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Dietmar Brockes

FDP 14.10.2026 Sitzungen 18/132

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unser Mittelstand braucht Luft zum Atmen: weniger Bürokratie, mehr Fachkräfte und gute Perspektiven für die Unternehmensnachfolge. Mitarbeiterkapitalbeteiligungen können dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Wer am Erfolg seines Unternehmens teilhat, gewinnt nicht nur eine zusätz-Landtag liche Möglichkeit zum Vermögensaufbau, sondern häufig auch eine stärkere Bindung an den Betrieb. Deshalb begrüßen wir Freien Demokraten das grundsätzliche Anliegen dieses Antrags. Gerade kleine und mittlere Unternehmen sollen Beteiligungsmodelle leichter anbieten können. Verständliche Informationen und praxistaugliche Orientierung können helfen. Aber gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht. Die entscheidenden Hürden liegen im Bundesrecht. Der steuerliche Freibetrag von 2.000 Euro ist zu niedrig. Wir wollen ihn erhöhen und für mehr Beschäftigte nutzbar machen. Hinzu kommt: Die Steueraufschubregelung des § 19a des Einkommensteuergesetzes hilft vielen traditionsreichen Familienunternehmen nicht. Wer echte Verbesserung verspricht, muss diese Hindernisse auf Bundesebene auch angehen. Zweitens. Ein landesweiter Mustervertrag löst keine komplizierte Gesellschaftsstruktur. Unternehmensbewertungen sind keine Angelegenheit für simple Onlinerechner. Fehler können nämlich steuerliche Folgen haben. Auch bei den Kammern gilt: Neue Aufgaben benötigen klare Zuständigkeiten und eine solide Finanzierung. Man kann den Kammern nicht einfach zusätzliche Pflichten aufladen. Das muss auch entsprechend finanziell ausgestattet sein. Kapitalbeteiligung und betriebliche Mitbestimmung sind zwei unterschiedliche Dinge. Beschäftigte sollen freiwillig am wirtschaftlichen Erfolg teilhaben können. Daraus darf aber kein Automatismus für zusätzliche gesellschaftsrechtliche Stimmrechte entstehen. Wir wollen vielmehr eine einfache, rechtssichere Beteiligungsform ohne Notartermin und ohne gesellschaftsrechtlichen Einfluss, deren Erträge dann als Kapitalerträge auch entsprechend besteuert werden müssen. Der Antrag von CDU und Grünen verlangt Freiwilligkeit, beschränkt seine Schutzleitplanken aber auf Beteiligung zusätzlich zum Arbeitsentgelt. Warum sollte sich nicht auch eine Arbeitnehmerin freiwillig dafür entscheiden dürfen, einen Teil ihres Gehalts in Anteile umzuwandeln? Auch diese Wahl verdient aus unserer Sicht einen fairen, transparenten Rechtsrahmen. Unser Ziel muss sein, dass Mitarbeiter auch ohne umfangreiche juristische Beratung eine verständige Entscheidung treffen können. Die Chancen auf Erträge gehören ebenso auf den Tisch wie Verlustrisiken und eingeschränkte Veräußerungsmöglichkeiten. Beteiligung darf kein Ersatz für eine faire Bezahlung sein. Sie soll eine zusätzliche Chance eröffnen oder auf ausdrücklichen Wunsch flexibel gestaltet werden. Gerade im Handwerk müssen wir außerdem realistisch bleiben. Viele Betriebe sind Einzelunternehmen. Für sie greifen klassische Kapitalbeteiligungen eben nicht. Wo Beteiligungen möglich sind, brauchen Beschäftigte verständliche Informationen über Risiken, 14.10.2026 Haftung und mögliche Auswirkungen auf spätere Gründungsförderung. Der Ansatz der Koalitionsfraktionen ist interessant. Aber zentrale Fragen bleiben leider offen. Eine Beratung im Ausschuss hätte die Gelegenheit geboten, diese Punkte gemeinsam zu klären. Stattdessen soll aber nun hier direkt abgestimmt werden. Wir unterstützen das Ziel. Aber der jetzige Vorschlag ist in vielen Bereichen noch nicht klar bzw. wirft Fragen auf. Deshalb werden wir uns heute hier enthalten. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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