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Christof Rasche

28.01.2026 Sitzungen 18/115

Herr Minister, bitte sehr. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Herr Abgeordneter Pfeil, wenn Sie die Überstellung von Akten durch die Staatskanzlei selbst meinen, kann ich das auf jeden Fall bejahen. Wir haben nach meiner Erkenntnis allein aus dem Geschäftsbereich der Staatskanzlei etwa 3.500 Datensätze übermittelt. Mit Blick auf die Aktenvorlage aus den Häusern findet nach bewährter, seit vielen Legislaturperioden bestehender Staatspraxis, die ich als Chef der Staatskanzlei so übernommen habe, über die sogenannten PUA-Referenten, die es in den jeweiligen Häusern gibt, dahin gehend eine Abstimmung statt, wie man den Untersuchungsauftrag zu verstehen hat. Den Maßstab anwenden muss dann jedes Ressort selbst. Aber in der Vorlage findet – das ist übliche Staatspraxis – eine gewisse Form der Abstimmung statt, zum Beispiel auch dahin gehend, ob man – das geschieht häufig in Abstimmung mit dem Ausschuss – bestimmte Bereiche vorzieht. Hier gab es eine Priorisierung des Tatwochenendes. Das geschah auf Wunsch des Ausschusses. Dementsprechend hat man die Aufbereitung dieser großen Mengen Akten und Daten, die zu übermitteln waren, priorisiert vorgenommen. Da ist natürlich auch die Staatskanzlei involviert, zum einen mit Blick auf ihre eigene Aktenvorlage und zum anderen im Sinne der Abstimmung mit den Häusern.

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