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René Schneider

SPD 14.10.2026 Sitzungen 18/132

Die Folgen des Klimawandels sind in Nordrhein-Westfalen längst Alltag. Die Flutkatastrophe 2021, die Dürresommer 2018, 2019 und 2022 mit extremem Niedrigwasser an Rhein und Ruhr, das Hochwasser zum Jahreswechsel 2023/24. Die Landesregierung zählt diese Ereignisse in ihrem eigenen Gesetzentwurf auf. Wir alle haben sie vor Ort erlebt. Klimaanpassung heißt deshalb ganz konkret: Menschen schützen, Schäden vermeiden und unsere Infrastruktur widerstandsfähiger machen. Seit Juli 2024 gilt das Bundes-Klimaanpassungsgesetz. Es ist richtig und notwendig, das Landesgesetz daran anzupassen. Der vorliegende Entwurf enthält dafür sinnvolle Ansätze. Künftig sollen bei Planungen und Entscheidungen die konkreten Klimarisiken ausdrücklich benannt werden: Starkregen und Hochwasser, sinkende Grundwasserstände und Trockenheit, Bodenerosion und Hitzeinseln in unseren Städten. Versickerungs-, Speicher- und Verdunstungsflächen sollen so weit wie möglich erhalten bleiben. Und erstmals steht die Entsiegelung im Gesetz. Das ist der richtige Ansatz. Wer Städte und Gemeinden widerstandsfähiger machen will, muss beim Wasserhaushalt anfangen. Wir brauchen Flächen, auf denen Regen versickern kann. Wir brauchen Grün, das kühlt. Und wir müssen die Folgen des Klimawandels bei jeder Planung von Anfang an mitdenken. Auch die Enquetekommission „Wasser in Zeiten der Klimakrise“ hat das im September mit ihren 156 Handlungsempfehlungen deutlich gemacht. Positiv ist auch, dass das Gesetz die soziale Dimension stärker aufgreift. Die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse wird Teil der Klimaanpassungsziele. Und die Zunahme sozialer Ungleichheiten durch den Klimawandel soll verhindert werden. Das ist wichtig. Denn Hitze und Hochwasser treffen nicht alle gleich. Sie treffen Kinder, ältere und kranke Menschen besonders hart. Sie treffen Menschen, die sich keine gut gedämmte Wohnung und keinen schattigen Garten leisten können. Und sie treffen Beschäftigte, die bei 35 Grad draußen arbeiten müssen. Klimaanpassung ist deshalb immer auch Gesundheitsvorsorge. Bei aller Zustimmung zu diesen Zielen bleibt die entscheidende Frage: Was kommt davon in der Praxis an? Ein Gesetz allein macht noch keine Stadt hitzefest. Eine Strategie verhindert noch kein Hochwasser. Und ein Konzept schützt niemanden, solange die Maßnahmen darin nicht umgesetzt werden. 14.10.2026 Genau hier bleibt der Entwurf zu vage. Erstens: die kommunalen Klimaanpassungskonzepte. Bisher wurden sie den Kommunen nur empfohlen. Künftig soll die Landesregierung per Rechtsverordnung festlegen können, wer sie aufstellen muss. Das setzt Bundesrecht um, und flächendeckende Konzepte sind grundsätzlich sinnvoll. Aber wer verpflichtet wird, welche Inhalte gelten und bis wann, das steht nicht in diesem Gesetz. Das soll erst eine spätere Verordnung regeln. Der Landtag stimmt heute also über einen Rahmen ab, dessen Inhalt er nicht kennt. Für das Aufstellen der Konzepte greift die Konnexität. Das ist gut so. Die Landesregierung schätzt die Kosten auf rund 20 Millionen Euro. Der Bund hat sich trotz der Forderung des Bundesrates bisher nicht beteiligt. Doch die eigentliche Arbeit beginnt erst nach dem Konzept. Wer bezahlt die Entsiegelung des Schulhofs, den Baum an der Hauptstraße, das Rückhaltebecken am Ortsrand? Wer stellt das Personal in den Bauämtern? Darauf gibt der Entwurf keine Antwort. Die Landesregierung schreibt sogar ausdrücklich, dass der Verwaltung keine zusätzlichen Kosten entstehen. Und die Kommunalberatung beim LANUK kommt zwar ins Gesetz, aber nur mit den vorhandenen Mitteln. Wer den Kommunen neue Pflichten auferlegt, muss auch dafür sorgen, dass sie diese erfüllen können. Wir brauchen eine dauerhafte und auskömmliche Finanzierung der Maßnahmen. Sonst bleiben die Konzepte Papier. Zweitens: die Vorbildfunktion des Landes. Der neue § 4a soll Landesgebäude und Landesstraßen klimafest machen. Das klingt gut. Im Gesetz steht aber nur, dass sich das Land dies „zum Ziel setzt“, und das „im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel“. Gelten soll es nur, wenn ohnehin gebaut oder saniert wird. Zusätzliche Kosten sollen auch hier nicht entstehen. Wer Vorbild sein will, muss mehr bieten als einen Haushaltsvorbehalt. Drittens: das Monitoring. Dass die Umsetzung überprüft und bei Zielverfehlung nachgesteuert werden soll, ist richtig. Aber die Landesregierung räumt selbst ein, dass damit „kein Automatismus“ verbunden ist. Und anders als der Bund verzichtet sie ausdrücklich auf verbindliche, messbare Ziele. Wie will man eine Zielverfehlung feststellen, wenn es keine messbaren Ziele gibt? Ein Monitoring ohne messbare Ziele dokumentiert, aber es steuert nicht. Gleichzeitig dürfen neue Vorgaben nicht zu unnötiger Bürokratie führen. Viele Kommunen haben längst eigene Konzepte. Die müssen anerkannt werden, damit niemand Arbeit doppelt macht. Landtag Vorhandene Daten aus dem Klimaatlas NRW sollten konsequent genutzt werden. Die Anhörung hat gezeigt: Die stärkere gesetzliche Verankerung der Klimaanpassung wird grundsätzlich begrüßt. Die Sachverständigen haben aber auch klar auf die offenen Fragen bei Umsetzung und Finanzierung hingewiesen. Diese Hinweise hat die Koalition nicht aufgegriffen. Unsere Position ist deshalb klar. Wir brauchen messbare Ziele und die Mittel, um sie zu erreichen. Wir brauchen gute Konzepte und vor allem wirksame Maßnahmen. Und wir brauchen ein Monitoring, das Folgen hat. Der Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung, aber er bleibt auf halber Strecke stehen. Deshalb werden wir uns enthalten. Unser Maßstab bleibt: Klimaanpassung darf nicht bei neuen Paragrafen stehen bleiben. Sie muss das Leben der Menschen sicherer machen – in unseren Städten, in unseren Dörfern und überall in Nordrhein-Westfalen.

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