Christof Rasche
Herr Minister. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Herr Abgeordneter, erst einmal möchte ich eine Korrektur vornehmen. Das war wohl ein akustisches Missverständnis zwischen uns hier. Seitens der Staatskanzlei wurden nicht 3.500 Datensätze, sondern 1.500 Datensätze vorgelegt. Für das Protokoll: Das bitte ich zu entschuldigen. Zweitens mit Blick auf die Vollständigkeitserklärung: Es besteht natürlich die Absicht, auch in diesem PUA dies entsprechend vorzunehmen – so, wie es in allen anderen PUAs bisher praktiziert worden ist –, aber eben dann, wenn sie auch abgegeben werden kann. Ich bitte diesbezüglich um Verständnis. Wenn man einen Untersuchungsauftrag einsetzt, der anders als bisherige Untersuchungsaufträge einen sehr, sehr umfassenden Katalog an Fragestellungen umfasst, dann führt das dazu, dass in den Ressorts deutlich mehr Aktenbestände eingegeben werden, als möglicherweise von diesem PUA betroffen sind. Das führt wiederum dazu, dass die Aufbereitung länger dauert. Es hat einen Grund, dass wir als Landesregierung und auch als Staatskanzlei in den Ausschüssen immer dafür werben, die Untersuchungsaufträge so genau wie möglich zu formulieren: damit man irgendwann auch die Vorlage der Akten leisten kann. 28.01.2026 Dass das in diesem PUA bisher noch nicht der Fall war, ist mit Blick auf die Beschaffenheit des Untersuchungsauftrags aus meiner Sicht nicht überraschend. Es ist aber völlig klar, dass in dem Moment, in dem die Akten vollständig vorgelegt sind, eine solche Vollständigkeitserklärung auch abgegeben werden kann.
