André Kuper
Danke, Herr Dr. Vincentz. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Laumann. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, dass uns hier alle gemeinsam eint, dass wir ein Interesse an einem verlässlichen, tragfähigen und bezahlbaren Rettungsdienst in Nordrhein-Westfalen haben. Wahr ist auch: Wir haben einen großen Kostendruck im gesamten Gesundheitswesen, und in vielen Bereichen können wir ein Weiter-so nicht machen. Landtag Aber einen Baustopp, wie ihn die SPD in ihrem Antrag darstellt, gibt es schlicht und ergreifend nicht. Deswegen möchte ich mich für die Aktuelle Stunde bedanken, weil es mir die Möglichkeit gibt, einfach mal darzustellen, wie wir jetzt mit dieser Situation in Nordrhein-Westfalen umgehen, und einige Hintergründe zu erläutern. Fakt ist, sämtliche Bauvorhaben, die sich bereits in der Ausführung befinden – das ist klar im Erlass geregelt; das meint Leistungsphase 5 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure –, können ganz normal umgesetzt werden. Neu ist Folgendes: Noch nicht umgesetzte Planungen zum Ausbau der rettungsdienstlichen Infrastrukturen sollen insbesondere mit dem Blick auf die Vorgaben zu den rettungsdienstlichen Planungsfristen und anstehenden Bundesreformen überprüft werden. Ziel ist es, zeitgemäß und unter Berücksichtigung aktueller Erkenntnisse zu bauen. Nur insoweit werden Bauvorhaben zurückgestellt. Im Übrigen, eine Überprüfung in der Planung ist nichts Außergewöhnliches. Die Träger des Rettungsdienstes, also unsere Kommunen, müssen ohnehin den Bedarfsplan kontinuierlich überprüfen und bei Bedarf spätestens alle fünf Jahre ändern. Um es einmal ganz klar zu sagen: Wir reden nur über noch nicht umgesetzte Planungen zum Ausbau der rettungsdienstlichen Infrastruktur. So läuft es konkret: Wird im Rahmen einer solchen Überprüfung ein unabänderlicher Bedarf für das Vorhaben festgestellt, ist dieser lokal mit den Krankenkassen wegen der Refinanzierung abzustimmen. Kommt es zu einer Einigung zwischen den Krankenkassen und den Rettungsdienstträgern, wird das Vorhaben umgesetzt. Für den Fall, dass keine Einigung mit den Krankenkassen erzielt werden kann, greift ein bei der Aufstellung der Bedarfsplanung etabliertes Verfahren. Die örtliche Bezirksregierung trifft dann die notwendige Festlegung, und dann wird es nach Abstimmung mit meinem Ministerium angeordnet. Also noch einmal: unabänderlicher Bedarf. Selbst wenn man sich mit der Krankenkasse vor Ort nicht einigt, was zurzeit relativ oft passiert, wird über die Bezirksregierung unter Beteiligung des MAGS eine Entscheidung getroffen. Wenn diese Behörden sagen, der Bedarf sei notwendig, dann wird auch gebaut. Damit haben wir eine klare Auflösung eines Konfliktes, wie hier mit dieser Frage umgegangen wird. Hintergrund, dass wir den Rettungsdienst überprüfen und analysieren, sind die sogenannten Planungsfristen. Wir wissen alle, dass wir heute einen sehr guten Rettungsdienst haben. Wir haben an dem Wochenende 27./28. Juni, an dem Hitzewochenende, gesehen, wie leistungsfähig der Rettungsdienst in Nord-14.10.2026 rhein-Westfalen ist, wie klasse dieser Rettungsdienst arbeitet, wie professionell dieser Rettungsdienst ist. