Plenarprotokoll 18/115
28.01.2026 · 436 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: SPD (65)FDP (46)AfD (27)GRÜNE (24)CDU (20)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie alle herzlich willkommen zu unserer heutigen, 115. Sitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen. Mein Gruß gilt auch den Gästen auf der Besuchertribüne, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien sowie den Zuschauerinnen und Zuschauern an den Bildschirmen. Für die heutige Sitzung haben sich 14 Abgeordnete entschuldigt; die Namen werden in das Protokoll aufgenommen. Vor Eintritt in die Tagesordnung: Herr Ministerpräsident Hendrik Wüst hat mir mit Schreiben vom 27. Januar mitgeteilt, dass er gemäß Art. 52 Abs. 3 Satz 1 der Landesverfassung Frau Abgeordnete Verena Schäffer in Nachfolge für Frau Staatsministerin a. D. Josefine Paul zur Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration ernannt hat. Er hat darum gebeten, die Vereidigung der neuen Ministerin gemäß Art. 53 der Landesverfassung vorzunehmen. Nach Art. 53 unserer Landesverfassung leisten die Mitglieder der Landesregierung bei ihrem Amtsantritt vor dem Landtag den in dieser Vorschrift formulierten Amtseid. Zu diesem Zweck bitte ich nun Frau Ministerin Schäffer und den Ministerpräsidenten, in die Mitte des Plenarsaals zu kommen, um dort den Amtseid zu leisten. Alle übrigen Anwesenden bitte ich, soweit es ihnen möglich ist, sich von ihren Plätzen zu erheben. (Präsident André Kuper, Hendrik Wüst, Minis- terpräsident, und Verena Schäffer, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, begeben sich in die Mitte des Plenarsaals. – Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.) Sehr geehrte Frau Ministerin, der gemäß Art. 53 der Landesverfassung zu leistende Amtseid lautet: „Ich schwöre, daß ich meine ganze Kraft dem Wohle des Landes Nordrhein-Westfalen widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können unparteiisch verwalten, Verfassung und Gesetz wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“ Gemäß Art. 53 Satz 3 der Landesverfassung kann der Eid auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. Sehr geehrte Frau Ministerin, heben Sie nun bitte die Schwurhand und leisten den in der Landesverfassung vorgesehenen Amtseid, indem Sie die Worte 28.01.2026 „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe“ sprechen. Sollten Sie den Eid ohne religiöse Beteuerung leisten wollen, sprechen Sie bitte nur die Worte „Ich schwöre es“. Verena Schäffer, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Ich schwöre es. So wahr mir Gott helfe.
André Kuper
Sehr geehrte Frau Ministerin, ich darf Ihnen im Namen des Hohen Hauses herzlich gratulieren. Wir wünschen Ihnen eine glückliche Hand bei der vor Ihnen liegenden verantwortungsvollen Aufgabe zum Wohle unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger und unseres Landes Nordrhein-Westfalen. Herzlichen Glückwunsch! (Anhaltender Beifall von allen Fraktionen und der Regierungsbank – Verena Schäffer, Minis- terin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, nimmt Glückwünsche entgegen.) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Freud und Leid liegen im Leben immer dicht beieinander. Ich spreche jetzt noch eine nichtförmliche Rüge aus. Sie betrifft den Abgeordneten Tritschler. Herr Tritschler hat sich in der 112. Sitzung des Plenums am 18. Dezember 2025 in seiner Rede zu Tagesordnungspunkt 8 wiederholt unparlamentarisch geäußert, indem er unter anderem Begriffe aus der NS-Zeit sowie aus dem DDR-Vokabular verwendete. Das ist der Würde des Parlaments nicht angemessen. Ich werde die Äußerungen nicht wiederholen und rüge das Verhalten des Abgeordneten Tritschler. Damit kommen wir zu: 1 Schulen schlagen Alarm: Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung vor dem Scheitern? Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/17539 In Verbindung mit: Ganztag ohne Plan – Landesregierung gefährdet Rechtsanspruch in Nordrhein-Westfalen! Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/17540 Die Fraktion der FDP sowie die Fraktion der SPD haben jeweils mit Schreiben vom 26. Januar gemäß Landtag § 95 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu einer aktuellen Frage der Landespolitik eine Aussprache beantragt. Ich eröffne die Aussprache und erteile für die FDP ihrem Fraktionsvorsitzenden Herrn Höne das Wort.
Henning Höne FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir führen diese Aktuelle Stunde zum Offenen Ganztag durch, weil eine Umfrage des Verbandes Bildung und Erziehung ergeben hat, dass die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Platz in der Ganztagsbetreuung der Grundschule akut gefährdet ist. Wenige Monate vor dem Start des Rechtsanspruchs für die Erstklässler erklärt ein Drittel der Schulen in Nordrhein-Westfalen: Das wird nicht gehen. Dieses Versprechen der Politik, diesen Rechtsanspruch werden wir nicht erfüllen können. Das ist, als würde die Landesregierung einen Fahrradträger auf einem Autodach befestigen, das Warnschild an der Tiefgarageneinfahrt sehen, wissen, dass sie eigentlich nicht durchkommen wird, und sich trotzdem dafür entscheiden, aufs Gaspedal zu treten. Es wird absehbar krachen und zu Schäden kommen. Ja, es gibt leichte Verbesserungen. Im letzten Jahr dachten noch mehr Schulen, dass es nicht funktionieren wird. Aber wenn ein gutes halbes Jahr vor Inkrafttreten des Rechtsanspruchs ein Drittel der Schulen nicht daran glaubt, dann haben wir ein großes Problem, gerade weil die Landesregierung nichts unternimmt, um dagegen anzuarbeiten. (Beifall von der FDP und der SPD) Die Landesregierung hat den Menschen im Land etwas anderes versprochen. CDU und Grüne haben im Koalitionsvertrag versprochen, den Ganztag zu stärken – durch klare Zuständigkeiten, durch klare Qualitätsstandards und durch eine verlässliche Finanzierung. Kurz gesagt: Sie haben versprochen, den Offenen Ganztag gesetzlich zu regeln. Dieses Versprechen wird gebrochen; die Familien werden von dieser Landesregierung im Stich gelassen. (Beifall von der FDP und der SPD) Nicht nur die Familien können sich nicht auf die Landesregierung verlassen, sondern auch die Kommunen können das nicht. Am Ende werden sie darunter finanziell leiden. Es herrscht eine bemerkenswerte Einigkeit unter Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, unter Stadträten unterschiedlichster Farben. Diese beklagen sich nicht nur, sondern sie klagen auch gegen das Land, weil Sie, CDU und Grüne, sich dafür entschieden haben, bei der Bildung zu sparen. Das ist ein Skandal, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der FDP und der SPD) Sie machen daraus ein Sparprojekt, weil Sie wissen, dass das Land, wenn Sie ein Gesetz für den Offenen Ganztag auf den Weg bringen würden, für die Kosten 28.01.2026 aufkommen müsste. Denn dann würde die Konnexität greifen, das Prinzip: Wer bestellt, muss auch bezahlen. Sie verzichten auf dieses Gesetz nicht etwa, weil Sie glauben, dass es keine Qualitätsstandards bräuchte und alles in Ordnung sei. Der einzige Grund, warum Sie auf dieses Gesetz verzichten, ist die Scheu vor den Kosten. Damit sparen Sie vielleicht etwas in den Einzelplänen, Sie sparen aber vor allem bei den Bildungschancen junger Menschen in Nordrhein-Westfalen, und das ist ein echter Skandal. (Beifall von der FDP und der SPD) Als Liberaler bin ich nicht verdächtig, zu fordern, dass man alles direkt gesetzlich regeln müsste und dass jedes Problem nur mit einem neuen Gesetz zu regeln wäre. Wenn man den Ganztag ein bisschen weiterdenken möchte, dann weiß man, dass es nicht ausschließlich um Betreuung, sondern auch um Bildungschancen geht. Schule und Ganztag müssen viel besser miteinander vernetzt werden, damit die Kinder im Ganztag nicht nur gut betreut, sondern auch klüger werden. Das muss mit dem Schulangebot Hand in Hand gehen. Dafür müsste man sich auf den Weg machen und das konzeptionell und gesetzlich regeln. Dafür bräuchte es klare Standards und eine gute Ausstattung. Das würde übrigens insbesondere den Kindern in diesem Land helfen, die zu Hause wenig Unterstützung erfahren, die es in ihrer Bildungslaufbahn ohnehin schwer haben. Wenn man gerade für die etwas tun will, die es in unserem Bildungssystem schwer haben, wenn man gegen die größte Ungerechtigkeit in unserem Land vorgehen will, nämlich dass der Bildungserfolg noch immer viel zu stark vom Elternhaus abhängt, dann muss man den Ganztag klar, verlässlich und gut strukturiert regeln. Sie scheuen sich, weil Sie die Kosten scheuen. Diese Landesregierung spart an der Zukunft des Landes. (Beifall von der FDP und der SPD) Das alles betrifft die Familien in den nächsten Wochen und Monaten unmittelbar. Sie bekommen von den Eltern, von den Schulen und von den Trägern doch auch die Rückmeldung, dass die Eltern der Kinder in der 2., 3. oder 4. Klasse jetzt Sorge haben, dass der OGS-Platz ihres Kindes gekündigt wird, damit der Rechtsanspruch für die Erstklässler erfüllt werden kann. Das ist eine reale Gefahr in diesem Land. Was folgt daraus für die Familien? Im Zweifelsfall zum Beispiel eine Arbeitszeitreduzierung. Unfreiwillige Teilzeit ist eine Freiheitsfrage. Mitten in dieser Situation lässt eine CDU-geführte Landesregierung die Familien hängen und macht Landtag nichts beim Thema „Offener Ganztag“. Sie gefährden damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die MIT, deren Landesehrenvorsitzender der Ministerpräsident ist, beginnt in dieser Situation eine Debatte um „Lifestyle-Teilzeit“. Die CDU in Berlin beschimpft Familien als faul, während die CDUgeführte Landesregierung in Nordrhein-Westfalen die Familien bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf hängen lässt. Das ist eine Unverschämtheit. (Beifall von der FDP und der SPD) Die Prognos AG hat im letzten Jahr eine Umfrage unter teilzeitbeschäftigten Müttern durchgeführt. „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ ist das politische Schlagwort. Aus der Praxis wissen wir, dass es bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den meisten Fällen um berufliche Chancen und die Unabhängigkeit von Müttern geht. Die Prognos AG hat sich das angeschaut. 45 % der teilzeitbeschäftigten Mütter würden gerne mehr arbeiten – unter der Voraussetzung von flexiblen Bedingungen am Arbeitsplatz und einer verlässlichen, hochqualitativen Kinderbetreuung. Die Familien in diesem Land brauchen keine von oben herab gegebenen Ratschläge von Frau Connemann und der MIT. Die Familien in diesem Land verdienen ein hochwertiges Bildungs- und Betreuungsangebot für ihre Kinder. Diese Landesregierung versagt in genau dem Bereich. Hören Sie auf, die Zukunft dieses Landes kaputtzusparen! (Beifall von der FDP und der SPD)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Höne. – Nun spricht für die SPD ihr Fraktionsvorsitzender Herr Ott.
Jochen Ott SPD
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist ein enormer Fortschritt für Eltern wie für Kinder, für Chancengleichheit genauso wie für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Er wäre ein großer Fortschritt – so muss ich es sagen –, denn jetzt droht die Umsetzung zu scheitern, aber nicht überall: nicht in Hamburg oder in Niedersachsen, nicht in Brandenburg, Rheinland-Pfalz oder in Schleswig-Holstein. Der Rechtsanspruch auf Ganztag droht in Nordrhein-Westfalen zu scheitern, dem größten deutschen Bundesland, regiert von einer Koalition, die regelmäßig alle Ziele in der Bildungspolitik verfehlt. Wie kann das sein? Warum kann NRW nicht das, was andere können? Weil wir von einem Kabinett regiert werden, das den Unterschied zwischen Worten und Taten nicht mehr kennt, aber weil vor allen Dingen der Ministerpräsident die Verantwortung scheut. Wir haben in NRW eine Regierung, die bei jedem Missstand mit dem Finger auf andere zeigt. Wir 28.01.2026 haben eine Regierung, deren größter Ehrgeiz die Vertuschung der eigenen Zuständigkeit ist. In Nordrhein-Westfalen will die Regierung Probleme nicht lösen, sie will für Probleme erst gar nicht verantwortlich sein. (Beifall von der SPD und der FDP) Deshalb geht hier nichts voran. Ein Drittel der Grundschulleitungen in Nordrhein-Westfalen hält den Start des Rechtsanspruchs für nicht umsetzbar. Warum? Weil die Voraussetzungen fehlen. Es fehlt an Personal, an geeigneten Räumen, es fehlt an Geld und an struktureller Unterstützung. Und noch immer besteht die Gefahr, dass Kinder ihren Ganztagsplatz verlieren, weil die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen für all das nicht gesorgt hat. Es ist ungerecht, wenn eine Drittklässlerin den Ganztagsplatz aufgeben muss, damit ein Erstklässler den Platz bekommen kann. Andere Landesregierungen haben dafür gesorgt, dass es funktioniert – Ihre nicht. Sie nennen das „lautloses Regieren“. Ich nenne das „erfolgloses Regieren“. (Beifall von der SPD und der FDP) Dieses erfolglose Regieren geht zulasten von Kindern, Eltern und Beschäftigten. Was unser Land so dringend braucht, das ist ein Ministerpräsident, der sagt: Es gibt Probleme in meinem Land, das sind meine Probleme. Ich bin zuständig. Ich bin verantwortlich. Ich habe den Willen und die Energie, die Probleme anzugehen. – Doch darauf wartet das Land. Dieser Ministerpräsident macht auch bei der Ganztagsbetreuung das, was er immer macht: Er schiebt die Verantwortung weg, diesmal zu den Kommunen; sollen sie doch den Ganztag bezahlen. Aber die Kommunen in diesem Land lassen sich das nicht mehr gefallen. Sie ziehen vor Gericht. Düsseldorf klagt, Hamm klagt, Krefeld klagt, viele andere Städte klagen auch. Die organisierte Verantwortungslosigkeit kommt jetzt endlich vor Gericht, und das ist auch richtig so. (Beifall von der SPD, Marcel Hafke [FDP] und Henning Höne [FDP]) Wir können heute nicht über Kinderbetreuung sprechen und über Arbeitnehmerrechte schweigen. Das geht nicht. Beides gehört in diesen Tagen zusammen. Halten wir fest: Während im CDU-geführten Nordrhein-Westfalen Kitas schließen und der Ganztag auf der Kippe steht, während wir hier in Nordrhein-Westfalen die teuersten Pflegeheime der Republik haben und es an ambulanten Hilfen mangelt, während also jeden Tag Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen um die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familie ringen, wird aus der CDU heraus das Recht auf Teilzeit angegriffen. Was für ein Fehler! (Beifall von der SPD und der FDP) Landtag Ich halte diesen Angriff in jeder Hinsicht für grundfalsch, gesellschaftlich und ökonomisch. Ökonomisch ist er falsch, weil das Recht auf Teilzeit die Frauenerwerbsquote drastisch erhöht hat. Nie wurden so viele Arbeitsstunden geleistet wie heute. Gesellschaftlich ist er falsch, weil er sich faktisch gegen Frauen und ihr Recht auf selbstbestimmte Lebensplanung richtet. Diesen Rückschritt machen wir nicht mit. (Beifall von der SPD und Franziska Müller- Rech [FDP]) Jetzt heißt es aus der CDU, Kinderbetreuung und Pflege sollten für Arbeitnehmerinnen in Teilzeit weiterhin möglich sein. Der Punkt ist der autoritäre Geist hinter dieser Idee. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen sich wieder rechtfertigen müssen. Sie sollen sich und ihre Lebensplanung wieder genehmigen lassen müssen. Das ist für uns inakzeptabel. (Beifall von der SPD und der FDP) Ein gerechtes Nordrhein-Westfalen schützt Arbeitnehmerrechte, denn Arbeitnehmerrechte sind Freiheitsrechte. Die SPD wird diese Rechte verteidigen. Frau Feller, es ist übrigens von bitterer Ironie, dass Sie und Ihr Ministerpräsident nun eine Bagatellgrenze für Überstunden von teilzeitbeschäftigten Lehrern einführen. Überstunden sollen nicht mehr automatisch ab der ersten Stunde vergütet werden. Mehrarbeit soll also bestraft werden. Redet man in der Union eigentlich noch miteinander, bevor man Arbeitszeitdebatten vom Zaun bricht? Sie haben Ihren Kompass für Gerechtigkeit in diesem Land verloren. (Beifall von der SPD) Anstatt falsche Debatten über Arbeitnehmerrechte zu führen, sollten wir endlich unser Bildungssystem in Ordnung bringen. Wir fallen in allen Bildungsrankings zurück. Wir sind nicht mehr Mittelfeld. Wir sind nicht mehr durchschnittlich. Wir sind inzwischen in vielen Bereichen Schlusslicht. Das muss sich dringend ändern – für mehr Gerechtigkeit und für wirtschaftlichen Erfolg. Denn alles, was wir für den wirtschaftlichen Wiederaufstieg brauchen, ist ohne Bildung nicht zu haben. Bildung bedeutet Wachstum, Aufstieg und Gerechtigkeit. Diese Landesregierung wird allerdings kein Problem im Bildungssystem mehr lösen. Dazu fehlen Ihnen einfach die Kraft und die Kompetenz. Doch die Lage ist nicht hoffnungslos. Denn alle wissen, was zu tun ist: Wir brauchen frühkindliche Bildung von Anfang an, ein Chancenjahr für jedes Kind, Schule und Jugendhilfe müssen endlich aus einer Hand gedacht werden. Wir brauchen ein Ganztagsgesetz mit verbindlichen Standards und verlässlicher Finanzierung. Andere machen uns doch vor, dass es geht. Also lassen Sie uns endlich anfangen. 28.01.2026 (Beifall von der SPD) Es gibt genügend Pläne für ein besseres Bildungssystem auch in Nordrhein-Westfalen. Wir wissen, dass sie funktionieren. Was in NRW fehlt, sind der Wille und der Mut, sie umzusetzen. „NRW, jetzt erst gerecht!“, das ist die Aufgabe der kommenden Wochen und Monate. (Beifall von der SPD – Lachen von der CDU) Ich sage Ihnen: Ich habe diesen Mut, ich habe auch diesen Willen. Die Bildung wird von nun an im Mittelpunkt des demokratischen Wettstreits in Nordrhein-Westfalen stehen, und am Ende wird sie auch entscheiden. Davon bin ich überzeugt. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)
André Kuper
Danke, Herr Ott. – Für die CDU spricht ihr Abgeordneter Herr Dr. Heinisch.
Dr. Jan Heinisch CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine Aktuelle Stunde ist mit großer Öffentlichkeit verbunden. Am Anfang sollte man die Zuschauerinnen und Zuschauer vielleicht mal fragen, welche konkreten Vorschläge (Zuruf von der SPD: Reichlich!) sie gerade in den Reden von FDP und SPD gehört haben, was sie beim Offenen Ganztag anders machen wollen als die Regierung. (Beifall von der CDU – Zuruf von Henning Höne [FDP]) Dann zu dem kruden Vergleich: Mein lieber Herr Kollege Höne, wir fahren mit der Regierung nicht in eine Tiefgarage, sondern in die Zukunft. (Lachen von der FDP) Wir haben auch keinen Dachträger, sondern wir benutzen für Fahrräder einen Heckträger. (Beifall von der CDU – Henning Höne [FDP]: In die Zukunft der gekündigten OGS-Plätze! – Weitere Zurufe – Glocke) Der Offene Ganztag ist ein maßgebliches Thema. Darauf hat die Gesellschaft sehr wohl und aus guten Gründen einen Anspruch, der sich an uns alle richtet. Dieser Anspruch lautet Verlässlichkeit – Verlässlichkeit, dass Einrichtungen des Offenen Ganztags funktionieren, (Henning Höne [FDP]: Was ist denn mit den Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag?) und Verlässlichkeit, dass ein politisch beschlossener Rechtsanspruch auch erfüllt wird. (Henning Höne [FDP]: Das funktioniert ja nicht!) Landtag Was wir hier in der Debatte allerdings erleben, zeigt das ganze Dilemma von SPD und FDP. Denn Sie stecken statt in einer Sachdebatte in der großen Schlagzeilenfalle. (Beifall von der CDU) Die Schlagzeilenfalle Nummer eins ist, immer nur den Versuch der Skandalisierung zu unternehmen, statt Sachpolitik und Argumente vorzutragen. Wir haben jetzt hinlänglich in allen Zusammenhängen gehört, dass hier im Land nichts funktioniert, dass ausnahmslos alle Zustände und Gebäude schrecklich sind, dass es noch nie schlechter war, dass es auch nicht besser wird, dass die Landesregierung überhaupt gar nichts macht (Gordan Dudas [SPD]: Sie können ja doch zu- hören!) und dass die Landesregierung gescheitert ist. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Herr Dr. Heinisch, jedes Mal wenn Sie ans Mikro treten, wissen wir, dass diese Regierung gescheitert ist!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit Schlechtreden gestaltet man kein Land. (Beifall von der CDU) Das gilt umso mehr, sehr geehrter Herr Kollege Ott, weil jeder hier weiß, wie lange die SPD in Nordrhein-Westfalen Verantwortung getragen hat. Insofern bringt es nichts, dass Sie jeden Tag beschwören, wie schlecht jetzt der Zustand von Land und Kommunen ist. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Wann fangt ihr an zu regieren?) Das nimmt Ihnen einfach keiner mehr ab. (Beifall von der CDU) Die breite Mitte im Land hat bestimmte Dinge satt, davon bin ich fest überzeugt. Sie hat es satt, dass man Versprechungen macht, die man am Ende nicht einlöst. (Henning Höne [FDP]: Wie im Koalitionsver- trag! Lächerlich!) – Wir kommen gleich darauf, Herr Höne. Das Land will keine Ankündigungsweltmeister oder Versprechungen, (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Ah, Sie sprechen über den Koalitionsvertrag! Interessant! – Wei- tere Zurufe von der SPD – Glocke) dass das Leben besser wird, wenn man mal eben jemandem 5.000 Euro in die Hand drückt. Das Land will aber auch keine Problembeschreibungen und Apokalypsen, die real daran nichts ändern. 28.01.2026 Ihre Problembeschreibung, die Sie hier wieder vorgetragen haben, erfährt ihre Antwort in unserem Handeln. (Zuruf von der SPD: Oh! – Franziska Müller- Rech [FDP]: Wann passiert das denn?) Wir leben nämlich einen anderen Stil. Wir negieren keine Probleme, und wir sagen auch offen, dass der Weg zur Erfüllung des Rechtsanspruchs ein steiniger und schwieriger ist. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Ja, das kann man ja ändern!) Wir sind aber auch allen sehr dankbar und an der Seite all derer, die einen Beitrag dazu leisten, diesen Rechtsanspruch zu erfüllen. (Henning Höne [FDP]: Das wissen die nur nicht!) Das ist nämlich nicht alleine nur das Land. (Henning Höne [FDP]: Das wissen die nur nicht!) Das sind Kommunen, das sind Träger, das ist viel Personal, das sich an dieser Stelle engagiert. Denen schulden wir auch ein kleines Dankeschön und die Ehrlichkeit, dass dieser Weg ein schwerer ist. (Beifall von der CDU) Deswegen gilt für uns Folgendes: Wir arbeiten die Themen Schritt für Schritt ab. Während Sie die Probleme beklagen, haben wir doch schon längst einen Gang weiter hochgeschaltet. Das lässt sich auch in der Statistik nicht leugnen, daher tragen Sie sie hier nicht vor. 2017 haben wir mit 307.000 Plätzen angefangen. 2024 waren wir bei 430.000 Plätzen. Wir haben jedes Jahr 65 bis 70 Millionen Euro mehr ausgegeben – so viel zum Thema „Sparen“ – als jeweils in dem Jahr davor, und wir haben jeweils im fünfstelligen Bereich Plätze hinzugewonnen. Wir sind vom Tretroller aufs Rennrad gestiegen. Die Bilanz unseres Ausbaus kann sich sehen lassen, die Statistik lügt nicht. (Beifall von der CDU) Es geht auf diesem Ausbaupfad der OGS Schritt für Schritt voran. Wir sind allen dankbar, die sich dabei einbringen. Ich darf aber auch noch einmal sagen – ich glaube, das ist in einer solchen Debatte auch nicht vermessen –, dass wir der neuen Ministerin Dank sagen und uns auf die gute Zusammenarbeit freuen. Auf der anderen Seite sagen wir auch der bisherigen Ministerin noch einmal Dank für die geleistete Arbeit auf diesem Weg, die sich in einer Statistik niederschlägt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag Dann kommen wir noch zur Schlagzeilenfalle Nummer zwei von FDP und SPD; das ist die Oberflächlichkeit. Die Frage ist nämlich: Wer hat eigentlich nicht nur die Überschrift, sondern auch die forsa-Studie als solche gelesen? Das Spannende ist, abzugleichen, was Sie aus dieser Studie alles nicht zitieren, wenn Sie ans Rednerpult gehen, zum Beispiel, dass die Zuversicht der Schulen, ob das umgesetzt wird, in den letzten Jahren massiv gestiegen ist. 2023 glaubten nämlich nur 45 % der Befragten, dass die Umsetzung dieses Rechtsanspruchs gelingen wird. Heute glauben das 62 %. (Zuruf von der SPD: Mit 62 % muss man sich doch nicht brüsten!) Dieser Vertrauenssprung von fast 20 Prozentpunkten in nur zwei Jahren zeigt: Jedenfalls die Schulleitungen sehen sehr genau, dass unsere Maßnahmen Schritt für Schritt wirken. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Dann kommt am Ende ausgerechnet wieder die FDP um die Ecke und fordert die Umsetzung dieses OGS-Gesetzes. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Ausgerechnet denjenigen, die immer sagen, Standards schaden, Gesetze schaden, darf ich an der Stelle noch einmal sagen: Allein die Forderung nach weniger Bürokratie löst keine Probleme. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Es ist bemerkenswert, aber auch verräterisch, dass die FDP an dieser Stelle dieser Oberflächlichkeit erneut auf den Leim gegangen ist. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Hier prallen sicherlich zwei Grundeinstellungen aufeinander: Auf der einen Seite sind diejenigen, die beklagen, und auf der anderen Seite diejenigen, die für Veränderung und Bewegung stehen. (Zuruf von der SPD: Oh Gott!) Die Koalition jedenfalls steht für einen Weg des Muts und der Zuversicht im Umgang mit diesen Herausforderungen. So wird am Ende auch der OGS-Rechtsanspruch durch Tatkraft und harte Arbeit und nicht durch lamentierende Anträge erfüllt werden. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Danke, Herr Dr. Heinisch. – Für die AfD spricht ihr Abgeordneter Herr Dr. Blex. (Zuruf von der SPD: Jetzt wird es hart!)
Dr. Christian Blex AfD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erneut steht wieder einmal die 28.01.2026 Ausgestaltung des Offenen Ganztages auf der Tagesordnung oder vielmehr die fehlende Ausgestaltung. Lange sind die Missstände und fehlenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung bereits bekannt und oft und ausführlich hier vorgetragen worden. Aktuell ist dieses Thema nun wirklich nicht, passiert ist jedoch auch nichts. Doch lassen Sie uns grundsätzlich über das Vorhaben des umfassenden Ausbaus von Ganztagsbetreuung im Schulbetrieb sprechen. Auch meine Fraktion erkennt die derzeitige dringende Notwendigkeit von qualitativer Nachmittagsbetreuung an. Weist diese Notwendigkeit jedoch auf eine gute Entwicklung hin? Nein. Sie alle haben eben nicht angeführt, warum es diese Notwendigkeit gibt. Wirtschaftlicher Druck schafft mittlerweile unzumutbare und immer weiter steigende Mehrbelastungen für die normalen arbeitenden deutschen Familien, die ihre Steuern hier zahlen. (Beifall von der AfD) Diese Arbeitsbelastung kollidiert mit der Familienrealität. Kindererziehung und Angehörigenpflege sind für die wenigsten noch eigenständig zu schaffen – Zustände, für die unter anderem Sie verantwortlich sind, die Sozialisten von der SPD. (Beifall von der AfD – Widerspruch von der SPD) Aus den mittlerweile gespaltenen Reihen der Union hört der normale arbeitende Bürger lediglich Unkenrufe über Mehrarbeit, zu geringes Engagement, beleidigende Unterstellungen von Lifestyleteilzeit und die Forderung nach weniger Krankentagen. Als Lösung wird die staatliche Verwahrung der Kinder angepriesen, die in ihrer ursprünglichen Form auf das Ende der Kita-Phase bis in die Grundschulzeit ausgelegt war – ein Zeitraum, in dem viele Familien unterstützende Betreuungsangebote benötigen. Doch bei all dem Verständnis für diese unglückliche Notwendigkeit darf der Blick auf die Realität nicht verloren gehen. SPD-Forderungen haben die uralte Tradition, Fässer ohne Böden zu sein. Doch insbesondere, wenn es um die kommunalen Finanzmittel geht, muss man diesen Fantastereien lautstark Einhalt gebieten. Etliche Kommunen sind hinsichtlich der Betreuungszahlen bereits an die Grenzen des Machbaren gestoßen, überlastet durch die weiterhin und von Ihnen allen gewollte stattfindende Zuweisung illegaler Fremder, die die Hauptursache für Ihre katastrophale Finanzsituation sind. (Widerspruch von der SPD) Von Ihnen wird nie erwähnt, warum die Kommunen diese Probleme haben. Es sind von Ihnen verursachte Probleme. Dabei gibt es die Ganztagsbetreuung bereits seit über 20 Jahren. Fast sämtliche Grundschulen bieten bereits OGS-Plätze an. Doch Landtag steht der Rechtsanspruch auf tönernen Füßen – ein klares Zeichen, unter welchen immensen Spannungen das System eben steht. Das Fehlen eines klaren und konsequenten Ausführungsgesetzes, wie es übrigens im Koalitionsvertrag von Schwarz-Giftgrün zu lesen ist, (Widerspruch von der SPD) ist sicher kein Indiz für gelingende Schulpolitik. Doch Nordrhein-Westfalens Schulpolitik scheitert bereits an gänzlich anderer Stelle, mitunter an der fehlenden deutschen Sprache. Doch dazu mehr im Verlauf des Tages. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Danke, Herr Dr. Blex. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht ihre Abgeordnete Frau Woestmann.
Eileen Woestmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wir haben heute Morgen eine neue Ministerin vereidigt. (Christian Loose [AfD]: Wo ist die denn?) Liebe Verena, Frau Ministerin, ich freue mich sehr auf die gemeinsame und intensive Zusammenarbeit in unseren neuen Rollen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) An der Stelle möchte ich aber auch Josefine Paul Dank sagen für ihren unermüdlichen Einsatz für die Kinder, Jugendlichen und Familien in diesem Land. Danke für die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit! (Christian Loose [AfD]: Ist die im Urlaub? Wo ist die denn?) Ich schätze dich als Politikerin und als Mensch sehr und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit in der Fraktion. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Kommen wir zur Aktuellen Stunde. Man hätte sie heute auch anders anfangen können, nämlich: 62 % der Schulleitungen gehen davon aus, dass sie zum nächsten Schuljahr den OGS-Rechtsanspruch werden umsetzen können. (Zuruf von Andrea Busche [SPD] – Kirsten Stich [SPD]: 5 minus!) Das ist eine gute Nachricht und zeigt vor allem: Die Untergangsgesänge der SPD, dass der Rechtsanspruch nicht umsetzbar sei, stimmen nicht. (Zuruf von Henning Höne [FDP]) 28.01.2026 Da hat die SPD wohl in die falsche Glaskugel geschaut. Lieber Herr Ott, jetzt, wo Sie Spitzenkandidat der SPD sind, habe ich erwartet, dass Sie einmal anfangen, zu erzählen, was Sie alles wollen, und nicht weiter hier immer alles schlechtreden. (Christian Dahm [SPD]: Haben Sie doch selbst gesagt!) Das ist wahrscheinlich der Kernunterschied zwischen uns und Ihnen; denn Sie haben Lust am Scheitern, und wir arbeiten am Gelingen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Der Weg bis hierher und der Weg, der noch vor uns liegt, sind keine einfachen. Das bestreitet hier auch niemand. Mit der Einführung eines OGS-Rechtsanspruchs auf Bundesebene wurde ein großes bildungspolitisches Versprechen gegeben. Die Umsetzung des Rechtsanspruchs hier in Nordrhein-Westfalen ist eine der zentralsten bildungspolitischen Aufgaben dieser Legislaturperiode; denn sie betrifft Hunderttausende Kinder und ihre Familien, sie betrifft die Schulen, die Träger und die Kommunen. Ja, der Ausbau des Ganztags ist komplex. Er ist teuer und organisatorisch anspruchsvoll. Deswegen sage ich sehr klar: Die Systeme, die neu ineinandergreifen müssen, stehen vor Herausforderungen. Dazu gehören die Kommunen, an die sich der Rechtsanspruch übrigens richtet, und dazu gehören die Schulen, die ihn zusammen mit den Jugendhilfeträgern umsetzen müssen. Wir wissen, dass jeden Tag Menschen in den Kommunen vor Ort viel leisten – bei den Trägern, bei den Schulen, aber auch bei den Kommunen –, um diesen Rechtsanspruch umzusetzen. All die, die mit und im Ganztag arbeiten, leisten jeden Tag ihr Bestes, damit der Ganztag für unsere Kinder gewinnbringend ist. Aber was wir, und das haben wir nicht nur heute hier erlebt, von SPD und FDP immer wieder erleben, geht weit über eine sachliche Problembeschreibung hinaus. Sie ziehen alle Bemühungen der Menschen in den Dreck und machen pauschal alles schlecht. Wie wäre es denn, wenn wir einmal anerkennen, was geleistet wird, was für dieses bildungspolitische Mammutprojekt auf die Beine gestellt wird? Diese Untergangsgesänge, die hier permanent gesungen werden, werden der Realität nicht gerecht. Das zeigt auch die Umfrage. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Nordrhein-Westfalen investiert so viel wie noch nie in den Ganztag. Allein in diesem Jahr steht insgesamt knapp 1 Milliarde Euro für den Ganztag zur Verfügung. 1 Milliarde Euro! In Zeiten knapper Kassen und wachsender Aufgaben ist das nicht nichts. Es ist kein Nebenbeiposten im Haushalt, es ist eine massive Landtag Prioritätensetzung zugunsten von Bildung und Chancen für Kinder und Familien. Und das zeigt Wirkung. In diesem Jahr, in dem der Rechtsanspruch für die Erstklässlerinnen startet, stehen in NRW mehr als 500.000 OGS-Plätze zur Verfügung. Ja, die Welt wäre schöner, wenn wir einfach unbegrenzt fließende Geldströmen hätten, in der wir unser Wunschpersonal einfach herbeizaubern könnten und in der man Ideen einfach mal in die Welt posaunt, ohne prüfen zu müssen, ob sie überhaupt realistisch sind. Obwohl, Letzteres passiert ja seitens der SPD permanent. Politik heißt aber eben, Verantwortung zu übernehmen, und zwar unter realen Bedingungen. Das ist manchmal unbequem, und dazu gehört auch, immer wieder hart zu verhandeln und für die Sache zu streiten. Natürlich muss man sich dabei auch die Frage stellen: Will man Teil der Lösung oder Teil des Problems sein? (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Diese Frage müs- sen Sie sich als Landesregierung stellen?) Für mich, für uns Grüne und für uns als Koalition ist klar: Wir sind Teil der Lösung, und wir setzen diesen Rechtsanspruch um, und zwar im kommenden Schuljahr. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) In der OGS arbeiten schon jetzt superviele engagierte, motivierte und qualifizierte Menschen. Ja, es wäre schön, wenn wir Qualitätsanforderungen für das OGS-Personal stellen könnten. Ich bin Sozialpädagogin. Ich bin immer Team Qualität. Aber ich bin auch Team Realismus. Zur Wahrheit gehört: Wir haben schon heute einen massiven Fachkräftemangel. – Deshalb ist jetzt die oberste Priorität, im ersten Schritt den Ganztag quantitativ auszubauen, um ihn dann immer weiter weiterzuentwickeln, vor allem auch qualitativ. Wir als schwarz-grüne Koalition setzen unsere Priorität auf Bildung. Dazu gehört selbstverständlich auch die OGS. Deswegen haben wir nicht nur laufend Mittel erhöht, sondern auch zusätzlich Investitionsmöglichkeiten geschaffen. Über das Sondervermögen ermöglichen wir es den Kommunen, zu investieren. Sie können Schulen instand halten, sie können neue Gebäude bauen oder sich auch in der Ausstattung verbessern. Gerade weil Bildung für uns Priorität hat, fließt etwa die Hälfte des Sondervermögens in den Bildungsbereich. Das ist ein starkes Signal, und es ist vor allem eine konkrete Unterstützung für die Städte und Gemeinden in unserem Land. Die stehen unter enormem finanziellen Druck, und da schauen wir nicht weg. Wer angesichts dieser Zahlen behauptet, das Land ziehe sich aus der Verantwortung zurück, der blendet zentrale Fakten aus. Man kann zuspitzen – keine Frage –, aber Fakten verleugnen, sollten wir doch wirklich nicht. 28.01.2026 (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Viele Kommunen sind auf einem guten Weg. Viele Schulen entwickeln bestehende Konzepte weiter und sind in einer engen Zusammenarbeit mit den Jugendhilfeträgern. Gute Zusammenarbeit, zusammenwachsen, das braucht Zeit, gerade im Schulsystem und im Jugendhilfesystem. Natürlich läuft da noch nicht alles perfekt. Aber es hilft doch niemandem, wenn wir hier permanent ein Untergangsszenario zeichnen. Wir müssen anerkennen, was geleistet wird, sonst verunsichern wir Eltern, Beschäftigte und die Träger. Damit wird kein einziger weiterer OGS-Platz geschaffen. Ja, es ist immer einfacher, alles schlechtzureden und immer darauf zu schauen, was noch nicht perfekt ist. Aber wir können auch anerkennen, was schon geschaffen wurde und jeden Tag geschaffen wird, und wir arbeiten konstruktiv daran, den nächsten Schritt zu gehen. Das ist unser Weg. NRW investiert, NRW unterstützt seine Kommunen, und NRW arbeitet daran, den Ganztag weiter auszubauen – für echte Bildungschancen für jedes Kind. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
André Kuper
Danke, Frau Woestmann. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Feller.
Dorothee Feller
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Man könnte fast meinen, wir würden uns ab dem 1. August dieses Jahres auf ein thematisches Neuland begeben. Doch das Gegenteil ist der Fall. Der Offene Ganztag ist bereits seit zwei Jahrzehnten fester Bestandteil unserer Grundschulen in Nordrhein-Westfalen. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Aber das muss doch erst einmal zusammenwachsen, haben wir gerade gehört!) Die Kommunen sind schon seit vielen Jahren im Rahmen der Jugendhilfe und Schulentwicklungsplanung verpflichtet, ein bedarfsgerechtes OGS-Angebot vorzuhalten. So besuchen heute schon 420.264 Kinder in Nordrhein-Westfalen die OGS. Hinzu kommen noch einmal rund 65.160 Betreuungsangebote. Sie sehen, wir sind auf einem guten Weg. Auch der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung ist kein neues Thema. Seine Einführung steht seit 2021 fest. Daher arbeiten wir bereits seit Jahren intensiv an seiner Umsetzung, haben frühzeitig vorgesorgt und stellen die notwendigen Mittel bereit, damit jeder von den Kommunen beantragte Platz landesseitig gefördert werden kann. Damit schaffen wir Planungssicherheit und Verlässlichkeit vor Ort. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag Schon vor anderthalb Jahren haben wir mit unserem Erlass frühzeitig klargestellt, wie der Offene Ganztag in Nordrhein-Westfalen weiterentwickelt werden kann. Dabei konnten wir auf bewährte Strukturen des Offenen Ganztags in Nordrhein-Westfalen aufbauen. Dem Erlass ist ein umfangreicher Kommunikationsprozess mit allen Beteiligten vorausgegangen. Auf diese Weise sind viele Aspekte eingeflossen, die den Akteurinnen und Akteuren des Ganztags wichtig sind. So haben wir die Rolle der Jugendhilfe gestärkt, die Mitbestimmungsmöglichkeiten des Trägerpersonals verbindlicher gemacht und die Merkmale der Ganztagsschulen ausgeschärft. Gleichzeitig haben wir auf expliziten Wunsch von Kommunen auf die Festlegung von personellen Standards verzichtet, um in Zeiten des akuten Fachkräftemangels eine größere Flexibilität zu ermöglichen. Um aber auch mittel- und langfristig die Qualität des Ganztags zu sichern, haben wir zum Schuljahr 2024/2025 den neuen Bildungsgang „Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent – Schwerpunkt ‚Erziehung, Bildung und Betreuung für Grundschulkinder‘“ eingeführt. Als Landesregierung sichern wir die Plätze der Kommunen finanziell ab. Allein in diesem Jahr geben wir fast 1 Milliarde Euro für den Ganztag aus, während es zu Beginn der Legislatur noch rund 640 Millionen Euro waren. Zudem werden die Fördersätze bereits seit 2016, also seit einem ganzen Jahrzehnt, in jedem Jahr verlässlich um 3 % dynamisiert. Das ist ein klares Bekenntnis zum Offenen Ganztag, gerade in Zeiten sehr angespannter Haushaltslagen. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Für den vollständigen Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2029/2030 rechnen wir damit, dass rund 80 % der Kinder im Grundschulalter einen Ganztagsplatz benötigen werden. Das entspricht etwa 590.000 Plätzen. Obwohl der Rechtsanspruch ab dem kommenden Schuljahr zunächst aufwachsend gilt, stehen bereits im Haushalt 2026 die Mittel bereit, um 500.500 Plätze zu ermöglichen – und damit deutlich mehr Plätze, als gerade zu Beginn benötigt werden. (Beifall von Andrea Stullich [CDU]) In der mittelfristigen Finanzplanung sind im Landeshaushalt Mittel für insgesamt 605.000 Plätze vorgesehen – und das voraussichtlich bereits vor dem Schuljahr 2029/2030. Damit steht fest: Jeder Ganztagsplatz, der beantragt wird, kann auch bewilligt werden. – Das ist ein Signal sowohl für die Kommunen als auch für Eltern und ihre Kinder. 28.01.2026 (Beifall von der CDU – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Es ist schade, dass diese Plätze nicht geschaffen werden können!) Ich verstehe auch nicht, warum Sie die Leistungen in unserem Bundesland im Bereich „OGS“ immer so schlechtreden. Nehmen wir doch mal den letzten Bericht der Bundesregierung zum Ganztagsausbau bezogen auf das gesamte Bundesgebiet. Nordrhein-Westfalen schneidet bei der Inanspruchnahmequote im Vergleich zu westdeutschen Ländern gut ab. Nordrhein-Westfalen schneidet auch bei der Dynamisierungsquote gut ab. Ebenfalls wird in dem Bericht die gute Kooperation in Nordrhein-Westfalen zwischen den Bereichen „Jugend“ und „Bildung“ deutlich hervorgehoben. Das muss man auch mal zur Kenntnis nehmen. (Beifall von der CDU) Auch in der konkreten Umsetzung lassen wir die Akteure im Ganztag nicht allein und stellen ihnen gezielte Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Seite. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Serviceagentur Ganztagsbildung in Münster. Sie bietet unter anderem Beratung für Schulen, Schulleitungen, Kommunen, Schulaufsicht, Träger der Jugendhilfe und alle, die im Ganztag tätig sind, etwa zu den Themen „Kooperationsvereinbarungen“, „Partizipation im Ganztag“ oder auch „Räume und Flächen“. Denn natürlich stellt die Bereitstellung zusätzlicher räumlicher Kapazitäten die Kommunen vor Herausforderungen. Das gilt insbesondere in den Ballungsräumen. Dabei geht es jedoch nicht immer darum, einfach mehr Räume zu bauen. Das ist vielerorts aufgrund der engen Bebauung schlichtweg auch nicht möglich. Hier wird es vielmehr darum gehen, die vorhandenen Räume flexibel und funktional zu nutzen. Viele Kommunen haben sehr frühzeitig auf die angekündigte Einführung des Rechtsanspruchs reagiert, haben Bedarfe neu erhoben und den Ausbau vorangetrieben. So zeigen schon heute zahlreiche Schulen, dass Ganztag auch mit begrenztem Platzangebot gelingen kann. Gerne können wir hierzu positive Beispiele in unserem Bildungsportal einstellen, die für andere Kommunen als Impuls und Orientierung dienen können. Darüber hinaus trägt das Infrastrukturprogramm zum Ganztagsausbau entscheidend dazu bei, neue Plätze zu schaffen und bestehende Angebote zu verbessern, zum Beispiel durch den Bau von Mensen oder die Gestaltung ansprechender Außenanlagen. Für den Ausbau der Ganztagsinfrastruktur stehen insgesamt 892 Millionen Euro aus Mitteln vom Bund, Land und Kommunen bereit. Alle diese Mittel sind gebunden. Daher wissen wir, dass durch diese Mittel in Nordrhein-Westfalen noch mal 94.500 Ganztagsplätze hinzukommen werden. Landtag (Zuruf von der FDP: Wo denn?) Die Bundesregierung hat zudem die Verlängerung der Fristen für die Verausgabung der Mittel um zwei Jahre angestoßen. Das verschafft den Kommunen bei der Umsetzung der beantragten Maßnahmen mehr Zeit. Zusätzliche Spielräume entstehen durch den NRW-Plan mit dem klaren Schwerpunkt im Bereich „Bildung und Betreuung“. 5 Milliarden Euro davon sollen für Kitas, Schulen und Ganztag verwendet werden. Meine Damen und Herren, in Nordrhein-Westfalen sind wir auf den Rechtsanspruch vorbereitet – finanziell, organisatorisch und mit klarem Fokus. Wir arbeiten daran, den Herausforderungen Schritt für Schritt weiter zu begegnen und Maßnahmen umzusetzen. Insofern wechseln wir nicht schon jetzt in den Wahlkampfmodus, sondern arbeiten konsequent weiter. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Ministerin Feller. – Für die SPD spricht ihre Abgeordnete Frau Engin.
Dilek Engin SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man muss der Landesregierung eines lassen: Sie ist tatsächlich verlässlich, und zwar verlässlich darin, dass bei bildungspolitischen Fragen immer dasselbe passiert: Es gibt Studien, es gibt Warnungen aus der Praxis, es gibt Rückmeldungen von Schulen und Kommunen, und am Ende passiert nichts. (Beifall von der SPD und der FDP) Beim Offenen Ganztag zeigt sich dieses Muster besonders deutlich. Seit Jahren stehen Schulen vor massiven Problemen, und seit Jahren schaut diese Landesregierung weg. Unser Fraktionsvorsitzender Jochen Ott hat es gerade sehr deutlich auf den Punkt gebracht, und ich wiederhole es gern, damit es auch auf der Regierungsbank ankommt: Schulen in diesem Land werden von Ihnen nicht ausreichend beachtet. Es fehlt an Räumen, es fehlt an Personal, und es fehlt an Planungssicherheit. Trotzdem erzählen Sie hier im Parlament, alles laufe doch auf Kurs. Meine Damen Herren, die Realität an unseren Schulen hat mit dieser Erzählung nichts zu tun. (Beifall von der SPD) Herr Dr. Heinisch, Sie haben in Ihrer Rede erklärt, dass diese Landesregierung nicht in die Tiefgarage fährt. Aber sie fährt auch nicht in die Zukunft. Sie fahren das Land gegen die Wand. 28.01.2026 (Beifall von der SPD, Henning Höne [FDP] und Franziska Müller-Rech [FDP]) Sie haben auch über Versprechen, die während der Regierungszeit nicht eingehalten wurden, gesprochen. An dieser Stelle möchte ich mich bei Ihnen das erste Mal in diesen letzten vier Jahren bedanken. Ich danke Ihnen für Ihre Analyse Ihrer Regierungszeit seit 2017. Die repräsentative forsa-Umfrage des VBE zeigt, dass ein Drittel der Grundschulleitungen in Nordrhein-Westfalen den Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Offenen Ganztagsschule zum Schuljahresbeginn 2026/2027 für nicht umsetzbar hält. Dieser Wert liegt höher als im bundesdeutschen Durchschnitt. Auch die GEW rechnet vor, dass ab 2026 bis zu 150.000 Kinder zusätzlich betreut werden müssen – und das bei Berücksichtigung derer, die nicht am OGS-Angebot teilnehmen werden. Diese politischen Alarmsignale schrillen so laut, dass selbst die schwarz-grüne Landesregierung diese hören muss – eigentlich, denn die Landesregierung hört weiterhin nicht zu und hat wieder einmal versagt. Sie haben Ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Sie lassen die Kommunen, die Träger, die Schulen und vor allem die Familien und unsere Kinder im Stich. Ein Blick auf das Personal zeigt, dass sich die Lage weiter verschärft. Rechnet man mit 25 Kindern pro Gruppe und zwei Betreuungskräften – das ist schon auf Kante genäht –, ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf von rund 12.000 OGS-Fachkräften. Diese Fachkräfte fehlen heute, und sie werden auch morgen fehlen, weil die schwarz-grüne Landesregierung nicht handelt. Dramatisch ist auch, dass unterbesetzte OGS-Gruppen sich auf den Unterricht und das Schulleben auswirken. Lehrkräfte werden zu Lückenbüßern, weil Betreuung fehlt. Pädagogische Konzepte bleiben auf der Strecke. Das ist kein Ausnahmezustand mehr, das ist vielerorts Alltag. Die Landesregierung ignoriert, dass der Ganztag für viele Familien keine nette Zusatzleistung ist, sondern die Grundvoraussetzung, um arbeiten zu können. Echte Vereinbarkeit von Familie und Beruf sieht anders aus, liebe Landesregierung. Während Schulen keine verlässlichen Ganztagsplätze garantieren können, diskutiert der CDU-Wirtschaftsflügel tatsächlich über Teilzeitverbote. Das ist nicht nur realitätsfern, sondern zynisch gegenüber Familien. Wer so argumentiert, hat den Kontakt zur Lebenswirklichkeit vieler Familien verloren. (Beifall von der SPD, Henning Höne [FDP] und Marcel Hafke [FDP]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Teilzeit ist kein Luxus. Es geht nicht um ein Lifestyle-Modell und auch nicht um die Frage der Work-Life-Balance. Es geht Landtag für die meisten Familien schlicht und ergreifend um die zwingende Notwendigkeit, Betreuung für ihre Kinder zu gewährleisten. Betreuung brauchen sie, um ihren Jobs nachzukommen und das Geld für das immer teurer werdende Leben zu verdienen. Sie aber lassen die Familien im Stich und machen ihnen das Leben schwer, anstatt ihnen den Rücken zu stärken. Der Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz darf deshalb kein geduldiges Papier bleiben. Wir haben schon gehört: Mehrere Kommunen haben Ende letzten Jahres Klage gegen das Land eingereicht, weil weiterhin die Voraussetzungen fehlen, um den Rechtsanspruch umsetzen zu können. Wenn Kommunen diesen außergewöhnlichen Schritt gehen, dann ist das kein reiner Verwaltungsvorgang, sondern ein politischer Hilferuf. Bei so vielen Hilferufen frage ich Frau Ministerin Feller: Warum hören Sie nicht auf die Fachleute vor Ort? Warum kommt das Land seiner Verantwortung nicht nach? Warum lassen Sie Familien im Stich, die auf verlässliche Betreuung angewiesen sind, und zwar unabhängig davon, ob das Kind in die erste oder in die dritte Klasse geht? (Beifall von der SPD und Franziska Müller- Rech [FDP]) Die Menschen und Familien in diesem Land übernehmen täglich Verantwortung. Sie gehen arbeiten, kümmern sich um ihre Kinder, zahlen Steuern und halten dieses Land am Laufen. Die Landesregierung muss endlich auch ihrer Verantwortung gerecht werden – nicht irgendwann, sondern jetzt. Stattdessen aber erleben wir Verzögerung, Verwaltung und schöne Bilder. Was man auf diesen Bildern aber nicht sieht, sind Kinder, denen der OGS-Platz wegbricht, und Eltern, die jeden Tag neu überlegen müssen, wie sie Arbeit und Familie noch organisieren sollen. Dieser Landesregierung fehlen der Wille und der Mut, Verantwortung zu übernehmen. Das zeigt sich besonders deutlich am bis heute fehlenden Landesausführungsgesetz zum Ganztag. (Beifall von der SPD und Franziska Müller- Rech [FDP]) Ohne klare Standards bleibt der Rechtsanspruch ein leeres Versprechen. Nur ein solches Gesetz schafft Verbindlichkeit bei Qualität, bei Personalbemessung und Gruppengrößen, bei pädagogischen Konzepten, bei Finanzierung und Raumausstattung. Ohne diese Grundlage herrscht im Land weiterhin ein Flickenteppich, bei dem die Bildungschancen eines Kindes weiterhin von der Finanzkraft der jeweiligen Kommune abhängen. Das verschärft Ungleichheit. Das ist unfair gegenüber den Kindern. Das werden wir als SPD-Fraktion so nicht akzeptieren. 28.01.2026 Ein Träger aus meinem Wahlkreis Wuppertal brachte es erschreckend ehrlich auf den Punkt: Der Offene Ganztag ist zum Teil kein Betreuen mehr, sondern nur noch Verwahrung. – Dieser Satz zeigt, wohin die halbherzige schwarz-grüne Politik führt: zur Betreuung, die auf Kante genäht ist, zu schleichendem Qualitätsverlust und zu Eltern, die in permanenter Unsicherheit leben, ob Vereinbarkeit von Familie und Beruf überhaupt noch möglich ist. Dabei klang es zu Beginn der Legislaturperiode ganz anders. Im sogenannten Zukunftsvertrag kündigten CDU und Grüne eine Qualitätsoffensive im Ganztag an – ausdrücklich über ein Landesausführungsgesetz. Meine Frage ist ganz simpel: Wann kommt es endlich? Eines dürfen wir nicht vergessen: Der Ganztag ist keine Fehlausgabe. Er ist eine Investition in unsere Kinder, in Chancengleichheit, in Bildung und in die Zukunft unseres Landes. (Beifall von der SPD) Scheitert der OGS-Ausbau, dann zahlen nicht Sie auf der Regierungsbank den Preis. Den Preis zahlen die Eltern, die ihren Job reduzieren oder ganz aufgeben müssen. Alleinerziehende stehen vor der Entscheidung: Arbeit oder Kind? Das ist ein sozialpolitischer Skandal. Familien geraten in Stress, Zeitnot und Existenzdruck. Vor allem die Kinder, die nach der Schule allein zu Hause bleiben – ohne Hausaufgabenhilfe, ohne Mittagessen und ohne Förderung –, werden hierbei vergessen. Arbeitgeber berichten schon heute: Uns brechen Beschäftigte weg, weil es keinen OGS-Platz gibt. Wir als SPD-Fraktion sprechen dieses Thema nicht aus parteitaktischem Kalkül an. (Lachen von der CDU – Zuruf von der CDU) Wir tun es, weil sich eine Dramatik zuspitzt, die lange absehbar war. Es geht um das Wohl unserer Kinder, um Familien und um gleiche Chancen unabhängig von der Postleitzahl. Jeder Euro, der in Offene Ganztagsangebote und individuelle Förderung investiert wird, stärkt die Chancengleichheit in der Bildung. Der Rechtsanspruch darf kein Versprechen auf Papier mehr bleiben. Handeln Sie jetzt. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD, Henning Höne [FDP] und Franziska Müller-Rech [FDP])
André Kuper
Danke, Frau Engin. – Für die CDU spricht ihr Abgeordneter Herr Brüntrup.
Tom Brüntrup CDU
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe SPD-Fraktion, liebe FDP-Fraktion, es ist gut, dass wir Landtag heute noch einmal über ein Thema sprechen, das für die Familien in unserem Land wichtig ist. Dies gibt uns die Chance, die Fakten sachlich und transparent zu betrachten – anders, als Sie es in Ihren reißerischen Anträgen und pessimistischen Redebeiträgen tun. (Beifall von der CDU und Wibke Brems [GRÜNE]) Um eines direkt vorwegzunehmen: Nein, der Rechtsanspruch ist nicht gescheitert. Mit dem Ganztagsförderungsgesetz hat der Bund 2021 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter geschaffen. Dieser gilt ab dem Schuljahr 2026/2027 für alle Kinder in der ersten Klasse und dann stufenweise aufwachsend. Für CDU und Grüne ist die Umsetzung dieses Rechtsanspruchs nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern ein persönliches Anliegen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition, anders, als Sie es suggerieren, gefährden wir nicht den Rechtsanspruch. Wir machen ihn erst möglich, (Beifall von der CDU und Wibke Brems [GRÜNE]) und das unter äußerst schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen. In Ihren Anträgen zur Aktuellen Stunde thematisieren Sie die Finanzierung des Offenen Ganztags und fordern Konnexität ein. Wer bestellt, der bezahlt. Ich darf Sie daher wiederholt darauf aufmerksam machen: Der Bund hat diesen Anspruch geschaffen. Der Bund hat bestellt. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ergibt sich unmittelbar aus Bundesrecht, nämlich aus § 24 Abs. 4 des Achten Sozialgesetzbuchs. Gerne verweise ich auch auf die Aktuelle Stunde von Mai 2019 und zitiere Frau Gebauer von der FDP: „Ohne […] die finanzielle Unterstützung des Bundes wird dieses Projekt […] nicht erfolgreich“ sein. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP] – Christian Dahm [SPD]: Hä?) Genau diese Unterstützung bleibt aus. Als Land übernehmen wir Verantwortung. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Sie haben doch eben gesagt, dass Sie Bundesmittel weiterlei- ten! – Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Unsere Aufgabe ist es, den Rechtsanspruch verlässlich, praktikabel und im Sinne der Familien umzusetzen. Genau das tun wir mit den Akteuren vor Ort. Wir setzen bewusst auf praktische Lösungen statt auf rechtliche neue Rahmenbedingungen. Ein Ausführungsgesetz ist rechtlich nicht erforderlich. Es würde starre Standards schaffen, die vor Ort kaum umsetzbar sind. (Jochen Ott [SPD]: Warum habt ihr das dann im Koalitionsvertrag?) 28.01.2026 Stattdessen regeln wir den Offenen Ganztag per Erlass, so wie andere Länder auch. Herr Ott, Sie sprachen Niedersachsen an. Auch dort ist es so. Damit geben wir den Kommunen, Schulen und Trägern die Flexibilität, die sie brauchen, um Angebote individuell vor Ort zu gestalten. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Herr Höne, Herr Ott, natürlich dürfen Sie über Ihre möglicherweise abweichenden Vorstellungen der Ausgestaltung sprechen, (Zuruf von Henning Höne [FDP]) ich verweise Sie aber auf die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände, in der es heißt: „Standardveränderungen können erst realisiert werden, wenn der Ausbau bedarfsdeckend gelungen ist.“ Es wird daher von den kommunalen Spitzenverbänden vorgeschlagen, bis dahin auf die Setzung weiterer Standards zu verzichten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Gegensatz zu dem Getöse, das wir von mancher Fraktion heute hören, orientieren wir uns als regierungstragende Fraktionen an den Fakten. Dazu gehört auch der erneute ehrliche Blick auf die heute vielfach zitierte forsa-Umfrage. Denn er zeigt vor allem eins: Fortschritt. Rund zwei Drittel der Schulleitungen in Nordrhein-Westfalen gehen davon aus, dass ihre Schule für alle Kinder, die im Schuljahr 2026/2027 eingeschult werden, ein Ganztagsangebot gewährleisten kann. Das sind 18 % mehr als 2024. Das ist das Ergebnis kontinuierlicher Arbeit dieser Landesregierung. Nordrhein-Westfalen ist beim Ganztag auf Kurs. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Seit 2017 ist die Zahl der OGS-Plätze um rund 60 % gestiegen, von rund 307.000 auf heute etwa 480.000 Plätze. Bereits 96 % unserer Grundschulen arbeiten im Offenen Ganztag. Das ist eine starke Basis, auf der wir weiter aufbauen. Wenn das aktuelle Ausbautempo beibehalten wird, stehen zum Schuljahr 2029/2030 und somit passend zum endgültigen Aufwuchs des Rechtsanspruchs rund 600.000 Plätze zur Verfügung. Während jeder von der Kommune angemeldete Platz auch vom Land mitfinanziert wird, duckt sich der Bund bei seiner Verantwortung gegenüber den Kommunen weg. (Lachen von Jochen Ott [SPD] – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Das ist lächerlich!) Allein im Jahr 2026 stellt das Land 983 Millionen Euro für den Betrieb des Offenen Ganztags bereit. Das sind rund 100 Millionen Euro mehr als im Jahr zuvor und mehr als das Dreißigfache dessen, was der Bund mit seinen 29,1 Millionen Euro beiträgt. Landtag (Beifall von der CDU, Wibke Brems [GRÜNE] und Gönül Eğlence [GRÜNE]) Also: Nein, Herr Höne, wir scheuen keine Kosten für unsere Kinder und unsere Zukunft. (Lachen und Zuruf von Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Das glauben Sie auch noch!) Diese Landesregierung hat unsere Kinder schon immer in den Mittelpunkt gestellt und im Haushalt priorisiert – mit insgesamt 43,5 Milliarden Euro im Jahr 2026. (Zuruf von Henning Höne [FDP]) Das ist mehr als je zuvor, trotz der anhaltend schwierigen wirtschaftlichen Situation im gesamten Land. (Zuruf von Henning Höne [FDP]) Herr Ott, nein, wir stellen uns nicht hier hin und schieben die Kosten und die Verantwortung den Kommunen in die Schuhe. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Doch! – Hen- ning Höne [FDP]: Alle Kommunen, die gegen das Land klagen, haben sich vertan!) Die heute häufig angesprochene Konnexitätsdebatte muss im Bund geführt werden. (Beifall von der CDU – Zurufe von Dr. Dennis Maelzer [SPD] und Henning Höne [FDP]) Herr Ott, wenn Sie schon dieses Rednerpult für Ihr Bewerbungsvideo zweckentfremden, (Zuruf von Kirsten Stich [SPD]) leisten Sie doch in diesem Punkt Ihren Beitrag und wirken auf Ihre Bundes-SPD ein. Denn auch Ihr gut gemeinter Mut und Wille helfen nichts, wenn Sie sich in lautstarken Sprechblasen ergehen. (Beifall von der CDU und Wibke Brems [GRÜNE] – Jochen Ott [SPD]: Weil die CDU auf Bundesebene nichts zu sagen hat!) Unser Ministerpräsident hat mit dafür gesorgt, dass die Konnexität im Koalitionsvertrag auf Bundesebene steht. (Kirsten Stich [SPD]: Was? – Dr. Dennis Ma- elzer [SPD]: Durch seine Nichtteilnahme an der Koalitionsverhandlung?) Wenn es also um Taten geht, ist diese Landesregierung allen SPD-geführten Landesregierungen in früheren Zeiten weit voraus. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Das gilt auch für die Frage der Investitionskosten. Der mit 70 % geplante Bundesanteil wurde auf eine Investitionssumme von 892 Millionen Euro gedeckelt. Mit Blick auf meine Heimat Bielefeld, in der bis 2027 insgesamt zwölf OGS-Erweiterungen für 80 Millionen 28.01.2026 Euro entstehen, zeigt sich, dass das bei Weitem nicht ausreichen wird. Die vorliegenden Anträge übersteigen die Ansätze bereits heute um 600 Millionen Euro. Der Bundesanteil sinkt damit auf 40 %. Erneut muss und wird das Land Nordrhein-Westfalen einspringen. Dass NRW seit 2017 rund 6 Milliarden Euro in den Offenen Ganztag investiert hat, zeigt, dass wir nicht nur über den Rechtsanspruch reden. Wir setzen ihn um, und wir tun das gemeinsam mit den Menschen vor Ort. Diesen Weg gehen wir konsequent weiter – pragmatisch, verantwortungsvoll und mit Blick auf das, was wirklich zählt, nämlich nicht die Wahlkampfreden hier am Rednerpult, sondern die Familien in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der CDU, Wibke Brems [GRÜNE] und Dr. Julia Höller [GRÜNE])
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Brüntrup. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt die Abgeordnete Müller-Rech.
Franziska Müller-Rech FDP
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu Beginn eine Sehnsucht des Kollegen Dr. Jan Heinisch erfüllen. (Heiterkeit von Christin Siebel [SPD]) Sie haben nämlich danach gefragt, was die Opposition eigentlich vorschlägt. Ich kann es sehr, sehr einfach machen: Wir möchten nur, dass Sie Ihre eigenen Versprechen aus Ihrem Koalitionsvertrag einlösen, Herr Kollege. (Beifall von der FDP und der SPD – Zuruf von Dr. Jan Heinisch [CDU]) Sie haben selbst erkannt, dass das, was das Land schon viele Jahre gemacht hat, nämlich den Ausbau weiterer Ganztagsplätze mitzufinanzieren, für den Rechtsanspruch nicht ausreichen wird. Sie haben das selbst erkannt und sich daher in den Koalitionsvertrag geschrieben, Standards für Personal, für Qualität und auch für Räume einzuführen. Aber jetzt haben Sie erkannt: Mist, angesichts der aktuellen finanziellen Lage wird das wahrscheinlich nicht klappen. – Das bedeutet eigentlich, dass Sie die Priorität für Bildung nicht setzen wollten. Das ist nur etwas für Sonntagsreden des Ministerpräsidenten. Wenn es dann zum Schwur kommt, werden die Kommunen und Familien im Stich gelassen. (Beifall von der FDP und der SPD) Das geht sogar so weit, dass die CDU jetzt sogar behauptet – das haben wir eben gehört –, diese Standards jetzt nicht zu setzen, bedeute mehr Flexibilität für die Kommunen und für die OGS. Landtag (Lachen von Henning Höne [FDP] und Jochen Ott [SPD]) Um Gottes Willen! Wie weit wollen Sie denn noch kommen? Dieses politische Framing funktioniert nicht einmal hier und schon gar nicht in den OGS und in den Familien. (Beifall von der FDP und der SPD – Jochen Ott [SPD]: Sehr richtig!) Außerdem haben Sie versucht, uns zu verkaufen, die um 18 Prozentpunkte bessere Statistik – dieser Vertrauenssprung, wie Sie es genannt haben – sei ein tolles Zeichen dafür, dass eigentlich alles in Ordnung sei. Das soll jetzt die große Errungenschaft sein. Wir lassen uns damit aber nicht vertrösten. Ein Drittel Ihrer eigenen Schulleitungen glaubt das immer noch. Die Situation hat doch nur von „stark katastrophal“ zu nur noch „katastrophal“ gewechselt. Dass Sie glauben, dass das ein Erfolg ist, ist doch wieder ein weiteres Armutszeugnis dieser Landesregierung. Sie versuchen, hier irgendwas zu vertuschen. (Beifall von der FDP und der SPD – Zuruf von Dr. Jan Heinisch [CDU]) Dass das Vertrauen um diese 18 Prozentpunkte gestiegen ist, können doch nicht Sie sich ins Heft schreiben. Das liegt daran, dass die Kommunen versucht haben, aus dieser schwierigen Lage das Beste rauszuholen. (Dr. Jan Heinisch [CDU]: Ah!) – Sie tun erstaunt, Herr Kollege, aber genau so ist es. Ich spreche mit den Kommunen vor Ort. Die sagen: Die Situation ist großer Mist. Das Land tut mal wieder gar nichts dafür, dass es hier weitergeht. Wir müssen etwas für die Kinder hier vor Ort tun. (Beifall von Henning Höne [FDP] und Jochen Ott [SPD]) Die legen sich krumm und sorgen dafür, dass es vielleicht irgendwie möglich werden könnte. Zumindest ist jetzt nur noch ein Drittel der Schulleitungen davon überzeugt, dass das gar nicht mehr gelingt. Ich betone es noch einmal: Dass jetzt vielleicht mehr Leute Vertrauen haben, kommt nicht von Ihren Durchhalteparolen – mehr haben die Kommunen schließlich nicht bekommen –, sondern davon, dass die Kommunen selbst versuchen, jeden Pfennig dreimal umzudrehen. Das zeigt sich auch darin, dass Sie von den Kommunen verklagt werden, und zwar übrigens nicht nur durch SPD-Oberbürgermeister, sondern es ist unter anderem der CDU-Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf. Mit 43 Millionen Euro mehr rechnet er und fühlt sich auch von Ihnen allein gelassen. Deswegen hat unter anderem er mit anderen Oberbürgermeistern das Land verklagt. Das ist doch eigentlich das Armutszeugnis. Das zeigt doch, dass 28.01.2026 Sie es nicht einmal mehr schaffen, den Schulterschluss zu Ihren eigenen Kommunen zu schaffen. Das ist doch nun wirklich kein Erfolg für diese Landesregierung. (Beifall von der FDP und der SPD) Lassen Sie mich einmal zu diesem „weniger Geld“ kommen. Ich möchte Ihnen von einer Diskussion mit Elternverbänden erzählen, an der ich letzte Woche teilgenommen habe und bei der alle – fast alle – Fraktionen vertreten waren. Die Frage war relativ einfach: Wie wollen Sie in der aktuellen Finanzlage dafür sorgen, dass es zu besserer Bildung kommt, und eine bessere Bildungsfinanzierung schaffen? Die Antwort von den Grünen lautete: Am besten wären noch mehr Schulden. – Also noch mehr zulasten der kommenden Generationen, einfach noch mehr Schulden aufnehmen, dann könnte man den Karren aus dem Dreck ziehen, die Lage verbessern. Meine Antwort lautete: Wir brauchen doch vor allem endlich wieder eine funktionierende Wirtschaft in diesem Land, damit es vorangeht. Wir brauchen eine starke Wirtschaft für alle. (Beifall von der FDP) Auch dafür ist das hier ein entscheidendes Thema. Wenn wir nämlich dafür sorgen, dass wir verlässliche Kitas und auch einen verlässlichen Ganztag haben – Herr Kollege Höne hat die Zahlen eben vorgetragen: zum Beispiel wollen 45 % der Frauen mehr arbeiten –, wenn wir es also schaffen, verlässliche Kinderbetreuung und dazu auch noch ein Bildungsangebot hinzubekommen, dann könnten wir allein damit schon viel Wirtschaftswachstum entfesseln und übrigens auch vor allem hervorragend ausgebildete Mütter wieder in Arbeit bringen. Das wäre auch aus frauenpolitischer Sicht eine super Maßnahme. Das ist also der erste Punkt: endlich dafür sorgen, dass wir mehr Wirtschaftswachstum haben. Der zweite Punkt ist aber, auch dafür zu sorgen, dass dieser Staat abspeckt. Wir haben einen viel zu fetten Staat. Wir haben in diesem Land über 50 % Staatsquote. Wir geben zu viel Geld aus und das dann auch noch an den falschen Stellen. Das heißt: Wir wollen Ihnen helfen, Ihr eigenes Versprechen einzulösen, dass wir zu besserer Bildung in diesem Land kommen und dass Bildung endlich Priorität hat. (Zuruf von Dagmar Hanses [GRÜNE]) Nur müssen Sie dann auch bei sich selbst anfangen. Wir haben den Eindruck, wir als FDP-Fraktion sind die Einzigen, die hier Einsparvorschläge machen, um endlich einen weniger fetten Staat zu haben. (Beifall von der FDP) Verlässliche Bildung und verlässliche Betreuung sind der Schlüssel – auch für eine starke Wirtschaft für alle, aber vor allem für die Selbstbestimmung unserer Landtag Kinder. Wir wollen schließlich dafür sorgen, dass sie ihr Leben selbst in die Hand nehmen können und sie dafür beste Bildung, eine verlässliche OGS, eine verlässliche Kita und gute Schulbildung erfahren. Also sorgen wir dafür! Schulen brauchen Planungssicherheit, Kommunen brauchen von Ihnen endlich finanzielle Fairness, Familien brauchen Verlässlichkeit, und die Kinder brauchen endlich einen Ganztag, der funktioniert. Das wird aber nicht mehr mit dieser Landesregierung funktionieren. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Müller-Rech. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Maelzer.
Dr. Dennis Maelzer SPD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Debatte ist ja bereits über die CDU-Vorstellung von Lifestyle-Teilzeit gesprochen worden. Wissen Sie, was für OGS-Kräfte nicht Lifestyle, sondern Lebensrealität ist? Erzwungene Teilzeit. Unter den jetzigen Bedingungen ist es kaum möglich, Vollzeit- oder zumindest vollzeitnahe Stellen zu schaffen. Das hätten wir ändern können, (Jochen Ott [SPD]: So ist es!) wenn wir gesetzlich die Bedingungen für einen rhythmisierten Ganztag geschaffen hätten. (Beifall von der SPD – Andrea Busche [SPD]: Genau so!) Wie war das noch, Herr Dr. Heinisch? Die Menschen sind es satt, dass die Politik Versprechen nicht einhält. Vielleicht hätten Sie sich an der Stelle mal an die eigene Nase fassen und an ihren eigenen Koalitionsvertrag erinnern sollen. (Beifall von der SPD und Henning Höne [FDP]) Wenn wir nämlich endlich bereit wären, Schule und Jugendhilfe auch im Sinne der Kinder als Ganzes zu betrachten und vor allen Dingen das starre Denken „vormittags wird gelernt, nachmittags wird betreut“ endlich aufbrechen würden, dann wäre doch einiges erreicht. (Beifall von der SPD und Henning Höne [FDP]) Dazu sind Sie aber ebenso wenig bereit wie dazu, den Ganztagsausbau konsequent anzugehen. Wissen Sie, was Drolshagen, Bad Wünnenberg und Straelen gemeinsam haben? Es sind alles beschauliche kleine Städtchen mit zwischen 12.000 und 16.000 Einwohnern, und vor allen Dingen sind sie die Ausnahme von der Regel, denn sie haben ganz unerwartet vom Land Millionensummen für den Ganztagsausbau erhalten. 28.01.2026 Fast 7 Millionen Euro hat allein Straelen aus dem Topf an Restmitteln für den Ganztagsausbau bekommen. Für die Stadt muss es sich wie ein Sechser im Lotto angefühlt haben; dreizehnmal mehr Geld als das Land ursprünglich zur Verfügung gestellt hatte, im Windhundverfahren zugeteilt. Das ist mehr, als die Stadt Leverkusen insgesamt an Mitteln durch das Land bekam. Was unterscheidet Leverkusen und Straelen? (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Leverkusen hat mehr als zehnmal so viele Einwohner. Und was haben sie gemeinsam? Auch in Leverkusen besteht weiterer Ausbaubedarf. Es ist genau wie beim Lotto: Dort, wo es die strahlenden Gewinner mit sechs Richtigen gibt, bleibt auch eine große Masse an Verlierern zurück. Dann erhält Drolshagen mehr Geld als Herford oder Detmold, dann steht Bad Wünnenberg auf der Sonnenseite, während Mettmann und Meschede sehen müssen, wo sie bleiben. Eine Sache hat die Verteilung der Restmittel aufgezeigt, nämlich wie groß die Lücken in Nordrhein-Westfalen noch sind. Mindestens 650 Millionen Euro fehlen für kurzfristige Ausbaubedarfe. Oder wie Frau Feller sagen würde: Wir sind auf einem guten Weg. (Heiterkeit und Beifall von der SPD) Wie gut dieser Weg ist, zeigen uns die Zuschriften der Träger vor Ort, beispielsweise der Caritas in Bochum: Da unsere Betreuungskapazitäten weiterhin begrenzt sind, bitten wir Sie, sich darauf einzustellen, dass es insbesondere aufgrund des Rechtsanspruchs für Lernanfänger dazu kommen kann, dass wir nicht allen Kindern einen OGS-Platz anbieten können. Voraussichtlich wird dies vor allem die Kinder in der zukünftigen vierten Klasse treffen. (Andrea Busche [SPD]: Ach, guck mal an!) Jetzt stellen Sie sich mal vor, Sie sind diejenigen Eltern, die so einen Brief auf den Schreibtisch bekommen. (Beifall von der SPD) Das passt dazu: Mehr als 360 Anträge sind von Schulträgern eingegangen, etwa 16 haben Geld erhalten. Ihr kriteriengeleitetes Windhundverfahren bedeutet eine Niete für die große Mehrheit. Genau das ist das Problem. Sie machen den OGS-Ausbau zur Glückssache. Ob Städte ausreichend Fördermittel erhalten: Glückssache. Ob Kinder einen OGS-Platz erhalten: Glückssache. Wie die Qualität der Plätze ist: Glückssache. Ihre Politik bedeutet unversorgte Kinder, unzufriedene Eltern und überforderte Beschäftigte. Viel Zeit, dies zum Besseren zu wenden, haben Sie nicht mehr. Fangen Sie endlich an. (Beifall von der SPD und Henning Höne [FDP]) Landtag
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Maelzer. – Da mir keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließe ich diese Aktuelle Stunde. Ich rufe auf: 2 Anerkennung und Wertschätzung der Freiwilligendienstleistenden – Engagement von jungen Menschen würdigen Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/17456 – Neudruck Ich eröffne die Aussprache und erteile für die CDU-Fraktion der Abgeordneten Gebauer das Wort.
Katharina Gebauer CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn junge Menschen sich für einen Freiwilligendienst entscheiden, übernehmen sie Verantwortung in einer wichtigen Lebensphase. Sie bringen Zeit, Energie und neue Ideen ein, und damit leisten sie einen wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft. Ob in sozialen Einrichtungen, in der Pflege, in Kita, Schule oder im Sport: Freiwilligendienstleistende unterstützen dort, wo Hilfe gebraucht wird. Sie tun dies engagiert und mit einem frischen Blick. Gleichzeitig profitieren junge Menschen selbst. Ein Freiwilligendienst gibt Orientierung, ermöglicht persönliches Wachstum und praktische Erfahrungen. Junge Menschen lernen, Verantwortung zu übernehmen und im Team zu arbeiten. Sie gewinnen Selbstvertrauen und entdecken neue Perspektiven für Ausbildung, Studium und Beruf. Viele schließen Freundschaften und erlangen Fähigkeiten, die sie ein Leben lang begleiten. Ein Freiwilligendienst ist ein Gewinn für unsere Gesellschaft, die auf engagierte junge Menschen angewiesen ist, und für die Freiwilligendienstleistenden selbst, die in dieser Zeit prägende Erfahrungen sammeln. Sie entdecken ihre Stärken und entwickeln ein Gefühl für Verantwortung. Viele entscheiden sich aufgrund ihres Einsatzes bewusst für soziale Berufe, und sie gewinnen Sicherheit bei der Entscheidung für ihren beruflichen Weg. Gerade weil Freiwilligendienste so wichtig sind, wollen wir als regierungstragende Fraktionen sie gezielt stärken und weiterentwickeln. Noch immer erfahren viele junge Menschen zu spät, welche Möglichkeiten ein Freiwilligendienst bietet. Deshalb setzen wir auf frühe und verlässliche Informationen; in den Schulen, in der Kinder- und Jugendarbeit und überall dort, wo Entscheidungen für den weiteren Lebensweg getroffen werden. Wer vor dem Schulabschluss steht, soll 28.01.2026 wissen, welche Chancen ein Freiwilligendienst eröffnet und welche Wege sich daraus ergeben können. Genauso wichtig wie Informationen ist eine konkrete Anerkennung des Einsatzes. Deshalb sollen Freiwilligendienstleistende auch praktisch von ihren Leistungen profitieren, zum Beispiel durch den Freiwilligendienstausweis und die Angebote, die damit verbunden sind. Sie sollen genauso von Vergünstigungen profitieren wie Schülerinnen, Studenten oder Auszubildende. Dazu muss der Freiwilligendienstausweis jedoch besser bekannt werden, sowohl bei den jungen Menschen selbst als auch bei den Einrichtungen, die Vergünstigungen anbieten. Der Freiwilligendienstausweis muss mehr Türen öffnen als bisher. Zukünftig sollen Freiwilligendienstleistende Vorteile in Bibliotheken, Museen, Ausstellungen oder Landeseinrichtungen erhalten. Es sollen die gleichen Bedingungen gelten wie für Schülerinnen und Studenten. (Beifall von der CDU) So wird Wertschätzung konkret – sichtbar und praxisnah. Auch die Ehrenamtskarte spielt bei der Wertschätzung eine wichtige Rolle. Wir wollen prüfen, ob Freiwilligendienstleistende die Karte für die Dauer ihres Dienstes erhalten können. Voraussetzung wäre, dass ihr Einsatzort oder Wohnort in einer Kommune liegt, welche die Karte ausgibt. Damit verbinden wir Dank mit konkreten Vorteilen im Alltag, und wir machen deutlich: Engagement zählt. Dieses Engagement kann aber nur gelingen, wenn junge Menschen mobil sind. Viele von ihnen sind auf Bus und Bahn angewiesen, und wir wollen prüfen, wie Freiwilligendienstleistende in Nordrhein-Westfalen dabei besser unterstützt werden können. Engagement darf nicht an praktischen Hürden scheitern. Freiwilligendienst zu leisten, ist gelebte Verantwortung. Freiwilligendienstleistende stärken unsere Gesellschaft und prägen junge Menschen nachhaltig. Es ist unser Auftrag, dieses Engagement zu würdigen und zu unterstützen. Mit unseren konkreten Maßnahmen zeigen wir, dass wir die Bedarfe junger Menschen ernst nehmen. Wir erleichtern Ihren Alltag, und wir machen Ihren Einsatz sichtbar. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Freiwilligendienstleistende spürbare Anerkennung erfahren, denn sie übernehmen Verantwortung für andere, und sie gestalten die Zukunft unseres Landes. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Gebauer. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Abgeordnete Hanses. Landtag
Dagmar Hanses GRÜNE
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Einen wunderschönen guten Morgen! Junge Menschen, die sich freiwillig engagieren und einsetzen, übernehmen Verantwortung. Sie übernehmen Verantwortung für Mitmenschen, für unsere Gesellschaft, für unsere gemeinsame Zukunft. Genau dieses Engagement würdigen wir heute – in einer Zeit, in der junge Menschen massiv unter Druck stehen, Pflichtdienste diskutiert werden und hohe Anforderungen an junge Menschen gestellt werden. Das Engagement von Freiwilligendienstleistenden möchten wir mit diesem Antrag in den Mittelpunkt stellen. Es ist keine Selbstverständlichkeit, was junge Menschen für uns alle leisten. Freiwilligendienste sind weit mehr als nur ein Jahr zwischen Schule und Ausbildung oder Studium. Sie sind Bildungszeit, Orientierungsphase, Persönlichkeitsentwicklung und noch viel mehr. Wer ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, einen Bundesfreiwilligendienst oder einen internationalen Freiwilligendienst leistet, sammelt nicht nur wertvolle Erfahrungen, sondern stärkt auch soziale Kompetenzen, Eigenverantwortung und gesellschaftliches Bewusstsein. Das prägt oft ein Leben lang. Viele Freiwilligendienstleistende erzählen im weiteren Verlauf ihres Lebens immer wieder von diesem Jahr. Besonders erfreulich ist, dass sich jedes Jahr rund 100.000 junge Menschen in Deutschland freiwillig engagieren – etwa ein Fünftel davon in Nordrhein-Westfalen. Sie unterstützen Pflegeeinrichtungen und Schulen, schützen unsere Umwelt, fördern Kultur oder unterstützen hier im Hohen Haus, zum Beispiel auch die konkrete Arbeit unserer Fraktion. Dieser Einsatz ist unverzichtbar für eine aktive Bürgergesellschaft. Aber wir wissen auch, dass es Herausforderungen gibt. Wir beobachten einen leichten Rückgang bei der Inanspruchnahme der Plätze von Freiwilligendiensten. Wir sehen, dass einige gesellschaftliche Gruppen – wie Menschen aus Arbeiter*innenfamilien oder junge Menschen mit Migrationsgeschichte – noch nicht ausreichend in Freiwilligendiensten repräsentiert sind. Denn es kann sich nicht jeder einen Freiwilligendienst leisten: Für ein Jahr Vollzeit im Einsatz für die Gesellschaft gibt es nur ein Taschengeld – ja, so heißt es wirklich –, und das reicht nicht für den Lebensunterhalt. Um das leisten zu können, brauchen junge Menschen, die einen Freiwilligendienst übernehmen, einen hohen ideellen Anspruch. Deswegen müssen wir die Bedingungen für Freiwilligendienste Stück für Stück verbessern. Von Freiwilligendienstleistenden hören wir, sie wünschten sich mehr gesellschaftliche Anerkennung. Genau hier setzt unser Antrag an. Ich bin sicher, dass wir mit Ministerin Schäffer eine hohe 28.01.2026 Wertschätzung für Freiwilligendienste erreichen können, weil auch ihr das ein Anliegen ist. Wir sagen deutlich: Euer Engagement ist uns wertvoll. Es verdient Respekt und konkrete Wertschätzung im Alltag. Mit Maßnahmen wie der stärkeren Bekanntmachung des Freiwilligenausweises und dessen Gleichstellung etwa mit der Ehrenamtskarte bei Bibliotheken und Museen machen wir Anerkennung sichtbar und spürbar. Es lohnt sich also. Ein Blick nach vorn: Wir möchten junge Menschen frühzeitig informieren, Hemmschwellen abbauen und neue Zugänge schaffen. Wer die Chancen eines Freiwilligendienstes kennt, kann sich bewusst dafür entscheiden. So stärken wir das Engagement über alle gesellschaftlichen Milieus hinweg. Freiwilligendienstleistende investieren Zeit, Energie und Herzblut in unsere Gesellschaft. Wir geben heute Anerkennung zurück und bieten Unterstützung sowie Perspektiven. Das ist richtig und ein starkes Zeichen für den Zusammenhalt in Nordrhein-Westfalen. An dieser Stelle herzlichen Dank an alle jungen Menschen, die diese wichtige Aufgabe leisten. – Danke. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Hanses. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt die Abgeordnete Siebel.
