Marco Schmitz
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD hat ein erstaunliches Talent entwickelt: Sie entdeckt ein Problem, sobald andere anfangen, es zu lösen. Heute ist es mal der Rettungsdienst. Weil ein Finanzierungsstreit zwischen Kommunen und Krankenkassen für eine ordentliche Schlagzeile offenbar nicht ausreicht, macht die SPD daraus kurzerhand einen Gesundheitsminister, der angeblich die Notfallversorgung gefährdet. Die SPD erklärt heute: Karl-Josef Laumann gefährdet die Notfallversorgung. Das ist schon bemerkenswert. Wir legen ein Gesetz vor, das einen jahrelangen Finanzierungsstreit auflösen soll, und die SPD legt eine Aktuelle Stunde vor, in der sie uns vorwirft, wir würden nichts tun. Man könnte sagen: Wir arbeiten an der Lösung. Die SPD arbeitet an der Schlagzeile. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Sie werfen der Landesregierung und Karl-Josef Laumann vor, er lasse die Kommunen im Stich. Ich finde, bevor man einen solchen Vorwurf erhebt, sollte man sich wenigstens damit beschäftigen, was die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen tatsächlich tun, und vor allem damit, warum wir es tun. Denn unser Rettungsdienst hat ein Finanzierungsproblem – ein ziemlich handfestes sogar; daraus machen wir ja gar keinen Hehl. Die Kommunen müssen die Rettungsversorgung sicherstellen. Sie halten Personal vor, unterhalten Fahrzeuge, betreiben Rettungswachen und organisieren die Leitstellen. Die Krankenkassen wiederum können ihre Erstattung auf Festbeträge begrenzen. Und wenn die Rechnung der Kommunen nun mal höher ausfällt als der Betrag, den die Kasse bezahlen möchte, dann beginnt der Streit. Ein System, bei dem einer die Leistung sicherstellen muss und der andere hinterher über die Rechnung streitet: Man muss kein Finanzexperte sein, um zu erkennen, dass das auf Dauer Schwierigkeiten macht. Besonders absurd wird das – das ist eben schon gesagt worden – bei den sogenannten Fehlfahrten. Da wird ein Rettungswagen gerufen. Die Einsatzkräfte kommen, untersuchen und versorgen einen Menschen. Am Ende ist ein Transport ins Krankenhaus nicht notwendig. Das ist eine an sich wirklich gute Nachricht, weil dem Menschen geholfen worden ist und Krankenhauskapazitäten nicht benötigt werden. Nur unser Finanzierungssystem behandelt diesen Einsatz, als sei etwas schiefgelaufen. Dabei kann es medizinisch genau richtig gewesen sein, den Patienten zu Hause zu lassen. Ein Rettungseinsatz wird doch nicht dadurch sinnvoll, dass am Ende jemand Landtag im Krankenhaus landet. Das ist der eigentliche Widerspruch. Deshalb muss sich etwas ändern. Die SPD fordert die Landesregierung heute auf, endlich zu handeln. Nun haben CDU und Grüne bereits am 6. Oktober einen Gesetzentwurf zur Änderung des Rettungsgesetzes eingebracht, den wir morgen im Landtag beraten. Ich gebe zu, das ist für die Dramaturgie Ihrer Aktuellen Stunde jetzt ausgesprochen ungünstig. Da möchte man der Regierung Untätigkeit vorwerfen, und dann liegt auch noch ein konkreter Gesetzentwurf auf dem Tisch. Das ist ärgerlich für Sie, meine Damen und Herren. Das sehe ich ein. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir ändern mit diesem Gesetz die Finanzierungsgrundlagen des Rettungsdienstes. Künftig sollen Kommunen und Krankenkassen die Benutzungsentgelte auf Grundlage der tatsächlichen Kosten und der geltenden Bedarfspläne verbindlich miteinander vereinbaren. Kommt keine Einigung zustande, kann eine Schiedsstelle angerufen werden. Das bisherige System, in dem sich die Beteiligten über Gebühren und Festbeträge gegenseitig blockieren, soll durch klare Verhandlungen und verbindliche Verfahren ersetzt werden. Wenn ein Mensch die 112 anruft, dann darf er darauf vertrauen, dass Hilfe kommt. Er muss sich keine Gedanken darüber