man keinen Arbeitsplatz mehr bekommt. Dann heißt es: Das muss am Alter liegen; ich bin einfach zu alt. Es liegt aber nicht am Alter. Auch junge Menschen bekommen aktuell keinen Arbeitsplatz in der Industrie, denn die Industrie in NRW liegt brach. Es gibt noch zwei Ausnahmen, zwei Branchen, in denen eingestellt wird. Die eine ist der öffentliche Dienst, und die andere ist die Rüstungsindustrie. Die beiden Branchen stellen noch ein. Im Alten Testament heißt es – Zitat –: „Da werden sie ihre Schwerter zu Pflugscharen machen und ihre Spieße zu Sicheln.“ Inzwischen ist es andersherum: Wir stellen es ein, Maschinen herzustellen, sondern bauen jetzt Panzer und Drohnen. Aus Pflugscharen werden Schwerter, und aus Sicheln werden Spieße. Das sollte uns Sorgen bereiten. Lassen Sie uns lieber gemeinsam vernünftige Rahmenbedingungen schaffen, damit die Industrie wieder atmen kann – egal, ob thyssenkrupp, Ford oder Evonik. Wir brauchen bezahlbare Energie, und zwar dann, wenn die Industrie diese benötigt und nicht Ihr Wettergott es ermöglicht. Wir müssen mit der Kettensäge durch die Bürokratie. Weg mit der Lieferkettensorgfalts-Richtlinie, mit dem CBAM, mit der Entwaldungsrichtlinie und den mehr als 1.000 Gesetzen und Richtlinien, die die EU in den letzten Jahren geschaffen hat! Denn dann spielt es keine Rolle, wer der Eigentümer von Evonik ist. Dann wird unsere Industrie wiederbelebt, und dann bleiben unsere Arbeitsplätze erhalten. Dafür stehen wir – für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Berivan Aymaz
Für die Landesregierung hat nun Ministerin Frau Neubaur das Wort. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag Landtag der SPD trägt einen Titel, dem hier wohl niemand widersprechen wird: „Das Ruhrgebiet darf nicht die Zeche zahlen“. Ich füge hinzu: Die Beschäftigten dürfen nicht die Zeche zahlen, weder für schwierige Marktbedingungen noch für unternehmerische Entscheidungen, auf die sie selbst keinen Einfluss haben. Genau deshalb schauen wir vonseiten der Landesregierung sehr ernst auf die aktuelle Debatte um die Zukunft von Evonik. Evonik ist ein bedeutender Teil unseres Industriestandortes. Mehr als 11.000 Beschäftigte arbeiten in NRW für Evonik. Dahinter stehen Auszubildende, Familien, Zulieferer, Handwerksbetriebe und ganze regionale Wertschöpfungsketten. Es geht um Forschung, es geht um Produktion, es geht um Verwaltung, und es geht um Unternehmensentscheidungen, die auch künftig hier getroffen werden sollen. Der Auslöser für diese Debatte ist eine unverbindliche Ansprache von BASF zu einem möglichen Übernahmeangebot. Evonik hat dieses Angebot am 25. September öffentlich gemacht und erklärt, dass derzeit keine Gespräche stattfänden. Liebe SPD, das ist der öffentlich bestätigte Sachstand. Sie sollten also nicht behaupten, dass eine Übernahme quasi schon beschlossen wäre. Wir als Landesregierung warten aber auch nicht, bis Entscheidungen gefallen sind. Unser Fokus liegt auf den klaren industriepolitischen Interessen, und das ist jetzt geboten. Gerade die Beschäftigten an den Standorten haben doch Anspruch auf Klarheit. Die Haltung der Landesregierung ist eindeutig: Die Arbeitsplätze und die eigenständige Entwicklung von Evonik dürfen nicht infrage gestellt werden. Wir wollen, dass industrielle Wertschöpfung, qualifizierte Beschäftigung und wesentliche Unternehmensfunktionen bei uns in Nordrhein-Westfalen bleiben. Das gilt für Anlagen- und Produktionsstandorte genauso wie für Forschung, Entwicklung, Verwaltung und die Unternehmenszentrale. Ein Teil des vorliegenden Antrags betrifft die RAG-Stiftung als größte Anteilseignerin von Evonik. Die Verantwortung für die Entwicklung eines einzelnen Unternehmens ist bei Evonik und der RAG-Stiftung größer. Die RAG-Stiftung muss die Ewigkeitsaufgaben des Steinkohlebergbaus dauerhaft finanzieren. Dazu braucht sie tragfähige Erträge, eine verantwortungsvolle Vermögensanlage und einen sorgfältigen Umgang mit Risiken. Auch das ist eine Verantwortung gegenüber dem Ruhrgebiet und gegenüber den kommenden Generationen. Natürlich müssen strategische Entscheidungen umsichtig getroffen werden. Allerdings müssen hierbei die Zuständigkeiten sauber auseinandergehalten werden. Damit komme ich zu Ihrer Forderung – sie hat auch mich nicht überrascht –, das Land solle bei Evonik einsteigen, um gemeinsam mit der RAG-Stiftung quasi im Doppelstaatsunternehmen eine Mehrheit 14.10.2026 von 50 % plus x zu erreichen. Ich sage, wie es ist: Das Ziel, Beschäftigung zu sichern, lässt sich nicht automatisch in die Forderung übersetzen, als Land Aktien zu erwerben. Wir als Landesregierung sind klar: Wir wollen, dass die Beschäftigten bleiben, wir stehen zu diesem Standort, und damit ist klar, dass wir gegen diese Übernahme sind. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Damit bin ich bei dem Punkt, der mir in dieser Debatte besonders wichtig ist. Ich möchte Ihnen gerne noch einmal erläutern, welche Maßnahmen wir als Landesregierung – CDU und Grüne – für die Chemieindustrie in Nordrhein-Westfalen erbringen. Wir haben im November 2025 gemeinsam mit dem VCI, der IGBCE und der Raffineriewirtschaft einen Chemie- und Raffineriepakt geschlossen. Damit drücken wir als Politik gemeinsam mit Wirtschaft und Gewerkschaften aus, wo wir Verantwortung für die Beschäftigten, für die Verbundstandorte sehen und wie wir sicherstellen wollen, dass unsere chemischen Wertschöpfungsketten auch in Zukunft in Nordrhein-Westfalen bleiben. Am 25. September 2026 haben wir eine Bundesratsinitiative zur Sicherung der chemischen Industrie in Deutschland eingebracht. Meine Bitte an alle, die Einfluss auf diejenigen nehmen können, die im Bund die Verantwortung tragen, im Umweltministerium, im Wirtschaftsministerium, im Finanzministerium, in den Fraktionen, lautet: Nutzen Sie diese Bundesratsinitiative als Weckruf in Berlin! Wir als Land haben wieder einmal ein Zeichen gesetzt und wieder einmal einen wichtigen Impuls in einer Taktgeberfunktion übernommen, weil die Chemieindustrie den internationalen Wettbewerb, die dauerhaft zu hohen Energiekosten und die schlechten Rahmenbedingungen schlicht und ergreifend nicht mehr lange aushält. Als Landesregierung ist es unser Anliegen, dass wir die Rahmenbedingungen verbessern. Wir brauchen Unternehmen, die in Nordrhein-Westfalen produzieren, forschen, ausbilden und investieren. Wir brauchen moderne industrielle Arbeitsplätze mit Tarifbindung und Mitbestimmung. Wir brauchen stabile Verbünde in der Grundstoffindustrie bis hin zur Spezialchemie. Die Sorgen der Beschäftigten sind real. Die strukturellen Herausforderungen der Chemieindustrie sind real. Der internationale Wettbewerb, vor allem ein unfaires Wettbewerbsfeld in Richtung China, übt massiven Druck insbesondere auf die energieintensive Industrie aus. Sie dürfen mir glauben, dass ich gerne mit der Kompetenz ausgestattet wäre, im Land, als Landespolitikerin, als Landesebene im föderalen Verbund Deutsch-Landtag lands, in einem starken, friedlichen und geeinten Europa die Dinge so umzusteuern, dass wir weiterhin die guten Antworten liefern können – für eine Investitionsbereitschaft der Unternehmen in diesen Standort, für eine Perspektive für die Familien, die hier gute Beschäftigung finden, und vor allem für die Investitionen, die eins sicherstellen: dass der Industriestandort, dass der Chemiestandort Nordrhein-Westfalen die Innovationen und Spitzentechnologien, die hier entwickelt werden, auch hier in einen Markt übersetzen kann, der dann zur Marktführerschaft im globalen Handel führt. In diesem Sinne lehnen wir Ihren Antrag ab, bleiben aber bei unserem ununterbrochenen Engagement für die Chemieindustrie in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Für die Fraktion der CDU hat nun Abgeordnetenkollege Dr. Untrieser das Wort.
Dr. Christian Untrieser CDU
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einmal betonen, dass wir über ein wichtiges Unternehmen mit über 11.000 Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen sprechen. Mit Blick auf die Lohnsumme der Beschäftigten sprechen wir über 1,1 Milliarden Euro. Ungefähr jeder zehnte Mitarbeiter der Chemieindustrie in Nordrhein-Westfalen ist bei Evonik beschäftigt. Deswegen interessieren uns die Thematik und die Entwicklung, und deswegen ist es auch gut, dass wir heute diskutieren. Ich bin außerordentlich dankbar für die Bekenntnisse der Landesregierung sowie von CDU und Grünen, dass wir für Evonik kämpfen und dass wir – so haben es die Wirtschaftsministerin und der Ministerpräsident in aller Klarheit ausgedrückt – die Standorte, die Arbeitsplätze erhalten wollen. Wir wollen keine Übernahme. Dafür setzt sich die nordrhein-westfälische Politik ein. Mit Blick auf die Zahlen bzw. die konkreten Aspekte stört mich bei der SPD – das muss ich sagen –, dass sie immer nur eine Sache, eine Argumentationsschiene betont. Es wird immer das Hohelied auf den Staat gesungen. In Ihrer Rede, Herr Ott, kam überhaupt nichts dazu – ich bin gespannt, ob Frau Kollegin Kapteinat das Thema gleich anspricht –, was wir dazu beitragen, um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Unternehmen, für die Industrie in Nordrhein-Westfalen zu verbessern. Dafür gibt es gute Ansätze in der gemeinsamen Koalition in Berlin. Alles im Bereich der Energiepreise sind doch richtige Schritte. Warum werden diese nicht auch einmal von Ihnen angesprochen und als solche verkauft? Ich nenne sie noch einmal: Es gibt die Strompreiskompensation für stromintensive Unter-14.10.2026 nehmen, die Stromsteuersenkung für das produzierende Gewerbe, den Industriestrompreis seit dem 1. Januar 2026, den Milliardenzuschuss für die Netzentgelte, die Abschaffung der Speicherumlage. So viele richtige und wichtige Dinge kamen in den letzten Monaten aus der Bundesregierung, die für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen in Nordrhein-Westfalen sorgen. Das zeitigt auch Erfolge. Wir haben gestern die Nachricht bekommen, dass der Internationale Währungsfonds davon ausgeht, dass sich die wirtschaftliche Lage erheblich verbessert. Er geht davon aus, dass wir in diesem Jahr ein Wachstum von 1,3 % haben werden. Das ist um 0,6 Prozentpunkte besser, als noch im Juli vorhergesagt. Stichwort „Kraftwerksstrategie“: Wir haben vonseiten Nordrhein-Westfalens lange darum gekämpft, dass endlich Gaskraftwerke in Nordrhein-Westfalen und an sonstigen Standorten in Deutschland gebaut werden können, damit gesicherte Leistung entsteht und wir den Braunkohleausstieg schaffen können. Kommen wir zu der nordrhein-westfälischen Politik. Es ist gut, dass das Land Nordrhein-Westfalen in den Planungs- und Genehmigungsbehörden schon mit potenziellen Betreibern und Erbauern von Kraftwerken tätig war und die notwendigen Weichen gestellt hat, noch bevor das Gesetz und die Ausschreibungsergebnisse vorhanden sind, damit wir in Nordrhein-Westfalen schnell Gaskraftwerke bekommen. Das ist klassisches, aber praktisches Regierungshandeln, das dazu beitragen wird, Energiepreise zu senken. Ich lade dazu ein, die Bedingungen für die Chemieindustrie, aber auch für andere energieintensive Industrien in Nordrhein-Westfalen weiterhin zu verbessern. Heute Morgen – Kollege Matzoll hat es angesprochen – hatten wir eine Debatte mit thyssenkrupp über das Emissionshandelssystem. Wir hatten gestern – Kollegen von der SPD und der FDP waren dabei – eine intensive Diskussion mit der Chemieindustrie, in der wir ganz konkret darüber gesprochen haben, wie wir es schaffen, Bedingungen zu verbessern. Nun gibt es diese wunderbare Initiative der Landesregierung, den Chemie- und Raffineriepakt, und ganz aktuell, aus dem September 2026, den Bundesratsantrag von Nordrhein-Westfalen. Er ist wirklich detailverliebt; es sind zehn Seiten. Ich ermuntere jeden, sich das einmal anzuschauen, weil ganz klar beschrieben ist, was wir jetzt brauchen. Das ist natürlich sehr fachlich. Es geht um Benchmarks, die realistisch ausgestaltet werden müssen. Es geht es um den linearen Produktionsfaktor und um die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten. Genau diese Schritte verlangen die Chemieindustrie, die Stahlindustrie und andere Industrien von uns. Arbeiten Sie doch einmal daran. Helfen Sie doch mit, dass sich zum Beispiel ein Bundesumweltminister für Landtag eine solche ETS-Reform einsetzt und nicht, wie wir heute Morgen gehört haben, einfach sagt, es könne alles so bleiben, wie es sei. Ich kann Ihnen versprechen: Dann würden sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Nordrhein-Westfalen nicht so entwickeln, wie wir alle uns das wünschen. Deswegen ist es wichtig, dass wir an den Themen arbeiten und die Bedingungen verbessern. Die Landesregierung tut das sehr stark. Auch die Bundesregierung tut das in vielen Fällen und könnte seitens der Sozialdemokraten ein bisschen stärker unterstützt werden. Wir haben zumindest die Hoffnung: Wenn wir gute Rahmenbedingungen haben, dann werden sie – nordrhein-westfälische Unternehmen sind kompetent und innovativ genug, Menschen gut genug ausgebildet – im internationalen Wettbewerb bestehen können. Dann brauchen wir nicht diese Staatsfantasien, in denen der Staat überall mitmachen und eingreifen möchte. Das brauchen wir nicht. Wir brauchen einen vernünftigen Rahmen und soziale Marktwirtschaft. Dann können wir im internationalen, harten Wettbewerb erfolgreich sein. (Jochen Ott [SPD]: Welchen internationalen Wettbewerb? Es gibt keinen internationalen Wettbewerb!) Wir werden diesen Weg weitergehen und bitten um Unterstützung. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun Abgeordnetenkollegin Frau Kapteinat das Wort. (Jochen Ott [SPD]: Weder die Chinesen noch die Amerikaner machen internationalen Wett- bewerb! Und wir schauen zu! – Jan Matzoll [GRÜNE]: Wir aber nicht! – Zuruf von Marcel Hafke [FDP] – Jochen Ott [SPD]: Zu glauben, das würde funktionieren, stimmt ja nicht!) – Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt hat die Abgeordnetenkollegin Frau Kapteinat das Wort.
Lisa-Kristin Kapteinat SPD
Herzlichen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich würde zu Beginn meiner Rede gerne damit starten, mich bei Ihnen, Frau Ministerin Neubaur, dafür zu bedanken – das meine ich ganz ernst –, dass Sie gerade tatsächlich einmal deutlich ausgesprochen haben, dass das Land gegen einen Verkauf ist. Das ist etwas, was uns bisher in dieser Klarheit gefehlt hat. Allein deswegen ist diese Aktuelle Stunde sehr viel wert gewesen. (Beifall von der SPD) 14.10.2026 Die Zahl wurde oft genannt, aber sie ist auch immens wichtig: (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) 11.000 Beschäftigte arbeiten bei Evonik. Deren Familien machen sich gerade Sorgen und Gedanken. Deswegen ist es wichtig, dass wir dieses Thema hier adressieren und deutlich machen, dass es nicht nur darum geht, eine politische Schlacht zu führen, sondern tatsächlich zu überlegen, wie eine Lösung aussehen kann, die die Beschäftigten absichert und dafür sorgt, dass hier in Nordrhein-Westfalen, im Ruhrgebiet weiterhin der entscheidende Chemiestandort sein kann. Die Menschen brauchen dafür keine Hochglanzvision. Sie brauchen sichere Arbeitsplätze. Sie brauchen in diesen unsicheren Zeiten mehr denn je eine sichere Zukunft. Lieber Jan, ich habe in deiner Rede durchaus heraushören können, dass viele von unseren Forderungen und Punkten geteilt werden. Es besteht durchaus ein echtes Interesse, den Beschäftigten von Evonik in Marl und an den anderen Standorten zu helfen. Es fehlen aber der Mut und das Kämpferische, zu sagen: Lasst uns gemeinsam für das Ruhrgebiet kämpfen. – Ich möchte die Hand explizit ausstrecken: Lasst es uns gemeinsam angehen. Die Beschäftigten können von Zukunftsvisionen wie „Von der Kohle zur KI“ keine Miete bezahlen. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Sie brauchen konkrete Perspektiven, tarifgebundene Arbeitsplätze und faire Arbeitsbedingungen. Ich komme selbst aus dem Ruhrgebiet und kann Ihnen sagen: Das Ruhrgebiet weiß, was Strukturwandel bedeutet. Unsere Region hat ihn getragen, manchmal auch ertragen und dafür einen ziemlich hohen Preis bezahlt. Deshalb können wir nicht noch einmal akzeptieren und nicht noch einmal dabei zuschauen, dass erneut industrielle Substanz verloren geht, während die Landesregierung zuschaut. Wer Einfluss hat, der muss ihn nutzen. Wer Verantwortung trägt, der muss sie wahrnehmen. Wir erwarten, dass Sie sich für Evonik als eigenständigen Konzern mit Sitz in Essen einsetzen. Wir sind an Ihrer Seite. Aber wir müssen gemeinsam dafür kämpfen. Es reicht nicht, im Parlament fromme Worte auszusprechen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich war jetzt noch der Abgeordnetenkollege Herr Brockes von der FDP angemeldet, aber da für die Fraktion keine Redezeit mehr vorhanden ist, kann davon nicht mehr Gebrauch gemacht werden. Landtag (Rodion Bakum [SPD]: Schade!) Eine weitere Wortmeldung liegt aber noch von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Vogt von der SPD vor. (Jochen Ott [SPD]: Was ist denn mit dem Höne? Dann gibt es ja kein Pingpong mehr!)
Alexander Vogt SPD
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die ausgeschöpfte Redezeit hat gezeigt, dass es richtig war, dass die SPD-Fraktion diese Debatte auf die Tagesordnung gesetzt hat. (Dietmar Brockes [FDP]: Das war der letzte Beitrag!) Dass wir das getan haben, zeigt doch eines: Wir wissen doch, wie viele Tausend Arbeitsplätze in diesem Land jeden Monat verloren gehen. Wir wissen, dass der geplante Braunkohleausstieg gar nicht so läuft, wie es in dem Deal dieser Landesregierung mit RWE eigentlich vereinbart war. Wir sehen doch auch, dass mit 700 Millionen Euro Unterstützung der Landesregierung das Projekt bei thyssenkrupp bzw. der Wasserstoffumbau nicht so schnell laufen, wie eigentlich gedacht. Deswegen ist es wichtig, dass wir diese Projekte, auch die Situation von Evonik hier diskutieren. Von daher glaube ich, dass sich diese Debatte gelohnt hat. Wir sind an Ihrer Seite. Sie haben heute für diese Landesregierung zum ersten Mal ganz klar gesagt, dass Evonik eigenständig sein soll. Das ist unsere Forderung gewesen. Wir sind da also an Ihrer Seite; da kämpfen wir gemeinsam. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
Berivan Aymaz
Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Laumann. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen wissen alle Menschen, welch große Bedeutung Evonik für Nordrhein-Westfalen und welch große Bedeutung die Chemie für die Beschäftigung in unserem Land hat. Dabei spielt natürlich der größte Chemiepark in Deutschland, der in Marl, eine große Rolle. Aber es gibt natürlich noch viele andere Standorte in Nordrhein-Westfalen, an denen Evonik ein unverzichtbarer, ein wichtiger Arbeitgeber ist. Auf dem Goldschmidt-Gelände in Essen stellen 2.000 Beschäftigte Wasch-, Reinigungs- und Autopflegemittel sowie viele andere Produkte her. Evonik hat in Essen seine Hauptverwaltung, in der 600 Menschen arbeiten. In Halle hat Evonik 600, in Herne 400 und in Witten 270 Beschäftigte. Das zeigt, in wie vielen Regionen 14.10.2026 Nordrhein-Westfalens dieses Unternehmen eine große Rolle spielt. Ich will hier als Arbeitsminister klar sagen, dass ich sehr stolz darauf bin, dass wir in Nordrhein-Westfalen noch so starke Industrieunternehmen wie Evonik haben, die vielen Menschen Beschäftigung geben, die vielen Menschen gute Löhne zahlen. Das ist eine Branche, in der soziale Partnerschaft wirklich gelebt wird. Deswegen ist es für die DNA Nordrhein-Westfalens wichtig, dass wir ein so starkes Unternehmen mit einer nordrhein-westfälischen Handschrift haben. Ich finde es gut, dass hier vonseiten der Landesregierung, auch der Landtagsfraktionen sehr klar gesagt wird, dass wir weiterhin ein eigenständiges Evonik in Nordrhein-Westfalen haben wollen und dass wir glauben, dass wir die industriellen Arbeitsplätze so am besten im Sinne Nordrhein-Westfalens weiterentwickeln können. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache und gehen über zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der SPD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen somit über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/21603 ab. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag Drucksache 18/21603 abgelehnt. Ich rufe auf: 4 Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Drucksache 18/21628 erste Lesung Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der FDP dem Abgeordnetenkollegen Herrn Höne das Wort.
Henning Höne FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dieser Debatte geht es formal um einen Steuersatz. Im Kern geht es aber um das Aufstiegsversprechen unseres Landes. Ist Vorankommen durch eigene Leistung eigentlich noch Landtag möglich? Kann man sich mit Fleiß etwas aufbauen? Kann sich jeder in diesem Land mit Fleiß etwas aufbauen? Im Kern steckt dahinter auch die Frage: Geht es eigentlich noch fair zu in diesem Land? In der Generation vor uns konnten sich auch Alleinverdiener ohne Studium und ohne Erbe ein Haus, ein Eigenheim erarbeiten. Heute reicht es selbst bei zwei gut ausgebildeten Vollverdienern oft nicht mehr, und zwar nicht nur in den Großstädten, sondern auch in vielen kleinen und mittleren Städten. Es gibt viele Menschen, die sich etwas aufbauen wollen, für sich und ihre Familie sorgen wollen, für das Alter vorsorgen wollen, aber der fette Staat macht ihnen diesen Aufstieg unnötig schwer. (Beifall von der FDP) Seit 2010 sind die Baupreise für Wohngebäude um fast 90 % gestiegen. Die Inflation lag im selben Zeitraum lediglich bei 38 %. Was also beim Bauen 2010 noch 200.000 Euro kostete, liegt heute bei rund 380.000 Euro. Die Baupreise laufen der allgemeinen Preisentwicklung davon. Statt die Menschen beim Bauen zu entlasten, macht der Staat das Gegenteil: immer strengere Vorgaben bei der Dämmung; Dinge wie eine Solardachpflicht; die drohende Kiessteuer durch diese schwarz-grüne Landesregierung; immer strengere und teurere Vorgaben bei Stellplätzen usw. Erst macht der fette Staat das Bauen immer teurer, und dann sollen die Menschen, die es sich nicht mehr alleine leisten können, einen Förderantrag stellen, damit der Staat ihnen gnädigerweise bei der Erfüllung dieses Traumes hilft. Die Menschen in diesem Land wollen nicht das x-te Förderprogramm, sie wollen weniger Vorgaben und mehr Netto, damit sie sich das alleine leisten und erarbeiten können. (Beifall von der FDP) Nicht einmal vier von zehn Haushalten in Nordrhein-Westfalen wohnen in den eigenen vier Wänden. Nordrhein-Westfalen liegt hier unter dem bundesweiten Durchschnitt. Nordrhein-Westfalen nimmt aber gleichzeitig mit 6,5 % die bundesweit höchste Grunderwerbsteuer; höher liegt kein Bundesland. Wer 500.000 Euro für eine Immobilie ausgibt, gibt 32.500 Euro an Marcus Optendrenk. Wer sich aus eigener Kraft etwas aufbauen will, darf vom Staat nicht dafür bestraft werden.
Berivan Aymaz
Herr Höne, ich unterbreche ganz kurz, weil es vom Abgeordnetenkollegen Simon Rock den Wunsch nach einer Zwischenfrage gibt. Möchten Sie die zulassen?
Henning Höne FDP
Bitte. 14.10.2026
Simon Rock GRÜNE
Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben gerade gesagt, dass Sie im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer auch Förderprogramme abbauen wollen. Ich möchte Sie fragen, warum Sie dann kurz vor Ende der letzten Koalition, der Sie angehört haben, ein Förderprogramm zum Thema „Grunderwerbsteuer“ eingeführt haben und jetzt das Gegenteil von dem sagen, was Sie in Ihrer eigenen Regierungsverantwortung umgesetzt haben.
Henning Höne FDP
Herr Kollege Rock, ich freue mich, dass Sie sich an diese Idee erinnern. Es war die zweitbeste Lösung. Wir hätten lieber eine Senkung der Grunderwerbsteuer durchgesetzt. (Alexander Baer [SPD]: Das war dann die Konsequenz der Diskussion!) Wie Sie selbst wissen, kann man sich in einer Koalition erst etwas wünschen, und am Ende kommt dabei ein Kompromiss heraus. Mir war es lieber, dass es für das selbstgenutzte Wohneigentum ein Förderprogramm des Landes gibt, um Familien zu entlasten, wenn sie in die eigenen vier Wände kommen, als gar nichts zu machen. Die deutlich bessere Lösung ist allerdings, die Steuersätze grundsätzlich zu senken. Genau diese Lösung schlagen wir Ihnen hier vor. (Beifall von der FDP) Von dem Geld, das an den Finanzminister geht, kann man das Dach nicht reparieren, keine Heizung erneuern, die Fenster nicht austauschen. Es wird übrigens auch kein zusätzlicher Quadratmeter Wohnraum geschaffen. Dieses Geld fehlt den Menschen an anderer Stelle. Das ist deshalb skandalös, weil sich der Staat an genau diesen Menschen dumm und dämlich verdient. Ich habe das eingangs angesprochen: Die Baupreise haben sich seit 2010 fast verdoppelt. Die Einnahmen des Landes aus der Grunderwerbsteuer haben sich im selben Zeitraum mehr als verdreifacht. Mehr als 2,5 Milliarden Euro mehr gehen jährlich in die Taschen des Finanzministers. Dieses Geld fehlt den Familien in diesem Land, die sich in ihrem Leben etwas aufbauen wollen. (Beifall von der FDP) Während der Finanzminister sich also über dramatisch gestiegene Einnahmen freut, rückt für viele Familien der Traum vom eigenen Haus in immer weitere Ferne. Der Staat ist nicht Opfer der Baupreise, er ist ihr größter Gewinner. Deshalb machen wir Ihnen einen Vorschlag. Wir wollen zum 1. Januar 2027 die Grunderwerbsteuer von 6,5 % auf 5 % senken – perspektivisch wieder auf die 3,5 %, wo sie einmal war. Das wären bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro im ersten Schritt 7.500 Euro Landtag mehr für die, die bauen wollen, und zwar ohne Förderantrag, ohne Bewilligungsbescheid und ohne die dazugehörige Bürokratie. Diese Steuersenkung wollen wir durch Einsparungen unter anderem bei den Förderprogrammen des Landes gegenfinanzieren. Kommunale Förderprogramme wollen wir zusammenziehen und ihre aufwendige Verwaltung abbauen. Wenn die Landesregierung mit hohen Steuern Familien quasi zum Sparen auffordert, dann muss der Staat aber erst einmal selbst zum Streichen und Einsparen bereit sein, (Beifall von der FDP) und zwar mit weniger Förderprogrammen und stattdessen lieber mehr Netto, mit weniger Bauvorschriften und mehr Freiraum, mit weniger Steuern, aber dafür mehr Eigentum, mit weniger fettem Staat und mehr eigenen vier Wänden. (Beifall von der FDP) Wir setzen die Priorität auf Entlastung, auf Eigentum und auf Menschen, die sich in diesem Land etwas aufbauen wollen. (Beifall von der FDP)
Berivan Aymaz
Für die Fraktion der CDU hat nun Abgeordnetenkollege Herr Krückel das Wort.
Bernd Krückel CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Höne! Der Schilderung des Problems bzw. der Ausgangslage im Gesetzentwurf der SPD, (Heiterkeit von Stefan Zimkeit [SPD] und Ale- xander Baer [SPD]) der FDP-Fraktion kann ich mich im vollen Umfang anschließen. Zum 1. Oktober 2011 wurde zu Zeiten der SPD-Minderheitsregierung unter Hannelore Kraft der Grunderwerbsteuersatz von 3,5 % auf 5 % erhöht. Keine vier Jahre später, zum 1. Januar 2015, in der Regierungszeit von Rot-Grün, erfolgte die nächste Erhöhung von 5 auf 6,5 %. Vermutlich sind sich alle Fraktionen in der Beurteilung einig, dass die Erwerbsnebenkosten beim Kauf einer Immobilie neben Grunderwerbsteuer, Notarund Grundbuchkosten sowie möglicherweise auch Maklerkosten in der Summe viel zu hoch sind. (Ralf Witzel [FDP]: Da müssen wir ran!) Sie erschweren den Kauf einer Immobilie für Selbstnutzer, insbesondere für junge Familien ganz erheblich. (Ralf Witzel [FDP]: Dann jetzt handeln!) 14.10.2026 Bei den Vermietungsobjekten führen diese Erwerbsnebenkosten zu höheren Mieten. Während die Schilderung des Problems der FDP-Fraktion zumindest im Gesetzentwurf einiges an Prosa wert ist, kommt die Lösung in gut drei knackigen Zeilen. Der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer wird ab dem 1. Januar 2027 von 6,5 % auf 5,5 % gesenkt. Perspektivisch ist der Steuersatz auf 3,5 % zurückzuführen. So der Gesetzentwurf der FDP. (Ralf Witzel [FDP]: Genau!) Die Alternativen handelt die FDP mit „Keine“ ebenfalls knackig ab. Auch die Auswirkungen auf die Selbstverwaltung der Finanzlage der Gemeinden und Kommunen handelt die FDP nur kurz ab. Das Gemeindefinanzierungsgesetz 2027 ist nach Ihren Feststellungen nicht tangiert, weil für das Steueraufkommen im Gemeindefinanzierungsgesetz 2027 der Zeitraum vom 1. Oktober 2025 bis zum 30. September 2026 maßgeblich ist. Das ist richtig und für Ihre Argumentation sehr hilfreich. Die Quittung kommt erst mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2028 – also weit nach der Landtagswahl. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Auf die Kosten, die von der FDP im Gesetzentwurf genannt werden, möchte ich nur in einem Punkt eingehen. (Marcel Hafke [FDP]: Welche Kosten?) Ich zitiere: „Unter Berücksichtigung solcher dynamischen Effekte wird von Mindereinnahmen […] von rund 650 Millionen Euro für das Jahr 2027 ausgegangen.“ (Marcel Hafke [FDP]: Das sind doch keine Kosten! – Simon Rock [GRÜNE]: Das haben Sie doch selbst geschrieben! Gucken Sie doch in Ihren Antrag hinein!) Bei diesen Kosten gehen Sie von positiven Effekten aus, deren Eintritt zumindest zweifelhaft ist. (Marcel Hafke [FDP]: Weniger Steuereinnah- men! BWL-Studium erstes Semester! – Simon Rock [GRÜNE]: Einfach lesen!) Die errechneten Mindereinnahmen belaufen sich aber zunächst auf 882 Millionen Euro. (Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD]) Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, schauen wir uns einige finanzielle Herausforderungen an, vor denen wir aktuell stehen. Die Verbundsatzerhöhung für die Kommunen kostet das Land 360 Millionen Euro. Die Landesbeteiligung am Tankrabatt wird uns mit bis zu 300 Millionen Euro belasten. Der NRW-Anteil am Deutschlandticket kostet das Land voraussichtlich 280 Millionen Euro. (Marcel Hafke [FDP]) Landtag Jetzt wollen Sie die Absenkung des Grunderwerbsteuersatzes mit Kosten von möglicherweise 882 Millionen Euro. (Marcel Hafke [FDP]: Dann erhöht es doch!) So sehr es auch wünschenswert wäre, die Erwerbsnebenkosten durch eine Absenkung der Grunderwerbsteuer zu senken, so wenig hat das Land derzeit den finanziellen Spielraum, diesem Wunsch nachzukommen. Die Bürgerinnen und Bürger haben eine ehrliche Antwort auf die Frage verdient, was derzeit finanziell möglich ist und was nicht. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Eine Absenkung des Grunderwerbsteuersatzes ist in dieser herausfordernden finanziellen Lage jedenfalls nicht möglich. Gerne können wir einen weiteren Austausch im Haushalts- und Finanzausschuss führen; der Überweisung des Gesetzentwurfs stimmen wir zu. Dem Gesetzentwurf kann die CDU nicht zustimmen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun Abgeordnetenkollege Herr Baer das Wort.
Alexander Baer SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier vor zwei Jahren schon einmal über den Plan der FDP gesprochen, die Grunderwerbsteuer zu senken. Jetzt liegt dieser Vorschlag erneut auf dem Tisch. Vorab: Generell wünsche auch ich mir, dass sich viele Familien ein Eigenheim bzw. eine Eigentumswohnung leisten können. Das bietet Sicherheit für die Gegenwart und für die Zukunft, für heutige und nachfolgende Generationen. Deshalb ist das ein zentrales Anliegen, das mir in der Tat am Herzen liegt. Wie Sie vielleicht wissen, bin ich Sparkassenbetriebswirt. Ich habe in Ostwestfalen-Lippe jahrelang als Experte im Immobilienbereich gearbeitet. Ich kenne die Anforderungen, die Wünsche und die Sorgen von Familien beim Kauf vom Wohneigentum aus der alltäglichen Praxis aus dem Effeff und versichere Ihnen, lieber Herr Höne: Die Grunderwerbsteuer ist in den seltensten Fällen das Problem beim Kauf einer Immobilie. Eine Senkung wird deshalb nahezu nichts lösen. Im Gegenteil: Es werden weitere Punkte an anderen Stellen hinzukommen, wenn wir diese Steuer aus den öffentlichen Einnahmen herausstreichen. Lassen Sie mich das einmal kurz der Reihe nach vortragen. Durch die Senkung der Grunderwerbsteuer erhofft sich die FDP eine Erleichterung von Immobilien-14.10.2026 käufen und -verkäufen. Dadurch soll vor allem Familien der Zugang zu Wohneigentum erleichtert und Immobilienbesitzern ein Wechsel ermöglicht werden. Aber wie sieht das in der Praxis aus? Eine Familie, die sich die Finanzierung für das Eigenheim über eine Viertelmillion Euro nicht leisten kann, wird das wahrscheinlich auch dann nicht können, wenn sie 3.750 Euro weniger Steuern für das Haus bezahlen muss. So viel macht nämlich die Senkung von 6,5 % auf 5 % aus. Der Knackpunkt ist die monatliche Finanzierbarkeit. Wer Raten und Tilgung nicht stemmen kann, weil die regelmäßigen Einkünfte nicht ausreichen, der scheitert nicht an der Grunderwerbsteuer. Der nächste Punkt. Allgemein erhofft man sich durch eine Senkung wohl eine Belebung des Immobilienmarktes. Nur gibt es leider niemanden, der die erhofften Ausgleichseffekte – zum Beispiel Ausgleich der Steuereinnahmen durch mehr Immobilientransaktionen – garantieren kann. Die FDP liefert auch keinerlei Belege dafür, dass das funktionieren wird. Sie schreibt vage von empirischen Untersuchungen, die festgestellt hätten, dass ein Teil der Mindereinnahmen durch zusätzliche Immobilientransaktionen und wirtschaftliche Aktivität kompensiert werden könnte. Wer das glaubt, der glaubt an eine Milchmädchenrechnung. Hinzu kommt, dass die Steuersenkung die öffentliche Hand Geld, und zwar viel Geld, kostet, das im Land und vor allem in den Kommunen dringend benötigt wird. Wenn wir also davon ausgehen, dass eine Belebung der Immobilienkäufe nicht bewiesen ist, dann verlieren das Land und mittelbar auch die Kommunen eine erhebliche Einnahmequelle. Wenn insgesamt weniger Geld im kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung steht, brächte das verheerende Folgen für unsere sowieso schon verzweifelten Städte und Gemeinden mit sich. Betroffen wären beispielsweise Schulen, Kindertagesstätten, Straßen, Brücken, Sportstätten, soziale Angebote und freiwillige Leistungen. Das würde dann auf Umwegen auch die Familien hart treffen, die wir ja eigentlich unterstützen wollen. Zu guter Letzt sind da die anderen Pläne der FDP zur Gegenfinanzierung, wenn wir sie denn so nennen wollen. Sie sind eher wenig durchdacht. Wie heißt es so schön in Ihrem Entwurf? Ich zitiere: „Sofern sich die Steuersenkung auf den kommunalen Steuerverbund auswirkt, soll der daraus resultierende Einnahmeausfall kompensiert werden. Dies ließe sich durch eine Verschlankung der landeseigenen Förderlandschaft sowie eine umfassende Aufgaben- und Ausgabenkritik erreichen.“ Wie bitte? Du liebe Güte! Ich muss wirklich sagen: Das ist so ziemlich der schlechteste, undurchdachteste und faulste Finanzierungsplan, den ich hier jemals gelesen habe. Landtag (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Durch eine Verschlankung und durch eine Ausgabenkritik wollen Sie ernsthaft Hunderte Millionen Euro gegenfinanzieren. Wo genau? Im Haushalt? An welcher Stelle? Na ja, irgendwie sind die Fragen überflüssig. Dieser Gesetzentwurf ist eine ziemliche Frechheit, spekulativ, aus der Zeit gefallen und kaufmännisch unsauber. (Marcel Hafke [FDP]: Aus der Zeit gefallen sind hohe Steuern!) Wir stimmen der Überweisung zu, und ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss, wo wir sicher alle Fragen anhand aktueller empirischer Erhebungen beantworten können. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)
Berivan Aymaz
Vielen Dank, Herr Baer. – Jetzt spricht für die Grünen der Abgeordnetenkollege Herr Rock.
Simon Rock GRÜNE
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss sagen: Beim Lesen dieses Gesetzentwurfs hatte ich ein Déjà-vu. Etwas in der Art hatten wir doch schon einmal. In der Tat: Dezember 2023, gleicher Gesetzentwurf, gleicher Titel, gleicher Inhalt. (Ralf Witzel [FDP]: Immer noch richtig!) Jetzt sind wir kurz vor Ende der Legislaturperiode. Offensichtlich kämpft die FDP ums politische Überleben und denkt sich: Da müssen wir unsere alten Schlager – oder das, was Sie für Schlager halten – noch mal rausholen, aufwärmen und mit gleichem Titel, gleichem Inhalt, aber veränderter Begründung neu stellen. Dabei gab es zu diesem Gesetzentwurf schon eine umfangreiche Anhörung. In der Anhörung ist unter anderem Folgendes herausgekommen. Herr Kollege Höne, Sie haben eben gesagt, Sie wollten den Schwerpunkt auf selbstgenutztes Wohneigentum legen. Wenn Sie sich die Anhörung noch mal zu Gemüte führen und auswerten, werden Sie feststellen, dass eine allgemeine Steuersenkung der Grunderwerbsteuer nur zu ungefähr 25 % bei selbstgenutztem Wohneigentum und zu 75 % eben bei nicht selbstgenutztem Wohneigentum, also bei Unternehmen und anderem, entlastet. (Zurufe von Henning Höne [FDP] und Ralf Wit- zel [FDP]) Diese Steuersenkung ist alles, aber nicht zielgenau in dem Sinne, dass sie bei selbstgenutztem Wohneigentum entlastet. Das gehört zur Wahrheit dazu. 14.10.2026 Zur Wahrheit würde auch gehören, sich mal intensiv über die Mindereinnahmen des Staats zu unterhalten. Ihr Thema ist der angeblich fette Staat. Je mehr Sie bei Ihren Umfragewerten auf Diät gesetzt werden, (Henning Höne [FDP]: Sagen Sie mal was zum Inhalt! – Ralf Witzel [FDP]: Rekordsteuer- einnahmen!) desto mehr scheinen Sie das Narrativ eines angeblich fetten Staat ins Feld zu führen. Das können Sie alles machen. Aber ich finde, zur Wahrheit gehört auch: Wenn Sie sagen, dass der Staat zu viele Schulden macht (Ralf Witzel [FDP]: Und hat zu viele Einnah- men!) – oder hat zu viele Einnahmen –, dann müssten Sie auch sagen, dass die Ausgaben zu hoch sind. (Ralf Witzel [FDP]: Genau! Richtig!) Dann gucken wir uns das doch mal an. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) – Das können Sie ja sagen. Sie sagen, der Staat investiere zu wenig in Infrastruktur, der Staat investiere zu wenig in Schule, der Staat investiere zu wenig in Kinderbetreuung. Selbst die Beamtinnen und Beamten werden aus Sicht von Herrn Witzel zu gering alimentiert. Das gehört alles zur Wahrheit dazu. Dann können Sie doch nicht sagen, wir würden an einzelnen Stellen zu wenig ausgeben, zu viele Schulden machen und zu viel einnehmen; allgemein müsste man einfach mal weniger ausgeben. Das ist doch alles, aber keine seriöse Politik. (Beifall von den GRÜNEN) Dann kommen auch noch – der Kollege Krückel hat es gesagt – 100 Millionen Euro Mindereinnahmen für die Kommunen hinzu. Sie haben keine Möglichkeit genannt, wie das gegenfinanziert werden soll. Sie sagen, wir sollen kommunale Förderprogramme abschaffen. (Ralf Witzel [FDP]: Genau!) Auf der anderen Seite wollen Sie aber Einsparungen durch die Abschaffung kommunaler Förderprogramme dafür einsetzen, den Verbundsatz zu erhöhen. Der soll jetzt zur Gegenfinanzierung der Senkung der Grunderwerbsteuer herangezogen werden. Auch Sie müssen vielleicht mal lernen, dass man das Geld nur einmal ausgeben kann und dass man nicht an mehreren Stellen die gleichen Einsparvorschläge zur Verwendung von Gegenfinanzierungen machen kann. (Ralf Witzel [FDP]: Wie wäre es mal mit mehr Wachstum?) – Mehr Wachstum. Das ist auch interessant. (Ralf Witzel [FDP]: Ja!) Landtag Sie sagen, die Steuermehreinnahmen, von denen wir überhaupt noch nicht wissen, ob sie überhaupt kommen, sollen jetzt dafür ausgegeben werden, eine Steuersenkung an anderer Stelle gegenzufinanzieren, obwohl Sie noch letzten Monat selbst gesagt haben, wir sollten weniger Schulden machen. Entscheiden Sie sich doch endlich mal, was Sie wollen, (Beifall von den GRÜNEN) und hören Sie auf, alles doppelt und dreifach zu versprechen. Das führt am Ende auch nicht dazu, dass Ihre Umfragewerte und Ihre Wahlergebnisse steigen werden. Das kann ich Ihnen sagen. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Der Überweisung an den Ausschuss stimmen wir gerne zu. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat jetzt Dr. Beucker das Wort. Bitte sehr.
Dr. Hartmut Beucker AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Die FDP legt heute einen Gesetzentwurf vor, der in die richtige Richtung geht: Die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen soll sinken. Das ist wichtig und richtig, weil 6,5 % nicht irgendein Steuersatz sind. Sie sind für viele Menschen eine echte Eigentumshürde. Wer ein Haus kauft, muss die Grunderwerbsteuer zusätzlich zum Kaufpreis bezahlen und regelmäßig aus dem Eigenkapital aufbringen. Gerade junge Familien werden dadurch von Eigentum ferngehalten. Die FDP weist im Antrag darauf hin, dass ein durchschnittlich verdienender Vollzeitbeschäftigter in NRW rechnerisch 7,6 Monatsgehälter allein für die Grunderwerbsteuer eines typischen Einfamilienhauses aufbringen muss. Das ist kein Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit. Auch mit allerlei politischen Modebegriffen, wie sie hier gern gebraucht werden – „Klimagerechtigkeit“, „Achtsamkeit“ und andere Begriffe –, lässt sich daran nichts schönreden. Beim Wohneigentum ist es ganz einfach. Es braucht keinen Markthochlauf irgendeiner neuen Technik. Es muss in keinem Reallabor ausprobiert werden und braucht keine neuen Beteiligungsformate für die Zivilgesellschaft. Wir brauchen keine zusätzliche Vernetzung irgendwelcher Stakeholder und zivilgesellschaftlicher Akteure. Wir brauchen auch keine Blockchain, keine KI und keine Digitalisierung, um eine ziemlich banale Erkenntnis zu gewinnen: Eine Steuer, die den Eigentumserwerb verteuert, bremst den Eigentumserwerb. (Beifall von der AfD) 14.10.2026 Die eigentlichen Treiber, die den Eigentumserwerb so schwierig machen, sind hohe Immobilienpreise, hohe Baukosten, hohe Zinsen, exorbitante Notarund Immobilienmaklerprovisionen – und eben eine viel zu hohe Grunderwerbsteuer. Zur Wahrheit gehört aber auch – endlich sage ich das auch einmal –: 5 % sind uns noch zu viel. Wir wollen zurück auf 3,5 %, auf den ursprünglichen Steuersatz. Genau das war übrigens auch mal die Forderung der FDP, bevor sie 2017 in NRW Regierungsverantwortung übernahm. Danach geriet dieses Ziel bemerkenswert schnell in Vergessenheit. Wie hieß es da mal? Wir müssen jetzt mal die Kapazitäten ins Doing geben. Fangen wir doch einfach heute damit an. Die Liberalen nehmen das Thema wieder auf, und das begrüßen wir. Wir sind gerne bereit, fraktionsübergreifend einem vernünftigen Schritt zuzustimmen. Aber wenn man erkannt hat, dass eine Steuer Investitionen und Eigentumsbildung behindert, darf man nicht bei einer halben Transformation stehen bleiben. Dann muss man nachschärfen. (Beifall von der AfD) Die FDP rechnet bei 5 % mit 650 Millionen Euro Mindereinnahmen. Gleichzeitig erkennt sie an, dass eine niedrigere Steuer mehr Transaktionen und zusätzliche wirtschaftliche Aktivität bedeutet. Genau das ist der Punkt. Der Landeshaushalt darf nicht vulnerabel gegenüber jeder Steuersenkung sein. Nicht jeder bisherige Einnahmeansatz muss auf alle Ewigkeit garantiert sein. Den Eigentumserwerb für unsere Familien zu ermöglichen, das muss der Landeshaushalt abkönnen. Die kommunale Familie adressiert Ihr Entwurf, Kollegen von der FDP, zu Recht. Eine kleine Korrektur: Wenn Sie schreiben, den Kommunen flössen vier Siebtel aus den Einnahmen zu, dann fehlt doch der Verbundsatz von 23 %. Die möglichen späteren Einnahmeausfälle sind also deutlich geringer, als Sie es schreiben. Das ist ein Grund mehr, Ihrem Vorschlag zuzustimmen, zumal Sie nachvollziehbare Ausführungen zu möglichen Kompensationen machen. Wohneigentum ist dadurch immer weniger bezahlbar geworden, dass der Staat darüber Strategiepapiere schreibt. Es wird bezahlbarer, wenn der Staat weniger zugreift. Wir brauchen deshalb nicht den üblichen Aufwuchs neuer Programme, deren komplizierte Implementierung und Fördermittelbürokratie den Eigentumserwerb in Wahrheit immer teurer macht – vor allem, wenn diese Steuerpolitik noch mit den Etiketten „nachhaltig“, „CO -neutral“ und „zukunftsfest“ versehen wird, was meistens einfach die Chiffre für „teuer“ ist. Einfach muss es sein. Landtag Am Ende des Tages lautet unser Urteil deshalb: Die Richtung stimmt, der Schritt ist richtig, aber er ist zu klein. Senken Sie nicht nur auf 5 %. Gehen wir zurück auf 3,5 %! Das wäre eine echte Entlastung für Familien, für Investitionen und für den Wohnungsmarkt. Der Überweisung stimmen wir natürlich gerne zu, und dem Gesetz würden wir auch zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Für die Landesregierung hat nun Minister Dr. Marcus Optendrenk das Wort. Bitte sehr.
Dr. Marcus Optendrenk
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Junge Menschen haben den Traum von den eigenen vier Wänden, und wir unterstützen ihn. Das ist erklärtes Ziel dieser Landesregierung. Denn die Zukunft im eigenen Heim zu gestalten, das gibt Halt, das gibt langfristige Perspektiven. So bietet die NRW.BANK Wohnraumförderprogramme an und ist ein echter Partner beim Bau und Kauf von Eigentum. Hier unterstützen das Land und auch der Landeshaushalt heute schon in erheblichem Umfang. Für kleine und mittlere Einkommen werden die Zinsen für Darlehen auf 0,5 % für 30 Jahre festgeschrieben. Bei den heutigen Zinssätzen von gut 3,5 bis 4 % ist das, denke ich, ein ganz wesentlicher Punkt. Hinzu kommt ein Familienbonus von bis zu 24.000 Euro pro Kind. Daneben gibt es einen Tilgungsnachlass von 10 %. Damit machen Land und NRW.BANK gemeinsam den Ersterwerb von Eigentum für Familien erheblich leichter. Wir fördern zielgerichtet dort, wo es besonders notwendig ist; wo sonst der Traum vom eigenen Haus nicht erfüllbar ist. Wir konzentrieren uns dabei angesichts der Finanzlage, die wir heute schon wieder diskutiert haben – sie ist einfach schwierig –, auf diejenigen, die ohne Unterstützung der öffentlichen Hand überfordert wären. Dies ist auch in Zeiten knapper öffentlicher Mittel notwendig. Das wollen wir aufrechterhalten, und das muss auch in Zeiten sehr knapper Kassen und der Verschuldung der öffentlichen Haushalte ein Ziel sein. Denn das ist etwas, was uns in der sozialen Marktwirtschaft als Markenkern wichtig ist. Diese Eigentumsförderung ergänzt unsere Förderung des Mietwohnungsbaus, bei der wir bundesweit seit Jahren und Jahrzehnten mit weitem Abstand an der Spitze liegen. 14.10.2026 Nordrhein-Westfalen unterstützt die auf Bundesebene im Koalitionsvertrag vereinbarte Möglichkeit einer flexiblen Gestaltung der Grunderwerbsteuer. Hier geht es konkret um die Frage, wie über eine gezielte steuerliche Differenzierung der Ersterwerb gefördert werden kann. Bislang liegt leider noch keine entsprechende Gesetzesinitiative der Bundesregierung vor. Allerdings muss man auch sagen – das kennen wir aus der gemeinsamen Diskussion des Antrags aus dem Jahr 2023 und, Henning Höne, auch aus gemeinsamer Regierungszeit zwischen Zeit 2017 bis 2022 –: Die Abgrenzungsfrage ist nicht ganz einfach. Wie kann ich die Grunderwerbsteuergestaltung so vornehmen, dass ich gezielt diejenigen, die eben adressiert worden sind, nämlich die, die einen Ersterwerb von Familieneigentum vornehmen wollen, entlaste und damit auch die steuerliche Situation so gestalte, dass ich nicht alle, die es leisten können, zulasten des öffentlichen Haushalts entlaste, sodass wir andere Themen dann zurückstellen müssen? Ich will an der Stelle einen ganz konkreten Punkt nennen. Wir hatten 2010 – das war der Referenzzeitraum für die Einnahme aus der Grunderwerbsteuer im Landeshaushalt; das ist eben gesagt worden – ein KiBiz, das gerade anderthalb Jahre alt war. Damals lagen wir knapp über der 1-Milliarde-Euro-Grenze bei Fragen wie: Wie fördert Nordrhein-Westfalen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf? Wie entlasten wir Familien von Einkommensbelastungen? Heute haben wir einen Landeshaushalt, der im KiBiz-Kernkreis eine Belastung in Höhe von 6,5 Milliarden Euro ausweist. Vergleichen wir, welche Mehreinnahmen der Staat beispielsweise aus der Grunderwerbsteuer, aber auch aus anderen Steuerarten hat und was zur Entlastung von Familien ausgegeben wird – ich nenne nur die Elternbeitragsfreiheit, U3-Standards, Sprach-Kitas; all das, was wir jetzt machen, was im Haushalt verankert ist und wozu die Opposition im Zweifel sagt, dass sie noch mehr will –, sehen wir: Diese 6,5 Milliarden Euro sind eine Steigerung der Ausgaben um das 6,5-Fache in einem Bereich, der Familien zugutekommt, also denjenigen, über die wir gerade sprechen. Das heißt, wir haben eine steuerliche Betrachtungsweise und müssen auf der anderen Seite den Aufwand betrachten. Ich vermute, dass die FDP an der Stelle nicht die Zusammenlegung von Förderprogrammen meinte, als die Rede davon war, wir sollten Landesförderprogramme reduzieren. Daher stellen sich die Dinge in der Wirklichkeit ein Stück komplexer dar als in einer sehr abstrakten Debatte, die wir hier miteinander führen können. Deshalb bin ich sehr dafür, dass wir das Thema noch einmal im Haushalts- und Finanzausschuss vertiefen. Ich habe nur den Eindruck, dass es sich mehr um Landtag politisches Recycling als um neue Ideen der FDP handelt. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Si- mon Rock [GRÜNE]: Den habe ich auch!)
Christof Rasche
Wir sind am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/21628 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung sowie an den Ausschuss für Heimat und Kommunales. Wer stimmt dieser Empfehlung zu? – Die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD. Gibt es Gegenstimmen? – Nein. Gibt es Enthaltungen? – Nein. Dann ist so beschlossen. Wir kommen zu: 5 Deutsche CO -Sonderbelastungen abschaffen – Müllverbrennung entlasten und EU-ETS 2 stoppen Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/21611 Für die antragstellende Fraktion hat jetzt Herr Loose das Wort. Bitte sehr.
Christian Loose AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Sie sich demnächst einen Mango-Matcha-Smoothie in einem Plastikbecher kaufen, zahlen Sie neben einer Plastiksteuer, einer Zuckersteuer und einer Mehrwertsteuer nach dem Wegwerfen auch noch eine CO -Steuer auf die Müllverbrennung des Plastikbechers. Denn Betreiber von Müllverbrennungsanlagen müssen neuerdings CO -Zertifikate kaufen, wenn sie Müll verbrennen. Die Wirkung ist wie bei einer Steuer. Diese neue Steuer auf die Müllverbrennung haben SPD, Grüne und FDP im Bund erfunden. Friedrich Merz von der CDU hält an der Steuer fest und kassiert jedes Jahr 1 Milliarde Euro von den Betreibern dieser Anlagen. Und natürlich geben die Betreiber die Kosten an unsere Bürger weiter. Wer heute seine Nebenkostenabrechnung öffnet, fragt sich: Was wird eigentlich noch alles teurer? Strom, Wassergebühren, Heizung und, ja, inzwischen auch die Entsorgung unseres Mülls. Wir als AfD sagen: Nein, die Bürger brauchen endlich eine spürbare Entlastung. Deshalb fordern wir, die zusätzliche nationale CO -Belastung der Müllverbrennung endlich abzuschaffen. 14.10.2026 (Beifall von der AfD) Gerade Nordrhein-Westfalen hat dafür allen Grund. Im Müllgebührenranking 2026 liegen sechs der zehn teuersten Großstädte Deutschlands in NRW. Eine vierköpfige Familie zahlt in Dortmund für die Müllabfuhr 535 Euro. In Flensburg werden lediglich 162 Euro fällig. Da kommen jetzt noch die CO -Kosten obendrauf. Bezahlen müssen das am Ende die Mieter, die Familien, die Rentner. Schon beim Strom, bei den Heizkosten und auch beim Tanken schlägt der Staat mit CO -Steuern zu. Diese Steuern und Abgaben sind politisch beeinflussbar. Es liegt deshalb in unserer Verantwortung, diese Belastung zu senken. Die Müllverbrennung ist ein konkreter Anfang. Bitte erzählen Sie uns nicht, Brüssel zwinge Deutschland irgendwie dazu, und man könne gar nichts machen. Nein, diese nationale Besteuerung ist eine deutsche Entscheidung, ein deutscher Sonderweg. Das EU-Parlament hat die Müllverbrennungsanlagen sogar explizit aus diesem CO -Wahnsinn ausgenommen. Aber na klar: Der deutsche gierige Staat braucht Geld. So führte man diese Sondersteuer in Deutschland trotzdem ein. Noch mal: 1 Milliarde Euro kostet diese Abzocksteuer unsere Bürger jedes Jahr. Dass es eine reine Abzocksteuer ist, stellt man fest, wenn man sich überlegt, inwiefern diese CO - Zertifikate-Pflicht überhaupt zu einer Reduktion von CO führen könnte. Was soll der Betreiber einer Anlage überhaupt anders machen? Soll er etwa Müll jetzt nicht mehr in Deutschland verbrennen dürfen? Doch genau das ist sogar gesetzlich vorgeschrieben. Denn seit 2005 darf Müll nicht mehr deponiert werden. Sollen die Müllfirmen den Müll stattdessen ins Ausland schaffen, um diesen an malaysischen Stränden zu recyceln, damit endlich CO -Kosten gespart werden können? Nein, die Verbrennung, also die thermische Behandlung, ist der effizienteste Weg. Denn es wird nicht nur einfach so Müll verbrannt. Es wird daraus Wärme und Strom erzeugt. So liefern Müllverbrennungsanlagen beispielsweise über die Schiene Rhein-Ruhr Fernwärme für Bürger im Ruhrgebiet. Zudem kann mit der Anlage Strom erzeugt werden. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Stromerzeugung zur Grundsicherung und wurde sogar in der Vergangenheit in der EU als Biomasse-Strom deklariert. Mit der CO -Steuer kommt aber auch Bürokratie: Emissionsberichte, Überwachung, Abrechnung des Kaufs der Zertifikate etc. Lassen Sie uns deshalb mit diesen deutschen Sondersteuern und der zugehörigen Bürokratie aufräumen. Lassen Sie uns dort die Kettensäge ansetzen, meine Damen und Herren. (Beifall von der AfD) Landtag Andere Länder sind uns da weit voraus. Die amerikanische Regierung hat den Austritt aus dem Pariser Klimaabkommen angeordnet. Argentinien baut unter Präsident Milei staatliche Eingriffe ab und hat damit für einen Boom der argentinischen Wirtschaft gesorgt. Unser Antrag schafft Freiheit. Weg mit der nationalen CO -Belastung und Abschaffung des Handels mit den sogenannten CO -Zertifikaten auf EU-Ebene! Das brauchen wir nicht. Stimmen Sie für unseren Antrag und damit für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Für die Fraktion der CDU hat nun der Kollege Peter Blumenrath das Wort. Bitte sehr.
Peter Blumenrath CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Überraschung: Die AfD hat heute tatsächlich mal etwas für den Klimaschutz getan – sie hat recycelt. Denn solche Anträge kennen wir schon: gegen die erneuerbaren Energien, gegen die E-Mobilität, gegen den CO -Preis. Jetzt klebt wieder ein neues Etikett drauf: Müllverbrennung. Sie fangen bei der Müllverbrennung an und hören beim Green Deal der EU auf. Schauen wir uns die Forderungen aus Ihrem Antrag einmal genau an, zum Beispiel Punkt 4, EU-ETS 2 abschaffen, oder Punkt 5, Abkehr von den Klimaschutzinstrumenten in Europa. Das hat mit Müll übrigens gar nichts zu tun. Der ETS 2 betrifft Gebäude und Verkehr, und wenn Sie ihn abschaffen, wird die Verbrennung von Müll in keiner einzigen Anlage in Nordrhein-Westfalen auch nur einen Euro günstiger. Worum geht es Ihnen also in Summe? Es geht Ihnen schlicht um den Klimaschutz in Gänze. Den möchten Sie nämlich loswerden. Über die Müllverbrennung kann man reden – dann aber bitte richtig. Ein CO -Preis soll lenken. Wer weniger ausstößt, zahlt weniger Abgabe. Bei der Müllverbrennung funktioniert das natürlich nur begrenzt. Der Betreiber kann sich nicht aussuchen, was angeliefert wird. Er muss verbrennen, was in die Mülltonne kommt. Deshalb hat die Union schon 2022 im Bundestag gegen diese Regelung gestimmt. Und Sie, die AfD, beklagen einen deutschen Sonderweg. Die EU-Kommission will die Müllverbrennung in den europäischen Emissionshandel aufnehmen. Damit würden die nationalen CO -Abgaben wegfallen. Dann gelten für eine Müllverbrennungsanlage in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich dieselben Rahmenbedingungen wie in Rotterdam oder Mailand. Aber genau das lehnen Sie auch ab. Halten wir also fest: Sie wollen keinen deutschen Weg. Sie wollen aber auch keinen gesamteuro-14.10.2026 päischen Weg. Sie bieten aber auch keine Lösung für die Herausforderungen unserer Zeit an. Meine Damen und Herren, wir müssen beim Recycling besser werden, also Wertstoffkreisläufe schließen und Abfälle als Rohstoffe betrachten. Dennoch wird es auch in Zukunft – so zumindest die Prognosen – ohne Müllverbrennung nicht gehen. Müllverbrennungsanlagen holen Schadstoffe aus dem Kreislauf und liefern Strom und Wärme. Allein in Nordrhein-Westfalen haben wir 16 Müllverbrennungsanlagen. Wir wollen keinen deutschen Sonderweg, aber wir nehmen Klimaschutz ernst. Deswegen setzen wir uns für drei Punkte ein. Erstens: keine Doppelbelastung national und europäisch. Zweitens wollen wir nach Abfallarten unterscheiden. Sonderabfall braucht eine gesonderte Lösung. Drittens. Kosten müssen planbar bleiben. Deshalb ist es richtig, dass der Bund den CO -Preiskorridor für 2027 fortführen will. Die Preise sollen hier also stabil bleiben. Noch ein Satz zum ETS 2: Ja, es stellen sich Verteilungsfragen – für Pendler, für Haushalte mit kleinem Einkommen. Das nehmen wir in der politischen Diskussion ernst. Deshalb gibt es den Klima-Sozialfonds. Aber ein gemeinsamer Preis in Europa ist aus unserer Sicht schlicht besser als 27 nationale Einzellösungen. Für uns als CDU gilt: Klimaschutz und wirtschaftliche Stärke denken wir zusammen. Wir wollen unsere Klimaziele erreichen, den Industriestandort Nordrhein-Westfalen stärken und gleichzeitig die Menschen in unserem Land mitnehmen. Wir wollen den Emissionshandel so gestalten, dass er ordentlich funktioniert. Die AfD will den Klimaschutz schlicht abschaffen. Deshalb ist es ein altes Programm – zwar mit einem neuen Etikett, aber ohne neue Instrumente, ohne neue Ziele und auch ohne gute Vorschläge. Daher lehnen wir den Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun der Kollege Ralf Stoltze das Wort. Bitte sehr.
Ralf Stoltze SPD
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Inhaltlich kann ich mich dem Kollegen der CDU anschließen – und vermutlich auch dem Kollegen, der nach mir sprechen wird. Ich will darauf hinweisen, dass die AfD hier auf fünf Seiten ausbreitet, gegen was sie alles ist. Sie hat aber null Ideen für die Zukunft und erhebt „anti alles“ zum Konzept. Landtag Was für ein Irrweg! Selbst wenn man ganz doll wünscht, wieder in die 90er-, 80er- oder in diesem Fall in die 30er-Jahre zurückzukehren, dreht sich die Welt doch weiter. Das Klima verändert sich. Die Art, wie wir erfolgreich wirtschaften, ändert sich. Vier Fraktionen in diesem Haus wissen daher, was zu tun ist. Wir besprechen, wie wir die CO - Emissionen senken können, und die Wirtschaftsleistungen raufbekommen. Das sind Dinge, über die es sich zu diskutieren lohnt. „Anti alles“ ist da ehrlicherweise ziemlich langweilig. Verschwenden wir keine Zeit darauf. Wir lehnen ab und freuen uns auf andere spannende Debatten. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun der Kollege Michael Röls das Wort. Bitte sehr.
Michael Röls GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ich will hier mal eine These aufstellen: Wie hoch die Müllgebühren sind, ist der AfD vollkommen egal. In diesem Antrag geht es nicht darum, wie hoch die Müllgebühren sind. Es geht einzig und allein um ein Ziel, und das ist das Schreddern jeglicher Klimaschutzbemühungen. Diese Position kann man natürlich vertreten. Man kann sie vertreten, damit aber auch zu Protokoll geben, was einem alles egal ist: die Auswirkungen der Klimakrise, die Menschen in Nordrhein-Westfalen bereits heute spüren, die Todesopfer der Hitzewellen und zunehmend starker Naturkatastrophen, aber auch, wer kann sich ein gutes Leben in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen überhaupt noch leisten kann. Wer kann sich anpassen und wer nicht? Ich glaube, es ist sehr klar, dass die anderen Fraktionen hier im Haus begriffen haben, dass wir es ernst meinen müssen mit unseren Klimaschutzbemühungen. Der Emissionshandel der Europäischen Union ist ein zentrales Instrument dafür. Wer CO emittiert, muss entsprechende Zertifikate kaufen. Das führt zu einer gewissen Kostenwahrheit. Die Einnahmen, die daraus generiert werden, sind beispielsweise über den Klima-Sozialfonds und auch über andere Instrumente an die Bevölkerung zurückzugeben. Wir können uns immer darüber unterhalten, wie das besser gelingen kann. Aber hier zu behaupten, dass gottgegeben sei, wie viel Müll in unseren Müllverbrennungsanlagen verbrannt wird, man daran nichts tun könne und es keinerlei Lenkungswirkung gebe, ist ganz klar zu kurz gedacht. 14.10.2026 Wir können Müll vermeiden. Das ist möglich. Das liegt nicht nur in der Verantwortung jeder und jedes Einzelnen, sondern auch der Herstellerinnen und Herstellern. Es gibt wahnsinnige Potenziale beim Recycling, die wir heben wollen. Kreislaufwirtschaft ist ein absolutes Wachstums- und Zukunftsthema für Nordrhein-Westfalen. Aber das bedeutet auch, dass wir Kostenwahrheit bei der Müllverbrennung brauchen. Wir haben eine CO -Bepreisung, die nicht nur eine Belastung ist, sondern auch ein Incentive. Es wurde bereits ausgeführt: Es wird wahrscheinlich auch künftig eine – hoffentlich geringere – Menge unseres Mülls geben, die wir verbrennen müssen. Aber ohne einen CO -Preis wird es sich nie lohnen, mit CCU oder CCS dieses CO aufzufangen und zu verpressen oder für andere Anwendungen zu nutzen. Das heißt, an der Stelle ist es ein Baustein eines Innovationsmotors. Wenn man es ernst damit meint, dass die Belastung von Haushalten nicht steigen soll, dann können wir beispielsweise darüber reden – die grüne Europafraktion hat den Vorschlag eingebracht –, dass mindestens 50 % der Kosten des fossilen Kohlenstoffs in Produkten im Rahmen der Herstellerverantwortung erweitert übernommen werden und so ein Beitrag geleistet wird, Lenkungswirkung zu entfalten, klüger Produkte aufzubauen und Müll zu vermeiden, der verbrannt werden muss, sowie Produkte recycelbarer zu machen. Das wäre ein guter Schritt, der einerseits zusätzliche Lenkungswirkung entfaltet, aber andererseits auch Haushalte entlastet. Das ist ein konkreter Vorschlag. Immer nur gegen jeden Klimaschutz zu sein und die Folgekosten komplett auszublenden, ist keine ehrliche Politik, sondern eine Politik, die ganz viele Menschen unglaublich teuer zu stehen kommen würde. Deswegen lehnen wir diesen Antrag ab. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun der Kollege Dietmar Brockes das Wort. Bitte sehr.
Dietmar Brockes FDP
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die AfD benennt in ihrem Antrag ein reales Problem, macht daraus aber eine Generalabrechnung mit dem Emissionshandel. Wer eine konkrete Fehlsteuerung korrigieren will, muss gezielt ansetzen. Die AfD verlangt stattdessen, ein zentrales marktwirtschaftliches Instrument gleich mit abzuräumen. Das ist keine schlüssige Antwort auf steigende Entsorgungskosten. Zunächst einmal zum berechtigten Teil der Kritik: Deutschland hat die Müllverbrennung in den nationalen Emissionshandel einbezogen, ohne dass Europa Landtag dies in dieser Form vorschreibt. Das schafft Wettbewerbsnachteile und erhöht Entsorgungskosten für Kommunen, Unternehmen und am Ende für die Bürgerinnen und Bürger. Solche nationalen Sonderwege sehen wir Freie Demokraten sehr kritisch. (Zuruf von Christian Loose [AfD]) Wir brauchen faire, möglichst einheitliche europäische Regeln. Wo europäische Vorgaben greifen, müssen nationale Regeln darauf abgestimmt werden. Eine dauerhafte Doppelbelastung darf es nicht geben. Richtig ist auch, dass eine Müllverbrennungsanlage nur begrenzt beeinflussen kann, welche Abfälle bei ihr ankommen. Deshalb ist die unmittelbare Lenkungswirkung des CO -Preises dort schwächer als in anderen Bereichen. Aber sie ist nicht gleich null. Höhere Verbrennungskosten können dazu beitragen, Wertstoffe besser zu trennen, Materialien länger im Kreislauf zu halten oder neue Verfahren zur Sortierung zu entwickeln. Perspektivisch gehören auch CO -Abscheidung und -Nutzung zu den technischen Optionen. Entscheidend ist, dass die Politik solche Innovationen möglich macht, statt der Abfallwirtschaft immer neue Detailpflichten aufzuerlegen. An dieser Stelle bricht die Argumentation der AfD jedoch auseinander. Aus begrenzten Vermeidungsmöglichkeiten bei der Müllverbrennung folgt gerade nicht, dass CO -Preise auch bei Gebäuden und Verkehr überflüssig wären. Dort können Menschen und Unternehmen durch effizientere Heizungen, Gebäudetechnik, sparsame Fahrzeuge und alternative Antriebe Emissionen reduzieren, und der EU-ETS 2 setzt genau dort Preissignale. Die AfD behandelt grundverschiedene Sektoren, als wären sie identisch. Das mag für eine Schlagzeile reichen. Für eine tragfähige Klimapolitik reicht es jedoch nicht. Für uns Freie Demokraten ist klar: Der Emissionshandel ist das wirksamste Instrument für einen effizienten und wirtschaftlich vernünftigen Klimaschutz, denn er setzt auf marktwirtschaftliche Anreize statt auf staatliche Verbote und starre Vorgaben. Klimaschutz macht aber nicht an den nationalen Grenzen halt. Deshalb brauchen wir einen globalen Zertifikatehandel, der Emissionen dort reduziert, wo dies am effizientesten und am kostengünstigsten möglich ist. Nur so können wir wirksamen Klimaschutz mit fairen internationalen Wettbewerbsbedingungen verbinden. Gleichzeitig müssen wir darauf achten, dass unsere Unternehmen nicht durch nationale Sonderregelungen einseitig noch zusätzlich belastet werden. Ein belastbarer Vorschlag, wie die Klimaziele ohne CO -Bepreisung kosteneffizient erreicht werden können, fehlt in dem Antrag völlig. Die AfD zählt Belastungen auf, aber sie erklärt nicht, welche Instrumente 14.10.2026 sie an ihre Stelle setzen möchte. Wer jedoch ein marktwirtschaftliches Steuerungsinstrument streichen will, muss das beantworten. Andernfalls bleibt von dem Antrag vor allem eines, nämlich die Forderung, Preise abzuschaffen, ohne die daraus entstehenden klimapolitischen Lücken zu schließen. Unsere Antwort lautet: deutsche Sonderwege kritisch prüfen, Doppelbelastungen vermeiden, europäische Regeln vereinheitlichen und globale Lösungen erarbeiten. (Beifall von der FDP) Eine pauschale Abschaffung des Emissionshandels ist keine Reform. Der Antrag der AfD verwechselt die berechtigte Kritik an der Ausgestaltung mit der Absage an das gesamte Prinzip. Deshalb lehnen wir ihn ab. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Ministerin Mona Neubaur das Wort. Bitte sehr. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei dem aufgerufenen Thema geht es im Kern um einen einfachen Zusammenhang: Wer CO -Emissionen verursacht, muss dafür Verantwortung übernehmen. Der vorliegende Antrag wendet sich gegen diesen Zusammenhang und fordert im Grunde ein klimapolitisches Rollback, das unserer Wirtschaft und unserem Land schaden würde. Denn wer die Müllverbrennung komplett aus der Bepreisung nähme, wie das im Antrag gefordert ist, würde den Wettbewerb zulasten der Unternehmen verzerren, die bereits massiv in Effizienz und saubere Technologien investiert haben. Wir wollen faire Regeln und keine Bestrafung für diejenigen in NRW, die sich auf den Weg in Richtung Zukunft gemacht haben. Die Einbeziehung der Abfallverbrennung in die CO -Bepreisung setzt marktwirtschaftliche Impulse, die wir für eine moderne Kreislaufwirtschaft und ein hocheffizientes Kunststoffrecycling dringend brauchen. Je weniger fossile Kunststoffe in den Öfen landen, desto geringer sind am Ende die Kosten. Das ist logisch, das ist machbar. Und das ist im Übrigen auch rechtssicher. Erst im Mai dieses Jahres hat das Verwaltungsgericht Berlin die Klagen der Anlagenbetreiber in aller Deutlichkeit abgewiesen. Der rechtliche Rahmen steht also. Ich möchte, auch um den geschürten Ängsten vor explodierenden Kosten und kommunalen Gebührenschocks etwas entgegenzuhalten, den Blick auf Fakten lenken. Landtag Mit der aktuellen BEHG-Reform wird der CO -Preis für das Jahr 2027 ebenso wie im Jahr 2026 verlässlich bei 55 bis 65 Euro pro Tonne eingefroren. Das ist ein Preisdeckel, der diese unkontrollierten Sprünge, die behauptet werden, verhindert. Ein entscheidender Punkt dabei ist die Planungssicherheit. Wirtschaft und Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen verlässliche Leitplanken. Deshalb ist nach unserer Ansicht der Weg nach vorne ein europäischer Weg. Die schrittweise Überführung der Müllverbrennung in den europäischen Emissionshandel bis 2031 schafft ein einheitliches, faires Wettbewerbsumfeld in ganz Europa und sichert ein echtes Level Playing Field. Das EU-ETS 2 sichert ab 2028 ein europäisch harmonisiertes Preissignal für die Sektoren „Gebäude“ und „Verkehr“. Das sorgt dafür, dass der Umstieg auf eine saubere Mobilität und moderne Heizungen für die Menschen und für die Wirtschaft kalkulierbar und planbar bleibt. Ein faires und marktwirtschaftliches System gibt allen Unternehmen und allen Verbraucherinnen und Verbrauchern Planungssicherheit. Es unterstützt die Unternehmen, die investieren und in sauberen Technologien die Zukunft ihres Standortes für ihre Beschäftigten sehen. Eine moderne Industrie ist die Sicherung unserer Wettbewerbsfähigkeit im harten internationalen Wettbewerb. NRW will und kann hier Vorreiter sein. Der vorliegende Antrag geht diesen Weg zur Sicherung unserer Zukunftsfähigkeit jedoch nicht mit. Die Landesregierung lehnt den Antrag daher ab. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Wir sind am Schluss der Aussprache. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/21611. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Das sind die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Somit ist dieser Antrag abgelehnt. Ich rufe auf: 6 Starke Quartiere für Pflege, Teilhabe und sozialen Zusammenhalt in Nordrhein-Westfalen Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/21614 14.10.2026 Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der CDU hat die Kollegin Britta Oellers das Wort. Bitte sehr.
