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Rainer Schmeltzer

28.01.2026 Sitzungen 18/115

Vielen Dank, Herr Minister Krischer. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/17453 an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie – federführend –, an den Landtag Verkehrsausschuss, an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung sowie an den Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu 14 Zehntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/17127 erste Lesung Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Minister Krischer das Wort. (Vizepräsidentin Berivan Aymaz übernimmt den Vorsitz.) Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute legt Ihnen die Landesregierung den Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen vor. Kern des Entwurfs ist die gesetzestechnische Rahmensetzung für eine große Strukturreform im Schienenpersonennahverkehr – kurz: SPNV – in Nordrhein-Westfalen. Die Organisationsstrukturen im SPNV in Nordrhein-Westfalen sind historisch gewachsen und stehen im Zusammenhang mit der seinerzeitigen Bildung und Fortentwicklung der Gemeinschaftstarife im ÖPNV. Inzwischen haben sich die Rahmenbedingungen für die Erstellung eines modernen und leistungsfähigen SPNV-Angebots weiter signifikant verändert. Das gilt zum Beispiel für die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen, es gilt für Fortschritte in der Digitalisierung, es gilt für den Fachkräftemangel, und es gilt auch für die Verkehrswende. Diese Veränderungen erfordern ein einheitliches und aufeinander abgestimmtes Vorgehen, effiziente Strukturen, hohe Flexibilität und Reaktionsfähigkeit. In den vorhandenen Strukturen ist dies nur bedingt möglich. Die zahlreichen Akteure – drei SPNV-Aufgabenträgerorganisationen, neun Träger- und Mitgliedszweckverbände – machen die Organisation 28.01.2026 des SPNV sehr komplex und unflexibel. Damit verbunden ist eine Reihe von Herausforderungen, deren Lösungen die Straffung der Entscheidungsprozesse und organisatorische Bündelung erfordern. Die nun vorgesehene Organisationsreform des SPNV sieht als wichtigstes Element die Gründung einer landesweiten Anstalt öffentlichen Rechts durch die drei Zweckverbände sowie eine klare Aufgabenverteilung auf allen Ebenen vor – landesweit, regional und lokal. Dadurch können Effizienzgewinne sowohl im Hinblick auf die Kosten als auch auf die einheitliche Organisation des SPNV erzielt werden. Durch den Abbau von Doppelstrukturen und die Realisierung von Synergiepotenzialen im Bereich der Schaffung von Fahrzeugen und Verkehrsleistungen können mittel- bis langfristig finanzielle Mittel eingespart werden, die wiederum für das SPNV-Leistungsangebot selbst verwendet werden können. Zusätzlich können knappe Personalressourcen in einer Organisation gebündelt und effizienter eingesetzt werden, um dem zunehmenden Fachkräftemangel zu begegnen. Schlanke Abstimmungswege erhöhen die Reaktionsgeschwindigkeiten des Systems. Zu dem Gesetzentwurf haben wir im Herbst eine umfangreiche Verbändeanhörung durchgeführt. Die Zeit bis zur Einbringung haben wir genutzt, um mögliche Anpassungen am Gesetzentwurf intensiv mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Zweckverbänden zu diskutieren. Diese Beratungen stimmen mich positiv. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich den kommunalen Spitzenverbänden und den Zweckverbänden danken, die sich konstruktiv in diesen Prozess eingebracht haben, obwohl es nicht leicht ist, über solche Strukturen, die viele Bereiche betreffen, zu diskutieren. Die Organisationsreform mit landesweit nur einem SPNV-Aufgabenträger, mit schlanken Entscheidungsstrukturen in kommunaler Trägerschaft und mit kommunalen Gestaltungsspielräumen ist unserer Auffassung nach die Lösung der Wahl. Die kommunale Selbstverwaltungsgarantie wird durch die Anpassungen des Entwurfs nicht verletzt. VRR, NWL und go.Rheinland sind die Träger von Schiene.NRW. Sie werden darüber hinaus auch zukünftig wichtige Kümmerer im ÖPNV und im SPNV sein. Sie sollen zum Beispiel weiterhin auf die Bildung und Fortentwicklung der Gemeinschaftstarife hinwirken. Das ist ein ganz wichtiges Zukunftsthema. Um ein aktuelles Thema zu erwähnen: Die gerade beschlossene Zusammenführung des VRS- und des AVV-Tarifs zu einem einheitlichen Rheinlandtarif ist ein gutes Beispiel für die erfolgreiche Arbeit in den Regionen, die inzwischen begonnen wird. Landtag Die Landesregierung ist der Meinung, dass dieses Gesetz ein wichtiges Element ist, um den ÖPNV in Nordrhein-Westfalen fit für die Zukunft zu machen. Ich weiß, es ist ein Thema, das sehr komplexe Zusammenhänge und schwierige Fragestellungen umfasst. Ich freue mich auf die Beratungen hier im Hohen Hause in den Ausschüssen zu diesem aus unserer Sicht sehr wichtigen Gesetzentwurf. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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