Christin Siebel SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jugendliche stehen heute früher als viele von uns damals vor großen Entscheidungen. Mit 17 oder 18 Jahren soll plötzlich klar sein, wie das Leben weitergeht: Ausbildung oder Studium? Direkt arbeiten oder doch noch warten? Sicherheit oder Risiko? Das alles sollen sie in einer Phase entscheiden, in der vieles möglich ist und gleichzeitig alles wackelt. Diese Zeit ist eine absolute Orientierungsphase. Eigentlich wäre jetzt Raum zum Ausprobieren, zum Lernen, zum Scheitern, aber auch zum Wachsen nötig. Freiwilligendienste können genau das sein: ein geschützter Raum zwischen Schule und dem, was danach folgt; ein Ort, an dem junge Menschen Verantwortung übernehmen und gleichzeitig herausfinden können, wer sie sind und was sie sein wollen. Aber die Realität sieht anders aus. Ich treffe Jugendliche, die sich in der Schule, in einem Jugendverband oder in einem Sportverein engagieren wollen. Doch das scheitert an 300 Euro Miete oder einem Ticket; an der Frage, wie das Leben bezahlt werden soll. (Beifall von der SPD) Das sind keine Ausnahmen, sondern das ist der Alltag. Genau deshalb ist Freiwilligkeit heute oft eine Klassenfrage. Für viele Jugendliche ist ein Freiwilli-Landtag gendienst ein Luxus. Wer es sich leisten kann, macht ihn. Wer es sich nicht leisten kann, lässt es bleiben. Für viele ist ein Freiwilligendienst nicht einmal ein Thema, weil sie schlicht nie davon erfahren. Informationen sind zur sozialen Frage geworden. Gerade in Nordrhein-Westfalen wissen wir, wie ungleich Startchancen verteilt sind. Hier wachsen viele Jugendliche in Familien auf, in denen kein finanzielles Polster existiert. Wenn wir Freiwilligendienste nicht absichern, dann schließen wir genau diese Jugendlichen aus und verlieren die, die wir am dringendsten brauchen. Das dürfen wir nicht akzeptieren, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD) Dagmar Hanses hat es gerade schon gesagt: Ein Taschengeld reicht nicht, wenn die Miete gezahlt werden muss. Auch – das muss ich ergänzen – eine Ehrenamtskarte reicht nicht aus, auch wenn es natürlich gut ist, sie zu erweitern. Ein Platz reicht nicht, wenn das Leben daneben unbezahlbar ist, und ein Prüfauftrag reicht auch nicht, wenn Jugendliche jetzt Entscheidungen treffen müssen, die ihr ganzes Leben prägen. Der Antrag, über den wir heute sprechen, erkennt die Bedeutung von Freiwilligendiensten an. Er will informieren, er will prüfen, er will verbessern; das ist richtig. Aber wir sagen auch ganz klar: Das reicht nicht. (Beifall von der SPD) Denn prüfen heißt warten, und warten heißt häufig auch verlieren. Eine Generation, die bereit ist, Verantwortung zu übernehmen, wartet nicht auf Prüfaufträge; sie braucht Entscheidungen – jetzt. Jugendliche brauchen keine Prüfaufträge. Sie brauchen Sicherheit, sie brauchen Verlässlichkeit, sie brauchen das klare Signal: „Dein Engagement zählt und ist uns etwas wert.“ Ein Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst würde genau das leisten. Er würde garantieren, dass jede junge Person, die sich engagieren will, auch einen Platz bekommt – ohne Wartelisten, ohne Zufall und vor allen Dingen auch ohne Glück. Ein auskömmliches Freiwilligengeld würde endlich dafür sorgen, dass Engagement nicht vom Elternhaus abhängt. Dann ist ein Freiwilligendienst keine Frage von Privilegien mehr, sondern eine echte Chance für alle. Wenn wir junge Menschen ernst nehmen, dann müssen wir ihnen mehr ermöglichen. Wir können nicht Engagement fordern und gleichzeitig Hürden aufbauen. Das passt nicht zusammen. Wir stimmen dem Antrag zu, aber wir fordern mehr: einen verbindlichen Rechtsanspruch, eine echte finanzielle Absicherung und Freiwilligendienste, die allen Jugendlichen offenstehen, nicht nur denen mit dem entsprechenden Rückhalt, sondern allen. Denn 28.01.2026 Engagement entsteht nicht durch schöne Worte, es entsteht durch echte Möglichkeiten. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Siebel. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt die Abgeordnete Gebauer.
Yvonne Gebauer FDP
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich Ihnen, liebe Frau Ministerin Schäffer, ganz herzlich gratulieren und Ihnen im Sinne unserer Bevölkerung für das neue Amt eine glückliche Hand wünschen. (Beifall von der FDP – Verena Schäffer, Minis- terin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstel- lung, Flucht und Integration: Danke schön!) Den regierungstragenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen darf ich sagen: Es ist begrüßenswert, dass Sie einen Antrag formuliert haben, der die Anerkennung und die Wertschätzung der freiwilligen Dienstleistenden stärken möchte. Wir Liberale teilen auch die Einschätzung, dass Freiwilligendienste vielerorts noch immer viel zu unbekannt sind und unsere Schulabgängerinnen und Schulabgänger deshalb gezielter darüber informiert werden sollten. Im Antrag steht, dass rund 20 % aller Freiwilligen ihren Freiwilligendienst hier bei uns in Nordrhein-Westfalen absolvieren. Das ist zwar zum einen erst einmal erfreulich, sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Engagementpotenzial junger Menschen hierzulande noch nicht ausreichend ausgeschöpft ist bzw. ausgeschöpft wird. Während laut der Bertelsmann-Stiftung in Baden-Württemberg im Jahr 2022 rund 13 % der Absolventinnen und Absolventen allgemeinbildender Schulen ein Freiwilliges Jahr absolvierten, lag dieser Anteil in Nordrhein-Westfalen lediglich bei etwa 5 %. Dass sich diese Diskrepanz nicht allein durch die demografische Entwicklung erklären lässt, liegt, glaube ich, auf der Hand. Vielmehr spielen dabei die aktive Förderung durch die jeweiligen Landesministerien sowie die historisch gewachsene Trägerstruktur eine entscheidende Rolle. Wo Freiwilligendienste gezielt durch Landesmittel unterstützt und durch stabile Koordinierungsstrukturen begleitet werden, sind das Angebot bekannter, der Zugang einfacher und die gesellschaftliche Wertschätzung höher. Also: Nordrhein-Westfalen bleibt bisher unter seinen Möglichkeiten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle wissen – das ist heute Morgen auch schon einmal gesagt worden –, dass aufgrund der Rückkehr zu G9 in diesem Jahr zigtausende Abiturientinnen und Abiturienten fehlen; ein Umstand, der sich auch auf die Freiwilligendienste auswirken wird. Landtag So ließ das Deutsche Rote Kreuz bereits im vergangenen Jahr verlautbaren, dass es bei den Freiwilligendiensten mit erheblichen Einbrüchen bei den Bewerberzahlen rechne. Auch das muss uns zu denken geben. Der Antrag trifft an vielen Stellen den richtigen Ton. Er verfügt aber nicht über die erforderliche Schlagkraft, um die Anerkennung und die Attraktivität der Freiwilligendienste tatsächlich zu steigern. (Beifall von der FDP) Richtig ist: Freiwilliges Engagement muss attraktiver, muss moderner und muss zugänglicher gemacht werden. Der vorliegende Antrag aber legt den Schwerpunkt eher darauf, die Finanzierung durch den Bund für unerlässlich zu erklären und im Bund auf auskömmliche Finanzierung hinzuwirken. Gleichzeitig werden landesseitige Maßnahmen nur im Rahmen vorhandener Mittel formuliert, also ausdrücklich ohne einen eigenen finanzpolitischen oder strukturellen Gestaltungsanspruch. Ich darf Ihnen sagen, dass das allein nicht reichen wird. (Beifall von der FDP) Auch Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von Schwarz-Grün, sollte bewusst sein, dass sich mehr Anerkennung und mehr Attraktivität für die Freiwilligendienste nicht allein durch an den Bund gerichtete Appelle und kleinteilige Prüfaufträge im Land erreichen lassen. Wir Liberale stehen vielmehr für eine landesseitig wirksame Stärkung der Freiwilligendienste durch bessere Koordination, sichtbare Landesförderung, Anerkennung sowie konkrete Schritte zur Stabilisierung und Ausweitung von Einsatzfeldern und zur sozialen Öffnung der Dienste. Dazu gehören unter anderem eine landesgeförderte Koordinierung beim Landesarbeitskreis FSJ/BFD in Nordrhein-Westfalen, Pilotansätze für zusätzliche Plätze, zum Beispiel in den Kitas oder im OGS, der Ausbau inklusiver Angebote, konkrete Unterstützungsmaßnahmen bei der Mobilität und beim Taschengeld sowie eine befristete Strukturförderung für das Übergangsjahr 2026 – ich verweise in diesem Zusammenhang auf Bayern. Obwohl der Antrag all das vermissen lässt, enthält er einen wichtigen und richtigen Kern. Deswegen werden wir uns bei der Abstimmung enthalten. – Herzlichen Dank. (Beifall von der FDP)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Gebauer. – Für die AfD spricht jetzt der Abgeordnete Keith. 28.01.2026
Andreas Keith AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Antrag steht: „[…] im Bund auf eine auskömmliche Finanzierung der Dienste hinzuwirken“. Ausgerechnet die SPD-nahe Arbeiterwohlfahrt, die in der Vergangenheit immer wieder durch Skandale wie Vetternwirtschaft, ungerechtfertigt hohe Löhne, Luxusdienstwagen und Scheinbeschäftigungen auffiel, ist sowohl bundesweit als auch in Nordrhein-Westfalen einer der größten Träger des Freiwilligendienstes und wird sich sicherlich über eine noch auskömmlichere Finanzierung durch Grün-Schwarz freuen. Gerade die SPD-nahe AWO, die so sehr am Wohl ihrer Funktionäre interessiert ist, erhält jedes Jahr üppige Summen vom Bund, vom Land und von den Kommunen. Man könnte annehmen, dass damit eine gewisse Neutralität einhergehen muss. Genau das Gegenteil ist aber der Fall, denn sobald es um die AfD geht, wird es kämpferisch aggressiv. (Zuruf von Christin Siebel [SPD]) Wörtlich heißt es: Die AWO wird dieser Partei aktiv entgegentreten und sie bekämpfen. (Christin Siebel [SPD]: Richtig! – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Die AWO bekämpft Faschis- mus seit ihrer Gründung! – Zuruf von Kirsten Stich [SPD]) Um das klarzustellen: Wir sind nicht gegen Freiwilligendienste. Im Gegenteil: Junge Menschen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst leisten, erbringen einen wichtigen Beitrag für die Gemeinschaft. Sie arbeiten in Kitas, in der Pflege, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, im Rettungsdienst oder im Katastrophenschutz. Sie springen oft dort ein, wo der Staat längst an seine Grenzen stößt. Deshalb sagen wir: Wer sich freiwillig in den Dienst der Allgemeinheit stellt, hat mehr verdient als Pressefotos, Dankeschön-Videos auf Instagram oder wohlfeile Sonntagsreden, wie wir sie auch heute wieder hier im Parlament hören. (Beifall von der AfD) Wer sich ein Jahr lang einbringt, erhält häufig ein Taschengeld, das kaum zum Leben reicht. Wer in Ballungsräumen eingesetzt wird, findet oft keine bezahlbare Unterkunft. Wer pendeln muss, zahlt drauf. Dazu sind viele Einsatzstellen bürokratisch völlig überfordert. Mit diesem Antrag wird versucht, die Attraktivität der Freiwilligendienste zu steigern, mehr Anerkennung zu schaffen und die Rahmenbedingungen zu verbessern, doch dieser Versuch scheitert kläglich. Das Grundanliegen ist richtig, der Antrag aber bietet keinen wirklichen Anreiz, sondern nur hohle Phrasen, Prüfaufträge und Absichtserklärungen. Ich muss es so deutlich sagen: Ich habe selten so eine dünne Suppe gesehen. Landtag Ein zentraler Punkt wird komplett ausgeblendet. Wie anfangs erklärt werden Freiwilligendienste in NRW überwiegend über große Träger organisiert, nämlich über Wohlfahrtsverbände, Kirchenstrukturen und Hilfsorganisationen. Genau darin liegt das Problem, über das hier viel zu selten gesprochen wird. Einige der größten Träger, insbesondere Teile der Wohlfahrtsverbände und der Kirchenstrukturen, haben sich in den letzten Jahren politisch grenzwertig und sehr einseitig positioniert. Man will mit der AfD nicht sprechen, sie von Veranstaltungen ausschließen oder sie sogar bekämpfen. (Zurufe von Christin Siebel [SPD] und Tim Achtermeyer [GRÜNE] – Christian Loose [AfD]: Aber das Geld wollen Sie haben! Klar!) Meine Damen und Herren, man kann zur Opposition stehen, wie man will – das ist Demokratie –, aber Organisationen, die jährlich eine halbe Milliarde Euro an öffentlichen Mitteln erhalten, sich als politischer Akteur gegen eine demokratisch gewählte Opposition begreifen und dabei auch noch Freiwilligendienste als Bühne für Gesinnungsarbeit missbrauchen, (Zurufe von Christin Siebel [SPD] und Kirsten Stich [SPD]) sind nicht akzeptabel, sind nicht die Zivilgesellschaft. Das ist politischer Aktivismus auf Kosten der Steuerzahler. (Beifall von der AfD) Freiwilligendienste sind Dienste am Menschen (Zuruf von Kirsten Stich [SPD]) und keine ideologischen Umerziehungsprogramme. Wer Steuergeld bekommt, hat sich an klare Regeln zu halten: (Lachen von Christin Siebel [SPD] – Zurufe von Kirsten Stich [SPD] und Lena Teschlade [SPD] – Zuruf) politische Neutralität, Transparenz, Zweckbindung und strikte Trennung von Dienst und Politik. (Beifall von der AfD) Anstatt Ihrer Symbolpolitik im Antrag hätte es eine deutliche Anhebung des Taschengelds, die vollständige Erstattung von Unterkunfts- und Fahrtkosten, den Abbau von Bürokratie, die Schaffung von mehr Plätzen im Pflegedienst, im Rettungsdienst und im Katastrophenschutz anstelle ideologischer Projekte, ein Neutralitätsgebot für Träger, die öffentliche Mittel erhalten, und die Streichung von Steuergeld für parteipolitische Agitation gebraucht. (Beifall von der AfD – Zurufe von Christin Sie- bel [SPD] und Kirsten Stich [SPD]) Die AfD will genau damit junge Menschen zur Übernahme von Verantwortung befähigen und aus-28.01.2026 drücklich zur Mitwirkung im Ehrenamt ermutigen. Setzen Sie unsere Forderungen um, wenn Sie Freiwilligendienste wirklich stärken wollen, damit junge Menschen in NRW wieder das Gefühl haben, dass ihr Einsatz zählt und respektiert wird und dass sie nicht ausgenutzt werden. – Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Danke sehr, Herr Abgeordneter. – Für die Landesregierung spricht nunmehr Ministerin Schäffer. Verena Schäffer*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor ich zum Antrag spreche, habe ich eine kurze Vorbemerkung: Ich freue mich wirklich sehr darauf, nun als Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Das hat man ges- tern den ganzen Tag gemerkt!) mit dem Parlament, insbesondere mit Ihnen, den lieben Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, zusammenzuarbeiten. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Hen- ning Höne [FDP] – Vereinzelt Beifall von der SPD) Dass ich meine erste Rede als Ministerin zum Engagement junger Menschen halten darf, freut mich wirklich sehr. Das Thema knüpft für mich an eine Entscheidung an, die wir im Dezember des letzten Jahres gemeinsam getroffen haben: Damals haben wir über das Wahlalter ab 16 Jahren abgestimmt und damit verdeutlicht, dass junge Menschen sich für unsere Gesellschaft engagieren, dass sich junge Menschen einbringen. Ich finde, dass das auch dieser Antrag noch mal sehr deutlich ausdrückt. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Jahr für Jahr engagieren sich in Nordrhein-Westfalen Tausende junge Menschen in sozialen, ökologischen, kulturellen und bildungsbezogenen Bereichen. Sie übernehmen Verantwortung, sammeln wichtige Erfahrungen und leisten einen wertvollen Beitrag für unser Gemeinwesen. Dass sich die AWO und andere Anbieter von Freiwilligendiensten für den gesellschaftlichen Zusammenhalt einsetzen, ist richtig. Ich finde das gut; das ist richtig. Ich möchte an dieser Stelle auch sagen, dass politische Neutralität ungleich parteipolitische Neutralität ist. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und Henning Höne [FDP]) Landtag Natürlich muss es eine parteipolitische Neutralität geben, aber es kann keine politische Neutralität mit Blick auf unser Grundgesetz, auf die Werte unseres Grundgesetzes, auf die Menschenwürde geben. Das will ich an dieser Stelle sehr ausdrücklich sagen. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und Henning Höne [FDP]) Ich möchte gerne beispielhaft auf zwei Forderungen des Antrags eingehen. Zuerst zu den Unterstützungsmöglichkeiten. Freiwilligendienste sind eine gute Möglichkeit für junge Menschen, sich vor Beginn von Ausbildung und Studium zu orientieren und Weichen für den weiteren Lebensweg zu stellen. Wir werden daher weiterhin in den Schulen im Rahmen der Berufsberatung die Vorzüge der Freiwilligendienste betonen und für das ehrenamtliche Engagement werben. Frau Siebel, ich teile ausdrücklich, was Sie sagen: Die Informationen müssen bei allen jungen Menschen ankommen. Lassen Sie uns also gerne darüber im Gespräch bleiben, wie wir das erreichen. Denn genau das muss unser Anspruch sein. (Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich möchte zweitens auf das Thema „Freiwilligenausweise und Vergünstigungen“ eingehen. Mit dem Freiwilligenausweis erhalten junge Menschen im Freiwilligendienst viele Vergünstigungen, die das Engagement noch attraktiver machen. Auch das werden wir noch bekannter machen und bewerben. In dem Antrag wird aber auch deutlich gemacht, dass strukturelle Lösungen bei den Freiwilligendiensten ein klares Signal aus Berlin erfordern. Denn die Freiwilligendienste sind in erster Linie Bundessache. Die Rahmenbedingungen der Dienste werden durch Bundesgesetze festgelegt. Vor diesem Hintergrund ist es unerlässlich, dass der Bund für eine auskömmliche Finanzierung der Freiwilligendienste sorgt. Wir werden diese Themen sehr gerne gegenüber dem Bund klar und nachdrücklich platzieren; das sage ich zu. Freiwilliges Engagement verdient Anerkennung. Es ist nicht immer eine Selbstverständlichkeit, sollte aber selbstverständlich zugänglich sein. Ich möchte an dieser Stelle das Plenum auch nutzen, um allen jungen Menschen Danke zu sagen, die sich engagieren und damit einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Ministerin Schäffer. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. 28.01.2026 Somit kommen wir zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/17456 – Neudruck. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der FDP. Damit ist der Antrag Drucksache 18/17456 – Neudruck – angenommen. Wir kommen zu: 3 Erbschaftsteuer jetzt erst gerecht Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/17449 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der Abgeordneten Philipp das Wort.
Sarah Philipp SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das politische Jahr 2026 hätte thematisch nicht besser beginnen können als mit dieser Debatte über die Erbschaftssteuer. Denn die aktuellen Regelungen sind ungerecht und stellenweise komplett absurd. Gleichzeitig kursieren in dieser Debatte seit einigen Tagen zu den Plänen der SPD mehr Mythen als in jedem Märchenbuch. Die will ich direkt zu Beginn abräumen: Omas Häuschen wird nach den Plänen der SPD in Zukunft nicht besteuert; der Bäcker von nebenan kann seine Bäckerei auch in Zukunft steuerfrei vererben; (Henning Höne [FDP]: Geht so!) und nein: Durch diese Reform werden wir keine Arbeitsplätze ins Ausland verlieren. – Das alles ist Quatsch. Das alles ist nicht Teil dieses Vorschlags. (Beifall von der SPD – Zuruf von Henning Höne [FDP]) Lassen Sie uns zu den Fakten kommen. Worum geht es? In keinem anderen europäischen Land leben so viele Milliardäre und Millionäre wie bei uns. (Henning Höne [FDP]: Wir sind ja auch das größte Land!) Und ausgerechnet deren Erbschaften werden so niedrig besteuert wie kein anderes Erbe. Das ist doch an Widersinn nicht zu überbieten. (Beifall von der SPD) Landtag Steuern werden in Deutschland bekanntermaßen sehr unterschiedlich berechnet. Bei der Einkommensteuer gilt: Wer mehr verdient, der zahlt auch mehr Steuern. Bei der Erbschaftsteuer gilt: Wer am meisten erbt, der zahlt die wenigsten Steuern. Das ist einfach nur ungerecht. (Beifall von der SPD) Wahrscheinlich – das ist erwartbar – werden jetzt die Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP wieder einen Rappel bekommen, weil sie eigentlich immer pro Leistung sind. Leistung muss sich lohnen – (Henning Höne [FDP]: So ist das! – Ralf Witzel [FDP]: Genau! – Zuruf von der SPD) das tragen Sie immer wie eine Monstranz vor sich her. – Passen Sie auf. Ein kleiner Funfact zu dem Thema „Leistung muss sich lohnen“: 75 % der Überreichen haben ihr Vermögen nicht erarbeitet, sondern geerbt. (Zuruf von der SPD: Hört, hört! – Henning Höne [FDP]: Wer ist denn überreich? Gerhard Schröder?) Deswegen sage ich Ihnen ganz deutlich: Das ist der Beweis dafür, dass Erben allein keine Leistung ist. Das ist doch der Punkt. (Beifall von der SPD – Zuruf von Henning Höne [FDP]) Das Entscheidende ist doch – das müssen Sie doch eigentlich auch wichtig finden –: Kein Arbeitnehmer kann durch seine Arbeit so viel verdienen, wie diese Reichen erben oder vererben – keine Lehrerin, kein Krankenpfleger, egal wie viel und wie lange sie arbeiten. Das ist der entscheidende Punkt. Das heißt auch, dass der eigene Beitrag zur Gesellschaft am Ende immer weniger zählt. Wenn das die Realität ist, dann entscheidet immer mehr Herkunft über Zukunft. Das kann nicht sein. Übrigens: Laut einer Forsa-Umfrage aus dem letzten Herbst sind 57 % der Bevölkerung für eine höhere Besteuerung großer Erbschaften. (Zuruf von Henning Höne [FDP]) Übrigens – das sage ich den Kolleginnen und Kollegen der CDU – hat sich auch die Mehrheit der Unionswähler dafür ausgesprochen – das als Denkanstoß. In der Debatte entsteht oft der Eindruck, die SPD wolle reichen Erben das letzte Hemd von den Schultern reißen. Das ist natürlich vollkommener Blödsinn. Wir wollen, dass diese Schultern Verantwortung tragen, und zwar die, die ihnen in dieser Lage zukommt: (Beifall von der SPD) mehr Verantwortung für die Gesellschaft, mehr Verantwortung für unsere Demokratie. Wer mehr hat, 28.01.2026 der muss auch mehr beitragen. Das ist der Grundsatz von Gerechtigkeit. (Beifall von der SPD) Manche tun so, als würde eine gerechte Erbschaftsteuer wohlhabende Familien ernsthaft gefährden. Dabei geht es eigentlich um etwas ganz anderes. Es geht zum Beispiel darum, dass jedes Kind hier in diesem Land gleiche Chancen bekommt, angefangen bei so etwas Grundlegendem, aber leider nicht Selbstverständlichem wie einem warmen Mittagessen. Die zusätzlichen Einnahmen aus einer fairen Erbschaftsteuer sollen ja genau dorthin fließen: in gute Bildung und in echte Zukunftsperspektiven (Zuruf von Henning Höne [FDP]) für alle Kinder in Nordrhein-Westfalen. Da sind wir dann am Ende wieder beim Leistungsgedanken, so wie wir ihn auch verstehen. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Wenn wir in der Bildung für Chancengleichheit sorgen, dann haben alle Kinder in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, die besten Leistungen zu erbringen, und das ist dann am Ende auch gerecht. (Beifall von der SPD) In diesem Jahr wird das Bundesverfassungsgericht erneut über die bestehende Erbschaftsteuer entscheiden. Wir sind darauf vorbereitet, und ich erwarte auch vom Ministerpräsidenten, von dieser Landesregierung, dass sie sich da konstruktiv einbringt. Eine gerechte Erbschaftsteuer wird den Ländern am Ende mehr Geld für mehr Lehrkräfte, für sanierte Schulgebäude und auch für einen Ganztag, der funktioniert, bringen. Das ist hier in Nordrhein-Westfalen und überall wichtig, und das ist auch die Verantwortung dieser Landesregierung. Ich komme zum Schluss. Wenn Reiche erben, dann ist das alleine keine Leistung. Aber füreinander Verantwortung zu übernehmen, ist schon eine Leistung.
Rainer Schmeltzer
Sie müssen jetzt auch zum Ende kommen.
Sarah Philipp SPD
Wir wollen, dass dieses Land wieder gerechter wird, (Zuruf von Christian Loose [AfD]) und eine Reform der Erbschaftsteuer ist dafür ein wichtiger Schritt. – Ganz herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Philipp. – Für die Fraktion der CDU spricht jetzt Herr Abgeordneter Voussem. Landtag
Klaus Voussem CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerechtigkeit ist nicht das Ergebnis guter Absichten, sondern funktionierender Regeln. Dieser Gedanke findet sich bei Aristoteles ebenso wie in der modernen Rechtsstaatstheorie und ist ein guter Maßstab für die heutige Debatte über die Erbschaftsteuer. Der Antrag der SPD trägt den Titel „Erbschaftsteuer jetzt erst gerecht“, direkt aus der Wortkonditorei Ott. Schauen wir mal, was daraus wird. Das klingt entschlossen. Die Frage ist nur: Wird hier tatsächlich ein gerechtes, rechtssicheres und vollziehbares Steuersystem entworfen oder vor allem nur ein politisches Etikett verteilt? Zunächst eines vorweg: Ja, die Erbschafssteuer hat legitime Zwecke. Sie soll Einnahmen sichern, sie soll faire Startchancen ermöglichen, und sie kann dazu beitragen, übermäßige Vermögensverfestigungen zu begrenzen, ausdrücklich ohne Ergebnisgleichheit zu erzwingen. Darüber besteht bei uns auch gar kein Dissens. Aber genau dort, wo Steuerpolitik ernsthaft wird, also bei Bemessungsgrundlagen, Bewertungen, Freibeträgen, Stundungsregelungen, Übergängen oder Missbrauchsschutz, bleibt der Antrag der SPD bemerkenswert vage. Der sogenannte Lebensfreibetrag ist dafür ein gutes Beispiel: 1 Million Euro insgesamt, davon 900.000 Euro innerhalb der Familie und 100.000 Euro für eine andere Person. Das klingt auf den ersten Blick (Christian Dahm [SPD]: Gut!) einfach und griffig. Bei näherer Betrachtung wirft es jedoch sofort zentrale Fragen auf, liebe Kolleginnen und Kollegen: Was ist der maßgebliche Familienbegriff? Wie erfolgt die Zurechnung bei mehreren Erwerbsvorgängen? Wie werden Stichtage, Übergänge und Umgehungstatbestände geregelt? Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, genau hier entsteht in der Praxis nicht weniger, sondern mehr Bürokratie, mehr Streit, mehr Ungleichbehandlung. (Stefan Zimkeit [SPD]: Noch mehr als jetzt kann gar nicht gehen!) Ein Steuersystem wird dadurch nicht gerechter, dass man Zahlen plakatiert, sondern dadurch, dass man es klar, handhabbar und rechtssicher macht. Besonders sensibel ist, wie immer, das Betriebsvermögen. Wer hier pauschal Privilegien wegschneiden will, riskiert Liquiditätsschocks, Notverkäufe und am Ende Arbeitsplätze. Betriebsvermögen ist kein Sparbuch, es ist gebundenes Kapital, es folgt Investitionszyklen, es dient der Eigenkapitalstärkung und der Krisenfestigkeit von Unternehmen. Der SPD-Antrag spricht zwar von einem Unternehmensfreibetrag und 28.01.2026 von großzügigeren Stundungsregelungen, aber auch hier gilt: Überschriften ersetzen keine Regeln. (Beifall von der CDU) Ohne klare Kriterien bleibt offen, ob Arbeitsplätze tatsächlich geschützt werden oder ob am Ende Substanz besteuert wird, die gar nicht liquide verfügbar ist. Hinzu kommt die verfassungsrechtliche Dimension. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2014 klargestellt, dass Verschonungsregelungen zielgenau, verhältnismäßig und folgerichtig ausgestaltet sein müssen. Ein weiteres Verfahren ist anhängig. Wer in dieser Lage auf Zuruf umbaut, erhöht nicht die Gerechtigkeit, sondern das Risiko des nächsten verfassungsrechtlichen Scheiterns. Die SPD argumentiert gerne mit dem Gegensatz „Superreiche gegen den Rest“. Das mag kommunikativ wirksam sein. Für ein Steuersystem, das zugleich gerecht, wachstumsverträglich und vollziehbar sein soll, ist das jedoch viel zu grob. Erbschaftsteuer ist Bundesrecht. Ein Landesantrag ohne präzisen, bundesratsfähigen Umsetzungspfad ist politisch bequem, aber sachlich dünn. Wer Verantwortung übernehmen will, muss sagen, welche Normen geändert werden, welche Bewertungsregeln gelten, wie gestundet wird, wie Missbrauch verhindert wird, ohne neue Bürokratiemonster zu schaffen. Für uns als CDU ist Gerechtigkeit keine Neiddebatte. Gerechtigkeit heißt Startchancen, Leistungsordnung und eine offene Wettbewerbswirtschaft, die nicht durch symbolische Steuerpolitik beschädigt wird. Der Staat braucht Einnahmen, aber nicht um jeden Preis, nicht um den Preis real wirtschaftlicher Schäden. Der SPD-Antrag verteilt das Etikett „gerecht“, er lässt aber zu viele Leerstellen und beinhaltet kein belastbares Vollzugskonzept, keine verfassungsfeste Ausgestaltung, keine verlässliche Absicherung von Unternehmensnachfolgen. Oder um es zugespitzt zu sagen: Empörung ersetzt kein Steuerrecht. (Beifall von der CDU und der FDP) Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, lehnen wir Ihren Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Voussem. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Herr Abgeordneter Achtermeyer.
Tim Achtermeyer GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe inhaltlich einige Sympathien für die Vorschläge, das will ich nicht verhehlen, aber bei dem Landtag Weg habe ich so meine Zweifel. Sie stellen den Bundesfinanzminister, der sogar Ihr Parteivorsitzender ist. Bei einer Änderung auf Bundesebene würde ich erwarten, dass man sich konstruktiv einbringt, mit dem Koalitionspartner ringt und nicht unbedingt den Weg über den Bundesrat wählt. Ich sage ehrlicherweise: Die SPD macht sich da ein bisschen klein – kleiner, als sie es aus meiner Perspektive müsste. Die SPD regiert mit im Saarland, in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin. (Matthias Kerkhoff [CDU]: In so vielen Län- dern? – Zuruf von Dr. Dennis Maelzer [SPD]) Wenn man also über den Bundesrat geht, ausgerechnet Nordrhein-Westfalen als den Ort zu wählen, wo das gemacht werden müsste, weil man da gerade nicht regiert, finde ich eine kleine Portion zu viel Gratismut von der Sozialdemokratie. Zur Sache: Die Erbschaftsteuer ist so, wie sie ist, ungerecht, und zwar nicht, weil es sie gibt, sondern weil sie so gestaltet ist. Ich weiß, dass die FDP gleich redet. Ich könnte mir vorstellen, was die Takes sind, nämlich Enteignungsfantasien. Wenn jemand Schulden vererbt, zahlt das der Staat. Dann geht der Staat ins Risiko und übernimmt das. Deswegen finde ich es richtig, dass der Staat, wenn Vermögen vererbt wird, auch einmal sagt: Darüber müssen wir reden. – Das finde ich nur konsequent. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Wi- derspruch von Christian Loose [AfD] und Dr. Hartmut Beucker [AfD]) Bei aller Liebe, selbst in der Schweiz werden Milliardäre mehr besteuert als in Deutschland. (Henning Höne [FDP]: Unsinn! – Ralf Witzel [FDP]: Blödsinn!) Selbst die Schweiz ist progressiver als die FDP in diesen Fragen. (Widerspruch von der FDP – Zuruf von An- dreas Bialas [SPD]) Schauen wir uns einfach mal konkrete Fälle an. Wenn ich ein Haus oder eine kleine Wohnung erbe – von meiner Mutter, von meinem Papa oder von wem auch immer –, schlägt, wenn ich nicht einziehe, die Steuer voll zu. Wenn ich aber 300 Wohnungen vererbt bekomme, gelte ich als Wohnungsunternehmer, dann schlägt die Steuer gar nicht zu. Das ist ungerecht. Das ist ein Schlupfloch, von dem allein die Milliardäre profitieren. (Marcel Hafke [FDP]: Das ist Neid!) Ich finde es richtig, dass dieses Schlupfloch geschlossen wird, denn das ist eine Gerechtigkeitslücke in diesem Land. 28.01.2026 (Beifall von den GRÜNEN und der SPD) Ich sage das nicht, weil ich morgens aufstehe und nichts Besseres zu tun habe, als darüber zu reden, sondern ich sage das, weil ich in diesem Land Bedarf sehe. Ich sehe Bedarf bei der sozialen Infrastruktur. Menschen, die gut verdienen, Familien, die zwei Einkommen haben, können sich kaum noch eine Wohnung leisten, unabhängig davon, ob das in Berlin, Nordrhein-Westfalen oder sonst wo ist. (Christian Loose [AfD]: Das wird sich durch die Erbschaftsteuer ändern? Dann bekommen wir mehr Wohnungen?) Das heißt, der Staat muss etwas tun. Wir müssen die Menschen wieder dazu in die Lage versetzen. Wir müssen mehr investieren. Am Ende wird es darum gehen, woher man die Einnahmen nehmen kann. 52 % aller Menschen erben überhaupt nicht. Es gibt 130 Milliardäre in Deutschland; die zahlen kaum Erbschaftsteuer. Wenn man sagt – das ist eine politische Sonntagsrede, die eigentlich alle immer halten können –, dass starke Schultern mehr tragen müssen, dann muss man das auch ernst nehmen. Deswegen begrüße ich den Diskurs über die Erbschaftsteuer in der Gesellschaft sehr. Ich würde mich nur freuen, wenn man ihn ernst meint und Anträge nicht immer dann stellt, wenn man gerade nicht in der Regierung ist. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Ver- einzelt Beifall von der CDU)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun der Abgeordnetenkollege Herr Höne das Wort.
Henning Höne FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat erwarten wir in diesem Jahr noch ein Urteil aus Karlsruhe zur Erbschaftsteuer. Die Debatte ist schon angelaufen. Darauf kann man sich natürlich vorbereiten, dagegen spricht überhaupt nichts. Ich finde übrigens, dass ein Teil der Kritik der SPD berechtigt ist, nämlich bei der Frage: Ist es eigentlich richtig, dass bei kleinen und mittleren Erbschaften andere Regeln gelten als bei den besonders großen? Das ist schon ein Thema. Ich teile allerdings nicht Ihren Lösungsvorschlag, der mit 1 Million Euro Freibetrag zwar groß und auch großmütig klingen mag, in Wahrheit aber zu deutlich weniger führt, als heute gilt. Ihr Vorschlag kommt einer Erhöhung der Erbschaftsteuer gleich. Dass die SPD eine Steuererhöhung fordert, hat nun wirklich wenig Nachrichtenwert. (Beifall von der FDP) Landtag Herr Kollege Achtermeyer, nur damit Sie das im Nachgang noch einmal aufarbeiten können, weil Sie das Bild gerade benutzt haben: Der Staat übernimmt selbstverständlich keine vererbten Schulden und tritt nicht ein. Wenn Sie uns mit der Schweiz vergleichen wollen, mache ich Ihnen einen weiteren Vorschlag: Wenn wir die deutsche Staatsquote auf die 30 % reduzieren, bei denen sie in der Schweiz liegt, bin ich sogar bereit, mit Ihnen über die Erbschaftsteuer zu sprechen. Sich aber immer das Schlechteste aus beiden Systemen herauszusuchen, wie es gerade passt, ist nun wirklich nicht in Ordnung. (Beifall von der FDP) Die SPD nutzt diese Debatte, um ein bestimmtes Bild von Erben zu vermitteln. Die Bundes-SPD hat Kacheln gepostet mit „Erben ist keine Leistung“. Da war ein Hund zu sehen, verkleidet als Marie-Antoinette, mit Champagnerflaschen und Privatjets. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der SPD, wenn Sie in Wahlkämpfen mit Wörtern wie „Respekt“ werben, sollten Sie nicht mit einer so billigen Neiddebatte über die Erbschaftsteuer sprechen. (Stefan Zimkeit [SPD]: Weil Milliardäre geerbt haben!) Dann sollten Sie sich in die sachliche Debatte hineinwagen. (Beifall von der FDP) Wir erleben in dieser Debatte einen deutlichen Unterschied. Wenn SPD und Grüne Erfolg sehen, denken Sie sofort an Umverteilung und Besteuerung. Wenn wir Erfolg sehen, denken wir daran, wie wir mehr Menschen diesen Erfolg ermöglichen können. Das ist der Unterschied. (Beifall von der FDP) Eine Neiddebatte führt zu nichts. Voraussetzung dafür, dass mehr Menschen in diesem Land erfolgreich sein können, sind übrigens nicht mehr Umverteilung, mehr Steuern, mehr Staat, sondern ist eine Erneuerung des Aufstiegsversprechens. Voraussetzung dafür ist eine starke Wirtschaft. Eine starke Wirtschaft hilft nicht denen, die schon viel haben. Eine starke Wirtschaft hilft vor allem denen, die sich noch etwas aufbauen wollen. Die brauchen sie. Darum muss man dafür etwas tun. (Simon Rock [GRÜNE]: Das ist doch alles ökonomisch nicht haltbar, was Sie da erzäh- len! Das ist doch peinlich!) Rund 40 % der OECD-Länder haben im Übrigen gar keine Erbschaftsteuer. Hier so zu tun, als seien die Deutschen die Einzigen, ist nun wahrlich nicht richtig. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Aber einer der wenigen!) 28.01.2026 Schauen wir doch einmal über den Tellerrand: Schweden hat die Erbschaftsteuer 2005 abgeschafft, über alle Parteigrenzen hinweg; Sozialdemokraten waren dabei. Schauen Sie doch einmal bei den skandinavischen Genossen vorbei. Die Motivation dieser Entscheidung war: Man wollte die Unternehmensnachfolge erleichtern, man wollte Kapital im Land halten, man wollte mehr Investitionen ermöglichen. Das Ergebnis zeigt seit 2005: All das ist eingetreten – stärkere Wirtschaft, mehr Innovation, mehr erfolgreiche Unternehmen. Alleine in den letzten zehn Jahren sind in Schweden 501 Unternehmen an die Börse gegangen, mehr als in Frankreich, Deutschland, den Niederlanden und Spanien zusammen. Lassen Sie uns doch etwas mehr Schweden wagen, auch in dieser Frage. (Beifall von der FDP)
Berivan Aymaz
Herr Höne, ich darf kurz dazwischengehen. Es liegt eine Wortmeldung des Abgeordnetenkollegen Herrn Zimkeit vor. Möchten Sie sie gestatten?
Henning Höne FDP
Bitte. (Marcel Hafke [FDP]: Wortmeldungen werden nicht zugelassen! – Zuruf von Ralf Witzel [FDP])
Stefan Zimkeit SPD
Schönen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben sich gerade gegen das Rosinenpicken ausgesprochen. Deswegen möchte ich Sie jetzt am Beispiel von Schweden fragen, ob Sie bereit sind, auch über die Steuerquote von Schweden zu reden, sodass wir uns daran orientieren können. (Vereinzelt Beifall von der SPD)
Berivan Aymaz
Sie haben das Wort, Herr Höne.
Henning Höne FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege Zimkeit, ich bin bereit, über alle möglichen Steuermodelle zu sprechen. Wichtig finde ich, dass wir nicht die Substanz besteuern. (Zuruf von der SPD: Hört, hört!) – Ja, natürlich bin ich das. Das habe ich doch zu keinem Zeitpunkt anders gesagt. Aber schauen wir doch mal in Länder, in denen Sozialdemokraten die Erbschaftssteuer abgeschafft haben und am Ende mehr Menschen davon profitieren, weil mehr Steuereinnahmen durch erfolgreiche Unternehmen, durch neue Innovationen, durch neue Gründungen entstanden sind statt durch die Landtag Besteuerung im Übergang von der einen in die andere Generation. (Beifall von der FDP – Zuruf von Stefan Zim- keit [SPD]) Es ist mitnichten so, dass die Vorschläge der SPD niemanden treffen würden. Erste Untersuchungen des IW Köln haben ergeben, dass fast 50.000 Unternehmen in diesem Land von Ihren Plänen negativ betroffen wären. Dazu muss man wissen: Das Rückgrat unseres Wohlstandes sind Mittelstand, Handwerk und Familienunternehmen. Genau die würden Sie treffen. Neun von zehn Unternehmen in Deutschland sind Familienunternehmen. Da bestehen mehr als die Hälfte der Arbeitsplätze und der Ausbildungsplätze. Sie bilden überdurchschnittlich oft aus, sind standorttreu und verlagern nicht so schnell ins Ausland. Das Rückgrat unseres Wohlstandes ist der Mittelstand. Die Erbschaftssteuerpläne der SPD sind ein Angriff auf genau diesen Mittelstand und damit ein Angriff auf den Wohlstand in diesem Land. (Beifall von der FDP) Da das Thema „Einnahmen“ angesprochen wurde, will ich nur noch einmal daran erinnern: Hier wird immer über die knappen Kassen gesprochen. In den letzten zehn Jahren hat sich der Landeshaushalt verdoppelt. Wer soll Ihnen denn die Aussage glauben, wir bräuchten eine Erbschaftssteuer, um dieses Mal wirklich etwas in die Bildung zu investieren? Innerhalb der letzten zehn Jahre hat sich der Landeshaushalt von Nordrhein-Westfalen verdoppelt. Es ist eine Frage der Priorisierung, ob Sie etwas für Bildung oder Infrastruktur tun wollen, und nicht der Erbschaftssteuer. Das ist immer wieder deutlich geworden. (Vereinzelt Beifall von der FDP – Kirsten Stich [SPD]: Wer war denn 2017 in der Landesre- gierung? – Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD]) Sie führen eine Neiddebatte. Es ist eine Debatte mit einem fatalen Eigentumsbegriff; denn natürlich wurde das Geld, das vererbt wird, vorher von jemandem erarbeitet. Ich finde, wenn der Staat von Familien verlangt, dass sie füreinander einstehen, dann dürfen Familien im engsten Kreis auch das weitergeben, was gemeinsam erarbeitet wurde. Ihre Pläne sind von Neid getrieben. Ihre Pläne sind ein Angriff auf die Wirtschaftsstruktur in Deutschland.
Berivan Aymaz
Die Redezeit.
Henning Höne FDP
Ihre Pläne lehnen wir ab. (Beifall von der FDP) 28.01.2026
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD spricht nun der Abgeordnete Herr Dr. Beucker.
Dr. Hartmut Beucker AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen, geehrte Herren! Meine Damen und Herren von der SPD, Sie müssen jetzt ganz stark sein. Mit Ihrem Seelenheil im Jenseits wird es nämlich so schnell nichts; denn aus jeder Zeile dieses Antrags tropft der Neid – Neid ist eine Todsünde –, Neid gegenüber allen, die etwas zu vererben haben, die etwas erben, ganz besonders, wenn es mit Unternehmen zu tun hat, mit Unternehmen und Unternehmern, von denen Ihre Arbeitsministerin Bas sagt, sie säßen in Ledersesseln und kämen häufig in Maßanzügen daher. Das ist dann auch noch Neid mit Klassenkampf. Es soll angeblich um Gerechtigkeit gehen. Verschiedene Erbgüter würden unterschiedlich behandelt. So sagt es auch das Bundesverfassungsgericht. Aber anstatt das anstehende Urteil abzuwarten, kommt dieser Versuch, wobei die Bezeichnung noch geschönt ist. Ja, in anderen Ländern funktioniert das so ähnlich wie vorgeschlagen. Aber dort kommen die Unternehmen besser an Geld und sind nicht verpflichtet, sich an der Sozialversicherung der Arbeitnehmer zu beteiligen. In Deutschland ist es anders als dort: breite industrielle Wertschöpfung, starke Arbeitnehmerrechte und ein großer Sozialstaat, getragen von familiengeführten Unternehmen. In keinem anderen Land sind Industriearbeitsplätze so gleichmäßig über die Fläche verteilt. Das hat nicht der Staat erreicht, sondern langfristig denkende Eigentümerfamilien. Frankreich und Großbritannien haben mit aggressiveren Besteuerungen von Erbschaften bereits weite Flächen deindustrialisiert. Eine Steuer wie im Antrag zerstört nur. Sie besteuert Substanz statt Ertrag, Maschinen statt Einkommen, Zukunft statt Konsum. Der Staat ist kein besserer Unternehmer, wie wir bei der Bahn sehen. Wenn im Antrag viele gute Zwecke – Bildung, Infrastruktur usw. – für die Verwendung der Steuer aufgezählt werden, dann ist das doch geheuchelt. Sie wissen genau, dass die Summen in den großen Steuertopf gehen. Der größte Teil davon geht in den Sozialbereich, also in den Konsum, und da wird gar nichts investiert. Was ist daran gerecht? (Beifall von der AfD) Fachlich im engeren Sinne ist an Ihrem Antrag zu kritisieren: Der lebenslange Freibetrag von 1 Million Euro wäre eine Steuererhöhung. Schon mit einer einzigen zusätzlichen Übertragung durch beide Eltern ist derzeit ein Freibetrag von 1,6 Millionen Euro locker erreichbar. (Zuruf von Simon Rock [GRÜNE]) Landtag Der Unternehmensfreibetrag von 5 Millionen ist lächerlich niedrig. Gewerbegrundstücke, Fabrikgebäude, Fertigungsanlagen, Lagerhallen oder der Fuhrpark sind schnell deutlich mehr wert. Zudem lässt die SPD die Höhe der Steuersätze offen. Wenn die Sätze wie derzeit bis 50 % gehen, dann gefährdet das die Existenz von Unternehmen. Schon Steuersätze von 10 % sind existenzgefährdend. (Christian Loose [AfD]: Da verliert der kleine Mann den Arbeitsplatz!) Da helfen auch verlängerte Stundungsmöglichkeiten nicht, und das Ganze kommt in Zeiten ausufernder Bürokratie, hoher Energiekosten und einer immensen Steuern- und Abgabenlast. Der Antrag zeigt, dass die SPD kein Verständnis für den Mittelstand und die Unternehmensstruktur in Deutschland hat. (Beifall von der AfD) Zuallerletzt: Die SPD will die Abstufung nach Verwandtschaftsgrad ändern. Das verstößt wohl gegen Art. 6 Grundgesetz, den Schutz von Ehe und Familie. Am Ende heißt dieser Antrag für die nächste Unternehmergeneration: Übernehmt Verantwortung, aber bitte mit einem Schuldenberg im Gepäck. – Wer rational denkt, entscheidet sich somit gegen Weiterführung, gegen Investitionen, gegen Standorttreue. Verkauft wird dann an chinesische Konzerne oder arabische Finanzinvestoren. Das ist Zerschlagung funktionierender Strukturen. Die AfD lehnt eine Substanzbesteuerung wie bei der Erbschaftssteuer ab und würde sie durch Formen der Ertragsbesteuerung ersetzen. Der wahre Kern der Debatte ist aber ein anderer. Der überzeugte Sozialist mag einfach keinen Privatbesitz an Produktionsmitteln. Und dann? In Wilhelm Hauffs Märchen „Das kalte Herz“ wünscht der Kohlenmunk-Peter, immer so viel wie der reiche Ezechiel in der Tasche zu haben. Als er mit Ezechiel um Geld spielt, gewinnt er ihm alles ab. Aber Peter hat dann auch nichts mehr in der Tasche. So würde es hier auch enden. Der Kardinalfehler: Nehmen Sie den Menschen kein Eigentum ab und verteilen es, sondern ermöglichen Sie allen, Eigentum zu bilden! Dann brauchen Sie auch nichts umzuverteilen. (Beifall von der AfD) Dagegen nimmt der wahre Sozialist aber mutig Armut für alle in Kauf – außer für sich selbst; er ist ja Abgeordneter mit Diäten. Und so kann einem Antrag voller Neid, Klassenkampf, falscher Wirkungswege und fehlendem Verständnis für die Wirtschaft wohl nur die SPD zustimmen. Na, herzlichen Dank! (Beifall von der AfD) 28.01.2026
Berivan Aymaz
Für die Landesregierung spricht nun Minister Dr. Optendrenk.
Dr. Marcus Optendrenk
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD macht hier neben den inhaltlich schon von verschiedenen Rednern angesprochenen Punkten auch in der Abfolge der Debatte wieder einmal den zweiten Schritt vor dem ersten. Denn die Debatte rund um die Erbschaftsteuer ist angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen völlig fehl am Platz. Sie nimmt vorweg, dass wir uns mit Sicherheit im Laufe dieses und des nächsten Jahres wegen zwei beim Bundesverfassungsgericht anhängigen grundlegenden Verfahren sowieso mit der Struktur und der Ausgestaltung der Erbschaftsteuer beschäftigen müssen. Die eine Verfassungsbeschwerde betrifft die Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von Unternehmens- und Privatvermögen. Die andere ist ein abstrakter Normenkontrollantrag gegen Bewertungsregeln, Freibeträge und Steuertarife der Erbschaftsteuer. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts werden für dieses Jahr erwartet. Wann genau, ist zwar unklar, klar ist aber – und das sollten wir aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts wissen –: Es könnte auch sein, dass wir, wenn wir uns jetzt auf den Weg machen, alle möglichen politischen Debatten zu führen, am Schluss wieder von Neuem anfangen müssen. Auch unter diesem Gesichtspunkt kommt der Antrag zur Unzeit. Derzeit sehen wir in Deutschland eine massive Verunsicherung nicht nur in der Bevölkerung, sondern auch in der Wirtschaft angesichts weltpolitischer Unsicherheiten und deren Auswirkungen auf Stabilität und Wachstumschancen in Deutschland, Europa und großen Teilen der Welt. Wer in einer solchen Diskussion jetzt die Antwort in Steuererhöhungen sucht und Steuergerechtigkeitsdiskussionen führt, der verkennt die Herausforderungen, die für den Unternehmens- und Wirtschaftsstandort Deutschland, aber auch für den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen derzeit bestehen. Die Menschen haben Angst um ihre Arbeitsplätze. Sie haben Sorge vor dem, was von außen alles auf sie einstürmt. Wir machen uns Gedanken darüber, wie man Arbeitsplätze, Wirtschaftskraft, Strukturwandel, alle die Dinge unter einen Hut bringt, und das bei den erheblichen weltpolitischen Herausforderungen, vor denen wir stehen. Jetzt werden aus parteipolitischen Gründen, weil offensichtlich an der einen oder anderen Stelle demnächst Landtagswahl ist – übrigens nicht in Nordrhein-Westfalen, sondern ein bisschen südlich davon –, irgendwelche Papiere in die Welt gesetzt, mit denen man natürlich Neidreflexe bedienen kann. Aber die Landtag von dem einen oder anderen hier schon angesprochenen Grundsatzfragen zur Ausgestaltung und die Frage, ob das von den Wirkungen her denn zu irgendetwas führt, außer zu mehr Verunsicherung, müssen Sie schon mit sich selbst ausmachen und beantworten. Steuerliche Vergünstigungen bei der Übertragung von Unternehmensvermögen sind übrigens keine Steuerprivilegien für einige wenige Reiche. Vielmehr sind es im Regelfall die Verschonungen, die dazu führen, dass Unternehmen Arbeitsplätze für viele und Wohlstand sichern können. Es handelt sich in aller Regel um Kapital, das im Vermögen des Unternehmens – in Investitionsmitteln, in Maschinen, in Investitionskapital – gebunden ist. Wenn Sie dieses Kapital rausziehen, schwächen Sie die Unternehmenssubstanz und damit die Chance, sich auf die veränderten Rahmenbedingungen in Deutschland und in Europa einzustellen. (Vereinzelt Beifall von der CDU – Beifall von Angela Freimuth [FDP]) Das hat die SPD vielleicht, wenn man Ihnen das in der Geschichte ein Stück weit zugutehalten will, noch nie verstanden. Immer dann, wenn Sie es mal ansatzweise verstanden hatten, haben Sie sich anschließend wieder dagegen gewehrt. Gegen die Agenda 2010 laufen Sie ja, obwohl Sie sie selbst im Bund durchgesetzt haben, weiterhin Sturm. Im Grunde können Sie schlecht damit umgehen, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen so funktionieren, wie der Kollege Voussem sie gerade geschildert hat. Was das Thema „Stundungen“ angeht, gilt: Stundungen verschieben nur den Fälligkeitszeitpunkt. Wenn Sie – das wurde noch nicht angesprochen – nur Stundungen machen, haben Sie am Schluss die gleiche Belastung. Bezüglich der Investitionsfähigkeit entlasten Sie damit niemanden. Es würden weiterhin liquide Mittel entzogen. Um das jetzt aber abzuschließen: Ich möchte schon darauf hinweisen, dass der Kern Ihrer Veränderungsvorschläge exakt dem entspricht, was eine Bundesregierung mit SPD-Beteiligung 2016 auf den Weg gebracht hat und was ein Landesfinanzminister der SPD hier an diesem Rednerpult mit vertreten hat. Derjenige muss heute auch gefragt werden, warum er dem damals im Bundesrat zugestimmt hat. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Weil Ihre Partei es sonst komplett in die Tonne gekloppt hätte! Das wissen Sie ganz genau!) Dann würde ich gerne abwarten, wie wir mit den Rahmenbedingungen, die das Bundesverfassungsgericht vorgibt, umgehen. Wenn es Veränderungsbedarf gibt, werden wir diesen hier miteinander beraten. Sie können aber sicher sein, dass wir uns an der Leistungsfähigkeit der Menschen und an der Leis-28.01.2026 tungsfähigkeit der Unternehmen orientieren und Neiddebatten mit Ihnen nur sehr ungern führen werden. – Danke schön. (Beifall von der CDU, Henning Höne [FDP] und Dr. Hartmut Beucker [AfD])
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Wir sind am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der SPD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen also über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/17449 ab. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer enthält sich? – Keine Enthaltung. Damit ist der Antrag Drucksache 18/17449 abgelehnt. Wir kommen zu: 4 Kinder- und Jugendkriminalität entgegnen – Mehr Prävention mit mehr Verbindlichkeit und Verantwortlichkeit verbinden Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/17463 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der FDP dem Abgeordnetenkollegen Herrn Hafke das Wort.
Marcel Hafke FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wenn Eltern morgens ihr Kind zur Schule bringen, erwarten sie etwas sehr Grundsätzliches: dass es nämlich nachmittags wieder sicher nach Hause kommt. Genau dieses Sicherheitsgefühl gerät in Nordrhein-Westfalen an immer mehr Orten ins Wanken – durch mehr Gewalt und eine wachsende Bereitschaft immer mehr junger Menschen, Konflikte gewalttätig und teils mit Waffen auszutragen. Dabei gilt: Die große Mehrheit unserer Kinder und Jugendlichen hält sich an Regeln. Eine kleine Gruppe von Intensivtätern aber macht Schulen, Busse und Viertel unsicher. Genau diese Gruppe braucht klare Grenzen, schnelle Reaktionen und Konsequenzen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik von 2024 zeigt: Bei gefährlicher und schwerer Körperverletzung wurden in NRW mehr tatverdächtige Kinder und Jugendliche erfasst. Bei Kindern sind es plus 8,5 % und bei Jugendlichen plus 2,1 %. Wir sprechen hierbei längst nicht mehr nur über irgendwelche Rangeleien. Nach vorläufigen Zahlen wurden 2025 fast 10.000 Straftaten mit Messern oder anderen Stichwaffen erfasst, oftmals begangen von Kindern, Jugendlichen und Landtag Heranwachsenden – mit steigender Tendenz. Das ist eine Sicherheitsfrage. Ministerpräsident Wüst hat schon im Jahr 2023 von einem zutiefst verstörenden Höhepunkt der Gewalt Minderjähriger gesprochen. Innenminister Reul, der bei der Debatte leider nicht dabei ist, sagte bei der Vorstellung einer aktuellen Studie: „Viele Jungen und Mädchen verhalten sich heute nach dem Motto ‚Ich mache, was ich will‘.“ Wer das so klar benennt, der muss auch endlich so konsequent handeln, dass es bei den Jugendlichen ankommt. Das Feststellen des Problems löst es nicht. (Beifall von der FDP) Darin liegt genau das Problem dieser Koalition: Seit Jahren fehlt ein verbindliches ressortübergreifendes Konzept, das Innen-, Schul-, Jugend- und Justizpolitik wirklich zusammenführt. Schulen, Jugendämter, Polizei, und Jugendgerichtshilfe – alle tun etwas, aber nicht gemeinsam und nicht verbindlich nach einem klaren Stufenplan. Das Ergebnis: Opfer wechseln die Schule, Täter machen weiter. Das darf nicht der Normalzustand sein. Wir Freien Demokraten sagen daher: Prävention und Konsequenz gehören zusammen. Heute geht es insbesondere um zwei Punkte, die im Zentrum stehen müssen, wenn wir die Gewaltspirale durchbrechen wollen: erstens Bootcamps als Letzte-Chance-Instrument für Intensivtäter und zweitens Elternverantwortung als Teil der Lösung. Lassen Sie mich das klar sagen: Ein Bootcamp ist kein Straflager. Es ist ein eng begleitetes pädagogisches und psychologisches Intensivprogramm unter rechtsstaatlichen Standards für eine kleine, klar abgrenzbare Gruppe, bei der Hilfen, Auflagen und Gespräche wiederholt gescheitert sind, bevor aus Jugendkriminalität eine Jugendkarriere wird. Ein wirksames Bootcamp bedeutet: verbindlicher Tagesablauf, klare Regeln, Sport, Antigewalttraining, Schule, handwerkliche Module, Berufsorientierung und eine verbindliche Nachbetreuung. Es ist härter als ein weiteres Gespräch, aber milder und sinnvoller als der Jugendknast. Das ist der Punkt: letzte Chance statt erster Haft. (Beifall von der FDP) Zweitens: Elternverantwortung. Meines Erachtens sprechen wir darüber viel zu selten und viel zu wenig. Der Staat kann unterstützen, aber Erziehung kann nicht outgesourct werden. Viele Eltern sind überfordert und brauchen Hilfe. Deshalb müssen frühe Hilfen – Familienberatung, Erziehungstraining – schneller und unbürokratischer erfolgen. Wir dürfen aber auch nicht wegsehen. Wenn Eltern sich entziehen – dauerhaft, vorsätzlich und immer wieder –, dann braucht es Verbindlichkeit. Termine 28.01.2026 beim Jugendamt sind keine Empfehlung. Erziehungskurse dürfen bei Wiederholungstätern verpflichtend werden. Wenn Eltern jede Mitwirkung verweigern, müssen spürbare Konsequenzen möglich sein – als letzte Mittel, nicht als erste Antwort. (Zuruf von Eileen Woestmann [GRÜNE]) – Nein, es ist nicht möglich. (Zuruf von Eileen Woestmann [GRÜNE]) Verantwortung kann in einem Rechtsstaat nicht folgenlos verweigert werden, während die Allgemeinheit die Folgen trägt. Meine Damen und Herren, Frau Woestmann, damit Bootcamp und Elternverantwortung nicht wieder als Einzelmaßnahmen verpuffen, brauchen wir endlich ein umfangreiches Konzept, das Verbindlichkeit und ressortübergreifendes Vorgehen schafft, mit dem wir verschiedene Interventionsstufen, Fallkonferenzen und ein einheitliches Monitoring haben. Ich glaube nicht, dass wir ein Erkenntnisproblem haben. Wir haben in allererster Linie ein Durchsetzungs- und Umsetzungsproblem. Die Zahlen sind vorhanden, die Worte sind gesagt. Es braucht Strukturen, Zuständigkeit und Konsequenz. Wir sollten den Intensivtätern eine letzte Chance geben, aber nicht ohne Regeln. Stärken wir deshalb Eltern, aber nicht ohne Verantwortung. Sorgen wir dafür, dass Schulen, Jugendhilfe, Polizei und Justiz endlich als Team handeln und nicht in Parallelwelten unterwegs sind. Frau Ministerin, Sie dürfen gleich zum zweiten Mal eine Rede halten. Ich hätte mir gewünscht, dass auch der Innenminister der Debatte folgt und dabei ist. (Beifall von Andreas Bialas [SPD]) Ich hoffe allerdings, dass Sie als neue Ministerin die Kraft mitbringen, in der Landesregierung entsprechend Tempo zu machen, sodass es bei diesem Thema nicht bei warmen und harten Worten bleibt, sondern eine Umsetzung in die Realität erfolgt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP und Andreas Bialas [SPD])
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun Abgeordnetenkollege Herr Dr. Katzidis das Wort.
Dr. Christos Katzidis CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Marcel Hafke, ich bin froh, dass du zu Beginn der Rede ein differenziertes Bild dargestellt hast. Einerseits ist bei der FDP immer die Rede von einem vermeintlich flächendeckenden Problem. Überall hätten Landtag wir Probleme. Man könnte manchmal den Eindruck gewinnen, wir hätten in allen Schulen, auf allen öffentlichen Plätzen und in allen Bereichen nur Probleme. Andererseits hast du es dann gesagt: Es gibt eine kleine Gruppe von Intensivtätern, die tatsächlich das Problem sind. Wenn man sich den Antrag der FDP-Fraktion anschaut, dann stellt man fest: Das ist ein Rundumschlag von Positionen. In dem Antrag sind 15 Beschlusspunkte enthalten – all das, was in der Vergangenheit schon rauf und runter diskutiert wurde. Wir haben in dieser Wahlperiode bereits in jedem Jahr das Thema „Kinder- und Jugendkriminalität“ diskutiert. 2023 haben wir einen Antrag eingebracht und eine Studie auf den Weg gebracht, die im Innenausschuss vorgestellt wurde. Die FDP hat im Februar 2024 und die SPD im April 2024 einen Antrag gestellt. (Andreas Bialas [SPD]: Ja!) Es gab Kleine Anfragen und Aktuelle Stunden dazu. Ein Rundumschlag aber, so wie er hinsichtlich der Maßnahmen im Antrag enthalten ist, wird das Problem in keiner Weise lösen. Wir müssen an den entsprechenden Stellen ansetzen. Vielleicht gehe ich einmal zurück: Zwei Punkte wurden in der Rede dargestellt, nämlich Bootcamps und Elternverantwortlichkeit. Zu den Bootcamps eine kurze parlamentarische Geschichtsauffrischung. Die CDU NRW hat Bootcamps schon vor knapp 20 Jahren auch öffentlich diskutiert – im Übrigen hier im Plenum – zu Zeiten der schwarzgelben Landesregierung von 2005 bis 2010. Wer war das Problem bei der Einführung von Bootcamps? Die FDP wollte sie damals nicht; in der letzten Wahlperiode im Übrigen auch nicht. Insofern bin ich froh, dass die FDP im Jahr 2026 zu der Erkenntnis gekommen ist, dass Bootcamps eine Lösung sein könnten. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Herzlichen Glückwunsch zu dieser Kehrtwende! (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Franziska Müller-Rech [FDP]: Macht ihr es jetzt?) Wir sollten aber das Problem differenzieren. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Insofern bin ich froh über den Hinweis, dass Eltern ihrer Verantwortlichkeit gerecht werden müssen. Dafür müssen wir vor allen Dingen auf die problematischen Haushalte schauen. Mit Blick auf häusliche Gewalt sind das ungefähr 60.000 in Nordrhein-Westfalen. Denn da fängt das Problem an und zieht sich wie ein roter Faden dann durch: in die Schule, in den öffentlichen Raum, auf die Sportplätze etc. 28.01.2026 Wir sollten aber auch differenzieren – das fehlt dem Antrag in Gänze – und gucken, wo wir Probleme haben. Die meisten Straftaten, die Kinder und Jugendliche begehen, sind episodenhaft. Deswegen müssen wir wirklich nur die Intensiv- und Dauertäter in den Fokus nehmen. Wir sollten auch zwischen Kindern und Jugendlichen im besonderen Maß differenzieren und nicht pauschal immer alle in den Fokus nehmen. Die Anzahl der Tatverdächtigen in Relation zum Anteil in der Bevölkerung gesetzt, stellt man fest, dass der Bevölkerungsanteil der unter 14-Jährigen bei 13,8 % liegt, der Anteil der Tatverdächtigen in der Polizeilichen Kriminalstatistik aber nur bei 5,2 %. Bei den Jugendlichen haben wir einen Anteil in der Bevölkerung von 4,2 %, aber einen Anteil bei den Tatverdächtigen von 9,8 %. Man sollte also den Fokus stärker auf die Jugendlichen richten und nicht pauschal Kinder und Jugendliche in einen Topf werfen. (Marcel Hafke [FDP]: Ach ja, bei Jugendkrimi- nalität und nicht bei Kinderkriminalität!) Ich würde dafür werben. Bezüglich der Schulen sind wir im Übrigen völlig beieinander. Das habe ich bei vielen Debatten selbst erlebt. Das flächendeckende Problem sind aber nicht die Schulen. Das Problem ist, dass Probleme teilweise totgeschwiegen werden und die Gewalt nicht konsequent bearbeitet wird. Wir müssen zu einer verbindlichen Aufarbeitung der problematischen Fälle und zu einem verbindlichen und konsequenten Umgang mit Intensivtätern kommen. Bei problematischen Haushalten müsste eine Eins-zu-eins-Betreuung mit verbindlichen Maßnahmen eigentlich die Regel sein. Darauf müssen wir den Fokus richten, aber nicht mit einer flächendeckenden – ich nenne das einmal so – Pauschalisierung aller Dinge. Qualitätsrahmen, Konzept „Ganztag“, mehr Prävention, mehr Geld, mehr Personal in allen Bereichen: Das wird nicht wirken. Das, was von der FDP jetzt noch einmal zusammengeschrieben worden ist, war in der Vergangenheit schon Gegenstand vieler Anträge. Deswegen würde ich dafür werben – wir überweisen den Antrag an den Innenausschuss –, das Thema sachgerecht und fokussiert anzugehen (Beifall von Eileen Woestmann [GRÜNE]) und den Fokus auch auf die Intensivtäter und problematischen Haushalte zu legen. Wir werden dabei an vielen, vielen Stellen zusammenkommen – jetzt offensichtlich auch bezüglich der Bootcamps. Ich freue mich auf die Debatte im Innenausschuss. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun Abgeordnetenkollege Herr Bialas das Wort.
Andreas Bialas SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Aufgabe ist zunächst, ein Spannungsverhältnis auszuhalten. Einerseits geht es um das Interesse des Zurechtkommens, des Bewältigens des Lebens und der Lebensverhältnisse von Kindern und Jugendlichen mit den Problemen des Aufwachsens, des Hineinwachsens in eine Gesellschaft und auch der Gefahren, die es dabei gibt. Auf der anderen Seite stellen wir zu Recht Erwartungen einer gelingenden Sozialintegration an Kinder und Jugendliche, dass sie sich also in eine gesellschaftliche Normenstruktur und ein spezifisches Anforderungsprofil und nicht zuletzt natürlich die geforderten auch rechtlichen Verhaltensweisen einpassen. Ich darf mich für den Antrag bedanken und auch dafür, dass er immer wiederkommt, weil die Notwendigkeit nach wie vor besteht. Er stellt auch einen erfrischenden anderen Ansatz dar – im Gegensatz zu dem verkürzten, den wir in letzter Zeit häufig gehört haben, dass Kinder eher verurteilt werden können müssen – und weitet das Problem jugendlicher Delinquenz hin zu einer umfassenderen Betrachtung und vor allen Dingen einem Aufzeigen von Änderungsnotwendigkeiten der realen Lebensverhältnisse, in denen Kinder und Jugendliche aufwachsen. Wir werden der Überweisung natürlich gerne zustimmen. Lassen Sie mich dennoch einige Gedanken formulieren. Ich meine im Folgenden nicht die sehr wenigen und sehr spektakulären Fälle unfassbarer Gewaltanwendungen, die wir aus der Presse kennen und für die eines sehr klar sein muss, nämlich Schutz anderer Menschen. Pädagogik ist beileibe nicht allmächtig. Da, wo Grenzen brutal deutlich überschritten werden, muss der Schutzgedanke für andere primär greifen. Diesem Phänomen muss entgegnet werden. Dieser Vorschlag wurde auch teilweise genannt, wir hatten aber auch schon einmal besprochen, das im Rahmen des PsychKG aufzugreifen. Lassen Sie uns das Thema der Jugendkriminalität und die Scheinlösung der Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters aber nicht stetig auf dem Rücken dieser Fälle besprechen. Auch wenn sich hier die vollmundige, hart durchgreifende Rhetorik feiert, wird das dem Thema in keinster Weise gerecht und blendet etliches aus. Erstens. Kinder und Jugendliche sind zunächst in einem sehr, sehr hohen Maße Opfer von Kriminalität. Sie sind oftmals einem hohen Druck von Eltern und Erwachsenen, von anderen Kindern und Jugend-28.01.2026 lichen ausgesetzt. Es ist daher von immenser Bedeutung, dass Kinder und Jugendliche zunächst einmal als Opfer begriffen werden, ihnen ein Schutzraum gestellt wird und wir ihnen angemessene Handlungsmöglichkeiten bieten, dass wir uns schlicht und ergreifend kümmern – gegen körperliche Angriffe, Mobbing, Diebstahl, Raub, Beleidigung, Verleumdung, Nötigung, Stalking, Internetkriminalität und sexualisierte Gewalt. Zweitens. Regelverstöße, Überschreitungen, Grenzverletzungen sind normale, erwartbare und bei fast allen vorkommende Begleiterscheinungen des Erwachsenwerdens. Sie gehören zum Erwachsenwerden dazu – leider. Die Überschreitungen sind aber weder überraschend, noch taugen sie zu Abendlanduntergangserzählungen. Wichtig ist, dass diesen Regelverletzungen und dabei eben auch strafrechtlichen Verstößen schnell und deutlich eine Grenze gesetzt wird. Prügelnde Kinder beispielsweise in einer Grundschule sind nicht sich selbst zu überlassen – weder die Geprügelten noch die Prügler. Es fängt nicht bei den Gerichten an – da hört es möglicherweise auf. Ein Einschreiten und Klarstellen, dass Regelverstöße wahrgenommen werden und Regelkonformität eingefordert wird, sind überall und niedrigschwellig zu fordern. Nicht kalte Härte ist nötig, sondern hingucken, korrigieren, begleiten und vor allen Dingen konsequent sein. Kinder werden oftmals sowohl als Opfer wie auch als Täter schlicht allein gelassen. Vielfach laufen sie unter dem Radar der Wahrnehmung. Drittens: Betrachtung geschlechterspezifischer Delinquenz. Wir sollten sehr genau hinsehen, wo insbesondere Gewaltanwendung ein Phänomen spezifischer Männerbilder und biologischer Konstitutionen, aber auch gruppendynamischer Prozesse ist. Es ist gut, wenn der pädagogische Gedanke trägt, also Prävention, Opferverhinderung und Opferbegleitung, Hilfen und Perspektiven zu angemessenen Verhaltensweisen, also Sozialisationsforderungen und Sozialisationsangebote. Wir müssen vorrangig vom Kind aus denken, Erziehungsangebote und Hilfen schaffen und die Rahmenbedingungen friedlichen Umgangs formen und einfordern – im Elternhaus, in der Schule, in den Gruppen, in den Vereinen etc. Also: Ausstieg auch vom Ausstieg aus der Erziehung. Es muss dringend etwas getan werden, und Ihnen, liebe regierungstragende Fraktionen, läuft die Kriminalität weg, sie galoppiert geradezu weg – auch die Jugendkriminalität. Sie kommen seit Jahren mit dem Argument „ohne unsere Maßnahmen wäre es noch schlimmer“. Ich glaube das nicht. Diese Rechtfertigung, meistens aus der CDU, für den Anstieg trägt nicht. Sie lösen die Probleme nicht, da Sie schlicht die falschen Rezepte nutzen. Der selektive und verkürzte Blick ist falsch, da Sie immer ganz schnell am Landtag Ende sind, wenn es jenseits von Strafschärfung, mehr Technik und mehr Personal um den gesamtgesellschaftlichen Lösungsansatz und vor allen Dingen den interministeriellen Lösungsansatz in Kooperationen geht. Wer die Aspekte der Jugendkriminalität allein strafrechtlich und strafschärfend lösen möchte, löst das Problem nicht auf, sondern begibt sich in eine immer drastischer werdende Abwärtsspirale.
Berivan Aymaz
Die Zeit, Herr Kollege.
Andreas Bialas SPD
Lassen Sie mich zum Abschluss drei besonders wichtige Punkte nennen, die Sie sofort angehen können.
Berivan Aymaz
Die drei Punkte werden Sie vermutlich nicht mehr ausführen können. Sie sind schon 40 Sekunden über der Zeit. (Zurufe: Oh!)
Andreas Bialas SPD
Frau Präsidentin, dann bleibt mir nur noch, mich zu bedanken. Schade! Wir werden uns im Ausschuss weiter darüber unterhalten. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
Berivan Aymaz
Ich danke Ihnen. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Abgeordnetenkollegin Frau Woestmann das Wort.
Eileen Woestmann GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Herr Hafke, jetzt haben Sie die Sozialpädagogin in mir getriggert. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Ich wollte sowieso darüber sprechen, aber nun fange ich damit an, nämlich mit dieser Darstellung, dass es Familien oder vor allem Eltern gibt, die einfach keinen Bock haben, sich um ihre Kinder zu kümmern. Das ist eine Darstellung, die ich aus meiner praktischen Arbeit mit sehr vielen Familien heraus, die extrem große Schwierigkeiten haben, nur bedingt teilen kann. Es mag sie geben. Ich möchte nicht sagen, dass sie überhaupt nicht vorhanden sind. Diese Pauschalität, mit der Sie das behauptet haben, finde ich aber nicht richtig. Warum? Weil ganz oft Eltern, die nicht in der Lage sind, sich gut um sich selbst zu kümmern, sich auch nicht um ihre Kinder kümmern können. Es hat ganz oft damit zu tun, dass sie selbst Traumatisierungen – oft in der eigenen Kindheit – erfahren haben, die sie 28.01.2026 behindern, ihren Erziehungsauftrag gut wahrzunehmen. Nun kann man sagen: Na dann sanktionieren wir einfach, dann werden die schon spuren. – Dann werden wir feststellen, dass das nicht funktioniert, weil sie es nicht können. Deswegen ist es wichtig, dass wir Jugendhilfe und Elternarbeit stärken, Familien ernst nehmen und dafür sorgen, dass Eltern ihren Erziehungsauftrag wahrnehmen können. Sie haben sehr richtig geschrieben, dass es in Deutschland ein sehr starkes Elternrecht und auch eine Elternpflicht gibt. Das ist richtig, das steht im SGB VIII. In § 1 ist das sehr klar formuliert. Die große Herausforderung ist aber, dass es kein Gesetz gibt, in dem steht, was gute Erziehung ist. Ich möchte das gerne an einem sehr plakativen Beispiel deutlich machen: Nutellabrot in der Kita-Brotdose. Ist das gute Erziehung, weil die Eltern ein Brot für die Kinder geschmiert und dementsprechend dafür gesorgt haben, dass das Kind etwas zu essen hat? Oder ist das schlechte Erziehung, weil wahnsinnig viel Zucker darin ist und es nicht gesund ist? (Marcel Hafke [FDP]: Wir reden über Gewalt- taten! Wir sprechen über Kinder, die mit einem Messer durch die Gegend laufen!) Dementsprechend ist es offensichtlich nicht so einfach, zu sagen: Das ist die richtige Erziehung. In diese Richtung muss es gehen. – Es ist deutlich komplexer. (Marcel Hafke [FDP]: Wir sprechen über Mes- ser an Schulen!) Dafür haben wir die Jugendhilfe. Das Jugendamt hat das Wächteramt über das Kindeswohl in Deutschland und muss über deutlich elementarere Fragen – da haben Sie vollkommen recht – beraten. In welche Richtung kann es gehen und in welche nicht? Da hat das Jugendamt durchaus Durchgriffsrechte. Die große Herausforderung besteht darin, dass wir auch da wieder sehr starke Elternrechte haben und die Durchsetzung nicht immer so gelingt, wie das Jugendamt es gerne möchte, weil Gerichte dann doch wieder entscheiden, dass Eltern noch eine Chance brauchen und noch mal mit ihren Kindern zusammenarbeiten müssen. (Marcel Hafke [FDP]: Was ist denn jetzt die Lö- sung der Grünen?) Die große Frage ist: Wie lösen wir das Problem in der Jugendkriminalität? (Sven Werner Tritschler [AfD]: Noch mehr So- zialarbeiter einstellen?) Ein Punkt ist, dass wir die Elternhäuser und Familienarbeit stärken müssen. Ein anderer wichtiger Punkt, der ebenfalls als Risikofaktor für Jugenddelinquenz gilt, ist die soziale Benachteiligung. In Deutschland Landtag hängt Aufwachsen immer noch stark von der Postleitzahl ab. Dementsprechend ist entscheidend, dass wir nicht nur Kinderarmut bekämpfen und damit echte Teilhabe ermöglichen, sondern dass es Vereine, Freizeitangebote, offene Jugendarbeit usw. gibt. Das gilt gerade auch mit Blick darauf, dass wir aus der Studie, die vorhin schon zitiert wurde, wissen, dass immer mehr junge Menschen deutlich weniger Zeit mit Freundinnen und Freunden in echt verbringen und mehr vorm Bildschirm hängen. Dementsprechend ist zentral, dass gerade junge Menschen in ein solches Netz, in dem sie sich angenommen fühlen, willkommen sind und das inklusiv gestaltet ist, eingebunden sind und dort Erfahrungen sammeln dürfen. Wir wissen schließlich, dass soziale Ausgrenzung Frust, Perspektivlosigkeit und weitere Regelbrüche produziert. Im Antrag gehen Sie sehr stark auf Schule bzw. OGS ein. Die Bekämpfung von Jugendkriminalität in OGS abschieben zu wollen, finde ich ehrlicherweise etwas schräg, weil man sagen muss, dass gerade die Kinder, die, wie ich mal sage, nicht mehr auf dem richtigen Weg sind, in der Schule oft keinen Ort finden, an dem sie sich wohlfühlen oder der einen Schutzraum für sie darstellt. Vielmehr erfahren sie dort allem Druck, Misserfolg und Ausgrenzung.
Berivan Aymaz
Frau Woestmann, es liegt eine Zwischenfrage vor, und zwar von der Abgeordnetenkollegin Frau Müller-Rech. Möchten Sie die gestatten? (Franziska Müller-Rech [FDP]: Von Herrn Hafke mit meiner Karte für die Anmeldung der Zwischenfrage!)
Eileen Woestmann GRÜNE
Herr Hafke hat seine Karte vergessen, aber eine Zwischenfrage wäre von beiden okay. So ist es Partnerarbeit.
Marcel Hafke FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Das liegt daran, dass man nicht ordentlich vorbereitet ist und alles im Büro liegt. Danke, dass Sie die Zwischenfrage zulassen, Frau Woestmann. – Ich habe gut zugehört. Die Problemlage haben Sie gut skizziert und beschrieben. Mich interessiert allerdings Folgendes. Wir stellen fest – so nehme ich es zumindest wahr –, dass die Jugendhilfe an ihren Grenzen ist und die problematischen Haushalte, die Sie beschrieben haben, immer noch da sind und Kinder Gewalttaten begehen. Wir sprechen nicht über Nutellabrot, sondern über Gewalttaten, die Jugendliche begehen. Was ist denn jetzt die Idee der Grünen, um das Problem zu lösen, dass junge Menschen mit Messern auf andere losgehen? 28.01.2026
Eileen Woestmann GRÜNE
Herr Hafke, vielen Dank für diese Frage. – Die Lösung ist nicht einfach darzustellen, weil es keine einfache Lösung für dieses superkomplexe Problem gibt. Ich persönlich bin davon überzeugt, dass wir verschiedene Ansatzpunkte brauchen. Selbstverständlich gehört dazu, dass verschiedene Systeme besser miteinander arbeiten – Jugendhilfe, Polizei, Schule, Gesundheitswesen –, um vernetzter zu kommunizieren und dementsprechend frühzeitig feststellen zu können, wenn es Probleme gibt. Ich sehe eine Herausforderung oder eine Chance darin, dass wir Jugendliche stärken und ihnen Angebote eröffnen, bei denen sie Zugehörigkeit erfahren dürfen und das Gefühl haben: Hier gehöre ich dazu, und ich muss mich eben nicht wehren, indem ich ein Messer durch die Gegend trage. Köln hat zum Beispiel ein ganz spannendes Projekt gehabt – ich glaube, es ist inzwischen zwei Jahre her –, KölnSafe, bei dem Jugendliche selber Präventionsangebote gemacht, Präventionsbroschüren verteilt und Videos gedreht haben; „Besser ohne Messer“ – in diesem Sinne ist ja auch etwas im Innenministerium passiert. Sie haben quasi selber mobilisiert und dafür sensibilisiert, dass es nicht gut ist, mit Messern durch die Gegend zu laufen. Wenn Sie sich jetzt hier hinstellen und sagen, dass es so viele Jugendlichen betrifft, muss man das schon richtig einordnen. Dabei würde ich auf das verweisen, was Herr Katzidis gesagt hat, weil es eben nicht die große Masse ist, sondern ein kleiner Teil. Das haben Sie in Ihrem Antrag auch geschrieben, jetzt ist diese Differenzierung wieder weg – schade. (Kopfschütteln von Marcel Hafke [FDP]) Es ist durchaus nicht richtig, zu sagen, es betrifft alle Jugendlichen, vielmehr sind es einige wenige, und für die brauchen wir zentrale Anlaufstellen. Zur Forderung nach Bootcamps, wie wir sie uns in Frankreich gemeinsam angeguckt haben: Ich fand es teilweise sehr befremdlich, wie die da zu militärischen Parolen zum Fahnenappell morgens und zum Fahnenappell abends aufmarschiert sind. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Dass das der richtige Weg ist, wage ich zu bezweifeln. Ich glaube, dass wir vor allem Beziehungsarbeit brauchen, und die ist eben nicht durch Ordnungspolitik durchzusetzen. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Es braucht deutlich mehr, sodass miteinander gearbeitet und gesprochen werden kann und es Anlaufstellen gibt. Die Frage nach Schule ist auch zentral, denn diese ist für viele eben kein Schutzraum, sondern ein Ort des Drucks, des Misserfolgs und der Ausgrenzung. Landtag Prävention gelingt immer dort am besten, wo es neben Schule weitere positive Erfahrungsräume gibt. Dazu gehören die Jugendarbeit, der Sport, die Kultur und weitere Begegnungsstellen. Aus meiner Perspektive – und das ist ein Teil der Antwort – ist ein dichtes Netz aus diesen verschiedenen Angeboten zentral, um einen wirksamen Schutz vor abweichendem Verhalten sicherzustellen. Ein Punkt, der mir auch sehr wichtig ist und auf den ich noch unbedingt eingehen muss – auch Sie haben darüber gesprochen –: Regeln brauchen Durchsetzung. Das ist eine Verantwortung von Erwachsenen. Die Frage nach der Normbildung haben wir in den letzten Debatten immer wieder ausführlich diskutiert, aber das ist so zentral, dass ich es gerne wiederholen möchte: Regeln müssen gelten – da beißt die Maus keinen Faden ab –, ob in der Schule, in der Familie oder im öffentlichen Raum. Es ist harte Arbeit, das immer wieder durchzusetzen. Aber wenn Regeln nichts mehr wert sind, dann geben sie keine Orientierung, und dann muss man sich auch nicht daran halten. Deswegen ist es richtig und wichtig, dass es Regeln gibt. Junge Menschen, die auf der falschen Spur sind, brauchen keine Ordnungspolitik, sondern vor allem Beziehungsarbeit, um zurückgeholt zu werden; militärischer Drill hilft da nicht weiter. Dennoch stimmen wir der Überweisung zu, und ich bin gespannt, wie die Debatte im Innenausschuss weiterlaufen wird. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD spricht nun der Abgeordnete Herr Wagner.
