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Dr. Hartmut Beucker

AfD 28.01.2026 Sitzungen 18/115

Im Ausschuss gab es keinerlei Wortbeiträge zum Gesetzentwurf. Das ist immer ein Zeichen für wenig Kontroverse. Wir stimmen diesem Gesetzesentwurf auch zu. Beide Sachverständigen, der Landespräventionsrat NRW und die Geschäftsstelle des Landespersonalausschuss, unterstützen den Gesetzentwurf in ihren Stellungnahmen. Die Stellungnahme des Personalausschusses ist denkbar kurz und klar: „Der Landespersonalausschuss begrüßt ausdrücklich die durch den Gesetzentwurf der Landesregierung „Gesetz zur Änderung des Ausschußmitglieder-Entschädigungsgesetzes und Landtag zur Aufhebung der Verordnung überdie Ausschüsse und Beiräte im Land Nordrhein-Westfalen, die unter das Ausschußmitglieder-Entschädigungsgesetz fallen“ beabsichtigten Anpassungen.“ Der Landespräventionsrat bringt es ebenfalls auf den Punkt: „Insofern ist es sehr zu begrüßen, dass mit dem Gesetzentwurf auch durch die Erhöhung der Beträge für die Fahr- und Flugkostenerstattung sowie die Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung das ehrenamtliche Engagement gewürdigt und gestärkt wird.“ Die AfD ist auch dafür, dass den ehrenamtlichen Mitgliedern in Ausschüssen und Beiräten die Reisekosten ersetzt werden. Wir stimmen daher zu. 28.01.2026 Landtag Anlage 3 Zu TOP 20 – Zweites Gesetz zur Änderung des Landesfischereigesetzes – zu Protokoll gegebene Rede Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landesfischereigesetzes stellen wir die rechtlichen Weichen für eine umfassende Modernisierung und Digitalisierung der Fischereischeinverwaltung in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, einen zentralen, bürgerfreundlichen und zeitgemäßen Verwaltungsprozess zu schaffen – insbesondere in einem Bereich, der landesweit mit rund 50.000 Vorgängen pro Jahr zu den fallzahlstärksten Aufgaben gehört. Damit setzen wir die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes ebenso konsequent um wie die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag der regierungstragenden Fraktionen. Künftig wird es für Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen erstmals flächendeckend möglich sein, Fischereischeine rund um die Uhr, ortsunabhängig und bequem von zu Hause aus online zu beantragen und die Fischereiabgabe digital zu entrichten. Gleichzeitig bleibt der klassische Gang zur Behörde selbstverständlich möglich. Digitalisierung bedeutet für uns nicht Zwang, sondern ein zusätzliches Angebot und mehr Service. Darüber hinaus reagiert die Landesregierung mit diesem Gesetzentwurf auf ein reales und wachsendes Problem: In den vergangenen Jahren sind zahlreiche Fälle gefälschter Fischereischeine und Fischerprüfungszeugnisse im Papierformat aufgedeckt worden. Die Umstellung auf ein digitales, fälschungssicheres Verfahren erhöht die Rechtssicherheit und schützt sowohl die Verwaltung als auch die Anglerinnen und Angler. Der Gesetzentwurf geht jedoch über die reine Digitalisierung hinaus. Er enthält zugleich wichtige Schritte zur Entbürokratisierung und zur bundeslandübergreifenden Harmonisierung des Fischereirechts. Dazu zählen insbesondere die Einführung des Fischereischeins auf Lebenszeit sowie die Abschaffung des Jugendfischereischeins, und zwar ohne die Teilhabe an der Fischerei für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 10 bis einschließlich 15 Jahren einzuschränken. Diese Regelungen vereinfachen Verfahren, reduzieren Verwaltungsaufwand und schaffen ebenso klare wie praxistaugliche Strukturen. Besonders erfreulich ist, dass dieses Vorhaben auf breite Zustimmung stößt. Der Fischerei-28.01.2026 verband Nordrhein-Westfalen, der Verband der Fischereigenossenschaften, der Beirat für das Fischereiwesen und auch die kommunalen Spitzenverbände begrüßen das Digitalisierungsvorhaben im Fischereischeinwesen. Dieser Gesetzentwurf steht damit für eine moderne, digitale und serviceorientierte Verwaltung, für mehr Rechtssicherheit und für weniger Bürokratie. Er ist ein weiterer Schritt hin zu einem leistungsfähigen und bürgernahen Staat in Nordrhein-Westfalen. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen in den Ausschüssen und bitte um eine konstruktive Begleitung dieses wichtigen Vorhabens. Landtag Anlage 4 Zu TOP 21 – Gesetz zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und anderer Gesetze – zu Protokoll gegebene Rede Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Mit dem nun vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes und anderer Gesetze leisten wir einen wichtigen und notwendigen Beitrag zur Umsetzung eines zentralen Ziels des Zukunftsvertrags: Nordrhein-Westfalen soll das Bundesland mit den schnellsten, effizientesten und zugleich rechtssicheren Planungs- und Genehmigungsverfahren werden. Wir alle wissen: Lange Verfahren, komplexe Zuständigkeiten und überbordende Bürokratie verzögern dringend notwendige Infrastrukturprojekte – sei es im Straßenbau, beim Radverkehr oder im Bereich der Energiewende. Genau hier