Dietmar Brockes
Herr Präsident, vielen Dank. – Frau Ministerin, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Auch der Bundesrat hat sich bereits mit der Frage der 12-Uhr-Regelung beschäftigt und am 25. September den Beschluss gefasst: Nach Ansicht des Bundesrates ist vor diesem Hintergrund zugleich die Regelung, wonach die Verkaufspreise auf Kraftstoff einmal pro Kalendertag um 12:00 Uhr erhöht werden dürfen, aufzuheben. Meine Frage ist: Wie hat sich Nordrhein-Westfalen bei dieser Abstimmung verhalten?