Markus Wagner AfD
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Früher kannten wir den Tatort „Rotlichtmilieu“ oder den Tatort „Bahnhof“, heute aber sollen wir uns an den Tatort „Schule“, den Tatort „Kinderspielplatz“ gewöhnen. Sie ahnen es schon: Den Kinderspielplatz als Tatort gibt es in der Polizeilichen Kriminalstatistik erst seit 2018. Die Betonsperren vor Veranstaltungen oder der Sicherheitsdienst im Supermarkt – wir alle wissen, wie sich das Stadtbild verändert hat, und wir alle wissen, wer das zu verantworten hat: Es sind Sie hier im Haus mit Ihrer unsäglichen Politik, aber auch mit Ihrem Desinteresse. 92 Kleine Anfragen zur Jugendkriminalität weist die Parlamentsdatenbank auf, 79 davon allein von mir, keine einzige von den Kollegen der Grünen und der CDU. Schlagzeilen: Dortmund – 13-Jährige greifen Kioskbesitzer mit Machete an; Paderborn – 13-jährige 28.01.2026 Islamistin sticht in Klinik auf Pflegerin ein; Köln – Festnahme eines 14-jährigen Schülers, der unter Terrorverdacht steht. Oder zum Beispiel: Hahn – 13-Jähriger schlägt 17- Jährigen mit Flasche fast tot. – Am Mittwoch, den 15. Januar 2025, war ein 17-Jähriger mit seinem Freund in Hahn unterwegs, als sie auf einen bereits polizeibekannten Syrer trafen. Er ist angeblich gerade mal 13 Jahre alt. Es kommt zum Streit. Der Syrer sticht mit einer zerbrochenen Flasche zu und haut sie gegen den Kopf des 17-Jährigen. Eine Mordkommission versucht, das Geschehen auszuleuchten. Doch für die Staatsanwältin ist von vornherein klar – Zitat –: Weil der Verdächtige aufgrund seines Alters nicht strafmündig ist, wird das Verfahren gegen ihn eingestellt. – Nach seiner Vernehmung wurde der Täter entlassen. Ich habe den Minister sofort gefragt, was über den Täter bekannt ist. Die Antwort: Vor dieser Tat gab es schon diverse Ermittlungen gegen den Syrer; siebzehnmal wegen gefährlicher Körperverletzung, elfmal wegen Raubes, neunmal wegen vorsätzlicher Körperverletzung, viermal wegen Diebstahls und insgesamt dreizehnmal wegen weiterer teils schwerer Straftaten. Der junge Asylzuwanderer hat es mit 13 Jahren geschafft, auf 54 Ermittlungsverfahren zu kommen. Er ist immer noch im Land und war dafür keinen Tag im Gefängnis. Man kann das gut finden und weiterhin CDU und Grüne wählen, oder wir fangen endlich an, wieder für Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Auch die Statistiken, also die eigenen Zahlen der Landesregierung, zeigen die Trends: syrische, jugendliche Tatverdächtige plus 127 %; am Tatort „Schule“ von 855 auf 2.300 Opfer; die Polizeieinsätze an Schulen haben sich mehr als verdoppelt. Kriminalität hat es immer gegeben und wird es vermutlich immer geben. Der Mensch ist zum Guten und Schlechten gleichermaßen befähigt. Es gibt Kriminelle aller Hautfarben, Religionen und Ethnien. Aber anders als Sie hier im Haus sage ich: Mir reichen unsere deutschen Kriminellen, die gehören endlich bestraft. Es geht nicht, dass ich mir in diesem Umfang zusätzliche Kriminalität ins Land hole. Sie produzieren damit absichtlich – denn Sie wissen ja um Ihre Zahlen – Opfer, die es ohne Ihre Migrationspolitik gar nicht gäbe. Das gilt auch für Ihre Politik in Sachen Strafmündigkeit. Täter wie der angesprochene Syrer dürfen doch nicht einfach die 55., 56. oder 57. Straftat begehen. Meine Damen und Herren, ich bin eigentlich kein Freund davon, immer und überall die Gesetze zu verschärfen und damit auch die Freiheitsrechte zu nehmen, aber die gesellschaftliche Lage, die Veränderung der Bevölkerungszusammensetzung – was CDU und SPD mit ihren grünen Freunden angerichtet haben – macht das nötig. Selbst der Innenminister Landtag hatte das kurzzeitig erkannt, aber dann – und das kennen wir schon – haben die Grünen ihm gesagt: Nein, das machen wir nicht mit. – Anstatt Täter endlich hinter Gitter zu bringen, ist es Herbert Reul wichtiger, dass die Grünen weiter mitregieren. Wie können Sie diese Alternativen nur so falsch abwägen? Es ist doch klar, dass wir mit härteren Strafen für Intensivtäter und ohne die Grünen im Ministeramt besser fahren. Wie können Sie eigentlich noch ruhig schlafen? Sie wären es den bereits entstandenen und den kommenden Opfern schuldig, endlich umzukehren. Aber bei Ihnen bleibt es beim „wären“. Wir hingegen werden das ändern. Ich habe den klaren und unbeugsamen Willen, das zu tun. (Beifall von der AfD)
Berivan Aymaz
Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Schäffer das Wort. Verena Schäffer*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich gebe zu, dass ich nach über zehn Jahren Innenpolitik den Innenausschuss in den letzten drei Jahren immer wieder vermisst habe. Aber es gibt eines, was ich nicht vermisst habe, und das sind die Reden einer ganz bestimmten Fraktion. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- rufe von der AfD: Oh! – Sven Werner Tritschler [AfD]: Sie sitzen ganz nah bei uns, da können Sie uns gut zuhören!) In meiner Zeit in der Innenpolitik habe ich eines gelernt: Wenn man sich mit Kriminalität beschäftigt, muss man immer ganz besonders hinschauen. Dass man nicht pauschalisieren sollte, sondern die Zahlen genau betrachten muss, ist in der Debatte auch schon angeklungen. Bezogen auf dieses Thema heißt es, dass wir uns die Entwicklung bei Intensivtätern anschauen müssen. Es gibt keine pauschalen und einfachen Lösungen. So einfach ist es eben nicht. Die Landesregierung hat eine entsprechende Studie in Auftrag gegeben, die im letzten Jahr veröffentlicht wurde und im Innenausschuss auch sehr intensiv diskutiert worden ist. Herr Hafke, ich kann Sie beruhigen: Die Themen werden in der Landesregierung zusammengedacht, und sie sollen auch in Zukunft noch stärker zusammengedacht werden. Sie haben recht, dass das wichtig ist. Ich finde aber für diese Diskussion auch wichtig, anzuerkennen, dass uns Schnellschüsse nicht weiterhelfen. Eine Streichung des Kindergeldes, die in diesem Antrag als Sanktionierungsmaßnahme gefordert wird, ist aus meiner Sicht ein solcher Schnellschuss. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 28.01.2026 Viele weitere Maßnahmen, die im Antrag gefordert werden, sind aber bereits Realität. Hier ist zum Beispiel die Zusammenarbeit zwischen Ganztagsschulen und weiteren Kooperationspartnern zu nennen. Dafür hat die Landesregierung Rahmenvereinbarungen geschlossen. Ich will an dieser Stelle auch an unsere Debatte zum Haushalt 2026 erinnern, die wir im Dezember gemeinsam geführt haben. Die Regierungsfraktionen haben einen Haushaltsänderungsantrag mit einer neuen Pauschale für Spiel- und Sportangebote im gebundenen Ganztag eingebracht. Dafür stehen 2 Millionen Euro zur Verfügung. Das Land unterstützt die Kommunen in erheblichem Maße bei der Umsetzung des Ganztages. Das ist vorhin diskutiert worden. Die Schulsozialarbeit hat sich in den letzten Jahren etabliert. Sie ist durch die Landesförderung gesichert. Wir haben die Konzeption „miteinander.stark.sicher“ für Kooperationsprojekte von Polizei und teilnehmenden Schulen. Ich erinnere an dieser Stelle auch einmal an die Initiative „Kurve kriegen“, ein aus meiner Sicht wichtiges Projekt, das schon wirklich lange, schätzungsweise seit 14 Jahren, besteht und über unterschiedliche Regierungskonstellationen hinweg immer weitergetragen und ausgebaut wurde. Auch dies ist aus meiner Sicht ein erfolgreiches Konzept. Zudem wurden zur effektiven und zeitnahen Einwirkung auf Mehrfachtäterinnen und Mehrfachtäter bereits sieben Häuser des Jugendrechts installiert. Die Einrichtung von Häusern des Jugendrechts an zwei weiteren Standorten ist in der konkreten Planung. Im Kinder- und Jugendförderplan stehen Mittel zur Verfügung, zum Beispiel zur Stärkung der Medienkompetenz. Es werden daraus verschiedene Angebote gefördert. Ich möchte Ihnen alles Gute für die weiteren Beratungen im Innenausschuss wünschen. Der Antrag wird aber auch an unseren Ausschuss, also den Kinder- und Jugendausschuss, überwiesen. Darauf freue ich mich. Ich kann Ihnen versichern, dass wir als Landesregierung weiter an diesem Thema arbeiten. Denn uns eint das Ziel, die Jugenddelinquenz wieder zu reduzieren. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen zum Schluss der Aussprache und gehen zur Abstimmung über. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/17463 an den Innenausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Schule und Bildung, an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend sowie an den Rechtsausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im feder-Landtag führenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt gegen die Überweisungsempfehlung? – Wer enthält sich? – Somit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. (Zuruf von Dr. Christos Katzidis [CDU]) Wir kommen zu: 5 Deutschförderung vor Regelunterricht – fremdsprachige Schüler brauchen differenzierte Betreuung Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/17452 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der AfD dem Abgeordneten Dr. Blex das Wort.
Dr. Christian Blex AfD
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist die Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Schulbesuch. Die unter Frau Merkel begonnene und unter Herrn Merz immer noch bereitwillig fortgeführte Duldung der Masseneinwanderung illegaler Fremder, die häufig weder bereit noch überhaupt fähig sind, sich auch nur ansatzweise zu integrieren, geschweige denn die deutsche Sprache zu erlernen, schlägt schon seit Langem auf unsere Schulen durch. Sie führt dazu, dass immer mehr Kinder an unseren Schulen dem Unterricht allein schon aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse nicht folgen können. Kommt dies wie in jedem normalen Land vereinzelt vor, so müssen und werden sich die Kinder relativ schnell an die dortige Landessprache gewöhnen. Doch wegen Ihrer Masseneinwanderung und des kulturellen Hintergrunds dieser Schüler führt es zu den katastrophalen Zuständen an unseren nordrhein-westfälischen Schulen. Diese unhaltbaren Zustände gefährden massiv den Lernerfolg und häufig leider auch die Gesundheit gerade auch der deutschen Schüler. Im letzten Rest dieser Legislaturperiode lässt sich die grün-schwarze Landesregierung nun dazu herab, hinsichtlich der furchtbar schlechten Sprachstände – vorwiegend der Kinder der Fremden – überhaupt etwas zu unternehmen, allerdings erst 2028 und, wohlgemerkt, nachdem die AfD solche Maßnahmen bereits etliche Male gefordert hat. Doch Sie beschränken sich ausschließlich auf Kinder, die noch gar nicht in der Schule sind. Aber nicht erst ab 2028 und nicht nur für Kinder im Vorschulalter muss es einen entschiedenen Richtungswechsel in Sprachstandsfragen geben. Es muss unverzüglich und für alle Schulstufen geschehen. 28.01.2026 Insbesondere zugewanderte Schüler aller Altersstufen müssen unsere Landessprache in Wort und Schrift beherrschen, bevor sie in den normalen Unterricht dürfen. Gerade auch deren Eltern müssen endlich in die Pflicht genommen werden, sich um den Spracherwerb ihrer Kinder zu bemühen – zur Not eben durch finanziellen Druck, denn das wird helfen. Doch nicht selten fordern Schulen, Behörden und politische Instanzen derartige Verantwortung gar nicht erst ein. In Zeiten von blitzschneller KI-Übersetzung und einer nahezu hundertprozentigen Ausstattung mit Mobiltelefonen werden Elternbriefe und Schulinformationen in allen erdenklichen fremden Sprachen versendet. Dabei sind Kinder unglaublich gut im Erwerb von Sprachen, wenn sie den richtigen Bedingungen ausgesetzt werden. Wenn Deutsch jedoch zur Minderheit geworden ist und das Klassenzimmer babylonischen Zuständen gleicht, fehlt jeglicher Anreiz und auch jegliche Möglichkeit für zügigen und qualitativen Spracherwerb. Doch zu groß ist Ihre Angst, AfD-Positionen zu übernehmen und damit das Scheitern Ihrer Politik der Massenzuwanderung unqualifizierter, kulturferner Fremder einzugestehen. Ritualisierte Floskeln wie die sogenannte Chancengleichheit bestimmen das Handeln. Die Schüler an unseren Schulen sind aber nicht alle gleich. Es gibt Stärken und Schwächen, Exzellenz und Unterdurchschnittlichkeit, Begabung, aber auch Unfähigkeiten. Anstatt vor lauter Förderwut und Unwillen einzusehen, dass eben nicht alle Schüler gleich sind, werden durch Ihre Woke-Ideologie alle gleich benachteiligt. Anstatt, wie durch sogenannte Willkommensklassen bereits erprobt, fehlende Sprachkenntnisse in kontrollierter Umgebung grundsätzlich anzugehen, schadet man nicht nur den betroffenen fremden Schülern, sondern insbesondere dem gesamten restlichen Lernumfeld. Es braucht unverzüglich Prüfverfahren für Schüler, die Anzeichen mangelhafter Deutschkenntnisse aufweisen. Anschließend muss es einen differenzierten Sprachunterricht außerhalb regulärer Lerngruppen geben. Darüber hinaus müssen sämtliche Bestrebungen der Aufweichung von Standards gestoppt werden. Das heißt: keine Prüfungsaufgaben in fremden Sprachen, keine Notenausgleiche durch muttersprachlichen Unterricht und Schluss mit politrituellen Floskeln. Darum geht es in unserem Antrag. Verlassen Sie Ihre Ideologie. Denken Sie auch einmal an die deutschen Schüler, und stimmen Sie unserem Antrag zu. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD) Landtag
Christof Rasche
Für die Fraktion der CDU hat nun der Kollege Martin Sträßer das Wort. Bitte sehr.
Martin Sträßer CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Zum wiederholten Male debattieren wir heute über einen AfD-Antrag zur – Zitat – „Deutschförderung“. Ich versuche einmal, mehrsprachig zu antworten: Das lateinische Sprichwort „Repetitio est mater studiorum“ lehrt uns eigentlich, dass Wiederholung die Mutter des Lernens sei. Bei diesem Antrag und nach der Rede meines Vorredners steht aber wohl fest, dass die ständige Wiederholung hier leider nicht zu neuen oder besseren Erkenntnissen führt. Das war wieder nur eine Wiederholung ohne Substanz. (Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) Es bleibt unstrittig: Das Beherrschen der deutschen Sprache ist für Kinder der entscheidende Schlüssel für erfolgreiche Bildung. Deshalb ist frühe Sprachförderung so wichtig. Das Beherrschen der deutschen Sprache führt zu mehr Bildungsgerechtigkeit. Es ist eine wichtige Voraussetzung für echte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und damit auch für gelingende Integration. Genau deshalb stärken wir die frühkindliche Sprachförderung. Mit dem Schulkompass NRW 2030 und jetzt auch mit den ABC-Klassen gehen wir wichtige Schritte, um durch gezielte Sprachförderung die Deutschkenntnisse von Kindern frühzeitig und nachhaltig zu stärken. Wir wollen, dass alle Kinder gut vorbereitet in die Schule starten können, um den schulischen und gesellschaftlichen Herausforderungen gewachsen zu sein. Mit den ABC-Klassen im Jahr vor der Einschulung schaffen wir bessere Startchancen von Anfang an und leisten einen wichtigen Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit. Wir verfolgen bewusst einen präventiven Ansatz, denn unser Ziel ist klar: Kinder sollen dem Regelunterricht in deutscher Sprache vom ersten Schultag an erfolgreich folgen können. Dabei ist mir wichtig, zu betonen: Die ABC-Klassen sind eine zusätzliche Sprachförderung, die bei den Schulen angesiedelt ist. Sie sind aber weder Konkurrenz noch Ersatz der wertvollen Sprachförderung, die bereits in den Kitas geleistet wird. Es geht nicht um ein Entweder-oder, sondern um ein Sowohl-alsauch. Es geht bei den ABC-Klassen zudem nicht ausschließlich um Sprachförderung. ABC-Klassen sind keine klassischen Sprachkurse. Im Gegenteil sollen die Kinder als individuelle Persönlichkeiten wahrgenommen werden. Hier wird zusätzliche Förderung möglich sein, wo sie notwendig ist. 28.01.2026 ABC-Klassen bieten so auch Chancen über die Sprachförderung hinaus. Kinder können früher als gewöhnlich einen Bezug zur Schule aufbauen – in vielen Fällen vielleicht sogar konkret zu ihrer zukünftigen Schule und ihren zukünftigen Lehrkräften, die sie betreuen. Pädagogisch legen wir Wert auf qualifizierte und multiprofessionelle Teams. Die Basisqualifizierung für Deutsch als Zweitsprache wird gezielt für multiprofessionelle Teams und sozialpädagogische Fachkräfte geöffnet. Sprachförderung ruht damit auf mehreren Schultern, fachlich fundiert und praxisnah. Finanziell stehen wir zum Konnexitätsprinzip. Das Land übernimmt die entstehenden Mehrkosten. Auch das ist gelebte Verlässlichkeit. Ganz wichtig ist uns, dass diese ABC-Klassen nicht im Hauruck-Verfahren eingeführt werden. Hier geht es um ein komplexes Verfahren mit vielen Beteiligten, für das unbestritten zusätzliche Ressourcen notwendig werden. Deshalb geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Wir brauchen ausreichend Zeit für eine sorgfältige und verantwortungsvolle Umsetzung, und dabei werden wir weiterhin alle Beteiligten einbeziehen: Kitas, Schulen, Kommunen. Der Rahmen dafür ist gesteckt. Mein Fazit lautet: Wir wollen Kinder ohne ausreichende Sprachkenntnisse nicht ausgrenzen, sondern sie durch frühzeitige Sprachförderung integrieren. Die ABC-Klassen sind dafür ein wichtiger nächster Baustein. Wir wissen: Sprache öffnet Türen. Wir tragen mit unserer Politik dazu bei, dass jedes Kind diese Tür aufstoßen kann. Wir lehnen den Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun die Kollegin Silvia Gosewinkel das Wort. Bitte sehr.
Silvia Gosewinkel SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ich will zu Anfang deutlich betonen, dass ich in diesem Parlament Politik für alle Schülerinnen und Schüler mache – egal, woher sie kommen. (Beifall von der SPD, der CDU und der FDP) Was die AfD hier heute vorlegt, ist die altbekannte Leier, dass die Schulprobleme der ungebremsten Migration und der Diversitätsideologie geschuldet seien. Ihre Lösung ist einfach: Separation, Pflichtkurse, Sanktionen. Das ist doch keine Bildungspolitik, sondern ideologisch motivierte Spaltung. Das bedeutet – ganz wissenschaftlich –: Das ist für den Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen schädlich. Es ist wirklich unerträglich, Landtag wie Sie das wider irgendwelche Erkenntnisse vortragen. Ich komme zu den Fakten aus Ihrem Antrag. Erstens. Ja, die Leistungen der Schülerinnen und Schüler sind gesunken. Das ist zuletzt durch die PISA-Studie aus dem Jahr 2022 dargelegt worden. Die Werte waren die niedrigsten seit Beginn der Messung. Die Ursachen dafür sind vielfältig: die Pandemie, soziale Ungleichheit, internationale Trends. Ich schließe mich hierzu den Interpretationen der OECD und der KMK an. Wer aber daraus aber den monokausalen Zusammenhang „Migration gleich Leistungsabsturz“ bastelt, verdreht die Fakten und instrumentalisiert die Studien. Sie schüren einfach nur Ressentiments. (Beifall von der SPD, der FDP und Martin Sträßer [CDU]) Zweitens. Die IQB-Befunde gelten bundesweit und nicht nur in NRW aufgrund von Mehrsprachigkeit. Die Rückgänge betreffen alle Bundesländer, und Diversität ist nicht die Ursache dafür. Wer das behauptet, missbraucht Monitoringdaten für Polemik. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Drittens. Ihre vorgeschlagenen Willkommensklassen zeigen deutlich: Integration schlägt Segregation. Studien zeigen, dass Wartezeiten und Parallelsysteme die Deutschkompetenzen verschlechtern. In erfolgreichen Modellen wird zügig in altersgerechte Klassen integriert und Förderung eng mit dem Regelunterricht verzahnt. Das bedeutet im Klartext: Separation bremst und Integration nicht. Ich frage mich, wo Sie eigentlich unterwegs sind. In meinem Wahlkreis gibt es gute Go-In-Klassen; ich sehe bei mir zu Hause in Kamen die Erfolge und bewerte das deshalb deutlich anders. Viertens. Mehrsprachigkeit ist ein Schatz und kein Feindbild. Wird Deutsch konsequent als Bildungssprache aufgebaut und werden Familiensprachen didaktisch einbezogen, stärkt das die Lesekompetenz, fachliches Lernen und metasprachliche Fähigkeiten. Das ist kein Entweder-oder – das ist widerlegt –, sondern ein Sowohl-als-auch. Das wirkt, und das bestätigen zum Beispiel die aktuelle Studie des Mercator-Instituts oder die Robert Bosch Stiftung. Fünftens. Würde man Ihrem Antrag folgen, verschärfte man den Lehrermangel. Schon 2022 fehlten rund 8.000 Lehrkräfte; in 2025 waren 8.800 Stellen unbesetzt. Wer Parallelklassen aufbauen will, braucht Personal, und dieses gibt es nicht. Was Sie hier vorgelegt haben, entspricht kompletter Realitätsverweigerung und ist keine Lösung. (Beifall von der SPD und Franziska Müller- Rech [FDP]) 28.01.2026 Sechstens. Ihre Ethik und Ihr Weltbild erzeugen einfach nur Angst statt Verantwortung. Die AfD schürt Angst, spaltet und bietet untaugliche Scheinlösungen. Wer Kinder nach Herkunft sortiert, nimmt ihnen wertvolle Lernzeit, die Alltagssprache, das Selbstvertrauen. Die Leistungen werden dann schlechter und nicht besser. Ich stehe klar für die Position der SPD-Fraktion: Wir wollen früher ansetzen und verbindlich fördern. Wir fordern dafür schon lange landeseinheitliche Sprachstandserhebung. (Markus Wagner [AfD]: Deswegen werden die Bildungsergebnisse auch immer schlechter!) Dann würden die Kinder anhand ihrer Potenziale, anhand dessen, was sie mitbringen, gefördert, und das alltagsintegriert. Zweitens fordern wir Integration vor Separation, und das mit Deutsch als Zweitsprachenunterricht. Drittens fordern wir die Stärkung alltagsintegrierter Sprachbildung. Das haben wir hier häufig genug vorgelegt. Viertens fordern wir Qualitätssicherung, auch durch Personalgewinnung, sowie fünftens Monitoring und Transparenz. Wir orientieren uns an Studiendaten, also an dem, was wissenschaftlich belegt ist, und nicht an irgendeiner Ideologie. Sechstens möchten wir keine Politik, die Angst schürt und unsere Gesellschaft spaltet. (Beifall von der SPD) Kinder sind keine Schachfiguren unserer Weltanschauung. Sie haben Anspruch auf wissenschaftsbasierte und menschenwürdige Bildung. Das bietet die AfD nicht. Wer Bildung ernst nimmt, stärkt die deutsche Sprache, integriert und setzt auf eine gute Bildungspolitik, die der Menschenwürde entspricht. Wir lehnen diesen Antrag daher entschieden ab. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun der Kollege Dennis Sonne das Wort.
Dennis Sonne GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ich trage diesen Redebeitrag in Vertretung der Kollegin Lena Zingsheim-Zobel vor. Ich denke, dass wir alle einen Platz in unserer Gesellschaft einnehmen wollen. Wir alle wollen akzeptiert werden und miteinander leben. Deshalb ist es wichtig, dass wir aufeinander achten und jedem Menschen die Chance geben, einen Platz in unserer Gesellschaft einzunehmen. Niemand möchte in einer Position sein, in der sich Menschen gegen einen stellen, in der man aufgrund seiner Herkunft nicht akzeptiert wird. Ausgrenzung diskriminiert Menschen nicht nur, sondern demotiviert sie auch. Landtag Das sieht die AfD wohl anders. Formulierungen wie „schädliche Diversitätsideologien“ geben einen ersten Vorgeschmack auf den Inhalt Ihres Antrags. Die einwandfreie Beherrschung der deutschen Sprache wird als wichtigster Aspekt der Bildung dargestellt. Natürlich ist Sprache wichtig, denn sie ermöglicht Austausch, Teilhabe und Zukunftschancen. (Dr. Christian Blex [AfD]: Grundvorausset- zung!) – Hören Sie zu, Herr Kollege, (Dr. Christian Blex [AfD]: Grundvorausset- zung!) dann lernen Sie noch was. Jedoch bedeutet Bildung noch viel mehr. (Dr. Christian Blex [AfD]: Lesekompetenz!) Wenn Schüler*innen die Schule abschließen, sollten sie gelernt haben, wie man in unserer Gesellschaft zurechtkommt, wie man sich mit anderen austauscht und wie man auf andere achtet. (Dr. Christian Blex [AfD]: Auf Deutsch!) Der Wunsch, Schüler*innen nach ihren Deutschkenntnissen zu trennen, widerspricht dem. Die AfD-Fraktion spricht in ihrem Antrag von der Förderung von Parallelgesellschaften durch die Vernachlässigung der deutschen Sprache. Sehen Sie nicht, dass die andauernde Spaltung der Kinder und Jugendlichen der wahre Grund für die Bildung von Parallelgesellschaften ist? Kinder mit Migrationshintergrund werden in Ihrem Antrag pauschal als Problem dargestellt. (Dr. Christian Blex [AfD]: Meine Kinder haben auch einen! Was ein dummes Zeug! – Silvia Gosewinkel [SPD]: Noch schlimmer! – Zurufe von der CDU und den GRÜNEN) Das ist nicht nur unfair, es ist falsch, genauso wie Ihre Kommentare von der rechten Bank. (Beifall von den GRÜNEN, der SPD und Matthias Kerkhoff [CDU]) Viele dieser Kinder sind mehrsprachig, bereichern den Unterricht und bringen neue Perspektiven in unsere Gesellschaft ein. Vielfalt ist keine Schwäche; sie ist eine Stärke, wenn wir richtig mit ihr umgehen. Die ABC-Klassen können uns dabei helfen. Sprachförderung vor der Einschulung ermöglicht Kindern einen erfolgreichen Schulstart unabhängig vom Elternhaus. Dabei werden nicht nur Kinder mit Migrationshintergrund, sondern alle, die Unterstützung benötigen, gefördert. Ja, Sie haben richtig gehört: Nicht nur Kinder mit Migrationshintergrund benötigen Unterstützung. Laut 28.01.2026 IT.NRW sprechen Stand 2024 nur 18,4 % der Schüler*innen in NRW zu Hause kein Deutsch. Und Achtung: Hier wird sogar nur auf den Anteil der Kinder mit Migrationsgeschichte geschaut. Jedoch wird bei 30 % der angehenden Schüler*innen insgesamt in NRW bei der Schulanmeldung ein zusätzlicher Bedarf an Sprachförderung festgestellt. Wer eins und eins zusammenzählen kann, merkt, dass dementsprechend auch eine Vielzahl von Kindern trotz deutschsprachiger Erziehung einen Anspruch auf Förderung haben sollte. Aus diesem Grund halten wir es für richtig … (Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) – Mit Statistiken und Wissenschaft haben Sie es auch nicht so. (Dr. Christian Blex [AfD]: Als Mathematiker kenne ich mich da aus!) Das machen Sie immer wieder deutlich. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU und der SPD – Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) Aus diesem Grund halten wir es für richtig, dass wir die ABC-Klassen in unsere Bildungslandschaft integrieren und dafür auch Ressourcen investieren. Die ABC-Klassen können die Grundlage für ein gerechtes Bildungssystem sein. Das heißt in Ihren Worten: Parallelgesellschaften werden verhindert. Ich hoffe – auch wenn mein Wunsch wahrscheinlich unerfüllt bleibt –, dass Sie verstehen, dass Ihr Vorschlag genau das Gegenteil von dem bewirkt, was Sie in Ihrem Antrag als Ihr vermeintliches Ziel deklarieren. Ich hoffe, dass Sie einsehen, wie sinnvoll eine vielfältige Gesellschaft ist und wie sehr Sie die Umsetzung einer solchen blockieren. Ehrlicherweise aber glaube ich, dass Ihr eigentliches Ziel die Schaffung von Parallelgesellschaften ist. Dieser Antrag wäre ein kleiner Schritt dahin. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. – Danke sehr. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun die Kollegin Franziska Müller-Rech das Wort. Bitte sehr.
Franziska Müller-Rech FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Drittel aller Schulanfänger kann leider nicht richtig Deutsch. Es ist so schlimm, dass sie dem Unterricht nicht ordentlich folgen können. Das ist ein echter Skandal, denn damit vergeben wir Bildungschancen en masse. Landtag Wir wollen ein Land sein, in dem jeder sein Leben selbst in die Hand nehmen und sich seine Träume erfüllen kann: etwas werden können, einen tollen Beruf ergreifen oder einfach sein persönliches Glück finden. Damit das klappt, muss jedes Kind faire Chancen haben, dass seine Talente und Begabungen erkannt und gefördert werden. Die Voraussetzung für all das ist aber, dass jeder Deutsch kann, sonst geht es nicht; sonst hat man keine faire Chance in diesem Land. Wir müssen dafür sorgen, dass jeder Deutsch kann, wenn wir es mit dem Aufstiegsversprechen wirklich ernst meinen und damit wirklich jeder den Aufstieg erreichen kann. Für uns ist egal, woher ein Kind kommt, wie es heißt, welche Sprache zu Hause gesprochen wird. Für uns ist wichtig, was man will, wohin man will und ob man bereit ist, sich dafür anzustrengen und dafür Verantwortung zu tragen. Darauf kommt es in diesem Land doch eigentlich an, liebe Kolleginnen und Kollegen. Erlauben Sie mir einen kleinen Einschub. Herr Dr. Beucker von der AfD hat der SPD heute eine Todsünde vorgeworfen. Ich muss sagen: Jeder Antrag der AfD fühlt sich wie eine Todsünde an. (Beifall von der FDP, der SPD und Annika Fohn [CDU]) Und wenn wir schon biblisch werden, möchte ich den Kollegen der AfD die Bergpredigt empfehlen. Im Matthäusevangelium, Kapitel 5 erklärt Jesus, wie das Prinzip „Nächstenliebe“ funktioniert – ein kleiner Lektürehinweis. (Beifall von der FDP und der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich muss mich übrigens bei meiner Religionslehrerin entschuldigen. Ich habe ihr immer wieder vorgeworfen, dass ich das im Leben nie wieder brauchen werde. So kann es kommen. (Dilek Engin [SPD]: Siehste mal! Jetzt brauchst du es umso mehr! – Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) – Keine Sorge, Herr Dr. Blex, ich komme zurück zum Antrag. (Dr. Christian Blex [AfD]: Sure 4:34!) Der AfD ist nicht egal, woher ein Kind kommt. Die AfD legt heute einen Antrag vor, in dem es erstrangig darum geht, wie man fremdsprachige Kinder so schnell wie möglich wieder loswerden kann. Diese Kinder sind für die AfD ein Störfaktor, der beseitigt werden muss. Es fallen Begriffe wie „unkontrollierte Massenmigration“, „schädliche Diversitätsprojekte“ und „Hyperheterogenisierung“. Die Voraussetzung dafür, dass ein Antrag der AfD hier sachlich beraten werden kann, ist auch, dass Sie sich an sachliche Prinzipien halten und nicht mit solchen Sätzen um sich werfen. Schaurig ist auch folgender Satz: 28.01.2026 „Zuwanderer, deren Rückführung in ihre Heimatländer nicht in absehbarer Zeit umsetzbar ist, müssen die deutsche Sprache in ausreichendem Maße beherrschen.“ Das ist keine Analyse, sondern pure Ideologie und Aufladung. Sie teilen Kinder danach ein, wie schnell man sie wieder in ihre Heimatländer zurückführen kann. Aber für uns muss doch feststehen: Kinder können nichts für ihre Herkunft. Sie haben sich ihre Herausforderungen nicht ausgesucht. Übrigens ist das Reduzieren auf eine nicht deutsche Familiensprache auch falsch. Herr Dr. Blex, Sie haben gesagt: Denken Sie an die deutschen Kinder. – Ja, wir denken mit Sprachfördermaßnahmen auch an die deutschen Kinder. Es gibt leider genug Kinder, die zu Hause zwar Deutsch sprechen, aber selbst Sprachdefizite haben, weil es leider immer mehr Eltern gibt, die sich einen feuchten Kehricht um ihre Kinder kümmern und sie nicht fördern. Auch diese Kinder lassen wir nicht zurück; auch diesen Kindern werden wir mit einer angemessenen Sprachförderung helfen. Das ist für uns völlig klar. Individuelle Förderung hat nichts mit der Herkunft zu tun. Deutsch ist der Schlüssel zur Bildung. Wer im Deutschen nicht fit ist, braucht Förderung und Unterstützung, aber auch Zeit und Empathie, und er braucht Struktur – früh, verbindlich und für alle. Die ABC-Klassen der Landesregierung bedeuten einen Schritt in die richtige Richtung, werfen aber noch viel zu viele Fragen auf. Dem widmen wir uns aber an anderer Stelle. Sie steigen in diesen Antrag polemisch und reißerisch ein und enden damit, dass Sie sich in den Spiegelstrichen 4 und 5 im Forderungsteil selbst widersprechen. Auch da empfehle ich noch einmal die Lektüre. Man kann es nur immer wieder auf das Prinzip „AfD“ zurückführen: großer Kehlkopf, kleines Herz. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die AfD will nicht Chancen für alle Kinder, sondern nur für die Kinder, die so richtig deutsch sind. Alle anderen Kinder sollen doch in Ihren Augen nur bis zur Abschiebung verwahrt werden. Wir sind der Gegenentwurf. Wir wollen Aufstiegschancen für alle Kinder. Wir wollen, dass es sich lohnt, sich anzustrengen, sich in diese Gesellschaft einzubringen, sein Leben selbst in die Hand zu nehmen. (Dr. Christian Blex [AfD]: 4 %!) Dass du etwas werden kannst, wenn du Deutsch kannst, dich reinhängst und etwas erreichen willst, ist doch genau das, worauf es ankommt. Dafür zählt nicht, woher man kommt, sondern wohin man will. Deshalb lehnen wir diesen Antrag auch ab. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP, der CDU und der SPD) Landtag
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Ministerin Dorothee Feller das Wort. Bitte sehr.
Dorothee Feller
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Was im vorliegenden Antrag als Förderung verkauft wird, ist in Wahrheit Ausgrenzung, und Ausgrenzung führt nicht zu einer besseren Integration, sondern zu weniger Teilhabe. Denn schulische Integration heißt nicht nur, eine Sprache zu beherrschen. Schulische Integration bedeutet, Teil einer Gesellschaft zu sein. Schon jetzt werden neu zugewanderte Kinder und Jugendliche intensiv gefördert, mit dem Ziel, die Bildungssprache Deutsch zu erlernen. In welcher Form diese Förderung stattfindet, richtet sich unter anderem nach dem Alter der Kinder, den Vorkenntnissen, die sie mitbringen, und dem Konzept der Schule. Dabei haben die Schulen verschiedene Möglichkeiten, um den Kindern und Jugendlichen die deutsche Sprache zu vermitteln. Option 1: Die zugewanderten Kinder und Jugendlichen nehmen vollständig am Unterricht einer Regelklasse teil. Diese Möglichkeit wird besonders von den Grundschulen genutzt. Denn hier lernen alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam das Lesen und Schreiben. Option 2: Die neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen erhalten die Deutschförderung in einer eigenen Lerngruppe und besuchen in der übrigen Zeit den Unterricht einer Regelklasse. In beiden Modellen können die Kinder und Jugendlichen als Teil einer Klassengemeinschaft die neue Sprache täglich im direkten Austausch mit ihren Mitschülerinnen und Mitschülern erleben und ausprobieren. Das fördert neben dem Wortschatz und der Grammatik auch das Sprachgefühl, die Aussprache und die sprachliche Sicherheit. Gleichzeitig erleben sie Zugehörigkeit, Freundschaft und Anerkennung. Nicht nur zugewanderte Schülerinnen und Schüler profitieren von dem Austausch. Der gemeinsame Unterricht vermittelt soziale Kompetenzen, Toleranz und gegenseitigen Respekt, also Fähigkeiten, die für die Zukunft aller jungen Menschen und für das Zusammenleben in einer pluralen Gesellschaft unverzichtbar sind. Option 3: Die neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen besuchen ausschließlich eine eigene Lerngruppe. Das ist tendenziell häufiger bei älteren Schülerinnen und Schülern der Fall. Auch hier stellen Kontakte zu Mitschülerinnen und Mitschülern beispielsweise bei schulischen Veranstaltungen, Ausflügen, Patenschaften oder Schulfesten die soziale Integration in die Schulgemeinschaft sicher. 28.01.2026 Sollte die Deutschförderung aufgrund von räumlichen Engpässen außerhalb des Schulgebäudes stattfinden, ist es Voraussetzung, dass regelmäßige Begegnungen mit den anderen Schülerinnen und Schülern der Schule durch ein pädagogisches Konzept gewährleistet werden. Erst wenn die Kinder und Jugendlichen hinreichende Kenntnisse auf dem Sprachniveau B1 haben, werden sie einem Bildungsgang zugeordnet, der zu ihren Fähigkeiten passt. Sie sehen, dass gezielte Deutschförderung von zugewanderten Kindern und Jugendlichen bereits fester Bestandteil unseres Bildungssystems ist. Dabei denken wir – ganz im Gegensatz zum vorliegenden Antrag – sehr bewusst die sprachliche Förderung und die Integration der zugewanderten Kinder in die Schulgemeinschaft zusammen. Vor diesem Hintergrund ist auch der Verweis auf die ABC-Klassen verfehlt. Denn die ABC-Klassen haben das Ziel, beim Schulstart für alle Kinder möglichst vergleichbare Voraussetzungen zu schaffen. Das gilt ausdrücklich für alle Kinder, unabhängig von ihrer Herkunft. Denn Defizite bei den Vorläuferkompetenzen sind kein migrationsspezifisches Problem. Vielmehr gibt es auch viele Kinder, die in deutschsprachigen Familien aufwachsen und trotzdem nicht die erforderlichen Vorläuferkompetenzen mitbringen, die sie für einen erfolgreichen Schulstart benötigen. Demgegenüber steht bei der Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen verschiedener Altersstufen neben der Sprachförderung auch die soziale Komponente der Eingliederung in die Schulgemeinschaft im Vordergrund. Diese beiden Elemente werden in unserem Schulsystem Nordrhein-Westfalen auch weiterhin eine wichtige Einheit bilden. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit kommen wir zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/17452 beantragt. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die Fraktion der AfD. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Somit ist dieser Antrag Drucksache 18/17452 abgelehnt. Wir kommen zu: 6 Sechstes Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/16225 – Neudruck Landtag Beschlussempfehlung des Innenausschusses Drucksache 18/17492 – Neudruck zweite Lesung Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/17568 Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der CDU hat Herr Kollege Dr. Jörg Geerlings das Wort. Bitte sehr.
Dr. Jörg Geerlings CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes. Es handelt sich dabei um eine notwendige und sachgerechte Anpassung unseres Wahlrechts, die der Fortentwicklung des Bundeswahlrechts, der aktuellen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung sowie den praktischen Erfahrungen aus vergangenen Wahlen Rechnung trägt. Wahlrecht ist kein statisches Regelwerk. Es muss regelmäßig überprüft und, wo erforderlich, fortgeschrieben werden, um den verfassungsrechtlichen Anforderungen an Gleichheit, Transparenz und Praktikabilität gerecht zu werden. Genau diesem Anspruch folgt der vorliegende Gesetzentwurf. Zentral ist dabei zunächst die Vereinheitlichung der Abweichungstoleranzen bei der Einteilung der Wahlkreise. Während bislang unterschiedliche Obergrenzen im Landes-, Bundes- und Kommunalrecht galten, wird nunmehr im Einklang mit der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs von Nordrhein-Westfalen eine einheitliche Abweichungsobergrenze von 25 % eingeführt. Dies schafft Klarheit, erhöht die Rechtssicherheit und trägt zugleich zu einer besseren Kontinuität der Wahlkreiszuschnitte bei, ohne den verfassungsrechtlich eröffneten Spielraum zu überschreiten. Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Anpassung der Fristen für die Einreichung von Wahlvorschlägen. Die Vorverlegung des Stichtags auf den 69. Tag vor der Wahl ermöglicht es, den Zeitraum für die Bearbeitung von Briefwahlanträgen zu verlängern. Angesichts der stetig wachsenden Bedeutung der Briefwahl ist dies ein sachgerechter Schritt, der zu einem reibungslosen Ablauf der Wahlorganisation beiträgt und die Teilhabe der Wahlberechtigten stärkt. Besonders hervorzuheben ist zudem die Neuregelung der Anforderungen an Unterstützungsunterschriften. Die Anhebung der erforderlichen Unterschriften – Zahlen für neue Parteien, Wählergruppen 28.01.2026 und Einzelbewerber – dient einem legitimen Ziel: der Sicherstellung eines Mindestmaßes an Rückhalt in der Wahlbevölkerung. Damit wird der Gefahr einer übermäßigen Zersplitterung der Stimmabgabe entgegengewirkt und die Legitimation der gewählten Parlamente gestärkt. Ergänzt wird der Gesetzentwurf schließlich durch eine appellative Regelung, die Parteien und Wählergruppen anhält, bei der Aufstellung ihrer Wahlvorschläge die Geschlechterparität anzustreben. Dieser Ansatz wahrt die verfassungsrechtlich gebotene Freiheit der Parteien und setzt zugleich ein klares politisches Signal für mehr Ausgewogenheit und Repräsentanz. Die Landesregierung hat mit dem Gesetzentwurf eine ausgewogene, verfassungsfeste und praxisnahe Lösung vorgelegt. Für diese sorgfältige Vorarbeit möchte ich ausdrücklich danken. Auch die Beratung im Innenausschuss hat gezeigt, dass die vorgeschlagenen Änderungen sachlich geboten und gut begründet sind. Die CDU-Fraktion wird dem Gesetzentwurf daher zustimmen. Er stärkt die Integrität unseres Wahlrechts, erhöht seine Praktikabilität und leistet einen wichtigen Beitrag zur Stabilität unserer demokratischen Verfahren. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun die Kollegin Elisabeth Müller-Witt das Wort. Bitte sehr.
Elisabeth Müller-Witt SPD
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Mit den vorliegenden Anpassungen des Landeswahlgesetzes werden mehrere strukturelle und organisatorische Voraussetzungen an die Realität angepasst. Der aber wohl schönste Aspekt der heutigen Beratung der Änderung des Landeswahlgesetzes ist die einfachgesetzliche Ausgestaltung der Absenkung des Wahlalters auf 16. Hierüber freuen sich meine Fraktion und ich ganz besonders, denn dies ist Ausdruck des jahrelangen Einsatzes meiner aktuellen und ehemaligen Abgeordnetenkollegen und -kolleginnen für mehr Beteiligung, für Selbstwirksamkeit und für die Anerkennung der Verstandesreife von Jugendlichen unter 18 Jahren. Mit der bereits beschlossenen Verfassungsänderung des Artikels 31 der Landesverfassung von Nordrhein-Westfalen wird jungen Menschen eine frühere Beteiligung am demokratischen Prozess ermöglicht. Viele politische Entscheidungen betreffen unmittelbar ihren Alltag, besonders auf kommunaler und Landesebene. Die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen zudem: Wenn frühe politische Bildung durch tatsächliche Teilhabe ergänzt wird, erfährt diese Teilhabe auf Dauer eine höhere Wertschätzung. Diese Landtag Änderung im Landeswahlgesetz ist also notwendig und folgerichtig. Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Neuordnung der Wahlkreise. Durch angepasste Abweichungsgrenzen können Wahlkreise künftig leichter zusammenhängend gestaltet werden. Deshalb ist die Anhebung der Abweichungsobergrenzen auf 25 % in Ausnahmefällen bei den sehr unterschiedlichen Gegebenheiten in Nordrhein-Westfalen durchaus vertretbar. Selbst wenn hier abschließend nicht der Rat aller Sachverständigen anschlussfähig war, orientieren sich die Regelungen des vorliegenden Gesetzentwurfes damit stärker an den unterschiedlichen räumlichen Gegebenheiten und schaffen darüber hinaus eine einheitliche Grundlage im Landes- und Kommunalwahlrecht. Neuen Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine stärkere Legitimierung ermöglicht. Die bisherige sehr niedrige Zahl der Unterstützerunterschriften wird nun verdoppelt. Diese höheren Anforderungen an Unterstützungsunterschriften sollen sicherstellen, dass Wahlvorschläge über einen nachweisbaren Rückhalt verfügen. Ziel ist die verlässliche und transparente Ausgangslage für alle Beteiligten. Dies kann zum Schutz vor Zersplitterung der Parteienlandschaft führen, und daran sollte uns allen gelegen sein. Auch das Thema der Geschlechterparität erfährt im Gesetz erstmalig eine Anerkennung. Da Frauen weiterhin deutlich seltener nominiert werden, enthält das Gesetz künftig den ausdrücklichen Hinweis, bei der Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten auf eine ausgewogene Repräsentanz zu achten. Die momentan 35,4 % weiblichen Abgeordneten im nordrhein-westfälischen Parlament spiegeln nicht das Geschlechterverhältnis unseres Landes wider. Deshalb ist dieser Appell wichtig, und er ist gleichzeitig verfassungsgemäß, denn er ist Ausdruck von Repräsentation in unserer Gesellschaft. Schließlich werden organisatorische Verfahren an das Wahlverhalten angepasst. Der wachsende Anteil der Briefwahl macht frühere Fristen notwendig, damit Stimmzettel rechtzeitig gedruckt und Wahlunterlagen pünktlich bereitgestellt werden können. Gleiches gilt für die Vorverlegung mehrerer weiterer Stichtage. Mit dem vorliegenden Landeswahlgesetz machen wir also einen bedeutenden Schritt nach vorn; deshalb stimmen wir dem Gesetzentwurf zu. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun der Kollege Mostofizadeh das Wort. Bitte sehr. 28.01.2026
Mehrdad Mostofizadeh GRÜNE
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, zum Landeswahlgesetz sprechen zu dürfen, weil es die Spielregeln für demokratische Wahlen festlegt. Ich glaube, der Satz hätte vor zehn Jahren niemanden vom Hocker gehauen und sollte auch heute eigentlich niemanden vom Hocker hauen. Es ist mir an der Stelle aber schon ein Bedürfnis zu sagen: Es freut mich sehr, dass die demokratischen Fraktionen im Landtag mit aller Sorgfalt die Spielregeln geprüft haben und zu einer relativ einvernehmlichen Lösung gekommen sind. Das mag sich alles sehr technisch anhören, aber es ist die Grundlage dafür, dass in diesem Land Nordrhein-Westfalen demokratisch abgestimmt wird, alle Parteien faire Regeln haben, Zugänge – Frau Kollegin Müller-Witt hat es eben geschildert – eben über die entsprechende Zahl an Unterschriften erfolgen, die auch erreichbar ist, wenn man eine gewisse Relevanz erreicht. Es ist mir ein großes Anliegen, das noch einmal deutlich zu machen: Ich bin froh, in einem Land zu leben, das demokratisch aufgestellt ist und nach demokratischen, fairen Spielregeln abläuft. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Zwei Punkte möchte ich ansprechen; das ist selbstverständlich die Folge der gemeinsamen Beschlussfassung hier im Landtag. In der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalens steht seit Neuestem – darüber sind wir sehr froh –, dass Menschen, die 16 Jahre alt geworden sind, bei der Wahl abstimmen dürfen. Das passive Wahlrecht ist weiterhin bei 18 Jahren; darauf haben wir uns geeinigt. Das vollzieht das Landeswahlgesetz nach. Frau Kollegin Müller-Witt hat das eben auch schon dargestellt. Ich möchte einen Gedanken hinzufügen, weil immer so getan wird, als ob das Wahlrecht ein Recht sei, das man zugestehen könnte. Die Verfassungsgerichte urteilen genau andersherum. Die sagen, der Wahlgesetzgeber muss von seiner Seite aus schildern, warum Menschen von der Wahl ausgeschlossen werden. Wir müssen also darlegen, warum Menschen, die jünger als 18 sind, nicht an der Wahl teilnehmen können; denn es ist ein ureigenes Recht eines jeden Bürgers, einer jeden Bürgerin eines Landes, an der Wahl teilzunehmen. Das haben wir auch dokumentiert, und ich schließe mich vollumfänglich den Gedanken an. Wir sind der festen Überzeugung, dass 16-Jährige sehr wohl entscheidungsfähig sind und mündig sind, an dieser Wahl teilzunehmen. Das möchte ich an dieser Stelle noch einmal sagen. Ich habe das in den Ausschüssen miterlebt. Zumindest war ich bei der Beratung im Hauptausschuss. Eine Argumentation, wie sie gleich von rechter Seite vorgetragen wird: „Die sind nicht entscheidungsfähig, aber durch unsere TikTok-Kampagnen haben wir dafür gesorgt, dass sie doch uns wählen“, ist doch kein Landtag Umgang mit Menschen. Das ist doch kein Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern. Das ist doch kein Stimmvieh. Das ist doch genau das Gegenteil dessen, was da immer vorgeworfen wird. Wir haben Respekt vor den Menschen in diesem Lande zu zeigen und in anderer Art und Weise damit umzugehen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU, der SPD und der FDP) Ein weiterer Punkt, der auch schon angesprochen worden ist, ist das Stichwort „Parität“. Ja, wir gestehen zu: Es ist ein Appell, der dort ins Landeswahlgesetz kommt. Wir haben uns den Kopf auch schon an anderer Stelle zerbrochen, wie man da vielleicht besser werden kann und noch weiter gehen kann. Ich möchte aber an dieser Stelle – das tue ich eigentlich selten – der Stellungnahme eines Sachverständigen widersprechen. Ich finde es nicht nutzlos, dass es dort drinsteht; denn wir haben auch bei Aufsichtsräten oder anderen Gremien gesehen, dass es sehr wohl Wirkung erzeugt, wenn entsprechende Vorgaben gemacht werden, auch wenn wir sie nicht unmittelbar juristisch durchsetzen können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es sollte wirklich eine Zielbestimmung sein, die anzustreben ist. Wir als Parteien können uns natürlich jeder für sich fragen, wie wir die Teilhabe verstärken können. Da stimme ich dem Sachverständigen wieder zu: Ja, oftmals ist es die Art und Weise, wie wir Politik machen und wie Abstimmungsvorgänge in Parteien gestaltet sind, der Grund, warum sich Frauen vielleicht nicht in der Weise angesprochen fühlen. Aber dann sollte uns das doch zu denken geben und dazu anregen, darüber nachzudenken, die Parität zu stärken; denn die Mehrheit der Deutschen sind Frauen und nicht Männer, und die sollten eben auch entsprechend repräsentiert werden. Ich bin sehr froh, dass wir in aller Sachlichkeit über diese Punkte diskutiert haben, und freue mich über die Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU und der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun der Kollege Marcel Hafke das Wort. Bitte sehr.
Marcel Hafke FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf ist im Kern eine regelmäßige Fortentwicklung des Landeswahlrechts: mehr Vereinheitlichung, mehr Aktualität, mehr Handhabbarkeit. Das ist grundsätzlich erst einmal richtig. Das Wahlrecht muss funktionieren: am Wahltag, bei der Briefwahl und in den Kommunen, die es umsetzen müssen. 28.01.2026 Nun ein paar Sätze zu den praktischen Anpassungen. Die Vorverlegung wichtiger Fristen, etwa die Einreichung von Wahlvorschlägen vom 59. auf den 69. Tag, kann den Ablauf entzerren: früher Stimmzetteldruck, mehr Prüfzeit, weniger Hektik bei der Briefwahl. Ebenso ist eine leichte Stärkung der Wahlvorstände durch einen zusätzlichen Beisitzer eine nachvollziehbare Entlastung. Auch redaktionelle Bereinigungen gehören dazu. Auch die Anpassung bei den Wahlkreisen, nämlich die Abweichungsobergrenze von 20 auf 25 % zu erhöhen, kann man vertreten, wenn klar bleibt, dass das ein begründeter Ausnahmespielraum zur Stabilität und nicht der neue Normzustand ist. Hier ist im Ergebnis Transparenz entscheidend, Herr Minister. Bei den Unterstützungsunterschriften gilt: Ja, die Hürden steigen von 100 auf 200 im Wahlkreis und von 1.000 auf 2.000 bei der Landesliste. Das greift in die Chancengerechtigkeit ein, ist aber durch die neue Ausnahme für Parteien mit über 1 % bei der letzten Wahl zumindest teilweise abgefedert. Ein Punkt, den wir ausdrücklich unterstützen, ist die Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre. Das ist kein Bonus für Jugendliche, sondern eine Anerkennung der Realität. Viele junge Menschen übernehmen mit 16 bereits Verantwortung in Ausbildung, im Nebenjob, im Ehrenamt, im Verein und in Jugendverbänden. Wer früh Verantwortung in der Gesellschaft trägt, der sollte auch mitgestalten können und dann auch entsprechend mitentscheiden dürfen. (Beifall von der FDP) Deshalb ist es richtig, dass der Landesgesetzgeber die verfassungsrechtlichen Änderungen vorbereitet und damit einen Schritt hin zu mehr Teilhabe und mehr demokratischer Bindung junger Menschen geht. Der Knackpunkt bleibt jedoch für uns die Appellklausel zur Geschlechterparität. Das möchte ich in der Deutlichkeit noch einmal ansprechen. Wir teilen das Ziel, dass mehr Frauen in Verantwortung müssen und auch in Parlamente kommen sollen. Aber, Herr Kollege, in einem Wahlgesetz muss rechtlich klar und sauber formuliert sein. Es regelt Voraussetzungen, Verfahren und Rechtsfolgen. Es ist nicht dafür da, politische Zielvorstellungen als Appell in ein Gesetz zu gießen – zumal ohne Rechtswirkung. Das ist nämlich nicht nur systematisch schief, sondern öffnet auch Tür und Tor für Auslegungsdebatten. Was steht im Gesetz und warum, wenn es gerade keine Rechtsfolge hat? Hinzu kommt, dass die handwerkliche Umsetzung über Verweise im Bereich der Landeslisten unglücklich gelöst ist und eher zusätzliche Unklarheit produziert, statt Klarheit zu schaffen. Deswegen wäre es eigentlich richtig, das hier wieder geradezurücken und diesen Punkt zu streichen. Landtag Wir kommen zu einer anderen Auffassung und Bewertung. Wir sehen im Entwurf sinnvolle technische Anpassungen. Gerade wegen der Appellklausel in dem Wahlgesetz halten wir den Weg für falsch und werden deswegen nicht zustimmen, sondern uns enthalten, nicht, weil wir eine Modernisierung blockieren wollen, sondern weil wir ein Wahlgesetz wollen, in dem präzise Regelungen stehen und keine politischen Appelle. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun Herr Wagner das Wort. Bitte sehr.
Markus Wagner AfD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung und die alten Parteien wollen ein neues Wahlgesetz beschließen. Das ist das Wesen, das ist die Grundlage der Demokratie. Da gerade die Schwarzen, Grünen und Roten so gerne von „unserer“ Demokratie schwadronieren, hofft man natürlich auf mehr Demokratie. Doch bekommen wir die? Schauen wir einmal nach. Wie werden zum Beispiel die kleinen Parteien behandelt? Wie ernst werden Bürger genommen, die eine andere Partei, also vielleicht eine ganz neue oder nicht etablierte Partei, wählen möchten? Die Neufassung des Gesetzes sieht vor, dass die Hürden für diese Parteien erhöht werden. Das Anfordernis, also die Unterstützungsunterschriften, die gesammelt werden müssen, wird verdoppelt. Also weniger statt mehr Demokratie. Als AfD lehnen wir das ab. Wir haben keine Angst davor, dass auch andere Parteien antreten können. Wir wollen nicht unsere Demokratie für wenige abschotten, sondern wir wollen mehr Demokratie für alle. Der nächste Punkt: Sie haben in der Schule gelernt: One man, one vote; jede Stimme ist gleich viel wert. – Auch da haben die alten Parteien andere Pläne. Die Wahlkreise können mal so eben um 25 % in ihrer Größe differieren. Das heißt: Die jeweils gewählten Abgeordneten haben ganz unterschiedlich viele Wähler, aber trotzdem jeweils nur einen Sitz. Auch hier bedeutet unsere Demokratie also weniger Demokratie. Wir kennen das schon aus dem EU-Parlament. In Malta reichen 90.000 Wähler für einen Abgeordneten; in Deutschland muss er knapp 900.000 vertreten. Auch das stört die alten Parteien nicht, aber jeden Demokratietheorieexperten, jeden gerecht denkenden Menschen und daher eben auch uns als AfD. Und Quoten! Quoten für Frauen und Männer werden gefordert. Nicht die Bürger in den Parteien sollen frei wählen und ihre Kandidaten aufstellen und dabei auf Kompetenz, Qualität und Leistung schauen, sondern 28.01.2026 der Gesetzgeber empfiehlt, das nach Geschlecht zu sortieren. Das ist die typische Bevormundung, die wir von den Gouvernanten der alten Parteien kennen: sich überall einzumischen, wo der Staat nichts zu suchen hat, aber gleichzeitig die Kernaufgaben wie die innere Sicherheit, eine funktionierende Armee, gute Bildung und Infrastruktur nicht zu gewährleisten. Es ist das sich von uns unterscheidende Weltbild, welches sich hier offenbart. Mir persönlich ist es vollkommen egal, ob eine Partei nur Junge, nur Alte oder nur Menschen mit grünen Haaren aufstellt. Genauso egal ist mir, ob sie mehr Männer oder Frauen aufstellt. Es ist die Freiheit der Parteien. Und es ist am Ende die Freiheit der Wähler, das zu beurteilen. Sie wählen die Parteien samt ihrer Kandidaten – oder eben nicht. In der Wirtschaft würde man sagen: Der Markt regelt das. Wir als AfD haben deshalb diese Quotenregel als Mussvorschrift in Brandenburg und Thüringen erfolgreich vor den Gerichten zu Fall gebracht. Die Quotenregel hat zum Beispiel der SPD Andrea Nahles, Saskia Esken und Bärbel Bas beschert und nur noch 13 bis 14 % der Wähler. Wir hingegen brauchen für Alice Weidel keine Quote, weil Alice Weidel keine Quote braucht. Denn niemand ist wegen einer Quote kompetent, sondern ob seiner Persönlichkeit, seines Charakters und seiner Intelligenz. (Beifall von der AfD) Diese in der Menschheitsgeschichte bewährten Kriterien werden uns als AfD auch weiterhin leiten. Sie, liebe Kollegen, können da von mir aus anders verfahren. Die Ergebnisse sehen wir ja. Zuletzt wollen die alten Parteien das Wahlalter absenken. Sie sind mit 16 zwar weder juristisch voll geschäftsfähig noch volljährig, müssen nicht zum Wehrdienst, bekommen keinen Schnaps und dürfen kein Auto fahren, aber sollen wählen. Allerdings ist die Motivlage der Unsere-Demokratie-Fraktion ja nicht Nettigkeit, sondern der Trugschluss, dass die von linken Lehrern beeinflussten Kinder Rote und Grüne wählen. Das haben Sie auch bei der Migration samt Turbo-Einbürgerung gehofft und wundern sich jetzt über den Zustrom von ausländischstämmigen Wählern zur AfD. Gönne ich also den 16-Jährigen, dass sie wählen können? Gönnen tue ich ihnen das. Für uns als AfD ist das ja sogar von Vorteil; denn immer mehr junge Leute sind Patrioten und erleben täglich, wie Ihnen die alte politische Klasse die Zukunft klaut. Meine Damen und Herren, im Gegensatz zu Ihnen wollen wir nicht weniger Demokratie, sondern mehr Demokratie. Das gilt auch für Volksabstimmungen und Volksentscheidungen. Die Schweiz macht es vor, und es geht ihr gut damit, besser als uns. Ihr neues Wahlgesetz lehnen wir hingegen ab. – Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD) Landtag
Christof Rasche
Für die Landesregierung hat nun Minister Herbert Reul das Wort. Bitte sehr.
Herbert Reul
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Schönen guten Tag! Ich habe schon bei der ersten Lesung hier im Hohen Haus gesagt, dass wir jetzt das machen, was quasi vor jeder Landtagswahl stattfindet, nämlich das Landeswahlgesetz zu überprüfen. Das heißt, Änderungen im Bundeswahlrecht, Erfahrungen aus der Praxis, aktuelle Rechtsprechung, alles das anzuschauen und zu überlegen, was jetzt geändert werden muss, weil die Lage sich geändert hat. In diesem Fall kommt noch hinzu, dass der Gesetzgeber das Wahlalter für die Landtagswahl angepasst hat. Was ändert sich jetzt also? Erstens: das Wahlalter. Wie ich gerade gesagt habe, wurde es von 18 Jahren auf 16 Jahre heruntergesetzt. Die entsprechende Verfassungsänderung haben wir realisiert. Also muss das logischerweise auch im Landeswahlgesetz umgesetzt werden. Herr Wagner, ob die jungen Leute Patrioten sind oder nicht, ist die eine Frage. Ich bin auch froh, wenn sie Patrioten sind. Aber ich wünsche mir umgekehrt, dass sie nicht rechtsradikal wählen. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Das ist für mich ein Unterschied. Diesen Unterschied wollte ich gerne noch mal benannt haben. Zweitens: die Wahlkreiseinteilung. Die absolute Obergrenze für die Abweichung von der durchschnittlichen Wahlberechtigtenzahl wird heraufgesetzt – das stimmt –, und zwar von 20 % auf 25 %. Übrigens kann man nicht von „ehemalig“ sprechen, weil wir das auch schon bei der Kommunalwahl gemacht haben. Es hat nämlich einen Grund. Wir wollen mehr Stabilität bei den Wahlkreiszuschnitten erreichen. Deshalb wird beispielsweise das Anliegen der kommunalen Spitzenverbände ausdrücklich unterstützt. Das ist auch ein interessantes Zeichen. Die kommunalen Spitzenverbände machen das ja nicht aus Jux und Dollerei. Ansonsten wurde hier nichts verändert. Dafür bin ich auch sehr dankbar und halte das für klug. Denn die Abweichungswerte liegen nur in acht unserer 128 Wahlkreise zum Stichtag 31.12.2024 über 15 % und in keinem Fall bei mehr als 20 %. Sofern für diese wenigen Fälle danach gefragt wird, ob da nicht doch eine Neueinteilung notwendig sein könnte: Nein, in allen acht Fällen gibt es gute Gründe, auch verfassungsrechtliche Gründe, darauf zu verzichten. Stichwort ist vor allen Dingen „Wahlkreiskontinuität“; sprich: nicht andauernd an den bekannten und etablierten Wahlkreisen herumdoktern, wenn es nicht nötig ist. Das ist nämlich auch eine 28.01.2026 wichtige Sache. Sechs dieser acht Wahlkreise sind sogar erst für die Landtagswahl 2022 geändert worden. Insofern sollte man sie nicht schon wieder ändern und anpassen. Das ist auch eine vertrauensbildende Maßnahme. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Im Übrigen: Auch nach der Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre und der Tatsache, dass damit mehr junge Menschen wahlberechtigt sind, ändert sich daran nichts. Drittens: der Vorlauf. Wir sorgen dafür, dass die Kommunen bei der Wahlorganisation etwas mehr Zeit haben, indem wir den Stichtag für die Einreichung von Wahlvorschlägen vom 59. auf den 69. Tag vor der Wahl vorverlegen. Auch das war eine Forderung der kommunalen Spitzenverbände. Dies ist eine praktische Hilfe. Damit können Stimmzettel früher gedruckt werden, und es bleibt mehr Zeit für die Wahlorganisationen. Das ist wichtig in einer Zeit, in der sich immer mehr Menschen für die Briefwahl entscheiden. Viertens: Unterstützungsunterschriften. Wer mit einer neuen Partei, einer neuen Initiative oder als Einzelbewerber zur Wahl antreten will, muss im Vorfeld beweisen, dass er dafür Unterstützer hat. Es macht keinen Sinn, einen riesigen Wirbel zu veranstalten, und am Ende hat ein Bewerber gar keine Chance, in das Parlament zu kommen. Diesbezüglich gelten zukünftig für die Landtagswahl die gleichen Regeln wie beim Bund. Wir haben also keine neue Erfindung gemacht, sondern für Vergleichbarkeit gesorgt. Das heißt: Für Kreiswahlvorschläge von neuen Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern braucht man zukünftig 200 statt bisher 100 Unterstützungsunterschriften. Für Landeslisten neuer Parteien sind es zukünftig 2.000 statt bisher 1.000. Das soll eine Eingrenzung von Demokratie sein? Mein Gott, auf welchem Stern leben Sie? (Markus Wagner [AfD]: Sie haben noch nie Unterschriften gesammelt, oder? – Sven Wer- ner Tritschler [AfD]: Haben Sie schon mal Unterschriften gesammelt?) Das ist wirklich Quark. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Sie haben gut reden! Schreiben Sie es doch auch der CDU und allen anderen vor!) Ich glaube, dass es eine zumutbare, vernünftige und kluge Veränderung ist, (Sven Werner Tritschler [AfD]: Haben Sie es schon mal gemacht, ist die Frage!) um mehr Stabilität hinzubekommen. (Beifall von der CDU) Landtag Wenn Sie im Übrigen sagen, dass wäre ein großes Drama, dann schauen Sie sich einmal andere Bundesländer an. Einige haben ganz andere Schwellenwerte. Wir sind also wirklich gut ausgestattet. Und fünftens: Über die Geschlechterparität wurde schon gesprochen. Wir fordern die Parteien durch diese Appellklausel auf, die Geschlechterparität in Zukunft anzustreben. Das ist ein Appell – das stimmt. Es ist nur ein Appell – das stimmt auch, aber es ist mehr als nichts, und es ist ein wichtiger weiterer Schritt. Ich finde – das wurde eben schon sehr klug erklärt –: Wir haben eine Aufgabe bzw. einen Auftrag, der erfüllt werden muss. Da sind wir alle noch nicht gut genug. Die Kandidatenaufstellung für die nächste Landeswahl kann ab dem 1. März also beginnen. Wenn dieses Gesetz heute verabschiedet wird, ist der Weg absolut rechtzeitig frei, um mit Vorbereitungen loszulegen. Ich bedanke mich dafür, dass wir im Parlament so konstruktiv beraten haben, uns so schnell geeinigt haben und damit den Kommunen und den Parteien die Möglichkeit geben, das alles rechtzeitig klug vorzubereiten. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Wir sind am Schluss der Aussprache. Vor den Abstimmungen weise ich, weil es die Fraktionen gewünscht haben, auf Folgendes hin: Der Änderungsantrag Drucksache 18/17568 der Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, über den wir jetzt abstimmen werden, entspricht mit Ausnahme des nachträglichen Beitritts der Fraktion der SPD inhaltlich unverändert dem Änderungsantrag Drucksache 18/17467, über den ausweislich der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zwar der mitberatende Hauptausschuss, aber nicht der federführende Innenausschuss abgestimmt hat. Mit dieser Vorbemerkung kommen wir jetzt zu den beiden Abstimmungen, erstens über den Änderungsantrag Drucksache 18/17568 der Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen. Wer lehnt diesen Änderungsantrag ab? – Die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? – Die Fraktion der FDP. Damit ist dieser Änderungsantrag Drucksache 18/17568 angenommen. Zweitens kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/16225 – Neudruck. Der Innenausschuss empfiehlt in Drucksache 18/17492 – Neudruck –, den Gesetzentwurf Drucksache 18/16225 – Neudruck – unverändert anzunehmen. Wer stimmt diesem 28.01.2026 Gesetzentwurf zu? – Die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen. Wer lehnt diesen Gesetzentwurf ab? – Die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? – Die Fraktion der FDP. Somit ist dieser Gesetzentwurf Drucksache 18/17492 – Neudruck – angenommen. Wir kommen zu: 7 300.000 Arbeitsplätze in der Wertschöpfungskette der chemischen Industrie in NRW in Gefahr – Anpassungen des CO -Zertifikatehandels sind jetzt notwendig Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/17448 Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion hat die Kollegin Teschlade das Wort. Bitte sehr.
Lena Teschlade SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stehen heute an einem Punkt, an dem sich entscheidet, ob Nordrhein-Westfalen ein starkes Industrieland bleibt oder ob wir sehenden Auges zulassen, dass Hunderttausende Arbeitsplätze verloren gehen. Ich sage Ihnen: Für uns als SPD ist völlig klar, auf welcher Seite wir stehen. Wir stehen auf der Seite der Beschäftigten. Wir stehen auf der Seite der Industriearbeiterinnen und -arbeiter. Wir stehen auf der Seite der Menschen, die dieses Land tragen. Innerhalb eines Jahres sind in Deutschland 114.000 Industriearbeitsplätze verloren gegangen. 114.000! Jede einzelne dieser Zahlen steht für ein Schicksal – für eine Familie, die plötzlich nicht mehr weiß, wie sie die Miete zahlen soll, für Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet haben und jetzt Angst haben, abgehängt zu werden. Wenn wir nicht handeln, wird es noch schlimmer. Allein an der Wertschöpfungskette der chemischen Industrie im Rheinland hängen 300.000 Arbeitsplätze. Das ist die gesamte Bevölkerung von Münster oder Bonn. Diese Arbeitsplätze stehen jetzt auf der Kippe. Wir reden nicht über abstrakte Risiken. Wir reden über eine reale Gefahr. Wir reden über die Zukunft unseres Landes. Nordrhein-Westfalen ist durch seine Industrie groß geworden – durch Menschen, die anpacken, durch Tarifverträge, die Sicherheit geben, durch Mitbestimmung, die Respekt zeigt und durch Gewerkschaften, die für faire Löhne kämpfen. Deshalb sage ich Ihnen: Wer die Industrie schwächt, schwächt NRW, wer Arbeitsplätze gefährdet, gefährdet unseren sozialen Zusammenhalt. Landtag Der Europäische Emissionshandel ist ein wichtiges Instrument. Auch wir als SPD stehen zu den Klimazielen, aber Klimagerechtigkeit muss mit sozialer Gerechtigkeit Hand in Hand gehen. Ansonsten verlieren wir die Menschen. (Beifall von der SPD) Die Industrie und die Unternehmen brauchen Alternativen und müssen wettbewerbsfähig sein. Deshalb unterstützen wir die Unternehmen. Für uns ist aber auch klar: Diese Unterstützung gibt es nicht zum Nulltarif und nur bei einer klaren Zusage für den deutschen Standort und unsere Beschäftigten. Der ETS 1 entfaltet aktuell keine Lenkungswirkung, weil die Voraussetzungen fehlen. Stattdessen wirkt er aktuell wie ein Standortnachteil. Wenn wir hier Anlagen schließen, werden dieselben Produkte morgen in Ländern hergestellt werden, die weder unsere Standards noch unsere Ambitionen teilen. Dann ist es kein Klimaschutz, sondern eine Gefahr für den deutschen Standort und unsere Beschäftigten. (Beifall von der SPD) Wir haben konkrete Forderungen an die Unternehmen: Entlastung ja, aber nur gegen klare Verpflichtungen. Die Bundesregierung hat geliefert. Sie hat Entlastungen geschaffen, die vielen Betrieben das Überleben sichern: Senkung der Stromsteuer, Entlastung der Netzentgelte, Übernahme der Gasspeicherumlage, Ausweitung der Strompreiskompensation und auch Absenkung der Körperschaftsteuer. Von den Unternehmen fordern wir im Gegenzug Standortgarantien, Beschäftigungssicherung, Investitionen in klimafreundliche Technologien und Tarifbindung ohne Ausnahme. Wir wollen keine Unternehmen, die Entlastungen mitnehmen, ihre Anlagen bis zum Verschleiß fahren und dann dichtmachen. Wir wollen Unternehmen, die sagen: Wir bleiben. Wir investieren. Wir sichern Arbeitsplätze. Auch die Landesregierung hat eine Verantwortung. Im Chemie- und Raffineriepakt hat die Landesregierung selbst festgestellt, dass das ETS in seiner jetzigen Form die Wettbewerbsfähigkeit gefährdet. Sie spricht von Lösungen. Sie spricht von Anpassungen. Sie spricht von einer Verlängerung der freien Zuteilung. Reden reicht aber nicht. Jetzt müssen Taten folgen. Wir erwarten eine eigene Bundesratsinitiative, ein echtes und umfassendes Tariftreuegesetz – der aktuell vorliegende Entwurf ist eigentlich mehr Ausnahme als Regel, wir wollen Anpassungen –, klare Standort- und Beschäftigungsgarantien bei jeder Entlastung und eine aktive Rolle auf europäischer Ebene. (Beifall von der SPD) 28.01.2026 Die Beschäftigten in NRW brauchen keine warmen Worte, sie brauchen Sicherheit, sie brauchen Perspektiven. Sie brauchen eine Landesregierung, die für sie kämpft, nicht eine, die zuschaut. Die Investitionsquote der Unternehmen liegt bundesweit bei 21 %, in NRW sogar bei nur 17 %. Das reicht nicht. Wer Entlastungen erhält, muss investieren – in Forschung, in Entwicklung, in klimafreundliche Technologien. Denn eines ist klar: Industrie, die nicht investiert, hat keine Zukunft. Industrie, die investiert, schafft Zukunft. Wir als SPD werden dafür sorgen, dass diese Zukunft in NRW und nicht in anderen Ländern stattfindet. Lassen Sie mich zum Schluss sagen: Wenn wir über Industrie reden, reden wir über Menschen, über die Schichtarbeiterin, die seit Jahrzehnten im Werk steht, über den jungen Auszubildenden, der eine Zukunft in der Industrie will, über die Familien, die auf sichere Einkommen angewiesen sind, über Regionen, die von Industrie leben. Diese Menschen haben ein Recht darauf, dass wir alles tun, um ihre Arbeitsplätze zu sichern – nicht morgen, nicht irgendwann, sondern jetzt. Nordrhein-Westfalen ist stark, weil seine Industrie stark ist. Die Industrie ist stark, weil die Menschen stark sind, die dort arbeiten. Diese Menschen verdienen Respekt. Sie verdienen Sicherheit. Sie verdienen eine Politik, die für sie einsteht. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Dr. Christian Untrieser hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU. Bitte sehr.
Dr. Christian Untrieser CDU
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nordrhein-Westfalen ist ein wichtiges Industrieland, und wir wollen Industrieland bleiben. 1,2 Millionen Beschäftigte arbeiten in Nordrhein-Westfalen in der Industrie. Wenn man die industriellen Dienstleistungen hinzunimmt, dann macht die Industrie rund 40 % unserer Wertschöpfung aus. Das ist ein riesengroßes Asset und wichtig für Nordrhein-Westfalen. Speziell unsere Chemieindustrie ist Weltspitze. Nordrhein-Westfalen ist nicht nur ein starkes Industrie- und Chemieland, sondern viele unserer Chemieunternehmen sind wirklich Weltklasse. Nebenbei: Wir werden viele Herausforderungen der Zukunft und die Transformation nicht schaffen ohne eine starke Chemieindustrie; denn sie produziert und erfindet wertvolle Produkte, die uns in die Zukunft tragen. Insofern ist sehr klar: Nordrhein-Westfalen muss Energie- und Industrieland bleiben. (Beifall von der CDU und Jan Matzoll [GRÜNE]) Landtag Auf der anderen Seite sehen wir – da stimme ich Ihnen zu, Frau Teschlade –, dass verschiedene Industrien, aber auch die Chemieindustrie in einer sehr schwierigen Lage sind. Sie haben es zum Teil angesprochen. Wir haben eine viel zu geringe Auslastung der Unternehmen, teilweise liegt sie nur bei 70 %. Das ist nicht wettbewerbsfähig. Investitionen fehlen und Arbeitsplätze werden gestrichen. Wir müssen in Deutschland einige Dinge anders machen, damit wir unsere Industrie in eine gute Zukunft führen. Einige Dinge gehen in letzter Zeit aber in die richtige Richtung. Ich möchte das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien ansprechen, das gestern beschlossen wurde. Das ist ein wichtiger Schritt. Dieses Abkommen der EU mit Indien kann in einer Situation, in der weltweit mit Zöllen operiert wird – die Industrie und die Wirtschaft sind auf freie Märkte angewiesen –, ein Meilenstein sein. So sagt es auch der VCI, wenn ich das zitieren darf: „Das Freihandelsabkommen mit Indien ist ein Meilenstein für Europas Industrie und resilientere Lieferketten.“ Wir brauchen mehr solcher Freihandelsabkommen wie das mit Indien. Mercosur ist auch ein wichtiger Schritt. Wir müssen es durch das Europaparlament bringen. Es darf nicht das passieren, was letzte Woche passiert ist. Wir müssen mit weiteren Ländern und Weltregionen Freihandelsabkommen schließen. Zweiter Punkt: Energie. Wir alle wissen, dass Energie zu teuer ist. Glücklicherweise hat die Bundesregierung schon einige richtige Schritte unternommen. Die Abschaffung der Gasspeicherumlage ist wichtig. Die Strompreiskompensation ist wichtig. Die Reduzierung der Stromsteuer für energieintensive Unternehmen ist wichtig. Die Senkung der Netzentgelte, immerhin 6,5 Milliarden Euro, ist wichtig. Das hat die letzte Bundesregierung nicht hinbekommen. Jetzt wird geliefert. Auch ein Industriestrompreis ist unter der letzten Bundesregierung nicht zustande gekommen. Jetzt wird geliefert. Das sind wichtige Bausteine für die Industrie. (Beifall von der CDU und Jan Matzoll [GRÜNE]) Die Landesregierung – dafür möchte ich noch einmal ausdrücklich Danke sagen, nicht zum ersten Mal, aber es ist wichtig, das auch zu sagen – hat mit dem Chemie- und Raffineriepakt ein ganz klares Statement gesetzt. Danke an Frau Minister Neubaur und andere Kollegen der Landesregierung. Gemeinsam mit Unternehmen, mit Verbänden und mit den Gewerkschaften hat man in Düsseldorf ein klares Bekenntnis für eine leistungsfähige, zukunftsgerechte Chemie abgegeben. Darin ist zum Beispiel eine Reform des ETS enthalten. Wir stehen zum ETS, zu einem Emissionshandelssystem. Wir sehen aber auch, dass es reform-28.01.2026 bedürftig ist. Wir müssen dafür sorgen, dass nicht gute Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen aufgrund von zu hohen CO -Preisen und weil sie keinen Ausgleich haben wie internationale Unternehmen, woandershin abwandern und nicht länger hier produzieren. Das wäre für den Wirtschaftsstandort fatal. Das wäre aber auch für den Klimaschutz weltweit fatal. Denn hier wird gut und relativ sauber produziert. Wir brauchen beschleunigte Genehmigungsverfahren für industrielle und infrastrukturelle Projekte. Auch das wird im Pakt für Chemie und Raffinerie angesprochen. Das ist Landesgesetzgebung, und daran werden wir weiterarbeiten. Wir brauchen einen technologieoffenen Wasserstoffhochlauf und den Aufbau einer leistungsfähigen Wasserstoffinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen. Auch daran arbeiten wir sehr stringent und sehr hart. Wir werden eine Wasserstoffinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen aufbauen. Das wird unserer Chemieindustrie helfen. Frau Teschlade, ein bisschen seltsam an Ihrer Rede fand ich allerdings Ihren falschen wirtschaftlichen Kompass. (Lachen von Lena Teschlade [SPD]) Sie sagen, dass die Unternehmen Dinge nur bekommen dürfen, wenn sie gleichzeitig Standortgarantien abgeben oder andere Dinge berücksichtigen. Da sind Sie, glaube ich, auf dem Holzweg. Sie können nicht einerseits sagen, dass der Staat in den letzten vielleicht 10 oder 20 Jahren die Bedingungen für die Unternehmen verschlechtert hat, während Sie andererseits festlegen, dass wir diese Bedingungen nur verbessern, die Maßnahmen wegnehmen, wenn die Unternehmen sich verpflichten, hier zu investieren. Da merkt man, dass die SPD wenig von Wirtschaftspolitik verstanden hat. Wir als Staat müssen gute Rahmenbedingungen setzen, damit Unternehmen in Nordrhein-Westfalen investieren und etwas aufbauen. Das geht nicht, wenn ich sie knechte und knebele und alles an Bedingungen knüpfe. Da sieht man einen ganz klaren Unterschied zwischen guter Politik, wie sie CDU und Grüne machen, und Vorstellungen der SPD. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten. Die Landesregierung hat mit dem Chemie- und Raffineriepakt eine gute Strategie vorgelegt. Es würde uns allen in diesem Haus helfen, wenn Sie Seite an Seite mit uns im Bund und in Brüssel für die richtigen Rahmenbedingungen streiten würden. Uns geht es darum, eine gute, eine zukunftsfähige Industrie zu schaffen und gemeinsam mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in ein klimaneutrales, zukunftssicheres, starkes Nordrhein-Westfalen zu kommen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und Hedwig Tarner [GRÜNE]) Landtag
André Kuper
Danke, Herr Dr. Untrieser. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht ihr Abgeordneter Herr Matzoll.
Jan Matzoll GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In meiner krankheitsbedingten Abwesenheit habe ich viel Solidarität, Unterstützung und Wertschätzung aus allen demokratischen Fraktionen erfahren. Dafür möchte ich mich zunächst ganz herzlich bedanken. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Zu wissen, dass man in einer ausweglos erscheinenden Situation nicht allein ist, dass man Unterstützung hat, ist unendlich wertvoll. Um Solidarität, Wertschätzung und Unterstützung geht es auch, wenn wir über die Beschäftigten in der Chemie, an Raffineriestandorten in unserem Land, in der Stahlbranche und in vielen weiteren Industrien sprechen. Den Wohlstand Nordrhein-Westfalens haben zu einem ganz wesentlichen Teil Industriearbeiterinnen und Industriearbeiter geschaffen. Die Innovationsfähigkeit unserer Wirtschaft, die bunte Startup-Landschaft, die vielseitige und exzellente Forschung an unseren Hochschulen – all das wäre ohne die Industriegeschichte an Rhein und Ruhr undenkbar, gar unmöglich. Heute ist die Industrie in unserem Land in einer schweren Krise. Heute kommt es darauf an, dass wir denen, die unser Land zu dem gemacht haben, was es heute ist, die Solidarität, die Wertschätzung, die Unterstützung und vor allem die pragmatische und zukunftsfeste Industriepolitik geben, die sie benötigen. Ich lebe im nördlichen Ruhrgebiet. Ich bin regelmäßig an Standorten in Marl, Gladbeck, Gelsenkirchen, Bottrop oder auch Herne. Negative Entwicklungen, die unser Land treffen, schlagen im nördlichen Ruhrgebiet besonders erbarmungslos zu. Es ist eine Region, in der Hoffnungslosigkeit und Perspektivlosigkeit besonders für junge Menschen viel zu oft Alltag geworden ist. Der Blick auf die Industrie an Emscher und Ruhr, am Rhein und überall sonst in unserem Land ist aber kein sehnsüchtiger oder gar romantischer Blick in die Vergangenheit. Unsere Industrie ist der Schlüssel für eine gelingende Zukunft mit gut bezahlten Arbeitsplätzen, eine Zukunft mit Jobs, die die Herausforderungen unserer Gesellschaft lösen, eine Zukunft mit Innovationen in Klimaschutz, grünem Stahl, Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft made in NRW. Diese Zukunft ist in Gefahr, und zwar durch hohe Energiepreise, durch zu viel Bürokratie, durch zu langsame Prozesse, durch fehlende Fachkräfte und auch dadurch, dass Industrie und Politik viel zu lange 28.01.2026 die Klimakrise und eine sich verändernde Weltwirtschaft nicht ausreichend anerkannt haben. Mit dem Chemiepakt ist es jetzt gelungen, die Interessen von Industrie, Gewerkschaften und NRW-Politik zu bündeln und aufzuzeigen, welche Aufgaben vor der Landes-, Bundes- und gerade auch vor der Europapolitik liegen, um unserer Industrie in Nordrhein-Westfalen und in ganz Deutschland eine Zukunft zu geben. In aller Deutlichkeit sage ich: Die Klimakrise auf diesem Planeten werden wir nur dann erfolgreich eindämmen bzw. begrenzen können, wenn Europa zeigt, dass eine resiliente, wirtschaftlich erfolgreiche, weitgehend zirkuläre und klimaneutrale Industrie möglich ist, wenn wir zeigen, dass nachhaltiges Wirtschaften die effizienteste Methode ist, um sich von Trump, Putin und Co. unabhängig zu machen. Ich bin davon überzeugt, dass trotz der Schärfe der Debatte, die wir immer wieder spüren, die demokratischen Fraktionen in diesem Haus beim Thema „Industriepolitik“ nicht so weit auseinander sind, wie uns die SPD mit diesem Antrag vielleicht glauben lassen möchte. Dass Sie, liebe SPD-Fraktion, erst kurz vor knapp entschieden haben, dass der Antrag doch federführend im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales behandelt werden soll und nicht wie zunächst geplant im Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie – das übrigens zufällig direkt im Anschluss an die Nominierung von Jochen Ott als SPD-Spitzenkandidat; Gratulation, lieber Jochen! –, zeigt sehr deutlich, dass die SPD noch nicht so genau weiß, wohin sie mit diesem Antrag eigentlich möchte. (Anja Butschkau [SPD]: Hä?) Die selbst für einen mit heißer Nadel gestrickten Oppositionsantrag erstaunlich schwammigen Forderungen in Ihrem Antrag sind ein weiteres Indiz, dass der Wechsel von im Zweifel folgenloser Oppositionsrhetorik hin zu einer ernstzunehmenden Regierungsalternative noch – diplomatisch formuliert – in Arbeit ist. Aber genug der Schärfe. Der Antrag enthält zweifelsohne viele Aspekte, die wir unterschreiben können, insbesondere die, die Sie aus dem Chemiepakt abgeschrieben haben und die längst Regierungshandeln sind. Wir sind uns einig darin, dass nur Klimaschutz gemeinsam mit unserer Industrie einen nachhaltigen Wert besitzt. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Innerhalb der Regierung seid ihr euch einig?) – Ich dachte, wir sind uns auch mit der SPD einig. Wenn du da widersprechen möchtest, bitte. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Erst mal die Frage in die andere Richtung!) – Wir sind uns darin einig – da würde ich alle demokratischen Fraktionen einschließen, auch wenn die Landtag SPD das vielleicht anders sieht –, dass nur Klimaschutz gemeinsam mit unserer Industrie einen nachhaltigen Wert besitzt und Klimaschutz durch Deindustrialisierung eine gefährliche Mogelpackung auf dem Rücken der Arbeiterinnen und Arbeiter wäre. Doch der Antrag springt nahezu beliebig, wenn es um die Flughöhe der Forderungen und die Ebene geht, auf der diese Forderungen umsetzbar sind. Denn zur Solidarität und Wertschätzung gegenüber den vielen Menschen in den Industrien unseres Landes gehört eben auch die Ehrlichkeit, zu sagen, was NRW leisten kann und wo NRW mit starker und am besten einheitlicher Stimme in Berlin und Brüssel sprechen muss, um seine Ziele zu erreichen. (Beifall von den GRÜNEN) In Bezug auf den Antrag habe ich noch ein paar Fragen, die aber vielleicht im Rahmen der weiteren Beratungen in den Ausschüssen geklärt werden können. Darauf freue ich mich sehr. Der Überweisung stimmen wir natürlich gerne zu. – Vielen Dank (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Matzoll. – Für die FDP spricht ihr Abgeordneter Herr Brockes.
