Herbert Reul
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Schönen guten Tag! Ich habe schon bei der ersten Lesung hier im Hohen Haus gesagt, dass wir jetzt das machen, was quasi vor jeder Landtagswahl stattfindet, nämlich das Landeswahlgesetz zu überprüfen. Das heißt, Änderungen im Bundeswahlrecht, Erfahrungen aus der Praxis, aktuelle Rechtsprechung, alles das anzuschauen und zu überlegen, was jetzt geändert werden muss, weil die Lage sich geändert hat. In diesem Fall kommt noch hinzu, dass der Gesetzgeber das Wahlalter für die Landtagswahl angepasst hat. Was ändert sich jetzt also? Erstens: das Wahlalter. Wie ich gerade gesagt habe, wurde es von 18 Jahren auf 16 Jahre heruntergesetzt. Die entsprechende Verfassungsänderung haben wir realisiert. Also muss das logischerweise auch im Landeswahlgesetz umgesetzt werden. Herr Wagner, ob die jungen Leute Patrioten sind oder nicht, ist die eine Frage. Ich bin auch froh, wenn sie Patrioten sind. Aber ich wünsche mir umgekehrt, dass sie nicht rechtsradikal wählen. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Das ist für mich ein Unterschied. Diesen Unterschied wollte ich gerne noch mal benannt haben. Zweitens: die Wahlkreiseinteilung. Die absolute Obergrenze für die Abweichung von der durchschnittlichen Wahlberechtigtenzahl wird heraufgesetzt – das stimmt –, und zwar von 20 % auf 25 %. Übrigens kann man nicht von „ehemalig“ sprechen, weil wir das auch schon bei der Kommunalwahl gemacht haben. Es hat nämlich einen Grund. Wir wollen mehr Stabilität bei den Wahlkreiszuschnitten erreichen. Deshalb wird beispielsweise das Anliegen der kommunalen Spitzenverbände ausdrücklich unterstützt. Das ist auch ein interessantes Zeichen. Die kommunalen Spitzenverbände machen das ja nicht aus Jux und Dollerei. Ansonsten wurde hier nichts verändert. Dafür bin ich auch sehr dankbar und halte das für klug. Denn die Abweichungswerte liegen nur in acht unserer 128 Wahlkreise zum Stichtag 31.12.2024 über 15 % und in keinem Fall bei mehr als 20 %. Sofern für diese wenigen Fälle danach gefragt wird, ob da nicht doch eine Neueinteilung notwendig sein könnte: Nein, in allen acht Fällen gibt es gute Gründe, auch verfassungsrechtliche Gründe, darauf zu verzichten. Stichwort ist vor allen Dingen „Wahlkreiskontinuität“; sprich: nicht andauernd an den bekannten und etablierten Wahlkreisen herumdoktern, wenn es nicht nötig ist. Das ist nämlich auch eine 28.01.2026 wichtige Sache. Sechs dieser acht Wahlkreise sind sogar erst für die Landtagswahl 2022 geändert worden. Insofern sollte man sie nicht schon wieder ändern und anpassen. Das ist auch eine vertrauensbildende Maßnahme. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Im Übrigen: Auch nach der Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre und der Tatsache, dass damit mehr junge Menschen wahlberechtigt sind, ändert sich daran nichts. Drittens: der Vorlauf. Wir sorgen dafür, dass die Kommunen bei der Wahlorganisation etwas mehr Zeit haben, indem wir den Stichtag für die Einreichung von Wahlvorschlägen vom 59. auf den 69. Tag vor der Wahl vorverlegen. Auch das war eine Forderung der kommunalen Spitzenverbände. Dies ist eine praktische Hilfe. Damit können Stimmzettel früher gedruckt werden, und es bleibt mehr Zeit für die Wahlorganisationen. Das ist wichtig in einer Zeit, in der sich immer mehr Menschen für die Briefwahl entscheiden. Viertens: Unterstützungsunterschriften. Wer mit einer neuen Partei, einer neuen Initiative oder als Einzelbewerber zur Wahl antreten will, muss im Vorfeld beweisen, dass er dafür Unterstützer hat. Es macht keinen Sinn, einen riesigen Wirbel zu veranstalten, und am Ende hat ein Bewerber gar keine Chance, in das Parlament zu kommen. Diesbezüglich gelten zukünftig für die Landtagswahl die gleichen Regeln wie beim Bund. Wir haben also keine neue Erfindung gemacht, sondern für Vergleichbarkeit gesorgt. Das heißt: Für Kreiswahlvorschläge von neuen Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern braucht man zukünftig 200 statt bisher 100 Unterstützungsunterschriften. Für Landeslisten neuer Parteien sind es zukünftig 2.000 statt bisher 1.000. Das soll eine Eingrenzung von Demokratie sein? Mein Gott, auf welchem Stern leben Sie? (Markus Wagner [AfD]: Sie haben noch nie Unterschriften gesammelt, oder? – Sven Wer- ner Tritschler [AfD]: Haben Sie schon mal Unterschriften gesammelt?) Das ist wirklich Quark. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Sie haben gut reden! Schreiben Sie es doch auch der CDU und allen anderen vor!) Ich glaube, dass es eine zumutbare, vernünftige und kluge Veränderung ist, (Sven Werner Tritschler [AfD]: Haben Sie es schon mal gemacht, ist die Frage!) um mehr Stabilität hinzubekommen. (Beifall von der CDU) Landtag Wenn Sie im Übrigen sagen, dass wäre ein großes Drama, dann schauen Sie sich einmal andere Bundesländer an. Einige haben ganz andere Schwellenwerte. Wir sind also wirklich gut ausgestattet. Und fünftens: Über die Geschlechterparität wurde schon gesprochen. Wir fordern die Parteien durch diese Appellklausel auf, die Geschlechterparität in Zukunft anzustreben. Das ist ein Appell – das stimmt. Es ist nur ein Appell – das stimmt auch, aber es ist mehr als nichts, und es ist ein wichtiger weiterer Schritt. Ich finde – das wurde eben schon sehr klug erklärt –: Wir haben eine Aufgabe bzw. einen Auftrag, der erfüllt werden muss. Da sind wir alle noch nicht gut genug. Die Kandidatenaufstellung für die nächste Landeswahl kann ab dem 1. März also beginnen. Wenn dieses Gesetz heute verabschiedet wird, ist der Weg absolut rechtzeitig frei, um mit Vorbereitungen loszulegen. Ich bedanke mich dafür, dass wir im Parlament so konstruktiv beraten haben, uns so schnell geeinigt haben und damit den Kommunen und den Parteien die Möglichkeit geben, das alles rechtzeitig klug vorzubereiten. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)
