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Enxhi Seli-Zacharias

AfD 14.10.2026 Sitzungen 18/132

Die Stellungnahme der Stadt Gelsenkirchen zur vorgesehenen Änderung des Abschiebungshaftvollzugsgesetzes bestätigt ein Problem, das selbst diese Landesregierung nicht länger kleinreden kann: Zwischen den gesetzlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung der Ausreisepflicht und den tatsächlichen Voraussetzungen für ihre Umsetzung klafft eine erhebliche Lücke. Wir begrüßen deshalb ausdrücklich die vorgesehene Änderung des Abschiebungshaftvollzugsgesetzes. Wenn der Bund neue Haftarten im Zusammenhang mit dem Gemeinsamen Europäischen Landtag Asylsystem gesetzlich geregelt hat, muss auch NRW die notwendigen landesrechtlichen Voraussetzungen schaffen. Es ist daher richtig, die gesetzlichen Grundlagen für den Vollzug dieser Haftarten anzupassen. Allerdings wirft die Stellungnahme aus Gelsenkirchen Fragen auf, die der Landesregierung unangenehm sein müssten. Die Stadt berichtet von ungeklärten Zuständigkeiten und unzureichendem Informationsfluss. Andere Bundesländer seien bei der Umsetzung bereits wesentlich weiter. Wenn kommunale Ausländerbehörden nicht rechtzeitig wissen, welche Regelungen gelten und wie sie diese praktisch anwenden sollen, ist das ein vermeidbares Organisationsproblem. Die Landesregierung muss hier für Klarheit sorgen, statt die Kommunen mit offenen Fragen alleinzulassen. Auch den Hinweis, die Mitwirkungshaft nach § 62 Abs. 6 Aufenthaltsgesetz ausdrücklich in § 1 des Gesetzentwurfs aufzunehmen, sollte die Landesregierung sorgfältig prüfen. Andernfalls muss die Landesregierung nachvollziehbar darlegen, ob und wie diese Haftform vom vorgesehenen Gesetzestext erfasst wird. Mit der Gesetzesänderung, die wir hier gleich beschließen werden, ist das eigentliche Problem aber noch längst nicht gelöst. Denn selbst die beste gesetzliche Regelung hilft wenig, wenn die erforderlichen Haftplätze fehlen. Nordrhein-Westfalen braucht ausreichende Kapazitäten für den Vollzug rechtmäßig angeordneter Abschiebungshaft. Die Landesregierung muss deshalb erklären, welche konkreten Schritte sie unternimmt, um die bestehenden Engpässe zu beseitigen. Die geplante Einrichtung in Mönchengladbach lässt weiterhin auf sich warten. Solange kein belastbarer Eröffnungstermin und kein verlässlicher Zeitplan vorliegen, bleibt der Ausbau zusätzlicher Kapazitäten für die Praxis mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Ebenso kritisch sehen wir die ablehnende Haltung von Ministerin Verena Schäffer gegenüber Sekundärmigrationszentren. Wir erwarten, dass die Landesregierung solche Konzepte anhand ihres möglichen Nutzens für die zuständigen Behörden bewertet, statt sie von vornherein aus rein ideologischer Motivation heraus auszuschließen. Ich fordere die Landesregierung an dieser Stelle auf, einen verbindlichen Zeit- und Maßnahmenplan für den Ausbau der Abschiebungshaftkapazitäten in Nordrhein-Westfalen vorzulegen. Dazu gehören ein konkreter Eröffnungstermin für die Einrichtung in Mönchengladbach sowie insbesondere eine Darstellung, wie die Kapazitäten bis zur Inbetriebnahme gesichert werden sollen. 14.10.2026 Ich fordere außerdem, dass die Landesregierung unverzüglich darlegt, wie sie zukünftig verhindern will, dass rechtmäßig angeordnete Haftmaßnahmen an fehlenden Unterbringungsmöglichkeiten scheitern. Die Kommunen brauchen endlich belastbare Informationen und klare Zuständigkeiten – keine weiteren Verzögerungen und keine Ausflüchte. Zusätzlich fordere ich Ministerin Verena Schäffer auf, ihre ablehnende Haltung gegenüber Sekundärmigrationszentren zu überprüfen. Die Landesregierung muss jetzt liefern: klare gesetzliche Regelungen, ausreichende Haftplätze, ein belastbarer Zeitplan und eine Strategie, die den Vollzug geltenden Rechts tatsächlich ermöglicht. Als AfD werden wir uns nicht damit zufriedengeben, dass die Regierung neue rechtliche Möglichkeiten schafft, aber die praktischen Voraussetzungen für deren Nutzung schuldig bleibt. Wir stimmen an dieser Stelle heute zu, werden das weitere Vorgehen der Landesregierung aber zugleich im Blick behalten. Landtag Anlage 3 Zu TOP 20 – Gesetz zur Umsetzung des Pflegefachassistenzgesetzes in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Regelungen (Landesumsetzungsgesetz Pflegefachassistenz NRW) – zu Protokoll gegebene Reden Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Heute können wir, nach einer sehr kurzen und knappen Beratung im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, den rechtlichen Weg für die Umsetzung der Pflegefachassistenzausbildung in Nordrhein-Westfalen beschließen. Damit sind wir sehr schnell – denn die fachlichen und rechtlichen Grundlagen des Bundes sind erst im Juni in Kraft getreten. Umso besser ist es, dass wir nun Klarheit und Sicherheit für die Ausbildungsträger schaffen. Die Träger der praktischen Ausbildung und die Pflegeschulen können damit die organisatorischen und strukturellen Voraussetzungen für den möglichen Ausbildungsstart zum 1. Januar 2027 schaffen. Ich freue mich darüber, dass die Beratungen so schnell erfolgen konnten, und möchte den Abgeordneten des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales dafür sowie für den einstimmigen Beschluss des Gesetzentwurfs danken. Durch die unerwartet schnelle Beratung haben wir nun den glücklichen Fall, dass das Inkrafttreten noch geändert werden muss. Für diesen aufmerksamen Antrag der regierungstragenden Fraktionen danke ich ebenfalls und bitte auch hier um Ihre Zustimmung. Wir alle wissen nicht erst seit dem sogenannten Rothgang-Gutachten zur Personalbemessung, dass wir gut ausgebildete Kräfte auf allen Qualifikationsstufen für die zukünftige pflegerische Versorgung brauchen. Daher ist es so wichtig, dass die neue bundesrechtliche Ausbildung auch attraktiv gestaltet wird und zügig umgesetzt werden kann. Und ich bin froh, dass wir den niedrigschwelligen Zugang – zum Beispiel für Menschen ohne Schulabschluss oder Menschen mit langjähriger Berufserfahrung in der Pflege – zu Ausbildung und Qualifizierung nun auch in der generalistischen Pflegefachassistenzausbildung des Bundes verankert haben. Hier wurden die guten Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen in Bundesrecht überführt. Die Öffnung für eine Karriere in der Pflege für diese Menschen war mir immer schon ein besonderes Anliegen. 14.10.2026 Daher finde ich, dass wir heute einen guten und weiteren Grundstein zur Sicherung der pflegerischen Versorgung der Zukunft legen.

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