Britta Oellers CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was bedeutet Gemeinschaft? Diese Frage lässt sich schnell beantworten, wenn ich an das engagierte Miteinander in meinem Quartier denke. Mit dem Antrag verfolgt Schwarz-Grün das Ziel, den unermüdlichen Einsatz für das soziale Gemeinwesen weiter zu unterstützen und damit aufrechtzuerhalten, was Quartiere lebenswert macht. Quartiere sind die Orte, wo man sich kennt, wo man sich beisteht, wo man zusammenhält. Sie verkörpern die regionale Identität, das Miteinander und ein Zugehörigkeitsgefühl, das uns beweist: Ich bin ein Teil davon. Die Potenziale von Quartieren gilt es zu nutzen. Sie sind wichtige Anlaufstellen und Orte, in denen auf die Bedürfnisse und Wünsche auf kurzem Wege reagiert werden kann. Passgenaue und individuelle Angebote sind dabei ebenso wichtig wie Mobilität und Zugang zu Beratung und gesundheitlicher Vorsorge. Deswegen ist es wichtig, dass NRW es den Kommunen ermöglicht, vor Ort die richtigen Modelle zu entwickeln, neue Kooperationen zu erproben und erfolgreiche Ansätze landesweit sichtbar zu machen. Der Antrag von CDU und Grünen formuliert eine klare Linie für Begegnung, gegenseitige Unterstützung, gelebte Nachbarschaft und niederschwellige Angebote – alles mit dem Ziel, ältere und jüngere Menschen miteinander zu verbinden, pflegende Angehörige zu entlasten, Einsamkeit zu verhindern und sozialen Zusammenhalt im unmittelbaren Lebensumfeld zu stärken. Der Auftrag an die Landesregierung besteht aus einer Vielzahl von Maßnahmen, von denen ich gerne beispielhaft ein paar thematisieren möchte. Zum einen zielt unser Antrag darauf, bestehende Maßnahmen und Förderstrukturen im Bereich „Pflege und Sozialpolitik“ stärker miteinander zu verzahnen. Dies ermöglicht es, Pflegende im Alltag zu entlasten oder auch die Angst vor Pflegeangeboten zu nehmen. Das kann dadurch gelingen, dass das Seniorenheim oder die Ansprechpartner im Quartier bekannt sind; das vereinfacht die Kontaktaufnahme. Leuchttürme im Quartier können Seniorenheime sein, wenn sie ihre Angebote und Kompetenzen für die Nachbarschaft öffnen. Die Unterstützungsstrukturen in den Quartieren aus Vereinen und Organisationen bieten Gemeinschaft, die man spürt. Tragfähige Strukturen tragen elementar dazu bei, niederschwellig zu entlasten, denn viele versuchen, Pflege, Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen. Darauf muss das Pflegesystem reagieren, um Orientierung zu geben und eine Überlastung zu verhindern. Landtag Ein weiterer Schlüssel für starke Quartiere sind Fachkräfte, die Teil einer quartiersnahen Versorgung sind. Sie vernetzen sich mit Ehrenamtlern. Dies schafft Verbindungen, die wir brauchen, um die verschiedenen Perspektiven zusammenzuführen. Dabei geht es nicht darum, das Rad neu zu erfinden, sondern nach der Schaffung der Rahmenbedingungen durch den Bund zu prüfen, wie bestimmte Modelle bestmöglich in NRW integriert werden können. Community Health Nurses könnten beispielsweise Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention für bestimmte Bevölkerungsgruppen im Quartier planen und gemeinsam mit anderen Akteuren umsetzen.^ Ein zentrales Instrument für starke Quartiere ist die Pflegebedarfsplanung. Der Unterstützungs- und Pflegebedarf variiert zwischen den einzelnen Quartieren. Daher muss die Pflegebedarfsplanung stärker sozialräumlich gedacht werden. Neben den stationären und teilstationären Kapazitäten sollen weitere Formen der Pflege und pflegeergänzenden Unterstützung stärker berücksichtigt werden. Auch das Vernetzen, das Lernen von Best-Practice-Beispielen und das Integrieren von positiven Erfahrungen aus Modellvorhaben, die es bei uns in Nordrhein-Westfalen schon jahrelang gibt, gehören zu einer guten Versorgungsstruktur dazu. Quartierspolitik heißt auch, alle Menschen mitzunehmen. Armutsbetroffene Personen sind nicht nur Adressaten von Maßnahmen; sie haben auch eine Stimme, die es verdient, gehört zu werden. Durch den Aufbau einer Selbstvertretung armutsbetroffener Menschen in NRW können die Erfahrungen und Perspektiven strukturell in die Politik einfließen. NRW soll ein Land bleiben, in dem man nicht alleingelassen wird, wenn das Leben schwer ist. Es ist ein Land, in dem man Verantwortung füreinander übernimmt. Mit diesem Antrag setzen CDU und Grüne in NRW ein klares Zeichen: Wir wollen Pflege, Teilhabe, Ehrenamt, Gesundheit, soziale Arbeit und Armutsprävention vor Ort besser miteinander verbinden, für mehr Lebensqualität im Alltag der Menschen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. Es ist immer etwas Besonderes, hier im Hohen Haus eine Rede zu halten, aber noch mehr am eigenen Geburtstag: Glückwunsch! (Britta Oellers [CDU]: Ja dann „zum Wohl“! – Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Für die Fraktion der Grünen hat nun die Kollegin Jule Wenzel das Wort. Bitte sehr.
Jule Wenzel GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen der demokratischen Frak-14.10.2026 tionen! Was wir heute beantragen, klingt an manchen Stellen erst mal technisch: integrierte Sozialplanung und Pflegebedarfsplanung im Quartier. Dahinter stehen aber sehr konkrete Lebensrealitäten: Da ist die Frau, die ihre Mutter pflegt, gleichzeitig in Vollzeit arbeitet und abends versucht herauszufinden, welche Unterstützung ihr eigentlich zusteht und wo sie sie bekommt. Da ist der 85-jährige Nachbar, der nicht ins Pflegeheim möchte und auch nicht muss, wenn es in seinem Viertel eine Tagespflege, Nachbarschaftshilfe oder weitere passende Unterstützung gibt. Genau über sie sprechen wir, wenn wir von starken Quartieren sprechen, und um sie geht es in diesem Antrag. Die Gesellschaft wird immer älter; damit werden die Herausforderungen größer. 86 % der Pflegebedürftigen werden heute laut Statistischem Bundesamt zu Hause gepflegt. Auch wenn wir jetzt weiter konsequent Plätze in Pflegeheimen oder Wohngruppen ausbauen, ist klar: Ohne Pflege zu Hause wird es nicht gehen. Die Pflege im Wohnumfeld wird auch eine Pflege der Zukunft sein. Pflegende Angehörige spielen hier eine unverzichtbare Rolle. Gleichzeitig sind sie dabei belastet. Ein Drittel gibt in einer Studie des Robert Koch-Instituts sogar an, stark oder sehr stark belastet zu sein. Pflegende Angehörige berichten immer wieder davon, sich von A nach B nach C durchtelefonieren zu müssen. Da geht sehr viel Zeit drauf. Gute Quartierspolitik entscheidet sich nicht im Organigramm von Verwaltungen; sie muss von den Menschen aus gedacht werden. Kommunen müssen früh erkennen können, wo Unterstützung fehlt, und Angebote machen, wo sie gebraucht werden. Deshalb wollen wir die verbindliche Pflegebedarfsplanung ausweiten und Kommunen dabei unterstützen. Ob Tagespflege, Pflege-WG, soziale Arbeit oder Nachbarschaftshilfe: Mit dem Alten- und Pflegegesetz NRW denken wir die allgemeine örtliche Pflegeplanung bereits breiter. Deshalb sind die vom Land geförderten Modellvorhaben so spannend. Zwei Beispiele: Wuppertal erprobt seit 2026 eine quartiersnahe Notfallversorgung im Wuppertaler Norden. Die Idee ist sehr anschaulich: Was geschieht mit einem häuslichen Pflegearrangement, wenn die pflegende Angehörige plötzlich selbst ins Krankenhaus muss oder nachts eine Krise auftritt? Die Stadt Köln und die TH Köln erproben eine lebensweltorientierte Pflegeberatung für Familien mit pflegebedürftigen Kindern. Pflegeberatung und Soziale Arbeit arbeiten im Tandem. Gesundheit, Eingliederungshilfe und soziale Aspekte sollen stärker vernetzt werden. Das Projekt wird wissenschaftlich evaluiert und ausdrücklich auf seine Übertragbarkeit auf die Regelversorgung hin untersucht. Ob solche Angebote vorhanden und erreichbar sind, entscheidet dann ganz konkret darüber, ob Angehörige ihre Arbeitszeit reduzieren müssen, ob das Landtag Pflegen zu Hause weiter funktioniert und möglicherweise auch, ob ein Umzug in eine stationäre Einrichtung notwendig wird. Entscheidend ist: Pflegebedarfsplanung darf nicht nur die Frage stellen, wie viele stationäre und ambulante Plätze fehlen, sondern sie muss die Frage stellen: Welche anderen Formen der Pflege und welche ergänzende Unterstützung werden vor Ort im Stadtteil gebraucht? Eine Pflegeberatung, die mehrere Kilometer weit entfernt liegt und nur einmal pro Stunde mit dem Bus erreichbar ist, bedeutet in der Lebensrealität vieler Menschen: keine Pflegeberatung. Genau das ist der Unterschied zwischen einer Angebotsliste und einer sozialräumlichen Planung. Deshalb unterstützt das Land die Kommunen seit vielen Jahren beim Aufbau einer integrierten und kleinräumigen Sozialplanung. Instrumente wie KomMonitor helfen dabei, Sozialdaten und vorhandene Infrastruktur zusammenzubringen. Aus diesen Erkenntnissen können ganz konkrete Entscheidungen vor Ort entstehen: eine Sprechstunde nicht irgendwo zentral, sondern direkt im Stadtteil, mobile Beratung, ein Angebot an einem Ort, den die Menschen ohnehin aufsuchen. Entscheidend ist neben der kleinräumigen Sozialplanung dabei auch die Einbindung Betroffener in Planungsprozesse im Quartier. Denn wer selbst erlebt hat, wie schwierig ein Behördengang sein kann, wo Beratung nicht erreicht wird oder an welcher Stelle eine Unterstützung an der Lebensrealität vorbeigeht, der besitzt Wissen, das keine Statistik ersetzen kann. Genau deshalb ist mir ein weiterer Punkt in diesem Antrag sehr wichtig. Wer wissen will, wo im Hilfesystem Hürden bestehen, muss diejenigen an den Tisch holen, die jeden Tag vor diesen Hürden stehen. Menschen mit Armutserfahrungen, pflegende Angehörige dürfen deshalb nicht nur Adressatinnen unserer Politik sein, ihre Erfahrungen müssen auch in die Planung dieser Politik einfließen. Deshalb wollen wir mit diesem Antrag den Aufbau einer Selbstvertretung armutsbetroffener Menschen in Nordrhein-Westfalen umsetzen. Diese Perspektiven müssen viel stärker und strukturell in der Landesarmutspolitik, in die kommunale Sozialplanung und in die Quartiersentwicklung einfließen. Dabei geht es nicht um Beteiligung als Selbstzweck. Es geht darum, bessere Entscheidungen zu treffen, denn der Alltag der Menschen ist nicht nach Ämtern, Fachbereichen oder Dezernaten organisiert; unsere Unterstützung sollte es deshalb auch nicht sein. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun der Kollege Thorsten Klute das Wort. Bitte sehr. 14.10.2026
Thorsten Klute SPD
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist ein Lehrbeispiel dafür, wie unterschiedlich doch die Wahrnehmungen zwischen Regierung und Opposition bei Anträgen sein können. Als ich diesen schwarz-grünen Antrag zur Pflegepolitik in NRW las, da dachte ich: Holla, die Waldfee! Das ist aber mal harsche Kritik an der eigenen Landesregierung, harsche Kritik der Regierungsfraktionen am eigenen Minister Laumann. Da fordern CDU und Grüne zum Beispiel im knochenharten Beamtendeutsch, so etwas wie – ich zitiere, Herr Präsident, aus dem Antrag –: „bestehende Maßnahmen und Förderstrukturen im Bereich der Pflege- und Sozialpolitik stärker miteinander zu verzahnen und im Sinne von tragfähigen Quartierstrukturen mit Fokus auf Teilhabe und Entlastungen im Alltag sowie niedrigschwellige Unterstützung auszurichten“. Wow! – Oder noch ein Schmankerl. Schwarz-Grün fordert – Zitat –: „die verbindliche Pflegebedarfsplanung gemeinsam mit Kommunen und Kreisen so weiterzuentwickeln, dass neben stationären und teilstationären Angeboten auch andere Angebote der Pflege und pflegeergänzender Unterstützung stärker berücksichtigt werden“. (Volkan Baran [SPD]: Sag ich!) Einen gönne ich uns noch. Die Landesregierung soll beauftragt werden – wieder Zitat laut schwarz-grünem Antrag –, „zu prüfen, wie weitere zentrale Landesdaten aus den Bereichen Pflege, Gesundheit und Soziales den Kommunen kleinräumig, datenschutzkonform und praxistauglich für die integrierte Sozialplanung und Quartiersentwicklung zugänglich gemacht und bereits vorhandene Datenbestände des Landes besser miteinander verknüpft sowie für kommunale Planungszwecke nutzbar gemacht werden können“. (Volkan Baran [SPD]: Aha!) Ach, wissen Sie was? Ich gebe noch eine Zugabe. Schwarz-Grün fordert Sie, Herr Minister, nämlich auf, „zu prüfen, wie bestehende landesrechtliche Vorgaben und Verwaltungsverfahren im Bereich quartiersbezogener Pflege- und Unterstützungsstrukturen vereinfacht und Schnittstellen zwischen unterschiedlichen Planungs- und Berichtspflichten besser aufeinander abgestimmt werden können“. Ich könnte noch mehr aus dem Antrag zitieren (Jule Wenzel [GRÜNE]: Ein guter Antrag! Ma- chen Sie ruhig!) Landtag und erspare uns das. Ich will Sie nicht langweilen und belasse es mal bei diesen vier Punkten. Aber zunächst mal zum Sprachlichen. Wer, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und Grünen, hat Ihnen das eigentlich aufgeschrieben? Schlimmer geht Verwaltungsdeutsch nicht mehr. (Beifall von der SPD – Gönül Eğlence [GRÜNE]: Es geht doch um den Inhalt!) Fast könnte man meinen, dieser Antrag wurde gar nicht im Landtag geschrieben. Aber der eigentliche Offenbarungseid ist doch der Inhalt des Antrags. Wenn ich all das so lese, lieber Herr Minister Laumann, dann frage ich mich: Was machen Sie da eigentlich den ganzen Tag im Ministerium? Die Regierungsfraktionen müssen Sie auffordern, mit Städten und Kreisen über die Weiterentwicklung von Pflegebedarfsplanung zu sprechen? Dazu brauchen Sie erst eine Aufforderung Ihrer Fraktionen? (Volkan Baran [SPD]: Ist nicht in Ordnung!) Sie müssen beauftragt werden, Daten zur Pflege so aufzubereiten, dass die Kommunen damit was anfangen können? Ja, wo sind wir denn hier? Muss man Ihnen erst auftragen, nach Wegen zur Verwaltungsvereinbarung zu suchen? Ich dachte, Sie sind beim Bürokratieabbau ganz vorne dabei. Wenn wir sagen, Sie müssten da mehr tun, dann sagen Sie immer: Machen wir doch. – Jetzt kommen Ihre Fraktionen an und sagen: Nun machen Sie mal endlich. – Warum haben Sie unserem Antrag dazu eigentlich nicht zugestimmt, wenn Sie es jetzt auch beantragen müssen? Ich dachte echt, ich lese nicht richtig. (Beifall von der SPD – Jule Wenzel [GRÜNE]: Kommt noch inhaltliche Kritik?) Herr Laumann, Sie haben im Ministerium eine Abteilung für Pflege geschaffen. (Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: Die gab es vorher schon!) Ich glaube, die ist jetzt etwa seit zwei Jahren am Start, vielleicht auch schon einen Tacken länger. Was machen die da den ganzen Tag, wenn nicht das, wozu die Regierungsfraktionen Sie jetzt auffordern? Nichts von dem, was in Ihrem Antrag steht, ist falsch. Aber es sind alles laufende Geschäfte eines Ministeriums. Damit muss sich nicht ein ganzer Landtag beschäftigen. Ich erwarte einfach von Ihnen, dass Sie das machen, jeden Tag im Ministerium. Deshalb kann es von uns hier nur eine Enthaltung geben. (Volkan Baran [SPD]: So!) Wie gesagt, falsch ist das nicht. Aber das ist das, was Sie jeden Tag machen müssen. Von uns gibt es eine Enthaltung. – Herzlichen Dank. 14.10.2026 (Beifall von der SPD – Jule Wenzel [GRÜNE]: Der ist allemal besser als jeder SPD-Antrag!)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun die Kollegin Susanne Schneider das Wort. Bitte sehr.
Susanne Schneider FDP
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Manchmal gibt es in der Politik einen kleinen Überbietungswettbewerb. Und nachdem die SPD sich schon selbst überboten hat und gleich zwei Anträge zur Gesundheitsversorgung im Quartier gestellt hat, kommt die schwarz-grüne Koalition jetzt auf die Idee: Hmm, könnten wir vielleicht auch mal machen. (Thorsten Klute [SPD]: Aber die unterbieten sich!) Dabei hat der Ausschuss die schriftliche Anhörung zum letzten SPD-Antrag noch gar nicht ausgewertet. Es wäre sinnvoll, erst einmal die Einschätzungen der Sachverständigen sorgfältig zu analysieren und daraus die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen. Stattdessen beschäftigen wir uns erneut mit der gleichen Fragestellung, ohne dass erkennbar wäre, welchen zusätzlichen Erkenntnisgewinn der vorliegende Antrag bringt. Wahrscheinlich sehen es auch die Antragsteller so, denn das Interesse am Thema „Pflege“ ist hier gerade ausgesprochen überschaubar, und das beim eigenen Antrag. (Beifall von der FDP und der SPD) Natürlich ist eine gute Gesundheits- und Pflegeversorgung im Quartier ein wichtiges Anliegen. Gerade angesichts des demografischen Wandels müssen wir dafür sorgen, dass Menschen auch im Alter möglichst lange in der gewohnten Umgebung bleiben können. Entscheidend ist, wie wir dieses Ziel erreichen. Die schwarz-grüne Koalition setzt einmal mehr auf zusätzliche Planung, Bürokratie und staatliche Steuerung. Besonders kritisch sehen wir Freie Demokraten die Betonung der verbindlichen Pflegebedarfsplanung. Wir als Freie Demokraten haben die verbindliche Pflegebedarfsplanung bereits bei der Einführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen abgelehnt. Als Kompromiss wurde damals vereinbart, dass Kreise und kreisfreie Städte selbst entscheiden können, ob sie eine verbindliche Pflegebedarfsplanung einführen oder nicht. Rund 30 der 53 Kreise und kreisfreien Städte setzen bislang auf eine unverbindliche Pflegebedarfsplanung. Der Unterschied ist erheblich: Während die unverbindliche Planung alle zwei Jahre erfolgt, muss die verbindliche Pflegebedarfsplanung jährlich durch die kommunale Vertretungskörperschaft erfolgen. Vor allem aber hat sie konkrete Auswirkungen auf die Schaffung zusätzlicher Pflegeangebote, denn die Förderung neuer teil- und vollstationärer Einrich-Landtag tungen ist dann an eine entsprechende Bedarfsbestätigung gebunden. Wie so oft schafft Schwarz-Grün damit zusätzliche Bürokratie und schränkt die Möglichkeiten potenzieller Betreiber, neue Pflegeeinrichtungen zu errichten, ein. Dabei brauchen wir dringend zusätzliche Pflegekapazitäten und sollten Investitionen erleichtern, statt sie durch Planungsvorgaben auszubremsen. Auch darüber hinaus zeigt sich im Antrag das bekannte grüne Politikverständnis. Mit einer integrierten Sozial- und Quartiersplanung soll vor allem die kommunale Steuerung ausgebaut werden. Dabei entsteht eine gute Gesundheitsversorgung nicht allein am kommunalen Schreibtisch, sondern sie lebt vom Engagement der Ärzte, der Pflegedienste, privater Anbieter und des Ehrenamts. Werte Kollegen, all diese Akteure kommen in Ihrem Antrag viel zu kurz. Wir Freien Demokraten setzen auf weniger Bürokratie, mehr Freiräume für innovative Versorgungskonzepte und auf Kommunen, die ermöglichen und vernetzen, statt alles selbst steuern zu wollen. (Beifall von der FDP) Der vorliegende Antrag ist eine typische Initiative der schwarz-grünen Koalition. Inhaltlich besteht er weitgehend aus der Weiterentwicklung bestehender Ansätze. Dazu kommen dieses Mal fünf Prüfaufträge. Außerdem wird zum wiederholten Mal auf die Finanzierung aus vorhandenen Mitteln verwiesen. Das ist also wenig Neues, wenig Verbindliches, und wenn es konkreter wird, geht es in die falsche Richtung. Einem Antrag getreu dem Motto „Na ja, vielleicht sollten wir auch mal was machen“ wird die FDP-Landtagsfraktion sicher nicht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun Dr. Vincentz das Wort. Bitte sehr.
Dr. Martin Vincentz AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Quartier ist ein Stück weit zu einer Art Substitut für den Patriotismus geworden. Jetzt ist man eben stolz auf den Lokalpatriotismus, auf seinen Kiez. Von Fallersleben hätte sich wahrscheinlich im Grabe umgedreht. (Thorsten Klute [SPD]: Und jetzt kommt noch das mit den Ausländern!) Aber so ist das nun mal; das ist jetzt die Größenordnung, der sich viele zugehörig fühlen. Auch in der Sozialraumplanung wurde schon vor Jahrzehnten entdeckt, dass man jetzt im Kiez, im Quartier denkt und plant. Die Achillesferse all dieser Überlegungen bleibt aber immer die gleiche: Eine zu kurze Decke bleibt – egal, 14.10.2026 in welche Richtung sie gezogen wird – zu kurz, und wenn man zu fest daran zieht, dann reißt sie irgendwo. So oder so, bleiben immer Stellen unbedeckt. Das ist der Punkt, auch an Ihrem Antrag. Man soll mehr im Quartier denken. Aber woher sollen die Pflegekräfte kommen? Man weiß es nicht. Woher sollen die Pflegeplätze kommen? Keine Ahnung. Wer soll das in diesen knappen Zeiten finanzieren? Dazu gibt es kein Wort. Es ist so, wie Herr Klute es an dieser Stelle schon humoristisch vorgetragen hat: Das ist viel Aufforderung der Landesregierung, ihre Arbeit, die sie eigentlich eh tun müsste, weiterzuführen. Man hat ein wenig den Eindruck, dass sie vor Ende der aktuellen Regierungszeit noch einmal einen Antrag zur Sozialraumplanung zusammenzimmern wollten, auch nicht wussten, wo sie in der aktuell angespannten Haushaltslage das Geld hervorzaubern sollen, und deswegen noch einmal der Regierung bestätigen, dass sie weitermachen soll, was sie eh schon tut. Die Probleme dieses Landes werden dadurch allerdings an keiner Stelle gelöst. Ganz im Gegenteil: Man bestätigt im Prinzip die bestehenden Ist-Zustände und geht in keinerlei Richtung voran. Nichts davon wird besser. Man käut die früheren Ideen immer wieder und verliert kein Wort dazu, wie tatsächlich bestehende Engstellen, bestehende Problemkonstellationen behoben werden sollen. Dabei ist das die eigentliche Frage. Die Frage ist nicht, wie wir ein zu knappes Gut verteilen, wodurch wir am Ende des Tages in anderen Regionen weiterhin Probleme haben. Die Fragen sind: Wie schaffen wir es, dass wir wieder mehr Leute für die Pflege begeistern? Wie schaffen wir es, dass wir Kurzzeitpflegeplätze bekommen? Wie können wir das Ganze in diesen Zeiten, in denen der Staat unter Druck steht, in denen immer weniger Geld zu verteilen ist, noch vernünftig finanzieren? Wir wissen genau, dass wir auch an dieser Stelle auf ein doppeltes Problem zusteuern. In der Pflege werden in den nächsten Jahren sehr viele Menschen berentet. Das heißt: Es entstehen neue Personalprobleme. Auf der anderen Seite gibt es viel, viel mehr Menschen, die gepflegt werden müssen. Sie können das anhand einer Stadtgrenze, anhand einer Landesgrenze oder von mir aus auch im Quartier denken. Das ändert aber nichts daran, dass Sie auf allen Ebenen einen Mangel an Personal, an Plätzen haben. Beides sind Sie den Leuten schuldig. Bei der Beantwortung dieser Fragen können Sie in den Größenordnungen denken, die Sie wollen, und es ist egal, welche Substitute Sie für Patriotismus finden, am Ende des Tages bleiben Sie den Menschen die Versorgung schuldig. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD) Landtag
Christof Rasche
Für die Landesregierung hat nun Minister Karl-Josef Laumann das Wort. Bitte sehr. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich für den Antrag. Ich will es so sagen: Für Menschen ist das Quartier immer eine entscheidende Frage von Lebensqualität, und das gilt nicht nur für alte Leute. Im Alter wird der Bewegungsradius von Menschen aber kleiner, und das auch im Sozialraum, im Quartier. Deswegen wird das Quartier in der engeren Umgebung gerade für hochaltrige Menschen, deren Bewegungsradius durch die Beschwerden des Alltags und des Alters kleiner wird, umso wichtiger. Es ist aber nicht so, als gäbe es in Nordrhein-Westfalen überhaupt keine Quartiersarbeit. Es gibt in Nordrhein-Westfalen, so finde ich, viele lebendige, lebenswerte Dörfer, Städte und Stadtteile, in denen schon heute eine großartige Quartiersarbeit stattfindet, organisiert oft auch durch ein vielfältiges bürgerschaftliches Engagement. Ich habe dieses Jahr in allen Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen Menschen eingeladen, die sich um ihren Sozialraum kümmern. Da wird deutlich, wie bunt und wie vielfältig das Programm ist, das Menschen füreinander organisieren. Ich finde, dass wir auch eine gute Struktur haben, die sich um pflegebedürftige Menschen in Nordrhein-Westfalen kümmert. Es gibt allein in Nordrhein-Westfalen rund 96.000 Menschen, die in ambulanten Pflegediensten arbeiten. Es gibt in Nordrhein-Westfalen 185.000 Menschen, die in stationären und teilstationären Einrichtungen arbeiten. Es gibt heute in allen Quartieren Angebote, um die häusliche Pflege zu unterstützen, Angebote, um die stationäre Pflege im Quartier zu ermöglichen, und Angebote der Tagespflege, der Kurzzeitpflege. Es gibt also ein umfangreiches Unterstützungsangebot von solchen Einrichtungen, und sie sind alle an Quartiere gebunden und finden alle in Quartieren statt. Worauf es in den nächsten Jahren ankommt, ist doch völlig klar. Die Pflege entwickelt sich weiter. Die Bevölkerung verändert sich. Die Zahl der Babyboomer – darüber wird oft geredet – wird in einigen Jahren auch das Pflegesystem noch stärker herausfordern, als es schon heute der Fall ist. Deswegen ist es auch richtig, mit einem neuen Denkansatz zu fragen: Wie können wir das, was in den nächsten 5, 10 oder 15 Jahren auf uns zukommt, vor Ort in den Quartieren – das ist die Kommune – so gestalten, dass wir strukturelle Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Menschen in dieser Situation ein Angebot der Unterstützung finden, wenn das Alter dazu führt, dass man einen Teil seiner Selbstständigkeit verliert? 14.10.2026 Ich glaube schon, dass wir dafür Daten brauchen, etwa, wie sich die Zeit entwickelt, in der Menschen in Pflegeheimen sind. Das ist im Übrigen sehr unterschiedlich. Man kann Bevölkerungsgruppen mittlerweile statistisch einteilen. Es ist doch völlig klar, dass es auch Aufgabe unseres Landesamtes für Gesundheit und Arbeitsschutz ist, Daten, die wir dort zusammenstellen können, den Kommunen zur Verfügung zu stellen, damit sie diese Daten für eine kommunale Planung zur Verfügung haben. (Thorsten Klute [SPD]: Aber dafür brauchen Sie einen Auftrag?) – Nein, dafür brauche ich keinen Auftrag. Das machen wir in diesem Landesamt – es ist eine Aufgabe dieses Landesamtes – in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen. (Thorsten Klute [SPD]: Dann brauchen Sie auch den Antrag nicht!) – Dafür brauche ich keinen Antrag, (Beifall und Heiterkeit von Thorsten Klute [SPD] und Susanne Schneider [FDP]) aber ein Antrag schadet auch nicht. Es ist das gute Recht eines Parlaments, auch aus dem Parlament heraus politische Punkte in diesem Bereich zu setzen. Das ist in unserer parlamentarischen Demokratie nicht allein Aufgabe eines Ministeriums. (Beifall von der CDU und Jule Wenzel [GRÜNE]) Die Sozialraumplanung unterstützen wir seit vielen Jahren über eine Abteilung, die wir in der Landesgesellschaft G.I.B. angesiedelt haben, um sie vor allen Dingen in großstädtischen Quartieren möglich zu machen. Ich möchte zum Schluss sagen: Wir müssen sehen, dass wir all dies mit engen finanziellen Grenzen sowohl in der Pflegeversicherung wie in der Krankenkasse wie in den kommunalen Haushalten machen müssen. (Thorsten Klute [SPD]: Das stimmt!) Deswegen gehört zu einer solchen Politik auch, die Finanzierbarkeit der Angebote, die wir entwickeln, sowohl für die Menschen als auch für die öffentlichen Hände mit zu bedenken. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Wir sind am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Landtag Drucksache 18/21614. Wer stimmt zu? – Die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer lehnt ab? – Die Fraktionen von FDP und AfD. Wer enthält sich? – Die Fraktion der SPD. Somit ist dieser Antrag angenommen. Wir kommen zu: 7 Abzocke an der Tankstelle in NRW unterbinden und aus Übergewinnen der Konzerne Entlastungsmaßnahmen finanzieren! Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/21604 Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion – hier ist es interessant aufgeschrieben – der SPD hat der Kollege Alexander Vogt das Wort. Bitte sehr.
Alexander Vogt SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Viele Menschen haben an der Tankstelle jeden Tag ein riesiges Problem: Spritpreise jenseits der 2-Euro-Marke, und das trotz Tankrabatts. Das ist für viele einfach unerträglich. Während Pendlerinnen und Pendler, Handwerkerinnen und Handwerker und Familien leiden, machen sich gleichzeitig Ölkonzerne die Taschen voll. Ministerpräsident Wüst bezeichnet das Verhalten der Ölkonzerne als „Skandal“. Doch was tut der Ministerpräsident gegen diesen Skandal? Er tut mal wieder nichts. Wir von der SPD haben auf Bundesebene mehrere Vorschläge gemacht. Doch die Partei des Ministerpräsidenten, die CDU, blockiert alles. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, schauen wir doch einmal auf die Gewinne der Ölkonzerne allein für den Zeitraum April bis Juni: Shell plus 131 % im Vergleich zum Vorjahr, BP plus 144 %, Chevron plus 384 %. Wie können Sie diese Zahlen hören und weiterhin eine Übergewinnsteuer blockieren? (Beifall von der SPD) Wie können Sie als christliche Partei eigentlich diese Unfairness akzeptieren, dass Menschen an der Tankstelle jeden Tag mehr bezahlen müssen und die Gewinne bei den Mineralölkonzernen immer weiter explodieren? Stimmen Sie endlich von hier aus für eine Übergewinnsteuer und dafür, dass die Abzocke an den Tankstellen endlich aufhört! (Beifall von der SPD) Dass es anders geht, können wir doch sehen. Wir können nach Polen schauen. Dort gibt es eine Übergewinnsteuer. Manuela Schwesig fordert konkrete 14.10.2026 Maßnahmen und bringt Initiativen auf den Weg. Nur unser Ministerpräsident, Herr Wüst, tut nichts. Dabei könnte diese Abschöpfung jede Menge Positives bewirken. Man könnte mit diesem Geld die Pendlerpauschale erhöhen. Man könnte dieses Geld direkt an diejenigen auszahlen, die jeden Tag darunter leiden, dass die Spritpreise gestiegen sind. Man könnte beispielsweise – auch an die Grünen gerichtet – das Deutschlandticket verbilligen. Das könnte man auf Bundesebene tun. Wenn aber die CDU blockiert und der Ministerpräsident nur das Leid beklagt, aber keine Initiative ergreift, dann ist es eben schwierig. (Zuruf von Britta Oellers [CDU]) Noch einmal an die Grünen gerichtet: Sie kritisieren die ganze Zeit den Tankrabatt, aber nicht jeder wohnt in Münster, Köln oder Bonn in der Innenstadt. Nicht jeder hat ein abbezahltes Eigenheim, eine Solaranlage und ein Elektroauto. Auch die Menschen, die das alles nicht haben, brauchen günstigen Sprit. Deswegen ist der Tankrabatt eine Möglichkeit, um etwas entgegenzuwirken. (Beifall von der SPD) Sprechen Sie einmal mit Pendlerinnen und Pendlern. Sprechen Sie mit Pflegediensten. Diese werden es Ihnen genau sagen. Natürlich finde ich den Tankrabatt nicht perfekt, aber er ist trotzdem eine wichtige Entlastung. Hier in Nordrhein-Westfalen haben wir zwei Ansatzpunkte. Zum einen könnten die CDU und dieser Ministerpräsident auf Bundesebene ihre Partei endlich dazu bringen, dass es eine Übergewinnsteuer geben wird, wie von der SPD gefordert. (Zuruf von Jule Wenzel [GRÜNE]) Zum anderen haben Sie doch auch hier Möglichkeiten. Da wir gerade über das Deutschlandticket sprechen, das Sie immer in den Mittelpunkt stellen: Dazu haben wir Ihnen Vorschläge gemacht. Sie haben in einem Landeshaushalt durchaus die Möglichkeit, das Deutschlandticket in NRW zu halbieren. Wir haben Ihnen diese Vorschläge gemacht. Auch das Land ist in der Pflicht, den Menschen, den Familien, den Handwerkerinnen und Handwerkern zu helfen. Das alles blockieren Sie von Nordrhein-Westfalen aus, sowohl was das Deutschlandticket angeht als auch, was die Situation in Berlin betrifft, nämlich diese dahin zu bewegen, dass uns eine Übergewinnsteuer endlich ermöglicht, den Menschen Entlastung zu bringen. Daher fordern wir Sie auf: Diese beiden Maßnahmen können Sie konkret von Nordrhein-Westfalen aus beeinflussen. Tun Sie das endlich, sonst leiden Pendlerinnen und Pendler und viele Familien in diesem Land weiterhin. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD) Landtag
André Kuper
Vielen Dank, Herr Vogt. – Für die CDU spricht ihr Abgeordneter Herr Lehne.
Olaf Lehne CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn bin ich erst einmal froh, dass der Vizepräsident auf die Reihenfolge der Redner aufmerksam gemacht hat. Herr Vogt und ich sind wahrscheinlich einer Meinung: Wir werden unsere Mitgliedschaft in den Parteien nicht ändern, nur weil sie falsch auf der Redeliste steht. (Olaf Lehne [CDU] hält die Redeliste vor sich, auf dem seine Parteizugehörigkeit mit derjeni- gen von Alexander Vogt [SPD] vertauscht wurde.) Deswegen war es gut, dass Sie für die SPD gesprochen haben und ich jetzt für die CDU spreche. (Alexander Vogt [SPD]: Wir würden Sie sogar werben! Wenn Sie unserem Antrag zustim- men, dann reicht das schon! – Zurufe von Hendrik Schmitz [CDU] und Anke Fuchs-Dreisbach [CDU]) – Nee, das erkläre ich Ihnen gleich. Sie stellen einen wunderschönen Showantrag, der in der Sache aber leider wenig weiterhilft. Sie wissen auch, dass Sie zwar Schönes erwähnen und erzählen, aber die Welt oftmals nicht so funktioniert, wie Sie es darstellen. Wenn man diesen Antrag der SPD liest, dann fällt vor allem eines auf: viel Empörung, wenig Substanz. (Zuruf von Thorsten Klute [SPD]) „Abzocke“, „Skandal, „Untätigkeit“ – das alles sind starke Worte, aber starke Worte ersetzen keine solide Politik. Die SPD verweist auf rund 400 mögliche Verstöße gegen die 12-Uhr-Regel in Nordrhein-Westfalen. Diese müssen selbstverständlich geprüft werden. Doch die SPD sollte wissen: Ein Verdacht ist noch kein nachgewiesener Rechtsverstoß. Wir leben schließlich in einem Rechtsstaat. Wer vorschnell Schuldzuweisungen erhebt, der wird rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht gerecht. Die 12-Uhr-Regel und das Kraftstoffpreisanpassungsgesetz sind Bundesrecht. Die Markttransparenzstelle liefert Hinweise auf auffällige Preisänderungen, aber keine fertigen Bußgeldbescheide. Ob tatsächlich ein Rechtsverstoß vorliegt, muss in jedem Einzelfall sorgfältig und rechtssicher geprüft werden. Wer das ausblendet, der fordert vor allem eines: Schlagzeilen. Wir wollen keine Schlagzeilen, sondern Maßnahmen, die vor Gericht Bestand haben und den Bürgern dementsprechend helfen. In Nordrhein-Westfalen gibt es mit der Landeskartellbehörde und der Energiekartellbehörde spezialisierte Stellen. Sie arbeiten nicht nach politischer Laune, sondern nach Recht und Gesetz. Es ist unbestritten, dass einzelne Unternehmen in Krisenzeiten von 14.10.2026 außergewöhnlichen Marktentwicklungen profitieren können. Doch wer glaubt, dass sich die Spitzen des Spritpreises allein durch eine Abschöpfung dieser Gewinne spürbar senken lassen, der macht es sich zu einfach. Die Preisbildung an der Tankstelle hängt von vielen Faktoren ab: Rohölpreis, geopolitische Lage, Wechselkurs, Raffineriekapazitäten, CO -Kosten, Steuern und Abgaben und wo gerade wieder ein Krieg geführt wird. Wer all das auf den Schlagwortbegriff „Übergewinn“ reduziert, der macht Politik nach Bauchgefühl und nicht nach Fakten. Dabei ist Übergewinn kein sauber definierter Rechtsbegriff. Eine Steuer auf Grundlage eines politisch gefühlten Zu-viel ist das Gegenteil von Rechtsstaatlichkeit und von Investitionssicherheit. Wer signalisiert, Gewinne würden je nach Stimmungslage per Sondersteuer kassiert, darf sich nicht wundern, wenn Investitionen etwa in wichtige Infrastruktur- und Bildungsprojekte ausbleiben. (Gordan Dudas [SPD]: Ah!) Wer es so fordert, wie Sie es fordern, und sich keine Gedanken über die Kosten, die daraus entstehen, und sinkende Steuereinnahmen macht, der wird sehen, dass es damit Probleme gibt und wir dementsprechend weniger in Infrastruktur- und Bildungsprojekte investieren können. Die SPD fordert eine Bundesratsinitiative. Dazu sei klar gesagt: Eine Übergewinnsteuer senkt in den nächsten Wochen keinen einzigen Preis an der Zapfsäule. Das ist eine nachgelagerte steuerliche Maßnahme. Bis ein solches Gesetz beschlossen, europarechtlich geprüft und umgesetzt ist, vergeht viel Zeit. Die Erwartung „Wir beschließen das morgen, und der Sprit wird günstiger“ ist schlicht falsch. Die EU hat sich in der außergewöhnlichen Krisensituation der Jahre 2022 und 2023 bewusst auf einen einmaligen Energiekrisenbeitrag und gegen einen dauerhaften Mechanismus entschieden. Wer jetzt dauerhaft eine nationale Übergewinnsteuer fordert, der verschweigt die erheblichen europa- und verfassungsrechtlichen Bedenken. In ihrem Antrag verweist die SPD auf Polen. Allerdings sind die steuerlichen Rahmenbedingungen dort grundlegend anders als in Deutschland. Einen polnischen Preisdeckel auf Deutschland zu übertragen, ist nicht seriös. Preisdeckel und dauerhafte Steuersenkungen kosten Milliarden. (Thorsten Klute [SPD]: In Polen auch, in Polen genauso! Warum machen die das?) Dieses Geld fehlt dann bei Bildung, Infrastruktur, innerer Sicherheit und bei Investitionen in die Transformation unseres Energiesystems. Auch das verschweigt die SPD. Die Menschen im Land haben ein Landtag berechtigtes Interesse daran, dass sich Arbeit lohnt und Mobilität bezahlbar bleibt. Für Familien, für Pendler, für den Mittelstand brauchen wir Entlastungen, aber zielgerichtet, finanzierbar und rechtssicher. Dazu gehören steuerliche Entlastungen, eine verlässliche Entfernungspauschale und Mobilitätsprämie, die Unterstützung von Berufspendlern, ein attraktiver ÖPNV und eine gute Infrastruktur. Dazu gehören auch ein konsequenter Wettbewerbsschutz und ein genauer Blick auf missbräuchliche Preisgestaltung. Was wir nicht brauchen, sind immer neue Sondersteuern, bei denen Wirkungen und Nebenwirkungen nicht zu Ende gedacht werden. Die SPD legt einen Antrag vor, der viel moralische Empörung inszeniert, aber kaum tragfähige Antworten bietet. Wir stehen für eine andere Linie: Rechtssicherheit statt Aktionismus, gezielte Entlastung statt Symbolpolitik, soziale Marktwirtschaft statt Steuerpolitik nach Schlagzeile. Wir lehnen Ihren Antrag daher ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
André Kuper
Danke, Herr Lehne. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht ihr Abgeordneter Herr Röls.
Michael Röls GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Die geopolitische Lage ist angespannt und hat massive Auswirkungen auf die Kosten von fossilen Brennstoffen. Die Lage verheißt absehbar keine Entspannung. Ja, das ist für sehr viele Menschen in Nordrhein-Westfalen eine massive Belastung in ihrem Alltag. So weit sind wir uns einig. Ich muss aber feststellen: Dieser Antrag ist der Versuch der SPD, die Landesregierung für Umstände verantwortlich zu machen bzw. zu kritisieren, für deren Entstehung sie in der Bundesregierung maßgeblich Mitverantwortung trägt. Damit meine ich einerseits den Tankrabatt und andererseits die 12-Uhr-Regel. (Zuruf von Alexander Vogt [SPD]) Das sind die beiden großen Hoffnungsträger der SPD in der Bundesregierung, um den Spritpreis zu senken. Die 12-Uhr-Regel – das haben wir jetzt alle gemerkt – ist aber überhaupt kein Kostensenkungsinstrument. Sie hat zwei Wirkungen: Zum einen weiß man, wann der Preis steigt; zum anderen bekommt jemand, der um 11:30 Uhr nie Zeit hat, zu tanken, garantiert keinen günstigen Sprit mehr. Ganz egal, ob es ein Vollzugsdefizit gibt oder nicht, ganz abgesehen von der Frage, wie oft da kontrolliert wird: Alle Tankstellen schlagen eine Sicherheits-14.10.2026 marge auf, die den Preis gerade noch zusätzlich erhöht. Das heißt, die 12-Uhr-Regel hat an der Stelle versagt. (Zuruf von Alexander Vogt [SPD])
André Kuper
Herr Kollege, ich müsste Sie gerade mal unterbrechen. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage aus den Reihen der SPD. Lassen Sie die zu?
Michael Röls GRÜNE
Ja, die lasse ich zu.
André Kuper
Der Kollege Vogt hat dann das Wort.
Alexander Vogt SPD
Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie gehen ja weg von der Diskussion über eine Übergewinnsteuer. Ich hätte nur eine Nachfrage. Die 12-Uhr-Regel ist ja in Kraft. Können Sie mir sagen, welche Behörde hier in Nordrhein-Westfalen von Ihnen als Landesregierung ausgewählt wurde, um zu überprüfen, ob die 12-Uhr-Regel überhaupt funktioniert? (Zuruf von Jule Wenzel [GRÜNE])
Michael Röls GRÜNE
In der Presseberichterstattung wurde ja auf das an der Stelle zuständige MLV verwiesen. Ministerin Gorißen wurde dazu zitiert, so habe ich es zumindest der Zeitung entnommen. Ich glaube, Frau Gorißen spricht noch zum FDP-Antrag, den wir später haben. Dann können Sie sie ja vielleicht selbst fragen. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Hier geht es um die Fragen: Ist Sprit bezahlbar? Werden Menschen entlastet? Ja oder nein? (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Deshalb war es mir wichtig und ein Anliegen, klarzustellen: Die 12-Uhr-Regel wird keinen Effekt in Sachen Kostensenkung haben, und zwar ganz egal, wie engmaschig kontrolliert wird und ob da um 12 Uhr jemand von der Behörde hinter jedem Preisschild steht. Dafür ist dieses Instrument grundsätzlich nicht geeignet. (Beifall von den GRÜNEN) Zum Tankrabatt: Was für eine Überraschung, dass der nicht vollständig weitergegeben wird. Mit den bisherigen Tankrabatten haben wir ja nicht schon genug Erfahrungen gemacht. Die Mineralölkonzerne machen sich die Taschen voll. Ja, wer hätte damit rechnen können? Das ist Erfahrungswissen, das wir spätestens während der letzten Monate und Jahre gewonnen haben. Deswegen bin ich total froh, dass alle Teile der Landesregierung diesen Umstand so klar Landtag benennen. Ich würde mir wünschen, dass das auch in allen Teilen der Bundesregierung so klar wäre. (Beifall von den GRÜNEN) Zum Punkt „Übergewinnsteuer“ sage ich als Grüner aus Nordrhein-Westfalen ganz klar: Klären Sie es bitte. Machen Sie es, klären Sie es! Die Punkte sind klärbar. (Beifall von den GRÜNEN) Wir haben eine klare Abgrenzung hinsichtlich dessen, was Übergewinne sind. Ja, wir brauchen diese Einnahmen, um zielgerichtet zu entlasten. Der Tankrabatt ist teuer und nicht zielgerichtet. Jemand mit einem großen SUV wird mehr entlastet als jemand mit einem Kleinwagen. Das können wir besser. Zum Thema „Direktauszahlungsmechanismus“ – Herr Vogt, Sie haben es angesprochen – frage ich mich, warum der immer noch nicht ready ist, um diese Auszahlungen zu machen. Es hat an so vielen Stellen aus dem Finanzministerium die klare Aussage gegeben: Ja, es ist fertig, und jetzt funktioniert es. – Aber immer, wenn es konkret werden sollte, stand doch noch irgendetwas im Wege. Da frage ich mich: Wer stellt denn den Bundesfinanzminister? Regeln Sie diese Punkte. Regeln Sie die Punkte da, wo Sie Verantwortung tragen. Dann kommen wir an der Stelle auch weiter. (Beifall von den GRÜNEN und Dr. Patricia Peill [CDU] – Thorsten Klute [SPD]: Tosender Applaus bei den Grünen!) Das Deutschlandticket vergünstigen – ich bin komplett dabei, Herr Vogt. Ich finde das total ärgerlich. Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene haben sich Union und SPD für eine Preisstabilität starkgemacht, haben sie dort zugesagt. (Alexander Vogt [SPD]: Wo ist denn der Bei- trag des Landes? Das haben wir vorgeschla- gen, und Sie haben es abgelehnt!) Das ist als Allererstes abgeräumt worden. Zeitgleich zur Einführung des dritten Tankrabatts kommt dann eine Preiserhöhung für das Deutschlandticket rein. Natürlich wohnen nicht alle Menschen in Münster, Dortmund oder Köln und haben den besten ÖPNV vor der Tür. Aber es gibt genug Menschen, die dort leben und die diese Entlastungen brauchen. Deswegen muss eine Vergünstigung des Deutschlandtickets oder zumindest eine Preisstabilität natürlich Teil eines Entlastungspakets sein. Ich verstehe nicht, warum man den ländlichen Raum und die Städte gegeneinander ausspielt. (Beifall von den GRÜNEN) Da ist auch ein Unterschied. Es gab jetzt drei Tankrabatte. Einen davon haben wir Grüne auf Bundesebene mitbeschlossen. Der Unterschied zu den beiden anderen Versuchen war, dass es damals nicht 14.10.2026 nur einen Tankrabatt, sondern auch ein 9-Euro-Ticket gab. Da wurden beide Seiten dieser Medaille adressiert. Das würde ich mir an der Stelle von unserer aktuellen Bundesregierung auch wünschen, damit dringend benötigte Entlastungen bei den Menschen ankommen. Ein letzter Punkt noch – mich ärgert das wirklich –: Ich habe mich total über die Äußerung des Bundeskanzlers gefreut, dass die Stromsteuersenkung für alle jetzt kommen müsse. Dann kommt Herr Klingbeil keine 24 Stunden später um die Ecke und meldet wieder Zweifel an. Gerade sind alle Verbraucherinnen und Verbraucher mit hohen Energiepreisen belastet – eben nicht nur die, die einen Verbrenner-Pkw, einen Benziner oder Diesel, fahren. Es gibt auch Leute, die elektrisch unterwegs sind, die im ÖPNV unterwegs sind, die zu Fuß, mit dem Fahrrad unterwegs sind. Aber auch die zahlen wegen der Energiekosten an verschiedenen Stellen in ihrem Alltag gerade hohe Preise. Eine Stromsteuersenkung für alle würde da eine faire Entlastung bieten und den Weg in die Zukunft für die Energietransformation weisen. (Beifall von Jule Wenzel [GRÜNE] und Norika Creuzmann [GRÜNE] – Vereinzelt Beifall von der CDU) Deswegen würde ich mir wünschen, dass wir auch das hinbekommen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
André Kuper
Danke, Herr Röls. – Für die FDP hat der Abgeordnete Herr Brockes das Wort.
Dietmar Brockes FDP
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohe Spritpreise belasten Millionen Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen – besonders diejenigen, die täglich auf ihr Auto angewiesen sind: Pendler, Handwerker und Familien im ländlichen Raum. Diese Menschen erwarten zu Recht von uns bezahlbare Mobilität. (Beifall von der FDP) Was die SPD aber heute vorschlägt, ist keine überzeugende Antwort. Sie setzt auf neue Steuern, zusätzliche Bürokratie und noch mehr staatliche Eingriffe. Damit helfen Sie den Autofahrerinnen und Autofahrern nicht. (Beifall von der FDP) Beginnen wir mit der sogenannten 12-Uhr-Regelung, Herr Kollege Vogt. Sie sollte die Kraftstoffpreise transparenter machen. Doch genau das Gegenteil dessen, was die Menschen brauchen, ist eingetreten: Die Preissprünge zur Mittagszeit sind enorm. Tankstellen kalkulieren Risikoaufschläge ein. Die Landtag Preisunterschiede im Tagesverlauf haben nun Rekordwerte erreicht. Diese Regelung schwächt den Wettbewerb, statt ihn zu stärken. Und was fordert die SPD? Noch strengere Kontrollen, zusätzliche Sanktionen durch Landesbehörden. Sie wollen also eine Regelung, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern schadet, mit noch mehr Bürokratie durchsetzen. Das ist ehrlich gesagt absurd. (Beifall von der FDP) Wir Freien Demokraten sagen deshalb: Schaffen wir diese unsinnige 12-Uhr-Regelung wieder ab. Wir brauchen Wettbewerb an der Zapfsäule statt staatlich organisierter Preissprünge. Diesbezüglich, Herr Kollege Röls, sind wir einer Meinung. (Michael Röls [GRÜNE]: Super!) Deshalb freue ich mich auch nachher auf die Zustimmung zu unserem Antrag zu dem Thema. (Beifall von der FDP – Zuruf von Michael Röls [GRÜNE]) – Sie haben noch genug Zeit, um noch irgendeine Ausrede zu finden. Wir werden Sie aber an Ihren Worten messen. (Michael Röls [GRÜNE]: Gute Gründe! Die gu- ten Gründe stehen schon!) Der zweite große Irrweg des Antrags der SPD ist die sogenannte Übergewinnsteuer. Sie erweckt den Eindruck, jeder hohe Gewinn sei automatisch ungerechtfertigt. Aber wer entscheidet eigentlich, welcher Gewinn noch akzeptabel ist? Ein Ministerium? Eine Behörde? Die SPD-Fraktion? (Zuruf von Gordan Dudas [SPD]) Gewinne sind kein Vergehen. Sie sind Voraussetzung für Investitionen, Innovationen und Arbeitsplätze, die wir doch alle hier im Land wollen. (Beifall von der FDP) Wer anfängt, politisch unerwünschte Gewinnobergrenzen festzulegen, gefährdet die Grundlagen unserer sozialen Marktwirtschaft. Eine Übergewinnsteuer schafft keinen zusätzlichen Wettbewerb. Sie schafft vor allem neue Unsicherheit. Dabei ist eines völlig klar: Wer seine Marktmacht missbraucht, muss zur Verantwortung gezogen werden. Genau dafür haben wir das Kartellrecht. Stärken wir doch das Bundeskartellamt – personell, technisch und rechtlich. Sorgen wir dafür, dass Marktmissbrauch dort auch konsequent verfolgt wird. Bestrafen wir aber nicht pauschal diejenigen, die unternehmerischen Erfolg haben. Hohe Energiepreise entstehen nicht ausschließlich durch Unternehmensentscheidungen. Sie spiegeln auch reale Knappheiten und internationale Krisen wider. Wer diese Preissignale durch immer neue Ein-14.10.2026 griffe ausschalten will, löst das eigentliche Problem nicht. Wir brauchen zielgerichtete Entlastungen. Deshalb fordern wir eine höhere Pendlerpauschale. Sie hilft den Menschen, die täglich zur Arbeit fahren, ohne die Preisbildung am Markt außer Kraft zu setzen. Darüber hinaus brauchen wir endlich eine grundlegende Reform der Energiebesteuerung – aber dauerhaft, verlässlich und wirtschaftlich vernünftig. Die SPD verspricht Entlastungen, liefert aber mehr Staat, mehr Steuern und weniger Wettbewerb. Wir Freien Demokraten wollen genau das Gegenteil: faire Preise durch funktionierenden Wettbewerb, konsequentes Vorgehen gegen Marktmissbrauch und gezielte Entlastung für diejenigen, die auf Mobilität angewiesen sind und unser Land am Laufen halten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
André Kuper
Danke, Herr Brockes. – Für die AfD spricht ihr Abgeordneter Herr Dr. Beucker.
Dr. Hartmut Beucker AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Sechs Tage ist der Tankrabatt alt und schon macht die SPD weitreichende Feststellungen dazu. Die Steuersenkung werde nicht in vollem Umfang an die Kunden weitergegeben – so schreit es aus diesem Antrag. Ist das so? Glaubt man dem Herrn Ministerpräsidenten, schon. Kann man aber Politikern der CDU unbesehen glauben? Zumindest das Verhalten des Herrn Bundeskanzlers von der CDU lässt in manchen Fragen daran zweifeln. Lassen wir das aber mal dahingestellt. Ist die Kritik der SPD also wirklich berechtigt? Die Antragsteller halten es nicht für nötig, ihrem Antrag Zahlen beizufügen und ihn somit exakt zu begründen. Nicht schlimm, das machen dann wir. Der Deutschlandfunk berichtet – Zitat –: „Der seit dem 1. Oktober geltende Tankrabatt kommt nach Einschätzung von Experten des Ifo-Instituts sowie des ADAC nicht komplett, aber größtenteils bei den Autofahrern an. Beim Diesel haben die Tankstellen in den ersten fünf Tagen nach Angaben von Ifo von den 17 Cent Steuersenkung je Liter durchschnittlich 15 Cent weitergegeben. Beim Superbenzin E5 seien es durchschnittlich gut 16 Cent und bei Super E10 15 Cent gewesen. Die Steuersenkung war den Angaben zufolge bei ihrer Einführung am vergangenen Donnerstag zunächst vollständig weitergegeben worden. Am Wochenende sei die Weitergabe dann aber ‚unvollständig‘ geblieben. […] Landtag Da Rohöl international in Dollar gehandelt wird, sorgt ein sinkender Eurokurs für höhere Spritpreise in der Eurozone.“ Dem Befund des Ministerpräsidenten und der SPD widerspricht der Branchenverband en2x – Zitat auch aus dem Deutschlandfunk –: „Die Steuerentlastung komme ‚durchweg und in voller Höhe bei den Tankkundinnen und -kunden an‘. […] Gegenteilige Berechnungen berücksichtigen beispielsweise nicht, dass sich die Kosten zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Bioquote und für Transporte – aktuell etwa aufgrund des Rheinniedrigwassers – permanent ändern und Einfluss auf die durchschnittlichen Endkundenpreise haben.“ Also ist die Tatsachengrundlage für den hier so alarmistischen, vollmundigen und in der Pose der moralisch Empörten angebrachten Antrag deutlich schmaler und keineswegs so sicher, wie der Antrag Glauben machen möchte. Mit dem Antrag wird eine Bundesratsinitiative vorgeschlagen, durch die eine Übergewinnsteuer eingeführt werden soll. Eine wichtige Frage: Wann schlägt der Gewinn eines Unternehmens in einen Übergewinn über? War etwa der märchenhafte Umsatz, der über das Unternehmen BioNTech hereinbrach, ein Übergewinn? Besteuert wurde da nichts. Schauen wir uns die Wirkung eines Gewinns im Hinblick auf die Steuer doch einmal an. Wer Gewinn macht, zahlt Steuern. Wer mehr Gewinn macht, zahlt mehr Steuern. Wozu da eine Übergewinnsteuer? Die EU jedenfalls hat die SPD-Pläne abgelehnt, als Herr Klingbeil die hier beantragte Steuer dort im September vorgestellt hat. Deswegen muss der Antrag jetzt auf nationaler Ebene weiterverfolgt werden. Mit der geforderten Bundesratsinitiative wird es allerdings womöglich nicht so flott gehen, wie die SPD sich das so vorstellt. Im Sommer 2022 jedenfalls wurde eine Bundesratsinitiative zur Einführung einer Übergewinnsteuer wegen des Ukraine-Kriegs volkswirtschaftlich und verfassungsrechtlich kritisiert und hatte politisch überhaupt keinen Erfolg. Bei der seinerzeit tatsächlich eingeführten EU-Übergewinnsteuer wegen der Pandemie sieht das Finanzgericht Köln erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel. Es sei keine Vereinbarkeit mit dem Gleichheitssatz gemäß Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz sowie der Eigentumsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz gegeben. Das Gericht gewährte einstweiligen Rechtsschutz. Weiter wird in der Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen von Juli 2022 zu großer Vorsicht bei der Verwendung solcher populärer, aber langfristig ökonomisch gefährlicher Übergewinnsteuern gemahnt. An der Stelle 14.10.2026 bin ich versucht, der SPD bei diesem Antrag populistische Gelüste und eine gewisse Doppelmoral zu unterstellen, (Thorsten Klute [SPD]: Und das von Ihnen!) weil sie doch bei anderen Parteien Populismus als Ding des Teufels brandmarkt – aber das nur nebenbei. Richtig bleibt allerdings, dass die Pendler in NRW unterstützt werden sollten. Das geht aber sicher auf eine rechtlich unbedenklichere Weise. Zum Schluss. Die SPD fordert am Ende des Antrags die Regierung auf, die einschlägigen Gesetze durchzusetzen, weil sie das nicht tue. Würde die AfD so etwas fordern, wäre das Geschrei groß. Gerade die SPD würde den Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit erheben, weil solch fundamentale Kritik angeblich den Staat delegitimiert. Ach ja! Aber dass da mit zweierlei Maß gemessen wird, wussten wir sowieso schon. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Danke, Herr Dr. Beucker. – Für die Landesregierung spricht der Finanzminister Dr. Optendrenk.
Dr. Marcus Optendrenk
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kriege und Konflikte in der Welt beeinflussen jeden Tag unseren Alltag. Das spüren wir im Moment so stark wie lange nicht mehr. Die Spritpreise an den Tankstellen steigen und belasten Familien, Pendler, Selbstständige und Unternehmen. Die Menschen in ganz Deutschland müssen sich das normale Leben aber weiterhin leisten können. Deshalb müssen auch Energie, Benzin, Diesel bezahlbar bleiben. Es ist gut, dass der Bund deshalb gemeinsam mit den Ländern die Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel auf den Weg gebracht hat – allerdings mit dem Nachteil für den Landeshaushalt, dass Nordrhein-Westfalen sich mit voraussichtlich 270 Millionen Euro verteilt auf die Haushalte 2026 und 2027 mit einem erheblichen Kraftakt beteiligen muss. Diese Entlastungen müssen aber auch direkt bei den Menschen ankommen. Deshalb kann es nicht sein, dass Entlastungen nicht vollständig weitergegeben werden. Eine solche Bereicherung würde das Vertrauen in unsere soziale Marktwirtschaft untergraben. Hier hat unser Ministerpräsident Hendrik Wüst deutliche Worte gefunden. Dafür bin ich ihm dankbar. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Der vorliegende Antrag zur Einführung einer nationalen Übergewinnsteuer ist aber nicht der richtige Weg. Erstens – das ist eben schon angesprochen worden – ist die rechtliche Lage alles andere als sicher. Landtag Die Rechtmäßigkeit vergleichbarer EU-Maßnahmen aus der Gaskrise 2022 wird derzeit noch vor Gericht geklärt. Zudem sind die technischen Abgrenzungen zwischen Übergewinnen und regulären Gewinnen hochkomplex. In der Diskussion geht außerdem unter, dass sogenannte Übergewinne bereits der regulären Gewinnbesteuerung mit Ertrags- und Gewerbesteuer unterliegen. Tatsächliche oder vermeintliche Übergewinne werden daher besteuert. Zweitens. Politisch ist die Forderung wenig zielführend. Eine solche Steuer muss auf Bundesebene – auch das ist angesprochen worden – durch das SPDgeführte Bundesfinanzministerium initiiert werden. Die Bundesregierung setzt ihren Fokus aber klar auf die europäische Ebene. Für beides ist Ihr Parteivorsitzender Lars Klingbeil unterwegs und zuständig. Herr Vogt, insofern hatte ich das Gefühl, dass es sich eher um fünf Minuten Showsprech handelt. (Vereinzelt Beifall von der CDU – Thorsten Klute [SPD]: Was? Herr Minister! – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Das meinen Sie doch gar nicht so!) – Empörung. Eine Initiative über den Bundesrat hätte außerdem nur sehr geringe Erfolgschancen. Sie sehen: Bei diesem Thema ist nicht alles nur schwarz oder weiß, wie es der SPD-Antrag hier vorgaukelt. (Christina Weng [SPD]: Nein, nur teuer!) Zu den bereits stattfindenden weiteren Entlastungen noch einige Worte. Bund und Länder haben gemeinsam bereits verschiedene Entlastungsmaßnahmen für Berufstätige, Familien, Pendler und die Wirtschaft umgesetzt. Neben dem Tankrabatt werden die Pendlerinnen und Pendler seit dem 1. Januar 2026 durch eine erhöhte Entfernungspauschale von 38 Cent ab dem ersten Kilometer entlastet. Für Pendler mit geringem Einkommen gibt es zusätzlich die Mobilitätsprämie. In der Landwirtschaft wurde die Agrardieselrückvergütung vollständig wieder eingeführt. Familien sowie Bürger mit geringen und mittleren Einkommen werden außerdem durch die geplante Einkommenssteuerreform ab 2027 entlastet. Geplant sind die Erhöhung des Grundfreibetrags und der Kinderfreibeträge sowie die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags. Auch die Entlastungsmaßnahmen werden maßgeblich durch unseren Landeshaushalt mitfinanziert. Zudem werden Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft bereits dauerhaft durch die Senkung der Stromsteuer auf den EU-Mindeststeuersatz in Höhe von jährlich 3 Milliarden Euro entlastet. 14.10.2026 Ich sage an der Stelle: Es wäre klug, wenn auf der Bundesebene jetzt auch die allgemeine Entlastung käme. Das würde in der Tat dazu führen, dass alle Bevölkerungsschichten – unabhängig davon, welche Mobilitätsform sie wählen – strukturell entlastet würden. Der Bund ist jetzt aufgefordert, endlich direkte Auszahlungen an die Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Das ist nicht nur eine technische Frage, sondern auf Bundesebene vielleicht auch eine der Energie, die man darauf verwendet. Die Landesregierung beobachtet jedenfalls auch die weitere Preisentwicklung sehr genau, und wir setzen uns weiterhin für zielgerichtete Maßnahmen ein, um Bürger und Unternehmen zu entlasten. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Danke, Herr Minister Optendrenk. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der SPD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags, der Ihnen in Drucksache 18/21604 vorliegt. Wer stimmt dem Antrag zu? – Die SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Enthaltungen gibt es damit nicht. Dieser Antrag Drucksache 18/21604 ist wie gerade festgestellt abgelehnt. Vor dem nächsten Tagesordnungspunkt habe ich noch eine nichtförmliche Rüge gegen den Abgeordneten Zimkeit auszusprechen. Herr Abgeordneter Zimkeit hat sich in der 131. Sitzung des Landtags am 18. September in einem Zwischenruf anlässlich der Verhängung einer nichtförmlichen Rüge gegen die Abgeordnete Blumenthal unparlamentarisch geäußert, indem er die Entscheidung des amtierenden Vizepräsidenten negativ kommentierte. Das ist der Würde des Hauses nicht angemessen. Ich werde die Äußerung nicht wiederholen, aber ich ermahne Sie und fordere Sie auf, Derartiges zukünftig zu unterlassen. Danke schön. Ich rufe auf: 8 Lernlücken jetzt schließen – Chancen-Sofortprogramm für kluge Kinder der PISA-Generation Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/21626 – Neudruck Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/21765 Landtag Ich eröffne die Aussprache und erteile als Erstes der Abgeordneten Franziska Müller-Rech das Wort. – Bitte schön.
Franziska Müller-Rech FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich eine Schülerin in der 9. Klasse vor. In zwei Jahren möchte sie eine Ausbildung machen. Sie freut sich darauf, auf eigenen Beinen zu stehen, ihr Ding machen zu können, eigenes Geld zu verdienen. Das Problem ist: Sie versteht viele Texte nicht sicher. Mathe: leider große Lücken. Müsste sie sich heute schon für einen Ausbildungsplatz bewerben, dann wäre da vor allem ganz große Unsicherheit. Und was sagt die Landesregierung diesen Schülern, dieser Schülerin? Kurs halten. Wir haben ein Konzept, das wirkt – also in zehn Jahren, nicht für dich. Du hast leider Pech gehabt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Jugendlichen haben keine zehn Jahre. Sie schreiben jetzt ihre Bewerbungen. Sie machen jetzt ihren Schulabschluss. Sie müssen jetzt den Absprung schaffen in Ausbildung und Beruf. Sie müssen jetzt ihre ordentlichen Chancen bekommen. Und da macht die Landesregierung nichts. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Hinter jedem dieser Jugendlichen steckt ein eigenes Leben, Hoffnungen, Berufswünsche, eine Familie, vielleicht auch die Angst, nicht gut genug zu sein. Und diesen jungen Leuten sagt die Landesregierung: Kurs halten. Für euch kommen die Reformen leider zu spät. Pech gehabt. – Das ist nicht fair. Die Landesregierung ist jetzt in der Verantwortung, diesen jungen Menschen zu helfen. (Beifall von der FDP) Die PISA-Ergebnisse sind dramatisch. Wir haben die niedrigsten deutschen Werte seit Beginn der Erhebungen und weitere Verschlechterungen in Mathematik und Lesen. Rund ein Drittel der 15-Jährigen erreicht in allen drei Bereichen nicht das grundlegende Kompetenzniveau. Das ist dramatisch. Und das ist keine abstrakte Statistik. Wir reden über Menschen. Und irgendwann müssen wir auch mal aufhören, jeden neuen Bildungsbericht mit dem Satz zu begrüßen: Das ist jetzt aber mal wirklich ein Weckruf. – Der Wecker klingelt lange. Der Wecker klingelt laut. Aber Schwarz-Grün bleibt einfach liegen. Sie drücken die Schlummertaste und drehen sich einfach noch mal um. (Beifall von der FDP) Schauen wir uns doch mal an, womit die Landesregierung hier so Kurs hält: mehr Vergleichsarbeiten zum Beispiel. Wenn ich in den Schulen unterwegs bin, dann kommen viele Dinge, viele Vorschläge, was man mal besser machen könnte. Keine einzige 14.10.2026 Schule hat mir je gesagt: „Wir brauchten mehr Vergleichsarbeiten“, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der FDP und der SPD) Ein weiterer Test schließt doch keine Lernlücke. Es kommt doch darauf an, was zwischen den Tests passiert. Was ist denn eigentlich mit der individuellen Förderung? Wir müssen nicht häufiger messen, wie groß das Problem ist. Wir müssen es jetzt kleiner machen. Darauf kommt es an. Deshalb fordern wir ein Chancen-Sofortprogramm für diese PISA-Generation, für Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 bis 10, für diejenigen, die heute dastehen und bei denen wir sehen, da sind eben Lücken. Und die müssen wir schließen, bevor sie die Schule verlassen. Konkret wollen wir zusätzliche Förderstunden in kleinen Gruppen. Wir wollen einen Schwerpunkt auf Deutsch und Mathematik, zusätzliche Angebote in den Ferien und mehr Menschen, die diese Förderung möglich machen. Wir haben ein funktionierendes Beispiel, was wir jetzt einfach noch mal verwenden können. Das ist nämlich „Ankommen und Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“. Das Programm funktioniert schlank, schnell und einfach. Wir kennen es schon. Und es gibt vor allem den Schulen viel Entscheidungsfreiheit. (Beifall von der FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade bei der deutschen Sprache müssen wir jetzt handeln. Sprache entscheidet massiv über die Bildungschancen in diesem Land. Damit entscheiden Sie auch darüber, ob aus Talent ein richtiger Erfolg wird. Daher wollen wir eine Sommerschule Deutsch für ganz Nordrhein-Westfalen: kleine Gruppen, intensive Förderung und eine gezielte Ansprache der Jugendlichen, die diese Unterstützung brauchen. Für mich steht fest: Kluge Kinder gibt es überall. Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass ihre Chancen nicht an fehlenden Sprachkenntnissen scheitern. (Beifall von der FDP) Politik trägt die Verantwortung auch für diejenigen, die heute 15 sind. Kein Jugendlicher darf am Ende seiner Schulzeit hören: Für euch, für dich kommen unsere Reformen leider zu spät, Pech gehabt. – Hinter all diesen Jugendlichen steckt ein ganz individuelles, persönliches Schicksal, das wir hier konkret beeinflussen können. Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und Grünen, vergessen Sie diese Jugendlichen nicht. – Herzlichen Dank. (Beifall von der FDP und Dilek Engin [SPD]) Landtag
André Kuper
Danke, Frau Müller-Rech. – Für die CDU spricht die Abgeordnete Frau Schlottmann.
Claudia Schlottmann CDU
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die aktuellen PISA-Ergebnisse sind kein Anlass zur Selbstzufriedenheit. Das steht außer Frage. Wer so wie wir den Anspruch hat, jedes Kind bestmöglich zu fördern, wer Aufstieg durch Bildung ermöglichen und dem Fachkräftemangel wirksam begegnen will, der kann mit den derzeitigen Kompetenzständen nicht zufrieden sein. PISA zeigt, zu viele Jugendliche erreichen in den Basiskompetenzen nicht das Niveau, das sie für einen guten Start in Ausbildung, Studium und Beruf brauchen. Das ist bitter für die Jugendlichen selbst, für ihre Familien und für unser Land. Wer Bildungspolitik verantwortet, muss diese Ergebnisse sehr ernst nehmen. Ebenso klar ist aber: Wer aus diesen Befunden den Schluss zieht, Nordrhein-Westfalen engagiere sich nicht oder investiere nicht entschlossen genug, zeichnet ein unvollständiges Bild und bewegt sich im Fahrwasser des politischen Populismus. Ja, Lernlücken müssen geschlossen werden. Und ja, Jugendliche kurz vor dem Abschluss brauchen gezielte Unterstützung. Die Beschreibung der Ausgangslage blendet aber systematisch aus, was dieses Land in den vergangenen Jahren bereits auf den Weg gebracht hat, und zwar genau mit dem Ziel, Basiskompetenzen zu stärken und Bildungschancen zu verbessern. Die FDP kritisiert, Reformen in Kita und Grundschule kämen für die heutigen 8-, 9- und 10-Klässler zu spät, (Franziska Müller-Rech [FDP]: Ja!) Schwarz-Grün beschränke sich auf mehr Tests und Pläne für die ferne Zukunft. Damit wird ein völlig falscher Gegensatz zwischen Diagnose und Förderung, zwischen Strukturreform und konkreter Unterstützung im Schulalltag aufgebaut. Genau diesen Gegensatz gibt es in der Realität nicht. Ohne solide Diagnose gibt es keine wirksame Förderung. (Dilek Engin [SPD]: Es gibt doch keine Förde- rung!) Unser Ansatz ist deshalb: Wir verbinden Diagnose und Förderung, Strukturreform und konkrete Hilfe im Alltag der Schülerinnen und Schüler. Und ja, wir sehen jeden einzelnen Menschen hinter jeder einzelnen Schülerin und jedem einzelnen Schüler. Und es ist völlig quatsch, zu behaupten, dass wir dieses nicht sehen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Franziska Müller-Rech [FDP]: Was tun Sie denn dafür?) 14.10.2026 Mit dem Schulkompass NRW 2030 haben wir eine verbindliche Orientierung für die Schul- und Unterrichtsentwicklung geschaffen. Der Anspruch ist klar: Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik stärken, mehr Schülerinnen und Schüler zu höheren Kompetenzstufen führen, die sozial-emotionale Entwicklung besser unterstützen und jungen Menschen am Berufskolleg gute Abschlüsse und Anschlussperspektiven eröffnen. Der Antrag der FDP reduziert den Schulkompass NRW 2030 im Kern auf mehr Vergleichsarbeiten. Er wird ihm damit nicht gerecht. Denn der Schulkompass NRW 2030 steht für eine durchgängige Qualitätsstrategie von der frühkindlichen Bildung über die Grundschule bis hin zu den weiterführenden Schulen und dem Berufskolleg. Dazu gehören ganz konkrete Instrumente. Mit dem Lernstand 5 wird im Schuljahr erstmals eine Erhebung zu Beginn der fünften Klasse erprobt. Wir wollen frühzeitig erkennen, wo Schülerinnen und Schüler Unterstützung benötigen, und nicht erst dann, wenn Lernrückstände sich verfestigt haben. Das Zentrale Schülerfeedback wird ausgeweitet und soll ab dem Schuljahr 2027/2028 verbindlich an allen Schulen eingesetzt werden. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Das hilft auch nicht!) Gute Schule braucht Rückmeldung, Qualitätsentwicklung und Bereitschaft, um den Unterricht stetig besser zu machen, und die staatliche Lehrkraftförderung wird mit einer neuen Strategie konsequent an den Zielen des Schulkompasses ausgerichtet, damit Diagnostik und Förderung im Unterricht tatsächlich ankommen. Entscheidend für die Bildungsqualität sind die Menschen, die Kinder und Jugendliche tagtäglich begleiten. Deshalb haben wir den Personalaufwuchs mit Nachdruck vorangetrieben. Heute arbeiten 12.600 Menschen mehr an den Schulen unseres Landes als zu Beginn dieser Wahlperiode. (Franziska Müller-Rech [FDP]: 7.800 Stellen sind offen!) Allein im pädagogischen Bereich – Lehrkräfte, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen für Schulsozialarbeit – sind rund 7.600 vollbesetzte Stellen hinzugekommen. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Ja, und 7.800 Stellen sind unbesetzt!) Wer PISA ernst nimmt, darf nicht erst in Klasse 8 anfangen. Der Grundstein für den Bildungserfolg wird viel früher gelegt: (Franziska Müller-Rech [FDP]: Wie denn?) in der Kita, in der frühen Kindheit, beim Spracherwerb. Landtag (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Ja, genau! Durch weniger Fachkräfteeinsatz in der Kita! Tolle Idee!) Die Personal- und Qualifikationsoffensive, die jährlich mit 50 Milliarden Euro zusätzlich für praxisintegrierte Ausbildung und Qualifikation und Praxisanleitung sorgen soll, ist hierbei unser Ansatz. Das schafft deutlich bessere Voraussetzungen, Kinder individuell zu begleiten. Die FDP fordert zu Recht, dass Lernlücken nicht einfach ans Berufskolleg durchgereicht werden sollen. Genau deshalb setzen wir deutlich früher an. Und wir stärken zugleich die Orte, an denen Jugendliche besonders gut erreicht werden. Der Offene Ganztag ist dabei ein ganz entscheidender Hebel. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Für 15-Jäh- rige? Im Ernst jetzt? Das gibt es doch nicht!) Nordrhein-Westfalen hat den Kurs in den vergangenen Jahren spürbar verändert. Bei den Ressourcen für Bildung hat Nordrhein-Westfalen deutlich zugelegt. Und dazu brauchen wir auch keinen Entschließungsantrag, der noch mal 100 Millionen Euro für ein Sofortprogramm fordert. Ganz ehrlich, meine Damen und Herren: Wir geben in diesem Jahr 44,4 Milliarden Euro für Bildung aus – für Kinder, für Schüler, für Schülerinnen, für Jugendliche und vor allen Dingen für Lehrer und alles weitere Personal, das an Schulen mit Kindern arbeitet. Ich denke, das sind Investitionen, die sich sehen lassen können, und da muss man einfach mal sehen, wie diese Investitionen in diesem Land wirken. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Wir sehen doch, wie die Investitionen wirken! – Weitere Zurufe von der SPD) Das alles sind Bausteine eines faktischen Chancenprogramms, nicht nur auf dem Papier, sondern im Alltag unserer Schulen. Was leistet nun der vorliegende Antrag? Er fordert im Wesentlichen zusätzliche Förderstunden in kleinen Gruppen, zusätzliche Lernangebote in den Ferien, insbesondere in Deutsch, und die Einbeziehung von Lehrkräften, Lehramtsstudierenden, pensionierten Lehrkräften und weiteren Fachkraftoffensiven. Wir werden diesen Antrag heute ablehnen. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Ah!) Denn wir sind der Meinung, er geht ... (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Läuft schon!) – Vielen Dank, Herr Dr. Maelzer. Ja, es läuft schon, genau. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren, für die Aufmerksamkeit. 14.10.2026 (Beifall von der CDU – Thorsten Klute [SPD]: Die Nase läuft! Die Nase läuft!)
André Kuper
Danke, Frau Schlottmann. – Für die SPD spricht ihre Abgeordnete Frau Engin.
