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Jule Wenzel

GRÜNE 14.10.2026 Sitzungen 18/132

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen der demokratischen Frak-14.10.2026 tionen! Was wir heute beantragen, klingt an manchen Stellen erst mal technisch: integrierte Sozialplanung und Pflegebedarfsplanung im Quartier. Dahinter stehen aber sehr konkrete Lebensrealitäten: Da ist die Frau, die ihre Mutter pflegt, gleichzeitig in Vollzeit arbeitet und abends versucht herauszufinden, welche Unterstützung ihr eigentlich zusteht und wo sie sie bekommt. Da ist der 85-jährige Nachbar, der nicht ins Pflegeheim möchte und auch nicht muss, wenn es in seinem Viertel eine Tagespflege, Nachbarschaftshilfe oder weitere passende Unterstützung gibt. Genau über sie sprechen wir, wenn wir von starken Quartieren sprechen, und um sie geht es in diesem Antrag. Die Gesellschaft wird immer älter; damit werden die Herausforderungen größer. 86 % der Pflegebedürftigen werden heute laut Statistischem Bundesamt zu Hause gepflegt. Auch wenn wir jetzt weiter konsequent Plätze in Pflegeheimen oder Wohngruppen ausbauen, ist klar: Ohne Pflege zu Hause wird es nicht gehen. Die Pflege im Wohnumfeld wird auch eine Pflege der Zukunft sein. Pflegende Angehörige spielen hier eine unverzichtbare Rolle. Gleichzeitig sind sie dabei belastet. Ein Drittel gibt in einer Studie des Robert Koch-Instituts sogar an, stark oder sehr stark belastet zu sein. Pflegende Angehörige berichten immer wieder davon, sich von A nach B nach C durchtelefonieren zu müssen. Da geht sehr viel Zeit drauf. Gute Quartierspolitik entscheidet sich nicht im Organigramm von Verwaltungen; sie muss von den Menschen aus gedacht werden. Kommunen müssen früh erkennen können, wo Unterstützung fehlt, und Angebote machen, wo sie gebraucht werden. Deshalb wollen wir die verbindliche Pflegebedarfsplanung ausweiten und Kommunen dabei unterstützen. Ob Tagespflege, Pflege-WG, soziale Arbeit oder Nachbarschaftshilfe: Mit dem Alten- und Pflegegesetz NRW denken wir die allgemeine örtliche Pflegeplanung bereits breiter. Deshalb sind die vom Land geförderten Modellvorhaben so spannend. Zwei Beispiele: Wuppertal erprobt seit 2026 eine quartiersnahe Notfallversorgung im Wuppertaler Norden. Die Idee ist sehr anschaulich: Was geschieht mit einem häuslichen Pflegearrangement, wenn die pflegende Angehörige plötzlich selbst ins Krankenhaus muss oder nachts eine Krise auftritt? Die Stadt Köln und die TH Köln erproben eine lebensweltorientierte Pflegeberatung für Familien mit pflegebedürftigen Kindern. Pflegeberatung und Soziale Arbeit arbeiten im Tandem. Gesundheit, Eingliederungshilfe und soziale Aspekte sollen stärker vernetzt werden. Das Projekt wird wissenschaftlich evaluiert und ausdrücklich auf seine Übertragbarkeit auf die Regelversorgung hin untersucht. Ob solche Angebote vorhanden und erreichbar sind, entscheidet dann ganz konkret darüber, ob Angehörige ihre Arbeitszeit reduzieren müssen, ob das Landtag Pflegen zu Hause weiter funktioniert und möglicherweise auch, ob ein Umzug in eine stationäre Einrichtung notwendig wird. Entscheidend ist: Pflegebedarfsplanung darf nicht nur die Frage stellen, wie viele stationäre und ambulante Plätze fehlen, sondern sie muss die Frage stellen: Welche anderen Formen der Pflege und welche ergänzende Unterstützung werden vor Ort im Stadtteil gebraucht? Eine Pflegeberatung, die mehrere Kilometer weit entfernt liegt und nur einmal pro Stunde mit dem Bus erreichbar ist, bedeutet in der Lebensrealität vieler Menschen: keine Pflegeberatung. Genau das ist der Unterschied zwischen einer Angebotsliste und einer sozialräumlichen Planung. Deshalb unterstützt das Land die Kommunen seit vielen Jahren beim Aufbau einer integrierten und kleinräumigen Sozialplanung. Instrumente wie KomMonitor helfen dabei, Sozialdaten und vorhandene Infrastruktur zusammenzubringen. Aus diesen Erkenntnissen können ganz konkrete Entscheidungen vor Ort entstehen: eine Sprechstunde nicht irgendwo zentral, sondern direkt im Stadtteil, mobile Beratung, ein Angebot an einem Ort, den die Menschen ohnehin aufsuchen. Entscheidend ist neben der kleinräumigen Sozialplanung dabei auch die Einbindung Betroffener in Planungsprozesse im Quartier. Denn wer selbst erlebt hat, wie schwierig ein Behördengang sein kann, wo Beratung nicht erreicht wird oder an welcher Stelle eine Unterstützung an der Lebensrealität vorbeigeht, der besitzt Wissen, das keine Statistik ersetzen kann. Genau deshalb ist mir ein weiterer Punkt in diesem Antrag sehr wichtig. Wer wissen will, wo im Hilfesystem Hürden bestehen, muss diejenigen an den Tisch holen, die jeden Tag vor diesen Hürden stehen. Menschen mit Armutserfahrungen, pflegende Angehörige dürfen deshalb nicht nur Adressatinnen unserer Politik sein, ihre Erfahrungen müssen auch in die Planung dieser Politik einfließen. Deshalb wollen wir mit diesem Antrag den Aufbau einer Selbstvertretung armutsbetroffener Menschen in Nordrhein-Westfalen umsetzen. Diese Perspektiven müssen viel stärker und strukturell in der Landesarmutspolitik, in die kommunale Sozialplanung und in die Quartiersentwicklung einfließen. Dabei geht es nicht um Beteiligung als Selbstzweck. Es geht darum, bessere Entscheidungen zu treffen, denn der Alltag der Menschen ist nicht nach Ämtern, Fachbereichen oder Dezernaten organisiert; unsere Unterstützung sollte es deshalb auch nicht sein. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

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