Dr. Martin Vincentz
Die Pflege in Nordrhein-Westfalen steht vor erheblichen Herausforderungen. Der demografische Wandel lässt den Bedarf an Pflegeleistungen steigen. Pflegekräfte arbeiten vielerorts an der Belastungsgrenze, Einrichtungen kämpfen mit den Auswirkungen des Fachkräftemangels und für immer mehr Familien stellt sich die Frage, ob die Versorgung ihrer pflegebedürftigen Angehörigen auch in Zukunft gesichert sein wird. Vor diesem Hintergrund ist die Ausbildung der Pflegefachassistenten zweifellos ein wichtiges Thema. Wir brauchen qualifiziertes Personal, eine klare Aufgabenverteilung und verlässliche Rahmenbedingungen für diejenigen, die täglich Verantwortung für pflegebedürftige Menschen übernehmen. Entscheidend ist allerdings nicht, wie viele Gesetze und Verordnungen wir verabschieden. Entscheidend ist, ob am Ende mehr qualifiziertes Personal zur Verfügung steht, die Arbeitsbedingungen verbessert werden und die Pflegebedürftigen eine verlässliche Versorgung erhalten. Genau daran muss sich der vorliegende Gesetzentwurf messen lassen. Mit dem Pflegefachassistenzgesetz des Bundes wird eine bundeseinheitliche Ausbildung geschaffen, die die bisherigen landesrechtlichen Ausbildungsgänge ablöst. Die Ausbildung ist grundsätzlich auf 18 Monate angelegt. Nordrhein-Westfalen muss nun die landesrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung schaffen. Das ist zunächst eine nachvollziehbare Aufgabe. Die Landesregierung passt Zuständigkeiten an, führt Regelungen für die neue Ausbildung ein und bündelt Vorschriften zur Durchführung der Pflegeausbildungen. Aber eine technische Umsetzung ist noch keine pflegepolitische Erfolgsgeschichte. Die entscheidende Frage lautet: Wie wird aus einer neuen Ausbildungsstruktur ein tatsächlicher Gewinn für die pflegerische Versorgung in unserem Land? Landtag Der Gesetzentwurf beantwortet diese Frage nur teilweise. Er schafft rechtliche Rahmenbedingungen. Er legt aber noch keinen umfassenden politischen Fahrplan vor, mit dem die Landesregierung nachvollziehbar nachweisen könnte, dass zusätzliche Ausbildungskapazitäten entstehen, mehr Menschen erfolgreich ihre Ausbildung abschließen und die Einrichtungen tatsächlich personell entlastet werden. Wir erwarten deshalb, dass die Landesregierung die praktische Wirkung ihrer Maßnahmen in den Mittelpunkt stellt. Pflegepolitik muss sich an Ergebnissen messen lassen – nicht an der Zahl neu formulierter Paragrafen. Ein zweiter Punkt betrifft die Qualität der Ausbildung. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Verhältnis hauptberuflicher Lehrkräfte zu den Ausbildungsplätzen bis zum 31. Dezember 2029 mindestens einer Vollzeitstelle auf 25 Ausbildungsplätze entsprechen muss. Eine Kursgröße von grundsätzlich 25 Auszubildenden ist vorgesehen; unter bestimmten Voraussetzungen können Kurse mit bis zu 28 Teilnehmern zugelassen werden. Genau hier wird es kritisch. Übergangsregelungen könnten notwendig werden, wenn qualifiziertes Lehrpersonal fehlt. Es wäre auch nicht sinnvoll, Ausbildungsplätze allein deshalb ungenutzt zu lassen, weil eine kurzfristig nicht erfüllbare Personalvorgabe den Ausbildungsbetrieb verhindert. Die Landesregierung selbst betont in ihrer Begründung die Bedeutung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Auszubildenden und Pflegefachpersonal. Sie verweist dabei auf eine Relation von einer auszubildenden Person zu zwei Pflegefachkräften in Vollzeitäquivalenten als wichtigen Maßstab für eine qualitativ hochwertige praktische Ausbildung. Dann muss die Landesregierung aber auch dafür sorgen, dass diese Anforderungen im Alltag tatsächlich eingehalten werden können. Ausbildungsqualität darf nicht allein auf dem Papier stehen. Wir brauchen deshalb eine transparente Überprüfung der Übergangsregelungen und eine klare Perspektive, wie die personelle Ausstattung der Pflegeschulen nachhaltig verbessert werden soll. Kritisch sehen wir außerdem die vorgesehene Erweiterung der Verordnungsermächtigungen. Die Landesregierung möchte zahlreiche Einzelheiten der Ausbildung künftig durch Rechtsverordnung regeln können. Das betrifft unter anderem Lehrpläne, Anforderungen an Pflegeschulen und Praxiseinrichtungen, Qualifikationen der Praxisanleitung sowie digitale und selbstgesteuerte Lernformate. Es ist richtig, dass eine Landesregierung auf praktische Probleme