Meral Thoms
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir die landesrechtlichen Voraussetzungen für die neue, bundesweit einheitliche Pflegefachassistenzausbildung. Das klingt zunächst nach einem technischen Umsetzungsschritt. Für die Menschen, die künftig in der Pflege arbeiten wollen, und für die Einrichtungen, die dringend gut qualifizierte Unterstützung brauchen, ist es aber eine konkrete Veränderung. Bisher gab es in Deutschland unterschiedliche Ausbildungswege zur Pflegefachassistenz – je nach Bundesland. Künftig gibt es einen gemeinsamen Rahmen: Die Ausbildung dauert in Vollzeit in der Regel 18 Monate, wird vergütet und eröffnet den Absolventinnen und Absolventen den Zugang zu verschiedenen Versorgungsbereichen. Menschen mit einschlägiger Berufserfahrung können ihre Ausbildungszeit verkürzen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Zugang zudem ohne formalen Schulabschluss möglich. Das macht die Ausbildung durchlässiger und kann neue Wege in den Pflegeberuf eröffnen. Entscheidend ist nun, wie dieser Rahmen in Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird. Die Pflegefachassistenz darf dabei nicht als Ersatz für fehlende Pflegefachpersonen verstanden werden. Sie ist ein eigener Qualifikationsweg mit klaren Kompetenzen und klaren Grenzen. Gute Pflege braucht einen Personalmix, in dem Aufgaben entsprechend der jeweiligen Qualifikation verteilt werden. Die Gesamtverantwortung für den Pflegeprozess hat weiterhin die Pflegefachkraft. Die Pflegefachassistenz arbeitet unter ihrer Anleitung. Das schützt die pflegebedürftigen Menschen und die beruflich Pflegenden. Der Gesetzentwurf greift diese Qualitätsanforderungen auf. Für die praktische Ausbildung soll ein angemessenes Verhältnis zwischen Auszubildenden und Pflegefachpersonen gelten. Als regelmäßiger Maßstab wird dabei ein Verhältnis von einer auszubildenden Person zu zwei Pflegefachpersonen in Vollzeitäquivalenten genannt. Das ist wichtig, damit Anleitung tatsächlich stattfinden kann 14.10.2026 und Auszubildende nicht dort eingesetzt werden, wo eigentlich reguläre Fachkraftstellen fehlen. Positiv bewerten wir auch die geplante Ombudsstelle bei der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen. Konflikte zwischen Auszubildenden und Trägern der praktischen Ausbildung lassen sich nicht immer im direkten Arbeitsverhältnis lösen. Eine unabhängige, niedrigschwellige Anlaufstelle kann helfen, Streit zu klären und Ausbildungsabbrüche zu verhindern. Entscheidend wird sein, dass die Ombudsstelle für alle Auszubildenden gut erreichbar ist und ihre vermittelnde Funktion tatsächlich unabhängig wahrnehmen kann. Mit Blick auf die Pflegeschulen sieht der Entwurf Übergangsregelungen vor. Bis Ende 2029 soll eine hauptberufliche Lehrkraft auf 25 Ausbildungsplätze kommen. Die Kurse sollen grundsätzlich 25 Auszubildende umfassen; bis zu 28 sind möglich, wenn die Pflegeschule dies anzeigt. Diese Regelungen tragen der angespannten Situation bei den Lehrkräften Rechnung. Sie dürfen aber nicht zu einem dauerhaften Absenken der Ausbildungsqualität führen. Deshalb ist es richtig, dass die Regelung befristet ist und über ihre Notwendigkeit berichtet werden muss. Die Übergangszeit muss außerdem verlässlich gestaltet werden. Die bisherige landesrechtliche Ausbildung läuft zum 31. Dezember 2030 aus. Wer eine Ausbildung begonnen hat, muss sie ordentlich beenden können. Bereits erworbene Kompetenzen müssen nachvollziehbar angerechnet werden. Für die Einrichtungen und die Pflegeschulen braucht es rechtzeitig Klarheit darüber, wie der Wechsel in die neue Ausbildung organisiert wird. Der Gesetzentwurf bündelt die notwendigen landesrechtlichen Regelungen und nutzt die Gestaltungsspielräume, die der Bund den Ländern eingeräumt hat. Viele Einzelheiten werden erst in der Durchführungsverordnung und in der praktischen Umsetzung sichtbar werden. Wir erwarten deshalb, dass das Ministerium die Pflegekammer, Pflegeschulen, Träger und die Beschäftigten eng einbezieht und die Entwicklung der Ausbildung aufmerksam begleitet. Die neue Pflegefachassistenzausbildung kann einen guten Einstieg in den Pflegeberuf ermöglichen und die Durchlässigkeit bis hin zur Pflegefachausbildung verbessern. Sie wird den Personalmangel nicht allein lösen. Sie schafft aber einen verbindlichen Rahmen, in dem Assistenzpersonen gut qualifiziert, fair eingesetzt und als Teil eines verantwortungsvoll organisierten Pflegeteams eingesetzt werden können. Wir stimmen der Beschlussempfehlung und dem Gesetzentwurf zu. Landtag
