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Dorothee Feller

28.01.2026 Sitzungen 18/115

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Man könnte fast meinen, wir würden uns ab dem 1. August dieses Jahres auf ein thematisches Neuland begeben. Doch das Gegenteil ist der Fall. Der Offene Ganztag ist bereits seit zwei Jahrzehnten fester Bestandteil unserer Grundschulen in Nordrhein-Westfalen. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Aber das muss doch erst einmal zusammenwachsen, haben wir gerade gehört!) Die Kommunen sind schon seit vielen Jahren im Rahmen der Jugendhilfe und Schulentwicklungsplanung verpflichtet, ein bedarfsgerechtes OGS-Angebot vorzuhalten. So besuchen heute schon 420.264 Kinder in Nordrhein-Westfalen die OGS. Hinzu kommen noch einmal rund 65.160 Betreuungsangebote. Sie sehen, wir sind auf einem guten Weg. Auch der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung ist kein neues Thema. Seine Einführung steht seit 2021 fest. Daher arbeiten wir bereits seit Jahren intensiv an seiner Umsetzung, haben frühzeitig vorgesorgt und stellen die notwendigen Mittel bereit, damit jeder von den Kommunen beantragte Platz landesseitig gefördert werden kann. Damit schaffen wir Planungssicherheit und Verlässlichkeit vor Ort. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag Schon vor anderthalb Jahren haben wir mit unserem Erlass frühzeitig klargestellt, wie der Offene Ganztag in Nordrhein-Westfalen weiterentwickelt werden kann. Dabei konnten wir auf bewährte Strukturen des Offenen Ganztags in Nordrhein-Westfalen aufbauen. Dem Erlass ist ein umfangreicher Kommunikationsprozess mit allen Beteiligten vorausgegangen. Auf diese Weise sind viele Aspekte eingeflossen, die den Akteurinnen und Akteuren des Ganztags wichtig sind. So haben wir die Rolle der Jugendhilfe gestärkt, die Mitbestimmungsmöglichkeiten des Trägerpersonals verbindlicher gemacht und die Merkmale der Ganztagsschulen ausgeschärft. Gleichzeitig haben wir auf expliziten Wunsch von Kommunen auf die Festlegung von personellen Standards verzichtet, um in Zeiten des akuten Fachkräftemangels eine größere Flexibilität zu ermöglichen. Um aber auch mittel- und langfristig die Qualität des Ganztags zu sichern, haben wir zum Schuljahr 2024/2025 den neuen Bildungsgang „Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent – Schwerpunkt ‚Erziehung, Bildung und Betreuung für Grundschulkinder‘“ eingeführt. Als Landesregierung sichern wir die Plätze der Kommunen finanziell ab. Allein in diesem Jahr geben wir fast 1 Milliarde Euro für den Ganztag aus, während es zu Beginn der Legislatur noch rund 640 Millionen Euro waren. Zudem werden die Fördersätze bereits seit 2016, also seit einem ganzen Jahrzehnt, in jedem Jahr verlässlich um 3 % dynamisiert. Das ist ein klares Bekenntnis zum Offenen Ganztag, gerade in Zeiten sehr angespannter Haushaltslagen. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Für den vollständigen Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2029/2030 rechnen wir damit, dass rund 80 % der Kinder im Grundschulalter einen Ganztagsplatz benötigen werden. Das entspricht etwa 590.000 Plätzen. Obwohl der Rechtsanspruch ab dem kommenden Schuljahr zunächst aufwachsend gilt, stehen bereits im Haushalt 2026 die Mittel bereit, um 500.500 Plätze zu ermöglichen – und damit deutlich mehr Plätze, als gerade zu Beginn benötigt werden. (Beifall von Andrea Stullich [CDU]) In der mittelfristigen Finanzplanung sind im Landeshaushalt Mittel für insgesamt 605.000 Plätze vorgesehen – und das voraussichtlich bereits vor dem Schuljahr 2029/2030. Damit steht fest: Jeder Ganztagsplatz, der beantragt wird, kann auch bewilligt werden. – Das ist ein Signal sowohl für die Kommunen als auch für Eltern und ihre Kinder. 