Dilek Engin SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU sagt, sie nehme die PISA-Ergebnisse ernst. Das ist zwar schön, aber ein Aufstiegsversprechen, liebe CDU, wird nicht dadurch eingelöst, dass man es immer wieder beschwört. (Beifall von der SPD) Entscheidend ist doch, was bei den Kindern und Familien ankommt. Wir haben gerade wieder gehört, dass Bildungsreformen Zeit brauchen. Aber wissen Sie, wer keine Zeit hat? Unsere Kinder haben keine Zeit. Ein Kind kann seine Schulzeit nicht auf Pause stellen, bis die Landesregierung irgendwann Ergebnisse liefert. (Beifall von der SPD und der FDP) Für die Landesregierung geht es um Zeitpläne, für unsere Kinder geht es um Lebenschancen. Deshalb reicht es einfach nicht aus, um Geduld zu bitten. Für Familien in Nordrhein-Westfalen ist der Alltag eine tägliche Herausforderung. Und schauen wir doch mal auf ihren Alltag: Beide Elternteile arbeiten, organisieren die Kinderbetreuung und versuchen, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Und statt sie zu entlasten, sagt ihnen die Politik, was sie alles noch zusätzlich leisten sollen. Sie sollen mehr arbeiten, sie sollen ihre Kinder stärker beim Lernen unterstützen, sie sollen ausgleichen, was in unseren Schulen nicht mehr funktioniert. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wer immer mehr von den Eltern verlangt, muss für sie auch die Bedingungen schaffen, unter denen sie all das leisten können. (Beifall von der SPD) Genau daran scheitert diese Landesregierung. Die Kita-Betreuung in Nordrhein-Westfalen ist unsicher. Der Offene Ganztag funktioniert nicht. Eltern müssen immer wieder Betreuung organisieren, Arbeitszeiten anpassen. Und nebenbei: Alleinerziehende stemmen das komplett allein. Die PISA-Ergebnisse werden zum Anlass genommen, um Eltern noch mehr Verantwortung zuzuschieben und sie damit alleinzulassen. Die PISA-Ergebnisse sind aber ein Auftrag an die Landesregierung, dafür zu sorgen, dass jedes Kind die Unterstützung bekommt, die es braucht. Und die Ergebnisse zeigen immer wieder: Die soziale Herkunft Landtag entscheidet in Nordrhein-Westfalen immer noch über den Bildungserfolg – im Jahr 2026, in Nordrhein-Westfalen, mitten in Deutschland. Und das ist keine Frage des Engagements der Eltern, das ist eine Frage der Chancengleichheit. (Beifall von der SPD) Angesichts dieser dramatischen Entwicklung müsste man doch erwarten, dass die Landesregierung alle Hebel in Bewegung setzt, um unsere Kinder besser zu unterstützen. Doch was erleben wir stattdessen? Den reflexartigen Verweis auf den Schulkompass NRW 2030 mit der Bitte, erst einmal abzuwarten. Jetzt ist unsere Frau Ministerin nicht da. Aber diese Kinder und Jugendlichen, die genau jetzt in den Klassenstufen der Sekundarstufe I sitzen, können nicht warten. Was macht die ganze Schülergeneration, die den Lehrkräftemangel erlebt, die Unterrichtsausfälle hinnehmen muss und die um ihren Schulabschluss bangen muss? Der Verweis auf den Schulkompass 2030 ist nicht ausreichend. Ja, Bildungsreformen brauchen Zeit. Aber eine langfristige Strategie darf niemals zur Ausrede werden, kurzfristig nicht zu handeln. (Beifall von der SPD) Seit mehr als vier Jahren regieren CDU und Grüne dieses Land. Keines der großen Probleme unseres Bildungssystems haben Sie gelöst. Im Gegenteil: Nordrhein-Westfalen gibt weiterhin weniger als der Bundesdurchschnitt für Schülerinnen und Schüler aus. Die Kompetenzen gehen zurück, die Lehrkräfte sind am Limit, und Schulleitungsstellen fehlen im gesamten Land; das muss man erst einmal schaffen. Stattdessen gibt es immer neue Konzepte, Projekte und neue Testerhebungen, die bisher nur Mehrarbeit verursachen. Aber Ihr Konzept ersetzt keine Unterrichtsstunde, ein Pilotprojekt schließt keine Lernlücke, und eine Diagnose allein ist noch keine Förderung. Das Problem ist längst erkannt. Was fehlt, sind die Konsequenzen daraus. Wir haben auch kein Erkenntnisproblem. Wir haben ein Handlungsproblem. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, Sie sprechen mit Ihrem Antrag ein wichtiges Problem an. Aber aus unserer Sicht gehen Ihre Vorschläge nicht weit genug. Unser Fraktionsvorsitzender Jochen Ott hat in der letzten Aktuellen Stunde zu PISA deutlich gesagt, was wir als SPD fordern: ein Sofortprogramm für unsere Schulen. Unser Sofortprogramm setzt auf vier konkrete Maßnahmen. Erstens brauchen Schulen und Schulträger zusätzlich zweckgebundene Budgets. Zweitens brauchen wir zusätzliches Personal für die Förderung in kleinen Gruppen. Drittens brauchen die Jugendlichen zusätzliche Lernzeit. Viertens – und das vermisse ich beim Antrag der FDP leider völlig – brauchen wir einen genauen Blick auf jedes Kind. Denn Diagnostik und Förderung müssen immer zusammengedacht werden. 14.10.2026 Was für uns hier im Landtag eine politische Entscheidung ist, kann für ein Kind über seine gesamte Zukunft entscheiden: darüber, ob es den Anschluss schafft, ob es einen guten Schulabschluss erreicht, ob es die Chance bekommt, seine Talente zu entfalten. Denn die Folge Ihrer Entscheidung tragen unsere Kinder, ihre Familien und die Beschäftigten in unseren Schulen. Unsere Kinder haben nur diese eine Schulzeit. Sie können ihre Kindheit, ihre Schulzeit nicht wiederholen. Verlorene Bildungschancen lassen sich nicht einfach nachholen. Wer bei Bildung auf Zeit spielt, spielt mit der Zukunft unserer Kinder. Geben Sie dieser Generation endlich die Unterstützung, die sie verdient – nicht irgendwann, nicht erst 2030, sondern jetzt. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
André Kuper
Danke, Frau Engin. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht die Abgeordnete Frau Zingsheim-Zobel.
Lena Zingsheim-Zobel GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich finde die Debatte schon bezeichnend. Auf der einen Seite wird Diagnostik gefordert, auf der anderen Seite ist der Schulkompass 2030 mit mehr Lernstandserhebungen, mit mehr Diagnostik aber auch falsch. Auf der einen Seite brauchen wir mehr Förderung, auf der anderen Seite findet man mehr Basiskompetenzstärkung in der Grundschule mit ABC-Klassen schwierig. Wir haben, wenn wir über die Jugendlichen von heute sprechen, eine Herausforderung, ein Problem – nämlich, dass Bildung nach wie vor und viel zu stark vom Elternhaus abhängig ist, vom Geldbeutel der Eltern. Ob ein Kind in Nordrhein-Westfalen eine erfolgreiche Schullaufbahn erfährt, ist abhängig vom Geldbeutel. Deswegen möchte ich hier gar nicht den Eindruck erwecken, als hätten wir auf all diese Probleme schon die perfekte Antwort gefunden. Denn die Ergebnisse zeigen uns: Wir müssen besser werden, wir müssen bestehende Maßnahmen überprüfen, und wir müssen bereit sein, neue Wege zu gehen. Dabei nehmen wir auch gute Vorschläge durchaus mit in unsere Diskussionen auf. Denn am Ende müssen wir uns alle die Frage stellen: Was hilft unseren Schüler*innen wirklich? Deswegen teile ich den Ausgangspunkt des Antrags: Wir müssen handeln. Aber nicht jede Maßnahme ist schon deshalb richtig, weil sie schnelles Handeln verspricht, liebe SPD und liebe FDP. Und genau da überzeugt mich der Antrag nicht. Sie fordern ein neues Chancen-Sofortprogramm. Vor dem Hintergrund, dass wir in der Schulpolitik gerade auch viel mit dem Startchancen-Landtag Programm zu tun haben, frage ich mich tatsächlich: Wo ist denn da unter Umständen der Unterschied? Wir haben in Nordrhein-Westfalen 923 Schulen, die von den Startchancen-Geldern von über 20 Milliarden Euro für Schulen in herausfordernden Lagen profitieren – 20 Milliarden Euro über zehn Jahre, die genau das anerkennen, was die PISA-Ergebnisse sagen: Bildung hat eine krasse Abhängigkeit vom Elternhaus und vom Geldbeutel der Eltern. In bessere Lernbedingungen soll investiert werden. Schulen erhalten ein Chancenbudget. Zusätzliche personelle Ressourcen schaffen wir mit dem Startchancen-Programm. Da kommt die SPD dann mit dem Entschließungsantrag und weist auf ihre vier Säulen hin. Genau das passiert in dem Startchancen-Programm doch bereits. Ich halte es nicht für richtig, sofort wieder eine neue Struktur oder ein neues Förderprogramm danebenzustellen. Für Ihr Programm fordern Sie 100 Millionen Euro jährlich. Ich weiß nicht, wie wir in krassen finanziellen Lagen ein solches Sofortprogramm jetzt auf die Beine gestellt bekommen, während Sie im Bund immer noch die Frage stellen, wie wir alle miteinander den Kram hier finanziert bekommen. Deswegen finde ich es ehrlicherweise ziemlich frech, wenn Sie sagen: Wir müssen jetzt sofort handeln; wir brauchen dafür 100 Millionen Euro; wir müssen ein Sofortprogramm machen. (Zuruf von Dilek Engin [SPD]) Das erkennt ab, dass wir hier in der Bildungspolitik mit dem Schulkompass und dem Startchancen-Programm langfristig wichtige Schritte gehen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von der SPD: Wer hat das Startchancen- Programm gemacht?) Dann kommt ein letzter Punkt von der FDP: die Sommerschule in den Sommerferien. Der Unterschied zwischen Nordrhein-Westfalen und Österreich ist, dass Österreich neun Wochen Sommerferien hat. In Nordrhein-Westfalen haben wir sechs Wochen Sommerferien. Und es gibt sehr viele Kinder in Nordrhein-Westfalen, die Zeit brauchen, um Gelerntes zu verarbeiten. Sie brauchen Freund*innen, Sportvereine, Familie und Erholung. (Dilek Engin [SPD]: Das haben wir in Nord- rhein-Westfalen ja en masse!) Ja, sie machen vielleicht auch einen Besuch bei den Verwandten, die eben nicht hier in Deutschland leben. (Beifall von den GRÜNEN) Deshalb halten wir es für sehr sinnvoll, Förderung stärker dort zu verbessern, wo Kinder ohnehin einen großen Teil ihres Tages verbringen, nämlich in der Schule und innerhalb der regulären Schulzeit. Wir 14.10.2026 stärken die Basiskompetenzen in Nordrhein-Westfalen, wir verbessern die Sprachförderung, und wir wollen möglichst früh ansetzen. Sehr geehrte Damen und Herren, es geht um Hilfe für diejenigen, die heute Unterstützung benötigen, und frühzeitige Förderung, damit die nächsten Generationen gar nicht erst vor denselben Problemen stehen. Die PISA-Ergebnisse dürfen und werden uns nicht kaltlassen. Niemand hier sollte so tun, als hätte seine oder ihre Fraktion allein die Lösung für eine Bildungskrise, die über viele Jahre entstanden ist. (Dilek Engin [SPD]: Doch, haben wir! Das ha- ben wir!) Wir sind offen für gute Ideen. Wir sind offen für neue Ansätze. Auch wenn wir offen dafür sind, Dinge zu verändern, würde ich mir ehrlicherweise die gemeinsame Offenheit dafür wünschen, dass wir über ein Sofortprogramm und per Fingerschnips das Ganze nicht gelöst bekommen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
André Kuper
Danke, Frau Zingsheim-Zobel. – Für die AfD spricht ihr Abgeordneter Herr Dr. Blex.
Dr. Christian Blex AfD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen reden wir in diesem Plenum über die katastrophalen PISA-Ergebnisse. Sie sind weder eine Überraschung, noch sind sie plötzlich und unerwartet gekommen – ganz im Gegenteil. Seit dem Beginn der von Ihnen allen gewollten Massenzuwanderung kultur- und bildungsferner Fremder direkt in unsere Sozialsysteme fallen die PISA-Ergebnisse kontinuierlich und dramatisch. (Thorsten Klute [SPD]: Hoffentlich sind Sie beim nächsten Punkt gleich auch noch da! – Zuruf von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Genau wie die neuen PISA-Ergebnisse war auch Ihr vorliegender Antrag zu erwarten. (Zurufe von den GRÜNEN) – Jetzt können Sie wieder reinrufen. Nehmen Sie doch einfach mal die Fakten zur Kenntnis. Schon als die jüngste PISA-Erhebung gerade veröffentlicht war, wurde uns klar: Die bald in die Bedeutungslosigkeit verschwindende FDP wird hierzu ihren typischen „Wir müssen jetzt irgendwie handeln“-Antrag einbringen. Hätten Sie das doch mal vor über zehn Jahren gesagt. Hätten Sie sich doch vor über zehn Jahren auf Bundes- und Länderebene gegen die unkontrollierte Massenzuwanderung kultur- und bildungsferner Fremder in unsere Schulen und unsere Landtag Sozialsysteme eingesetzt. Dann würden wir vielleicht heute nicht hier sitzen müssen, um über die schon damals klar vorhersehbar gewesenen katastrophalen Ergebnisse zu beraten. So aber geben Sie mir noch einmal die Gelegenheit, auf die tatsächlichen Missstände hinzuweisen, wozu Sie alle entweder nicht in der Lage – vermutlich hier eher – oder nicht willens zu sein scheinen. In den Naturwissenschaften schneiden unsere deutschen Schüler ohne Zuwanderungshintergrund im Schnitt mit 521 Punkten ab. Bei Jugendlichen mit Zuwanderungshintergrund herrschen 58 Punkte Rückstand, was nach der aktuellen Berechnungskonvention der OECD fast drei Schuljahren entspricht. Das sind die der zweiten Generation. Bei den vor dem elften Lebensjahr eingewanderten Schülern – das sind Schüler der ersten Generation – sind es 98 Punkte weniger. Das ist ein Rückstand von umgerechnet fast fünf Jahren – wohlgemerkt bei Neuntklässlern. Das sind Lücken, die nicht mehr mit Kleingruppen, die ein bisschen Deutsch lernen, geschlossen werden können. Da hilft auch keine Förderung von dreimal 20 Minuten Lesen weiter, und da werden auch die ABC-Klassen der Landesregierung keine Verbesserung bringen. Denn in zwei Jahren – wenn die ersten ABC-Klassen überhaupt zustande kommen – werden schon etliche Schüler ohne Abschluss und Anschluss dastehen. Der nun hinzugekommene Entschließungsantrag der SPD ist zwar in seinen absurden Forderungen präziser, gleicht dabei aber natürlich vielmehr einer wilden Wunschliste als einem tatsächlichen Forderungskatalog von Lösungsansätzen: 100 Millionen Euro jährlich, Budgets für Hausaufgabenförderung, kurzfristiges zusätzliches Personal, zusätzliche Lernangebote in den Ferien und am Wochenende sowie eine nebulöse Forderung nach weiteren pädagogisch qualifizierten Kräften. Doch auch hier ist natürlich kein Wort – kein einziges Wort – über die tatsächlichen Ursachen der Bildungskatastrophe zu lesen. Ich möchte an dieser Stelle die bekannte russisch-US-amerikanische liberale Philosophin Ayn Rand zitieren. Die allerletzten verbliebenen Liberalen in der FDP mögen von ihr gehört haben, von den Genossen wohl eher kein einziger. Frau Rand sagte treffend: Man kann die Realität ignorieren, aber man kann nicht die Folgen des Ignorierens der Realität ignorieren. Sie alle ignorieren weiterhin, welche Leute Sie in unser Land und damit direkt in unsere zusammenbrechenden Sozialsysteme lassen. Die vernichtenden PISA-Ergebnisse sind nur eine – nur eine einzige – der katastrophalen Folgen davon. Es bleibt dabei: Der fette rosa Elefant mitten in der Schulpolitik ist Ihre Massenzuwanderungspolitik. – Vielen Dank. 14.10.2026 (Beifall von der AfD – Thorsten Klute [SPD]: Herr Blex, Sie würden nicht einen Einbürge- rungstest bestehen!)
André Kuper
Danke, Herr Dr. Blex. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Gorißen in Vertretung für Frau Ministerin Feller. Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Herr Dr. Blex, Sie haben es wieder einmal getan: Sie haben schon wieder eine Zweiklassengesellschaft bei unseren Schülerinnen und Schülern aufgemacht. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) Ich finde das so erbärmlich; ich finde es so peinlich. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Ich habe mich schon beim letzten Mal, als hier die PISA-Studie diskutiert worden ist, wirklich für Sie fremdgeschämt. (Dr. Christian Blex [AfD]: Dann ignorieren Sie die Fakten! Alles gut! – Thorsten Klute [SPD]: Wir bringen hier mal ein paar Fakten, Herr Blex!) Da waren auf der Tribüne überall Klassen vertreten. In jeder einzelnen dieser Klassen war ein nicht kleiner Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund vertreten. Das sind Kinder, die zu uns gehören und auch unsere Kinder sind; Kinder, die unsere Gesellschaft mitstemmen; Kinder, die mit ihren Lehrerinnen und Lehrern hier waren, um zu sehen, wie im Landtag diskutiert wird. (Dr. Christian Blex [AfD]: Sie ignorieren die Realität!) Da haben sie so eine Nummer von Ihnen erlebt. Das fand ich da schon schlimm genug, und das Ganze haben Sie heute sogar noch einmal wiederholt. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Wir können uns aber natürlich auch fragen: Wo waren eigentlich die FDP und auch die SPD, als die PISA-Ergebnisse im September sowohl im Ausschuss für Schule und Bildung als auch in der Plenarsitzung ausführlich diskutiert wurden? (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Ohne uns hätte es doch diese Diskussion gar nicht gegeben! – Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Wie Sie wissen, hat die Landesregierung mit dem Schulkompass NRW 2030 zum ersten Mal eine Landtag bildungspolitische Gesamtstrategie vorgelegt, die Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene über ihre gesamte Bildungsbiografie hinweg individuell fördert. Hiervon profitieren nicht nur Kinder im Grundschulalter, sondern selbstverständlich auch die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und somit auch die 15-jährigen Schülerinnen und Schüler, die zuletzt an der PISA-Studie teilgenommen haben. Es wurde bereits mehrfach deutlich, dass wir die Schülerinnen und Schüler mit vielfältigen Maßnahmen unmittelbar stärken. Wir konzentrieren uns hierbei nicht nur auf die ABC-Klassen und die Förderung der Basiskompetenzen in unseren Grundschulen. Programme wie QuaMath, der Mathe-sicher-können-Online-Check und LeOn stehen unseren Schulen bis zum Ende der 6. Klasse zur Verfügung und setzen die Fördermöglichkeiten aus der Primarstufe fort. Die höheren Jahrgangsstufen können auf speziell für diese Altersklassen konzipierte Programme wie „Mathe sicher können“ und divomath zurückgreifen. Zur Förderung der sprachlichen Bildung bietet die BiSS-Akademie NRW zahlreiche Förderangebote an, die sich an höhere Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I und an Berufskollegs richten. Zudem fördern wir mit dem MindOut-Programm gezielt die sozial-emotionalen Kompetenzen von Jugendlichen im Alter von 15 bis 18 Jahren. Neben alledem ist es ebenso wichtig, die Maßnahmen passgenau einzusetzen und ihre Wirksamkeit regelmäßig zu überprüfen. Mit unserer datengestützten Qualitätsentwicklung machen wir eine regelmäßige Standortbestimmung. Lernstandserhebungen sind kein Selbstzweck, wie Sie es in Ihrem Antrag darstellen, sondern sie sind die Grundvoraussetzung, um den individuellen Förderbedarf der jungen Menschen zu ermitteln. Auf Basis der Daten holen wir die Kinder und Jugendlichen mit den Maßnahmen genau dort ab, wo sie stehen, und fördern ganz gezielt dort, wo es erforderlich ist. Es kann also keineswegs die Rede davon sein, dass die Landesregierung die PISA-Generation nicht im Blick hätte – ganz im Gegenteil. Mit unserem Kurs folgen wir – auch im engen Austausch mit den anderen Bundesländern – den klaren Empfehlungen aus der Wissenschaft. Die elf Handlungsempfehlungen der PISA-Studie bestätigen uns auf diesem Weg. Denn eines eint diejenigen Staaten, die bei der PISA-Studie 2025 erfolgreich abgeschnitten haben: Sie nehmen gezielte Veränderungen da vor, wo klare Entwicklungspotenziale durch wissenschaftliche Studien nachgewiesen werden. Was wir wiederum nicht brauchen, sind Schnellschüsse, die am Ende viel Geld kosten, aber nichts bewirken. (Zuruf Franziska Müller-Rech [FDP]) 14.10.2026 Umso wichtiger ist es, dass wir auf Programme setzen, deren Wirksamkeit nachgewiesen ist. Viele Schülerinnen und Schüler des PISA-Jahrgangs 2025 wurden nach der Coronapandemie durch das Aktionsprogramm „Ankommen und Aufholen“ adressiert. Ob diese Maßnahme letztlich gewirkt hat, ist wissenschaftlich nicht erwiesen. Deshalb überzeugen auch das hier geforderte Chancen-Sofortprogramm und die Forderungen im Entschließungsantrag nicht. Nicht zuletzt profitieren vom Schulkompass NRW 2030 nicht nur diejenigen, die aktuell die Mindeststandards noch nicht erreichen, sondern auch diejenigen, die besonders gute Leistungen erbringen. Eines hat die Vergangenheit oft genug gezeigt: Ständige Kurswechsel und politischer Aktionismus führen langfristig nicht zum Ziel. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir müssen uns vielmehr darauf konzentrieren, den eingeschlagenen Kurs zu halten und die nachweislich wirksamen Maßnahmen des Schulkompass NRW 2030 in die Fläche zu tragen. Dies bestätigt uns nicht nur die Wissenschaft, sondern das ist auch die Erfahrung aller Staaten, denen ein besserer Kompetenzerwerb bei den Schülerinnen und Schülern gelungen ist. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Danke, Frau Ministerin. – Für die FDP hat die Abgeordnete Müller-Rech noch einmal um das Wort gebeten, das sie jetzt hat.
Franziska Müller-Rech FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben die CDU, die Grünen und die Landesregierung gehört: Für die 15-Jährigen haben sie keine Ideen, kein Geld und keine Lösung, sondern nur die Erkenntnis, dass diese Jugendlichen im Stich gelassen werden. (Beifall von der FDP) Lassen Sie mich noch in aller Kürze auf unseren Vorschlag einer verpflichtenden Sommerschule eingehen. Dort können all die Jugendlichen, die noch nicht gut genug Deutsch können, all das zeigen, was in ihnen steckt; sie können ihre Talente zeigen. Dazu haben gerade die Grünen gesagt, die Kinder und Jugendlichen hätten doch auch ein Recht auf sechs Wochen Ferien. Sie sollten doch auch sechs Wochen lang verreisen können. Liebe Kollegin, wir vertreten dazu eine komplett andere Auffassung. Wir sagen: Vier Wochen zu verreisen kann ausreichen, wenn man stattdessen zwei Wochen lang eine so tolle Intensivförderung bekommt, Landtag (Zuruf von den GRÜNEN) dass man es schafft, in diesem Land jede Chance zu haben, sein Leben selbst in die Hand zu nehmen. Das ist deutlich wertvoller als zwei weitere Wochen Bildungsreise. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP – Zurufe von den GRÜNEN)
André Kuper
Danke, Frau Müller-Rech. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zu den zwei Abstimmungen. Wir stimmen erstens ab über den Antrag der FDP. (Unruhe) – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stimmen jetzt ab über Drucksache 18/21626 – Neudruck. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags, der Ihnen mit Drucksache 18/21626 – Neudruck – vorliegt. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Wer enthält sich? – Das ist die SPD. Damit ist dieser Antrag wie gerade festgestellt abgelehnt. Wir stimmen zweitens ab über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD. Er liegt Ihnen mit Drucksache 18/21765 vor. Wer stimmt dem Entschließungsantrag zu? – Das ist die SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Wer enthält sich? – Das ist die FDP. Damit ist dieser Entschließungsantrag ebenso wie gerade festgestellt abgelehnt. Ich rufe auf: 9 Per Betrug zum deutschen Pass bzw. dauerhaften Aufenthaltstitel – Geschäfte mit Fake-Zertifikaten – Organisierte Kriminalität trickst chronisch überlastete Ausländerbehörden aus Große Anfrage 38 der Fraktion der AfD Drucksache 18/15939 Antwort der Landesregierung Drucksache 18/17187 Ich eröffne die Aussprache. Für die AfD spricht als Erstes ihre Abgeordnete Frau Seli-Zacharias.
Enxhi Seli-Zacharias AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir erleben in diesen Tagen in Nordrhein-Westfalen 14.10.2026 einen migrationspolitischen und sicherheitspolitischen Offenbarungseid. Was sich in unserem Bundesland abspielt, ist kein Staatsversagen auf Raten mehr. Es ist ein akuter Kontrollverlust, für den die zuständige Ministerin Verena Schäffer inzwischen die volle Verantwortung trägt. Sehen wir uns die nackten Fakten an. Kriminelle Netzwerke hebeln mit erschreckender Leichtigkeit unsere Einbürgerungs- und Aufenthaltssysteme aus. (Thorsten Klute [SPD]: Reden Sie da über Ihre Partei?) Auf Social-Media-Plattformen wie TikTok werden gefälschte B1-Sprachzertifikate und manipulierte Einbürgerungstests wie auf einem Basar verramscht. Für Beträge zwischen 750 und 2.700 Euro erhalten Personen, die oft kein einziges Wort Deutsch sprechen und unsere Werteordnung komplett ablehnen, ein Rundum-sorglos-Paket zum deutschen Pass. Journalisten reichten fiktive Identitäten ein und bekamen problemlos Papiere. Sogar die QR-Codes zur Verifizierung werden so täuschend echt gefälscht, dass sie auf manipulierte Internetseiten führen. Polizeigewerkschaftler sprechen völlig zu Recht von einem kompletten sicherheitspolitischen Kontrollverlust. Und was macht diese Landesregierung? Was macht die Ministerin? Sie wiegelt ab. In der Antwort auf unsere Große Anfrage erklärte sie allen Ernstes, ein Moratorium, das wir gefordert haben, (Zuruf von Volkan Baran [SPD] – Christian Loose [AfD]: Dass Ihnen der Betrug egal ist, ist klar! – Thorsten Klute [SPD]: Ich werde gleich über Betrug reden, Herr Loose! – Zuruf von Christian Loose [AfD] – Unruhe – Glocke) sei weder sachgerecht noch erforderlich, weil die meisten Zertifikate ordnungsgemäß seien. Das ist an politischer Naivität nicht mehr zu überbieten. Sie verschließt die Augen vor einer gigantischen Dunkelziffer irregulärer Einbürgerung und schiebt die Verantwortung für die Überprüfung einfach auf die ohnehin chronisch überforderten Behörden ab. Wie tief dieser Sumpf tatsächlich ist, zeigt uns der aktuelle handfeste Skandal in der Dortmunder Ausländerbehörde. Dort flog ein gravierender Skandal auf: Ein Mitarbeiter afghanischer Herkunft soll systematisch Aufenthaltstitel und Reisedokumente manipuliert haben. Mittels der echten Infrastruktur und unter Nutzung von Daten bereits anerkannter Familien – das muss man sich mal vorstellen – schleuste er seine eigenen Landsleute nach Deutschland ein. Eine Stichprobe des Rechnungsprüfungsamtes deckte mindestens 24 Fälle mit hoher krimineller Energie auf. (Volkan Baran [SPD]: Der Staat hat also funk- tioniert!) Landtag Trotz einer vorherigen Abmahnung im Mai 2025 blieb dieses System unbemerkt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern. Dortmund ist das Paradebeispiel für dieses System: chronische Überforderung, strukturelles Chaos und ein eklatanter Mangel an Dienstaufsicht. Wenn gefälschte Dokumente in Serie durchgewinkt werden, weil der Druck von oben, die Einbürgerungsquote stumpf zu erfüllen, über die nationale Sicherheit gestellt wird, zeigt das, dass die Kriminellen die Schwachstellen Ihrer kollaborierenden Verwaltungen längst institutionalisiert haben. Frau Ministerin, ziehen Sie endlich die Notbremse. Sie haben eine Verantwortung, und Sie werden dieser Verantwortung mit den Antworten, die wir bislang bekommen haben, definitiv nicht gerecht. Während die Einbürgerungszahlen immer weiter nach oben gepeitscht werden, kapituliert Ihre Behördenstruktur vor der Organisierten Kriminalität. Sie produzieren am laufenden Band Staatsbürger auf betrügerischer Basis, weigern sich aber strikt, eine umfassende stichprobenartige Nachprüfung aller erteilten Titel durchzuführen. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das ist ein strafrechtlich relevanter Vorwurf, Frau Seli- Zacharias!) – Ich habe das Wort immer noch. (Beifall von der AfD) Das ist ein unhaltbarer Zustand und ein Schlag ins Gesicht für jeden ehrlichen Antragsteller und für jeden redlichen Mitarbeiter in diesen Behörden, die täglich resignieren. Wir fordern daher sofortige und harte Konsequenzen: – erstens ein sofortiges Moratorium für alle laufenden Einbürgerungs- und Aufenthaltsprozesse, – zweitens eine lückenlose Rücknahme jeder einzelnen Erlaubnis und Staatsbürgerschaft, die durch arglistige Täuschung und Fake-Zertifikate erschlichen wurde, – drittens eine umfassende Sonderprüfung der Vorgänge in der Dortmunder Ausländerbehörde sowie – viertens eine personelle und technische Aufrüstung der kommunalen Ämter. Wenn Sie diese Punkte erfüllen, wäre das endlich die Anerkennung für die ehrlichen Mitarbeiter in unseren Behörden, die unter diesen vielen Korruptionsfällen leiden müssen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD) 14.10.2026
André Kuper
Für die CDU spricht ihr Abgeordneter Herr Blumenrath.
Peter Blumenrath CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer sich mit gefälschten Zertifikaten einen deutschen Pass oder einen Aufenthaltstitel erschleicht, begeht eine Straftat. Dafür gibt es keine Entschuldigung, und das hat auch Konsequenzen. Das gilt beim Pass, beim Aufenthaltstitel und überall sonst in unserem Rechtsstaat. Sie wollen daraus aber etwas anderes machen. In Ihrer Anfrage und vorhin in Ihrer Rede tun Sie so, als müsste das ganze System hinterfragt und gestoppt werden. Sie wollen wegen einiger Betrugsfälle – wir sind uns einig, dass jeder Betrugsfall ein Betrugsfall zu viel ist – (Volkan Baran [SPD]: Richtig!) sämtliche Verfahren stoppen. Schon erteilte Einbürgerungen wollen Sie nachträglich überprüfen lassen, notfalls alle. Das entlarvt einmal mehr, worum es Ihnen im Kern geht: Sie stellen Menschen unter Generalverdacht. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Das lehnen wir klar ab. Betrug ist schändlich und falsch. Jeder, der zu uns kommt, leidet unter einem solchen Vorgehen. Einen mutmaßlichen Betrüger haben Sie sogar in den eigenen Reihen; immerhin kennt sich Ihre Fraktion also mit gefälschten Zertifikaten aus. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Wo ist der eigentlich? – Thorsten Klute [SPD]: Eben war er noch da!) Wir lehnen jede Art von Betrug und Fälschung ab; das gilt auch bei Einbürgerungen. Ein Generalverdacht ist dennoch unverhältnismäßig, denn die Mehrheit der Sprachzertifikate ist korrekt. So steht es im Übrigen auch in der Antwort der Landesregierung.
André Kuper
Herr Kollege, ich muss Sie unterbrechen, weil es den Wunsch nach einer Zwischenfrage aus den Reihen der AfD gibt. Lassen Sie die zu?
Peter Blumenrath CDU
Nein. (Beifall von der SPD) Das sehen wir genauso. Wer sich an die Regeln hält und die deutsche Sprache erlernt hat, darf nicht für die Betrüger büßen. Landtag Gleichzeitig handelt die Landesregierung bei Fälschungen. Schon Anfang 2024 hat Nordrhein-Westfalen das Problem beim Bundesinnenministerium auf den Tisch gelegt. Seit August 2025 gibt es einen Erlass an die Ausländer- und Einbürgerungsbehörden. Bei Verdacht fragen sie direkt beim Anbieter nach, erstatten Strafanzeige und setzen die Einbürgerungen selbstverständlich aus. Das Ministerium selbst hat Anzeige gegen die Betreiber einer Fälscherwebsite erstattet. Das zeigt: Die Landesregierung schaut nicht weg, sondern geht entschlossen gegen solche Betrugsfälle vor. Wer getäuscht hat, muss den Pass wieder abgeben. Das regelt § 35 Staatsangehörigkeitsgesetz. Beim Aufenthaltstitel ist es übrigens § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz. Das Werkzeug ist also da. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Die Behörden vor Ort nutzen diese Werkzeuge sehr verantwortungsvoll. Klar ist aber auch: Einen Pass wieder zurückzunehmen, ist schwierig. Deshalb ist das persönliche Gespräch vor jeder Einbürgerung richtig und wichtig. Ein gefälschtes Papier ersetzt dieses Gespräch selbstverständlich nicht. Die Vorgabe des Bundes dazu hat das Land Nordrhein-Westfalen als verbindlich erklärt. Wir fordern daher, dass die Zertifikate fälschungssicher erstellt werden. Hier ist natürlich der Bund gefragt. Richtig ist, dass es bekannte Fälle und auch Verdachtsfälle gibt und diese Fälle konsequent strafrechtlich verfolgt werden. Diese Anfrage hilft aus unserer Sicht nicht wirklich weiter. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)
André Kuper
Danke, Herr Blumenrath. – Es ist eine Kurzintervention der AfD durch Frau Seli-Zacharias angemeldet worden. Sie hat jetzt das Wort.
Enxhi Seli-Zacharias AfD
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Kollege Blumenrath, schade, dass Sie die Zwischenfrage nicht zugelassen haben. Ich dachte, das gehört hier zur guten demokratischen Sitte. Es macht aber nichts. (Thorsten Klute [SPD]: Unter Demokrat*innen ja!) – Das ist ja schön. Haben Sie die Demokratie für sich gepachtet? Dann dürften Sie sich ja gar nicht mehr zu Wort melden. Der Punkt ist, Herr Blumenrath: Wir haben – das wird Ihnen nicht entgangen sein – diese Umstände in Nordrhein-Westfalen. Dieses Land versinkt in Chaos. (Thorsten Klute [SPD]: Wenn jemand im Chaos versinkt, dass ist das Ihre Partei!) 14.10.2026 Ich habe gerade, aber auch schon viele Male zuvor, davon gesprochen, dass unter anderem die staatliche Integrität unter diesen Vorfällen … Und es sind – anders, als Sie es gerade gesagt haben – einige. Wenn wir die Forderung nach einem Moratorium stellen, dann geht diese Forderung auch damit einher, dass man die staatliche Integrität wiederherstellen will. Ich würde gerne von Ihnen wissen, wie Sie das bewerten. Warum lehnen Sie ein Moratorium so strikt ab? – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Peter Blumenrath CDU
Vielen Dank für die Zwischenfrage. Ich habe in allen Ausführungen erklärt, dass dieser Staat alles andere als hilflos ist. (Enxhi Seli-Zacharias [AfD]: Ha!) Er wehrt sich gegen Betrüger, und er setzt sich dafür ein, dass Menschen zu ihrem Recht kommen. Im Übrigen ist es auch sehr vielen Kollegen – ich komme aus dem Handwerk – wichtig, dass Menschen, die ihre Ausbildung gemacht haben und gut funktionieren, eine deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. Ich verstehe auch nicht, warum ich da von vornherein alles ablehnen soll. Ich glaube, die Verschärfung und die Tatsache, dass Sie versuchen, immer alles zu skandalisieren, ist das deutlich größere Problem. Unsere Ausländerbehörden arbeiten vernünftig. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD)
André Kuper
Danke schön. – Für die SPD spricht als Nächstes ihr Abgeordneter Herr Klute.
Thorsten Klute SPD
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Seli-Zacharias, wenn hier in Nordrhein-Westfalen etwas im Chaos versinkt, dann ist das bei all den Nachrichten, die ich über Ihre Partei lese, bei all dem Streit, den Sie intern haben, Ihre Partei. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Zu- ruf von Enxhi Seli-Zacharias [AfD]) Missbrauch muss bekämpft und darf niemals geduldet werden. Das ist völlig selbstverständlich, und das gilt für Einbürgerungen genauso wie für Sozialleistungen oder für Subventionen in der Wirtschaft und im Agrarbereich. An die Dame und die Herren der AfD gerichtet: Das gilt im Übrigen auch für Abgeordnete, die in irgendwelchen Parlamenten über Kreuz ihre Familienmitglieder beschäftigen, (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN – Andreas Keith [AfD]: Ist das Landtag üblich bei Ihnen? – Volkan Baran [SPD]: Bei der AfD ist das üblich!) sodass man da 200.000, 250.000 Euro im Jahr pro Familie herausziehen kann. Ich bin sehr dankbar, dass die Landesregierung in der Antwort auf die Große Anfrage klargestellt hat, dass die meisten Sprachzertifikate ordnungsgemäß sind. Die pauschale Unterstellung eines Täuschungsverdachts ist ungerechtfertigt. In Verdachtsfällen werde aber Strafanzeige erstattet und das Einbürgerungsverfahren ausgesetzt. Der Kollege Volkan Baran aus Dortmund hat mich noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen: Bei der von Ihnen gerade genannten Ausländerbehörde Dortmund war es die interne Revision selbst. Es war die Behörde selbst, die aufgedeckt und Strafanzeige erstattet hat. Das ist doch das Entscheidende. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Das zeigt eben auch: Es geschieht genau das, was die Bürgerinnen und Bürger von ihrer Verwaltung erwarten dürfen. Sie arbeitet, und wenn etwas schiefgeht, zieht sie die Konsequenzen daraus. (Zuruf von Enxhi Seli-Zacharias [AfD] – Die Abgeordnete zeigt dem Redner den Vogel.) Erstaunlich an dieser Großen Anfrage ist aber, dass ausgerechnet die AfD hier mit dem Finger auf Leute zeigt, die sich Leistungen erschlichen hatten. Ich will nur zwei Beispiele nennen. Ich könnte viel mehr Beispiele nennen, nenne aber nur zwei, weil die Redezeit nicht länger ist – nicht von weit her, sondern hier aus Nordrhein-Westfalen. Das eine Beispiel stammt vom 8. Oktober aus dem Landtagsblog und ist von dem Betreffenden nicht dementiert worden. Deswegen muss ich davon ausgehen, dass es richtig ist. Es betrifft den AfD-Abgeordneten Klaus Esser hier aus dem Nordrhein-Westfälischen Landtag. Da schreibt der Landtagsblog, dass er einen Strafbefehl wegen Urkundenfälschung erhalten hat. (Volkan Baran [SPD]: Oh!) Grund dafür sei ein vorgetäuschtes Juraexamen. Wie gesagt: Bisher wurde das nicht dementiert. Deswegen kann ich das, denke ich, hier auch so nennen. Ich sage dazu: Laut Landtagsblog hat der Betroffene Einspruch eingelegt, damit ist es noch nicht rechtskräftig. Das sei der Fairness halber an der Stelle auch gesagt. Aber jetzt mal ernsthaft: Bleiben wir mal im Bereich der Einbürgerungen, um die es hier geht. Wir können froh sein, dass bei Einbürgerungen auch abgefragt wird, wie die Menschen, die eingebürgert werden wollen, zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. 14.10.2026 Dazu will ich aus dem Landtagsblog vom 7. Oktober zitieren. Da wird von einem Brief aus dem AfD-Kreisverband Soest an die eigene Bundespartei über eine Veranstaltung im Februar berichtet, wo sich Herr Dr. Blex, der leider gerade den Saal verlassen hat, wie folgt – ich zitiere aus dem Landtagsblog – geäußert haben soll. Dort, beim Kreisverband Soest, heißt es: „Im Rahmen seiner Ausführungen erklärte er“ – gemeint ist Herr Dr. Blex – „sinngemäß, dass es ,für Frauen und Mädchen […] erwiesen sei, dass diese im Schnitt 4 % dümmer als Männer und Jungen seien […].‘“ Afrikaner hätten nach diesen Phantastereien des Herrn Dr. Blex sogar 20 IQ-Punkte weniger als Weiße. Hanebüchener Unsinn ist das! Hanebüchener Unsinn ist das! (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der CDU) Ich schäme mich als Mann dafür, wenn so etwas von einem Mann, der hier in diesem Parlament sitzt, über Frauen, über Afrikanerinnen und Afrikaner gesagt wird. Ich schäme mich dafür. Es ist eine Schande. (Beifall von der SPD, den GRÜNEN und Klaus Kaiser [CDU]) Jemand, der so etwas behauptet …
André Kuper
Herr Klute, ich muss Sie unterbrechen. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage von der AfD. Lassen Sie die zu?
Thorsten Klute SPD
Ich würde jetzt gern zu Ende sprechen und antworte gerne im Anschluss auf die Kurzintervention. Jemand, der so etwas behauptet, wird in Deutschland nie einen Einbürgerungstest bestehen, weil eben die freiheitlich-demokratische Grundordnung abgefragt wird. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Viele von Ihnen können froh sein, dass Sie keinen Einbürgerungstest ablegen müssen. Aber es gibt andere rechtsstaatliche Mittel für Sie – das Verbotsverfahren zum Beispiel. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Allein diese Beispiele zeigen, wie falsch auch Ihre Große Anfrage ist, wie verlogen das ist. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Wenn ausgerechnet die AfD hier über Missbrauch bei Einbürgerungen spricht, dann ist das in etwa so, als würde man Alfred Tetzlaff und Gollum aus „Herr der Ringe“ gemeinsam zu Hygienebeauftragten in einem Lebensmittelbetrieb machen. Das passt nicht zusammen. – Vielen Dank. Landtag (Beifall von der SPD und den GRÜNEN)
André Kuper
Dann hat jetzt die Abgeordnete Frau Seli-Zaharias das Wort.
Enxhi Seli-Zacharias AfD
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Klute, ich kann das ja verstehen. In Anbetracht der Umfragewerte für die SPD müssen Sie sich jetzt hier hinstellen und irgendwie AfD-Bashing betreiben, auf Ihre bewährte Art und Weise. Das kennen wir von Ihnen. Ich will Sie aber wieder zurück zum Thema holen. Ich wünschte mir – ich glaube, das würde Ihrer Partei und Ihnen auch ganz guttun –, wenn Sie sich wieder mit den realen Problemen beschäftigen und weniger mit der AfD. Dann werden Sie vielleicht von der Bevölkerung wieder gewählt. Also kommen wir jetzt zurück zum Thema. Herr Klute, ich wurde selbst in Deutschland eingebürgert und kann, glaube ich, von mir behaupten, zu wissen, wie das vor einigen Jahren war und was man dafür erbringen musste. Deswegen glauben Sie mir: Wenn ich zu diesem Thema spreche, dann habe ich daran auch ein originäres Interesse, weil ich es anders als Sie selbst erlebt habe. (Volkan Baran [SPD]: Das hat sich die letzten zehn Jahre aber geändert, Thorsten!) Kommen wir zurück zu dem Fall. Mir ist Folgendes wirklich wichtig. Ihr Kollege, Herr Baran, sagte Ihnen also: Nee, nee, in Dortmund war das die eigene Revision selbst. – Wunderbar, dann sind wir schon mal einen Schritt weiter. In vielen anderen Ausländerbehörden kam es dazu ja gar nicht. Da haben eher andere Stellen ermittelt. Ich will Sie eine Sache fragen: Halten Sie es für unproblematisch, dass ein Mitarbeiter afghanischer Herkunft eigene Landsleute – Stand jetzt: 24 – …
André Kuper
Die Redezeit.
Enxhi Seli-Zacharias AfD
… bandenmäßig nach Deutschland eingeschleust hat? Ich will von Ihnen einfach nur wissen: Ist das nur eine Petitesse? – Vielen Dank. (Beifall von der AfD – Volkan Baran [SPD]: Hat seine Strafe bekommen! Ist auch richtig so!)
Thorsten Klute SPD
Das Gute ist, dass dieses Beispiel zeigt – das wird auch gar nicht mehr bestritten –: Die Ausländerbehörde Dortmund hat den Fall selbst aufgedeckt, und dort hat alles so funktioniert, wie man es bei einer Fehlleistung hätte erwarten können. 14.10.2026 (Zuruf von Enxhi Seli-Zacharias [AfD]) Ich hätte von Ihnen aber erwartet, dass Sie mal dazu Stellung nehmen, (Zuruf von Enxhi Seli-Zacharias [AfD]) wie Sie es eigentlich finden, dass Ihr Fraktionskollege Dr. Blex, der eben den Saal verlassen hat, pauschal gesagt hat, dass Frauen 4 %, Sie zum Beispiel, dümmer sind als Männer? Was sagen Sie in Ihrer Fraktion eigentlich dazu? (Zurufe von Andreas Keith [AfD] und Enxhi Seli-Zacharias [AfD]) Ich vermisse eine klare Äußerung von Ihnen dazu. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Zu- ruf von Andreas Keith [AfD])
André Kuper
Danke. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss an dieser Stelle darauf hinweisen, dass das Zitieren irgendwelcher unparlamentarischer Äußerungen von Dritten nicht hilft und nicht dazu beiträgt, die parlamentarische Ordnung einzuhalten. (Thorsten Klute [SPD]: Das war ein Zitat aus einer Medienberichterstattung!) Ich muss den Redebeitrag noch einmal überprüfen lassen, darauf weise ich hin. (Thorsten Klute [SPD]: Einer Medienberichter- stattung!) – Das ist an der Stelle egal. (Volkan Baran [SPD]: Aber auf der anderen Seite wird dem Abgeordneten der Vogel ge- zeigt! Das ist auch nicht in Ordnung! – Thorsten Klute [SPD]: Echt? Dann bitte ich darum, das ins Protokoll aufzunehmen!) Es erhält nun für Bündnis 90/Die Grünen die Abgeordnete Frau Eğlence das Wort.
Gönül Eglence GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ich bin gerade sehr erstaunt, auch angesichts der Debatte, die wir heute Vormittag zum 65-jährigen Jahrestag des Anwerbeabkommens Deutschlands mit der Türkei geführt haben. Da war Ihre Fraktion nicht einmal dazu in der Lage, die Lebensleistung von sogenannten Gastarbeitenden zu würdigen. Übrigens auch mit Ihrer ... (Christian Loose [AfD]: Da haben Sie meine Rede gar nicht gehört!) – Doch, ich habe sehr genau hingehört, (Christian Loose [AfD]: Leider nicht! Können Sie im Protokoll nachlesen!) Landtag und Sie haben sich wirklich sehr schwergetan, auch nur irgendetwas Anerkennendes zu sagen. (Christian Loose [AfD]: Hier die Unwahrheit zu sagen ist nicht richtig!) Insofern passt auch diese Große Anfrage dazu. (Zuruf von Christian Loose [AfD]) Um Ihrem Staatsversagen ein paar Zahlen zu geben: (Enxhi Seli-Zacharias [AfD]: Ja, genau! Das „Reale“!) Unter 70.000 bearbeiteten Fällen gibt es 270 Verdachtsfälle, die in irgendeiner Form aufgeklärt werden müssen. (Enxhi Seli-Zacharias [AfD]: Das ist, was wir wissen! – Christian Loose [AfD]: Den Rest wis- sen wir ja gar nicht!) Die Relation ist: 70.000 zu 270. Sie scheinen es aber besser zu wissen. Man muss aber noch einmal genauer gucken, was Sie in dieser Großen Anfrage machen: Sie tragen die Betrugsvorwürfe vor und bringen das – ich weiß gar nicht, wie Sie auf solche Ideen kommen; aber Sie schaffen das immer wieder – mit arabischer, türkischer und albanischer Musik in Verbindung. Das heißt: Sie verbinden die Herkunft irgendwie damit, und dann kommt auch noch der Begriff „Clankriminalität“ vor. Niemand weiß, was Sie eigentlich versuchen. Vielleicht muss man aber auch sagen: Na ja, das ist halt der übliche Rassismus, den Sie pflegen. (Beifall von Volkan Baran [SPD]) Ich frage mich aber, ob Sie in Ihren super TikTok-Videos auch dem – sagen wir – Ali sagen, dass sein Name, seine Herkunft und seine Zugehörigkeit immer wieder zum Thema gemacht werden und dass er zwar einen deutschen Pass haben, aber offenbar nur Deutscher auf Bewährung bleiben darf. Wenn es konkret wird, richtet sich Ihre Politik auch gegen genau diesen Menschen. Wenn es Ihnen politisch passt und Menschen für Wähler*innenstimmen nicht mehr nützlich sind, (Christian Loose [AfD]: Wähler*innen!) dann sind Sie unerwünscht, dann will man ihnen den Pass entziehen und die Staatsbürgerschaft infrage stellen. Uns bleibt eigentlich nur noch, zu sagen: ...
Berivan Aymaz
Ich unterbreche kurz, Frau Abgeordnete Eğlence. Es gibt eine Zwischenfrage.
Gönül Eglence GRÜNE
Nein. 14.10.2026
Berivan Aymaz
Sie möchten die nicht zulassen?
Gönül Eglence GRÜNE
Nein, möchte ich nicht. (Enxhi Seli-Zacharias [AfD]: Alles gut, dann mache ich eine Kurzintervention!) – Das können Sie gerne machen, aber Ihr Problem ist: Alles, was Sie sagen, ist faktenfeindlich und damit sowieso nichts wert. Noch mal festgehalten: Rechtsstaatliches Handeln bedeutet, dass die Landesregierung selbstverständlich gezielt prüft. Zertifikate direkt bei den anerkannten Anbietern verifizieren, Verdachtsfälle melden, Strafanzeigen erstatten und einzelne Verfahren aussetzen: So macht man das, wenn man ein Rechtsstaat ist. Man prüft Urkunden und gefälschte Zeugnisse und nicht den Namen oder die Herkunft, weil das eben nicht rechtsstaatlich ist. Ich bin für diese Anfrage fast dankbar, weil sie mir die Gelegenheit gibt, Menschen wie zum Beispiel Ali zu sagen: Du bist gemeint, genauso wie ich und wie demnächst alle Menschen, die der AfD irgendwann nicht mehr passen. – Denn Sie sind antidemokratisch. Wir nehmen die Antwort zur Kenntnis, aber wir übernehmen definitiv nicht das Framing und die Deutung der AfD, weder die Zuspitzung noch ihre Unterstellung. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
Berivan Aymaz
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegt eine Kurzintervention von der Fraktion der AfD vor. Allerdings wäre das die dritte Kurzintervention zu diesem Tagesordnungspunkt, und daher wird sie nicht zugelassen. Für die FDP spricht nun der Abgeordnetenkollege Herr Steffen.
Alexander Steffen FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine richtige Frage wird nicht dadurch falsch, dass die AfD sie stellt. (Zuruf von Dorothea Deppermann [GRÜNE]) Die Thesen der AfD sind aber genauso falsch wie die Antworten der Landesregierung. Die einen pauken nach Feierabend Dativ und Akkusativ, die anderen bestellen ihr Sprachzertifikat für 1.500 Euro bei TikTok, und der Staat kann beides nicht sicher unterscheiden. Die AfD fordert deshalb den Stopp aller Einbürgerungen und würde damit jeden bestrafen, der seine Prüfung ehrlich bestanden hat und sich hier eine ehrliche Zukunft aufbauen möchte. Die Landesregierung dagegen lässt alles laufen und schreibt, dass die meisten Zertifikate ord-Landtag nungsgemäß seien. Woher sie das weiß, obwohl sie es nicht einmal dokumentiert, bleibt ihr Geheimnis. Wir Freie Demokraten dagegen sagen ganz klar und entschlossen: Der deutsche Pass ist zu wertvoll, um ihn den Ehrlichen zu verweigern, und er ist zu wertvoll, um ihn Betrügern hinterherzuwerfen. (Beifall von der FDP und der AfD – Zuruf von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Ich kann jedem nur raten, sich die Antworten auf diese Große Anfrage durchzulesen. Sie lesen sich wie eine Abwesenheitsnotiz. (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Nein, umgekehrt!) Wie viele gefälschte Zertifikate gibt es bei uns? Das weiß die Landesregierung nicht. Wie viele Menschen sind damit eingebürgert worden? Keine Antwort. Steckt Organisierte Kriminalität dahinter? Keine Erkenntnisse. Gleicht man alte Fälle wenigstens mit den Prüfungsanbietern ab? Nicht geboten. Frau Ministerin, bei Ihnen müssten doch alle Alarmglocken schrillen: Im selben Dezember, in dem Ihr Haus „keine Erkenntnisse“ aufschreibt, waren rund 20 Leute aus Nordrhein-Westfalen auf dem Weg zu einer Sprachschule in Bayern, um unter falschem Namen Deutschprüfungen für andere Personen abzulegen. Zehn von ihnen wurden mitten in der Prüfung erwischt. Die Auftraggeber zahlten bis zu 6.000 Euro. Ermittelt wurde in Nürnberg, angeworben wurden sie bei uns. Die bayerische Polizei weiß in dieser Frage mehr als unsere eigene Landesregierung. Für die oberste Ausländerbehörde in diesem Land ist das ein Armutszeugnis. (Beifall von der FDP und der AfD – Gönül Eğlence [GRÜNE]: Guck mal, von wem du Ap- plaus bekommst!) Dieses Wegschauen kennen wir schon vom größten Abschiebeskandal der Bundesrepublik, der uns seit Wochen beschäftigt. 2024 stellten die Zentralen Ausländerbehörden in Coesfeld und Unna Listen mit 6.800 ausreisepflichtigen Personen zusammen und boten den Kommunen an, die Passersatzpapiere für diese Personen zu besorgen. Von 73 Behörden, die die Coesfelder Liste bekommen haben, nahmen nur vier dieses Angebot an, 18 antworteten überhaupt nicht. Wenig überraschend: Am Ende wurde so gut wie niemand abgeschoben. Zwei Jahre lang kommt in Ihrem Ministerium niemand auf die Idee, nachzufragen. Merken Sie was? Bei den Einbürgerungen zählt niemand, wie viele Papiere gefälscht sind. Bei den Abschiebungen fragt niemand, warum niemand die Passersatzpapiere haben will – zweimal dasselbe Ministerium, zweimal dasselbe Wegschauen. Ihr grünes Ministerium kennt nur eine Konstante: Verantwortungslosigkeit. (Beifall von der FDP) 14.10.2026 Und jetzt wird es gefährlich. Nach Ihren eigenen Zahlen werden den Menschen auf diesen Listen rund 12.000 Straftaten bis hin zu Verbindungen in die Organisierte Kriminalität zugerechnet. Das alles ist nur die Spitze des Eisbergs. Ausreisepflichtig sind in Nordrhein-Westfalen nämlich rund 56.000 Personen. Legen Sie endlich auch hier die Zahlen offen, wie viele Straftäter in Nordrhein-Westfalen insgesamt ausreisepflichtig sind, (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Das Thema ist Ein- bürgerung!) und priorisieren Sie diese Fälle endlich. Frau Ministerin, handeln Sie und schieben Sie Straftäter konsequent ab. (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Einbürgerung! – Zuruf von Dorothea Deppermann [GRÜNE]) Sonst erschleichen sich diese Leute im schlimmsten Fall eines Tages auch noch den deutschen Pass. Mit Blick auf die Zeit möchte ich Ihnen vor allem noch Lösungsansätze anbieten. Ich selbst habe viele Jahre bei einer Bank gearbeitet. Seit dem letzten Jahr ist es zu einer Selbstverständlichkeit geworden, dass bei Online-Überweisungen geschaut wird, ob IBAN und Name zusammenpassen. Genau dieses Vorgehen brauchen wir künftig auch bei Sprachzertifikaten. Es kann nicht sein, dass das Ergebnis der jeweiligen Anbieter nicht direkt an die Behörden übermittelt wird. Wir brauchen eine Echtheitsüberprüfung. (Zuruf von Dorothea Deppermann [GRÜNE]) Frau Ministerin, wir bitten Sie innig: Übernehmen Sie mit dem Land Verantwortung. Die Kommunen sind überfordert. Allein in Essen gibt es rund 10.000 offene Fälle. Sie alle müssen geprüft werden. Die Kommunen brauchen unsere Hilfe, und dafür sind Sie im Land verantwortlich. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP – Zuruf von Tim Achter- meyer [GRÜNE])
Berivan Aymaz
Für die Landesregierung hat nun Ministerin Schäffer das Wort. Verena Schäffer, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach dieser Debatte bin ich mir relativ sicher, welche beiden Reden wir anschließend auf Social Media finden werden. (Beifall von Gönül Eğlence [GRÜNE] – Heiter- keit von Volkan Baran [SPD]) Herr Steffen, nach den sehr ausführlichen Diskussionen, die wir in der Sondersitzung des Integrationsausschuss am 2. September und in der Sitzung am 23. September zur sogenannten Coesfelder Liste Landtag geführt haben, finde ich es schon sehr erstaunlich, was Sie vom Redepult aus von sich geben. Denn Sie müssten eigentlich wissen – Sie waren in den Sitzungen zumindest physisch anwesend –, (Heiterkeit von Gönül Eğlence [GRÜNE]) dass ich dort sehr deutlich gesagt habe, dass wir als Ministerium für Transparenz und Aufklärung rund um die sogenannte Coesfelder Liste sorgen. (Andreas Keith [AfD]: Sie haben es gesagt, aber Sie machen es nicht!) Das tun wir mit sehr viel Sorgfalt. (Marcel Hafke [FDP]: Wann?) Das tun wir mit sehr viel Akribie, weil es viele Fragen gibt. (Andreas Keith [AfD]: Was haben Sie schon gemacht?) – Was wir schon gemacht haben? Wir haben schon eine Menge gemacht. (Andreas Keith [AfD]: Wo? – Enxhi Seli-Zach- arias [AfD]: Was haben Sie denn schon ge- macht? Was denn, was denn?) – Das müssten Sie wissen, weil Sie am 23. September da waren. Ich werde hier nicht jeden Schritt einzeln aufführen. Dazu waren die Sitzungen zu detailliert. (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Dafür gibt es ein Protokoll! Lesen Sie es doch mal nach!) Wer dort war, hätte es mitbekommen können und mitbekommen müssen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Ich sage zumindest stichwortartig, was wir gemacht haben, weil ich hier nicht stehen lassen will, wir hätten nichts getan. Das entspricht einfach nicht der Wahrheit. Wir haben mehrere Nachfragen an die Ausländerbehörde Köln gestellt. Wir arbeiten eng mit der Aufsichtsbehörde der Bezirksregierung Köln zusammen. Wir gehen den verschiedenen Fragen nach. Das betrifft sowohl die Frage, was mit der sogenannten Westbalkanliste passiert ist, als auch die Frage nach der sogenannten Irakliste. Herr Steffen, ich möchte Sie an dieser Stelle daran erinnern, was damals, im Herbst 2024, das Ziel des MKJFGFI war. Als man die Listen über die ZAB Unna, die Zentrale Ausländerbehörde Unna, und über die RRKs, also über die Bezirksregierungen, an die kommunalen Ausländerbehörden gegeben hat, war das Ziel, die Rückführungen und die Anmeldungen für Chartermaßnahmen in den Westbalkan und 14.10.2026 in den Irak wieder zu erhöhen. Dieses Ziel ist in beiden Fällen erfüllt worden. (Zuruf von Alexander Steffen [FDP]) In beiden Fällen hat es – und mit Blick auf die Zahl ist das ein Zufall – jeweils 143 Passersatzpapierbeschaffungsverfahren gegeben. Das heißt: Die kommunalen Ausländerbehörden sind ihrer Aufgabe nachgekommen und haben entsprechende Reisedokumente angefordert, um Rückführungen durchführen zu können. Auch die so in der Kritik stehende Ausländerbehörde Köln hat 41 Passersatzpapierverfahren im Rahmen der Coesfelder Liste – es geht also um den Westbalkan – angestrebt und beantragt. Das heißt: Das vom MKJFGFI gesetzte Ziel, dass wieder mehr angemeldet werden soll, ist erwiesenermaßen erfüllt worden. Deshalb gab es seitens des Ministeriums auch keinen Grund, bei den einzelnen Behörden nachzufragen, denn das Ziel wurde ja erreicht. Wenn Sie mich auffordern, zu handeln, dann will ich noch einmal sehr deutlich sagen: (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Wir haben, obwohl wir uns gerade noch in der Aufklärungsphase befinden, bereits fünf Punkte vorgelegt. Diese fünf Punkte haben im Wesentlichen drei Ziele. Das erste Ziel ist – das ist die Linie der Landesregierung –, dass wir bei der Rückführung eine Priorität auf die Rückführung von Straftätern und Gefährdern setzen. Wir erwarten, dass auch die kommunalen Ausländerbehörden diese Priorisierung vornehmen. Dabei unterstützen wir die kommunalen Ausländerbehörden.
Berivan Aymaz
Frau Ministerin, ich unterbreche kurz, weil es nämlich den Wunsch nach einer Zwischenfrage des Abgeordneten Herrn Keith von der AfD gibt. Verena Schäffer, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Ja, sehr gerne. Das gibt mir noch mehr Redezeit.
Berivan Aymaz
Es ist Frau Seli-Zacharias; Entschuldigung.
Enxhi Seli-Zacharias AfD
Verzeihung, Frau Präsidentin, ich habe die Abstimmungskarte meines Kollegen benutzt. Frau Ministerin, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben gerade selbst gesagt, Sie seien immer noch in der Aufklärungsphase. Jetzt sind ja Wochen vergangen, und Ihr Ministerium Landtag konnte bislang auf Dutzende Anfragen, ob in Präsenz oder auf Kleine Anfragen, keine Rückmeldung auf die Frage geben, wie viele Straftäter sich darunter befinden. Ich finde das schon mehr als bedenklich, wenn Sie zu dieser Frage nach Wochen der Kooperation mit dem Innenministerium nach wie vor keine Antwort geben können. Können Sie dazu bitte noch einmal Stellung beziehen? – Vielen Dank. Verena Schäffer, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Ja, sehr gerne. Denn es ist schlichtweg falsch, was Sie sagen. Wir haben die Zahlen dem Integrationsausschuss entsprechend vorgelegt. (Zuruf von Enxhi Seli-Zacharias [AfD]) Wir haben uns sowohl die Personen der sogenannten Irak-Liste wie auch von der sogenannten Westbalkan-Liste sehr genau angeschaut. Wir haben einen Abgleich mit den polizeilichen Datenverarbeitungssystemen IGVP und ViVA vorgenommen. Die Zahlen habe ich im Integrationsausschuss vorgestellt. (Enxhi Seli-Zacharias [AfD]: Wie lauten die Zahlen denn?) – Die Zahlen kennen Sie. Ich habe sie vorgestellt. (Enxhi Seli-Zacharias [AfD]: Die haben Sie nicht vorgestellt!) – Doch, ich habe sie vorgestellt. Schauen Sie ins Protokoll. Das ist ja nicht so schwer. Sie wurden in den Sitzungen ausführlich diskutiert. Wir sind aktuell dabei, die Zahlen mit dem Justizministerium abzugleichen (Zuruf von Enxhi Seli-Zacharias [AfD]) und erwarten in Kürze die Zahlen darüber. Es geht jetzt nämlich darum, zu schauen, wie viele Verurteilungen in welchen Deliktsbereichen im Einzelnen vorliegen, damit wir weiterhin tief hineingehen können. Daran arbeiten wir gerade. (Enxhi Seli-Zacharias [AfD]: Nein!) Ich habe es gerade gesagt: Wir sind dabei, weiter aufzuklären. (Enxhi Seli-Zacharias [AfD]: O Gott!) Wir schauen uns bzw. die Bezirksregierung Köln schaut sich den Prüfbericht der Stadt Köln an. Darauf warten wir. Wenn uns die Auswertung der Bezirksregierung vorliegt, dann können wir als Nächstes die Bewertung vornehmen. Ich komme auf die fünf Punkte zurück. Ich war gerade bei Punkt eins. Punkt zwei ist, dass wir die Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde stärken wollen. 14.10.2026 Punkt drei ist, dass wir den Menschen, die die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen oder auf einem guten Weg dorthin sind, die rechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen, einen dauerhaften Aufenthalt und die Möglichkeiten gewähren wollen, die ihnen das Bleiberecht gibt. Wir bekommen auch von Handwerkskammern und den IHKs immer wieder die Rückmeldung, dass es in Deutschland geduldete Menschen gibt, die gut integriert sind, deren Kinder hier zur Schule gehen und die sich nichts haben zu Schulden kommen lassen. Diese sollen das Bleiberecht bekommen, das ihnen gesetzlich zusteht. Dabei werden wir sie unterstützen. Um auf die Große Anfrage zurückzukommen: Ich finde es bemerkenswert, dass die AfD damit sehr deutlich macht, dass sie im Kern darauf abzielt, Zweifel an der Integrität von Einbürgerungs- und Aufenthaltsverfahren zu säen und staatliche Verfahren pauschal in Misskredit zu bringen. Genau darum geht es hier. Wir als Landesregierung haben die Hinweise auf gefälschte Sprach- und Integrationszertifikate sehr ernst genommen. Dafür braucht es die Große Anfrage der AfD-Fraktion nicht. Es hat Hinweise gegeben. Das Ministerium hat mit dem entsprechenden Erlass von 2025 reagiert. Wir haben das Thema auch im Rahmen des Weiterbildungsprogramms für Mitarbeitende der Ausländerbehörden aufgegriffen. Herr Steffen, dass Sie hier in den Raum stellen, dass die Ausländerbehörden nicht zwischen originalen und gefälschten Dokumenten unterscheiden könnten, ist schlichtweg falsch. Hören Sie auf, solche Unterstellungen zu verbreiten. Genau darauf bereiten wir die Menschen in den Behörden doch vor, geben dazu Fortbildungen und Hinweise. Wir sind auch mit den Sicherheitsbehörden und dem Innenministerium im engen Austausch, weil wir das sehr ernst nehmen und weil Kriminalität natürlich bekämpft werden muss. (Marcel Hafke [FDP]: Das Innenministerium weiß von nix!) Das ist unsere Linie. Das tun wir entsprechend. Ich will sehr deutlich sagen: Es gibt keine Grundlage für eine pauschale Unterstellung eines Täuschungsverdachtes. Deshalb gibt es auch keinen Anlass für eine flächendeckende nachträgliche Überprüfung. Es gibt auch keinen Anlass für ein Moratorium. Ich freue mich, wenn sich Menschen mit Zuwanderungsgeschichte dazu entscheiden, die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen und Bürgerinnen und Bürger dieses Landes zu werden. Wir sollten das mit ihnen feiern, was wir in Einbürgerungsfeiern gemeinsam auch tun. Wir sollten diesen Menschen nicht mit einem pauschalen Misstrauen begegnen. – Vielen Dank. Landtag (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Volkan Baran [SPD] – Volkan Baran [SPD]: Richtig!)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Die Landesregierung hat ihre Redezeit zwar sichtbar um 2 Minuten und 7 Sekunden überzogen. (Zuruf von Enxhi Seli-Zacharias [AfD]) – Moment. Allerdings haben wir uns im Präsidium noch einmal ausgetauscht. Bei der Fragezeit wurde die Zeit versehentlich nicht gestoppt, sodass wir sagen würden: Sie hat die Redezeit eigentlich um 1 Minute und 30 Sekunden überzogen. Die 30 Sekunden würden wir also abziehen. Es liegt eine weitere Wortmeldung von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Steffen vor. Ich nehme auch die Abgeordnete Frau Seli-Zacharias auf. (Marcel Hafke [FDP]: Die Regierung kann so lange reden, wie sie will!) – Was war Ihre Frage? (Marcel Hafke [FDP]: Die Redezeiten werden bei der Regierung gar nicht angerechnet!) Nein, es geht darum, transparent zu machen, welche Redezeit von der Landesregierung überzogen wurde, die dann den Fraktionen zusteht. Wenn die Redezeit nicht um 2 Minuten, sondern um 1 Minute und 30 Sekunden überzogen wurde, dann würden wir genau diese Redezeit auch den Fraktionen zur Verfügung stellen. Das ist der Hintergrund. – Bitte schön, Sie haben das Wort, Herr Steffen.
Alexander Steffen FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Ministerin, Sie sind gerade ausführlich auf mich eingegangen. Ich will Ihnen einmal beweisen, dass ich nicht nur physisch in den Ausschusssitzungen war, sondern Ihnen sehr genau zugehört habe, und möchte die Öffentlichkeit darüber informieren, was alles Sie vergessen haben, zu berichten. Sie haben davon gesprochen, dass die Coesfelder Liste und die Unnaer Liste mit der Idee entstanden sind, dafür zu sorgen, dass die Chartermaschinen voller werden. Sie haben gesagt, das Ziel sei erreicht worden. (Zuruf von Peter Blumenrath [CDU]) Sie haben recht: Das war die Linie der Landesregierung – nicht nur dieser Ministerin, sondern von Hendrik Wüst. Er hat im Februar selbst gesagt, wir bräuchten wöchentlich volle Abschiebeflieger. Wissen Sie eigentlich, was das Ergebnis dieser Ansage war? 15 Chartermaschinen seit dem Jahreswechsel 2024/2025 und seitdem sage und schreibe 130 Abschiebungen. Das ist nicht das, was Sie gesagt haben. Das ist alles andere als ein Erfolg, Frau Ministerin. 14.10.2026 (Beifall von der FDP und der AfD) Ich muss sagen, dass es schon fast eine Frechheit ist, mir zu unterstellen, ich würde hier über Straftäter sprechen, über die Sie aufgeklärt hätten. Sie haben es dann ja in einem Nebensatz noch korrigiert. Sie haben aufgrund des öffentlichen Drucks über die Straftäter der Coesfeld- und der Unna-Liste aufgeklärt. Das ist alles nur die Spitze des Eisbergs. (Verena Schäffer, Ministerin für Kinder, Ju- gend, Familie, Gleichstellung, Flucht und In- tegration: Das ist Quatsch! Das stimmt nicht!) Sie haben unsere Anfrage, wie viele Straftäter unter den rund 56.000 ausreisepflichtigen Personen in Nordrhein-Westfalen sind, immer noch nicht beantwortet. Wir warten auf diese Zahlen, und dann sehen wir uns hier wieder. Bei dieser Debatte gewinnen Sie gar nichts. (Beifall von der FDP)
Berivan Aymaz
Für die Fraktion der AfD spricht nun die Abgeordnete Frau Seli-Zacharias.
Enxhi Seli-Zacharias AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich will auch noch eine Sache zur allgemeinen Aufklärung beitragen. Sowohl im vergangenen Plenum als auch im Ausschuss und in Dutzenden Anfragen wollten wir von Ihnen in Kooperation mit dem Innenministerium wissen, wie hoch der Personenkreis derjenigen ist, die in diesem Deliktfeld sicherheitsrelevant sind. Es geht also tatsächlich um staatsschutzrelevante Erkenntnisse. Das haben wir Sie mehrfach gefragt. Es sind Wochen vergangen. Wie kann es sein, dass Ihre beiden Ministerien nicht in der Lage sind, sich zu einem Personenkreis in Bezug auf staatsschutzrelevante Delikte zu äußern? Dazu können Sie bis heute nichts sagen. Das haben wir schriftlich. Sie haben dazu nichts gesagt, und Sie können dazu anscheinend nichts sagen. Auch Innenminister Reul kann dazu nichts sagen. Das macht die Lage noch viel gewaltiger, vor allem auch, weil hier im Hause immer noch der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zu Solingen läuft. Nach diesem schrecklichen Terroranschlag sind in dieser Landesregierung Verantwortliche immer noch nicht in der Lage, das Thema „Sicherheitsinteressen“ wirklich hoch zu hängen. Das ist nicht nur bedenklich, vielmehr tragen Sie am Ende des Tages – wie so oft hier vorne, betone ich es – die Verantwortung für die Toten in diesem Land, wenn Sie so lasch mit diesen Informationen umgehen. (Zuruf von der SPD: Ach Gott!) Landtag Das ist nicht nur unredlich, sondern auch schändlich in Bezug auf die Sicherheitsinteressen unserer Bürger. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD – Zuruf von Angela Frei- muth [FDP])
Berivan Aymaz
Es liegen noch weitere Wortmeldungen vor. Für die Fraktion der SPD hat nun Abgeordnetenkollege Klute das Wort.
Thorsten Klute SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Politik neigt dazu, Scheinlösungen zu präsentieren. Ich nehme meine Partei da gar nicht aus. Im Eifer des Gefechts ist es hier und da vielleicht mal so, dass da etwas herauskommt, was nicht belegbar ist. Diesen Eindruck hatte ich eben auch beim Kollegen der FDP, der zu Abschiebungen sprach. Ich empfehle dringend, mal mit Praktikerinnen und Praktikern aus den Ausländerbehörden zu sprechen. Zum Glück haben wir in Deutschland keine ICE-Einheiten wie die gegenwärtige Regierung in den USA. (Enxhi Seli-Zacharias [AfD]: Noch nicht! – Gönül Eğlence [GRÜNE]: Davon träumen Sie!) Die scheitern damit übrigens kläglich und schießen – im wahrsten Sinne des Wortes – kräftig gegen die eigene Bevölkerung. (Enxhi Seli-Zacharias [AfD]: Gegen Terroris- ten und Straftäter!) Deswegen rate ich dringend dazu, bei Abschiebungen bzw. Forderungen nach Abschiebungen ganz genau auf die Praxis zu schauen. Migrationssteuerung – die ich auch für richtig und wichtig halte – geschieht vor allem über Einwanderungsregelungen, die an den Außengrenzen dann natürlich entsprechend kontrolliert werden müssen. Bei Abschiebungen warne ich davor, Sand ins Getriebe zu streuen. Herr Kollege Steffen, ich hatte bei Ihnen gerade den Eindruck, dass Sie nicht nur eine ganze Menge Sand ins Getriebe, sondern auch in die Augen der Bevölkerung gestreut haben. Lassen Sie uns damit sachlich umgehen. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Abgeordnetenkollegin Frau Eğlence.
Gönül Eglence GRÜNE
Ich muss mein Erstaunen darüber artikulieren, dass wir eigentlich über eine Große Anfrage zum Thema „Einbürgerungen“ sprechen, das Ganze, Herr Steffen, dann aber direkt mit Abschiebungen verknüpft wird. 14.10.2026 (Zuruf von Enxhi Seli-Zacharias [AfD]) Ich weiß nicht genau, welche Links in Ihrem Hirn dazu führen, dass Sie Menschen, die einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus haben, (Zuruf von Enxhi Seli-Zacharias [AfD]) die einen Anspruch erworben haben, die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen, mit Menschen in Verbindung bringen, die abgeschoben werden können. (Beifall von den GRÜNEN) Ich möchte für das Protokoll festhalten, dass die AfD in ihrer Großen Anfrage pauschal alle eingebürgerten Menschen – zu denen übrigens auch ich gehöre – unter Verdacht stellt. Mit dieser Großen Anfrage degradieren Sie bereits eingebürgerte Menschen zu Deutschen zweiter Klasse. (Enxhi Seli-Zacharias [AfD]: Nein!) – Doch. – Das gilt übrigens auch für Menschen, die Nachkommen von ehemaligen Gastarbeitenden sind, bei denen Sie um Wähler*innenstimmen buhlen. Das wollen wir auch einmal festgehalten haben. (Beifall von den GRÜNEN und Alexander Vogt [SPD] – Zurufe von Enxhi Seli-Zacharias [AfD] und Christian Loose [AfD])
Berivan Aymaz
Für die Landesregierung hat nun Ministerin Frau Schäffer das Wort. Verena Schäffer, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Liebe Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe in der Sitzung am 2. September dieses Jahres ausführlich davon berichtet, dass zu 2.100 von insgesamt rund 6.800 Personen auf diesen beiden Listen – 1.573 auf der Coesfeld-Liste, 5.250 auf der Irak-Liste – strafrechtliche Erkenntnisse vorliegen. Diese Zahlen sind bekannt. Es liegt aber nicht vor – dazu habe ich eben ausgeführt –, wie viele Verurteilungen es gibt. Wir sind weiterhin dabei, das herauszuarbeiten, weil wir das benötigen, um diese Straftaten, diese Delikte einordnen zu können. (Zuruf von Enxhi Seli-Zacharias [AfD]) Wir haben in der letzten Sitzung außerdem gesagt, dass wir die Daten abgeglichen haben, und zwar sowohl mit dem Bereich der Organisierten Kriminalität als auch mit dem die Sicherheitskonferenz betreffenden Bereich. Das mussten wir händisch machen, weil es keinen automatischen Datenabgleich gibt. Dazu habe ich im Ausschuss berichtet: neun Fälle von 5.250 der Irak-Liste, von denen vier Fälle aus der SiKo bereits abgeschlossen sind. Ich will damit sagen: Es gibt eine sehr enge Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden. Es hat den Abgleich mit der Landtag SiKo gegeben. Die gute Nachricht: Die Personen werden als Fälle in der SiKo geführt und auch entsprechend bearbeitet. Das bedeutet: Wir sind da sehr eng dran. Ich möchte an dieser Stelle aber auch noch einmal sehr, sehr deutlich sagen: Es gibt keinen Generalverdacht gegenüber Geflüchteten oder ausländischen Personen. Auch die polizeilichen Kriminalstatistiken machen immer wieder deutlich, dass bei diesen nicht mehr Kriminalität als bei deutschen Staatsangehörigen vorliegt. (Enxhi Seli-Zacharias [AfD]: Doch!) Das wird hier ja gerade suggeriert. Ich halte das für gefährlich. Mich wundert es nicht, dass Sie versuchen, es immer wieder zu suggerieren, weil Sie ein Menschenbild zeichnen wollen, das falsch ist und Sie politisch für sich verwenden wollen. (Beifall von den GRÜNEN und Thorsten Klute [SPD] – Christian Loose [AfD]: Meinen Sie, die Polizisten lügen? – Thorsten Klute [SPD]: Wie viele Straftäter gibt es denn in der AfD?) Ich möchte an der Stelle auch Folgendes sagen: Wenn hier immer wieder dargestellt wird, warum denn nicht mehr rückgeführt wird, dann gehen Sie damit ganz klar auch die Mitarbeitenden in den kommunalen Ausländerbehörden an. Das lasse ich so nicht stehen. Denn diese arbeiten in einem hochkomplexen Rechtsgebiet, was sich übrigens auch immer wieder durch neue Gesetze auf der Bundesebene, durch Rechtsprechung ändert. Wir reden im Aufenthalts- und Asylrecht also von einer sehr komplexen Rechtsmaterie. Sie sagen mit den Vorwürfen, die hier geäußert werden, und übrigens auch mit dem geäußerten Verdacht, die Mitarbeitenden würden Fälschungen nicht erkennen, im Grunde, dass die Menschen in den Kommunen vor Ort schlechte Arbeit leisten würden. (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Und noch mehr!) Ich möchte mich ganz klar vor die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen, die jeden Tag gute Arbeit leisten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD – Christian Loose [AfD]: Es kann ja an der Ausstattung und nicht an den Mitarbeitern liegen!) Dass vollziehbar ausreisepflichtige Personen nicht rückgeführt werden können, hat sehr viele Gründe. Das hat auch der Oberbürgermeister von Köln sehr deutlich gemacht. Es haben aber auch die kommunalen Spitzenverbände mitgegeben: Es muss immer im Einzelfall geprüft werden. Es fehlen nicht immer nur Reisedokumente, sondern es gibt humanitäre Aufenthaltsgründe, es gibt medizinische Gründe, warum Personen nicht rückgeführt werden können. Ganz oft ist es so, dass Herkunfts-14.10.2026 länder die Menschen nicht zurücknehmen. Daran scheitern viele Rückführungen. (Zuruf von Christian Loose [AfD]) Sie stellen das nach dem Motto dar, hier würde nicht gearbeitet und Rückführungen würden nicht durchgeführt. Es liegt aber an diesen vielen Gründen, die Sie vielleicht nicht hören wollen, die aber zur Wahrheit dazugehören. Ich bin sehr dafür, dass man sich diese komplexe Materie auch einmal im Detail anschaut und man hier weder einen Generalverdacht gegenüber Geflüchteten ausspricht – das ist mir ganz wichtig – noch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kommunen unterstellt, sie würden keine gute Arbeit leisten. Das finde ich nicht in Ordnung. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Thors- ten Klute [SPD] – Marcel Hafke [FDP]: Das hat doch keiner gemacht! – Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] – Marcel Hafke [FDP]: Probleme darf man nicht ansprechen!)