reagieren können muss. Nicht 14.10.2026 jede organisatorische Einzelheit gehört in ein Gesetz. Eine gewisse Flexibilität kann helfen, unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Flexibilität darf allerdings nicht dazu führen, dass wesentliche Entscheidungen über die Ausbildung zunehmend außerhalb der parlamentarischen Beratung getroffen werden. Wenn Lehrpläne, Ausbildungsanforderungen und Qualitätsmaßstäbe verändert werden, geht es nicht um belanglose Verwaltungsdetails. Es geht um die Qualifikation künftiger Pflegekräfte und damit um die Qualität der Versorgung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Wir erwarten daher, dass wesentliche Änderungen transparent begründet, ihre Auswirkungen nachvollziehbar dargestellt und die Erfahrungen aus der Praxis systematisch berücksichtigt werden. Der Landtag muss seiner politischen Kontrollfunktion wirksam nachkommen können. Hinzu kommt ein weiterer Punkt: Die bisherige Berichtspflicht zur Wirksamkeit des Landesausführungsgesetzes Pflegeberufe soll entfallen. Auch die Landesregierung begründet die Änderungen unter anderem mit der Vereinfachung und Neuordnung der bestehenden Regelungen. Bürokratieabbau ist grundsätzlich sinnvoll. Aber Bürokratieabbau darf nicht mit dem Abbau notwendiger Erfolgskontrollen verwechselt werden. Gerade wenn sich die Ausbildungslandschaft grundlegend verändert, muss überprüft werden, ob die neuen Regelungen ihre Ziele erreichen. Wie viele Ausbildungsplätze werden angeboten? Wie viele davon sind tatsächlich besetzt? Wie viele Auszubildende bestehen ihre Prüfungen? Wo fehlen Lehrkräfte und geeignete Praxiseinrichtungen? Und welche Schwierigkeiten berichten die Pflegeeinrichtungen? Solche Fragen müssen beantwortet werden können. Wer politische Maßnahmen beschließt, muss auch bereit sein, ihre Ergebnisse überprüfen zu lassen. Nicht zuletzt ist auch bei der Finanzierung eine sorgfältige Betrachtung erforderlich. Die Pflegefachassistenzausbildung wird in die Finanzierungssystematik über einen Ausbildungsfonds einbezogen. Der Gesetzentwurf selbst weist keine unmittelbaren Kosten aus. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass die Umsetzung für alle Beteiligten wirtschaftlich folgenlos bleibt. Wir müssen darauf achten, dass die Finanzierung nachvollziehbar bleibt und die Einrichtungen nicht durch vermeidbare Verwaltungsaufgaben zusätzlich belastet werden. Jeder Euro, der in die Pflege fließt, muss möglichst wirksam zur Sicherung einer guten Versorgung beitragen. Landtag Ebenso wichtig ist die praktische Ausgestaltung der Ausbildung. Die Zusammenarbeit zwischen Pflegefachkräften und Pflegefachassistenten muss auf klaren Zuständigkeiten beruhen. Aufgaben müssen entsprechend der jeweiligen Qualifikation verteilt werden. Pflegefachassistenten dürfen nicht als Ersatz für fehlende Pflegefachkräfte missverstanden werden. Sie sollen sinnvoll unterstützen und die Versorgung stärken. Sie können aber eine ausreichende Zahl gut ausgebildeter Pflegefachkräfte nicht entbehrlich machen. Das ist keine Frage parteipolitischer Ideologie, sondern eine Frage der Verantwortung gegenüber den Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen und den Beschäftigten. Wir brauchen eine Pflegepolitik, die den Beruf attraktiver macht, berufliche Entwicklung ermöglicht und die Menschen unterstützt, die sich für diese anspruchsvolle Tätigkeit entscheiden. Dazu gehören verlässliche Dienstpläne, angemessene Arbeitsbedingungen, gute Ausbildungsstrukturen und eine Aufgabenverteilung, die den tatsächlichen Kompetenzen entspricht. Eine neue Ausbildungsordnung allein wird diese Probleme nicht lösen. Die Sicherung der Pflege ist eine langfristige Aufgabe. Sie verlangt mehr als die Anpassung landesrechtlicher Vorschriften an ein Bundesgesetz. Sie verlangt eine Landesregierung, die Verantwortung für die praktische Umsetzung übernimmt, Probleme offen benennt und sich an überprüfbaren Ergebnissen messen lässt. Wir unterstützen das Ziel, qualifizierte Pflegefachassistenten auszubilden und die Zusammenarbeit in der Pflege zu verbessern. Zugleich erwarten wir klare Qualitätsmaßstäbe, eine wirksame parlamentarische Kontrolle und eine transparente Überprüfung der tatsächlichen Ergebnisse. Denn am Ende zählt nicht, wie viele Regelungen eine Landesregierung auf den Weg gebracht hat. Es zählt, ob ältere Menschen, Kranke und Pflegebedürftige zuverlässig versorgt werden – und ob diejenigen, die diese Verantwortung tragen, ihre Arbeit unter vernünftigen Bedingungen leisten können. Daran muss sich die Pflegepolitik dieser Landesregierung messen lassen. 