Dr. Jörg Geerlings
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man erlebt in diesem Hause immer wieder Überraschungen. Aber dass ausgerechnet die AfD einmal LobbyControl, Transparency International, FragDen-Staat und den Deutschen Journalisten-Verband als Kronzeugen ihrer politischen Forderungen anführt, ist schon bemerkenswert. Das sind nämlich genau jene zivilgesellschaftlichen Organisationen, deren Arbeit die AfD an anderer Stelle gerne infrage stellt. Und während sie hier den Deutschen Journalisten-Verband als Gewährsmann bemüht, hat ihre Bundesvorsitzende Alice Weidel dem Deutschen Journalisten-Verband noch vor einiger Zeit vorgeworfen, auf Regierungslinie zu sein. Man halte fest: Die Zivilgesellschaft ist für die AfD offenbar nur dann besonders wertvoll, wenn sie gerade in die eigene Argumentation passt. Kommen wir zur Sache. Informationsfreiheit ist ein wichtiges Bürgerrecht. Staatliches Handeln muss nachvollziehbar und überprüfbar sein. Bürgerinnen und Bürger haben ein berechtigtes Interesse daran, zu erfahren, auf welcher Grundlage Behörden entscheiden, wie öffentliche Mittel verwendet werden und wie Verwaltungshandel zustande kommt. Das ist keine lästige Begleiterscheinung demokratischer Verwaltungen. Es ist ein wesentlicher Bestandteil eines modernen Rechtsstaats. Und deshalb ist es gut, dass Nordrhein-Westfalen bei der Informationsfreiheit seit vielen Jahren auf einem soliden Fundament steht. Den Antrag der AfD lehnt die CDU ab, und zwar aus folgenden Gründen. Erstens. Wir müssen nicht jede bundespolitische Diskussion zum Gegenstand landespolitischer Beschlüsse machen. Der vorliegende Antrag beschäftigt 14.10.2026 sich über weite Strecken mit Überlegungen und Reformvorhaben auf Bundesebene. Er fordert die Landesregierung auf, sich im Bundesrat gegen mögliche Änderungen des Bundesrechts einzusetzen. Selbstverständlich verfolgen wir diese Diskussion aufmerksam. Und selbstverständlich werden wir konkrete Gesetzesvorhaben bewerten, wenn sie vorliegen und wenn die Interessen unseres Landes berührt sind. Aber dafür brauchen wir heute keinen vorsorglichen Beschluss des Landtags. Der Landtag Nordrhein-Westfalen ist weder ein Kommentierungsgremium für bundespolitische Debatten, noch muss er der Landesregierung bei jeder angekündigten Reform vorsorglich Handlungsanweisungen erteilen. Zweitens. Nordrhein-Westfalen verfügt längst über ein weitreichendes Informationsfreiheitsgesetz. Bereits seit dem 1. Januar 2002 gilt in unserem Land das Informationsfreiheitsgesetz. Nordrhein-Westfalen gehörte damit zu den Vorreitern in Deutschland. Dieses Gesetz gewährt Bürgerinnen und Bürgern einen grundsätzlich voraussetzungslosen Zugang zu amtlichen Informationen. Sie müssen nicht begründen, warum sie eine Information haben möchten, und sie müssen auch kein besonderes rechtliches Interesse nachweisen. Das gilt für Landesbehörden ebenso wie für die kommunale Verwaltung. Natürlich gibt es Grenzen, etwa beim Schutz personenbezogener Daten, bei Sicherheitsinteressen oder bei schutzwürdigen Belangen Dritter. Aber genau das gehört zu einer verantwortungsvollen gesetzlichen Regelung: Transparenz ermöglichen und gleichzeitig andere berechtigte Rechtsgüter schützen. Drittens. Informationsfreiheit darf nicht an unnötigen Kosten scheitern. Auch hier ist NRW bereits bürgerfreundlich aufgestellt. Einfache Auskünfte sind gebührenfrei. Erst wenn die Bearbeitung einer Anfrage einen erheblichen Verwaltungsaufwand verursacht, können Gebühren anfallen. Das ist eine vernünftige und ausgewogene Regelung. Denn selbstverständlich ist Informationsfreiheit ein Bürgerrecht. Aber selbstverständlich verursacht die Bearbeitung umfangreicher Anfragen auch personellen Aufwand, und dieser ist dann möglicherweise auch kostenpflichtig. (Beifall von Sebastian Watermeier [SPD]) Zwischen einem möglichst einfachen Informationszugang und einem verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Ressourcen muss ein angemessener Ausgleich gefunden werden. Unser Informationsfreiheitsgesetz hat sich seit mehr als zwei Jahrzehnten bewährt. Das bedeutet nicht, dass es nicht weiterentwickelt werden kann. Digitalisierung und veränderte Erwartungen an eine moderne Verwaltung stellen uns vor neue Aufgaben. Darüber kann und sollte man sachlich diskutieren. Was wir dafür allerdings nicht brauchen, sind pauschale War-Landtag nungen vor einem angeblichen Abbau demokratischer Grundrechte oder vorsorgliche Beschlüsse gegen noch nicht abschließend ausgestaltete Bundesvorhaben. Nordrhein-Westfalen steht für eine transparente, rechtsstaatliche und bürgerfreundliche Verwaltung, und deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