Berivan Aymaz
Um ganz transparent deutlich zu machen: Die Ministerin hat die Redezeit noch einmal um ungefähr vier Minuten – wir berechnen das nicht so ganz genau, können das aber gerne machen – überzogen. Diese Zeit steht selbstverständlich auch den Fraktionen zur Verfügung. Gibt es weitere Wortmeldungen? – Für die Fraktion der AfD die Abgeordnete Frau Seli-Zacharias. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Enxhi Seli-Zacharias AfD
Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Ich will einmal kurz mit dem letzten Punkt beginnen, Frau Ministerin. Es mag vielleicht dieses typische politische Taktieren sein, sich mit ruhiger Stimme hier vorne hinzustellen und sich vor die Mitarbeiter zu stellen und so zu tun, als seien Sie großmütterlich in der Verantwortung, die Mitarbeiter zu schützen. Frau Ministerin, machen wir uns doch aber bitte einmal ganz ehrlich: Was passiert denn jeden Tag in den kommunalen Ausländerbehörden? Da gibt es viele redliche Mitarbeiter, die Tag für Tag resignieren. Denn die Arbeitsbelastung ist extrem. Dann kommen noch – Herr Blumenrath, das habe ich vorhin schon gesagt – Fälle von Korruption hinzu. Das sind nicht wenige Fälle, das ist eine ganze Serie, das ist eine ganze Doku, die wir in Nordrhein-Westfalen inzwischen daraus machen können. (Bianca Winkelmann [CDU]: Wer kann das machen?) Da jagt der eine Skandal in der einen Ausländerbehörde den nächsten. Und ja, es hat den Effekt – das habe ich auch in meiner Rede gesagt –, dass das die Landtag redlichen Mitarbeiter trifft, denn das, was da passiert, ist atmosphärisch alles andere als gesund. Frau Ministerin, da können Sie sich überhaupt nicht authentisch hier vorne hinstellen und so tun, als würden Sie die Mitarbeiter schützen – im Gegenteil. Was wünschen sich denn viele Mitarbeiter? Dass sie nicht von oben den Druck erleiden müssen, die Quoten zu erfüllen: Einbürgerung jeden Tag. Wir alle können doch beobachten, wer heutzutage eingebürgert wird. Es sieht doch jeder, dass nicht einmal im Ansatz die Quote der Mindestanforderungen gelingt. (Bianca Winkelmann [CDU]: Ich sehe das nicht! – Peter Blumenrath [CDU]: Das ist doch eine Unterstellung!) Das sage ich übrigens als jemand, der sich selbst in dieses Land hat einbürgern lassen. Ich weiß noch ganz genau, was ich dafür erbringen musste. (Bianca Winkelmann [CDU]: Damit zeichnet die AfD wieder ein Bild des Untergangs!) Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Das war richtig so. Natürlich waren das harte Anforderungen, aber es ist richtig so. Es ist genau richtig. Lassen Sie sich das von jemandem sagen, die selbst diese Anforderungen erfüllen musste. Hier läuft etwas gewaltig schief. Bitte stellen Sie sich also nicht hier vorne hin und tun Sie nicht so, als würden Sie sich vor die Mitarbeiter stellen. Da draußen sind sehr viele redliche Mitarbeiter, die die Schnauze voll haben, denen es tagtäglich wirklich wehtut, dass sie teils sogar das Gesetz brechen müssen, beugen müssen, um Ihren Anforderungen, Ihren politischen Anforderungen von oben gerecht zu werden. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Das ist einfach falsch!) Diese grün-schwarze Landesregierung betreibt ein Einbürgerungsturbo um jeden Preis. Und was tun Sie? Sie bürgern mitunter die Falschen ein. (Bianca Winkelmann [CDU]: Wer?) Die Richtigen werden gerne einfach mal abgelehnt. (Bianca Winkelmann [CDU]: Wer?) – Ich weiß, wer. Das können Sie sich gerne einmal in den Rathäusern angucken. Ich kann das aus Gelsenkirchen sehr deutlich berichten. Was Sie gerade zum Beispiel massenhaft in diesem Land machen, ist, die Syrer, die eigentlich nach Hause geschickt gehören, (Bianca Winkelmann [CDU]: Wir?) in einem Turboverfahren einzubürgern, weil Sie sich nämlich hinstellen und sagen: Wir wollen die Zahlen beschönigen. (Bianca Winkelmann [CDU]: Das stimmt doch gar nicht! Lesen Sie doch mal die Zeitung!) 14.10.2026 Wen wir nicht zurückschicken können, bürgern wir lieber ein. Das ist Ihr politisches Credo, und das ist das Grundproblem in diesem Land. (Christian Loose [AfD]: Schicken Sie sie zu- rück!) Deshalb sage ich ganz offen und ehrlich: Ich kenne meine Wähler. Ja, das sind sehr viele Migranten – vor allem im Ruhrgebiet. Das tut den Grünen weh. Zu unseren Wählern gehören aber auch all diejenigen, die in diesen staatlichen Behörden das Staatsversagen Tag für Tag mitbekommen. Wen wählen sie? Die AfD! (Beifall von der AfD)
Berivan Aymaz
Frau Seli-Zacharias, dass wir in der Debatte wirklich mehrere Runden drehen, macht deutlich, dass wir es für wichtig halten, dass auch bestimmte Rechte für Parlamentarier gelten. Zu unserer demokratischen Streitkultur gehört aber auch, dass Grenzen nicht überschritten werden. Ich finde es schon grenzwertig, wenn einer Landesregierung pauschal vorgeworfen wird, sie würde, Recht und Gesetz beugen. (Thorsten Klute [SPD]: Für die Toten verant- wortlich zu sein!) Das finde ich schon problematisch, muss ich sagen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das möchte ich hier nicht so stehen lassen. Daher bitte ich Sie alle noch mal, auch in der Wortwahl und in Äußerungen ein bisschen abzurüsten und bei der Debatte sachlich zu bleiben. Jetzt hat für die SPD der Abgeordnetenkollege Herr Baran das Wort.
Volkan Baran SPD
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich als Oppositionspolitiker weise das von uns, dass Sie von der Landesregierung für den Tod verantwortlich sind. (Zuruf von Enxhi Seli-Zacharias [AfD]) Für den Tod sind geistige Brandstifter wie Sie verantwortlich, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der CDU) Ja, die Kolleginnen und Kollegen der Ausländerbehörden haben die Schnauze voll. Ich bin hier im Land viel unterwegs. Die haben die Schnauze voll von dem Hass, von der Hetze und von der Spaltung, die Sie betreiben. Die Kolleginnen und Kollegen in den Ausländerbehörden hätten durchaus die Möglichkeit, freiwillig in andere Bereiche zu wechseln. Sie arbeiten aber dort, gerade um Recht und Ordnung durchzusetzen, um nicht abzuschieben, sondern den Menschen, die Landtag hierherkommen und nach Recht und Gesetz hier bleiben dürfen, das möglichst zu ermöglichen. (Christian Loose [AfD]: Die vor Assad geflohen sind!) Übrigens ist die deutsche Staatsbürgerschaft schon lange kein Geschenk mehr. Ein Geschenk war sie vielleicht damals, als Sie eingebürgert worden sind, Frau Seli-Zacharias. (Zuruf von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Die Leute werden durchleuchtet wie nie zuvor. Sie werden befragt. Sie müssen eine Einkunft haben. Sie müssen dieses Land bereichern. (Zuruf von Enxhi Seli-Zacharias [AfD]) Übrigens werden 30 % derjenigen, die abgelehnt werden, nachdem sie alle ihre Papiere zusammen haben, bei eben diesem persönlichen Gespräch, das gerade genannt worden ist, abgelehnt. Daher funktioniert der Staat. Die deutsche Staatsbürgerschaft steht am Ende eines Integrationsprozesses, und es ist gut so, dass wir einbürgern, weil wir diese Menschen brauchen. (Beifall von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Was wir nicht brauchen, ist eine faschistische AfD. (Beifall von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Deswegen: für Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Ordnung – AfD-Verbot jetzt. – Danke schön, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Enxhi Seli-Zacharias [AfD]: Das wird die SPD auch nicht retten! – Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Irgendwann ist Schluss mit diesem Gehetze! – Zuruf von Enxhi Seli-Zacharias [AfD] – Volkan Baran [SPD]: Widerstand ist jetzt wichtig gegen Faschisten!)
Berivan Aymaz
Es liegt noch die Wortmeldung von Herrn Steffen von der FDP vor.
Alexander Steffen FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das ist eine aufgeheizte Debatte. (Thorsten Klute [SPD]: Warum wohl?) Ich muss sagen: Die Vernunft kommt mir zu kurz. Auf der einen Seite höre ich quasi nur: Der Rechtsstaat funktioniert. Das wird schon alles ganz korrekt sein bei den Einbürgerungen. – Wir sehen bei den Abschiebungen; da funktioniert sehr wenig. Auf der anderen Seite höre ich: alles eine einzige Katastrophe. Ich glaube, die Probleme sind so real, dass diese Antwort, die die Landesregierung und die SPD hier geben, definitiv die falsche ist und viel zu kurz greift. 14.10.2026 (Beifall von der FDP und Enxhi Seli-Zacharias [AfD] – Zuruf von Volkan Baran [SPD]) Liebe Frau Ministerin, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass Sie jetzt die Straftäter überprüft haben, auch was Gefährder angeht. Ich weise nur darauf hin: Was Sie in der Ausschusssitzung vorgestellt haben, waren die Iraker und die Menschen aus dem Westbalkan. – Ich bin sehr gespannt auf die Antwort der Landesregierung dazu, wie es in diesem Land insgesamt aussieht. Was ich schon sagen kann – eine Antwort liegt ja vor; sie kam Ende der letzten Woche –, ist, wie vor Ort tatsächlich abgeschoben wird. Ich habe nachgefragt, wie in den einzelnen Kommunen der prozentuale Abschiebeanteil ist. Und was stellen wir da fest? Wir haben eine enorm große Spanne. Allein die Zahlen belegen schon, dass Ihr Pauschalurteil „Da läuft alles super“ nicht stimmen kann, (Beifall von der FDP) wenn in einer Stadt wie Wuppertal nur unter 1 % der Ausreisepflichtigen abgeschoben werden können. Deswegen bitte ich auch Sie: Bringen Sie hier ein bisschen mehr Objektivität und Faktentreue rein. Wischen Sie nicht alle Probleme weg. Die Menschen wissen, dass diese Probleme vorhanden sind. Ich kann Ihnen nur raten: Schauen Sie morgen gerne und unbedingt mal beim WDR rein. Der hat das ganz toll aufgearbeitet. Ich hoffe, Ihr Ministerium nimmt diese Recherche und diese Arbeit sehr ernst. Denn wir haben alle ein Interesse: Wir wollen, dass dieser Rechtsstaat funktioniert. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Der funkti- onierte auch, bevor Sie im Parlament waren!) Dieser Rechtsstaat wird nur dann funktionieren, wenn ausreisepflichtige Personen auch abgeschoben werden können. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Unver- schämtheit!) – Dass Sie das so aufregt, ist Ihr Problem. (Beifall von der FDP – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Es reicht jetzt langsam! Nur noch Unterstellungen hier! – Enxhi Seli-Zacharias [AfD]: Wollen Sie jetzt die Meinung diktieren? – Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])
Berivan Aymaz
Meine Damen und Herren, ich bitte jetzt um Ruhe. Das gilt auch für Sie, Frau Seli-Zacharias, und für Sie, Herr Mostofizadeh, genauso. Wir haben jetzt mehrere Schleifen gedreht. Daher glaube ich, dass ziemlich alle die Möglichkeit hatten, sich zu Wort zu melden. Jetzt gibt es keine weiteren Wortmeldungen. Somit sind wir am Schluss der Landtag Aussprache. Ich stelle fest, dass damit die Beratung über die Große Anfrage 38 der Fraktion der AfD abgeschlossen ist. Wir kommen zu: 10 Mitarbeiterbeteiligung im Mittelstand stärken – Wettbewerbsfähigkeit sichern und Bürokratie abbauen Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/21615 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der CDU dem Abgeordnetenkollegen Herrn Scheen-Pauls das Wort.
Daniel Scheen-Pauls CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Chef will seine Mitarbeiter an seiner Firma beteiligen, aber er schafft es nicht. Diese Geschichte stimmt; ich habe den Mann selbst besucht. Er führt ein Unternehmen mit einem sehr jungen Team. Seine Frage war: Wie gewinne ich junge Leute für meinen Betrieb, und vor allen Dingen wie halte ich junge Menschen in meinem Betrieb? Er dachte sich: Beteiligung an meinem Unternehmen ist da doch gar keine schlechte Idee. Denn wer den Betrieb mit aufbaut, der soll am Ende des Tages auch etwas davon haben. – Dann fing er an: Termin beim Steuerberater, Termin beim Rechtsanwalt, Termin beim Notar. Am Ende hatte er nichts, keine Beteiligung, keine Lösung, weil es kein fertiges Modell für einen kleinen Betrieb wie seinen gab. Der Chef will teilen, aber es ist viel zu kompliziert. Das wollen wir einfacher machen. Junge Leute wollen ordentlich bezahlt werden, und das auch zu Recht. Sie fragen sich aber eben auch: Kann ich hier etwas bewegen? Sieht jemand, was ich hier leiste? Und habe ich hier eine Zukunft? – Beteiligung kann darauf eine starke Antwort sein. Dann heißt es nicht mehr: „Ich arbeite hier“, sondern dann heißt es: „Ich baue hier auch etwas auf.“ Für uns als CDU ist das soziale Marktwirtschaft. Leistung soll sich lohnen, nicht nur im Konzern, sondern auch in der Agentur, im Familienunternehmen, im Handwerksbetrieb. Gerade dort geht es ganz oft auch um die Frage: Wer führt den Betrieb denn irgendwann mal weiter? Wer seine Leute beteiligt, der öffnet auch den Weg dahin, die Nachfolge zu regeln. Ganz oft stehen wir vor dieser Situation. Konzerne haben für solche Fragen ganze Abteilungen. Der Handwerksmeister hat dafür allerdings nur seinen Feierabend. Und genau da setzen wir an. 14.10.2026 Der Bund hat die Steuerregeln schon verbessert, und das ist eine sehr gute Entwicklung gewesen. Bei den kleineren Betrieben kommt das aber noch nicht an. Die Tür ist eigentlich offen, aber wir wollen ihnen helfen, dort besser durchzugehen. Wir holen Kammern, Verbände, die NRW.BANK und Fachleute an einen Tisch, und herauskommen soll ein Standardpaket für den Mittelstand: Musterverträge, klare Regeln für Eintritt, für Ausscheiden und für Härtefälle, ein Leitfaden, wie man den Betrieb bewertet, und verständliche Hinweise auf die Steuer. Das Wichtige dabei ist: Am Ende des Tages soll kein Betrieb bei null anfangen müssen. Dazu entwickeln wir die Beratung weiter, auch digital. Und wir schauen über den Länderrand hinaus. Wir schauen in die USA, wir schauen in die Niederlande, wo Treuhandmodelle umgesetzt wurden. Wir schauen nach Slowenien, wo vor einem Jahr das Gesetz zur Beteiligungsgenossenschaft eingeführt wurde. Da ist es wichtig, dass die Beschäftigten zwar am Erfolg des Unternehmens teilhaben, aber auch ganz klar bleibt, wer den Betrieb führt. Wir lassen prüfen, was davon bei uns funktioniert, wie sich Beteiligung und Mitbestimmung miteinander verbinden lassen. Und beim Bund setzen wir uns dafür ein, dass solche Genossenschaften auch im Gesetz verankert werden. Für uns gilt aber, dass Beteiligung obendrauf kommt und nie statt des Lohnes erfolgt. Niemand soll seinen sicheren Lohn gegen die Hoffnung auf einen späteren Gewinn tauschen müssen. Wer mitmacht, macht freiwillig mit. Er muss vorher wissen, worauf er sich einlässt. Beteiligung ist eine Chance, aber keine Garantie. Auch die Haftung muss im Vorfeld geklärt werden. Zur Wahrheit gehört auch: Ein Antrag macht noch keine Beteiligung, aber er kann Steine aus dem Weg räumen. Dem Inhaber des Unternehmens möchte ich künftig sagen können: Für deine Idee gibt es einen Weg. Und seinen jungen Mitarbeitern will ich sagen können: Ihr könnt hier mehr finden als einen Arbeitsplatz. Ihr könnt hier etwas Eigenes mit aufbauen. Denn Fleiß lohnt sich. Gute Ideen zahlen sich aus. Wer mit anpackt, der soll auch mit aufsteigen können. Dafür bitten wir um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Für Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Abgeordnetenkollege Matzoll.
Jan Matzoll GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Daniel Scheen-Pauls, erst mal vielen Dank für deine Rede, mit der du deutlich gemacht hast, worum es hier heute eigentlich geht, warum wir hier im Landtag Landtag sind, wo wir eine nach vorne gerichtete Politik für die Menschen machen wollen, und dafür, dass wir nach dieser gefühlt endlosen Nazi-Zeitschleife jetzt wieder über Inhalte reden, die dieses Land wirklich voranbringen. Schon als du deine Rede gehalten hast, Daniel, habe ich gemerkt, dass sich das sehr mit dem überschneidet, was ich sagen wollte. Deswegen will ich es ein bisschen verkürzen und so etwas Zeit wieder reinholen, die gerade verloren gegangen ist. Ich will aber auch noch einmal deutlich machen, was wir damit erreichen wollen und was die Herausforderungen sind. Der Mittelstand und das Handwerk sind das Rückgrat unserer Wirtschaft, und die Probleme, die dort vorherrschen, beispielsweise der Fachkräftemangel, die Unternehmensnachfolge, sind nicht nur irgendwelche politischen Buzzwords, sondern ganz konkrete Probleme, die in fast allen kleineren Betrieben eine große Rolle spielen. Wenn wir es schaffen können, durch mehr Beteiligung und damit durch mehr Unternehmenskultur, aber auch mehr Demokratie in kleinen und mittleren Unternehmen dazu beizutragen, einen Schritt in die richtige Richtung zu gehen, indem wir gemeinsam mit allen Beteiligten Standardlösungen entwickeln, die dafür sorgen, dass das sehr, sehr schnell, sehr einfach und sehr unbürokratisch gelöst werden kann, dann haben wir einen ganz wichtigen Beitrag geleistet. Daher bleibt mir nur, Sie darum zu bitten, den Weg zusammen mit uns gehen. Ich würde mich freuen, wenn auch aus der Opposition entsprechende Unterstützung dafür käme. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD spricht nun Abgeordnetenkollege Herr Neumann.
Josef Neumann SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befinden uns aktuell in den größten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umbrüchen, die es seit Jahren gegeben hat. Die Frage, welche Rolle zukünftig dabei kleinere und mittlere Unternehmen in unserem Lande spielen werden, ist entscheidend für die Zukunft unseres Landes. Es ist sicherlich nicht einfach, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerade in diesen Zeiten an Unternehmen zu beteiligen, an dem zu beteiligen, was dort gemeinsam erarbeitet wird, und es gibt sicherlich noch viele Hürden, die man nehmen muss, damit so etwas auch geschehen kann. Die Regelungen, die es dazu zum Teil auf Bundesebene schon gibt, sind gute Möglichkeiten, es zu tun. Aber wir wissen alle, der Teufel steckt im Detail, und daher wird es in der Praxis darauf ankommen, wo 14.10.2026 und wie es eine unbürokratische, für alle zugängliche und vor allem auch so abgesicherte Mitarbeiterbeteiligung geben wird, dass sie auch in Krisenzeiten sicher ist. Ich möchte zwei, drei Punkte auflisten, die aus unserer Sicht, aus meiner Sicht dabei berücksichtigt werden müssen. Sie haben in dem Antrag die Verbände aufgezählt, die in diesem Prozess eine Rolle spielen müssen. Ich möchte hier neben den Verbänden explizit auch die Gewerkschaften benennen, denn Verbände sind etwas anders als Gewerkschaften, und ich finde, Gewerkschaften müssen beteiligt werden. Dazu gehört auch, dass Mitbestimmungsrechte beachtet und umgesetzt werden müssen. Es muss geklärt werden, wie Beschäftigte vor allem mit geringem Einkommen auch eine Chance bekommen, in so einem System mitzuwirken. Denn es wäre schade, wenn es nur diejenigen machen könnten, die mehr verdienen. Es muss klar sein, wie wir es – das ist eben schon von den Kollegen angesprochen worden – auch jenseits der üblichen Versicherungs- und Finanzierungssysteme hinbekommen, den Gedanken einer Mitarbeiterbeteiligungsgenossenschaft auf den Weg zu bringen. Dafür gibt es die Grundlagen beim Bund. Die müssen sicherlich noch gefeilt und vernünftig ausgestaltet werden. Für die Idee, auf Landesebene hier eine Struktur zu ermöglichen, in der unterschiedliche Partner miteinander wirken, damit wir so ein Modell der Mitarbeiterbeteiligung schaffen, gilt: Das ist ein guter und gangbarer Weg. Denn in Zeiten, in denen es sehr schwierig ist, ist es wichtig, Menschen Perspektiven zu geben – Perspektiven auch beim Vermögensaufbau, nicht nur bei der Entlohnung. Wir glauben deshalb, dass Idee und dieser Antrag in die richtige Richtung gehen, zu versuchen, so eine Perspektive gerade für kleinere und mittlere Unternehmen zu schaffen. Wir stimmen diesem Antrag zu. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD und Daniel Scheen-Pauls [CDU])
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun Abgeordnetenkollege Herr Brockes das Wort.
Dietmar Brockes FDP
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unser Mittelstand braucht Luft zum Atmen: weniger Bürokratie, mehr Fachkräfte und gute Perspektiven für die Unternehmensnachfolge. Mitarbeiterkapitalbeteiligungen können dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Wer am Erfolg seines Unternehmens teilhat, gewinnt nicht nur eine zusätz-Landtag liche Möglichkeit zum Vermögensaufbau, sondern häufig auch eine stärkere Bindung an den Betrieb. Deshalb begrüßen wir Freien Demokraten das grundsätzliche Anliegen dieses Antrags. Gerade kleine und mittlere Unternehmen sollen Beteiligungsmodelle leichter anbieten können. Verständliche Informationen und praxistaugliche Orientierung können helfen. Aber gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht. Die entscheidenden Hürden liegen im Bundesrecht. Der steuerliche Freibetrag von 2.000 Euro ist zu niedrig. Wir wollen ihn erhöhen und für mehr Beschäftigte nutzbar machen. Hinzu kommt: Die Steueraufschubregelung des § 19a des Einkommensteuergesetzes hilft vielen traditionsreichen Familienunternehmen nicht. Wer echte Verbesserung verspricht, muss diese Hindernisse auf Bundesebene auch angehen. Zweitens. Ein landesweiter Mustervertrag löst keine komplizierte Gesellschaftsstruktur. Unternehmensbewertungen sind keine Angelegenheit für simple Onlinerechner. Fehler können nämlich steuerliche Folgen haben. Auch bei den Kammern gilt: Neue Aufgaben benötigen klare Zuständigkeiten und eine solide Finanzierung. Man kann den Kammern nicht einfach zusätzliche Pflichten aufladen. Das muss auch entsprechend finanziell ausgestattet sein. Kapitalbeteiligung und betriebliche Mitbestimmung sind zwei unterschiedliche Dinge. Beschäftigte sollen freiwillig am wirtschaftlichen Erfolg teilhaben können. Daraus darf aber kein Automatismus für zusätzliche gesellschaftsrechtliche Stimmrechte entstehen. Wir wollen vielmehr eine einfache, rechtssichere Beteiligungsform ohne Notartermin und ohne gesellschaftsrechtlichen Einfluss, deren Erträge dann als Kapitalerträge auch entsprechend besteuert werden müssen. Der Antrag von CDU und Grünen verlangt Freiwilligkeit, beschränkt seine Schutzleitplanken aber auf Beteiligung zusätzlich zum Arbeitsentgelt. Warum sollte sich nicht auch eine Arbeitnehmerin freiwillig dafür entscheiden dürfen, einen Teil ihres Gehalts in Anteile umzuwandeln? Auch diese Wahl verdient aus unserer Sicht einen fairen, transparenten Rechtsrahmen. Unser Ziel muss sein, dass Mitarbeiter auch ohne umfangreiche juristische Beratung eine verständige Entscheidung treffen können. Die Chancen auf Erträge gehören ebenso auf den Tisch wie Verlustrisiken und eingeschränkte Veräußerungsmöglichkeiten. Beteiligung darf kein Ersatz für eine faire Bezahlung sein. Sie soll eine zusätzliche Chance eröffnen oder auf ausdrücklichen Wunsch flexibel gestaltet werden. Gerade im Handwerk müssen wir außerdem realistisch bleiben. Viele Betriebe sind Einzelunternehmen. Für sie greifen klassische Kapitalbeteiligungen eben nicht. Wo Beteiligungen möglich sind, brauchen Beschäftigte verständliche Informationen über Risiken, 14.10.2026 Haftung und mögliche Auswirkungen auf spätere Gründungsförderung. Der Ansatz der Koalitionsfraktionen ist interessant. Aber zentrale Fragen bleiben leider offen. Eine Beratung im Ausschuss hätte die Gelegenheit geboten, diese Punkte gemeinsam zu klären. Stattdessen soll aber nun hier direkt abgestimmt werden. Wir unterstützen das Ziel. Aber der jetzige Vorschlag ist in vielen Bereichen noch nicht klar bzw. wirft Fragen auf. Deshalb werden wir uns heute hier enthalten. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
Berivan Aymaz
Für die Fraktion der AfD hat nun der Abgeordnete Herr Loose das Wort.
Christian Loose AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Mitarbeiter am Erfolg ihres Unternehmens beteiligt werden, kann das eine gute Sache sein. Entscheidend ist aber: Wer bekommt welchen Anteil am Gewinn, und wer trägt welche Risiken, wenn es schlecht läuft? CDU und Grüne wollen zusätzliche Vorteile für Beschäftigte und eine begrenzte Haftung. Die Beteiligung soll zum normalen Lohn hinzukommen. Das klingt für Arbeitnehmer attraktiv, aber ist eine zusätzliche Belastung für die Arbeitgeber. Eine Beteiligung ist zudem erst dann fair, wenn neben Gewinnen auch die Risiken gerecht verteilt werden. Unternehmer haben häufig den Hauptteil ihres privaten Vermögens in ihre Firma investiert. Sie bürgen häufig persönlich für Bankkredite. Wer solche Verpflichtungen und solche Risiken trägt, sollte auch entscheiden, wie er mit den Gewinnen umgeht. Dazu gehört auch, dass er selbst entscheiden kann, ob er seine Mitarbeiter über den Lohn oder auf anderen Wegen am Erfolg beteiligt. Hierzu brauchen wir aber nicht zwingend eine Unternehmensbeteiligung in Form von Gesellschaftsanteilen. Denn gerade eine Beteiligung in Form von Gesellschaftsanteilen birgt auch viele Probleme und Risiken: Was passiert, wenn der Arbeitnehmer den Betrieb wechselt? Behält er die Anteile, obwohl er jetzt vielleicht sogar für den Konkurrenten arbeitet? Oder muss er diese verkaufen? Und zu welchem Preis wird verkauft? Muss der Arbeitgeber die Anteile nun aufkaufen? Zudem ist das Klumpenrisiko zu beachten. Das Wort klingt erst mal kompliziert, aber es ist etwas ganz Einfaches gemeint: Man hängt mit vielen Dingen vom selben Unternehmen ab. Ein Geselle bekommt von seinem Betrieb jeden Monat seinen Lohn. Davon bezahlt er Miete, Lebensmittel und die Ausgaben seiner Familie. Investiert er zusätzlich eigenes Erspartes in Landtag diesen Betrieb, hängen jetzt Einkommen und Vermögen am selben Unternehmen. Gerät der Betrieb in Schwierigkeiten, können gleichzeitig der Arbeitsplatz und das angelegte Geld verloren gehen. Wir sehen ja aktuell, dass die Industrie massiv abbaut. Wenn Sie dann noch investiert sind, dann gute Nacht! Meine Damen und Herren, zudem wollen Grüne und CDU ein Problem lösen, das es gar nicht gibt. Freiwillige Mitarbeiterbeteiligungen sind längst möglich. Unternehmen können Gewinnbeteiligungen vereinbaren, Unternehmensanteile anbieten oder andere Beteiligungsformen wählen. Dafür brauchen sie kein neues Landesprogramm. Auch Hilfen gibt es bereits. Das Bundeswirtschaftsministerium stellt Checklisten und Vertragsmuster bereit. Dort steht allerdings ausdrücklich – Zitat –: Ein Beteiligungsmodell, das für jedes mittelständische Unternehmen geeignet ist, gibt es nicht. Jeder Betrieb braucht somit eine Lösung, die zu ihm passt. Bei einer kleinen Handwerks-GmbH stellen sich andere Fragen als bei einer großen Aktiengesellschaft. Bei einer KG gelten wiederum andere Regeln: Wie werden die Anteile bewertet? Wie werden Gewinne verteilt? Was passiert beim Arbeitgeberwechsel? Was geschieht, wenn ein Betriebsteil verkauft wird? Ein Mustervertrag kann in der Theorie helfen. Die notwendige Prüfung des einzelnen Falles nimmt ihm in der Praxis allerdings niemand ab. CDU und Grüne wollen trotzdem ein zusätzliches Landespaket mit Leitfäden, Informationsangeboten und weiteren Prüfaufträgen entwickeln lassen. Dafür sollen nun Steuergelder eingesetzt werden, die für andere wichtige Investitionen fehlen. Wenn man aber etwas für Unternehmer und Arbeitnehmer tun möchte, dann gibt es bessere Möglichkeiten als ein bürokratisches Beteiligungsmodell. Lassen Sie uns lieber mit der Kettensäge durch die Bürokratie gehen und die Belastung für die kleinen und mittelständischen Unternehmen reduzieren. Weg mit überflüssigen Klimavorgaben, weg mit überflüssigen Dokumentationen, weg mit Genderbeauftragten! Das hilft dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, denn es sichert die Arbeitsplätze. Also Kettensäge, Kettensäge und nochmals Kettensäge, meine Damen und Herren – für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Berivan Aymaz
Für die Landesregierung hat nun Ministerin Neubaur das Wort. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die regierungstragenden Fraktionen legen hier einen Antrag vor, mit dem die Mitarbeiterbeteiligung als strategi-14.10.2026 sches Instrument gestärkt und weiterentwickelt werden soll. Ich freue mich sehr darüber, weil in der Tat Mitarbeiter*innenbeteiligung auf eine Reihe von strategischen Fragen abzielt und mit der richtigen Umsetzung auch Vorteile bringen kann, insbesondere für unseren starken Mittelstand. Die Potenziale werden im Antrag sehr ausführlich dargestellt und betreffen neben der Vermögensbildung die positiven Wirkungen auf die Fachkräftesicherung und -gewinnung sowie auf das ganz wichtige Feld der Unternehmensnachfolge. Verbreitet sind diese Beschäftigtenbeteiligungen jetzt schon bei Start-ups, insbesondere in der digitalen Wirtschaft. Damit das Instrument auch über die Start-up-Szene hinaus mehr Verbreitung findet, sind bessere Anreize und einfachere Regeln notwendig. Anreize sollten unbürokratisch über steuerliche und rechtliche Erleichterungen gesetzt werden. Die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung sind sinnvoll. Das will ich ausdrücklich anerkennen. Da könnte man aber noch mehr machen. Deswegen setzen wir uns als Landesregierung insbesondere für eine Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen sowie für rechtliche Vereinfachungen und Standardisierungen auch bei den bundesgesetzlichen Dingen ein. Die Frage der Bewertung und steuerlichen Behandlung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen ist im Moment vielerorts noch mit Rechtsunsicherheit belegt. Wir brauchen da klare Regeln und geringere Hürden. Dazu zählen Vereinfachungen beim Gesellschaftsrecht, die Stärkung virtueller Beteiligungen, aber auch Anpassungen im Kapitalmarkt-, im Insolvenz-, im Arbeits-, im Sozialversicherungs- und im Mitbestimmungsrecht, beispielsweise zu den so wichtigen Stimmrechten. Ein weiterer sinnvoller Ansatzpunkt ist die Förderung von Mitarbeiterfonds. Hier ist der Vorschlag im vorliegenden Antrag, die Beteiligung im Mittelstand durch Musterverträge, vereinfachte Bewertungen, digitale Anteilsregister, geringere Notarkosten und eine vereinfachte Übertragung von Anteilen zu erleichtern. Diese Forderung nehmen wir sehr gerne auf. Eine Kapitalbeteiligung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitsentgelt, die Freiwilligkeit der Teilnahme, eine klare Haftungsbegrenzung, aber auch eine transparente Information über die Chancen und Risiken: auch da gibt es viel Unterstützungspotenzial. Besonders wichtig ist mir, dass wir auf breite Beteiligungen und faire Chancen bei dem Weiterentwickeln der Mitarbeiterbeteiligungen achten. Die Rahmenbedingungen müssen so gestaltet sein, dass Beteiligungsangebote alle Beschäftigtengruppen erreichen, einschließlich Geringverdienender und vor allem auch der Beschäftigten in kleinen Betrieben, und sie dürfen bestehende Einkommens- und Vermögensungleichheiten nicht noch weiter verstärken. Darin liegt eine riesige Chance. Das haben die Fraktionen erkannt. Landtag Wertvolle Impulse für das Anliegen sind damit gegeben. Der Verpflichtung, daran weiterzuarbeiten, würden wir gerne nachkommen. – Danke. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen also über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/21615 ab. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der FDP. Damit ist der Antrag Drucksache 18/21615 angenommen. Jetzt kommen wir zu: 11 Euregios sind ein Musterbeispiel gelebter europäischer Zusammenarbeit – umfassende Jugendbeteiligung wird diese Erfolgsgeschichte in die nächste Generation tragen Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/21602 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der SPD der Abgeordnetenkollegin Frau Reh das Wort.
Andrea Reh SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In meinem Wahlkreis, der in einigen Kommunen nur wenige Meter von der niederländischen Grenze entfernt ist, denken junge Menschen längst nicht mehr entlang der Ländergrenzen, sondern darüber hinaus: Studiere ich nach dem Abitur Psychologie in Maastricht oder in Düsseldorf? Mache ich ein Ergotherapiestudium an der Zuyd Hogeschool in Heerlen oder eine Ausbildung in Mönchengladbach? Diese Orientierung beginnt bei uns früh. Es gibt bereits Grundschulen, die als Euregio-Profilschulen niederländisch als Sprache anbieten. An einigen weiterführenden Schulen ist niederländisch zweite Fremdsprache nach Englisch. Die Schüler*innen fragen sich: Mache ich mein Schulpraktikum beim Tierarzt diesseits oder jenseits der Grenze? Kommt für mich ein Jahr im Freiwilligendienst im Anne Frank Huis in Amsterdam in Frage oder, wie das bei meiner Tochter der Fall ist, im Nationaal Monument Kamp Amersfoort? Europa ist für unsere Kinder und Jugendlichen in der Grenzregion vor Ort gelebte Wirklichkeit, und es ist 14.10.2026 gut, dass das so ist. Jugendliche und junge Erwachsene sollten aber gerade deshalb in unseren Grenzregionen noch stärker Mitgestaltende sein. Unsere Euregios sind hervorragende Orte, um das zu unterstützen und zu realisieren. Jugendliche und junge Erwachsene können hier in die grenzüberschreitende Zusammenarbeit eingebunden werden und diese mitgestalten. Eine gute Jugendförderung muss von den Bedürfnissen junger Menschen ausgehen, nicht von Verwaltungs-, Staats- oder Ressortgrenzen. Daher ist es uns ein besonderes Anliegen, die Jugendarbeit der Euregios zu sichern und zukunftsfest zu machen. Es gibt wegweisende, grenzüberschreitende Jugendprojekte, die in den Euregios realisiert wurden und werden. In den Jugendgremien der EUREGIO in Gronau wurden in Projekten wie Youth Battle, Youth Lab oder Youth Council herausragende Ideen gemeinsam mit Bildungsinstitutionen, Arbeitgebern und Kommunen erarbeitet. Sie fließen in die Arbeit der Gremien ein. Beim EUREGIO Youth Congress im November 2025 wurden konkrete Vorschläge auf die Agenda gesetzt: grenzüberschreitende Studierendentickets, grenzübergreifende Bus- und Zugverbindungen, grenzübergreifender Führerscheinunterricht oder eine Plattform für Wissens- und Erfahrungsaustausch. Auch bei der Euregio Maas-Rhein sind bestehende Initiativen der Jugendarbeit bereits fester Bestandteil der Euregio, zum Beispiel ein grenzüberschreitender Debattierclub. Bei der Jugendbeteiligung kommt niedrigschwelligen Beteiligungsformaten eine besondere Bedeutung zu. Sie darf nicht denjenigen vorbehalten bleiben, die sozial und finanziell bessergestellt sind. Beteiligungsformate sollten wohnort- und alltagsnah sein und vor allem eine Wirkung in der Altersgruppe entfalten. Wir erleben aber gerade, dass angesichts kommunaler Finanzprobleme Städte überlegen, aus den Euregios auszutreten. Der Kreis Heinsberg und die Landeshauptstadt Düsseldorf haben den Austritt aus den Euregios sogar bereits beschlossen. Das ist ein Warnsignal. Denn damit verlieren junge Menschen in diesen Kommunen konkrete Möglichkeiten, sich grenzüberschreitend und europäisch zu engagieren. Lassen Sie uns gemeinsam die Jugendarbeit in den Euregios stärken. Anknüpfungspunkt bietet die bereits bestehende Jugendarbeit der Euregios. Wir brauchen einen langfristig und personell abgesicherten strukturellen Ausbau von Jugendbeteiligungsformaten, zum Beispiel nach dem Vorbild der EUREGIO Youth, ein Förderprogramm zur Stärkung von Jugendbeteiligung in den Euregios, das niederschwellig greift und inklusiv ist, eine stärkere Präsenz in den Medien, vor allem Social Media, eine stärkere Landtag Zusammenarbeit mit den Schulen, eine Stärkung von Wissenstransferformaten zwischen den Euregios, eine stärkere Berücksichtigung von Formaten der Jugendbeteiligung in bestehenden Programmen, zum Beispiel den Europa-Schecks. Die Anliegen junger Menschen im Grenzraum brauchen Zeit, Raum, Unterstützung und vor allem Verstetigung. Die Arbeit der Euregios hat uns enger zusammenwachsen lassen und das europäische Bewusstsein gestärkt. Die Förderung des Austausches unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch die Euregios ist richtungsweisend und eine entscheidende Investition in unsere gemeinsame europäische Zukunft. Es liegt an uns, dieses Pflänzchen an diesem kritischen Punkt nicht verkümmern zu lassen, sondern es zu kräftigen. Lassen Sie uns gemeinsam die Voraussetzungen dafür schaffen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun der Abgeordnetenkollege Dr. Bergmann das Wort. (Jens-Peter Nettekoven [CDU]: Jetzt bring ein bisschen Frische rein!)
Dr. Günther Bergmann CDU
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Geachte damen en heres van deze of van deze kant van de grens! (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Jule Wenzel [GRÜNE]) Ich finde den Titel des Antrags super. Ich lese ihn vor: „Euregios sind ein Musterbeispiel gelebter europäischer Zusammenarbeit […]“ Wer wollte dem widersprechen? Denn das wird tagtäglich gelebt, und die Bedeutung für die Kommunen und für die Kreise in unserem Bereich wurde gerade schon erwähnt. Der seit 25 Jahren den Wahlkreis Heinsberg-Süd vertretende Bernd Krückel hat den westlichsten Zipfel Selfkant. Ich habe den zweitwestlichsten Zipfel von NRW in meinem Wahlkreis. Wir leben das jeden Tag. Es ist also Alltag bei uns im Grenzland. Die Pendler, die kulturellen, die freundschaftlichen Beziehungen, die Studierendenbeziehungen, die Universitäten Nijmegen, Arnhem und natürlich, bevor jetzt ein Aufschrei von weiter aus dem Süden kommenden Leuten kommt, Venlo sind für uns ganz wichtig. Letztendlich decken die Euregios auch die Grenzinformationspunkte ab. Diese GIPs sind ganz wichtig, damit die Menschen diesseits und jenseits der Grenze wissen, welche Voraussetzungen sie erfüllen müssen, um am Leben auf der jeweils anderen Seite teilnehmen zu können. Das wird fantastisch gemacht und fantastisch finanziert. 14.10.2026 Das Land investiert also schon bereits sehr viel Geld in diese Bereiche. Das sollten wir auch weiter tun, und wir tun das auch. Es war letztes Jahr – sprich: in diesem Haushaltsjahr – festgeschrieben, und für das nächste Haushaltsjahr ist es wieder festgeschrieben. Der Anteil wurde von NRW übernommen, um die GIPs, die so wichtig sind, weiterhin finanzieren zu können. Wie wichtig die Arbeit der Euregios ist, wurde auch noch einmal in einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Europa und Internationales in Anwesenheit der Geschäftsführungen aller Euregios von Nord bis Süd in NRW deutlich. Der Aussage, dass dabei die jungen Leute eine wichtige Rolle spielen, wird niemand widersprechen. Es muss natürlich auch unser Begehr sein, dass das immer und immer mehr betont wird. Das Engagement der Euregio in Borken in dieser Hinsicht ist natürlich super, dass also gerade die jungen Menschen in den Fokus gerückt werden. Nur frage ich mich, warum wir wie in dem Antrag gefordert ein neues Förderprogramm auflegen sollen, wenn die Euregio schon beweist, dass es in den jetzigen Strukturen möglich ist, diesen Schwerpunkt zu setzen? Ich würde vielmehr empfehlen, dass die Euregio Borken eine Blaupause macht, sie den anderen Euregios zur Verfügung stellt und genau die Punkte in den anderen Euregios auch angeboten werden. Dann müsste sich die Politik nicht in diese Details einmischen, sondern man könnte einfach davon profitieren, dass eine Euregio es mustergültig geregelt hat und es die anderen übernehmen. Dann haben wir genau das, Frau Kollegin Reh, was Sie im Grunde genommen wünschen, dass davon alle Jugendlichen an den 396 km der Grenze von Nord nach Süd profitieren können, wenn sie wollen. Dass die Landesregierung schon vieles tut, habe ich gerade schon erwähnt, nicht nur in Bezug auf die GIP, sondern das tut sie natürlich auch in Bezug auf die Europa-Schecks, die genau in diesem Bereich ganz gezielt eingesetzt werden können. Das ist ein laufendes, sehr erfolgreiches Programm des gerade hereinkommenden Herrn Ministers (Heiterkeit von Jens-Peter Nettekoven [CDU]) – er war ja vorher auch schon da –, dass man im Grunde genommen sagen kann: Die Punkte, die euch mit Blick auf die jungen Menschen interessieren und euch wichtig sind, könnt ihr jetzt auch schon über diese sehr niederschwellig anzustrebenden Finanzierungshilfen erreichen. Ich will auch noch sagen, dass alle diese Punkte Hand in Hand mit anderen Aktivitäten der Ministerien laufen. Leider ist sie gerade hinausgegangen, aber Ministerin Schäffer hat auch ein solches Programm, zum Beispiel den Aktionsplan Jugendbeteiligung, den man auch in dieser Hinsicht anwenden kann. Landtag Die Landesregierung hat das Thema also nicht nur schon längst auf dem Schirm, die Euregios machen es, die Landesregierung macht es. Ich fand es schön, dass wir noch einmal darüber gesprochen haben, und werde der Überweisung natürlich zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Abgeordnetenkollege Dr. Kaiser.
Dr. Gregor Kaiser GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Als Sauerländer lebe ich maximal weit weg von der Grenzregion Euregio, aber nichtsdestotrotz ist uns auch bekannt, wie wichtig und bedeutend diese Arbeit vor Ort ist und welchen wichtigen Beitrag die Euregios zur europäischen Integration leisten. Gerade in Zeiten, in denen Nationalismus und Abschottung in Europa wieder an Einfluss gewinnen, zeigen die Euregios, wie Europa im Alltag der Menschen funktioniert: Die Menschen leben im Alltag zusammen, arbeiten zusammen, lernen zusammen, feiern zusammen, ob in Schule, Verein, Ausbildung, Studium oder Arbeit. Nordrhein-Westfalen und die Beneluxstaaten bilden einen einzigartig eng verflochtenen Lebens-, Arbeits- und Wirtschaftsraum. Für die Menschen entlang der Grenze ist Europa keine abstrakte politische Idee, sondern gelebte Realität. Die Euregios fördern durch eine Vielzahl von Initiativen und Aktivitäten die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Diese ist ungeheuer wichtig und wird wichtiger, denn die Herausforderungen, die sich in Grenzregionen auf beiden Seiten von Landesgrenzen ergeben, können gemeinsam angegangen und Synergien genutzt werden. Im September 2025 – Kollege Bergmann hat es gerade schon erwähnt – haben wir uns im Ausschuss für Europa und Internationales mit Vertretern und Vertreterinnen der Euregio Maas-Rhein, der Euregio und Euregio Rhein-Waal ausgetauscht und zu den wichtigen Themenfeldern der Arbeit der Euregios gesprochen. Dabei wurde deutlich: Diese Euregios sind Motor für ein starkes und bürgernahes Europa. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Euregios, und die Landesregierung unterstützt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Auch die Grenzinformationspunkte – gerade auch schon angesprochen – sind wichtige Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger und werden durch das Land unterstützt. Das Land fördert auch den Jugendaustausch, zum Beispiel über das deutsch-niederländische Jugend-14.10.2026 werk, denn Europa wächst durch Kooperation, durch konkrete Begegnungen von Menschen, insbesondere von jungen Menschen, und praktische Lösungen für den Alltag der Menschen. Die Euregios sind wichtige Partner. Wir halten es auch für richtig und wichtig, dass junge Menschen beteiligt werden. Das Konzept, das in Gronau usw. ausprobiert wurde – Kollege Bergmann hat es schon erwähnt –, auf andere Regionen zu übertragen, ist wichtig. Die einzelnen Euregios können davon – ich nenne es mal vereinfacht – abschreiben und diese Ideen und Erfahrungen nutzen. Was teilen nicht die konkreten Schlussfolgerungen, die in dem Antrag der SPD gezogen wurden. Ich möchte auf zwei Sachen eingehen, zunächst auf die Europa-Schecks. In dem Antrag wird gefordert, die Europa-Schecks gezielt für Formate der Jugendbeteiligung in den Euregios auszubauen und den niedrigschwelligen Zugang für junge Menschen in Grenzgebieten zu erleichtern. Europa-Schecks sind ein großer Erfolg, stoßen auf positive Resonanz, und ein Blick auf die Zusagenlisten zeigt: Es ist eine unglaubliche Vielfalt an Europaprojekten in ganz Nordrhein-Westfalen gefördert worden. Anders als im Antrag suggeriert wird, bestehen für Euregios keine besonderen Hindernisse. Städte, Kreise und Gemeinden sind antragsberechtigt. Projekte zur grenzüberschreitenden Jugendbeteiligung in den Euregios sind genauso wie in anderen Teilen Nordrhein-Westfalens förderfähig und können durchgeführt werden. Der Zugang ist bewusst niedrigschwellig ausgestaltet und durch das Onlineantragsverfahren unkompliziert. Dieses funktionierende Förderinstrument muss nicht grundlegend neu ausgerichtet werden. Es ist da, es kann genutzt werden. Die Landesinitiative Europa-Schecks unterstützt Projekte europäischen Engagements, die sich in vielfältiger Weise für europäische Werte und die Verankerung des Europagedankens in Nordrhein-Westfalen einsetzen, auch in den Kommunen. Die Stärke dieser Europa-Schecks liegt gerade darin, dass sie vielfältige Initiativen fördern und Europa in seiner ganzen Breite in Nordrhein-Westfalen und dann auch insbesondere in den Euregios sichtbar machen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Lassen Sie mich zum Abschluss noch zwei Sätze zur Jugendarbeit sagen. Es gibt eine vielfältige Struktur, die vor Ort ganz konkret Jugendarbeit macht, angefangen bei den Mitgliedsverbänden des Landesjugendrings über die LAG Jugendringe sowie Sport- und Musikvereine bis hin zu vielen weiteren Initiativen und Strukturen. Diese Arbeit wird vielfältig durch das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt und gefördert, zum Beispiel über den auch schon angesprochenen Aktionsplan „Jugendbeteiligung stärken. Zukunft gestalten“. Denn es ist ja richtig: Das politische Interesse der jungen Menschen wächst. In den heutigen Landtag Zeiten ist es wichtiger denn je, Beteiligungsformate zu entwickeln und die demokratischen Strukturen zu stärken. Da sind Jugendverbände schon auf einem richtig guten Weg. (Beifall von den GRÜNEN) Wir als demokratische Fraktionen sollten gemeinsam daran weiterarbeiten. Daher freuen wir uns auf die weiteren Beratungen in den Ausschüssen. Der Überweisung stimmen wir selbstverständlich zu. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun Abgeordnetenkollege Dr. Pfeil das Wort.
Dr. Werner Pfeil FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Ja, der Antrag hat zum Ziel, umfassende Jugendbeteiligung weiter zu fördern und die Erfolgsgeschichte der Euregios in die nächste Generation zu tragen. Das ist eine wichtige Forderung, gerade im Hinblick auf die aktuelle politische Lage, wo der eine oder andere doch in extreme politische Lager wechselt und wir das Ziel der originären Zusammenarbeit, nämlich die Euregios, die grenzüberschreitend von Holland, Belgien und Deutschland bestimmte Projekte fördern, weiter ausbauen wollen. Ich will ein paar Beispiele nennen. Ich komme aus Aachen. Euregioprofilschulen wurden in Aachen in der Euregio als Erstes geschaffen, und zwar als ein INTERREG-Projekt, und sind von diesem INTERREG-Projekt dann über die ganze Landesgrenze nach Holland und Belgien runter weiterentwickelt worden. Das hat natürlich bei unterschiedlichen Rechtssystemen auch immer wieder Probleme mit sich gebracht, aber man hat es geschafft. Auf deutscher Seite gibt es derzeit über 60 Euregioprofilschulen, in denen die niederländische Sprache schon im frühen Kindesalter unterrichtet wird. Die Euregioprofilschulen gibt es in allen Schulformen. GrenzInfoPunkte – wichtiger Motor für die grenzüberschreitende Arbeitsvermittlung, aber auch, um überhaupt erst einmal auszutarieren, ob es für mich Sinn macht, im Ausland zu arbeiten. Man erhält dort Informationen dazu, wie es sich zum Beispiel mit Kindergeld und mit Sozialversicherungsbeiträgen etc. verhält, um eine Arbeitsstelle auf der anderen Seite der Grenze aufzunehmen. Euregionale Gesundheitsfürsorge und euregionalen Katastrophenschutz gibt es, Rettungswagen können grenzüberschreitend eingesetzt werden. Es hat Jahre gedauert, bis wir auch den Rettungshubschrauber, der in Aachen stationiert ist, grenzüberschreitend nach 14.10.2026 Holland und Belgien einsetzen konnten. Das war gar nicht so einfach. In Belgien waren insgesamt sechs unterschiedliche Parlamente damit beschäftigt. Keimzelle der ganzen Überlegung waren die Euregios. Es war eine Forderung von uns, das Thema „Jugendparlament“ grenzüberschreitend aufleben zu lassen und weiterzuentwickeln, denn es gibt ja ein Benelux-Jugendparlament, und NRW sollte sich daran beteiligen. Es wurde diskutiert, man hat dann zunächst davon Abstand genommen und gesagt: Die Jugendbeteiligung findet derzeit auf anderen Ebenen derzeit statt und kann weiter gefördert werden. Auf die euregionale Forschung hat der Kollege Bergmann schon hingewiesen. Die Hochschulen Maastricht, Lüttich und Aachen arbeiten in diesem Dreieck sehr eng zusammen. Dann haben wir ein Projekt, das wir alle hier verfolgen, nämlich das Einstein-Teleskop. Das ist ein Projekt, das auch in die Zukunft geht, für das wir junge Leute, junge Menschen brauchen, um es weiter zu unterstützen, weiter zu fördern. Um zusammenzukommen, ist der grenzüberschreitende ÖPNV ein wichtiges Thema, an dem wir zusammen arbeiten, um grenzüberschreitend nicht nur Bahnverbindungen, sondern auch Busverbindungen ohne Probleme hinzubekommen. Wofür ist der Antrag gut? Der Antrag ist sehr gut, um noch mal darüber nachzudenken, wie wir junge Leute heute in das Projekt Euregio einbinden können, damit es in die nächste und übernächste Generation getragen wird. Euregios leben von den Menschen. Euregios leben von den Akteuren vor Ort. In einer Euregio wird die Blaupause gemacht, die in allen anderen Euregios dann später umgesetzt werden kann. Das war das Beispiel bei den Euregioprofilschulen so, das war bei den GrenzInfoPunkten so und beim Rettungseinsatz genauso. Eine Euregio hatte eine gute Idee, andere haben es übernommen, und das gilt es fortzusetzen. Aus diesem Grunde befürworten wir diesen Antrag und freuen uns, dass wir dem Ausschuss weiter darüber diskutieren können. Bei den Einzelforderungen muss man schauen, was sich umsetzen lässt. Denn wir haben ein sehr gutes Finanzierungssystem. Das muss man auch sagen. Wir haben die Schecks, die in dieser Legislaturperiode eingeführt wurden, und wir haben aus der letzten Legislaturperiode die Stärkung der GrenzInfoPunkte, die nur durch ein INTERREG-Projekt erst einmal finanziert waren und dann durch Landesmittel weiter gefördert wurden. Also, es gibt schon sehr viel. Man kann aber alles noch verbessern. Deswegen unterstützen wir den Antrag, freuen uns auf die Diskussion und auf die Jugendbeteiligung, um die Euregios zukunftssicher und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Landtag
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD spricht nun der Abgeordnete Herr Tritschler.
Sven Werner Tritschler AfD
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir als AfD – das haben wir auch schon verschiedentlich klargemacht – stehen dem Gedanken der Euregios, also einem regionalen und freiwilligen Zusammenschluss grenznaher Kommunen, grundsätzlich sehr positiv gegenüber. Denn es ist genau das Europa, das wir uns vorstellen: die Zusammenarbeit guter Nachbarn auf freiwilliger Basis, anstatt eben große Bürokratie von oben. Genau das ist es auch, was unsere 1.800 kommunalen Mandatsträger in NRW leben. Die Austrittswelle, die die SPD in ihrem Antrag ein wenig an die Wand malt, findet tatsächlich gar nicht statt. Es gibt in der jüngeren Vergangenheit eine Gemeinde, die sich für den Beitritt einer Euregio entschieden hat, Wachtendonk, und zwei, die ausgetreten sind, Düsseldorf und der Kreis Heinsberg. Der Kreis Heinsberg liegt außerhalb der Förderkulisse und kann daher von den Förderungen gar nicht profitieren. Düsseldorf hat festgestellt, dass es zwar von den Förderungen profitieren kann, diese INTERREG-Mittel aber auch ohne eine Euregiomitgliedschaft bezogen werden können. In beiden Fällen haben also nüchterne Abwägungen durch Kommunen, die im landesweiten Vergleich sogar finanziell ganz gut aufgestellt sind, dazu geführt, auszutreten. Genau das ist es, was unseres Erachtens den Reiz der Euregios ausmacht, die Freiwilligkeit. Dazu gehört auch die Möglichkeit eines Austritts. Dazu gehört es, dass jede Kommune immer wieder für sich entscheidet, ob die Mitgliedschaft und die damit verbundenen Beiträge das Geld wert sind. Das zwingt umgekehrt die Euregios, sich um Mehrwert zu bemühen und im Sinne ihrer Mitglieder sparsam zu agieren, anstatt wie so viele andere Bürokratien sich irgendwann nur noch selbst zu verwalten. Freiwilligkeit war aber noch nie so Ihr Ding, meine Damen und Herren. Deshalb fremdeln Sie offensichtlich ein bisschen mit dem Konzept und vermengen das mit einem ganz anderen Thema, nämlich der Jugendbeteiligung. Die EUREGIO in Gronau hat bestimmte Gremien der Jugendarbeit eingerichtet. Andere haben das nicht; die machen das in anderer Form oder beteiligen die Jugend anderweitig. Auch das würde ich eher als einen der Vorzüge des Euregiokonzepts ansehen: Man entscheidet vor Ort, woran man wie arbeitet oder auch nicht, und bekommt keinen einheitlichen Weg von oben übergestülpt. Vielleicht wollen die beteiligten Kommunen dies- und jenseits der Grenze die Jugend anders beteiligen, anders auf deren Interesse eingehen, oder 14.10.2026 sie sind zu dem Schluss gekommen, dass diese Gremien nicht zielführend sind. Den Damen und Herren von der SPD ist das aber ziemlich egal. Sie möchten mal wieder ein Förderprogramm auf Landesebene auflegen und – auch wenn sich das nett anhört – im Endeffekt den Kommunen hineinregieren. Ich freue mich schon drauf, wenn Sie uns in der Haushaltsberatung wieder erzählen, dass dieser Förderwildwuchs endlich ein Ende haben muss und die Kommunen mehr Geld brauchen. Genau das, was Sie hier vorschlagen, braucht es eben nicht. Wir brauchen mehr kommunale Selbstverwaltung und nicht weniger. Die Kommunen brauchen eine solide Finanzausstattung anstatt eines immer weiter wuchernden Dschungels. In diesem Zusammenhang darf man auch nicht unterschlagen, dass Deutschland im letzten Jahr netto etwa 13 Milliarden bis 14 Milliarden Euro an die Europäische Union überwiesen hat. Dieses Geld fehlt hier für alles Mögliche, aber vor allem für die Kommunen. Wenn irgendeine Ebene für die Förderung der Jugendbeteiligung in Europa zuständig ist, dann ist das sehr wahrscheinlich Brüssel und nicht das Land NRW. Wir jedenfalls sehen keinen Grund für die Landesregierung, mit den knappen Mitteln ein neues Förderprogramm aufzulegen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Berivan Aymaz
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Landesregierung hat nun Minister Nathanael Liminski das Wort. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten! Europa zeigt seinen Wert nicht erst in Brüssel – darin sind wir uns hoffentlich zumindest zuallermeist einig –, sondern dort, wo die Menschen ganz selbstverständlich Europa leben, wenn Schülerinnen und Schüler mit Gleichaltrigen jenseits der Grenze gemeinsam Projekte durchführen, wenn junge Menschen Ausbildungsmöglichkeiten im Nachbarland entdecken oder wenn Vereine und Kommunen grenzüberschreitend zusammenarbeiten. Genau dafür stehen die Euregios. Sie machen aus einer Grenze einen Raum, der nicht trennt, sondern verbindet, einen Raum gemeinsamer Möglichkeiten. Wer das schon in jungen Jahren erlebt, für den ist Europa keine abstrakte Idee, sondern eine sehr intensive eigene Erfahrung. Deshalb will ich bewusst vorwegsagen: Wir teilen die Wertschätzung für die Euregios. Wir teilen auch das Ziel, jungen Menschen mehr Mitsprache und Beteiligung zu ermöglichen. Zu dem Antrag der SPD stellt sich aus meiner Sicht aber eine einfache Frage: Brauchen wir für diese Landtag Ziele, über die wir uns im Grundsatz einig sind, tatsächlich ein neues Förderprogramm und neue Strukturen? Denn diese Schlussfolgerung teile ich nicht. Bevor wir neue Programme schaffen, sollten wir aus meiner Sicht besser das nutzen, was bereits funktioniert. Wir in Nordrhein-Westfalen haben gewachsene Strukturen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, die natürlich mit der Zeit gehen und weiterentwickelt werden müssen. Ich glaube, dass wir gerade das vernachlässigen würden, wenn wir die Kraft stattdessen in neue Dinge stecken würden. Deswegen halte ich es für sinnvoller, die Kraft darauf zu verwenden, das Bestehende, das Funktionierende weiterzuentwickeln. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Die Grenzregionen sind insofern ein Labor, als dass sie zum einen zeigen, was durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit mehr möglich ist, zum anderen aber auch der Raum sind, in dem Unternehmen und Menschen immer noch an Grenzen stoßen, von denen man manchmal meint, sie seien eigentlich nicht mehr da. Das gilt zum Beispiel für die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen, die grenzüberschreitende Rettungszusammenarbeit und auch für andere Dinge. Insofern ist es wichtig, dass wir die Extrameile gehen, die Extraanstrengungen unternehmen. Wir sind auch offen, dazuzulernen. Deswegen will ich der SPD explizit sagen: Ich finde es gut, wenn wir den Antrag als Grundlage für eine Beratung im Ausschuss nutzen, um über die Euregios zu reden, um über Jugendbeteiligung zu reden. Ich glaube nur, dass es sinnvoller wäre – so hat es auch Kollege Kaiser empfohlen –, die Kraft und die Energie auf das zu konzentrieren, was schon da ist, gerade weil die Ressourcen immer endlich sind.
Berivan Aymaz
Herr Minister, ich unterbreche Sie, weil es eine Zwischenfrage von der Abgeordnetenkollegin Frau Reh gibt. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Bitte schön.
Andrea Reh SPD
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Minister, wir haben den Haushaltsansatz für die Euregios gesehen und dabei eine Kürzung festgestellt. Deshalb machen wir uns natürlich Sorgen, dass Dinge wegfallen. Sie sagten gerade, man könne das aus dem bestehenden Etat der Euregios heraus finanzieren und es brauche keine neuen 14.10.2026 Förderprogramme. Wie passt das mit der Kürzung in diesem Bereich zusammen? Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Frau Präsidentin! Frau Kollegin, ich bin dankbar für die Nachfrage, weil sie mir die Gelegenheit gibt, darauf hinzuweisen, dass man im Haushalt an dieser Stelle genauer hinschauen muss. Was wir mit den Grenz-InfoPunkten machen, fällt mittlerweile unter einen eigenen Titel, einen eigenen Bereich. Sie meinen, glaube ich – das nehme ich zumindest an –, die Mittel für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, die aufgrund der notwendigen Konsolidierung abgesenkt werden. Ich glaube aber, dass unbestritten ist – hören Sie sich in der Grenzregion um; ich war erst kürzlich wieder dort –, dass wir mit dem Bekenntnis zur strukturellen Finanzierung der GrenzInfoPunkte ein starkes Signal gesetzt haben. Deshalb besteht dort auch kein Zweifel daran, dass diese Landesregierung in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sehr engagiert bleiben wird. Wir müssen allerdings – das ist nun einmal die Folge der wirtschaftlichen Situation – im gesamten Haushalt konsolidieren, und das trifft dann auch solche Bereiche. Das gehört zur Redlichkeit eines Haushalts dazu. (Zuruf von Rodion Bakum [SPD]) Andere Dinge kommen aber auch hinzu, und deswegen empfehle ich bzw. fordere sogar ein, dass wir ein Thema nicht an einem Titel im Haushaltsplan festmachen. Wir haben schon an anderer Stelle erlebt, dass die SPD das ganz gerne macht – (Rodion Bakum [SPD]: Im Medienbereich!) Stichwort „Medienkompetenz“ – (Rodion Bakum [SPD]: Ja!) und dabei vernachlässigt, was im Rahmen anderer Titel so alles zu dem Thema gemacht wird. (Rodion Bakum [SPD]: Wo auch gekürzt wird!) Wenn Sie allerdings mal schauen, was im Zuge der Europa-Schecks und anderen Dingen möglich ist – davon profitiert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auch –, dann werden Sie feststellen: Wenn man das ganzheitlich betrachtet, ist sehr viel möglich. Ich glaube, es ist gut – ich freue mich über die zumindest teilweise überparteiliche Anerkennung dessen, was wir die letzten Jahre aufgebaut haben –, dass wir auf Kurs bleiben. Wir haben mit den Europa-Schecks etwas geschaffen, was nicht an feste Strukturen gebunden ist, sondern was es ermöglicht, im Landtag Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit innovativ zu sein. Es freut mich, dass die Euregios zu den bewährten Akteuren gehören, die von diesen neuen Möglichkeiten Gebrauch machen, die also nicht den Weg einer festen Förderung gehen, sondern die als erfahrene Akteure sagen: „Wir wollen mit neuen Projekten neue Zielgruppen erreichen“, und das auch sehr erfolgreich anwenden. Insofern sieht man, dass wir schon heute wirksame Instrumente haben. Ich rate auch deshalb davon ab, hier Neues einzuführen, weil neue Verfahren auch immer neue Regeln, neue Anträge, neue Nachweise bedeuten. Wir alle wissen: Es handelt sich vielfach um ehrenamtlich strukturierte Akteure, die sich nicht unbedingt freuen, wenn es jedes Mal neu erfunden wird. Sie sagen vielmehr: Nehmt doch die Dinge, die wir haben, und lasst uns das entsprechend nutzen. Insofern besteht gerne die Bereitschaft, über diese Themen zu sprechen – wir haben nie ausgelernt –, aber gleichzeitig auch die Empfehlung, die Kraft dafür einzusetzen, dass wir im Thema Strecke machen. Das gilt auch für das Thema „Jugendbeteiligung“. Auch hierfür gibt es ausdrücklich auch für die kommunale Ebene Dinge, etwa aus dem Haus von Frau Schäffer. Auch hierbei empfehle ich, sich nicht nur einen Titel in einem Einzelplan anzuschauen, um darüber vielleicht eine bestimmte Zielgruppe in Wallung zu versetzen, sondern im Sinne der Sache – wenn es denn tatsächlich sachlich gemeint ist – darauf zu schauen, was bei einem Thema auch mit Mitteln aus anderen Teilen des Haushaltsplanentwurfs möglich ist. Ich fasse zusammen. Wir teilen das mit dem Antrag verfolgte Ziel, aber nicht den vorgeschlagenen Weg. Wir teilen die Wertschätzung für die Euregios, aber nicht die Forderung nach neuen, zusätzlichen Strukturen. Wir teilen auch die Bedeutung von Jugendbeteiligung, halten aber die bereits bestehenden Instrumente für den deutlich geeigneteren Ansatz. Lassen Sie uns in diesem Sinne die Beratungen im Ausschuss nutzen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen somit zum Schluss der Aussprache. Wir gehen über zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/21602 an den Ausschuss für Europa und Internationales – federführend – sowie an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die 14.10.2026 Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 12 12-Uhr-Regel für Tankstellen abschaffen – Nachhaltige Reformen der Kraftstoffbesteuerung anstoßen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/21622 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der FDP dem Abgeordnetenkollegen Herrn Brockes das Wort. Bitte schön.
Dietmar Brockes FDP
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wer morgens zur Arbeit fährt, braucht bezahlbaren Kraftstoff und keine staatlich verordnete Preislotterie. (Beifall von der FDP) Seit dem 1. April dürfen Tankstellen ihre Preise nur noch einmal täglich erhöhen, und zwar um 12:00 Uhr. Das Versprechen der Bundesregierung lautete: mehr Transparenz, mehr Verlässlichkeit und Entlastung für die Autofahrerinnen und Autofahrer. Die Realität sieht aber anders aus. Für viele Bürgerinnen und Bürger stellt sich dies als schlechter Aprilscherz dar, denn mit der Regelung wurden die Erwartungen nicht erfüllt. Statt sinkender Preise erleben wir steigende Margen und größere Preissprünge. Dabei spricht die Wissenschaft eine klare, deutliche Sprache. Das ZEW und das Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomie haben festgestellt, dass die Benzinmargen seit Einführung der Regel um rund 6 Cent pro Liter gestiegen sind. Der ADAC dokumentiert Preissprünge um 12:00 Uhr in Höhe von durchschnittlich 18,4 Cent pro Liter Diesel. Besonders absurd ist: Wer günstig tanken möchte, muss möglichst vormittags zur Tankstelle fahren. Was bedeutet das gerade für Pendler, Handwerker und Beschäftigte im Schichtdienst? Sie können ihren Alltag nicht nach den Preisvorgaben der Bundesregierung ausrichten. Sie müssen dafür teuer bezahlen und sind deshalb besonders benachteiligt. Gerade diejenigen, die dieses Land am Laufen halten, müssen besonders teuer bezahlen. Das ist nicht richtig; das ist unfair. (Beifall von der FDP) Auch das Fraunhofer-Institut warnt vor Risiken einheitlicher Preiserhöhungszeitpunkte für den Wettbewerb. Landtag Wir müssen feststellen: Eine gut gemeinte staatliche Regulierung hat unerwünschte wirtschaftliche Folgen. Die Abschaffung der 12-Uhr-Regelung ist auch kurzfristig möglich. Laut Gesetz ist eine Aussetzung per Rechtsverordnung erlaubt. Es ist also kein langes parlamentarisches Verfahren notwendig. Schleswig-Holstein hat die Initiative ergriffen, und der Bundesrat hat am 25. September eine entsprechende Forderung mehrheitlich unterstützt. Jetzt muss endlich auch Nordrhein-Westfalen aktiv werden. Wir fordern deshalb von der Landesregierung eine eigenständige Bundesratsinitiative, um endlich die umgehende Abschaffung der 12-Uhr-Regel herbeizuführen. (Beifall von der FDP) Lieber Herr Kollege Röls, Sie haben vorhin während eines Tagesordnungspunkts bzw. während der Debatte zu einem SPD-Antrag bereits gesagt, dass Sie die Abschaffung der 12-Uhr-Regelung für richtig halten. Sie haben jetzt die Möglichkeit, entsprechend abzustimmen. Weichen Sie bitte nicht wieder aus, dass es eine Bundesgeschichte sei, auf die wir keinen Einfluss nehmen könnten. Wir sagen aber auch klar: Allein damit ist das Problem hoher Kraftstoffpreise nicht gelöst. Internationale Krisen und knappe Rohstoffe beeinflussen die Preise erheblich. Diese Realität lässt sich nicht einfach wegregulieren. Staatliche Preisdeckel können Knappheiten verschärfen und Investitionsanreize schwächen. Deshalb brauchen wir aus Sicht der Freien Demokraten drei weitere Dinge. Erstens: mehr Wettbewerb. Das Bundeskartellamt muss personell, technisch und rechtlich gestärkt werden, um Marktmissbrauch wirksam zu bekämpfen. Zweitens: eine grundlegende Reform der Kraftstoffbesteuerung. Mehr als die Hälfte des Benzinpreises entfällt auf Steuern und Abgaben. Allein die Energiesteuer beträgt 65,45 Cent je Liter Benzin und 47,04 Cent je Liter Diesel. Dies ist eindeutig zu viel; sie muss endlich gesenkt werden. (Beifall von der FDP) Wer Autofahrer dauerhaft entlasten möchte, muss deshalb auch über eine dauerhafte Senkung der Energiesteuer sprechen. Drittens: Klimaschutz durch marktwirtschaftliche Instrumente. Wir stehen zur CO -Bepreisung. Sie setzt Anreize für klimafreundliche Alternativen – ohne staatliche Einzelvorgaben für jeden Marktpreis. Klimaschutz und wirtschaftliche Vernunft gehören für uns zusammen. Die Menschen in Nordrhein-Westfalen erwarten bezahlbare Mobilität und verlässliche politische Entscheidungen. In unserem Antrag verbinden wir deshalb die Abschaffung einer umstrittenen Preisregelung mit strukturellen Reformen. Weniger staatliche 14.10.2026 Preisvorgaben, mehr fairer Wettbewerb, eine geringere steuerliche Belastung: Dafür können Sie sich heute entscheiden, indem Sie unserem Antrag zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun der Kollege Dr. Christian Untrieser das Wort. Bitte sehr.
Dr. Christian Untrieser CDU
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Brockes, mir ist gerade eines aufgefallen. So eine Debatte lebt natürlich auch von starken rhetorischen Figuren und markanten Beispielen. Wenn Sie aber stark und regelmäßig wechselnde Preise bei Tankstellen als Lotterie darstellen, dann frage ich mich allerdings, ob Sie Ihren liberalen Kompass verloren haben. Es ist ja gerade Teil der Marktwirtschaft, dass Unternehmen oft und mit unterschiedlichen Preisspitzen reagieren. (Dietmar Brockes [FDP]: Dann haben Sie den Rest meiner Rede nicht gehört!) Deswegen war das ein bisschen abseits der Sache. Wir müssen eines konzedieren: Der Ölpreis lag an den Märkten vor einem Jahr bei rund 60 US-Dollar. Wir alle merkten es: Mit Beginn des Iran-Konflikts im März stieg er auf 100 US-Dollar an. Aktuell schwankt er zwischen 90 US-Dollar und 100 US-Dollar. Wir merken, dass die Sperrung der Straße von Hormus, Angriffe auf Raffinerien, Lager, Depots und Pipelines und die damit einhergehende Unsicherheit dazu führen, dass die Preise hoch sind. Wir merken, dass internationale Krisen nicht unbemerkt an uns und auch nicht am Portemonnaie der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen vorbeigehen. Hinzu kommt ein anderer Effekt: Auch die Dürre, die wir in den letzten Wochen und Monaten auch und gerade hier am Rhein sehen konnten, sorgt dafür, dass Kapazitäten nicht vorhanden sind. Der Effekt ist letztlich, dass Benzin und Diesel teurer sind als normalerweise. Deswegen ist es schon richtig, dass wir als Staat uns fragen, was wir tun können. Eine Senkung der Steuerbelastungen ist angezeigt, und das passiert auch. Auf 1 l Diesel entfallen in Deutschland normalerweise 47 Cent Energiesteuer, auf 1 l Benzin 51 Cent. Hinzu kommen CO -Abgabe und Mehrwertsteuer. Insgesamt ist der Steuer- und Abgabenanteil deswegen im europäischen Vergleich relativ hoch: 57 % bei Benzin und 47 % bei Diesel. Deswegen ist es der vollkommen richtige Schritt der Bundesregierung, unterstützt seitens der Länder im Bundesrat, auch von uns – im Übrigen ist es für uns Landtag eine teure Lösung, denn wir verzichten auf Steuereinnahmen –, dass wir seit dem 1. Oktober erneut einen Tankrabatt haben. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen werden an der Tankstelle im Schnitt um 17 Cent entlastet. Das ist ein wichtiger und richtiger Schritt. (Andreas Keith [AfD]: 2,35 Euro Super!) – Es ist trotzdem ein wichtiger Schritt. Ich habe es ausgeführt: Sie können sich nicht von allen weltwirtschaftlichen Entwicklungen abkoppeln. (Andreas Keith [AfD]: Sie auch nicht!) Pendlerinnen und Pendler werden im Übrigen seit dem 01.01.2026 – vergessen Sie das bitte nicht – durch eine erhöhte einheitliche Entfernungspauschale von 38 Cent schon ab dem ersten Kilometer entlastet. Das ist zwar ein paar Monate her, aber vergessen wir nicht, dass das in Gang gesetzt wurde und Menschen aktiv entlastet werden. Die 12-Uhr-Regelung hingegen diente nie dazu – anders als die FDP-Fraktion in ihrem Antrag insinuiert –, die Senkung der Preise anzureizen, sondern sie diente immer der Transparenz. (Lachen von Dietmar Brockes [FDP] – Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Ob das jetzt gelungen ist oder nicht, darüber kann man noch einmal diskutieren. Wir sprechen uns auch dafür aus, dass man das nach angemessener Zeit prüft und möglicherweise zu einer Änderung kommt. Es ist aber auf jeden Fall nicht so, dass die Abschaffung der 12-Uhr-Regelung dazu führen würde, dass die Preise gesenkt werden. Sie haben noch einen Spiegelstrich gesetzt, zu dem ich sage: Das ist in Ordnung; dafür setzen auch wir uns ein. Es geht darum – Zitat –, „sich auf Bundesebene für eine personelle, technische und rechtliche Stärkung des Bundeskartellamtes einzusetzen“. Auch das geschieht im Übrigen gerade. Sie haben mitbekommen, dass der Bundestag gerade das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, also die GWB-Novelle, diskutiert und dem Bundeskartellamt insbesondere beim Kraftstoffmarkt neue Befugnisse gegeben werden. Wir sind sehr interessiert, was die Ergebnisse am Ende sein werden. Dabei gilt aber: Sorgfalt vor Schnelligkeit. Wenn wir das Bundeskartellamt mit den notwendigen Kompetenzen ausstatten, dann muss eine vernünftige und realistische Bewertung der Lage vorgenommen werden. Man kann nicht ganz kurzfristig sagen, dass man sich ein Ergebnis wünscht und es deswegen angenommen wird. Die Kraftstoffpreise sind gerade hoch. Wir versuchen mit einigen politischen Mitteln, dagegen anzukommen, und sind auf einem sehr guten Weg. Den Antrag der FDP brauche es dafür allerdings nicht. – Herzlichen Dank. 14.10.2026 (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun der Kollege André Stinka das Wort. Bitte sehr.
