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Berivan Aymaz

14.10.2026 Sitzungen 18/132

Für die Landesregierung hat nun Ministerin Neubaur das Wort. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die regierungstragenden Fraktionen legen hier einen Antrag vor, mit dem die Mitarbeiterbeteiligung als strategi-14.10.2026 sches Instrument gestärkt und weiterentwickelt werden soll. Ich freue mich sehr darüber, weil in der Tat Mitarbeiter*innenbeteiligung auf eine Reihe von strategischen Fragen abzielt und mit der richtigen Umsetzung auch Vorteile bringen kann, insbesondere für unseren starken Mittelstand. Die Potenziale werden im Antrag sehr ausführlich dargestellt und betreffen neben der Vermögensbildung die positiven Wirkungen auf die Fachkräftesicherung und -gewinnung sowie auf das ganz wichtige Feld der Unternehmensnachfolge. Verbreitet sind diese Beschäftigtenbeteiligungen jetzt schon bei Start-ups, insbesondere in der digitalen Wirtschaft. Damit das Instrument auch über die Start-up-Szene hinaus mehr Verbreitung findet, sind bessere Anreize und einfachere Regeln notwendig. Anreize sollten unbürokratisch über steuerliche und rechtliche Erleichterungen gesetzt werden. Die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung sind sinnvoll. Das will ich ausdrücklich anerkennen. Da könnte man aber noch mehr machen. Deswegen setzen wir uns als Landesregierung insbesondere für eine Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen sowie für rechtliche Vereinfachungen und Standardisierungen auch bei den bundesgesetzlichen Dingen ein. Die Frage der Bewertung und steuerlichen Behandlung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen ist im Moment vielerorts noch mit Rechtsunsicherheit belegt. Wir brauchen da klare Regeln und geringere Hürden. Dazu zählen Vereinfachungen beim Gesellschaftsrecht, die Stärkung virtueller Beteiligungen, aber auch Anpassungen im Kapitalmarkt-, im Insolvenz-, im Arbeits-, im Sozialversicherungs- und im Mitbestimmungsrecht, beispielsweise zu den so wichtigen Stimmrechten. Ein weiterer sinnvoller Ansatzpunkt ist die Förderung von Mitarbeiterfonds. Hier ist der Vorschlag im vorliegenden Antrag, die Beteiligung im Mittelstand durch Musterverträge, vereinfachte Bewertungen, digitale Anteilsregister, geringere Notarkosten und eine vereinfachte Übertragung von Anteilen zu erleichtern. Diese Forderung nehmen wir sehr gerne auf. Eine Kapitalbeteiligung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitsentgelt, die Freiwilligkeit der Teilnahme, eine klare Haftungsbegrenzung, aber auch eine transparente Information über die Chancen und Risiken: auch da gibt es viel Unterstützungspotenzial. Besonders wichtig ist mir, dass wir auf breite Beteiligungen und faire Chancen bei dem Weiterentwickeln der Mitarbeiterbeteiligungen achten. Die Rahmenbedingungen müssen so gestaltet sein, dass Beteiligungsangebote alle Beschäftigtengruppen erreichen, einschließlich Geringverdienender und vor allem auch der Beschäftigten in kleinen Betrieben, und sie dürfen bestehende Einkommens- und Vermögensungleichheiten nicht noch weiter verstärken. Darin liegt eine riesige Chance. Das haben die Fraktionen erkannt. Landtag Wertvolle Impulse für das Anliegen sind damit gegeben. Der Verpflichtung, daran weiterzuarbeiten, würden wir gerne nachkommen. – Danke. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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