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Dr. Hartmut Beucker

AfD 14.10.2026 Sitzungen 18/132

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Sechs Tage ist der Tankrabatt alt und schon macht die SPD weitreichende Feststellungen dazu. Die Steuersenkung werde nicht in vollem Umfang an die Kunden weitergegeben – so schreit es aus diesem Antrag. Ist das so? Glaubt man dem Herrn Ministerpräsidenten, schon. Kann man aber Politikern der CDU unbesehen glauben? Zumindest das Verhalten des Herrn Bundeskanzlers von der CDU lässt in manchen Fragen daran zweifeln. Lassen wir das aber mal dahingestellt. Ist die Kritik der SPD also wirklich berechtigt? Die Antragsteller halten es nicht für nötig, ihrem Antrag Zahlen beizufügen und ihn somit exakt zu begründen. Nicht schlimm, das machen dann wir. Der Deutschlandfunk berichtet – Zitat –: „Der seit dem 1. Oktober geltende Tankrabatt kommt nach Einschätzung von Experten des Ifo-Instituts sowie des ADAC nicht komplett, aber größtenteils bei den Autofahrern an. Beim Diesel haben die Tankstellen in den ersten fünf Tagen nach Angaben von Ifo von den 17 Cent Steuersenkung je Liter durchschnittlich 15 Cent weitergegeben. Beim Superbenzin E5 seien es durchschnittlich gut 16 Cent und bei Super E10 15 Cent gewesen. Die Steuersenkung war den Angaben zufolge bei ihrer Einführung am vergangenen Donnerstag zunächst vollständig weitergegeben worden. Am Wochenende sei die Weitergabe dann aber ‚unvollständig‘ geblieben. […] Landtag Da Rohöl international in Dollar gehandelt wird, sorgt ein sinkender Eurokurs für höhere Spritpreise in der Eurozone.“ Dem Befund des Ministerpräsidenten und der SPD widerspricht der Branchenverband en2x – Zitat auch aus dem Deutschlandfunk –: „Die Steuerentlastung komme ‚durchweg und in voller Höhe bei den Tankkundinnen und -kunden an‘. […] Gegenteilige Berechnungen berücksichtigen beispielsweise nicht, dass sich die Kosten zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Bioquote und für Transporte – aktuell etwa aufgrund des Rheinniedrigwassers – permanent ändern und Einfluss auf die durchschnittlichen Endkundenpreise haben.“ Also ist die Tatsachengrundlage für den hier so alarmistischen, vollmundigen und in der Pose der moralisch Empörten angebrachten Antrag deutlich schmaler und keineswegs so sicher, wie der Antrag Glauben machen möchte. Mit dem Antrag wird eine Bundesratsinitiative vorgeschlagen, durch die eine Übergewinnsteuer eingeführt werden soll. Eine wichtige Frage: Wann schlägt der Gewinn eines Unternehmens in einen Übergewinn über? War etwa der märchenhafte Umsatz, der über das Unternehmen BioNTech hereinbrach, ein Übergewinn? Besteuert wurde da nichts. Schauen wir uns die Wirkung eines Gewinns im Hinblick auf die Steuer doch einmal an. Wer Gewinn macht, zahlt Steuern. Wer mehr Gewinn macht, zahlt mehr Steuern. Wozu da eine Übergewinnsteuer? Die EU jedenfalls hat die SPD-Pläne abgelehnt, als Herr Klingbeil die hier beantragte Steuer dort im September vorgestellt hat. Deswegen muss der Antrag jetzt auf nationaler Ebene weiterverfolgt werden. Mit der geforderten Bundesratsinitiative wird es allerdings womöglich nicht so flott gehen, wie die SPD sich das so vorstellt. Im Sommer 2022 jedenfalls wurde eine Bundesratsinitiative zur Einführung einer Übergewinnsteuer wegen des Ukraine-Kriegs volkswirtschaftlich und verfassungsrechtlich kritisiert und hatte politisch überhaupt keinen Erfolg. Bei der seinerzeit tatsächlich eingeführten EU-Übergewinnsteuer wegen der Pandemie sieht das Finanzgericht Köln erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel. Es sei keine Vereinbarkeit mit dem Gleichheitssatz gemäß Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz sowie der Eigentumsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz gegeben. Das Gericht gewährte einstweiligen Rechtsschutz. Weiter wird in der Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen von Juli 2022 zu großer Vorsicht bei der Verwendung solcher populärer, aber langfristig ökonomisch gefährlicher Übergewinnsteuern gemahnt. An der Stelle 14.10.2026 bin ich versucht, der SPD bei diesem Antrag populistische Gelüste und eine gewisse Doppelmoral zu unterstellen, (Thorsten Klute [SPD]: Und das von Ihnen!) weil sie doch bei anderen Parteien Populismus als Ding des Teufels brandmarkt – aber das nur nebenbei. Richtig bleibt allerdings, dass die Pendler in NRW unterstützt werden sollten. Das geht aber sicher auf eine rechtlich unbedenklichere Weise. Zum Schluss. Die SPD fordert am Ende des Antrags die Regierung auf, die einschlägigen Gesetze durchzusetzen, weil sie das nicht tue. Würde die AfD so etwas fordern, wäre das Geschrei groß. Gerade die SPD würde den Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit erheben, weil solch fundamentale Kritik angeblich den Staat delegitimiert. Ach ja! Aber dass da mit zweierlei Maß gemessen wird, wussten wir sowieso schon. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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