Meral Thoms
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD behauptet, die Zurückstellung von Bauvorhaben für Rettungswachen gefährde die Notfallversorgung in NRW. Das ist ein sehr schwerwiegender Vorwurf, denn es geht um die Frage, ob Menschen bei einem lebensbedrohlichen Notfall darauf vertrauen können, dass rechtzeitig Hilfe kommt. Bei diesem Vorwurf muss die Frage und das Nachfassen erlaubt sein: Wo sind dafür eigentlich die Belege? (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Welche konkreten Anhaltspunkte gibt es dafür, dass aktuell die Versorgungssicherheit gefährdet ist, (Zuruf von der SPD) dass Minister Laumann die Versorgungssicherheit gefährdet? Wer über Sicherheit im Rettungsdienst spricht, sollte doch bitte mit Fakten und nicht mit Befürchtungen argumentieren; denn gerade beim Rettungsdienst kommt es doch auf Vertrauen an! (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss leider sagen: Was Sie hier betreiben, ist Alarmismus. 14.10.2026 Morgen diskutieren wir in der ersten Lesung unseren Gesetzentwurf zur Reform des Rettungsgesetzes, (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Da freue ich mich auch schon drauf!) und Sie hätten morgen, also nur einen Tag später, Zeit, ausführlich mit uns über Finanzierung, über Planungssicherheit und über die Zukunft des Rettungsdienstes zu diskutieren. Stattdessen haben Sie eine Aktuelle Stunde beantragt und erwecken den Eindruck, als sei die Notfallversorgung in NRW akut gefährdet. Das wird weder der tatsächlichen Lage noch der Verantwortung gerecht, die wir gegenüber den Menschen in unserem Land haben. Wir erleben gerade, dass andere politische Kräfte gezielt Ängste schüren und Menschen verunsichern. Deshalb sollten wir demokratische Parteien gemeinsam besonders verantwortungsvoll sein. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zu- ruf von Henning Höne [FDP]) Schauen wir gemeinsam auf die Fakten. Wir befinden uns gerade mitten in einem Reformprozess auf Bundes- und Landesebene. Das ist allen bekannt; meine Vorredner*innen haben es bereits gesagt. Insbesondere die Bundesreform wird erhebliche Auswirkungen auf die Finanzierung haben. Deswegen werden noch nicht umgesetzte Ausbauplanungen zurückgestellt und überprüft. Es wird die Frage gestellt: Passen sie in das künftige Modell, in die künftigen Versorgungsstrukturen und vor allem in die künftige Finanzierung? Liebe SPD, Sie lassen aber unter den Tisch fallen, dass der Erlass auch Ausnahmen enthält. In der Planung weit fortgeschrittene Bauvorhaben können fortgeführt werden. Bei dringendem Bedarf kann auch ein Vorhaben in einer sehr frühen Phase der Planung im Einzelfall weiterlaufen. Das ist natürlich kein ausnahmsloser Baustopp; alle bestehenden Rettungswagen bleiben im Betrieb, der Rettungsdienst läuft weiter. Mit einem Punkt haben Sie völlig recht: Natürlich brauchen die Kommunen Klarheit. Sie brauchen konkrete Antworten, welche Vorhaben fortgesetzt und wie ihre Bedarfe berücksichtigt werden können. Die Sorge um Planungssicherheit – das ist klar – nehmen wir sehr ernst. Zwischen dieser sehr berechtigten Frage und der Behauptung, die Notfallversorgung sei gefährdet, liegt aber doch ein gewaltiger Unterschied. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Wir haben im Juni über die Finanzierung sogenannter Fehlfahrten diskutiert. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Und im Dezem- ber und im März und im Mai!) Dieser irreführende Begriff taucht im SPD-Antrag wieder auf. Schon damals haben wir diskutiert, dass Landtag ein Rettungswagen natürlich nicht unnötig ausrückt, wenn anschließend kein Transport ins Krankenhaus erforderlich ist, wenn der Patient oder die Patientin vor Ort versorgt wird. Das eigentliche Problem – das ist uns doch allen klar – ist aktuell die Finanzierung des Rettungsdienstes nur als Transportleistung. Deswegen streiten Kommunen und Krankenkassen, weil wir diese Bundesregelung noch nicht haben. Die Landesregierung hat in einem zähen Ringen gemeinsam mit beiden Seiten eine Übergangslösung für 2026 ausgehandelt. Diese Woche gehen wir noch einen Schritt weiter. CDU und Grüne haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Rettungsgesetzes vorgelegt, den wir morgen sehr gerne mit Ihnen diskutieren werden. Wir wollen das Gebührenmodell durch verbindliche Vereinbarung zwischen Kommunen und Krankenkassen ersetzen. Kommt keine Einigung zustande, soll es eine Schiedsstelle geben. Auch Experimentierklauseln sollen innovative Konzepte ermöglichen. Damit schaffen wir mehr Planungssicherheit und auch neue Möglichkeiten der Weiterentwicklung des Rettungsdienstes in diesem fortlaufenden Prozess der Reform, in dem wir uns befinden. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Auch der Bund muss jetzt aber endlich liefern. Er muss die medizinische Notfallversorgung als eigenständige Leistung der gesetzlichen Krankenkasse anerkennen und im SGB V verankern; das ist doch längst überfällig. Während die SPD hier in NRW die zweite Aktuelle Stunde zum Rettungswesen in vier Monaten anmeldet, befasst sie sich im Bund doch mit sehr gemütlichem Tempo mit der Notfallreform. Schon 2024 lag dazu ein sehr guter Gesetzentwurf vor. Die Grünen haben im Bundestag seit Langem und immer wieder auf Tempo gedrängt und 2025 dann endlich selbst einen Reformvorschlag eingebracht, weil sie das Warten leid waren. Diese Woche steht im Bundestag endlich die zweite und dritte Lesung der Notfallreform an. Es geht weiter. Auf unseren Rettungsdienst in Nordrhein-Westfalen können sich die Menschen verlassen. Statt auf lautstarken Alarmismus setzen wir auf Reformen, die wirken. Das kommt auch bei den Menschen an. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
