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Silvia Gosewinkel

SPD 14.10.2026 Sitzungen 18/132

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzt Nordrhein-Westfalen die Folgen der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems – kurz: GEAS – auf Landesebene um. Die neuen europäischen und bundesrechtlichen Vorgaben machen Anpassungen am nordrhein-westfälischen Abschiebungshaftvollzugsgesetz erforderlich. Das erkennen auch wir als SPD-Fraktion an. Ebenso klar ist jedoch: Abschiebungshaft bleibt das äußerste Mittel. Wer nach einem rechtsstaatlichen Verfahren kein Aufenthaltsrecht erhält und ausreisepflichtig ist, muss unser Land grundsätzlich verlassen. Das gehört zu einem handlungsfähigen Rechtsstaat. Gleichzeitig dürfen wir nie vergessen: Die Menschen, die von Abschiebungshaft betroffen sind, verbüßen keine Strafe. Ihnen wird ihre Freiheit Landtag ausschließlich zum Zweck der Sicherung aufenthaltsrechtlicher Maßnahmen entzogen. Deshalb müssen ihre Rechte, ihre Gesundheit und ihre Menschenwürde jederzeit geschützt werden. Genau hier hätten wir uns von der Landesregierung mehr politischen Gestaltungswillen gewünscht. Andere Bundesländer stellen ausdrücklich klar, dass Abschiebungshaft keine Strafhaft ist. Nordrhein-Westfalen hätte die Novellierung nutzen können, um diesen Grundsatz ebenfalls deutlicher im Gesetz zu verankern. Denn bei diesem Gesetzentwurf geht es nicht nur um technische Anpassungen. Mit der GEAS-Reform werden neue Haftformen eingeführt und in das Gesetz aufgenommen, darunter die Asylverfahrenshaft, die Haft im Rückkehrgrenzverfahren sowie weitere europarechtlich vorgesehene Formen des Freiheitsentzugs. Das mag rechtlich notwendig sein. Es erweitert aber zugleich den Anwendungsbereich von Freiheitsentziehungen im Migrationsbereich. Deshalb muss gleichermaßen sichergestellt werden, dass rechtsstaatliche Garantien gestärkt und nicht geschwächt werden. In der Anhörung wurde deutlich, worauf es dabei ankommt: Haft darf auch künftig nur die Ultima Ratio bleiben. Besonders schutzbedürftige Menschen müssen angemessen berücksichtigt werden. Und der Zugang zu unabhängiger Beratung, Sprachmittlung und wirksamem Rechtsschutz muss gewährleistet sein. Diese Hinweise halten wir für berechtigt. Hinzu kommt eine ganz praktische Frage: Die kommunale Praxis weist darauf hin, dass die bestehenden Kapazitäten der Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige in Büren durch die zusätzlichen Haftformen weiter unter Druck geraten könnten. Vor diesem Hintergrund genügt es nicht, lediglich neue rechtliche Grundlagen zu schaffen. Entscheidend ist, wie diese in der Praxis umgesetzt werden. Investieren wir ausschließlich in mehr Haftkapazitäten oder auch in rechtsstaatliche Standards, Transparenz und menschenwürdige Bedingungen? Besonders kritisch sehen wir, dass die Landesregierung zwei Jahre nach den Ankündigungen im Zusammenhang mit dem sogenannten Sicherheitspaket nach Solingen weiterhin keine konkreten Pläne für die angekündigte zweite Abschiebungshafteinrichtung in Mönchengladbach vorgelegt hat. Gerade vor dem Hintergrund der erweiterten Hafttatbestände bleibt damit offen, wie die künftige Unterbringung ausgestaltet werden soll und ob die notwendigen rechtsstaatlichen und humanitären Standards gewährleistet werden. 14.10.2026 Für die SPD ist klar: Ein funktionierender Rechtsstaat und Menschlichkeit sind kein Widerspruch. Wer Freiheitsentzug anordnet, trägt eine besondere Verantwortung für die Wahrung von Grundund Menschenrechten. An diesem Maßstab muss sich auch dieses Gesetz messen lassen. Da die Landesregierung auf zentrale Fragen der praktischen Umsetzung bislang keine überzeugenden Antworten liefert, können wir dem Gesetzentwurf heute nicht zustimmen. Daher werden wir uns bei der Abstimmung enthalten.

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