Astrid Vogelheim
Mit der Novelle der verbands- und wasserrechtlichen Vorschriften stärken wir den Hochwasserschutz, beschleunigen die Anpassung an Klimafolgen, schaffen wichtige Voraussetzungen für einen funktionierenden Phosphorkreislauf und stärken die Altlastensanierung. Die Rahmenbedingungen für Kommunen und Wasserverbände verändern sich durch die Auswirkungen der Klimakrise – mit der Novelle unterstützen wir sie dabei, ihre Aufgaben weiterhin verlässlich zu erfüllen. 14.10.2026 Gerade angesichts zunehmender Starkregenund Hochwasserereignisse brauchen wir schnelle und koordinierte Lösungen. Gemäß dem Pakt für Hochwasserschutz schaffen wir mit der Novelle dafür bessere Strukturen. Im Zentrum stehen dabei die Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten der Wasserverbände, die dadurch ihre Kompetenzen stärker für den Hochwasserschutz einsetzen können; ausdrücklich auch für Maßnahmen des ökologischen Hochwasserschutzes. Wir stärken die Wasserverbände zudem in der Koordination: Sie können künftig auch verbandsgebietsübergreifend tätig werden. Dabei ist wichtig zu erwähnen: Wir schaffen neue Möglichkeiten, aber keine neuen Pflichten; die Entscheidung, die neuen Aufgaben wahrzunehmen, liegt bei den Verbänden und Kommunen. Eine weitere wichtige Neuerung ist die Ausweitung der Möglichkeiten zur Eigenenergieversorgung und zur Versorgung Dritter mit erneuerbaren Energien. Gerade Kläranlagen mit ihrem hohen Energiebedarf können durch den Einsatz selbst erzeugter regenerativer Energien Kosten senken, was nicht nur einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz leistet, sondern auch die Versorgungssicherheit erhöht. Beim Flächenrecycling und bei der Altlastensanierung werden die Kommunen durch den Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung (AAV) unterstützt. Die Novelle erhöht den gesetzlichen Finanzierungsbeitrag des Landes an den AAV, denn die Zahl der sanierungsbedürftigen Flächen steigt kontinuierlich. Wir bedanken uns bei den Kommunen für die Bereitschaft, ihre Beiträge ebenfalls anzupassen! Mit Blick auf die Phosphorrückgewinnung schaffen wir ebenfalls Klarheit und bauen ein maßgebliches Investitionshemmnis ab: Ab 2029 ist die Rückgewinnung von Phosphor für viele Kläranlagen verpflichtend; durch die Änderung im Landeswassergesetz können die Kosten für entsprechende Anlagen künftig bei den Abwassergebühren berücksichtigt werden. Wir schaffen damit schon jetzt die Voraussetzungen für funktionierende Stoffkreisläufe. Phosphor ist ein endlicher Rohstoff und zugleich von globalen Lieferketten abhängig. Eine sichere Versorgung dient auch unserer Ernährungssicherheit und der Zukunftsfähigkeit unserer Landwirtschaft. Die schriftliche Anhörung hat insgesamt eine sehr breite Zustimmung zu den vorgesehenen Änderungen gezeigt. Wir sehen jetzt schon, dass die vorliegende Novelle vieles miteinander verzahnt, was vorher nicht ausreichend verbunden war: Sie ist ein wichtiger Baustein für vorsorgenden Hochwasserschutz, Klimaanpassung und nachhaltige Wasserwirtschaft. Sie gibt den Akteur*innen vor Landtag Ort neue Möglichkeiten, ohne ihnen zusätzliche Pflichten aufzuerlegen. Und sie verbindet ökologische Verantwortung mit konkreter Unterstützung für Kommunen und Wasserverbände. Damit sorgen wir für mehr Klimaresilienz und tun einen wichtigen Schritt hin zum Bewahren unserer wertvollen Ressource „Wasser“ in Nordrhein-Westfalen.
