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Susanne Schneider

FDP 14.10.2026 Sitzungen 18/132

Der demografische Wandel stellt die Pflege vor große Herausforderungen. Die Zahl der Menschen in Deutschland, die auf pflegerische Versorgung angewiesen sind, wird in den kommenden Jahren deutlich zunehmen. Die steigende Lebenserwartung führt zu einer Überalterung der Gesellschaft, während der Arbeitskräftemangel im Pflegebereich bereits jetzt spürbar ist. Bis 2055 werden womöglich 1,6 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen pflegebedürftig sein. Der demografische Wandel betrifft auch die Pflegenden. Viele Pflegekräfte werden in den nächsten Jahren in Rente gehen. Die Frühverrentung ist zudem deutlich häufiger als in vielen anderen Berufen. Der Mangel an ausgebildetem Personal führt zu einer erhöhten Belastung der vorhandenen Pflegekräfte. Die Bekämpfung des Fachkräftemangels in der Pflege wird daher in den nächsten Jahren eine politische Daueraufgabe sein. Ein wichtiger Schritt, um neue Pflegekräfte zu gewinnen, war in Nordrhein-Westfalen die Einführung der einjährigen Pflegefachassistenzausbildung. Sie war und ist für viele Menschen ein attraktives Angebot, weil die Ausbildungsdauer überschaubar ist. Sie bietet zudem gute Aufstiegsund Verdienstmöglichkeiten. Als Freie Demokraten setzen wir uns schon länger dafür ein, dass die Pflegefachassistenzausbildung modernisiert und vereinheitlicht wird. Der Bundesgesetzgeber hat dafür nun die Voraussetzungen geschaffen. Die bislang unterschiedlichen landesrechtlichen Ausbildungsregelungen werden durch einen bundesweit einheitlichen Rahmen abgelöst. Die neue Ausbildung dauert grundsätzlich 18 Monate. Bei entsprechender beruflicher Vorerfahrung sind Verkürzungen möglich. Die Ausbildungsdauer stellt einen Kompromiss zwischen den bisher in den Ländern bestehenden ein- und zweijährigen Ausbildungsmodellen dar. Auch beim Zugang zur Ausbildung sieht das Bundesrecht unterschiedliche Möglichkeiten vor. In der Regel wird ein Hauptschulabschluss vorausgesetzt. Bei einer positiven Eignungsprognose der Pflegeschule können jedoch auch Menschen ohne formalen Schulabschluss eine Ausbildung aufnehmen. Damit werden unterschiedliche Bildungsbiografien berücksichtigt und zusätzliche Zugangswege in den Pflegeberuf eröffnet. Mit dem vorliegenden Landesumsetzungsgesetz nutzt das Land Nordrhein-Westfalen nun die bundesrechtlich eingeräumten Gestaltungsspielräume und nimmt die notwendigen Anpassungen im Landesrecht vor. 14.10.2026 Mit der Neuregelung des rechtlichen Rahmens allein ist es jedoch nicht getan. Aus unserer Sicht müssen auch die Ausbildungskapazitäten in der Pflegefachassistenz deutlich ausgebaut werden. Zugleich gilt es, die Ausbildung stärker bekannt zu machen und mehr Menschen für einen Einstieg in die Pflege zu gewinnen. Die FDP-Landtagsfraktion NRW stimmt dem Landesumsetzungsgesetz zu, weil es die Voraussetzungen für eine praxisnahe Pflegefachassistenzausbildung schafft und damit einen Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Pflege leistet.

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