André Kuper
Danke, Herr Dr. Vincentz. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Laumann. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will gar nicht verhehlen, dass dieses Gesetz, das wir Ihnen heute 14.10.2026 vorlegen, das Tarifentgeltsicherungsgesetz, für mich ein sehr wichtiges Gesetz ist, weil es in der heutigen Zeit, finde ich, ein wichtiges Zeichen dafür ist, dass wir es mit der sozialen Partnerschaft in Nordrhein-Westfalen nach wie vor ernst meinen. Wir haben ein Gesetz vorgelegt, das sicherstellt, dass für die vom Land Nordrhein-Westfalen vergebenen Aufträge insoweit Fairness hergestellt wird, als tarifgebundene Unternehmen bei Ausschreibungen nicht den Nachteil haben, ständig von tarifungebundenen Unternehmen unterboten zu werden. Wenn man es mit der sozialen Marktwirtschaft ernst meint, dann gehört dazu auch der Tarifvertrag. Der nicht einseitig festgelegte Lohn, (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) sondern der Lohn, der auf Augenhöhe zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden abgesprochen ist, (Marcel Hafke [FDP]: Einigung zwischen Ar- beitnehmer und Arbeitgeber! Nicht der Staat dazwischen! Arbeitgeber und Arbeitnehmer!) ist auch ein Teil der sozialen Marktwirtschaft. Ich wundere mich schon darüber, (Marcel Hafke [FDP]: Ja, ich auch!) dass dieser Teil der sozialen Marktwirtschaft für die FDP (Marcel Hafke [FDP]: Arbeitgeber, Arbeitneh- mer! Was hat der Staat damit zu tun? Das ist doch Unsinn! Unsinn! – Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) anscheinend keine Rolle mehr spielt, wie in der Rede von Herrn Höne gerade sehr deutlich geworden ist. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Henning Höne [FDP]: Das gefällt den Grünen!) Wir haben Ihnen ein Gesetz vorgelegt, das dieses Ziel für die Landesaufträge, wie ich finde, auf sehr pragmatische und unbürokratische Art und Weise erreicht. Unternehmen, die tarifgebunden sind, haben mit diesem Gesetz im Grunde genommen überhaupt kein Problem. Sie sagen: „Wir zahlen Tariflöhne“, (Marcel Hafke [FDP]: Dann brauchen Sie es ja auch nicht zu machen!) und dann wird dementsprechend davon ausgegangen, dass sie es tun. Es ist ein Nachteil für diejenigen, die nicht tariflich gebunden sind und die bei Vergaben des Landes jetzt mit Tariflöhnen in den Branchentarifverträgen kalkulieren müssen, um Wettbewerbsgleichheit und gleiche Chancen zu gewährleisten. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Es gibt eben nicht gleiche Chancen!) Landtag Ich glaube, dass man auch sagen darf, dass dieses Gesetz so angelegt ist, dass es möglichst wenig Bürokratie entfacht. Es ist überhaupt nicht mit dem Tarifgesetz, das wir 2017 abgeschafft haben, vergleichbar. Das war damals wirklich ein großer Papiertiger. Wir haben daraus gelernt und ein Gesetz mit möglichst wenig Bürokratie, mit möglichst wenig Kontrollen vorgelegt. Ich glaube auch, dass wir ein bisschen stolz darauf sein können, dass wir Folgendes erreichen konnten: Die Rentenversicherungen prüfen dann, wenn sie ohnehin Prüfungen über die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge durchführen, auch diese Frage mit. Bei nordrhein-westfälischen Betrieben wird es keine Sonderprüfungen wegen dieses Gesetzes geben. Über die Deutsche Rentenversicherung und unsere Landesrentenversicherungen wird es, wie ich gerade ausgeführt habe, im Zusammenhang mit ohnehin anstehenden Betriebsprüfungen über die Abführung der Sozialversicherungen eine Prüfung geben. Wir haben ein Gesetz mit dem Ziel, dass die Menschen bei denen, denen das Land Nordrhein-Westfalen Aufträge vergibt, tariflich entlohnt werden, vorgelegt. Dieses Ziel passt gut in die derzeitige politische Landschaft. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