Dietmar Brockes FDP
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPD warnt heute vor 300.000 gefährdeten Arbeitsplätzen in der chemischen Industrie. Um es klar zu sagen: Das nehmen wir als Freie Demokraten sehr ernst. Aber wir sagen auch klar: Wer die Probleme erkennt, aber an den falschen Stellschrauben dreht, hilft weder dem Klima noch den Beschäftigten. Symbolische Korrekturen am Emissionshandel ersetzen keine echten Reformen, denn sie verschieben Probleme nur in die Zukunft. (Beifall von der FDP) Die Industrie braucht Verlässlichkeit und keine politische Flickschusterei. Deshalb müssen wir diesen Antrag leider ablehnen. Worum geht es wirklich, meine Damen und Herren? (Zuruf von Lena Teschlade [SPD]) Es geht um Freiheit, um Wettbewerbsfähigkeit und um Vertrauen in die chemische Industrie. Die chemische Industrie ist das Herzstück unseres Industriestandortes Nordrhein-Westfalen. Sie steht für Wertschöpfung, Innovation, Wohlstand und für Verantwortung beim Klimaschutz. Der europäische Emissionshandel ist da grundsätzlich das richtige Instrument. Er setzt auf Markt, auf Innovation, auf Wettbewerb. Aber in seiner aktuellen Ausgestaltung droht er einseitig zu belasten statt effizient zu steuern. Wenn Unternehmen Investitionen 28.01.2026 nicht mehr kalkulieren können, wenn Energiepreise explodieren, wenn Regulierung dichter wird als jede CO -Wolke, dann verlieren wir Arbeitsplätze, Wohlstand und Versorgungssicherheit. (Beifall von der FDP) Deshalb sage ich deutlich: Klimaschutz ohne Wettbewerbsfähigkeit ist kein Fortschritt. Deindustrialisierung hilft dem Klima nicht, sie verlagert Emissionen nur ins Ausland, oft bei schlechteren Standards. (Beifall von der FDP) Der Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, greift deshalb leider zu kurz. Unternehmen sagen uns: Investitionen werden verschoben, Produktionslinien wandern ab, Innovationen finden woanders statt. – Warum? Weil neben dem Emissionshandel immer neue Vorgaben entstehen: Verbote, Detailsteuerung, Sektorziele, Sonderwege. Im SPD-Antrag wird nun vorgeschlagen, kostenfreie Zertifikate länger zu gewähren oder das temporär auszusetzen. Das finden wir richtig, aber dies löst keine strukturellen Probleme, denn es bleibt bei doppelter Regulierung, hoher Bürokratie, politisch gesetzten Technologiepfaden und fehlenden Wachstumsimpulsen. Das ist keine mutige Wirtschaftspolitik, das ist Verwaltung von Knappheit. Die FDP-Fraktion steht für echten, marktwirtschaftlichen Klimaschutz. Erstens müssen wir den Emissionshandel stärken und vereinheitlichen, auf alle Branchen ausweiten, ETS 1 und 2 zusammenführen. Eine Abschaffung ist keine Option, eine Reform schon. Zweitens muss die parallele Klimaregulierung beendet werden: keine Verbote, keine Sektorziele, keine Subventionen, keine deutschen Sonderwege; Klimaschutz über den Markt, nicht über Ministererlasse. (Beifall von der FDP) Drittens müssen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verbessert werden: steuerliche Entlastung, Bürokratieabbau. Wir müssen Wachstum ermöglichen, anstatt zu regulieren. Viertens muss die Energiepolitik neu ausgerichtet werden. Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Klimaschutz müssen endlich zusammengedacht werden. Die Energiepreise zu senken, ist Voraussetzung für Akzeptanz und Innovation. Fünftens muss der Emissionshandel international ausgeweitet werden: Klimaklubs statt europäischer Alleingänge, Kooperation statt Bürokratie, übergangsweise kostenfreie Zertifikate, bis faire Wettbewerbsbedingungen global gesichert sind. Dies sind die Lösungen der FDP. Sie sind marktwirtschaftlich, sie wirken, und sie sind zukunftsfähig. Das ist Politik mit Mut, Zuversicht und Vertrauen in die Wirtschaft. Landtag (Beifall von der FDP) Die SPD erkennt das Problem, aber sie bleibt leider bei kurzfristiger Symptombekämpfung. Wir müssen den Antrag ablehnen, weil er keine echten Reformen des Emissionshandels liefert, die Wettbewerbsfähigkeit nicht nachhaltig stärkt, die Bürokratie nicht abbaut und das Vertrauen in die Wirtschaft vermissen lässt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, von Ihnen wird immer wieder der Chemiepakt genannt; die Kollegen Untrieser und Matzoll haben ihn eben gelobt, die Ministerin wird es gleich vermutlich auch tun. Herr Dr. Untrieser, Sie sprachen davon, dass der Chemiepakt ein Statement ist. Das ist genau der Punkt. Sie dürfen es nicht bei diesem Statement belassen, Sie müssen endlich ins Handeln kommen. In diesem Chemiepakt gibt es viele Punkte, die auf bundes- und europäischer Ebene geregelt sind, aber machen Sie endlich die Hausaufgaben, die Ihnen mit dem Chemiepakt aufgegeben werden, und lösen Sie die Probleme hier im Land. Das ist wichtig. Wir Freien Demokraten wollen Strukturreformen, anstatt den Status quo zu verwalten. Das Comeback für Nordrhein-Westfalen braucht Freiheit, Verantwortung, Innovation und eine starke Industrie. Dafür steht die FDP in diesem Hause. Wir stimmen der Überweisung natürlich trotzdem zu. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
André Kuper
Danke, Herr Brockes. – Für die AfD spricht ihr Abgeordneter Herr Loose.
Christian Loose AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPD schreibt in ihrem Antrag zur chemischen Industrie: Wir sehen eure Not, wir sehen eure Arbeitsplatzverluste, wir sehen die Abwanderung. – Im gleichen Antrag, im gleichen Atemzug schreibt die SPD: Am Kernproblem ändern wir aber nichts. – Liebe SPD, solche Anträge wie dieser sind Gift für unsere Industrie, sind Gift für unsere Arbeitsplätze, sind Gift für unser Land. Pro Monat verliert Deutschland 10.000 Arbeitsplätze. Die größte Not sind hohe Klimakosten. Ihre Antwort darauf heißt – Zitat –: „explizit kein Abrücken von den Klimaschutzzielen.“ Und weiter: „Das Ziel der Klimaneutralität 2045 sowie […] bleiben bestehen.“ Ganz ehrlich, Frau Teschlade, Herr Stinka, was haben Sie in Ihren Parteizentralen gemacht? Was haben Sie vor? Haben Sie sich die Zahlen mal angeschaut? BASF investiert in China und entlässt seine Mitarbeiter in Hürth. LANXESS schließt das Werk in Krefeld. INEOS schließt das Werk in Gladbeck. Evonik entlässt in Marl. Covestro entlässt in Leverkusen. 28.01.2026 Noch mal: Wir verlieren in Deutschland in jedem Monat 10.000 Industriearbeitsplätze. Und was ist die scheinbare Lösung der SPD? Sie will die Unternehmen jetzt mit noch mehr Auflagen gängeln, ein umfassendes Tariftreuegesetz und dass die Unternehmen noch höhere Löhne zahlen. Glauben Sie ernsthaft, dass die Unternehmen nach hohen Energiekosten und neuen Klimasteuern jetzt auch noch höhere Löhne brauchen? Die chemische Industrie in Nordrhein-Westfalen leidet. Sie leidet an politisch verteuerter Energie, an Überregulierung und an einem CO - Zertifikatesystem, das den Wettbewerb zerstört. Die Klimasteuern in Deutschland sind der Sargnagel unserer Industrie, und die SPD kommt mit dem Spruch: Das Ziel der Klimaneutralität 2045 bleibt bestehen. – „Vorwärts immer, rückwärts nimmer!“ war der Leitspruch des DDR-Führers Erich Honecker. „Den Sozialismus in seinem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf.“ Das, was Sie uns präsentieren, ist Klimasozialismus pur. Sie predigen das als Partei und über Ihre Gewerkschaftsbosse. Deshalb möchte ich aus der Anhörung zur Chemieindustrie zitieren. Dort war auch Ihr Gewerkschaftsfunktionär Herr Kirli. Er sprach darüber, wie die Arbeiter die aktuelle Situation empfinden. Ich zitiere Herrn Kirli: „Wir haben hierzu eine Umfrage bei unseren Mitgliedern insbesondere aus der chemischen Industrie durchgeführt und festgestellt, dass etwa 50 % der Kolleginnen und Kollegen nicht mehr daran glauben, dass Deutschland in den nächsten zehn Jahren noch ein Industrieland sein wird. Das ist für Menschen, die selbst in der Industrie arbeiten, sehr, sehr erschreckend. Des Weiteren haben wir gefragt: Wie seht ihr eigentlich das Thema ‚Transformation‘? Ca. drei Viertel der Kolleginnen und Kollegen haben demnach eine eher negative Sicht auf die Transformation […]“ Die Hälfte der Mitarbeiter sieht den Untergang der Industrie. Drei Viertel der Mitarbeiter steht der großen Transformation zur Klimaneutralität kritisch gegenüber. Das sagte Ihr Gewerkschaftsfunktionär Kirli. Was würde ein Arbeitervertreter angesichts dieser Sorgen der Mitarbeiter machen, wenn er die Interessen der Arbeiter vertreten würde? Er würde um diese Arbeitsplätze kämpfen, auf die Straße gehen und von der Politik verlangen, dass die Belastungen auf Steuern und Abgaben reduziert werden, damit die Unternehmen in Deutschland bleiben und der Arbeitsplatz gesichert ist. Was aber macht jemand von der SPD? Was macht ein Gewerkschaftsfunktionär wie Herr Kirli? Er macht das genaue Gegenteil. Er will weiterhin die Klimaneutralität 2045 und stattdessen den Mitarbeitern Landtag eine Gehirnwäsche verpassen. Die Lösung des SPD-Gewerkschaftsfunktionärs hieß in der Anhörung, die Gewerkschaft müsse einfach mehr für die Transformation werben und den Begriff positiver gestalten. Sie müsse den Glauben an die Transformation bestärken. 10.000 Menschen verlieren Monat für Monat ihren Arbeitsplatz in Deutschland, und Herr Kirli von der Gewerkschaft, dieser SPD-Funktionär, will den Begriff der Transformation positiv besetzen. Dieser Mann ist sicherlich vieles, aber eines ist er nicht: ein Vertreter der Arbeiter. (Beifall von der AfD) Den Klimasozialismus in seinem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf. Das Gleiche sehen wir in diesem Antrag der SPD-Fraktion. Der Klimasozialismus steht über allem – Zitat –: Das Ziel der Klimaneutralität 2045 bleibt bestehen. Die SPD will diesen Klimasozialismus nicht abschaffen, nein, sie will ihn einer Reform unterziehen, ein bisschen. Irgendwas mit dem ETS soll geändert werden, ganz nach dem Motto, der Sozialismus sei nur gescheitert, weil man diesen noch nicht ganz richtig gemacht habe. Das kennen wir von all den planwirtschaftlichen, sozialistischen Ideen. Wir brauchen aber keine Rückkehr zur DDR. Wir brauchen kein Kuba. Wir brauchen kein Deutschland als Industriemuseum. Wir brauchen eine Politik, die unsere Industrie, unsere Arbeiter und deutsche Interessen im Blick hat. (Beifall von der AfD) Man kann das Klima nicht schützen. Man sieht sogar in Grönland, dass der Klimawandel dazu führt, dass es neue Seewege gibt und sich neue Handelsrouten ergeben. Die chemische Industrie braucht keine Klimaziele. Sie braucht verlässliche Energie. Sie braucht niedrige Preise. Sie braucht Planungssicherheit. Industrie braucht Freiheit, nicht Gängelung, sie braucht Wettbewerb und keine Subventionstatbestände. Unsere Lösung ist klar: Erstens: raus aus dem Klimaschwindel für unsere Industrie und weg mit dem ETS, und zwar nicht temporär, nicht unter Vorbehalt, sondern für immer. (Beifall von der AfD) Zweitens: Abschaffung aller CO -Steuern und Abgaben auf Energie, damit Energie wieder bezahlbar wird. Drittens: Versorgungssicherheit vor Symbolpolitik. Die Industrie soll Strom bekommen, wenn sie ihn braucht, nicht, wenn das Wetter passt. Das heißt, Kohlekraftwerke und Kernkraftwerke zurück ans Netz, und zwar nicht irgendwann, sondern jetzt. Wir kämpfen weiter für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD) 28.01.2026
André Kuper
Danke, Herr Loose. – Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Neubaur. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich direkt zu Beginn und ohne Häme feststellen: Es freut mich, dass wir hier im Landtag jetzt regelmäßig über die Chemieindustrie sprechen. Deren Beitrag zu unseren Wertschöpfungsketten, zu guter Arbeit und letztendlich zu unserem Wohlstand ist unzweifelhaft. Dazu gibt es in diesem Haus unter den demokratischen Fraktionen keine zwei Meinungen. Für die Industrie und die Beschäftigten ist es wichtiger denn je, dass die demokratischen Parteien in den wesentlichen Fragen in die gleiche Richtung ziehen. Es ist nur – mit Verlaub – etwas merkwürdig, wenn die Fraktion, die den Antrag stellt, nicht lockerlässt, zu behaupten, die Landesregierung täte nichts, aber dann einen Antrag vorlegt, der im Wesentlichen vieles fordert, was längst Regierungshandeln ist. Frau Teschlade, Sie haben es in Ihrer Rede angesprochen. Sie haben ganz zu Beginn ausgeführt, was in der Chemie notwendig wäre, und ich dachte: Trägt sie die Zusammenfassung des Chemie- und Raffineriepaktes vor? Beim ersten Lesen des Antrags könnte man zwar denken, Sie hätten ihn gar nicht gelesen, aber ich gehe davon aus, dass Sie den Chemie- und Raffineriepakt kennen, weil ich mir sicher bin, dass Sie mit den Vertretern der Gewerkschaften und der Chemieindustrie sprechen und diese Ihnen mit Sicherheit ihre Einschätzung zu diesem Pakt geben. Sie wissen auch, dass das keine Agenda ist, die topdown erarbeitet wurde. Der Pakt ist ein Ergebnis intensiver Arbeit und des Sichunterhakens der Branche, der Gewerkschaft und der Politik. Insofern sollte man das nicht im Interesse der Landesregierung, sondern im Interesse der Branche würdigen. Wir brauchen alle an Bord, und deshalb haben wir gemeinsam etwas auf die Beine gestellt. Das ist unser Ansatz, das ist mein Ansatz: mit allen Beteiligten zu schauen, wo wir uns committen können, das Gemeinsame zu suchen und am Ende auch zu finden. Die Verabredungen des Chemie- und Raffineriepakts werden übrigens als Blaupause in die Chemieagenda der Bundesregierung einfließen. Die Arbeiten hierzu haben gerade begonnen. Mein Ministerium, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist das einzige Landesministerium, das in allen Arbeitsgruppen gefragt ist. Warum? Weil der Bund und die beteiligten Bundesministerien wissen, dass hier in Nordrhein-Westfalen in der Sache aktiv industriepolitisch für Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit gearbeitet wird. Landtag Ich will einige Anmerkungen zu den Forderungen im Antrag machen. Wir nehmen die gesamte Wertschöpfungskette in den Blick. Sie erinnern sich an den Auslöser des Chemiepakts: Das war im April oder März 2025 die Meldung, dass die Raffinerie in Scholven verkauft werden sollte. Das ist deswegen der Auslöser gewesen, weil es der Start der Wertschöpfungskette ist. Raffinerien und Chemie sind, wenn man so will, Herz und Kreislauf; fällt eines aus, kollabiert das ganze System. Sie nennen in dem Antrag auch das Beispiel der Gießereiindustrie. Das reiht sich genau in dieses Bild ein. Deren Beiträge werden leider oftmals unterschätzt oder sind nicht so prominent in der Wahrnehmung. Ich unterstütze ausdrücklich und fordere den nationalen Gießereidialog in diesem Jahr. Ziel muss es sein, dass man auch für die Gießereien branchenspezifische Herausforderungen strukturiert und strukturiert adressiert und die Gießereien – vergleichbar zur Stahlindustrie – industriepolitisch einbindet. Der Kern Ihres Antrags sind allerdings Gegenleistungen oder Garantien der Industrie, sollten Entlastungen staatlicherseits gewährleistet werden; quasi ein Quid pro quo. Das geht in Ordnung, wo etwa bestimmte Landesförderungen für unternehmerische Investitionen diese Zweckbindungen vorsehen, etwa beim langfristigen Erhalt von Investitionsgütern am Standort oder bei der Nutzung geförderter Anlagen. In den Fördermaßnahmen der Landesregierung ist übrigens ein Standortbezug seit Langem gelebte, geübte und gewährte Praxis. Was darüber hinausgeht – Sie formulieren das zwar sehr allgemein –, wird dann aber problematisch. Es stellt sich schon die Frage, ob diejenigen, die solche Forderungen erheben, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, der Branche damit ernsthaft helfen. Wer heute Förderungen an starre Garantien bindet, droht genau die Investitionen zu verhindern, die er eigentlich versucht anzureizen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Denn Unternehmen investieren dort, wo Energie, Infrastruktur und Regulierung planbar sind, wo die Rahmenbedingungen stimmen, wo es einen Business Case gibt, und nicht dort, wo Fördermittel mit Haftungsrisiken verbunden sind. Wenn ich eine Sache sagen darf: Ja, der Industriestrompreis kommt – eine gute Nachricht. Er hätte früher kommen können; an meiner Partei hat es nicht gelegen. Er kommt jetzt befristet bis Ende 2028. Jeder, der mit Unternehmensvertreterinnen und -vertretern oder mit Vertreterinnen und Vertretern der Beschäftigten spricht, weiß: 36 Monate sind keine Dimension der Planbarkeit einer Investition. 28.01.2026 Die Reduktion der Netzentgelte war da, musste aber aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zurückgenommen werden. Die 5 Milliarden Euro, die hätten eingespart werden können, konnten nicht mehr entlasten. Jetzt sind die Netzentgelte wieder reduziert, Stand heute bis Ende 2026. Ich betone: Die Forderung bleibt existent, dass auch diese Regelung entfristet werden soll. Es braucht Verlässlichkeit, es braucht Planbarkeit, und es braucht Mitbestimmung, damit es in der großen Krise, die unsere Industrie gerade hat, eine Chance gibt, den Menschen eine Perspektive und den Investitionen den Raum zu geben, den wir jetzt in Nordrhein-Westfalen genau dafür brauchen. (Beifall von den GRÜNEN) Ich komme zum Schluss. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss. Gestern, meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen, ist mir eine große Ehre zuteilgeworden. Mir haben die Betriebsräte der Stahlarbeiter in Nordrhein-Westfalen das „Herz aus Stahl“ überreicht. Das ist die höchste Auszeichnung, die ein Betriebsrat aus der Stahlbranche jemandem übergeben kann. Für mich ist das Verpflichtung, weiter den Weg für die Landesregierung, für den Industriestandort Nordrhein-Westfalen zu gehen, und das bedeutet, die Forderungen, die unter anderem zusammen mit Unternehmen, Gewerkschaften Richtung Bund und Europa adressiert werden, mit Nachdruck einzufordern. Die Veränderungen, die in Berlin und Europa passieren, passieren nicht von allein, sondern weil hier Menschen dafür arbeiten, dass die gute Beschäftigung, dass der Technologievorsprung, den wir einmal hatten mit unserer Industrie, zurückgekämpft werden kann, damit wir daraus Geschäftsmodelle der Zukunft mit guten Beschäftigungsverhältnissen für die jungen Menschen in unserem Land finden, die auf Rohstoffleichtigkeit, auf Technologievorsprung, auf Innovation und auf Klimaneutralität setzen. Wir haben alles in Nordrhein-Westfalen, was es dafür braucht. Ich reiche den anderen politischen Ebenen die Hand, dass wir das gemeinsam nach vorne ziehen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Für die CDU spricht nun ihr Abgeordneter Herr Schmitz.
Marco Schmitz CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt einen Satz aus der Tarifgeschichte, der bis heute nichts an Gültigkeit verloren hat: Gute Arbeit fällt nicht vom Himmel, sie wird ausgehandelt. – Genau darin liegt der Kern der Sozialpartnerschaft, die wir hier in Landtag Nordrhein-Westfalen pflegen: Arbeitgeber und Arbeitnehmer setzen sich an einen Tisch, übernehmen Verantwortung und sorgen gemeinsam für faire Arbeitsbedingungen. Das ist keine Ideologie, sondern gelebte Praxis bei uns hier in Nordrhein-Westfalen. Gerade die tarifgebundenen Unternehmen in unserem Land zeigen, wie Stabilität, Wettbewerbsfähigkeit und soziale Verantwortung zusammengehen. Sie investieren in ihre Belegschaft, sie stehen zur Mitbestimmung, und sie sorgen auch dafür, dass Arbeit nicht nur existiert, sondern auch trägt. Dieses Modell hat Nordrhein-Westfalen stark gemacht und ist ein Standortvorteil, den wir nicht leichtfertig aufs Spiel setzen dürfen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Mein Kollege Christian Untrieser und die Ministerin haben deutlich gemacht, was die Landesregierung und was wir als Land alles für die Industrie in Nordrhein-Westfalen tun und warum wir uns intensiv darum kümmern, Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen. Das ist richtig, denn ohne wirtschaftliche Stärke, die wir ohne Frage brauchen, gibt es keine soziale Sicherheit. Genauso wichtig ist aber auch, unter welchen Bedingungen Arbeitsplätze entstehen und erhalten werden können. Deshalb ist mir ein Blick auf die Sozialpartnerschaft und Tariftreue heute besonders wichtig. Unser Ministerpräsident hat im vergangenen Jahr sowohl bei der Kundgebung des Deutschen Gewerkschaftsbundes am 1. Mai als auch beim Unternehmertag klar gesagt, dass es mit ihm ein Tariftreuegesetz geben wird. Daran arbeiten wir, und unser Anspruch ist es, dieses Gesetz zeitnah auf den Weg zu bringen. Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, Unternehmen zu benachteiligen oder ihnen zusätzliche Hürden aufzubauen. Das Gegenteil ist der Fall: Das Tariftreuegesetz hat das Ziel, die heimische Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen zu stärken. Gerade die Unternehmen, die hier bei uns vor Ort tarifgebundene Arbeit anbieten und die Sozialpartnerschaft leben, sollen von diesem Vorteil profitieren. Tariftreue sorgt für faire Wettbewerbsbedingungen. Sie schützt diejenigen, die Verantwortung übernehmen, vor einem Unterbietungswettbewerb auf Kosten der Beschäftigten, und sie stärkt die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denn diese können sich auf verlässliche Löhne und Arbeitsbedingungen verlassen. Die Sozialpartnerschaft ist kein Auslaufmodell, sondern sie ist ein Erfolgsmodell. Gerade in Zeiten von Transformation und Veränderungen zeigt sich, wie wichtig Vertrauen und Verlässlichkeit sind. Wandel gelingt nur gemeinsam, nicht gegen die Beschäftigten und auch nicht ohne ihre Vertreter. Wenn öffentliche Aufträge vergeben oder Fördermittel eingesetzt 28.01.2026 werden, ist es richtig, Tarifbindung und gute Arbeitsbedingungen zu berücksichtigen. Wer Tarifpartnerschaft lebt, wer Mitbestimmung achtet, stärkt nicht nur sein eigenes Unternehmen, sondern auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Deshalb ist unser Bekenntnis klar: Wir stehen an der Seite der tarifgebundenen Unternehmen, wir stehen zur Sozialpartnerschaft, und wir arbeiten an einem Tariftreuegesetz für Nordrhein-Westfalen, das genau dieses Modell weiterhin umsetzen wird. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Schmitz. – Für die SPD spricht ihr Abgeordneter Herr Stinka.
André Stinka SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, Sie haben das Thema vorhin angesprochen: Dass wir den Ankündigungen der Landesregierung nach knapp vier Jahren Regierungszeit nicht mehr trauen, müssen Sie uns als Opposition zugestehen. Ich nenne das Beispiel der Raffinerieindustrie. Wir haben dazu im März 2025 einen Antrag gestellt, während Sie erst im April 2025 zu einem Pakt in die Staatskanzlei eingeladen haben. Da war der Zug schon abgefahren, und die Verkäufe liefen – so viel zu Ihrem Timing und zu Ihrem Kümmern um Raffineriearbeitsplätze. Ich will Folgendes noch einmal deutlich machen. Sie haben darüber hinaus vor zweieinhalb Jahren in Ihrer Wärmestrategie Raffinerien, eine wichtige Säule in Nordrhein-Westfalen, niedergemacht, und jetzt sind Sie überrascht und laden die mal ein, um zu gucken, wie Sie die retten können. Das ist, mit Verlaub, Verhohnepipelung der Leute und geht so nicht. Wir haben den Antrag dazu im März gestellt, und Sie waren da erst im April dran. Wer hinter die Kulissen geschaut hat, weiß, wie schwierig diese Situation und der Abschluss des Chemiepakts Ende des letzten Jahres für Sie war. Also: Vorsicht an der Bahnsteigkante, wenn das hier so dargestellt wird. (Beifall von Lena Teschlade [SPD]) Zu den regierungstragenden Fraktionen. Herr Matzoll, Sie können sicher sein, dass Sozialdemokraten wissen, welcher Antrag an wen geht. Ich erinnere daran, dass Sie vor ein paar Wochen im Wirtschaftsausschuss Anträge zu Raffinerien und zur Chemie mit konkreten Forderungen abgelehnt haben. Herr Untrieser, Sie haben gesagt, Ihre Arbeit in Nordrhein-Westfalen sei so erfolgreich. Unter Schwarz-Grün gehen jeden Monat 2.100 Arbeitsplätze verloren. Ich möchte nicht wissen, wie es laufen würde, wenn Sie wirklich Erfolg hätten. Herr Untrieser, ich Landtag wäre bei der Bilanz, die Sie hier dargestellt haben, ganz vorsichtig. Ich komme noch mal zum europäischen Emissionshandel. Der Emissionshandel ist kein Selbstzweck und auch kein Strafsystem, sondern ein Instrument, um klimafreundliche Alternativen für die Wirtschaft attraktiv zu machen. Das Instrument ist sehr wirtschaftlich. Wir müssen uns genau daran messen und heute feststellen, dass wir die Lenkungswirkung – diese war die Grundlage des ETS – derzeit nicht erreichen, und das nicht, weil das Instrument gänzlich falsch wäre, sondern weil die Voraussetzungen fehlen und viele Unternehmerinnen und Unternehmer nicht in die gewünschte Richtung umlenken können. Es gibt hier in Nordrhein-Westfalen ungefähr 460 Betriebe, die dem unterliegen. Ich nenne die energieintensive Industrie entlang des Rheins von Duisburg bis Köln als Beispiel. Dort sitzen Stahlwerke, Gießereien und Chemieparks, die heute alle vor die gleiche Frage gestellt werden: Wie sollen wir CO einsparen, wenn Alternativen fehlen? Wer will, dass Stahlwerke, Chemieparks und Raffinerien CO einsparen, muss dafür sorgen, dass es reale Alternativen gibt. Doch genau die fehlen bislang vielerorts. Grüner Wasserstoff ist nicht in ausreichender Menge vorhanden. Wie viele Ankündigungen und Dienstreisen, Frau Ministerin, haben Sie gemacht? Wie viele Verträge haben Sie abgeschlossen? Wo kommt der grüne Wasserstoff her? Das sind die Kernfragen, die wir beantworten müssen; das sind die Dinge, mit denen wir der Industrie helfen müssen. (Beifall von der SPD) Sie waren in Schottland; Sie waren in Saudi-Arabien: Wie viele Kilowattstunden sind denn hier angekommen? (Zuruf von Mona Neubaur, Ministerin für Wirt- schaft, Industrie, Klimaschutz und Energie) Davon sehen wir bisher leider nichts. Noch in der letzten Ausschusssitzung haben wir zum Thema „Netzinfrastruktur“ gehört, dass wir, wenn ich richtig zugehört habe, Elektrolyseurstandorte verloren haben. Das ist doch ein Fakt. Wir müssen deutlich machen, dass die Importstrategie das eine ist, dass es aber auch wichtig ist, Elektrolyseure in die Lage zu versetzen, Wasserstoff hier vor Ort zu produzieren, damit hier Klarheit herrscht. (Zuruf von Mona Neubaur, Ministerin für Wirt- schaft, Industrie, Klimaschutz und Energie) Dazu gibt es hier in Nordrhein-Westfalen Hausaufgaben. Über CCS und das Abstimmungsverhalten der Grünen im Bundestag will ich gar nicht sprechen. Alter-28.01.2026 nativen sind notwendig, und die CO -Speicherung muss mit dem Leitungssystem verbunden werden. Der grüne Wasserstoff – diesen habe ich schon angesprochen – ist für diese Punkte entscheidend. Deswegen haben wir uns für TKS und die Direktreduktionsanlage auch so in die Kurve geworfen und die Unterstützung, die Sie gewährt haben, immer unterstützt. Wir wissen, dass der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Nordrhein-Westfalen von dieser Direktreduktionsanlage abhängt; wir verfolgen das genauso. (Zuruf von Mona Neubaur, Ministerin für Wirt- schaft, Industrie, Klimaschutz und Energie) Es muss aber klar sein, dass bei der energieintensiven mittelständischen Industrie eine Ankündigung für Gießereien schön ist, dann aber auch Verteilnetze und T-Stücke gebaut werden müssen. (Zuruf von Mona Neubaur, Ministerin für Wirt- schaft, Industrie, Klimaschutz und Energie) Das ist eine zentrale Forderung, und zu dieser erleben wir leider auch wenig. Wenn wir wie letzte Woche im Wirtschaftsausschuss über das ETS sprechen und Sie fragen, welche Initiativen Sie vorbereiten, weil man in Brüssel, in Straßburg, in Berlin tätig werden muss, und dann kommt: „Das werden wir dann noch sehen“, reicht das eben nicht. Ein Bekenntnis zum Standort heißt nicht nur, den Standort zu schützen, sondern die nordrheinwestfälische Landesregierung muss dann auch mit Selbstbewusstsein deutlich handeln. (Beifall von der SPD) Sie waren im vergangenen Jahr zum Kaffeetrinken in Brüssel. Da hätten Sie schon das eine oder andere ansprechen müssen – damals war die Gefahr schon da –, aber es ist versäumt worden, Frau Ministerin. Deswegen noch mal deutlich von uns: Wichtig ist, dass die Lenkung durch den ETS Wahlmöglichkeiten voraussetzt und dass deutlich wird, dass Klimaschutz immer mit der Industrie funktioniert. Diese Akzeptanz ist auch in der Industrie notwendig – das ist gerade angesprochen worden –, damit hier Zukunftsfelder erschlossen werden. Ganz klar ist auch – das ist ein Punkt, über den heute noch gar nicht gesprochen wurde –, dass es internationale Marktverzerrungen gibt. Es gibt in der globalisierten Welt Marktanbieter – Thema „Safeguards“ etc. pp. –, die unter anderen Bedingungen produzieren und günstige Stoffe hierhinbringen. Wir müssen gemeinsam dafür sorgen, dass europäische Produkte auch hier eine Chance haben, Stichwörter „Leitmärkte“ und „Vergabepraxis der Landesregierung“. Da kann man auch etwas tun und Signale setzen, sodass Dinge letztendlich auch hier genutzt werden. Landtag Insgesamt ist es wichtig, dass wir nach den Bekenntnissen, die alle hier abgeben, ins Handeln kommen. Ich habe Zweifel daran, ob das, was Sie im Chemieund Raffineriepakt vereinbart haben, auch politisch durchgesetzt wird. Sie werden mich davon erst dann überzeugen, Frau Ministerin, wenn wir sehen, dass es beim ETS andere Möglichkeiten gibt und sich die Landesregierung ganz entschieden für eine Zertifikateausweitung und ganz entschieden für einen anderen Pfad einsetzt. Wir sind gespannt, denn darauf kommt es an, ob nach den Sonntagsreden auch tatsächliches Handeln erfolgt. Wir sind da skeptisch. Ich bin auf die Ergebnisse gespannt. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Stinka. – Für die Landesregierung hat noch einmal die Ministerin das Wort. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Richtig ist: Die Transformation ist kein Sprint; sie ist ein Marathon. Vielen Dank dafür, lieber André Stinka, dass in dem Redebeitrag gerade sehr deutlich wurde, wo der Handlungsdruck am größten ist. Deswegen war es richtig, dass wir unter anderem mit Vertretern der Chemieindustrie die Präsidentin der Europäischen Kommission getroffen haben und dort von ihnen sehr deutlich vorgetragen wurde, wo nachgesteuert werden muss. Deswegen ist es richtig, dass die Vereinbarung für den ETS auf einer Marktzugängigkeit fußt und über CBAM und Post-Safeguard auch darauf, dass es einen fairen Wettbewerb für die neuen Produkte und einen CO -Grenzausgleichsmechanismus gibt. Und wenn der nicht funktioniert – nicht für den Stahl, nicht ausreichend für die weiterverarbeiteten Produkte, die Stahl beinhalten, und für die chemischen Produkte nur in Teilen –: Was soll man dann machen? Soll man dann ein Erfolgsmodell wie den ETS wegschmeißen, wie es viele fordern? Ich sage deutlich Nein. Muss man ihn reformieren, damit das Ganze im Takt unterstützt, was an technologischer Leistung in unserer Industrie möglich ist? Ja. Deswegen sind wir in dem Bereich des Chemie- und Raffineriepakts auch genau darauf eingegangen und werden das entsprechend in konkreten Handlungen Richtung Bundesregierung adressieren. Was glauben Sie denn, was wir in den Kreisen mit dem Bundeswirtschaftsministerium, mit der Bundesregierung zur Chemieagenda 2045 machen werden außer das, was wir gemeinsam mit Unternehmen und mit Vertretern der Gewerkschaft für Chemie- und Raffineriestandorte erarbeiten werden, dort zu hinterlegen? Was glauben Sie denn, wie wir unterwegs sind, wenn es darum geht, die Funktionalität der Regeln Euro-28.01.2026 pas so zu kommentieren und so Verbesserungen anzuregen, dass Europa weiter ein Erfolgsmodell mit einer starken Chemieindustrie bleiben kann? Allein die geografische Lage Nordrhein-Westfalens verpflichtet dazu, die Stärke Europas gerade im Sicherstellen, im planbaren Weiterentwickeln von Chemiestandorten in Nordrhein-Westfalen zusammen im Dreieck mit den Niederlanden und Belgien sicherzustellen. Und ja, das bedeutet ganz konkret, dass wir in der Frage der Infrastrukturverbindungen für CO und für Wasserstoff die Genehmigungsbeschleunigung für die Leitungen und Pipelines, die dafür notwendig sind, und die Planverfahren so aufeinander abstimmen, dass wir im Delta Rhine Coridor, in der Verbindung der Häfen von Rotterdam und Antwerpen mit dem größten Binnenhafen Europas die guten Verbindungen so schnell wie möglich herstellen können für eine Rohstoffversorgung, die in der Perspektive grüne Moleküle beinhalten muss. Das alles sind konkrete Arbeiten, die über die Landesgrenzen hinaus in Richtung Berlin, in Richtung unserer Benelux-Freundinnen und -Freunde und natürlich auch in Richtung Europäische Union jeden Tag von den Kolleginnen und Kollegen in den Ministerien bearbeitet werden. Ich will noch einen Aspekt zu der Frage sagen, die federführend im Arbeitsausschuss behandelt wird, weil ich dazu so freundliche Unterlagen aus dem zuständigen Ministerium zur Verfügung gestellt bekommen habe. Ich glaube, dass wir in NRW mit dem Entwurf des Tarifentgeltsicherungsgesetzes eine Vorlage auf den Tisch liegen haben, die unbürokratisch ist, die den Wettbewerb um die Aufträge fairer gestaltet, die für die Unternehmen und für die Vergabestellen kaum Bürokratie bedeuten wird und die in der Prüfung handhabbar ist. Wir fördern ausdrücklich die Tarifbindung. Denn tarifgebundene Unternehmen müssen nichts machen, außer ihre Tarifbindung zu bestätigen. Im Übrigen arbeiten in der chemischen Industrie nach Daten der IGBCE aus dem Jahr 2021 92 % der Beschäftigten in NRW in Betrieben, die tarifgebunden sind. Somit fehlen jegliche Indizien für die Notwendigkeit einer Regulierung über die Aufnahme in das Tarifentgeltsicherungsgesetz. Die Landesregierung hält damit bewusst an der bewährten Linie fest, Regelungen effizient, bürokratiearm und nur soweit erforderlich zu erlassen. Ich möchte noch einen Punkt, der im SPD-Antrag mitschwingt, hier ausdrücklich aufnehmen. Transformation braucht Vertrauen, aber Vertrauen ist kein Blindflug. Wer Milliarden für Infrastruktur, Netze und Entlastungssysteme organisiert, darf auch Erwartungshaltungen formulieren: Investitionen, Modernisierungen, verlässliche Beschäftigungsperspektiven, Landtag die Beteiligung der Sozialpartner. Wir wollen Verabredungen, die nicht nur auf dem Papier existieren, sondern im Betrieb ankommen – mit Qualifizierungsplänen, mit konkreten Projekten, mit Zeitachsen und Verantwortlichkeiten. Mit dem Nordrhein-Westfalen-Plan, einer Investitionsgarantie über zwölf Jahre, ist für die Städte und Gemeinden, für alle Beteiligten in Betrieben, egal ob im Handwerk oder in der Industrie, klar: Was an Infrastruktur gebaut werden muss, damit endlich ihre Sanierungsstaue aufgelöst werden, stellen wir den Städten und Gemeinden aus dem Sondervermögen so pauschal, mit so viel Vertrauensvorschuss und in so großem Umfang wie möglich zur Verfügung. Wir arbeiten jeden Tag dafür, dass wir ein starker, ein innovativer Industriestandort bleiben, mit guten Beschäftigungsverhältnissen im Interesse der kommenden Generationen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Für die SPD-Fraktion hat sich noch einmal Frau Abgeordnete Teschlade zu Wort gemeldet, die 1 Minute 47 Sekunden zur Verfügung hat. Bitte.
Lena Teschlade SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. Jetzt muss ich mich beeilen. – Liebe Frau Ministerin, Sie haben gerade noch einmal das Tariftreuegesetz angesprochen. Wir haben begrüßt, dass da jetzt endlich etwas passiert, aber das Problem – und das haben Sie nicht benannt – ist und bleibt, dass die Kommunen jetzt herausgenommen worden sind. Damit ist dieses Gesetz so, wie es vorliegt, ein zahnloser Tiger und wird am Ende die Wirkung nicht entfalten. (Beifall von der SPD) Das ist genau das – da will ich auf den Kollegen Matzoll eingehen –, was ich sehr häufig kritisiere, dass es nämlich bei den regierungstragenden Fraktionen relativ wenige Kolleginnen und Kollegen gibt, die wirklich Arbeitsmarktpolitik machen. Denn die Dinge stehen in einem direkten Zusammenhang. Wenn man hier sogar noch einmal anmerken muss, dass der größte Fehler der SPD bei diesem Antrag der war, dass wir ihn zunächst an den falschen Ausschuss überwiesen haben, dann zeigt das doch, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Denn es ist doch ganz klar: Herr Laumann hat im Bundesrat mit einem Antrag zur Industrie eine Initiative auf den Weg gebracht, weil erkannt worden ist, dass es vor allen Dingen auch um Arbeitsmarktregulierung, um Steuerung am Arbeitsmarkt geht und dass es nicht allein nur im Wirtschaftsbereich liegt. Vielmehr gibt es ganz große Anteile, die im Bereich „Arbeit“ liegen, und das muss man sich einfach mal 28.01.2026 verdeutlichen. Denn wenn wir nur das eine machen und das andere lassen, dann werden wir die Situation hier nicht lösen können. Diese Dinge hängen also untrennbar miteinander zusammen, und deshalb ist es völlig richtig, dass es im AGS behandelt wird und dass dann auch im Wirtschaftsausschuss darüber gesprochen wird. Zum Schluss will ich noch eines zur AfD sagen, denn Herr Loose hat hier heute wirklich alle Masken fallen lassen und ganz eindeutig gezeigt, dass der größte Gegner für alle Beschäftigten in diesem Land die AfD ist und dass Sie nichts tun, um Beschäftigte in Nordrhein-Westfalen zu schützen. Ihre Obsession auf Ömer Kirli können Sie vielleicht behandeln lassen; darum müsste man sich mal irgendwie kümmern. (Beifall von der SPD) Aber es ist wirklich bezeichnend, wie Sie auch hier immer wieder gegen die Gewerkschaften sprechen. Wir als Sozialdemokraten wissen jedoch, dass die größte Gefahr für Beschäftigte, für Sozialdemokraten und für die Gewerkschaften immer noch der Faschismus und die AfD sind. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN)
André Kuper
Danke, Frau Teschlade. – Für die AfD hat sich noch einmal der gerade angesprochene Abgeordnete Loose zu Wort gemeldet.
Christian Loose AfD
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Teschlade, Sie haben sich gerade selbst entlarvt. Sie verteidigen hier im Plenum Gewerkschaftsbosse, die nicht mehr die Arbeiter, sondern nur noch SPD-Interessen vertreten. Sie haben doch die Worte von Herrn Kirli gehört. Er will nicht den Arbeitern helfen. Er will, dass dieser Begriff der Transformation positiv besetzt wird. Sie selbst haben hier nie einen Antrag gestellt, um diese Klimasteuern, die Zertifikate komplett abzuschaffen, um der Industrie und den Arbeitern zu helfen. Nein, Sie führen nur einen imaginären Kampf gegen einen Faschismus. Das ist es, was Sie hier vorantreibt, mehr nicht. Es gibt sogar SPD-Kollegen, die gerne mal zu Gastwirten hingehen und dem Gastwirt sagen: Wenn Sie noch einmal eine Veranstaltung machen, dann kommt hier die Antifa vorbei. – Das haben wir in Witten erlebt. Das sind Methoden, die wir in Deutschland schon einmal hatten, Frau Teschlade. (Lachen von Lena Teschlade [SPD]) Das sind Ihre Methoden. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD) Landtag
André Kuper
Danke, Herr Loose. – Für Bündnis 90/Die Grünen hat sich jetzt Frau Abgeordnete Wenzel zu Wort gemeldet.
Jule Wenzel GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ich habe mich hier noch einmal zu Wort gemeldet, weil ich dieses Gebrabbel, (Beifall von den GRÜNEN) das hier in diesem Parlament von rechts gegenüber Arbeiterinnen und Arbeitern vorgebracht wird, so nicht stehen lassen möchte. Ich finde, wir können uns in der Sache hart auseinandersetzen, so beim Tariftreuegesetz, bei der Transformation, beim ETS. Das machen wir hier auch unter den demokratischen Fraktionen. Aber wenn ich mir dann gezwungenermaßen die Redebeiträge der AfD zu Gewerkschaften anhören muss, die vor Geringschätzung nur so strotzen, (Christian Loose [AfD]: Gewerkschaftsfunktio- näre!) dann würde ich mir manchmal wünschen, dass vor Betriebsratswahlen Zitate aus Ihren Reden in allen Betrieben im ganzen Land aufgehangen werden, damit die Arbeiterschaft sieht, was für Wölfe im Schafspelz Sie eigentlich sind. (Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Wenzel. – Für die AfD spricht noch einmal Herr Loose.
Christian Loose AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Wenzel, sehr gerne können Sie unsere Zitate veröffentlichen, dann aber auch das, was Herr Kirli gesagt hat; denn er verrät mit seinen Aussagen im Grunde die Arbeiter. Ich gehe nicht gegen die Gewerkschaften vor, sondern gegen diese Funktionäre, die die Arbeiterinteressen Jahr für Jahr verraten haben. Die sind nicht auf die Straße gegangen, als die Kohlekraftwerke geschlossen wurden. Die sind nicht auf die Straße gegangen, als der Tagebau geschlossen wurde. Das haben sie alles nicht gemacht. Aber jetzt sollen sie die Grünen und die SPD retten. Nein, diese Gewerkschaftsfunktionäre sind der Sargnagel für die Gewerkschaften. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Danke, Herr Loose. – Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung. Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, den Antrag 28.01.2026 Drucksache 18/17448 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend – sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie zu überweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ist jemand gegen diese Überweisungsempfehlung? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Dann ist die Überweisungsempfehlung einstimmig beschlossen. Ich rufe auf: 8 Kurzfristig günstigere Strompreise für die gesamte Wirtschaft und Gesellschaft – Eine kosteneffizientere Alternative zum Industriestrompreis Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/17464 Für die FDP spricht als Erstes ihr Abgeordneter Herr Brockes.
Dietmar Brockes FDP
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu hohe Strompreise sind eines der zentralen Standortprobleme in Nordrhein-Westfalen; wir haben es gerade sehr deutlich gehört. Sie gefährden Wettbewerbsfähigkeit, Wertschöpfung und Wohlstand nicht nur der chemischen Industrie, sondern auch der gesamten Wirtschaft, des Mittelstands, des Handwerks und auch der privaten Haushalte. Die aktuellen Preisspitzen sind kein Naturgesetz, sondern Ergebnis eines unzureichend austarierten Strommarktes, insbesondere in Zeiten von Dunkelflauten, wenn das Angebot knapp und teuer wird. Wir haben aber bereits bezahlte Kraftwerkskapazitäten in der Netzreserve, die die Versorgung sichern. Diese kurzfristig zur Dämpfung extremer Preise zu nutzen, ist eine pragmatische, marktwirtschaftlich sinnvolle Lösung für alle Unternehmen in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der FDP) Deshalb geht unser Ansatz weit über einen sehr bürokratischen Industriestrompreis hinaus. Nordrhein-Westfalen ist das industrielle Herz Deutschlands, doch hohe Strompreise wirken wie eine Zusatzsteuer auf Arbeit, Investitionen und Innovationen. Neben Bürokratie und Fachkräftemangel sind sie ein massiver Wettbewerbsnachteil. Strukturelle Reformen des Strommarktdesigns bleiben notwendig, sie kommen aber für viele Unternehmen, die heute täglich unter enormem Kostendruck stehen und teilweise wirklich um ihre Existenz kämpfen, zu spät. Deshalb müssen wir jetzt handeln. (Beifall von der FDP) Landtag Ein staatlich subventionierter Industriestrompreis mag verständlich erscheinen, ist aber der falsche Weg: Er ist teuer, wettbewerbsverzerrend, selektiv und nicht marktwirtschaftlich. Er hilft wenigen, lässt aber viele zurück. Besonders bei Dunkelflauten gehen die Preise durch die Decke. Dann bestimmen die teuersten Kraftwerke den Marktpreis – mit gravierenden Folgen: Produktionsdrosselungen, Investitionsstopps, wachsende Unsicherheit. Gleichzeitig stehen Kraftwerke in der Netzreserve bereit, die ohnehin über Netzentgelte finanziert werden. Diese Anlagen werden physikalisch bereits genutzt, um die Netze zu stabilisieren. Sie in klar definierten Extremsituationen zusätzlich zur Angebotsausweitung einzusetzen, kann Preisspitzen wirksam bremsen – ohne Subventionen, ohne neue Abhängigkeiten. (Beifall von der FDP) Wer meint, das wäre schlecht für das Klima, dem sei gesagt: Der EU-Emissionshandel begrenzt dies durch die CO -Emissionen bereits klar. Daher fordern wir Freien Demokraten eine zeitlich befristete, klar definierte Marktteilnahme der Netzreservekraftwerke bei Extrempreisen, eine weitestgehende Absenkung staatlicher Preisbestandteile, eine konsequent marktwirtschaftliche, kosteneffiziente Energiepolitik mit Fokus auf Versorgungssicherheit, Innovation und Wettbewerb. Das sind echte Fortschritte. Sie bilden eine verantwortungsvolle Brücke für alle statt Subventionen für wenige. Lassen Sie uns gemeinsam Verantwortung übernehmen für Freiheit, Wachstum und eine starke Wirtschaft für alle in Nordrhein-Westfalen. Ich freue mich auf Ihre Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Brockes. Ihrer Aufmerksamkeit wird es nicht entgangen sein, dass eine Kurzintervention von Herrn Abgeordneten Loose angemeldet ist. Sie können sie vom Redepult aus beantworten, Sie können sie auch von Ihrem Platz aus beantworten. – Jetzt hat erst einmal der Abgeordnete Loose das Wort. Bitte schön.
Christian Loose AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Brockes, weil Sie es nicht in Ihrer Rede erwähnt haben, muss ich nachfragen. Sie wollen mit Reservekraftwerken bei Extrempreisen in den Markt eingreifen. Die Day-Ahead-Stromauktionen finden bis 12:00 Uhr des Vortags statt. Wie wollen Sie da vorgehen? Wollen Sie immer mit Ihren Reservekraftwerken in dieser Auktion zu einem bestimmten Preis mitbieten? Oder wollen Sie erst diese Auktion abwarten, schauen, welcher Preis sich 28.01.2026 ergeben hat, und danach mit Ihren Reservekraftwerken eingreifen? Bitte erklären Sie doch, was genau Sie vorhaben. Denn Sie haben das nicht im Antrag erwähnt und wollen den Antrag nicht zur Anhörung in den Ausschuss überweisen. – Vielen Dank.
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Herr Brockes, Sie haben jetzt das Wort.
Dietmar Brockes FDP
Vielen Dank für die Frage, Herr Loose. Wenn Sie sich im Energiemarkt auskennen würden, wüssten Sie, dass das bereits in der Vergangenheit erfolgreich zur Anwendung gekommen ist. Es ist ein eingespieltes System und insofern keine Neuerung. Wie es technisch umgesetzt wird, können Sie genau nachlesen. (Beifall von der FDP)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Brockes. – Für die Fraktion der CDU spricht jetzt der Abgeordnete Okos.
Thomas Okos CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Dietmar Brockes, die Vorfreude muss ich Ihnen jetzt schon nehmen: Wir werden nicht zustimmen, so gern ich das in Ihrem Fall immer tun würde, aber nicht hier im politischen Handeln. Gleichzeitig bin ich aber sehr dankbar dafür, dass die Thematik der Strompreise aufgeworfen wird. Wir alle wissen, dass es ein Wettbewerbsnachteil ist und wir in Nordrhein-Westfalen an vielen Stellen sehr stark gefordert sind, vor allem im energieintensiven Bereich; in der Chemie, im Metallbau. Wir wissen nicht nur durch Zahlen, sondern auch aus Gespräche vor Ort mit den Unternehmen, mit den Bürgerinnen und Bürgern, dass das eine große Belastung ist. Umso wichtiger ist es, geeignete Maßnahmen zu finden, die unmittelbar greifen – nicht zuletzt, weil wir wissen, dass die soziale Marktwirtschaft die Wirtschaftsordnung ist, die nicht das Wohlgefallen der Unternehmen bedient, sondern den Wohlstand der Gesellschaft und jedes Einzelnen sichert. Oder um es mit den Worten von Helmut Kohl zu sagen: Die soziale Marktwirtschaft ist die Gesellschaftsordnung der Freiheit und des menschlichen Miteinanders. Beides gehört untrennbar zusammen. (Beifall von der CDU) Darin liegt der Kern, denn Wirtschaftspolitik ist immer auch Sozialpolitik. Wollen wir diese Grundordnung erhalten, ist es folgerichtig, die Rahmenbedingungen immer wieder anzupassen, insbesondere wenn es Landtag die geopolitische Lage erfordert. Demokratie muss das können, und Demokratie kann das. Deutschland kann das. Nordrhein-Westfalen kann das. Schauen wir uns die beiden Ebenen doch einmal an, zunächst den Bund. Die CDU-geführte Bundesregierung unter Kanzler Merz hat bereits einiges beschlossen und auch geliefert. 2026 sorgen wir für eine Entlastung um rund 30 Milliarden Euro; 6,5 Milliarden Entlastung durch Zuschüsse für die Übertragungsnetzentgelte, 3,4 Milliarden Euro Entlastung durch die Abschaffung der Gasspeicherumlage, 3,4 Milliarden Euro Entlastung durch den Industriestrompreis, 4 Milliarden Euro Entlastung stehen bereits zur Ausweitung der Strompreiskompensation bereit. In Summe heißt das: Wir entlasten die Unternehmen durch Senkung der Strompreise und stärken damit die Substanz unseres gesellschaftlichen Miteinanders. Vieles davon ist „Made in NRW“; denn unser Land setzt sich stets dafür ein, dass die Rahmenbedingungen auf Bundesebene einen Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Nordrhein-Westfalen leisten, ganz gleich, wer regiert. Hier danke ich noch einmal für den Einsatz von Mona Neubaur, die das exemplarisch auch beim Industriestrompreis seinerzeit bewiesen hat. Heute wundert mich nicht mehr, warum das unter der SPD-geführten Bundesregierung nicht kam, da selbst die FDP, die damals Verantwortung getragen hat, heute beim Industriestrompreis von „nicht zielführend“ spricht. Das ist wirklich ein Offenbarungseid für die Liberalen. (Beifall von der CDU) Schauen wir uns nun noch einmal die Mechanismen in Nordrhein-Westfalen an. Klar ist: Ein erhöhtes Angebot senkt den Preis. Kapazitätsausweitungen werden noch wichtiger, gerade wenn der Strombedarf steigt. Auch hier treiben wir den Ausbau der erneuerbaren Energien erneut ambitioniert voran. Wir liefern. Auch hier ein paar Zahlen für Feinschmecker: allein 2025 2.000 MW Zubau an Photovoltaik und 1.345 MW Zubau an Windenergie. Das sind große Zahlen, die man sich nicht merken muss. Aber was man sich vielleicht merken kann: 259 Anlagen wurden gebaut. Das heißt, an jedem Werktag, Montag bis Freitag, wird eine neue Windenergieanlage in unserem Land errichtet, die einen Beitrag zur Strompreissenkung leistet. Das entspricht einer Leistung von 30 % des deutschlandweiten Zubaus. Wir nehmen damit weiter Fahrt auf. 1.600 Genehmigungen sind bereits erfolgt. Das sind noch einmal 6.000 MW Zusatzleistung. Gleichzeitig müssen wir zum Beispiel durch den Ausbau von Gaskraftwerken Kapazitäten schaffen. Das ist entscheidend. Auch darauf hat Nordrhein-Westfalen im Bund gedrängt. Der Grundsatzrahmen ist in 28.01.2026 der EU gesetzt worden, der finale Beschluss steht noch aus. Damit schaffen wir auch eine Grundlage für die Versorgungssicherheit. Gigawatt für Gigawatt sorgen wir dafür, dass es vorangeht. Neben der Versorgungssicherheit sind wir in Nordrhein-Westfalen diejenigen, die Ökonomie und Ökologie zusammenbringen. Daher ist es richtig, Anlagen zu errichten, die Wasserstoff-ready sind. Es ist auch richtig, sie so auszurichten, dass Bioenergie greift. Auch dies ist ein Impuls aus Nordrhein-Westfalen. Abschließend halten wir fest: Viele Verbesserungen zur Strompreissenkung sind im Bund bzw. im Land angestoßen oder bereits umgesetzt worden. Daher braucht es die Forderungen der FDP nicht. Viele Maßnahmen greifen bereits; die schwarz-grüne Landesregierung liefert. – Vielen Dank. Wir werden diesen Antrag ablehnen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Okos. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt der Abgeordnete Sundermann.
Frank Sundermann SPD
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt heute ein Antrag der FDP mit dem Titel „Kurzfristig günstigere Strompreise für die gesamte Wirtschaft und Gesellschaft“ vor. Die FDP verspricht hier also, mit einer Maßnahme den Strom schnell für alle billiger zu machen. Ein hehres Ziel, lieber Dietmar Brockes! Aus unserer Sicht ignoriert die FDP aber die aktuelle Situation und die aktuellen Rahmenbedingungen auf dem Energiemarkt; denn diese sind weiterhin nicht von einfachen Lösungen, sondern von Komplexität, verstärkten Partikularinteressen und einer sich rasant verändernden geopolitischen Lage geprägt, wie wir täglich merken. All das führt zu einer steigenden Verunsicherung aller Akteure – bei den Bürgern und der Wirtschaft als Konsumenten auf der einen Seite, aber auch auf der Investorenseite. Lange war die energiepolitische Diskussion von zwei Dingen geprägt, und zwar erstens von dem Wissen, dass der menschengemachte Klimawandel dazu führen wird, dass das Leben auf der Erde existenziell gefährdet wird. Das glauben die meisten hier im Raum. Auf Minderheiten muss ich, glaube ich, hier nicht eingehen. Das Zweite: Die Lösung ist, dass wir bis zu einem fixen Enddatum bilanziell klimaneutral wirtschaften und leben. Das war lange die Lösung, und das war lange auch einfach. Das eine ist wissenschaftlich belegt, und das andere ergibt sich daraus logisch abgeleitet. Und es lag immer in weiter Ferne; auch das hat es uns in den Diskussionen hier in diesem Haus manchmal einfach gemacht. Landtag Nun sind wir in der Zeit der Umsetzung. Jetzt spüren wir die Maßnahmen täglich; im Heizungskeller und auch auf der Stromrechnung. Viele befassen sich jetzt mit der Frage: Wie können wir diesen Weg zur Klimaneutralität gestalten? – Ich will hier grob drei Gruppen unterscheiden. Die erste Gruppe sind die Dogmatiker. Sie sagen: Die Ziele sind fix, und auch die Zwischenziele sind fix. Alle Maßnahmen müssen sklavisch darauf ausgerichtet werden, dass die Ziele punktgenau erreicht werden. Die zweite Gruppe sind die Nostalgiker. Beispielhaft für diese Gruppe sind sicherlich die Vertreter des Fanclubs zur Reaktivierung der Kernenergie. Die dritte Gruppe sind die Pragmatiker. Die Pragmatiker sagen: Wir müssen im Prozess die Werkzeuge anpassen. Wir müssen dafür sorgen, dass es weder zu wirtschaftlichen noch zu gesellschaftlichen Strukturbrüchen kommt. – Das heißt, man muss kontinuierlich zwischen dem Wunsch nach festen Rahmenbedingungen und einem mittelfristigen Eingriff ausbalancieren. Die Politik der FDP würde ich sicherlich mehrheitlich der zweiten Gruppe der Nostalgiker zuordnen. Insofern ist dieser Antrag, der scheinbar eine pragmatische Lösung vorschlagen soll, zu prüfen und zu diskutieren. Zwei Fragen möchte ich stellen. Zum einen: Funktioniert das so? Zweitens – eigentlich müsste es die erste Frage sein –: Wem nützt das etwas? Nützen wird es sicherlich dem einen oder anderen Betreiber, vor allem einem Betreiber, der hier schon lange unterwegs ist. Das ist betriebswirtschaftlich nachvollziehbar. Andere Kraftwerksbetreiber wie diejenigen im VKU mit Beteiligungen an Kraftwerken für die Stadtwerke, aber auch andere EVUs sehen das deutlich kritischer. Die andere Frage war, ob funktioniert, was die FDP verspricht. Ist der Einsatz der Reservekraftwerke eine einfache, schnelle und preissenkende Maßnahme ist? Schauen wir uns die beiden Punkte an. Einer einfachen und schnellen Umsetzung steht sicherlich das EU-Beihilferecht im Weg. Es ist eben etwas anderes, ob ein Übertragungsnetzbetreiber sagt, dass ein Kraftwerk zur Versorgungssicherheit gebraucht wird, oder ob es ans Netz gebracht wird, um Preise zu senken. Dass man vor dem Hintergrund der zu erwartenden Diskussion zum EU-Wettbewerbsrecht, der Tatsache, dass einige dieser Kraftwerke schon Stilllegungsprämien erhalten haben, und der Frage des Unbundling-Verbots zu einem schnellen Ergebnis kommt, ist sicherlich extrem unwahrscheinlich. Außerdem: Sie sagen, die Preise würden sinken. Der Einsatz dieser Reservekraftwerke wird – da ist sich 28.01.2026 die Fachwelt weitgehend einig – dazu führen, dass sich notwendige Investitionen in innovative Techniken wie moderne Speichertechnologien, aber auch intelligentes Lastabwurfmanagement zumindest deutlich verzögern. Dies wird auf Sicht eher zu höheren Preisen führen. Ich verweise an dieser Stelle auf ein umfangreiches Gutachten der enervis. Daher halten wir als Instrument, um Strukturbrüche zu vermeiden, den Industriestrompreis weiterhin für die richtige Maßnahme. Die Ministerin hat gerade auf den Zeithorizont verwiesen. Da gehe ich mit Ihnen konform. Wir brauchen, um Investitionen langfristig abzusichern, eben feste Rahmenbedingungen. Daran müssen wir arbeiten, gerne auch gemeinsam. Aus unserer Sicht ist aktuell daher der Einsatz von Reservekraftwerken kurzfristig wirkungslos und langfristig kontraproduktiv.
Rainer Schmeltzer
Die Redezeit, Herr Kollege.
Frank Sundermann SPD
Wir lehnen den Antrag daher ab. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Sundermann. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Abgeordnete Röls-Leitmann.
Michael Röls-Leitmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Reservekraftwerken aus der Netzreserve bei Preisspitzen eine Marktteilnahme ermöglichen: Das ist die Forderung der FDP-Fraktion. De facto geht es um eine Deckelung von Preisspitzen durch Steinkohlekraftwerke. Das heißt das Ganze übersetzt. Angesichts der Situation und der Klagen von vielen Unternehmen, was die aktuell zu hohen Strompreise angeht, scheint das erst mal eine total pragmatische, smarte Lösung zu sein. Diese Lösung hat aber erhebliches Potenzial, für massive Verwerfungen im Strommarkt zu sorgen. Ich möchte hier drei Punkte aufschlüsseln. Erstens wird befürchtet und ist abzusehen, dass mit einer solchen Maßnahme ein deutlich erhöhter Förderungsbedarf für die erneuerbaren Energien verbunden ist. Mit der anstehenden EEG-Reform werden wir höchstwahrscheinlich zu einem System kommen, in dem es Rückflüsse geben wird. Diese würden gemindert. Das kann nicht in unserem Interesse sein. Landtag Zweitens muss man ganz klar sagen: Für die Flexibilisierung, die wir so dringend für eine gelingende Energiewende brauchen, ist das ein richtiges Hemmnis. Denn wenn sich Marktakteure nicht darauf verlassen können, dass es auch Preisspitzen gibt, gehen viele innovative Geschäftsmodelle verloren. Das wäre also ein massiver Tritt vors Schienbein für diese wichtigen Branchen, die wir unbedingt brauchen, damit die Etablierung eines günstigen, klimaneutralen Energiesystems schnellstmöglich gelingen kann. Das Dritte ist das Risiko einer Stilllegungsspirale von bestehenden Spitzenlastkraftwerken, die aktuell relativ nah an der Schwelle zur Unrentabilität sind. Verschiedene Studien sagen sehr klar, dass hier ein Szenario droht, in dem nach einer solchen zeitlich befristeten Maßnahme, wie sie die FDP hier vorschlägt, am Ende weniger steuerbare Kraftwerkskapazität am Netz ist als vorher. Und das ist genau das Gegenteil dessen, was Sie hier sonst in all Ihren Anträgen fordern. Auch für Ihre eigene Programmatik ist dieser Antrag kontraproduktiv. Ich verstehe wirklich nicht, wie Sie darauf kommen, diesen Vorschlag zu unterbreiten. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Mein Vorredner hat es bereits gesagt: Es wären ab 2030 sogar langfristig höhere Strompreise zu erwarten, wenn man jetzt diese kurzen Einmaleffekte der Steinkohlekraftwerke nutzen würde. Dem steht ein Industriestrompreis gegenüber, der Entlastung mit Transformation verbindet. Ja, er braucht einen längeren Zeithorizont. An der Stelle sind wir uns mit der SPD einig. Aber das ist ein System, das eine Brücke hin zu den günstigen Preisen eines klimaneutralen Energiesystems baut, anstatt die Zukunft dieses effizienten Energiesystems zu verbauen. Deswegen – es ist mir wichtig, das in dieser Debatte klarzustellen, weil es in den letzten Monaten immer häufiger anders dargestellt wird – ist der beste Weg zu günstigen Strompreisen nach wie vor ein ambitionierter Ausbau von Wind- und Solarenergie, wie wir ihn in Nordrhein-Westfalen vorantreiben, in Verbindung mit guten Rahmenbedingungen für Flexibilisierung und für Innovation im Energiesystem. Der Industriestrompreis kann die Brücke sein, um als System den Zeitraum zu überbrücken, bis wir vollständig von der Effizienz und der Kosteneffizienz der erneuerbaren Energien profitieren können. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Uralte Steinkohlekraftwerke, die sich in der Netzreserve befinden, nicht nur für die Stabilisierung des Netzes zu benutzen, sondern auch den Betreiberkonzernen kurzfristige Profite zu Höchstpreisen zu ermöglichen, aber dafür eine Negativspirale bei der Energiewende und langfristig höhere Strompreise in 28.01.2026 Kauf zu nehmen, steht aus unserer Sicht in keinem guten Verhältnis. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Röls-Leitmann. – Für die Fraktion der AfD spricht jetzt der Abgeordnete Loose.
Christian Loose AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Raus aus den Kohlen, rein in die Kohlen! Mit Laschet zusammen hat die FDP den Kohleausstieg für 2038 beschlossen, dann im Bund mit der Ampel bis 2030. Jetzt merken Sie: Ach, die Strompreise gehen ja in die Höhe! – Was ist zu tun? Die Kohlekraftwerke, die laut FDP ja so teuer sind, sollen jetzt doch wieder in den Markt, weil sie dann doch gar nicht so teuer sind, zumindest für ein paar Stunden im Jahr, also Stromerzeugung nach Wetter und Marktlage. Da hat die FDP dann ein Papier vom EWI, also vom Energiewirtschaftlichen Institut in Köln, gesehen. Verstanden hat die FDP nur, dass Kohlekraftwerke den Preis irgendwie senken sollen. Und – schwups! – kommt dieser Antrag heraus. Herr Brockes, Sie sitzen jetzt seit 26 Jahren hier im Landtag. 1992 haben Sie mal ein Jahr in der Materialwirtschaft gearbeitet, dann sechs Jahre etwas mit Software und Internet gemacht. Herr Brockes, ich habe ein wenig die Befürchtung, dass Sie sich nur die Schaubilder in dem EWI-Papier angeschaut haben. Die sind auch ganz schick, muss ich sagen. Aber den Text haben Sie anscheinend nicht gelesen – im Gegensatz sogar zu Herrn Röls-Leitmann oder dem Referenten der Grünen. Der hat es nämlich gelesen. Deshalb gehen wir mal schrittweise Ihre Ideen und die Funktionsweise des Strommarktes durch. In Deutschland gibt es unter anderem Windindustrieanlagen, PV-Anlagen, Biogasanlagen, Steinkohlekraftwerke, Gaskraftwerke, Ölkraftwerke etc. Jeden Tag findet eine Börsenauktion statt. Bis 12:00 Uhr können Sie für den Folgetag bieten. Da bieten dann die Stromerzeuger zum Beispiel für morgen, 16:00 Uhr bis 16:15 Uhr, einen Preis an, zu dem sie bereit sind, Strom zu liefern. Auch die Stromabnehmer – die Industrie und auch die Stadtwerke – können dort mitbieten und sagen, zu welchem Preis sie Strom abnehmen würden. Dann gibt es also eine Angebotskurve, eine Nachfragekurve und einen Schnittpunkt. Es ermittelt sich ein Preis, zum Beispiel für morgen, 16:00 Uhr bis 16:15 Uhr, 8 Cent pro Kilowattstunde. Daneben gibt es die Notfallkraftwerke, also die Reservekraftwerke, die vom Netzbetreiber eingesetzt Landtag werden, um Blackouts zu verhindern. Ihre Idee in dem Antrag ist nun folgende: Sie setzen diese Notfallkraftwerke ein, wenn der Marktpreis aus Ihrer Sicht zu hoch ist. Nehmen wir also an, der Preis stiege in der Auktion auf 25 Cent. Was dann, Herr Brockes? Gehen Sie dann nachträglich in den Börsenhandel, manipulieren das Angebot und sagen, dass Sie die Notfallkraftwerke jetzt für 20 Cent auf den Markt werfen? Wollen Sie also eine nachträgliche Börsenmanipulation vornehmen? Wer bezahlt dann die Differenz zum bisher ermittelten Börsenpreis? Das wäre die eine Variante: Die FDP führt nachträglich die Börsenmanipulation durch. Oder es gibt eine andere Variante: Die FDP schlägt vor, die Reservekraftwerke an jedem Tag schon zu Börsenzeiten am Markt mitbieten zu lassen und einen Preis von beispielsweise 20 Cent pro Kilowattstunde aufzurufen. Das wäre eine vorherige Marktmanipulation. Das hört sich irgendwie charmanter an. Aber ist das so? Was passiert, wenn alle Marktteilnehmer wissen, dass einer im Markt immer bereit ist, für 20 Cent pro Kilowattstunde Strom auf den Markt zu werfen? Würde das nicht Spekulanten auf den Plan rufen, die vielleicht versuchen, den Markt im Day-Ahead-Bereich auf 20 Cent zu manipulieren, um im Intraday-Markt, also im nachfolgenden Markt, den Strom wieder günstiger zu besorgen, also das Gegengeschäft zu machen? Herr Brockes, das, was Sie vorschlagen, öffnet Tür und Tor für Spekulation und Gaming. Genau davor wird im Papier des EWI deutlich gewarnt. In dem Papier wird davor gewarnt, dass es zu einer Marktmanipulation kommt und normale Kraftwerksbetreiber Kraftwerke stilllegen könnten, weil sie aufgrund der Marktmanipulation nicht mehr genug Geld verdienen. Das wird im Papier als eine gefährliche Stilllegungsspirale beschrieben. Damit ist auch klar, warum Sie vorhin die Frage nicht beantworten konnten und diesen Antrag zur direkten Abstimmung bringen. Denn in einer Anhörung im Ausschuss würde Ihre schöne Idee von den Sachverständigen schlicht zerfetzt werden. Herr Brockes, wissen Sie: Sie könnten die Strompreise, wenn Sie es denn wollten, für die Industrie und für alle Kunden in Deutschland dauerhaft senken und endlich deutsche Interessen vertreten. Sie müssten einfach nur die CO -Zertifikate abschaffen. Das würde die Strompreise dauerhaft um gute 3 bis 4 Cent pro Kilowattstunde senken. Genau dafür werden wir als AfD weiter kämpfen – für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD) 28.01.2026
Rainer Schmeltzer
Danke sehr, Herr Abgeordneter Loose. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Neubaur. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir in NRW sind das Herz der energieintensiven Industrie in Deutschland. Ob Stahl, Chemie, Glas oder Zement: Einiges von dem, was energieintensiv produziert wird, ist in Nordrhein-Westfalen zu Hause. Die Prioritäten der Landesregierung sind klar: Wir wollen, dass die energieintensive Industrie in NRW eine Zukunft hat und dieses industrielle Herz weiterschlägt. Gleichzeitig ist klar: Nach drei Jahren konjunktureller Dauerkrise steht gerade die Industrie unter enormem Druck. Schwache Nachfrage trifft auf hohe Energiekosten. Die Lage ist unbestritten sehr ernst. Das ist nicht allein auf die hohen Energiekosten zurückzuführen, aber selbstverständlich sind die hohen Energiekosten ein Faktor. Wir müssen dafür sorgen, dass Unternehmen hier konkurrenzfähige Energiepreise vorfinden. Grundsätzlich gilt: Der wesentliche Hebel zur Senkung von Stromkosten liegt in der Senkung der Börsenstrompreise und der Netzentgelte. Das erreichen wir durch eine konsequente und effiziente Energiewende. Denn die Energiewende ist kein Selbstzweck oder Luxusprojekt. Eine erfolgreiche Energiewende muss kosteneffizient sein. Die Erneuerbaren leisten durch die Verdrängung teurer fossiler Erzeugung einen Beitrag zu niedrigen Strompreisen. Diese Landesregierung ist aber realistisch. Unsere Unternehmen brauchen auch kurzfristige Entlastung. Beispielsweise die von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag versprochene Absenkung der Stromsteuer für alle muss endlich kommen. Wir haben immer wieder die Einführung eines Zuschusses zu den Netzentgelten gefordert, weil es für die Unternehmen wichtig ist. Diese Entlastung – ich habe es schon unter Tagesordnungspunkt 7 betont – muss entfristet werden und über 2026 hinaus gelten. Hinsichtlich der Netzentgelte wird diese Entlastung für unsere energieintensive Industrie auch über das Ende dieses Jahres hinaus gebraucht. Liebe FDP, lieber Herr Brockes, jetzt komme ich zum erheblichen Dissens, der zu Ihrem Antrag besteht. Die Strompreiskompensation ist weiterhin notwendig, aber eng begrenzt. Mit dem Industriestrompreis, den ich für diese Landesregierung gegenüber dem Bund seit Mai 2023 gefordert habe, soll hoffentlich sehr zeitnah ein weiteres Entlastungsinstrument wirksam werden. Ja, dieser Industriestrompreis ist nicht perfekt – keine Gegenrede. Der beihilferechtliche Rahmen schränkt Landtag die Möglichkeiten ein, aber wenn man es ernst damit meint, die Energiewende kosteneffizient zu gestalten, dann müssen wir sie doch genau dort absichern, wo sie volkswirtschaftlich am meisten CO einsparen kann: in der Industrie. Die energieintensive Industrie in NRW muss sich also in einem Rahmen befinden, der dazu führt, dass sie bleibt, investiert und dekarbonisiert, statt wie jetzt auf Verschleiß zu fahren, Investitionen hinauszuzögern oder gar abzuwandern. In vielen Gesprächen, die ich mit Vertreterinnen und Vertretern der energieintensiven Industrie geführt habe, wurde mir diese wachsende Ungeduld gespiegelt. Den Ankündigungen aus Berlin müssten endlich Taten folgen. – So sprechen die Unternehmenschefs der mittelständischen Chemieindustrie oder auch der großen DAX-Konzerne mit mir und bitten mich, diese Forderung und diese Haltung deutlich zu machen. Ich komme zu dem, was Ihre Forderung stattdessen ist: der Einsatz von Reservekraftwerken am Strommarkt, um Preisspitzen zu glätten. Ich mache es kurz: Am Ende könnte damit weniger statt mehr Kapazität im Markt sein. Das ist das Gegenteil von dem, was wir gerade brauchen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Frau Ministerin, von dem Herrn Abgeordneten Witzel wurde eine Kurzintervention angemeldet. Diese können Sie natürlich auch von Ihrem Platz aus beantworten. – Herr Kollege Witzel hat jetzt das Wort. Bitte schön.
Ralf Witzel FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin Neubaur, in der Auseinandersetzung mit dem Antrag der FDP-Landtagsfraktion haben Sie gerade das gemacht, was Sie so gerne tun, nämlich auf den Industriestrompreis hinzuweisen. Mir ist nicht klar, welches Verständnis Sie von Wettbewerb haben, insbesondere mit Blick auf die Stellung des Mittelstands. Der Bäcker um die Ecke zahlt für das Backen des Brots den regulären Strompreis, ohne vom Staat eine Subvention zu bekommen. Dessen Wettbewerber, der großen Brotbackfabrik, die die Supermärkte beliefert, zahlen Sie dann aber diese Subvention. Wieso ist das für Sie ordnungspolitisch ein vernünftiges Steuerungsinstrument?
Rainer Schmeltzer
Frau Ministerin, Sie haben jetzt das Wort. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Witzel, wenn Sie mir zugehört haben, dann werden Sie wissen, dass ich gesagt habe, dass dieser Industriestrompreis nicht perfekt ist. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) 28.01.2026 Davor habe ich gesagt, dass die Stromsteuerentlastung für alle ein richtiger Weg ist. Davon profitiert auch unsere Wirtschaftsmacht von nebenan, das Handwerk, in vollem Umfang, genauso wie Bürgerinnen und Bürger, die dann entlastet würden. Diese Vereinbarung haben CDU/CSU und SPD auf Bundesebene getroffen und vereinbart. Ich gehe davon aus, dass das zeitnah zur Umsetzung kommt. Dieses Vertrauen muss man einhalten, wenn man Regierungsverantwortung trägt. Ich habe volkswirtschaftlich hergeleitet, warum ich diesen Industriestrompreis auch bei seiner Schwäche volkswirtschaftlich trotzdem für ein notwendiges Instrument halte. Es reduziert volkswirtschaftlich an der Stelle die Energiekosten, an der auch das meiste CO eingespart werden kann. Über beste Standortbedingungen – ein Teil davon ist, besonders für die energieintensive Industrie, die im internationalen Wettbewerb steht, die Notwendigkeit, Energiekosten zu reduzieren –, durch das starke Ökosystem, das wir als Landesregierung nach Kräften unterstützen, wenn es um außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und darum geht, Start-up-Ideen in Geschäftsmodelle zu übersetzen, kann gerade aus dem industriellen Kern Europas Nordrhein-Westfalen eine neue Technologieführerschaft entstehen. Deswegen will ich – wie in meiner Rede ausgeführt –, dass vom Kleinen bis zum Großen alle bei den Energiekosten entlastet werden. Wir als Europa befinden uns nicht in den Zeiten, in denen …
Rainer Schmeltzer
Frau Ministerin, auch für Sie gilt: 1 Minute Kurzintervention. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Ja, ein letzter Satz. – Wir befinden uns in einer Zeit, in der Europa enorm unter Druck steht durch Staaten, die mit Protektionismus oder unfairem Wettbewerb, Subventionierung von Gütern, die sie exportieren, oder Energie, die sie zur Verfügung stellen, gegen unsere starke Industrie mit Preisen dumpen und uns an den Rand spielen wollen. Wir als Europa können dem entschlossen etwas entgegensetzen. Das erfordert, dass wir nicht protektionistisch sind, aber dort unterstützen, wo es nötig ist. Im Fall der Energiekostensenkung ist es das aus meiner Sicht. (Beifall von den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Ministerin. Gestatten Sie mir den Hinweis: Sie dürfen die Redezeit am Redepult als Landesregierung überziehen. Bei der Kurzintervention gilt auch Landtag für Sie 1 Minute. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt noch einmal der Abgeordnete Brockes.
Dietmar Brockes FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte wird von Ihnen – das muss ich sagen – ein Stück weit scheinheilig geführt. Sie alle haben eben gesagt, wie schlecht im Moment die Situation der Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen ist. (Beifall von der FDP) Wir schlagen eine Maßnahme vor, Frau Ministerin, die sofort greifen könnte – nicht irgendwann, bis der Bund mal beschlossen hat und so. Seit vier Jahren reden Sie davon, dass die Kraftwerksstrategie kommen muss, um die von Ihnen abgeschalteten Braunkohlenkraftwerke zu ersetzen. Die Industrie braucht jeden Tag günstigeren Strom. Dafür wäre unser Ansatz geeignet, der im Übrigen unter Ihrem Wirtschaftsminister, Herrn Habeck, (Zuruf von Thorsten Schick [CDU]) durch das Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz, wie das so schön hieß, von 2022 bis zum Frühjahr 2024 bereits galt. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Wer war denn in der Regierung? – Zuruf von Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie) Diesen Entwurf gab es bereits unter grüner Regierung. Warum wir den nicht fortsetzen, bis endlich die Kraftwerksstrategie umgesetzt ist, (Zurufe von Tim Achtermeyer [GRÜNE] und Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, In- dustrie, Klimaschutz und Energie) damit nicht noch mehr Unternehmen in diesem Land zugrunde gehen und Arbeitsplätze vernichtet werden, kann ich nicht verstehen. (Beifall von der FDP)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Brockes. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags, Drucksache 18/17464. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und AfD. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Antrag Drucksache 18/17464 abgelehnt. Wir kommen zu: 28.01.2026 9 Transparenz statt Zensurinfrastruktur durch die Hintertür: Das sogenannte „Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz“ muss gestoppt werden Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/17454 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion dem Abgeordneten Tritschler das Wort.
Sven Werner Tritschler AfD
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das neue Jahr war kaum eine Woche alt, da zeigte einer der sogenannten Hoffnungsträger der Union ein sehr unerfreuliches Gesicht. Daniel Günther saß bei Markus Lanz und redete sich in Rage. Er beschwerte sich darüber, dass es in Deutschland noch tatsächlich unabhängige Journalisten gibt, die kritisch über Frau Brosius-Gersdorf berichteten, (Dorothea Deppermann [GRÜNE]: Die Videos falsch zusammenschneiden!) die Wunschkandidatin von SPD, Grünen, Linken und weiten Teilen der CDU für das Bundesverfassungsgericht, die erklärtermaßen der Meinung ist, dass ungeborenes Leben keine Menschenwürde hat. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Das stimmt nicht!) – Doch, das hat sie mehrfach gesagt. Das stimmt. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Nein!) Die üblichen Verdächtigen von Staatsfunk und die glücklicherweise niedergehende Altpresse fanden das nicht erwähnenswert, wohl aber NiUS, das gerade einmal drei Jahre alte journalistische Start-up, und einige andere alternative Medien. Das führte dazu, dass der eine oder andere CDU-Bundestagsabgeordnete offenbar sein wenig gebrauchtes Gewissen entdeckte und gemeinsam mit der AfD die Wahl dieser Person in unser Verfassungsgericht ablehnte. Den schleswig-holsteinischen CDU-Ministerpräsidenten Günther brachte das in Rage. Es sei überhaupt eine Frechheit, dass Kollegen aus der CDU überhaupt NiUS lesen – bei dem einen oder anderen aus der CDU freut man sich ja, wenn er überhaupt etwas liest – (Heiterkeit von Christian Loose [AfD]) und das dann auch noch in WhatsApp-Gruppen teilen. Daraufhin fragte ihn Herr Lanz – ich zitiere wörtlich –: „Also, was Sie jetzt gerade sagen, ist im Grunde: Wir müssen das regulieren, wir müssen es notfalls zensieren und im Extremfall sogar verbieten.“ Landtag Die Antwort von Herrn Günther war klar, kurz und unmissverständlich: „Ja.“ Der Widerstand, den Herr Günther dann aus allen Richtungen erfuhr, machte in einem gewissen Maß Hoffnung und dem einen oder anderen hier vielleicht auch ein bisschen Angst. Es war jedenfalls echt unterhaltsam, der CDU und Herrn Günther dabei zuzuschauen, wie sie sich da wieder irgendwie rauszuwieseln versuchten. Erst sind ihm alle möglichen Verdächtigen beigesprungen – Frau Prien, Herr Wanderwitz usw. –: Hat er doch recht. – Das hat nicht so gut funktioniert. Dann hat er es angeblich gar nicht gesagt. Dann hat er es angeblich in einem anderen Zusammenhang gesagt. Letzte Woche kam die neueste Idee, er habe es nur als Privatmann gesagt. Da frage ich mich ganz ehrlich: Wer lädt denn Herrn Günther als Privatmann in eine Talkshow ein? (Zuruf von Markus Wagner [AfD]) Geben Sie doch einfach zu, was Sie vorhaben, meine Damen und Herren. Sie wollen ein Zensurregime über Deutschland bringen. Sie schleifen die Medien-, Meinungs- und Pressefreiheit, wo Sie es nur können. Was gibt und gab es da inzwischen nicht alles? Das NetzDG oder die Zensur-KI KIWI, irgendwelche Meldestellen, den neuen Majestätsbeleidigungsparagrafen und jetzt eben das sogenannte Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz. Der Ursprung dieser Maßnahme ist eine EU-Verordnung, also wieder mal ein Geniestreich aus dem Hause von der Leyen. Wie so oft schafft es die Bundesregierung aber, noch einmal ein Scheibchen auf das „Heil“ draufzulegen, das aus Brüssel über uns kommt. Während die Verordnung nur nationale Wahlen betrifft, muss in Deutschland nun bis zum Bürgerentscheid in der Kommune alles durchreguliert werden. Ein Beispiel: Der Ortsverband einer kleinen Partei will Flugblätter gegen ein Bauvorhaben verteilen. Diese müssen jetzt mit einem speziellen QR-Code versehen werden, der wiederum auf eine Transparenz-Website weist, wo allerlei Daten hinterlegt werden müssen. Insbesondere den Damen und Herren von CDU und SPD wünsche ich angesichts des Altersschnitts dort viel Spaß dabei, das ihrer Parteibasis zu erklären. (Ina Blumenthal [SPD]: Wir haben intelligente Mitglieder!) Sollten hier Fehler passieren, drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro. In diesen und anderen Fällen darf die Bundesnetzagentur je nach Fall auch ohne einen richterlichen Beschluss Durchsuchungen anordnen, sogar von Redaktionsräumen. Das ist die CDU 2026 und wahrscheinlich auch gleich der eine oder andere Komplize, der da beispringt: weg mit 28.01.2026 Grundrechten, weg mit Presse- und Meinungsfreiheit, wenn es nur dem eigenen Machterhalt dient. Zuletzt noch ein Punkt – nicht ganz unwesentlich in einem Landesparlament. Hier lassen Sie es wieder mal zu, dass der Bund ganz unverhohlen in die Vorrechte der Länder – Stichwort „Medienhoheit“ – eingreift. Das stört Sie wahrscheinlich nicht; ist egal, solange die Landeskasse weiter Diät überweist. Machen Sie nur so weiter, meine Damen und Herren. Machen Sie sich selbst zu einem besseren Schülerparlament. Der Bürger wird sich zu Recht irgendwann fragen, warum er Sie noch braucht. Wir jedenfalls stehen zu Meinungsfreiheit, Medienfreiheit, Grundrechten und Föderalismus und bitten daher um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Danke, Herr Abgeordneter Tritschler. – Für die Fraktion der CDU spricht jetzt der Abgeordnete Eggers.