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich finde, wir können stolz sein, dass wir diesen Rettungsdienst haben, ich zumindest bin es. In den letzten Jahren sind aber nun mal die Einsatzzahlen und die Kosten erheblich gestiegen. Die Betriebskosten des Rettungsdienstes in Nordrhein-Westfalen sind innerhalb von fünf Jahren von 1,2 Milliarden Euro auf 1,7 Milliarden Euro gestiegen. Das ist eine Steigerung von 41 %. Ich habe natürlich Verständnis dafür, dass Krankenkassen eine solche Kostenentwicklung hinterfragen. Daher haben wir im letzten Jahr Regungen erlassen, die einen bedarfsgerechten Einsatz des Rettungsdienstes gewährleisten sollen. Diese erlauben je nach Dringlichkeit eine differenzierte Reaktion auf Hilfeersuchen. Es muss nicht immer in kürzester Zeit ein Rettungswagen oder ein Notarzt vor Ort sein. Das große Besteck, wenn ich das mal so sagen darf, ist doch dafür da, dass es bei lebensbedrohlichen Notfällen zur Verfügung steht. Es gibt eben auch die anderen Hilfeersuchenden, bei denen es sein kann, dass ein wesentlich anderes Rettungsfahrzeug zum Einsatz kommt, bei denen es nicht auf die letzte Minute ankommt. Deswegen muss über die Leitstellen ein differenzierter Einsatz organisiert werden. Das ist im sogenannten Planungsfristerlass von 2025 geregelt. Dieser Planungsfristerlass, den mein Ministerium erlassen hat, beruht auf einer Empfehlung eines Expertengremiums des Landesfachbeirates für den Rettungsdienst in Nordrhein-Westfalen. Das ist also eine fundierte, von Fachleuten mitentwickelte Richtlinie. Jetzt kommt es darauf an, dass wir uns auf Grundlage dieses Erlasses den weiteren Ausbau der Rettungsinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen anschauen und schauen, an welcher Stelle wir in diesem Bereich zukünftig welche Infrastruktur brauchen. Sie können davon ausgehen, dass mein Ministerium dieses Verfahren natürlich zusammen mit den Kommunen durchführen wird. Ich habe großes Vertrauen in die Kommunen als Träger des Rettungsdienstes in Nordrhein-Westfalen. Wir werden es genauso machen wie bei der Krankenhausplanung. Wir werden uns fachlich begleiten lassen – die Begleitung wurde jetzt ausgeschrieben – und die Konzeptionen gemeinsam mit den Rettungsdiensten und den rettungsdiensttragenden Kommunen erarbeiten, genauso wie wir die Krankenhausplanung gemeinsam mit der Krankenhausgesellschaft erarbeitet haben. Meine Erfahrung ist: Wenn man Leute, die das jeden Tag vor Ort machen, die den Rettungsdienst, wie ich immer sage, wie ihre Westentasche kennen, in politische Entscheidungen einbezieht, dann kriegt man Landtag am Ende – das haben Sie bei der Krankenhausplanung gesehen – ein Konzept hin, das auf breite Akzeptanz stößt und auf dessen Basis das zusätzliche Geld, das jetzt investiert wird, so investiert wird, dass es zu den zukünftigen Strukturen des Rettungsdienstes passt. Ich bin froh, dass wir morgen einen ersten Schritt, eine – ich sage es mal so – Erweiterung des Rettungsgesetzes NRW besprechen. Ich bin auch froh darüber, dass im November im Bundesrat das Bundesrettungsdienstgesetz ansteht, mit dem sehr viel Rechtsklarheit darüber geschaffen wird, wie es mit den Fehlfahrten weitergeht und wie man sich die zukünftige Struktur des Rettungsdienstes in ganz Deutschland laut des Rettungsgesetzes des Bundes vorstellt. Wir haben mit dem neuen Bundesgesetz und mit dem Planungsfristerlass die Chance, unseren Rettungsdienst in Nordrhein-Westfalen, der klasse ist, für die Zukunft abzusichern. Dass Geld und Personal dabei möglichst effizient eingesetzt werden müssen, ist eine Grundlage unserer heutigen Zeit. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
