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Alexander Steffen

FDP 14.10.2026 Sitzungen 18/132

Seit dem 12. Juni gilt in der Europäischen Union das reformierte Gemeinsame Europäische Asylsystem. Wer ohne Erlaubnis einreist, wird seitdem genau überprüft: wer er ist und ob er ein Sicherheitsrisiko darstellt. Wer sich dieser Überprüfung entziehen will, kann festgehalten werden. Täuscht jemand im Asylverfahren über seine Identität und droht, unterzutauchen, ist Asylverfahrenshaft möglich. Und wer im Grenzverfahren abgelehnt wird, kann bis zur Rückführung in Haft genommen werden. Diese neuen Haftarten sollen in der Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige in Büren vollzogen werden. Dafür muss Nordrhein-Westfalen sein Abschiebungshaftvollzugsgesetz anpassen. Wir Freie Demokraten haben diese europäische Reform gewollt, und wir stimmen dieser Anpassung zu. Denn wer Regeln beschließt, muss sie auch durchsetzen können. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass sich die Landesregierung damit viel Zeit gelassen hat. Beschlossen wurde die Reform im Mai 2024. Seitdem stand der 12. Juni 2026 als Stichtag fest. Den Gesetzentwurf haben wir Abgeordnete am 10. Juni bekommen, also zwei Tage vorher. Frau Ministerin Schäffer ist seit Januar im Amt. Sie wusste, dass ein Parlament ein Gesetz nicht in zwei Tagen berät. Deshalb fehlt seit Juni die landesrechtliche Regelung, und das schränkt unsere Behörden ein. Die Stadt Gelsenkirchen schreibt in der Anhörung, andere Länder seien deutlich weiter. Außerdem beklagt sie, dass die kommunalen Ausländer-14.10.2026 behörden insgesamt schlecht über GEAS informiert werden. Schleswig-Holstein wird ebenfalls schwarz-grün regiert und hatte seinen Entwurf schon im März im Landtag. Was in Kiel geht, hätte auch in Düsseldorf gehen müssen. Und selbst diese Liste ist unvollständig. Laut Begründung sollen alle ab dem 12. Juni geltenden Haftarten aufgezählt sein. Gelsenkirchen hat genauer hingesehen und festgestellt, dass die Mitwirkungshaft nicht ausdrücklich genannt wird. Ein Richter kann sie für bis zu 14 Tage anordnen. Das geht, wenn ein Ausreisepflichtiger nicht zum Termin bei der Botschaft seines Herkunftslandes erscheint, bei dem es um seine Papiere geht. Es geht auch, wenn er die ärztliche Untersuchung seiner Reisefähigkeit verweigert. Ohne Papiere keine Abschiebung, so einfach ist das. Gerade nach dem Skandal um die Coesfelder Liste darf es hier keine Unklarheit geben. Dort blieben Angebote zur Passbeschaffung für Hunderte Ausreisepflichtige in Köln und anderen Kommunen ungenutzt. Ich will niemandem Absicht unterstellen. Aber ich erwarte von CDU und Grünen, dass sie diesen Hinweis aufnehmen oder hier begründen, warum nicht. Wer Abschiebungen ernst meint, darf bei der Passbeschaffung keine Lücke lassen. Mit diesem Gesetz schaffen wir einen rechtlichen Rahmen. Abgeschoben ist damit noch niemand. Wer endlich wirksam abschieben will, braucht neben Paragrafen auch politischen Willen. Nach diesem Skandal hat die Ministerin angekündigt, alle rund 56.000 Ausreisepflichtigen im Land auf Straftaten und Sicherheitsrisiken zu überprüfen. Das ist richtig, und es kommt spät genug. Das digitale Werkzeug dafür soll aber erst Mitte 2027 starten, also nach der Landtagswahl. Mit Entschlossenheit hat das wenig zu tun. Wir stimmen diesem Gesetz zu, weil unsere Behörden es brauchen. Den Rahmen geben wir heute. Den Willen, ihn auch zu nutzen, muss diese Landesregierung endlich selbst aufbringen.

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