Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Ministerin Silke Gorißen das Wort. Bitte sehr. Landtag Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es steht außer Frage, dass die infolge der geopolitischen Spannungen nach wie vor hohen Kraftstoffpreise, Pendlerinnen und Pendler, Familien sowie natürlich auch die Wirtschaft enorm belasten. Wer auf sein Auto angewiesen ist und einen Verbrenner fährt, der spürt es bei jedem Tankvorgang. Das zum 1. April 2026 in Kraft getretene Kraftstoffpreisanpassungsgesetz des Bundes zielt darauf ab, die Verlässlichkeit der Preisinformationen für Endkundinnen und Endkunden zu stärken und Kaufentscheidungen zu erleichtern. Es sieht vor, dass Tankstellen ihre Preise nur noch einmal täglich um 12 Uhr erhöhen dürfen. Zu anderen Zeiten sind nur Senkungen der Preise erlaubt. Wie die Antragsteller selbst feststellen, war es Ziel der Bundesregierung, mit dieser Regelung die Verlässlichkeit und Transparenz der Preise an den Tankstellen zu erhöhen. Mit dieser durchaus erhöhten Verlässlichkeit der Preisinformation ist jedoch zwangsläufig keine allgemeine Senkung der Kraftstoffpreise und damit auch keine unmittelbare monetäre Entlastung der Endkundinnen und Endkunden verbunden. Das Kraftstoffpreisanpassungsgesetz ist im Vollzug sehr komplex. Es ist bürokratisch und zudem ineffizient angelegt. Meine diesbezügliche Kritik ist Ihnen sicherlich bekannt. Die Landesregierung hat sich daher auch schon früh dafür eingesetzt, die Prozesse zu vereinfachen. Es ist aber bei aller berechtigten Kritik an der Vollzugsregelung nicht zu erwarten, dass allein eine Abschaffung der sogenannten 12-Uhr-Regelung zu niedrigeren Kraftstoffpreisen an der Tankstelle führen würde. Eine kurzfristig wirksame, bessere Alternative zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Unternehmen wird seitens der Antragsteller allerdings nicht vorgeschlagen – insofern Fehlanzeige vonseiten der FDP. Die Bundesregierung hat im Oktober 2026 die Energiesteuer auf Benzin und Diesel gesenkt. Einschließlich des Effekts bei der Mehrwertsteuer ergibt sich eine Entlastung von 17 Cent pro Liter. Wer zur Arbeit fährt, kann die Fahrtkosten steuerlich stärker geltend machen. Außerdem soll zum 1. Januar 2027 eine zeitlich begrenzte Preisobergrenze eingeführt werden. Das sind konkrete Maßnahmen, die bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommen. Ohne Zweifel ist es auch richtig und wichtig, dass das Bundeskartellamt seinen umfangreichen Aufgaben effizient nachgehen und den bereits existierenden rechtlichen Rahmen ausschöpfen kann. Mit der 12. GWB-Novelle, die sich bereits im Gesetzgebungsverfahren befindet, ist eine Vereinfachung der 14.10.2026 Kartellverfahren und somit eine Entlastung des Bundeskartellamts vorgesehen. Im Antrag der FDP ist zudem eine grundlegende Reform der Kraftstoffbesteuerung gefordert. Eine solche grundlegende Reform müsste erstens die Einhaltung der Klimaziele, zu denen Deutschland sich verpflichtet hat, zweitens die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft nach bezahlbarer Energie und drittens auch die Notwendigkeit der Entwicklung moderner Technologien miteinander in Einklang bringen. Ein solcher Prozess, der von den europäischen Institutionen und dem Bund vorangetrieben werden müsste, wäre langwierig. Die Zielkonflikte und die Dauer eines solchen Reformprozesses sind im vorliegenden Antrag allerdings nicht berücksichtigt. Damit wird die Komplexität des Themas verkannt. Anders als im Antrag suggeriert, ist durch die vorgeschlagenen Maßnahmen aus Sicht der Landesregierung daher keine schnelle Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen sowie unsere Wirtschaft zu erwarten. – Vielen Dank.
