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Peter Blumenrath

CDU 14.10.2026 Sitzungen 18/132

Nein. (Beifall von der SPD) Das sehen wir genauso. Wer sich an die Regeln hält und die deutsche Sprache erlernt hat, darf nicht für die Betrüger büßen. Landtag Gleichzeitig handelt die Landesregierung bei Fälschungen. Schon Anfang 2024 hat Nordrhein-Westfalen das Problem beim Bundesinnenministerium auf den Tisch gelegt. Seit August 2025 gibt es einen Erlass an die Ausländer- und Einbürgerungsbehörden. Bei Verdacht fragen sie direkt beim Anbieter nach, erstatten Strafanzeige und setzen die Einbürgerungen selbstverständlich aus. Das Ministerium selbst hat Anzeige gegen die Betreiber einer Fälscherwebsite erstattet. Das zeigt: Die Landesregierung schaut nicht weg, sondern geht entschlossen gegen solche Betrugsfälle vor. Wer getäuscht hat, muss den Pass wieder abgeben. Das regelt § 35 Staatsangehörigkeitsgesetz. Beim Aufenthaltstitel ist es übrigens § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz. Das Werkzeug ist also da. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Die Behörden vor Ort nutzen diese Werkzeuge sehr verantwortungsvoll. Klar ist aber auch: Einen Pass wieder zurückzunehmen, ist schwierig. Deshalb ist das persönliche Gespräch vor jeder Einbürgerung richtig und wichtig. Ein gefälschtes Papier ersetzt dieses Gespräch selbstverständlich nicht. Die Vorgabe des Bundes dazu hat das Land Nordrhein-Westfalen als verbindlich erklärt. Wir fordern daher, dass die Zertifikate fälschungssicher erstellt werden. Hier ist natürlich der Bund gefragt. Richtig ist, dass es bekannte Fälle und auch Verdachtsfälle gibt und diese Fälle konsequent strafrechtlich verfolgt werden. Diese Anfrage hilft aus unserer Sicht nicht wirklich weiter. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

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