machen, ob die Kommunen und die Krankenkassen gerade darüber streiten, wer die Rechnung bezahlt. Deshalb ändern wir dieses System; denn der Rettungsdienst soll sich um Menschen kümmern und nicht um Finanzierungsstreitigkeiten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Natürlich brauchen wir dazu auch die Reform des Bundes. Ich bin guter Dinge, dass, übrigens gemeinsam mit der SPD, morgen die Reform im Bundestag beschlossen wird – auch mit einigen Änderungsanträgen, die dann vieles lösen. Damit komme ich noch einmal zu den Rettungswachen. Niemand in diesem Haus wird ernsthaft bestreiten, dass wir eine leistungsfähige Infrastruktur brauchen. Ich möchte an dieser Stelle auch einmal ausdrücklich unseren Rettungskräften danken, weil wir sehen: Wir haben einen guten, funktionierenden Rettungsdienst hier in Nordrhein-Westfalen. Wir haben das gesehen, als wir vor einigen Jahren die Flut hatten. Wir haben es jetzt in der Hitzeperiode gesehen. Ich bitte darum, dass die SPD diesen nicht weiter schlechtredet, sondern deutlich sagen: Es sind qualifizierte Menschen, es ist eine gute Kapazität, die wir haben und hier vorhalten. Dafür mein ganz großes Dankeschön an die Beteiligten! (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Warum ging es bei dem Erlass? Es geht uns um Planungssicherheit. Es geht in eine Phase, in der wir das Finanzierungssystem grundlegend ändern. Wenn 14.10.2026 eine Kommune nachweisen kann, dass sie eine Rettungswache dringend benötigt und diese zur Sicherstellung der Versorgung notwendig ist, dann braucht sie auch nicht in einem Verwaltungsverfahren hängen bleiben. Es ist ganz wichtig, dass dann weitergebaut wird. Aber zwischen einer berechtigten Sorge und Ihrer Behauptung, der Gesundheitsminister gefährde die gesamte Notfallversorgung eines ganzen Bundeslandes, liegt dann doch schon eine ganze Strecke. Die SPD beklagt die Unsicherheit der Kommunen. Ich teile diese Sorge. Das ist gar keine Frage. Aber dann sollten wir doch darüber reden, wie wir diese Unsicherheit dauerhaft beseitigen. Was hilft einer Kommune die Genehmigung für eine neue Rettungswache, wenn sie anschließend jahrelang mit der Krankenkasse darüber streiten muss, wie diese Kosten überhaupt erstattet werden? Was hilft eine Investitionsentscheidung, deren finanzielle Grundlage ungeklärt bleibt? Sie verlangen heute möglichst schnelle Entscheidungen. Wir wollen Entscheidungen, die auch morgen noch tragen. Selbstverständlich gehören dazu auch die bestehenden Versorgungsbedarfe, die geprüft werden müssen. Das ist der Maßstab, an dem wir uns als regierungstragende Fraktionen auch messen lassen werden. Im Übrigen werden unsere Rettungsdienste nicht allein dadurch zukunftsfähig gemacht, dass wir neue Gebäude bekommen, sondern wir brauchen auch neue Versorgungskonzepte. Wir müssen Notfallsanitäterinnen und -sanitätern ermöglichen, ihre erworbenen Kompetenzen einzusetzen, wir müssen vorhandenes Fachpersonal sinnvoll weiterbeschäftigen, und wir müssen neue Wege in der Versorgung erproben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie morgen eine bessere Lösung für die Finanzierung des Rettungsdienstes präsentieren möchten, hören wir uns das gerne an. Wir werden morgen ja nicht über den Gesetzentwurf entscheiden, sondern wir werden ihn überweisen. Wir sind gerne bereit, dann wirklich darüber mit Ihnen zu diskutieren. Nur bislang haben wir von Ihnen ausschließlich eine ziemlich laute Problembeschreibung gehört, aber keine Lösungsvorschläge. Nur eines sollten wir nicht verwechseln: Lautstärke ist noch keine Lösung, und eine Aktuelle Stunde ersetzt kein Gesetz. – In diesem Sinne herzlichen Dank und bis morgen, wenn wir über den Gesetzentwurf beraten werden. Danke sehr. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