setzt dieser Gesetzentwurf an. Er greift bewährte Regelungen des Genehmigungsbeschleunigungsgesetzes des Bundes auf und überträgt sie – wo sinnvoll und rechtlich möglich – auf das Straßen- und Wegegesetz des Landes. Ziel ist es, Verfahren zu vereinfachen, zu digitalisieren und insgesamt deutlich zu beschleunigen. Ein zentraler Baustein ist dabei die Vereinfachung der Verfahren für Brückenersatzneubauten. Künftig soll für Brücken mit einer Länge von bis zu 500 Metern kein eigenes Planfeststellungsverfahren mehr erforderlich sein, sofern sie unselbstständiger Bestandteil einer Ausbaumaßnahme sind. Das ist ein wichtiger Schritt, denn gerade Brückenbauwerke sind häufig neuralgische Punkte unserer Infrastruktur. Der Verzicht in diesen Fällen auf ein Planfeststellungsverfahren reduziert erheblichen Verwaltungs- und Planungsaufwand, baut Bürokratie ab und sorgt dafür, dass notwendige Ersatzneubauten schneller umgesetzt werden können – ohne Abstriche bei Sicherheit oder Umweltstandards. Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs liegt auf der Beschleunigung und Digitalisierung der Planungs- und Genehmigungsverfahren. Die Fakultativstellung des Erörterungstermins im Anhörungsverfahren wird gestärkt, vereinfachte Genehmigungsverfahren werden ausgeweitet und in bestimmten Fällen kann künftig sogar ganz auf Genehmigungserfordernisse verzichtet werden. Zudem wird der Anwendungsbereich von Anzeige- und Plangenehmigungsverfahren erweitert. Das hat ganz konkrete Vorteile – nicht nur für die Verwaltung, sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger. Stellungnahmen können künftig unkom-28.01.2026 pliziert und zeitgemäß, etwa per einfacher E-Mail, eingereicht werden. Beteiligung wird damit niederschwelliger, transparenter und schneller. Insgesamt werden die Verfahren flexibler, digitaler und effizienter – und damit besser geeignet für die Herausforderungen unserer Zeit. Um Projekte nicht nur schneller zu genehmigen, sondern auch zügig umzusetzen, werden zudem Duldungspflichten für betroffene Grundeigentümer- und eigentümerinnen ausgeweitet und die Möglichkeit einer frühzeitigeren vorzeitigen Besitzeinweisung geschaffen. Damit stellen wir sicher, dass nach Abschluss der Verfahren nicht weitere Verzögerungen entstehen und dringend benötigte Infrastruktur tatsächlich auch gebaut werden kann. Gleichzeitig denken wir diesen Gesetzentwurf weiter und nutzen ihn, um Synergien mit anderen großen gesellschaftlichen Herausforderungen zu schaffen. Die Transformation des Energiesektors und die Mobilitätswende dulden keinen Aufschub. Deshalb enthält der Gesetzentwurf Erleichterungen für den Bau von Windenergie- und Solaranlagen sowie für Geh- und Radwege entlang von Landes- und Kreisstraßen. Damit verbinden wir den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur mit den Zielen des Klimaschutzes und einer nachhaltigen Mobilität. Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Einführung einer verpflichtenden landesweiten Baustellenkoordinationsplattform. Diese Plattform sorgt für standardisierte Baustelleninformationen in ganz Nordrhein-Westfalen, verbessert die Abstimmung zwischen den Straßenbaulastträgern und erhöht insgesamt den Informationsfluss bei Straßenbaumaßnahmen. Davon profitieren nicht nur die beteiligten Behörden, sondern ganz konkret auch die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die sich besser auf Baustellen einstellen können. Auch im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung schaffen wir mehr Klarheit und Beschleunigung. Die bundesrechtlich eingeführten Schwellenwerte für straßenbegleitende Radwege werden in das nordrhein-westfälische UVP-Recht übernommen. Dadurch entfällt in vielen Fällen eine UVP-Vorprüfung, was Verfahren deutlich verkürzt und bürokratischen Aufwand reduziert. Gleichzeitig bleibt es bei einer differenzierten Betrachtung: Radschnellverbindungen des Landes sind aufgrund ihres größeren Flächenbedarfs weiterhin nur bis zu einer Länge von sechs Kilometern von der UVP-Vorprüfungspflicht befreit. Abschließend nehmen wir auch das Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen in den Blick. Auch hier bauen wir bürokratische Hürden ab und stärken gleichzeitig die Regionen vor Ort. Die Landtag Beteiligung der Regionalräte wird auf die Planungen des landesweiten Radvorrangnetzes ausgeweitet. Damit geben wir den Regionen mehr Gestaltungsspielraum und sorgen dafür, dass wichtige Infrastrukturentscheidungen noch stärker unter Einbeziehung der regionalen Expertise getroffen werden. Mit diesem Gesetzentwurf machen wir Nordrhein-Westfalen schneller, moderner und effizienter – ohne Umwelt- und Rechtsstandards aus dem Blick zu verlieren. Wir beschleunigen Verfahren, bauen Bürokratie ab und schaffen die Voraussetzungen dafür, dass wichtige Infrastrukturprojekte endlich zügig realisiert werden können. Das ist ein Gewinn für die Bürgerinnen und Bürger, für die Wirtschaft und für die Zukunft unseres Landes. 28.01.2026

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