André Stinka SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir können festhalten, dass wir uns bei der 12-Uhr-Regelung natürlich über ein Hilfskonstrukt unterhalten, mit dem die fossilen Rohstoffe im Moment auf ein erträgliches Preismaß gebracht werden können. Ich glaube, ein Ziel muss festgehalten werden: Wir müssen alles daransetzen, die Abhängigkeit zu reduzieren. Dabei helfen uns keine seltsamen Pipelines aus Russland etc., sondern ein konsequenter Ausstieg aus fossilen Energien. Ich will mich nun mit dem FDP-Antrag und der Abschaffung der sogenannten 12-Uhr-Regelung beschäftigen. Eines vorweg: Ja, die FDP hat recht. Die Regel hat bislang nicht zu den erhofften niedrigen Kraftstoffpreisen geführt. Das hat Herr Kollege Untrieser gerade ausgeführt. Das war aber auch nie das Ziel. Die Untersuchungen zeigen – darauf beziehen Sie sich auch in Ihrem Antrag –, dass die Margen unter anderem bei Super-Benzin seit Einführung der Regel sogar gestiegen sind. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass die Regel schlecht ist und deshalb abgeschafft werden sollte. Das Problem der Regel insgesamt ist auch hier in Nordrhein-Westfalen vielmehr, dass sie landespolitisch nicht durchgesetzt wird, wie uns im Wirtschaftsausschuss mitgeteilt wurde. Die Länder müssten Verstöße ahnden. In NRW dürfen Konzerne die Preise aber auch jenseits der 12- Uhr-Regelung ungescholten hochschrauben, weil sich die Landesregierung aus CDU und Grünen seit April nicht darum gekümmert hat, diese Regel durchzusetzen; das will ich einmal deutlich sagen. Die 12-Uhr-Regelung muss nicht abgeschafft werden, sie muss durchgesetzt werden. Dabei ist die Landesregierung leider ein Totalausfall. Zudem war der Zweck der Regel – ich habe es gerade ausgeführt – nie allein die Senkung der Preise, sondern vor allem, Transparenz und Vorhersehbarkeit auf einem Markt herzustellen, der zuvor von extremen Preisschwankungen geprägt war. Vor der Einführung der Regel änderten viele Tankstellen ihre Preise mehrfach täglich. Angesichts dieser Preise habe ich – auch in Richtung FDP – durchaus die Frage, was das mit freiem Wettbewerb zu tun hat. An einzelnen Tankstellen wurde festgestellt, dass es bis zu 50 Preisänderungen gegeben hatte. Die Akzeptanz in der Bevölkerung hinsichtlich dessen, was die Mineralölkonzerne den Bürgerinnen und Bürgern zumuten, war schon vor dieser Regelung sehr gering. In anderen Bereichen gibt es die Landtag Möglichkeit für 50 Änderungen am Tag nämlich nicht. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher war oft kaum nachvollziehbar, wann sie günstig tanken konnten und wann nicht. In einem solchen Umfeld konnten Preissteigerungen viel stärker verschleiert werden. Heute ist die Situation anders. Wenn Anbieter die Preise erhöhen, geschieht das sichtbar und nachvollziehbar. Die Preiserhöhung ist für alle erkennbar. Das ist der Hintergrund für diese Regelung, und das schafft Transparenz. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Sich danach zu richten und zu schauen, wie die Preissteigerungen zustande gekommen sind, schafft letztlich Transparenz. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Deshalb halten wir an dem Grundprinzip fest, dass es innerhalb von 24 Stunden weiterhin nur einen festen Zeitpunkt geben sollte, an dem die Preise erhöht werden dürfen. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Das ist Sozia- lismus!) – Das ist Sozialismus? Nein, nein. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Doch!) Das ist Markttransparenz. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Erklären Sie den Leuten mal, warum beim ersten Schuss in der Straße von Hormus der Sprit, der schon unten im Tank war, um 10 Cent teurer wurde. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Das ist kein Wettbewerb, das ist Abzocke, nichts anderes. (Beifall von der SPD – Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Ich habe deutlich gemacht, dass die 12-Uhr-Regelung nicht optimal ist. Wer berufstätig ist und familiäre Verpflichtungen hat, kann häufig nicht kurz vor Mittag tanken. Deshalb wäre es aus unserer Sicht sachgerechter, den Stichzeitpunkt auf den frühen Abend zu legen, damit die Menschen die Möglichkeit haben – Herr Brockes hat es ausgeführt –, vor einer Preiserhöhung zu tanken. Gleichzeitig würde sich die günstige Preisphase stärker auf den Nachmittag erstrecken. Daneben müssen natürlich das Bundeskartellamt bzw. die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe gestärkt werden. Wer Wettbewerb schützen will – und wir stehen zum Wettbewerb –, muss die Behörden auch in die Lage versetzen, Preisentwicklungen konsequent zu verfolgen und Fehlentwicklungen deutlich zu machen. Richtig ist auch – das habe ich zu Beginn meiner Rede ausgeführt –, dass die Knappheitssituation auf 14.10.2026 den Energiemärkten den Umstieg auf Elektromobilität beschleunigt. Inzwischen ist jeder dritte neu zugelassene Pkw ein Elektroauto; der Anteil liegt bei 34,5 %. Es zeigt also Wirkung, dass die Menschen mittels alternativer Energien und anders angetriebener Fahrzeuge versuchen, einen hohen Preis zu vermeiden. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Das kann sich nicht jeder leisten!) Trotzdem müssen wir diese Übergangsregelung schaffen, weil viele Bürgerinnen und Bürger nicht in der Lage sind, die häufig teuren Modelle im Elektrobereich – gerade der deutschen Hersteller – zu bezahlen. Deswegen ist diese Lösung für uns in der Übergangsphase richtig. Wir lehnen den Antrag aber ab, weil Sie die Transparenzregeln abschaffen wollen. Wir halten Transparenz für wichtig. Wir wollen auch noch einmal deutlich machen, dass die Übergewinnsteuer für uns nach wie vor ein probates Mittel ist, gerade in Bezug auf Ölkonzerne. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun der Kollege Michael Röls das Wort. Bitte sehr.
Michael Röls GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Von der 12-Uhr-Regel hatte man sich mehr versprochen, als eingehalten werden konnte. Man hatte sich davon versprochen, dass man über den Tag verteilt weniger starke Schwankungen hat. Tatsächlich ist die Schwankungsbreite der Preise über den Tag hinweg seit der Einführung gestiegen. Viele hatten sich davon auch versprochen, dass die Preise sinken. Das konnte die 12-Uhr-Regel nie einhalten. Die Anbieter haben eine Sicherheitsmarge aufgeschlagen, insbesondere das Super-Benzin ist deutlich teurer geworden. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Das sind Effekte, die in Nachbarländern, die diese Regel auch eingeführt haben, nicht so stark ausgefallen sind, weil dort ergänzende Maßnahmen für weitere Preistransparenz eingeführt wurden, beispielsweise eine App, in der immer nur die fünf günstigsten Tankstellen zu sehen sind. Auch dort gab es aber Anstiege durch Sicherheitsmargen. Hinzu kommt, dass der Sprit zu einer Tageszeit am günstigsten ist, zu der kaum jemand Zeit hat, zu tanken. Für Leute, die das nicht darum herum organisieren können, bei denen es darum geht, sich am Ende des Monats noch eine Tankfüllung leisten zu müssen, ist das natürlich eine Verschlechterung der Situation. Landtag Dazu muss man ganz einfach sagen: Die Hoffnungen, die man sich bei der Einführung dieser Regel gemacht hatte, waren überhöht. Das konnte sie nicht einhalten. (Zuruf von Yvonne Gebauer [FDP]) Es gibt zusätzliche Probleme, die damals nicht bedacht worden sind, und deswegen habe ich große Sympathien für die Forderung, diese 12-Uhr-Regel rückabzuwickeln. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Sehr gut! – Dietmar Brockes [FDP]: Gut, dann stimmen Sie zu!) Die zweite große Maßnahme, die gemeinsam mit der 12-Uhr-Regel eingeführt wurde, war der Tankrabatt. Jetzt haben wir wieder einen Tankrabatt, und es ist eindeutig, dass der von den Mineralölkonzernen nicht vollständig weitergegeben wird. Ich finde es gut, dass alle Teile der Landesregierung das als die Sauerei benennen, die es ist. Das ist aber auch nicht überraschend, weil das bei den vorherigen Tankrabatten auch sehr klar zu beobachten war. Da müssen wir uns keinen Illusionen hingeben. Mit gutem Zureden ist da nicht gedient. Die Übergewinne, die erwirtschaftet werden, sind auch nicht nur in Zeiten des Tankrabatts erwirtschaftet worden, sondern auch außerhalb davon. Hinsichtlich der Finanzierung von gezielten Entlastungsmaßnahmen begrüßen wir als Grüne die Einführung einer Übergewinnsteuer. Wir halten sie für eindeutig notwendig. (Beifall von den GRÜNEN und Matthias Kerk- hoff [CDU]) Im FDP-Antrag gibt es einen Beschlusspunkt, der über die Frage der 12-Uhr-Regelung hinausgeht. Die FDP möchte die Landesregierung beauftragen, „sich auf Bundes- und europäischer Ebene für eine grundlegende Reform der Kraftstoffbesteuerung einzusetzen, die staatliche Preisbestandteile reduziert, marktwirtschaftliche Preissignale erhält und die CO -Bepreisung als Lenkungsinstrument des Emissionshandels davon klar abgrenzt.“ ₂ (Dietmar Brockes [FDP]: Sehr gut!) Ich will einmal kurz benennen, was das bedeutet. Sie schreiben: „staatliche Preisbestandteile reduziert“. Was ist denn der Tankrabatt? Der Tankrabatt ist eine Reduzierung des staatlichen Preisanteils. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Die FDP fordert für die Energiesteuer quasi den Tankrabatt für immer. (Dietmar Brockes [FDP]: Sehr gut!) Dieser Tankrabatt kostet uns als Land Nordrhein-Westfalen für drei Monate mehr als das Deutschland-14.10.2026 ticket in einem ganzen Jahr. Die FDP sagt hinsichtlich dieser Steuereinnahmeausfälle: Wir wollen das Vierfache davon. Wir wollen den Tankrabatt für immer. (Zurufe von Franziska Müller-Rech [FDP] und Dietmar Brockes [FDP]) An der Stelle biegt der Antrag in einer Weise ab, die wir nicht mittragen können. Wir vergleichen das einmal. Wir haben in unserem Land bei der Besteuerung von fossiler Energie und erneuerbarer Energie ohnehin eine Schräglage. Wir sehen das – das wird immer wieder genannt – in einigen Bereichen sehr prominent. Schauen wir uns den Vergleich zwischen einem Linienflugzeug und der Bahn an. Ein Eisenbahnbetreiber zahlt auf die Kilowattstunde Bahnstrom über 1,1 Cent Energiesteuer. Kerosin ist überhaupt nicht besteuert. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Wir können gern auch die Stromsteuer senken! Dagegen haben wir auch nichts!) Für internationale Flüge wird sogar keine Mehrwertsteuer erhoben. Das bedeutet im Wettbewerb eine massive Subvention für den Flugverkehr zulasten der Bahn. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Wir sehen es auch bei Erdgas versus Strom. Wir haben einen immer grüneren Strommix. Erdgas bleibt fossil. Für Gas sind es roundabout 1,7 bis 1,95 Cent pro Kilowattstunde an Steuern. Die Stromsteuer liegt aktuell noch bei 2,05 Cent pro Kilowattstunde. Auch hier zeigt sich: Zunehmend erneuerbarer Strom wird höher besteuert als fossiles Erdgas. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Diese Unwucht bei der Besteuerung unserer Energie möchten Sie mit einem Tankrabatt für immer quasi auch noch verstärken. Da muss man wirklich sagen: Das ist energiepolitisch rückwärtsgerichtet. Es ist auch hinsichtlich der staatlichen Einnahmensituation verantwortungslos. Wenn wir unterstützen – das sagen wir in der Debatte –, müssen wir es zielgerichtet tun. Wir müssen es gegenfinanzieren, aber keine Subventionen auf Dauer verlängern, die insbesondere einkommensstarke Haushalte stützen und auch noch das fossile Gestern verlängern. Das können wir nicht gebrauchen. Wir müssen nach vorne gucken. Die meisten Menschen in diesem Land haben das erkannt. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Fran- ziska Müller-Rech [FDP])
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun Herr Esser das Wort. Bitte sehr. Landtag
Klaus Esser AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Für Millionen Menschen ist das Auto weder Luxus noch Hobby, sondern eine schlichte Notwendigkeit. Wir alle fahren damit zur Arbeit, bringen unsere Kinder zur Schule oder die Großeltern zum Arzt. Das Auto ist unverzichtbar und bleibt es auch. Gerade im ländlichen Raum sichert es schlicht die Existenz. Der vorliegende Antrag der FDP spricht jedoch zwei grundsätzlich berechtigte Punkte an: die notwendige Abschaffung der 12-Uhr-Tankregel und eine zu hohe Besteuerung bzw. eine Reformierung der Besteuerung von Kraftstoffen. Die Abschaffung der völlig unsinnigen 12-Uhr-Tankregel allein macht aus teurem Sprit allerdings keinen günstigen Sprit. Denn bei jeder Tankrechnung entfallen erhebliche Teile des Spritpreises allein auf Steuern und Abgaben: bei Benzin mehr als die Hälfte des Endpreises, bei Diesel deutlich über ein Drittel. Die entscheidende Frage lautet doch: Warum ist das Tanken für so viele Menschen überhaupt zu einer derartigen finanziellen Belastung geworden? An diesem Punkt kommen wir unweigerlich zu einem der wirtschaftsschädlichsten Instrumente überhaupt: der CO -Bepreisung. Reformen klingen immer erst einmal gut. Doch bei diesem Thema lohnt es sich, nicht nur auf das zu schauen, was die Antragstellerin heute fordert, sondern darauf, was sie vor einiger Zeit an anderer Stelle noch politisch mitgetragen hat. Liebe FDP, Sie fordern heute eine grundlegende Reform. Die wäre auch richtig. Sie sprechen von Entlastung und notwendigen Veränderungen. Das ist ebenso richtig. Doch wo war diese Erkenntnis, als Sie selbst auf Bundesebene Regierungsverantwortung getragen haben? Die FDP war als Teil der Ampelkoalition an den politischen Entscheidungen beteiligt, die den Rahmen für die heutige CO - Bepreisung im Verkehrsbereich mitgeprägt haben. In ihrer Regierungszeit wurde die Entwicklung dieses Preisinstruments keineswegs verhindert, sondern politisch mitgetragen. Die CO -Bepreisung verteuert fossile Kraftstoffe unmittelbar und auch mittelbar. Sie ist ein relevanter Bestandteil der Belastung, die Autofahrer an der Zapfsäule spüren, und – das ist mit das Wichtigste – diese Bepreisung ist ein rein politisch gesetzter Kostenfaktor. Wenn wir die Bürger und Autofahrer entlasten wollen, dann müssen wir über die Höhe der Energiesteuer, über die CO -Bepreisung und über die gesamte steuerliche Belastung von Kraftstoffen sprechen. Wenn wir eine Entlastung beschließen, dann muss sie bei den Menschen ankommen, nicht in zusätzlichen Margen oder in neuen bürokratischen Konstruktionen verschwinden. 14.10.2026 Eine Senkung der Kraftstoffsteuern ist deshalb ein grundsätzlich richtiger Ansatz. Sie schafft eine unmittelbare Entlastung und setzt ein klares Signal. Der Staat muss nicht jede Preissteigerung zum Anlass nehmen, die Belastung der Bürger weiter zu erhöhen. Allerdings sage ich auch ganz deutlich: Wir brauchen keine neuen komplizierten Steuerreformen, deren Ergebnis am Ende niemand mehr versteht. Die Bürger brauchen weniger Belastung, nicht immer neue Reformen, die unter dem Etikett der Modernisierung am Ende die nächste Steuererhöhung mit sich bringen. Wenn eine Reform die Kraftstoffbesteuerung vereinfacht und die Menschen tatsächlich entlastet, dann ist sie sinnvoll. Wenn sie dagegen neue Belastung schafft, Kosten nur anders verteilt, dann ist sie keine Entlastung, sondern ein Etikettenschwindel. Deshalb muss als politische Leitlinie klar sein: Bezahlbare Mobilität ist keine Nebensache, sie ist eine Voraussetzung dafür, dass Menschen zur Arbeit kommen, dass Unternehmen wirtschaften können und Nordrhein-Westfalen auch außerhalb der großen Städte funktioniert. Denken Sie bitte an dieser Stelle auch einmal an Speditionen, Logistik oder die Landwirtschaft. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich begrüße es ausdrücklich, wenn Sie sich heute für eine Entlastung der Autofahrer einsetzen. Das ist ein Anliegen, das uneingeschränkt Unterstützung verdient. Zu einer ehrlichen Debatte gehört aber auch, die eigene Regierungsbilanz nicht auszublenden. Wer echte Entlastungen fordert, muss erklären, warum er denn damals politische Instrumente mitgetragen hat, die Kraftstoffe heute zusätzlich verteuern. Wer heute von Reformen spricht, muss sagen, welche Belastungen konkret wegfallen sollen. Wer die Menschen entlasten will, darf ihnen nicht die nächste Steuererhöhung als Reform verkaufen. Wir brauchen keine Reform nur um der Reform willen. Wir brauchen eine spürbare Senkung der Kraftstoffbelastung und der Besteuerung. Die Menschen an der Zapfsäule erwarten keine parteipolitischen Verrenkungen. Sie erwarten, dass wir ihre Sorgen ernst nehmen und endlich die richtigen Konsequenzen ziehen. Letztlich sind wir hier im Landtag – das gehört zur Wahrheit aber auch dazu – nur Zaungäste dieses ganzen Spiels, denn die wesentlichen Entscheidungen bezüglich einer Kraftstoffbesteuerung werden in Berlin von der Bundesregierung getätigt. Gott steh uns bei. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Ministerin Silke Gorißen das Wort. Bitte sehr. Landtag Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es steht außer Frage, dass die infolge der geopolitischen Spannungen nach wie vor hohen Kraftstoffpreise, Pendlerinnen und Pendler, Familien sowie natürlich auch die Wirtschaft enorm belasten. Wer auf sein Auto angewiesen ist und einen Verbrenner fährt, der spürt es bei jedem Tankvorgang. Das zum 1. April 2026 in Kraft getretene Kraftstoffpreisanpassungsgesetz des Bundes zielt darauf ab, die Verlässlichkeit der Preisinformationen für Endkundinnen und Endkunden zu stärken und Kaufentscheidungen zu erleichtern. Es sieht vor, dass Tankstellen ihre Preise nur noch einmal täglich um 12 Uhr erhöhen dürfen. Zu anderen Zeiten sind nur Senkungen der Preise erlaubt. Wie die Antragsteller selbst feststellen, war es Ziel der Bundesregierung, mit dieser Regelung die Verlässlichkeit und Transparenz der Preise an den Tankstellen zu erhöhen. Mit dieser durchaus erhöhten Verlässlichkeit der Preisinformation ist jedoch zwangsläufig keine allgemeine Senkung der Kraftstoffpreise und damit auch keine unmittelbare monetäre Entlastung der Endkundinnen und Endkunden verbunden. Das Kraftstoffpreisanpassungsgesetz ist im Vollzug sehr komplex. Es ist bürokratisch und zudem ineffizient angelegt. Meine diesbezügliche Kritik ist Ihnen sicherlich bekannt. Die Landesregierung hat sich daher auch schon früh dafür eingesetzt, die Prozesse zu vereinfachen. Es ist aber bei aller berechtigten Kritik an der Vollzugsregelung nicht zu erwarten, dass allein eine Abschaffung der sogenannten 12-Uhr-Regelung zu niedrigeren Kraftstoffpreisen an der Tankstelle führen würde. Eine kurzfristig wirksame, bessere Alternative zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Unternehmen wird seitens der Antragsteller allerdings nicht vorgeschlagen – insofern Fehlanzeige vonseiten der FDP. Die Bundesregierung hat im Oktober 2026 die Energiesteuer auf Benzin und Diesel gesenkt. Einschließlich des Effekts bei der Mehrwertsteuer ergibt sich eine Entlastung von 17 Cent pro Liter. Wer zur Arbeit fährt, kann die Fahrtkosten steuerlich stärker geltend machen. Außerdem soll zum 1. Januar 2027 eine zeitlich begrenzte Preisobergrenze eingeführt werden. Das sind konkrete Maßnahmen, die bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommen. Ohne Zweifel ist es auch richtig und wichtig, dass das Bundeskartellamt seinen umfangreichen Aufgaben effizient nachgehen und den bereits existierenden rechtlichen Rahmen ausschöpfen kann. Mit der 12. GWB-Novelle, die sich bereits im Gesetzgebungsverfahren befindet, ist eine Vereinfachung der 14.10.2026 Kartellverfahren und somit eine Entlastung des Bundeskartellamts vorgesehen. Im Antrag der FDP ist zudem eine grundlegende Reform der Kraftstoffbesteuerung gefordert. Eine solche grundlegende Reform müsste erstens die Einhaltung der Klimaziele, zu denen Deutschland sich verpflichtet hat, zweitens die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft nach bezahlbarer Energie und drittens auch die Notwendigkeit der Entwicklung moderner Technologien miteinander in Einklang bringen. Ein solcher Prozess, der von den europäischen Institutionen und dem Bund vorangetrieben werden müsste, wäre langwierig. Die Zielkonflikte und die Dauer eines solchen Reformprozesses sind im vorliegenden Antrag allerdings nicht berücksichtigt. Damit wird die Komplexität des Themas verkannt. Anders als im Antrag suggeriert, ist durch die vorgeschlagenen Maßnahmen aus Sicht der Landesregierung daher keine schnelle Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen sowie unsere Wirtschaft zu erwarten. – Vielen Dank.
Christof Rasche
Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage vom Kollegen Brockes. (Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz nickt.) – Lassen wir zu. Wunderbar. – Bitte sehr.
Dietmar Brockes FDP
Herr Präsident, vielen Dank. – Frau Ministerin, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Auch der Bundesrat hat sich bereits mit der Frage der 12-Uhr-Regelung beschäftigt und am 25. September den Beschluss gefasst: Nach Ansicht des Bundesrates ist vor diesem Hintergrund zugleich die Regelung, wonach die Verkaufspreise auf Kraftstoff einmal pro Kalendertag um 12:00 Uhr erhöht werden dürfen, aufzuheben. Meine Frage ist: Wie hat sich Nordrhein-Westfalen bei dieser Abstimmung verhalten?
Christof Rasche
Frau Ministerin, bitte sehr. Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Das kann ich Ihnen gerade gar nicht sagen. Das gebe ich Ihnen später durch. Ich weiß es nicht. Ich schaue zur Fachabteilung. – Wir haben nicht zugestimmt. Sicher? (Dietmar Brockes [FDP]: Nicht zugestimmt! Schön, dass Sie es jetzt wissen!) Sie wissen aber, wie ich mich aus dem Ressort heraus dazu verhalten habe, Herr Brockes. – Danke schön. Landtag
Christof Rasche
Frau Ministerin, Sie können ja zur Sicherheit irgendwann im Laufe des Abends noch nachliefern. (Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Ja!) – Vielen Dank. – Wir sind am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/21622. Wer stimmt zu? – Die Fraktion der FDP. Wer lehnt ab? – Die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und AfD. Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Somit ist der Antrag abgelehnt. Liebe Kollegen und Kolleginnen, zu Ihrer Information: Die Fraktion der FDP hat soeben eine namentliche Abstimmung beantragt. Sie betrifft den Tagesordnungspunkt 14 und konkret die Abstimmung zu dem Gesetzentwurf Drucksache 18/19004. Ich rufe auf: 13 Gläserner Staat statt gläserner Bürger – Informationsfreiheit in NRW und auf Bundesebene sichern Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/21609 Für die antragstellende Fraktion hat jetzt Herr Tritschler das Wort. Bitte sehr.
Sven Werner Tritschler AfD
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema „Informationsfreiheit“ erinnert ein wenig an das Thema „Wahlrecht ab 16“. Erst sonnt man sich bei der Verabschiedung darin, was für ein toller und aufrechter Musterdemokrat man ist, und wenn man dann merkt, dass es sich auch mal in die andere Richtung richten kann, würde man es am liebsten ganz schnell wieder loswerden. Das war beim Jugendwahlrecht so. Da mussten Sie jetzt schmerzhaft feststellen, dass die jungen Leute gar nicht so geneigt sind, Sie zu wählen. Inzwischen mehren sich auch in Ihren Reihen wieder die Stimmen dafür, das abzuschaffen. Bei der Informationsfreiheit ist Ihnen aufgefallen, dass die Bürger die Informationen, die Ihnen der Staat oder die Behörden jetzt zur Verfügung stellen müssen, auch einfordern und nutzen. Die zivilgesellschaftliche Kontrolle funktioniert. Seit die Informationsfreiheitsgesetze in Bund und Ländern ab Ende der 90er-Jahre eingeführt wurden, haben engagierte Bürger damit vieles ans Licht bringen können, was wahrscheinlich sonst ewig im Verborgenen geblie-14.10.2026 ben wäre. Ich sage nur: RKI-Protokolle, Coronamaskendeals, Sponsoring-Affäre; viele Themen haben uns hier beschäftigt. Das ist weit mehr, als eine parlamentarische Opposition mit ihrem Fragerecht jemals hätte aufdecken können. Wir halten das für eine wichtige Bereicherung für unsere Demokratie. Plattformen wie FragDenStaat tragen dazu eine wichtige Arbeit bei. Wahrscheinlich haben sich gerade die Altparteien, die damals im internationalen Trend etwa um die Jahrtausendwende diese Informationsfreiheit eingeführt haben, diese Wirkmacht nicht vorstellen können. Das Internet steckte noch in den Kinderschuhen, und Organisation und Vernetzung oppositioneller Bürger war ungleich schwerer. Deshalb will man jetzt die Informationsrechte ganz schnell wieder schleifen. Bloß nicht zu viel Transparenz! Bürger sollen zukünftig ein berechtigtes Interesse nachweisen – so die Planungen im Bund – und Gebühren zahlen. Organisationen sollen gar nicht mehr fragen dürfen. Überdies soll mehr geschwärzt werden, und ganze Bereiche staatlichen Handelns sollen gleich grundsätzlich ausgenommen werden. Mehrere Bundesländer gehen inzwischen in dieselbe Richtung. Frau Gayk, unsere NRW-Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, kommentierte – ich zitiere –: „Was die Bundesregierung nun vorschlägt, ist einer modernen Demokratie nicht würdig und schafft Informationsfreiheit im Bund faktisch ab.“ Eine Reihe von NGOs, allesamt nicht AfD-nah, äußern sich in dieselbe Richtung. Ich spreche also offenbar für viele, die um unsere Demokratie besorgt sind. In der NRW sind wir zum Glück noch mit keinem derartigen Vorhaben konfrontiert, aber es regiert dieselbe Partei wie im Bund, und deshalb kann man davon ausgehen, dass der Trend früher oder später auch hier nach Düsseldorf schwappen wird. Daher möchten wir heute schon ein Zeichen für mehr Informationsfreiheit setzen und die Landesregierung auffordern, ihre Mitgestaltungsmöglichkeiten im Bundesrat für Informationsfreiheit zu nutzen. Gleichzeitig möchten wir die Informationsfreiheit in NRW ausbauen und bürgerfreundlicher gestalten. Bestimmte Informationen sollen verbindlich und unaufgefordert veröffentlicht und ein zentrales Transparenzregister eingerichtet werden. Gebühren sollen begrenzt werden, und gegen verweigerte Auskünfte soll der Bürger einen wirksamen Rechtsschutz haben. Steuergeld verpflichtet zur Rechenschaft. Ihnen fällt in letzter Zeit gefühlt täglich eine neue Steuer ein – gerade haben wir auch wieder über eine gesprochen –, und dementsprechend sind Sie den Bürgern auch Rechenschaft schuldig. Landtag Natürlich muss man Sicherheitsinteressen schützen, Geschäftsgeheimnisse schützen, personenbezogene Daten schützen. Aber diese legitimen Ausnahmen dürfen nicht zum Vorwand werden, um sich generell der Kontrolle der Bürger zu entziehen. Und das sage ich insbesondere an die Gerichte, die sonst keine Gelegenheit auslassen, die Entfremdung der Bürger von ihrem Staat zu beklagen. Transparenz schafft Vertrauen, Geheimniskrämerei dagegen Misstrauen. Sie sind wieder mal auf dem Holzweg, meine Damen und Herren. Zeigen Sie, dass wenigstens unser Bundesland in die richtige Richtung gehen kann. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Für die Fraktion der CDU hat nun Herr Kollege Dr. Jörg Geerlings das Wort. Bitte sehr.
Dr. Jörg Geerlings CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man erlebt in diesem Hause immer wieder Überraschungen. Aber dass ausgerechnet die AfD einmal LobbyControl, Transparency International, FragDen-Staat und den Deutschen Journalisten-Verband als Kronzeugen ihrer politischen Forderungen anführt, ist schon bemerkenswert. Das sind nämlich genau jene zivilgesellschaftlichen Organisationen, deren Arbeit die AfD an anderer Stelle gerne infrage stellt. Und während sie hier den Deutschen Journalisten-Verband als Gewährsmann bemüht, hat ihre Bundesvorsitzende Alice Weidel dem Deutschen Journalisten-Verband noch vor einiger Zeit vorgeworfen, auf Regierungslinie zu sein. Man halte fest: Die Zivilgesellschaft ist für die AfD offenbar nur dann besonders wertvoll, wenn sie gerade in die eigene Argumentation passt. Kommen wir zur Sache. Informationsfreiheit ist ein wichtiges Bürgerrecht. Staatliches Handeln muss nachvollziehbar und überprüfbar sein. Bürgerinnen und Bürger haben ein berechtigtes Interesse daran, zu erfahren, auf welcher Grundlage Behörden entscheiden, wie öffentliche Mittel verwendet werden und wie Verwaltungshandel zustande kommt. Das ist keine lästige Begleiterscheinung demokratischer Verwaltungen. Es ist ein wesentlicher Bestandteil eines modernen Rechtsstaats. Und deshalb ist es gut, dass Nordrhein-Westfalen bei der Informationsfreiheit seit vielen Jahren auf einem soliden Fundament steht. Den Antrag der AfD lehnt die CDU ab, und zwar aus folgenden Gründen. Erstens. Wir müssen nicht jede bundespolitische Diskussion zum Gegenstand landespolitischer Beschlüsse machen. Der vorliegende Antrag beschäftigt 14.10.2026 sich über weite Strecken mit Überlegungen und Reformvorhaben auf Bundesebene. Er fordert die Landesregierung auf, sich im Bundesrat gegen mögliche Änderungen des Bundesrechts einzusetzen. Selbstverständlich verfolgen wir diese Diskussion aufmerksam. Und selbstverständlich werden wir konkrete Gesetzesvorhaben bewerten, wenn sie vorliegen und wenn die Interessen unseres Landes berührt sind. Aber dafür brauchen wir heute keinen vorsorglichen Beschluss des Landtags. Der Landtag Nordrhein-Westfalen ist weder ein Kommentierungsgremium für bundespolitische Debatten, noch muss er der Landesregierung bei jeder angekündigten Reform vorsorglich Handlungsanweisungen erteilen. Zweitens. Nordrhein-Westfalen verfügt längst über ein weitreichendes Informationsfreiheitsgesetz. Bereits seit dem 1. Januar 2002 gilt in unserem Land das Informationsfreiheitsgesetz. Nordrhein-Westfalen gehörte damit zu den Vorreitern in Deutschland. Dieses Gesetz gewährt Bürgerinnen und Bürgern einen grundsätzlich voraussetzungslosen Zugang zu amtlichen Informationen. Sie müssen nicht begründen, warum sie eine Information haben möchten, und sie müssen auch kein besonderes rechtliches Interesse nachweisen. Das gilt für Landesbehörden ebenso wie für die kommunale Verwaltung. Natürlich gibt es Grenzen, etwa beim Schutz personenbezogener Daten, bei Sicherheitsinteressen oder bei schutzwürdigen Belangen Dritter. Aber genau das gehört zu einer verantwortungsvollen gesetzlichen Regelung: Transparenz ermöglichen und gleichzeitig andere berechtigte Rechtsgüter schützen. Drittens. Informationsfreiheit darf nicht an unnötigen Kosten scheitern. Auch hier ist NRW bereits bürgerfreundlich aufgestellt. Einfache Auskünfte sind gebührenfrei. Erst wenn die Bearbeitung einer Anfrage einen erheblichen Verwaltungsaufwand verursacht, können Gebühren anfallen. Das ist eine vernünftige und ausgewogene Regelung. Denn selbstverständlich ist Informationsfreiheit ein Bürgerrecht. Aber selbstverständlich verursacht die Bearbeitung umfangreicher Anfragen auch personellen Aufwand, und dieser ist dann möglicherweise auch kostenpflichtig. (Beifall von Sebastian Watermeier [SPD]) Zwischen einem möglichst einfachen Informationszugang und einem verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Ressourcen muss ein angemessener Ausgleich gefunden werden. Unser Informationsfreiheitsgesetz hat sich seit mehr als zwei Jahrzehnten bewährt. Das bedeutet nicht, dass es nicht weiterentwickelt werden kann. Digitalisierung und veränderte Erwartungen an eine moderne Verwaltung stellen uns vor neue Aufgaben. Darüber kann und sollte man sachlich diskutieren. Was wir dafür allerdings nicht brauchen, sind pauschale War-Landtag nungen vor einem angeblichen Abbau demokratischer Grundrechte oder vorsorgliche Beschlüsse gegen noch nicht abschließend ausgestaltete Bundesvorhaben. Nordrhein-Westfalen steht für eine transparente, rechtsstaatliche und bürgerfreundliche Verwaltung, und deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat Herr Kollege Sebastian Watermeier das Wort. Bitte sehr.
Sebastian Watermeier SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrter Herr Tritschler, die Aufgabe, die wir hier im Plenum haben, ist es, möglichst sachlich und mitunter auch zugespitzt um die besten politischen Lösungen zu ringen. Als ich Ihren Antrag gelesen habe, dachte ich zunächst, es gibt heute eigentlich zwei Debatten. Die erste Debatte betrifft die Frage von Transparenz und Informationsfreiheit. Darüber kann man sachlich diskutieren. Die zweite Debatte betrifft die Glaubwürdigkeit derjenigen, die diesen Antrag eingebracht haben. Denn wenn ausgerechnet die AfD Transparenz zum Maßstab politischen Handelns erhebt – Kollege Geerlings hat dazu gerade schon ausgeführt –, dann muss sie auch über ihre eigene gelebte politische Praxis sprechen. Eine Partei, die immer wieder durch undurchsichtige Finanzierungsstrukturen, fragwürdige Unterstützernetzwerke im realen wie im digitalen Raum, staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen Funktionäre und interne Verstöße gegen demokratische Standards Schlagzeilen macht, sollte sich vielleicht mit moralischen Belehrungen gegenüber anderen etwas zurückhalten. (Beifall von der SPD) Deshalb will ich zu Beginn deutlich sagen: Das größte Problem dieses Antrags ist nicht sein Inhalt, der meisterhaft abgeschrieben ist. Das größte Problem ist die fehlende Glaubwürdigkeit seiner Antragsteller. Sie behaupten eine unmittelbare Gefährdung des Informationsfreiheitsgesetzes in Nordrhein-Westfalen, Herr Tritschler, gerade hergeleitet über „da regieren ja Menschen aus der gleichen Partei“. Tatsächlich legen Sie dafür keinen belastbaren Nachweis vor, übrigens ebenso wenig wie für den gerade von Ihnen aufgebauten Strohmann, es solle das Wahlrecht ab 16 wieder abgeschafft werden. Stattdessen vermengen Sie bundespolitische Diskussionen mit der Rechtslage in Nordrhein-Westfalen und erzeugen so den Eindruck einer Bedrohung, die Ihr Antrag selber gar nicht belegen kann. 14.10.2026 Gute Gesetzgebung braucht mehr als Schlagworte und Alarmismus. Sie braucht konkrete Problembeschreibungen und tragfähige Lösungsvorschläge. Beides bleibt Ihr Antrag schuldig. Informationsfreiheit soll Vertrauen schaffen, sie soll demokratische Kontrolle ermöglichen, und sie soll Bürgerinnen und Bürger befähigen, sich fundiert zu informieren. Sie darf aber nicht als Vorwand missbraucht werden, pauschal Misstrauen gegen demokratische Institutionen zu säen, die sich mit der Frage befassen: Wie kann Informationsfreiheit so sichergestellt werden, dass sie krisenfest ist, dass sie Angriffen widerstehen kann, dass sie nicht zum Spielplatz beispielsweise für Reichsbürger oder Menschen, die sich in den Dienst einer ausländischen Ideologie stellen, wird? Die SPD steht für einen starken Informationszugang, für nachvollziehbares Regierungshandeln und für die Weiterentwicklung der Transparenzrechte der Bürgerinnen und Bürger. Aber wir stehen ebenso für einen ausgewogenen Ausgleich zwischen Transparenz, Datenschutz, Sicherheitsinteressen und dem Schutz sensibler Infrastruktur, gerade in Zeiten akuter Bedrohungen. Wir werden Transparenzrechte dort stärken, wo Verbesserungen sinnvoll und praktikabel sind, und wir werden Reformvorschläge auf allen Ebenen anhand ihrer Qualität beurteilen und nicht anhand ihrer Überschrift. Was wir mit Sicherheit nicht tun werden, ist, Ihnen auf den populistischen Leim zu gehen. Wir lehnen Ihren Antrag selbstverständlich ab. (Beifall von der SPD)
Christof Rasche
Für die Fraktion der Grünen hat nun die Kollegin Julia Eisentraut das Wort. Bitte sehr.
Julia Eisentraut GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Fangen wir doch einmal ganz vorne an. Wir diskutieren hier eigentlich über ein bundespolitisches Thema und nicht über ein reales Problem, das in Nordrhein-Westfalen auf dem Tisch liegt; denn die Einschränkung der Informationsfreiheit war, bevor die AfD es in den Raum gestellt hat, hier nie Thema. Fangen wir aber noch einen Schritt früher an. Informationsfreiheit bezeichnet das Recht von Menschen auf freien Zugang zu amtlichen Informationen und Dokumenten öffentlicher Stellen. Viele Menschen nutzen das für ganz einfache Dinge: für Kontrollberichte über Hygiene in Restaurants, für Abiklausuren. Aber auch Journalist*innen und Wissenschaftler*innen nutzen es regelmäßig als Datengrundlage. Deshalb ist uns doch allen klar: Informationsfreiheit ist ein wichtiges demokratisches Gut, das alle Demokrat*innen hochhalten. Denn uns ist klar, wie wichtig Landtag die Transparenz über staatliches Handeln und die Möglichkeit, dass Wissenschaft, Journalismus, aber auch alle Bürger*innen staatliches Handeln kontrollieren und nachvollziehen können, für eine Vertrauenswürdigkeit in der Demokratie sind. Wir wissen auch, dass die Daten der öffentlichen Hand am Ende allen gehören und dass Daten wertvoll sind. Deshalb müssen auch alle von ihnen profitieren können. Da endet aber auch die Gemeinsamkeit mit der AfD. Denn wir erleben bundesweit, dass die AfD dieses Recht, dieses demokratische Gut, immer wieder verwendet, um demokratische Institutionen zu diskreditieren, indem sie beispielsweise so viele Anfragen stellt, bis die Einrichtungen kaum mehr ihren Verpflichtungen nachkommen können, oder es zu dem kommt, was beispielsweise in Berlin passiert ist. Deshalb ist es besonders bemerkenswert, dass die AfD polizeiliche und sicherheitsrelevante Informationen nicht mehr vom Informationsfreiheitsgesetz ausnehmen will. In Berlin war es nämlich so, dass über eine Kleine Anfrage der AfD allerhand relevante Punkte im Stromnetz öffentlich gemacht wurden; einer davon war dann auch mitursächlich für den Stromausfall in Berlin. Das muss uns alle hier skeptisch machen. Dass es wirklich um die Stärkung der Demokratie geht, darf man bezweifeln. Vielmehr geht es einfach nur darum, demokratische Institutionen und ihre Handlungsfähigkeit verächtlich zu machen. Deshalb lehnen wir den Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun der Kollege Thomas Nückel das Wort. Bitte sehr.
Thomas Nückel FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Union und die SPD wollen das Informationsfreiheitsgesetz so radikal beschneiden, dass es wirkungsund bedeutungslos zu werden droht. Gut, die Union war schon immer gegen das IFG. Es war die FDP, die 2005 dafür sorgte, dass es die damalige rot-grüne Bundesregierung überhaupt durch den Bundesrat bekam; von Landesregierungen mit FDP-Beteiligung gab es keine Ablehnung. Das IFG hat sich in weiten Teilen bewährt. Der Bund und die ihm angeschlossenen Bundesbehörden und -ämter haben allein im Jahr 2025 über 18.000 IFG-Anträge beantwortet. Die Menschen wollen wissen, was der Staat macht. Das ist ihr gutes Recht. Es ist ihr Staat, und seine Ämter sollen auch für die Bürger da sein. Transparenz schafft Vertrauen, und Vertrauen der Bürger in den Staat ist eine der wichtigsten Grundlagen der Republik. Es ist wichtig, dass es für Bürger einfach ist, ihre Rechte zu nutzen. Mit der Neufassung des IFG aller-14.10.2026 dings will Schwarz-Rot das Recht der Menschen auf Information nicht nur einschränken. Die Verfahren werden auch viel komplizierter und dadurch abschreckender. Künftig muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Was das ist, wird für Streit und Klagen sorgen. Dass nur noch natürliche Personen, also zum Beispiel keine Redaktionen mehr, Anfragen stellen dürfen, ist schon eine massive Einschränkung. Für mich als Journalist ist das auch ein Angriff auf die Pressefreiheit. Dass die Union das Informationsfreiheitsgesetz kassieren will, wundert mich nicht. Aber dass die SPD sich jetzt im Bund dazu hergibt, sie dabei zu unterstützen, zeigt mir einmal mehr, dass die SPD ausgehöhlt ist. Wer den Staat als Lösung aller Probleme sieht, für den sind natürlich selbstbewusste Bürger ein lästiger Störfaktor. Dies sind die Elemente der schwarz-roten Novelle, die wir ablehnen. Aber wir lehnen auch den Antrag der AfD ab. (Beifall von Angela Freimuth [FDP]) Er geht weit über das hinaus, was wir für eine angemessene Kritik halten; denn es ergibt Sinn, dass wir heute bei kritischer Infrastruktur und Spionage- und Terrorabwehr vorsichtiger sein müssen, als es früher der Fall war. Deutschland ist seit Jahren Ziel hybrider Angriffe Russlands. Die Sicherheitslage hat sich in den letzten 20 Jahren grundlegend verändert. „Von keinem anderen Land geht aktuell eine so direkte, umfassende und konkrete Bedrohung gegen Deutschland aus“, hieß es bei der Anhörung der Nachrichtendienste in Berlin vor wenigen Tagen. Dass die AfD sich jetzt sorgt, dass ihr mächtiger Freund im Kreml es künftig vielleicht etwas schwerer haben wird, an Informationen heranzukommen, um Deutschland zu schaden, wundert mich nicht. Aber eine Politik des Landesverrats werden wir als Liberale nicht stützen. Wir wollen auch nicht, und der AfD scheint das völlig egal zu sein, dass Öko-Terroristen einfach mal schnell an Informationen gelangen, die ihnen dabei helfen, Anschlagsziele auszumachen. Für uns gehören Freiheit und Sicherheit zusammen. Wir wollen weder Russland noch Öko-Terroristen zur Hand gehen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Minister Karl-Josef Laumann das Wort. Bitte sehr. Karl-Josef Laumann*), Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie Sie alle wissen, ist mein Kollege Minister Herbert Reul aktuell im Krankenhaus. Er ist auf dem Wege der Besserung, Landtag aber eben nicht hier am Rednerpult. Deswegen vertrete ich ihn heute. Nun zur Sache. Die Fraktion der AfD nimmt Anstoß an Überlegungen zu Änderungen des Informationsfreiheitsgesetzes im Bund und in den Ländern. Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes steht dabei im Mittelpunkt ihrer Kritik. Dazu ganz schlicht und ergreifend eine Feststellung: Das sind bisher nur Überlegungen/Vorschläge, über die noch nicht abschließend in der Bundesregierung entschieden worden ist. Es fehlt an einem konkreten Gesetzentwurf. Deswegen sieht die Landesregierung aktuell auch keinen Anlass für eine Bewertung dessen, was die Bundesregierung hier bislang nur in groben Zügen skizziert hat. Die Landesregierung hat sich zu den Änderungsüberlegungen zum IFG des Bundes im Übrigen auch schon im Zusammenhang mit der Kleinen Anfrage 18/8440 der FDP-Fraktion geäußert. Das können Sie alles in der Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP nachlesen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrages Drucksache 18/21609. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die Fraktion der AfD. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Somit ist dieser Antrag abgelehnt. Ich rufe auf: 14 Gesetz zur Sicherung von Tarifentgelten bei öffentlichen Vergaben in Nordrhein-Westfalen (Tarifentgeltsicherungsgesetz – TESG) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/19004 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 18/21576 zweite Lesung Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/21718 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/21766 14.10.2026 Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der CDU hat der Kollege Marco Schmitz das Wort. Bitte sehr.
Marco Schmitz CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich zwei Handwerksbetriebe vor: Beide bewerben sich um den gleichen öffentlichen Auftrag. Der eine zahlt Tariflohn, bildet aus, übernimmt Verantwortung für seine Beschäftigten. Der andere spart beim Lohn und kann deshalb günstiger anbieten. Wenn am Ende der zweite Betrieb den Zuschlag erhält, hat der erste offenbar einen entscheidenden Fehler gemacht – er hat seine Leute ordentlich bezahlt. Meine Damen und Herren, das kann so nicht sein. Unser Verständnis von fairem Wettbewerb ist ein anderer. (Henning Höne [FDP]: Der SPD gefällt das!) Deshalb freue ich mich wirklich sehr, dass wir heute mit dem Tarifentgeltsicherungsgesetz einen wichtigen Schritt nach vorne machen; denn wir tun damit etwas für die Beschäftigten, aber eben auch für unsere Arbeitgeber, für unser Handwerk, für unseren Mittelstand und damit für unsere heimische Wirtschaft. (Henning Höne [FDP]: Das sieht von denen keiner so!) Wer ordentlich bezahlt, darf bei öffentlichen Aufträgen nicht der Dumme sein. (Vereinzelt Beifall von der CDU) Wir diskutieren hier häufig darüber, ob wir unsere Wirtschaft stärken können – über Förderprogramme, Investitionen und bessere Standortbedingungen. Alles richtig. Aber bevor der Staat darüber nachdenkt, wie er Unternehmen mit Steuergeld unterstützen kann, sollte er wenigstens dafür sorgen, dass er mit seinem eigenen Steuergeld keinen unfairen Wettbewerb fördert. Das wäre schon einmal ein Anfang. Der Staat darf faire Löhne nicht sonntags loben und Lohndumping dann belohnen. Genau deshalb ist dieses Gesetz für mich auch ein gutes Stück Wirtschaftspolitik. Nun legt uns die SPD einen Entschließungsantrag vor. (Anja Butschkau [SPD]: Ja! Das ist gut!) Ich habe ihn mir durchgelesen, und ich will durchaus anerkennen: Das Ziel, die Tarifbindung zu stärken, teilen wir. Da sind wir uns schon mal einig. Aber bei den Vorschlägen frage ich mich, ob die SPD gelegentlich auch mit denjenigen spricht, die am Ende alles umsetzen müssen. Sie wollen die Schwellenwerte halbieren, (Anja Butschkau [SPD]: Ja!) sämtliche Kommunen einbeziehen, weitere Branchen erfassen und zusätzliche Kontrollen vor Ort, mit anderen Worten: möglichst viele neue Vorgaben für möglichst viele Betriebe. Liebe Kolleginnen und Kollegen Landtag von der SPD, Tarifbindung stärkt man doch nicht dadurch, dass man vor allem die Bürokratiebindung erhöht. Das funktioniert nicht so in unserem Land. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Dann beklagen Sie in dem Antrag auch noch die fehlenden Sanktionen. Ein kurzer Blick in § 9 hätte geholfen. Darin stehen bereits Vertragsstrafen und ein außerordentliches Kündigungsrecht. Man darf ein Gesetz kritisieren, man sollte es allerdings vorher vollständig lesen. Wir gehen bewusst einen anderen Weg. Wir konzentrieren uns auf Branchen, in denen unfairer Lohnwettbewerb tatsächlich ein Problem ist. Wir respektieren die kommunale Selbstverwaltung und setzen auf digitale Verfahren und anlassbezogene Kontrollen. Denn ich kenne die Reaktion vieler Unternehmer, wenn sie hören, dass wir ein neues Gesetz beschließen. Die Aussage lautet dann selten: „Was für eine wunderbare gesetzgeberische Initiative“, sondern die erste Frage lautet: „Was muss ich jetzt wieder ausfüllen?“ Das ist eine vollkommen berechtigte Frage. Deshalb schaffen wir auch keine neuen laufenden Berichtsund Meldepflichten. Wir wollen faire Löhne kontrollieren und nicht die Geduld unserer Unternehmerinnen und Unternehmer. Außerdem respektieren wir die Tarifautonomie. Mit unserem Änderungsantrag stellen wir, CDU und Grüne, ausdrücklich klar, dass bestehende Tarifbindungen berücksichtigt und die Tarifvertragsparteien vor dem Erlass entsprechender Verordnungen beteiligt werden. Das ist vernünftig, denn wer die Tarifverträge miteinander aushandelt, sollte auch etwas dazu sagen können, wenn der Staat sie in Verordnungen überträgt. Natürlich können öffentliche Aufträge dadurch teurer werden. Wenn ein Angebot aber nur deshalb besonders günstig ist, weil die Beschäftigten schlechter bezahlt werden, dann ist dieser Preis nur auf den ersten Blick günstig. Die vermeintliche Ersparnis zahlt am Ende jemand anderes. Unsere heimischen Unternehmen brauchen keine Sonderbehandlung. Sie brauchen faire Chancen. Sie sollen sich mit Qualität, Zuverlässigkeit und guten Ideen im Wettbewerb durchsetzen können, aber bitte nicht in einem Wettbewerb darum, wer die niedrigsten Löhne zahlt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin Christdemokrat. Für mich gehören wirtschaftlicher Erfolg und soziale Verantwortung zusammen. Das ist der Kern unserer sozialen Marktwirtschaft. Deshalb freue ich mich ganz besonders, dass wir diesen Gedanken heute in praktisches Landesrecht umsetzen. Gute Arbeitgeber brauchen keine politischen Sonntagsreden; sie brauchen faire Wettbewerbsbedin-14.10.2026 gungen von Montag bis Freitag. Dafür steht unser Gesetz. (Beifall von den GRÜNEN) Den Entschließungsantrag der SPD brauchen wir dafür nicht. Deshalb lehnen wir ihn ab und stimmen unserem Gesetzentwurf aus voller Überzeugung zu. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Danke, Herr Schmitz. – Für die SPD spricht ihre Abgeordnete Frau Butschkau.
Anja Butschkau SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Kollege Marco Schmitz, Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich Ihre Position nicht teile. In weiten Teilen sind wir einer Meinung. Wenn es aber darum geht, ins konkrete Handeln zu kommen, dann unterscheiden wir uns. Ich gehe jetzt darauf ein, warum ich das meine. Was lange währt, wird endlich gut. Das sagt man zumindest über Dinge, auf die man lange gewartet hat, und auf dieses Gesetz haben wir alle in der Tat sehr lange gewartet. Vollmundig angekündigt wurde es vom Ministerpräsidenten beim Arbeitnehmerinnenempfang im Frühjahr 2024. Danach passierte zunächst wenig. Erst Ende vergangenen Jahres lag endlich ein erster Entwurf auf dem Tisch. Dabei ist ein wirksames Tariftreuegesetz genau das richtige und ein dringend benötigtes Instrument gegen die sinkende Tarifbindung. Arbeiteten im Jahr 2000 noch 75 % der Beschäftigten in tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen, waren es zuletzt noch 51 %. Noch dramatischer ist: Der Anteil tarifgebundener Betriebe sank von 56 % auf nur noch 24 %. Wir alle wissen, dass Tarifverträge gute und gerechte Arbeitsbedingungen garantieren. Sie schaffen Transparenz, Sicherheit und Verlässlichkeit für Beschäftigte. Wer nach Tarif bezahlt wird, verdient im Durchschnitt mehr und profitiert deutlich häufiger von Leistungen wie Urlaubsgeld oder Jahressonderzahlungen. Doch auch – das möchte ich an dieser Stelle einfach noch einmal deutlich machen – Arbeitgeberinnen profitieren von Tarifverträgen. Sie sorgen für Planungssicherheit, Berechenbarkeit und faire Wettbewerbsbedingungen innerhalb einer Branche. Gerade in einem Industrieland wie Nordrhein-Westfalen ist es deshalb richtig, die Tarifbindung zu stärken. Öffentliche Aufträge dürfen nicht länger dazu beitragen, dass Unternehmen Wettbewerbsvorteile dadurch erzielen, dass sie Dumpinglöhne zahlen. Doch der Vorschlag der Landesregierung ist uns zu zaghaft. Es gibt mehr Ausnahmen als Regelfälle. Kommunale Vergaben bleiben außen vor, obwohl sie einen Landtag Großteil der öffentlichen Vergaben in unserem Land ausmachen. Zu hohe Schwellenwerte und die Beschränkung auf einzelne Branchen bedeuten außerdem, dass gerade einmal rund 6,25 % aller Vergaben unter die Regelung dieses Gesetzes fallen. Damit möglichst viele Beschäftigte und Betriebe von einem Tariftreuegesetz profitieren, braucht es erhebliche Nachbesserungen. Das hat auch die Anhörung deutlich gezeigt. Deshalb fordern wir mit unserem heutigen Entschließungsantrag – Herr Schmitz hat es gerade gesagt –, die Schwellenwerte auf 25.000 Euro für Dienstleistungsaufträge und auf 50.000 Euro für Bauaufträge abzusenken, (Zuruf von Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) um Reichweite und Wirksamkeit des Gesetzes spürbar zu erhöhen, die Beschränkung auf einzelne Bereiche aufzuheben (Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: Vorhin haben wir noch gesagt, Bauen sei zu teuer!) oder zumindest eine Öffnungsklausel vorzusehen, damit weitere Branchen in den Anwendungsbereich aufgenommen werden können, die kommunalen Vergaben einzubeziehen, individuelle Rechtsansprüche der Beschäftigten im Gesetz zu verankern, wirksame Kontrollen zu ermöglichen, die stichprobenartig und direkt in den Betrieben stattfinden können, und klare Sanktionen festzuschreiben, etwa Vertragsstrafen sowie den zeitweisen Ausschluss von Vergabeverfahren bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen. Ohne diese Punkte bleibt dieses Gesetz unserer Meinung nach ein zahnloser Tiger. Dabei muss eines völlig klar sein: Wer öffentliche Aufträge erhält, muss Verantwortung für gute Arbeit übernehmen. (Beifall von der SPD) Der vorliegende Gesetzentwurf geht dafür nur einen ersten Schritt und bleibt hinter seinen Möglichkeiten zurück. Zu viele Ausnahmen, zu viele Einschränkungen und zu wenig Reichweite sorgen dafür, dass das Potenzial dieses Instruments nicht ausgeschöpft wird. Deshalb werben wir um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag. Denn Nordrhein-Westfalen braucht kein Tariftreuegesetz auf dem Papier. Nordrhein-Westfalen braucht ein Tariftreuegesetz, das tatsächlich wirkt. – In diesem Sinne herzlichen Dank und Glück auf! Danke schön. (Beifall von der SPD)
André Kuper
Danke, Frau Butschkau. – Für Bündnis 90/Die Grünen hat die Abgeordnete Frau Wenzel das Wort. 14.10.2026
Jule Wenzel GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Gute Arbeit verdient gute Löhne. Doch Fakt ist, dass in Nordrhein-Westfalen jede und jeder sechste Vollzeitbeschäftigte zum Niedriglohn arbeitet. Knapp 9 % der Erwerbstätigen sind von Einkommensarmut betroffen. Arm trotz Arbeit – das erleben leider sehr viele Menschen in diesem Land. Damit muss Schluss sein. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Dafür braucht es mehr als ein Gesetz in Nordrhein-Westfalen, das ist klar. Aber da, wo wir es in der Hand haben, dürfen wir uns eben nicht wegducken. Das Land ist kein Schnäppchenjäger, es darf kein Lohndumping tolerieren. Wer für das Land eine Schule baut, gehört dafür anständig bezahlt. Wer für das Land ein Polizeipräsidium sauber hält, gehört dafür anständig bezahlt. Wer für das Land ein Fest ausrichtet und Gäste bewirtet, gehört dafür anständig bezahlt. Das erwarten auch die Arbeitnehmer*innen in diesem Land, die mit ihren Steuergeldern all das finanzieren. Wer im Auftrag des Landes arbeitet, soll ordentlich bezahlt werden. Das packen wir jetzt an. Dafür braucht es auch Schwarz-Grün in NRW. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU – Gordan Dudas [SPD]: Alle soll- ten anständig bezahlt werden! – Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Das ist das Ziel!) Maßstab für anständige Löhne ist der Tarifvertrag der jeweiligen Branche. Wer ohne Tarifvertrag in Vollzeit arbeitet, verdient rund 10 % weniger und arbeitet knapp eine Stunde länger – jede Woche. Weihnachts- oder Urlaubsgeld gibt es obendrein deutlich seltener. Neben besseren Arbeitsbedingungen schaffen Tarifverträge auch Stabilität und Verlässlichkeit. Leider sinkt die Tarifbindung seit Jahrzehnten: Während im Jahr 2000 bundesweit noch rund zwei Drittel der Beschäftigten in tarifgebundenen Unternehmen arbeiteten, ist es heute knapp die Hälfte. Die FDP wird gleich wieder sagen: Der Markt wird das schon regeln; man muss es nur attraktiv machen. (Henning Höne [FDP]: Das stimmt!) Aber diese Zahlen zeigen ganz deutlich: Es hat bis jetzt eben nicht funktioniert. (Widerspruch von Henning Höne [FDP] und Marcel Hafke [FDP]) Uns geht es dabei ausdrücklich auch um unsere kleinen und mittleren Unternehmen, denn gerade sie zahlen oft heute schon faire Löhne und halten sich an die Tarifstandards. Sie stehen aber im Wettbewerb mit Unternehmen, die sich über schlechte Löhne Vorteile verschaffen. Landtag (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Genau!) Das ist schlicht unfair. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Wir sorgen dafür, dass bei der öffentlichen Vergabe Tarifbindung und gute Löhne nicht länger bestraft, sondern belohnt werden. Mit dem Tarifentgeltsicherungsgesetz vergeben das Land und seine Einrichtungen künftig in 15 Branchen nur noch an Firmen, die mindestens nach dem maßgeblichen Branchentarif bezahlen. Dabei zielen wir besonders auf die Branchen, in denen untertarifliche Bezahlung den Wettbewerb verzerrt, also genau dorthin, wo Tarifflucht ein echtes Problem ist. Während das Tarifentgeltsicherungsgesetz also einerseits für anständige Löhne sorgt, muss es aber auch eine andere Funktion erfüllen: Es muss für die Unternehmen funktionieren; dafür darf es nicht bürokratisch sein. Für tarifgebundene Unternehmen machen wir es am einfachsten, denn bei ihnen reicht es, im Onlineportal ein Häkchen zu setzen und die Bescheinigung ihres Arbeitgeberverbandes hochzuladen. So einfach kann das sein. Dafür danke ich auch an dieser Stelle noch einmal Ministerin Mona Neubaur. Damit sorgen wir dafür, dass es sich lohnt, tarifgebunden zu sein. Wir machen Tarifbindung zum Gütesiegel. (Beifall von den GRÜNEN) Alle anderen Unternehmen werden wie auch jetzt schon regelmäßig durch die Rentenversicherung geprüft. Es entsteht keine zusätzliche Bürokratie. Die Rentenversicherung prüft digital und dazu anlassbezogen anhand der Daten, die Firmen ohnehin vorhalten müssen, etwa für Lohnabrechnungen. Auch die Vergabestellen haben keinen zusätzlichen Aufwand, wie wir in der Anhörung gehört haben. Bei den Kommunen gingen die Meinungen in der Anhörung auseinander: Der Dormagener Bürgermeister und die Gewerkschaften hätten sie gern einbezogen; die kommunalen Spitzenverbände haben aber schriftlich auf die hohe Belastung verwiesen und wollten sich dem Gesetz nicht anschließen. Das nehmen wir ernst. Das Gesetz setzt jetzt beim Land an. Für die Kommunen bleibt es beim bisherigen Standard mit Mindestlohn und allgemeinverbindlichen Tarifverträgen. 2029, 2030 und 2031 wird das Gesetz evaluiert. Dann schauen wir genau hin, auch bei den Kommunen. Wir werden in der Zwischenzeit weiter bei ihnen werben, sich uns anzuschließen, denn wir machen Gesetze mit den Kommunen und nicht gegen sie. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Wir haben hitzige Debatten: Die eine Seite des Parlaments sagt „zu wenig Kontrolle“, die andere Seite des Parlaments wird „zu viel Kontrolle“ sagen. Wir 14.10.2026 suchen den Ausgleich, denn wir wollen Akzeptanz schaffen: bei den Beschäftigten, weil sie geschützt werden, und bei den Unternehmen, weil die Umsetzung praktikabel bleibt. Wir stimmen dem Änderungsantrag und dem Gesetz sehr gerne zu. Heute ist ein guter Tag für die Sozialpartnerschaft. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
André Kuper
Danke, Frau Wenzel. – Für die FDP spricht ihr Fraktionsvorsitzender Höne.
Henning Höne FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Praxisfern und arbeitsaufwendig, ein klassischer Fall von unnötiger Überregulierung. So hat die CDU 2017 das damalige Tariftreue- und Vergabegesetz beurteilt. (Dietmar Brockes [FDP]: Ja!) Damals wollte die CDU diesen bürokratischen Irrweg beenden, heute baut sie ihn wieder aus. (Beifall von der FDP – Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Nein!) Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Ihre damaligen Argumente sind noch immer richtig, nur stehen Sie inzwischen auf der falschen Seite. Wir haben gemeinsam in der letzten Legislaturperiode das Vergaberecht vereinfacht; mit den Grünen machen Sie es jetzt wieder komplizierter. Ich bin ja nun kein Anhänger des Satzes „Früher war alles besser“, aber die Entfesselungspolitik von Andreas Pinkwart war besser als das, was Sie hier machen. (Beifall von der FDP – Widerspruch von den GRÜNEN) Unternehmer nrw, IHK NRW und das Handwerk haben gemeinsam vor zusätzlichen Belastungen gewarnt, aber Schwarz-Grün macht weiter gegen die gesammelten Warnungen aus der Wirtschaft, gegen die betriebliche Praxis und gegen jede wirtschaftspolitische Vernunft. Der Ministerpräsident redet bei der Wirtschaft und bei den Verbänden gerne über mehr Vertrauen und weniger Kontrolle. Sie haben ein Entlastungskabinett gebildet, aber hier im Parlament organisieren Sie das Misstrauen und neue Kontrollen, neue Nachweispflichten, neue Dokumentationspflichten und neue Prüfstellen. Bürokratieabbau ist bei Ihnen etwas für die Sonntagsreden. Montags bis freitags wird der Staat mit neuer Bürokratie wieder fetter gemacht, und zwar zulasten der Wirtschaft. (Beifall von der FDP) Dass hier eben unisono die Redner von CDU und SPD alle Unternehmen, die nicht nach Tarif bezahlen, mit Tarifflucht und Lohndumping gleichgesetzt Landtag haben, ist eine Unverschämtheit für die vielen Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Land. (Beifall von der FDP) Schauen wir uns doch mal so einen kleinen Handwerksbetrieb an, der möglicherweise nicht tarifgebunden ist. Nehmen wir den Fall, dass ein Schuldach repariert werden soll. Statt auf dem Dach zu stehen, sitzt die Meisterin aber am Schreibtisch im Büro über der Lohnabrechnung. Unterlagen aufbewahren, auf Verlangen dann doch an die Prüfstelle schicken und natürlich auch noch erläutern. Braucht sie hier und da vielleicht Unterstützung durch eine Zeitarbeitsfirma? Dann muss sie schnell die nächste Erklärung und Zustimmung besorgen, die nächsten Unterlagen weiterleiten, natürlich auch dazu anlassbezogene Prüfungen. Sagen Sie mal, wann sollen die Betriebe das eigentlich alles machen? Tagsüber auf dem Dach, nachts am Schreibtisch. Und dann kommt die CDU zum nächsten Handwerksempfang vorbei und bedankt sich herzlich für den Einsatz und die tolle Arbeit. Im „Westfälischen Anzeiger“ hat der Ministerpräsident zuletzt gesagt, er habe vor den Menschen, die jeden Tag professionell handwerklich tätig sind, größten Respekt. Diesen Respekt sollte er nicht nur in Worten zeigen, sondern im Regierungshandeln. (Beifall von der FDP) Sparen Sie sich die warmen Worte. Wer das Handwerk schätzt, klaut ihm nicht die Zeit zum Arbeiten. Das heutige Gesetz wird viele kleine Betriebe davon abhalten, sich überhaupt noch um öffentliche Aufträge zu bewerben. Die Folgen sind klar: Weniger Wettbewerb, höhere Preise und verzögerte Investitionen. Am Ende zahlen das die Steuerzahler. Die Landesregierung rechnet ja selber damit, dass eine Steigerung der Auftragssummen bei der öffentlichen Vergabe zu erwarten ist. Tarifautonomie heißt, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihre Arbeitsbedingungen eigenverantwortlich aushandeln, als Teil der Vereinigungs- und der Vertragsfreiheit, aber doch nicht als Teil einer staatlichen Unterstützung und eines staatlichen Zwangs. Das ersetzt die Sozialpartnerschaft nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der FDP) Die Landesregierung räumt selber ein, dieses Gesetz verteuere öffentliche Aufträge. Dazu kommen die Kosten für die neue Prüfstelle. Das bedeutet, das Land bezahlt mehr für die Aufträge und zusätzlich auch noch für die entsprechenden Kontrollen. Das ist ein interessanter Doppel-Wumms der NRW-CDU. (Beifall von der FDP) Wenn die CDU ihre wirtschaftspolitischen Grundüberzeugungen an der Garderobe im Erdgeschoss 14.10.2026 abgibt, dann hat das doch nichts mit Modernisierung zu tun. Dann ist das Selbstaufgabe. Heute Abend dreht sich Ludwig Erhard im Grabe um. Und darum debattieren wir das auch zu dieser Uhrzeit, um 18:30 Uhr. (Beifall von der FDP – Zurufe von den GRÜNEN) Nordrhein-Westfalen braucht faire Wettbewerbsbedingungen und einfache Vergabeverfahren. Vor allem aber brauchen wir einen Staat, der Investitionen ermöglicht, statt sie auszubremsen. Unser Land braucht weniger Bürokratie und mehr Vertrauen in die Betriebe. Mit diesem Gesetz gibt es aber mehr Bürokratie und weniger Vertrauen, und das kann niemals die Zustimmung der Freien Demokraten bekommen. (Beifall von der FDP)
André Kuper
Danke, Herr Höne. – Für die AfD spricht ihr Fraktionsvorsitzender Dr. Vincentz.
Dr. Martin Vincentz AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Höhne hat jetzt sehr viel Emotion für das Gesetz aufgebracht, was am Ende des Tages weniger als 7 % aller Vergaben betrifft. Ich könnte mich seiner Kritik natürlich an dieser Stelle fast unumwunden anschließen. „Tarifentgeltsicherungsgesetz“ klingt schon nach mehr Bürokratie, ist es auch. Wir haben es in den Anhörungen im Ausschuss gehört, wie sich dort Arbeitgeberverbände regelhaft darüber beschweren, dass das jetzt tatsächlich zu einer absoluten Unzeit kommt. Die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen ist weiter unter Druck und wird jetzt mit weiteren Papieren dazu getrieben, dass vieles noch schwieriger wird. Aber noch einmal: Am Ende des Tages bleibt es ein Papiertiger, denn wir regeln damit kaum Aufträge, die tatsächlich vergeben werden. Die allergrößte Gruppe von Aufträgen, 75 %, so schätzt man, kommen aus den Kommunen, und die ist an dieser Stelle überhaupt nicht betroffen. Es geht am Ende des Tages nur um die Vergaben des Landes, und da wiederum auch nur um die, die einen gewissen Schwellenwert übersteigen, sodass man sich jetzt hier vielleicht bei diesem gemeinsamen Antrag von CDA und Grünen auf die Fahnen schreiben kann: Man macht etwas für die Tariftreue, man nimmt Tarifverträge an dieser Stelle ernst. De facto ist es aber so, dass das einer der Schauanträge ist, die man sich in die Vitrine stellen kann, um zu sagen, man hat auch mal was gemacht. Entweder man entscheidet sich für die eine Seite oder man entscheidet sich eher für die andere Seite. So oder so ist es jetzt eben ein Antrag, der gar keine Wirkung entfaltet – oder wenn, dann nur eine sehr begrenzte. Aber Sie haben eben die erwartbaren Reden, die zu Landtag diesen Tagesordnungspunkten gehalten werden, auch hier wieder gehört. Wir beschäftigen uns jetzt über lange Zeit, jetzt gleich auch noch mit einer namentlichen Abstimmung, mit einem Gesetz, was am Ende des Tages nur einen ganz kleinen Teilbereich betrifft. Entweder hätte man den großen Sprung machen müssen, man hätte den Mut aufgebracht und auch die kommunale Ebene mit reingenommen, dann hätte man rund 80 % der Vergaben tatsächlich unter einem Hut gehabt, oder man hätte es sich gleich schenken können, denn die Argumente sprechen ja auch dagegen. Tarife macht man nicht durch Zwang attraktiv, sondern dadurch, dass eben die Menschen von allein schließlich einen tarifgebundenen Vertrag vorziehen. Das, was Sie hier haben, sind ja wieder die üblichen Vorurteile, die genährt werden. Es sei denn zum Beispiel, man könnte nachweisen, dass die nicht tarifgebundenen Unternehmen die mit Tarifvertrag vom Markt verdrängen. Es gibt darüber aber keine Statistiken, die das in irgendeiner Art und Weise belegen würden, dass die Vergaben in den vergangenen Jahren mehr an die nicht tarifgebundenen Unternehmen als an die tarifgebundenen in Nordrhein-Westfalen gegangen wären. De facto muss man aber feststellen, dass sich die Gesamtstruktur der Unternehmen in Nordrhein-Westfalen in einer Art und Weise geändert hat, dass Sie schlichtweg zu dieser Zeit Unternehmen zusätzlich belasten. Wir haben gerade darüber gesprochen, in sehr kleinem Umfang, dass viele wirklich an der absoluten Klippe stehen. In dieser Situation kann dieser kleine Schubs, den Sie denen geben, der Zentimeter sein, der die Unternehmen in Nordrhein-Westfalen dann zum Abstürzen bringt. Sie bevorzugen, wenn man so möchte, große Unternehmen, die eine Rechtsabteilung haben, die es sich leisten können, diese Ausschreibungen und den Papierkram auszugliedern. Kleinere Unternehmen, die gerade wirklich mit dem Standort kämpfen, die hier bleiben wollen, die familiär gebunden sind, werden benachteiligt und werden sich aus diesen Vergaben zurückziehen. Das ist wahrscheinlich das Gegenteil von dem, was Sie eigentlich erreichen wollen, wen Sie stärken wollen. Aber genau diese Unternehmen trifft es zu einer Unzeit. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Danke, Herr Dr. Vincentz. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Laumann. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will gar nicht verhehlen, dass dieses Gesetz, das wir Ihnen heute 14.10.2026 vorlegen, das Tarifentgeltsicherungsgesetz, für mich ein sehr wichtiges Gesetz ist, weil es in der heutigen Zeit, finde ich, ein wichtiges Zeichen dafür ist, dass wir es mit der sozialen Partnerschaft in Nordrhein-Westfalen nach wie vor ernst meinen. Wir haben ein Gesetz vorgelegt, das sicherstellt, dass für die vom Land Nordrhein-Westfalen vergebenen Aufträge insoweit Fairness hergestellt wird, als tarifgebundene Unternehmen bei Ausschreibungen nicht den Nachteil haben, ständig von tarifungebundenen Unternehmen unterboten zu werden. Wenn man es mit der sozialen Marktwirtschaft ernst meint, dann gehört dazu auch der Tarifvertrag. Der nicht einseitig festgelegte Lohn, (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) sondern der Lohn, der auf Augenhöhe zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden abgesprochen ist, (Marcel Hafke [FDP]: Einigung zwischen Ar- beitnehmer und Arbeitgeber! Nicht der Staat dazwischen! Arbeitgeber und Arbeitnehmer!) ist auch ein Teil der sozialen Marktwirtschaft. Ich wundere mich schon darüber, (Marcel Hafke [FDP]: Ja, ich auch!) dass dieser Teil der sozialen Marktwirtschaft für die FDP (Marcel Hafke [FDP]: Arbeitgeber, Arbeitneh- mer! Was hat der Staat damit zu tun? Das ist doch Unsinn! Unsinn! – Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) anscheinend keine Rolle mehr spielt, wie in der Rede von Herrn Höne gerade sehr deutlich geworden ist. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Henning Höne [FDP]: Das gefällt den Grünen!) Wir haben Ihnen ein Gesetz vorgelegt, das dieses Ziel für die Landesaufträge, wie ich finde, auf sehr pragmatische und unbürokratische Art und Weise erreicht. Unternehmen, die tarifgebunden sind, haben mit diesem Gesetz im Grunde genommen überhaupt kein Problem. Sie sagen: „Wir zahlen Tariflöhne“, (Marcel Hafke [FDP]: Dann brauchen Sie es ja auch nicht zu machen!) und dann wird dementsprechend davon ausgegangen, dass sie es tun. Es ist ein Nachteil für diejenigen, die nicht tariflich gebunden sind und die bei Vergaben des Landes jetzt mit Tariflöhnen in den Branchentarifverträgen kalkulieren müssen, um Wettbewerbsgleichheit und gleiche Chancen zu gewährleisten. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Es gibt eben nicht gleiche Chancen!) Landtag Ich glaube, dass man auch sagen darf, dass dieses Gesetz so angelegt ist, dass es möglichst wenig Bürokratie entfacht. Es ist überhaupt nicht mit dem Tarifgesetz, das wir 2017 abgeschafft haben, vergleichbar. Das war damals wirklich ein großer Papiertiger. Wir haben daraus gelernt und ein Gesetz mit möglichst wenig Bürokratie, mit möglichst wenig Kontrollen vorgelegt. Ich glaube auch, dass wir ein bisschen stolz darauf sein können, dass wir Folgendes erreichen konnten: Die Rentenversicherungen prüfen dann, wenn sie ohnehin Prüfungen über die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge durchführen, auch diese Frage mit. Bei nordrhein-westfälischen Betrieben wird es keine Sonderprüfungen wegen dieses Gesetzes geben. Über die Deutsche Rentenversicherung und unsere Landesrentenversicherungen wird es, wie ich gerade ausgeführt habe, im Zusammenhang mit ohnehin anstehenden Betriebsprüfungen über die Abführung der Sozialversicherungen eine Prüfung geben. Wir haben ein Gesetz mit dem Ziel, dass die Menschen bei denen, denen das Land Nordrhein-Westfalen Aufträge vergibt, tariflich entlohnt werden, vorgelegt. Dieses Ziel passt gut in die derzeitige politische Landschaft. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Minister Laumann. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Daher schließe ich die Aussprache, und wir kommen zu den Abstimmungen. Wir stimmen erstens über den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/21718 ab. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind FDP und AfD. Wer enthält sich? – Das ist die SPD. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/21718 wie gerade festgestellt angenommen. Wir stimmen zweitens über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/19004 ab. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in Drucksache 18/21576, den Gesetzentwurf Drucksache 18/19004 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/19004 selbst in der soeben geänderten Fassung und nicht über die Beschlussempfehlung. Die Fraktion der FDP hat gemäß § 44 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung zu dem Gesetzentwurf Drucksache 18/19004 beantragt. Ich gebe noch einige Informationen, bevor wir mit der namentlichen Abstimmung beginnen. 14.10.2026 Nach Abs. 2 dieses Paragrafen erfolgt die namentliche Abstimmung in Form einer elektronischen Abstimmung. Sie können vom Platz im Plenarsaal aus abstimmen. Zur Durchführung der elektronischen Abstimmung benötigen Sie Ihre Stimmkarte. Sollten Sie eine Ersatzkarte benötigen, melden Sie sich bitte hier vorne beim Sitzungsvorstand. Gleich werde ich die Abstimmung eröffnen. Bitte legen Sie erst danach Ihre Stimmkarte auf das Kartenlesegerät auf. Sollte die Abstimmkarte jetzt schon dort liegen, muss sie einmal entfernt werden. Für die Abstimmung stehen fünf Minuten zur Verfügung. Sie haben wie immer die Möglichkeit, mit Ja, Nein oder Enthaltung zu stimmen. Es gilt die letzte Eingabe, die Sie vor dem Ablauf der fünf Minuten ausgewählt haben. Ich eröffne die Abstimmung. Bitte legen Sie Ihre Abstimmkarte auf das Lesegerät und stimmen anschließend ab. (Die Abstimmung erfolgt.) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, da die fünf Minuten vorüber sind, schließe ich die namentliche Abstimmung und gebe Ihnen die Ergebnisse bekannt. Ihre Stimme abgegeben haben 158 Abgeordnete. Mit Ja stimmten 94, mit Nein stimmten 22, der Stimme enthalten haben sich 42 Abgeordnete. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/19004 in der soeben geänderten Fassung angenommen und verabschiedet. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Wir stimmen drittens über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/21766 ab. Wer stimmt dem Entschließungsantrag zu? – Das ist die SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer enthält sich? (Christian Loose [AfD]: Für die Überweisung!) – Bitte? Die AfD hat bis jetzt keine Stimme abgegeben. Sind Sie dagegen, oder enthalten Sie sich? (Gordan Dudas [SPD]: Aufpassen! – Dr. Den- nis Maelzer [SPD]: Hauptsache nicht dafür!) Ich wiederhole die Abstimmung zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? – Die SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Enthaltungen gibt es damit nicht. Der Entschließungsantrag Drucksache 18/21766 ist somit abgelehnt. (Unruhe – Glocke) Ich rufe auf: Landtag 15 Neue Bahnhöfe außerhalb der Städte bauen – Straße und Schiene besser verknüpfen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/21624 Alle im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, … (Anhaltende Unruhe) – Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist zu laut. … dass zu diesem Tagesordnungspunkt heute keine Aussprache erfolgen soll. Wir stimmen also ab. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/21624 an den Verkehrsausschuss. Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, dass die abschließende Beratung und Abstimmung nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses erfolgen sollen. Ist jemand gegen die Überweisungsempfehlung? – Das ist nicht der Fall. Enthält sich jemand? – Das ist auch nicht der Fall. Dann ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen worden. Ich rufe auf: 16 Vereinbarkeit von Familie und Beruf gemeinsam gestalten – Gute Praxis sichtbar machen, gemeinsame Elternverantwortung stärken und Strukturen für Austausch ausbauen Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/21616 Ich eröffne die Aussprache. Als Erstes spricht für die CDU ihr Abgeordneter Herr Kamieth. – Herr Kamieth ist anscheinend nicht da. Dann gehen wir weiter. Für Bündnis 90/Die Grünen spricht die Abgeordnete Frau Woestmann. (Eileen Woestmann [GRÜNE]: Darf ich beide Reden halten? – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Komm, du kriegst die doppelte Redezeit! – Ralf Witzel [FDP]: Wo ist denn der Antragsteller?)
