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Herbert Reul

14.10.2026 Sitzungen 18/132

Seit 1946 werden Gesetze und Rechtsverordnungen im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land verkündet. Das sieht die Landesverfassung in Art. 71 so vor. Das bedeutet: Ohne Verkündung gibt es keine Gesetze – und zwar ausschließlich in gedruckter Form. Aber die Zeiten ändern sich bekanntlich. Nach 80 Jahren Landesgeschichte ist es an der Zeit, den Prozess der Verkündung zu modernisieren. Denn das gedruckte Gesetz- und Verordnungsblatt hat sich allmählich überlebt. Es wird immer weniger gelesen. 2024 hatte das Blatt nicht einmal mehr 1.000 Abonnenten. Die meisten Leute – vor allem Bürgerinnen und Bürger – schauen sowieso auf der Internetseite „recht.nrw.de“ nach, wenn sie sich über die neuesten Gesetze informieren möchten. Dieser Wirklichkeit wollen wir mit dem vorgelegten Gesetzentwurf aufgreifen. Künftig sollen die Gesetze ausschließlich im Internet verkündet werden. Der Gesetzentwurf schafft dafür eine klare Grundlage. Er bestätigt, dass das Gesetz- und Verordnungsblatt so, wie es die Landesverfassung festlegt, das Verkündungsmedium für Gesetze und Verordnungen bleibt. Das Gesetz- und Verordnungsblatt wird künftig jedoch ausschließlich digital auf der Internetseite recht.nrw.de erscheinen. Positiver Nebeneffekt: Diese Umstellung spart Geld. In den letzten zehn Jahren hat das Land für die Verkündung auf Papier durchschnittlich 188.000 Euro jährlich bezahlt. Die Kosten entstehen in erster Linie durch den Druck und den Vertrieb. Beides entfällt durch die Verkündung im Internet. Indem wir die Blätter nicht mehr auf Papier vertreiben, entlasten wir natürlich auch alle, die das Gesetz- und Verordnungsblatt im Abonnement bezogen haben. Im Internet wird der Abruf kostenfrei für alle Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie Verbände möglich sein, und das unmittelbar am Tag der Verkündung selbst. Ein ganz zentraler Punkt dieses Gesetzes betrifft auch ein Thema, das mir ganz besonders am Herzen liegt: die Krisenresilienz. Sie erinnern sich: Zur Bewältigung der Coronalage mussten häufig sehr 14.10.2026 schnell Regeln angepasst und zum Zwecke der Verkündung erst noch gedruckt werden. Das war ganz schön schwerfällig. Mit der Internetverkündung können wir viel schneller und flexibler auf Krisen reagieren. Und auch, wenn zum Beispiel das Internet mal ausfällt, hält das Gesetz eine Lösung bereit: Dann kann ausnahmsweise auf Papier verkündet werden – oder notfalls noch auf anderem Wege. Wir haben also auch einen Rückfallmechanismus für Krisen und Notfälle eingebaut.

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