14.10.2026 Landtag Anlage 4 Zu TOP 21 – Gesetz zur Anpassung verbandsund wasserrechtlicher Vorschriften – zu Protokoll gegebene Reden Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Die letzten Monate haben wieder eindrücklich gezeigt, vor welche Herausforderungen unser Wasserhaushalt und die nordrhein-westfälische Wasserwirtschaft durch die Folgen des Klimawandels gestellt werden. Das Thema „Wasser“ steht im Fokus und auf vielen Ebenen unter Druck. Wir schätzen uns in Nordrhein-Westfalen glücklich, mit den sondergesetzlichen Wasserwirtschaftsverbänden bereits leistungsfähige, lang etablierte und von Gründung an auf wasserwirtschaftliche Herausforderungen ausgerichtete Strukturen in den meisten unserer großen Flusseinzugsgebieten zu haben. Um handlungsfähig zu sein und um sich auf geänderte rechtliche und tatsächliche Rahmenbedingungen einstellen zu können, benötigen die Verbände zeitgemäße Rechtsgrundlagen. Zukunftsthemen wie die Energieautarkie, erneuerbare Energien und Digitalisierung sind daher selbstverständlicher Bestandteil der heute zum Beschluss anstehenden Gesetzesänderungen. Im Bereich des Hochwasserschutzes werden wir die Handlungsmöglichkeiten deutlich erweitern und den sondergesetzlichen Wasserverbänden ermöglichen – kooperativ und im Einvernehmen mit ihren Mitgliedern –, notwendige Maßnahmen zu beschleunigen, zu unterstützen oder selbst umzusetzen. Dort, wo Hochwasserschutzmaßnahmen großräumig und über kommunale Grenzen hinweg zu koordinieren sind, sind die Verbände ein wesentlicher Ansprechpartner – was zukünftig auch die Verbandsgesetze klar so benennen sollen. Zusätzlich haben wir im Februar gemeinsam den Pakt für Hochwasserschutz geschlossen. Dieser war der Auftakt für weitere Regionalpakte, die teilweise schon abgeschlossen wurden oder aktuell zusammen mit den Beteiligten vorbereitet werden. So sorgen wir gemeinsam dafür, die Menschen in Nordrhein-Westfalen besser vor Hochwasserereignissen zu schützen. Auch Flächenrecycling und Altlastensanierung sind in unserem Land, mit seinen urbanen Ballungsräumen, seiner Bergbauvergangenheit und seiner starken Industrie, zentrale Handlungsfelder, bei denen wir glücklicherweise mit dem AAV – dem Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung – einen weithin geschätzten Verband haben, der sich dieser Themen nicht nur mit großer Fachexpertise annimmt, sondern vor allem durch die Umsetzung von Maßnahmen in ganz 14.10.2026 Nordrhein-Westfalen im wahrsten Sinne des Wortes den Boden für eine sichere und nachhaltige Zukunft bereitet. Hier werden wir mit den Änderungen, die Sie heute beschließen, das rechtliche Handlungsfeld stärken und für eine zeitgemäße Finanzierung des AAV sorgen. Neben der Erhöhung des Landesbeitrags um 2 Millionen Euro auf 9 Millionen Euro pro Jahr enthält unser Gesetzespaket eine von den kommunalen Spitzenverbänden mitgetragene Erhöhung des kommunalen Beitrags von 0,06 Euro auf 0,08 Euro pro Einwohnerin bzw. Einwohner und Jahr. Der AAV beweist sich also auch hier als echtes Erfolgsmodell der landesweiten Zusammenarbeit. Mit der Beitragserhöhung wird auf die Entwicklungen der letzten Jahre mit Blick auf die Steigerung von Baukosten, die generelle Preisentwicklung sowie die Zunahme der Wichtigkeit der Themen „Flächenrecycling“ und „Altlastensanierung“ adäquat reagiert. Wasserrechtliche Regelungen werden vor allem im Landeswassergesetz angepasst. Inhaltlich stehen insbesondere die Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben aus der RED-III-Richtlinie und Änderungen bei der Festsetzung und vorläufigen Sicherung von Überschwemmungsgebieten im Fokus, die zu einer Verwaltungsvereinfachung für die Bezirksregierungen führen. Wenn Sie die Gesetzesänderung heute beschließen, sind wir einen wichtigen Schritt gegangen, der unsere Verbände, Kommunen, Wasserbehörden und anderen Beteiligte in die Lage versetzt, weiterhin unsere Lebensgrundlagen, unsere Versorgung und Infrastruktur zu schützen und flexibel auf Herausforderungen reagieren zu können – in leistungsfähigen Strukturen, die wir so nur in Nordrhein-Westfalen haben.
