Zacharias Schalley
Der Gesetzentwurf verspricht Entlastung und Beschleunigung im Naturschutzrecht. Dies liest sich als Überschrift vielversprechend. Doch die Anhörung zeigt, dass ein schnelleres Verfahren noch keinen tatsächlichen Bürokratieabbau bedeuten muss. Die Familienbetriebe Land und Forst unterscheiden zu Recht zwischen digitalisierter Bearbeitung und geringerem Aufwand für Antragsteller. Der Rheinische Landwirtschafts-Verband warnt sogar vor neuen Prüfpflichten, Kosten und Rechtsunsicherheit. Auch die IHK sieht die Gefahr, dass überörtliche Fachbeiträge ohne förmliches Abwägungsverfahren für Unternehmen zu längeren Verfahren führen. Rechtsanwalt Thomas Mock von der Gesellschaft für Fortschritt in Freiheit verweist zudem auf einen grundsätzlichen Zielkonflikt: Klimapolitik ist nicht automatisch Naturschutz. Insbesondere beim Ausbau von Windindustrieanlagen müssen Eingriffe in Lebensräume, Alleen und den Artenschutz ernst genommen werden. Eine Lockerung des Alleenschutzes, verlängerte Fristen für die Verwendung von Ersatzgeldern und ein unzureichendes Monitoring tatsächlicher Ausgleichsmaßnahmen sind deshalb kritisch zu beurteilen. Dass BUND, NABU und LNU ihrerseits einzelne Änderungen ablehnen, ist anzuerkennen. Offen bleibt aber, wie konsequent dieselben Schutz-14.10.2026 maßstäbe auch gegenüber privilegierten Energievorhaben eingefordert werden. Der Rhein-Kreis Neuss zeigt schließlich am Beispiel des § 75, dass der Wegfall kommunaler Mitentscheidung nicht zwangsläufig Zeit spart: Dort entscheidet bereits ein monatlich tagender Ausschuss ohne nennenswerte Verzögerungen. Die örtliche demokratische Kontrolle würde geschwächt, ohne dass ein entsprechender Beschleunigungsgewinn belegt wäre. Der FDP-Änderungsantrag Drucksache 18/19814 wurde von der AfD mit Enthaltung bedacht; die grundsätzlichen Einwände gegen den Regierungsentwurf bleiben bestehen. Für die AfD gilt: Naturschutz muss dem tatsächlichen Schutz von Arten und Lebensräumen dienen, nicht der bevorzugten Durchsetzung einzelner energiepolitischer Vorhaben. Bürokratieabbau muss Bauern, Waldeigentümer und Unternehmen spürbar entlasten, ohne dass kommunale Mitentscheidungsbefugnisse und wirksame Schutzstandards ausgehöhlt werden. Diesen Maßstab erfüllt der Entwurf nicht. Daher: Ablehnung! Landtag Anlage 6 Zu TOP 23 – Gesetz zur Änderung des Klimaanpassungsgesetzes Nordrhein-Westfalen – zu Protokoll gegebene Reden Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Früher mussten Monitoringdaten, Szenarien und Prognosen vermitteln, was der Klimawandel für NRW bedeutet. Heute ist es konkrete Erfahrung. Dieser Sommer hat uns allen klar gemacht, was stärkere Hitzewellen und Trockenheit in NRW anrichten. Menschen haben darunter gelitten, die Wirtschaft, der Verkehr und die Natur waren davon stark betroffen. In so gut wie jedem Lebensbereich sind Klimawandelfolgen wahrnehmbar. Und besonders betroffen sind dabei vulnerable Gruppen, etwa ältere Menschen oder Kinder. Der Sommer hat nochmals gezeigt, dass wir uns alle an die Folgen des Klimawandels anpassen müssen. Nur so werden wir mit den sich verändernden Klimabedingungen und zunehmenden Wetterextremen leben können. Nordrhein-Westfalen hat bereits seit 2021 das bundesweit erste Klimaanpassungsgesetz. Seit 2024 gilt ein Klimaanpassungsgesetz auf Bundesebene. Mit der vorliegenden Novelle passen wir das Landesrecht an die bundesrechtlichen Vorgaben an und entwickeln es auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen in Nordrhein-Westfalen weiter. Die Landesregierung hat dafür mit der vorliegenden Gesetzesnovelle weitere Voraussetzungen