28.01.2026 (Beifall von der CDU – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Es ist schade, dass diese Plätze nicht geschaffen werden können!) Ich verstehe auch nicht, warum Sie die Leistungen in unserem Bundesland im Bereich „OGS“ immer so schlechtreden. Nehmen wir doch mal den letzten Bericht der Bundesregierung zum Ganztagsausbau bezogen auf das gesamte Bundesgebiet. Nordrhein-Westfalen schneidet bei der Inanspruchnahmequote im Vergleich zu westdeutschen Ländern gut ab. Nordrhein-Westfalen schneidet auch bei der Dynamisierungsquote gut ab. Ebenfalls wird in dem Bericht die gute Kooperation in Nordrhein-Westfalen zwischen den Bereichen „Jugend“ und „Bildung“ deutlich hervorgehoben. Das muss man auch mal zur Kenntnis nehmen. (Beifall von der CDU) Auch in der konkreten Umsetzung lassen wir die Akteure im Ganztag nicht allein und stellen ihnen gezielte Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Seite. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Serviceagentur Ganztagsbildung in Münster. Sie bietet unter anderem Beratung für Schulen, Schulleitungen, Kommunen, Schulaufsicht, Träger der Jugendhilfe und alle, die im Ganztag tätig sind, etwa zu den Themen „Kooperationsvereinbarungen“, „Partizipation im Ganztag“ oder auch „Räume und Flächen“. Denn natürlich stellt die Bereitstellung zusätzlicher räumlicher Kapazitäten die Kommunen vor Herausforderungen. Das gilt insbesondere in den Ballungsräumen. Dabei geht es jedoch nicht immer darum, einfach mehr Räume zu bauen. Das ist vielerorts aufgrund der engen Bebauung schlichtweg auch nicht möglich. Hier wird es vielmehr darum gehen, die vorhandenen Räume flexibel und funktional zu nutzen. Viele Kommunen haben sehr frühzeitig auf die angekündigte Einführung des Rechtsanspruchs reagiert, haben Bedarfe neu erhoben und den Ausbau vorangetrieben. So zeigen schon heute zahlreiche Schulen, dass Ganztag auch mit begrenztem Platzangebot gelingen kann. Gerne können wir hierzu positive Beispiele in unserem Bildungsportal einstellen, die für andere Kommunen als Impuls und Orientierung dienen können. Darüber hinaus trägt das Infrastrukturprogramm zum Ganztagsausbau entscheidend dazu bei, neue Plätze zu schaffen und bestehende Angebote zu verbessern, zum Beispiel durch den Bau von Mensen oder die Gestaltung ansprechender Außenanlagen. Für den Ausbau der Ganztagsinfrastruktur stehen insgesamt 892 Millionen Euro aus Mitteln vom Bund, Land und Kommunen bereit. Alle diese Mittel sind gebunden. Daher wissen wir, dass durch diese Mittel in Nordrhein-Westfalen noch mal 94.500 Ganztagsplätze hinzukommen werden. Landtag (Zuruf von der FDP: Wo denn?) Die Bundesregierung hat zudem die Verlängerung der Fristen für die Verausgabung der Mittel um zwei Jahre angestoßen. Das verschafft den Kommunen bei der Umsetzung der beantragten Maßnahmen mehr Zeit. Zusätzliche Spielräume entstehen durch den NRW-Plan mit dem klaren Schwerpunkt im Bereich „Bildung und Betreuung“. 5 Milliarden Euro davon sollen für Kitas, Schulen und Ganztag verwendet werden. Meine Damen und Herren, in Nordrhein-Westfalen sind wir auf den Rechtsanspruch vorbereitet – finanziell, organisatorisch und mit klarem Fokus. Wir arbeiten daran, den Herausforderungen Schritt für Schritt weiter zu begegnen und Maßnahmen umzusetzen. Insofern wechseln wir nicht schon jetzt in den Wahlkampfmodus, sondern arbeiten konsequent weiter. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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