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Nadja Lüders

SPD 14.10.2026 Sitzungen 18/132

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Da sind die Fraktionen von CDU und Grünen nicht ganz so mutig wie die Kolleginnen und Kollegen in Baden-Württemberg, denn der Gesetzentwurf liest sich eigentlich wie abgeschrieben. Nicht ganz so mutig – warum? Das erkläre ich gleich, denn auf den ersten Blick ist es gut, wenn wir insbesondere die durch die Coronapandemie gebeutete Gastro endlich von überflüssigen Vorschriften befreien. Wie wertvoll Gastronomie ist, haben wir noch im letzten Plenum zur Aktuellen Stunde meiner Fraktion zu den lebendigen Innenstädten diskutiert. Ja, niemand hat etwas dagegen, überflüssige Bürokratie abzubauen. Aber zurück zu dem, was ich eingangs gesagt habe: zu dem „weniger mutig“. In Baden-Württemberg gibt es nur noch die Anzeigepflicht. Hier aber verkomplizieren CDU und Grüne mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das Entlasten ins Gegenteil, denn sobald Alkohol ins Spiel kommt, muss – und das ist richtig so – für den Schutz insbesondere unserer Jugend die Zuverlässigkeitsprüfung erfolgen und dann die Konzession entweder erteilt oder versagt werden. Aber wenn das erst nachgelagert erfolgt, wer macht denn diese Kontrollen? Wer übernimmt diese Arbeit? Da zweifeln wir an dem Label der Entlastung, denn das wird eher zu einem Bürokratieaufbau führen. Was müssen die Ordnungsbehörden in den Kommunen leisten? Ihr Gesetzentwurf sagt dazu: Na ja, es könne ein neuer Datenaustausch erfolgen. – Dieser Datenaustausch ist aber keine Kontrolle vor Ort, sondern bedeutet nur, wie das eventuell intern funktionieren könnte. Sie räumen ein, dass es Umstellungsaufwände geben könnte. Umstellungsaufwände – was heißt das denn? Konkret sagen sie dazu nichts. Das Gleiche gilt, wenn Sie sagen, dass Sie keine erheblichen und dauerhaften Kosten für die Kommunen erwarten. Was heißt denn „keine erheblichen und dauerhaften Kosten“? Sie merken: Das alles sind für uns Fragen. Die können wir sicherlich nicht hier am Rednerpult, aber im Ausschuss in der, ich denke, durchzuführenden Anhörung klären. Wir haben insbesondere die Frage an die Kommunen, was die Umsetzung einer nachgelagerten Zuverlässigkeitsprüfung bei einer Anzeige und der dann schon erfolgten Inbetriebnahme einer Gaststätte für die Kommunen und für die Prüfung bedeutet. Für uns ist klar: Die Messlatte für ein neues Gaststättengesetz kann nicht das Eröffnen um der Eröffnung Landtag willen sein, sondern Sicherheit und Ordnung müssen weiterhin gewährleistet sein, und die Öffnung darf nicht nach monatelangem Prüfen wieder rückgängig gemacht werden können. Für uns steht deswegen im Mittelpunkt, dass dieses Gesetz nicht zu einer Verkomplizierung für die investierenden Gastronomen führt, damit diese nicht hinterher scheitern. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Dann lieber nicht investieren!)

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