Astrid Vogelheim
Der vergangene Sommer hat mit flächendeckender Dürre und extremer Hitze erneut gezeigt, wie dringend notwendig Klimaanpassungsmaßnahmen sind. In NRW besteht für rund 7,5 Millionen Menschen – fast die Hälfte der Bevölkerung – ein besonders dringender Handlungsbedarf in Bezug auf die Hitzebelastung in dicht besiedelten Bereichen. Wir nehmen die Aufgabe sehr ernst, Mensch und Ökosysteme überall im Land vor den Auswirkungen der Klimakrise zu schützen. Mit der vorliegenden Novelle harmonisieren wir das Landes- mit dem Bundes-Klimaanpassungsgesetz und entwickeln es auf Basis der Erfahrungen der vergangenen Jahre weiter. Bei der öffentlichen Planung von Infrastrukturprojekten, in der Stadtentwicklung und bei Investitionen ist Klimaanpassung nun verbindlich, wozu wir uns auch bei landeseigenen Gebäuden und Verkehrsinfrastruktur verpflichten. Wir erweitern den Adressatenkreis des Gesetzes und beziehen nicht nur öffentliche Stellen darin ein, sondern auch Träger öffentlicher Aufgaben; also auch private Akteure, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, denn Klimaanpassung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Alle 396 Kommunen in NRW sind nun verpflichtet, sich für den Klimawandel zu rüsten und bis 2029 flächendeckend Klimaanpassungskonzepte zu erarbeiten. Bislang haben erst 100 Kommunen in NRW vollständige oder in Teilbereichen fertige Klimaanpassungskonzepte erstellt; meistens handelt es sich dabei um größere oder mittelgroße 14.10.2026 Städte. Bei weiteren rund 30 Kommunen ist ein Konzept in Arbeit. In vielen Kommunen fehlen allerdings die finanziellen Mittel, sich mit dem Thema systematisch auseinanderzusetzen. Es ist jedoch notwendig, sich insbesondere auf der kommunalen Ebene mit Klimaanpassung auseinanderzusetzen, denn die örtlichen Begebenheiten sind überall ein wenig anders und erfordern jeweils passgenaue Maßnahmen. Eine der drängendsten Fragen bei der Novellierung des Gesetzes war daher: Wie soll eine Kommune auch noch ein Klimaanpassungskonzept finanzieren, wenn sie beispielsweise in der Haushaltssicherung ist? Deshalb ist ein Dreiklang aus Unterstützung vonseiten des Landes für die Kommunen vorgesehen: Finanzierung, langfristige Beratung, passgenaue Daten. Das Land stellt den Kommunen insgesamt 20 Millionen Euro bis 2029 für die Erstellung eigener Klimaanpassungskonzepte zur Verfügung. Die Kommunalberatung Klimafolgenanpassung, die zum 1. Januar 2024 beim LANUK eingerichtet wurde, wird zudem ausdrücklich im Gesetz verankert, wodurch Städte und Gemeinden langfristig Unterstützung durch Daten, Beratung, Förderinformationen und die Vernetzung untereinander erhalten. Zusätzlich liefert das LANUK den Kommunen und den Planungsbehörden mit der neuen Klimaanalyse eine deutlich verbesserte Datengrundlage. Im Vergleich zur ersten landesweiten Klimaanalyse aus dem Jahr 2018 wurde die Untersuchung grundlegend weiterentwickelt und höher aufgelöst. Kleinräumige Unterschiede innerhalb von Städten und Gemeinden werden dadurch deutlich besser sichtbar. Mit diesem Klimaatlas stehen den Kommunen alle wesentlichen Daten zur Verfügung, um ein lokal angepasstes Klimafolgenanpassungskonzept zu erstellen. Bei der Umsetzung geht Klimafolgenanpassung Hand in Hand mit Klimaschutz, denn viele Maßnahmen wirken doppelt und zahlen auch auf den Klimaschutz in NRW ein. Wir setzen sowohl beim Thema „Hitze“ als auch beim Schutz vor Hochwasser auf weniger Grau und mehr Grün; wir priorisieren natürliche Klimaanpassungsmaßnahmen, die gleichzeitig zur Kühlung, zum Artenschutz, zur Renaturierung geschädigter Ökosysteme und zum Hochwasserschutz beitragen können.