geschaffen, Klimawandelanpassung interdisziplinär, in verschiedenen Handlungsfeldern und ebenenübergreifend zu verankern. Die Novelle passt dafür das Berücksichtigungsgebot an die Formulierungen des Bundesrechts an. Wer Klimaanpassung frühzeitig in Planungen und Abwägungen einbezieht, kann Schäden und hohe Folgekosten vermeiden. Gleichzeitig schaffen wir Verfahrenserleichterungen: Wo Fachgesetze oder Regeln der Technik die Klimaanpassung bereits berücksichtigen, ist keine zusätzliche Prüfung nach dem Berücksichtigungsgebot erforderlich. Das dient dem Bürokratieabbau und vereinfacht die Rechtsanwendung. Wir erweitern zudem den Adressatenkreis von „öffentlichen Stellen“ auf „Träger öffentlicher Aufgaben“. Damit wird die Formulierung an das Berücksichtigungsgebot angeglichen. Auch das Land selbst muss vorangehen. Deshalb enthält die Novelle eine Zielvorgabe zur Klimaanpassung bei landeseigenen Gebäuden und der Verkehrsinfrastruktur. Unsere Infrastruktur muss auch unter veränderten klimatischen Bedingungen verlässlich funktionieren. 14.10.2026 Kommunale Klimaanpassungskonzepte sind eine wesentliche Voraussetzung, um Risiken frühzeitig zu erkennen und Schutzmaßnahmen vorzubereiten. Nur wenn systematisch aufbereitet ist, was zu tun ist, können Maßnahmen priorisiert werden. So können knappe Ressourcen zielgerichtet eingesetzt werden. Denn letztendlich wollen wir alle die zügige Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen, wir wollen dringend etwas gegen Hitzeinseln oder überflutete Straßen und Gebäude unternehmen. Deshalb dient die Novelle insbesondere der Verankerung von Klimaanpassungskonzepten auf kommunaler Ebene. Sie ermächtigt die Landesregierung, in einer Rechtsverordnung die Erstellung kommunaler Klimaanpassungskonzepte zu regeln. Diese Konzepte sollen den Kommunen keine zusätzlichen, losgelösten Planungswelten aufbürden. Vielmehr geht es darum, vorhandene Klimadaten zu nutzen und bereits bestehende Konzepte einzubeziehen, um Doppelarbeit zu vermeiden. Es soll ein abgestimmter Fahrplan zur Klimaanpassung in allen Kommunen NRWs aufgestellt werden. Zu dieser neuen kommunalen Pflichtaufgabe gehört auch ein angemessener finanzieller Ausgleich. Das Land stellt hierfür 20 Millionen Euro zur Verfügung. Die kommunalen Spitzenverbände haben dem Entwurf der Klimaanpassungskonzeptverordnung einschließlich des vorgesehenen Belastungsausgleichs zugestimmt. Die Kommunen erhalten darüber hinaus fachliche Unterstützung. Die Kommunalberatung Klimafolgenanpassung beim LANUK, die die Novelle gesetzlich dauerhaft verankert, stellt Städten und Gemeinden kostenfreie Beratung, Klimadaten, Informationen zu Fördermöglichkeiten und Vernetzungsangebote zur Verfügung. Die Sachverständigenanhörung hier im Landtag hat eine breite Zustimmung zur Weiterentwicklung des Gesetzes gezeigt. Zugleich wurden Fragen nach ausreichend Personal und Finanzen, nach wirksamer Unterstützung der Kommunen sowie nach einer möglichst unbürokratischen Umsetzung aufgeworfen. Diese Hinweise werden bei der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung der Unterstützungsangebote des Landes für die Kommunen berücksichtigt. Mit der Novelle stärken wir die Handlungsfähigkeit der Kommunen, schaffen klare Zuständigkeiten und verbessern die Vorsorge gegen Klimarisiken. Wir wollen nicht erst handeln, wenn der Schaden eingetreten ist, sondern Risiken früh erkennen und Investitionen so planen, dass sie auch unter künftigen Bedingungen funktionieren. Damit schaffen wir resiliente Kommunen, robustere Infrastruktur, und wirtschaftliche Stabilität, um Nordrhein-Westfalen widerstandsfähig und lebenswert zu halten. Landtag