Eileen Woestmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! (Unruhe – Glocke) Die Betreuung von Kindern ist die Aufgabe der Mutter. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Was?) 14.10.2026 Es gibt wenige Sätze, bei denen ich aus dem Stand so wütend werden kann wie bei diesem. Es ärgert mich, dass wir dieses Bild immer weiter und weiter verbreiten, am besten noch damit verbunden, dass es sich für die Frau ja gar nicht lohne, arbeiten zu gehen, weil der Kita-Platz Geld koste. Ich würde gerne eine provokante Frage dazu stellen: Warum rechnen wir die Kita-Kosten eigentlich nicht auf das Gehalt des Vaters an? Richtig ist doch vielmehr: Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht nicht nur Frauen etwas an. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Warum schaffen wir die Kita-Kosten nicht ab? Das wäre die richtige Frage! – Beifall von Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]) Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist übrigens nicht nur die Frage nach Sorgeverantwortung für Kinder, sondern auch die Frage nach Pflege von Angehörigen. Und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist keine private Angelegenheit. (Beifall von den GRÜNEN und Charlotte Quik [CDU]) Das ist so, auch wenn uns Frauen immer wieder suggeriert wird, dass wir einfach nur noch besser werden müssten – noch besser im Organisieren, Planen und Erledigen. Ganz ehrlich: Das ist ausgemachter Blödsinn. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Ach?) Die Frage von Vereinbarkeit von Familie und Beruf betrifft auch die Frage, wie unsere Gesellschaft eigentlich funktioniert. Dennoch ist es immer noch so, dass Paare mit einem modernen Familienbild in den Kreißsaal gehen, sagen, sie wollten Elternschaft paritätisch leben, und den Kreißsaal mit einem Familienbild aus den 70er-Jahren wieder verlassen: Die Mutter bleibt zu Hause, kümmert sich um die Kinder, und der Vater geht arbeiten. Es ist nicht nur ungerecht, sondern es ist vor allem für Frauen ein Problem, denn sie haben dadurch schlechtere Karrierechancen, weniger Rente usw. Dieses Problem müssen wir lösen. (Beifall von den GRÜNEN) Wir als grüne Fraktion haben in den letzten drei Jahren diverse Veranstaltungen dazu durchgeführt, dass Vereinbarkeit eine Chance darstellt. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Aha!) Wir haben mit Unternehmen und Familienverbänden gesprochen, um voneinander zu lernen. Wir haben gute Beispiele kennengelernt, wie Vereinbarkeit in den Unternehmen gelebt und umgesetzt wird. Eine Botschaft war dabei immer wieder: Ohne ein gutes Konzept, wie Familie und Beruf vereinbar werden, sei es nicht mehr möglich, gute Bewerberinnen und Bewerber zu bekommen. Landtag Das zeigt mir: Wir starten in keiner Weise bei null, sondern es gibt schon richtig viel, worauf wir aufbauen können. Mit unserem Antrag stärken wir genau das. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Jo!) Mit einem Preis für Vereinbarkeit sorgen wir dafür, dass Unternehmen ausgezeichnet werden können, die als Vorbild vorangehen. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Ich dachte, das muss erst mal geprüft werden!) Denn gerade die Frage nach Vorbildern ist bei der Frage von Vereinbarkeit zentral: Habe ich eine Führungskraft mit Kind, die ihre Karriere gestaltet? Gibt es andere Väter im Unternehmen, die nicht nur drei Monate Elternzeit genommen haben? Kann ich mich an jemanden wenden, wenn ich kurzfristig meine Mutter pflegen muss? Vorbilder zeigen dabei eine Richtung auf, in die man gehen kann. In NRW gehen ganz viele Unternehmen und ganz viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber voran und probieren neue Ideen aus, ermöglichen etwa Führung im Tandem und etablieren Pflegelotsen im Team. Einige Unternehmen haben gute Erfahrungen mit einem separaten Eltern-Kind-Büro gemacht. Andere Unternehmen ermutigen Männer explizit dazu, ihre Stelle in Teilzeit auszuüben, um Sorgeverantwortung in der Familie übernehmen zu können. All diesen Unternehmen wollen wir mehr Sichtbarkeit geben. Wir wollen mit Informationskampagnen dafür sorgen, dass Eltern sich gut informieren und gemeinsam Elternschaft wahrnehmen können. Eltern sind vielfältig, und sie stehen vor unterschiedlichen Herausforderungen, aber sie alle eint der Wunsch, dass sie ihren Kindern ein gutes Aufwachsen ermöglichen wollen. Dafür müssen wir Paare frühzeitig erreichen, denn wenn es um die Frage des Elternwerdens geht, ist genau das zentral. Wir in Nordrhein-Westfalen haben schon ein Landesprogramm „Vereinbarkeit Beruf & Pflege“. Daran wollen wir anknüpfen und dafür sorgen, dass es ein solches Landesprogramm auch für die Frage von Vereinbarkeit und Sorgeverantwortung gibt. Wir als Land können im Dialog dazu beitragen, dass Vereinbarkeit weiter besprochen wird und vor allem gute Lösungen gefunden werden. Ich freue mich über Unterstützung für unseren Antrag. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN, Thorsten Schick [CDU] und Britta Oellers [CDU])
André Kuper
Vielen Dank, Frau Woestmann. – Für die CDU spricht jetzt ihr Abgeordneter Herr Kamieth. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: War der Antrag nicht so ganz zu vereinbaren?) 14.10.2026
Jens Kamieth CDU
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was gibt es Besseres als einen Koalitionspartner, mit dem man nicht nur still und effektiv zusammenarbeitet, sondern der auch noch für einen in die Bresche springt, wenn man einmal kurz indisponiert ist und übersieht, dass der TOP davor ohne Aussprache war? (Heiterkeit von den GRÜNEN) In dem Sinne: vielen Dank, liebe Eileen. Wir sprechen über einen wunderbaren Antrag. Die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist nämlich eines der besonderen Anliegen der Koalition aus CDU und Bündnis 90/Die Grünen ist. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: So geht ihr mit besonderen Anträgen um?) In diesem Geiste beraten wir heute einen Antrag, in dem wir unsere bisherigen Bemühungen aufgreifen und gezielt weiterentwickeln. (Lachen von Dr. Dennis Maelzer [SPD]) Dabei möchte ich den Blick heute ganz besonders auf die Väter richten, denn viele Väter wollen für ihre Kinder präsent sein. Sie wollen morgens beim Start in den Tag helfen. Sie wollen ihr Kind aus der Kita abholen. Sie wollen trösten, zuhören und abends eine Geschichte vorlesen. Und sie wollen Verantwortung übernehmen, ganz selbstverständlich, jeden Tag. Das ist gut für die Kinder. Es stärkt die Beziehung zu ihren Vätern. Und es kann dazu beitragen, dass Mütter mehr Freiraum für eigene berufliche und persönliche Entwicklungen gewinnen. Ja, noch immer tragen Frauen den größten Teil der Sorgearbeit. Sie betreuen überwiegend die Kinder. Sie organisieren oft maßgeblich den Haushalt. Zusätzlich kümmern sie sich um Angehörige. Das alles wirkt sich auf Arbeitszeiten, Einkommen und berufliche Chancen aus. Gemeinsame Elternverantwortung muss deshalb auch im Alltag möglich sein. Stellen Sie sich einen Vater vor, der seine Arbeitszeit reduzieren oder bei seinem kranken Kind zu Hause bleiben möchte. Wie wird im Betrieb darauf reagiert? Findet er Unterstützung? Oder muss er erst erklären, warum diese Aufgabe auch seine Aufgabe ist? In solchen Situationen zeigt sich ganz direkt und ganz lebenspraktisch, wie familienfreundlich unsere Gesellschaft im Allgemeinen und unsere Unternehmenskultur im Besonderen tatsächlich ist. Deshalb brauchen wir Angebote, die Väter gezielt ansprechen, Möglichkeiten zum Austausch, verständliche Informationen und praktische Unterstützung, gerade in der frühen Phase der Familiengründung. Mit unserem Antrag setzen wir genau dort an. Wir wollen prüfen, wie Informationskampagnen gemeinsame Elternverantwortung stärken können Landtag (Lachen von Dr. Dennis Maelzer [SPD]) und wie das Familienportal.NRW das Thema „Vereinbarkeit“ noch sichtbarer machen kann. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Wie der dabei ernst bleiben kann!) Dabei gilt: Familien entscheiden selbst, wie sie ihr Leben gestalten. Unsere Aufgabe ist es, ihnen dafür echte Wahlmöglichkeiten zu eröffnen. Dafür brauchen wir insbesondere Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber an unserer Seite. Viele Unternehmen in Nordrhein-Westfalen gehen bereits mit gutem Beispiel voran: mit flexiblen Arbeitszeiten; mit Teilzeitmodellen; mit Homeoffice, da, wo es möglich ist; mit Jobsharing, was die Übernahme von Verantwortung und beruflicher Entwicklung gleichermaßen ermöglicht. Diese guten Erfahrungen wollen wir noch sichtbarer machen. Deshalb schlagen wir vor, einen Landespreis für familienfreundliche Unternehmen zu prüfen, ebenso ein Landesprogramm „Vereinbarkeit“, gemeinsam mit Unternehmen, Verbänden und Gewerkschaften. Gute Lösungen sollen nämlich auch anderen Betrieben helfen und sie inspirieren. Das Thema „Vereinbarkeit“ betrifft auch die Pflege von Angehörigen. Wer Kinder betreut und zugleich für die eigenen Eltern sorgt, braucht besonders verlässliche Unterstützung. Im Rahmen des Landesprogramms „Vereinbarkeit Beruf & Pflege“ – wir haben es schon gehört – haben wir bereits mehr als 500 Betriebe mit einer familien- und pflegefreundlichen Personalpolitik benannt. Darauf können und wollen wir aufbauen. Genauso wichtig bleiben verlässliche Betreuungs-, Pflege- und Bildungsangebote. Wir müssen unterschiedliche Lebenssituationen von Alleinerziehenden, Patchworkfamilien, kinderreichen Familien oder Familien im ländlichen Raum berücksichtigen. Eines ist dabei klar: Starke Kinder brauchen starke Eltern – Eltern, die Zeit füreinander haben, die Verantwortung teilen können und die Familie, Beruf und gegebenenfalls Pflege miteinander in Einklang bringen können. Mit diesem Antrag wollen wir gute Praxis stärken und weitere Verbesserungen ermöglichen. Ich bitte Sie deshalb um Ihre Unterstützung. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Herzlichen Dank. – Für die SPD spricht als Nächstes ihre Abgeordnete Frau Kapteinat.
Lisa-Kristin Kapteinat SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ziele, die CDU und Grüne in ihrem Antrag formulieren, teilen wir ausdrücklich. Oh Wunder! Wir haben 14.10.2026 uns im letzten Jahr schon sehr intensiv mit einem großen Antrag zum Thema „Vereinbarkeit“ beschäftigt. Wir haben eine große, sehr eindeutige Anhörung dazu gehabt. Umso verwunderlicher ist, was jetzt daraus geworden ist. Wenn Familien in Nordrhein-Westfalen über fehlende Vereinbarkeit sprechen, geht es doch nicht – wie in diesem Antrag beschrieben – um Informationskampagnen, Landespreise oder neue Internetseiten. Das geht vollkommen an der Lebensrealität von Familien vorbei. Es geht darum, was morgens am Frühstückstisch passiert, wenn wenige Minuten vorher die Nachricht kam, dass heute doch nur Notbetreuung ist. Es geht um hektische Blicke bei der Frage, wer heute bei der Arbeit den wichtigeren Termin hat. Wie erkläre ich das meinem Arbeitgeber? Was heißt es langfristig für meinen Job, wenn ich immer wieder ausfalle? Es geht um die bange Frage, wie es bei der Arbeit ankommt, wenn ich länger als sechs Monate in Elternzeit gehe. Und was heißt das finanziell? Es geht um Sorgen wegen der Teilzeitfalle und darüber, was das langfristig für das Einkommen und die Rente bedeutet. Dann ist da auch noch die Frage, wie man Pflege mit einer 40-Stunden-Woche vereinbaren soll. Der Antrag von CDU und Grünen – so viel möchte ich Ihnen gerne zugestehen – beschreibt ausführlich Probleme. Er benennt die Belastung von Frauen durch unbezahlte Sorgearbeit. Er weist auf den breiten Gender-Care-Gap hin. Doch aus dieser Analyse folgen keine konkreten Forderungen, keine Maßnahmen. Wir lesen Formulierungen wie „prüfen, ob“, „prüfen, wie“ oder „sichtbarer machen“. Meine Damen und Herren, wir brauchen nun wirklich keine weiteren Prüfungen. Wir brauchen endlich konkrete Lösungen und Unterstützung. (Beifall von der SPD und der FDP) Wer das mit der Vereinbarkeit wirklich ernst meint, muss diese Voraussetzungen schaffen. Dazu gehören eine verlässliche Betreuung und frühkindliche Bildung. Dazu gehört ausreichend Personal in Kitas und im Offenem Ganztag. Dazu gehören Rahmenbedingungen wie ein OGS-Gesetz. Dazu gehören Öffnungszeiten, die sich an den Lebensrealitäten berufstätiger Familien orientieren. Dazu gehört eine Pflegeinfrastruktur, die Angehörige auch tatsächlich entlastet. Und dazu gehört geteilte Sorgearbeit. Einen Landespreis – so viel sei zugestanden – können Sie von mir aus machen, aber das kann doch nur on top sein, das kann doch nicht die Lösung sein. Klar, der verschafft einigen Unternehmen öffentliche Aufmerksamkeit, das ändert aber für die alleinerziehende Mutter, die keinen Kita-Platz findet, gar nichts. Dem Vater, der gerne mehr bei den Kindern wäre, der aber keine entsprechenden betrieblichen Möglichkeiten findet, hilft das übrigens auch nicht. Statt Landtag Symbolpolitik brauchen wir deshalb endlich verbindlich verbesserte Rahmenbedingungen. (Beifall von der SPD und der FDP) Richtig ist: Der Antrag erkennt an, dass Frauen weiterhin den Großteil der Sorgearbeit leisten und dadurch Nachteile bei der Erwerbstätigkeit, aber auch bei der wirtschaftlichen Teilhabe haben. Das ist eine wichtige Feststellung, allerdings auch keine neue. CDU und Grüne wollen nun „im Rahmen vorhandener Mittel prüfen“ – daran wird sehr deutlich, was für ein wichtiges Thema das für CDU und Grüne ist –, ob und wie Vereinbarkeit durch Informationen, Internetseiten oder Preise gegebenenfalls verbessert werden könnte; das aber auch nur, wenn man damit niemanden stört und es nichts kostet. Am 9. September dieses Jahres hatten wir im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zuletzt unseren Antrag zur Vereinbarkeit; im April hatten wir eine riesengroße Anhörung mit ausgewiesenen Expertinnen und Experten dazu. Der Antrag ist am 9. September abgelehnt worden. (Thorsten Klute [SPD]: Ja!) Dazu könnte man noch sagen: Okay, geschenkt, ein Oppositionsantrag ist ja irgendwie auch unangenehm. – Aber bei der Anhörung hätte man zuhören können, insbesondere wenn Sie jetzt sagen, dass Sie die gleichen Player, die wir in der Anhörung hatten, noch mal an einen Tisch holen wollen. Da gab es sehr konkrete Ideen, wie man die Vereinbarkeit in NRW verbessern könnte: Gutscheinsysteme für haushaltsnahe Dienstleistungen, Anpassungen beim Mutterschutzgesetz, lebensphasenorientierte Arbeitszeiten, bessere Beratung bei Minijobs, Randzeitenbetreuung, flexible Wege beim Wiedereinstieg – um nur einige der Lösungen zu nennen. Eingeflossen in Ihren Antrag ist davon nichts. Sehr geehrter Herr Kollege Kamieth, Sie haben gerade das Jobsharing angesprochen. Total schön wäre es ja, wenn das Land als Arbeitgeber da nicht ebenfalls auf kompletter Linie versagen würde. Bei meiner letzten Kleinen Anfrage zum Thema „Jobsharing“ kam heraus, dass in der ganzen Landesregierung sage und schreibe 32 Personen im Bereich „Jobsharing“ unterwegs waren. 2024 waren es übrigens immerhin noch 34 Personen. Wir bewegen uns also auch hier auf niedrigem Niveau in die falsche Richtung. Ich frage mich schon, wie man sich dann trauen kann, so einen Antrag mit so viel Verve vorzutragen. Leider bleibt die Bilanz von Schwarz-Grün in diesem Feld: Heute werden mehr Kitas personalbedingt geschlossen als zu Beginn der Legislaturperiode. Heute gibt es weniger Kita-Plätze als zu Regierungsbeginn von Schwarz-Grün. Es fehlt also schon an der 14.10.2026 Grundlage, und da helfen alle Kampagnen und Preise der Welt nicht. Im Antrag werden viele Probleme beschrieben. Bei den Lösungen bleibt es allerdings entsetzlich unambitioniert, und es geht an der Lebenswirklichkeit von Eltern vorbei. Familien und Eltern in Nordrhein-Westfalen brauchen keine weiteren Problemanalysen. Die kennen wir alle am allerbesten. „Hätte“, „könnte“, „sollte“ und „wir prüfen mal“ hilft niemandem weiter. Daher lehnen wir diesen Antrag ab. (Beifall von der SPD)
André Kuper
Danke, Frau Kapteinat. – Für die FDP spricht ihre Abgeordnete Frau Gebauer.
Yvonne Gebauer FDP
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer den Antrag von CDU und Grünen liest, muss sich tatsächlich fragen, wer eigentlich seit fast viereinhalb Jahren dieses Land regiert. (Beifall von der FDP und der SPD) Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen, fordern mehr Unterstützung für Familien, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, mehr Sichtbarkeit guter Praxis und neue Informationsangebote. Kurz gesagt sind das alles Themen, bei denen die Landesregierung längst hätte handeln können. Um es einmal ganz deutlich zu sagen: Regieren bedeutet gestalten und nicht, sich nach fast viereinhalb Jahren Regierungszeit selbst nur Prüfaufträge zu erteilen. (Beifall von der FDP und der SPD) Die Familien in Nordrhein-Westfalen brauchen keine weiteren Ankündigungen, sondern verlässliche Rahmenbedingungen und konkrete Verbesserungen in ihrem Alltag. Denn was nützt einer Mutter eine Informationskampagne zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wenn sie morgens nicht weiß, ob die Kita überhaupt geöffnet ist? Was nützt einem Vater ein neues Internetportal des Familienministeriums, wenn er durch wirtschaftliche Untätigkeit der Landesregierung einer der vielen ist, die ihren Arbeitsplatz in Nordrhein-Westfalen verloren haben? Es gibt 7,5 % mehr Unternehmensinsolvenzen im ersten Halbjahr als im Jahr 2025. Was nützt einer alleinerziehenden Mutter ein Landespreis für familienfreundliche Unternehmen, wenn sie keinen Betreuungsplatz findet, der zu ihren Arbeitszeiten passt? (Beifall von Angela Freimuth [FDP] – Fran- ziska Müller-Rech [FDP]: So ist es!) Landtag Familienfreundlichkeit zeigt sich nicht in Broschüren, in Internetportalen oder Preisverleihungen. Familienfreundlichkeit zeigt sich darin, ob der Alltag der Familien tatsächlich besser funktioniert. (Beifall von der FDP) Hier liegt die politische Verantwortung dieser Landesregierung. Wir brauchen verlässliche Kitas – also solche, die verlässlich geöffnet sind. Wir brauchen eine finanziell auskömmliche, abgesicherte Kindertagespflege. Wir brauchen flexible Betreuungsangebote und einen qualitativ hochwertigen Ganztag. Wir brauchen eine Familienpolitik, die es insbesondere Frauen und Alleinerziehenden ermöglicht, wirtschaftlich unabhängig zu sein und berufliche Chancen wahrzunehmen. (Beifall von der FDP) Deshalb ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für uns Freie Demokraten nicht nur eine familienpolitische, sondern auch eine Bildungs-, eine Gleichstellungs- und eine wirtschaftliche Aufgabe. (Beifall von der FDP) Wir wollen starke Familien, wir wollen selbstbewusste Eltern, und wir wollen kluge Kinder – kluge Kinder, die unabhängig von ihrer Herkunft die besten Startchancen erhalten und Lust darauf haben, ihrer Zukunft glücklich entgegenzusehen, ihre Zukunft zu umarmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und den Grünen, Sie haben recht, wenn Sie sagen, dass gute Beispiele familienfreundlicher Unternehmen mehr Aufmerksamkeit verdienen. Sie verkennen aber die Tatsache, dass die beste Werbung für Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine Landesregierung ist, die es als Ihren Auftrag versteht, selbst für funktionierende Rahmenbedingungen zu sorgen. (Beifall von der FDP und Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]) Wären Sie eine solche Landesregierung, hätten Sie das im Koalitionsvertrag versprochene dritte beitragsfreie Kita umgesetzt, weil es nämlich für die Familien eine ganz konkrete Entlastung bedeutet hätte. (Beifall von der FDP) Sie legen heute einen Antrag zur direkten Abstimmung vor, der mehr Hintertüren hat, als er notwendige Forderungen enthält. Es ist ein Antrag, der mehr Seifenblasen produziert, als konkrete Maßnahmen nach sich zu ziehen. „Ob“, „wie“, „prüfen“, „aus vorhandenen Mitteln“: Solche Wörter überzeugen uns Freie Demokraten nicht. Lieber Herr Kamieth, Sie entwickeln auch nichts weiter. Es sind Wörter, die nichts mit einer notwendigen Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu tun haben. 14.10.2026 Ich darf Ihnen sagen: Als Freie Demokraten teilen wir ausdrücklich das Anliegen der Verbesserung von Vereinbarkeit Familie und Beruf. Den Antrag unterstützen wir aber nicht. – Herzlichen Dank. (Beifall von der FDP)
André Kuper
Danke, Frau Gebauer. – Für die AfD spricht ihr Abgeordneter Herr Schalley.
Zacharias Schalley AfD
Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Was uns die dunkelgrüne Koalition hier auf vier mageren Seiten als sogenannte Familienpolitik verkauft, ist in Wahrheit eine inhaltsleere Ansammlung von Allgemeinplätzen, folgenlosen Prüfaufträgen und Phrasendrescherei. (Thorsten Klute [SPD]: Gibt es den auch noch!) Probleme werden blumig beschrieben, ohne auch nur eine einzige verbindliche oder greifbare Lösung zu benennen. Während Familien in Nordrhein-Westfalen täglich unter der Last steigender Lebenshaltungskosten stöhnen, Armutsrisiken fürchten und unter dem Kollaps der Kinderbetreuung zusammenbrechen, liefert diese Landesregierung wieder einmal nur bedrucktes Papier. Blicken wir doch einmal auf die tatsächliche Bilanz der Altparteien in der Familienpolitik. Was hat sich in den letzten Jahren für die Familien in Deutschland verbessert? Die Antwort: nichts. Es wurde alles tatsächlich nur schlechter und teurer. Beim Elterngeld, das seit seiner Einführung vor 20 Jahren noch nie erhöht wurde, kommen jetzt Kürzungen. Die Elternzeit wird von 14 Monaten auf lediglich 12 Monate verkürzt. Wenn Väter nicht auch Elternzeit nehmen, dann verfallen noch einmal ganze drei Monate. Das bedeutet am Ende nicht nur den Verlust von hart erarbeitetem Familieneinkommen durch staatlichen Zwang, sondern in der Realität auch, dass Kinder mit neun Monaten in die Kita müssen – in einem Alter, in dem sie laut Empfehlung der WHO und der Fachverbände noch gestillt werden sollten. Um es plastischer auszudrücken: Eltern müssen ihre Kinder in unterbesetzte und unzuverlässige Kitas geben, und zwar in einem Alter, in dem sie nicht einmal selbst einen Löffel halten können, um Brei zu essen. Das ist die moderne Geschlechtergerechtigkeit und Familienpolitik, die sich die Altparteien in ihren Koalitionsrunden ausdenken. (Zuruf: Meine Güte!) Weiter geht es bei den Kinderkrankentagen. Hier steht das Auslaufen der befristeten Regelung im Raum: von 15 Tagen zurück auf spärliche 10 Tage. Landtag Das wären je Elternteil 5 Tage oder für Alleinerziehende sogar 10 weniger, an denen die Betreuung eines kranken Kindes abgesichert wäre. Wir als AfD haben uns konsequent nicht nur für den Erhalt, sondern für die Erweiterung dieser Kinderkrankentage eingesetzt. Genau darüber müsste man in der Familienpolitik sprechen: über finanzielle Sicherheit, verlässliche Ansprüche, echte Gestaltungsmöglichkeiten und Maßnahmen, die Familien und Kindern nützen. Doch was macht die Landesregierung aus Christdemokraten und Grünen? Sie verwendet den Antrag, um krampfhaft auf dem sogenannten Gender-Care-Gap herumzureiten, (Zuruf von Eileen Woestmann [GRÜNE]) weil Frauen im Schnitt 43,4 % mehr unbezahlte Sorgearbeit leisten. In konkreten Zahlen sind das 76 Minuten pro Tag. Daraus machen Sie hier einen Riesenstaatsakt. (Eileen Woestmann [GRÜNE]: Wie viel Care- Arbeit leisten eigentlich Sie?) Bei der grünen NRW-CDU unter Wüst wundert mich das nicht mehr. Wegen etwas mehr als einer Stunde am Tag, die eine Mutter für das Füttern, Stillen, Trösten oder für Hausarbeit aufwendet, wollen Sie den Menschen vorschreiben, wie sie ihr Privatleben zu organisieren haben. Lassen Sie die Familien doch endlich mit Ihrer staatlichen Umerziehung in Ruhe. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Oh je!) Ob eine Mutter länger bei ihren Kindern bleiben möchte oder ob der Vater diese Rolle übernimmt, ist ganz allein die freie Entscheidung der Eltern. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Das Einzige, was schlechter ist als dieser Antrag, ist diese Rede!) Der Staat hat sich schlichtweg nicht in die familiäre Arbeitsteilung einzumischen. Schauen wir uns aber zum Schluss doch noch einmal Ihre Vorhaben an, um das Leben der Familien zu verbessern. Diese lassen sich eigentlich mit nur einem Wort zusammenfassen: prüfen, prüfen, prüfen. Sie wollen prüfen, ob man Informationskampagnen startet. Sie wollen prüfen, wie das Familienportal.NRW aufgehübscht werden kann. Als absolute Krönung Ihres Versagens wollen Sie einen Landespreis für familienfreundliche Unternehmen nicht einführen, sondern prüfen. Wow! Darauf haben die Familien in Nordrhein-Westfalen wirklich verzweifelt gewartet. Jetzt mal eine ehrliche Frage: Ist das wirklich alles? Mehr fällt Ihnen dazu nicht ein? Soweit ich weiß, haben zumindest einige der Familienpolitiker der dunkelgrünen Koalition selbst Kinder. Da könnte man eigentlich erwarten, dass Sie wissen, was Familien helfen würde. Oder haben Sie sich mit Ihren 12.000 14.10.2026 Euro brutto so sehr von der Lebenswirklichkeit entfernt, dass Sie diesen Schaufensterantrag ernsthaft für eine Hilfe für Familien halten? Wir lehnen ihn natürlich entschieden ab. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD – Zuruf: Danke!)
André Kuper
Danke, Herr Schalley. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Schäffer. Verena Schäffer, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei unserer Veranstaltung zum Familienbericht habe ich gesagt: Familien sind eine Superpower für unsere Demokratie. – Ich finde, die letzte Rede hat gezeigt, wie wichtig diese Superpower von Familien für unsere Demokratie gerade in diesen Zeiten ist. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Eine Superpower für die Demokratie – warum habe ich das gesagt? In Familien wird ausgehandelt, wer den Tisch abräumt, es werden Pläne fürs Wochenende geschmiedet, und es wird über die aktuelle Weltlage diskutiert. In Familien wird Demokratie ganz konkret gelernt und gelebt. Dort lernen Kinder Geborgenheit, Empathie und Verantwortung. Und Eltern? Eltern haben echte Superkräfte. Kinder beim Aufwachsen erleben zu dürfen, ist ein riesengroßes Geschenk. Und dennoch – das wissen alle Eltern – ist es immer wieder ein Kraftakt, Familie und Beruf und vielleicht auch das eigene Leben und Hobbys unter einen Hut zu bringen. Und dann kommt noch das Ehrenamt dazu. Viele von uns wissen, was für ein Kraftakt das ist. Auch der Familienbericht zeigt, dass Vereinbarkeit ein großes Thema ist und eine große Herausforderung für Eltern darstellt. Mehr als die Hälfte der Eltern hat das Gefühl, nicht ausreichend Zeit für ihre Kinder zu haben. Berufliche Anforderungen und familiäre Verpflichtungen stehen immer wieder in Konflikt zueinander. Als Staat sind wir in der Pflicht, gute Rahmenbedingungen für Vereinbarkeit zu schaffen. Dabei geht es natürlich auch um das Thema „Kinderbetreuung“. Wir haben hier über das KiBiz viel gerungen und diskutiert. Solche kontroversen Diskussionen sind in einer Demokratie absolut notwendig und richtig. Mir war es in der Diskussion immer wichtig, zum einen die Qualität der frühkindlichen Bildung voranzustellen. Denn darum geht es: Kitas sind Lern- und Bildungsorte für unsere Kinder. Zum anderen geht es aber auch um das Thema „Verlässlichkeit“. Auch das war mir in dieser Diskussion wichtig. Ja, Vereinbarkeit kriegt man nicht zum Nulltarif. Wir geben für unsere Kitas allein in diesem Jahr 6,2 Milliarden Euro über das KiBiz – für Qualität, aber eben Landtag auch für die Betreuung, für die Verlässlichkeit, für die Vereinbarkeit. Im nächsten Jahr sind es 6,5 Milliarden Euro. Das sind echte Rekordsummen, die wir für die Kitas in Nordrhein-Westfalen aufwenden, und das ist gut investiertes Geld. Für die OGS sind es in diesem Jahr knapp 1 Milliarde Euro. Auch das ist ein wichtiger Baustein, damit Eltern von Grundschulkindern die Vereinbarkeit besser gestalten können. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Liebe Frau Kapteinat, ich will, weil Sie angesprochen haben, dass es sogar weniger Kita-Plätze gebe, einmal sagen: Ja, das ist richtig. Es gibt aber eben auch einen Zusammenhang mit der Geburtenrate, und nicht das Land plant die Kita-Plätze. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Das heißt, jedes Kind, das einen Kita-Platz möchte, kriegt auch einen?) – Nein, Frau Kapteinat. Das wissen Sie auch. Wir haben eine sehr unterschiedliche Geburtenrate. Ob wir von Ballungsräumen oder vom ländlichen Raum sprechen, macht einen Unterschied. Wenn Sie hier aber ankreiden, es gebe weniger Kita-Plätze, dann möchte ich dazu sagen, dass die Kommunen die Jugendhilfeplanung machen und entsprechend anmelden. Das macht nicht das Land, und das ist auch total sinnvoll so. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Kirs- ten Stich [SPD]: Einer muss ja schuld sein!) Ich freue mich auf die Kurzintervention. Ich bin gespannt auf den Einwurf. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal sagen: Es ist total wichtig, dass der Staat Rahmenbedingungen schafft. Für echte Vereinbarkeit braucht es aber das ganze Dorf. Es braucht die Nachbarinnen und Nachbarn, es braucht oftmals die Großeltern und Freundinnen und Freunde, die mit anpacken und unterstützen. Es sind nicht nur staatliche Aufgaben, sondern auch die Unternehmen können die Eltern bei der Vereinbarkeit unterstützen. In meinen Gesprächen IHKs, mit Handwerkskammern wird immer wieder deutlich, dass diese Unternehmen die Potenziale und die Arbeitskraft von Eltern brauchen. Deshalb fördern wir als MKJFGFI zum Beispiel die Kompetenzzentren Frau und Beruf. Ich habe eine Bitte an die Unternehmen, die ich gestern bei einem Unternehmensverband auch geäußert habe, nämlich dass die Unternehmen den Eltern die notwendige Flexibilität geben und insbesondere Väter ermutigen, Familienaufgaben paritätisch zu übernehmen. Wir wissen, dass Eltern gerne mehr Familienaufgaben übernehmen wollen, dass aber auch sie immer wieder auf tradierte Rollenbilder stoßen. Ich finde es eine gute Idee, einen solchen Landespreis auszuloben. Wir sehen doch bei unserer 14.10.2026 Auszeichnung „Familienkommune“, dass es Best-Practice-Beispiele gibt, die sich auf andere übertragen lassen. Lassen Sie uns das deshalb doch gerne für die Unternehmen machen. Es ist doch gut, wenn man voneinander lernen kann. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich möchte an dieser Stelle ganz kurz auf das Thema „Mutterschutz“ eingehen. Wir setzen uns mit Nachdruck dafür ein, dass es den Mutterschutz auch für Selbstständige gibt. Das ist aktuell eine Ungerechtigkeit, und wir wissen, dass gerade die Phase nach der Geburt sehr sensibel ist. Es darf nicht nur kein gesundheitliches Risiko sein, wenn man direkt wieder arbeiten geht, sondern auch kein unternehmerisches Risiko. Deshalb setzen wir uns derzeit auf Bundesebene für das Thema ein. Allerletzter Punkt: Familienportal.NRW. Das ist keine neue Website. Das Familienportal ist großartig. Schauen Sie es sich an. Ich finde, man kann das Familienportal.NRW gut weiterentwickeln. Es gibt vielen Familien schon heute Hilfestellungen. Wir sehen es auch an den Klickzahlen. Es ist eine sehr gut besuchte Website. Das Thema „Vereinbarkeit“ ist eine Herausforderung für Familien. Es ist uns wichtig, dass wir Familien dabei unterstützen. Es ist keine Privatangelegenheit, sondern eine Aufgabe und eine Verantwortung für die gesamte Gesellschaft. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es gibt eine Kurzintervention aus den Reihen der SPD. Herr Dr. Maelzer, Sie haben das Wort.
Dr. Dennis Maelzer SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, ich finde es in der Tat bemerkenswert, dass eine Familienministerin sich nach viereinhalb Jahren Regierungszeit darüber freut, von den eigenen Koalitionsfraktionen dazu aufgefordert zu werden, die eigenen Internetseiten zu verbessern und vielleicht einmal darüber nachzudenken, einen Preis einzuführen. Das ist aber vielleicht nicht das Niveau, auf dem wir eine Debatte über das Thema „Vereinbarkeit“ miteinander führen sollten. Ich habe mich in dem Moment zu Wort gemeldet, als Sie meine Kollegin Frau Kapteinat dafür kritisiert haben, dass sie Ihre eigene Bilanz dargestellt hat. Man kann doch als Landesregierung nicht sagen: Wir haben zwar in Nordrhein-Westfalen weniger Kita-Plätze als zu Beginn unserer Regierungszeit, aber eigentlich haben wir nichts damit zu tun. Sie schreiben in Ihren eigenen Familienbericht, dass in Nordrhein-Westfalen 85.000 Plätze allein im U-3- Bereich fehlen. Die Konsequenz ist, dass am Ende Landtag Ihrer Regierungszeit mehr Plätze fehlen werden als am Anfang Ihrer Regierungszeit. Das ist eine Bilanz des Scheiterns, und das wäre eine entscheidende Frage, wenn wir über das Thema „Vereinbarkeit“ sprechen. (Beifall von der SPD) Genauso ist es doch ein Treppenwitz, dass sich eine grüne Abgeordnete …
André Kuper
Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist vorüber.
Dr. Dennis Maelzer SPD
… hierhin stellt und sagt, wir sollten den Vätern und nicht den Müttern die Kita-Gebühren abziehen. Diese Landesregierung muss endlich dafür sorgen, dass die eigenen Versprechen eingelöst werden (Matthias Kerkhoff [CDU]: Die Redezeit!) und das dritte beitragsfreie Kita-Jahr kommt. Das wäre ein vernünftiger Antrag gewesen. (Beifall von der SPD – Matthias Kerkhoff [CDU]: Dann haben wir das auch gehört!)
André Kuper
Frau Ministerin. Verena Schäffer, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank. – Ich bin etwas verwundert über diese Schärfe, (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Mich wundert Ihre Ambitionslosigkeit!) weil ich die Kollegin Kapteinat nicht kritisiert habe, sondern weil ich es einmal einordnen wollte, wenn man in den Raum stellt, dass es jetzt sogar weniger Kita-Plätze gebe. Richtig ist, dass weniger Kita-Plätze angemeldet worden sind. Ich habe darauf hingewiesen, dass es einen Zusammenhang mit dem demografischen Wandel gibt und dass nicht das Land die Kita-Plätze plant. Das wäre auch nicht gut. Das müssen die Kommunen vor Ort machen, denn die wissen, welche Bedarfe es ganz konkret vor Ort gibt. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Dann würden ja nicht die Betreuungsquoten runtergehen!) Das Land hat das KiBiz, in dem die Kindpauschalen stehen. Das heißt, wir finanzieren die Kita-Plätze selbstverständlich, aber die Planung obliegt nun einmal der Jugendhilfeplanung vor Ort, und das ist so genau richtig. Darauf habe ich verwiesen. Ich freue mich, wenn wir bei der Vereinbarkeit weiterkommen, weil es ein großes Thema für Familien hier in diesem Land ist. Das hat auch der Familienbericht 14.10.2026 noch einmal sehr deutlich gezeigt. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe bleibt. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Danke, Frau Ministerin. – Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/21616. Wer möchte dem Antrag zustimmen? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind SPD und AfD. Wer enthält sich? – Das ist die FDP. Damit ist der Antrag Drucksache 18/21616 wie gerade festgestellt angenommen. Ich rufe auf: 17 Zukunft umarmen: IT-Quereinsteiger für eine starke Wirtschaft gewinnen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/21625 Ich eröffne die Aussprache. Für die FDP spricht als Erstes ihre Abgeordnete Frau Schneider.
Susanne Schneider FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Früher verliefen Berufsbiografien immer nach demselben Muster: Schule, Ausbildung oder Studium, und danach ging es in eine Firma, und da blieb man meistens bis zur Rente. Zum 40. Firmenjubiläum gab es dann noch eine goldene Uhr. (Thorsten Klute [SPD]: Bei der FDP!) Das hat sich aber inzwischen geändert. Diese Zeiten sind längst vorbei. Heute wechseln Menschen nicht nur den Betrieb, sondern oft auch die Branche, manchmal sogar mehrfach im Berufsleben. Das eröffnet neue Chancen, gerade für Branchen, die dringend Fachkräfte suchen, allen voran die IT. IT-Fachkräfte treiben die Digitalisierung voran, schützen Unternehmen vor Cyberattacken und entwickeln innovative Technologien. Ohne sie geraten Fortschritt und Wettbewerbsfähigkeit ins Stocken. Ohne sie gibt es keine starke Wirtschaft. Schon heute führen viele ungewöhnliche Wege in die IT. Da ist die beamtete Lehrerin, die mit 34 Jahren feststellt, dass der öffentliche Dienst doch nicht ihres ist, oder der Lkw-Fahrer, der einfach wieder mehr Zeit mit seiner Familie und weniger auf Achse verbringen möchte. Landtag Sie alle eint der Mut, noch einmal neu anzufangen. Eine Quereinsteigerin brachte es treffend auf den Punkt: Man muss nicht alles können, man muss nur anfangen. Immer mehr Unternehmen erkennen dieses Potenzial. Für sie zählen praktische Fähigkeiten und Lernbereitschaft mehr als der perfekte Lebenslauf. Laut einer repräsentativen Bitkom-Umfrage beschäftigen bereits sieben von zehn Unternehmen mit IT-Jobs Quereinsteiger als IT-Fachkräfte. Angesichts des Fachkräftemangels wird ihre Bedeutung weiter wachsen. Ein Quereinstieg bedeutet nicht weniger Qualifikation, sondern einen anderen Weg dorthin. Diesen Weg wollen wir erleichtern. (Beifall von der FDP) Mit unserem Antrag setzen wir deshalb an drei entscheidenden Punkten an. Erstens: Wissen teilen statt jeden alleinlassen. Mit dem Pilotprojekt „Digital Queen Bees NRW“ wollen wir ein erfolgreiches Modell aus Singapur aufgreifen. Erfahrene Unternehmen unterstützen dabei kleine Betriebe bei Digitalisierung, Weiterbildung und Personalentwicklung. Denn nicht jeder Mittelständler kann eine eigene IT-Akademie aufbauen, aber jeder sollte vom Wissen anderer profitieren können. Zweitens: ausprobieren statt aussortieren. Unternehmen und Bewerber sollen unkomplizierter herausfinden können, ob sie zusammenpassen. Dafür gibt es bereits betriebliche Erprobungsmöglichkeiten über die Arbeitsagentur. Diese wollen wir bekannter machen und stärker nutzen. Denn manchmal sagt ein Praxistest mehr aus als zehn Seiten Lebenslauf. Drittens: Weiterbildung nach Maß statt von der Stange. Wer bereits berufliche Erfahrungen und Kompetenzen mitbringt, sollte nicht wieder bei null anfangen müssen. Modulare Qualifizierungen ermöglichen es, gezielt fehlendes Wissen zu erwerben und erworbene Fähigkeiten anerkennen zu lassen. Dafür brauchen wir auch eine flexible Weiterbildungsförderung. Starre Vorgaben und unnötige Wartezeiten dürfen einem beruflichen Neuanfang nicht im Wege stehen. Fördermöglichkeiten gibt es bereits. Mit dem Qualifizierungschancengesetz hat der Bund neue Möglichkeiten zur Weiterbildung von Beschäftigten eröffnet. Doch gerade kleine und mittlere Unternehmen brauchen einen besseren Überblick und unkomplizierte Beratung, um diese auch nutzen zu können. Außerdem müssen wir erfolgreiche Quereinsteiger sichtbarer machen. Gerade für Frauen liegt hier eine große Chance. Denn noch immer sind sie in der IT deutlich unterrepräsentiert. Dabei entscheidet sich technisches Talent nicht zwangsläufig mit 16 Jahren bei der ersten Berufswahl. 14.10.2026 Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht alle Wege führen in die IT, aber viele. Sorgen wir dafür, dass diese Wege offenstehen – für Menschen, die sich neu orientieren wollen, und für Unternehmen, die dringend Fachkräfte brauchen. Weniger Schubladendenken, mehr Chancen für Quereinsteiger! Stimmen Sie unserem Antrag zu. – Ich danke Ihnen. (Beifall von der FDP)
André Kuper
Danke, Frau Schneider. – Für die CDU spricht ihre Abgeordnete Frau Fuchs-Dreisbach.
Anke Fuchs-Dreisbach CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Digitalisierung verändert unsere Welt. Künstliche Intelligenz, IT-Sicherheit und digitale Geschäftsmodelle bieten unseren Unternehmen neue Möglichkeiten. Dafür brauchen sie qualifizierte Beschäftigte. Gleichzeitig müssen wir Menschen, die sich beruflich neu orientieren möchten, bessere Chancen für einen Einstieg in IT-Berufe eröffnen. In diesem Ziel sind wir uns mit der FDP einig. Wir unterscheiden uns jedoch bei der Frage, welche Maßnahmen dafür notwendig sind. Ich kann total nachvollziehen, warum die FDP in ihrem Antrag auf bundesweite Zahlen zurückgreift. Denn sie zeigen, dass viele Unternehmen in Deutschland Schwierigkeiten haben, IT-Stellen zu besetzen. Wenn wir uns allerdings die Zahlen in Nordrhein-Westfalen anschauen, dann ergibt sich ein abweichendes Bild. Laut Arbeitsmarktmonitor der Bundesagentur für Arbeit kamen im Jahr 2025 in der Berufsgruppe der Informatik-, Informations- und Kommunikationstechnologieberufe 5.206 Arbeitssuchende auf 409 gemeldete Stellen für Fachkräfte. Die mediane Vakanzzeit dieser Stellen lag bei 77 Tagen. Gleichzeitig wächst das Interesse an Informatik. Im Studienjahr 2024/2025 waren bundesweit rund 266.000 Studierende im Studienbereich „Informatik“ eingeschrieben. Das war ein neuer Höchststand. Diese Zahlen zeigen, dass wir die Lage in Nordrhein-Westfalen differenziert betrachten müssen. Sie bedeuten nicht, dass es bei uns keine Besetzungsprobleme gibt. Sie zeigen aber, dass sich die bundesweite Situation nicht einfach so auf unser Land übertragen lässt. Und wenn wir bereits bestehende Angebote haben, sollten wir zunächst prüfen, wie wir diese besser nutzen können. Denn nicht jedes Problem braucht gleich ein neues Förderprojekt. Die FDP schlägt das Pilotprojekt „Digital Queen Bees NRW“ vor. Erfahrene Unternehmen sollen damit insbesondere kleine und mittlere Betriebe bei der Digitalisierung und Qualifizierung unterstützen. Ich habe überhaupt nichts dagegen, wenn Unternehmen sich Landtag stärker miteinander vernetzen. In Nordrhein-Westfalen gibt es dafür aber bereits Strukturen. Ein Beispiel sind die vernetzten Bildungsräume im Rahmen der Fachkräfteoffensive NRW. Das Arbeitsministerium und die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit unterstützen damit die regionale Zusammenarbeit. Bestehende Beratungs- und Weiterbildungsangebote sollen so besser zusammenfinden. Wir sollten diese Strukturen weiterentwickeln und dort verbessern, wo Unternehmen noch Schwierigkeiten beim Zugang haben. Ein neues Projekt muss dafür einen klaren Zusatznutzen bringen. Auch bei der Qualifizierung gibt es bereits Ansätze. Nordrhein-Westfalen setzt auf Teilqualifikationen. Sie ermöglichen es, berufliche Kompetenzen schrittweise zu erwerben und auf einen anerkannten Berufsabschluss hinzuarbeiten. Das ist gerade für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger interessant. Entscheidend ist, dass sich Qualifizierung am tatsächlichen Bedarf der Betriebe orientiert. Auch bei der Beratung und Förderung bestehen Möglichkeiten. Die Bundesagentur berät zu Weiterbildung und beruflicher Neuorientierung. Darüber hinaus sollten wir die Gewinnung von Frauen für IT-Berufe in den Blick nehmen. Da lassen wir immer noch zu viele Potenziale ungenutzt. Nach Angaben der Bundesagentur lag der Frauenanteil unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bei den IKT-Fachkräften im Jahr 2025 bei 19 %. Das ist zwar eine Verbesserung um 3 Prozentpunkte gegenüber 2015, könnte aber eindeutig besser sein. Die Bundesagentur für Arbeit setzt in Kooperation mit ver.di und der Workshop-Reihe „Künstliche Intelligenz mit Frauenpower“ einen konkreten Impuls. Solche Angebote sind sinnvoll. Zugleich sollten wir Unternehmen ermutigen, bei der Personalauswahl stärker auf tatsächliche Fähigkeiten und praktische Erfahrungen zu achten. Nicht für jede IT-Tätigkeit ist ein klassischer IT-Abschluss zwingend erforderlich. Erfolgreiche Quereinstiege, insbesondere von Frauen, sollten dabei sichtbarer werden. Wir verfügen also bereits über Angebote zu Weiterbildung, Teilqualifizierung und regionaler Vernetzung. Das heißt nicht, dass jetzt alles perfekt ist. Aber es heißt, dass wir auf Bestehendem aufbauen und gezielt dort nachbessern sollten, wo Verbesserungen notwendig sind. Wir wollen keine Parallelstrukturen, sondern Lösungen, die auch in der Praxis funktionieren. Deshalb lehnen wir den vorgelegten Antrag der FDP ab. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Danke, Frau Fuchs-Dreisbach. – Für die SPD spricht ihr Abgeordneter Herr Obrok. 14.10.2026
Christian Obrok SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wann haben Sie das letzte Mal programmiert? Bei mir war das am Wochenende mit meinem achtjährigen Sohn. Wir haben ein Zählsystem für ein Kartenspiel gebaut, das Sie alle sicherlich kennen und mit Ihren Kindern oder Enkeln spielen: Flip 7. (Zuruf von Thorsten Klute [SPD]) Da wird nach jeder Runde abgerechnet und gezählt, und das geht jetzt bei uns digital. Mein Sohn hat beim Programmieren zwei Dinge gelernt: Erstens, es klappt nie beim ersten Mal, (Zuruf von Angela Freimuth [FDP]) zweitens, aber beim dritten Mal schon. Ich erzähle das, weil mein Sohn etwas hat, was vielleicht nicht jeder Erwachsene im Beruf hat, nämlich erstens eine Chance und zweitens jemanden, der hilft. Eine Industriekauffrau aus Löhne, Bünde oder Rödinghausen in meinem Wahlkreis hat das vielleicht nicht. Sie ist zwölf Jahre im Betrieb, sie kennt jeden Prozess, jede Schnittstelle. Sie könnte IT-Administratorin werden. Sie will es sogar, aber in ihrer Personalakte steht eben „Industriekauffrau“. Was sie kann, zählt dann erst mal nicht. Dabei hat die Bitkom gerade neue Zahlen vorgelegt: 69 % der Unternehmen beschäftigen bereits Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger. 51 % sagen, praktische Fähigkeiten zählten mehr als das Zeugnis. Was also fehlt, sind oft nicht die Talente, sondern was fehlt, sind mehr Wege und jemand, der motiviert und unterstützt. Genau das wollen Sie ja, liebe FDP, mit Ihrem Antrag ändern. Qualifizierungspfade, die auf dem aufbauen, was Menschen schon können und nur das vermitteln, was noch fehlt, sind eine richtige Idee. Teilqualifikationen, die bis zum anerkannten Abschluss führen können – auch das ist richtig und ganz wichtig für Frauen; denn nur 18 % der IT-Fachkräfte sind Frauen und nur 12 % der Auszubildenden sind Frauen. Das ist kein Mangel an Begabung, sondern ein Mangel an Chancen und an zweiten Türen. Zwei Quereinsteiger in der IT möchte ich kurz vorstellen. Den einen kennen Sie wahrscheinlich: Konrad Zuse. Der war Bauingenieur und soll mal gesagt haben, er sei einfach zu faul zum Rechnen gewesen. Also hat er in dem Wohnzimmer seiner Eltern den ersten programmierbaren Computer der Welt gebaut. In seinem Zeugnis stand „Bauingenieur“. Er ist ein IT-Quereinsteiger. Hedy Lamarr war Schauspielerin in Hollywood. 1942 ließ sie ein Verfahren patentieren, bei dem Funksignale ständig die Frequenz wechselten. Das steckt heute in Bluetooth und im WLAN. Anerkannt wurde das erst, als sie weit über 80 war. Auch sie ist IT-Quereinsteigerin. Landtag Das sind zwei Menschen und zwei Wege, die eher zufällig waren. Heute können wir Zugänge besser fördern und besser organisieren. Es gibt fast 80.000 offene IT-Stellen, sagt Bitkom. Deshalb kommt der Antrag zur richtigen Zeit. Trotzdem müssen wir sagen: Die Bundesagentur für Arbeit meldet, dass der IT-Arbeitsmarkt insgesamt enger wird. Die Arbeitslosenquote in IT-Berufen ist von 3,7 % auf 4,5 % gestiegen. Das hängt sicherlich auch – wir haben eben schon was dazu gehört – mit generativer KI zusammen. Aber es heißt eben auch, dass der Quereinstieg richtig bleibt, aber nur dann, wenn am Ende etwas steht, was auch zählt – also ein Abschluss und nicht nur eine Teilnahmeurkunde. Ich würde diesem Antrag gerne noch drei Sachen mitgeben. Das Erste ist: 27 % der Menschen steigen quer ein. Die größte Gruppe, 37 %, kommt aber immer noch aus der dualen Ausbildung. Der Quereinstieg ist also die zweite Tür. Die erste Tür bleibt die Ausbildung und bleibt das Studium. Die sollten auch nicht weiter an Wert verlieren. Das Zweite ist: Die Erprobung im Betrieb nach § 45 gilt für Arbeitssuchende und für Menschen, denen Arbeitslosigkeit droht. Unsere Industriekaufrau hat einen Job. Hilfe, die erst kommt, wenn die Kündigung auf dem Tisch liegt, kommt zu spät. Sie braucht Qualifizierungsgeld, Freistellung und einen Betriebsrat, der mitredet. Mitbestimmung in dem Bereich ist übrigens kein Hindernis für Qualifizierung, sondern ein Turbo. Das Dritte ist die Bienenkönigin aus Singapur. Ich mag das Bild sehr. Erfahrene Betriebe helfen den Kleinen. Das funktioniert in Singapur, weil der Staat das organisiert und auch mitbezahlt. Deshalb gerne ein Pilotprojekt, aber dann gern auch mit eigenen Geldern des Landes – ein Land, das auf das zählt, was Menschen können und nicht nur auf das, was im Zeugnis steht. Die Industriekauffrau aus Löhne aus meinem Beispiel wartet auf eine Tür, die aufgeht. Wir helfen gerne dabei mit und stimmen diesem Antrag heute zu. Bleiben Sie menschlich. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Abgeordnetenkollegin Frau Eisentraut.
Julia Eisentraut GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Wir sind uns alle einig: Weiterbildung und berufliche Orientierung sind wichtig; denn die Zeiten verändern sich, Berufe und Anforderungen verändern sich. Menschen müssen die Chance haben, sich im Laufe ihres Berufslebens neue Kompetenzen 14.10.2026 anzueignen, sich weiterzubilden und ganz neue berufliche Perspektiven einzunehmen. Gerade angesichts der zunehmenden Digitalisierung brauchen wir gute Weiterbildungsangebote und offene Zugänge zu neuen Berufsfeldern. Ja, wir haben auch einen Fachkräftemangel in der IT. Gleichzeitig muss man sagen, hat sich in den letzten Jahren – auch laut Bitkom – die Zahl der unbesetzten Stellen deutlich reduziert. Wir sind also auf dem Weg, die Stellen zu besetzen. Bei drei Aspekten läuft mir der Antrag zu kurz und auch in die falsche Richtung. Das Erste ist: Wir haben viele gut ausgewältigte Fachkräfte. Viele davon arbeiten in Teilzeit oder in anderen Berufen. Da muss man sich einmal fragen, warum. Es liegt viel Potenzial bei Eltern und bei Teilzeitkräften, weil Arbeitszeiten nicht flexibel genug sind. Gerade in der IT – ich bin selbst Informatikerin – funktioniert das herausragend gut. Es gibt einen Fachkräftepool, gerade auch von Menschen mit Behinderung und von qualifizierten Eltern, der nicht gehoben wird. Darüber müssen wir dringend reden, um die Fachkräfte, die jetzt schon da sind, in ihren Berufen zu halten und ihnen dort Möglichkeiten zu bieten. Das Zweite, was in dem Antrag zu kurz kommt, ist die Frage nach guten Arbeitsbedingungen. Wenn wir jetzt den Quereinstieg systematisch ermöglichen sollten, dann muss auch klar sein, dass die Menschen dort lange eine Perspektive, sichere, unbefristete Jobs und auch gute Bezahlung haben. Auch das kommt in dem Antrag nicht vor. Der dritte Punkt, der mir nicht aus dem Kopf geht, ist das, was gerade viele Studienabgänger*innen berichten. Gerade in der IT schwinden immer mehr Einstiegsstellen, sprich: man schließt ein Studium ab, man schließt gerade eine duale Ausbildung ab und findet dann nicht die Juniorposition, die man eigentlich braucht, um sich weiterzubilden. Noch sind sich noch nicht alle ganz sicher, ob das gerade eine konjunkturelle Phase ist, oder ob es auch mit dem Einsatz generativer Künstlicher Intelligenz zur Programmierung zusammenhängt. Fakt ist aber: Die Arbeitslosenzahlen von studierten und von ausgebildeten Informatiker*innen steigen gerade. Auch das lässt der Antrag komplett weg. Diese Gruppe ist aber da. Sie hat das Fachwissen, und wir müssen schauen, dass sie in den Arbeitsmarkt kommt. Noch ein Wort zur Frauenförderung: Ich habe selbst Informatik studiert, und es ist vielleicht von einer Informatikerin im Plenarsaal ein bisschen ein ironischer Hinweis. Die Frage lautet aber doch: Wie halten wir Frauen eigentlich in diesen Berufen? Wir haben an anderer Stelle schon einmal darüber gesprochen, wie wichtig es ist, Arbeitsbedingungen Landtag und Arbeitsumfelder zu schaffen, die für Frauen in der IT angenehm sind. Ich selbst – das habe ich damals auch erzählt – habe genug Diskriminierung aufgrund meines Geschlechtes im Beruf erfahren, und aus diesen Feldern gehen gut ausgebildete Frauen eben auch raus, weil sie sich den Job dann aussuchen können. Wenn wir wirklich wollen, dass Fachkräfte in der Informatik bleiben, wenn Frauen IT-Berufe ergreifen, dann ist die Frage der Arbeitsumfeldkultur total wichtig. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Zum Abschluss: Wir wollen Weiterbildung stärken und wir wollen Menschen beim beruflichen Wechseln unterstützen und lebenslanges Lernen möglich lassen. Eine Fachkräftepolitik, die sich auf einzelne Branchen und auf Quereinsteiger fokussiert, spielt aber verschiedene Berufsgruppen gegeneinander aus und schaut sich nicht das Bild als Gesamtes an. Vor allem stellt sie nicht den Mensch in den Fokus, sondern – das wundert bei der FDP jetzt, ehrlich gesagt, nicht – die Bedürfnisse der Unternehmen. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Oh! Oh!) Deshalb reicht es nicht, einfach mehr Quereinsteiger*innen zu fordern. (Weitere Zurufe von Franziska Müller-Rech [FDP]) – Ich sehe, ich habe getroffen. Dass Unternehmen im Fokus der FDP-Politik stehen, ist schon wichtig. (Beifall von den GRÜNEN – Zurufe von Fran- ziska Müller-Rech [FDP] und Tim Achter- meyer [GRÜNE]) Also, der Antrag stellt die Frage nach Fachkräften für Unternehmen in den Mittelpunkt und nicht die Frage, ob Menschen lebenslang die Chance haben, sich neu zu entwickeln und damit gute Stellen zu finden. Das ist eine Feststellung. (Beifall von den GRÜNEN) Damit können sie leben oder auch nicht. Ich lese den Antrag auf jeden Fall so. Wir müssen schauen, dass Menschen in diesen Zeiten Anschlussbeschäftigungen finden. Dafür hilft es nicht, sich einzelne Branchen und Quereinsteiger*innen alleine anzuschauen. Deshalb lehnen wir den Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Für die Fraktion der AfD spricht nun der Abgeordnete Herr Tritschler.
Sven Werner Tritschler AfD
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! 79.000 14.10.2026 Stellen für IT-Fachkräfte sind laut Bitkom bundesweit unbesetzt. Das will die FDP mit ihrem Antrag, der darauf abzielt, Quereinsteiger für die Branche zu gewinnen, beheben. Was die FDP aber völlig unterschlägt – das kam in der Debatte auch mehrfach vor –: Die Zahl der unbesetzten Stellen hat sich ebenso laut Bitkom seit 2023 halbiert. Ebenfalls unterschlagen wird die andere Seite der Bilanz. Rund 54.000 IT-Fachkräfte waren im Jahr 2025 arbeitslos gemeldet; übrigens 27 % mehr als noch im Vorjahr und so viele wie seit zehn Jahren nicht mehr. Da liegt das Grundproblem Ihrer Herangehensweise, meine Damen und Herren. Eine IT-Fachkraft ist eben nicht eine IT-Fachkraft. Die Branche erlebt gerade einen massiven Strukturwandel durch Künstliche Intelligenz. Typische Einstiegsaufgaben – etwa einfache Programmierung, Dokumentation oder standardisierte Administration – werden zunehmend von KI übernommen. Typische Einstiegsaufgaben sind es wohl auch, die wir von Quereinsteigern zunächst erwarten dürfen. Die FDP setzt also genau am falschen Ende des Arbeitsmarkts an. Wir kennen dieses Phänomen auch aus anderen Bereichen. Stets wird der schlimme Fachkräftemangel beklagt. Dann wird eine vermeintlich einfache Lösung etwa durch Fachkräftezuwanderung angeboten, die in der Realität aber keine Fachkräfte, sondern eher Hilfskräfte oder nun eben Quereinsteiger bringt, die in dieser Form wahrscheinlich gar nicht gebraucht werden und sich am Ende womöglich noch zu den anderen arbeitslosen IT-lern gesellen. Woher kommen aber 79.000 unbesetzte Stellen und gleichzeitig 54.000 unbeschäftigte Menschen in derselben Branche? Offensichtlich liegt es an der Spezialisierung. Gesucht werden hochspezialisierte Fachleute zum Beispiel für KI, für Cloud Security und für Data Science – also nichts, was der angelernte Quereinsteiger mal schnell leisten kann. Gleichwohl gehen tatsächlich bereits heute 27 % der IT-Stellen an Quereinsteiger. Das schreiben Sie, meine Damen und Herren von der FDP, selbst in Ihrem Antrag. Was Sie sich wünschen, funktioniert also offensichtlich da, wo es eben passt, wo die Tätigkeiten passen, bereits ganz gut. Da braucht es kein staatliches Förderprogramm. Mich überrascht es ein bisschen, dass ich das der FDP erklären muss. Die Branche befindet sich aktuell in einem erheblichen Strukturwandel. Kaum jemand traut sich vor diesem Hintergrund an längerfristige Prognosen. Auch eine Förderung ins Blaue hinein, wie Sie das jetzt fordern, erscheint nicht zielführend. Wenn der Staat hier überhaupt tätig werden will, dann müsste man nach unserer Auffassung gerade die 54.000 Arbeitslosen-ITler ertüchtigen, damit sie Landtag in der neuen Arbeitsumgebung wieder einen Job finden können. Außerdem müsste man diejenigen, deren Jobs bereits akut gefährdet sind – das dürften ebenso mehrere Zehntausend sein –, jetzt schon qualifizieren. Natürlich können Quereinsteiger wie in jeder Branche eine wertvolle Rolle einnehmen. In der vorliegenden Form ist das aber zu kleinteilig, und es lässt die aktuellen Marktentwicklungen völlig außer Betracht. Davon abgesehen stellt sich die Frage, warum das Land eine Förderstruktur aufbauen soll, obwohl für solche Aufgaben ganz eindeutig der Bund mit der Bundesagentur für Arbeit zuständig wäre. Man bekommt fast ein wenig den Eindruck, als wäre hier ein Bundestagsantrag ein bisschen auf den Landtag umgeschrieben worden, da man im Bundestag eben nicht mehr sitzt. Zusammenfassend: Quereinstieg ist sinnvoll, wenn Unternehmen und Bewerber zusammenfinden. Daraus folgt aber nicht, dass das Land NRW ein neues Förder- oder Beratungsprogramm aufbauen muss. Bevor wir neue Strukturen finanzieren, müssen wir erklären, warum 10.000 vorhandene IT-Fachkräfte derzeit keine Beschäftigung finden, welche Qualifikationen tatsächlich fehlen, und welche Tätigkeiten durch Künstliche Intelligenz gerade schon verschwinden. Das alles leistet Ihr Antrag nicht. Daher können wir ihm nicht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Berivan Aymaz
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Landesregierung hat nun Minister Laumann das Wort. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Transformation in der Arbeitswelt ist Realität; ganze Branchen verändern sich. KI zieht in die Wertschöpfungskette ein, und dies verändert Arbeitsprozesse, die Aufgaben und natürlich auch die beruflichen Wege von Menschen. Ich will, dass diese Menschen den Wandel gestalten können. Deswegen bin ich der festen Überzeugung, dass wir dringend eine neue Weiterbildungskultur in unserem Land brauchen – eine Kultur, die allen Menschen den Zugang zur Weiterbildung und Entwicklung ermöglicht, sei es im Bereich der Digitalisierung und der Künstlichen Intelligenz oder anderer Kompetenzen, die jetzt oder in der Zukunft benötigt werden. Lebenslanges Lernen muss zur betrieblichen Realität werden, und zwar für alle. Dies ist in erster Linie eine gemeinsame Haltung. Daraus folgen auch Aufgaben. Richtig ist die Beratung zu Fördermöglichkeiten von Qualifizierung der Bundesagentur für Arbeit. Zudem 14.10.2026 bestehen bereits tragfähige Netzwerke zwischen den Arbeitsmarktakteuren. Dabei werden Beratungs- und Förderangebote von Kammern, Wirtschaftsverbänden und Weiterbildungsträgern in unserem Land doch sehr sichtbar. Unterstützungskulturen werden so transparent. Gleichzeitig unterstützt die Landesregierung den Wandel in den Unternehmen. Dabei setzen wir natürlich auch auf unsere Stärke: die Sozialpartnerschaft. Das Zukunftszentrum KI, die Technologieberatungsstelle TBS und die Agentur T beraten gerade kleine und mittelständische Betriebe und ihre Beschäftigten bei der Umsetzung von KI. Ganz entscheidend ist dabei die Qualifizierung der Beschäftigten. Weiterbildung muss flexibler und unbürokratischer werden, denn sie wird aufgrund der schnellen Entwicklung kürzer, aber öfter nötig sein. Es braucht gesetzliche Änderungen im Qualifizierungschancengesetz unseres Landes. Genau dafür setze ich mich auf Bundesebene zurzeit sehr ein. Wir erleben nicht nur eine Zeit der Transformation, wir erleben leider auch eine Zeit der anhaltenden Wachstumsschwäche. Laut der im Antrag zitierten Bitkom-Studie erwarten 32 % der Unternehmen einen Stellenabbau in der IT durch Künstliche Intelligenz. Das sind auf der anderen Seite IT-Fachkräfte, die in anderen Unternehmen dringend gebraucht werden. Deshalb ist die Frage wichtig, wie wir diesen Menschen den Wechsel von Job zu Job erleichtern. Hier hat die Bundesagentur für Arbeit eine wichtige Aufgabe: Es muss endlich in diesem Land möglich werden, dass die Arbeitsplatzdrehscheibe wirklich die Regel wird und nicht die Ausnahme bei der Vermittlung von Menschen aus Arbeit in Arbeit ist. Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung, eine vereinheitlichte Qualifizierungsphase vorzugeben. Selbstverständlich unterstützen wir aber seit Jahren die Entwicklung von Teilqualifizierungen durch entsprechende Partner. Auch im IT-Bereich gibt es sie bereits für den Fachinformatiker und die Fachinformatikerin. Wir müssen auch auf die Potenziale von Frauen schauen. Frauen sind in IT-Berufen nach wie vor deutlich unterpräsentiert. Quereinstiege können neue Wege eröffnen. Dafür müssen vorhandene Kompetenzen besser erkannt und passende Qualifizierung ermöglicht werden. Zum Schluss möchte ich sagen: Ich bin der festen Überzeugung, dass uns nicht allein Pilotprojekte diese Zukunft bringen, sondern wir haben einen Anspruch, gemeinsam mit den Partnern die Arbeitswelt und damit auch eine neue Weiterbildungslandschaft zu errichten. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir Landtag kommen somit zum Schluss der Aussprache und gehen über zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen also über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/21625 ab. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen der FDP und SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der AfD. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag Drucksache 18/21625 abgelehnt. Ich rufe auf: 18 Neuntes Gesetz zur Entlastung von Bürgern und Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen – Gaststättengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (GastG NRW) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/21620 erste Lesung Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der CDU dem Abgeordnetenkollegen Dr. Untrieser das Wort.
Dr. Christian Untrieser CDU
Danke schön. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt kommen wir zum Abschluss des Tages noch einmal zu etwas richtig Schönem. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Ein Highlight!) Es geht aufwärts, denn wir reden über das neunte Gesetz zur Entlastung von Bürgern und Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Das ist gleichzeitig ein bisschen die Vorschau auf die morgige Debatte zur Wirtschaftspolitik, denn hier ist ein ganz wichtiger Baustein, wie wir den Staat einfacher, effizienter und unbürokratischer machen können. Es geht um Anzeigeverfahren, Genehmigungsfiktionen, Freistellung, Rechtswegverschlankung sowie die Abschaffung von Berichts- und Dokumentationspflichten. Das ist der Instrumentenbaukasten, den wir zur Verfügung haben, um, wie gesagt, den Turbo einzulegen, um den Staat einfacher zu machen. Deswegen sind wir heute Abend beim Gaststättengesetz. Seit der Föderalismusreform I im Jahr 2006 liegt das in der Zuständigkeit der Länder. Wir nutzen jetzt diese Gelegenheit und werden vom Bundesrecht abweichen. Damit setzen wir einen wichtigen Baustein der föderalen Modernisierungsagenda um, denn dort haben Bund und Länder vereinbart, dass sie mehr Vertrauen geben, dass sie effizienter werden und dass sie mehr Eigenverantwortung in die Hände von Bür-14.10.2026 gerinnen und Bürgern sowie Unternehmen geben wollen. Deswegen passen wir das Gaststättengesetz an. Ganz konkret: Wenn ich eine Gaststätte in Nordrhein-Westfalen oder eine Filiale eröffne, muss ich das künftig nur noch anzeigen, und dann kann ich direkt loslegen. Nach der derzeit geltenden Rechtslage brauche ich nämlich ein langes Genehmigungsverfahren und muss auf die Erteilung der Genehmigung möglicherweise lange warten. Wir vermeiden mit dem neuen Ansatz auch Doppelprüfungen, weil auf Bau, Immissionsschutz und andere fachrechtliche Anforderungen verzichtet wird. Dadurch entlasten wir gleichzeitig die Mitarbeiter in den Verwaltungen. Selbstverständlich bleiben dabei Zuverlässigkeitsprüfung und die Aspekte des Jugendschutzes unangetastet. Insgesamt ist das ein sehr guter Entwurf. Den werden wir jetzt in die Beratung geben. Wir freuen uns auf die Beratung. Ich kann nur dafür werben, dem Gesetz am Ende auch zuzustimmen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Abgeordnetenkollege Herr Zimmermann.
Marc Zimmermann GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Gastronomie ist weit mehr als nur ein Wirtschaftszweig. Unsere Cafés, Restaurants, Kneipen und Dorfgasthöfe sind Orte der Begegnung, des Austausches und des gesellschaftlichen Zusammenhalts, in unseren von Leerstand bedrohten Innenstädten genauso wie im ländlichen Raum. Mit dem vorliegenden Entwurf zur Modernisierung des Gaststättengesetzes wird gezeigt, wie moderne, zukunftsfähige Wirtschaftspolitik aussehen kann: pragmatisch, digital und getragen von einem tiefen Vertrauen in die Macherinnen und Macher unseres Landes. Als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bekennen wir uns zu einer klaren Verantwortung im doppelten Sinne für unsere Wirtschaft. Gute Wirtschaftspolitik bedeutet für uns, Hürden abzubauen, wo sie Innovationen bremsen, und gleichzeitig den Schutz für die Menschen verlässlich zu sichern. Genau diese Balance schafft das neue Gesetz. (Beifall von den GRÜNEN und von Dr. Chris- tian Untrieser [CDU]) Der größte Meilenstein dieses Entwurfs ist der konsequente Wechsel von der Erlaubnispflicht zum Anzeigeverfahren. Wer heute in NRW ein Restaurant eröffnen oder einen Betrieb übernehmen möchte, musste bisher oft monatelang auf die behördliche Landtag Konzession warten. Künftig reicht im ersten Schritt eine einfache, unkomplizierte Anzeige bei der Gewerbestelle des Ordnungsamtes oder im Wirtschaftsserviceportal des Landes. Damit befreien wir Gründerinnen und Gründer von quälenden Wartezeiten und stärken die Gründungsdynamik im Land. Das ist ein echter, spürbarer Beitrag gegen Bürokratie und für mehr unternehmerische Freiheit. Denken wir das weiter, so entlasten wir damit nicht nur den klassischen Mittelstand, sondern stärken auch das Ehrenamt im Kern. Bisher war das Sommerfest des Sportvereins oder die lokale Kulturveranstaltung oft mit einem enormen bürokratischen Aufwand verbunden. Künftig könnte auch hier die formelle Erlaubnispflicht wegfallen. Eine schlanke Anzeigepflicht kurz vor dem Event würde ausreichen. Das nähme den Druck von den Schultern der Ehrenamtlichen, schützte unsere Vereinskultur und belebte das kulturelle Miteinander in unseren Nachbarschaften. (Beifall von den GRÜNEN und Matthias Kerk- hoff [CDU]) Dieses Gesetz ist kein isolierter Baustein. Es bettet sich nahtlos in die umfassende Modernisierungsund Entlastungsagenda der Landesregierung ein. Unter Federführung unserer Wirtschaftsministerin Mona Neubaur haben wir im Rahmen des Entlastungskabinetts den klaren Grundsatz etabliert: Wir drehen den Spieß um – weniger staatliche Mikromanagementkontrolle vorab, dafür mehr Vertrauen in die Eigenverantwortung der Betriebe. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Gleichzeitig – und das ist uns Grünen besonders wichtig – verwechseln wir Bürokratieabbau nicht mit dem Abbau von Schutzrechten. Die hohen Standards beim Jugendschutz, Arbeitsschutz, Lärmschutz oder der Lebensmittelhygiene bleiben vollumfänglich und ohne Abstriche bestehen. Sie werden lediglich im Nachgang statt im Vorfeld kontrolliert. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich weiterhin auf die Sicherheit in unseren Gastronomien verlassen, während die Betriebe schneller arbeiten können. Das ist Effizienz mit Verantwortung. Dieses Gesetz zeigt, dass wir nicht nur über Entlastung reden, sondern dass wir sie konkret umsetzen. Wir stärken den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen durch kluge Digitalisierung, schlankere Prozesse und spürbares Vertrauen in das unternehmerische Handeln. Wir laden Sie ein, diesen Weg in eine moderne, unbürokratische und lebenswerte Zukunft unseres Landes gemeinsam mit uns zu gehen. In diesem Sinne wünsche ich den Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen einen schönen Abend, vielleicht in einer der schönen Gaststätten hier vor Ort. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) 14.10.2026
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun Abgeordnetenkollegin Frau Lüders das Wort.