Matthias Eggers CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Politische Werbung erreicht die Menschen auf unterschiedlichsten Wegen: klassische Plakatwerbung, Anzeigen in Tageszeitungen, Spots im Fernsehen sowie im Radio und immer mehr in der digitalen Welt über Posts, Reels oder Anzeigen mit politischen Inhalten auf digitalen Plattformen. Maximale Transparenz bei politischer Werbung ist nicht nur richtig, sondern absolut notwendig. Die Menschen müssen nicht nur erkennen, was genau politische Werbung ist, sondern auch, wer eine politische Anzeige schaltet. Ganz wichtig ist, dass sichtbar sein muss, wer diese politische Werbung letztendlich bezahlt, denn nur daraus lässt sich auch erschließen, mit welchen Zielen diese politische Werbung geschaltet wird. Gerade bei politischer Onlinewerbung ist Transparenz eine Grundvoraussetzung, um Manipulation und verdeckte Einflussnahme auch aus dem Ausland aufzudecken und somit möglichst zu verhindern. Hierzu braucht es klare und eindeutige Regelungen. Der Wille zur Transparenz darf aber nicht in Überregulierung, Rechtsunsicherheit und Einschüchterung umschlagen und schon gar nicht zulasten von ehrenamtlicher Politik, kleinen politischen Initiativen, kommunalen Akteuren und einer unabhängigen Presse gehen. Die AfD nimmt im Antrag das Thema „politische Werbung“ auf, zieht aber falsche Schlussfolgerungen. Im Antrag der AfD geht es – wie so oft und mal wieder – um den plumpen Vorwurf der Zensur. Die AfD fordert, die Initiative der Europäischen Union für eine Regelung im Umgang mit politischer Werbung Landtag faktisch zu stoppen. Die vorgelegte EU-Verordnung soll außer Kraft gesetzt werden. Ich nenne das Symbolpolitik: laut, oberflächlich und nicht lösungsorientiert. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Für all diejenigen, die Transparenz wirklich wollen, gibt es Herausforderungen, die wir ernst nehmen müssen, weil sie in der Praxis relevant sind. Denn Transparenz ist notwendig, um eine freie und unabhängige Meinungsbildung auch im Netz zu gewährleisten. An erster Stelle steht die Rechtsklarheit. Wenn Begriffe zu unbestimmt sind, entsteht meistens Unsicherheit. Was fällt unter politische Werbung und was nicht? Es darf keinen Chilling Effect geben, also dass handelnde Akteure aus Angst vor Fehlern lieber gar nicht erst kommunizieren. Das darf nicht passieren, wenn wir demokratische Debatten stärken wollen. Außerdem braucht es Bagatellgrenzen und auch rechtlich sichere und begründbare Ausnahmen. Beispielsweise ein politischer Ortsverein oder eine Bürgerinitiative dürfen nicht mit denselben Pflichten konfrontiert werden wie die großen Plattformen oder professionelle Kampagnenapparate. Deshalb brauchen wir verbindliche Bagatellschwellen und praxistaugliche Ausnahmen, und zwar ohne Schlupflöcher, aber mit Augenmaß für die politische Praxis gerade auf der kommunalen Ebene. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Umsetzbarkeit geworfen. Eventuell neue Melde- und Informationspflichten dürfen nicht zu zusätzlicher Bürokratie führen. Wenn Prozesse digitalisiert werden, dann bitte einheitlich, standardisiert und schlank, ohne neue Schnittstellenhürden und ohne Mehrarbeit durch die Hintertür. Besonders im Fokus muss die Pressefreiheit stehen. Wo staatliche Aufsicht und Ermittlungsbefugnisse vorgesehen sind, muss der Schutz journalistischer Arbeit glasklar gewährleistet bleiben: hohe Hürden für Einschnitte, klare und sichtbare Abgrenzungen, Richtervorbehalt. Es darf keinerlei Spielraum geben, der Quellen gefährdet oder redaktionelle Arbeit unter Druck und somit außer Kraft setzt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Letztlich muss auch die Verhältnismäßigkeit bei Sanktionen stimmen. Wir brauchen wirksame Regeln, unbedingt, und die Missachtung dieser Regeln muss mit Konsequenzen verbunden sein. Dafür braucht es aber eine Stufung bei der Durchsetzung. An erster Stelle steht die Aufklärung, dann kommen Nachbesserungsfristen und erst dann folgen Sanktionen, insbesondere wenn es um formale Fehler geht. Wir lehnen den Antrag der AfD ab. Die AfD überzieht wie so oft. Begriffe wie „Zensur“ werden in den Raum gestellt, emotionalisierend wird auf Konfrontation 28.01.2026 gesetzt, anstatt anwendbare und sichere Rechtsund Praxislösungen zu definieren. Wir verbinden unseren Standpunkt mit klaren Erwartungen an die Landesregierung. NRW muss im Bundesrat auch weiterhin dafür sorgen, dass aus diesem EU-Vorhaben ein Regelwerk wird, das Transparenz schafft; klar strukturiert, eindeutig definiert, ohne das politische Ehrenamt zu strangulieren. Und ganz bestimmt dürfen die Errungenschaften unserer Pressefreiheit nicht riskiert werden. Bei der weiteren Ausgestaltung zählen wir auch auf die Landesanstalt für Medien, denn diese ist Schutz und scharfes Schwert zugleich; unabhängig, transparent und konsequent. Eines ist klar: Demokratie schützen wir nicht mit Übermaß, sondern mit klaren, fairen und praktikablen Regeln. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Eggers. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt die Abgeordnete Blumenthal.
Ina Blumenthal SPD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Antrag der AfD klingt wieder nach einem ganz großen Wort, nämlich nach Meinungsfreiheit, und man fragt sich, wer gegen Meinungsfreiheit sein könnte. Wer aber diesen Text liest, merkt schnell, dass es darin überhaupt nicht um Freiheit geht. Es geht einmal mehr darum, Regeln abzuräumen, die Manipulationen, verdeckte Einflussnahmen und intransparente politische Werbung begrenzen sollen, also um all das, was wir von der AfD kennen. Ganz ehrlich: Es geht einmal mehr auch um das Geschäftsmodell der Empörung, möglichst ohne Kontrolle, möglichst ohne Konsequenzen, vollkommen enthemmt im Netz. (Markus Wagner [AfD]: Hausdurchsuchungen ohne richterliche Genehmigungen! Rechts- staat! Genau!) – Ich rede hier gerade, nicht Sie. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Den bürgerfinanzierten und durch Bürger kontrollierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk attackieren Sie an jeder Stelle, wo und wie Sie nur können. Dass er aber bürgerfinanziert ist (Sven Werner Tritschler [AfD]: Unfreiwillig!) und durch Bürgerinnen und Bürger kontrolliert wird, vergessen Sie an dieser Stelle sehr gerne. Landtag Wenn es allerdings um Tech-Giganten geht, also um ein Milliardengeschäft, – und wir wissen, was diese Tech-Giganten in der Gesellschaft anrichten – dann ist Ihnen jede Kontrolle zuwider. Das ist schon seltsam, oder? Der Digital Services Act richtet sich eben nicht gegen Meinungen, sondern gegen Missbrauch, (Sven Werner Tritschler [AfD]: Nein, nie im Le- ben! – Gegenruf von Stefan Zimkeit [SPD]) gegen anonyme Hetznetzwerke, gegen Botfarmen, gegen verdeckte Einflussnahmen. In ihm wird Transparenz darüber verlangt, wie Inhalte empfohlen werden, welche Risiken Plattformen erzeugen und welche Werbung warum bei wem landet. Das alles ist eben keine Zensur, das ist Rechtsstaat im digitalen Raum, und das ist richtig. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Lachen von der AfD) Und was macht die AfD daraus? Die AfD macht daraus ein Schreckensbild der staatlichen Zensur. Sie malt es förmlich an die Wand. Zweck ist es offensichtlich, einmal mehr Angst zu erzeugen, Misstrauen zu säen und jede Regel als Angriff zu framen, damit am Ende die digitale Wildwestzone bleibt. Dort gewinnt dann eben derjenige, der lauter ist, aber nicht derjenige, der Recht hat, und der Wahrheitsgehalt spielt dann auch keine Rolle mehr. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) – Eben nicht, und das ist Rechtsstaatlichkeit. Davon haben Sie einfach keine Ahnung. (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN) Und jetzt zum Kern: Warum ist das eigentlich ausgerechnet der AfD so wichtig, und warum ist sie so nervös, wenn es um Nachvollziehbarkeit im digitalen Raum geht? Ich kann es Ihnen erklären: weil Transparenz für Sie schlicht und ergreifend gefährlich ist, weil Transparenz zeigt, wer bezahlt, wer profitiert und wer koordiniert. Wir kennen ja nicht nur Behauptungen, wir kennen die Namen, wir kennen die Fälle, wir kennen die Strukturen. Wir schauen in die Schweiz, schauen uns Henning Conle an: illegale, verschleierte Unterstützungsstrukturen, die unter anderem den Wahlkampf rund um Alice Weidel betrafen und die zu empfindlichen Sanktionen geführt haben. Wir schauen nach Tschechien, auf das prorussische Netzwerk Voice of Europe aus Prag: Vorwürfe zu bezahlter Reichweite und Einflussnahme und mittendrin AfD-Namen wie Maximilian Krah, zu denen ermittelt wurde bzw. wird. Wir schauen nach China, auf den Fall „Jian G.“: ein früherer Mitarbeiter im Umfeld von Maximilian Krah – ich habe ihn gerade schon erwähnt –, verurteilt wegen Spionage. 28.01.2026 Zugleich gibt es weitere Vorwürfe und Ermittlungen, die zeigen, dass autoritäre Staaten Zugänge suchen, auch über Geld, auch über Kontakte in Deutschland. Und Sie sind das Einfallstor dafür. (Beifall von der SPD und Dr. Werner Pfeil [FDP] – Vereinzelt Beifall von den Grünen) Über Russland will ich an dieser Stelle gar nicht sprechen, das erspare ich Ihnen, uns und allen Zuhörerinnen und Zuhörern. Nicht zuletzt gibt es noch die Plakat- und Werbekampagne, finanziert über eine Millionenspende eines früheren FPÖ-Funktionärs aus Österreich. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Das ist der Punkt: Es geht nicht nur um Meinungen, es geht um Ressourcen, es geht um Reichweite, es geht um Steuerung, und es geht um Geld. Genau deshalb wollen Sie, will die AfD diese Transparenzregeln kippen. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Sie wollen, dass politische Werbung möglichst anonym bleibt. Sie wollen, dass niemand nachvollziehen kann, wer zahlt und wer lenkt. Sie wollen auch, dass Algorithmen weiterhin polarisierende Inhalte nach oben spülen, weil Sie davon profitieren. Sie nennen es Freiheit, in Wahrheit ist es eine Strategie zur Intransparenz. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Ganz klar, wir sind Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, und wir stehen für beides: Wir stehen für robuste Meinungsfreiheit und einen Staat, der seine Bürgerinnen und Bürger schützt. (Lachen von Sven Werner Tritschler [AfD] und Enxhi Seli-Zacharias [AfD]) Wir sagen: Meinungsfreiheit heißt, dass der Staat keine Meinungen verbietet, (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) aber Meinungsfreiheit heißt nicht, dass Plattformen unbegrenzt Risiken produzieren, Geldströme verschleiern und politische Werbung ohne Kennzeichnung ausspielen dürfen. (Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Frau Kollegin, die Redezeit.
Ina Blumenthal SPD
Ich komme zum Schluss. – Freiheit ohne Regeln ist keine Freiheit, das ist die Macht des Stärkeren. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. Er ist kein Schutzschild für Meinungsfreiheit, er ist ein Tarnnetz für Intransparenz, für Kampagnen Landtag und für ein politisches Geschäftsmodell, das von Zweifeln lebt. – Bleiben Sie informiert. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Blumenthal. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Abgeordnete Deppermann.
Dorothea Deppermann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Der Antrag der AfD, sich gegen die EU-Verordnung über Transparenz und das Targeting politischer Werbung auszusprechen, zeigt sehr eindringlich das Politikverständnis der AfD: Der Stärkere gewinnt die Wahl. Nach meinem Verständnis lebt Politik aber von einem Wettkampf der verschiedenen Lösungswege, und dieser Wettkampf muss fair sein. Gerade im digitalen Raum ist aber nicht immer klar erkennbar gewesen, wie der Wettkampf gestaltet wird, und genau das nimmt die EU-Verordnung in den Blick. Erstens. Die EU-Verordnung verpflichtet zu einer klaren Kennzeichnung politischer Werbung: Nennung des Sponsors, Kostenaufstellungen und, wo genutzt, auch eine offene Darstellung von Targeting-Methoden. Zweitens. Der AfD-Antrag behauptet, Überregulierung sei ein Eingriff in die Meinungs- und Pressefreiheit. Die AfD verschweigt aber, dass die EU-Verordnung den Inhalt politischer Meinung überhaupt nicht regelt. Die Inhalte der Beiträge, private Meinungsäußerungen und die politische Debatte als solche bleiben vollständig unberührt. Die von Ihnen behauptete Zensur existiert also überhaupt nicht. Drittens. Ja, die Umsetzung verlangt von Parteien und Verbänden, aber vor allem auch von den Plattformen, Aufwand. Gerade Letztere verdienen damit aber auch sehr gut. Allein im Frühjahr 2025 – parallel zur Bundestagswahl – gaben deutsche Parteien 4,5 Millionen Euro für Werbung auf den Plattformen von Meta aus. Mit der Regulierung sind auch diese Plattformen an klare Vorgaben gebunden. Dass dies den Taktgebern in ihrem politischen Umfeld ein Dorn im Auge ist, überrascht mich überhaupt nicht. Wir sehen uns aber nicht den Plattformbetreibern und ihrem Streben nach Gewinnmaximierung verbunden, sondern den Menschen. Diese Menschen dürfen von der Politik erwarten, dass wir Transparenz sowie eine offene und freie Debatte gewährleisten. Deshalb setzen wir uns gegen Desinformation und verdeckte Einflussnahme ein. Die Menschen können dann sehr gut selbst beurteilen, welcher Lösungsansatz für politische Herausforderungen sie persönlich überzeugt. 28.01.2026 Ich breche es einmal kurz herunter: Die AfD will die Menschen bevormunden. – Wir trauen den Menschen zu, auf Grundlage von transparenten Informationen eine eigene und freie Entscheidung zu treffen. Die EU-Verordnung liefert dafür den Rahmen: Transparenz statt Täuschung, Datenschutz statt Datenmissbrauch, gleiche Spielregeln statt Schattenhaushalte. Wer das aufheben will, entscheidet sich klar gegen die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern und wird zur Marionette der Tech-Konzerne. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und Dr. Werner Pfeil [FDP])
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Deppermann. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt der Abgeordnete Nückel.
Thomas Nückel FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon sehr peinlich, dass die AfD Transparenz mit Zensur verbindet. Transparenz in der politischen Werbung ist erst einmal kein Angriff auf die Meinungsfreiheit. Ich würde aber die EU-Verordnung auch nicht zu optimistisch sehen; denn die EU in Brüssel merkt gerade, dass sie sich damit ein bisschen ein Eigentor geschossen hat. Sie hat in dem Drang, überall Intransparenz zu sehen und zu meinen, dass man auf jedes Problem mit einer komplizierten Regulierung reagieren müsse, politische Onlinewerbung fast unmöglich gemacht. Künftig muss bei allen politischen Werbeanzeigen offengelegt werden, von wem diese finanziert worden sind – ja, okay. Künftig muss auch offengelegt werden, auf welche Wahl, welches Referendum, welche Gesetze und welche Regulierungsverfahren die Werbeanzeigen sich beziehen und ob diese mit gezielten Targeting-Methoden verbreitet werden. Auch beteiligte Drittanbieter wie Werbeagenturen sind zu diesen Angaben verpflichtet und müssen dafür sorgen, dass die Angaben mit einem schnellen Klick eingesehen werden können. Nicht nur Google, Facebook, Instagram und WhatsApp haben sich zurückgezogen und werden keine politische Werbung mehr schalten, weil sie keine Lust haben, für kleinste Vergehen Strafen zu zahlen. Es bestehen Unsicherheiten bei der Umsetzung, und es besteht Klärungsbedarf – etwa dazu, wer Aufsichtspflichten trägt und wie Grundrechte geschützt bleiben. Der bürokratische Aufwand für Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten sorgt für potenzielle Risiken, und auch die Pressefreiheit ist betroffen. Verbände wie der BDZV warnen deswegen auch vor Eingriffen wie Durchsuchungen, Beschlagnahmungen und staatlichen Zugriffsrechten gegenüber Landtag Redaktionen, die dann höchstwahrscheinlich in keinem Zusammenhang mit der EU-Regelung stehen. Die Probleme verlangen sicherlich eine präzise Nachbesserung und keine pauschale Ablehnung, wie die AfD sie fordert. Parteien und NGOs haben auch weiterhin die Möglichkeit, Menschen mit ihrer Reichweite – die sie auch so haben – Online-Angebote zu machen. Die Menschen werden damit leben können, wenn auf Social Media etwas weniger Werbung von NGOs und identitären Vereinen eingespielt wird. Mich besorgen aber die Folgen der aufgeblasenen Bürokratiemaßnahmen, die in Brüssel erdacht und in Berlin und Düsseldorf – ich sage jetzt mal, mit lautem Juchhe – umgesetzt werden. Sie sorgen dafür, dass wir medienwirtschaftlich höchstwahrscheinlich zurückfallen werden, abhängiger werden und Zukunftschancen verpassen. (Beifall von der FDP) Das ist für mich das wirklich große Problem. Meta und Alphabet können sich wehren, aber das Start-up oder der Verlag werden unter dem Regulierungswahn leiden und haben nicht die Möglichkeiten der großen Unternehmen. Das ist auch für Gründer ein Problem. Beim Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz bzw. bei der Verordnung wage ich aber eine Prophezeiung: Da der Leidensdruck bei den Parteien schon so groß ist und auch der Druck der NGOs wächst, glaube ich, dass dieses Gesetz und diese Regelungen nicht alt werden. Wenn doch, sehen wir alle in Social Media höchstwahrscheinlich mehr Katzenvideos, aber das ist immerhin besser als rechtsradikale und hysterische Aktivisten. Wäre das so schlimm? – Vielen Dank. (Beifall von der FDP, der SPD, den GRÜNEN und Andrea Stullich [CDU])
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Nückel. – Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Liminski. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Lassen Sie uns in dieser Debatte am besten zur Sachlichkeit zurückkehren. Das Thema ist kompliziert genug. Ich will noch einmal daran erinnern, wo das Ganze seinen Ausgang genommen hat. Der Fall von „Cambridge Analytica“ hat gezeigt, wie schnell Daten, Profile und Geldströme Wahlen verzerren können. Damals war die Empörung darüber sehr groß, und sie war im Übrigen auch parteiübergreifend. 28.01.2026 Das ist der Hintergrund, weshalb wir klare Regeln für politisches Targeting brauchen: keine sensiblen Daten, ausdrückliche Einwilligung, Schutz von Minderjährigen und Grenzen für Drittstaatensponsoring im Wahlfenster. Das sind die Dinge, um die es geht. Deswegen kann man sagen: Das Netz ist frei, und so soll es auch bleiben. Aber Freiheit ohne Transparenz kann ganz schnell ins Gegenteil umschlagen. Denn hier wird mit zwei Dingen gespielt, die in einer digitalen Demokratie besonders kostbar sind: mit den Daten und mit den Stimmen. Politische Werbung gehört zum Wettbewerb. Sie ist natürlich legitim. Jeder hier kennt Wahlkampf: Infostand, Haustür, Plakat, Flyer, Spot. Online kommt noch einmal ein Turbo dazu, also Anzeigen in sozialen Medien, vielleicht auch gesponserte Suchergebnisse, Videos, die wie persönliche Statements wirken. Mit Künstlicher Intelligenz lassen sich die Inhalte dabei so zuschneiden, dass sie wirken, als wären sie nur für eine Person gedacht und gemacht. Oft erkennt man nicht einmal mehr, dass das Werbung ist – massenhaft, emotional, treffsicher. Genau das ist das Problem: Urheber, Motive und Ziele werden verschleiert. Ausländische Einflussnahme wird so leichter, und orchestrierte Meinungsmache kann sich schnell als niedliches TikTok-Statement tarnen, gesteuert allerdings von professionellen PR-Maschinen. Die EU-Verordnung, um die es hier geht, ist im Oktober 2025 in Kraft getreten. Sie gilt unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten. Das Gesetz, worüber wir sprechen, ist das deutsche Durchführungsgesetz. Es macht die Regeln praktisch anwendbar, klärt Zuständigkeiten und Sanktionen. Worum geht es im Kern, um welche Fragen? Erstens. Die Bürgerinnen und Bürger sollen wissen, ob der Inhalt, den sie sehen, bezahlte politische Werbung ist. Zweitens. Wenn ja, wer bezahlt das? Drittens. Warum sehe ich das, auf Basis welcher Daten und Kriterien? Viertens. Was passiert bei Verstößen? Die Antworten auf diese Fragen sind grundlegend für freie Meinungsbildung und auch für fairen Wettbewerb. Seit 2022 bereits beraten wir dieses Thema im Bundesrat – gründlich, ernsthaft, aber ohne künstliches Drama. Die Länder und auch wir aus Nordrhein-Westfalen haben dabei immer wieder drei Punkte klargemacht: Erstens. Die Definition von politischer Werbung darf nicht so weit gefasst sein, dass redaktionelle Arbeit gefährdet wird. Landtag Zweitens. Medienaufsicht muss unabhängig und staatsfern organisiert sein. Drittens. Es darf keine Überregulierung geben, die kleine und lokale Anbieter erdrückt. Das ist keine Ideologie, sondern solides medienpolitisches Handwerk. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Der Bund setzt mit diesem Gesetz europäische Vorgaben um. Wir achten als Länder schon selbst darauf, dass es dabei nicht zur Übererfüllung kommt. Wir passen das im Gegenteil umsichtig an föderale Strukturen an. Deshalb ist auch die Behauptung falsch, der Bund übernehme jetzt die Medienaufsicht. Ich halte im Gegenteil fest: (Sven Werner Tritschler [AfD]: Die Bundeslän- der!) Erstens. Die Medienaufsicht soll den Ländern vorbehalten bleiben. Zweitens. Hier sollen keine staatlichen Stellen, sondern die Landesmedienanstalten unabhängig und staatsfern diese Aufgabe übernehmen. Drittens. Wir verankern das alles, um es abzusichern, im digitalen Medienstaatsvertrag. Wir müssen Umsetzungsfragen ernst nehmen; das tun wir auch. Aber wir müssen auch immer wieder drei Dinge, mit denen ich schließen will, klarmachen: Erstens, was die kommunale Ebene angeht: Ehrenamtliche Strukturen und kleine Parteien dürfen nicht an Bürokratie scheitern. Wenn Nachjustierung notwendig ist, müssen wir sie ermöglichen. Zweitens. Wir müssen die Sorgen der Zeitungsverlage und des privaten Rundfunks ernst nehmen. Es gibt berechtigte Fragen zur Praktikabilität und auch zur Bürokratie. Aber ich bitte darum, dass die Debatte darüber wahr und wahrhaftig bleiben muss. Drittens zum sogenannten Chilling Effect, der hier schon Thema war: Wenn Plattformen aus Angst vor Pflichten politische Kommunikation pauschal einschränken, dann ist das ganz sicher der falsche Weg. Redaktionelle Inhalte sind ausdrücklich ausgenommen. Trotzdem müssen wir verhindern, dass aus Compliance-Sorge die politische Debatte leise gedreht wird. Das alles verdient eine ernsthafte Debatte, aber nicht Anträge wie den vorliegenden. In diesem Sinne hält die Landesregierung ihn nicht nur für unnötig, sondern für schädlich. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD) 28.01.2026
Christof Rasche
Vielen Dank. – Wir sind am Schluss der Aussprache. Damit kommen wir zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt über den Inhalt des Antrages Drucksache 18/17454. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die Fraktion der AfD. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Somit ist dieser Antrag Drucksache 18/17454 abgelehnt. Ich rufe auf: 10 Fragestunde Mündliche Anfrage Drucksache 18/17538 Ich weise darauf hin, dass gemäß § 94 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung die Fragestellerin bzw. der Fragesteller bis zu drei Zusatzfragen stellen kann. Nach Beantwortung der Mündlichen Anfrage hat jedes andere Mitglied des Landtages bis zu zwei Zusatzfragen. Diese müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptfrage stehen und dürfen jeweils nur eine einzelne Frage und nicht unterteilte Fragen enthalten. Somit rufe ich die Mündliche Anfrage 75 der Abgeordneten Lisa-Kristin Kapteinat von der Fraktion der SPD und des Abgeordneten Dr. Werner Pfeil von der Fraktion der FDP auf. Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Herr Minister und Chef der Staatskanzlei Nathanael Liminski antworten wird. Bitte sehr. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Danke. – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Gerne will ich für die Landesregierung zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen: Vorweg ist es uns wichtig, festzuhalten, dass die Landesregierung die Arbeit der Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse sehr ernst nimmt. Wir alle wissen, dass sich Parlamentarische Untersuchungsausschüsse die transparente Aufarbeitung gerade solcher Ereignisse zur Aufgabe machen, die für das Zusammenleben in unserem Land von großer Bedeutung sind, vor allem nach Vorfällen, die für die Gesellschaft als Ganzes von überragender Landtag Bedeutung sind. So war und ist das auch im Fall des Anschlags von Solingen. Vor diesem Hintergrund haben seinerzeit die regierungstragenden Fraktionen den Untersuchungsausschuss initiiert. Auch die Landesregierung hat von vornherein klargemacht, dass ihr die Unterstützung dieses Ausschusses sehr wichtig ist. Aus dem Selbstverständnis heraus unterstützen wir die Arbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Sie haben die Frage aufgeworfen, welche konkreten Maßnahmen der Ministerpräsident ergriffen habe, um dieses Selbstverständnis abzusichern. Der Ministerpräsident hat seinerzeit bereits in der Sondersitzung des Landtags zu den Ereignissen in Solingen sehr deutlich klargemacht, dass er persönlich, aber auch als Regierungschef ausdrücklich großen Wert auf maximale Transparenz bei der Aufklärung legt. Schon die Einberufung der Sondersitzung war ein Zeugnis dafür. Damit verbindet sich eine sehr klare Erwartungshaltung des Ministerpräsidenten. Das setzt gewissermaßen die Leitplanken hinsichtlich des dazu eingerichteten Untersuchungsausschusses bzw. der Bearbeitung aufseiten der Landesregierung. Die Zusammenarbeit innerhalb der Landesregierung mit dem Untersuchungsausschuss findet im Rahmen dessen statt, was die Landesverfassung dafür vorgibt. Was meine ich damit? Ich meine damit das bei uns in der Landesverfassung angelegte Ressortprinzip, nämlich dass jede Ministerin, jeder Minister seinen bzw. ihren Geschäftsbereich selbstständig und weisungsunabhängig in eigener Verantwortung bearbeitet, natürlich innerhalb der Richtlinien der Politik, die der Ministerpräsident bestimmt. Das Ressortprinzip gilt nach meiner Wahrnehmung und Erfahrung in Nordrhein-Westfalen noch mehr als in anderen Ländern. Nicht ohne Grund adressiert daher der Untersuchungsausschuss seine Beschlüsse zur Erhebung von Beweisen jeweils individuell an ein konkretes Ressort; das macht er ja nicht ohne Grund. Die Erfüllung dieser jeweils individuell adressierten Beweisbeschlüsse ist dann Aufgabe eines jeden betroffenen Ressorts und erfordert, wie wir alle wissen, einen hohen personellen und zeitlichen Einsatz. Ich bitte um Verständnis dafür, dass je nach Betroffenheit eines Hauses oder der jeweils nachgeordneten Bereiche die Erfüllung dieser zusätzlichen und umfangreichen Aufgabe im laufenden Betrieb eine besondere Herausforderung bedeuten kann und dementsprechend manchmal auch mehr Zeit in Anspruch nimmt. Das gilt insbesondere für diesen Untersuchungsausschuss, dessen Untersuchungsgegenstand sich in der praktischen Umsetzung mit Blick auf den sehr umfassenden Fragenkatalog im Einsetzungsbeschluss als sehr herausfordernd erweist. Potenziell 28.01.2026 können sehr viele Akten betroffen sein, die im Einzelfall geprüft werden müssen. Deshalb bitte ich um Verständnis dafür, dass wir uns in den Ressorts immer noch in der laufenden Aktenvorlage befinden. Es wird seitens des Ausschusses ja auch immer wieder nachgefordert. (Christian Dahm [SPD]: Nee, nee! Nachgefor- dert wird nicht!) – Oder es ist nachgefordert worden. Dass das Ganze einen enormen Umfang angenommen hat, hat selbst die Fraktion der SPD im Dezember im Untersuchungsausschuss festgehalten. Dort ist gesagt worden, dass dem Ausschuss bereits mehrere Tausend Akten übergeben worden sind. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Was für einen PUA wirklich nicht viel ist!) – Vielleicht spricht die Abgeordnete, wenn ich nicht mehr spreche. (Zurufe von der SPD: Ui!) Ich bitte darum, dass man das sieht. Allein die Lieferung der umfangreichen Akten zeigt die große Mitwirkungsbereitschaft. Das kann ich generell und für uns im Geschäftsbereich der Staatskanzlei ganz sicher sagen. Zur zweiten Frage, die ich direkt mitbeantworte: Zu den konkreten Vorgängen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration kann ich aus den eben bereits genannten Gründen keine Angaben machen. Ich verweise aber auf die Erklärung, die Frau Staatsministerin a. D. Paul gestern abgegeben hat. Außerdem hat sie bzw. ihr ehemaliges Haus bereits angekündigt, dass weitere Dinge bereitgestellt werden sollen. Sie selbst hat auch ihre Bereitschaft bekundet, als Zeugin zur Verfügung zu stehen. Ein Punkt ist mir mit Blick auf die Fragestellung wichtig. Da wird die Formulierung gewählt – ich zitiere, Herr Präsident –: „vollständig bereitgestellten Unterlagen“. Das kann ich so nicht bestätigen, denn mir ist nicht bekannt, dass Frau Staatsministerin a. D. Paul eine Vollständigkeitserklärung abgegeben hat. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Insofern bitte ich darum, dass man aus der Frage keine falsche Schlussfolgerung zieht. Wir befinden uns in der laufenden Aktenüberstellung. Das ist auch, glaube ich – bei näherer Befassung werden Sie das feststellen –, hinreichend bekannt. – Vielen Dank.
Christof Rasche
Vielen Dank, Herr Minister. – Wir kommen jetzt zu den Zusatzfragen. Der Kollege Werner Pfeil beginnt. Bitte sehr. Landtag
Dr. Werner Pfeil FDP
Herr Präsident, vielen Dank. – Herr Minister, vielen Dank für die Beantwortung der Fragen. Sie haben auf das Ressortprinzip und die eigenen Geschäftsbereiche der jeweiligen Ministerien hingewiesen. Nachdem die ehemalige Ministerin gestern mitgeteilt hat, dass SMS jetzt sehr schnell an den Ausschuss geliefert werden sollten, lautet meine Frage: Hat sich die Staatskanzlei bis zum jetzigen Zeitpunkt am Übermittlungsverfahren von Unterlagen des MKJFGFI an den PUA V beteiligt? – Vielen Dank.
Christof Rasche
Herr Minister, bitte sehr. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Herr Abgeordneter Pfeil, wenn Sie die Überstellung von Akten durch die Staatskanzlei selbst meinen, kann ich das auf jeden Fall bejahen. Wir haben nach meiner Erkenntnis allein aus dem Geschäftsbereich der Staatskanzlei etwa 3.500 Datensätze übermittelt. Mit Blick auf die Aktenvorlage aus den Häusern findet nach bewährter, seit vielen Legislaturperioden bestehender Staatspraxis, die ich als Chef der Staatskanzlei so übernommen habe, über die sogenannten PUA-Referenten, die es in den jeweiligen Häusern gibt, dahin gehend eine Abstimmung statt, wie man den Untersuchungsauftrag zu verstehen hat. Den Maßstab anwenden muss dann jedes Ressort selbst. Aber in der Vorlage findet – das ist übliche Staatspraxis – eine gewisse Form der Abstimmung statt, zum Beispiel auch dahin gehend, ob man – das geschieht häufig in Abstimmung mit dem Ausschuss – bestimmte Bereiche vorzieht. Hier gab es eine Priorisierung des Tatwochenendes. Das geschah auf Wunsch des Ausschusses. Dementsprechend hat man die Aufbereitung dieser großen Mengen Akten und Daten, die zu übermitteln waren, priorisiert vorgenommen. Da ist natürlich auch die Staatskanzlei involviert, zum einen mit Blick auf ihre eigene Aktenvorlage und zum anderen im Sinne der Abstimmung mit den Häusern.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollegin Kapteinat. Bitte sehr.
Lisa-Kristin Kapteinat SPD
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herzlichen Dank, Herr Minister, für die bisherige Beantwortung der Fragen. 28.01.2026 Ich komme zu einer weiteren Frage. Wir durften leider immer wieder aus der Presse Informationen zur Kenntnis nehmen, die uns im Untersuchungsausschuss bisher durch die Ministerien nicht zur Verfügung gestellt worden sind. So hat beispielsweise der Kölner Stadt-Anzeiger am 16.01.2026 von einer SMS der ehemaligen Ministerin Paul an ihre Abteilungsleiterin vom 24.08.2024 berichtet. Die Abteilungsleiterin selbst berichtete im PUA V als Zeugin am selben Tag, dass sie diese SMS intern zur Akte genommen habe. Wer hat die Entscheidung getroffen, dass diese veraktete SMS vom Abend des 24.08.2024 zwischen der ehemaligen Ministerin Frau Paul und ihrer Abteilungsleiterin bislang nicht übersandt wurde?
Christof Rasche
Herr Minister, bitte sehr. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Frau Abgeordnete Kapteinat, ich habe von diesem Vorgang auch aus der Presse erfahren, also von der entsprechenden Befragung im Untersuchungsausschuss und der Szenerie, wie Sie sie gerade beschrieben haben. Nach meiner Kenntnis hat die Abteilungsleiterin diese SMS der Datensammelstelle innerhalb des Ministeriums zur Verfügung gestellt. Ob sie tatsächlich vorher veraktet oder einfach nur zur Verfügung gestellt worden ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber ich glaube, das ist ein Unterschied. Wer dann im Ministerium welche Entscheidung gefällt hat, weiß ich nicht, weil das im Rahmen der Ressorthoheit in den jeweiligen Häusern stattfindet. Ich habe eben erwähnt, dass es üblicherweise Stellen in den Häusern gibt, die die laufenden Untersuchungsausschüsse betreuen, und das fachunabhängig. An dieser Stelle ist eher die juristische Expertise wichtig, weniger die fachliche. Wie das im MKJFGFI genau aufgebaut ist und wer da wann wie entschieden hat, kann ich Ihnen leider nicht beantworten.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt der Kollege Dahm.
Christian Dahm SPD
Herr Präsident! Herr Minister, danke für die Darstellung. Ich will da direkt anknüpfen. Wer hat innerhalb der Staatskanzlei entschieden, welche durch die Mitarbeitenden des Familienministeriums, so will ich es mal bezeichnen, hochgeladenen Unterlagen zu welchem Zeitpunkt vorgelegt und übermittelt werden? Landtag
Christof Rasche
Herr Minister. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Herr Abgeordneter Dahm, ich habe gerade gesagt, dass es im Grunde genommen nur ordnende Abstimmungen in dem Sinne gibt, welche Themenbereiche oder welche Zeiträume man möglichst parallel in den Blick nimmt. Das dient auch der Arbeitsfähigkeit des Ausschusses. Der Ausschuss hat natürlich die Erwartung, zu bestimmten Zeiträumen die Unterlagen zur Verfügung zu haben. Ich kann sicher sagen, dass kein Mitarbeiter aus der Staatskanzlei entscheidet, was das Ministerium vorlegt. Dafür müsste ein Mitarbeiter aus der Staatskanzlei überhaupt erst einmal wissen, was alles in dem Ministerium vorliegt. Das wird schlechterdings nicht möglich sein.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollege Klute. Bitte sehr.
Thorsten Klute SPD
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, habe ich das richtig verstanden? Erfolgte die Entscheidung, die SMS vom Abend des 24.08.2024, über die wir jetzt schon mehrfach gesprochen haben, nicht zu übersenden, sie also aus der Veraktung wieder herauszunehmen, ausschließlich im Fluchtministerium ohne irgendeine Beteiligung der Staatskanzlei?
Christof Rasche
Herr Minister, bitte. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Herr Abgeordneter Klute, die Entscheidung über die jeweilige Aktenvorlage erfolgt nach dem Ressortprinzip in dem jeweiligen Ministerium. Das gilt ganz generell. (Thorsten Klute [SPD]: Keine Beteiligung der Staatskanzlei?)
Christof Rasche
Keine Nachfragen auf diese Art und Weise! (Thorsten Klute [SPD]: Es wurde nicht beant- wortet!) Jetzt folgt Herr Kollege Vogt mit einer Zusatzfrage. Bitte sehr.
Alexander Vogt SPD
Herr Minister, mit welcher Begründung wurde die bereits veraktete SMS der ehemaligen Ministerin Frau Paul an ihre Abteilungs-28.01.2026 leiterin vom Abend des 24.08.2024 nicht an den PUA V übersandt?
Christof Rasche
Herr Minister, bitte. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Herr Abgeordneter Vogt, aus welchen genauen Gründen das Ressort entschieden hat, diese Textnachricht bisher nicht zu übersenden, kann ich Ihnen nicht sagen. Allerdings möchte ich schon festhalten, dass das Ressort entschieden hat, sie bisher nicht zu übersenden. Mir ist nicht bekannt, dass das Ressort generell entschieden hat, sie nie zu übersenden. (Marcel Hafke [FDP]: Das ist ja transparent!) – Das ist einfach nur eine Beschreibung des Faktischen. (Rodion Bakum [SPD]: Gut, dass wir nachfra- gen!)
Christof Rasche
Jetzt folgt Kollege Dudas. Bitte sehr.
Gordan Dudas SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Wenn das im PUA III genauso läuft, dann mache ich mir jetzt schon die größten Sorgen, aber gut. Ist der Staatskanzlei eine schriftliche Begründung für die Nichtvorlage der SMS der ehemaligen Ministerin Paul an ihre Abteilungsleiterin vom 24.08.2024 an den PUA V bekannt?
Christof Rasche
Herr Minister. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Herr Abgeordneter Dudas, das Ressort hat zwischenzeitlich öffentlich bekannt gegeben – Sie haben es wahrscheinlich auch schon gelesen –, dass es vorhat, sämtliche bzw. die SMS, die hier einschlägig sind, vorzulegen. Dazu gab es nach meiner Kenntnisnahme heute Morgen oder heute Vormittag eine entsprechende Berichterstattung. Welche Kriterien es genau waren, kann ich Ihnen nicht sagen. Ich weiß aus der Erinnerung, dass ein Thema, das im Ausschuss relevant war, die Frage „Textnachrichten von Mitgliedern der Hausleitung versus Textnachrichten mit Mitarbeitern?“ war. Das war ja Gegenstand der Diskussion im Ausschuss. Nach meinem Kenntnisstand gibt es dazu auch ein anhängiges Verfahren in Münster. Ich würde davon Landtag ausgehen, dass das bei der Frage der Vorlage eine Rolle gespielt haben könnte. Das ist das, was mir dazu bekannt ist. (Gordan Dudas [SPD]: Das ist nicht meine Frage gewesen, Herr Präsident!)
Christof Rasche
Das war allerdings die Antwort. (Heiterkeit von der SPD) Jetzt folgt der Kollege Bakum mit seiner ersten Zusatzfrage. Bitte sehr.
Rodion Bakum SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, ich habe das gerade richtig verstanden, es gibt keine Entscheidung, die SMS nie zu übersenden? Deswegen die konkrete Nachfrage: Zu welchem konkreten Zeitpunkt plant denn die Landesregierung, die von der ehemaligen Ministerin verfasste SMS an ihre Abteilungsleitung vom 24.08.2024 an den PUA V zu übersenden?
Christof Rasche
Herr Minister. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Herr Abgeordneter, wie ich gerade schon einmal ausgeführt habe, ist die Aktenvorlage im Rahmen der Ressorthoheit Sache des jeweiligen Ministeriums. Ich habe auch erwähnt, dass das Ministerium bereits heute Vormittag öffentlich bekannt gemacht hat, dass es entsprechende Textnachrichten zeitnah dem Untersuchungsausschuss vorlegen wird. Wann das genau der Fall sein wird, kann ich Ihnen nicht beantworten, weil das Sache der Ressorts ist. Aber dass es so sein wird und zeitnah – oder „in Kürze“, heißt es dort, glaube ich –, davon können Sie ausgehen.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Es folgt der Kollege Brockes. Bitte sehr.
Dietmar Brockes FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, am 27. Januar wurde im Kölner Stadt-Anzeiger veröffentlicht, dass eine weitere SMS existiert, die dem PUA V bis jetzt nicht vorgelegt wurde. Diese SMS soll von der Abteilungsleiterin Integration ebenfalls am Wochenende des Anschlags an die ehemalige Ministerin Frau Paul gegangen sein und als Inhalt den Rat, umgehend zurückzukommen, enthalten haben. Wann plant die Landesregierung, diese SMS dem PUA V vorzulegen?
Christof Rasche
Herr Minister. 28.01.2026 Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Herr Abgeordneter Brockes, das Ressort, das für die Aktenvorlage zuständig ist, hat heute Morgen öffentlich mitgeteilt, dass es in Kürze einschlägige Textnachrichten vorlegen will. Ich gehe davon aus, dass die von Ihnen genannte dazugehört.
Christof Rasche
Jetzt wechseln wir wieder zu den Kollegen der SPD. Die Kollegin Stich ist dran. Bitte sehr.
Kirsten Stich SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Wer hat denn innerhalb der Landesregierung entschieden, dass diese beiden SMS der Abteilungsleiterin am Anfang nicht dem PUA V vorgelegt werden sollten? Jetzt soll laut Presse alles vorgelegt werden. Schade, dass der PUA das nicht wusste.
Christof Rasche
Herr Minister, bitte. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Frau Abgeordnete, ich habe jetzt bereits mehrfach ausgeführt, dass mir eine Entscheidung, dass diese Textnachrichten gar nicht vorgelegt werden sollen, nicht bekannt ist. Ich habe gerade auch ausgeführt, dass das nicht innerhalb der Landesregierung beraten und gemeinsam entschieden wird, sondern in dem jeweiligen Ressort. Ob die Ministerin das dann delegiert oder nicht, das unterscheidet sich zwischen den Ressorts. Wo das im MKJFGFI von wem wann nach dem Prinzip der Ressorthoheit, die ich gerade beschrieben habe, entschieden wird, weiß ich nicht. Ich habe schon mehrfach den Beitrag erwähnt, in dem das Ministerium mitgeteilt hat, dass es die in Rede stehenden Textnachrichten in Kürze vorlegen will. Dort hat das Ministerium mitgeteilt, dass es diese Datensätze natürlich dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss und nicht der Presse zuleiten wird. Insofern ist Ihre Klage darüber an der Stelle unbegründet.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollegin Reh. Bitte sehr.
Andrea Reh SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Ist die Landesregierung, insbesondere die Staatskanzlei, der Rechtsauffassung, dass, wenn Beweisbeschlüsse zur Kommunikation von Einzelpersonen nicht gefasst werden, Landtag auch die in die Akten gelangte Kommunikation dieser Personen nicht übersandt werden muss?
Christof Rasche
Herr Minister, bitte sehr. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Die Staatskanzlei hat an der Stelle keine eigene Rechtsauffassung, sondern es gibt, wie ich gerade erläutert habe, eine bewährte Praxis der Abstimmung zwischen den Häusern über den Untersuchungsgegenstand. Was die Maßstäbe für die Vorlage von Daten und Akten angeht, so gibt es dafür juristisch ganz klare Regeln. Diesen Maßstab dann auf das vorhandene Aktenmaterial anzuwenden, ist Sache der jeweiligen Kolleginnen und Kollegen in den Häusern. Das wird dann anhand dieser Dinge entschieden. Diesen Maßstab wendet die Staatskanzlei auf das an, was aus der Staatskanzlei vorgelegt wird, und die anderen Häuser in eigener Verantwortung mit Blick auf ihr Datenmaterial.
Christof Rasche
Jetzt folgt der Kollege Dr. Hartmann. Bitte sehr.
Dr. Bastian Hartmann SPD
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Minister, vielen Dank für die bisherigen Antworten. Welche weiteren Unterlagen wurden dem PUA V von der Landesregierung bislang nicht vorgelegt, obwohl diese intern von Mitarbeitenden der Landesministerien bereits zur Übermittlung an den PUA V veraktet wurden? (Christian Dahm [SPD]: Auch interessant!)
Christof Rasche
Herr Minister, bitte sehr. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Herr Abgeordneter, ich habe bereits eingangs ausgeführt, dass wir uns in einer laufenden Aktenvorlage befinden. Ich habe ausgeführt, dass diese Aktenvorlage nach bewährter Praxis und Landesverfassung Sache der jeweiligen Ressorts ist. Insofern kann ich Ihnen schlechterdings keine Antwort darauf geben, welche Unterlagen noch nicht vorgelegt worden sind. Es entzieht sich schlicht meiner Kenntnis. (Marcel Hafke [FDP]: Dann nehmt das Ress- ort doch dazu!) 28.01.2026
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt wechseln wir wieder in die Reihen der FDP. Kollege Witzel hat die Möglichkeit einer Zusatzfrage. Bitte sehr.
Ralf Witzel FDP
Vielen Dank, Herr Präsident, für die Gelegenheit zu einer ersten Nachfrage an den Chef der Staatskanzlei. – Herr Minister, gerade weil wir uns in früheren Rollen – ich war auch einmal Vorsitzender eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses – viel über Fragen der Vollständigkeit von Unterlagen unterhalten haben, weiß ich, dass Sie über den Stand der Dinge immer sehr gut informiert sind, wie das auch Ihre Aufgabe ist. (Heiterkeit von Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, In- ternationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten) Deshalb möchte ich Sie fragen und auf das ansprechen, was eine Sprecherin des MKJFGFI dem WDR am 20. Januar 2026 gesagt hat, inwiefern Sie sich und der Ministerpräsident dieses Statement zu eigen machen. Die Sprecherin des Fachressorts hat gesagt, es wurden und werden keine aus dem Haus zur Verfügung gestellten Akten gelöscht, geändert oder aussortiert. Entspricht das auch Ihrem Kenntnisstand, und ist das zutreffend?
Christof Rasche
Herr Minister, bitte sehr. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Herr Abgeordneter Witzel, ich kann Ihnen dieses Vorgehen, dass keine Akten gelöscht oder aussortiert worden sind, für den Bereich der Staatskanzlei bestätigen. Für den Bereich des MKJFGFI gehe ich fest davon aus. (Lachen von Marcel Hafke [FDP])
Christof Rasche
Jetzt folgt Kollegin Müller-Rech. Bitte sehr.
Franziska Müller-Rech FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, wie viele weitere SMS vom 24. und 25. August 2024 der ehemaligen Ministerin Paul, ihres Staatssekretärs, ihrer Abteilungsleiterin und weiterer Mitglieder der Landesregierung mit Bezug zu dem Untersuchungsgegenstand sind der Landesregierung bekannt und liegen dem PUA V noch nicht vor?
Christof Rasche
Herr Minister. Landtag Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Frau Abgeordnete Müller-Rech, die Kenntnis darüber kann nur das jeweilige Ressort haben, weil wir die Datensätze nicht miteinander austauschen. Insofern kann ich Ihnen hierzu entsprechend den Ausführungen, die ich eingangs gemacht habe, keine Sammelauskunft für die ganze Landesregierung geben. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Mit Blick auf das, was die Staatskanzlei angeht, kann ich Ihnen aber mitteilen, dass in der letzten Lieferung, die wir gemacht haben, sich etwa auch Abbildungen der Textnachrichten meinerseits an Frau Paul aus dem betreffenden Zeitraum befinden. Aus unserer Sicht hat die Staatskanzlei dem Untersuchungsauftrag und den Beweisbeschlüssen an der Stelle Folge geleistet. Inwieweit das in anderen Häusern schon abgeschlossen ist, kann ich nicht beantworten. (Christian Dahm [SPD]: Leute, Leute, Leute!)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollegin Freimuth. Bitte sehr.
Angela Freimuth FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, habe ich Sie gerade zutreffend verstanden, dass es weitere SMS in der Landesregierung über die bisher in Rede stehenden Textnachrichten hinaus aus dem zuständigen Ressort, dem MKJFGFI, gibt?
Christof Rasche
Herr Minister. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Frau Abgeordnete Freimuth, das kann sein; ich kann es jedenfalls nicht ausschließen. Mindestens für den Bereich des MKJFGFI sollten wir alle miteinander davon ausgehen, weil das Ressort es heute Morgen angekündigt hat. Insofern gehe ich einmal davon aus, dass dann in der angekündigten Übermittlung an den Untersuchungsausschuss auch weitere Textnachrichten enthalten sein werden. Ich kenne sie materiell dem Inhalt nach nicht und nehme wie Sie nur die Ankündigung des Ressorts zur Kenntnis. Mit Blick auf die anderen Ressorts kann ich das nicht beantworten. Dass die Aktenvorlage fortlaufend stattfindet, ist ein Wunsch nicht zuletzt des Ausschusses selbst, damit er mit seiner Arbeit beginnen kann. Wenn wir zuerst die letzte Lieferung abwarten, um dann alles zu sichten, aufzubereiten und zu überstellen, wäre zwischen der Einsetzung des Untersuchungsausschusses und 28.01.2026 der Aufnahme der Arbeit ein sehr langer Zeitraum, was angesichts des Aufklärungsinteresses dieses fürchterlichen Anschlags von Solingen sicherlich nicht angemessen gewesen wäre. Deswegen verstehe ich, dass der Ausschuss mit seiner Arbeit beginnen wollte, dementsprechend am Anfang eine Priorisierung auf das Tatwochenende vorgenommen worden ist und dafür die entsprechenden Unterlagen vorzulegen, damit man auch befragen kann.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt wechseln wir wieder in die Reihen der SPD. Kollege Müller darf eine Zusatzfrage stellen. Bitte.
Frank Müller SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Anknüpfend an Herrn Witzel bin ich schon bass erstaunt, wie wenig die Staatskanzlei involviert ist, obwohl sie doch für die akribische Mikrosteuerung sehr bekannt ist. Ich möchte das vielleicht einmal als Lob ausdrücken. Meine Frage an Sie, Herr Minister, wäre: Wurde den bisher im PUA V vernommenen Zeugen, welche Mitarbeitende des MKJFGFI sind, vonseiten der Landesregierung bzw. der beratenden Rechtsanwältin Lieb mitgeteilt, dass ein bestimmter SMS-Verkehr von dem Anschlagswochenende nicht an den PUA weitergeleitet wurde und dass Sie darüber nicht als Zeuge aussagen dürften, weil hierzu ein gerichtliches Verfahren anhängig ist?
Christof Rasche
Herr Minister. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Herr Abgeordneter, das Kompliment nehme ich gerne an und reiche es an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatskanzlei weiter, die diese kleinteilige Ressortkoordination gemeinsam mit mir vornehmen. Mit Blick auf Ihre Frage will ich Ihnen antworten, dass mir nicht bekannt ist, ob innerhalb des Ressorts die Nichtvorlage von entsprechenden Textnachrichten denjenigen, die sie vorgelegt haben, mitgeteilt worden ist. Das entzieht sich meiner Kenntnis.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollegin Müller-Witt. Bitte sehr.
Elisabeth Müller-Witt SPD
Herr Präsident! Herr Minister, wie verwahrt denn die Landesregierung die für den PUA V intern hochgeladenen, aber bisher nicht weitergeleiteten Unterlagen getrennt, also separat von den anderen Unterlagen? Landtag Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident, darf ich darum bitten, dass die Abgeordnete noch einmal … Ich habe leider ein zentrales Wort nicht verstanden. (Zurufe von der SPD)
Christof Rasche
Jetzt starten wir noch einmal neu mit der Frage. Bitte sehr.
Elisabeth Müller-Witt SPD
Herr Präsident, vielen Dank, dass Sie noch einmal das Mikro freigeschaltet haben. – Wie verwahrt die Landesregierung die für den PUA V intern hochgeladenen, aber bisher nicht weitergeleiteten Unterlagen separat? Sie haben ja einen Ordner oder wie Sie das auch immer machen. (Christian Dahm [SPD]: Vielleicht hat er die auch in der Tasche!)
Christof Rasche
Herr Minister. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Frau Müller-Witt, die Verwahrung von Unterlagen, die noch nicht vorgelegt werden oder im Rahmen der Aufbereitung der Unterlagen gar nicht vorgelegt werden, ist Sache der jeweiligen Ressorts und da jeweils der PUA-Referate. Wie das im MKJFGFI gehandhabt wird, kann ich Ihnen nicht sagen. Wie wir alle gehört haben, gibt es dort eine entsprechende Cloud, in die hochgeladen wird. Aber die Frage, wie dann sozusagen verwahrt wird – das ist ja der Kern Ihrer Frage –, kann ich Ihnen nicht beantworten.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollegin Siebel. Bitte sehr.
Christin Siebel SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, zu welchem Zeitpunkt war der Staatskanzlei bekannt, dass Akten, insbesondere die beiden bereits erwähnten SMS, zurückgehalten werden?
Christof Rasche
Herr Minister. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Frau Abgeordnete, dass eine Textnachricht von einer Abteilungsleiterin hochgeladen und nicht zugeleitet worden ist, hat die Staatskanzlei mit der 28.01.2026 entsprechenden Berichterstattung über die Sitzung im Untersuchungsausschuss zur Kenntnis genommen.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollege Dahm mit Frage Nummer zwei.
Christian Dahm SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich will da direkt anschließen. Zu welchem Zeitpunkt war denn dem Ministerpräsidenten bekannt, dass Akten, insbesondere die erwähnten SMS, hier zurückgehalten werden?
Christof Rasche
Herr Minister. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Herr Abgeordneter Dahm, für den Ministerpräsidenten gilt an der Stelle das Gleiche wie für die Staatskanzlei. Auch er hat von der Nichtvorlage eines intern vorgelegten Datensatzes aus dem MKJFGFI aus der Presse erfahren.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollege Vogt mit Frage Nummer zwei.
Alexander Vogt SPD
Herr Minister, wie wird sichergestellt, dass die Verbindungsdaten und Chatnachrichten der ehemaligen Ministerin Paul, die eventuell noch nicht veraktet wurden und sich noch auf den Mobiltelefonen der ehemaligen Ministerin befinden, trotz ihres Rücktritts dem PUA V noch vorgelegt werden?
Christof Rasche
Herr Minister. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Herr Abgeordneter Vogt, ich gehe mit Blick auf das Statement von Frau Paul am gestrigen Tage, in dem sie ihren Aufklärungswillen nicht zum ersten Mal, aber noch einmal bekundet hat, davon aus, dass Frau Paul sicherstellt, dass ihre einschlägigen Datensätze wahrscheinlich schon vorgelegt sind und, wenn nicht, noch vorgelegt werden können.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollegin Kapteinat mit Frage Nummer zwei.
Lisa-Kristin Kapteinat SPD
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, wer hat Frau Rechtsanwältin Landtag Lieb für welche Tätigkeit aus der Landesregierung heraus beauftragt? Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Entschuldigung, bitte noch einmal.
Christof Rasche
Bitte wiederholen.
Lisa-Kristin Kapteinat SPD
Sehr gerne. – Wer hat Rechtsanwältin Lieb für welche Tätigkeit aus der Landesregierung heraus beauftragt?
Christof Rasche
Herr Minister. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Frau Abgeordnete Kapteinat, nach meiner Kenntnis ist diese Beauftragung im Ressort entschieden worden. Wer genau das dort für welchen Auftrag genau entschieden hat, weiß ich nicht.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollegin Lüders. Bitte sehr.
Nadja Lüders SPD
Danke, Herr Präsident. – Herr Minister, können Sie uns mitteilen, auf welcher Grundlage die Ressorts die häppchenweise Lieferung nach eigenem Ermessen vornehmen?
Christof Rasche
Herr Minister. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Frau Abgeordnete Lüders, nach meiner Kenntnis gibt es innerhalb des Ausschusses schon die informelle Absprache, dass man sich bestimmte Sachbereiche des Untersuchungsauftrags gemeinsam vornimmt, um dazu dann auch die einschlägigen Zeugen einladen zu können und dann die Aktenvorlage entsprechend zu priorisieren. Am Ende ist es natürlich eine Entscheidung der Ressorts, das so zu machen. Aber ich kenne zu dieser Priorisierung mit Blick auf das Tatwochenende bisher keine Kritik.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Kollege Dudas mit Frage Nummer zwei.
Gordan Dudas SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, erlauben Sie mir vorab eine kurze Bemerkung. Diese Fragestunde richtet sich an die 28.01.2026 Landesregierung und nicht an Sie als Minister. Deshalb habe ich schon die Erwartungshaltung, dass Sie sich als Landesregierung in den jeweiligen Häusern so weit informieren, dass Sie diese Fragen hier beantworten können. (Beifall von der SPD und der FDP) Zweitens, Herr Minister, bitte ich Sie, meiner zweiten Frage aufmerksam zu lauschen, damit Sie die dann richtig beantworten, weil ich sonst den Eindruck haben muss, dass Sie bewusst ausweichen. Wie hoch ist der vereinbarte Stundensatz für die Tätigkeit von Frau Rechtsanwältin Lieb?
Christof Rasche
Herr Minister. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Herr Abgeordneter Dudas, sehr gerne habe ich mich auf die beiden Fragen vorbereitet, die Sie vorher schriftlich eingereicht haben. (Beifall von der CDU) Dass ich mir nicht sämtliche Fragen von Ihnen vorher selber antizipieren konnte, bitte ich zu entschuldigen. Vielleicht sind wir nicht ganz so genial, wie Ihr Kollege vermutet. (Nadja Lüders [SPD]: Aber nicht ganz so! – Christian Dahm [SPD]: Wir hatten nicht alle Akten zur Verfügung gestellt!) Aber an der Stelle bitte ich um Verständnis. Was die Beantwortung Ihrer zweiten Frage angeht, so werden Sie sich, glaube ich, selber denken können, dass ich, wenn ich schon zur Frage von Kollegin Kapteinat, wer genau diese Rechtsanwältin für was genau beauftragt hat, nicht antworten kann, auch nicht den Stundensatz bzw. die vereinbarte Bezahlung kenne.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Kollege Klute mit Frage zwei.
Thorsten Klute SPD
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, wir müssen trotzdem noch einmal bei Frau Lieb bleiben, auch wenn die Antwort vielleicht ähnlich sein wird. Ich finde es recht wichtig, das hier auch einmal in den Landtag einzubringen. Welche Unterlagen hat Frau Rechtsanwältin Lieb nach Einsetzung des Untersuchungsausschusses durch die Landesregierung übermittelt bekommen?
Christof Rasche
Herr Minister. Landtag Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Herr Abgeordneter Klute, das entzieht sich unserer Kenntnis. Wissen wir nicht.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt die Kollegin Gosewinkel.
Silvia Gosewinkel SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, wer hat denn innerhalb der Landesregierung entschieden, welche Akten an die Rechtsanwältin Frau Lieb weitergeleitet werden?
Christof Rasche
Herr Minister. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Frau Kollegin Abgeordnete, bei der vierten Antwort zum gleichen Sachverhalt beantworte ich es jetzt vielleicht etwas genereller. Die Beauftragung der von Ihnen genannten Rechtsanwältin war eine Entscheidung, die in dem Ressort getroffen worden ist. (Thorsten Klute [SPD]: Nein, in der Landesre- gierung!) – Nein, das ist keine … (Thorsten Klute [SPD]: Doch, in der Landesre- gierung!) – Herr Klute, zum einen haben Sie nicht das Wort, und zum anderen bitte ich schon, zu berücksichtigen, was ich eingangs ausgeführt habe: dass nach der Landesverfassung bei diesen Dingen das Ressortprinzip gilt. Es gibt zu dieser Beauftragung keine gemeinsame Entscheidung der Landesregierung. Das ist vielleicht ein wichtiger Sachverhalt für Sie, dass Sie wissen, dass die Entscheidung über die Beauftragung dieser Rechtsanwältin eine Sache des Ressorts war und ist und dementsprechend sämtliche damit einhergehenden Vereinbarungen zwischen dem Ressort, wem auch immer darin, und der Rechtsanwältin getroffen worden sind, aber nicht innerhalb der Landesregierung abgestimmt worden sind.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollegin Busche.
Andrea Busche SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, ich vermute jetzt fast, auch da können Sie mir keine Auskunft geben. Ich möchte aber trotzdem die Frage stellen. Hat Frau Rechtsanwältin Lieb auch solche Unterlagen 28.01.2026 vorgelegt bekommen, welche innerhalb der Landesregierung zur Übermittlung an den PUA V veraktet wurden, insbesondere die beiden erwähnten SMS der Abteilungsleiterin, die bisher jedoch nicht an den PUA V übersendet wurden?
Christof Rasche
Okay. – Jetzt folgt der Minister. Bitte sehr. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Frau Abgeordnete, ich verweise auf meine vorangegangene Antwort, weshalb ich diese Frage nicht beantworten kann.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Dann wechseln wir wieder zur Fraktion der FDP. Jetzt kommt der Kollege Brockes mit Frage zwei.
Dietmar Brockes FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich möchte zu Beginn, Herr Minister, meinen Unmut darüber deutlich machen, dass die Landesregierung zu den Punkten, die das Ministerium für Integration betreffen, heute hier nicht sprachfähig ist. Wenn ich es richtig weiß, gibt es eine neue Hausspitze. Ich erwarte schon, dass das Parlament hier informiert wird. (Beifall von der FDP und der SPD) Deshalb möchte ich die Frage jetzt etwas umformulieren. Würden Ihrerseits rechtliche Bedenken bestehen, wenn Unterlagen an Frau Rechtsanwältin Lieb weitergeleitet wurden, die die Landesregierung aber noch nicht dem PUA V vorgelegt hat?
Christof Rasche
Herr Minister, bitte sehr. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Herr Abgeordneter Brockes, ich habe in meiner Funktion so viele tatsächliche Fragen zu beantworten, dass ich vorziehe, spekulative Fragen nicht zu beantworten. (Nadja Lüders [SPD]: Wow!)
Christof Rasche
Okay. – Jetzt folgt der Kollege Hafke. Bitte sehr.
Marcel Hafke FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, wir hören uns jetzt fast 50 Minuten an, dass Sie im Ergebnis bei allem auf andere Ressorts oder Kolleginnen und Kollegen verweisen. Wir haben Landtag hier eine Fragestunde an die Landesregierung, die natürlich selbst festlegt, wer die Fragen beantwortet. Aber wenn Sie nicht in der Lage sind, die Fragen zu beantworten, habe ich die Erwartungshaltung, dass die Regierung hier sprechfähig ist und dann entsprechende Ministerinnen- und Ministerkollegen Rede und Antwort stehen. Ansonsten ist so eine Fragestunde in der Demokratie, in der wir uns befinden, eine Farce – um das mal in aller Deutlichkeit zu sagen. (Beifall von der FDP und der SPD) Es ist auch nicht das erste Mal, dass wir genau darüber sprechen. Damit werden parlamentarische Grundrechte in einer Art und Weise untergraben, wie ich das hier in fast 16 Jahren Parlamentszugehörigkeit in dieser Form noch nicht erlebt habe. Der Ministerpräsident und die Ministerin haben in der Sondersitzung gesagt, sie würden dazu beitragen, die maximale Transparenz herzustellen, und sie würden auch mögliche Fehler klar und deutlich benennen. Wir hören heute in der öffentlichen Fragestunde im Ergebnis eigentlich gar nichts, was die Fragen der Abgeordneten angeht. Sie müssen mal, glaube ich, intern bewerten, wie man damit umgeht. (Zuruf von der CDU: Die Frage!) Ich will auch eine konkrete Frage stellen – ja, ganz ruhig; die Frage kommt ja –, weil Sie gerade erklärt haben, wie das bei Ihnen in der Regierung läuft: dass die PUA-Referenten aus den jeweiligen betroffenen Häuser, also auch aus Ihrem Haus, aus der Staatskanzlei, sich untereinander abstimmen, welche Akten gemäß Einsetzungsbeschluss eigentlich vorgelegt werden. So habe ich das verstanden. Jetzt würde mich mal interessieren, ob Sie selbst Kenntnis von dieser getroffenen Vereinbarung hatten.
Christof Rasche
Herr Minister. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Entschuldigung. Kann er die letzte Frage wiederholen? Ich will es gerne so exakt wie möglich beantworten.
Marcel Hafke FDP
Das tue ich gerne.
Christof Rasche
Er kann.
Marcel Hafke FDP
Danke sehr. – Das tue ich gerne. Also: Die PUA-Referenten der Häuser stimmen sich untereinander ab, welche Akten nach dem Einsetzungsbeschluss vorgelegt werden sollen. Das haben Sie ganz zu Beginn so erklärt. 28.01.2026 (Widerspruch von Nathanael Liminski, Minis- ter für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten) – Dann können Sie es ja gerne noch einmal erläutern. – Mich würde interessieren, ob Sie Kenntnis von einer Vereinbarung hatten, welche Akten überhaupt vorgelegt werden sollen. Welche Kenntnis darüber haben Sie?
Christof Rasche
Herr Minister. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Herr Abgeordneter Hafke, ich bin sehr dankbar für die Nachfrage, weil wir an der Stelle ein potenzielles Missverständnis ausschließen können. Ich habe eben gesagt: Über die jeweiligen Aktenbestände und Datensätze tauschen sich die PUA-Referenten materiell bzw. inhaltlich nicht aus und entscheiden das nicht gemeinsam – das würde auch schlicht vom Umfang her nicht möglich sein –, sondern Sie stimmen sich ab, welche Bereiche, welche Zeiträume und welche bestimmten Arten von Akten vorgezogen oder nachgelagert vorgelegt werden. Es gibt vorher Abstimmungen zum Maßstab, also bestimmte Schlagwörter, und dazu, wie der Untersuchungsauftrag zu verstehen ist. Das dient natürlich dem, dass der Ausschuss völlig zu Recht erwartet, dass es vonseiten der Landesregierung eine möglichst einheitliche Praxis darüber gibt, was vorgelegt wird, also nicht zwölfmal unterschiedlich durch die Ressorts. Diese Abstimmung findet zwischen den PUA-Referenten statt. Die Entscheidung über die einzelne Akte trifft jedes Ressort für sich selbst. Dazu findet keine gesammelte Abstimmung statt. Deswegen ist das ein nicht ganz unerheblicher Unterschied. Da, wo es um die Frage geht, wie mit bestimmten Aktenbeständen umzugehen ist, gibt es generell abstrakt eine Abstimmung. Ich habe auch Kenntnis davon, dass das stattgefunden hat. Genauso habe ich Kenntnis davon, dass es im Einzelfall keine Abstimmung zu einer bestimmten Akte oder zu einer bestimmten Textnachricht gegeben hat.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt der Kollege Pfeil mit Frage Nummer zwei.
Dr. Werner Pfeil FDP
Herr Präsident, vielen Dank. – Herr Minister, ich gehe einmal auf Ihr Eingangsstatement zurück. Sie sprachen von einer Priorisierung des Tatwochenendes. Dazu gehören aber vor allem Landtag die Unterlagen und SMS der ehemaligen Ministerin und ihre gesamte Korrespondenz. Jetzt meine Frage: Soll das Gericht in Münster jetzt immer noch über den Erlass von Beweisbeschlüssen entscheiden? Oder wird die Landesregierung diese SMS-Korrespondenz der Ministerin von dem besagten Wochenende mit den betroffenen Mitarbeitern auch ohne Beweisbeschluss herausgeben? Darüber streiten wir im Moment.
Christof Rasche
Herr Minister. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Herr Abgeordneter Pfeil, mit Erlaubnis des Präsidenten würde ich hierzu zitieren, was das Ministerium laut eines heute Vormittag online erschienenen Beitrags im Landtagsblog mitgeteilt hat: „Das MKJFGFI wird dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Kürze die Chatkommunikation der Hausleitung, auch mit Personen außerhalb der Hausleitung, zur Verfügung stellen.“ Ich denke, das beantwortet Ihre Frage. (Zuruf von Thorsten Klute [SPD])
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt der Kollege Witzel mit Frage Nummer zwei.
Ralf Witzel FDP
Herr Präsident, vielen Dank für die Gelegenheit zu einer weiteren Nachfrage. – Herr Minister, ich will bewusst eine etwas übergreifende Frage stellen, weil Sie in der Vergangenheit und auch eingangs dieser Fragestunde den Eindruck vermittelt haben, Sie seien an maximal möglicher Aufklärung interessiert. Sie haben dargestellt, dass Sie als Landesregierung formal frei seien, wer sie hier in der Fragestunde vertritt. Wenn Sie aber im Nachhinein in das Wortprotokoll der heutigen Sitzung schauen, werden Sie sehen, dass Sie viele Fragen mit dem Hinweis darauf, Sie wüssten nicht, was im Detail in den Ressorts vorgegangen sei, nicht beantwortet haben. In der Vergangenheit ist es in genau diesen Fällen oft so gewesen, dass die unterschiedlichen betroffenen Ressorts, von denen jedes aufgrund des Beantragungstextes zu der Fragestunde wusste, dass hier Sachverhalte zur Sprache kommen, gemeinsam da waren und sich Minister teilweise sogar bei der Beantwortung einer Frage abwechselten, je nachdem, wer das meiste sagen konnte. Das bringt mich zu meiner Frage: Warum hat die Landesregierung entschieden, dass ausschließlich 28.01.2026 Sie bei der Beantwortung sind und niemand von dem Fachressort, das ganz viele der gestellten Fragen hätte beantworten können, hier vertreten ist, damit wir als Abgeordnete im vollen Umfang der Möglichkeiten Antworten erhalten? Warum ist das so? Von wem wurde das entschieden?
Christof Rasche
Herr Minister. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Herr Abgeordneter Witzel, die erste Frage, die uns vorab schriftlich eingereicht wurde, betrifft den Ministerpräsidenten. Vor dem Hintergrund fanden wir es nicht ganz so fernliegend, den Chef seiner Behörde als denjenigen zu benennen, der die Fragen für die Landesregierung beantwortet. Ein zweiter Beweggrund war meine koordinierende Funktion. Ich kann Ihnen redliches Bemühen zusagen, all das zu beantworten, was ich kann. Allerdings wäre es nicht in Ihrem Sinne, wenn ich versuchte, Dinge zu beantworten, die ich nicht beantworten kann. (Ralf Witzel [FDP]: Warum ist das Ressort dann nicht da? Warum ist das Fachressort nicht da?)
Christof Rasche
Jetzt folgt die Kollegin Müller-Rech. Bitte sehr.
Franziska Müller-Rech FDP
Vielen Dank. Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, ich möchte genau diese Frage stellen: Wieso ist das Fachressort nicht da, um unsere Fragen gemeinsam zu beantworten?
Christof Rasche
Herr Minister. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Frau Abgeordnete Müller-Rech, ich befürchte, dass, wenn das Ressort da wäre, Sie viele Fragen an die Staatskanzlei oder den Ministerpräsidenten hätten stellen wollen und sich fragen würden, warum denn der Chef der Staatskanzlei nicht da ist. (Hendrik Schmitz [CDU]: Genau! – Zuruf von Thorsten Klute [SPD] – Weitere Zurufe von der SPD) Ich nehme … (Stefan Zimkeit [SPD]: Das ist respektlos ge- genüber dem Parlament! – Weiterer Zuruf) Landtag – Herr Zimkeit …
Christof Rasche
Respektvoll gegenüber dem Minister wäre es, wenn wir jetzt zuhörten. (Zurufe von Thorsten Klute [SPD] und Stefan Zimkeit [SPD]) Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Ich nehme jedenfalls zur Kenntnis, dass ich Ihnen trotz redlichen Bemühens nicht genug bin. Aber ich gehe davon aus, wenn ich mir allein die Stellungnahme des Ressorts von heute Vormittag noch einmal vornehme, dass es von dort das sehr intensive Bemühen gibt, auch über bisherige Lieferungen hinaus – die umfassen immerhin 7.000 Datensätze; das ist kein Pappenstiel – entsprechend vorzulegen und das auf den Bereich zu beziehen, der nach der letzten Presseberichterstattung und ausweislich vieler Fragen hier in der Fragestunde offenkundig von besonderem Interesse ist, nämlich Textnachrichten zwischen der Ministerin und Mitarbeitern des MKJFGFI außerhalb der Hausleitung. Das ist angekündigt. Insofern versuchen wir, dem Erkenntnisinteresse des Ausschusses und heute des Plenums so gut wie möglich nachzukommen.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollegin Freimuth auch mit Frage Nummer zwei.
Angela Freimuth FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, ich teile die Unzufriedenheit, die hier schon artikuliert wurde, unterstelle Ihnen aber, dass Sie nicht antizipieren konnten, welche weiteren Fragen hier kommen würden, und unterstelle Ihnen ebenfalls den Wunsch nach lückenloser Aufklärung bei den das parlamentarische Kontrollrecht betreffenden bzw. hier aufgeworfenen Fragen. Deswegen habe ich an der Stelle die als Frage formulierte Bitte und Aufforderung, ob Sie dazu bereit sind, die Fragen, die Sie jetzt nicht beantworten konnten, so weit innerhalb der Landesregierung aufzubereiten, dass Sie uns als Parlament diese im Nachgang zu dieser Fragestunde beantworten können.
Christof Rasche
Herr Minister. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr 28.01.2026 Präsident! Frau Abgeordnete Freimuth, Sie kennen mich und wissen, dass ich versuche, so viel wie möglich den Fragenden entgegenzukommen bzw. dem nachzukommen. Es ist seit vielen, vielen Jahren – auch schon vor Antritt dieser Landesregierung – übliche Staatspraxis, dass in der Fragestunde das präsente Wissen abgefragt wird. Für das Wissen innerhalb der Ressorts oder Fachabteilungen gibt es andere Fragemittel. Ich denke an die Kleine Anfrage, ich denke an den Untersuchungsausschuss. Ich bin sicher, dass diese Fragemittel auch genutzt werden und wir dann dort in angemessener Weise diesen Fragen nachkommen können. Ich kann keine Globalzusagen machen, bei denen ich ahne, dass es dann – egal, wie sehr wir uns bemühen, Ihre Fragen oder deren Umfang zu erahnen –, (Zuruf von Angela Freimuth [FDP]) als auskömmlich bzw. hinreichend wahrgenommen wird. Insofern würde ich meinerseits der üblichen Staatspraxis folgen und keine neue begründen. Danke schön. (Dietmar Brockes [FDP]: Schauen Sie in das Protokoll, da kann man das alles nachlesen!)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt wechseln wir wieder in die Fraktion der SPD. Kollegin Stich hat Frage Nummer zwei. Bitte sehr.
Kirsten Stich SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister, ich würde gerne noch einmal auf den PUA zurückkommen und die Frage stellen, wie viele Aktenteile und Unterlagen derzeit noch von der Landesregierung zurückgehalten werden. Vorhin hatten Sie davon gesprochen, dass es 3.500 Datensätze gebe, die Sie übermittelt hätten. Wie viele gibt es denn wohl noch?
Christof Rasche
Herr Minister. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Frau Abgeordnete, um das noch einmal klarzustellen – ich hoffte, es klar genug gesagt zu haben –: Die 3.500 Datensätze bezogen sich alleine auf die Staatskanzlei. Die gerade genannten 7.000 Datensätze beziehen sich auf das MKJFGFI. Ergo sind wir alleine mit Blick auf diese beiden Häuser bereits bei 10.500 Datensätzen. Das bezieht Aktenbestände aus den anderen Ressorts, die mit Beweisbeschlüssen belegt worden sind, nicht ein. Landtag Da die Aktenvorlage nach dem Ressortprinzip stattfindet und wir sozusagen keinen Katalog bekommen, was dort noch alles ist, kann ich Ihnen die Frage nicht beantworten, welche Unterlagen noch nicht vorgelegt worden sind.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollege Müller mit Frage Nummer zwei.
Frank Müller SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, dem Vernehmen nach hält sich die Landesregierung offensichtlich nicht immer – auch nicht im aktuellen Gesetzgebungsverfahren – so ganz sklavisch an das Ressortprinzip. Insofern scheint mir das Ressortprinzip offensichtlich in einem Widerspruch zum Opportunitätsprinzip in dieser Landesregierung zu stehen. (Heiterkeit von Elisabeth Müller-Witt (SPD) und Dr. Bastian Hartmann [SPD]) Ich will gerne noch einmal nachfragen, Herr Minister: Warum wurde seitens der Landesregierung im PUA V keine Vollständigkeitserklärung vorgelegt, obwohl dies in früheren PUAs zeitnah erfolgt ist?
Christof Rasche
Herr Minister. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Herr Abgeordneter, erst einmal möchte ich eine Korrektur vornehmen. Das war wohl ein akustisches Missverständnis zwischen uns hier. Seitens der Staatskanzlei wurden nicht 3.500 Datensätze, sondern 1.500 Datensätze vorgelegt. Für das Protokoll: Das bitte ich zu entschuldigen. Zweitens mit Blick auf die Vollständigkeitserklärung: Es besteht natürlich die Absicht, auch in diesem PUA dies entsprechend vorzunehmen – so, wie es in allen anderen PUAs bisher praktiziert worden ist –, aber eben dann, wenn sie auch abgegeben werden kann. Ich bitte diesbezüglich um Verständnis. Wenn man einen Untersuchungsauftrag einsetzt, der anders als bisherige Untersuchungsaufträge einen sehr, sehr umfassenden Katalog an Fragestellungen umfasst, dann führt das dazu, dass in den Ressorts deutlich mehr Aktenbestände eingegeben werden, als möglicherweise von diesem PUA betroffen sind. Das führt wiederum dazu, dass die Aufbereitung länger dauert. Es hat einen Grund, dass wir als Landesregierung und auch als Staatskanzlei in den Ausschüssen immer dafür werben, die Untersuchungsaufträge so genau wie möglich zu formulieren: damit man irgendwann auch die Vorlage der Akten leisten kann. 28.01.2026 Dass das in diesem PUA bisher noch nicht der Fall war, ist mit Blick auf die Beschaffenheit des Untersuchungsauftrags aus meiner Sicht nicht überraschend. Es ist aber völlig klar, dass in dem Moment, in dem die Akten vollständig vorgelegt sind, eine solche Vollständigkeitserklärung auch abgegeben werden kann.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollegin Siebel, auch mit Frage Nummer zwei.
Christin Siebel SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, warum werden die bereits von den Mitarbeitenden im MKJFGFI hochgeladenen Unterlagen dem PUA V nicht zeitnäher zum Einsetzungsdatum vorgelegt?
Christof Rasche
Herr Minister. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Frau Abgeordnete, ich habe gerade ausgeführt, dass der Untersuchungsauftrag zu diesem Untersuchungsausschuss sehr umfassend ist. Wenn Sie das einmal vergleichen und andere Untersuchungsaufträge danebenlegen, dann zeigt sich, dass das schon eine andere Qualität und eine andere Dimension hat. So erkläre ich mir, dass die Dinge, die bisher im MKJFGFI hochgeladen worden sind, mit Blick auf Daten Dritter und andere Dinge noch nicht so hinreichend aufbereitet werden konnten, wie die übliche Aufbereitung seit Jahrzehnten durch die Landesverwaltung im Fall von PUAs vorgenommen wird. Das ist die Erklärung, die ich mir selbst dafür gebe. Ob es im Einzelfall mit Blick auf Ressourcen oder Kapazitäten noch andere Gründe gibt, entzieht sich meiner Kenntnis.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollegin Reh, auch mit Frage Nummer zwei.
Andrea Reh SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister, gibt es in der Landesregierung schlüssige interne Begründungstexte, die nach Ablauf des Untersuchungszeitraums gefertigt wurden, warum bestimmte Aktenteile nicht an den PUA V versandt wurden?
Christof Rasche
Herr Minister. Landtag Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Frau Abgeordnete, um so viel antworten zu können wie möglich, habe ich mich gerade noch einmal vergewissert, da ich diese Vorlage von Unterlagen nicht täglich bzw. gar nicht bearbeite. Nach Auskunft unserer Fachleute hier gibt es sozusagen zu bestimmten Bereichen, Konvoluten Abreden im Grundsatz, aber eben nicht im Einzelfall zu bestimmten Akten oder Datenbeständen und daher keine Texte, die irgendwie den Sinn und Zweck haben, auszuschließen.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollege Dr. Hartmann mit Frage Nummer zwei.
Dr. Bastian Hartmann SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, die bisherigen Antworten lassen den Eindruck entstehen, dass es ein großes Durcheinander auf den Schreibtischen der Ministerinnen und Minister gibt. Deswegen frage ich noch einmal – Sie können gerne einfach mit Ja oder Nein antworten –: Gibt es irgendjemanden in der Landesregierung, der oder die einen Überblick darüber hat, welche Akten und Dokumente es zu diesem Fall überhaupt gibt? (Nadja Lüders [SPD]: Der Pförtner! – Heiter- keit von der SPD)
Christof Rasche
Herr Minister. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Herr Abgeordneter, ich kann die Frage aus einer oppositionellen Logik heraus verstehen, aber wir müssen bei der Wahrheit bleiben. (Lachen von Nadja Lüders [SPD]) Vor dem Hintergrund bitte ich um Verständnis, dass das gilt, was ich eingangs grundsätzlich ausgeführt habe: Die Aktenvorlage findet nach dem Ressortprinzip in den jeweiligen Ressorts statt. Es kann einen solchen Gesamtüberblick über einschlägige Akten also gar nicht geben. Das ist so, und das war aber im Übrigen bei früheren Untersuchungsausschüssen auch so. Insofern reden wir hier also nicht über ein neues Phänomen.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollegin Müller-Witt, auch mit Frage Nummer zwei. 28.01.2026
Elisabeth Müller-Witt SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ist der Landesregierung das Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 09.04.2024 bekannt, nach welchem die Landesregierung von Verfassungs wegen einer Begründungspflicht unterliegt, wenn diese einem Untersuchungsausschuss Beweismittel vorenthält?
Christof Rasche
Herr Minister. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Frau Abgeordnete, dieses Urteil des Verfassungsgerichtshofs ist der Landesregierung bekannt, ja.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt die Kollegin Teschlade. Bitte sehr.
Lena Teschlade SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, warum ist dem PUA V bisher keine einzige schriftliche Begründung, weshalb es zur Nichtweiterleitung von Unterlagen an den PUA V gekommen ist, vorgelegt worden?
Christof Rasche
Herr Minister. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Frau Abgeordnete, ich gehe davon aus: Weil das nicht notwendig war.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollege Nückel von der FDP-Fraktion.
Thomas Nückel FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Lieber Herr Minister, kann die Landesregierung jetzt nachvollziehbar begründen, warum Aktenteile trotz der Beteuerung eines Aufklärungswillens dem PUA V augenscheinlich bisher nicht vorgelegt wurden?
Christof Rasche
Herr Minister. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Herr Abgeordneter Nückel, mindestens in den Übersendungsschreiben, die ich unterzeichne, versuchen wir üblicherweise, sozusagen Prinzipien der Aktenvorlage transparent darzulegen, damit nicht nur ein Konvolut übersendet wird, sondern auch eingeordnet wird, um welche Unterlagen es sich handelt. Teilweise begründen wir darin auch, warum wir Landtag bestimmte Dinge noch nicht vorgelegt haben oder vorlegen können. Das ist aus meiner Sicht ein sehr transparentes Vorgehen. Was die generelle Unmöglichkeit der Abarbeitung von riesigen Datenbeständen angeht, habe ich heute mehrfach ausgeführt und damit auch den Versuch einer Begründung unternommen.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollegin Gosewinkel, auch mit Frage Nummer zwei.
