Susanne Schneider
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Manchmal gibt es in der Politik einen kleinen Überbietungswettbewerb. Und nachdem die SPD sich schon selbst überboten hat und gleich zwei Anträge zur Gesundheitsversorgung im Quartier gestellt hat, kommt die schwarz-grüne Koalition jetzt auf die Idee: Hmm, könnten wir vielleicht auch mal machen. (Thorsten Klute [SPD]: Aber die unterbieten sich!) Dabei hat der Ausschuss die schriftliche Anhörung zum letzten SPD-Antrag noch gar nicht ausgewertet. Es wäre sinnvoll, erst einmal die Einschätzungen der Sachverständigen sorgfältig zu analysieren und daraus die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen. Stattdessen beschäftigen wir uns erneut mit der gleichen Fragestellung, ohne dass erkennbar wäre, welchen zusätzlichen Erkenntnisgewinn der vorliegende Antrag bringt. Wahrscheinlich sehen es auch die Antragsteller so, denn das Interesse am Thema „Pflege“ ist hier gerade ausgesprochen überschaubar, und das beim eigenen Antrag. (Beifall von der FDP und der SPD) Natürlich ist eine gute Gesundheits- und Pflegeversorgung im Quartier ein wichtiges Anliegen. Gerade angesichts des demografischen Wandels müssen wir dafür sorgen, dass Menschen auch im Alter möglichst lange in der gewohnten Umgebung bleiben können. Entscheidend ist, wie wir dieses Ziel erreichen. Die schwarz-grüne Koalition setzt einmal mehr auf zusätzliche Planung, Bürokratie und staatliche Steuerung. Besonders kritisch sehen wir Freie Demokraten die Betonung der verbindlichen Pflegebedarfsplanung. Wir als Freie Demokraten haben die verbindliche Pflegebedarfsplanung bereits bei der Einführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen abgelehnt. Als Kompromiss wurde damals vereinbart, dass Kreise und kreisfreie Städte selbst entscheiden können, ob sie eine verbindliche Pflegebedarfsplanung einführen oder nicht. Rund 30 der 53 Kreise und kreisfreien Städte setzen bislang auf eine unverbindliche Pflegebedarfsplanung. Der Unterschied ist erheblich: Während die unverbindliche Planung alle zwei Jahre erfolgt, muss die verbindliche Pflegebedarfsplanung jährlich durch die kommunale Vertretungskörperschaft erfolgen. Vor allem aber hat sie konkrete Auswirkungen auf die Schaffung zusätzlicher Pflegeangebote, denn die Förderung neuer teil- und vollstationärer Einrich-Landtag tungen ist dann an eine entsprechende Bedarfsbestätigung gebunden. Wie so oft schafft Schwarz-Grün damit zusätzliche Bürokratie und schränkt die Möglichkeiten potenzieller Betreiber, neue Pflegeeinrichtungen zu errichten, ein. Dabei brauchen wir dringend zusätzliche Pflegekapazitäten und sollten Investitionen erleichtern, statt sie durch Planungsvorgaben auszubremsen. Auch darüber hinaus zeigt sich im Antrag das bekannte grüne Politikverständnis. Mit einer integrierten Sozial- und Quartiersplanung soll vor allem die kommunale Steuerung ausgebaut werden. Dabei entsteht eine gute Gesundheitsversorgung nicht allein am kommunalen Schreibtisch, sondern sie lebt vom Engagement der Ärzte, der Pflegedienste, privater Anbieter und des Ehrenamts. Werte Kollegen, all diese Akteure kommen in Ihrem Antrag viel zu kurz. Wir Freien Demokraten setzen auf weniger Bürokratie, mehr Freiräume für innovative Versorgungskonzepte und auf Kommunen, die ermöglichen und vernetzen, statt alles selbst steuern zu wollen. (Beifall von der FDP) Der vorliegende Antrag ist eine typische Initiative der schwarz-grünen Koalition. Inhaltlich besteht er weitgehend aus der Weiterentwicklung bestehender Ansätze. Dazu kommen dieses Mal fünf Prüfaufträge. Außerdem wird zum wiederholten Mal auf die Finanzierung aus vorhandenen Mitteln verwiesen. Das ist also wenig Neues, wenig Verbindliches, und wenn es konkreter wird, geht es in die falsche Richtung. Einem Antrag getreu dem Motto „Na ja, vielleicht sollten wir auch mal was machen“ wird die FDP-Landtagsfraktion sicher nicht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
