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René Schneider

SPD 14.10.2026 Sitzungen 18/132

Die Landesregierung verspricht mit diesem Gesetz schnellere Verfahren, ohne die Naturschutzstandards zu senken. An diesem Versprechen Landtag müssen wir sie messen. Und genau daran scheitert der Entwurf in zentralen Punkten. Beschleunigung ist kein Selbstzweck. Wer Verfahren schneller macht, indem er Schutz abbaut, Fristen verkürzt und Mitsprache streicht, betreibt keine Entbürokratisierung. Er verschiebt die Lasten auf die Natur. Erstens: das Dauergrünland. Grünland, das seit dem 1. Januar 2021 entstanden ist, soll künftig ohne Genehmigung und ohne jeden Ausgleich wieder umgebrochen werden dürfen. Die Landesregierung begründet das damit, dass solche Flächen in der Regel keine besondere Bedeutung für die Artenvielfalt hätten. Das greift zu kurz. Auch junges Grünland bindet Kohlenstoff, schützt vor Erosion und hält Nitrat vom Grundwasser fern. Die Enquetekommission Wasser hat uns deutlich gezeigt, wie sehr der Zustand unserer Gewässer davon abhängt, was auf der Fläche geschieht. Wer hier pauschal freistellt, nimmt Folgen für Boden, Klima und Wasser bewusst in Kauf. Wie unausgegoren der Entwurf an dieser Stelle war, zeigt der Änderungsantrag der Koalition. Erst jetzt wird geregelt, dass Ackerland, das am 1. Januar 2026 Ackerland war, auch Ackerland bleibt. Damit endet der unsinnige Zwang, Ackergras alle fünf Jahre umzubrechen, nur um den Ackerstatus zu sichern. Dieser Fehlanreiz ist seit Jahren bekannt. Wir stimmen dem Änderungsantrag zu, weil er einen Mangel behebt. Am Grundproblem der pauschalen Freistellung ändert er nichts. Zweitens: das Ersatzgeld. Künftig sollen die Kreise acht statt vier Jahre Zeit haben, Ersatzgeld zu verwenden. Ersatzgeld wird aber für Eingriffe gezahlt, die bereits stattgefunden haben. Der Bagger war längst da. Die Natur wartet. Schon heute liegt in manchen Kreisen Geld, das längst in Naturschutzmaßnahmen fließen müsste. Eine doppelt so lange Frist löst dieses Problem nicht, sie verlängert es. Hinzu kommt, dass bei der Verwendung künftig ausdrücklich auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht zu nehmen ist. Geeignete Flächen zu finden, wird damit nicht leichter. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass aus einer verlängerten Frist keine verlängerte Wartezeit für den Naturschutz wird? Darauf gibt der Entwurf keine Antwort. Drittens: die Beteiligung. Die Naturschutzverbände bekommen engere Fristen, ihre Mitwirkungsrechte werden zusammengestrichen, Fristen können sogar verkürzt werden. Das sind Menschen, die überwiegend ehrenamtlich und mit großem Sachverstand arbeiten. Und will eine untere Naturschutzbehörde vom Votum des Naturschutzbeirats abweichen, muss sie sich 14.10.2026 künftig nicht mehr vor dem Kreistag erklären. Damit fällt eine demokratische Kontrolle durch gewählte Vertreterinnen und Vertreter weg. Weniger Mitsprache macht Verfahren vielleicht schneller. Besser macht sie Verfahren nicht. Viertens: die Alleen. Künftig sollen Alleebäume für Straßen-, Geh- und Radwege per Ausnahme gefällt werden dürfen. Alleen sind über Jahrzehnte gewachsen. Ein Ausgleich in derselben Allee ersetzt einen alten Baum nicht, schon gar nicht in den nächsten Jahrzehnten. Wir befürchten, dass aus der Ausnahme schleichend die Regel wird. Einzelne Regelungen dieses Gesetzes sind vertretbar. Aber dass etwa der Schutz der Streuobstwiesen endlich ohne Umweg gilt, ist eine Selbstverständlichkeit, keine Leistung. Unter dem Strich schwächt dieser Entwurf den Naturschutz an mehreren Stellen, statt ihn effizienter zu machen. Zustimmen können wir dem nicht. Wir stimmen dem Änderungsantrag zu und werden uns beim Gesetzentwurf enthalten. Für uns bleibt entscheidend: Verfahren dürfen schneller werden. Aber der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen darf dabei nicht auf der Strecke bleiben.

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