Nadja Lüders SPD
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Da sind die Fraktionen von CDU und Grünen nicht ganz so mutig wie die Kolleginnen und Kollegen in Baden-Württemberg, denn der Gesetzentwurf liest sich eigentlich wie abgeschrieben. Nicht ganz so mutig – warum? Das erkläre ich gleich, denn auf den ersten Blick ist es gut, wenn wir insbesondere die durch die Coronapandemie gebeutete Gastro endlich von überflüssigen Vorschriften befreien. Wie wertvoll Gastronomie ist, haben wir noch im letzten Plenum zur Aktuellen Stunde meiner Fraktion zu den lebendigen Innenstädten diskutiert. Ja, niemand hat etwas dagegen, überflüssige Bürokratie abzubauen. Aber zurück zu dem, was ich eingangs gesagt habe: zu dem „weniger mutig“. In Baden-Württemberg gibt es nur noch die Anzeigepflicht. Hier aber verkomplizieren CDU und Grüne mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das Entlasten ins Gegenteil, denn sobald Alkohol ins Spiel kommt, muss – und das ist richtig so – für den Schutz insbesondere unserer Jugend die Zuverlässigkeitsprüfung erfolgen und dann die Konzession entweder erteilt oder versagt werden. Aber wenn das erst nachgelagert erfolgt, wer macht denn diese Kontrollen? Wer übernimmt diese Arbeit? Da zweifeln wir an dem Label der Entlastung, denn das wird eher zu einem Bürokratieaufbau führen. Was müssen die Ordnungsbehörden in den Kommunen leisten? Ihr Gesetzentwurf sagt dazu: Na ja, es könne ein neuer Datenaustausch erfolgen. – Dieser Datenaustausch ist aber keine Kontrolle vor Ort, sondern bedeutet nur, wie das eventuell intern funktionieren könnte. Sie räumen ein, dass es Umstellungsaufwände geben könnte. Umstellungsaufwände – was heißt das denn? Konkret sagen sie dazu nichts. Das Gleiche gilt, wenn Sie sagen, dass Sie keine erheblichen und dauerhaften Kosten für die Kommunen erwarten. Was heißt denn „keine erheblichen und dauerhaften Kosten“? Sie merken: Das alles sind für uns Fragen. Die können wir sicherlich nicht hier am Rednerpult, aber im Ausschuss in der, ich denke, durchzuführenden Anhörung klären. Wir haben insbesondere die Frage an die Kommunen, was die Umsetzung einer nachgelagerten Zuverlässigkeitsprüfung bei einer Anzeige und der dann schon erfolgten Inbetriebnahme einer Gaststätte für die Kommunen und für die Prüfung bedeutet. Für uns ist klar: Die Messlatte für ein neues Gaststättengesetz kann nicht das Eröffnen um der Eröffnung Landtag willen sein, sondern Sicherheit und Ordnung müssen weiterhin gewährleistet sein, und die Öffnung darf nicht nach monatelangem Prüfen wieder rückgängig gemacht werden können. Für uns steht deswegen im Mittelpunkt, dass dieses Gesetz nicht zu einer Verkomplizierung für die investierenden Gastronomen führt, damit diese nicht hinterher scheitern. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Dann lieber nicht investieren!)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP spricht nun Abgeordnetenkollege Herr Brockes.
Dietmar Brockes FDP
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bürokratie abbauen, Unternehmen entlasten, Eigenverantwortung stärken: All diese Kernanliegen vertreten auch wir Freie Demokraten besonders. Deshalb begrüßen wir es ausdrücklich, dass CDU und Grüne sich an das Gaststättenrecht heranmachen und es vereinfachen wollen. Denn unsere Gastronomiebetriebe brauchen keine neuen Hürden, sondern mehr unternehmerische Freiheit. Allerdings gilt auch – dabei bin ich mir noch nicht ganz sicher –: Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht. (Beifall von der FDP – Zuruf: Och!) – Frau Kollegin, da können Sie ruhig stöhnen, (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Einfach mal machen! Bedenken second! – Heiterkeit von den GRÜNEN) aber schauen Sie mal ins Gesetz. Die Abschaffung der bisherigen Konzessionspflicht ist ein richtiger Schritt. Wer eine Gaststätte eröffnen möchte, soll nicht mehr monatelang auf eine behördliche Erlaubnis warten müssen. Auch der Wegfall der verpflichtenden IHK-Unterrichtung, die Vermeidung von Doppelprüfungen und die Erleichterungen für Veranstaltungen sind grundsätzlich sinnvoll. Das gilt ebenso für die Erweiterung der Verkaufsmöglichkeiten von Bäckereien mit Cafébetrieb. Bürokratieabbau muss aber auch tatsächlich weniger Bürokratie bedeuten. Genau daran haben wir bei einigen Regelungen ernsthafte Zweifel. Nehmen wir zum Beispiel Ihren § 7. Künftig soll verboten werden, alkoholische Getränke so anzubieten, dass sie zu übermäßigem Konsum verleiten. Was heißt das denn konkret? Sind Rabattaktionen zukünftig verboten? Sind Pauschalangebote, zum Beispiel ein Silvesterarrangement mit Essen und Getränken, zukünftig nicht mehr möglich? Ist ein All-inclusive-Wochenende in Nordrhein-Westfalen dann ebenfalls 14.10.2026 untersagt? Wer entscheidet darüber? Es gibt viele offene Fragen. Um es klar zu sagen: Schon heute ist die Abgabe alkoholischer Getränke an erkennbar Betrunkene untersagt, und das ist gut und richtig. Dafür brauchen wir kein neues Gesetz. (Beifall von der FDP) Statt neuer unbestimmter Verbote brauchen wir klare, rechtssichere Regelungen. Auch § 9 wirft Fragen auf. Warum sollen künftig sämtliche Beschäftigte eines Gaststättenbetriebes, also auch jeder Minijobber und jeder Teilzeitbeschäftigte, gegenüber Behörden auskunftspflichtig sein? Warum reicht es nicht, dass die verantwortlichen Betriebsleiter Auskunft erteilen können? Die müssen ja auch vor Ort sein; die können nicht abwesend sein. Warum werden in § 8 die Möglichkeiten behördlicher Alkoholverbote ausgeweitet, ohne dass hierfür eine überzeugende Begründung geliefert wird? Besonders aufmerksam müssen wir außerdem auf unsere Vereine schauen; da müssen wir genau hinsehen. Schützenfeste, Vereinsfeiern und ehrenamtlich organisierte Veranstaltungen dürfen durch zusätzliche Anzeigen und Kontrollpflichten nicht durch die Hintertür erschwert werden. (Beifall von der FDP) Wer sich als großer Entlastungspolitiker präsentiert, muss sich an seinem Handeln messen lassen. Hier Entlastung zu versprechen und dort neue Belastungen zu ermöglichen, passt nicht zusammen. (Beifall von Franziska Müller-Rech [FDP]) Die Modernisierung des Gaststättenrechts ist richtig. Sie darf aber nicht dazu führen, dass alte Genehmigungspflichten durch neue Unsicherheiten und neue Bürokratie ersetzt werden. Wir werden den Entwurf deshalb konstruktiv, aber sehr kritisch begleiten. Für uns Freie Demokraten ist der Maßstab: (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Wenigs- tens fröhlich!) weniger Bürokratie, mehr Rechtssicherheit und echte Entlastung für die Gastronomie und das Ehrenamt. Deshalb stimmen wir der Überweisung zu. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die AfD spricht nun der Abgeordnete Herr Loose.
Christian Loose AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer eine Gaststätte betreibt, übernimmt Verantwortung für seine Gäste, für seine Mitarbeiter und sein eigenes Landtag wirtschaftliches Überleben. Er muss Löhne zahlen, Rechnungen begleichen, Lebensmittel einkaufen, und das auch dann, wenn an einem verregneten Dienstag kaum jemand zum Essen kommt. Solchen Menschen muss der Staat die Arbeit erleichtern. Der Gesetzentwurf geht deshalb erst einmal in die richtige Richtung. Die bisherige Gaststättenerlaubnis bei Alkoholausschank wird durch eine Gewerbeanzeige ersetzt. Die verpflichtende IHK-Unterrichtung entfällt, und behördliche Doppelprüfungen sollen wegfallen. Wenn ein Unternehmer nicht mehr auf eine Konzession warten muss, ist der Nutzen offensichtlich. Allerdings ersetzt eine Gewerbeanzeige nicht jede andere Genehmigung. Das Baurecht, Vorgaben zur Lebensmittelhygiene und der Immissionsschutz gelten natürlich weiter. Dies sind nicht die einzigen Hürden, die den Gastronomen Schwierigkeiten bereiten. Die Belastungen gehen weit über das Gaststättenrecht hinaus. Lebensmittelhygiene, Allergenkennzeichnungen, Arbeits- und Gesundheitsschutz: Überall gibt es Vorgaben, Nachweise und Dokumentation. Das Bundeswirtschaftsministerium hat gerade diese Bereiche in seinem Praxischeck als besonders belastend identifiziert. Natürlich ist es so, dass jede unnötige Stunde zum Ausfüllen von Formularen vorne beim Gast fehlt. Aber auch der gewaltige Kostendruck macht den Gastronomen zu schaffen. In einer bundesweiten Mitgliederumfrage des DEHOGA nannten 75 % der Befragten die Personalkosten als drängendstes Problem, 67 % die Bürokratie. Rund zwei Drittel beklagten die Energie- sowie die Lebensmittel- und Getränkekosten. Die Gastronomen haben außerdem noch ein ganz anderes Problem – Zitat –: „Der Mindestlohn und seine Folgewirkungen sind inzwischen zum Existenzproblem für die Branche geworden.“ Der gesetzliche Mindestlohn liegt inzwischen bei 13,90 Euro. Zum Jahreswechsel steigt er auf 14,60 Euro. Früher gab es geringe Löhne im Gaststättengewerbe, aber hohe Trinkgelder. So entstand eine Spirale: Wenn zum Beispiel vorne im Servicebereich Personen durch Trinkgelder einen deutlich höheren Lohn erhalten hatten, kam später der Koch, der in der Küche stand, und sagte: Ich möchte jetzt auch einen höheren Lohn haben. – Das hat zu einer Lohnspirale im Gaststättengewerbe geführt. Diese Löhne müssen in einer Branche erwirtschaftet werden, in der man die Bedienung nicht einfach so ins Ausland verlagern kann. Die Wirkung eines solchen Mindestlohns sieht man bei Schnellrestaurants, wo Bedienstete durch Bestellautomaten ersetzt werden. 14.10.2026 Gleichzeitig entsteht nicht nur bei den Produktionskosten, sondern auch auf der Nachfrageseite Druck. Im September waren in Nordrhein-Westfalen rund 800.000 Menschen arbeitslos, etwa 10.000 Menschen mehr als vor einem Jahr. Jeden Tag kommen in NRW 100 weitere Arbeitslose aus der Industrie dazu. Es muss dabei überhaupt nicht die reale Arbeitslosigkeit sein, weshalb Menschen einen Restaurantbesuch ausfallen lassen. Schon wer um seinen Arbeitsplatz bangt, schaut bei freiwilligen Ausgaben zweimal hin. Deshalb braucht unsere Gastronomie mehr als einen einfacheren Eröffnungsprozess. Unsere Gastronomie braucht bezahlbare Energie. Sie braucht verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen und wieder mehr Kaufkraft bei den Gästen. Hierzu hat die Alternative für Deutschland viele gute Ideen. Dazu gehört zum Beispiel die im Jahr 2025 vorgeschlagene Steuerreform, durch die insbesondere kleine und mittlere Einkommen entlastet würden. Damit bliebe mehr Geld im Portemonnaie und damit vielleicht auch Geld für einen Restaurantbesuch. Wir wollen die Klimasteuern abschaffen, was Tanken, Strom und Heizen deutlich günstiger machen würde. Das wäre gut für die Gastwirte und gut für die Kunden. Wir wollen die Berichtspflichten reduzieren. Wir wollen all die unnötigen EU-Verordnungen und -Richtlinien wie beispielsweise die Lieferkettensorgfalts-Richtlinie, die Entwaldungsverordnung, die Verpackungsverordnung etc. abschaffen. Damit wird weniger Zeit am Schreibtisch verschwendet, und es bleibt mehr Zeit beim Gast. Das wäre eine echte Befreiung für unsere Gastwirte, die es nun einmal nur mit der Alternative für Deutschland gibt. Zwei Punkte dieses Entwurfs gehören im Ausschuss genauer unter die Lupe genommen. Zum einen: Warum sollen nach Ihrer Idee künftig ausdrücklich sämtliche Beschäftigte einer Gaststätte gegenüber den Behörden auskunftspflichtig sein? Welche zusätzlichen Auskünfte erwarten Sie beispielsweise von einer Servicekraft, die keinerlei Einblick in die Geschäftsführung hat? Zum anderen: Warum soll die Behörde nun ausdrücklich auch den Außerhausverkauf alkoholischer Getränke örtlich und zeitlich untersagen können? Zu diesen Punkten erwarten wir im Ausschuss plausible Erklärungen. Der Überweisung dieses Gesetzentwurfs stimmen wir natürlich zu, und wir begrüßen zumindest die grobe Richtung. Denn unser Maßstab bleibt: weniger unnötige Pflichten, mehr unternehmerische Freiheit und mehr Zeit für die Gäste. Für Freiheit, Wohlstand und Vernunft! – Vielen Dank. (Beifall von der AfD) Landtag
Berivan Aymaz
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Landesregierung spricht nun Ministerin Neubaur. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Landesregierung hat den Paradigmenwechsel eingeläutet. 32 Stunden pro Monat verbringt ein Betrieb durchschnittlich mit der Erledigung von Dokumentations- und Berichtspflichten. Deswegen gibt es die Initiative, die gerade im Verfahren ist. Nicht mehr derjenige, der Bürokratie abschaffen möchte, soll sich erklären müssen, sondern diejenigen, die sie erhalten wollen. Wir zeigen, dass wir unsere rechtsstaatliche und gründliche Regelhaftigkeit in die Neuzeit überführen, dass wir – wenn Sie so wollen – gemeinsam daran bauen, dass sich jeder darauf verlassen kann, dass hier Regeln gelten, dass es aber vor allem in einen Modus des Vertrauens zurückgeht, wie der Staat mit seinen Unternehmen umgeht. Das Wesen der Gastronomie können wir hoffentlich das eine oder andere Mal wirklich genießen. Als Gäste sitzen wir dort, trinken unser Bier, essen vielleicht Schweinshaxe oder Pasta, und während wir das tun, ist das für andere die Arbeit, mit der sie hoffentlich gutes Geld verdienen und unsere Innenstädte, unsere Dörfer, unsere Quartiere mit Leben, mit Gastlichkeit und mit Begegnung bereichern. Für viele Gastronominnen und Gastronomen ist es eine Berufung, der sie mit Leidenschaft nachgehen, um uns eine gute Zeit zu ermöglichen. Das Wesen von Politik sollte es sein, diesen hart arbeitenden Menschen genau das so leicht wie möglich zu machen. Das haben wir uns als Landesregierung, als Koalition auf unsere Fahnen geschrieben. Das wollen wir jetzt Schritt für Schritt umsetzen. Der Paradigmenwechsel wurde eingeläutet, und in diesem Kontext steht auch der vorliegende Gesetzentwurf. Wir wollen der Branche unter die Arme greifen in einer Zeit, die für das Gastgewerbe besondere Herausforderungen mit sich bringt. Richtig ist, dass wir dafür ein eigenes Gesetz schaffen müssen. Lieber Herr Brockes, Sie haben § 7 angesprochen. Er gilt schon heute, auch das haben Sie angesprochen. Die Aushänge in Nordrhein-Westfalen beziehen sich auf das Bundesgaststättengesetz. Jetzt schaffen wir eine Entlastung für die Gastronominnen und Gastronomen. Dafür legen wir ein eigenes Gesetz vor. Dabei übertragen wir die jetzt geltende Regel des Bundesgaststättengesetzes einfach eins zu eins – so lautet unser Vorschlag, weil das alle kennen: diejenigen, die am Tresen stehen, genauso wie diejenigen, die hinter dem Tresen stehen – in die Formulierung unseres Gesetzentwurfs. Das heißt: Es ändert sich nichts, sondern es bleibt Planungssicher-14.10.2026 heit für diejenigen, die schon jetzt nach den Regeln des Bundesgaststättengesetzes arbeiten. Wir werden künftig den Erlaubnisvorbehalt für die Aufnahme eines Gaststättengewerbes mit Alkoholausschank aufgeben. Stattdessen reicht es aus, die Aufnahme eines Gastgewerbebetriebes anzuzeigen. Bereits mit dieser Anzeige kann dann das Gewerbe ausgeübt und der Betrieb geöffnet werden. Die notwendige Zuverlässigkeitsüberprüfung erfolgt nachgelagert. Auch das ist ein Paradigmenwechsel hin zu mehr Zu- und Vertrauen in unsere Gewerbetreibenden. Fällt im Ausnahmefall eine Zuverlässigkeitsüberprüfung tatsächlich negativ aus, stellt das die Grundlage für eine notwendige Versagung des Gewerbes dar. Die erforderlichen Sicherungsinstrumente bleiben also anwendbar. Darüber hinaus soll das Erfordernis einer IHK-Bescheinigung über lebensmittelrechtliche Kenntnisse und die damit verknüpfte IHK-Unterrichtung, vielen auch als „Frikadellenführerschein“ bekannt, gestrichen werden. (Heiterkeit von Martin Metz [GRÜNE] und Laura Postma [GRÜNE]) Hiermit sind keine Nachteile für den dahinterstehenden Schutzzweck verbunden, weil Personen, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten, eine umfassende Schulung nach dem Lebensmittelhygienerecht absolvieren müssen. Durch den Wegfall der IHK-Bescheinigung werden lediglich unnötige Doppelungen der unterschiedlichen Schulungen und Unterrichtsregelungen beseitigt. Mit dem Landesgaststättengesetz verbundene Erleichterungen für die Branche werden von Kontrolleingriffs- und Sanktionsmöglichkeiten der zuständigen Behörden flankiert. Ebenfalls notwendig ist, dass der Jugendschutz vollständig erhalten bleibt. Die Abschaffung des Erlaubnisvorbehalts und die Umstellung auf ein reines Anzeigeverfahren stellen aus unserer Sicht einen wirksamen Beitrag zur Umsetzung der föderalen Modernisierungsagenda dar. Wir freuen uns daher, dass wir jetzt in die Beratung des vorliegenden Gesetzentwurfs eintreten. Wer weiß? Vielleicht ist das ein Thema, was Sie begeistert und worüber Sie mit der Chefin oder dem Chef der Stammkneipe oder des Dönerladens, wo Sie am liebsten hingehen, einmal quatschen wollen. Heute haben Sie die Gelegenheit, wenn das hier gleich zu Ende ist, vielleicht nicht immer nur zur längsten Theke der Welt zu gehen, sondern auch in die Quartiere der Landeshauptstadt auszuschwärmen. Dort gibt es ganz abwechslungsreiche Kulinarik. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: In Essen auch! Landtag Wenn ich das als Landesministerin sagen darf: Sollten Sie sich für Alkohol entscheiden, dann trinken Sie bitte nordrhein-westfälisches Bier. Die Biersteuer ist eine Landessteuer. – In diesem Sinne vielen Dank und prost! (Heiterkeit und Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Als Kölnerin lasse ich mich auf eine Bierdebatte erst gar nicht ein, aber es war ja aus einer nordrhein-westfälischen Perspektive. Da gehen wir natürlich alle mit. Das gehört auf jeden Fall dazu. – Vielen Dank. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen somit zum Schluss der Aussprache und gehen zur Abstimmung über. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/21620 an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie. Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, den Gesetzentwurf zur Mitberatung auch an den Hauptausschuss zu überweisen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 19 Viertes Gesetz zur Änderung des Abschiebungshaftvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/19715 Beschlussempfehlung des Integrationsausschusses Drucksache 18/21492 zweite Lesung Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt sollen zu Protokoll gegeben werden (siehe Anlage 2). Somit können wir direkt zur Abstimmung übergehen. Der Integrationsausschuss empfiehlt in Drucksache 18/21492, den Gesetzentwurf Drucksache 18/19715 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/19715 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Das ist die SPD. 14.10.2026 Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/19715 angenommen. Ich rufe auf: 20 Gesetz zur Umsetzung des Pflegefachassistenzgesetzes in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Regelungen (Landesumsetzungsgesetz Pflegefachassistenz NRW) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/20441 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 18/21575 zweite Lesung Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/21676 Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt sollen zu Protokoll gegeben werden (siehe Anlage 3). Wir kommen somit zu den Abstimmungen. Wir stimmen erstens ab über den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/21676. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Hat die SPD zugestimmt? Ich habe es nicht gesehen. (Alexander Vogt [SPD]: Wir haben zuge- stimmt! – Thorsten Klute [SPD]: Ja, natürlich!) – Okay. Das brauchen wir nicht zu wiederholen. Das nehmen wir so an. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/21676 angenommen. Wir stimmen zweitens ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/20441. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in Drucksache 18/21575, den Gesetzentwurf Drucksache 18/20441 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/20441 in der soeben geänderten Fassung und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/20441 in der soeben geänderten Fassung angenommen. Ich rufe auf: Landtag 21 Gesetz zur Anpassung verbands- und wasserrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/19696 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume Drucksache 18/21686 zweite Lesung Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt sollen zu Protokoll gegeben werden (siehe Anlage 4). Wir kommen somit direkt zur Abstimmung. Der Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume empfiehlt in Drucksache 18/21686, den Gesetzentwurf Drucksache 18/19696 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/19696 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Das ist die AfD. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/19696 angenommen. Ich rufe auf: 22 Gesetz zur Entlastung und Beschleunigung des Vollzugs des Naturschutzrechts und anderer Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/18826 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume Drucksache 18/21687 zweite Lesung Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/21767 Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt sollen ebenfalls zu Protokoll gegeben werden (siehe Anlage 5). Somit kommen wir direkt zur Abstimmung. Wir stimmen erstens über den Änderungsantrag der Frak-14.10.2026 tionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/21767 ab. Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der AfD. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/21767 angenommen. Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/18826. Der Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume empfiehlt in Drucksache 18/21687, den Gesetzentwurf Drucksache 18/18826 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/18826 in der soeben geänderten Fassung und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt diesem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der FDP und der AfD. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der SPD. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/18826 in der soeben geänderten Fassung angenommen. Ich rufe auf: 23 Gesetz zur Änderung des Klimaanpassungsgesetzes Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/18827 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume Drucksache 18/21688 zweite Lesung Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt sollen ebenfalls zu Protokoll gegeben werden (siehe Anlage 6). Wir kommen somit direkt zur Abstimmung. Der Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume empfiehlt in Drucksache 18/21688, den Gesetzentwurf Drucksache 18/18827 unverändert anzunehmen. Wir stimmen somit über den Gesetzentwurf Drucksache 18/18827 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung ab. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der SPD und der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/18827 angenommen. Landtag (Christian Loose [AfD] begibt sich zur Präsidi- umsbank. – Gönül Eğlence [GRÜNE]: Wenn sich die Vernunft durchsetzt! – Weitere Zurufe) Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier kam der Hinweis, dass bei der Fraktion der AfD bei der Abstimmung etwas falsch gelaufen ist. Daher werde ich die Abstimmung wiederholen. (Widerspruch von der CDU und der FDP) Meine Damen und Herren, ich bitte um Ruhe. Wir wiederholen die Abstimmung. Der Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume empfiehlt in Drucksache 18/21688, den Gesetzentwurf Drucksache 18/18827 unverändert anzunehmen. Wir stimmen also über den Gesetzentwurf Drucksache 18/18827 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung ab. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? – Das sind die Fraktionen von SPD und FDP. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/18827 angenommen und verabschiedet. (Marcel Hafke [FDP] meldet sich zur Ge- schäftsordnung und geht zum Redepult. – Vi- zepräsidentin Berivan Aymaz hält Rücksprache.) Es gibt eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung, die ich gestatte. Sie haben das Wort.
Marcel Hafke FDP
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das ist ein etwas ungewöhnlicher Vorgang. Meiner Erfahrung nach ist es so: Wenn ein Abstimmungsvorgang beendet wurde, dann ist der auch entsprechend gültig. Man kann eine Abstimmung nicht beliebig oft wiederholen, nur weil irgendein Abgeordneter einer Fraktion nicht aufpasst. (Beifall von der FDP, der CDU und der SPD) Weil wir es heute vielleicht nicht klären können, würde ich darum bitten, dass sich das Präsidium damit beschäftigt und uns morgen zu Beginn der nächsten Plenarsitzung darüber informiert, ob dieses Abstimmungsverhalten korrekt war oder ob das erste Ergebnis, das erzielt wurde, dem tatsächlichen Votum des Landtags entspricht. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)
Berivan Aymaz
Das nehmen wir selbstverständlich so mit und werden dazu morgen Stellung beziehen. – Herr Loose, Sie haben sich auch noch zu Wort gemeldet. Bitte schön. 14.10.2026
Christian Loose AfD
Frau Präsidentin! Das nehme ich natürlich zur Kenntnis. Da haben wir tatsächlich einen Fehler gemacht. Nur damit es auch im Protokoll auftaucht: Die Alternative für Deutschland wollte bei TOP 23 gegen den Gesetzentwurf stimmen. Ich bitte, den formellen Fehler zu entschuldigen. Das Ergebnis werden wir natürlich abwarten. – Vielen Dank.
Berivan Aymaz
)Ich rufe auf: 24 Achtes Gesetz zur Entlastung von Bürgern und Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen – Gesetz zur Modernisierung des nordrhein-westfälischen Verkündungswesens Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/21639 erste Lesung Herr Minister Reul hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 7). Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen daher direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/21639 an den Hauptausschuss – federführend – sowie an den Innenausschuss. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 25 Kinderrechte, Demokratiebildung, Chancengleichheit und Kinderschutz dauerhaft stärken – Landesprogramm „Kinderrechte- und Demokratie-Coaches NRW“ auf den Weg bringen Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/21600 Eine Aussprache ist hier nicht vorgesehen. Wir kommen direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/21600 an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend – federführend –, an den Ausschuss für Schule und Bildung sowie an den Integrationsausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Landtag FDP, AfD und SPD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltung. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Ich rufe auf: 26 Wahl von ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern des Rundfunkrats des Westdeutschen Rundfunks Köln Wahlvorschlag der Fraktion der FDP Drucksache 18/21760 Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/21761 (Neudruck) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD Drucksache 18/21762 Wahlvorschlag der Fraktion der SPD Drucksache 18/21763 Wahlvorschlag der Fraktion der CDU Drucksache 18/21764 In allen Wahlvorschlägen sind mehrere Personen benannt. Ich gehe davon aus, dass über diese Wahlvorschläge jeweils im Rahmen verbundener Einzelabstimmung, das heißt, in einer Abstimmung, entschieden werden kann. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Eine Aussprache ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung. Wir stimmen erstens über den Wahlvorschlag der Fraktion der FDP Drucksache 18/21760 ab. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/21760 angenommen. Wir stimmen zweitens über den Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/21761 Neudruck ab. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der AfD ist auch dieser Wahlvorschlag Drucksache 18/21761 Neudruck angenommen. Wir stimmen drittens über den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD Drucksache 18/21762 ab. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegen-14.10.2026 stimmen. Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ist auch dieser Wahlvorschlag Drucksache 18/21762 angenommen. Wir stimmen viertens über den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD Drucksache 18/21763 ab. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der AfD ist damit auch dieser Wahlvorschlag Drucksache 18/21763 angenommen. Wir stimmen fünftens über den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU Drucksache 18/21764 ab. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der AfD ist damit auch dieser Wahlvorschlag Drucksache 18/21764 angenommen. Wir kommen zu: 27 Wahl von ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern der Medienkommission der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) Wahlvorschlag der Fraktion der FDP Drucksache 18/21755 Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/21756 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD Drucksache 18/21757 Wahlvorschlag der Fraktion der SPD Drucksache 18/21758 Wahlvorschlag der Fraktion der CDU Drucksache 18/21759 In allen Wahlvorschlägen sind mehrere Personen benannt. Ich gehe davon aus, dass über diese Wahlvorschläge jeweils im Rahmen verbundener Einzelabstimmung, das heißt, in einer Abstimmung, entschieden werden kann. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Eine Aussprache ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Somit kommen wir direkt zu den Abstimmungen. Wir stimmen erstens über den Wahlvorschlag der Fraktion der FDP Drucksache 18/21755 ab. Wer Landtag stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der AfD ist damit auch dieser Wahlvorschlag Drucksache 18/21755 angenommen. Wir stimmen zweitens über den Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/21756 ab. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der AfD ist damit auch dieser Wahlvorschlag Drucksache 18/21756 angenommen. Wir stimmen drittens über den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD Drucksache 18/21757 ab. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Damit ist dieser Wahlvorschlag Drucksache 18/21757 angenommen. Wir stimmen viertens über den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD Drucksache 18/21758 ab. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der AfD ist damit auch dieser Wahlvorschlag Drucksache 18/21758 angenommen. Wir stimmen fünftens über den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU Drucksache 18/21759 ab. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Das ist die AfD. Damit ist auch dieser Wahlvorschlag Drucksache 18/21759 angenommen. Wir kommen zu: 28 In den Ausschüssen erledigte Anträge Übersicht 44 gemäß § 82 Abs. 2 GO LT NRW Drucksache 18/21675 Die Übersicht 44 enthält Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse aus den Ausschüssen. Ich lasse nun über die Bestätigung der Übersicht 44 abstimmen. Wer stimmt der Übersicht zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltung. Damit sind die in Drucksache 18/21675 enthaltenen Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse der Ausschüsse bestätigt. 14.10.2026 Wir kommen zu: 29 Beschlüsse zu Petitionen Übersicht 18/39 gemäß § 97 Abs. 8 GO LT NRW Gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses mindestens vierteljährlich dem Landtag zur Bestätigung vorzulegen. Ihnen liegen mit der Übersicht 39 die Beschlüsse zu Petitionen vor, über deren Bestätigung wir nun abstimmen. Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit direkt zur Abstimmung. Wer stimmt den Beschlüssen des Petitionsausschusses zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltung. Damit sind auch diese Beschlüsse des Petitionsausschusses in der Übersicht 39 bestätigt worden. Wir sind am Ende der Sitzung. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend. Somit ist diese Sitzung geschlossen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Schluss: 20:40 Uhr _______________________________________ *) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht überprüft (§ 102 GO LT NRW) Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner. Landtag Anlage 1 Namentliche Abstimmung zu TOP 14: Gesetz zur ben in Nordrhein-Westfalen (Tarifentgeltsicherung Lfd. Name des Abgeordneten Nr. 1 Achtermeyer, Tim 2 Andrieshen, Nina 3 Aymaz, Berivan 4 Baer, Alexander 5 Bakum, Rodion 6 Baran, Volkan 7 Berger, Christian 8 Dr. Bergmann, Günther J. 9 Besche-Krastl, Ina 10 Dr. Beucker, Hartmut 11 Bialas, Andreas 12 Blask, Inge 13 Dr. Blex, Christian 14 Blöming, Jörg 15 Blondin, Marc 16 Blumenrath, Peter 17 Blumenthal, Ina 18 Börner, Frank 19 Bongers, Sonja 20 Bostancıeri, İlayda 21 Brandes, Ina 22 Braun, Florian 23 Brems, Wibke 24 Brockes, Dietmar 25 Brüntrup, Tom 26 Dr. Bunse, Anette 27 Busche, Andrea 28 Butschkau, Anja 29 Clemens, Carlo 30 Cordes, Frederick 31 Creuzmann, Norika 14.10.2026 Sicherung von Tarifentgelten bei öffentlichen Vergagsgesetz – TESG) – Drucksache 18/19004 Abstimmung Stimm-Fraktion entja nein haltung GRÜNE X SPD X GRÜNE X SPD X SPD X SPD X CDU X CDU X GRÜNE nicht abgestimmt AfD X SPD nicht abgestimmt SPD X AfD X CDU X CDU X CDU X SPD X SPD X SPD X GRÜNE X CDU nicht abgestimmt CDU X GRÜNE X FDP X CDU X CDU X SPD X SPD X AfD X SPD X GRÜNE X Landtag Lfd. Name des Abgeordneten Nr. 32 Dahm, Christian 33 Deppermann, Dorothea 34 Dudas, Gordan 35 Durdu, Tülay 36 Eggers, Matthias 37 Eğlence, Gönül 38 Eisentraut, Julia 39 Engin, Dilek 40 Engstfeld, Stefan 41 Erwin, Angela 42 Esser, Klaus 43 Falszewski, Benedikt 44 Fohn, Annika 45 Franken, Björn 46 Freimuth, Angela 47 Fuchs-Dreisbach, Anke 48 Ganzke, Hartmut 49 Gebauer, Katharina 50 Gebauer, Yvonne 51 Dr. Geerlings, Jörg 52 Göddertz, Thomas 53 Goeken, Matthias 54 Görtz, Guido 55 Golland, Gregor 56 Gosewinkel, Silvia 57 Grothus, Antje 58 Grunwald, Jonathan 59 Hafke, Marcel 60 Hagemeier, Daniel 61 Hansen, Klaus 62 Hanses, Dagmar 63 Dr. Hartmann, Bastian 64 Haug, Sebastian 65 Hausmann, Wilhelm 14.10.2026 Abstimmung Stimm-Fraktion entja nein haltung SPD entschuldigt GRÜNE X SPD X SPD entschuldigt CDU X GRÜNE X GRÜNE X SPD nicht abgestimmt GRÜNE entschuldigt CDU nicht abgestimmt AfD X SPD entschuldigt CDU entschuldigt CDU X FDP X CDU X SPD nicht abgestimmt CDU X FDP X CDU X SPD X CDU X CDU X CDU X SPD X GRÜNE X CDU X FDP X CDU X CDU X GRÜNE entschuldigt SPD X CDU X CDU X Landtag Lfd. Name des Abgeordneten Nr. 66 Dr. Heinisch, Jan 67 Dr. Höller, Julia 68 Höne, Henning 69 Höner, Markus 70 Hoppe-Biermeyer, Bernhard 71 Hovenjürgen, Josef 72 Jablonski Nagel, Frank 73 Jörg, Wolfgang 74 Kahle-Hausmann, Julia 75 Dr. Kaiser, Gregor 76 Kaiser, Klaus 77 Kamieth, Jens 78 Kämmerling, Stefan 79 Kampmann, Christina 80 Kapteinat, Lisa-Kristin 81 Dr. Katzidis, Christos 82 Kavena, Anna 83 Keith, Andreas 84 Kerkhoff, Matthias 85 Kirsch, Carolin 86 Klenner, Jochen 87 Klocke, Arndt 88 Klute, Thorsten 89 Dr. Korte, Robin 90 Korth, Wilhelm 91 Krauß, Oliver 92 Krückel, Bernd 93 Kuper, André 94 Kutschaty, Thomas 95 Laumann, Karl-Josef 96 Lehne, Olaf 97 Lienesch, Sascha 98 Liminski, Nathanael 99 Löcker, Carsten 14.10.2026 Abstimmung Stimm-Fraktion entja nein haltung CDU X GRÜNE X FDP X CDU X CDU entschuldigt CDU nicht abgestimmt GRÜNE entschuldigt SPD nicht abgestimmt SPD X GRÜNE X CDU X CDU X SPD X SPD entschuldigt SPD X CDU X SPD nicht abgestimmt AfD nicht abgestimmt CDU X SPD X CDU nicht abgestimmt GRÜNE X SPD X GRÜNE X CDU X CDU X CDU X CDU X SPD X CDU X CDU X CDU X CDU nicht abgestimmt SPD entschuldigt Landtag Lfd. Name des Abgeordneten Nr. 100 Lögering, Katrin 101 Löttgen, Bodo 102 Loose, Christian 103 Lucke, Martin 104 Lüders, Nadja 105 Dr. Maelzer, Dennis 106 Matzoll, Jan 107 Meinhardt, Sandy 108 Metz, Martin 109 Moor, Justus 110 Mostofizadeh, Mehrdad 111 Müller, Frank 112 Müller-Rech, Franziska 113 Müller-Witt, Elisabeth 114 Nettekoven, Jens-Peter 115 Nettelstroth, Ralf 116 Neubaur, Mona 117 Neumann, Josef 118 Nückel, Thomas 119 Obrok, Christian 120 Odermatt, Vanessa 121 Oellers, Britta 122 Okos, Thomas 123 Dr. Optendrenk, Marcus 124 Osei, Christina 125 Ott, Jochen 126 Paul, Josefine 127 Dr. Peill, Patricia 128 Dr. Pfeil, Werner 129 Philipp, Sarah 130 Plonsker, Romina 131 Postma, Laura 132 Quik, Charlotte 133 Rasche, Christof 14.10.2026 Abstimmung Stimm-Fraktion entja nein haltung GRÜNE X CDU X AfD X CDU X SPD X SPD X GRÜNE X SPD entschuldigt GRÜNE X SPD X GRÜNE X SPD X FDP X SPD X CDU X CDU nicht abgestimmt GRÜNE X SPD X FDP X SPD X CDU nicht abgestimmt CDU X CDU nicht abgestimmt CDU X GRÜNE X SPD X GRÜNE X CDU X FDP X SPD X CDU entschuldigt GRÜNE X CDU X FDP X Landtag Lfd. Name des Abgeordneten Nr. 134 Rauer, Benjamin 135 Reh, Andrea 136 Reul, Herbert 137 Ritter, Jochen 138 Rock, Simon 139 Röckemann, Thomas 140 Röls, Michael 141 Rüße, Norwich 142 Schäffer, Verena 143 Schalley, Zacharias 144 Scharrenbach, Ina 145 Scheen-Pauls, Daniel 146 Schick, Thorsten 147 Schlottmann, Claudia 148 Schmeltzer, Rainer 149 Schmitz, Hendrik 150 Schmitz, Marco 151 Schneider, René 152 Schneider, Susanne 153 Schnelle, Thomas 154 Scholz, Rüdiger 155 Schrumpf, Fabian 156 Schulze Föcking, Christina 157 Seli-Zacharias, Enxhi 158 Siebel, Christin 159 Sonne, Dennis 160 Stamm, Christin-Marie 161 Steffen, Alexander 162 Stich, Kirsten 163 Stinka, André 164 Stock, Ellen 165 Stoltze, Ralf 166 Sträßer, Martin 14.10.2026 Abstimmung Stimm-Fraktion entja nein haltung GRÜNE entschuldigt SPD X CDU entschuldigt CDU X GRÜNE X AfD X GRÜNE X GRÜNE X GRÜNE X AfD X CDU X CDU X CDU X CDU X SPD entschuldigt CDU X CDU X SPD X FDP X CDU X CDU X CDU nicht abgestimmt CDU entschuldigt AfD X SPD X GRÜNE X SPD X FDP X SPD X SPD X SPD X SPD X CDU X Landtag Lfd. Name des Abgeordneten Nr. 167 Stullich, Andrea 168 Sundermann, Frank 169 Tarner, Hedwig 170 Teschlade, Lena 171 Thoms, Meral 172 Tigges, Raphael 173 Tritschler, Sven W. 174 Troles, Heike 175 Dr. Untrieser, Christian 176 Dr. Vincentz, Martin 177 Vogelheim, Astrid 178 Vogt, Alexander 179 Vogt, Petra 180 Voussem, Klaus 181 Wagner, Markus 182 Watermeier, Sebastian 183 Wendland, Simone 184 Weng, Christina 185 Wenzel, Jule 186 Wermer, Heike 187 Dr. Wille, Volkhard 188 Winkelmann, Bianca 189 Witzel, Ralf 190 Woestmann, Eileen 191 Wolters, Stephan 192 Wüst, Hendrik 193 Zimkeit, Stefan 194 Zimmermann, Marc 195 Zingsheim-Zobel, Lena 14.10.2026 Abstimmung Stimm-Fraktion entja nein haltung CDU X SPD X GRÜNE X SPD entschuldigt GRÜNE X CDU X AfD X CDU X CDU X AfD X GRÜNE X SPD X CDU X CDU X AfD entschuldigt SPD X CDU entschuldigt SPD entschuldigt GRÜNE X CDU X GRÜNE X CDU X FDP X GRÜNE X CDU X CDU X SPD X GRÜNE X GRÜNE entschuldigt 94 22 42 Landtag Anlage 2 Zu TOP 19 – Viertes Gesetz zur Änderung des Abschiebungshaftvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen – zu Protokoll gegebene Reden Verena Schäffer, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Wir beraten heute in zweiter Lesung das Abschiebungshaftvollzugsgesetz. Bundestag und Bundesrat haben im Frühjahr dieses Jahres das GEAS-Anpassungsgesetz und das GEAS-Anpassungsfolgegesetz beschlossen, um die Änderungen durch GEAS im nationalen Recht umzusetzen. Die damit einhergehenden Anpassungen sowie die originären Änderungen durch GEAS beinhalten unter anderem vier neue Haftarten: – die Asylverfahrenshaft, die der Sicherung der Durchführung des Asylverfahrens dient, – die Überprüfungshaft an den Außengrenzen – die Überprüfungshaft im Bundesgebiet, die das vorgeschriebene Screening sicherstellen soll, – die Haft im Rückkehrgrenzverfahren. Diese neuen Haftarten werden daher in das Abschiebungshaftvollzugsgesetz NRW aufgenommen. Die Stellungnahmen der Sachverständigen sind eingegangen, die Beschlussempfehlung des Integrationsausschusses liegt vor. Der parlamentarische Beratungsprozess in diesem grundrechtssensiblen Thema ist damit abgeschlossen. Die Stellungnahmen und die Diskussionen in den Ausschüssen haben dazu beigetragen, den Gesetzentwurf sorgfältig zu beraten. Dafür danke ich allen Beteiligten. Die hier vorliegenden Änderungen stellen notwendige Folgeänderungen des Landesgesetzes aufgrund der erfolgten bundesgesetzlichen und europarechtlichen Änderungen dar. Wichtig ist, dass für uns dabei immer der Mensch im Mittelpunkt steht. Unsere Werte wie Mitmenschlichkeit und Solidarität sowie der Schutz von Menschen auf der Flucht vor Krieg und Gewalt bleiben im Fokus.
Peter Blumenrath CDU
Seit dem 12. Juni 2026 gilt das reformierte Gemeinsame Europäische Asylsystem. Der Bund hat es mit dem GEAS-Anpassungsgesetz in nationales Recht übertragen. Wir setzen es in Landesrecht um. Wir schaffen Rechtssicherheit und volle Handlungsfähigkeit für unsere Behörden. 14.10.2026 Mit diesem Gesetz nehmen wir die vier neuen Haftarten in das Abschiebungshaftvollzugsgesetz auf: die Asylverfahrenshaft, die Haft im Rückkehrgrenzverfahren und die Überprüfungshaft an den Außengrenzen sowie im Bundesgebiet. Außerdem aktualisieren wir die Verweise auf das EU-Recht und nennen den Ausreisegewahrsam ausdrücklich im Gesetz. Dieses Gesetz hätte bereits im Juli verabschiedet werden können, wenn die FDP nicht eine Anhörung beantragt hätte – zu der ihr eigener Sachverständiger keine Stellungnahme eingereicht hat. Die Verzögerungstaktik der FDP hat keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn gebracht. Wie erwartet, hat die Anhörung bestätigt, dass dieser Schritt notwendig und dringend ist. Die Stadt Gelsenkirchen hat deutlich gemacht, dass die Ausländerbehörden die neuen Instrumente zwar haben, diese Haftformen ohne Landesgesetz in Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige Büren aber nicht vollziehen können. Es geht dabei nicht um eine grundlegende Neugestaltung des Abschiebungshaftvollzugs. Es sind notwendige Folgeänderungen, weil Europa und der Bund den Rahmen bereits gesetzt haben. Damit schließen wir eine rechtliche Lücke, geben den Behörden mehr Handlungsmöglichkeiten und verbessern die Durchsetzung von Rückführungen. Das unterstreicht, wie wichtig die zweite Unterbringungseinrichtung in Mönchengladbach ist. Der mitberatende Innenausschuss hat einstimmig für den Gesetzentwurf gestimmt. Im federführenden Integrationsausschuss wurde er mit breiter Mehrheit angenommen. Wir stimmen dem Gesetzentwurf unverändert zu und werben um Ihre Zustimmung.
Silvia Gosewinkel SPD
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzt Nordrhein-Westfalen die Folgen der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems – kurz: GEAS – auf Landesebene um. Die neuen europäischen und bundesrechtlichen Vorgaben machen Anpassungen am nordrhein-westfälischen Abschiebungshaftvollzugsgesetz erforderlich. Das erkennen auch wir als SPD-Fraktion an. Ebenso klar ist jedoch: Abschiebungshaft bleibt das äußerste Mittel. Wer nach einem rechtsstaatlichen Verfahren kein Aufenthaltsrecht erhält und ausreisepflichtig ist, muss unser Land grundsätzlich verlassen. Das gehört zu einem handlungsfähigen Rechtsstaat. Gleichzeitig dürfen wir nie vergessen: Die Menschen, die von Abschiebungshaft betroffen sind, verbüßen keine Strafe. Ihnen wird ihre Freiheit Landtag ausschließlich zum Zweck der Sicherung aufenthaltsrechtlicher Maßnahmen entzogen. Deshalb müssen ihre Rechte, ihre Gesundheit und ihre Menschenwürde jederzeit geschützt werden. Genau hier hätten wir uns von der Landesregierung mehr politischen Gestaltungswillen gewünscht. Andere Bundesländer stellen ausdrücklich klar, dass Abschiebungshaft keine Strafhaft ist. Nordrhein-Westfalen hätte die Novellierung nutzen können, um diesen Grundsatz ebenfalls deutlicher im Gesetz zu verankern. Denn bei diesem Gesetzentwurf geht es nicht nur um technische Anpassungen. Mit der GEAS-Reform werden neue Haftformen eingeführt und in das Gesetz aufgenommen, darunter die Asylverfahrenshaft, die Haft im Rückkehrgrenzverfahren sowie weitere europarechtlich vorgesehene Formen des Freiheitsentzugs. Das mag rechtlich notwendig sein. Es erweitert aber zugleich den Anwendungsbereich von Freiheitsentziehungen im Migrationsbereich. Deshalb muss gleichermaßen sichergestellt werden, dass rechtsstaatliche Garantien gestärkt und nicht geschwächt werden. In der Anhörung wurde deutlich, worauf es dabei ankommt: Haft darf auch künftig nur die Ultima Ratio bleiben. Besonders schutzbedürftige Menschen müssen angemessen berücksichtigt werden. Und der Zugang zu unabhängiger Beratung, Sprachmittlung und wirksamem Rechtsschutz muss gewährleistet sein. Diese Hinweise halten wir für berechtigt. Hinzu kommt eine ganz praktische Frage: Die kommunale Praxis weist darauf hin, dass die bestehenden Kapazitäten der Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige in Büren durch die zusätzlichen Haftformen weiter unter Druck geraten könnten. Vor diesem Hintergrund genügt es nicht, lediglich neue rechtliche Grundlagen zu schaffen. Entscheidend ist, wie diese in der Praxis umgesetzt werden. Investieren wir ausschließlich in mehr Haftkapazitäten oder auch in rechtsstaatliche Standards, Transparenz und menschenwürdige Bedingungen? Besonders kritisch sehen wir, dass die Landesregierung zwei Jahre nach den Ankündigungen im Zusammenhang mit dem sogenannten Sicherheitspaket nach Solingen weiterhin keine konkreten Pläne für die angekündigte zweite Abschiebungshafteinrichtung in Mönchengladbach vorgelegt hat. Gerade vor dem Hintergrund der erweiterten Hafttatbestände bleibt damit offen, wie die künftige Unterbringung ausgestaltet werden soll und ob die notwendigen rechtsstaatlichen und humanitären Standards gewährleistet werden. 14.10.2026 Für die SPD ist klar: Ein funktionierender Rechtsstaat und Menschlichkeit sind kein Widerspruch. Wer Freiheitsentzug anordnet, trägt eine besondere Verantwortung für die Wahrung von Grundund Menschenrechten. An diesem Maßstab muss sich auch dieses Gesetz messen lassen. Da die Landesregierung auf zentrale Fragen der praktischen Umsetzung bislang keine überzeugenden Antworten liefert, können wir dem Gesetzentwurf heute nicht zustimmen. Daher werden wir uns bei der Abstimmung enthalten.
Gönül Eglence GRÜNE
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf passen wir das nordrhein-westfälische Abschiebungshaftvollzugsgesetz notwendigerweise an die Änderungen des europäischen und des Bundesrechts im Zuge der GEAS-Reform an. Die neuen Haftformen sind bereits in Bundesgesetzgebung gegossen. Nordrhein-Westfalen muss die vorgegebenen Änderungen nun auch in das Vollzugsgesetz überführen. Der Gesetzentwurf schafft also nicht eigenständig neue materielle Voraussetzungen für eine Haftanordnung. Er sorgt dafür, dass die bundes- und europarechtlichen Regelungen in Nordrhein-Westfalen vollzogen werden können. Auch der Ausreisegewahrsam wird ausdrücklich einbezogen; der Verweis auf die bisherige Dublin-Verordnung wird an die neue Rechtsgrundlage angepasst. Die schriftliche Anhörung bestätigt den Regelungsbedarf. Zugleich zeigt sie, worauf es bei der Umsetzung ankommt. Die Stadt Gelsenkirchen begrüßt die Anpassung, weist aber auf offene Zuständigkeitsfragen und fehlende Informationen für die kommunalen Ausländerbehörden hin. Sie hat außerdem angeregt, die Mitwirkungshaft ausdrücklich in der Aufzählung zu berücksichtigen. Diese Hinweise müssen in der praktischen Umsetzung ernst genommen werden. Rechtssicherheit braucht klare Zuständigkeiten und Verfahren, die den Behörden rechtzeitig bekannt sind. Die Kirchen halten die Anpassung ebenfalls für notwendig. Sie erinnern daran, dass eine Erweiterung der vollziehbaren Haftformen nicht zur Normalisierung von Freiheitsentziehung führen darf. Für uns ist klar: Haft bleibt Ultima Ratio. Sie darf nicht allein deshalb zum Regelfall werden, weil jemand einem bestimmten asyl- oder migrationsrechtlichen Verfahren zugeordnet ist. Dazu gehören sorgfältige die Prüfung besonderer Schutzbedarfe, ein wirksamer Zugang zu unabhängiger Rechtsberatung und Sprachmittlung Landtag sowie ein effektiver Zugang zu Gerichten und Rechtsmitteln. Die qualitative Trennung von Abschiebungshaft und Strafhaft muss gewahrt bleiben. Und wir müssen transparent überprüfen, wie sich die neuen Regelungen auswirken – etwa bei der Zahl und Dauer der Haftfälle und bei gerichtlichen Aufhebungen. Die Anhörung bestätigt grundsätzlich die Notwendigkeit der gesetzlichen Anpassung. Sie macht aber deutlich: Mit der Verabschiedung des Gesetzes ist die Arbeit nicht getan. Entscheidend ist, ob die Behörden handlungsfähig sind und die Rechte der Betroffenen gewahrt bleiben. Handlungsfähigkeit und Grundrechtsschutz gehören zusammen. Deshalb stimmen wir dem Gesetzentwurf zu. Die Anpassung ist für einen rechtssicheren Vollzug der neuen GEAS-Regelungen notwendig. Gleichzeitig bleibt für uns klar: Haft ist Ultima Ratio. Handlungsfähigkeit und Grundrechtsschutz gehören zusammen.
Alexander Steffen FDP
Seit dem 12. Juni gilt in der Europäischen Union das reformierte Gemeinsame Europäische Asylsystem. Wer ohne Erlaubnis einreist, wird seitdem genau überprüft: wer er ist und ob er ein Sicherheitsrisiko darstellt. Wer sich dieser Überprüfung entziehen will, kann festgehalten werden. Täuscht jemand im Asylverfahren über seine Identität und droht, unterzutauchen, ist Asylverfahrenshaft möglich. Und wer im Grenzverfahren abgelehnt wird, kann bis zur Rückführung in Haft genommen werden. Diese neuen Haftarten sollen in der Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige in Büren vollzogen werden. Dafür muss Nordrhein-Westfalen sein Abschiebungshaftvollzugsgesetz anpassen. Wir Freie Demokraten haben diese europäische Reform gewollt, und wir stimmen dieser Anpassung zu. Denn wer Regeln beschließt, muss sie auch durchsetzen können. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass sich die Landesregierung damit viel Zeit gelassen hat. Beschlossen wurde die Reform im Mai 2024. Seitdem stand der 12. Juni 2026 als Stichtag fest. Den Gesetzentwurf haben wir Abgeordnete am 10. Juni bekommen, also zwei Tage vorher. Frau Ministerin Schäffer ist seit Januar im Amt. Sie wusste, dass ein Parlament ein Gesetz nicht in zwei Tagen berät. Deshalb fehlt seit Juni die landesrechtliche Regelung, und das schränkt unsere Behörden ein. Die Stadt Gelsenkirchen schreibt in der Anhörung, andere Länder seien deutlich weiter. Außerdem beklagt sie, dass die kommunalen Ausländer-14.10.2026 behörden insgesamt schlecht über GEAS informiert werden. Schleswig-Holstein wird ebenfalls schwarz-grün regiert und hatte seinen Entwurf schon im März im Landtag. Was in Kiel geht, hätte auch in Düsseldorf gehen müssen. Und selbst diese Liste ist unvollständig. Laut Begründung sollen alle ab dem 12. Juni geltenden Haftarten aufgezählt sein. Gelsenkirchen hat genauer hingesehen und festgestellt, dass die Mitwirkungshaft nicht ausdrücklich genannt wird. Ein Richter kann sie für bis zu 14 Tage anordnen. Das geht, wenn ein Ausreisepflichtiger nicht zum Termin bei der Botschaft seines Herkunftslandes erscheint, bei dem es um seine Papiere geht. Es geht auch, wenn er die ärztliche Untersuchung seiner Reisefähigkeit verweigert. Ohne Papiere keine Abschiebung, so einfach ist das. Gerade nach dem Skandal um die Coesfelder Liste darf es hier keine Unklarheit geben. Dort blieben Angebote zur Passbeschaffung für Hunderte Ausreisepflichtige in Köln und anderen Kommunen ungenutzt. Ich will niemandem Absicht unterstellen. Aber ich erwarte von CDU und Grünen, dass sie diesen Hinweis aufnehmen oder hier begründen, warum nicht. Wer Abschiebungen ernst meint, darf bei der Passbeschaffung keine Lücke lassen. Mit diesem Gesetz schaffen wir einen rechtlichen Rahmen. Abgeschoben ist damit noch niemand. Wer endlich wirksam abschieben will, braucht neben Paragrafen auch politischen Willen. Nach diesem Skandal hat die Ministerin angekündigt, alle rund 56.000 Ausreisepflichtigen im Land auf Straftaten und Sicherheitsrisiken zu überprüfen. Das ist richtig, und es kommt spät genug. Das digitale Werkzeug dafür soll aber erst Mitte 2027 starten, also nach der Landtagswahl. Mit Entschlossenheit hat das wenig zu tun. Wir stimmen diesem Gesetz zu, weil unsere Behörden es brauchen. Den Rahmen geben wir heute. Den Willen, ihn auch zu nutzen, muss diese Landesregierung endlich selbst aufbringen.
Enxhi Seli-Zacharias AfD
Die Stellungnahme der Stadt Gelsenkirchen zur vorgesehenen Änderung des Abschiebungshaftvollzugsgesetzes bestätigt ein Problem, das selbst diese Landesregierung nicht länger kleinreden kann: Zwischen den gesetzlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung der Ausreisepflicht und den tatsächlichen Voraussetzungen für ihre Umsetzung klafft eine erhebliche Lücke. Wir begrüßen deshalb ausdrücklich die vorgesehene Änderung des Abschiebungshaftvollzugsgesetzes. Wenn der Bund neue Haftarten im Zusammenhang mit dem Gemeinsamen Europäischen Landtag Asylsystem gesetzlich geregelt hat, muss auch NRW die notwendigen landesrechtlichen Voraussetzungen schaffen. Es ist daher richtig, die gesetzlichen Grundlagen für den Vollzug dieser Haftarten anzupassen. Allerdings wirft die Stellungnahme aus Gelsenkirchen Fragen auf, die der Landesregierung unangenehm sein müssten. Die Stadt berichtet von ungeklärten Zuständigkeiten und unzureichendem Informationsfluss. Andere Bundesländer seien bei der Umsetzung bereits wesentlich weiter. Wenn kommunale Ausländerbehörden nicht rechtzeitig wissen, welche Regelungen gelten und wie sie diese praktisch anwenden sollen, ist das ein vermeidbares Organisationsproblem. Die Landesregierung muss hier für Klarheit sorgen, statt die Kommunen mit offenen Fragen alleinzulassen. Auch den Hinweis, die Mitwirkungshaft nach § 62 Abs. 6 Aufenthaltsgesetz ausdrücklich in § 1 des Gesetzentwurfs aufzunehmen, sollte die Landesregierung sorgfältig prüfen. Andernfalls muss die Landesregierung nachvollziehbar darlegen, ob und wie diese Haftform vom vorgesehenen Gesetzestext erfasst wird. Mit der Gesetzesänderung, die wir hier gleich beschließen werden, ist das eigentliche Problem aber noch längst nicht gelöst. Denn selbst die beste gesetzliche Regelung hilft wenig, wenn die erforderlichen Haftplätze fehlen. Nordrhein-Westfalen braucht ausreichende Kapazitäten für den Vollzug rechtmäßig angeordneter Abschiebungshaft. Die Landesregierung muss deshalb erklären, welche konkreten Schritte sie unternimmt, um die bestehenden Engpässe zu beseitigen. Die geplante Einrichtung in Mönchengladbach lässt weiterhin auf sich warten. Solange kein belastbarer Eröffnungstermin und kein verlässlicher Zeitplan vorliegen, bleibt der Ausbau zusätzlicher Kapazitäten für die Praxis mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Ebenso kritisch sehen wir die ablehnende Haltung von Ministerin Verena Schäffer gegenüber Sekundärmigrationszentren. Wir erwarten, dass die Landesregierung solche Konzepte anhand ihres möglichen Nutzens für die zuständigen Behörden bewertet, statt sie von vornherein aus rein ideologischer Motivation heraus auszuschließen. Ich fordere die Landesregierung an dieser Stelle auf, einen verbindlichen Zeit- und Maßnahmenplan für den Ausbau der Abschiebungshaftkapazitäten in Nordrhein-Westfalen vorzulegen. Dazu gehören ein konkreter Eröffnungstermin für die Einrichtung in Mönchengladbach sowie insbesondere eine Darstellung, wie die Kapazitäten bis zur Inbetriebnahme gesichert werden sollen. 14.10.2026 Ich fordere außerdem, dass die Landesregierung unverzüglich darlegt, wie sie zukünftig verhindern will, dass rechtmäßig angeordnete Haftmaßnahmen an fehlenden Unterbringungsmöglichkeiten scheitern. Die Kommunen brauchen endlich belastbare Informationen und klare Zuständigkeiten – keine weiteren Verzögerungen und keine Ausflüchte. Zusätzlich fordere ich Ministerin Verena Schäffer auf, ihre ablehnende Haltung gegenüber Sekundärmigrationszentren zu überprüfen. Die Landesregierung muss jetzt liefern: klare gesetzliche Regelungen, ausreichende Haftplätze, ein belastbarer Zeitplan und eine Strategie, die den Vollzug geltenden Rechts tatsächlich ermöglicht. Als AfD werden wir uns nicht damit zufriedengeben, dass die Regierung neue rechtliche Möglichkeiten schafft, aber die praktischen Voraussetzungen für deren Nutzung schuldig bleibt. Wir stimmen an dieser Stelle heute zu, werden das weitere Vorgehen der Landesregierung aber zugleich im Blick behalten. Landtag Anlage 3 Zu TOP 20 – Gesetz zur Umsetzung des Pflegefachassistenzgesetzes in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Regelungen (Landesumsetzungsgesetz Pflegefachassistenz NRW) – zu Protokoll gegebene Reden Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Heute können wir, nach einer sehr kurzen und knappen Beratung im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, den rechtlichen Weg für die Umsetzung der Pflegefachassistenzausbildung in Nordrhein-Westfalen beschließen. Damit sind wir sehr schnell – denn die fachlichen und rechtlichen Grundlagen des Bundes sind erst im Juni in Kraft getreten. Umso besser ist es, dass wir nun Klarheit und Sicherheit für die Ausbildungsträger schaffen. Die Träger der praktischen Ausbildung und die Pflegeschulen können damit die organisatorischen und strukturellen Voraussetzungen für den möglichen Ausbildungsstart zum 1. Januar 2027 schaffen. Ich freue mich darüber, dass die Beratungen so schnell erfolgen konnten, und möchte den Abgeordneten des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales dafür sowie für den einstimmigen Beschluss des Gesetzentwurfs danken. Durch die unerwartet schnelle Beratung haben wir nun den glücklichen Fall, dass das Inkrafttreten noch geändert werden muss. Für diesen aufmerksamen Antrag der regierungstragenden Fraktionen danke ich ebenfalls und bitte auch hier um Ihre Zustimmung. Wir alle wissen nicht erst seit dem sogenannten Rothgang-Gutachten zur Personalbemessung, dass wir gut ausgebildete Kräfte auf allen Qualifikationsstufen für die zukünftige pflegerische Versorgung brauchen. Daher ist es so wichtig, dass die neue bundesrechtliche Ausbildung auch attraktiv gestaltet wird und zügig umgesetzt werden kann. Und ich bin froh, dass wir den niedrigschwelligen Zugang – zum Beispiel für Menschen ohne Schulabschluss oder Menschen mit langjähriger Berufserfahrung in der Pflege – zu Ausbildung und Qualifizierung nun auch in der generalistischen Pflegefachassistenzausbildung des Bundes verankert haben. Hier wurden die guten Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen in Bundesrecht überführt. Die Öffnung für eine Karriere in der Pflege für diese Menschen war mir immer schon ein besonderes Anliegen. 14.10.2026 Daher finde ich, dass wir heute einen guten und weiteren Grundstein zur Sicherung der pflegerischen Versorgung der Zukunft legen.
Marco Schmitz CDU
Wir stehen demografisch vor großen Herausforderungen. Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen wird bis zum Jahr 2055 bundesweit um bis zu 2,2 Millionen steigen, so die Prognosen des Statistischen Bundesamtes. Dieser Anstieg stellt uns vor eine große gesellschaftspolitische Aufgabe, die wir nur gemeinsam bewältigen können. Um den wachsenden Bedarf an Pflege und Betreuung auch künftig decken zu können, müssen wir schon heute die notwendigen Weichen stellen. Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser müssen in die Lage versetzt werden, diesen Herausforderungen gerecht zu werden. Dabei wird es nicht ausreichen, allein die Zahl der Pflegekräfte zu erhöhen. Wir brauchen zusätzlich eine kompetenzorientierte Aufgabenverteilung und damit eine sinnvolle Ergänzung der unterschiedlichen Qualifikationen in der Pflege. Mit dem Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG) hat der Bund erstmals bundeseinheitliche Vorgaben für die Ausbildung zur Pflegefachassistenz geschaffen und die bisher geltenden landesrechtlichen Regelungen abgelöst. Daraus ergibt sich auch für Nordrhein-Westfalen die Notwendigkeit, das Landesrecht entsprechend anzupassen. Dieser Notwendigkeit tragen wir mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf Rechnung. Wir nehmen die erforderlichen Anpassungen vor und nutzen zugleich die durch das Bundesrecht eröffneten Gestaltungsspielräume sinnvoll und im Interesse einer zukunftsfesten Pflege. Mit dem Landesumsetzungsgesetz Pflegefachassistenz NRW schaffen wir die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen für eine moderne und bedarfsgerechte Pflegefachassistenzausbildung in Nordrhein-Westfalen. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Thorsten Klute SPD
Wir als SPD-Fraktion werden dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen. Entscheidend ist für uns, dass die vorgesehenen Änderungen zu einer klaren und verlässlichen gesetzlichen Grundlage führen und damit für die betroffenen Akteurinnen und Akteure in der Ausbildung zur Pflegefachassistenz wie auch für diejenigen, die die Regelungen in der Praxis umsetzen müssen, Rechtssicherheit schaffen. Landtag Wo gesetzliche Regelungen angepasst werden müssen, sollte dies nachvollziehbar, praktikabel und rechtssicher geschehen. Diese Voraussetzungen sehen wir hier grundsätzlich erfüllt. Deshalb tragen wir den Gesetzentwurf mit. Auch dem vorliegenden Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis90/Die Grünen stimmen wir zu, weil die darin enthaltenen Anpassungen für eine rechtssichere Umsetzung des Gesetzes notwendig sind.
Meral Thoms GRÜNE
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir die landesrechtlichen Voraussetzungen für die neue, bundesweit einheitliche Pflegefachassistenzausbildung. Das klingt zunächst nach einem technischen Umsetzungsschritt. Für die Menschen, die künftig in der Pflege arbeiten wollen, und für die Einrichtungen, die dringend gut qualifizierte Unterstützung brauchen, ist es aber eine konkrete Veränderung. Bisher gab es in Deutschland unterschiedliche Ausbildungswege zur Pflegefachassistenz – je nach Bundesland. Künftig gibt es einen gemeinsamen Rahmen: Die Ausbildung dauert in Vollzeit in der Regel 18 Monate, wird vergütet und eröffnet den Absolventinnen und Absolventen den Zugang zu verschiedenen Versorgungsbereichen. Menschen mit einschlägiger Berufserfahrung können ihre Ausbildungszeit verkürzen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Zugang zudem ohne formalen Schulabschluss möglich. Das macht die Ausbildung durchlässiger und kann neue Wege in den Pflegeberuf eröffnen. Entscheidend ist nun, wie dieser Rahmen in Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird. Die Pflegefachassistenz darf dabei nicht als Ersatz für fehlende Pflegefachpersonen verstanden werden. Sie ist ein eigener Qualifikationsweg mit klaren Kompetenzen und klaren Grenzen. Gute Pflege braucht einen Personalmix, in dem Aufgaben entsprechend der jeweiligen Qualifikation verteilt werden. Die Gesamtverantwortung für den Pflegeprozess hat weiterhin die Pflegefachkraft. Die Pflegefachassistenz arbeitet unter ihrer Anleitung. Das schützt die pflegebedürftigen Menschen und die beruflich Pflegenden. Der Gesetzentwurf greift diese Qualitätsanforderungen auf. Für die praktische Ausbildung soll ein angemessenes Verhältnis zwischen Auszubildenden und Pflegefachpersonen gelten. Als regelmäßiger Maßstab wird dabei ein Verhältnis von einer auszubildenden Person zu zwei Pflegefachpersonen in Vollzeitäquivalenten genannt. Das ist wichtig, damit Anleitung tatsächlich stattfinden kann 14.10.2026 und Auszubildende nicht dort eingesetzt werden, wo eigentlich reguläre Fachkraftstellen fehlen. Positiv bewerten wir auch die geplante Ombudsstelle bei der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen. Konflikte zwischen Auszubildenden und Trägern der praktischen Ausbildung lassen sich nicht immer im direkten Arbeitsverhältnis lösen. Eine unabhängige, niedrigschwellige Anlaufstelle kann helfen, Streit zu klären und Ausbildungsabbrüche zu verhindern. Entscheidend wird sein, dass die Ombudsstelle für alle Auszubildenden gut erreichbar ist und ihre vermittelnde Funktion tatsächlich unabhängig wahrnehmen kann. Mit Blick auf die Pflegeschulen sieht der Entwurf Übergangsregelungen vor. Bis Ende 2029 soll eine hauptberufliche Lehrkraft auf 25 Ausbildungsplätze kommen. Die Kurse sollen grundsätzlich 25 Auszubildende umfassen; bis zu 28 sind möglich, wenn die Pflegeschule dies anzeigt. Diese Regelungen tragen der angespannten Situation bei den Lehrkräften Rechnung. Sie dürfen aber nicht zu einem dauerhaften Absenken der Ausbildungsqualität führen. Deshalb ist es richtig, dass die Regelung befristet ist und über ihre Notwendigkeit berichtet werden muss. Die Übergangszeit muss außerdem verlässlich gestaltet werden. Die bisherige landesrechtliche Ausbildung läuft zum 31. Dezember 2030 aus. Wer eine Ausbildung begonnen hat, muss sie ordentlich beenden können. Bereits erworbene Kompetenzen müssen nachvollziehbar angerechnet werden. Für die Einrichtungen und die Pflegeschulen braucht es rechtzeitig Klarheit darüber, wie der Wechsel in die neue Ausbildung organisiert wird. Der Gesetzentwurf bündelt die notwendigen landesrechtlichen Regelungen und nutzt die Gestaltungsspielräume, die der Bund den Ländern eingeräumt hat. Viele Einzelheiten werden erst in der Durchführungsverordnung und in der praktischen Umsetzung sichtbar werden. Wir erwarten deshalb, dass das Ministerium die Pflegekammer, Pflegeschulen, Träger und die Beschäftigten eng einbezieht und die Entwicklung der Ausbildung aufmerksam begleitet. Die neue Pflegefachassistenzausbildung kann einen guten Einstieg in den Pflegeberuf ermöglichen und die Durchlässigkeit bis hin zur Pflegefachausbildung verbessern. Sie wird den Personalmangel nicht allein lösen. Sie schafft aber einen verbindlichen Rahmen, in dem Assistenzpersonen gut qualifiziert, fair eingesetzt und als Teil eines verantwortungsvoll organisierten Pflegeteams eingesetzt werden können. Wir stimmen der Beschlussempfehlung und dem Gesetzentwurf zu. Landtag
Susanne Schneider FDP
Der demografische Wandel stellt die Pflege vor große Herausforderungen. Die Zahl der Menschen in Deutschland, die auf pflegerische Versorgung angewiesen sind, wird in den kommenden Jahren deutlich zunehmen. Die steigende Lebenserwartung führt zu einer Überalterung der Gesellschaft, während der Arbeitskräftemangel im Pflegebereich bereits jetzt spürbar ist. Bis 2055 werden womöglich 1,6 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen pflegebedürftig sein. Der demografische Wandel betrifft auch die Pflegenden. Viele Pflegekräfte werden in den nächsten Jahren in Rente gehen. Die Frühverrentung ist zudem deutlich häufiger als in vielen anderen Berufen. Der Mangel an ausgebildetem Personal führt zu einer erhöhten Belastung der vorhandenen Pflegekräfte. Die Bekämpfung des Fachkräftemangels in der Pflege wird daher in den nächsten Jahren eine politische Daueraufgabe sein. Ein wichtiger Schritt, um neue Pflegekräfte zu gewinnen, war in Nordrhein-Westfalen die Einführung der einjährigen Pflegefachassistenzausbildung. Sie war und ist für viele Menschen ein attraktives Angebot, weil die Ausbildungsdauer überschaubar ist. Sie bietet zudem gute Aufstiegsund Verdienstmöglichkeiten. Als Freie Demokraten setzen wir uns schon länger dafür ein, dass die Pflegefachassistenzausbildung modernisiert und vereinheitlicht wird. Der Bundesgesetzgeber hat dafür nun die Voraussetzungen geschaffen. Die bislang unterschiedlichen landesrechtlichen Ausbildungsregelungen werden durch einen bundesweit einheitlichen Rahmen abgelöst. Die neue Ausbildung dauert grundsätzlich 18 Monate. Bei entsprechender beruflicher Vorerfahrung sind Verkürzungen möglich. Die Ausbildungsdauer stellt einen Kompromiss zwischen den bisher in den Ländern bestehenden ein- und zweijährigen Ausbildungsmodellen dar. Auch beim Zugang zur Ausbildung sieht das Bundesrecht unterschiedliche Möglichkeiten vor. In der Regel wird ein Hauptschulabschluss vorausgesetzt. Bei einer positiven Eignungsprognose der Pflegeschule können jedoch auch Menschen ohne formalen Schulabschluss eine Ausbildung aufnehmen. Damit werden unterschiedliche Bildungsbiografien berücksichtigt und zusätzliche Zugangswege in den Pflegeberuf eröffnet. Mit dem vorliegenden Landesumsetzungsgesetz nutzt das Land Nordrhein-Westfalen nun die bundesrechtlich eingeräumten Gestaltungsspielräume und nimmt die notwendigen Anpassungen im Landesrecht vor. 14.10.2026 Mit der Neuregelung des rechtlichen Rahmens allein ist es jedoch nicht getan. Aus unserer Sicht müssen auch die Ausbildungskapazitäten in der Pflegefachassistenz deutlich ausgebaut werden. Zugleich gilt es, die Ausbildung stärker bekannt zu machen und mehr Menschen für einen Einstieg in die Pflege zu gewinnen. Die FDP-Landtagsfraktion NRW stimmt dem Landesumsetzungsgesetz zu, weil es die Voraussetzungen für eine praxisnahe Pflegefachassistenzausbildung schafft und damit einen Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Pflege leistet.
