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Stephan Wolters

CDU 14.10.2026 Sitzungen 18/132

Wir beraten heute den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung verbands- und wasserrechtlicher Vorschriften. Es geht um nicht weniger als die Frage, ob unsere Wasserwirtschaft den Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte gewachsen ist: Klimawandel, Hochwasserschutz, Energieversorgung, Flächenrecycling und Altlastensanierung. Nordrhein-Westfalen steht vor immensen Zukunftsaufgaben. Die Kommunalabwasserrichtlinie der EU, der Pakt für Hochwasserschutz und die Pflicht zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm setzen klare Rahmenbedingungen. Die Landesregierung reagiert darauf mit einem Bündel von Änderungen, das unsere bewährten Wasserverbände und den AAV stärkt und Verfahren beschleunigt. Das ist richtig und notwendig. Landtag Ich möchte drei Punkte hervorheben. Erstens: Stärkung der Wasserverbände beim Hochwasserschutz und bei erneuerbaren Energien. Die sondergesetzlichen Wasserverbände – Aggerverband, Wasserverband Eifel-Rur, Emschergenossenschaft, Erftverband, Lippeverband, Niersverband, Ruhrverband und Wupperverband – erhalten einen erweiterten Aufgabenkatalog. Sie können künftig ausdrücklich Maßnahmen des Hochwasserschutzes an oberirdischen Gewässern übernehmen und die Zusammenarbeit im Hochwasserschutz koordinieren. Damit nutzen wir die vorhandene Fachkompetenz und die flussgebietsweiten Strukturen dieser Verbände besser, statt überall neue Strukturen zu schaffen. Gleichzeitig werden ihre Möglichkeiten zur Eigenenergieerzeugung aus erneuerbaren Quellen ausgebaut. Die Verbände können Anlagen zur Energieerzeugung und -speicherung betreiben, sich an Anlagen Dritter beteiligen und – in angemessenem Umfang – auch Dritte mit erneuerbarer Energie versorgen. Das erhöht die Resilienz kritischer Infrastruktur wie Kläranlagen und leistet einen Beitrag zu den Klimaschutzzielen des Landes. Zweitens: Der Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung, der AAV, wird rechtlich und finanziell gestärkt. Flächenrecycling und Altlastensanierung sind zentrale Bausteine einer nachhaltigen Stadt- und Flächenentwicklung. Der AAV ist hier seit Jahren ein gefragter Partner der Kommunen. Der Gesetzentwurf präzisiert seine Aufgaben, erleichtert Sanierungsuntersuchungen und stellt klar, dass der Verband bei der Reaktivierung kommunaler Brachflächen angemessen am Marktwert der aufbereiteten Grundstücke beteiligt wird. Entscheidend ist aber: Die Beiträge der kommunalen Mitglieder und des Landes werden dauerhaft angehoben. Für die Kreise und kreisfreien Städte steigt der Beitrag auf 0,08 Euro pro Einwohner, der Landesbeitrag auf 9 Millionen Euro, finanziert aus dem Wasserentnahmeentgelt. Damit wird aus immer wiederkehrenden „Sondermitteln“ eine verlässliche Grundlage. Der AAV erhält Planungssicherheit, um mehr Projekte zu realisieren – ohne den Landeshaushalt zusätzlich zu belasten. Drittens: Anpassungen im Landeswassergesetz und im Abwasserabgabengesetz schaffen mehr Rechtssicherheit und beschleunigen Verfahren. Mit dem neuen § 22a LWG werden die europäischen Vorgaben für Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen – etwa Wasserkraft, Geothermie oder Solaranlagen auf Gewässern – auch im Landesrecht umgesetzt. Verfahren werden zeitlich klar strukturiert, Fristen defi-14.10.2026 niert, und die Regelungen werden mit den bundesrechtlichen Vorgaben verzahnt. Die Kosten der Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm werden ausdrücklich als ansatzfähig in der Abwassergebühr festgeschrieben. Das gibt den Kommunen und Verbänden die notwendige Sicherheit, jetzt in entsprechende Anlagen zu investieren, damit wir die bundesrechtlichen Pflichten ab 2029 einhalten können. Im Abwasserabgabengesetz Nordrhein-Westfalen wird die Methode zur Ermittlung der Jahresschmutzwassermenge künftig per Rechtsverordnung geregelt. Das bewährte Verfahren aus der Verwaltungsvorschrift wird damit für Einleiter und Behörden verbindlich. Zugleich wird die Festsetzungsfrist so angepasst, dass Abgaben nicht „ewig“ festgesetzt werden können, wenn Erklärungen fehlen – ein Plus an Rechtsklarheit und Abgabengerechtigkeit. Dieser Gesetzentwurf ist kein großer Systemwechsel, sondern eine sorgfältige Weiterentwicklung unseres Wasserrechts. Er stärkt leistungsfähige Strukturen, schafft Planungssicherheit für Kommunen und Verbände, setzt europäische Vorgaben um und trägt zu Klimaschutz und Hochwassersicherheit bei – ohne neue Aufgaben auf die Kommunen abzuwälzen und ohne zusätzliche Belastungen für Unternehmen und private Haushalte. Für die CDU-Fraktion ist klar: Eine moderne Wasserwirtschaft braucht starke Verbände, klare Zuständigkeiten und verlässliche Finanzierung. Der vorliegende Entwurf geht in diese Richtung. Ich werbe daher um Ihre Unterstützung in den weiteren Beratungen und für eine zügige Verabschiedung dieses Gesetzes.

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