Silvia Gosewinkel SPD
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, existiert innerhalb der Landesregierung eine schriftlich fixierte Verfahrensanweisung zur Sicherung, Veraktung und Weiterleitung dienstlicher digitaler Kommunikation im Falle von Untersuchungsausschüssen und, wenn ja, welche?
Christof Rasche
Herr Minister. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Frau Abgeordnete, da ich mit der konkreten Aktenvorlage nicht persönlich befasst bin, habe ich mich noch einmal vergewissert: Es gibt dazu keine Erlasslage, was ja auch dem entspricht, was ich eben gesagt habe, nämlich dass das in der Verantwortung der Ressorts liegt. Es gibt aber natürlich Vereinbarungen bzw. vielmehr Verständigungen, wie mit bestimmten Dingen im Hinblick auf den Untersuchungsgegenstand umzugehen ist. Und ich gehe davon aus, dass so etwas zuweilen auch schriftlich festgehalten wird.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Kollegin Busche mit Frage Nummer zwei.
Andrea Busche SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Minister, haben Ministerpräsident Wüst oder Sie als Chef der Staatskanzlei persönlich Einsicht in die intern verakteten Unterlagen genommen – oder sich darüber berichten lassen –, die von der Landesregierung an den PUA V hätten übermittelt werden können?
Christof Rasche
Herr Minister. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Frau Abgeordnete, immer dann, wenn wir als 28.01.2026 Staatskanzlei eine weitere Aktenlieferung vornehmen, lasse ich mir natürlich darstellen, um was es hier geht, aus welchen Bereichen diese Unterlagen kamen. Dementsprechend verfassen wir auch mein Übersendungsschreiben, das ich dann ja auch unterzeichne. Das kann ich also für die Staatskanzlei bejahen, mit Blick auf andere Bereiche der Landesregierung nicht.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollegin Kirsch mit ihrer ersten Frage. Bitte sehr.
Carolin Kirsch SPD
Danke schön. – Danke schön, Herr Minister. Haben Ministerpräsident Wüst oder Sie als Chef der Staatskanzlei zu irgendeinem Zeitpunkt entschieden oder gebilligt, dass bestimmte Unterlagen, insbesondere die eigene Kommunikation betreffend, nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt dem PUA V vorgelegt werden?
Christof Rasche
Herr Minister. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Frau Abgeordnete, das kann ich mit Nein beantworten, da wir unsere Unterlagen genauso zur Verfügung stellen wie jeder andere Mitarbeiter der Landesverwaltung auch. Das wird dann entsprechend den Abreden zwischen den PUA-Referenten und wie unter den Häusern vereinbart vorgelegt. Das gilt auch für unsere Unterlagen, und insofern habe ich zu keinem Zeitpunkt entschieden, dass irgendetwas aktiv nicht vorgelegt werden soll.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollegin Lüders mit Frage Nummer zwei.
Nadja Lüders SPD
Danke, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie selbst mussten ja gerade aus dem Landtagsblog zitieren, und zwar die Ankündigung des Ministeriums, dass zeitnah oder unverzüglich geliefert wird. Können Sie uns sagen, wann dem PUA V diese Ankündigung übermittelt wird? Oder muss der PUA V das auch dem Blog entnehmen? (Heiterkeit von Dr. Bastian Hartmann [SPD])
Christof Rasche
Herr Minister. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Frau Abgeordnete, ich kann nicht sagen, für wann das Ressort geplant hat, diese Auskunft zu Landtag geben, aber ich kann Ihnen zusagen, mich schleunigst darum zu kümmern.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollege Hafke mit Frage Nummer zwei.
Marcel Hafke FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie haben eben ausgeführt, warum Sie hier die Fragen beantworten und auch keinen anderen Minister zu Rate gezogen haben. Deswegen würde mich interessieren, ob Sie persönlich als Leiter der Behörde von Herrn Ministerpräsident Wüst oder einer von Ihnen beiden die Ministerin a. D. seit Einsetzung des Untersuchungsausschusses gebeten hat, für maximale Transparenz zu sorgen. Hat einer von Ihnen beiden versucht, das Versprechen einzulösen, das Herr Wüst in der Sondersitzung gegeben hat, also mit der Ministerin a. D. für maximale Transparenz zu sorgen?
Christof Rasche
Herr Minister. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Herr Abgeordneter Hafke, ich habe ja eingangs ausgeführt, dass der Ministerpräsident seinerzeit, am Tag eins nach der Tat, am Tatort eine Zusage gegeben hat. Wenige Tage danach hat er ein Sonderplenum einberufen und das am Pult dieses Hohen Hauses wiederholt. Das ist dann allen Mitgliedern der Landesregierung so hinreichend bekannt, dass es keiner weiteren individuellen Ansprachen bedarf, zumal wir von Frau Paul selbst den Wunsch danach vernommen haben, dass es hier möglichst schnell zu möglichst umfassender Aufklärung kommt.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollege Dirk Wedel mit Frage Nummer eins.
Dirk Wedel FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie sind ja umfassend über die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs des Landes NRW informiert. Deswegen kennen Sie natürlich auch das Urteil vom 20. April 2021, VerfGH 177/20, in dem es auf Seite 70 des Umdrucks heißt: „Die in Anspruch genommenen zuständigen Minister sind daher nach Art. 41 Abs. 2 Satz 3 LV verpflichtet, die Akten ihres Geschäftsbereichs umfassend zu lokalisieren, zu sichten und unverzüglich vorzulegen.“ Zudem hat das Gericht in diesem Urteil auch noch eine Kommunikationsobliegenheit normiert: 28.01.2026 „Die aktenvorlegende Stelle hat den Untersuchungsausschuss über die Verfahrensgestaltung der Aktenvorlage in personeller, sachlicher und zeitlicher Hinsicht zu informieren und etwaige Vorlageprognosen nachvollziehbar zu begründen.“ Im Hinblick darauf, dass zu dem Fall schon zwei verfassungsgerichtliche Verfahren anhängig sind: Würden Sie mir zustimmen, dass die Abgabe einer Vorlageprognose über den Landtagsblog nicht der Kommunikationsobliegenheit der aktenvorlegenden Stelle, hier des MKJFGFI, genügt?
Christof Rasche
Herr Minister. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Herr Abgeordneter Wedel, natürlich ist uns in der Staatskanzlei die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs bekannt, auch inhaltlich und mit Blick auf „unverzüglich“ – heißt: ohne schuldhaftes Zögern. Das nehmen wir für uns als Staatskanzlei in Anspruch und vermuten es für alle übrigen Ressorts. Mit Blick auf die Darlegung bzw. die Kommunikationsobliegenheit ist es so: Als Chef der Staatskanzlei war ich selbst schon in diversen Untersuchungsausschüssen, um über einen manchmal sehr umfangreichen Aktenbestand zu berichten und im Hinblick auf bestimmte Techniken oder verfahrensleitende Absprachen Abstimmungen vorzunehmen. Ich gehe davon aus, dass das auch an dieser Stelle stattgefunden hat. Mit Blick auf den Landtagsblog kann ich Ihnen sagen: Ich weiß, dass es dem Ressort ein großes Anliegen war und ist – auch mit Blick auf das Schreiben, das von zwei Fraktionen aus dem Hohen Haus eingegangen ist –, hier möglichst zügig zu einer Beantwortung zu kommen. Wenn die Antwort an die Medien der Antwort an den Ausschuss zuvorgekommen ist, dann mag das vielleicht auch ein wenig mit den Umständen der letzten 48 Stunden zu tun haben. Ich bin jedenfalls sicher, dass das Ressort das größte Interesse daran hat, mit dem Ausschuss in einem regelhaften Verfahren zu bleiben.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollegin Teschlade mit Frage Nummer zwei.
Lena Teschlade SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, haben Ministerpräsident Wüst oder Sie als Chef der Staatskanzlei nach Bekanntwerden der Berichterstattung im Kölner Stadt-Anzeiger vom 16. Januar 2026 bis zum heutigen Zeitpunkt Landtag eine interne Überprüfung der Aktenvorlagepraxis veranlasst?
Christof Rasche
Herr Minister. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Frau Abgeordnete, ich gehe davon aus, dass diese Frage sich mit Blick auf die Aktenvorlage auf den von uns verantworteten Bereich bezieht. Das kann es ja nur, weil das gilt, was ich eingangs zum Ressortprinzip geschildert habe. Es gab keinen Anhalt und keinen Anlass dafür, in irgendeiner Weise von einer Schlecht- oder Nichtleistung auszugehen. Vor diesem Hintergrund gehen wir davon aus, dass die Unterlagen aus dem von uns verantworteten Bereich weiterhin nach den Regeln möglichst unverzüglich vorgelegt werden.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt, auch mit Frage Nummer zwei, Kollege Nückel.
Thomas Nückel FDP
Danke, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, zur Schärfung dieses Themenblocks würde ich gerne ausdrücklich folgende Frage stellen: Können der Ministerpräsident Hendrik Wüst oder Sie als Chef der Staatskanzlei ausschließen, dass bestimmte Unterlagen dem PUA V bewusst nicht oder verspätet zur Verfügung gestellt wurden?
Christof Rasche
Herr Minister. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Herr Abgeordneter Nückel, mit Blick auf das Vertrauen in unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter würde ich davon ausgehen. Da ich nicht selbst die Akten in die Hand nehme und auch keinen Gesamtüberblick über das habe, was innerhalb unseres Hauses durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugeliefert worden ist, kann ich das rein faktisch nicht ausschließen. Ich sehe aber keinen Anlass dafür, davon auszugehen.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Kollegin Kapteinat mit Frage Nummer drei.
Lisa-Kristin Kapteinat SPD
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herzlichen Dank, Herr Minister. Hat der Ministerpräsident gegenüber der Staatskanzlei oder gegenüber dem MKJFGFI Weisungen oder 28.01.2026 Erwartungen zur Aktenvorlagepraxis im Zusammenhang mit dem PUA V formuliert, insbesondere, da im letzten halben Jahr medial sehr deutlich sichtbar geworden ist, dass wiederholt Akten nicht vorgelegt worden sind und auch der Ministerpräsident an sein Transparenzversprechen erinnert worden ist?
Christof Rasche
Herr Minister. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Frau Abgeordnete, auch ich habe die Presseberichterstattung verfolgt, würde aber nicht zu der gleichen Annahme kommen wie Sie, wonach es an der Stelle eine wie auch immer geartete willkürliche bzw. bewusste Entscheidung zur Nichtvorlage oder verzögerten Vorlage gegeben hat. Wenn vor diesem Hintergrund ich schon nicht zu diesem Schluss komme, dann ist es noch unwahrscheinlicher, dass der Ministerpräsident dies tut. Er hat seine generelle Erwartungshaltung an die Ressorts und alle Teile der Landesverwaltung sehr klar formuliert. Das ist, wenn Sie so wollen, das geltende Leitprinzip. Wir haben als Landesregierung auch sehr früh – noch vor Einsetzung des Untersuchungsausschusses – zum Ausdruck gebracht, dass wir diesen Untersuchungsausschuss gutheißen, für notwendig erachten und unterstützen wollen, auch unabhängig von seiner Einsetzung. Vor diesem Hintergrund bedurfte es keiner Klarstellung oder Erneuerung dieser generellen Erwartungshaltung.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollege Pfeil mit Frage Nummer drei.
Dr. Werner Pfeil FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. – Herr Minister, eine Frage an Sie persönlich: Wie viele SMS, E-Mails, Telefonate und sonstige Korrespondenz haben Sie am Tatwochenende – also Freitag, Samstag oder Sonntag – mit der ehemaligen Ministerin Paul oder dem persönlichen Referenten ausgetauscht bzw. geführt, neben der uns bekannten SMS-Korrespondenz von Sonntag, dem 25.08.2024, um 12:19 Uhr, 14:21 Uhr, 15:49 Uhr und 15:49 Uhr? Was gab es also daneben noch an Korrespondenz?
Christof Rasche
Herr Minister. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Herr Abgeordneter Pfeil, Sie dürfen davon ausgehen, dass die von mir vorgelegten Unterlagen Landtag zu diesem Zeitraum und für den Teil, den Sie befragen, vollständig sind.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Kollegin Kirsch mit Frage Nummer zwei.
Carolin Kirsch SPD
Danke schön. – Danke, Herr Minister. Zu welchem Zeitpunkt erlangte die Staatskanzlei erstmals Kenntnis davon, dass es dienstliche SMS-Kommunikationen zwischen der ehemaligen Ministerin Paul und ihren Abteilungsleiterinnen am Anschlagswochenende, die intern veraktet, aber nicht an den PUA V weitergeleitet worden waren?
Christof Rasche
Herr Minister. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Frau Abgeordnete Kirsch, ich habe auf diese Frage mindestens dem Inhalt nach vorhin bereits eine Antwort gegeben. Ob diese Unterlagen tatsächlich nach den Regeln der Veraktung veraktet und dann zugeliefert oder nur zugeliefert worden sind, ist, wie ich glaube, noch Gegenstand einer Klärung im Untersuchungsausschuss. Der will ich nicht vorgreifen. Aber ich habe vorhin bereits geantwortet, dass die Staatskanzlei, der Ministerpräsident und ich von der Nichtvorlage von intern vorgelegten Unterlagen einer Abteilungsleiterin durch die entsprechende Berichterstattung erfahren haben.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt der Abgeordnete Schmelzer mit seiner Frage Nummer eins.
Rainer Schmeltzer SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, wurden denn die Staatskanzlei – eventuell Sie persönlich oder auch der Ministerpräsident persönlich – über die Existenz der immer wieder infrage stehenden SMS von der Staatsministerin a. D. Paul an ihre Abteilungsleiterin vom Tatwochenende informiert, bevor diese medienöffentlich bekannt wurden?
Christof Rasche
Herr Minister. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Herr Abgeordneter Schmelzer, wir haben am Tag der Berichterstattung nicht nur von der Nichtvorlage, sondern auch von der Existenz dieser entsprechenden Textnachricht erstmals erfahren. 28.01.2026
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt der Kollege Wedel mit Frage Nummer zwei.
Dirk Wedel FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie haben in einer der Antworten auf eine der ersten Nachfragen auf das verfassungsgerichtliche Verfahren in Münster abgehoben, das über die Frage anhängig ist – Sie haben es eben selbst gesagt: SMS-Kommunikation –, ob nur Hausspitze oder auch andere Mitarbeiter. Können Sie ausschließen, dass seitens der Landesregierung oder der beteiligten Ministerien Informationen über solche SMS vorzeitig an die regierungstragenden Fraktionen gegangen sind? Oder halten Sie es für einen reinen Zufall, dass die Ministerin jetzt ausgerechnet über eine SMS-Kommunikation gestolpert ist, die nach Auffassung der regierungstragenden Fraktionen möglicherweise Gegenstand des Beweisantrags der qualifizierten Minderheit gewesen ist?
Christof Rasche
Herr Minister. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Herr Abgeordneter Wedel, sofern Sie danach verlangen, dass ich mich zu diesem Landtagsinternum verhalte, will ich Ihnen gerne sagen, dass ich keinen Anhalt dafür habe, dass die regierungstragenden Fraktionen von der Existenz dieser SMS vor den Oppositionsfraktionen oder vor der Landesregierung gewusst haben.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Fragen vor. Damit schließe ich die Fragestunde und den Tagesordnungspunkt 10. Wir kommen zu: 11 Verlässliche Solidarität mit der Ukraine und den Menschen in der Ukraine – Engagement des Landes Nordrhein-Westfalen fortsetzen und ausbauen Antrag der Fraktion der CDU der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/17457 – Neudruck Ich eröffne die Aussprache. Die Kollegin Plonsker hat das Wort für die Fraktion der CDU. Bitte sehr. Landtag
Romina Plonsker CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute einen Antrag, der mehr ist als ein politisches Signal. Er ist Ausdruck unserer Haltung, unserer Verantwortung und unseres Verständnisses von europäischer Solidarität. Seit fast vier Jahren verteidigen die Menschen in der Ukraine ihr Land gegen einen völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg. Sie verteidigen damit nicht nur ihre eigene Freiheit, sondern auch die Grundprinzipien der europäischen Friedensordnung, auf denen unser Zusammenleben beruht. Nordrhein-Westfalen steht dabei fest und verlässlich an der Seite der Ukraine und der Menschen dort. (Beifall von der CDU) Dieser Antrag macht deutlich: Solidarität ist für uns kein Lippenbekenntnis. Sie zeigt sich im konkreten Handeln, und dieses Handeln hat Nordrhein-Westfalen seit dem 24. Februar 2022 beständig unter Beweis gestellt. Die Landesregierung hat früh Verantwortung übernommen und auf humanitärer, politischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Ebene Hilfe geleistet. Über 12 Millionen Euro wurden für Hilfsinitiativen bereitgestellt – gezielt, wirksam und in enger Zusammenarbeit mit engagierten Partnern. Auch der letzte Winterhilfstransport des Blaugelben Kreuzes mit neun leistungsstarken Stromgeneratoren und über 200 Wassercontainern wird das Leid der Menschen hoffentlich lindern. Ein zentraler Pfeiler dieses nordrhein-westfälischen Engagements ist die Regionalpartnerschaft mit der Oblast Dnipropetrowsk. Nordrhein-Westfalen war das erste Bundesland, das eine solche formelle Partnerschaft mit einer ukrainischen Region beschlossen hat. Diese Partnerschaft steht für Unterstützung auf Augenhöhe, für Vertrauen und für eine langfristige Perspektive. Sie zeigt: Wir denken nicht nur in akuten Hilfsmaßnahmen wie dem zuvor genannten Transport, sondern in nachhaltigen Beziehungen, die den Wiederaufbau und den Weg in die Europäische Union begleiten. Besonders eindrucksvoll ist das Engagement im Gesundheitsbereich. Dnipropetrowsk ist als frontnahe Region massiv von den Folgen des Krieges betroffen. Durch die Unterstützung beim Aufbau einer Prothetik-Werkstatt bei moderner medizinischer Diagnostik und durch den engen Austausch zwischen Kliniken in NRW und in der Ukraine werden Leben gerettet. Gleichzeitig lernen wir auch von der bemerkenswerten Resilienz des ukrainischen Gesundheitssystems. Kooperation bedeutet hier konkret gegenseitigen Mehrwert. 28.01.2026 Solidarität endet nicht an den Grenzen der staatlichen Ebene. 270.000 geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer haben in Nordrhein-Westfalen Schutz gefunden. Unsere Kommunen, Kirchen, Vereine, Initiativen und Ehrenamtlichen leisten hier Außerordentliches. Sie organisieren Unterkünfte, Sprachkurse, Bildungsangebote, psychosoziale Betreuung und ganz praktische Hilfe im Alltag. Dieses Engagement verdient unseren ausdrücklichen Dank und unsere politische Rückendeckung. (Beifall von der CDU) Dass mittlerweile viele nordrhein-westfälische Kommunen Partnerschaften mit ukrainischen Städten und Gemeinden pflegen, ist ein starkes Zeichen gelebter europäischer Verbundenheit. Diese Partnerschaften sind kein abstraktes Konstrukt, sondern konkrete Hilfe beim Wiederaufbau, bei der kommunalen Verwaltung, bei Infrastrukturprojekten und bei der demokratischen Stabilisierung. Sie stärken den europäischen Gedanken dort, wo er am greifbarsten ist: vor Ort, zwischen Menschen. Auch wirtschaftlich übernimmt Nordrhein-Westfalen Verantwortung. Unsere Unternehmen bringen ihre Expertise in den Bereichen „Energie“, „Infrastruktur“, „Landwirtschaft“ und „Ausbildung“ ein. Der Wiederaufbau der Ukraine wird Jahre, vielleicht sogar Jahrzehnte dauern, und es braucht neben humanitärer Hilfe auch wirtschaftliche Kooperation, Qualifizierung und nachhaltige Strukturen. Die Einbindung von Handwerks-, Industrie- und Handelskammern sowie Berufsbildungsakteuren ist dabei ein zentraler Baustein für die Zukunft der Ukraine selbst, aber auch für starke internationale Wirtschaftsbeziehungen unseres Bundeslandes. Als europapolitischer Sprecherin der CDU-Fraktion ist mir dabei ein Punkt besonders wichtig: Die Unterstützung der Ukraine ist kein rein außenpolitisches Thema. Sie ist europäische Innenpolitik. Ein gerechter und nachhaltiger Frieden in der Ukraine liegt im ureigenen Interesse Europas. Deshalb begrüßen wir die europäischen und deutschen Bemühungen, der Ukraine im Verhandlungsprozess eine starke Stimme zu geben. Frieden darf nicht über die Köpfe der Ukrainerinnen und Ukrainer hinweg verhandelt werden. Dieser Antrag setzt genau hier an. Er sichert Kontinuität, Verlässlichkeit und Weiterentwicklung unseres Engagements. Er bekennt sich klar zur Partnerschaft mit Dnipropetrowsk, zur Unterstützung unserer Kommunen und zur aktiven Rolle Nordrhein-Westfalens auf Bundes- und EU-Ebene. Ich bitte Sie daher herzlich um Zustimmung zu diesem Antrag. Es ist ein Zeichen an die Menschen in der Ukraine und ein klares Bekenntnis Nordrhein-Westfalens zu Frieden, Freiheit und europäischer Verantwortung. – Herzlichen Dank. Landtag (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD)
André Kuper
Danke, Frau Plonsker. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht ihre Abgeordnete Frau Aymaz.
Berivan Aymaz GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Gerade in einer Zeit, in der andere Konfliktherde und internationale Krisen den Krieg in der Ukraine in den Hintergrund rücken lassen, finde ich es wichtig, dass wir die Situation der Menschen dort wieder in den Fokus nehmen und nicht aus dem Blick verlieren. Uns erreichen in diesen Tagen Meldungen über massive Stromausfälle und fehlender Wasser- und Wärmeversorgung aufgrund russischer Angriffe auf Energieanlagen. Insbesondere die Hauptstadt Kiew befindet sich in einer dramatischen Notlage. Insgesamt waren mehr als 1,2 Millionen Haushalte von der Stromversorgung abgeschnitten – das heißt: keine funktionierende Heizung, und das bei zweistelligen Minusgraden. Es ist bereits der vierte Winter, den die Menschen in der Ukraine seit Beginn des russischen Angriffskrieges erleben, doch ich glaube, keiner war so hart wie dieser. Erst am Sonntag habe ich in Köln noch den Bühnenessay „KRIEG UND FRIEDEN“ gesehen. Erzählt wird dabei vom Aufstieg des Agenten Wladimir Putin zum Präsidenten von Russland, von der autoritären Entwicklung der letzten 25 Jahre und schließlich von dem Krieg gegen die Ukraine. Wie nachdenklich mich dieses Stück zurückgelassen hat, liegt auch daran, dass in 100 Minuten ebenfalls auch das Bild davon gezeichnet wurde, wie deutlich abzusehen war, dass Russland diesen Krieg gegen die Ukraine führen würde, und wie wir in Deutschland leider die Augen vor den Anzeichen der Gefahr verschlossen und uns immer mehr in Abhängigkeiten zum Beispiel von russischem Gas begeben haben. Warum sage ich das? Ich finde, dass gerade dieser Umstand verpflichtet. Unsere Solidarität darf nicht nachlassen, und wir dürfen nicht nachlassen, unsere Verantwortung wahrzunehmen. Denn dieses Unheil darf sich nicht noch weiter ausbreiten. Mit diesem Antrag senden wir erneut ein starkes Zeichen, dass wir an der Seite der Ukraine und der Menschen dort stehen. Es ist das richtige Zeichen, dass die CDU, wir Grünen und die SPD gemeinsam handeln. Das Land Nordrhein-Westfalen engagiert sich seit Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine auf vielfältige Weise – ob durch die konkreten Lieferungen von Hilfsgütern, zum Beispiel in Zusammenarbeit mit dem Blau-Gelben Kreuz in Köln, durch 28.01.2026 die Unterstützung des Aufbaus einer Prothetikwerkstatt in einem Rehazentrum oder durch die Förderung kommunaler und gesellschaftlicher Zusammenarbeit. Mit Kommunen, Schulen, Unternehmen und der Zivilgesellschaft leisten viele Akteure einen unfassbar wichtigen Beitrag. Die inzwischen 49 Solidaritätspartnerschaften zwischen nordrhein-westfälischen und ukrainischen Kommunen sind – meine Vorrednerin sagte es eben – ein beeindruckendes Zeugnis gelebter Solidarität und füllen den europäischen Gedanken mit Leben. Wir wissen, dass die Herausforderungen, vor denen die Ukraine und die Menschen in der Ukraine stehen, über das unmittelbare Kriegsgeschehen hinausreichen. Die Regionalpartnerschaft mit der Oblast Dnipropetrowsk ist daher langfristig angelegt. Perspektivisch wird es verstärkt darum gehen, den Wiederaufbau in der Ukraine und den Weg der Ukraine in die EU zu unterstützen. Eine Partnerschaft auf Augenhöhe ermöglicht den Aufbau nachhaltiger Kooperation und einen Knowhow-Transfer in beide Richtungen. Wir können voneinander lernen. Unsere Regionalpartnerschaften nehmen Zukunftsperspektiven für beide Seiten, für beide Partner in den Blick. Deshalb wollen wir unser Engagement als Land gezielt ausbauen. Lassen Sie mich noch Folgendes sagen: Wir dürfen nie vergessen, dass die Ukraine nicht nur für ihre eigene Zukunft kämpft, sondern auch unsere gemeinsame europäische Freiheit, unsere gemeinsamen europäischen Werte für eine europäische Zukunft in Frieden und Freiheit verteidigt. Nordrhein-Westfalen steht fest an der Seite der Ukraine und der Menschen dort. Ich danke allen, die bei diesem Antrag mitgewirkt haben. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
André Kuper
Danke, Frau Aymaz. – Für die SPD spricht ihr Abgeordneter Herr Neumann.
Josef Neumann SPD
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute, Ende Januar, ist es fast vier Jahre her, dass der große Krieg gegen die Ukraine begann. Wir dürfen nicht vergessen, dass die Krim bereits 2014 annektiert wurde. Das gehört zu diesem Kriegszustand dazu; wir dürfen nicht nur über das sprechen, was am 24. Februar 2022 passiert ist. Als ich im März 2022, also wenige Tage nach Kriegsbeginn, in der Ukraine war, hat, glaube ich, niemand von uns geglaubt, dass dieser vier Jahre lang andauern wird. Aktuell erleben wir nicht nur einen Krieg, den zwei Armeen führen, sondern einen Krieg, der gegen Zivilistinnen und Zivilisten geführt wird. Es ist ein Krieg gegen Krankenhäuser, gegen Wohnhäuser, gegen Behindertenheime, gegen Wasserleitungen, gegen die Energieversorgung, also gegen all das, was Landtag benötigt wird, damit Menschen vernünftig leben können. Es ist ein Krieg, der barbarisch gegen zivilisierte Menschen geführt wird, die einfach nur eins wollen, nämlich in Frieden zu leben. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und Dr. Werner Pfeil [FDP]) In der aktuellen Situation können wir feststellen, dass wir vielleicht eine Entwicklung in Richtung Frieden sehen. Das darf aber kein für die Ukraine ungerechter Frieden werden, und ein ungerechter Frieden wäre es, wenn man die Ukraine dazu zwingen würde, auf ein Fünftel ihres Staatsgebietes zu verzichten. Zwischenzeitlich gibt es auf dieser Welt ja Leute, die Deals machen, wenn sie darin Vorteile für sich selbst und für ihr eigenes Land sehen. Ich befürchte, dass diese Ungerechtigkeit auf Kosten der Ukraine passieren könnte. Aktuell wird mehr über Rohstoffe und seltene Erden gesprochen als über das Leid derer, die jeden Tag in der Kälte ausharren müssen. Wir in Nordrhein-Westfalen können stolz darauf sein, dass wir den Menschen der Ukraine in dieser großen Solidarität helfen, seien es das Blau-Gelbe Kreuz in Köln, der Verein Water for Ukraine in Wuppertal oder Meckenheim hilft. Es gibt Hunderte Organisationen in unserem Lande, die solidarisch sind und dahin fahren. Heute hinzufahren und etwas hinzubringen bedeutet durchaus auch, die eigene Gesundheit aufs Spiel zu setzen und das eigene Leben zu riskieren. Umso mehr verdienen all diese Organisationen, die auch nach vier Jahren an der Seite der Ukraine stehen, unseren vollsten Respekt und unsere Unterstützung auf allen Ebenen, auf denen wir sie leisten können. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU) Nur wenn wir zusammenhalten, nur wenn wir den Menschen in der Ukraine das solidarische Signal des Mutes und der Zuversicht senden, wird es auch vor Ort den Mut und die Zuversicht geben, möglichst lange gegen diese Aggression durchzuhalten. Gegen diese Aggression durchzuhalten in einem Winter, der so kalt ist wie dieser, ist mehr, als wenn zwei Tage lang in Berlin der Strom ausfällt und damit in Deutschland die Welt untergeht. Wir erleben nach vier Jahren Krieg in der Ukraine, was es bedeutet, jetzt erst recht die Solidarität unseres Landes Nordrhein-Westfalen, der Menschen in unserem Land, aller Organisationen zu zeigen. Demnach gilt: Barbarei darf nicht siegen. Eine zivilisierte, demokratische, werteorientierte Gesellschaft darf nicht untergehen. Wenn sie in Europa untergeht, dann, so prophezeie ich, wird dies Folgen nicht nur für die Anrainerstaaten wie Polen, das Baltikum, die Republik Moldau und andere haben. Es wird auch Folgen für unser Zusammenleben, für unsere Freiheit, für unsere Demokratie haben. 28.01.2026 Deshalb gilt es nach wie vor und umso mehr in der jetzigen Zeit, an der Seite der Ukraine zu stehen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Danke, Herr Neumann. – Für die FDP hat ihr Abgeordneter Herr Dr. Pfeil das Wort.
Dr. Werner Pfeil FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollegen und Kolleginnen! Wir stimmen dem Antrag zu. Aber welchen Sinn haben solche Plenaranträge, wenn wir in Zeiten eines sich wandelnden internationalen Rechts bzw. des Völkerrechts das gesamte Gefüge neu denken müssen? CDU, Grüne und SPD legen hier einen Antrag vor, in dem es um zukünftige Themen geht. Wir müssen aber jetzt, in diesem Winter mit den Stromausfällen – darauf wurde hingewiesen –, den Bürgerinnen und Bürgern mehr helfen, als dies mit diesem Antrag geschieht, in dem vieles in die Zukunft gerichtet ist. Wir stehen auch vor dem Scherbenhaufen internationaler Politik, und niemand weiß konkret, wohin uns dies führen wird: In die Isolation kleiner Staaten, in einen neuen Aufschwung und eine Stärkung Europas mit vielen Problemen im Innern, oder in eine unberechenbare Abhängigkeit? Nordrhein-Westfalen hat seit Beginn des Krieges für die Ukraine Verantwortung übernommen, und ich sehe niemanden bei den demokratischen Parteien, der das ändern will. Das ist richtig so. Humanitäre Hilfe, die Aufnahme von Geflüchteten, kommunale Partnerschaften, Unterstützung im Gesundheitsbereich und wirtschaftliche Zusammenarbeit – all dies ist wichtig und notwendig. Aber jetzt, in diesem Winter, bei diesen Stromausfällen und bei diesen Angriffen benötigen die Menschen mehr, als dieser Antrag geben kann. Wir dürfen durch solche Anträge, die unsere Unterstützung bekräftigen, nicht die Augen davor verschließen, dass auch wir als Bundesland Nordrhein-Westfalen uns stärken müssen, um der Ukraine auch zukünftig weiterhelfen zu können. Wie gesagt wird mit dem Antrag nichts falsch gemacht. Es steht zwar nichts Neues drin, aber es ist alles richtig, und trotzdem ist es viel zu wenig für die Menschen in der Ukraine. Solidarität nach außen ist das eine, aber die Ukraine benötigt nicht nur Unterstützung auf dem Papier und für die Zukunft, sondern die Menschen brauchen Strom, Wärme. Und man muss ihnen die Angst nehmen. Das können wir von hier aus aber nicht. Landtag Ich möchte den kanadischen Premierminister zitieren, der in seiner legendären Davos-Rede gesagt hat, was für uns alle in der Zukunft von Wichtigkeit sein wird. Ich zitiere: „Was wir schaffen, ist ein dichtes Netz von Verbindungen über Handel, Investitionen, Kultur, auf das wir für zukünftige Herausforderungen und Chancen zurückgreifen können. Ich argumentiere, die Mittelmächte müssen gemeinsam handeln, denn wenn wir nicht am Tisch sitzen, stehen wir auf der Speisekarte.“ Genau das ist richtig, und genau dafür steht auch der Antrag. Aber es ist zu wenig für die Menschen in der Ukraine. Das heißt, wir müssen eigentlich noch mehr tun, und das in noch viel kürzerer Zeit. Die Vernetzung von Handwerk, Wirtschaft und Verbänden muss noch weiter gesteigert werden. Wir müssen der Bevölkerung in diesem Winter, in dem sie massiv bombardiert wird, stärker helfen als nur mit diesem Antrag. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
André Kuper
Danke, Herr Dr. Pfeil. – Für die AfD spricht ihr Abgeordneter Herr Tritschler.
Sven Werner Tritschler AfD
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich weiß nicht, wie viele geschwätzige Anträge dieser Landtag verabschieden muss, um den Krieg in der Ukraine zu beenden, (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) aber offensichtlich waren es noch nicht genug. Ich weiß nicht, was es Ihnen gibt, sich mit Sätzen wie – ich zitiere – „Nordrhein-Westfalen steht seit Beginn des russischen Angriffskrieges fest an der Seite der Ukraine und der Menschen in der Ukraine“ selbst zu bestätigen. Glauben Sie ernsthaft, dass es irgendwen, der unter diesem Krieg leiden muss, interessiert, wenn sich irgendwelche Provinzbürgermeister aus Nordrhein-Westfalen für Städtepartnerschaften feiern (Zuruf von Olaf Lehne [CDU]) oder blaugoldene Fähnchen aus dem Rathaus hängen? (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das ist Ihr Menschenbild!) Es ist diese unappetitliche Selbstgerechtigkeit, die aus jeder Silbe Ihres Antrags tropft, die es uns unmöglich machen wird, ihm zuzustimmen. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Menschen sind kein Kanonenfutter! – Christian Loose 28.01.2026 [AfD]: Wir brauchen Frieden und nicht so Schwätzeranträge!) Die Menschen in der Ukraine und die jungen Menschen auf beiden Seiten, die in diesem sinnlosen Krieg verheizt werden, sind Ihnen in Wahrheit egal. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Men- schenfeindlich ist das!) Auf beiden Seiten kämpfen, wie in jedem Krieg, Menschen, die dazu gezwungen werden, die eventuell gar nicht die Ziele des Krieges teilen, sie vielleicht nicht einmal kennen. Und wenn Sie Respekt vor diesen Menschen hätten, dann würden Sie alles dafür tun, dass dieser Krieg endlich endet. Aber genau das tun Sie nicht. (Romina Plonsker [CDU]: Sie zeigen, dass Sie keinen Respekt haben!) Wer einen Krieg beenden will, der muss mit beiden Seiten reden, wie es zum Beispiel Präsident Trump tut. (Zurufe: Oh!) Sie dagegen pumpen deutsche Waffen und deutsches Geld – wohlbemerkt nicht Ihr eigenes Geld – in diesen Konflikt, den Sie offenbar bis zum letzten Ukrainer durchzufechten bereit sind. Es gibt eine ganze Reihe von Menschen in Deutschland, die sich für die Opfer dieses Krieges, dieses Konflikts einsetzen, und die genießen meinen vollsten Respekt, auch wenn ich vielleicht nicht immer ihrer Meinung bin. Sie geben ihr eigenes Geld, ja sie riskieren vielleicht sogar ihr eigenes Leben, um den Menschen vor Ort zu helfen. Das unterscheidet sie ganz wesentlich von den ganzen Möchtegernhelden hier im Saal. Einer davon ist zum Beispiel Tim Schramm – er sitzt gerade auf der Tribüne –, unser stellvertretender AfD-Sprecher in Wuppertal. Er war vor ein paar Jahren mit mir zusammen in der Ukraine, um medizinische Hilfsgüter zu liefern. Letztes Jahr entschied er sich gegen den Rat seiner Freunde, sich den ukrainischen Streitkräften anzuschließen, und kämpfte für einige Monate an vorderster Front. Zum Glück ist er wohlbehalten heimgekehrt, und seither sammelt er Spenden für die Ukraine. Was ihm passiert ist, als er nach Hause kam, nach NRW, in dieses Land, wo man angeblich so solidarisch mit der Ukraine ist, spricht Bände. Der sogenannte Verfassungsschutz NRW schrieb an das Polizeipräsidium Wuppertal – die Akte liegt mir vor; ich zitiere –: Auf seinem X-Account postete Herr Schramm Fotos und Beiträge, aus denen hervorgeht, dass er aktiv an den Kampfhandlungen in der Ukraine teilgenommen hat. Die entsprechenden Beiträge sind meinem Schreiben beigefügt. Laut Post vom Landtag 19.06.2025 sammelt Herr Schramm derzeit Spenden, um einen Transporter zu erwerben, der als Geschenk von ihm und zwei AfD-Kollegen persönlich an die Front gebracht werden soll. Darauf wurde Herr Schramm der kleine Waffenschein entzogen, und er wurde in der Schengen-Datenbank als Gefährder eingetragen, weshalb er jetzt bei jeder Ein- und Ausreise eine entwürdigende Behandlung über sich ergehen lassen muss. Gestern dann der neueste Schlag: Das Polizeipräsidium Wuppertal ermittelt gegen ihn, weil er angeblich verfassungsfeindliche Symbole gezeigt hat, weil er einen Post des Asow-Regiments, einer regulären ukrainischen Einheit, die mit deutschem Steuergeld bewaffnet wird und von der Grünenfraktion im Deutschen Bundestag empfangen wurde, (Zuruf von Romina Plonsker [CDU]) bei Twitter geteilt hat. Man muss seine Einstellung zur Ukraine nicht teilen – viele in meiner Partei tun das auch nicht –, aber wie glaubwürdig sind Sie eigentlich, wenn Sie sich Fähnchen vor die Tür hängen und sich dabei irgendwie als Helden aufspielen, während Sie Leute, die echtes Engagement zeigen, mit staatlichen Machtmitteln schikanieren? (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Da ist das Problem, wenn man Exekutive, Judikative und Rechtsstaat nicht auseinanderhalten kann und will!) – Ja, schreien Sie ruhig. Schreien Sie ruhig. Ja, ich merke schon, Sie sind getroffen. Ist gut, ist gut. Das alles passiert übrigens, während Sie den deutschen Steuerzahler zwingen, Tausende ukrainische Deserteure hier durchzufüttern. Nein, meine Damen und Herren, Sie sind nicht glaubwürdig. Sie sind keine guten Menschen. Sie sind das genaue Gegenteil von guten Menschen. Sie sind Gutmenschen. (Beifall von der AfD) Wir respektieren die Menschen auf beiden Seiten in diesem Konflikt. (Florian Braun [CDU]: Respekt in Ihrer Rede! Welch ein Affront!) Wir kämpfen weiter für den Frieden und das Leben der Menschen, die unter diesem Krieg leiden. Und Ihren Antrag, der Ihnen überhaupt nicht helfen wird, lehnen wir selbstverständlich ab. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD )
André Kuper
Vielen Dank, Herr Tritschler. – Nun spricht für die Landesregierung Herr Minister Liminski. 28.01.2026 Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Herr Tritschler, wenn Sie es nicht glauben, dass es den Menschen in der Ukraine viel bedeutet, dass Städte und Kommunen aus Nordrhein-Westfalen in diesen Krieg hinein zigfach Partnerschaften beschließen, dann empfehle ich Ihnen, vielleicht von NiUS wegzugehen und auf das Portal der Landesregierung zu schauen. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Oh ja, da steht die Wahrheit!) Denn da können Sie vielfach sehen, dass diese Menschen in der Ukraine ihrer Freude und ihrer Dankbarkeit darüber großen Ausdruck verleihen, dass Kommunen in Nordrhein-Westfalen nun seit vier Jahren zeigen, dass sie es nicht bei Worten belassen wollen, sondern tagtäglich ihren eigenen Beitrag dafür leisten wollen, dass die Ukraine diesen Freiheitskampf besteht. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Aber besonders bemerkenswert ist, dass Sie hier an diesem Pult den Begriff „glaubwürdig“ in den Mund nehmen. Wenn Sie selber einen glaubwürdigen Beitrag zum Ende dieses Krieges leisten wollen, dann können Sie mal mit Ihren Parteikollegen sprechen, dass sie einen ihrer Moskau-Trips dafür benutzen, Wladimir Putin davon zu überzeugen, dass dieser brutale Krieg ein Ende haben muss. Das wäre auch mal eine Leistung. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN – Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Wer wissen will, wie grausam die Realität dieses Krieges leider auch im vierten Jahr ist, dem empfehle ich, einen Film zu schauen. Ich war im Oktober selber bei der Deutschlandpremiere des Films „2000 Meter bis Andriivka“ des ukrainischen Regisseurs Mstyslaw Tschernow, der damit ein wirklich nachdenklich stimmendes Stück erschreckender Kriegsrealität eingefangen hat. Im Grunde genommen begleitet er einen Trupp ukrainischer Männer, die dabei sind, ein strategisch wichtiges Dorf zurückzuerobern. Dabei lernt man in diesem Film den Humor, den Kameradschaftsgeist, die Liebe für ihre Familien kennen. Umso erschütternder ist es, wenn man später erfährt, dass einige von ihnen im Gefecht gefallen sind. Das ist kein Spielfilm, sondern das ist im Grunde genommen eine Dokumentation. Deshalb hoffe ich, dass möglichst viele Menschen diesen Film sehen, damit sie sich auch nach vier Jahren nicht daran gewöhnen, dass zweieinhalb Flugstunden von hier entfernt ein ausgewachsener Krieg tobt. Wir dürfen uns nicht daran gewöhnen, und deshalb sind wir sehr Landtag dankbar für diesen Antrag, weil er ein Zeichen dafür ist, dass wir als Demokraten uns in Nordrhein-Westfalen an diese Realität mitten in Europa nicht gewöhnen wollen. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Kollege Neumann hat es eben gesagt. Das ist kein Krieg allein von Soldaten, gerade in diesem kältesten Winter seit Ausbruch der Vollinvasion: kein Licht, kein warmes Wasser, keine Heizung, und das häufig für mehr als 15 Stunden am Tag. Das ist für jede Familie, die dort verblieben ist, ein harter Kampf. Viele Menschen in Deutschland fragen sich, wie die Ukrainerinnen und Ukrainer das eigentlich alles durchhalten. Ich habe selbst, als ich im letzten Jahr wieder in der Ukraine war, diese Frage an Bürgermeister, Ärztinnen und Rettungskräfte gestellt. Die Antwort ist eigentlich immer ähnlich – das sagen einem die Ukrainer dann –: Wir wissen, was auf dem Spiel steht. Es geht um das Überleben unserer unabhängigen Nation. Es geht darum, eine Besatzungsherrschaft zu verhindern. Es geht darum, dass unsere Kinder in einem freien und selbstbestimmten Land aufwachsen können. Ich glaube, das sind Ziele, denen man sich hier in Nordrhein-Westfalen nicht nur anschließen kann, sondern anschließen muss, wenn man noch so etwas wie Menschlichkeit in seiner Brust hat. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Deswegen ist es wichtig, dass wir immer wieder neue Wege finden, um den Ukrainerinnen und Ukrainern klarzumachen, dass wir verstehen, dass sie diesen Kampf nicht allein für sich kämpfen, sondern für uns: für unsere Sicherheit, für unsere Freiheit, für unser Europa. Das heißt auch, es nicht bei Worten zu belassen, sondern im Rahmen dessen, was das Land besonders gut kann, was wir als Nordrhein-Westfalen besonders gut können, unseren Beitrag zu leisten. Niemand erwartet von Nordrhein-Westfalen allein eine Friedenslösung oder den entscheidenden Beitrag, um diesen Krieg zu gewinnen, aber zu Recht kann man von uns als starkem Industrieland im Herzen Europas erwarten, dass auch wir etwas dazu beitragen. Wir tun das ganz konkret. 270.000 Ukrainerinnen und Ukrainern haben wir hier eine sichere Bleibe, eine sichere Zuflucht geboten. Das ist eine enorme Kraftanstrengung gerade unserer Städte und Gemeinden. Über 500 schwerstverwundete Ukrainer wurden hier in Nordrhein-Westfalen bislang behandelt. 12 Millionen Euro haben wir mobilisiert, auch in haushalterisch schwierigen Zeiten, um besonders in unserer Partnerregion dazu beizutragen, Hunger, Durst, Kälte und Wohnungslosigkeit zu vermeiden. Ich kann 28.01.2026 Ihnen hier nur aus dem Kontakt, den wir mit den Kolleginnen und Kollegen dort haben, zurufen: Das wird sehr wohl wahrgenommen, das wird sehr wohl gesehen. Noch wichtiger vielleicht als die Hilfe im Konkreten – der einzelne Wassercontainer, der einzelne Stromgenerator, das einzelne Krankenhausbett oder auch der einzelne Laptop für den Digitalunterricht – ist das Signal, dass wir daran glauben, dass die Ukraine diesen Krieg gewinnt. Das hält die Frauen und Männer an der Front aufrecht in einer Welt, in der sie vielfach das Gegenteil gespiegelt bekommen. Deshalb bin ich dankbar für dieses Signal und hoffe, dass möglichst viele zustimmen, aber bitte nur, wenn es ehrliche Zustimmung ist. In dem Sinne bin ich gar nicht so unglücklich darüber, dass wir hier keine falschen Freunde haben und die AfD angekündigt hat, dem Antrag nicht zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Minister. – Der guten Ordnung halber möchte ich darauf hinweisen, dass der Minister seine Redezeit um 1 Minute 24 Sekunden überzogen hat. – Trotzdem sehe ich keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen somit zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/17457 – Neudruck. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Antrag Drucksache 18/17457 – Neudruck – angenommen. Wir kommen zu: 12 Ein funktionierendes Rechts- und Justizsystem ist die Basis für eine starke Demokratie, der die Bürgerinnen und Bürger vertrauen! Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/17465 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion dem Abgeordneten Dr. Pfeil das Wort.
Dr. Werner Pfeil FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen und Kolleginnen! Gerne weise ich immer wieder darauf hin, und zwar so lange, bis eine Änderung eingetreten ist. Da bin ich nicht allein, auch der Deutsche Landtag Richterbund weist seit Jahren auf die kritische Lage der Justiz in Nordrhein-Westfalen hin. Insbesondere wird die strukturelle Unterversorgung der Justiz beklagt. Die Entwicklung bedrohe die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes und die Aufrechterhaltung des Vertrauens der Bevölkerung in die Leistungsfähigkeit des Rechtsstaats, so die Aussage des Richterbundes. Die Aufstockung der Polizei oder schärfere Strafgesetze nutzen nicht, wenn die Justiz mit der Aufarbeitung der Fälle nicht mehr hinterherkommt. Wir haben ein massives Problem, wenn sich Steuerbetrüger ganz entspannt altbekannter Konstrukte wie Cum-Ex und Cum-Cum bedienen können, weil die Wahrscheinlichkeit einer Strafverfolgung ohnehin marginal ist, so wie heute wieder im Handelsblatt unter der Überschrift „Aufarbeitung braucht bei aktuellem Tempo noch Jahrzehnte“ zu lesen war. Jahrzehnte will keine Bürgerin, kein Bürger darauf warten, dass Milliarden und Millionen, die durch Cum-Cum und Cum-Ex den Steuerzahlern genommen und den Haushalten entzogen wurden, wieder zurückkommen. Deswegen müssen wir Tempo machen. (Beifall von der FDP) Qualitative Unterbesetzung des Personals auf der einen Seite trifft auf zunehmende qualitative Belastung auf der anderen Seite. Verfahren werden komplexer, Verwaltungs- und IT-Aufgaben kommen dazu. Da erzähle ich nichts Neues, das wissen Sie, das weiß ich, und das weiß auch der Justizminister. Die Probleme werden auch auf Bundesebene gesehen. Daher sollten Gelder für die Schaffung neuer Stellen im Rahmen des Paktes für den Rechtsstaat bereitgestellt werden, aber sie kommen nicht. Warum, das ist eine andere Geschichte in diesem Trauerspiel der Stärkung der dritten Gewalt. Nicht genug, dass es diesen finanziellen Engpass gibt oder gab, als Nebeneffekt wurde durch die Deckelung der Referendarstellen in Nordrhein-Westfalen die Wartezeit massiv verlängert. Bis man seinen Berufsabschluss, das zweite Examen, in der Tasche hat, kann es 12 bis 24 Monate dauern. Um hier Klartext zu sprechen: Ja, Sie haben diese Fehlentscheidung zurückgenommen. Aber nein, diese Rücknahme führte nicht zur Aufhebung der Wartezeiten, im Gegenteil. Wenn man sich nun im Rechtsausschuss dafür lobt, dass die Zahlen der Referendare wieder ansteigen, haben Sie anscheinend völlig verdrängt, dass dieses Problem erst durch Sie und Ihre Maßnahmen entstanden ist. (Beifall von der FDP) Wir fordern deswegen für die Justiz in unserem Land, für die Referendare und auch die Studenten, die sich entschließen, Jura zu studieren, die Einstellungspraxis in Nordrhein-Westfalen so zu reformieren, dass 28.01.2026 jeder Absolvent des Ersten Staatsexamens mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen einen Anspruch auf einen Referendarplatz ohne lange Wartezeit hat. Warum funktioniert das in anderen Bundesländern, aber nicht in Nordrhein-Westfalen? Sie sagen: weil es zu viele Studenten gibt. – Dann sage ich: Klasse, dann sorgen Sie für mehr Referendarplätze. (Beifall von der FDP) Machen Sie eine Referendareinstellungsoffensive. Stellen Sie die Plätze zur Verfügung. Stellen Sie die Gelder dafür bereit, und sorgen Sie gleichzeitig für eine bessere Bezahlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Staatsanwälte und Staatsanwältinnen, Richter und Richterinnen. Es kann nicht sein, dass Anwälte in ihrem ersten Job mehr verdienen als Richter am Ende ihrer Laufbahn. Das ist teilweise in Nordrhein-Westfalen so. Oder ist es politisch gewollt? Die Frage ist rhetorisch. Natürlich nicht. Wir alle hier im Plenum wissen, Oppositionsanträge sind störend, aber manchmal nicht wirkungslos. Manchmal führen sie dazu, dass im Rahmen von Haushaltsberatungen nachgebessert wird, (Dagmar Hanses [GRÜNE]: Das glauben Sie doch selber nicht!) weil die Opposition, Frau Hanses, genau darauf hingewiesen hat. Das machen wir dieses Mal, das haben wir vor zwei Monaten, vor vier Monaten, vor sechs Monaten gemacht. Wir haben es vor einem Jahr schon gemacht. Wir haben schon Anhörungen dazu durchgeführt. (Dagmar Hanses [GRÜNE]: Ja!) Danke, das eine oder andere wird aufgenommen. Ein Oppositionsantrag muss gar nicht aufgenommen, akzeptiert und ihm zugestimmt werden. Wir sind mittlerweile schon zufrieden, wenn Sie ihn in eigenem Gewand irgendwann umsetzen. Deswegen weise ich immer wieder darauf hin und freue mich immer wieder neu, mit Ihnen über dieses Thema zu sprechen, das uns bereits seit drei Jahren beschäftigt. Ich hoffe, dass irgendwann auch die Punkte aus diesem Antrag übernommen werden. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Pfeil. – Für die Fraktion der CDU spricht jetzt der Abgeordnete Haug.
Sebastian Haug CDU
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein funktionierendes Rechts- und Justizsystem ist ohne Zweifel die Basis für eine stabile und wehrhafte Demokratie. Der Rechtsstaat sorgt für Ordnung, inneren Frieden und Landtag Sicherheit, und er schafft Vertrauen in die Funktionsfähigkeit unseres Gemeinwesens und seiner Institutionen. Hierüber sind sich, davon gehe ich zumindest aus, alle demokratischen Fraktionen in diesem Haus einig. Der vorliegende Antrag ist jedoch kein qualitativer Beitrag zur Stärkung unseres Rechts- und Justizsystems. Er bietet keine neuen Erkenntnisse zu den diversen angerissenen Themenfeldern. Er stellt ein Sammelsurium, einen eher oberflächlichen Streifzug quer durch den Gemüsegarten der Justizpolitik dar, der in keiner seiner Forderungen über die Problembeschreibung hinaus wirklich konkret wird – nicht inhaltlich und noch viel weniger bei der Frage, woher denn das Geld für mehr Stellen, bessere Besoldung, mehr Referendare, Investitionen in KI und Digitalisierung kommen soll. Das wird komplett verschwiegen, und er ignoriert konsequent alles, was die Landesregierung bereits jetzt in den angesprochenen Bereichen leistet. Zu den einzelnen Kritikpunkten im Antrag: Allein in den Jahren 2018 bis 2026 hat das Land insgesamt über 3.600 neue Planstellen und Stellen in der Justiz geschaffen. Mit dem aktuellen Haushalt wurden trotz angespannter Finanzlage 96 neue Stellen bei den Staatsanwaltschaften und 48 Stellen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit eingerichtet. Die Anzahl der justizeigenen Ausbildungsmöglichkeiten wurde deutlich erhöht, die Bemühungen bei der Nachwuchsgewinnung wurden nachhaltig verstärkt. Es ist das erklärte Ziel dieser Landesregierung, die Wartezeit zwischen dem Ersten Staatsexamen und dem Beginn der Referendarzeit möglichst gering zu halten. Deshalb werden 2026 wieder deutlich mehr Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare eingestellt. Und im Gegensatz zur FDP, die in ihrem Antrag eine „Landeskinderregelung“ fordert, respektiert die Landesregierung die freie Entscheidung junger Menschen bei der Wahl ihres Studienortes und bei der Wahl ihres Referendarplatzes und nimmt auch gerne Referendare aus anderen Bundesländern auf. Hinsichtlich der Forderung nach besserer Bezahlung beruft sich die FDP in ihrem Antrag auf den EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht 2025. In den Vorjahren hatte der Bericht, auf den auch seinerzeit die FDP und Sie, Herr Dr. Pfeil, immer wieder Bezug genommen hatten, die Behauptung aufgestellt, die Besoldung der deutschen Richter und Staatsanwälte wäre rechtsstaatswidrig niedrig. Diese Kritik beruhte allerdings auf einem Vergleich der Bruttobezüge von Richtern und Staatsanwälten auf der einen Seite und dem Bruttodurchschnittseinkommen von Arbeitnehmern auf der anderen Seite und ließ unberücksichtigt, dass Richter und Staatsanwälte keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Nachdem das gegenüber der EU-Kommission klargestellt wurde, findet sich im Rechtsstaatlichkeits-28.01.2026 bericht 2025 auch keine solche Kritik an der Besoldung mehr, sondern lediglich eine abstrakte Empfehlung an den Bund zur Aufstockung von Ressourcen im Justizsystem. Ein Auftrag an das Land NRW ist in dem Bericht überhaupt nicht enthalten. Ich finde, das klarzustellen, gehört ebenfalls zur Fairness in der politischen Debatte. Zu den in den letzten beiden Unterabschnitten des Antrags zusammengefassten, nicht wirklich zusammengehörenden Kritikpunkten möchte ich nur kursorisch folgende Anmerkungen machen: Der Zugang zu gerichtlichem Rechtsschutz in der Fläche wird durch die 129 Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen weiter uneingeschränkt gewährleistet. Was den flächendeckenden niedrigschwelligen Zugang zu Rechtsberatung und vorgerichtlichem Rechtsschutz angeht, möchte ich auf die anwaltlichen Beratungsstellen verweisen, die zusammen mit den Anwaltsvereinen eingerichtet wurden. Sie bieten Bürgern mit geringem Einkommen schnelle kostenlose Rechtsberatung. Das Angebot wird stark nachgefragt und soll intensiv ausgebaut werden. Und nicht zuletzt wird auch die Juristenausbildung in Nordrhein-Westfalen stets fortentwickelt und reformiert. Nennen darf ich in diesem Zusammenhang die Einführung der E-Akte, die Einrichtung einer Lernplattform für Referendare oder Online-Klausurenkurse. Bei der kontinuierlichen Evaluierung der Juristenausbildung stehen gerade die durch KI eingetretenen und weiter zu erwartenden Veränderungen bei der Art und Weise der Ausbildung, dem Ausbildungsstoff und den Prüfungsmethoden im Mittelpunkt. Fazit: Die Landesregierung ist in den im Antrag aufgeführten Problemfeldern bereits mit konkreten Maßnahmen Schritt für Schritt und im Rahmen verantwortlicher Haushaltsführung aktiv. Der FDP-Antrag erschöpft sich demgegenüber in einer Litanei von Beschwerden und einem inhaltlich eher nebulösen Wünsch-dir-was-Katalog. Die Vielzahl der angerissenen Handlungsoptionen wird nirgendwo konkretisiert. Insbesondere erfahren wir mit keinem Wort, woher die Finanzmittel für mehr Personal, bessere Besoldung, mehr Investitionen usw. kommen sollen. Die CDU-Fraktion lehnt daher den Inhalt des Antrags ab. Einer Überweisung an den Rechtsausschuss stimmen wir aber selbstverständlich gerne zu. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Haug. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt die Abgeordnete Bongers. Landtag
Sonja Bongers SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Jahr hat gerade begonnen. Wir haben Ende Januar. Schon jetzt muss ich wieder sagen: „Und täglich grüßt das Murmeltier.“ Das bezieht sich zum einen auf den Antrag der FDP-Fraktion, der ein Thema betrifft, welches wir in den letzten drei Jahren sehr häufig in diesem Hohen Hause diskutiert haben. Ich habe es bereits in meinen letzten Reden gesagt: Auch wenn es langsam langweilig wird, immer dasselbe sagen zu müssen, werden wir das so lange tun, bis der Minister bzw. die Landesregierung das Verhalten ändert und die notwendigen Investitionen in die Justiz vornimmt. Das, was wir von dem CDU-Kollegen gerade gehört haben, war sehr ambitioniert im Sinne von: Wir verteidigen die Regierung. – Das ist natürlich auch Ihre Aufgabe, ganz klar. Aber eine lange Rede bedeutet noch nicht, dass Sie damit komplett recht haben. (Beifall von der SPD und der FDP) Ich mache es kurz. In dem Antrag finden sich einige geeignete Maßnahmen, um dem vorhergesagten Personalkollaps entgegenzuwirken. Wichtig finden wir insbesondere die Verstärkung der Gewinnung der Nachwuchskräfte. Wie Sie wissen, sind viele Juristinnen und Juristen mittlerweile in der Lage, ihren Karriereweg so einzuschlagen, wie sie es wollen. Sie können sich auch in anderen Bundesländern bewerben und haben dort sehr gute Chancen. Deshalb ist es wichtig, noch mal einen Akzent auf die jungen Referendare zu setzen und dafür einzutreten, dass es keine oder kaum Wartezeiten gibt. Nun wissen wir auch: Keine Wartezeiten hat es, glaube ich, noch nie gegeben. Wir alle kennen das nicht. Wir wollen jetzt auch nicht irgendetwas mit der Glaskugel herbeizaubern, was nicht geht. Aber wir sollten schon den Anspruch haben, die Zeiten so kurz wie möglich zu gestalten. Langer Rede, kurzer Sinn: Diese Thematik bezieht sich auf alle Berufsgruppen. Wir haben es bei den letzten Anträgen der FDP ausführlich diskutiert. Ich spare mir, das heute noch mal bezogen auf alle Berufsgruppen hier durchzudeklinieren. Ich möchte betonen, sehr geehrter Herr Minister: Es ist wichtig, Prioritäten zu setzen. Sie müssen sich – das haben wir hier schon hundertmal gesagt – einfach stärker gegenüber dem Finanzminister durchsetzen, Prioritäten setzen und für diese Prioritäten in der Justiz kämpfen. Dann können wir hier auch gemeinschaftlich viele Dinge auf den Weg bringen. Ich habe in der letzten Rede im Dezember erklärt, dass die SPD-Fraktion an Ihrer Seite steht, wenn es um wirklich gute Dinge geht. Wir wollen helfen, die Justiz zu stärken. Dabei bleibe ich auch in diesem Jahr. Nur leider spüren wir davon nichts. 28.01.2026 Insofern mein Appell zu Jahresbeginn: Machen Sie den Rücken stark, setzen Sie die richtigen Prioritäten, und schauen Sie, dass für diese Prioritäten auch genug Geld reinkommt. Dann können wir für die Angehörigen aller Berufsgruppen in der Justiz sehr viel tun, was unserem Rechtsstaat, uns allen und der Demokratie zugutekommt. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD und Dr. Werner Pfeil [FDP])
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Bongers. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Abgeordnete Hanses.
Dagmar Hanses GRÜNE
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FDP muss sich jetzt mal entscheiden. Herr Pfeil, Ihre Kollegin Müller-Rech hat heute Morgen hier ein Hohelied gesungen: das Märchen von der schlanken Verwaltung, von den erforderlichen Einsparmaßnahmen, vom Büro… (Franziska Müller-Rech [FDP]: Doch nicht beim Rechtsstaat, Frau Kollegin!) – Ach so. Ja, dann bin ich mal gespannt. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Entschuldi- gung! Der Schutz der Bürger, die Funktionsfä- higkeit des Rechtsstaats, die Bildung: Wo wollen Sie denn eigentlich noch kürzen?) – Gut. Dann schauen wir noch mal nach, was Sie heute Morgen erzählt haben. (Zuruf von Dr. Werner Pfeil [FDP]) Das, was die FDP hier jahrelang propagiert hat, dass in Verwaltungen dringend Einsparmaßnahmen erforderlich seien und Sie einen schlanken Staat haben wollen, (Franziska Müller-Rech [FDP]: Ja, aber einen gut aufgestellten Rechtsstaat!) darf also auf keinen Fall für die Justiz gelten. Deshalb kommen wir noch mal zurück. – Ich glaube, Herr Pfeil und Frau Müller-Rech sprechen noch miteinander. Es ist erneut ein Antrag, in dem die FDP suggeriert, dass die Welt der Justiz untergeht. Ehrlicherweise habe ich nicht viel anderes erwartet als wieder einen undifferenzierten Rundumschlag, der alles andere als die Realität widerspiegelt. Zunächst möchte ich klarstellen: Niemand in diesem Hause bestreitet, dass die Justiz in Nordrhein-Westfalen vor großen Herausforderungen steht. Der demografische Wandel, steigende Verfahrenszahlen und zunehmende Komplexität sind reale Probleme, die ernst genommen werden müssen. Auch der Wunsch nach mehr Wertschätzung der Beschäf-Landtag tigten in der Justiz ist nachvollziehbar und verdient Aufmerksamkeit. Aber gerade weil die Themen so wichtig sind, halten wir den vorliegenden Antrag in seiner Zuspitzung und in seinen Schlussfolgerungen nicht für überzeugend. Der Antrag zeichnet an vielen Stellen ein Bild der nordrhein-westfälischen Justiz, das eher auf Dramatisierung statt auf differenzierter Analyse beruht. Begriffe wie „Stillstand“ sind in dieser Pauschalität nicht haltbar und werden der tatsächlichen Arbeit der Ermittlungsbehörden und der Beschäftigten überhaupt nicht gerecht. Solche Übertreibungen mögen Aufmerksamkeit erzeugen, tragen aber nicht zu einer sachlichen Lösung der Probleme bei. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Das sehen die Betroffenen anders!) Wenn es eine Ergänzungsvorlage zum letzten Haushaltsentwurf der Landesregierung oder Änderungsanträge der regierungstragenden Fraktionen gibt, dann sind sie bestimmt nicht auf Initiative der FDP entstanden; das kann ich Ihnen hier bestätigen. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Doch, auf un- seren Druck hin!) Auch die Forderung nach einer Garantie von Referendarplätzen für alle Absolventinnen und Absolventen des Ersten Staatsexamens ist weder realistisch noch praktikabel. Frau Bongers hat selbst gesagt, dass es immer Wartezeiten gab. Und dazu, dass den Antrag ausgerechnet jemand aus dem OLG-Bezirk Köln verfasst hat, muss ich sagen: Hätten Sie doch mal nachgefragt. Es gab Zeiten, in denen es in Hamm quasi gar keine Wartezeiten gab. (Dr. Werner Pfeil [FDP]: Dann haben Sie dafür gesorgt, dass es anders ist!) Wir können auch jetzt immer junge Menschen im OLG-Bezirk Hamm gebrauchen. Nicht jeder Absolvent, nicht jede Absolventin tritt unmittelbar und überhaupt sofort in den juristischen Vorbereitungsdienst ein. Deshalb gab es immer Zeiten. Eine gegriffene Zahl von drei Monaten halten wir hier auch nicht für realistisch. Im Übrigen ist die Einschätzung derjenigen, die mit Ausbildung direkt befasst sind, eine andere. Im Bereich der Digitalisierung sind wir in Nordrhein-Westfalen wirklich weit vorne. Was Sie suggerieren, ist schlichtweg falsch. Gerade die Einführung der E-Akte hat in Nordrhein-Westfalen hervorragend funktioniert. Herr Minister, geben Sie bitte den Dank an alle Beschäftigten weiter. Wenn wir nichts hören, hat es immer gut funktioniert. Die Erschließung von KI – da haben wir ganz viele Felder –, aber auch das neue Projekt der digitalen Rechtsantragstelle sind weit vorn. Das sollte sich die FDP noch mal angucken. 28.01.2026 Darüber hinaus erweckt der Antrag den Eindruck, als würden zentrale Reformprozesse unterlassen. Tatsächlich befindet sich die juristische Ausbildung bereits in einem Evaluations- und Weiterentwicklungsprozess. Wir werden uns – hoffentlich gemeinsam – die JAG-Reform anschauen. Ähnliches gilt für die Besoldung. – Ich muss auf die Zeit achten. Sie ist mir durch die Zwischenrufe bisschen weggelaufen. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Klar, auch da- ran waren wir schuld!) – Nein. Zusammenfassend lässt sich sagen: Es gibt selbstverständlich Verbesserungsbedarf. Personalentwicklung und Modernisierung sind zentrale Aufgaben. Wir werden die Ausbildungsoffensiven fortsetzen. Dieser Antrag enthält Zuspitzungen und unrealistische Forderungen, was zu einer einseitigen Problembeschreibung führt, der wir so nicht folgen können. Aus diesem Grund stimmen wir der Überweisung natürlich zu, lehnen Ihren Antrag aber jetzt schon ab. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und Christian Dahm [SPD])
Rainer Schmeltzer
So ist das mit der Zeit, Frau Kollegin Hanses. – Für die Fraktion der AfD spricht jetzt der Abgeordnete Röckemann.
Thomas Röckemann AfD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Schon wieder stellt die FDP einen Antrag aus der Rubrik: Hätten wir das doch zu unserer Zeit richtig gemacht, dann bräuchten wir jetzt nicht zu jammern. – Erneut beschreiben Sie die Missstände, die in der Justiz herrschen und denen Sie in Ihrer Regierungszeit auf Bundes- und auch auf Landesebene nicht abgeholfen haben. Sie beklagen den demografischen Wandel, Tausende bevorstehende Pensionierungen, die strukturelle Unterversorgung der Justiz, fehlende Staatsanwälte, wachsende Aktenberge, den Stillstand bei Cum-Ex-Ermittlungen, überlange Asylverfahren usw. usf. Ihre Anträge bedienen immer dasselbe Muster: Die Probleme werden beschrieben, die eigene Verantwortung jedoch ausgeblendet. Ihre Lösungen folgen dem bewährten Muster des Weiter-so. Dieser Antrag ist deshalb kein Neuanfang. Er ist eine Sammlung zutreffender jahrzehntelanger Beobachtungen – ohne Konsequenz. Wir von der AfD haben die Zeichen der Zeit erkannt und ziehen daraus Konsequenzen. Landtag Erstens: echte Entlastung statt kosmetischer Stellenpolitik. Mehr Personal bringt nichts, wenn die Justiz weiter in Akten erstickt. Die Verfahrensflut muss sinken. Das geht zum Beispiel, wenn Nichtberechtigte den Weg zurück in ihre Heimat finden. Die Forderung nach Remigration stellt allerdings nur die AfD. Sichere Grenzen sind eine Kernforderung der AfD. Zweitens: klare Priorität auf Strafverfolgung. Wir brauchen keine gleichmäßige Verteilung von Mangel, sondern dort eine gezielte Stärkung, wo der Rechtsstaat durchgesetzt wird. Staatsanwaltschaften müssen so ausgestattet sein, dass Ermittlungen nicht liegen bleiben, Verfahren nicht verjähren und Täter spürbar zur Verantwortung gezogen werden. Drittens: Schluss mit der Abwertung der Justizberufe. Wer gute Leute will, muss sie ordentlich bezahlen – Punkt. Nordrhein-Westfalen darf bei der Besoldung nicht länger Schlusslicht sein. Richter, Staatsanwälte, Justizfachangestellte, Gerichtsvollzieher und der Strafvollzug leisten täglich Schwerstarbeit. Wer ihnen nur warme Worte bietet, zeigt, was ihre Arbeit ihm wirklich wert ist. Viertens: Nachwuchs sichern statt vertreiben. Jeder Absolvent des Ersten Staatsexamens mit Wohnsitz in NRW muss zeitnah einen Referendarplatz erhalten – keine Warteschleifen, keine künstliche Verknappung. Fünftens: Digitalisierung mit Substanz statt Show. Wir brauchen funktionierende Systeme, aber keine FDP-Schaufensterprojekte, eine stabile elektronische Akte, ausreichend IT-Personal und praxisnahe Anwendungen, aber keine Kongresse, keine Think Tanks und keine kostenintensiven Nebelkerzen. Sechstens: Der Rechtsstaat muss in der Fläche gesichert sein. Gerichte müssen erreichbar bleiben. Kanzleien dürfen nicht aus dem ländlichen Raum verdrängt werden. Rechtsschutz darf keine Frage der Postleitzahl sein. Das ist unsere Linie: klar und konsequent. Den Antrag der FDP werden wir im Ergebnis ablehnen. – Guten Abend! (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Danke sehr, Herr Abgeordneter Röckemann. – Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Dr. Limbach.
Dr. Benjamin Limbach
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der FDP sorgt sich um die Justiz unseres Landes. Ich glaube gerne, dass die Sorge von gutem Willen getragen ist, aber gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht. In dem vorliegenden Antrag wird vieles vermengt und noch mehr durcheinander-28.01.2026 gebracht. Er hält schon einem einfachen Faktencheck nicht stand. Stichwort „Referendarausbildung“: Unrichtig ist die Behauptung, dass die wegen der schlechten Wirtschaftslage notwendig gewordene moderate Kürzung bei den Ausbildungsplätzen die Personalsituation der nordrhein-westfälischen Justiz verschärft habe. Unsere Stellenbesetzung im Bereich von Juristinnen und Juristen ist hervorragend. Die Landesregierung hat ihr Versprechen gehalten, die Kürzungen so schnell wie möglich wieder rückgängig zu machen. Das zeigt: Auf die nordrhein-westfälische Justiz ist Verlass. Stichwort „Personal- und Nachwuchsgewinnung“: Wir ruhen uns nicht darauf aus, dass unsere Justiz attraktiv ist und wir in vielen Bereichen die vorhandenen Stellen zu quasi 100 % besetzt haben. Vielmehr hat die Landesregierung in den Jahren 2018 bis 2026 insgesamt über 3.600 neue Planstellen und Stellen geschaffen. Zuletzt haben wir mit dem aktuellen Haushalt 2026 auf die hohe Belastung im Bereich der Staatsanwaltschaften und der Verwaltungsgerichtsbarkeit reagiert und trotz der weiter angespannten Haushaltslage für den staatsanwaltschaftlichen Bereich insgesamt 96 neue Planstellen und Stellen und in der Verwaltungsgerichtsbarkeit 48 neue Planstellen und Stellen eingerichtet. Ich möchte mich bei den Abgeordneten der Regierungsfraktionen herzlich bedanken, die diesen Haushalt engagiert vorangetrieben und verabschiedet haben. Zudem habe ich gleich zu Beginn der Legislaturperiode entschieden, die Zahl der Ausbildungsplätze für Justizfachangestellte und die Zahl der Studienplätze im Rechtspflegerdienst massiv zu erhöhen. Das ermöglicht es uns, Ende dieses Jahres, wenn der erste dieser starken Jahrgänge die Hochschule der Justiz verlassen wird, mit dem Lückenschluss im Rechtspflegerdienst zu beginnen und uns auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels zukunftsfest aufzustellen. Anders als in dem Antrag suggeriert wird, ist die nordrhein-westfälische Justiz auch auf dem Feld der Digitalisierung ganz vorne. Zentrales Element ist die pünktlich zum 1. Januar 2026 flächendeckend eingeführte elektronische Akte, die einen medienbruchfreien elektronischen Rechtsverkehr ermöglicht, die Zahl digitaler Akten und elektronischer Nachrichten stark erhöht und Abläufe erheblich effizienter macht. Hierbei hat die nordrhein-westfälische Justiz Pionierarbeit geleistet, weshalb wir nicht nur den gesetzlichen Stichtag eingehalten haben, sondern die elektronische Akte zu diesem Stichtag – anders als in vielen anderen Bundesländern – flächendeckend in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften eingeführt haben. Darauf können wir stolz sein. Den Dank, den Landtag Frau Hanses formuliert hat, gebe ich gerne in die Justiz weiter. Lassen Sie es mich so zusammenfassen: Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen arbeitet mit ihren hochqualifizierten und über die Maßen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beständig daran, noch effektiver, noch digitaler, noch schneller zu werden. Denn wir haben eine wichtige Aufgabe zu erfüllen. Wir garantieren den Rechtsstaat. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Limbach. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/17465 an den Rechtsausschuss. Die abschließenden Beratungen und Abstimmungen sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 13 Infrastruktur und Bürger schützen – Abstandsflächen für Windindustrieanlagen jetzt! Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/17453 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion dem Abgeordneten Loose das Wort.
Christian Loose AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ist Ihnen schon einmal bei voller Fahrt ein Gegenstand ans Auto geprallt? Ist Ihnen schon einmal ein Tier ins Auto gelaufen? Oder kennen Sie das mulmige Gefühl, wenn der Verkehrsfunk warnt, irgendwo würden Steine von der Brücke auf Autos geworfen? Schwerste Unfälle sind regelmäßig die Folgen. Vor drei Wochen drohten Teile einer Windindustrieanlage auf die Autobahn A 44 zu fliegen. Was glauben Sie, was passiert, wenn so eine Spitze eines Windradmessers durch Ihr Autofenster fliegt? Wenn Ihr kleines Kind auf dem Beifahrersitz im Babysitz sitzt, können Sie dann noch beruhigt Auto fahren? (Matthias Kerkhoff [CDU]: Das ist doch neuro- tisch!) 28.01.2026 Die A 44 am Autobahnkreuz Jackerath wurde deshalb gesperrt, nicht wegen Schnee, nicht wegen eines Unfalls, sondern weil in einer Windindustrieanlage ein Rotorblatt gebrochen war. Trümmerteile, Gefahr im Anflug und plötzlich ist eine Autobahn dicht. In NRW stehen inzwischen fast 4.000 Windindustrieanlagen, viele davon in der Nähe von Autobahnen oder Bahnstrecken, viele nur wenige Hundert Meter von Wohnhäusern entfernt. Bei einer solchen Bedrohungszahl müssen wir bei Windindustrieanlagen endlich auch über die Sicherheit unserer Bürger und über die Schutzpflicht des Staates gegenüber seinen Bürgern reden. Wir nehmen genau das ernst, den Schutz von Leib und Leben, Verkehrssicherheit, den sicheren Betrieb in der Nähe von Bebauung, Straßen, Bahnstrecken und kritischer Infrastruktur. Die Nähe solcher Anlagen zu bewohnten Gebieten, Straßen und Ähnlichem erfordert eine besondere Risikobewertung. Häufig haben wir im Plenum über Infraschall, Mikroplastik, die Entwertung von Wohneigentum und die Verhässlichung unserer Kulturlandschaft durch Windindustrieanlagen gesprochen. Ja, das ist wichtig und muss endlich auch mit dem notwendigen Ernst betrachtet werden, aber abfliegende Teile, die mehrere Hundert, vielleicht sogar Tausend Meter weit katapultiert werden, sind noch einmal eine ganz andere Gefahr. Dabei reden wir über den Moment, in dem Teile vom Himmel regnen, über Eiswurf, Blattbruch, Brand oder den Abwurf von Fragmenten. Die schlichte Tatsache: Wenn so etwas neben einer Autobahn passiert, dann reicht schon die Gefahrenlage, um den Verkehr lahmzulegen. Die Konsequenzen treffen dann nicht die Betreiber oder Hersteller, nein, die Konsequenzen treffen die Bürger, Pendler, die Bahn, Speditionen, alle, die unterwegs sind, und natürlich auch die Rettungsdienste. Das mögliche Schadensausmaß ist enorm. So eine Windindustrieanlage sieht so behäbig aus, wenn sie sich dreht. Aber die Fliehkräfte an den Flügelspitzen sind gewaltig. Die Außenbereiche erreichen eine Geschwindigkeit von mehr als 300 Stundenkilometer. Ermüdungsbrüche, Blitzeinschläge – all das kann dazu führen, dass Teile abbrechen und direkt Hunderte Meter weit fliegen. Oder es bricht zunächst ein Flügelblatt komplett ab, zerschellt auf dem Boden, und Trümmerteile verteilen sich dann wie Schrapnelle von Granaten in die Umgebung. (Zuruf von Hendrik Schmitz [CDU]) Dann wollen Sie nicht als Spaziergänger, als Wanderer herumlaufen. Oder stellen Sie sich vor, Sie wohnen dort in der Gegend, und Ihr Kind spielt im Garten. Fahrlässig hat die Landesregierung die Abstände zur Wohnbebauung und von kritischer Infrastruktur sogar reduziert. Landtag (Matthias Kerkhoff [CDU]: Sie müssen nicht so ängstlich sein! Das ist nicht gut!) Nun stehen 250 m hohe Windindustrieanlagen nur 500 m von der nächsten Wohnbebauung entfernt und damit im Abwurfgebiet bei einem Unfall. Auch die Windlobby wollte wissen, wie weit die Teile fliegen. So hat der Bundesverband WindEnergie und die Windkraftfirma ENERCON Global eine Studie in Auftrag gegeben. Das Gutachten kam zum Ergebnis, dass man bei 170 m hohen Anlagen erst ab einem Abstand von 995 m sicher sein kann, von keinen herumfliegenden Teilen mehr getroffen zu werden. Das ist eine Studie der Windlobby – 995 m –, keine Studie der AfD. Inzwischen sind die Windindustrieanlagen aber nochmals deutlich höher. Die Landesregierung vernachlässigt den Schutz unserer Bevölkerung, wenn sie Windindustrieanlagen nur wenige Meter neben Autobahnen bauen lässt, wenn sie Windindustrieanlagen nur 500 m von Wohnhäusern entfernt bauen lässt. Wir als Landtag dürfen bei diesen Gefahren nicht mehr wegsehen. Wir müssen zur Gefahrenabwehr einen Mindestabstand von 1.000 m vorgeben – zu Wohn- und Gewerbebauten, zu Autobahnen und Bahnstrecken, zu kritischer Infrastruktur; zum Schutz unserer Bürger und für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Danke sehr, Herr Abgeordneter Loose. – Für die Fraktion der CDU spricht jetzt der Abgeordnete Scheen-Pauls.
Daniel Scheen-Pauls CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag befasst sich mit einem sehr wichtigen Thema, und zwar der Sicherheit von Menschen und Infrastruktur. Dabei ist Sicherheit auch kein Nebenaspekt der Energiepolitik. Sie ist Voraussetzung für Akzeptanz und auch Vertrauen und für verantwortungsvolles Regierungshandeln. Gerade deshalb lohnt es sich, diesen Antrag nicht zugespitzt, sondern sachlich und systematisch zu prüfen – anders als die Kollegen der AfD, die Ängste bei den Menschen für wahnsinnig unwahrscheinliche Gefahren schüren. Der Vorfall an der A 44 im Januar war ernst. Da ist ein Rotorblatt beschädigt worden. Es bestand auch eine potenzielle Gefährdungslage. Das ist korrekt. Die Einsatzkräfte haben aber schnell, professionell, verantwortungsvoll gehandelt. Die Autobahn wurde gesperrt. Eine Sicherheitszone wurde eingerichtet. Die Situation wurde beherrscht. Das war richtig, und genau das war auch notwendig. Vor allem zeigt 28.01.2026 dieser Fall eines ganz deutlich: Unser Sicherheitsund Genehmigungssystem funktioniert. Gefahren werden erkannt, bewertet und abgewehrt, und zwar lageabhängig, fachlich begründet und auch zeitlich begrenzt. (Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Im Antrag zieht die AfD daraus allerdings einen ganz anderen Schluss. Sie fordert pauschale Mindestabstände von 1.000 m zu Straßen, Schienen, Bebauung und kritischer Infrastruktur, unabhängig vom Standort, unabhängig von der Technik, unabhängig von der konkreten Gefährdungslage. Genau da beginnt das Problem, denn so arbeitet unser Sicherheitsrecht nicht. In Deutschland und auch in Nordrhein-Westfalen gelten keine pauschalen Sicherheitszonen für Industrieanlagen – weder für Chemieanlagen noch für Raffinerien, weder für Gasnoch für Kohlekraftwerke. Stattdessen gilt ein ganz klares Prinzip: Risiken werden im Genehmigungsverfahren geprüft, und zwar differenziert, standortbezogen und wissenschaftlich fundiert. Genau dieses Prinzip gilt auch bei der Windenergie. Genau da stellt sich eine ganz einfache Frage: Warum soll ein Prinzip, das sich bei allen anderen Industrieanlagen bewährt hat, ausgerechnet bei der Windenergie nicht mehr gelten? Die geltenden Abstände zu Verkehrswegen sind deshalb auch kein Zufall: 40 m zu Bundesautobahnen, 20 m zu Bundesstraßen, 40 m zu Landes- und Kreisstraßen in NRW. Diese Regelungen beruhen auf jahrzehntelanger Praxis, auf technischen Standards und auf laufender Überwachung. Wo besondere Risiken bestehen, greifen zusätzliche Maßnahmen: Abschaltungen, Sicherheitszonen, temporäre Sperrungen. So war es auch beim Fall an der A 44. Ein pauschaler 1.000-Meter-Abstand würde dieses bewährte System aushebeln. Er ersetzte fachliche Prüfungen durch politische Symbolik. Mehr Sicherheit entsteht dadurch nicht. Hinzu kommt ein weiterer Bruch in der Argumentation dieses Antrags. Im Antrag werden völlig unterschiedliche Themen in einem einzigen Forderungskatalog vermischt. Unfallschutz, Infraschall, Mikroplastik, PFAS, Immobilienwerte – all diese Punkte unterliegen unterschiedlichen wissenschaftlichen Bewertungen, unterschiedlichen Rechtsgrundlagen und unterschiedlichen Prüfverfahren. Das lässt sich nicht seriös mit einer einzigen Abstandsregel lösen. Sicherheit entsteht nicht durch große Zahlen, sondern durch Technik, Kontrolle, Verfahren und Genehmigungen, die Risiken nehmen, und nicht durch pauschale Verbote, die jede Differenzierung aufgeben. Nordrhein-Westfalen zeigt, dass dieser Ansatz auch funktioniert. 2025 haben wir beim Windenergieausbau einen neuen Rekord erreicht: 259 neue Anlagen, Landtag 1.345 Megawatt Leistung, rund 30 % des bundesweiten Zuwachses. Über 1.600 Genehmigungen liegen vor – alle geprüft nach geltendem Umwelt- und Sicherheitsrecht. Das ist kein fahrlässiger Ausbau. Das ist kontrollierte rechtsstaatliche Energiepolitik. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Mit dem AfD-Antrag verlässt man diesen Weg. Damit will man den Ausbau abbremsen, ohne die Sicherheit messbar zu erhöhen. Genau deshalb überzeugt er nicht. Sicherheit braucht Sachlichkeit. Akzeptanz braucht Vertrauen, und Vertrauen entsteht durch verlässliche Verfahren, nicht durch pauschale Mindestabstände. Wer überall pauschal 1.000 m Sicherheitsabstand fordert, ersetzt Prüfungen durch Pauschalen und schafft am Ende vor allem eins: maximale Distanz zur Realität. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Aus diesem Grund lehnen wir diesen Antrag ab. Der Überweisung stimmen wir jedoch zu. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Scheen-Pauls. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt der Abgeordnete Stinka.
