Dr. Volkhard Wille
Unser Ziel ist es, mit den vorliegenden Änderungen im Landesnaturschutzgesetz und im Landesforstgesetz Punkte des „Ersten Beschleunigungsund Entlastungspaketes“ der Ministerpräsidentenkonferenz in Landesrecht umzusetzen. Die Beschleunigungen und Entlastungen sollen unter anderem durch folgende Punkte erreicht werden: – Digitale Antragsunterlagen und Beteiligungsmöglichkeiten erleichtern Antrags- und Beteiligungsverfahren für alle Beteiligten. – Den unteren Naturschutzbehörden wird eine flexiblere Handhabung von Ersatzgeldern ermöglicht. Unser Ziel ist es, darüber hinaus dafür zu sorgen, dass Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen stärker räumlich konzentriert werden, um so eine höhere ökologische Wertigkeit gemäß dem Prinzip „Qualität vor Quantität“ zu erzielen. Die Landesregierung hat dazu auch entsprechende Vorschläge im Landesentwicklungsplan vorgelegt. – Der bundesrechtlich vorgegebene Schutz für Streuobstwiesen greift künftig unmittelbar und ohne vorherige Kartierung der Bestände. Dadurch werden personelle Ressourcen im Naturschutz geschont, die dringender für die Pflege der Streuobstwiesen an sich benötigt werden. So werden wertvolle Lebensräume mit einer hohen Artenvielfalt konsequent geschützt. Landtag – Bei bestimmten wertvollen Lebensräumen wie zum Beispiel Mooren entfällt künftig die Wiederaufforstungspflicht bei Wiederherstellungsmaßnahmen. So wird vermieden, dass wichtige Renaturierungsmaßnahmen verzögert werden. – Beim Schutz von Grünland erfolgt eine Harmonisierung von Agrarförderrecht und Naturschutzrecht, indem auf eine einheitliche Stichtagsregelung zurückgegriffen wird. Wir schaffen außerdem die Voraussetzungen dafür, dass die Naturschutzbehörden weiterhin in der Lage sind, eine angemessene Pflege von Grünlandstandorten zu kontrollieren, um negative Folgen für Bodenqualität und Biodiversität zu vermeiden. Noch ein paar Worte zum Änderungsantrag der FDP: Sie fordern die ersatzlose Streichung der Reitabgabe, ohne jedoch darzulegen, wie die Instandhaltung der Reitwege auf anderem Wege finanziert werden soll. In der Anhörung haben die Reiterinnen und Reiter deutlich gemacht, dass sie sehr wohl bereit sind, sich mit einem jährlichen Beitrag an der Instandhaltung der Wege zu beteiligen, die sie mit ihren Pferden gerne nutzen. Für bürokratische Erleichterungen bei der Erhebung der Abgabe sind wir durchaus offen, aber eine Abschaffung der Abgabe würde nur diejenigen finanziell belasten, auf deren Flächen sich die Reitwege befinden, oder aber die Instandhaltung würde leiden. Den Änderungsantrag der FDP lehnen wir daher ab. Mit diesen und weiteren Vereinfachungen werden viele Verfahren im praktischen Naturschutz schneller und einfacher. Wir zeigen damit: Bürokratieabbau ist möglich, ohne notwendige Umweltschutzstandards zu schleifen. Ganz im Gegenteil: Es lässt sich längst nicht mehr leugnen, dass wir beim Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen dringend Tempo machen müssen.