Dr. Martin Vincentz AfD
Die Pflege in Nordrhein-Westfalen steht vor erheblichen Herausforderungen. Der demografische Wandel lässt den Bedarf an Pflegeleistungen steigen. Pflegekräfte arbeiten vielerorts an der Belastungsgrenze, Einrichtungen kämpfen mit den Auswirkungen des Fachkräftemangels und für immer mehr Familien stellt sich die Frage, ob die Versorgung ihrer pflegebedürftigen Angehörigen auch in Zukunft gesichert sein wird. Vor diesem Hintergrund ist die Ausbildung der Pflegefachassistenten zweifellos ein wichtiges Thema. Wir brauchen qualifiziertes Personal, eine klare Aufgabenverteilung und verlässliche Rahmenbedingungen für diejenigen, die täglich Verantwortung für pflegebedürftige Menschen übernehmen. Entscheidend ist allerdings nicht, wie viele Gesetze und Verordnungen wir verabschieden. Entscheidend ist, ob am Ende mehr qualifiziertes Personal zur Verfügung steht, die Arbeitsbedingungen verbessert werden und die Pflegebedürftigen eine verlässliche Versorgung erhalten. Genau daran muss sich der vorliegende Gesetzentwurf messen lassen. Mit dem Pflegefachassistenzgesetz des Bundes wird eine bundeseinheitliche Ausbildung geschaffen, die die bisherigen landesrechtlichen Ausbildungsgänge ablöst. Die Ausbildung ist grundsätzlich auf 18 Monate angelegt. Nordrhein-Westfalen muss nun die landesrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung schaffen. Das ist zunächst eine nachvollziehbare Aufgabe. Die Landesregierung passt Zuständigkeiten an, führt Regelungen für die neue Ausbildung ein und bündelt Vorschriften zur Durchführung der Pflegeausbildungen. Aber eine technische Umsetzung ist noch keine pflegepolitische Erfolgsgeschichte. Die entscheidende Frage lautet: Wie wird aus einer neuen Ausbildungsstruktur ein tatsächlicher Gewinn für die pflegerische Versorgung in unserem Land? Landtag Der Gesetzentwurf beantwortet diese Frage nur teilweise. Er schafft rechtliche Rahmenbedingungen. Er legt aber noch keinen umfassenden politischen Fahrplan vor, mit dem die Landesregierung nachvollziehbar nachweisen könnte, dass zusätzliche Ausbildungskapazitäten entstehen, mehr Menschen erfolgreich ihre Ausbildung abschließen und die Einrichtungen tatsächlich personell entlastet werden. Wir erwarten deshalb, dass die Landesregierung die praktische Wirkung ihrer Maßnahmen in den Mittelpunkt stellt. Pflegepolitik muss sich an Ergebnissen messen lassen – nicht an der Zahl neu formulierter Paragrafen. Ein zweiter Punkt betrifft die Qualität der Ausbildung. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Verhältnis hauptberuflicher Lehrkräfte zu den Ausbildungsplätzen bis zum 31. Dezember 2029 mindestens einer Vollzeitstelle auf 25 Ausbildungsplätze entsprechen muss. Eine Kursgröße von grundsätzlich 25 Auszubildenden ist vorgesehen; unter bestimmten Voraussetzungen können Kurse mit bis zu 28 Teilnehmern zugelassen werden. Genau hier wird es kritisch. Übergangsregelungen könnten notwendig werden, wenn qualifiziertes Lehrpersonal fehlt. Es wäre auch nicht sinnvoll, Ausbildungsplätze allein deshalb ungenutzt zu lassen, weil eine kurzfristig nicht erfüllbare Personalvorgabe den Ausbildungsbetrieb verhindert. Die Landesregierung selbst betont in ihrer Begründung die Bedeutung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Auszubildenden und Pflegefachpersonal. Sie verweist dabei auf eine Relation von einer auszubildenden Person zu zwei Pflegefachkräften in Vollzeitäquivalenten als wichtigen Maßstab für eine qualitativ hochwertige praktische Ausbildung. Dann muss die Landesregierung aber auch dafür sorgen, dass diese Anforderungen im Alltag tatsächlich eingehalten werden können. Ausbildungsqualität darf nicht allein auf dem Papier stehen. Wir brauchen deshalb eine transparente Überprüfung der Übergangsregelungen und eine klare Perspektive, wie die personelle Ausstattung der Pflegeschulen nachhaltig verbessert werden soll. Kritisch sehen wir außerdem die vorgesehene Erweiterung der Verordnungsermächtigungen. Die Landesregierung möchte zahlreiche Einzelheiten der Ausbildung künftig durch Rechtsverordnung regeln können. Das betrifft unter anderem Lehrpläne, Anforderungen an Pflegeschulen und Praxiseinrichtungen, Qualifikationen der Praxisanleitung sowie digitale und selbstgesteuerte Lernformate. Es ist richtig, dass eine Landesregierung auf praktische Probleme reagieren können muss. Nicht 14.10.2026 jede organisatorische Einzelheit gehört in ein Gesetz. Eine gewisse Flexibilität kann helfen, unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Flexibilität darf allerdings nicht dazu führen, dass wesentliche Entscheidungen über die Ausbildung zunehmend außerhalb der parlamentarischen Beratung getroffen werden. Wenn Lehrpläne, Ausbildungsanforderungen und Qualitätsmaßstäbe verändert werden, geht es nicht um belanglose Verwaltungsdetails. Es geht um die Qualifikation künftiger Pflegekräfte und damit um die Qualität der Versorgung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Wir erwarten daher, dass wesentliche Änderungen transparent begründet, ihre Auswirkungen nachvollziehbar dargestellt und die Erfahrungen aus der Praxis systematisch berücksichtigt werden. Der Landtag muss seiner politischen Kontrollfunktion wirksam nachkommen können. Hinzu kommt ein weiterer Punkt: Die bisherige Berichtspflicht zur Wirksamkeit des Landesausführungsgesetzes Pflegeberufe soll entfallen. Auch die Landesregierung begründet die Änderungen unter anderem mit der Vereinfachung und Neuordnung der bestehenden Regelungen. Bürokratieabbau ist grundsätzlich sinnvoll. Aber Bürokratieabbau darf nicht mit dem Abbau notwendiger Erfolgskontrollen verwechselt werden. Gerade wenn sich die Ausbildungslandschaft grundlegend verändert, muss überprüft werden, ob die neuen Regelungen ihre Ziele erreichen. Wie viele Ausbildungsplätze werden angeboten? Wie viele davon sind tatsächlich besetzt? Wie viele Auszubildende bestehen ihre Prüfungen? Wo fehlen Lehrkräfte und geeignete Praxiseinrichtungen? Und welche Schwierigkeiten berichten die Pflegeeinrichtungen? Solche Fragen müssen beantwortet werden können. Wer politische Maßnahmen beschließt, muss auch bereit sein, ihre Ergebnisse überprüfen zu lassen. Nicht zuletzt ist auch bei der Finanzierung eine sorgfältige Betrachtung erforderlich. Die Pflegefachassistenzausbildung wird in die Finanzierungssystematik über einen Ausbildungsfonds einbezogen. Der Gesetzentwurf selbst weist keine unmittelbaren Kosten aus. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass die Umsetzung für alle Beteiligten wirtschaftlich folgenlos bleibt. Wir müssen darauf achten, dass die Finanzierung nachvollziehbar bleibt und die Einrichtungen nicht durch vermeidbare Verwaltungsaufgaben zusätzlich belastet werden. Jeder Euro, der in die Pflege fließt, muss möglichst wirksam zur Sicherung einer guten Versorgung beitragen. Landtag Ebenso wichtig ist die praktische Ausgestaltung der Ausbildung. Die Zusammenarbeit zwischen Pflegefachkräften und Pflegefachassistenten muss auf klaren Zuständigkeiten beruhen. Aufgaben müssen entsprechend der jeweiligen Qualifikation verteilt werden. Pflegefachassistenten dürfen nicht als Ersatz für fehlende Pflegefachkräfte missverstanden werden. Sie sollen sinnvoll unterstützen und die Versorgung stärken. Sie können aber eine ausreichende Zahl gut ausgebildeter Pflegefachkräfte nicht entbehrlich machen. Das ist keine Frage parteipolitischer Ideologie, sondern eine Frage der Verantwortung gegenüber den Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen und den Beschäftigten. Wir brauchen eine Pflegepolitik, die den Beruf attraktiver macht, berufliche Entwicklung ermöglicht und die Menschen unterstützt, die sich für diese anspruchsvolle Tätigkeit entscheiden. Dazu gehören verlässliche Dienstpläne, angemessene Arbeitsbedingungen, gute Ausbildungsstrukturen und eine Aufgabenverteilung, die den tatsächlichen Kompetenzen entspricht. Eine neue Ausbildungsordnung allein wird diese Probleme nicht lösen. Die Sicherung der Pflege ist eine langfristige Aufgabe. Sie verlangt mehr als die Anpassung landesrechtlicher Vorschriften an ein Bundesgesetz. Sie verlangt eine Landesregierung, die Verantwortung für die praktische Umsetzung übernimmt, Probleme offen benennt und sich an überprüfbaren Ergebnissen messen lässt. Wir unterstützen das Ziel, qualifizierte Pflegefachassistenten auszubilden und die Zusammenarbeit in der Pflege zu verbessern. Zugleich erwarten wir klare Qualitätsmaßstäbe, eine wirksame parlamentarische Kontrolle und eine transparente Überprüfung der tatsächlichen Ergebnisse. Denn am Ende zählt nicht, wie viele Regelungen eine Landesregierung auf den Weg gebracht hat. Es zählt, ob ältere Menschen, Kranke und Pflegebedürftige zuverlässig versorgt werden – und ob diejenigen, die diese Verantwortung tragen, ihre Arbeit unter vernünftigen Bedingungen leisten können. Daran muss sich die Pflegepolitik dieser Landesregierung messen lassen. 14.10.2026 Landtag Anlage 4 Zu TOP 21 – Gesetz zur Anpassung verbandsund wasserrechtlicher Vorschriften – zu Protokoll gegebene Reden Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Die letzten Monate haben wieder eindrücklich gezeigt, vor welche Herausforderungen unser Wasserhaushalt und die nordrhein-westfälische Wasserwirtschaft durch die Folgen des Klimawandels gestellt werden. Das Thema „Wasser“ steht im Fokus und auf vielen Ebenen unter Druck. Wir schätzen uns in Nordrhein-Westfalen glücklich, mit den sondergesetzlichen Wasserwirtschaftsverbänden bereits leistungsfähige, lang etablierte und von Gründung an auf wasserwirtschaftliche Herausforderungen ausgerichtete Strukturen in den meisten unserer großen Flusseinzugsgebieten zu haben. Um handlungsfähig zu sein und um sich auf geänderte rechtliche und tatsächliche Rahmenbedingungen einstellen zu können, benötigen die Verbände zeitgemäße Rechtsgrundlagen. Zukunftsthemen wie die Energieautarkie, erneuerbare Energien und Digitalisierung sind daher selbstverständlicher Bestandteil der heute zum Beschluss anstehenden Gesetzesänderungen. Im Bereich des Hochwasserschutzes werden wir die Handlungsmöglichkeiten deutlich erweitern und den sondergesetzlichen Wasserverbänden ermöglichen – kooperativ und im Einvernehmen mit ihren Mitgliedern –, notwendige Maßnahmen zu beschleunigen, zu unterstützen oder selbst umzusetzen. Dort, wo Hochwasserschutzmaßnahmen großräumig und über kommunale Grenzen hinweg zu koordinieren sind, sind die Verbände ein wesentlicher Ansprechpartner – was zukünftig auch die Verbandsgesetze klar so benennen sollen. Zusätzlich haben wir im Februar gemeinsam den Pakt für Hochwasserschutz geschlossen. Dieser war der Auftakt für weitere Regionalpakte, die teilweise schon abgeschlossen wurden oder aktuell zusammen mit den Beteiligten vorbereitet werden. So sorgen wir gemeinsam dafür, die Menschen in Nordrhein-Westfalen besser vor Hochwasserereignissen zu schützen. Auch Flächenrecycling und Altlastensanierung sind in unserem Land, mit seinen urbanen Ballungsräumen, seiner Bergbauvergangenheit und seiner starken Industrie, zentrale Handlungsfelder, bei denen wir glücklicherweise mit dem AAV – dem Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung – einen weithin geschätzten Verband haben, der sich dieser Themen nicht nur mit großer Fachexpertise annimmt, sondern vor allem durch die Umsetzung von Maßnahmen in ganz 14.10.2026 Nordrhein-Westfalen im wahrsten Sinne des Wortes den Boden für eine sichere und nachhaltige Zukunft bereitet. Hier werden wir mit den Änderungen, die Sie heute beschließen, das rechtliche Handlungsfeld stärken und für eine zeitgemäße Finanzierung des AAV sorgen. Neben der Erhöhung des Landesbeitrags um 2 Millionen Euro auf 9 Millionen Euro pro Jahr enthält unser Gesetzespaket eine von den kommunalen Spitzenverbänden mitgetragene Erhöhung des kommunalen Beitrags von 0,06 Euro auf 0,08 Euro pro Einwohnerin bzw. Einwohner und Jahr. Der AAV beweist sich also auch hier als echtes Erfolgsmodell der landesweiten Zusammenarbeit. Mit der Beitragserhöhung wird auf die Entwicklungen der letzten Jahre mit Blick auf die Steigerung von Baukosten, die generelle Preisentwicklung sowie die Zunahme der Wichtigkeit der Themen „Flächenrecycling“ und „Altlastensanierung“ adäquat reagiert. Wasserrechtliche Regelungen werden vor allem im Landeswassergesetz angepasst. Inhaltlich stehen insbesondere die Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben aus der RED-III-Richtlinie und Änderungen bei der Festsetzung und vorläufigen Sicherung von Überschwemmungsgebieten im Fokus, die zu einer Verwaltungsvereinfachung für die Bezirksregierungen führen. Wenn Sie die Gesetzesänderung heute beschließen, sind wir einen wichtigen Schritt gegangen, der unsere Verbände, Kommunen, Wasserbehörden und anderen Beteiligte in die Lage versetzt, weiterhin unsere Lebensgrundlagen, unsere Versorgung und Infrastruktur zu schützen und flexibel auf Herausforderungen reagieren zu können – in leistungsfähigen Strukturen, die wir so nur in Nordrhein-Westfalen haben.
Stephan Wolters CDU
Wir beraten heute den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung verbands- und wasserrechtlicher Vorschriften. Es geht um nicht weniger als die Frage, ob unsere Wasserwirtschaft den Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte gewachsen ist: Klimawandel, Hochwasserschutz, Energieversorgung, Flächenrecycling und Altlastensanierung. Nordrhein-Westfalen steht vor immensen Zukunftsaufgaben. Die Kommunalabwasserrichtlinie der EU, der Pakt für Hochwasserschutz und die Pflicht zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm setzen klare Rahmenbedingungen. Die Landesregierung reagiert darauf mit einem Bündel von Änderungen, das unsere bewährten Wasserverbände und den AAV stärkt und Verfahren beschleunigt. Das ist richtig und notwendig. Landtag Ich möchte drei Punkte hervorheben. Erstens: Stärkung der Wasserverbände beim Hochwasserschutz und bei erneuerbaren Energien. Die sondergesetzlichen Wasserverbände – Aggerverband, Wasserverband Eifel-Rur, Emschergenossenschaft, Erftverband, Lippeverband, Niersverband, Ruhrverband und Wupperverband – erhalten einen erweiterten Aufgabenkatalog. Sie können künftig ausdrücklich Maßnahmen des Hochwasserschutzes an oberirdischen Gewässern übernehmen und die Zusammenarbeit im Hochwasserschutz koordinieren. Damit nutzen wir die vorhandene Fachkompetenz und die flussgebietsweiten Strukturen dieser Verbände besser, statt überall neue Strukturen zu schaffen. Gleichzeitig werden ihre Möglichkeiten zur Eigenenergieerzeugung aus erneuerbaren Quellen ausgebaut. Die Verbände können Anlagen zur Energieerzeugung und -speicherung betreiben, sich an Anlagen Dritter beteiligen und – in angemessenem Umfang – auch Dritte mit erneuerbarer Energie versorgen. Das erhöht die Resilienz kritischer Infrastruktur wie Kläranlagen und leistet einen Beitrag zu den Klimaschutzzielen des Landes. Zweitens: Der Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung, der AAV, wird rechtlich und finanziell gestärkt. Flächenrecycling und Altlastensanierung sind zentrale Bausteine einer nachhaltigen Stadt- und Flächenentwicklung. Der AAV ist hier seit Jahren ein gefragter Partner der Kommunen. Der Gesetzentwurf präzisiert seine Aufgaben, erleichtert Sanierungsuntersuchungen und stellt klar, dass der Verband bei der Reaktivierung kommunaler Brachflächen angemessen am Marktwert der aufbereiteten Grundstücke beteiligt wird. Entscheidend ist aber: Die Beiträge der kommunalen Mitglieder und des Landes werden dauerhaft angehoben. Für die Kreise und kreisfreien Städte steigt der Beitrag auf 0,08 Euro pro Einwohner, der Landesbeitrag auf 9 Millionen Euro, finanziert aus dem Wasserentnahmeentgelt. Damit wird aus immer wiederkehrenden „Sondermitteln“ eine verlässliche Grundlage. Der AAV erhält Planungssicherheit, um mehr Projekte zu realisieren – ohne den Landeshaushalt zusätzlich zu belasten. Drittens: Anpassungen im Landeswassergesetz und im Abwasserabgabengesetz schaffen mehr Rechtssicherheit und beschleunigen Verfahren. Mit dem neuen § 22a LWG werden die europäischen Vorgaben für Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen – etwa Wasserkraft, Geothermie oder Solaranlagen auf Gewässern – auch im Landesrecht umgesetzt. Verfahren werden zeitlich klar strukturiert, Fristen defi-14.10.2026 niert, und die Regelungen werden mit den bundesrechtlichen Vorgaben verzahnt. Die Kosten der Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm werden ausdrücklich als ansatzfähig in der Abwassergebühr festgeschrieben. Das gibt den Kommunen und Verbänden die notwendige Sicherheit, jetzt in entsprechende Anlagen zu investieren, damit wir die bundesrechtlichen Pflichten ab 2029 einhalten können. Im Abwasserabgabengesetz Nordrhein-Westfalen wird die Methode zur Ermittlung der Jahresschmutzwassermenge künftig per Rechtsverordnung geregelt. Das bewährte Verfahren aus der Verwaltungsvorschrift wird damit für Einleiter und Behörden verbindlich. Zugleich wird die Festsetzungsfrist so angepasst, dass Abgaben nicht „ewig“ festgesetzt werden können, wenn Erklärungen fehlen – ein Plus an Rechtsklarheit und Abgabengerechtigkeit. Dieser Gesetzentwurf ist kein großer Systemwechsel, sondern eine sorgfältige Weiterentwicklung unseres Wasserrechts. Er stärkt leistungsfähige Strukturen, schafft Planungssicherheit für Kommunen und Verbände, setzt europäische Vorgaben um und trägt zu Klimaschutz und Hochwassersicherheit bei – ohne neue Aufgaben auf die Kommunen abzuwälzen und ohne zusätzliche Belastungen für Unternehmen und private Haushalte. Für die CDU-Fraktion ist klar: Eine moderne Wasserwirtschaft braucht starke Verbände, klare Zuständigkeiten und verlässliche Finanzierung. Der vorliegende Entwurf geht in diese Richtung. Ich werbe daher um Ihre Unterstützung in den weiteren Beratungen und für eine zügige Verabschiedung dieses Gesetzes.
Julia Kahle-Hausmann SPD
Hochwasserschutz muss über Gemeindegrenzen hinaus gedacht werden. Denn was flussaufwärts geschieht, hat Folgen für die Menschen flussabwärts. Wir brauchen deshalb starke Wasserverbände, die ihre Erfahrung und ihre Fachkompetenz dort einbringen können, wo Kommunen Unterstützung benötigen. Der vorliegende Gesetzentwurf verbessert dafür die Voraussetzungen. Deshalb stimmen wir als SPD-Fraktion zu. Die Wasserverbände erhalten zusätzliche Möglichkeiten, Hochwasserschutzmaßnahmen zu übernehmen und die Zusammenarbeit zu koordinieren. Das ist sinnvoll. Gerade kleinere Kommunen können davon profitieren, wenn sie anspruchsvolle Vorhaben gemeinsam mit erfahrenen Landtag Partnern umsetzen. Wichtig ist dabei: Die Zusammenarbeit beruht auf Einvernehmen. Auch die erweiterten Möglichkeiten zur Erzeugung erneuerbarer Energie unterstützen wir. Eine zuverlässige Wasser- und Abwasserwirtschaft braucht eine sichere Energieversorgung. Mehr Eigenversorgung kann helfen, Kosten zu stabilisieren und die Anlagen widerstandsfähiger zu machen. Ein weiterer Fortschritt ist die dauerhaft bessere gesetzliche Absicherung der Finanzierung des Altlastenverbands. Wer belastete Grundstücke saniert und brachliegende Flächen wieder nutzbar macht, schafft Raum für neue Nutzungen und kann zugleich landwirtschaftliche Böden und Freiflächen schonen. Dass dabei auch Klimaanpassungsmaßnahmen berücksichtigt werden, ist richtig. Unsere Zustimmung verbindet sich allerdings mit einer klaren Erwartung: Aus zusätzlichen rechtlichen Möglichkeiten müssen auch konkrete Verbesserungen werden. Ein Wasserverband kann Planung und Umsetzung übernehmen. Den kommunalen Eigenanteil kann er damit nicht verschwinden lassen. Wir brauchen deshalb eine verlässliche Finanzierung, verfügbare Flächen und ausreichend Personal in den zuständigen Behörden. Auch externe Projektmanager können dieses Personal nicht ersetzen. Aufmerksam begleiten werden wir zudem die Verlängerung der vorläufigen Sicherung von Überschwemmungsgebieten auf zehn Jahre. Gefährdete Flächen brauchen Schutz. Gleichzeitig haben Betroffene Anspruch darauf, dass Abgrenzungen sorgfältig geprüft und Verfahren zügig abgeschlossen werden. Eine längere Frist darf kein Anlass sein, Entscheidungen aufzuschieben. Dieser Gesetzentwurf ist ein sinnvoller Schritt. Wir stimmen ihm zu, weil er die Handlungsfähigkeit der Wasserwirtschaft stärkt. Jetzt kommt es darauf an, diese Möglichkeiten zu nutzen – für wirksamen Hochwasserschutz, handlungsfähige Kommunen und eine verlässliche Daseinsvorsorge.
Astrid Vogelheim GRÜNE
Mit der Novelle der verbands- und wasserrechtlichen Vorschriften stärken wir den Hochwasserschutz, beschleunigen die Anpassung an Klimafolgen, schaffen wichtige Voraussetzungen für einen funktionierenden Phosphorkreislauf und stärken die Altlastensanierung. Die Rahmenbedingungen für Kommunen und Wasserverbände verändern sich durch die Auswirkungen der Klimakrise – mit der Novelle unterstützen wir sie dabei, ihre Aufgaben weiterhin verlässlich zu erfüllen. 14.10.2026 Gerade angesichts zunehmender Starkregenund Hochwasserereignisse brauchen wir schnelle und koordinierte Lösungen. Gemäß dem Pakt für Hochwasserschutz schaffen wir mit der Novelle dafür bessere Strukturen. Im Zentrum stehen dabei die Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten der Wasserverbände, die dadurch ihre Kompetenzen stärker für den Hochwasserschutz einsetzen können; ausdrücklich auch für Maßnahmen des ökologischen Hochwasserschutzes. Wir stärken die Wasserverbände zudem in der Koordination: Sie können künftig auch verbandsgebietsübergreifend tätig werden. Dabei ist wichtig zu erwähnen: Wir schaffen neue Möglichkeiten, aber keine neuen Pflichten; die Entscheidung, die neuen Aufgaben wahrzunehmen, liegt bei den Verbänden und Kommunen. Eine weitere wichtige Neuerung ist die Ausweitung der Möglichkeiten zur Eigenenergieversorgung und zur Versorgung Dritter mit erneuerbaren Energien. Gerade Kläranlagen mit ihrem hohen Energiebedarf können durch den Einsatz selbst erzeugter regenerativer Energien Kosten senken, was nicht nur einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz leistet, sondern auch die Versorgungssicherheit erhöht. Beim Flächenrecycling und bei der Altlastensanierung werden die Kommunen durch den Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung (AAV) unterstützt. Die Novelle erhöht den gesetzlichen Finanzierungsbeitrag des Landes an den AAV, denn die Zahl der sanierungsbedürftigen Flächen steigt kontinuierlich. Wir bedanken uns bei den Kommunen für die Bereitschaft, ihre Beiträge ebenfalls anzupassen! Mit Blick auf die Phosphorrückgewinnung schaffen wir ebenfalls Klarheit und bauen ein maßgebliches Investitionshemmnis ab: Ab 2029 ist die Rückgewinnung von Phosphor für viele Kläranlagen verpflichtend; durch die Änderung im Landeswassergesetz können die Kosten für entsprechende Anlagen künftig bei den Abwassergebühren berücksichtigt werden. Wir schaffen damit schon jetzt die Voraussetzungen für funktionierende Stoffkreisläufe. Phosphor ist ein endlicher Rohstoff und zugleich von globalen Lieferketten abhängig. Eine sichere Versorgung dient auch unserer Ernährungssicherheit und der Zukunftsfähigkeit unserer Landwirtschaft. Die schriftliche Anhörung hat insgesamt eine sehr breite Zustimmung zu den vorgesehenen Änderungen gezeigt. Wir sehen jetzt schon, dass die vorliegende Novelle vieles miteinander verzahnt, was vorher nicht ausreichend verbunden war: Sie ist ein wichtiger Baustein für vorsorgenden Hochwasserschutz, Klimaanpassung und nachhaltige Wasserwirtschaft. Sie gibt den Akteur*innen vor Landtag Ort neue Möglichkeiten, ohne ihnen zusätzliche Pflichten aufzuerlegen. Und sie verbindet ökologische Verantwortung mit konkreter Unterstützung für Kommunen und Wasserverbände. Damit sorgen wir für mehr Klimaresilienz und tun einen wichtigen Schritt hin zum Bewahren unserer wertvollen Ressource „Wasser“ in Nordrhein-Westfalen.
Dietmar Brockes FDP
Die Anhörung hat gezeigt, dass die wesentlichen Elemente dieser Novelle auf breite Zustimmung stoßen. Die Stärkung der Wasserverbände, mehr Flexibilität beim Hochwasserschutz und die Digitalisierung von Strukturen sind richtige und notwendige Schritte. Deshalb werden wir Freie Demokraten diesem Gesetzentwurf zustimmen. Aber Zustimmung bedeutet nicht, auf Kritik zu verzichten. Denn wer von der Umarmung der Zukunft spricht, muss auch bereit sein, alte Denkweisen in der Verwaltung hinter sich zu lassen. Zukunft entsteht nicht durch längere Verfahren, sondern durch schnellere Entscheidungen und eine konsequente Umsetzung. Genau deshalb sehen wir die Verlängerung der vorläufigen Sicherung von Überschwemmungsgebieten von fünf auf zehn Jahre kritisch. Die Verwaltung erhält mehr Zeit. Die Belastungen tragen jedoch Eigentümer, Unternehmen und Kommunen. Das schafft nicht mehr Tempo, sondern zunächst einmal mehr Unsicherheit. Für uns Freie Demokraten gilt: Beschleunigung bedeutet, Verfahren schneller abzuschließen und nicht, Fristen auszudehnen. Ebenso sollten wir beim Hochwasserschutz technologieoffen bleiben. Renaturierung und natürlicher Wasserrückhalt sind wichtige Bausteine. Sie dürfen aber nicht die einzigen Instrumente sein. Wo technische Lösungen wirksamer oder erforderlich sind, müssen auch Rückhaltebecken, Talsperren oder andere wasserbauliche Maßnahmen ohne ideologische Scheuklappen geprüft werden. Auch die Frage der Finanzierung bleibt offen. Mehr Aufgaben für Wasserverbände und Kommunen können dauerhaft nur funktionieren, wenn die notwendigen Mittel bereitstehen. Insgesamt geht diese Novelle in die richtige Richtung. Sie stärkt die Handlungsfähigkeit der Wasserwirtschaftsverbände und modernisiert bestehende Strukturen. Für uns bleibt aber ebenso klar: Minus fetter Staat bedeutet nicht weniger Leistungsfähigkeit des Staates. Es bedeutet weniger Bürokratie, schnellere 14.10.2026 Verfahren und eine Verwaltung, die Probleme löst, statt sie länger zu verwalten. Mit dieser Erwartung an die weitere Umsetzung stimmen wir dem Gesetzentwurf zu.
Zacharias Schalley AfD
Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung verbands- und wasserrechtlicher Vorschriften bündelt eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungen. Er betrifft die sondergesetzlichen Wasserwirtschaftsverbände, die Altlastensanierung, das Landeswasserrecht und die Abwasserabgabe. Eine solche Sammelnovelle verdient schon wegen ihrer Reichweite eine sorgfältige Betrachtung. Grundsätzlich sind etliche der vorgesehenen Änderungen aus praktischen Gründen zu begrüßen. Digitale und hybride Verbandssitzungen können Abläufe vereinfachen. Die Möglichkeit, Projektmanager in Planfeststellungsverfahren einzusetzen, verspricht schnellere Verfahren. Und dass Wasserwirtschaftsverbände ihre Fachkenntnis bei konkreten Hochwasserschutzmaßnahmen einbringen können, ist sinnvoll, zumal der Entwurf hierfür einen Gewässerbezug und bei der Aufgabenübernahme grundsätzlich das Einvernehmen der betroffenen Träger vorsieht. Auch die Sanierung von Altlasten und die Wiedernutzbarmachung belasteter Flächen sind wichtige Aufgaben. Der AAV begrüßt in seiner Stellungnahme 18/4041 die vorgesehene finanzielle Stärkung ausdrücklich. Derlei ist nachvollziehbar; mehr Planungssicherheit kann die Umsetzung von Sanierungsprojekten erleichtern. Allerdings spricht hier auch ein Verband, der selbst unmittelbar von den zusätzlichen Mitteln profitiert. Die Interessen derjenigen, die diese Mittel aufbringen müssen, sind deshalb gesondert zu betrachten. Denn die kommunalen AAV-Beiträge sollen von sechs auf acht Cent je Einwohner steigen. Dies wäre ein sattes Plus von einem Drittel. Der Gesetzentwurf räumt ausdrücklich ein, dass die Mehrkosten über die Abfallgebühren an die Gebührenzahler weitergegeben werden können. Zugleich sollen Aufwendungen für die gesetzlich vorgeschriebene Phosphorrückgewinnung künftig bei den Abwassergebühren berücksichtigt werden dürfen. Wer von Kostenstabilität spricht, muss diese mittelbaren Belastungen für Haushalte und Betriebe ebenfalls offenlegen. Weitere Fragen wirft die Ausweitung der Energieerzeugung durch Wasserwirtschaftsverbände auf. Eine verlässliche Eigenversorgung kritischer wasserwirtschaftlicher Anlagen kann durchaus der Versorgungssicherheit dienen. Wenn Verbände darüber hinaus Energie an Dritte abgeben oder Landtag sich an Anlagen außerhalb ihres Verbandsgebiets beteiligen dürfen, bedarf es jedoch klarer Grenzen. Die originäre Aufgabe bleibt die Wasserwirtschaft, aber bedeutet nicht den Aufbau neuer, beitragsfinanzierter Geschäftsfelder. Wirtschaftliche Risiken und mögliche Quersubventionierungen dürfen nicht am Ende bei Kommunen, Bürgern und Unternehmen landen. Der Entwurf enthält mithin vernünftige Modernisierungen, erweitert zugleich aber Aufgaben und Finanzierungsmöglichkeiten, ohne die mittelbaren Kosten- und Gebührenfolgen in ihrer Gesamtheit hinreichend transparent zu machen. Die Zustimmung des AAV beantwortet diese Verteilungsfrage nicht. Und auch Digitalisierung allein ist noch kein Bürokratieabbau, solange materielle Pflichten und Kosten bestehen bleiben. Eine pauschale Ablehnung würde den sachgerechten Verbesserungen nicht gerecht. Eine vorbehaltlose Zustimmung wäre angesichts der offenen Aufgaben- und Kostenfragen ebenso wenig vertretbar. Daher: Enthaltung! 14.10.2026 Landtag Anlage 5 Zu TOP 22 – Gesetz zur Entlastung und Beschleunigung des Vollzugs des Naturschutzrechts und anderer Vorschriften – zu Protokoll gegebene Reden Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Mit diesem Gesetz leisten wir einen weiteren wichtigen Beitrag zu einem zentralen Ziel unserer Landespolitik: Wir wollen Planungs- und Genehmigungsverfahren in Nordrhein-Westfalen schneller, einfacher und rechtssicherer machen. Das gilt auch für das Naturschutzrecht. Denn wir müssen uns immer wieder fragen: Welche Verfahren brauchen wir, um Natur und Landschaft wirksam zu schützen? Und wo behindern wir Verwaltungen mit Doppelarbeit, mit unnötigen Verfahrensschritten oder mit Regelungen, die den Naturschutz am Ende nicht besser machen? Genau hier setzt der vorliegende Gesetzentwurf an. Er verbindet die Entlastung von Wirtschaft und Verwaltung mit einem wirksameren Naturschutz. Wir vereinfachen Verfahren. Wir nutzen die Möglichkeiten der Digitalisierung. Und wir stärken den Schutz dort, wo es fachlich notwendig ist. Ich möchte Ihnen das an einigen konkreten Beispielen erläutern und beginne mit dem Schutz von Streuobstwiesen. In Nordrhein-Westfalen gibt es noch rund 6.100 ha Streuobstbestände. Gegenüber dem Bestand von 1960 entspricht das einem Verlust von mindestens 70 bis 80 %. Diese Wiesen sind nicht einfach Flächen mit ein paar Obstbäumen. Sie sind wertvolle Lebensräume für rund 3.000 Tier- und Pflanzenarten, unter anderem für den Steinkauz, den Gartenrotschwanz und zahlreiche Insektenarten. Die bisherige Regelung koppelt den gesetzlichen Schutz an den Nachweis, dass die Gesamtfläche der Streuobstbestände im Land noch einmal um mindestens 5 % abgenommen hat. Das heißt: Wir müssen zunächst einen weiteren Verlust feststellen, bevor der Schutz greift. Diesen zusätzlichen Verlust wollen wir nicht abwarten. Deshalb streichen wir diese Bedingung. Die bestehenden Vorgaben zur Mindestfläche und zu den Abständen zu Hofgebäuden bleiben erhalten. Zugleich entfallen der Aufwand und die Kosten, die landesweite Bestandsentwicklung fortlaufend zu überwachen. Es ist ein Gewinn für Artenvielfalt und Verwaltung gleichermaßen. Das ist ein konkretes Beispiel dafür, dass weniger Bürokratie und mehr Naturschutz zusammengehen können. 14.10.2026 Wir wollen auch, dass Naturschutzmaßnahmen effektiver umgesetzt werden. Deshalb stärken wir bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen den Grundsatz „Qualität vor Quantität“. Künftig soll vorrangig geprüft werden, ob Maßnahmen auf Flächen umgesetzt werden können, die die Landschaftsplanung bereits als besonders geeignet identifiziert hat. Das erleichtert die Suche nach geeigneten Flächen und unterstützt eine räumlich zusammenhängende Aufwertung. Auch beim Alleenschutz schaffen wir eine gezielte Lösungsmöglichkeit für konkrete Konflikte vor Ort. Wer einen öffentlichen Geh- oder Radweg bauen oder eine Straße verändern will, kann heute an einzelnen Alleenbäumen scheitern – selbst, wenn ein gleichartiger Ausgleich möglich wäre. Hier eröffnen wir eine eng begrenzte Ausnahme unter bestimmten Voraussetzungen. Das ist kein Freibrief, sondern eine rechtssichere Möglichkeit, notwendige Infrastruktur und Alleenschutz im Einzelfall zu vereinbaren. Beim naturschutzrechtlichen Vorkaufsrecht führen wir zudem eine Bagatellschwelle ein: Entscheidend ist künftig, ob mehr als 200 m2 eines Grundstücks innerhalb der maßgeblichen Schutzgebietskulisse liegen. Dies dient nicht nur der Verwaltungsvereinfachung, sondern auch der Beschleunigung des Grundstücksverkehrs. Und bei Befreiungsentscheidungen verzichten wir auf die zusätzliche Prüfung durch die kommunale Vertretungskörperschaft, wenn die untere Naturschutzbehörde vom Votum des Beirats abweichen will. Damit beseitigen wir zusätzliche Verfahrensschritte, ohne auf die fachliche Kontrolle zu verzichten. Schließlich ändern wir auch das Landesforstgesetz: Werden Bäume beseitigt, um wertvolle Offenlandlebensräume – etwa Moor oder Heide – zu erhalten, ist dafür künftig kein Waldumwandlungsverfahren mit Ersatzaufforstung mehr erforderlich. Wir erleichtern damit Naturschutzmaßnahmen, statt ihre Umsetzung durch zusätzliche Verfahren zu erschweren. Von den Modernisierungen profitieren die Verwaltungen, die Vorhabenträger, die Bürgerinnen und Bürger – und dort, wo Maßnahmen einfacher umgesetzt werden können, auch Natur und Landschaft. Ich danke allen, die an der Erarbeitung und Beratung dieses Gesetzentwurfs mitgewirkt haben. Ich bitte Sie um Zustimmung.
René Schneider SPD
Die Landesregierung verspricht mit diesem Gesetz schnellere Verfahren, ohne die Naturschutzstandards zu senken. An diesem Versprechen Landtag müssen wir sie messen. Und genau daran scheitert der Entwurf in zentralen Punkten. Beschleunigung ist kein Selbstzweck. Wer Verfahren schneller macht, indem er Schutz abbaut, Fristen verkürzt und Mitsprache streicht, betreibt keine Entbürokratisierung. Er verschiebt die Lasten auf die Natur. Erstens: das Dauergrünland. Grünland, das seit dem 1. Januar 2021 entstanden ist, soll künftig ohne Genehmigung und ohne jeden Ausgleich wieder umgebrochen werden dürfen. Die Landesregierung begründet das damit, dass solche Flächen in der Regel keine besondere Bedeutung für die Artenvielfalt hätten. Das greift zu kurz. Auch junges Grünland bindet Kohlenstoff, schützt vor Erosion und hält Nitrat vom Grundwasser fern. Die Enquetekommission Wasser hat uns deutlich gezeigt, wie sehr der Zustand unserer Gewässer davon abhängt, was auf der Fläche geschieht. Wer hier pauschal freistellt, nimmt Folgen für Boden, Klima und Wasser bewusst in Kauf. Wie unausgegoren der Entwurf an dieser Stelle war, zeigt der Änderungsantrag der Koalition. Erst jetzt wird geregelt, dass Ackerland, das am 1. Januar 2026 Ackerland war, auch Ackerland bleibt. Damit endet der unsinnige Zwang, Ackergras alle fünf Jahre umzubrechen, nur um den Ackerstatus zu sichern. Dieser Fehlanreiz ist seit Jahren bekannt. Wir stimmen dem Änderungsantrag zu, weil er einen Mangel behebt. Am Grundproblem der pauschalen Freistellung ändert er nichts. Zweitens: das Ersatzgeld. Künftig sollen die Kreise acht statt vier Jahre Zeit haben, Ersatzgeld zu verwenden. Ersatzgeld wird aber für Eingriffe gezahlt, die bereits stattgefunden haben. Der Bagger war längst da. Die Natur wartet. Schon heute liegt in manchen Kreisen Geld, das längst in Naturschutzmaßnahmen fließen müsste. Eine doppelt so lange Frist löst dieses Problem nicht, sie verlängert es. Hinzu kommt, dass bei der Verwendung künftig ausdrücklich auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht zu nehmen ist. Geeignete Flächen zu finden, wird damit nicht leichter. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass aus einer verlängerten Frist keine verlängerte Wartezeit für den Naturschutz wird? Darauf gibt der Entwurf keine Antwort. Drittens: die Beteiligung. Die Naturschutzverbände bekommen engere Fristen, ihre Mitwirkungsrechte werden zusammengestrichen, Fristen können sogar verkürzt werden. Das sind Menschen, die überwiegend ehrenamtlich und mit großem Sachverstand arbeiten. Und will eine untere Naturschutzbehörde vom Votum des Naturschutzbeirats abweichen, muss sie sich 14.10.2026 künftig nicht mehr vor dem Kreistag erklären. Damit fällt eine demokratische Kontrolle durch gewählte Vertreterinnen und Vertreter weg. Weniger Mitsprache macht Verfahren vielleicht schneller. Besser macht sie Verfahren nicht. Viertens: die Alleen. Künftig sollen Alleebäume für Straßen-, Geh- und Radwege per Ausnahme gefällt werden dürfen. Alleen sind über Jahrzehnte gewachsen. Ein Ausgleich in derselben Allee ersetzt einen alten Baum nicht, schon gar nicht in den nächsten Jahrzehnten. Wir befürchten, dass aus der Ausnahme schleichend die Regel wird. Einzelne Regelungen dieses Gesetzes sind vertretbar. Aber dass etwa der Schutz der Streuobstwiesen endlich ohne Umweg gilt, ist eine Selbstverständlichkeit, keine Leistung. Unter dem Strich schwächt dieser Entwurf den Naturschutz an mehreren Stellen, statt ihn effizienter zu machen. Zustimmen können wir dem nicht. Wir stimmen dem Änderungsantrag zu und werden uns beim Gesetzentwurf enthalten. Für uns bleibt entscheidend: Verfahren dürfen schneller werden. Aber der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen darf dabei nicht auf der Strecke bleiben.
Dr. Volkhard Wille GRÜNE
Unser Ziel ist es, mit den vorliegenden Änderungen im Landesnaturschutzgesetz und im Landesforstgesetz Punkte des „Ersten Beschleunigungsund Entlastungspaketes“ der Ministerpräsidentenkonferenz in Landesrecht umzusetzen. Die Beschleunigungen und Entlastungen sollen unter anderem durch folgende Punkte erreicht werden: – Digitale Antragsunterlagen und Beteiligungsmöglichkeiten erleichtern Antrags- und Beteiligungsverfahren für alle Beteiligten. – Den unteren Naturschutzbehörden wird eine flexiblere Handhabung von Ersatzgeldern ermöglicht. Unser Ziel ist es, darüber hinaus dafür zu sorgen, dass Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen stärker räumlich konzentriert werden, um so eine höhere ökologische Wertigkeit gemäß dem Prinzip „Qualität vor Quantität“ zu erzielen. Die Landesregierung hat dazu auch entsprechende Vorschläge im Landesentwicklungsplan vorgelegt. – Der bundesrechtlich vorgegebene Schutz für Streuobstwiesen greift künftig unmittelbar und ohne vorherige Kartierung der Bestände. Dadurch werden personelle Ressourcen im Naturschutz geschont, die dringender für die Pflege der Streuobstwiesen an sich benötigt werden. So werden wertvolle Lebensräume mit einer hohen Artenvielfalt konsequent geschützt. Landtag – Bei bestimmten wertvollen Lebensräumen wie zum Beispiel Mooren entfällt künftig die Wiederaufforstungspflicht bei Wiederherstellungsmaßnahmen. So wird vermieden, dass wichtige Renaturierungsmaßnahmen verzögert werden. – Beim Schutz von Grünland erfolgt eine Harmonisierung von Agrarförderrecht und Naturschutzrecht, indem auf eine einheitliche Stichtagsregelung zurückgegriffen wird. Wir schaffen außerdem die Voraussetzungen dafür, dass die Naturschutzbehörden weiterhin in der Lage sind, eine angemessene Pflege von Grünlandstandorten zu kontrollieren, um negative Folgen für Bodenqualität und Biodiversität zu vermeiden. Noch ein paar Worte zum Änderungsantrag der FDP: Sie fordern die ersatzlose Streichung der Reitabgabe, ohne jedoch darzulegen, wie die Instandhaltung der Reitwege auf anderem Wege finanziert werden soll. In der Anhörung haben die Reiterinnen und Reiter deutlich gemacht, dass sie sehr wohl bereit sind, sich mit einem jährlichen Beitrag an der Instandhaltung der Wege zu beteiligen, die sie mit ihren Pferden gerne nutzen. Für bürokratische Erleichterungen bei der Erhebung der Abgabe sind wir durchaus offen, aber eine Abschaffung der Abgabe würde nur diejenigen finanziell belasten, auf deren Flächen sich die Reitwege befinden, oder aber die Instandhaltung würde leiden. Den Änderungsantrag der FDP lehnen wir daher ab. Mit diesen und weiteren Vereinfachungen werden viele Verfahren im praktischen Naturschutz schneller und einfacher. Wir zeigen damit: Bürokratieabbau ist möglich, ohne notwendige Umweltschutzstandards zu schleifen. Ganz im Gegenteil: Es lässt sich längst nicht mehr leugnen, dass wir beim Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen dringend Tempo machen müssen.
Dietmar Brockes FDP
Wer bei diesem Gesetz gehofft hat, dass die Landesregierung den Mut aufbringen würde, beim Naturschutzrecht endlich ernsthaft Bürokratie abzubauen, der wurde enttäuscht. Denn die Anhörung hat vor allem eines gezeigt: Die Landesregierung redet über Beschleunigung, sie redet über Entlastung, sie redet über Modernisierung, aber wenn es konkret wird, bleibt sie in ihrem alten Denken gefangen. Und genau darin liegt das eigentliche Problem dieses Gesetzentwurfs. Während wir als Freie Demokraten für die Umarmung der Zukunft stehen, klammert sich diese Landesregierung an die Verwaltung der Gegenwart. Während wir für „Minus fetter Staat“ stehen, produziert sie weiterhin neue Verfahren, neue 14.10.2026 Abstimmungen und neue Beteiligungsschleifen. Während wir auf Vertrauen, Eigenverantwortung und digitale Prozesse setzen, setzt die Landesregierung auf Kontrolle, Misstrauen und bürokratische Absicherung. Ja, der Gesetzentwurf enthält einige sinnvolle Punkte. Die Anpassung an Bundesrecht ist richtig. Die Digitalisierung einzelner Verfahren ist überfällig. Und auch einige Vereinfachungen gehen in die richtige Richtung. Aber seien wir ehrlich: Das sind keine mutigen Reformen. Das ist Verwaltungspflege. Das ist das Nachziehen dessen, was längst hätte passieren müssen. Die eigentliche Frage lautet doch: Wie schaffen wir es, Naturschutzmaßnahmen schneller umzusetzen? Wie bringen wir mehr Tempo in Genehmigungen? Wie sorgen wir dafür, dass Maßnahmen auf der Fläche ankommen? Genau darauf bleibt die Landesregierung die Antwort schuldig. Die Sachverständigen haben deutlich gemacht, dass erheblich mehr Potenzial für Verfahrensbeschleunigung vorhanden ist. Doch anstatt dieses Potenzial zu nutzen, hält die Landesregierung an Strukturen fest, die Verfahren verlängern, Personal binden und Entscheidungen verzögern. Dabei verfügen unsere unteren Naturschutzbehörden und das LANUK längst über die notwendige Expertise. Wer trotzdem immer weitere Beteiligungsschritte fordert, sagt den eigenen Fachleuten letztlich: Wir vertrauen euch nicht. – Das ist kein Bürokratieabbau. Das ist institutionelles Misstrauen. Dieses Misstrauen kostet Zeit. Es kostet Personal. Und es kostet am Ende Naturschutz. Denn jedes Jahr, das ein Verfahren länger dauert, ist ein Jahr, in dem Maßnahmen eben nicht umgesetzt werden. Besonders deutlich wird das beim Wald. Überall in Nordrhein-Westfalen stehen wir vor der Aufgabe, Kalamitätsflächen wieder zu bewalden und klimaangepasste Wälder aufzubauen. Waldbesitzer warten nicht auf weitere Formulare. Sie warten nicht auf zusätzliche Stellungnahmen. Sie warten auf Entscheidungen. Sie brauchen Planungssicherheit. Sie brauchen Verlässlichkeit. Und sie brauchen einen Staat, der ermöglicht, statt verwaltet. Doch genau diesen Staat liefert die Landesregierung nicht. Sie liefert mehr Verfahren, mehr Abstimmung, mehr Verwaltung – und damit genau das Gegenteil dessen, was Nordrhein-Westfalen eigentlich braucht. Noch deutlicher wird die Widersprüchlichkeit beim Thema „Reitabgabe“. Die Transparenzkommission empfiehlt ausdrücklich ihre Abschaffung – eine einfache, konkrete und sofort wirksame Entlastung. Doch was macht die Landesregierung? – Nichts. Die Empfehlung wird ignoriert. Landtag Genau das zeigt das Grundproblem dieses Gesetzentwurfs. Über Bürokratieabbau zu sprechen, reicht nicht. Man muss ihn auch machen. Die Landesregierung kündigt Entlastung an. Aber wenn eine echte Entlastung auf dem Tisch liegt, fehlt plötzlich der Mut. Nordrhein-Westfalen braucht mehr als ein paar kosmetische Korrekturen. Wir brauchen eine politische Haltung – eine Haltung, die Zukunft nicht verwaltet, sondern gestaltet; eine Haltung, die den Menschen vor Ort vertraut; eine Haltung, die Verfahren radikal vereinfacht, Entscheidungen beschleunigt und Innovation ermöglicht. Kurz gesagt: Wir brauchen die Umarmung der Zukunft statt die Absicherung des Status quo. Wir brauchen „Minus fetter Staat“ statt immer neue bürokratische Schleifen. Und wir brauchen eine Landesregierung, die den Mut hat, loszulassen, statt alles bis ins letzte Detail verwalten zu wollen. Genau diesen Mut lässt dieser Gesetzentwurf vermissen. Deshalb bleibt er weit hinter seinen Möglichkeiten zurück. Und deshalb werden wir Freie Demokraten diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Zacharias Schalley AfD
Der Gesetzentwurf verspricht Entlastung und Beschleunigung im Naturschutzrecht. Dies liest sich als Überschrift vielversprechend. Doch die Anhörung zeigt, dass ein schnelleres Verfahren noch keinen tatsächlichen Bürokratieabbau bedeuten muss. Die Familienbetriebe Land und Forst unterscheiden zu Recht zwischen digitalisierter Bearbeitung und geringerem Aufwand für Antragsteller. Der Rheinische Landwirtschafts-Verband warnt sogar vor neuen Prüfpflichten, Kosten und Rechtsunsicherheit. Auch die IHK sieht die Gefahr, dass überörtliche Fachbeiträge ohne förmliches Abwägungsverfahren für Unternehmen zu längeren Verfahren führen. Rechtsanwalt Thomas Mock von der Gesellschaft für Fortschritt in Freiheit verweist zudem auf einen grundsätzlichen Zielkonflikt: Klimapolitik ist nicht automatisch Naturschutz. Insbesondere beim Ausbau von Windindustrieanlagen müssen Eingriffe in Lebensräume, Alleen und den Artenschutz ernst genommen werden. Eine Lockerung des Alleenschutzes, verlängerte Fristen für die Verwendung von Ersatzgeldern und ein unzureichendes Monitoring tatsächlicher Ausgleichsmaßnahmen sind deshalb kritisch zu beurteilen. Dass BUND, NABU und LNU ihrerseits einzelne Änderungen ablehnen, ist anzuerkennen. Offen bleibt aber, wie konsequent dieselben Schutz-14.10.2026 maßstäbe auch gegenüber privilegierten Energievorhaben eingefordert werden. Der Rhein-Kreis Neuss zeigt schließlich am Beispiel des § 75, dass der Wegfall kommunaler Mitentscheidung nicht zwangsläufig Zeit spart: Dort entscheidet bereits ein monatlich tagender Ausschuss ohne nennenswerte Verzögerungen. Die örtliche demokratische Kontrolle würde geschwächt, ohne dass ein entsprechender Beschleunigungsgewinn belegt wäre. Der FDP-Änderungsantrag Drucksache 18/19814 wurde von der AfD mit Enthaltung bedacht; die grundsätzlichen Einwände gegen den Regierungsentwurf bleiben bestehen. Für die AfD gilt: Naturschutz muss dem tatsächlichen Schutz von Arten und Lebensräumen dienen, nicht der bevorzugten Durchsetzung einzelner energiepolitischer Vorhaben. Bürokratieabbau muss Bauern, Waldeigentümer und Unternehmen spürbar entlasten, ohne dass kommunale Mitentscheidungsbefugnisse und wirksame Schutzstandards ausgehöhlt werden. Diesen Maßstab erfüllt der Entwurf nicht. Daher: Ablehnung! Landtag Anlage 6 Zu TOP 23 – Gesetz zur Änderung des Klimaanpassungsgesetzes Nordrhein-Westfalen – zu Protokoll gegebene Reden Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Früher mussten Monitoringdaten, Szenarien und Prognosen vermitteln, was der Klimawandel für NRW bedeutet. Heute ist es konkrete Erfahrung. Dieser Sommer hat uns allen klar gemacht, was stärkere Hitzewellen und Trockenheit in NRW anrichten. Menschen haben darunter gelitten, die Wirtschaft, der Verkehr und die Natur waren davon stark betroffen. In so gut wie jedem Lebensbereich sind Klimawandelfolgen wahrnehmbar. Und besonders betroffen sind dabei vulnerable Gruppen, etwa ältere Menschen oder Kinder. Der Sommer hat nochmals gezeigt, dass wir uns alle an die Folgen des Klimawandels anpassen müssen. Nur so werden wir mit den sich verändernden Klimabedingungen und zunehmenden Wetterextremen leben können. Nordrhein-Westfalen hat bereits seit 2021 das bundesweit erste Klimaanpassungsgesetz. Seit 2024 gilt ein Klimaanpassungsgesetz auf Bundesebene. Mit der vorliegenden Novelle passen wir das Landesrecht an die bundesrechtlichen Vorgaben an und entwickeln es auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen in Nordrhein-Westfalen weiter. Die Landesregierung hat dafür mit der vorliegenden Gesetzesnovelle weitere Voraussetzungen geschaffen, Klimawandelanpassung interdisziplinär, in verschiedenen Handlungsfeldern und ebenenübergreifend zu verankern. Die Novelle passt dafür das Berücksichtigungsgebot an die Formulierungen des Bundesrechts an. Wer Klimaanpassung frühzeitig in Planungen und Abwägungen einbezieht, kann Schäden und hohe Folgekosten vermeiden. Gleichzeitig schaffen wir Verfahrenserleichterungen: Wo Fachgesetze oder Regeln der Technik die Klimaanpassung bereits berücksichtigen, ist keine zusätzliche Prüfung nach dem Berücksichtigungsgebot erforderlich. Das dient dem Bürokratieabbau und vereinfacht die Rechtsanwendung. Wir erweitern zudem den Adressatenkreis von „öffentlichen Stellen“ auf „Träger öffentlicher Aufgaben“. Damit wird die Formulierung an das Berücksichtigungsgebot angeglichen. Auch das Land selbst muss vorangehen. Deshalb enthält die Novelle eine Zielvorgabe zur Klimaanpassung bei landeseigenen Gebäuden und der Verkehrsinfrastruktur. Unsere Infrastruktur muss auch unter veränderten klimatischen Bedingungen verlässlich funktionieren. 14.10.2026 Kommunale Klimaanpassungskonzepte sind eine wesentliche Voraussetzung, um Risiken frühzeitig zu erkennen und Schutzmaßnahmen vorzubereiten. Nur wenn systematisch aufbereitet ist, was zu tun ist, können Maßnahmen priorisiert werden. So können knappe Ressourcen zielgerichtet eingesetzt werden. Denn letztendlich wollen wir alle die zügige Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen, wir wollen dringend etwas gegen Hitzeinseln oder überflutete Straßen und Gebäude unternehmen. Deshalb dient die Novelle insbesondere der Verankerung von Klimaanpassungskonzepten auf kommunaler Ebene. Sie ermächtigt die Landesregierung, in einer Rechtsverordnung die Erstellung kommunaler Klimaanpassungskonzepte zu regeln. Diese Konzepte sollen den Kommunen keine zusätzlichen, losgelösten Planungswelten aufbürden. Vielmehr geht es darum, vorhandene Klimadaten zu nutzen und bereits bestehende Konzepte einzubeziehen, um Doppelarbeit zu vermeiden. Es soll ein abgestimmter Fahrplan zur Klimaanpassung in allen Kommunen NRWs aufgestellt werden. Zu dieser neuen kommunalen Pflichtaufgabe gehört auch ein angemessener finanzieller Ausgleich. Das Land stellt hierfür 20 Millionen Euro zur Verfügung. Die kommunalen Spitzenverbände haben dem Entwurf der Klimaanpassungskonzeptverordnung einschließlich des vorgesehenen Belastungsausgleichs zugestimmt. Die Kommunen erhalten darüber hinaus fachliche Unterstützung. Die Kommunalberatung Klimafolgenanpassung beim LANUK, die die Novelle gesetzlich dauerhaft verankert, stellt Städten und Gemeinden kostenfreie Beratung, Klimadaten, Informationen zu Fördermöglichkeiten und Vernetzungsangebote zur Verfügung. Die Sachverständigenanhörung hier im Landtag hat eine breite Zustimmung zur Weiterentwicklung des Gesetzes gezeigt. Zugleich wurden Fragen nach ausreichend Personal und Finanzen, nach wirksamer Unterstützung der Kommunen sowie nach einer möglichst unbürokratischen Umsetzung aufgeworfen. Diese Hinweise werden bei der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung der Unterstützungsangebote des Landes für die Kommunen berücksichtigt. Mit der Novelle stärken wir die Handlungsfähigkeit der Kommunen, schaffen klare Zuständigkeiten und verbessern die Vorsorge gegen Klimarisiken. Wir wollen nicht erst handeln, wenn der Schaden eingetreten ist, sondern Risiken früh erkennen und Investitionen so planen, dass sie auch unter künftigen Bedingungen funktionieren. Damit schaffen wir resiliente Kommunen, robustere Infrastruktur, und wirtschaftliche Stabilität, um Nordrhein-Westfalen widerstandsfähig und lebenswert zu halten. Landtag
René Schneider SPD
Die Folgen des Klimawandels sind in Nordrhein-Westfalen längst Alltag. Die Flutkatastrophe 2021, die Dürresommer 2018, 2019 und 2022 mit extremem Niedrigwasser an Rhein und Ruhr, das Hochwasser zum Jahreswechsel 2023/24. Die Landesregierung zählt diese Ereignisse in ihrem eigenen Gesetzentwurf auf. Wir alle haben sie vor Ort erlebt. Klimaanpassung heißt deshalb ganz konkret: Menschen schützen, Schäden vermeiden und unsere Infrastruktur widerstandsfähiger machen. Seit Juli 2024 gilt das Bundes-Klimaanpassungsgesetz. Es ist richtig und notwendig, das Landesgesetz daran anzupassen. Der vorliegende Entwurf enthält dafür sinnvolle Ansätze. Künftig sollen bei Planungen und Entscheidungen die konkreten Klimarisiken ausdrücklich benannt werden: Starkregen und Hochwasser, sinkende Grundwasserstände und Trockenheit, Bodenerosion und Hitzeinseln in unseren Städten. Versickerungs-, Speicher- und Verdunstungsflächen sollen so weit wie möglich erhalten bleiben. Und erstmals steht die Entsiegelung im Gesetz. Das ist der richtige Ansatz. Wer Städte und Gemeinden widerstandsfähiger machen will, muss beim Wasserhaushalt anfangen. Wir brauchen Flächen, auf denen Regen versickern kann. Wir brauchen Grün, das kühlt. Und wir müssen die Folgen des Klimawandels bei jeder Planung von Anfang an mitdenken. Auch die Enquetekommission „Wasser in Zeiten der Klimakrise“ hat das im September mit ihren 156 Handlungsempfehlungen deutlich gemacht. Positiv ist auch, dass das Gesetz die soziale Dimension stärker aufgreift. Die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse wird Teil der Klimaanpassungsziele. Und die Zunahme sozialer Ungleichheiten durch den Klimawandel soll verhindert werden. Das ist wichtig. Denn Hitze und Hochwasser treffen nicht alle gleich. Sie treffen Kinder, ältere und kranke Menschen besonders hart. Sie treffen Menschen, die sich keine gut gedämmte Wohnung und keinen schattigen Garten leisten können. Und sie treffen Beschäftigte, die bei 35 Grad draußen arbeiten müssen. Klimaanpassung ist deshalb immer auch Gesundheitsvorsorge. Bei aller Zustimmung zu diesen Zielen bleibt die entscheidende Frage: Was kommt davon in der Praxis an? Ein Gesetz allein macht noch keine Stadt hitzefest. Eine Strategie verhindert noch kein Hochwasser. Und ein Konzept schützt niemanden, solange die Maßnahmen darin nicht umgesetzt werden. 14.10.2026 Genau hier bleibt der Entwurf zu vage. Erstens: die kommunalen Klimaanpassungskonzepte. Bisher wurden sie den Kommunen nur empfohlen. Künftig soll die Landesregierung per Rechtsverordnung festlegen können, wer sie aufstellen muss. Das setzt Bundesrecht um, und flächendeckende Konzepte sind grundsätzlich sinnvoll. Aber wer verpflichtet wird, welche Inhalte gelten und bis wann, das steht nicht in diesem Gesetz. Das soll erst eine spätere Verordnung regeln. Der Landtag stimmt heute also über einen Rahmen ab, dessen Inhalt er nicht kennt. Für das Aufstellen der Konzepte greift die Konnexität. Das ist gut so. Die Landesregierung schätzt die Kosten auf rund 20 Millionen Euro. Der Bund hat sich trotz der Forderung des Bundesrates bisher nicht beteiligt. Doch die eigentliche Arbeit beginnt erst nach dem Konzept. Wer bezahlt die Entsiegelung des Schulhofs, den Baum an der Hauptstraße, das Rückhaltebecken am Ortsrand? Wer stellt das Personal in den Bauämtern? Darauf gibt der Entwurf keine Antwort. Die Landesregierung schreibt sogar ausdrücklich, dass der Verwaltung keine zusätzlichen Kosten entstehen. Und die Kommunalberatung beim LANUK kommt zwar ins Gesetz, aber nur mit den vorhandenen Mitteln. Wer den Kommunen neue Pflichten auferlegt, muss auch dafür sorgen, dass sie diese erfüllen können. Wir brauchen eine dauerhafte und auskömmliche Finanzierung der Maßnahmen. Sonst bleiben die Konzepte Papier. Zweitens: die Vorbildfunktion des Landes. Der neue § 4a soll Landesgebäude und Landesstraßen klimafest machen. Das klingt gut. Im Gesetz steht aber nur, dass sich das Land dies „zum Ziel setzt“, und das „im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel“. Gelten soll es nur, wenn ohnehin gebaut oder saniert wird. Zusätzliche Kosten sollen auch hier nicht entstehen. Wer Vorbild sein will, muss mehr bieten als einen Haushaltsvorbehalt. Drittens: das Monitoring. Dass die Umsetzung überprüft und bei Zielverfehlung nachgesteuert werden soll, ist richtig. Aber die Landesregierung räumt selbst ein, dass damit „kein Automatismus“ verbunden ist. Und anders als der Bund verzichtet sie ausdrücklich auf verbindliche, messbare Ziele. Wie will man eine Zielverfehlung feststellen, wenn es keine messbaren Ziele gibt? Ein Monitoring ohne messbare Ziele dokumentiert, aber es steuert nicht. Gleichzeitig dürfen neue Vorgaben nicht zu unnötiger Bürokratie führen. Viele Kommunen haben längst eigene Konzepte. Die müssen anerkannt werden, damit niemand Arbeit doppelt macht. Landtag Vorhandene Daten aus dem Klimaatlas NRW sollten konsequent genutzt werden. Die Anhörung hat gezeigt: Die stärkere gesetzliche Verankerung der Klimaanpassung wird grundsätzlich begrüßt. Die Sachverständigen haben aber auch klar auf die offenen Fragen bei Umsetzung und Finanzierung hingewiesen. Diese Hinweise hat die Koalition nicht aufgegriffen. Unsere Position ist deshalb klar. Wir brauchen messbare Ziele und die Mittel, um sie zu erreichen. Wir brauchen gute Konzepte und vor allem wirksame Maßnahmen. Und wir brauchen ein Monitoring, das Folgen hat. Der Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung, aber er bleibt auf halber Strecke stehen. Deshalb werden wir uns enthalten. Unser Maßstab bleibt: Klimaanpassung darf nicht bei neuen Paragrafen stehen bleiben. Sie muss das Leben der Menschen sicherer machen – in unseren Städten, in unseren Dörfern und überall in Nordrhein-Westfalen.
Astrid Vogelheim GRÜNE
Der vergangene Sommer hat mit flächendeckender Dürre und extremer Hitze erneut gezeigt, wie dringend notwendig Klimaanpassungsmaßnahmen sind. In NRW besteht für rund 7,5 Millionen Menschen – fast die Hälfte der Bevölkerung – ein besonders dringender Handlungsbedarf in Bezug auf die Hitzebelastung in dicht besiedelten Bereichen. Wir nehmen die Aufgabe sehr ernst, Mensch und Ökosysteme überall im Land vor den Auswirkungen der Klimakrise zu schützen. Mit der vorliegenden Novelle harmonisieren wir das Landes- mit dem Bundes-Klimaanpassungsgesetz und entwickeln es auf Basis der Erfahrungen der vergangenen Jahre weiter. Bei der öffentlichen Planung von Infrastrukturprojekten, in der Stadtentwicklung und bei Investitionen ist Klimaanpassung nun verbindlich, wozu wir uns auch bei landeseigenen Gebäuden und Verkehrsinfrastruktur verpflichten. Wir erweitern den Adressatenkreis des Gesetzes und beziehen nicht nur öffentliche Stellen darin ein, sondern auch Träger öffentlicher Aufgaben; also auch private Akteure, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, denn Klimaanpassung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Alle 396 Kommunen in NRW sind nun verpflichtet, sich für den Klimawandel zu rüsten und bis 2029 flächendeckend Klimaanpassungskonzepte zu erarbeiten. Bislang haben erst 100 Kommunen in NRW vollständige oder in Teilbereichen fertige Klimaanpassungskonzepte erstellt; meistens handelt es sich dabei um größere oder mittelgroße 14.10.2026 Städte. Bei weiteren rund 30 Kommunen ist ein Konzept in Arbeit. In vielen Kommunen fehlen allerdings die finanziellen Mittel, sich mit dem Thema systematisch auseinanderzusetzen. Es ist jedoch notwendig, sich insbesondere auf der kommunalen Ebene mit Klimaanpassung auseinanderzusetzen, denn die örtlichen Begebenheiten sind überall ein wenig anders und erfordern jeweils passgenaue Maßnahmen. Eine der drängendsten Fragen bei der Novellierung des Gesetzes war daher: Wie soll eine Kommune auch noch ein Klimaanpassungskonzept finanzieren, wenn sie beispielsweise in der Haushaltssicherung ist? Deshalb ist ein Dreiklang aus Unterstützung vonseiten des Landes für die Kommunen vorgesehen: Finanzierung, langfristige Beratung, passgenaue Daten. Das Land stellt den Kommunen insgesamt 20 Millionen Euro bis 2029 für die Erstellung eigener Klimaanpassungskonzepte zur Verfügung. Die Kommunalberatung Klimafolgenanpassung, die zum 1. Januar 2024 beim LANUK eingerichtet wurde, wird zudem ausdrücklich im Gesetz verankert, wodurch Städte und Gemeinden langfristig Unterstützung durch Daten, Beratung, Förderinformationen und die Vernetzung untereinander erhalten. Zusätzlich liefert das LANUK den Kommunen und den Planungsbehörden mit der neuen Klimaanalyse eine deutlich verbesserte Datengrundlage. Im Vergleich zur ersten landesweiten Klimaanalyse aus dem Jahr 2018 wurde die Untersuchung grundlegend weiterentwickelt und höher aufgelöst. Kleinräumige Unterschiede innerhalb von Städten und Gemeinden werden dadurch deutlich besser sichtbar. Mit diesem Klimaatlas stehen den Kommunen alle wesentlichen Daten zur Verfügung, um ein lokal angepasstes Klimafolgenanpassungskonzept zu erstellen. Bei der Umsetzung geht Klimafolgenanpassung Hand in Hand mit Klimaschutz, denn viele Maßnahmen wirken doppelt und zahlen auch auf den Klimaschutz in NRW ein. Wir setzen sowohl beim Thema „Hitze“ als auch beim Schutz vor Hochwasser auf weniger Grau und mehr Grün; wir priorisieren natürliche Klimaanpassungsmaßnahmen, die gleichzeitig zur Kühlung, zum Artenschutz, zur Renaturierung geschädigter Ökosysteme und zum Hochwasserschutz beitragen können.
Dietmar Brockes FDP
Nordrhein-Westfalen muss sich auf die Folgen des Klimawandels einstellen. Hitzewellen belasten unsere Städte. Starkregenereignisse gefährden Menschen, Unternehmen und Infrastruktur. Kritische Einrichtungen müssen widerstandsfähiger Landtag werden. Wer die Realität anerkennt, kommt an der Klimaanpassung nicht vorbei. Deshalb unterstützen wir Freie Demokraten ausdrücklich das Ziel, unser Land besser auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten, und deshalb haben wir als Freie Demokraten in der letzten Legislaturperiode auch das bundesweit erste Klimaanpassungsgesetz auf den Weg gebracht. Aber die eigentliche Frage lautet nicht, ob wir handeln. Die eigentliche Frage lautet, wie wir handeln. Genau hier offenbart die Anhörung die Schwächen dieses Gesetzentwurfs. Denn die Sachverständigen haben nicht nur die Notwendigkeit von Klimaanpassung bestätigt. Sie haben auch eindringlich davor gewarnt, den richtigen Zweck mit den falschen Mitteln zu verfolgen. Die Botschaft der Anhörung war bemerkenswert eindeutig. Mehrfach wurde angemahnt, nur die tatsächlich erforderlichen Daten zu erheben. Mehrfach wurde vor zusätzlichen Berichtspflichten gewarnt. Mehrfach wurde kritisiert, dass neue Abwägungs- und Verwaltungsprozesse entstehen könnten. Und mehrfach wurde betont, dass der Erfolg der Klimaanpassung nicht an der Zahl neuer Konzepte gemessen werden darf, sondern an den Maßnahmen gemessen werden muss, die tatsächlich vor Ort umgesetzt werden. Genau hier liegt der grundlegende Unterschied zwischen Schwarz-Grün und der FDP. Schwarz-Grün glaubt offenbar, dass ein Problem umso besser gelöst wird, je mehr Berichte geschrieben, Konzepte erstellt und Verfahren eingeführt werden. Wir glauben das Gegenteil. Die Menschen werden nicht durch Papier vor Hitze geschützt. Sie werden nicht durch Verwaltungsakten vor Starkregen geschützt. Und sie werden nicht durch neue Berichtspflichten vor den Folgen des Klimawandels geschützt. Geschützt werden sie durch konkrete Maßnahmen: durch mehr Stadtgrün, durch einen besseren Wasserrückhalt, durch klimaresiliente Infrastruktur, durch schnellere Planung und schnellere Umsetzung – kurz gesagt: durch Handeln statt Verwalten. Die Anhörung hat außerdem deutlich gemacht, dass viele Kommunen bereits heute an ihre personellen und finanziellen Grenzen stoßen. Wer diesen Kommunen immer neue Aufgaben auferlegt, muss sich die Frage gefallen lassen, wann sie diese eigentlich noch umsetzen sollen. Was hilft der beste Bericht, wenn das Personal fehlt, um konkrete Maßnahmen auf den Weg zu bringen? Was hilft die schönste Strategie, wenn die Umsetzung an bürokratischen Vorgaben scheitert? Und was hilft ein weiteres Gesetz, wenn die Kommunen am Ende mehr Zeit mit Formularen als mit Klimaanpassung verbringen? 14.10.2026 Genau deshalb brauchen wir einen anderen Ansatz. Unser Leitmotiv lautet: Umarmung der Zukunft. Wir setzen auf Innovation statt auf Misstrauen, auf digitale Lösungen statt auf analoge Bürokratie, auf kommunale Handlungsspielräume statt auf immer neue Vorgaben aus Düsseldorf. Wir wollen die Menschen und Kommunen befähigen, Probleme zu lösen, statt sie mit zusätzlichen Pflichten zu überziehen. Und wir stehen für ein zweites Leitmotiv: Minus fetter Staat. Denn die Herausforderungen des Klimawandels werden nicht dadurch kleiner, dass der Staatsapparat immer größer wird. Ein größerer Verwaltungsapparat schafft keinen zusätzlichen Baum. Er entsiegelt keinen Quadratmeter Fläche. Er hält keinen Liter Wasser zurück. Er schützt keine Bürgerin und keinen Bürger vor der nächsten Hitzewelle. Ein handlungsfähiger Staat tut genau das. Deshalb müssen wir Politik daran messen, ob sie Ergebnisse schafft, und nicht daran, wie viele neue Prozesse sie produziert. Die Zielrichtung des Gesetzentwurfs ist richtig. Die Notwendigkeit von Klimaanpassung steht außer Frage. Doch nach dieser Anhörung bleiben erhebliche Zweifel, ob dieser Gesetzentwurf die richtige Balance zwischen notwendiger Vorsorge und zusätzlicher Bürokratie findet. Wir hätten uns mehr Vertrauen in die Kommunen, mehr Fokus auf Umsetzung und mehr Mut zur Entrümpelung bestehender Verfahren gewünscht. Nordrhein-Westfalen braucht eine Politik, die Zukunft gestaltet, statt Verwaltung aufzublähen. Nordrhein-Westfalen braucht mehr Umsetzung und weniger Bürokratie. Nordrhein-Westfalen braucht die Umarmung der Zukunft statt den Reflex nach immer mehr Staat. Deshalb werden wir uns bei diesem Gesetzentwurf enthalten.
Zacharias Schalley AfD
Die im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehene Novellierung des Klimaanpassungsgesetzes wird vor allem mit der Angleichung an das Bundes-Klimaanpassungsgesetz begründet. Eine Harmonisierung bestehender Vorschriften mag zweckmäßig sein. Daraus folgt jedoch nicht, dass der Landesgesetzgeber weitere Steuerungs-, Planungs- und Berichtspflichten ohne nachgewiesenen Zusatznutzen schaffen müsste. Hochwasser-, Starkregen-, Hitze- und Dürrevorsorge sind zweifellos Aufgaben praktischer Daseinsvorsorge. Vonseiten der AfD ist jedoch zwischen wirksamer Gefahrenabwehr und einer bloßen Ausweitung klimapolitischer Verwaltung zu unterscheiden. Landtag Besonders bedenklich ist § 5 Abs. 3: An die Stelle der bisherigen Empfehlung kommunaler Klimaanpassungskonzepte tritt eine Verordnungsermächtigung, mit der die Landesregierung künftig zuständige Stellen und Anforderungen verbindlich bestimmen kann. Die entscheidenden Belastungen werden damit erst nach der parlamentarischen Entscheidung konkretisiert. Zwar sieht der Entwurf einen Belastungsausgleich vor. Die Landesregierung beziffert die voraussichtlichen Kosten der Konzepterstellung auf rund 20 Millionen Euro und plant für 2027 bis 2029 jeweils 6,7 Millionen Euro ein; eine Beteiligung des Bundes steht nach eigener Aussage noch aus – siehe Drucksache 18/18827, Seite 2. Dass zusätzliche Kosten zunächst verneint werden, obwohl künftige Verpflichtungen ausdrücklich vorgesehen sind, überzeugt daher nur formal. Die kommunalen Spitzenverbände begrüßen zwar die Zielrichtung, verlangen aber ausdrücklich eine gesicherte Finanzierung nicht nur der Konzepte, sondern auch ihrer Umsetzung und der notwendigen Personalressourcen – siehe Stellungnahme 18/3967, Seite 2. Gerade dieser Einwand trifft den Kern: Ein weiterer Plan schützt weder eine Brücke vor Unterspülung noch ein Wohngebiet vor Überflutung. Ohne einsatzfähige Warnsysteme, unterhaltene Entwässerungsanlagen, tragfähige Hochwasserschutzmaßnahmen und eine funktionierende Infrastruktur droht die Konzepterstellung zum Selbstzweck zu werden. Auch die kritischen Stellungnahmen von Manfred Brugger und Dr. Martin Wehlan von der Gesellschaft für Fortschritt in Freiheit verdienen Beachtung. Brugger bemängelt insbesondere eine unzureichende Folgen- und Alternativenprüfung; Wehlan verweist auf die bereits vorhandenen Instrumente des Bau-, Hochwasser- und Katastrophenschutzrechts – siehe Stellungnahme 18/3977 und Stellungnahme 18/3987. Die Aussage „Alternativen: Keine“ in der Gesetzesbegründung – siehe Drucksache 18/18827, Seite 1 – ersetzt keine Prüfung, ob zielgenauere, freiwillige oder fachrechtlich bereits mögliche Maßnahmen mit geringerem Verwaltungsaufwand denselben Schutz erreichen könnten. Die erweiterten Berücksichtigungsgebote des § 6, das Monitoring mit Nachsteuerung nach § 9 sowie die Beratungs- und Beteiligungsstrukturen mögen jeweils für sich nachvollziehbare Elemente enthalten. Der Gesetzgeber muss aber prüfen, inwieweit dadurch bereits bestehende Prüfungen und Fachplanungen verdoppelt werden. Die Landesregierung verfügt schließlich bereits über eine Klimaanpassungsstrategie 2024 bis 2029. Ebenso wenig wird eine konkrete Schutzwirkung dadurch belegt, dass der Gesetzentwurf zusätz-14.10.2026 liche Gleichstellungsanforderungen für den Klimaanpassungsbeirat aufgreift – siehe § 11. Fachliche Eignung, örtliche Risikolage und tatsächliche Wirksamkeit müssen im Mittelpunkt stehen. Zusammenfassend muss kritisch angemerkt werden, dass der Gesetzentwurf den Nachweis eines angemessenen Verhältnisses zwischen zusätzlichem Verwaltungsaufwand und konkretem Schutzgewinn schuldig bleibt. Die AfD befürwortet praktische Gefahrenabwehr, resilienten Hochwasserschutz und funktionierende Infrastruktur, lehnt die Ausweitung unbestimmter Steuerungs- und Berichtspflichten aber ab. Folgende Unterscheidung hält die AfD dabei für entscheidend: Nicht die Zahl neuer Konzepte, sondern die messbare Verringerung von Schäden muss den Maßstab verantwortlicher Politik bilden. Die AfD-Fraktion lehnt den Gesetzentwurf deshalb entschieden ab. Er eröffnet zusätzliche Verpflichtungen für die kommunale Ebene, verschiebt wesentliche Einzelheiten auf spätere Rechtsverordnungen und lässt die dauerhafte Finanzierung konkreter Schutzmaßnahmen offen. Statt neue Verwaltungsmechanismen zu verstetigen, müssen bestehende Instrumente überprüft, Doppelstrukturen vermieden und verfügbare Mittel vorrangig in wirksamen Schutz von Menschen, Eigentum und Infrastruktur gelenkt werden. Landtag Anlage 7 Zu TOP 24 – Achtes Gesetz zur Entlastung von Bürgern und Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen – Gesetz zur Modernisierung des nordrhein-westfälischen Verkündungswesens – zu Protokoll gegebene Rede
Herbert Reul
Seit 1946 werden Gesetze und Rechtsverordnungen im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land verkündet. Das sieht die Landesverfassung in Art. 71 so vor. Das bedeutet: Ohne Verkündung gibt es keine Gesetze – und zwar ausschließlich in gedruckter Form. Aber die Zeiten ändern sich bekanntlich. Nach 80 Jahren Landesgeschichte ist es an der Zeit, den Prozess der Verkündung zu modernisieren. Denn das gedruckte Gesetz- und Verordnungsblatt hat sich allmählich überlebt. Es wird immer weniger gelesen. 2024 hatte das Blatt nicht einmal mehr 1.000 Abonnenten. Die meisten Leute – vor allem Bürgerinnen und Bürger – schauen sowieso auf der Internetseite „recht.nrw.de“ nach, wenn sie sich über die neuesten Gesetze informieren möchten. Dieser Wirklichkeit wollen wir mit dem vorgelegten Gesetzentwurf aufgreifen. Künftig sollen die Gesetze ausschließlich im Internet verkündet werden. Der Gesetzentwurf schafft dafür eine klare Grundlage. Er bestätigt, dass das Gesetz- und Verordnungsblatt so, wie es die Landesverfassung festlegt, das Verkündungsmedium für Gesetze und Verordnungen bleibt. Das Gesetz- und Verordnungsblatt wird künftig jedoch ausschließlich digital auf der Internetseite recht.nrw.de erscheinen. Positiver Nebeneffekt: Diese Umstellung spart Geld. In den letzten zehn Jahren hat das Land für die Verkündung auf Papier durchschnittlich 188.000 Euro jährlich bezahlt. Die Kosten entstehen in erster Linie durch den Druck und den Vertrieb. Beides entfällt durch die Verkündung im Internet. Indem wir die Blätter nicht mehr auf Papier vertreiben, entlasten wir natürlich auch alle, die das Gesetz- und Verordnungsblatt im Abonnement bezogen haben. Im Internet wird der Abruf kostenfrei für alle Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie Verbände möglich sein, und das unmittelbar am Tag der Verkündung selbst. Ein ganz zentraler Punkt dieses Gesetzes betrifft auch ein Thema, das mir ganz besonders am Herzen liegt: die Krisenresilienz. Sie erinnern sich: Zur Bewältigung der Coronalage mussten häufig sehr 14.10.2026 schnell Regeln angepasst und zum Zwecke der Verkündung erst noch gedruckt werden. Das war ganz schön schwerfällig. Mit der Internetverkündung können wir viel schneller und flexibler auf Krisen reagieren. Und auch, wenn zum Beispiel das Internet mal ausfällt, hält das Gesetz eine Lösung bereit: Dann kann ausnahmsweise auf Papier verkündet werden – oder notfalls noch auf anderem Wege. Wir haben also auch einen Rückfallmechanismus für Krisen und Notfälle eingebaut.