André Stinka SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was die AfD hier vorlegt, ist kein Sicherheitskonzept, sondern ein Antiwindkraftpamphlet – wie wir so viele von dieser Partei kennen – mit einer Angstkulisse. Darin wird mit Einzelereignissen gearbeitet, werden flächendeckende Gefahren unterstellt und pauschale Abstände gefordert, die rechtlich nicht vorgesehen sind und faktisch den Ausbau der Windkraft blockieren würden. Das hätten Sie auch schlichter haben können, Herr Loose. Das ist reine Ideologie statt Sicherheit. Fangen wir mit der Rechtslage an. Entlang von Autobahnen und Bundesstraßen gilt die Anbaubeschränkungszone nach § 9 Bundesfernstraßengesetz, Herr Loose. Nur nicht mit Gesetzen beschäftigen, denn das könnte ja schlau machen! Bauwerke in unmittelbarer Nähe sind ausgeschlossen. Mit zunehmendem Abstand sind sie nur mit Zustimmung der zuständigen Behörden zu errichten. Ich sage Ihnen: Ich habe immer Vertrauen in deutsche Behörden. Sie vielleicht nicht, bei mir ist das anders. (Vereinzelt Beifall von der SPD) Das ist gelebte Verkehrssicherheit, streng angewandt. Eine Genehmigung gibt es nur, wenn eine Gefährdung des Straßenverkehrs nahezu ausgeschlossen ist. Genau deshalb ist auch kein Fall – keiner! – bekannt, in dem Teile einer Windenergieanlage tatsächlich auf eine Autobahn gefallen wären. 28.01.2026 Dazu kommen mehrstufige Prüfungen im Einzelfall, technische Nebenbestimmungen, enge Wartungsintervalle, Sensorik und ein ganzes Bündel an Auflagen für Vermeidung von solchen Unfällen und um die Beherrschung von Risiken sicherzustellen. Die AfD konstruiert hier mal wieder, wie in vielen anderen Politikfeldern, Horrorszenarien angeblich herumfliegender Großteile, angeblich massiver Gefährdung von Verkehr, Wanderern und kritischer Infrastruktur. Die Realität sieht aber anders aus. Moderne Anlagen erkennen Unwuchten, schalten sofort automatisch ab. So ist das auch an der A 44 passiert. Rotorblätter sind mit durchgehenden Fasersträngen ausgebaut, die bei Schädigungen wie örtlichen Brüchen die Teile in der Hauptstruktur zusammenhalten. Es gibt also keinen Flug durch die Landschaft, wie die AfD suggeriert. Ihre pauschale 1.000-Meter-Forderung ignoriert diese technische und genehmigungsrechtliche Realität. Ja, Restrisiken gibt es bei jeder Technik, solange wir Technik einsetzen. Bei Windenergieanlagen liegt die Prozentzahl der Havarien im Promillebereich. Die AfD bläst dieses Risiko politisch auf, während sie andere, viel größere Risiken geflissentlich verschweigt. Wenn die AfD Wanderer vorm Erschlagen warnt, dann müsste sie ehrlich auch vor herabstürzenden Bäumen warnen. Das tut sie nicht. (Heiterkeit von Hedwig Tarner [GRÜNE]) Wenn die AfD Wanderer schützen will, die an Autobahnen entlanglaufen, rufe ich eine Zahl in Erinnerung. In Nordrhein-Westfalen gab es 2023 6.889 Unfälle auf den Autobahnen mit 11.172 Schwerverletzten und 450 Toten. Ich bin dankbar, dass Sie ein Tempolimit von 60 auf Autobahnen unterstützen, hätte das der AfD gar nicht zugetraut. Das sind die wahren Probleme, die Sie hier – verbrämt in Ihrer Ideologie – verschweigen. (Beifall von der SPD und Daniel Scheen-Pauls [CDU] – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Gleichzeitig – und jetzt wird es wirklich drollig, Herr Loose – stilisiert die AfD Windräder zur Hauptgefahr und möchte einen Abstand von 1.000 m, während sie Atomkraft, die bei einem GAU mindestens einen Abstand von 1.000 km braucht, hier immer propagiert. (Dr. Christian Blex [AfD]: Quatsch!) Sie sind in Ihrer Argumentation verlogen und wollen nur Unruhe schüren. Wir Sozialdemokraten glauben an Technik. Ich glaube auch daran, dass Technik für Sicherheit sorgen wird, weil Zukunft so funktioniert. (Zurufe von Dr. Christian Blex [AfD], Markus Wagner [AfD] und Christian Loose [AfD]) Sie wissen genau – gerade beim Thema „Auto“ sind Sie einer der Wilden hier –, dass Technik dazu Landtag geführt hat, dass Menschen weniger verunfallen. Wir sagen Ja zur Technik, Ja zur Forschung und Ja zur Kontrolle durch – extra für Sie, Herr Loose – deutsche Behörden. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Stinka. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Abgeordnete Röls-Leitmann.
Michael Röls-Leitmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ich weiß ehrlich gesagt gar nicht, ob ich die Rede hier halten sollte, so verrückt finde ich das. Die AfD hat beim Autofahren ernsthaft am allermeisten Angst vor Rotorblättern. (Lachen von Frank Sundermann [SPD]) Ich sage es mal so: Der Straßenverkehr ist ein Ort, an dem man achtsam sein muss, wenn man da unterwegs ist, sei es im Auto, sei es auf dem Fahrrad, sei es zu Fuß. Es passieren jeden Tag Unfälle. Nach wie vor sterben auf unseren Straßen viel zu viele Menschen. (Gordan Dudas [SPD]: Auf den Straßen sind Ausländer unterwegs! – Lachen von der SPD) Wenn einem dieses Thema am Herzen liegt oder man das zumindest für sich in Anspruch nimmt, aber dann fragt: „Haben Sie nicht auch Angst vor Rotorblättern, wenn Sie heute auf dem Weg zur Arbeit sind?“, in welcher parallelen Realität leben Sie eigentlich? Das ist ja Wahnsinn. Wir können uns das gerne angucken. Bei den Windenergieanlagen in ganz Deutschland gab es von 2000 bis 2023 242 Havarien, davon waren 90 Rotorblattabrisse. Ja, das ist nicht gut, das ist natürlich zu viel. (Thomas Röckemann [AfD]: Ja!) Aber ganz ehrlich: Überall, wo es um Technik geht, passieren Unfälle. Deswegen haben wir in Deutschland ein so gutes System von Genehmigungsverfahren, bei denen man sich die Situation im Vorfeld genau auf gesetzliche Bestimmungen hin anguckt. Deswegen haben wir an der Stelle auch sehr, sehr klare Vorgaben, was Wartungsintervalle angeht. Deswegen gibt es Kontrollen. Das ist eingeübte Praxis. Aber hier so zu tun, als ob die Gefahr, über die sich Autofahrerinnen und Autofahrer in Nordrhein-Westfalen Gedanken machen müssten, Windenergieanlagen wären – lächerlicher wird es heute nicht mehr. 28.01.2026 Ich möchte darüber hinaus sagen: Der Feldzug gegen die Windenergie, den die AfD hier unternimmt, macht vor keiner noch so absurden Wortschöpfung halt. Rotorblätter als Messer zu bezeichnen, das gilt dann wohl nur noch als Panikmache. Ich habe, was diesen Punkt angeht, ein sehr großes Vertrauen in die Menschen in Nordrhein-Westfalen. (Zuruf von Christian Loose [AfD]) Ich glaube, es ist den allermeisten zu blöd, was Sie hier abziehen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU und der SPD – Gordan Dudas [SPD]: Deutsche Wertarbeit!)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Röls-Leitmann. Es dürfte Ihrer Aufmerksamkeit nicht entgangen sein, dass eine Kurzintervention angemeldet ist. Diese Kurzintervention wurde vom Abgeordneten Loose angemeldet, der jetzt das Wort hat.
Christian Loose AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Kollege von den Grünen, 2011 war in Fukushima eine Flutkatastrophe, und daraufhin wurden die Kernkraftwerke in Deutschland abgeschaltet. Im letzten Jahr gab es in Japan einen tödlichen Windturbinenunfall, bei dem ein Radfahrer tatsächlich von einem herabfallenden Rotorblatt getroffen wurde und gestorben ist. (Zuruf: Was ist mit Fukushima?) Schalten Sie aufgrund des Unfalls in Japan jetzt die Windräder ab, so wie Sie es damals nach der Flutkatastrophe mit den Kernkraftwerken in Fukushima gemacht haben? (Gordan Dudas [SPD]: Was dümmeres … – Zuruf von Christian Loose [AfD]) (Michael Röls-Leitmann [GRÜNE] kann das Mikrofon an seinem Sitzplatz nicht aktivieren und geht zum Redepult.)
Michael Röls-Leitmann GRÜNE
Herr Präsident! Herr Loose, wie viele Menschen sind denn an den Folgen der Katastrophe in Fukushima und der Strahlung gestorben? (Zuruf von der AfD: Keiner! – Christian Loose [AfD]: Durch die Kernkraft in Fukushima einer, durch die Flutkatastrophe Tausende! – Franziska Müller-Rech [FDP]: Wo sind Sie denn zur Schule gegangen? – Weitere Zurufe) Wollen Sie hier wirklich behaupten, dass das Risiko der Auswirkungen eines GAUs in einem AKW mit Landtag einem Rotorabriss bei der Windenergie vergleichbar ist? (Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD] – Weitere Zurufe)
Rainer Schmeltzer
Jetzt redet ausschließlich der Kollege Röls-Leitmann, Ihre sonstigen sogenannten Fachdiskussionen können Sie gerne draußen weiterführen. (Beifall von den GRÜNEN)
Michael Röls-Leitmann GRÜNE
Ich glaube, es ist für die allermeisten Menschen in diesem Land relativ klar, warum die Situation rund um Windenergieanlagen, die unfassbar sicher und zuverlässig sind, eine andere ist als bei der Hochrisikotechnologie der Atomkraftwerke. Ich glaube, es ist ein sehr guter Schritt gewesen, dass wir es in Deutschland geschafft haben, den Atomausstieg zu vollziehen, weil er mehr Sicherheit für die Menschen in Nordrhein-Westfalen und Deutschland bringt. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Röls-Leitmann. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt der Abgeordnete Brockes.
Dietmar Brockes FDP
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die AfD zieht hier zum wiederholten Male in ihren grundsätzlichen Kampf gegen die Windenergie. Wie so oft genügt ihr jeder noch so kleine Anlass, um das Thema erneut zu instrumentalisieren. Aber was ist denn konkret passiert? (Diskussion zwischen Christian Loose [AfD] und Franziska Müller-Rech [FDP]) – Herrn Loose scheint die Debatte gar nicht mehr zu interessieren. Das zeigt, wie wichtig die Anträge der AfD-Fraktion sind. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zuruf von Vol- kan Baran [SPD]) Soll ich trotzdem weitermachen?
Rainer Schmeltzer
Sie sprechen ja zum Parlament, nicht zu Herrn Loose.
Dietmar Brockes FDP
Ein Rotorblatt einer Windenergieanlage ist abgeknickt. Betreiber und Einsatzkräfte haben schnell, professionell und verantwortungsbewusst reagiert. Feuerwehr und Polizei haben 28.01.2026 umgehend einen Gefahrenbereich von 400 m eingerichtet und die Autobahn vorübergehend gesperrt. Das war nicht schön. Ich habe leider auch darunter gelitten. Der Hersteller Nordex konnte aber die Anlage noch am selben Tag per Fernsteuerung um 180 Grad drehen, sodass die Rotorblätter nicht mehr in Richtung Autobahn zeigten. Selbst bei einem vollständigen Abbruch oder bei einem Sturm hätten diese Teile die Fahrbahn nicht erreichen können. Zu Schaden gekommen ist niemand. So viel zum Thema „Sicherheit“. Herr Loose, da Sie eben das Beispiel vom Steinewerfen auf der Autobahn gebracht haben, bin ich gespannt, wann von Ihnen der Antrag kommt, dass aus Sicherheitsgründen keine Autobahnbrücken mehr betreten werden dürfen. Vorfälle wie auf der A 44 sind gemessen an der Anzahl der Windenergieanlagen und ihren Betriebsstunden äußerst selten. Vergleichbare Einsätze bei Bäumen, Dächern und Baukränen – gerade in Verbindung mit extremen Wetterlagen – gehören zum Alltag von Feuerwehr und Polizei. Hieraus eine generelle Gefahrenlage zu konstruieren, ist ehrlich gesagt unsachlich. Herr Loose, im Hinblick auf Sicherheitsgründe sage ich ausdrücklich, dass von jedem Cyberangriff Ihrer russischen Freunde auf kritische Infrastruktur ein deutlich größeres Risiko als von Windkraftanlagen ausgeht. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU – Heiterkeit von der SPD) Es ist immer das gleiche politische Schauspiel der AfD. Sie malt diese Untergangsszenarien an die Wand. Wo Verantwortung gefragt ist, wird Panik produziert, und wo Lösungen gebraucht werden, liefert die AfD Blockade. Alles, was unser Land voranbringt, wird reflexartig bekämpft – egal, ob Windenergie, Stromnetze, Digitalisierung oder neue Mobilität. Sicherheit wird dabei als Vorwand missbraucht, um technische Entwicklung zu verhindern. Das ist keine Sorge um Bürgerinnen und Bürger. Das ist eine rückwärtsgewandte Verweigerungspolitik auf Kosten unseres Wirtschaftsstandortes. Dabei müsste es die AfD eigentlich besser wissen. Aus ihrer eigenen Großen Anfrage 33 geht klar hervor, dass Windenergieanlagen eine sichere Technologie sind. Bei rund 4.000 Windenergieanlagen, die in Nordrhein-Westfalen in Betrieb sind, wurden seit dem Jahr 2.000 insgesamt 872 stillgelegt. Davon wurden lediglich 15 Windenergieanlagen aufgrund technischer Mängel endgültig stillgelegt; 32 weitere wurden vorübergehend außer Betrieb genommen und anschließend wieder ans Netz angeschlossen. Das ist also kein sicherheitspolitischer Ausnahme-Landtag zustand, sondern ein normaler technischer Umgang mit Anlagenbetrieb. Wir Freien Demokraten haben die 1.000-Meter-Regelung vor Jahren eingeführt – das war gut und richtig –, und wir haben uns auch immer dafür eingesetzt. Wir halten die Abschaffung nach wie vor für einen Fehler, denn technologische Fortschritte brauchen auch immer die Akzeptanz der Bevölkerung. Der Ausbau erneuerbarer Energien braucht auch weiterhin Augenmaß und verträgliche Abstandsregelungen. Wir haben schon mehrfach deutlich gemacht, dass wir die Regelung nach wie vor für richtig halten, aber diesen Antrag der AfD-Fraktion braucht es dafür nicht. Wir Freien Demokraten stehen für eine jederzeit verlässliche und zugleich umweltverträgliche Energieversorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen. Wer jedoch wie die AfD bei jeder Gelegenheit neue Angstnarrative von Infraschall, Mikroplastik oder angeblichen Umweltgiften bemüht, zeigt sehr deutlich, dass es ihm nicht um Sicherheit, sondern um eine grundsätzliche Ablehnung der Energiewende geht. Wir Freien Demokraten lehnen diese Form der Panikmache entschieden ab. Der Überweisung stimmen wir zwar zu, aber um es Ihnen mit Ihrem eigenen Stilmittel des Trikolons zu sagen: Wir stehen für eine Energiewende mit Augenmaß, Akzeptanz und Kosteneffizienz. – Vielen Dank.
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Brockes. – Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Krischer. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist leider so, dass im Straßenverkehr jedes Jahr viele Menschen ihr Leben verlieren. In Nordrhein-Westfalen waren es im letzten Jahr über 400 Menschen. Das ist auch in der Vergangenheit schon so gewesen. Aber eines muss ich deutlich sagen: Dafür gibt es Ursachen wie überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol- und Drogenkonsum am Steuer und viele andere Ursachen. Aber eine Ursache gibt es nicht: herabfallende Windenergieanteile und Rotoren, die Fahrzeuge auf Straßen erschlagen. (Gordan Dudas [SPD]: Donnerwetter!) Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, ist das reiner Populismus. Es geht Ihnen überhaupt nicht um Sicherheit im Straßenverkehr, in keiner einzigen Weise. Es geht Ihnen nur darum, Ihren Kreuzzug gegen die Windenergie mit einem absurden Argument zu untermauern, und das finde ich ehrlich gesagt diesem Hause nicht würdig. 28.01.2026 (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Gordan Dudas [SPD]) Aber das ist Ihre Art, Politik zu machen. Wir haben bereits heute in Nordrhein-Westfalen und in der Bundesrepublik Deutschland umfassende Regelungen zum Schutz von Verkehr und Infrastruktur. Sowohl das Bundesfernstraßengesetz als auch das Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen enthalten klare Abstands- und Verbotsregelungen für bauliche Anlagen, auch für Windenergieanlagen. Die Windenergieanlagen brauchen eine emissionsschutzrechtliche Genehmigung. Nur dann dürfen sie errichtet werden. Da besteht überhaupt kein Regelungsvakuum. Außerdem unterliegt jede Windenergieanlage einer Einzelfallprüfung. Es wird genau geprüft, wie weit die Anlage von der Straße weg ist und ob diese eine Gefährdung darstellen kann. Deshalb kommen die behaupteten Fälle auch gar nicht vor. Die Kolleginnen und Kollegen von den demokratischen Fraktionen haben es eben beschrieben: Die Fälle, die stattfinden, sind in der Tat bedauerlich, und die Betreiber müssen sich darum kümmern, dass diese nicht mehr stattfinden; aber es ist eben nicht zu Personenschäden gekommen. Deshalb empfiehlt die Landesregierung die Ablehnung dieses Antrags. Was ansonsten in diesem Antrag steht, ist aus unserer Sicht ohnehin Nonsens. Wie der Landesentwicklungsplan die Frage des Abstandes zu anderen baulichen Anlagen regeln soll, finde ich schon etwas abseitig. Und das, was Sie zu PFAS, zu Mikroplastik erzählen, passt zu Ihren Märchengeschichten, wonach die Windenergie angeblich Umweltprobleme verursacht, (Zurufe von der AfD) die sie überhaupt nicht verursacht. Sie stehen in überhaupt keiner Relation zu anderen Verschmutzungen. Das interessiert Sie aber alles gar nicht, weil es Ihnen einzig und allein darum geht, die Windenergienutzung zu denunzieren, und das ist weder sachgerecht noch richtig. Deshalb ist der Antrag nicht zielführend. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Christian Loose [AfD]: Sagt eine ehemals grüne Partei!)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Minister Krischer. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/17453 an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie – federführend –, an den Landtag Verkehrsausschuss, an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung sowie an den Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu 14 Zehntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/17127 erste Lesung Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Minister Krischer das Wort. (Vizepräsidentin Berivan Aymaz übernimmt den Vorsitz.) Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute legt Ihnen die Landesregierung den Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen vor. Kern des Entwurfs ist die gesetzestechnische Rahmensetzung für eine große Strukturreform im Schienenpersonennahverkehr – kurz: SPNV – in Nordrhein-Westfalen. Die Organisationsstrukturen im SPNV in Nordrhein-Westfalen sind historisch gewachsen und stehen im Zusammenhang mit der seinerzeitigen Bildung und Fortentwicklung der Gemeinschaftstarife im ÖPNV. Inzwischen haben sich die Rahmenbedingungen für die Erstellung eines modernen und leistungsfähigen SPNV-Angebots weiter signifikant verändert. Das gilt zum Beispiel für die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen, es gilt für Fortschritte in der Digitalisierung, es gilt für den Fachkräftemangel, und es gilt auch für die Verkehrswende. Diese Veränderungen erfordern ein einheitliches und aufeinander abgestimmtes Vorgehen, effiziente Strukturen, hohe Flexibilität und Reaktionsfähigkeit. In den vorhandenen Strukturen ist dies nur bedingt möglich. Die zahlreichen Akteure – drei SPNV-Aufgabenträgerorganisationen, neun Träger- und Mitgliedszweckverbände – machen die Organisation 28.01.2026 des SPNV sehr komplex und unflexibel. Damit verbunden ist eine Reihe von Herausforderungen, deren Lösungen die Straffung der Entscheidungsprozesse und organisatorische Bündelung erfordern. Die nun vorgesehene Organisationsreform des SPNV sieht als wichtigstes Element die Gründung einer landesweiten Anstalt öffentlichen Rechts durch die drei Zweckverbände sowie eine klare Aufgabenverteilung auf allen Ebenen vor – landesweit, regional und lokal. Dadurch können Effizienzgewinne sowohl im Hinblick auf die Kosten als auch auf die einheitliche Organisation des SPNV erzielt werden. Durch den Abbau von Doppelstrukturen und die Realisierung von Synergiepotenzialen im Bereich der Schaffung von Fahrzeugen und Verkehrsleistungen können mittel- bis langfristig finanzielle Mittel eingespart werden, die wiederum für das SPNV-Leistungsangebot selbst verwendet werden können. Zusätzlich können knappe Personalressourcen in einer Organisation gebündelt und effizienter eingesetzt werden, um dem zunehmenden Fachkräftemangel zu begegnen. Schlanke Abstimmungswege erhöhen die Reaktionsgeschwindigkeiten des Systems. Zu dem Gesetzentwurf haben wir im Herbst eine umfangreiche Verbändeanhörung durchgeführt. Die Zeit bis zur Einbringung haben wir genutzt, um mögliche Anpassungen am Gesetzentwurf intensiv mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Zweckverbänden zu diskutieren. Diese Beratungen stimmen mich positiv. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich den kommunalen Spitzenverbänden und den Zweckverbänden danken, die sich konstruktiv in diesen Prozess eingebracht haben, obwohl es nicht leicht ist, über solche Strukturen, die viele Bereiche betreffen, zu diskutieren. Die Organisationsreform mit landesweit nur einem SPNV-Aufgabenträger, mit schlanken Entscheidungsstrukturen in kommunaler Trägerschaft und mit kommunalen Gestaltungsspielräumen ist unserer Auffassung nach die Lösung der Wahl. Die kommunale Selbstverwaltungsgarantie wird durch die Anpassungen des Entwurfs nicht verletzt. VRR, NWL und go.Rheinland sind die Träger von Schiene.NRW. Sie werden darüber hinaus auch zukünftig wichtige Kümmerer im ÖPNV und im SPNV sein. Sie sollen zum Beispiel weiterhin auf die Bildung und Fortentwicklung der Gemeinschaftstarife hinwirken. Das ist ein ganz wichtiges Zukunftsthema. Um ein aktuelles Thema zu erwähnen: Die gerade beschlossene Zusammenführung des VRS- und des AVV-Tarifs zu einem einheitlichen Rheinlandtarif ist ein gutes Beispiel für die erfolgreiche Arbeit in den Regionen, die inzwischen begonnen wird. Landtag Die Landesregierung ist der Meinung, dass dieses Gesetz ein wichtiges Element ist, um den ÖPNV in Nordrhein-Westfalen fit für die Zukunft zu machen. Ich weiß, es ist ein Thema, das sehr komplexe Zusammenhänge und schwierige Fragestellungen umfasst. Ich freue mich auf die Beratungen hier im Hohen Hause in den Ausschüssen zu diesem aus unserer Sicht sehr wichtigen Gesetzentwurf. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU spricht nun Abgeordnetenkollege Herr Krauß.
Oliver Krauß CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Keine Lösung von oben nach unten“: Am 13. Juni 2007 votierte der Landtag für den VRR, für den NWL und für den NVR – heute go.Rheinland –, also für drei kommunal verfasste Organisationen, ohne dass die gewachsenen regionalen Strukturen aufgehoben werden. Damals war sich die Fachwelt einig. „Bei der kleingliedrigen Organisation in NRW überwiegen bei weitem die Nachteile“, so Christof Rasche von der FDP am 29. März 2007 in der ersten Lesung. Der heutige Antrag berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen. Seit dem 1. Januar 1996 sind die Länder für den Schienenpersonennahverkehr zuständig. Im Jahr 2007 war die damalige Neustrukturierung die Antwort auf die erheblich höheren Reiseweiten, die den SPNV vom ÖPNV unterscheiden. Der NRW-Verkehrsminister hieß damals Oliver Wittke, heute Vorstandssprecher des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr. (Zuruf von Christof Rasche [FDP]) Einig bin ich mit ihm in dem Votum: keine Lösung von oben nach unten. Das gilt damals wie heute. Der konkrete Bedarf vor Ort ist und bleibt die Richtschnur, insbesondere im ländlichen Raum. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Der Minister hat es dargestellt: Schiene.NRW wird als Fusion in kommunaler Trägerschaft und nicht als Landeseisenbahngesellschaft, die von oben durchgreift, geplant. Dass sich die Reform der Organisation, um die es heute geht, für die Fahrgäste loht, das ist das Leitmotiv. Trotz der frühzeitigen Einbindung der bisherigen Aufgabenträger und der kommunalen Spitzenverbände konnten noch nicht alle Differenzen ausgeräumt werden. (Christian Dahm [SPD]: Den Eindruck habe ich auch!) 28.01.2026 Doch gerade als Mitglied in den Gremien von go.Rheinland sage ich: Ergebnis muss die bessere Vernetzung sein. Wunder wie die schnelle Angleichung von unterschiedlichen Bahnsteighöhen bei der S-Bahn können wir nicht erwarten. Aber die Vertaktung wird vereinheitlicht, das Baustellenmanagement und die Kundeninformation werden optimiert, und es soll komfortable Standards und Barrierefreiheit geben. NRW hat den größten SPNV-Markt in Europa. Auf Regionalzüge und S-Bahnen muss Verlass sein. Das ist wirtschaftlich und umweltpolitisch geboten und alles in allem sozial. Es geht schließlich um die Daseinsvorsorge. Niemand steigt doch im Oberbergischen Kreis oder im Westen an der belgisch-niederländischen Grenze aus, nur weil die Zuständigkeit von go.Rheinland endet. Wir erwarten zu Recht, dass Fahrpläne über die Verbundgrenzen hinaus vertaktet sind, dass die Baustellen optimal geplant werden und dass der Einsatz von Personal bestmöglich erfolgt. Derzeit müssen drei Aufgabenträger für den RE1, der von Aachen nach Hamm verkehrt, Verträge schließen. Bei großen Projekten wie der S-Bahn Rheinland bedarf es langwieriger Abstimmungen. Es gibt drei Zweckverbände, neun Träger und allein im VRR 23 Kreise bzw. kreisfreie Städte. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf – der Minister hat es vorgetragen – schlägt die Landesregierung vor, Mehrfachstrukturen abzubauen, Abstimmungswege zu verkürzen und die Gewährleistung für den SPNV landesweit zu bündeln. Beim SPNV in kommunaler Trägerschaft besetzen die kommunalen Zweckverbände gleichmäßig den Verwaltungsrat, der Schiene.NRW steuern soll. Er bestimmt den Vorstand. Wichtig ist: Das Haftungsrisiko für die Kommunen muss im Ergebnis minimiert werden. Dafür wird die SPNV-Pauschale – 1,6 Milliarden Euro plus regelmäßige Anpassung – garantiert, die ÖPNV-Pauschale wird auf 160 Millionen Euro angehoben, und 50 Millionen Euro kommen über die Verbundpauschale, und zwar mit der wichtigen Dynamisierung hier wie dort. Schiene.NRW soll die Nahverkehrsplanung für den SPNV übernehmen, im ÖPNV aber bleiben die Kommunen zuständig. Den Rückstand aufholen, das Zielnetz entwickeln, den Grundtakt – also den 15-Minuten-Takt – auf vielen Linien realisieren: Für mehr Schlagkraft ist die Idee von Schiene.NRW aus unserer Sicht grundsätzlich geeignet. Sie ist erforderlich und angemessen. Minister Oliver Krischer hat klargestellt, dass die Arbeitsplätze grundsätzlich erhalten bleiben. Auch das ist für uns sehr wichtig. Wir stimmen der Überweisung selbstverständlich zu und freuen uns auf die Beratungen. Ich danke Landtag ausdrücklich für die konstruktiven Beratungen bis zu diesem Zeitpunkt und für die Unterstützung gerade der kommunalen Spitzenverbände. – Ihnen danke ich für die Aufmerksamkeit. Vielen herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD spricht nun Abgeordnetenkollegin Frau Kahle-Hausmann.
Julia Kahle-Hausmann SPD
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kollegen und Kolleginnen! Im Koalitionsvertrag dieser Landesregierung heißt es: „Wir streben gemeinsam mit den Verkehrsverbünden und den Kommunen eine effizientere und einheitlichere Organisation des SPNV an.“ Dieses Ansinnen ist richtig; der Satz beschreibt ein Ziel, das auch wir als SPD-Fraktion ausdrücklich teilen. Doch der Weg, den die Landesregierung gewählt hat, steht zu diesem Anspruch in eklatantem Widerspruch. Warum sehen wir das so? Lassen Sie uns die Entstehungsgeschichte ansehen. Der Prozess begann mit Runden im Ministerium, in denen viele Fachleute, kommunale Spitzenverbände, Zweckverbände, Verbünde am ersten Referentenentwurf massive Kritik äußerten. Danach verschwand das Vorhaben monatelang im Hause Krischer. (Laura Postma [GRÜNE]: Das stimmt ja gar nicht!) Die Einbringung ins Kabinett wurde mehrfach angekündigt und kurzfristig wieder abgesagt – zuletzt am 9. Dezember 2025; (Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Natur- schutz und Verkehr: Das kam eine Woche später!) nachts durch die Staatskanzlei angekündigt und mittags zurückgezogen. Wenn das keine Demontage ist! Am 16. Dezember 2025 beschloss das Kabinett dann die Einbringung. Zwar wurde der Entwurf gegenüber der ersten Fassung verbessert, die grundlegenden Konstruktionsfehler wurden aber nicht behoben. Aus einem sehr schlechten Gesetzentwurf ist ein nur noch schlechter Gesetzentwurf geworden. Lassen Sie es mich klar sagen: Wir verweigern uns keinesfalls einer strukturellen Verbesserung des SPNV. Im Gegenteil: Die Herausforderungen auf der Schiene sind enorm, denn steigende Fahrgastzahlen, der Fachkräftemangel, Infrastrukturengpässe und Klimaziele verlangen nach effizienteren und effektiveren Strukturen. 28.01.2026 (Laura Postma [GRÜNE]: Genau das machen wir!) Bei einer Strukturreform müssen aber auch die Konsequenzen gezogen werden. Das Land will bestimmen, was läuft, aber Grundangebote, Tarife und strategische Vorgaben werden gemeinsam mit der Verantwortung für die Risiken weiter auf die Kommunen abgeschoben. Das ist weder klug noch fair, denn Steuerung und Verantwortung gehören zusammen. Wer Einfluss ausübt, muss auch haften, und genau das ist hier nicht der Fall. Das zeigt sich besonders deutlich bei der Konstruktion des Verwaltungsrates der neuen landesweiten Anstalt mit 24 Mitgliedern, die über die drei Zweckverbände entsandt werden. Die Realität sieht aber so aus, dass viele Kreise und Städte dort niemals vertreten sein werden, obwohl sie als Mitgliedskommunen haften. (Zuruf von Matthias Kerkhoff [CDU]) Kommunen sollen also für Entscheidungen einstehen, die sie nicht beeinflussen können. (Zuruf von Matthias Kerkhoff [CDU]) Genau davor warnen Kommunalverfassungsrechtler. Sie sehen weiterhin die Gefahr einer Verletzung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts. Diese Kritik ist nicht ausgeräumt worden. Die kommunalen Spitzenverbände, der VRR, go.Rheinland und der NWL haben auf massive Risiken hingewiesen, auf ungeklärte Haftungsfragen, auf die fehlende Absicherung laufender Verkehrs- und Fahrzeugfinanzierungen, auf nicht bewertete Transformationskosten. Auf diese Hinweise wurden keine Antworten gefunden. Die Frage, wer die Kosten trägt, wenn Verträge, Geschäftsmodelle oder Finanzierungsstrukturen ad hoc angepasst werden müssen, bleibt offen. Gerade bei einem extrem engen Zeitplan ist das hoch problematisch. Und was ist mit den Fahrgästen? Ihnen wird viel versprochen, aber wenig Konkretes geliefert. Das gesetzlich verankerte SPNV-Grundangebot ist ein Schritt, mehr aber auch nicht. Es ist eine Mindestabsicherung ohne Qualitätsdefinition, ohne Verlässlichkeit bei Anschlüssen, ohne Integration des Busverkehrs. Die oft beschworenen Skaleneffekte durch zentralisierte Beschaffung oder Planung sind kein Zukunftsversprechen, sondern doch schon jetzt Realität. Diese Reform schafft keinen zusätzlichen Nutzen, sondern vor allem neue Strukturen. Mit diesem Gesetz hätte die Chance bestanden, Schiene.NRW strategisch neu aufzustellen. Stattdessen liegt nun ein Entwurf vor, in dem zentrale Risiken nicht geklärt werden, Verantwortung verschoben und Vertrauen bei Kommunen, Verbänden und Beschäftigten verspielt wird. Landtag Nochmals betone ich: Wir verweigern uns diesem Prozess nicht. Die SPD-Fraktion ist bereit, eine strukturelle Verbesserung des SPNV konstruktiv zu begleiten. Aber wir tun das mit dem Anspruch, dass im weiteren Verfahren nachgebessert wird. Herr Minister, vielleicht wird durch eine konstruktive Zusammenarbeit doch noch ein gutes Gesetz daraus. (Matthias Kerkhoff [CDU]: Oh! – Gordan Du- das [SPD]: Ja! Das ist die ausgestreckte Hand!) Ob dieses Gesetz am Ende trägt, entscheidet sich nicht heute, sondern daran, ob die Landesregierung bereit ist, zuzuhören, Verantwortung zu übernehmen und nachzusteuern. Genau daran werden wir diesen Prozess kritisch und konstruktiv messen. – Danke schön. (Beifall von der SPD)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Abgeordnetenkollegin Frau Postma.
Laura Postma GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Liebe Kollegin Ina Besche-Krastl! Sie kann heute leider nur digital dabei sein. Regionalzüge und S-Bahnen sind das Rückgrat einer modernen, klimafreundlichen Mobilität. Doch alle, die täglich mit der Bahn unterwegs sind, kennen es: Verspätungen und Zugausfälle, fehlende oder sich widersprechende Informationen darüber, ob der Zug nun kommt oder nicht und, wenn ja, von welchem Gleis er fährt. Dann folgt der kurze Sprint, um doch noch rechtzeitig am richtigen Gleis zu stehen, und wenn man im Zug ist, fragt man sich: Wird, wenn ich gleich aussteige, wieder eine Hürde zu überwinden sein? Welche Bahnsteighöhe wird es wohl sein? Kurz gesagt: Der Schienenpersonennahverkehr ist für die Fahrgäste aktuell wenig zuverlässig. Das System dahinter ist komplex. In der heutigen Struktur sind drei Aufgabenträger mit jeweils eigenen Gremienstrukturen für die Organisation des SPNV in ihren jeweiligen Gebieten in NRW zuständig. Diese drei beauftragen dann die verschiedenen Verkehrsunternehmen und übernehmen so die strategische Planung der Verkehre. In NRW gibt es damit für die Organisation des SPNV heute noch Zuständigkeitsgrenzen, die Fahrgäste mit Einführung des NRW-Tarifs oder spätestens seit der Einführung des Deutschlandtickets zum Glück nicht mehr spüren. Wenn ich beispielsweise mit der Bahn von Köln nach Düsseldorf fahren will, muss ich heute nicht mehr ab Langenfeld in einen anderen Tarif wechseln. 28.01.2026 Die Bahn, in der ich sitze und die diese unsichtbare Verbundgrenze überfährt, muss aber sehr wohl noch von den zwei Aufgabenträgern go.Rheinland und VRR koordiniert werden. Fährt diese Bahn sogar noch weiter bis Hamm, kommt auch der dritte Aufgabenträger NWL ins Spiel. Für eine durch NRW führende Bahnlinie muss der Betrieb also häufig mit drei Aufgabenträgern und in den drei jeweiligen Gremien abgestimmt werden. Wenn auf dieser Strecke eine Baustelle ansteht, dann muss auch diese inklusive Schienenersatzverkehr von zwei oder drei Stellen koordiniert und kommuniziert werden. Auch unterschiedliche Bahnsteighöhen oder fehlende Schnittstellen in der Fahrgastinformation sind für die Fahrgäste schlicht nicht nachvollziehbar. Das alles zeigt sehr anschaulich: Es sollte im Sinne der Fahrgäste einfacher und einheitlicher gehen können. Deswegen ist es gut, dass wir genau das jetzt angehen und die Organisation des SPNV in NRW reformieren. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird im Kern vorgesehen, die Zuständigkeiten für den SPNV zu bündeln, und zwar in einer landesweiten kommunal getragenen Gesellschaft namens „Schiene.NRW“. Mit dieser Bündelung werden Entscheidungswege verkürzt und Ressourcen gebündelt. So tritt NRW zukünftig schlagkräftig und mit einer Stimme als größter Player im europäischen SPNV-Markt auf. Konkret fallen damit in Zukunft Doppel- und Dreifachstrukturen bei der Planung, Organisation und Finanzierung des SPNV weg, und es können Synergien zum Beispiel in der Fahrzeugbeschaffung oder bei Verkehrsvergaben genutzt werden. Verträge müssen dann nicht mehr von zwei oder drei Organisationen abgestimmt und verhandelt werden. Vielmehr tritt Schiene.NRW als eine Ansprechpartnerin gegenüber Dienstleistern und Eisenbahnverkehrsunternehmen auf. Das erhöht die Effizienz und stärkt auch die Verhandlungsposition. Einen direkten positiven Effekt auf die Fahrgäste werden außerdem NRW-weit einheitliche technische und digitale Standards haben. Das sorgt für mehr Barrierefreiheit an Bahnsteigen und eine einheitliche Fahrgastinformation. Auch die Finanzierung des ÖPNV – das wurde hier mehrfach angesprochen – wird mit diesem Gesetzentwurf angepackt. Weiterhin finanziert aus Regionalisierungsmitteln, wird zum Beispiel der Mindestbetrag für die SPNV-Pauschale auf 1,6 Milliarden Euro erhöht und dynamisiert. Mit einem landesweiten garantierten Grundangebot von 85 Millionen Zugkilometern ist im Gegensatz zu dem, was Sie hier eben suggeriert haben, Frau Landtag Kahle-Hausmann, sichergestellt, dass alle Kommunen und Regionen in NRW versorgt sind. Außerdem wird das Haftungsrisiko für die Kommunen deutlich reduziert. Heute sind die Kreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger unmittelbar in der Haftung. Künftig liegt diese erste Haftungsebene bei einer landesweiten Gesellschaft und anschließend bei den kommunalen Trägerzweckverbänden. Für Planung, Organisation und Ausgestaltung des kommunalen ÖPNV bleiben dabei weiterhin die Kreise und kreisfreien Städte verantwortlich. Eine Erhöhung der ÖPNV-Pauschale auf 160 Millionen Euro und die künftige Dynamisierung auch dieser Pauschale geben den Kommunen dabei mehr finanzielle Spielräume. Insgesamt stellen wir mit diesem Gesetzentwurf also die Weichen für eine effiziente, einheitliche und schlagkräftige SPNV-Organisation in NRW. Ich freue mich auf die dann vielleicht konstruktive Debatte mit allen demokratischen Fraktionen im jetzt anstehenden Verfahren. Wir stärken damit die umweltfreundliche Schiene und machen Zugfahren in NRW attraktiver und zuverlässiger. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP spricht nun Abgeordnetenkollege Herr Rasche.
Christof Rasche FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Handball-Europameisterschaft steht es im Spiel zwischen Deutschland und Frankreich sechs Minuten vor Schluss 31 zu 30 für Deutschland, (Beifall von Guido Görtz [CDU] – Oliver Krauß [CDU]: 31 zu 31!) aber in der Verkehrspolitik in Nordrhein-Westfalen läuft es nicht rund. Am Freitag ist eine wichtige Sitzung des Bundesrats. Da geht es um Planungsbeschleunigung. Wir haben gelesen und gehört, dass Nordrhein-Westfalen die Planungsbeschleunigung im Straßenbau ausbremsen will. Das wäre eine Katastrophe für unser Land. Wir sollten versuchen, bis Freitag eine vernünftige Lösung zu finden. Auch die Situation des SPNV ist in Nordrhein-Westfalen nicht rosig. Es gibt Rekorde bei Zugverspätungen, Zugausfällen und überfüllten Zügen. Die Antwort der Landesregierung, der Koalition ist eine Strukturreform. Sie wurde extrem lange beraten – das haben wir gerade schon gehört –, immer wieder auf Eis gelegt, und jetzt muss plötzlich alles ganz schnell gehen. Die Ziele sind eigentlich klar: weniger 28.01.2026 Bürokratie, viel mehr Effizienz, viel mehr Transparenz, und das Ganze muss den Fahrgästen nutzen. Am jetzigen Entwurf bzw. dem, was heute eingebracht worden ist, gibt es natürlich auch Kritik der Beteiligten; ich glaube, das liegt in der Natur der Sache. Da gibt es unterschiedliche Interessen. Kritik gibt es von den kommunalen Spitzenverbänden, von den Verkehrsverbünden, auch vom VDV und von anderen. Ich habe den Eindruck, dass es an dem Gesetz, das der Landtag am Ende beschließen wird, noch eine Änderung geben wird. Es geht einmal um die Rechtsform: eine Anstalt des öffentlichen Rechts oder eine Landeseisenbahngesellschaft, für die auch mal die FDP eingetreten ist? Was ist die richtige Rechtsform? Es gibt große verfassungsrechtliche Bedenken. Es braucht eine ÖPNV-Pauschale, die ausreicht. Es muss eine auskömmliche Verbundförderung geben. Auch darf die Konnexität nicht durch irgendwelche Tricksereien unterbunden werden. Es kann nicht sein, dass eine Regel entsteht, nach der das Land bestimmt und die Kommunen für Risiken haften. Die Schnittstelle zwischen SPNV und ÖPNV muss optimal funktionieren; das ist sicherlich ein gemeinsames Ziel des Hohen Hauses und auch des Ministers. Und die ländlichen Räume dürfen nicht benachteiligt werden. Es geht also auch um den Verteilungsschlüssel zwischen Land und Fläche. Es geht auch um den richtigen Zeitpunkt – auch der ist ein Stück weit strittig –, wann das Gesetz in Kraft treten soll. Also noch einmal: Uns eint, dass wir optimale Rahmenbedingungen für den SPNV im Verbund mit dem ÖPNV wollen, und wir wollen eine Strukturreform, die funktioniert. Für diese ist die FDP schon 2005 eingetreten. Ich denke, mit diesen Inhalten werden wir uns in den nächsten Wochen intensiv befassen, und ich hoffe, wir kommen zu einer klugen Lösung, die den Fahrgästen in Nordrhein-Westfalen dient. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD spricht nun der Abgeordnete Herr Keith.
Andreas Keith AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Gleich zu Beginn der Beratung des vorliegenden Gesetzentwurfes möchte ich feststellen: Die Schaffung von Schiene.NRW ist grundsätzlich ein richtiger und notwendiger Schritt, der längst überfällig war. Seit Jahren erleben wir eine zersplitterte Zuständigkeit, ineffiziente Parallelstrukturen und mangelnde strategische Steuerung im schienengebundenen Landtag Nahverkehr unseres Landes. Wer den ÖPNV ernsthaft leistungsfähiger, verlässlicher und wirtschaftlicher machen will, braucht aber mehr als nur einen schönen Namen. Denn es geht um nicht weniger als die künftige Struktur, Finanzierung und Steuerung unseres ÖPNV und damit um einen Bereich, der für viele Bürger täglich von zentraler Bedeutung ist. Die AfD-Fraktion hat genau das in der Vergangenheit mehrfach gefordert und auf die Notwendigkeit hingewiesen, die großen Verkehrsverbünde und die Aufgabenträger zusammenzuführen, Kompetenzen zu bündeln und Verantwortlichkeiten klar zu ordnen. Wir erkennen an, dass mit Schiene.NRW ein Schritt in die richtige Richtung gegangen wird, auch wenn er deutlich früher hätte erfolgen können und müssen. Aber Strukturreformen alleine genügen nicht. Entscheidend ist, ob sie mit finanzieller Ehrlichkeit, mit klaren Zielvorgaben und mit einem echten Willen zur Wirtschaftlichkeit verbunden sind. Genau hier weist dieses Gesetz gravierende Schwächen auf. Denn was uns heute vorgelegt wird, ist eine Reform, bei der zentrale Kostenfragen ausgeblendet oder bewusst offengelassen werden. Die Errichtung einer neuen landesweiten Organisation, der Aufbau zusätzlicher Verwaltungseinheiten, neue Steuerungsund Koordinierungsstrukturen: All das verursacht Kosten – Kosten, die letztlich der Steuerzahler trägt. Doch statt diese transparent zu benennen, nachvollziehbar zu beziffern und mit Einsparzielen zu verknüpfen, bleibt das Gesetz auffallend vage. Noch problematischer ist die vorgesehene Dynamisierung der Landesmittel um jährlich 3 % ab dem Jahr 2027. Diese pauschale Fortschreibung stärkt nicht die Effizienz, sondern zementiert bestehende Fehlanreize. Sie führt dazu, dass Kostensteigerungen nicht hinterfragt, sondern automatisch ausgeglichen werden. Einsparpotenziale werden so nicht gehoben, sondern systematisch vermieden. Ein ÖPNV, der dauerhaft nur über steigende Subventionen stabilisiert wird, entwickelt sich zu einem Subventionsmonster, das immer mehr Mittel bindet, ohne dass Qualität, Pünktlichkeit oder Wirtschaftlichkeit in gleichem Maße steigen. Das kann gerade in Zeiten angespannter öffentlicher Finanzen nicht der Anspruch verantwortungsvoller Haushaltspolitik sein. Was wir stattdessen brauchen, sind klare Effizienzziele, eine konsequente Ausgabenkontrolle und eine Finanzierung, die Anreize für sparsames und wirksames Wirtschaften setzt. Eine Dynamisierung darf allenfalls an konkrete Leistungs- und Reformfortschritte gekoppelt sein und nicht ein Automatismus sein, der jede Kostenentwicklung ungeprüft fortschreibt. Ja, Schiene.NRW ist ein notwendiger Schritt und strukturell richtig. Ja, eine bessere landesweite 28.01.2026 Koordinierung des Schienenpersonennahverkehrs ist dringend erforderlich. Leider bleibt der vorliegende Gesetzentwurf finanziell unsauber, es werden wesentliche Kosten ausgeblendet, und durch die geplante Dynamisierung wird eine Subventionslogik verfestigt, die Reformen eher verhindert als befördert. In dieser Form ist das Gesetz für uns nicht zustimmungsfähig. Wir stehen weiterhin für einen leistungsfähigen, bezahlbaren und effizient organisierten ÖPNV, aber eben nicht um den Preis wachsender Intransparenz und immer neuer Ausgaben. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)
Berivan Aymaz
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zum Schluss der Aussprache. Wir gehen über zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/17127 an den Verkehrsausschuss. Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, diesen Gesetzentwurf auch an den Ausschuss für Heimat und Kommunales zur Mitberatung zu überweisen. Der Verkehrsausschuss soll die Federführung erhalten. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 15 Konsequente Bekämpfung von Finanz- und Organisierter Kriminalität durch grundrechtskonforme Weiterentwicklung der Vermögensabschöpfung Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/17460 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der CDU dem Abgeordnetenkollegen Herrn Schmitz das Wort.
Hendrik Schmitz CDU
Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Organisierte Kriminalität hat kein politisches Programm; sie hat ein Geschäftsmodell, und das heißt Profit. Nicht Ideologie treibt diese Täter an, nicht kleine Delikte, sondern der systematische Gewinn eben durch Kriminalität. Genau deshalb ist die entscheidende Frage nicht allein, wie hoch die Haftstrafe ist, sondern: Bleibt das Landtag Geld bei den Gangstern, oder holt es sich der Rechtsstaat zurück? Was erleben Bürgerinnen und Bürger heute zum Teil? Ein Strafzettel liegt nach wenigen Tagen im Briefkasten, aber es gibt eben auch den Täter, der Millionen durch seine Taten angehäuft hat und nach seiner Haftstrafe wieder in seiner Luxuskarosse in den illegalen Wohlstand zurückfährt. Das erzeugt Frust, und es beschädigt Vertrauen, denn solange Täter ihr Vermögen behalten, entsteht der Eindruck: Kriminalität lohnt sich. Wer einmal gesehen hat, wie Organisierte Kriminalität arbeitet, weiß: Diese Netzwerke sind hochprofessionell. Sie nutzen Strohmänner, Firmengeflechte, Scheindarlehen, Offshorekonstruktionen und Bargeldströme, die im Nichts verschwinden. Bei Organisierter Kriminalität ist Geld eben kein Beifang: Geld ist der eigentliche Zweck. Deshalb gilt: Wer den Geldhahn zudreht, nimmt diesem Netzwerk die Macht. In Nordrhein-Westfalen haben wir genau das verstanden. Wir haben der Organisierten Kriminalität den Kampf angesagt mit einer starken Polizei und mit dem Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität. Wir haben Strukturen geschaffen. Wir haben Zuständigkeiten gebündelt. Wir haben Schlagkraft aufgebaut. Unsere Ermittlerinnen und Ermittler sagen uns aber auch klar: Die Vermögenswerte sind da, der Lebensstil ist offenkundig nicht erklärbar, doch der schwierige Nachweis jeder einzelnen Vortat ist oft wie ein Schutzschild der Täter der Organisierten Kriminalität. Das Ergebnis ist dann bitter: Der Staat sieht das Unrecht, er kann aber nicht zugreifen. Das ist nicht nur frustrierend für die Behörden, das untergräbt die Akzeptanz unseres Rechtsstaates insgesamt. Die Menschen fragen sich zu Recht: Warum kann der Staat bei Offensichtlichem nicht handeln? Warum bleibt der Eindruck, dass sich Kriminalität am Ende doch rechnet? Deshalb sage ich ganz klar: Eine wirksame Vermögensabschöpfung ist kein Nice-to-have, sondern sie ist Kern moderner Kriminalitätsbekämpfung. Genau deshalb brauchen wir eine grundrechtskonforme Beweislastumkehr bei Vermögen unklarer Herkunft. Es darf nicht sein, dass jemand in Saus und Braus lebt, aber nicht erklären muss, woher dieses Geld stammt. Wichtig ist mir dabei, und das sage ich ausdrücklich: Es geht hier nicht um eine Vorverurteilung, und es geht hier nicht um eine Umkehr des Schuldprinzips. Wer ehrlich wirtschaftet, hat nichts zu befürchten. Probleme bekommt nur derjenige, der illegales Vermögen bewusst verschleiert. In solchen Fällen muss der Staat konsequent handeln können, mit klaren Schwellen, verhältnismäßig und selbstverständlich richterlich kontrolliert. 28.01.2026 Ich weiß, Kritiker werden sagen, dass die Beweislastumkehr so nicht geht. Ich sage: Doch, sie geht; sie ist verfassungskonform möglich. Wir verurteilen hier keine Menschen ohne Straftat, nein, wir entziehen der Organisierten Kriminalität ihre finanzielle Grundlage. Weil die zentralen Regelungen im Bundesrecht liegen, handeln wir aus Nordrhein-Westfalen heraus. Mit ihrer Bundesratsinitiative setzen CDU und Grüne gemeinsam ein Zeichen, dass NRW vorangeht, damit der Rechtsstaat eben nicht hinterherläuft. Unser Rechtsstaat lebt von einem Versprechen: Wer sich an Regeln hält, wird geschützt, wer sie bricht, wird nicht belohnt. Unsere Botschaft an die Organisierte Kriminalität ist klar: Ihr könnt euch nicht länger verstecken. Euer Geld ist nicht sicher. Der Staat holt es sich zurück. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu diesem Antrag. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat jetzt der Kollege Simon Rock das Wort. Bitte sehr.
Simon Rock GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen uns für Steuergerechtigkeit ein und gehen entschieden gegen Steuerbetrug und Geldwäsche von international operierenden Verbrecherbanden vor. Das Ganze ist nicht neu: NRW geht diesen Weg seit Jahren konsequent. Die aktuelle Landesregierung legt einen Schwerpunkt auf die Bekämpfung der Finanzkriminalität. Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität hat jüngst seinen ersten Geburtstag gefeiert. Als bundesweit erste Behörde ihrer Art setzt das LBF neue Maßstäbe im Kampf gegen Organisierte Finanzkriminalität. Das erste Jahr dieser Behörde ist eine einzige Erfolgsbilanz. Die neue Zentralstelle für Datenankäufe hat im Dezember mit einem Datenankauf zur Offshorebeteiligung in Steueroasen viel Aufmerksamkeit bekommen. Auch im Hintergrund, wo man es vielleicht nicht jeden Tag mitbekommt, etwa bei der Entwicklung von eigenen KI-Lösungen für die Analyse von Beweismaterial im IT-Kompetenzzentrum, wird wichtige und richtige Arbeit geleistet. Das LBF stößt mittlerweile auf bundesweites und sogar internationales Interesse. Da Finanzkriminalität nicht an Ländergrenzen haltmacht, ist es umso wichtiger, dass Nordrhein-Westfalen eng mit anderen Bundesländern zusammenarbeitet. Genau das zeigt eine Bundesratsinitiative von Nordrhein-Westfalen, gestartet mit Sachsen, inzwischen unterstützt von Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Landtag Die Einziehung illegal erlangten Vermögens ist ein zentraler Bestandteil wirksamer Kriminalitätsbekämpfung. Deshalb unterstützen wir ausdrücklich die erweiterten Ermittlungsmöglichkeiten für die Behörden im Kampf gegen Finanzkriminalität, die insbesondere eine grundrechtskonforme Beweislastumkehr für Vermögen aus dubioser Herkunft vorsehen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Was die ehrlichen Steuerzahler draußen doch am meisten aufregt, ist diese offensichtliche Ungerechtigkeit: Wenn Kriminelle offiziell kein Einkommen haben, aber mit Luxuskarossen durch unsere Innenstädte fahren, stimmt etwas nicht. Genau hier setzen wir an. Wir drehen den Spieß um. Wir wollen die Beweislastumkehr bei dubiosem Vermögen. Das Prinzip ist ganz einfach: Wenn beispielsweise bei einem Sportwagen alles darauf hindeutet, dass er mit schmutzigem Geld gekauft wurde, muss der Besitzer nachweisen, dass er es ehrlich verdient hat. Kann er es nicht, wird es eingezogen. So treffen wir die Organisierte Kriminalität, wo es ihr am meisten wehtut: beim Geldbeutel. Genau darum geht es in der Bundesratsinitiative, die im Bundesrat nun beraten wird. NRW-Justizminister Benjamin Limbach hat bei der Einbringung im Bundesrat deutlich gemacht, worum es NRW im Einzelnen geht: Kriminelle Strukturen lassen sich am besten treffen, wenn wir der Organisierten Kriminalität den Geldhahn zudrehen. Die Abschöpfung illegal erlangten Vermögens ist daher zentraler Bestandteil dieser Bundesratsinitiative. In der Praxis scheitern nämlich Verfahren derzeit oft an der Beweisführung, dass Vermögen tatsächlich illegal erlangt wurde. Alles deutet darauf hin und jedem ist klar, dass das zum Himmel stinkt, aber der rechtliche Nachweis ist schwierig. Deshalb verschleiern Täterinnen und Täter die Herkunft mit viel Energie und oft mit Erfolg mithilfe von Briefkastenfirmen und Strohmännern und Strohfrauen. Wir fordern die Bundesregierung auf, eine verfassungskonforme Beweislastumkehr umzusetzen. Konkret würde das bedeuten: Wenn ein relevanter Vermögenswert bei einem Beschuldigten festgestellt wird und objektive Anhaltspunkte dafür bestehen, dass er illegal erlangt wurde, müsste künftig der Betroffene plausibel darlegen, dass es eine legale Quelle gibt. Das ist keine Beweislastumkehr der Schuldrechtsvermutung im strafrechtlichen Sinne, sondern es geht um Verwaltungsverfahren. Das ist wichtig zu unterscheiden, und es ist ein wichtiger Unterschied. In anderen europäischen Ländern ist dies bereits gelebte Praxis und funktioniert beispielsweise in Italien einwandfrei. Ich sage an der Stelle auch ganz deutlich: Der Großteil der Menschen in unserem Land ist ehrlich, und daher profitiert von einer effektiven Bekämpfung der 28.01.2026 Finanzkriminalität am Ende die große Mehrheit der Menschen in unserem Land. Deshalb brauchen wir endlich auch klare Regeln auf Bundesebene. Ich bitte um Unterstützung, um gemeinsam ein deutliches Signal in Richtung Bundesrat und Bundesregierung zu senden. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun die Kollegin Sonja Bongers das Wort. Bitte sehr.
Sonja Bongers SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sowohl Finanzkriminalität als auch andere Organisierte Kriminalität müssen konsequent bekämpft werden. Darin sind wir alle uns einig. Aus diesem Grund ist der vorliegende Antrag aus unserer Sicht ein wichtiges Zeichen und von der Zielrichtung her richtig. Wir teilen die Einschätzung der Koalitionsfraktionen, dass eine Beweislastumkehr bei Vermögen unklarer Herkunft ein notwendiges Instrument ist, um Organisierte Kriminalität wirksam zu bekämpfen. Diese Position ist zudem zwischen SPD und Union im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbart. Es gibt also an der grundsätzlichen Stoßrichtung keinerlei Uneinigkeit. Was uns jedoch kritisch aufgefallen ist, ist der Ton des Einleitungsteils. Die Koalitionsfraktionen stellen ihre bisherigen Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen in einer Weise heraus, die den tatsächlichen Zustand der Kriminalitätsbekämpfung im Land nicht vollständig widerspiegelt, und das ist noch freundlich ausgedrückt. (Stefan Zimkeit [SPD]: Ja, sehr freundlich!) Auch wenn es insbesondere im Bereich der Clankriminalität unbestritten richtige und wichtige Schritte gab, bleibt der Eindruck, dass sich die Landesregierung an vielen Stellen viel zu früh selbst auf die Schultern klopft; (Beifall von der SPD) denn eines ist ebenso klar: Nordrhein-Westfalen hat seine Hausaufgaben bei der Bekämpfung der OK noch längst nicht erledigt. Viele Behörden gerade im Bereich der Finanz- und Strukturermittlung arbeiten seit Jahren am Limit. Für tiefgreifende und langfristige Ermittlungen, die notwendig sind, um kriminelle Strukturen aufzubrechen und die Hintermänner zu stellen, fehlt es weiterhin an ausreichend qualifiziertem Personal. Darüber hinaus werden dafür mehr technische Kapazitäten benötigt. Es braucht also eine bessere behördenübergreifende, operative Schlagkraft. Wenn also die Koalition hier suggeriert, Nordrhein-Westfalen sei bereits besonders gut aufgestellt, so entspricht das nicht unserer Bewertung Landtag der Lage. Wir sehen vielmehr, dass das Land bei der strukturellen und personellen Stärkung im Bereich „OK“ weit hinter dem zurückliegt, was notwendig wäre. Wir stimmen mit dem Ziel und den Maßnahmen des Antrags überein. Deswegen werden wir heute zustimmen. Allerdings möchte ich noch einmal ausdrücklich betonen, dass die Darstellung der eigenen Erfolge durch die Koalition weitgehend an der Realität vorbeigeht. Die Landesregierung muss ihre Aufgaben besser erledigen. Sie muss nachlegen. Der Minister schaut mich skeptisch an. Lieber Herr Minister Limbach, das muss sich auch der Kollege Reul zu Herzen nehmen, der sich immer nach außen hin als das Gesicht der Landesregierung bei der Bekämpfung der OK verkauft. Das reicht nicht. Die Behörden müssen besser zusammenarbeiten – der Justizbereich mit dem Finanzbereich und der Finanzbereich mit dem Innenbereich –, sonst wird das alles nichts, egal wie gut die Gesetze aus dem Bund sind, die noch kommen werden. Wir stimmen zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Dr. Werner Pfeil hat jetzt das Wort für die Fraktion der FDP.
Dr. Werner Pfeil FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn die Initiativen und Anträge der Opposition grundsätzlich von den regierungstragenden Fraktionen abgelehnt werden, ist es erfreulich, wenn sie inhaltlich gelegentlich doch aufgegriffen werden. So ist es auch bei der Vermögensabschöpfung. Auf unseren Antrag im November 2023 folgte eine Anhörung im Jahr 2024. Diese hat gezeigt, dass ein deutlich entschlosseneres Vorgehen mit mehr Personal und besseren Strukturen gerade im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität erforderlich ist und Vermögensabschöpfung hierfür ein zentrales Element ist. Dabei wurde auch auf das italienische Modell hingewiesen, bei dem bei ausreichenden Indizien bereits Vermögen im Rahmen eines präventivpolizeilichen Vorgehens mit Beweislastumkehr eingezogen werden kann. Dann müssen Personen, die bestimmten kriminellen Clans oder Familien zugeordnet werden, selbst nachweisen, dass Vermögensgegenstände rechtmäßig erworben wurden. Der Kollege Rock hat eben darauf hingewiesen. All dies wurde in dem vorliegenden Koalitionsantrag jetzt aufgegriffen. Ich persönlich unterstütze ihn und dies seit 2023. Deswegen werden wir dem Antrag zustimmen; denn dass im Bereich der Vermögensab-28.01.2026 schöpfung in Deutschland weiterhin viel zu wenig passiert, belegen die aktuellen Zahlen. Auf unsere kürzlich gestellte Kleine Anfrage 6415 nach dem aktuellen Stand bei der Vermögensabschöpfung hat die Landesregierung mitgeteilt, dass die Polizei von Nordrhein-Westfalen in dem Zeitraum von Anfang 2024 bis Mitte 2025, also in eineinhalb Jahren, in 2.446 Verfahren Gelder in Höhe von 90 Millionen Euro in NRW gesichert hat. Wie sich aus dem Lagebild des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen zur Organisierten Kriminalität ergibt, konnten im Rahmen verfahrensintegrierter Finanzermittlungen im Bereich der Organisierten Kriminalität lediglich in 24 Verfahren 5,8 Millionen gesichert werden. Zum Vergleich: Laut Mitteilung eines Sachverständigen von der Staatsanwaltschaft Duisburg bei der Anhörung, von der ich eben gesprochen habe, wird von den Partnerstellen in der Reggio Calabria jährlich ungefähr 1 Milliarde Euro präventivpolizeilich abgeschöpft. Hier zeigt sich der Erfolg des italienischen Modells in tatsächlichen Zahlen. Es kann nämlich nicht sein, dass Mitglieder der Organisierten Kriminalität von ihren kriminell erworbenen Gütern teilweise luxuriös leben können, ohne den Zugriff des Staates fürchten zu müssen, und zusätzlich auch noch Sozialleistungen kassieren. Deswegen unterstützen wir den Antrag. Wir haben zudem 2023 in unserem Antrag gefordert, gemeinsam die Voraussetzungen zu schaffen, um im Bereich der Clankriminalität vermögensabschöpfende Maßnahmen in dem Umfang durchzuführen, wie sie längst kriminalpolitisch geboten sind. Es ist erfreulich, dass dem mit diesem Antrag jetzt nachgekommen werden soll. Bei anderen Forderungen, die in dem Antrag erhoben werden, bin ich aber etwas erstaunt. Wieso fordern Sie, sehr geehrte Kollegen von CDU und Grünen, die Landesregierung auf, Polizei, Staatsanwaltschaft und Finanzbehörden organisatorisch und technisch so auszustatten, dass sie die erweiterten gesetzlichen Möglichkeiten wirksam anwenden können? Machen Sie es doch einfach. Die Möglichkeiten haben Sie als Koalition. Stellen Sie die ausreichende Zahl von Staatsanwälten ein. Folgen Sie dem Antrag der FDP. Dann haben wir dieses Problem gelöst. – Danke schön. (Beifall von der FDP)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt hat Herr Wagner für die Fraktion der AfD das Wort. Bitte sehr.
Markus Wagner AfD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Keiner will Clankriminelle. Aber unter der CDU sind es in nur zwei Jahren 30 % mehr Landtag geworden. Hendrik Wüst, Herbert Reul und ihre grünen Freunde mussten das selbst zugeben; denn das eigene Landeskriminalamt hat es ihnen aufgeschrieben: 30 % mehr Verbrecher, 30 % mehr Opfer. Die Politik der alten Parteien hat die Entstehung der Clankriminalität zu verantworten. Und diese Clans machen Geld. Oft werden sie gleichzeitig Bürgergeld beziehen. CDU und Grüne wollen diesen Kriminellen nun aber nicht ans Bürgergeld oder sie endlich abschieben. Stattdessen wollen sie die sogenannte Vermögensabschöpfung ausweiten. Um was geht es dabei? Zu den größten Errungenschaften des abendländischen Europas gehört der freiheitliche Rechtsstaat. Ihn zu bewahren, auszubauen und zu verteidigen, gehört zu meinen Kernaufgaben. Eines der Grundprinzipien eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens ist die Unschuldsvermutung; sprich: dass jede Person, der eine Straftat vorgeworfen wird, so lange als unschuldig gilt, bis ihre Schuld rechtskräftig nachgewiesen ist. Dies ist das Erbe der europäischen Rechtsphilosophie und seit der Aufklärung fester Bestandteil eines jeden Rechtsstaats. Diese Unschuldsvermutung gilt natürlich erst recht, wenn keine oder noch keine Straftat vorliegt. Sie gilt deshalb auch für das Vermögen. Sie und ich, wir müssen dem Staat natürlich nicht beweisen, woher unser Geld im Portemonnaie, woher das Geld auf unserem Konto ist. Der Staat muss uns beweisen, wenn er denn meint, dass mit unserem Konto irgendetwas nicht stimmt, nicht wir ihm, dass wir ehrlich sind. Die Beweislast liegt also beim Staat. Nun hat man in gerade noch verfassungsmäßigen Grenzen ein Instrument geschaffen, welches die Unschuldsvermutung aushöhlt, indem es die Beweislast umkehrt. Staatsanwälte dürfen in bestimmten Grenzen entscheiden, ob sie glauben – also eben nicht bewiesen haben –, dass bestimmte Vermögenswerte aus Straftaten stammen, und sie konfiszieren. Ich verstehe natürlich, dass man das Geld der Kriminellen will. Aber das geht auch jetzt schon und wird nicht wirklich übermäßig von Erfolg gekrönt. Seit der ersten Ausweitung des Instruments der Vermögensabschöpfung im Jahr 2017 hat sich die Clankriminalität munter fortentwickelt. Und da finde ich den Antrag dann doch mehr als schwach. Warum? Es wird an keiner Stelle im Antrag beschrieben, wie eine neue gesetzliche Regelung überhaupt aussehen soll – kein Wort dazu, was Sie ins Gesetz schreiben wollen. Stattdessen ziehen Sie sich auf die Formulierung „einer grundrechtskonformen Beweislastumkehr beim Einziehen von Vermögen“ zurück. Was genau soll das sein? Entweder wissen Sie es selbst nicht, oder Sie wollen es uns nicht verraten. 28.01.2026 Allein dieser Umstand muss schon dazu führen, dass wir dem so nicht zustimmen können. Es ist klar: Für eine verfassungskonforme Abschöpfung krimineller Vermögen bin ich auch zu haben. Allerdings: Neben dem Problem, dass das rechtlich sehr, sehr schwierig sein dürfte, bringt es auch recht wenig. In nicht einmal 0,5 % der Clanverfahren wird es in NRW angewendet. Wir sehen das auch im internationalen Vergleich. Es wird selten eingesetzt und zieht nur einen sehr, sehr kleinen Teil des Vermögens ein. Es ist also kein Allheilmittel. Anstatt jetzt hier – noch dazu sehr vage – Schwerpunkte zu setzen, sollten wir lieber die wirklichen Ursachen bekämpfen als immer nur symbolisch die Symptome. Das heißt – in der Regierung werden wir als AfD sofort damit beginnen –: Erstens. Wir müssen unsere Grenzen schützen. Wir müssen wissen, wer kommt. Wir müssen abweisen, wer unbefugt und mit unlauterer Absicht kommt. Wir werden unser Land so schützen, wie jeder seine Wohnung schützt. Zweitens. Die Sozialämter und Jobcenter müssen angehalten werden, auch beim Bürgergeldbezug öfter, genauer und härter zu kontrollieren. Die Verbrecher fahren mit der S-Klasse oder einem Porsche zum Sozialamt. Das werden wir beenden. Drittens: Abschiebungen. Im KEEAS-Abschlussbericht heißt es auf Seite 22: „Deutliche generalpräventive und kriminalitätsbegrenzende Wirkungen gegenüber dieser Personengruppe dürften in erster Linie aufenthaltsbeendende Maßnahmen haben.“ Übrigens: Das sind drei von 25 Punkten, die wir in unserem Antrag zur Bekämpfung der Clankriminalität hier vorgelegt haben. Aufenthaltsbeendende Maßnahmen haben also kriminalitätsbegrenzende Wirkung. Das sagen Ihnen Ihre eigenen Experten. Aber Sie schlagen das arrogant in den Wind und handeln einfach nicht danach. Wir werden danach handeln. – Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Minister Dr. Limbach hat jetzt für die Landesregierung das Wort. Bitte sehr.
Dr. Benjamin Limbach
Danke sehr. – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Finanzkriminalität, Geldwäsche, Steuerhinterziehung und organisierte kriminelle Strukturen stellen eine der gravierendsten Bedrohungen für unseren Rechtsstaat, für unsere Gesellschaft und für unsere Wirtschaft dar. Diese Tätergruppen untergraben Vertrauen in staatliche Institutionen, verzerren Landtag den fairen Wettbewerb und entziehen sich durch komplexe, grenzüberschreitende Strukturen zunehmend erfolgreich der Strafverfolgung. Das mag inzwischen wie eine Binsenweisheit klingen. Auch ich habe das bereits mehrfach hier und an anderer Stelle deutlich formuliert. In Nordrhein-Westfalen haben wir, diese Landesregierung, uns der Herausforderung mit aller Entschlossenheit gestellt. Wir haben in den vergangenen Jahren nicht nur die personellen und technischen Kapazitäten unserer Behörden ausgebaut, sondern auch die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Staatsanwaltschaften, Steuerfahndung und anderen Ermittlungsbehörden – anders als Frau Abgeordnete Bongers das denkt – institutionell gestärkt. Mit der Einrichtung spezialisierter Einheiten wie etwa der Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung von Wirtschafts- und Finanzkriminalität und dem Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität bündeln wir Expertise und erhöhen die Schlagkraft unserer Strafverfolgung deutlich. Diese Maßnahmen – andere Bundesländer sind schon nachgezogen – sind notwendig, um in den komplexen Geflechten von Finanzströmen und Vermögenswerten kriminelle Netzwerke erfolgreich zu ermitteln und zu zerschlagen. Lassen Sie uns bei den organisatorischen Maßnahmen, die wir als Landesregierung treffen können, nicht aus dem Blick verlieren, dass diese gesetzlichen Grundlagen nicht hinter der Realität der Kriminellen zurückstehen dürfen. Allzu oft erleben wir, dass der Staat zwar Vermögenswerte, die in keinem Verhältnis zu den angegebenen Einkommen von Verdächtigen stehen, identifiziert und die strafrechtliche Einziehung dennoch zu kurz kommt. Luxusautos, Villen und Bankkonten mit Geldern meist nicht nachvollziehbarer Herkunft müssen im Ergebnis unangetastet bleiben. Deshalb setzt sich Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit Sachsen, unterstützt von Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, im Bundesrat für eine grundrechtskonforme Weiterentwicklung der Vermögensabschöpfung ein, und zwar mit dem wichtigen Vorschlag einer Beweislastumkehr bei der Einziehung von Vermögenswerten unklarer Herkunft. Diese Umkehr der Beweislast würde keine Schuldvermutung ohne Grundlagen schaffen, sondern die Chancen der Strafverfolgung dort erheblich verbessern, wo heute Rechtsstaatlichkeit an praktische Grenzen stößt. Die überwältigende Zustimmung, die unser Entschließungsantrag in den Ausschüssen des Bundesrats erfahren hat, zeigt eindrucksvoll, wie wichtig und wie überfällig dieser Schritt war. Selbstverständlich erklären wir unsere Arbeit damit nicht als erledigt. Diese Initiative steht in einem 28.01.2026 breiteren Kontext und knüpft an zahlreiche fachliche Vorschläge an, die eine von den Justizministerinnen und Justizministern der Länder eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe in ihrem Abschlussbericht bereits 2024 vorgelegt hat. An dieser Arbeitsgruppe aus etwa 100 Personen haben allein aus Nordrhein-Westfalen über 30 Justizbedienstete mitgewirkt, um die Vermögensabschöpfung voranzubringen. Das zeigt, wie ungeheuer motivierte Mitarbeitende die Justiz in diesem Land vorzuweisen hat und welcher Stellenwert der Vermögensabschöpfung beigemessen wird. Meine bzw. unsere Aufgabe als Landesregierung ist es, nicht lockerzulassen und auf eine Umsetzung der maßgeblich Bundesrecht betreffenden Vorschläge hinzuwirken. Ziel ist eine zeitnahe Gesetzesreform, die die Einziehung krimineller Gewinne erleichtert und juristisch sauber absichert – im Interesse des Rechtsstaates und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Zuletzt haben die Justizministerinnen und Justizminister der Länder bei ihrer Herbstkonferenz im November 2025 auf das dringende Erfordernis einer schnellstmöglichen Umsetzung der Vorschläge gedrungen. Es wird nicht das letzte Mal gewesen sein, wenn weitere Schritte auf sich warten lassen. Lassen Sie mich abschließend Folgendes klarstellen: Finanzkriminalität und Organisierte Kriminalität bekämpft man nicht allein mit Lippenbekenntnissen, sondern mit klaren rechtlichen Instrumenten und entschlossener Umsetzung in der Praxis. Nordrhein-Westfalen trägt Verantwortung für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger, für die Integrität unseres Rechtsstaates und für einen fairen, gerechten wirtschaftlichen Wettbewerb. Diese Verantwortung nehmen wir sehr ernst. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind am Schluss der Aussprache. Die antragstellenden Fraktionen von CDU und Grünen haben eine direkte Abstimmung über den Antrag Drucksache 18/17460 beantragt. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Die Fraktion der AfD enthält sich. Somit ist dieser Antrag Drucksache 18/17460 beschlossen. Landtag Wir kommen zu: 16 Gesetz zur Änderung des Landesrichter- und Staatsanwältegesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/16226 Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 18/17493 zweite Lesung Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/17569 Ich eröffne die Aussprache. Die Kollegin Erwin hat das Wort für die Fraktion der CDU.
Angela Erwin CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf ist eine pragmatische Antwort auf die Realität unserer Justiz. Wir stehen vor großen Herausforderungen – personell, demografisch und organisatorisch. Gleichzeitig wissen wir: Eine funktionierende Justiz lebt von Erfahrung, Professionalität und richterlicher Unabhängigkeit. Genau hier setzt der Gesetzentwurf an. Was wird geregelt? Richterinnen und Richter sollen zukünftig freiwillig über die Regelaltersgrenze hinaus im Dienst bleiben können – auf Antrag, Befristet und nur bis maximal zur Vollendung des 69. Lebensjahres. Entscheidend ist: Es gibt keinen Zwang und keine automatische Verlängerung. Es geht um eine Option für diejenigen, die leistungsfähig sind, die wollen und die ihre Erfahrung auch weiterhin einbringen möchten. Warum ist das richtig? Weil Erfahrung in der Justiz keine abstrakte Größe ist. Sie zeigt sich in souveränen Entscheidungen, effizienter Verfahrensführung und der Fähigkeit, auch schwierige Verfahren ruhig und rechtssicher zu steuern. Darauf sollten wir nicht leichtfertig verzichten. Ein zentraler Punkt – hier will ich ganz deutlich sein – ist die richterliche Unabhängigkeit. Art. 97 Grundgesetz ist keine Randnotiz, sondern der Maßstab. Genau diesem Maßstab hält der Gesetzentwurf stand. Die Entscheidung über die Verlängerung ist gebunden. Auf Antrag wird hinausgeschoben. Die Verlängerung darf nur abgelehnt werden, wenn zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen. Auch die Regelungen zu Fristen, Planbarkeit und Mitbestimmung sind richtig. Sie sorgen dafür, dass 28.01.2026 die Gerichte verlässlich arbeiten können und Geschäftsverteilungen nicht ins Wanken geraten. Ja, es gab in der Anhörung auch einige wenige kritische Stimmen, aber diese überzeugen nicht. Die verfassungsrechtlichen Stellungnahmen zeigen eindeutig: Der Gesetzentwurf schafft eine eng begrenzte, überprüfbare Anspruchslösung und keine Ermessenssteuerung. Mit dem Änderungsantrag wird auch für die Mitglieder des Landesrechnungshofes Klarheit geschaffen. Dieser Gesetzentwurf stärkt die Justiz. Er respektiert die richterliche Unabhängigkeit. Er ist sachlich ausgewogen und verfassungsfest. Wir sagen klar: Das ist ein guter Gesetzentwurf. Deshalb stimmen wir ihm zu. Ich freue mich, dass die FDP und die SPD im Rechtsausschuss dem Anliegen des Gesetzentwurfs im Grundsatz ebenfalls zugestimmt und sich dort enthalten haben. Vielleicht können wir dieses wichtige Anliegen gemeinsam auf den Weg bringen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun die Kollegin Sonja Bongers das Wort.
Sonja Bongers SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Erwin, ich muss Sie leider ein bisschen enttäuschen, aber ich glaube, Sie wissen ganz genau, was jetzt kommt. Die Situation im Rechtsausschuss war noch eine andere als heute. Das werde ich jetzt etwas genauer ausführen. Grundsätzlich finden auch wir es in Ordnung, wenn Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte die Möglichkeit haben, noch länger zu arbeiten – wenn sie sie aus freien Stücken wählen. Allerdings haben wir bei der vorliegenden Gesetzesänderung einige Bedenken. Zum einen darf die längere Beschäftigung von erfahrenen Kräften nicht auf Kosten der Nachwuchsrekrutierung gehen. Der Personalmangel in diesen Berufsgruppen kann aus unserer Sicht nur nachhaltig gelöst werden, wenn das Justizministerium die Maßnahmen zur Gewinnung junger Absolventen verbessert. Das haben wir bereits unter zahlreichen anderen Tagesordnungspunkten in der Vergangenheit diskutiert. Eine bessere Bezahlung, ein lückenloser Anschluss vom Studium ins Referendariat und eine verbesserte, auf die Zukunft ausgerichtete Ausbildung wären nur einige Aspekte, die die nordrhein-westfälische Justiz für junge Menschen attraktiver machen würde. Ältere Mitarbeitende können aus unserer Landtag Sicht gerne weiterarbeiten, wenn gleichzeitig intensiv an der Nachwuchsgewinnung gearbeitet wird. Was uns aber mehr als verwundert hat, ist der zu der Gesetzesänderung gehörige Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen. Der Zeitpunkt des Einreichens ist eine Frechheit. Erst nach der Beratung des Gesetzes im Rechtsausschuss in der letzten Woche erhielten wir darüber Kenntnis. Ist das Zufall – ich glaube nicht an Zufälle –, oder ist es ein bewusst gewählter Zeitpunkt? Davon gehen wir aus. Insbesondere die Tatsache, dass die Mitarbeitenden des Landesrechnungshofs von dieser Regelung ausgenommen werden sollen, ist für uns inakzeptabel. Laut dem nachgeschobenen Änderungsantrag sollen Beschäftigte des Landesrechnungshofs zukünftig nicht ihr Pensionseintrittsalter verlängern können, so wie es dann für Richter und Staatsanwälte möglich ist. Das können wir sachlich nicht nachvollziehen, weil dadurch unüblicherweise eine Zweiklassengesellschaft geschaffen wird. Eigentlich hätte man erahnen können, dass damit durch die Hintertür geradezu eine Ungleichbehandlung erwirkt werden soll. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. (Beifall von der SPD und Dirk Wedel [FDP]) Obwohl wir bekanntermaßen in der Rechtsausschusssitzung noch zu einer Enthaltung tendiert haben, können wir so aus den genannten Gründen nicht mehr abstimmen. So geht man in einem Parlament nicht miteinander um. Ein solcher Änderungsantrag schafft eine Zweiklassengesellschaft. Das scheinen Sie nun zu wollen, oder Sie wollen vielleicht ein Exempel statuieren. Das überlassen wir der Interpretation eines jeden Einzelnen. Das geht einfach nicht. Wir hatten eine Anhörung zu diesem Thema. Stellen Sie sich einmal vor, dieser Änderungsantrag wäre noch Teil der Anhörung geworden. Dann sähe das Ganze von vornherein anders aus. Lange Rede, kurzer Sinn: Wir können heute weder dem Gesetz zur Änderung des Landesrichter- und Staatsanwältegesetzes zustimmen noch dem entsprechenden Änderungsantrag. – Recht herzlichen Dank. (Beifall von der SPD und Dr. Werner Pfeil [FDP])
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun die Kollegin Dagmar Hanses das Wort. Bitte sehr.
Dagmar Hanses GRÜNE
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Justiz bauen wir auf Erneuerung und Nachwuchsgewinnung sowie auf Erfahrungen und Kontinuität bei Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten. Für die allermeisten in diesem Feld ist das nicht nur 28.01.2026 ein Beruf, sondern Berufung. Es ist eine Lebenseinstellung. Ein hohes Gerechtigkeitsbewusstsein treibt diese Berufsgruppen an. Vor dem Hintergrund gewinnt die Frage an Bedeutung, ob und unter welchen Voraussetzungen ein flexibler Übergang in den Ruhestand ermöglicht werden sollte. Denn Erfahrung ist kein Auslaufmodell. Daher stellt sich die Frage, wie richterliche Expertise länger sinnvoll genutzt werden kann. Die Regelaltersgrenze für Beamtinnen und Beamte liegt in Nordrhein-Westfalen bei 67 Jahren. Diese Lebensarbeitszeitgrenze werden wir auch nicht generell erhöhen. Es ist richtig und wichtig, dass Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter in diesem Alter in den Ruhestand wechseln. Beamtinnen und Beamte können aber bereits jetzt unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres den Ruhestand hinausschieben. Diese Möglichkeit gibt es für Richterinnen und Richter bisher nicht. Gleichzeitig ist es aus unserer Sicht sinnvoll, denen, die gesundheitlich dazu in der Lage sind und es ausdrücklich selbst wollen, unter fairen mitbestimmenden Bedingungen eine freiwillige Verlängerung ihres Dienstes zu ermöglichen. Im Gegensatz zu Beamtinnen und Beamten benötigen Richterinnen und Richter natürlich kein dienstliches Interesse an der Verlängerung, denn sie sind unabhängig, was im Gesetz durch entsprechende Regelungen gewürdigt wird. Unser Änderungsantrag setzt genau da an. Richterinnen und Richter haben immer einen Dienstherrn, eine Dienstherrin, eine Präsidentin, einen Präsidenten, der als Korrektiv für die Interessen der Justiz steht. Deshalb gilt: Neben dem Prinzip der Freiwilligkeit der Person selbst muss es auch an den Gerichten passen. Gewählte Mitglieder des Landesrechnungshofs haben dieses Korrektiv nicht. Sie sind zu Recht noch unabhängiger als Richterinnen und Richter und haben keinen Präsidenten, keine Präsidentin, (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Nein! – Hartmut Ganzke [SPD]: Das gibt es nicht, Frau Kolle- gin! Das wissen Sie doch genau! – Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Das weiß sie nicht!) sodass der Landesrechnungshof an dieser Stelle ausgenommen wird. Wir schaffen mit dieser Gesetzesänderung die Möglichkeit einer freiwilligen Verlängerung der Dienstzeit. Damit werden die individuelle Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Selbstbestimmung anerkannt, was zugleich zur Stabilisierung der Justiz beitragen kann. Gleichzeitig lehnen wir aber Rufe nach einer nach oben offenen Ausweitung ab und begrenzen die maximale Verschiebung des Ruhestands auf das 69. Lebensjahr. Wir treten als Grüne zusammen mit den Landtag Gewerkschaften seit Jahren dafür ein, dass die Altersgrenzen eine Schutzfunktion erfüllen und Überlastung verhindern, verlässliche Personalplanung sichern und den Generationenwechsel ermöglichen.
Christof Rasche
Es gibt von Herrn Dahm den Wunsch nach einer Zwischenfrage.
Dagmar Hanses GRÜNE
Ich würde gern zu Ende sprechen. – Vielen Dank. (Hartmut Ganzke [SPD]: Oh! – Christian Dahm [SPD]: Oh, schade! – Heiterkeit von Eli- sabeth Müller-Witt [SPD]) Eine moderne Arbeitsgesellschaft misst ihren Erfolg nicht daran, wie lange Menschen arbeiten müssen, sondern daran, ob Arbeit gesund, fair verhandelt und zu guten Bedingungen stattfindet, damit sie bis zum Renteneintritt überhaupt durchzuhalten ist. Wir behalten verschiedene Aspekte im Blick und wollen nicht nach dem Gießkannenprinzip vorgehen und generell Arbeitszeit verlängern. In Nordrhein-Westfalen werden wie überall in Deutschland die Pensionierungszahlen in den nächsten Jahren merklich ansteigen, sodass auch weiterhin ein großer Bedarf an richterlichem Nachwuchs vorhanden sein wird. Wir haben also keinen verzögerten Generationenwechsel, sondern wissen vielmehr – das hatten wir heute schon –, vor welchen Herausforderungen wir stehen. Angesichts der zurückgehenden juristischen Absolventinnen- und Absolventenzahlen muss auch von rückläufigen Bewerberzahlen in der Justiz ausgegangen werden. Deshalb ist dieser Gesetzentwurf so folgerichtig. Wir hoffen, Sie können der Änderung und dem Gesetzentwurf zustimmen, mit denen mehr Flexibilität ermöglicht wird. – Ganz herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und Christina Schulze Föcking [CDU])
Christof Rasche
Dr. Werner Pfeil hat jetzt für die Fraktion der FDP das Wort. Bitte sehr.
