Dietmar Brockes
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bürokratie abbauen, Unternehmen entlasten, Eigenverantwortung stärken: All diese Kernanliegen vertreten auch wir Freie Demokraten besonders. Deshalb begrüßen wir es ausdrücklich, dass CDU und Grüne sich an das Gaststättenrecht heranmachen und es vereinfachen wollen. Denn unsere Gastronomiebetriebe brauchen keine neuen Hürden, sondern mehr unternehmerische Freiheit. Allerdings gilt auch – dabei bin ich mir noch nicht ganz sicher –: Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht. (Beifall von der FDP – Zuruf: Och!) – Frau Kollegin, da können Sie ruhig stöhnen, (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Einfach mal machen! Bedenken second! – Heiterkeit von den GRÜNEN) aber schauen Sie mal ins Gesetz. Die Abschaffung der bisherigen Konzessionspflicht ist ein richtiger Schritt. Wer eine Gaststätte eröffnen möchte, soll nicht mehr monatelang auf eine behördliche Erlaubnis warten müssen. Auch der Wegfall der verpflichtenden IHK-Unterrichtung, die Vermeidung von Doppelprüfungen und die Erleichterungen für Veranstaltungen sind grundsätzlich sinnvoll. Das gilt ebenso für die Erweiterung der Verkaufsmöglichkeiten von Bäckereien mit Cafébetrieb. Bürokratieabbau muss aber auch tatsächlich weniger Bürokratie bedeuten. Genau daran haben wir bei einigen Regelungen ernsthafte Zweifel. Nehmen wir zum Beispiel Ihren § 7. Künftig soll verboten werden, alkoholische Getränke so anzubieten, dass sie zu übermäßigem Konsum verleiten. Was heißt das denn konkret? Sind Rabattaktionen zukünftig verboten? Sind Pauschalangebote, zum Beispiel ein Silvesterarrangement mit Essen und Getränken, zukünftig nicht mehr möglich? Ist ein All-inclusive-Wochenende in Nordrhein-Westfalen dann ebenfalls 14.10.2026 untersagt? Wer entscheidet darüber? Es gibt viele offene Fragen. Um es klar zu sagen: Schon heute ist die Abgabe alkoholischer Getränke an erkennbar Betrunkene untersagt, und das ist gut und richtig. Dafür brauchen wir kein neues Gesetz. (Beifall von der FDP) Statt neuer unbestimmter Verbote brauchen wir klare, rechtssichere Regelungen. Auch § 9 wirft Fragen auf. Warum sollen künftig sämtliche Beschäftigte eines Gaststättenbetriebes, also auch jeder Minijobber und jeder Teilzeitbeschäftigte, gegenüber Behörden auskunftspflichtig sein? Warum reicht es nicht, dass die verantwortlichen Betriebsleiter Auskunft erteilen können? Die müssen ja auch vor Ort sein; die können nicht abwesend sein. Warum werden in § 8 die Möglichkeiten behördlicher Alkoholverbote ausgeweitet, ohne dass hierfür eine überzeugende Begründung geliefert wird? Besonders aufmerksam müssen wir außerdem auf unsere Vereine schauen; da müssen wir genau hinsehen. Schützenfeste, Vereinsfeiern und ehrenamtlich organisierte Veranstaltungen dürfen durch zusätzliche Anzeigen und Kontrollpflichten nicht durch die Hintertür erschwert werden. (Beifall von der FDP) Wer sich als großer Entlastungspolitiker präsentiert, muss sich an seinem Handeln messen lassen. Hier Entlastung zu versprechen und dort neue Belastungen zu ermöglichen, passt nicht zusammen. (Beifall von Franziska Müller-Rech [FDP]) Die Modernisierung des Gaststättenrechts ist richtig. Sie darf aber nicht dazu führen, dass alte Genehmigungspflichten durch neue Unsicherheiten und neue Bürokratie ersetzt werden. Wir werden den Entwurf deshalb konstruktiv, aber sehr kritisch begleiten. Für uns Freie Demokraten ist der Maßstab: (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Wenigs- tens fröhlich!) weniger Bürokratie, mehr Rechtssicherheit und echte Entlastung für die Gastronomie und das Ehrenamt. Deshalb stimmen wir der Überweisung zu. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
