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Dorothee Feller

28.01.2026 Sitzungen 18/115

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Was im vorliegenden Antrag als Förderung verkauft wird, ist in Wahrheit Ausgrenzung, und Ausgrenzung führt nicht zu einer besseren Integration, sondern zu weniger Teilhabe. Denn schulische Integration heißt nicht nur, eine Sprache zu beherrschen. Schulische Integration bedeutet, Teil einer Gesellschaft zu sein. Schon jetzt werden neu zugewanderte Kinder und Jugendliche intensiv gefördert, mit dem Ziel, die Bildungssprache Deutsch zu erlernen. In welcher Form diese Förderung stattfindet, richtet sich unter anderem nach dem Alter der Kinder, den Vorkenntnissen, die sie mitbringen, und dem Konzept der Schule. Dabei haben die Schulen verschiedene Möglichkeiten, um den Kindern und Jugendlichen die deutsche Sprache zu vermitteln. Option 1: Die zugewanderten Kinder und Jugendlichen nehmen vollständig am Unterricht einer Regelklasse teil. Diese Möglichkeit wird besonders von den Grundschulen genutzt. Denn hier lernen alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam das Lesen und Schreiben. Option 2: Die neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen erhalten die Deutschförderung in einer eigenen Lerngruppe und besuchen in der übrigen Zeit den Unterricht einer Regelklasse. In beiden Modellen können die Kinder und Jugendlichen als Teil einer Klassengemeinschaft die neue Sprache täglich im direkten Austausch mit ihren Mitschülerinnen und Mitschülern erleben und ausprobieren. Das fördert neben dem Wortschatz und der Grammatik auch das Sprachgefühl, die Aussprache und die sprachliche Sicherheit. Gleichzeitig erleben sie Zugehörigkeit, Freundschaft und Anerkennung. Nicht nur zugewanderte Schülerinnen und Schüler profitieren von dem Austausch. Der gemeinsame Unterricht vermittelt soziale Kompetenzen, Toleranz und gegenseitigen Respekt, also Fähigkeiten, die für die Zukunft aller jungen Menschen und für das Zusammenleben in einer pluralen Gesellschaft unverzichtbar sind. Option 3: Die neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen besuchen ausschließlich eine eigene Lerngruppe. Das ist tendenziell häufiger bei älteren Schülerinnen und Schülern der Fall. Auch hier stellen Kontakte zu Mitschülerinnen und Mitschülern beispielsweise bei schulischen Veranstaltungen, Ausflügen, Patenschaften oder Schulfesten die soziale Integration in die Schulgemeinschaft sicher. 28.01.2026 Sollte die Deutschförderung aufgrund von räumlichen Engpässen außerhalb des Schulgebäudes stattfinden, ist es Voraussetzung, dass regelmäßige Begegnungen mit den anderen Schülerinnen und Schülern der Schule durch ein pädagogisches Konzept gewährleistet werden. Erst wenn die Kinder und Jugendlichen hinreichende Kenntnisse auf dem Sprachniveau B1 haben, werden sie einem Bildungsgang zugeordnet, der zu ihren Fähigkeiten passt. Sie sehen, dass gezielte Deutschförderung von zugewanderten Kindern und Jugendlichen bereits fester Bestandteil unseres Bildungssystems ist. Dabei denken wir – ganz im Gegensatz zum vorliegenden Antrag – sehr bewusst die sprachliche Förderung und die Integration der zugewanderten Kinder in die Schulgemeinschaft zusammen. Vor diesem Hintergrund ist auch der Verweis auf die ABC-Klassen verfehlt. Denn die ABC-Klassen haben das Ziel, beim Schulstart für alle Kinder möglichst vergleichbare Voraussetzungen zu schaffen. Das gilt ausdrücklich für alle Kinder, unabhängig von ihrer Herkunft. Denn Defizite bei den Vorläuferkompetenzen sind kein migrationsspezifisches Problem. Vielmehr gibt es auch viele Kinder, die in deutschsprachigen Familien aufwachsen und trotzdem nicht die erforderlichen Vorläuferkompetenzen mitbringen, die sie für einen erfolgreichen Schulstart benötigen. Demgegenüber steht bei der Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen verschiedener Altersstufen neben der Sprachförderung auch die soziale Komponente der Eingliederung in die Schulgemeinschaft im Vordergrund. Diese beiden Elemente werden in unserem Schulsystem Nordrhein-Westfalen auch weiterhin eine wichtige Einheit bilden. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU)

Protokoll ↗