Dr. Werner Pfeil FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen und Kolleginnen! Die Gesetzesänderung soll Richterinnen und Richtern die Möglichkeit der freiwilligen Verlängerung der Dienstzeit über die Regelaltersgrenze von 67 Jahren hinaus ermöglichen. Das ist richtig und gut im Hinblick auf den demografischen Wandel, den wir haben. Zur Umsetzung des geplanten Ziels soll das Landesrichter- und Staatsanwältegesetz in § 4 Abs. 3 wie folgt ergänzt werden – Zitat –: 28.01.2026 „Auf Antrag wird der Eintritt in den Ruhestand längstens bis zum Ende des Monats hinausgeschoben, in dem die Richterin oder der Richter das neunundsechzigste Lebensjahr vollendet, wenn zwingende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.“ Zu der Gesetzesänderung gab es eine Anhörung, und dort gab es gerade bezüglich der Formulierung „zwingende dienstliche Gründe“ Uneinigkeit. Es gab kein einheitliches Bild, zwei zu eins bei den drei Sachverständigen. Im Unterschied zu der bereits bestehenden gesetzlichen Regelung für Beamte ist bei den Richtern nämlich die in § 97 Grundgesetz verankerte richterliche Unabhängigkeit zu beachten. Der Präsident des Verwaltungsgerichts Schwerin sieht darin kein Problem, weil er das als auslegungsfähig und handhabbar ansieht. Ganz anders argumentiert dagegen die Neue Richtervereinigung. Bei der Formulierung „zwingende dienstliche Gründe“ handele es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Dieser sei problematisch, wenn hierunter auch in der Person des Richters liegende Umstände fallen. Hier kann beispielsweise an frühere Fehlzeiten, Erkrankungen oder Dienstaufsichtsbeschwerden gedacht werden. Weiter wird diskutiert, der Gesetzentwurf behandele strukturell auf der einen Seite Ungleiches gleich und auf der anderen Seite Gleiches ungleich. Bei Beamten wird ein zehnprozentiger Zuschlag bei Hinausschieben des Ruhestandes gewährt. Dieser ist für Richter nicht geplant. Der Gesetzentwurf sieht aber anders als bei Beamten nicht die Möglichkeit einer Weiterarbeit in Teilzeit vor. Als dritter Punkt wird die falsche Zuständigkeit kritisiert. Die Zuständigkeit des Hauptrichterrats stelle einen gesetzgeberischen und logischen Bruch dar, weil es bei der Frage der Stattgabe oder der Ablehnung des Hinausschiebens des Ruhestandes um den Fortbestand des Statusamtes gehe. Damit würde eine Befassung des Präsidialrates korrespondieren. Wegen all dieser Punkte haben wir im Rechtsausschuss gesagt: Wir enthalten uns; uns wäre es lieber, die Begründung verfassungsmäßig sauber vielleicht noch nachzuholen. – Dem ist man leider nicht gefolgt. Deswegen bleibt es zum Gesetzentwurf bei der Enthaltung. Den Änderungsantrag – da bin ich bei Frau Bongers – lehnen wir ab. Zu den Gründen verweise ich auf die Ausführungen von Frau Bongers. Das braucht man nicht zu wiederholen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP und Sonja Bongers [SPD]) Landtag
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD spricht nun der Abgeordnete Herr Röckemann.
Thomas Röckemann AfD
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! In der ersten Lesung habe ich dieses Gesetzesvorhaben als Teil eines politischen Narrenschiffs „Utopia“ bezeichnet, das ohne Kompass ziellos durch die See treibt. Inzwischen müssen wir feststellen: Diese Einschätzung war falsch. Die „Utopia“ treibt nicht ziellos umher. Im Gegenteil: Das von Narren besetzte Schiff wird sehenden Auges auf einen verfassungswidrigen Eisberg zugesteuert. Zur Sache: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Richter über die gesetzlich festgelegte Altersgrenze hinaus weiter im Dienst bleiben können. Begründet wird das Vorhaben mit angeblichem Personalmangel, mit demografischem Wandel und mit der Behauptung, man müsse Erfahrung länger nutzen, zunächst auf Antrag, zunächst freiwillig – Zwinkersmiley. Auf Freiwilligkeit folgt Zwang, das wusste schon Johann Hinrich Wichern. Genau das ist der Kern dieses Vorhabens. Weil die Rentenpolitik der alten Parteien gescheitert ist, sollen die Leute länger arbeiten. Die Altersgrenze im Richterdienst ist aber kein willkürlicher Wert, sie ist Teil der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums. Sie dient der Gleichbehandlung, der Planbarkeit, der Bestenauslese und der Generationengerechtigkeit. Wer sie aufweicht, greift tief in die Struktur der Rechtspflege ein. Genau das macht dieses Gesetz. Es schafft ein selektives Verlängerungssystem, bei dem einzelne Richter über die Altersgrenze hinaus im Amt bleiben können, andere nicht, weil sie trotz Antrag von der Behörde nicht gewollt werden. Das verletzt das Gleichheitsgebot. Das eröffnet problematische Ermessensspielräume und macht den Richterdienst für Intransparenz und Einflussnahme angreifbar. (Beifall von der AfD) Hinzu kommt ein weiterer gravierender Punkt. Dieses Gesetz blockiert den Nachwuchs. So werden Planstellen blockiert, obwohl junge qualifizierte Juristen auf Einstellung warten. Wer es ernst mit der Zukunft der Justiz meint, darf junge Richter nicht in Warteschleifen halten, während ältere künstlich im Dienst gehalten werden. Zudem werden Beförderungsstellen blockiert. Das sorgt für Frust in der Richterschaft. Das ist ein Punkt, der bislang keine Beachtung fand. Auch der menschliche Aspekt wird völlig ausgeblendet. Der Ruhestand ist kein Luxus, sondern ein erarbeiteter Lebensabschnitt. Mit zunehmendem Alter verändern sich Belastbarkeit, Konzentration und Gesundheit. Das ist keine Geringschätzung, das ist 28.01.2026 Realität. Dieser Staat sollte Menschen nicht länger arbeiten lassen, nur weil er es versäumt hat, rechtzeitig Nachwuchs auszubilden. Jetzt ein Punkt, den Sie bewusst unterschlagen: Niemand zwingt Richter nach Erreichen der Altersgrenze in die Untätigkeit. Wer weiter arbeiten möchte, kann das doch längst tun. Pensionierte Richter sind Volljuristen. Mit dieser Qualifikation steht es ihnen frei, als Anwalt oder sogar – mit mehr oder weniger mäßigem Erfolg – als Bundeskanzler tätig zu sein. Schließlich bleibt das Grundsätzliche: Das Richteramt ist ein verfassungsrechtlich besonders geschütztes Amt. Jede Regelung, die Verbleib und Verlängerung betrifft, muss höchsten – höchsten! – Anforderungen genügen. Das tut dieses Gesetz nicht. Es schafft Unsicherheit, Ungleichbehandlung und verfassungsrechtliche Risiken. Deshalb sage ich klar und unmissverständlich: Einem Gesetz, das verfassungsrechtlich nicht tragfähig ist, werden wir nicht zustimmen. Wenn Sie die Justiz stärken wollen, dann tun Sie das Richtige: (Zuruf von Matthias Kerkhoff [CDU]) Schaffen Sie Nachwuchsstellen, sorgen Sie für verlässliche Karrierewege, und halten Sie die Verfassung ein. Dieser Gesetzentwurf leistet nichts davon, deswegen lehnen wir ihn ab. – Guten Abend! (Beifall von der AfD)
Berivan Aymaz
Für die Landesregierung hat nun Minister Dr. Limbach das Wort.
Dr. Benjamin Limbach
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich danke den regierungstragenden Fraktionen zunächst dafür, dass sie mit ihrem Antrag im letzten Sommer den Anstoß dazu gegeben haben, es unseren Richterinnen und Richtern zu ermöglichen, ihr verantwortungsvolles Amt freiwillig bis zur Vollendung des 69. Lebensjahrs auszuüben. Das diesbezügliche Gesetz beraten wir heute abschließend. Ich will auf die Bedenken, die geäußert worden sind, kurz eingehen. Wir haben in den letzten zehn Jahren Erfahrungen mit der Verlängerungsmöglichkeit bis zum 67. Lebensjahr gewinnen können. Diese Erfahrungen zeigen, dass immer nur ein Teil der vor dem Ruhestand stehenden Richterinnen und Richter von der Verlängerungsmöglichkeit Gebrauch macht, wie übrigens auch von der umgekehrten Möglichkeit, vorzeitig in Pension zu gehen. Zu keinem Zeitpunkt in den letzten zehn Jahren war die ausgewogene Altersstruktur der Richterschaft Landtag gefährdet, waren die Einstellungschancen jüngerer Juristinnen und Juristen oder die Beförderungschancen von Richterinnen und Richtern in Gefahr. Seien Sie versichert, das wird nicht anders sein, wenn wir diese Verlängerungsmöglichkeit nun moderat über das 67. Lebensjahr hinaus nochmals erweitern. Außerdem bin ich sicher, dass die Möglichkeit, Verlängerungsanträge in extremen Einzelfällen auch abzulehnen, mit der richterlichen Unabhängigkeit vereinbar ist. Insoweit will ich heute Abend keine verfassungsrechtliche Vorlesung halten, sondern mit Erfahrungen argumentieren. Sowohl in Bayern als auch in unseren beiden größten Nachbarländern Niedersachsen und Hessen sehen die Richtergesetze vor, dass Verlängerungsanträge aus zwingenden dienstlichen Gründen abgelehnt werden können, und das zum Teil seit weit über zehn Jahren. Nirgends sind negative Erfahrungen mit dieser Regelung gemacht worden. Nach all dem glaube ich, mit guten Gründen um Ihre Zustimmung werben zu dürfen, dass unsere lebensälteren Richterinnen und Richter, wenn sie es denn wollen, ihre wertvollen Erfahrungen und ihre hohe Motivation zukünftig auch über den 67. Geburtstag hinaus in den Dienst unseres Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger stellen dürfen. – Ich danke Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Christian Dahm [SPD]: Das war ja eher ein Werbeblock!)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Wir sind somit am Schluss der Aussprache und gehen über zur Abstimmung. Wir stimmen ab erstens über den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/17569. Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der SPD, der FDP und der AfD. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/17569 angenommen. Wir stimmen zweitens ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/16226. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 18/17493, den Gesetzentwurf Drucksache 18/16226 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/16226 in der soeben geänderten Fassung und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der SPD und der AfD. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/16226 in der soeben 28.01.2026 geänderten Fassung angenommen und verabschiedet. Ich rufe auf: 17 Drittes Gesetz zur Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/17126 erste Lesung Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Landesregierung Frau Ministerin Feller das Wort.
Dorothee Feller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bereits seit Beginn der Legislaturperiode setzen wir als Landesregierung einen deutlichen Schwerpunkt darauf, die Unterrichtsversorgung an unseren Schulen ebenso wie die Qualität von Unterricht stetig zu verbessern. Die Lehrkräfteausbildung nimmt hierbei eine tragende Rolle ein, und die Gewährleistung einer zeitgemäßen, praxisnahen Lehrkräfteausbildung ist in dieser Hinsicht ein zentraler Baustein in unserer bildungspolitischen Arbeit an einem zukünftigen Schulsystem. Zu genau diesem Zweck haben wir dem Landtag im Sommer letzten Jahres über die Qualität und den Entwicklungsstand der Lehrkräfteausbildung berichtet. Dabei haben wir verschiedene Verbesserungsmöglichkeiten identifiziert, die wir nun nach einer umfangreichen Verbändeanhörung und unter Berücksichtigung der Vorschläge mit dem vorliegenden Gesetzentwurf umsetzen. Der Gesetzentwurf wird von verschiedenen untergesetzlichen Regelungsentwürfen auf Verordnungsebene flankiert. Gerne nutze ich die Gelegenheit, Ihnen die Hauptziele der Regelungsentwürfe vorzustellen. Erstens soll die Verzahnung von Theorie und Praxis im Bachelorstudium frühzeitiger und intensiver erfolgen. Wir weiten die Praxisphasen aus, in denen das Berufsfeldpraktikum an Schulen durchgeführt werden soll. Zudem wird das Eignungs- und Orientierungspraktikum künftig grundsätzlich sechs statt fünf Wochen dauern. Zweitens führen wir Deutsch als Zweitsprache als eigenständiges Lehramtsfach an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen ein, mit dem Ziel, die Bildungschancen von jungen Menschen zu erhöhen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Davon profitieren die jungen Menschen selbst und der Arbeitsund Fachkräftemarkt in Nordrhein-Westfalen, der auf diese Auszubildenden nicht verzichten kann. Landtag Drittens wird das Lehramtsstudium für sonderpädagogische Förderung auf ein Fach konzentriert, das wiederum mit zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen kombiniert wird, und zwar mit dem Ziel, der Komplexität der sonderpädagogischen Förderung durch eine stärkere Konzentration auf die entsprechenden Studieninhalte Rechnung zu tragen. Viertens ermöglichen wir den Fachhochschulen in einem Modellversuch, lehramtsbezogene Masterabschlüsse in ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtungen zu vergeben. So können zusätzliche Lehrkräfte für die berufliche Bildung gewonnen werden, ohne dass dieses Angebot zu einer Beeinträchtigung von bestehenden Studienangeboten an Universitäten führen würde. Fünftens schaffen wir die Möglichkeit, dass sich in konkret definierten Ausnahmefällen eine Lehramtsausbildung im Seiteneinstieg auf nur ein Fach beziehen kann. So erhalten Menschen, denen das aufgrund der Inhalte ihres Studiums bisher nicht möglich war, Zugang zu einer vollwertigen Lehramtsausbildung. Im Kontext dieser Veränderungen sind weitere Rechtsänderungen vorgesehen, die zwar nicht unmittelbar Gegenstand des vorliegenden Gesetzgebungsverfahrens sind, gleichwohl jedoch unserem Anspruch Rechnung tragen, die Lehrkräfteausbildung umfassend zu verbessern. Wir werden den Vorbereitungsdienst praxisnäher, transparenter und landesweit vergleichbarer ausgestalten. Zu diesem Zweck haben wir die Ausbildungsordnung grundsätzlich überarbeitet und dabei einen noch deutlicheren Fokus auf die Verankerung des Vorbereitungsdienstes in der Schulwirklichkeit gesetzt. Darüber hinaus wird darin der großen Bedeutung der Demokratiebildung ebenso wie der Bildung für nachhaltige Entwicklung Rechnung getragen, indem diese beiden Querschnittsthemen gezielt adressiert werden. Der vorliegende Gesetzentwurf beruht auf vielen Gesprächen, unter anderem mit Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern, den Universitäten, den ZfsL und den Verbänden. Er setzt wichtige Impulse für eine zeitgemäße Lehrkräfteausbildung und ist in dieser Hinsicht eine weitere Wegmarke auf dem Weg zu unserem Ziel, langfristig eine qualitativ gute Unterrichtsversorgung sicherzustellen. Ich freue mich auf den Austausch im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die CDU spricht nun Abgeordnetenkollegin Frau Winkelmann. 28.01.2026
Bianca Winkelmann CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Lehrkräftemangel ist in Nordrhein-Westfalen und bundesweit eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Der vorliegende Gesetzentwurf ist unsere Antwort darauf, aber wir reagieren nicht nur quantitativ, sondern setzen zugleich auf qualitative Verbesserungen in der Ausbildung künftiger Lehrerinnen und Lehrer. Dieser Gesetzentwurf ist kein politischer Schnellschuss. Er stützt sich auf den umfassenden Bericht der Landesregierung aus dem Jahr 2025, der alle relevanten Akteure von den Hochschulen über die Ausbildungszentren bis hin zu den Schulen einbezogen hat. Die Ministerin hat gerade schon darauf hingewiesen. Die zentrale Botschaft war klar: Die Lehramtsausbildung muss noch stärker an der Schulpraxis orientiert sein. Deshalb verzahnen wir Theorie und Praxis im Bachelorstudium früher und intensiver. Das Eignungs- und Orientierungspraktikum wird auf 30 Tage verlängert: fünf Tage mehr, die es angehenden Lehrkräften ermöglichen, erste didaktische Konzepte aktiv zu erproben. Noch wichtiger ist, dass das Berufsfeldpraktikum künftig in der Regel an Schulen und nicht mehr außerschulisch stattfindet. Warum? Weil die Herausforderungen des Schulalltags stetig wachsen und Studierende realitätsnahe Einblicke brauchen. Dieses Praktikum wird im letzten Studienjahr verankert. Der Zeitpunkt ist bewusst gewählt, um eine finale Reflexion zu ermöglichen: Ist der Weg, den ich hier beschreite, wirklich meiner? Beim Lehrkräftemangel gibt es besondere Brennpunkte. Einer davon sind die technischen Fachrichtungen an Berufskollegs. Hier ermöglichen wir einen mutigen Modellversuch. Fachhochschulen erhalten die Möglichkeit, eigene Masterabschlüsse für das Lehramt an Berufskollegs zu vergeben. Warum? Weil wir in Elektrotechnik, Maschinenbautechnik und Bautechnik in Verbindung mit Ingenieurtechnik derzeit keine Studienmöglichkeiten haben. Die Fachhochschulen bringen ihre Stärken ein: praxisnahe Ausbildung, enge Kontakte zur Wirtschaft und technische Expertise. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Dieser zeitlich befristete Modellversuch mit Einschreibungen bis 2035 schafft Raum zum Erproben und spricht möglicherweise neue Zielgruppen an. Im Lehramt für sonderpädagogische Förderung vollziehen wir einen richtigen und wichtigen Perspektivwechsel. Das Studium konzentriert sich zukünftig auf ein Unterrichtsfach statt auf zwei. Daneben bleibt es weiterhin bei zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen. Das ist keine Kürzung, sondern eine Vertiefung. Bisher mussten wir Abstriche bei der fachlichen Landtag Tiefe hinnehmen. Künftig kann das eine Fach mit der gleichen Intensität studiert werden wie im Lehramt für Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen. Gleichzeitig schaffen wir deutlich mehr Raum für sonderpädagogische Diagnostik und die Förderung von Basiskompetenzen – genau dort, wo die größten Herausforderungen liegen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir öffnen Türen an mehreren Stellen. Für Kunst, Musik und Sport erhalten Hochschulen mehr Entscheidungsspielräume für Zugangsvoraussetzungen – nach Lehrämtern differenziert, aber ohne unnötige Hürden. Besonders wichtig für Absolventinnen und Absolventen lehramtsfremder Studiengänge ist, dass wir mit Ein-Fach-Formaten im Seiteneinstieg breitere Zugangsmöglichkeiten schaffen. Dieser Schritt hat einen doppelten Effekt. Er erleichtert deutschen Fachkräften den Quereinstieg und vereinfacht die Anerkennung ausländischer Lehramtsabschlüsse erheblich. Noch ein Blick auf die berufsbegleitende Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung: Lehrkräfte mit anderen Lehramtsbefähigungen können sich auf diese Weise qualifizieren, ohne ihren Beruf aufgeben zu müssen. Deshalb verlängern wir die Ermächtigungsgrundlage bis 2032. Das ist ein sehr wichtiger Schritt zur Bedarfsdeckung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf ist ein durchdachtes Gesamtpaket. Wir stärken die Verzahnung von Theorie und Praxis, eröffnen innovative Wege in diesen wunderschönen Beruf, vertiefen die fachliche Qualität im sonderpädagogischen Bereich und schaffen mehr Flexibilität und Durchlässigkeit. All das tun wir mit einem klaren Ziel: künftige Lehrerinnen und Lehrer bestmöglich auf die Herausforderungen ihres Berufs vorzubereiten. Denn am Ende geht es um unsere Kinder und Jugendlichen, die jeden Tag in unseren Schulen sitzen. Sie verdienen qualifizierte, motivierte und gut ausgebildete Lehrkräfte, die sie nicht nur unterrichten, sondern auch begleiten, fördern und inspirieren. Mit diesem Gesetz legen wir dafür ein solides Fundament. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun die Abgeordnete Frau Engin das Wort.
Dilek Engin SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nordrhein-Westfalen steht vor einer der größten bildungspolitischen Herausforderungen der letzten Jahrzehnte: über 28.01.2026 8.000 unbesetzte Lehrkräftestellen, immer mehr Unterrichtsausfall, immer größere Klassen, immer mehr nichtunterrichtliche Aufgaben. All dies mündet in überlastete Schulleitungen und Kolleginnen. Dazu kommt eine Ausbildungslandschaft im Lehramtsberuf, die an vielen Stellen längst an ihre Grenzen gestoßen ist. Vor diesem Hintergrund legt die Landesregierung heute einen Gesetzentwurf vor, mit dem auf diese Krise reagiert werden soll. Einige Punkte gehen in die richtige Richtung, viele bleiben jedoch vage, planlos und inhaltsleer. Was die Landesregierung vorlegt, sind Anpassungen. Es ist ein Nachjustieren. Es ist ein Klein-Klein in Paragrafen und Begrifflichkeiten. Dies ist nicht der große bildungspolitische Wurf, den unser Land angesichts des so massiven Lehrkräftemangels dringend braucht. Mehr Praxis im Studium klingt zunächst richtig. Tatsächlich bleiben die Änderungen jedoch überschaubar. Fünf zusätzliche Praktikumstage im Eignungsund Orientierungspraktikum, ein schulisches statt außerschulisches Berufsfeldpraktikum – das ist nicht der große Wurf. Ein Praxissemester, das unverändert bleibt, obwohl viele Studierende daran scheitern – auch hier verharrt die Landesregierung in kleinen Änderungen von Paragrafen. Um echte Praxisorientierung zu bieten, bedarf es einer klaren Zielorientierung. Der Entwurf bleibt beim „könnte“, „sollte“, „würde“. Das kann man schon einmal einfallslos nennen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wo sind denn die verbindlichen Entlastungsstunden für Ausbildungsschulen? Wo sind zusätzliche Planstellen für Mentorinnen und Mentoren? Ohne diese Antworten, ohne ein Mehr an Praxis drohen Qualitätsverlust und eine weitere Überforderung der Schule – und das geht zulasten der Lehrkräfte. (Beifall von der SPD und der FDP) Bei den kleinen Reförmchen darf die Last nicht einseitig auf die Schultern der ohnehin überlasteten Kolleginnen und Kollegen gelegt werden. Bei all dieser Kritik möchte ich erwähnen, dass die Öffnung des Seiteneinstiegs für Einfachkräfte ganz gut ist, weil das auch unsere Idee ist, die wir seit 2022 fordern. Wir finden es als SPD-Fraktion vernünftig, dass Sie das übernommen haben. In der Sonderpädagogik kündigt die Landesregierung einen Umbau der Ausbildung an, dazu zwei sonderpädagogische Schwerpunkte. Das mag auf dem Papier gut klingen, aber entscheidend ist, was am Ende in den Schulen ankommt. Weniger Flexibilität im Einsatz, neue Hürden im Studium und Unsicherheit für Studierende und Hochschulen sind reale Risiken. (Beifall von der SPD und der FDP) Landtag Gerade in einem Bereich, in dem der Mangel schon heute extrem ist, ist diese Unsicherheit fahrlässig. Auch der Modellversuch am Berufskolleg zeigt das Grundproblem dieses Gesetzentwurfs: Neue Wege werden eröffnet, aber ohne klare Qualitätsmaßstäbe und ohne frühe Überprüfung. – Wer die Gleichwertigkeit neuer Abschlüsse einfach festschreibt, die erste Evaluation aber erst für 2030 ankündigt, handelt nicht mutig, sondern leichtfertig. Das alles zeigt: Die Landesregierung reagiert, aber sie führt nicht. Auch wenn es sich ein bisschen anfühlt wie „Und täglich grüßt das Murmeltier“, liebe Frau Feller, verwalten Sie den Mangel, statt ihn entschlossen mit mutigen und weitreichenden Reformen zu bekämpfen. Besonders irritierend ist die Behauptung im Gesetzentwurf, es gebe keine Alternativen. Das ist politisch nicht überzeugend. Die SPD-Fraktion legt genau solche Alternativen vor und wird am Freitag einen eigenen Antrag einbringen, der den Lehrkräftemangel als das behandelt, was er ist: eine strukturelle Krise, die endlich ein Gesamtkonzept braucht. (Beifall von der SPD und der FDP) Unser Fazit als SPD ist klar: Dieser Gesetzentwurf modernisiert an einzelnen Stellen, aber er löst keineswegs das Grundproblem. Bei über 8.000 unbesetzten Lehrkräftestellen brauchen wir kein zaghaftes Nachjustieren. Wir brauchen ein umfassendes Konzept mit klaren Zielzahlen, mit verlässlichen Ressourcen, mit echter Entlastung für Schulen und mit dem Anspruch, den Lehrerberuf wieder attraktiver zu gestalten. Gute Bildung gibt es nicht zum Nulltarif. Liebe Frau Feller, liebe Landesregierung, die SPD steht für eine solche Reform. Wir haben entsprechende Lösungsvorschläge. Lassen Sie uns gemeinsam nach vorne schauen, aber lassen Sie uns das Problem endlich in seiner ganzen Größe angehen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD und der FDP)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Abgeordnetenkollegin Frau Eisentraut.
Julia Eisentraut GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen der demokratischen Fraktionen! Wir beraten heute keinen Schnellschuss, kein Symbolgesetz, sondern das Ergebnis eines sorgfältigen, datenbasierten und breit abgestimmten Prozesses. Denn Grundlage dieses Gesetzentwurfs ist der Bericht der Landesregierung zur Lehrkräftebildung sowie die Auswertung wissenschaftlicher Empfehlungen, insbesondere der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission. 28.01.2026 Das heißt: Dieses Gesetz steht stabil. Es ist fachlich belastbar, wissenschaftlich begründet und politisch verantwortungsvoll. Es setzt nicht auf Lautstärke, sondern auf nachhaltige Weiterentwicklung. Die Ausgangslage ist klar und gleichzeitig herausfordernd. Der Lehrkräftemangel ist real, und gleichzeitig steigen die Anforderungen an Schulen: heterogene und superdiverse Lerngruppen, unser Anspruch an Inklusion, der professionelle Umgang mit Mehrsprachigkeit, Digitalisierung als Daueraufgabe und die Verpflichtung, Demokratiebildung jeden Tag praktisch zu leben. Gute Bildung beginnt bei gut ausgebildeten Lehrkräften, und genau hier setzt dieser Gesetzentwurf an. Erstens: mehr klug verzahnte Praxisorientierung. Der Gesetzentwurf stärkt den Praxisbezug im Studium deutlich. Es gibt mehr Praxiselemente, und das früher im Studium und systematischer eingebunden. Das ist eine direkte Antwort auf eine zentrale Erkenntnis der wissenschaftlichen Gutachten. Theorie und Praxis müssen enger zusammenrücken. Angehende Lehrkräfte brauchen realistische Einblicke und professionelle Begleitung nicht erst kurz vor dem Staatsexamen. Diese Reform reduziert Brüche, beugt Überforderungen vor und stärkt die Qualität der Ausbildung insgesamt. Zweitens: neue Zugangswege, aber qualitätsgesichert und diversitätssensibel. Wir öffnen den Weg in den Lehrer*innenberuf weiter – aber ohne Qualitätsverlust. Der vereinfachte Seiteneinstieg und die erleichterte Anerkennung ausländischer Abschlüsse sind kein reiner Fachkräftereflex, sondern ein klares Bekenntnis: Vielfalt in Biografien stärkt Vielfalt in Perspektiven, und davon profitieren Schüler*innen und Kolleg*innen gleichermaßen. Drittens: Stärkung der sonderpädagogischen Förderung, die fachlich tiefer, professioneller, wirksamer wird. Die Anforderungen an inklusive und diverse Lerngruppen steigen. Deshalb ist die klare fachliche Stärkung der Sonderpädagogik notwendig und richtig. Fachliche Tiefe, Diagnostik und individuelle Förderung. Das ist keine Nische, sondern gehört zum Kern der Bildungsgerechtigkeit, (Beifall von den GRÜNEN und Marc Blondin [CDU]) und Bildungsgerechtigkeit ist eine strukturelle Aufgabe, die wir hiermit angehen. Viertens: Innovation im Berufskolleg. Besonders begrüßenswert ist der Modellversuch der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, der es ermöglicht, einen eigenen Master für das Lehramt am Berufskolleg im technischen Bereich anzubieten. Dieser Modellversuch wurde lange geplant und vorbereitet. Ich weiß, dass sich die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften auf diesen Schritt freuen und das zum Gelingen bringen. Wir stärken damit Innovation, Landtag modernisieren technische Berufe und reagieren auf den realen Bedarf in Wirtschaft und Handwerk. Dieses Gesetz ist kein Endpunkt, aber ein sehr guter, tragfähiger Schritt. Ich halte fest: Dieses Gesetz schafft realistische Verbesserungen, statt Erwartungen zu wecken, die das System „Schule“ derzeit nicht erfüllen kann. Die wichtige Arbeit geht aber weiter. Die psychosoziale Gesundheit von Lehrkräften, Neurodivergenz, eine sensible Ausbildung, die professionelle Arbeit mit Mehrsprachigkeit, Medienkompetenz, KI-Bildung und der Umgang mit gesellschaftlicher Heterogenität. Das alles bleibt auf der Agenda. Dafür legt dieses Gesetz eine stabile Grundlage. Dieser Gesetzentwurf verbindet wissenschaftliche Erkenntnisse mit politischer Verantwortung. Er stärkt die Lehrkräftebildung nachhaltig und trägt dazu bei, dass Schulen Orte bleiben, an denen Demokratie, Vielfalt und Zukunftsfähigkeit nicht nur gelehrt, sondern gelebt werden. Wir freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP spricht nun Abgeordnetenkollegin Frau Müller-Rech.
Franziska Müller-Rech FDP
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass Nordrhein-Westfalen einen massiven Lehrkräftemangel hat, ist keine neue Erkenntnis, sondern die tägliche Realität an unseren Schulen. Und was macht die Landesregierung? Sie will ein Lehrerausbildungssystem verändern, das längst nicht mehr funktioniert, und das leider nicht mit Mut, sondern mit kosmetischen Korrekturen. Mehr Praxis? Na ja, nicht wirklich. Neue Studieninhalte? Fehlanzeige. Mut zur echten Reform? Leider nein; leider gar nicht. Dieser Gesetzentwurf ist ein kleiner Schritt. Ja, vieles darin ist richtig, aber er ist kein Aufbruch, und genau den bräuchten wir. (Beifall von der FDP – Zuruf von Dr. Jan Hei- nisch [CDU]) Ich möchte auf drei Punkte eingehen, die mir besonders wichtig sind. Das sind zum einen die Praxisanteile im Studium. Die Landesregierung setzt nun darauf, Praktika zu verlängern. Das ist gut gemeint, aber viel zu wenig und viel zu kurz gedacht. Denn einzelne Praktika reichen nicht aus, um auf den Lehrerberuf vorzubereiten. Praxis darf kein Anhängsel sein, sondern muss ein integrierter Bestandteil des Studiums werden. Unser Ansatz ist deshalb klar: Wir wollen einen kontinuierlich steigenden Praxisanteil über alle Semester hinweg mit systematischen Praxisformaten: Hospi-28.01.2026 tation, Co-Teaching, eigenständiger Unterricht. Das Ziel muss sein, dass Studierende schrittweise in den Beruf hineinwachsen, dass sie Verantwortung lernen, und zwar begleitet und reflektiert. Dieses Hineinwachsen findet nicht im Hörsaal statt, sondern durch echte Erfahrungen im Klassenzimmer in einem echten, praxisintegrierten Studium nach finnischem Vorbild. Das ist unsere Forderung. (Beifall von der FDP) Ein weiterer Punkt, der im Gesetzentwurf viel zu kurz kommt, ist die Rolle der Ausbildungsschulen und des Mentorings. Die Landesregierung verschenkt enormes Potenzial. Wir brauchen starke Ausbildungsschulen, die gezielt auf diese Aufgabe vorbereitet sind – übrigens ebenfalls nach finnischem Vorbild. Die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung müssen als zentrale Ausbildungsakteure deutlich gestärkt werden, denn wer Qualität will, muss die Zentren zum Herz der Ausbildung machen und nicht zur Nebenstelle. Als letzten Punkt will ich heute die Vergütung hervorheben. Die Landesregierung ignoriert einen zentralen Aspekt des Lehramtsstudiums völlig: Ein Lehramtsstudium muss man sich erst einmal leisten können. Aktuell ist das Lehramtsstudium nicht nur unattraktiv, sondern für manche schlicht nicht machbar. Viele Studierende sind auf Nebenjobs angewiesen. Ich möchte Ihnen von einem Gespräch erzählen. Mir hat ein Lehramtsstudent erzählt, dass er erst einmal für das Praxissemester sparen muss. Er hat sich sein Studium durch einen Nebenjob finanziert, den er aufgeben muss, bevor er ins Praxissemester gehen kann, weil er dann ja keine Zeit mehr dafür haben wird. Er musste also wirklich eine Zwangspause machen, um fürs Praxissemester überhaupt Geld zu haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist doch kein Zustand, und das können wir doch nicht länger dulden! (Beifall von der FDP und Kirsten Stich [SPD]) Es ist ja nicht so, als würden die Lehramtsstudierenden in den Schulen einfach nur rumstehen, nichts machen und eigentlich nur allen Leuten zur Last fallen. Ganz im Gegenteil: Die packen mit an, helfen mit und sind für viele Schulen – das ist die Rückmeldung, die wir hören – eine echte Unterstützung. Deswegen fänden wir es nur fair, wenn wir es schaffen würden, dass diese Praxisphasen im Lehramtsstudium endlich vergütet werden. Das wäre übrigens auch echte Bildungsgerechtigkeit in der Hochschulbildung. Dieser Gesetzentwurf ist ein Manifest verpasster Chancen. Man hätte wirklich mutig reformieren können, hätte akute Probleme wirksam angehen können. Es fehlt aber der Wille zur echten Systemreform, und wo der Wille fehlt, ist auch kein Weg. Wir werden das im Ausschuss gerne weiter diskutieren und hoffentlich noch zu Änderungen kommen. Landtag Ich freue mich auf jeden Fall auf die Debatte. – Herzlichen Dank. (Beifall von der FDP und Kirsten Stich [SPD])
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die AfD hat nun der Abgeordnete Herr Dr. Blex das Wort.
Dr. Christian Blex AfD
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit Jahrzehnten leiden gerade die Schüler in NRW unter einer überwiegend politisch linksgrünen woken Lehrerschaft, vor allem in Gymnasien und Gesamtschulen. Dort, wo Schülern eigentlich das kritische Hinterfragen und das selbstständige Denken beigebracht werden soll, herrscht häufig grüner Wokismus. Die Schüler merken sehr schnell, dass jede nicht linke Meinungsäußerung nur oberflächlich kaschierte, spürbare Konsequenzen für sie durch die linksaktivistischen Lehrer mit sich bringt. Doch es gibt immer noch den einen oder anderen Lehrer, der sich auch mal politisch unkorrekt äußert und die woken Erzählungen hinterfragt. Gerade bei diesen Lehrern blühen insbesondere die jugendlichen Schüler auf. (Kirsten Stich [SPD]: Zum Thema!) Doch jetzt, wo angesichts der katastrophalen Lage in unserem Land und in unseren Schulen immer mehr Bürger mit der AfD die einzige demokratische Opposition zu Ihrem selbstzerstörerischen Wokismus wählen, (Kirsten Stich [SPD]: Zum Thema!) machen Sie das, was auch die meisten autokratischen Regime machen würden: (Kirsten Stich [SPD]: Zum Thema!) die Meinungsfreiheit weiter einschränken, zensieren und die Bürger in Angst versetzen. (Zuruf von Dr. Günther Bergmann [CDU]) Ihre zutiefst antidemokratische Einstellung zeigt sich in dem hier vorliegenden Dritten Gesetz zur Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes auf erschreckende Weise. Hier wollen Sie in § 9 Abs. 3 anfügen – Zitat – …
Berivan Aymaz
Herr Dr. Blex, bevor Sie weitermachen, schon einmal der Hinweis: Der Vergleich autokratischer Regime mit unserer Regierung (Sven Werner Tritschler [AfD]: Oh Gott, geht das schon wieder los! – Zuruf der SPD) ist der Debattenkultur unseres Hauses absolut unwürdig. Ich rufe Sie daher zur Ordnung auf. 28.01.2026 (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Sven Werner Tritschler [AfD]: Was soll das? – Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Sie haben die Präsidentin nicht zu kritisieren!)
Dr. Christian Blex AfD
Ich habe keinen Vergleich angestellt. Ich habe nur dargestellt, dass viele autokratischen Regime das auch machen würden. Wenn Sie sich den Schuh anziehen, kann ich nichts dafür. (Beifall von der AfD) Und ich bitte auch darum, zu hinterfragen, was ich eben wirklich gesagt habe, (Dilek Engin [SPD]: Das ist so unwürdig!) und nicht im Eifer irgendetwas zu unterstellen, was ich nicht gesagt habe. (Zuruf von Dorothea Deppermann [GRÜNE]) Ich zitiere: „Der Zugang zum Vorbereitungsdienst setzt voraus, dass die Bewerberin oder der Bewerber die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.“ (Zuruf von Dorothea Deppermann [GRÜNE]) Was hier so vermeintlich harmlos klingt, spottet jeder freiheitlich-westlichen Demokratie und wirkt wie Hohn. Schon heute können Beamte aus dem Dienstverhältnis entfernt werden, wenn eine schwerwiegende Dienstpflichtverletzung vorliegt. (Dilek Engin [SPD]: Das hat doch mit dem An- trag nichts zu tun! – Zuruf von Franziska Mül- ler-Rech [FDP]) Selbst hier ist leider schon die Möglichkeit des Missbrauchs gegeben. Aber das reicht Ihnen nicht. (Dilek Engin [SPD]: Das hat mit dem Antrag nicht zu tun!) Sie möchten faktisch die Unschuldsvermutung abschaffen und eine Beweislastumkehr einführen. Sie wissen genau, dass es so eine Gewähr überhaupt nicht geben kann. Kein Bewerber kann die Gewähr dafür bieten, immer für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Wie soll er diese Gewähr denn erbringen? Wie soll er das denn machen? (Dilek Engin [SPD]: Das hat mit dem Antrag nichts zu tun!) Das wissen Sie natürlich. Sie möchten nur noch mehr Möglichkeiten haben, die angehenden Lehrer noch stärker politisch auf Linie zu bringen. Ein falscher Like bei Facebook oder Instagram für die AfD, die Teilnahme an einer massenzuwanderungskritischen Demonstration oder die schlichte Tatsachen-Landtag feststellung, dass sich das Klima schon immer gewandelt hat oder dass ein Mann keine Kinder bekommen kann, auch wenn er Frauenkleider anzieht – schwupps, schnell kann politisch gesäubert werden. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Zur Sache! – Ralf Witzel [FDP]: Das hat nichts mit dem Thema zu tun! –Zuruf von Frank Müller [SPD]) Um es mit den Worten des US-Außenministers Marco Rubio zu sagen: Das hier ist keine Demokratie; das ist eine verkappte Tyrannei. (Dorothea Deppermann [GRÜNE]: Das ist doch keine Tyrannei! Das ist unparlamenta- risch!) Angesichts dieses zutiefst antidemokratischen Ansinnens sind die anderen inhaltlichen Kritikpunkte fast zu vernachlässigen.
Berivan Aymaz
Herr Dr. Blex, ich gehe jetzt noch mal rein, weil ich Sie eben schon darauf hingewiesen hatte … (Dr. Christian Blex [AfD]: Dann bitte die Zeit anhalten!) – Zu Ihrer Beruhigung: Die Zeit ist angehalten; (Dr. Christian Blex [AfD]: Gut!) machen Sie sich da keine Sorgen. Wir haben hier Menschen sitzen, die darauf achten. Ich hatte eben darauf hingewiesen, dass Vergleiche mit autokratischen Systemen sich nicht gehören und dieses Hauses nicht würdig sind. Ich hatte Sie zur Ordnung gerufen. Sie setzen das fort. Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, dass Sie sich an die Debattenkultur hier zu halten haben, (Christian Dahm [SPD]: Vielleicht mal zur Sa- che sprechen!) und bitte Sie, jetzt darauf zu achten. Ich gehe davon aus, dass Sie das jetzt ernst nehmen. (Beifall von den GRÜNEN und Franziska Mül- ler-Rech [FDP])
Dr. Christian Blex AfD
Ich habe ein wörtliches Zitat des US-Außenministers …
Berivan Aymaz
Ich diskutiere hier nicht mit Ihnen, Herr Dr. Blex.
Dr. Christian Blex AfD
… Marco Rubio angebracht. 28.01.2026
Berivan Aymaz
Sie haben jetzt die Möglichkeit, Ihre Rede fortzusetzen.
Dr. Christian Blex AfD
Ich habe gar nicht mit Ihnen diskutiert.
Berivan Aymaz
Wir diskutieren darüber nicht. Setzen Sie jetzt Ihre Rede fort. Die Zeit läuft wieder. (Beifall von den GRÜNEN, Bianca Winkel- mann [CDU] und Franziska Müller-Rech [FDP])
Dr. Christian Blex AfD
Ich wollte gar nicht diskutieren. Ich habe nur ein Zitat angebracht. Angesichts dieses zutiefst antidemokratischen Ansinnens sind die anderen inhaltlichen Kritikpunkte fast zu vernachlässigen. Die Lehrerausbildung wird zur Lehrkräfteausbildung umbenannt. Die Verschandelung des Deutschen im Namen der Gendersprache schreitet also auch hier voran. (Zuruf von Jens-Peter Nettekoven [CDU]) Der Lehrer, nun zu einer ominösen Lehrkraft reduziert, wird für diese Verbesserung sicherlich dankbar sein. Zusammen mit der Vereinfachung sonderpädagogischer Ausbildungen wird auch die Einführung des Ein-Fach-Lehrers aus lehramtsfremden Fächern und sogar mit ausländischen Abschlüssen vorgenommen. Dies lässt nicht auf eine qualitative Stärkung der Lehrerausbildung schließen. Inwiefern sich die Ausweitung der Orientierungs- und Eignungspraktika positiv auf die Abschlussquoten auswirken wird, bleibt offen. Das heißt: sofern überhaupt noch jemand für den Dienst an der Schule zugelassen wird, wenn mit dieser Gesetzesverschärfung plötzlich niemand mehr als politisch zuverlässig gilt. Was Sie hier vorlegen, zeigt eine zutiefst antidemokratische Gesinnung der Antragsteller von CDU und Grünen und auch von Frau Ministerin Feller. Als überzeugte Demokraten können wir von der AfD dies nur ablehnen. (Lachen von den GRÜNEN – Dorothea Depper- mann [GRÜNE]: Überzeugte Demokraten? – Christian Dahm [SPD]: Finde den Fehler!) Der Überweisung in den Ausschuss stimmen wir allerdings zu. (Beifall von der AfD) Landtag
Berivan Aymaz
Es liegt eine weitere Wortmeldung der Abgeordnetenkollegin Frau Müller-Rech vor.
Franziska Müller-Rech FDP
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist immer gut, wenn man ein bisschen Redezeit übrig behält, um auf so etwas eingehen zu können. Herr Kollege Dr. Blex, wir haben hier hochfachlich über eine Reform des Lehrerausbildungsgesetzes debattiert. Der Einzige, der an dieser Fachdebatte nicht teilgenommen hat, waren Sie. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Sie haben mal wieder versucht, die Debatte zu kapern, und haben hier auch noch den Vorwurf antidemokratischer Züge geäußert. (Zuruf von Lena Teschlade [SPD]) Ich schätze an diesem Hohen Haus sehr, dass wir hier herzhaft debattieren, uns gegenseitig auch schon mal ein bisschen lauter angehen, dabei aber immer fachlich bleiben und uns als Demokratinnen und Demokraten schätzen. (Lachen von Christian Loose [AfD]) Ausgerechnet bei diesem Gesetzentwurf den Vorwurf antidemokratischer Züge zu äußern … Übrigens hat ihn die Landesregierung eingebracht. Das haben Sie daran gemerkt, dass die Ministerin als Erstes gesprochen hat; es waren nicht CDU und Grüne. (Zuruf von Christian Loose [AfD]) Vielleicht nehmen Sie das als eine kleine Einführung in den Parlamentarismus. (Beifall von der FDP, der SPD und den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Das ausgerechnet hier zu machen, ist absolut merkwürdig. Ich kann Sie nur ermahnen: Nehmen Sie gerne ein bisschen aktiver an Sitzungen im Schulausschuss teil, wenn es mal nicht um ausländische Kinder geht, (Zuruf von Jens-Peter Nettekoven [CDU]) sondern auch dann, wenn es um die Fachdebatte geht. Das würde Sie dann unter anderem vielleicht so weit bringen, dass Sie mehr zur Sache sprechen und weniger Ressentiments schüren. Das wäre vielleicht sogar ein Gewinn für die Demokratie in Form einer sachlicheren Debatte. – Herzlichen Dank. (Beifall von der FDP und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der CDU und der SPD)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir 28.01.2026 kommen somit zum Schluss der Aussprache und gehen zur Abstimmung über. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/17126 an den Ausschuss für Schule und Bildung – federführend – sowie an den Wissenschaftsausschuss. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Auch keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 18 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Stiftung für Hochschulzulassung Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/16868 Beschlussempfehlung des Wissenschaftsausschusses Drucksache 18/17494 zweite Lesung Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt sollen zu Protokoll gegeben werden (siehe Anlage 1). Somit kommen wir sofort zur Abstimmung. Der Wissenschaftsausschuss empfiehlt in Drucksache 18/17494, den Gesetzentwurf Drucksache 18/16868 unverändert anzunehmen. Wir stimmen somit über den Gesetzentwurf Drucksache 18/16868 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung ab. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist dieser Gesetzentwurf Drucksache 18/16868 angenommen und verabschiedet. Wir kommen zu: 19 Gesetz zur Änderung des Ausschußmitglieder-Entschädigungsgesetzes und zur Aufhebung der Verordnung über die Ausschüsse und Beiräte im Land Nordrhein-Westfalen, die unter das Ausschußmitglieder-Entschädigungsgesetz fallen Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/15791 Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 18/17495 zweite Lesung Landtag Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt sollen ebenso zu Protokoll gegeben werden (siehe Anlage 2). Wir stimmen somit gleich ab. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in der Drucksache 18/17495, den Gesetzentwurf Drucksache 18/15791 unverändert anzunehmen. Wir kommen also zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 15791 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist dieser Gesetzentwurf Drucksache 18/15791 angenommen und verabschiedet. Wir kommen zu: 20 Zweites Gesetz zur Änderung des Landesfischereigesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/17413 erste Lesung Frau Ministerin Gorißen hat ihre Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 3). Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs mit der Drucksache 18/17413 an den Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 21 Gesetz zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und anderer Gesetze Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/17476 erste Lesung Frau Ministerin Gorißen hat ihre Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 4). Eine weitere Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/17476 an den Verkehrsausschuss. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung 28.01.2026 zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 22 30. Bericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Vorlage 18/3948 In Verbindung mit: Stellungnahme der Landesregierung zum 30. Bericht der Landesbeauftragten für Datenschutz- und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Vorlage 18/4571 Beschlussempfehlung des Innenausschusses Drucksache 18/17496 Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt in Drucksache 18/17496 die Kenntnisnahme der beiden Vorlagen. Einwände gegen diese Empfehlung sehe ich nicht. Damit haben wir die Vorlagen 18/3948 und 18/4571 zur Kenntnis genommen. Wir kommen zu: 23 Haushaltsrechnung des Landes Nordrhein-Westfalen für das Rechnungsjahr 2024 Unterrichtung durch den Präsidenten Drucksache 18/17162 Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung der Unterrichtung Drucksache 18/17162 an den Ausschuss für Haushaltskontrolle. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung ebenso angenommen. Wir kommen zu: Landtag 24 Wahl von sachverständigen Personen in das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen Wahlvorschlag der Fraktion der AfD Drucksache 18/17551 Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/17552 In dem Wahlvorschlag 18/17552 sind mehrere Personen benannt. Ich gehe davon aus, dass über diesen Wahlvorschlag im Rahmen verbundener Einzelabstimmungen – das heißt, eine Abstimmung – entschieden werden kann. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit zu den Abstimmungen. Erstens stimmen wir über den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD Drucksache 18/17551 ab. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich? – Das sind die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD. (Zuruf: Und FDP!) – Es tut mir leid, es ist sehr spät. Ich frage noch einmal, damit wir das hier korrekt protokolliert haben. Also: Wir kommen zu den Abstimmungen. Wir stimmen erstens ab über den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD Drucksache 18/17551. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? (Zuruf) – Doch? Wir machen es noch mal. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Eine Gegenstimme bei den Grünen. Wer enthält sich? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen – (Zurufe – Unruhe) ja, Sie müssen schon hochhalten, wenn da nur zwei sind – und FDP. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/17551 angenommen. Wir stimmen zweitens ab über den Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/17552. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das sind die Fraktionen von 28.01.2026 CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimme. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/17552 angenommen. Ich danke Ihnen und bitte Sie, dass Sie bei der Abstimmung vielleicht – gerade, wenn sich nur zwei … na ja, es sind doch einige – doch bis zum Aufruf die Hände hochhalten, sodass wir das hier wirklich korrekt und sauber machen können. Wir kommen zu: 25 Verfassungsgerichtliches Verfahren Aktenzeichen VerfGH 108/25 Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 18/17497 Eine Debatte hierzu ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 18/17497, zu dem verfassungsgerichtlichen Verfahren 108/25 vor dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen keine Stellung zu nehmen. Wir stimmen über diese Empfehlung ab. Wer stimmt der Empfehlung des Rechtsausschusses zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der AfD. Damit schließt sich der Landtag der Empfehlung des Rechtsausschusses an. Wir kommen zu: 26 Noch nicht genehmigte über- und außerplanmäßige Ausgaben des Haushaltsjahres 2024 Vorlage 18/4675 Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 18/17498 Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit direkt zur Abstimmung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 18/17498, die in Vorlage 18/4675 beantragte Genehmigung zu erteilen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Vorlage 18/4675 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung Drucksache 18/17498. Wer stimmt der Vorlage zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Auch keine Enthaltung. Somit ist die in Vorlage 18/4675 erbetene Genehmigung erteilt. Landtag Wir kommen zu: 27 Aufhebung der Immunität eines Mitglieds des Landtags Nordrhein-Westfalen Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 18/17499 Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 18/17499, die Immunität des dort genannten Mitglieds des Landtags für das dort ebenfalls bezeichnete Verfahren aufzuheben. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Auch keine Enthaltung. Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 18/17499 angenommen und die Immunität des dort genannten Mitglieds des Landtags aufgehoben. Wir kommen zu: 28 In den Ausschüssen erledigte Anträge Übersicht 38 gemäß § 82 Abs. 2 GO Drucksache 18/17441 Die Übersicht 38 enthält Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse aus den Ausschüssen. Ich lasse nun über die Bestätigung der Übersicht 38 abstimmen. Wer stimmt der Übersicht zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltung. Damit sind die in Drucksache 18/17441 enthaltenen Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse der Ausschüsse bestätigt. Wir kommen zu: 29 Beschlüsse zu Petitionen Übersicht 18/33 gemäß § 97 Abs. 8 GO Gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses mindestens vierteljährlich dem Landtag zur Bestätigung vorzulegen. Ihnen liegen mit der Übersicht 33 die Beschlüsse zu Petitionen vor, über deren Bestätigung wir nun abstimmen. Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit direkt zur Abstimmung. Wer stimmt den Beschlüssen des Petitionsausschusses 28.01.2026 zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltung. Damit sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses in Übersicht 18/33 bestätigt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind somit am Ende unserer heutigen Sitzung. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen und geruhsamen Abend. Die Sitzung ist geschlossen. Vielen Dank. Schluss: 21:07 Uhr _______________________________________ *) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht überprüft (§ 102 GO LT NRW) Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner. Landtag Anlage 1 Zu TOP 18 – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Stiftung für Hochschulzulassung – zu Protokoll gegebene Reden
Ina Brandes
Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet zwei Anpassungen zur Governance der Stiftung für Hochschulzulassung. Diese Optimierung der Governance soll es der Stiftung ermöglichen, ihre bundesweiten Aufgaben zur Durchführung von chancengerechten Zulassungsverfahren noch besser als bisher wahrzunehmen. Wesentliches Ziel der ersten Änderung ist die Auflösung des bisherigen Stiftungsvorstands. Damit soll die Rolle des Stiftungsrats als künftig alleiniges Entscheidungsgremium der Stiftung für Hochschulzulassung gestärkt werden. Die Änderung bewirkt eine klarere Zuordnung der Verantwortlichkeiten: Der Stiftungsrat ist künftig das einzige strategische Entscheidungsorgan der Stiftung, die Geschäftsführung ist für das laufende Geschäft und die Umsetzung der weiteren Aufträge des Stiftungsrats zuständig. Mit der zweiten Änderung wird für den Fall einer beabsichtigten Wiederbestellung der Geschäftsführung die Möglichkeit eingeräumt, auf eine öffentliche Stellenausschreibung zu verzichten. Dies vereinfacht die formalen Prozesse, da die bestellten Personen sich zuvor bereits in einem Ausschreibungsverfahren bewährt haben. Über die jeweilige Anwendung entscheidet der Stiftungsrat. Der vorliegende Gesetzentwurf wurde zwischen allen Länder-Wissenschaftsressorts abgestimmt. Sämtliche staatlichen und staatlich getragenen Hochschulen der Länder sind über den Stiftungsrat der Stiftung für Hochschulzulassung eingebunden worden. In seiner Sitzung am 21. Januar hat auch der Wissenschaftsausschuss einstimmig für eine Annahme des Gesetzentwurfs votiert. Auch wenn ich dem Ergebnis der Abstimmung in keiner Weise vorgreifen möchte, darf ich mich für die zügige und zielführende Beratung des Gesetzentwurfs bedanken. Das ist ein gutes Signal innerhalb der Ländergemeinschaft und stärkt Nordrhein-Westfalen als Sitzland der Stiftung für Hochschulzulassung.
Raphael Tigges CDU
Die Stiftung für Hochschulzulassung übernimmt eine Schlüsselrolle im deutschen Hochschulsystem. Sie organisiert die Vergabe von Studienplätzen in stark nachgefragten Studiengängen und stellt damit sicher, dass der Zugang zu diesen 28.01.2026 Studienangeboten transparent, gerecht und nachvollziehbar erfolgt. Für Studienbewerberinnen und Studienbewerber in ganz Deutschland ist diese Arbeit von erheblicher Bedeutung. Gerade in zulassungsbeschränkten Fächern wie der Humanmedizin oder der Pharmazie hängt die persönliche Zukunftsplanung maßgeblich davon ab, dass die Verfahren verlässlich funktionieren und bundesweit einheitlichen Maßstäben folgen. Der vorliegende Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Strukturen der Stiftung für Hochschulzulassung weiterzuentwickeln und an die gewachsenen Anforderungen anzupassen. Dabei geht es nicht um einen grundlegenden Systemwechsel, sondern um eine gezielte organisatorische Nachschärfung. Ziel ist es, Entscheidungsprozesse zu vereinfachen, Verantwortlichkeiten klarer zu ordnen und unnötige Bürokratie abzubauen, ohne die bewährten Kontroll- und Transparenzmechanismen aufzugeben. Im Zentrum stehen zwei Regelungsbereiche, die ich schon in meiner Rede zur ersten Lesung kurz skizziert habe. So wird zum einen der Stiftungsvorstand aufgehoben. Dieses Gremium wurde im Jahr 2020 in einer Phase des organisatorischen Umbruchs eingerichtet. Es sollte die Geschäftsführung in einer Übergangszeit unterstützen und zusätzliche Steuerungsimpulse geben. Diese Aufbauphase ist inzwischen erfolgreich abgeschlossen. Heute verfügt die Stiftung über stabile Strukturen. Die Geschäftsführung arbeitet etabliert, und der Stiftungsrat erfüllt seine Rolle als zentrales strategisches Gremium zuverlässig. Vor diesem Hintergrund ist der Stiftungsvorstand entbehrlich geworden. Seine Auflösung führt zu klareren Zuständigkeiten und vermeidet parallele Entscheidungsstrukturen. Das stärkt die Effizienz der Stiftung und leistet zugleich einen Beitrag zum Bürokratieabbau. Zum anderen sieht der Gesetzentwurf eine Erleichterung bei der Wiederbestellung der Geschäftsführung vor. Nach geltender Rechtslage war bislang auch bei einer bewährten Amtsführung stets eine erneute öffentliche Ausschreibung erforderlich. Dieses Verfahren ist zeit- und ressourcenintensiv und bringt in der Praxis keinen Mehrwert, wenn die bisherige Leitung ihre Aufgaben erfolgreich erfüllt hat. Künftig kann der Stiftungsrat bei positiver Bewertung der Amtszeit auf eine Ausschreibung verzichten und eine Wiederbestellung vornehmen. Die Entscheidungskompetenz verbleibt vollständig beim Stiftungsrat und ist damit weiterhin transparent und legitimiert. Landtag Beide Regelungen sind Ausdruck eines pragmatischen Modernisierungsansatzes. Die Stiftung für Hochschulzulassung muss auch künftig in der Lage sein, steigende Bewerberzahlen und komplexe Vergabeverfahren zuverlässig zu bewältigen. Gerade vor dem Hintergrund der hohen Nachfrage nach Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Fächern ist eine leistungsfähige Organisation unerlässlich. Der Gesetzentwurf zeigt, dass gezielte Strukturreformen die Qualität staatlicher Aufgaben nicht schwächen, sondern stärken können. Weniger Gremien, klarere Entscheidungswege und effizientere Verfahren sind Grundsätze, die auch über diesen Einzelfall hinaus Bedeutung haben. Als Sitzland der Stiftung übernimmt Nordrhein-Westfalen hier Verantwortung und setzt ein Zeichen für eine moderne und funktionsfähige Verwaltungsorganisation. Wir stimmen daher dem Gesetzesentwurf zu.
Dr. Bastian Hartmann SPD
Die Stiftung für Hochschulzulassung leistet eine wichtige Arbeit für Bewerberinnen und Bewerber an Hochschulen, indem sie bei Studienplatzvergabeverfahren berät und Entscheidungen transparent macht, und als Dienstleiterin für die Hochschulen selbst, indem sie koordiniert und Erfahrungen zur Verbesserung von Strukturen sammelt und aufbereitet. Aus diesem Grund unterstützt die SPD-Fraktion im Landtag NRW den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Stiftung für Hochschulzulassung. Durch die vorgesehenen Änderungen werden vor allem Organisationsstrukturen verschlankt, Bürokratie abgebaut und Verantwortlichkeiten klargezogen, ohne dabei zusätzliche Kosten zu verursachen. Mit der Anpassung des Gesetzes über die Stiftung für Hochschulzulassung wird dem ausdrücklichen Wunsch der Wissenschaftsministerkonferenz vom 18. Februar 2025 Folge geleistet.
Julia Eisentraut GRÜNE
Die Stiftung für Hochschulzulassung mit Sitz in Dortmund ist eine wichtige Errungenschaft, mit der die zentrale und die dezentrale Studienplatzvergabe neu aufgestellt und verbessert wurde. Hochschulstart.de ist auch eine zentrale Informationsplattform für viele Studieninteressierte. Wir begrüßen es, dass die Stiftung über die Jahre tragfähige Strukturen entwickelt hat und durch den Gesetzentwurf nun Bürokratie abgebaut werden kann. 28.01.2026
Angela Freimuth FDP
Die FDP-Landtagsfraktion befürwortet den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Stiftung für Hochschulzulassung im Grundsatz, weil er Organstrukturen verschlankt, Verantwortlichkeiten klarer zuordnet und ohne zusätzliche Kosten auskommt. Nach den Beratungen liegt uns heute ein Regelwerk vor, das wir mit dem Anspruch verbinden, Governance-Qualität, Transparenz und Professionalität der Stiftung weiter zu stärken. Die Stiftung für Hochschulzulassung ist eine von allen Ländern getragene Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Dortmund, die die Vergabe stark nachgefragter Studienplätze koordiniert. Der Gesetzentwurf setzt einen Beschluss der Wissenschaftsministerkonferenz um und nimmt zwei zentrale Anpassungen vor: Die Auflösung des Stiftungsvorstands als Organ und eine Verfahrensvereinfachung bei der Wiederbestellung der Geschäftsführung. Das Ziel ist dabei, Doppelstrukturen abzubauen, Zuständigkeiten klarer zwischen Stiftungsrat und Geschäftsführung zu trennen und Wiederbestellungen pragmatischer abwickeln zu können. Der Stiftungsvorstand wurde 2020 eingeführt, um die Geschäftsführung in einer Modernisierungsund Neustrukturierungsphase operativ zu unterstützen. Es ist folgerichtig, dieses zusätzliche Organ jetzt zu streichen, wenn sich die Strukturen etabliert haben und der Stiftungsrat seine Rolle als strategisches Entscheidungsorgan gefunden hat. Wichtig ist dabei, dass die bisherigen Steuerungsund Kontrollfunktionen des Vorstands nicht ersatzlos entfallen, sondern im Stiftungsrat verankert und durch klare Berichtspflichten, Zielvereinbarungen und Kennzahlen zur Leistungs- und Qualitätssteuerung hinterlegt werden. Mit der Änderung der Organregelungen und der Aufhebung des bisherigen Stiftungsvorstands werden die Aufgaben auf Stiftungsrat und Geschäftsführung konzentriert, was Transparenz und Effizienz stärkt. Für uns als Freie Demokraten ist dabei entscheidend, dass diese Konzentration der Verantwortung mit professionellen Aufsichtsstrukturen einhergeht, etwa durch standardisierte Berichte und Risikomanagement, ohne ein neues Bürokratiemonster zu schaffen. Die zweite wesentliche Änderung betrifft die Geschäftsführung: Künftig kann der Stiftungsrat bei der Wiederbestellung auf eine erneute öffentliche Ausschreibung verzichten, wenn er die Amtsinhaberin oder den Amtsinhaber zuvor ausdrücklich zur erneuten Kandidatur aufgefordert hat. Diese Option auf einen Ausschreibungsverzicht ist sinnvoll, weil er Verfahren beschleunigen, Kontinuität Landtag sichern und Kosten sparen kann, gerade wenn sich eine Geschäftsführung in einer anspruchsvollen Phase bewährt hat. Gleichzeitig muss klar sein, dass der Verzicht auf eine Ausschreibung nicht zu Intransparenz oder Selbstrekrutierung führen darf. Für die FDP-Fraktion sind deshalb objektive Leistungsbewertungen, dokumentierte Entscheidungsgründe des Stiftungsrats und eine regelmäßige externe oder unabhängige Evaluation der Arbeit der Geschäftsführung zentrale Anforderungen, an denen sich die Praxis künftig messen lassen muss. Mit der Auflösung des Stiftungsvorstands steigen die Anforderungen an Professionalität, Steuerungsfähigkeit und Compliance im Stiftungsrat. Die FDP-Fraktion erwartet, dass der Stiftungsrat über ausreichende In-formationsrechte, ein strukturiertes Berichtswesen und ein klares Verständnis seiner strategischen Aufsichtsfunktion verfügt. Die vorgesehenen redaktionellen Anpassungen zum IT-Beirat sind aus unserer Sicht dann sinnvoll, wenn sie IT-Kompetenz, Cybersicherheit und Nutzerorientierung in der Hochschulzulassung messbar stärken. Gerade weil Hochschul-zulassungsverfahren in hohem Maße digital sind, muss Digitalisierung als Kernaufgabe der Stiftung verstanden und entsprechend professionell gesteuert werden. Der Gesetzentwurf weist keine zusätzlichen Kosten aus und zielt ausdrücklich auf Bürokratieabbau und Vereinfachung der Gremi-enstrukturen. Das entspricht unserer Vorstellung einer schlanken, effizienten öffentlichen Verwaltung; zugleich erwarten wir, dass die angestrebten Wirkungen – zum Beispiel schnellere Entscheidungswege, reduzierte Gremienaufwände und stabilere Prozesse – nach einer angemessenen Frist evaluiert werden können. Das Gesetz soll sowohl Bürokratie abbauen als auch die Leistungsfähigkeit und Verlässlichkeit der Stiftung für Hochschulzulassung nachhaltig stärken. Daher stimmt die FDP-Landtagsfraktion dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zu. Vielen Dank.
Dr. Hartmut Beucker AfD
Der vorliegende Gesetzentwurf enthält zwei Änderungsvorhaben betreffend die Stiftung für Hochschulzulassung, das Nachfolgeorgan der ehemaligen Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS). Erstens soll das Organ des Stiftungsvorstandes innerhalb der Stiftung für Hochschulzulassung aufgelöst werden. Damit kommt die Landesregierung einem Beschluss der Wissenschaftsministerkonferenz vom 18.02.2025 nach, „die notwendigen 28.01.2026 Schritte zur Auflösung des Vorstandes der Stiftung für Hochschulzulassung durch eine Änderung des Gesetzes über die Stiftung für Hochschulzulassung“ einzuleiten. Diesem Änderungswunsch ist zuzustimmen, zumal die Begründung dieses Vorhabens zum einen mit dem Argument überzeugt, dass die Aufgaben des Stiftungsvorstandes durch die inzwischen gelungene Etablierung der angestrebten Strukturen erfüllt sind, zum anderen aber vor allem mit dem Argument des Bürokratieabbaus. Zweitens soll eine Ausnahmevorschrift eingefügt werden für den Fall, dass beabsichtigt wird, eine amtierende Geschäftsführung wiederzubestellen. Diese Einfügung soll den Verzicht auf eine erneute öffentliche Ausschreibung und damit ein vereinfachtes Verfahren ermöglichen. Es ist davon auszugehen, dass von der Ausnahmevorschrift dann Gebrauch gemacht wird, wenn sich eine Geschäftsführung als leistungsfähig entsprechend bewährt hat, also dem Grundsatz „Never change a winning team“ Folge geleistet wird. Daher ist auch diesem Änderungsbegehren zuzustimmen. Zwar kritisiert die Fraktion der AfD bekanntlich den ideologisch begründeten Akademisierungswahn, der unter Absenkung des Bildungsniveaus seit 2014 zu einem Jahrgangsdurchschnitt von rund 50% Abiturienten geführt und nachfolgend eine zunehmenden Akademikerarbeitslosigkeit bewirkt hat, vornehmlich in den Geistes- und Kulturwissenschaften – eine Überakademisierung, welche dem Bedarf des Arbeitsmarktes mit seinem Fachkräftemangel vor allem in Handwerk und Technik zuwiderläuft. Wir befürworten aber den vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung in der Erwartung, dass die Stiftung für Hochschulzulassung hierdurch gestärkt wird auf ihrem Weg zu einer höheren Effizienz; und wir erwarten, dass die inzwischen für 2027 angekündigte Softwareentwicklung des DOSV 2.0, welche bereits 2020 beschlossen wurde und deren Abschluss sich mehrfach verzögert hat, mit aller Kraft vorangetrieben wird. Landtag Anlage 2 Zu TOP 19 – Gesetz zur Änderung des Ausschußmitglieder-Entschädigungsgesetzes und zur Aufhebung der Verordnung über die Ausschüsse und Beiräte im Land Nordrhein-Westfalen, die unter das Ausschußmitglieder-Entschädigungsgesetz fallen – zu Protokoll gegebene Reden
Dr. Marcus Optendrenk
Ihnen liegt heute in zweiter Lesung der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein „Gesetz zur Änderung des Ausschußmitglieder-Entschädigungsgesetzes und zur Aufhebung der Verordnung über die Ausschüsse und Beiräte im Land Nordrhein-Westfalen, die unter das Ausschußmitglieder-Entschädigungsgesetz fallen“ vor. Der Gesetzentwurf stellt die Angleichung des Ausschußmitglieder-Entschädigungsgesetzes an das Landesreisekostengesetz, redaktionelle Anpassungen des Ausschußmitglieder-Entschädigungsgesetzes sowie eine Aktualisierung des Verzeichnisses der Ausschüsse und Beiräte im Land Nordrhein-Westfalen, die unter die Regelung des Gesetzes fallen, dar. Die Änderung des Landesreisekostengesetzes durch das „Gesetz zur Neuregelung des Landesreisekostenrechts […]“ vom 1. Dezember 2021 hat dazu geführt, dass im Ausschußmitglieder-Entschädigungsgesetz enthaltene Verweisungen auf Vorschriften des Landesreisekostengesetzes nicht mehr aktuell sind und inhaltlich ins Leere laufen. Die im Zuge der Änderung des Landesreisekostengesetzes erfolgte Erhöhung der Beträge für die Fahr- und Flugkostenerstattung sowie die Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung wirkt sich nach der Systematik des Ausschußmitglieder-Entschädigungsgesetzes außerdem auf die Höhe der zu gewährenden Entschädigung aus. Das Gesetz sieht daher erstmalig eine Regelung vor, wonach den ehrenamtlichen Ausschussmitgliedern notwendige Parkgebühren in Höhe von höchstens zehn Euro pro Sitzungstag erstattet werden. Darüber hinaus werden Anpassungsbedarfe des Verzeichnisses der Ausschüsse und Beiräte im Land Nordrhein-Westfalen, die unter die Regelung des Gesetzes fallen, in Form von Umbenennungen, Ergänzungen oder Streichungen der im Verzeichnis aufgeführten Gremien umgesetzt. Daneben erfolgen weitere redaktionelle Anpassungen des Ausschußmitglieder-Entschädigungsgesetzes. 28.01.2026 Ich bitte um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Jörg Blöming CDU
Mit ihrer ehrenamtlichen Mitarbeit leisten viele Menschen in Gremien und Beiräten einen wichtigen Beitrag für die Mitbestimmung. Sie sorgen dafür, dass verschiedene Perspektiven eingebracht werden. Das trägt zu einem differenzierten Meinungsbild und damit zu guten Ergebnissen bei. Denken Sie etwa an den Landesintegrationsrat. Dort engagieren sich Menschen ehrenamtlich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt – das ist ein unverzichtbarer Beitrag. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein angemessener und ausgewogener Beitrag zur Stärkung und Wertschätzung der Arbeit dieser ehrenamtlichen Ausschussmitglieder. Dieser Entwurf bringt auf den Punkt, worum es uns geht: um – Respekt, – Anerkennung und – verlässliche Rahmenbedingungen für ehrenamtlich Engagierte in unseren Ausschüssen und Beiräten. Mit dem Entwurf passen wir bestehende Regeln an, stellen sie in die Zeit und machen notwendige Anpassungen. Der Gesetzentwurf trägt den Änderungen im Landesreisekostengesetz Rechnung. Außerdem ist er ein Beitrag zur Entbürokratisierung, da statische Verweise durch dynamische Verweise ersetzt wurden. Das erleichtert das Arbeiten und sorgt dafür, dass Änderungen automatisch nachvollzogen werden. Damit sorgen wir für Rechtssicherheit in der Verwaltung – und vor allem für Fairness gegenüber den Ehrenamtlichen. In der Praxis heißt das: Wir stärken die Mitbestimmung der ehrenamtlichen Mitglieder in unseren Ausschüssen. Ein Beispiel dafür ist auch die künftige Übernahme von notwendigen Parkkosten. Diese Anpassungen sind kein Detail, sondern ein deutliches Signal: Ehrenamt soll möglich bleiben – unabhängig vom Geldbeutel. Daher werden wir dem Gesetzentwurf unsere Zustimmung erteilen.
Christian Dahm SPD
Eine lebendige Demokratie braucht Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich engagieren. Ehrenamtliches Engagement sichert die Beteiligung der Bevölkerung an den politischen Prozessen Landtag und Strukturen und stärkt so das Vertrauen in die staatlichen Institutionen. Wie wichtig Ehrenamt für unsere Gesellschaft ist, macht unter anderem die Stellungnahme des Landespräventionsrat bei dem Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen sichtbar. In der Stellungnahme wird darauf Bezug genommen, wie die Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern einen unverzichtbaren Beitrag in der Kriminalprävention leistet und so die Sicherheit der Bevölkerung stärkt. So vielfältig wie die Bevölkerung ist, so vielfältig ist auch das Ehrenamt. Das zeigt sich in den vielen Landesausschüssen und Beiräten, in denen sich Menschen aus der Zivilgesellschaft einbringen und ihr Knowhow teilen. Beispielhaft anzumerken seien hier der Tierschutzbeirat, der das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz in allen Fragen rund um Tierschutz berät und dessen Mitglieder von den Tierschutzverbänden über die Landwirtschaft bis zu den Tierärzten reicht, sowie der Beirat des Zentrums für ländliche Entwicklung, der Ideen und Konzepte für die Entwicklung des ländlichen Raums ausarbeitet und mit Vertreter/innen der betroffenen Verbände, wie unter anderem den kommunalen Spitzenverbänden und Landjugendverbände besetzt ist. Damit dieses für die Gesellschaft essenzielle Ehrenamt ausgeübt werden kann, bedarf es einer verdienten Würdigung und einem angemessenen Ausgleich für den zusätzlichen Aufwand, den Bürgerinnen und Bürger bereit sind auf sich zu nehmen, um einen gesellschaftlichen Mehrwert zu leisten. Dazu enthält der vorliegende Gesetzentwurf Änderungen und Dynamisierungen des Ausschussmitglieder-Entschädigungsgesetzes, die unter anderem auch durch die Neuregelung des Landesreisekostengesetzes im Dezember 2021 notwendig geworden sind. Dort wurden die Beiträge für die Fahr- und Flugkostenerstattung, sowie die Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung erhöht. Durch das Erste Gesetz zur Änderung des Landesreisekostengesetzes im Dezember 2024 wurde die Wegstreckenentschädigung erhöht. Die SPD-Fraktion begrüßt die vorgenommenen Änderungen und dankt den Bürgerinnen und Bürgern für ihr unerlässliches gesellschaftliches Engagement. Deshalb stimmen wir dem vorliegenden Gesetzesentwurf zu.
Simon Rock GRÜNE
Wir beraten heute in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Ausschußmitglieder-Entschädigungsgesetzes und zur Aufhebung der Verordnung über die Ausschüsse und Beiräte im Land Nordrhein-West-28.01.2026 falen, die unter das Ausschußmitglieder-Entschädigungsgesetz fallen. Der Änderungsbedarf des Ausschußmitglieder-Entschädigungsgesetzes ergibt sich aus der Änderung des Landesreisekostengesetzes durch das Gesetz zur Neuregelung des Landesreisekostenrechts sowie zur Anpassung einer beihilferechtlichen Regelung im Landesbeamtengesetz vom 1. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1367). Durch die Änderung laufen aktuell Verweisungen im Ausschußmitglieder-Entschädigungsgesetz auf Vorschriften des Landesreisekostenrechts inhaltlich ins Leere und müssen daher aktualisiert werden. Außerdem soll das Verzeichnis der Ausschüsse und Beiräte im Land Nordrhein-Westfalen, die unter die Regelung des Gesetzes fallen (Anlage zu § 1) aktualisiert werden. Der Gesetz- entwurf sieht weiterhin eine neue Regelung im Ausschußmitglieder-Entschädigungsgesetz vor, nach der den Ausschussmitgliedern Parkgebühren erstattet werden können. Eine solche Erstattung notwendiger Nebenkosten sieht das Gesetz bisher nicht vor. Die Neuregelung bedeutet also eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die ehrenamtlichen Mitglieder von Ausschüssen, Unterausschüssen und Beiräten, die zur Mitwirkung in Verwaltungsangelegenheiten des Landes gebildet werden. Meine Fraktion begrüßt die Aktualisierung des Gesetzes und auch die Sachverständigen begrüßten die beabsichtigten Anpassungen in der schriftlichen Anhörung ausdrücklich. Die Erhöhung der Beträge für die Fahr- und Flugkostenerstattung sowie die Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung wurde als Würdigung und Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in Nordrhein-Westfalen positiv hervorgestellt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt den vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung und stimmt dem Gesetzentwurf zu. Vielen Dank.
Dr. Hartmut Beucker AfD
Im Ausschuss gab es keinerlei Wortbeiträge zum Gesetzentwurf. Das ist immer ein Zeichen für wenig Kontroverse. Wir stimmen diesem Gesetzesentwurf auch zu. Beide Sachverständigen, der Landespräventionsrat NRW und die Geschäftsstelle des Landespersonalausschuss, unterstützen den Gesetzentwurf in ihren Stellungnahmen. Die Stellungnahme des Personalausschusses ist denkbar kurz und klar: „Der Landespersonalausschuss begrüßt ausdrücklich die durch den Gesetzentwurf der Landesregierung „Gesetz zur Änderung des Ausschußmitglieder-Entschädigungsgesetzes und Landtag zur Aufhebung der Verordnung überdie Ausschüsse und Beiräte im Land Nordrhein-Westfalen, die unter das Ausschußmitglieder-Entschädigungsgesetz fallen“ beabsichtigten Anpassungen.“ Der Landespräventionsrat bringt es ebenfalls auf den Punkt: „Insofern ist es sehr zu begrüßen, dass mit dem Gesetzentwurf auch durch die Erhöhung der Beträge für die Fahr- und Flugkostenerstattung sowie die Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung das ehrenamtliche Engagement gewürdigt und gestärkt wird.“ Die AfD ist auch dafür, dass den ehrenamtlichen Mitgliedern in Ausschüssen und Beiräten die Reisekosten ersetzt werden. Wir stimmen daher zu. 28.01.2026 Landtag Anlage 3 Zu TOP 20 – Zweites Gesetz zur Änderung des Landesfischereigesetzes – zu Protokoll gegebene Rede Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landesfischereigesetzes stellen wir die rechtlichen Weichen für eine umfassende Modernisierung und Digitalisierung der Fischereischeinverwaltung in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, einen zentralen, bürgerfreundlichen und zeitgemäßen Verwaltungsprozess zu schaffen – insbesondere in einem Bereich, der landesweit mit rund 50.000 Vorgängen pro Jahr zu den fallzahlstärksten Aufgaben gehört. Damit setzen wir die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes ebenso konsequent um wie die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag der regierungstragenden Fraktionen. Künftig wird es für Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen erstmals flächendeckend möglich sein, Fischereischeine rund um die Uhr, ortsunabhängig und bequem von zu Hause aus online zu beantragen und die Fischereiabgabe digital zu entrichten. Gleichzeitig bleibt der klassische Gang zur Behörde selbstverständlich möglich. Digitalisierung bedeutet für uns nicht Zwang, sondern ein zusätzliches Angebot und mehr Service. Darüber hinaus reagiert die Landesregierung mit diesem Gesetzentwurf auf ein reales und wachsendes Problem: In den vergangenen Jahren sind zahlreiche Fälle gefälschter Fischereischeine und Fischerprüfungszeugnisse im Papierformat aufgedeckt worden. Die Umstellung auf ein digitales, fälschungssicheres Verfahren erhöht die Rechtssicherheit und schützt sowohl die Verwaltung als auch die Anglerinnen und Angler. Der Gesetzentwurf geht jedoch über die reine Digitalisierung hinaus. Er enthält zugleich wichtige Schritte zur Entbürokratisierung und zur bundeslandübergreifenden Harmonisierung des Fischereirechts. Dazu zählen insbesondere die Einführung des Fischereischeins auf Lebenszeit sowie die Abschaffung des Jugendfischereischeins, und zwar ohne die Teilhabe an der Fischerei für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 10 bis einschließlich 15 Jahren einzuschränken. Diese Regelungen vereinfachen Verfahren, reduzieren Verwaltungsaufwand und schaffen ebenso klare wie praxistaugliche Strukturen. Besonders erfreulich ist, dass dieses Vorhaben auf breite Zustimmung stößt. Der Fischerei-28.01.2026 verband Nordrhein-Westfalen, der Verband der Fischereigenossenschaften, der Beirat für das Fischereiwesen und auch die kommunalen Spitzenverbände begrüßen das Digitalisierungsvorhaben im Fischereischeinwesen. Dieser Gesetzentwurf steht damit für eine moderne, digitale und serviceorientierte Verwaltung, für mehr Rechtssicherheit und für weniger Bürokratie. Er ist ein weiterer Schritt hin zu einem leistungsfähigen und bürgernahen Staat in Nordrhein-Westfalen. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen in den Ausschüssen und bitte um eine konstruktive Begleitung dieses wichtigen Vorhabens. Landtag Anlage 4 Zu TOP 21 – Gesetz zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und anderer Gesetze – zu Protokoll gegebene Rede Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Mit dem nun vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes und anderer Gesetze leisten wir einen wichtigen und notwendigen Beitrag zur Umsetzung eines zentralen Ziels des Zukunftsvertrags: Nordrhein-Westfalen soll das Bundesland mit den schnellsten, effizientesten und zugleich rechtssicheren Planungs- und Genehmigungsverfahren werden. Wir alle wissen: Lange Verfahren, komplexe Zuständigkeiten und überbordende Bürokratie verzögern dringend notwendige Infrastrukturprojekte – sei es im Straßenbau, beim Radverkehr oder im Bereich der Energiewende. Genau hier setzt dieser Gesetzentwurf an. Er greift bewährte Regelungen des Genehmigungsbeschleunigungsgesetzes des Bundes auf und überträgt sie – wo sinnvoll und rechtlich möglich – auf das Straßen- und Wegegesetz des Landes. Ziel ist es, Verfahren zu vereinfachen, zu digitalisieren und insgesamt deutlich zu beschleunigen. Ein zentraler Baustein ist dabei die Vereinfachung der Verfahren für Brückenersatzneubauten. Künftig soll für Brücken mit einer Länge von bis zu 500 Metern kein eigenes Planfeststellungsverfahren mehr erforderlich sein, sofern sie unselbstständiger Bestandteil einer Ausbaumaßnahme sind. Das ist ein wichtiger Schritt, denn gerade Brückenbauwerke sind häufig neuralgische Punkte unserer Infrastruktur. Der Verzicht in diesen Fällen auf ein Planfeststellungsverfahren reduziert erheblichen Verwaltungs- und Planungsaufwand, baut Bürokratie ab und sorgt dafür, dass notwendige Ersatzneubauten schneller umgesetzt werden können – ohne Abstriche bei Sicherheit oder Umweltstandards. Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs liegt auf der Beschleunigung und Digitalisierung der Planungs- und Genehmigungsverfahren. Die Fakultativstellung des Erörterungstermins im Anhörungsverfahren wird gestärkt, vereinfachte Genehmigungsverfahren werden ausgeweitet und in bestimmten Fällen kann künftig sogar ganz auf Genehmigungserfordernisse verzichtet werden. Zudem wird der Anwendungsbereich von Anzeige- und Plangenehmigungsverfahren erweitert. Das hat ganz konkrete Vorteile – nicht nur für die Verwaltung, sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger. Stellungnahmen können künftig unkom-28.01.2026 pliziert und zeitgemäß, etwa per einfacher E-Mail, eingereicht werden. Beteiligung wird damit niederschwelliger, transparenter und schneller. Insgesamt werden die Verfahren flexibler, digitaler und effizienter – und damit besser geeignet für die Herausforderungen unserer Zeit. Um Projekte nicht nur schneller zu genehmigen, sondern auch zügig umzusetzen, werden zudem Duldungspflichten für betroffene Grundeigentümer- und eigentümerinnen ausgeweitet und die Möglichkeit einer frühzeitigeren vorzeitigen Besitzeinweisung geschaffen. Damit stellen wir sicher, dass nach Abschluss der Verfahren nicht weitere Verzögerungen entstehen und dringend benötigte Infrastruktur tatsächlich auch gebaut werden kann. Gleichzeitig denken wir diesen Gesetzentwurf weiter und nutzen ihn, um Synergien mit anderen großen gesellschaftlichen Herausforderungen zu schaffen. Die Transformation des Energiesektors und die Mobilitätswende dulden keinen Aufschub. Deshalb enthält der Gesetzentwurf Erleichterungen für den Bau von Windenergie- und Solaranlagen sowie für Geh- und Radwege entlang von Landes- und Kreisstraßen. Damit verbinden wir den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur mit den Zielen des Klimaschutzes und einer nachhaltigen Mobilität. Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Einführung einer verpflichtenden landesweiten Baustellenkoordinationsplattform. Diese Plattform sorgt für standardisierte Baustelleninformationen in ganz Nordrhein-Westfalen, verbessert die Abstimmung zwischen den Straßenbaulastträgern und erhöht insgesamt den Informationsfluss bei Straßenbaumaßnahmen. Davon profitieren nicht nur die beteiligten Behörden, sondern ganz konkret auch die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die sich besser auf Baustellen einstellen können. Auch im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung schaffen wir mehr Klarheit und Beschleunigung. Die bundesrechtlich eingeführten Schwellenwerte für straßenbegleitende Radwege werden in das nordrhein-westfälische UVP-Recht übernommen. Dadurch entfällt in vielen Fällen eine UVP-Vorprüfung, was Verfahren deutlich verkürzt und bürokratischen Aufwand reduziert. Gleichzeitig bleibt es bei einer differenzierten Betrachtung: Radschnellverbindungen des Landes sind aufgrund ihres größeren Flächenbedarfs weiterhin nur bis zu einer Länge von sechs Kilometern von der UVP-Vorprüfungspflicht befreit. Abschließend nehmen wir auch das Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen in den Blick. Auch hier bauen wir bürokratische Hürden ab und stärken gleichzeitig die Regionen vor Ort. Die Landtag Beteiligung der Regionalräte wird auf die Planungen des landesweiten Radvorrangnetzes ausgeweitet. Damit geben wir den Regionen mehr Gestaltungsspielraum und sorgen dafür, dass wichtige Infrastrukturentscheidungen noch stärker unter Einbeziehung der regionalen Expertise getroffen werden. Mit diesem Gesetzentwurf machen wir Nordrhein-Westfalen schneller, moderner und effizienter – ohne Umwelt- und Rechtsstandards aus dem Blick zu verlieren. Wir beschleunigen Verfahren, bauen Bürokratie ab und schaffen die Voraussetzungen dafür, dass wichtige Infrastrukturprojekte endlich zügig realisiert werden können. Das ist ein Gewinn für die Bürgerinnen und Bürger, für die Wirtschaft und für die Zukunft unseres Landes. 28.01.2026
