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Berivan Aymaz

14.10.2026 Sitzungen 18/132

Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Landesregierung spricht nun Ministerin Neubaur. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Landesregierung hat den Paradigmenwechsel eingeläutet. 32 Stunden pro Monat verbringt ein Betrieb durchschnittlich mit der Erledigung von Dokumentations- und Berichtspflichten. Deswegen gibt es die Initiative, die gerade im Verfahren ist. Nicht mehr derjenige, der Bürokratie abschaffen möchte, soll sich erklären müssen, sondern diejenigen, die sie erhalten wollen. Wir zeigen, dass wir unsere rechtsstaatliche und gründliche Regelhaftigkeit in die Neuzeit überführen, dass wir – wenn Sie so wollen – gemeinsam daran bauen, dass sich jeder darauf verlassen kann, dass hier Regeln gelten, dass es aber vor allem in einen Modus des Vertrauens zurückgeht, wie der Staat mit seinen Unternehmen umgeht. Das Wesen der Gastronomie können wir hoffentlich das eine oder andere Mal wirklich genießen. Als Gäste sitzen wir dort, trinken unser Bier, essen vielleicht Schweinshaxe oder Pasta, und während wir das tun, ist das für andere die Arbeit, mit der sie hoffentlich gutes Geld verdienen und unsere Innenstädte, unsere Dörfer, unsere Quartiere mit Leben, mit Gastlichkeit und mit Begegnung bereichern. Für viele Gastronominnen und Gastronomen ist es eine Berufung, der sie mit Leidenschaft nachgehen, um uns eine gute Zeit zu ermöglichen. Das Wesen von Politik sollte es sein, diesen hart arbeitenden Menschen genau das so leicht wie möglich zu machen. Das haben wir uns als Landesregierung, als Koalition auf unsere Fahnen geschrieben. Das wollen wir jetzt Schritt für Schritt umsetzen. Der Paradigmenwechsel wurde eingeläutet, und in diesem Kontext steht auch der vorliegende Gesetzentwurf. Wir wollen der Branche unter die Arme greifen in einer Zeit, die für das Gastgewerbe besondere Herausforderungen mit sich bringt. Richtig ist, dass wir dafür ein eigenes Gesetz schaffen müssen. Lieber Herr Brockes, Sie haben § 7 angesprochen. Er gilt schon heute, auch das haben Sie angesprochen. Die Aushänge in Nordrhein-Westfalen beziehen sich auf das Bundesgaststättengesetz. Jetzt schaffen wir eine Entlastung für die Gastronominnen und Gastronomen. Dafür legen wir ein eigenes Gesetz vor. Dabei übertragen wir die jetzt geltende Regel des Bundesgaststättengesetzes einfach eins zu eins – so lautet unser Vorschlag, weil das alle kennen: diejenigen, die am Tresen stehen, genauso wie diejenigen, die hinter dem Tresen stehen – in die Formulierung unseres Gesetzentwurfs. Das heißt: Es ändert sich nichts, sondern es bleibt Planungssicher-14.10.2026 heit für diejenigen, die schon jetzt nach den Regeln des Bundesgaststättengesetzes arbeiten. Wir werden künftig den Erlaubnisvorbehalt für die Aufnahme eines Gaststättengewerbes mit Alkoholausschank aufgeben. Stattdessen reicht es aus, die Aufnahme eines Gastgewerbebetriebes anzuzeigen. Bereits mit dieser Anzeige kann dann das Gewerbe ausgeübt und der Betrieb geöffnet werden. Die notwendige Zuverlässigkeitsüberprüfung erfolgt nachgelagert. Auch das ist ein Paradigmenwechsel hin zu mehr Zu- und Vertrauen in unsere Gewerbetreibenden. Fällt im Ausnahmefall eine Zuverlässigkeitsüberprüfung tatsächlich negativ aus, stellt das die Grundlage für eine notwendige Versagung des Gewerbes dar. Die erforderlichen Sicherungsinstrumente bleiben also anwendbar. Darüber hinaus soll das Erfordernis einer IHK-Bescheinigung über lebensmittelrechtliche Kenntnisse und die damit verknüpfte IHK-Unterrichtung, vielen auch als „Frikadellenführerschein“ bekannt, gestrichen werden. (Heiterkeit von Martin Metz [GRÜNE] und Laura Postma [GRÜNE]) Hiermit sind keine Nachteile für den dahinterstehenden Schutzzweck verbunden, weil Personen, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten, eine umfassende Schulung nach dem Lebensmittelhygienerecht absolvieren müssen. Durch den Wegfall der IHK-Bescheinigung werden lediglich unnötige Doppelungen der unterschiedlichen Schulungen und Unterrichtsregelungen beseitigt. Mit dem Landesgaststättengesetz verbundene Erleichterungen für die Branche werden von Kontrolleingriffs- und Sanktionsmöglichkeiten der zuständigen Behörden flankiert. Ebenfalls notwendig ist, dass der Jugendschutz vollständig erhalten bleibt. Die Abschaffung des Erlaubnisvorbehalts und die Umstellung auf ein reines Anzeigeverfahren stellen aus unserer Sicht einen wirksamen Beitrag zur Umsetzung der föderalen Modernisierungsagenda dar. Wir freuen uns daher, dass wir jetzt in die Beratung des vorliegenden Gesetzentwurfs eintreten. Wer weiß? Vielleicht ist das ein Thema, was Sie begeistert und worüber Sie mit der Chefin oder dem Chef der Stammkneipe oder des Dönerladens, wo Sie am liebsten hingehen, einmal quatschen wollen. Heute haben Sie die Gelegenheit, wenn das hier gleich zu Ende ist, vielleicht nicht immer nur zur längsten Theke der Welt zu gehen, sondern auch in die Quartiere der Landeshauptstadt auszuschwärmen. Dort gibt es ganz abwechslungsreiche Kulinarik. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: In Essen auch! Landtag Wenn ich das als Landesministerin sagen darf: Sollten Sie sich für Alkohol entscheiden, dann trinken Sie bitte nordrhein-westfälisches Bier. Die Biersteuer ist eine Landessteuer. – In diesem Sinne vielen Dank und prost! (Heiterkeit und Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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