Christian Loose
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer eine Gaststätte betreibt, übernimmt Verantwortung für seine Gäste, für seine Mitarbeiter und sein eigenes Landtag wirtschaftliches Überleben. Er muss Löhne zahlen, Rechnungen begleichen, Lebensmittel einkaufen, und das auch dann, wenn an einem verregneten Dienstag kaum jemand zum Essen kommt. Solchen Menschen muss der Staat die Arbeit erleichtern. Der Gesetzentwurf geht deshalb erst einmal in die richtige Richtung. Die bisherige Gaststättenerlaubnis bei Alkoholausschank wird durch eine Gewerbeanzeige ersetzt. Die verpflichtende IHK-Unterrichtung entfällt, und behördliche Doppelprüfungen sollen wegfallen. Wenn ein Unternehmer nicht mehr auf eine Konzession warten muss, ist der Nutzen offensichtlich. Allerdings ersetzt eine Gewerbeanzeige nicht jede andere Genehmigung. Das Baurecht, Vorgaben zur Lebensmittelhygiene und der Immissionsschutz gelten natürlich weiter. Dies sind nicht die einzigen Hürden, die den Gastronomen Schwierigkeiten bereiten. Die Belastungen gehen weit über das Gaststättenrecht hinaus. Lebensmittelhygiene, Allergenkennzeichnungen, Arbeits- und Gesundheitsschutz: Überall gibt es Vorgaben, Nachweise und Dokumentation. Das Bundeswirtschaftsministerium hat gerade diese Bereiche in seinem Praxischeck als besonders belastend identifiziert. Natürlich ist es so, dass jede unnötige Stunde zum Ausfüllen von Formularen vorne beim Gast fehlt. Aber auch der gewaltige Kostendruck macht den Gastronomen zu schaffen. In einer bundesweiten Mitgliederumfrage des DEHOGA nannten 75 % der Befragten die Personalkosten als drängendstes Problem, 67 % die Bürokratie. Rund zwei Drittel beklagten die Energie- sowie die Lebensmittel- und Getränkekosten. Die Gastronomen haben außerdem noch ein ganz anderes Problem – Zitat –: „Der Mindestlohn und seine Folgewirkungen sind inzwischen zum Existenzproblem für die Branche geworden.“ Der gesetzliche Mindestlohn liegt inzwischen bei 13,90 Euro. Zum Jahreswechsel steigt er auf 14,60 Euro. Früher gab es geringe Löhne im Gaststättengewerbe, aber hohe Trinkgelder. So entstand eine Spirale: Wenn zum Beispiel vorne im Servicebereich Personen durch Trinkgelder einen deutlich höheren Lohn erhalten hatten, kam später der Koch, der in der Küche stand, und sagte: Ich möchte jetzt auch einen höheren Lohn haben. – Das hat zu einer Lohnspirale im Gaststättengewerbe geführt. Diese Löhne müssen in einer Branche erwirtschaftet werden, in der man die Bedienung nicht einfach so ins Ausland verlagern kann. Die Wirkung eines solchen Mindestlohns sieht man bei Schnellrestaurants, wo Bedienstete durch Bestellautomaten ersetzt werden. 14.10.2026 Gleichzeitig entsteht nicht nur bei den Produktionskosten, sondern auch auf der Nachfrageseite Druck. Im September waren in Nordrhein-Westfalen rund 800.000 Menschen arbeitslos, etwa 10.000 Menschen mehr als vor einem Jahr. Jeden Tag kommen in NRW 100 weitere Arbeitslose aus der Industrie dazu. Es muss dabei überhaupt nicht die reale Arbeitslosigkeit sein, weshalb Menschen einen Restaurantbesuch ausfallen lassen. Schon wer um seinen Arbeitsplatz bangt, schaut bei freiwilligen Ausgaben zweimal hin. Deshalb braucht unsere Gastronomie mehr als einen einfacheren Eröffnungsprozess. Unsere Gastronomie braucht bezahlbare Energie. Sie braucht verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen und wieder mehr Kaufkraft bei den Gästen. Hierzu hat die Alternative für Deutschland viele gute Ideen. Dazu gehört zum Beispiel die im Jahr 2025 vorgeschlagene Steuerreform, durch die insbesondere kleine und mittlere Einkommen entlastet würden. Damit bliebe mehr Geld im Portemonnaie und damit vielleicht auch Geld für einen Restaurantbesuch. Wir wollen die Klimasteuern abschaffen, was Tanken, Strom und Heizen deutlich günstiger machen würde. Das wäre gut für die Gastwirte und gut für die Kunden. Wir wollen die Berichtspflichten reduzieren. Wir wollen all die unnötigen EU-Verordnungen und -Richtlinien wie beispielsweise die Lieferkettensorgfalts-Richtlinie, die Entwaldungsverordnung, die Verpackungsverordnung etc. abschaffen. Damit wird weniger Zeit am Schreibtisch verschwendet, und es bleibt mehr Zeit beim Gast. Das wäre eine echte Befreiung für unsere Gastwirte, die es nun einmal nur mit der Alternative für Deutschland gibt. Zwei Punkte dieses Entwurfs gehören im Ausschuss genauer unter die Lupe genommen. Zum einen: Warum sollen nach Ihrer Idee künftig ausdrücklich sämtliche Beschäftigte einer Gaststätte gegenüber den Behörden auskunftspflichtig sein? Welche zusätzlichen Auskünfte erwarten Sie beispielsweise von einer Servicekraft, die keinerlei Einblick in die Geschäftsführung hat? Zum anderen: Warum soll die Behörde nun ausdrücklich auch den Außerhausverkauf alkoholischer Getränke örtlich und zeitlich untersagen können? Zu diesen Punkten erwarten wir im Ausschuss plausible Erklärungen. Der Überweisung dieses Gesetzentwurfs stimmen wir natürlich zu, und wir begrüßen zumindest die grobe Richtung. Denn unser Maßstab bleibt: weniger unnötige Pflichten, mehr unternehmerische Freiheit und mehr Zeit für die Gäste. Für Freiheit, Wohlstand und Vernunft! – Vielen Dank. (Beifall von der AfD) Landtag
