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Peter Blumenrath

CDU 14.10.2026 Sitzungen 18/132

Seit dem 12. Juni 2026 gilt das reformierte Gemeinsame Europäische Asylsystem. Der Bund hat es mit dem GEAS-Anpassungsgesetz in nationales Recht übertragen. Wir setzen es in Landesrecht um. Wir schaffen Rechtssicherheit und volle Handlungsfähigkeit für unsere Behörden. 14.10.2026 Mit diesem Gesetz nehmen wir die vier neuen Haftarten in das Abschiebungshaftvollzugsgesetz auf: die Asylverfahrenshaft, die Haft im Rückkehrgrenzverfahren und die Überprüfungshaft an den Außengrenzen sowie im Bundesgebiet. Außerdem aktualisieren wir die Verweise auf das EU-Recht und nennen den Ausreisegewahrsam ausdrücklich im Gesetz. Dieses Gesetz hätte bereits im Juli verabschiedet werden können, wenn die FDP nicht eine Anhörung beantragt hätte – zu der ihr eigener Sachverständiger keine Stellungnahme eingereicht hat. Die Verzögerungstaktik der FDP hat keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn gebracht. Wie erwartet, hat die Anhörung bestätigt, dass dieser Schritt notwendig und dringend ist. Die Stadt Gelsenkirchen hat deutlich gemacht, dass die Ausländerbehörden die neuen Instrumente zwar haben, diese Haftformen ohne Landesgesetz in Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige Büren aber nicht vollziehen können. Es geht dabei nicht um eine grundlegende Neugestaltung des Abschiebungshaftvollzugs. Es sind notwendige Folgeänderungen, weil Europa und der Bund den Rahmen bereits gesetzt haben. Damit schließen wir eine rechtliche Lücke, geben den Behörden mehr Handlungsmöglichkeiten und verbessern die Durchsetzung von Rückführungen. Das unterstreicht, wie wichtig die zweite Unterbringungseinrichtung in Mönchengladbach ist. Der mitberatende Innenausschuss hat einstimmig für den Gesetzentwurf gestimmt. Im federführenden Integrationsausschuss wurde er mit breiter Mehrheit angenommen. Wir stimmen dem Gesetzentwurf unverändert zu und werben um Ihre Zustimmung.

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