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Klaus Voussem

CDU 28.01.2026 Sitzungen 18/115

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerechtigkeit ist nicht das Ergebnis guter Absichten, sondern funktionierender Regeln. Dieser Gedanke findet sich bei Aristoteles ebenso wie in der modernen Rechtsstaatstheorie und ist ein guter Maßstab für die heutige Debatte über die Erbschaftsteuer. Der Antrag der SPD trägt den Titel „Erbschaftsteuer jetzt erst gerecht“, direkt aus der Wortkonditorei Ott. Schauen wir mal, was daraus wird. Das klingt entschlossen. Die Frage ist nur: Wird hier tatsächlich ein gerechtes, rechtssicheres und vollziehbares Steuersystem entworfen oder vor allem nur ein politisches Etikett verteilt? Zunächst eines vorweg: Ja, die Erbschafssteuer hat legitime Zwecke. Sie soll Einnahmen sichern, sie soll faire Startchancen ermöglichen, und sie kann dazu beitragen, übermäßige Vermögensverfestigungen zu begrenzen, ausdrücklich ohne Ergebnisgleichheit zu erzwingen. Darüber besteht bei uns auch gar kein Dissens. Aber genau dort, wo Steuerpolitik ernsthaft wird, also bei Bemessungsgrundlagen, Bewertungen, Freibeträgen, Stundungsregelungen, Übergängen oder Missbrauchsschutz, bleibt der Antrag der SPD bemerkenswert vage. Der sogenannte Lebensfreibetrag ist dafür ein gutes Beispiel: 1 Million Euro insgesamt, davon 900.000 Euro innerhalb der Familie und 100.000 Euro für eine andere Person. Das klingt auf den ersten Blick (Christian Dahm [SPD]: Gut!) einfach und griffig. Bei näherer Betrachtung wirft es jedoch sofort zentrale Fragen auf, liebe Kolleginnen und Kollegen: Was ist der maßgebliche Familienbegriff? Wie erfolgt die Zurechnung bei mehreren Erwerbsvorgängen? Wie werden Stichtage, Übergänge und Umgehungstatbestände geregelt? Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, genau hier entsteht in der Praxis nicht weniger, sondern mehr Bürokratie, mehr Streit, mehr Ungleichbehandlung. (Stefan Zimkeit [SPD]: Noch mehr als jetzt kann gar nicht gehen!) Ein Steuersystem wird dadurch nicht gerechter, dass man Zahlen plakatiert, sondern dadurch, dass man es klar, handhabbar und rechtssicher macht. Besonders sensibel ist, wie immer, das Betriebsvermögen. Wer hier pauschal Privilegien wegschneiden will, riskiert Liquiditätsschocks, Notverkäufe und am Ende Arbeitsplätze. Betriebsvermögen ist kein Sparbuch, es ist gebundenes Kapital, es folgt Investitionszyklen, es dient der Eigenkapitalstärkung und der Krisenfestigkeit von Unternehmen. Der SPD-Antrag spricht zwar von einem Unternehmensfreibetrag und 28.01.2026 von großzügigeren Stundungsregelungen, aber auch hier gilt: Überschriften ersetzen keine Regeln. (Beifall von der CDU) Ohne klare Kriterien bleibt offen, ob Arbeitsplätze tatsächlich geschützt werden oder ob am Ende Substanz besteuert wird, die gar nicht liquide verfügbar ist. Hinzu kommt die verfassungsrechtliche Dimension. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2014 klargestellt, dass Verschonungsregelungen zielgenau, verhältnismäßig und folgerichtig ausgestaltet sein müssen. Ein weiteres Verfahren ist anhängig. Wer in dieser Lage auf Zuruf umbaut, erhöht nicht die Gerechtigkeit, sondern das Risiko des nächsten verfassungsrechtlichen Scheiterns. Die SPD argumentiert gerne mit dem Gegensatz „Superreiche gegen den Rest“. Das mag kommunikativ wirksam sein. Für ein Steuersystem, das zugleich gerecht, wachstumsverträglich und vollziehbar sein soll, ist das jedoch viel zu grob. Erbschaftsteuer ist Bundesrecht. Ein Landesantrag ohne präzisen, bundesratsfähigen Umsetzungspfad ist politisch bequem, aber sachlich dünn. Wer Verantwortung übernehmen will, muss sagen, welche Normen geändert werden, welche Bewertungsregeln gelten, wie gestundet wird, wie Missbrauch verhindert wird, ohne neue Bürokratiemonster zu schaffen. Für uns als CDU ist Gerechtigkeit keine Neiddebatte. Gerechtigkeit heißt Startchancen, Leistungsordnung und eine offene Wettbewerbswirtschaft, die nicht durch symbolische Steuerpolitik beschädigt wird. Der Staat braucht Einnahmen, aber nicht um jeden Preis, nicht um den Preis real wirtschaftlicher Schäden. Der SPD-Antrag verteilt das Etikett „gerecht“, er lässt aber zu viele Leerstellen und beinhaltet kein belastbares Vollzugskonzept, keine verfassungsfeste Ausgestaltung, keine verlässliche Absicherung von Unternehmensnachfolgen. Oder um es zugespitzt zu sagen: Empörung ersetzt kein Steuerrecht. (Beifall von der CDU und der FDP) Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, lehnen wir Ihren Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU)

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