Marco Schmitz
Wir stehen demografisch vor großen Herausforderungen. Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen wird bis zum Jahr 2055 bundesweit um bis zu 2,2 Millionen steigen, so die Prognosen des Statistischen Bundesamtes. Dieser Anstieg stellt uns vor eine große gesellschaftspolitische Aufgabe, die wir nur gemeinsam bewältigen können. Um den wachsenden Bedarf an Pflege und Betreuung auch künftig decken zu können, müssen wir schon heute die notwendigen Weichen stellen. Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser müssen in die Lage versetzt werden, diesen Herausforderungen gerecht zu werden. Dabei wird es nicht ausreichen, allein die Zahl der Pflegekräfte zu erhöhen. Wir brauchen zusätzlich eine kompetenzorientierte Aufgabenverteilung und damit eine sinnvolle Ergänzung der unterschiedlichen Qualifikationen in der Pflege. Mit dem Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG) hat der Bund erstmals bundeseinheitliche Vorgaben für die Ausbildung zur Pflegefachassistenz geschaffen und die bisher geltenden landesrechtlichen Regelungen abgelöst. Daraus ergibt sich auch für Nordrhein-Westfalen die Notwendigkeit, das Landesrecht entsprechend anzupassen. Dieser Notwendigkeit tragen wir mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf Rechnung. Wir nehmen die erforderlichen Anpassungen vor und nutzen zugleich die durch das Bundesrecht eröffneten Gestaltungsspielräume sinnvoll und im Interesse einer zukunftsfesten Pflege. Mit dem Landesumsetzungsgesetz Pflegefachassistenz NRW schaffen wir die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen für eine moderne und bedarfsgerechte Pflegefachassistenzausbildung in Nordrhein-Westfalen. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
