Hendrik Schmitz
Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Organisierte Kriminalität hat kein politisches Programm; sie hat ein Geschäftsmodell, und das heißt Profit. Nicht Ideologie treibt diese Täter an, nicht kleine Delikte, sondern der systematische Gewinn eben durch Kriminalität. Genau deshalb ist die entscheidende Frage nicht allein, wie hoch die Haftstrafe ist, sondern: Bleibt das Landtag Geld bei den Gangstern, oder holt es sich der Rechtsstaat zurück? Was erleben Bürgerinnen und Bürger heute zum Teil? Ein Strafzettel liegt nach wenigen Tagen im Briefkasten, aber es gibt eben auch den Täter, der Millionen durch seine Taten angehäuft hat und nach seiner Haftstrafe wieder in seiner Luxuskarosse in den illegalen Wohlstand zurückfährt. Das erzeugt Frust, und es beschädigt Vertrauen, denn solange Täter ihr Vermögen behalten, entsteht der Eindruck: Kriminalität lohnt sich. Wer einmal gesehen hat, wie Organisierte Kriminalität arbeitet, weiß: Diese Netzwerke sind hochprofessionell. Sie nutzen Strohmänner, Firmengeflechte, Scheindarlehen, Offshorekonstruktionen und Bargeldströme, die im Nichts verschwinden. Bei Organisierter Kriminalität ist Geld eben kein Beifang: Geld ist der eigentliche Zweck. Deshalb gilt: Wer den Geldhahn zudreht, nimmt diesem Netzwerk die Macht. In Nordrhein-Westfalen haben wir genau das verstanden. Wir haben der Organisierten Kriminalität den Kampf angesagt mit einer starken Polizei und mit dem Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität. Wir haben Strukturen geschaffen. Wir haben Zuständigkeiten gebündelt. Wir haben Schlagkraft aufgebaut. Unsere Ermittlerinnen und Ermittler sagen uns aber auch klar: Die Vermögenswerte sind da, der Lebensstil ist offenkundig nicht erklärbar, doch der schwierige Nachweis jeder einzelnen Vortat ist oft wie ein Schutzschild der Täter der Organisierten Kriminalität. Das Ergebnis ist dann bitter: Der Staat sieht das Unrecht, er kann aber nicht zugreifen. Das ist nicht nur frustrierend für die Behörden, das untergräbt die Akzeptanz unseres Rechtsstaates insgesamt. Die Menschen fragen sich zu Recht: Warum kann der Staat bei Offensichtlichem nicht handeln? Warum bleibt der Eindruck, dass sich Kriminalität am Ende doch rechnet? Deshalb sage ich ganz klar: Eine wirksame Vermögensabschöpfung ist kein Nice-to-have, sondern sie ist Kern moderner Kriminalitätsbekämpfung. Genau deshalb brauchen wir eine grundrechtskonforme Beweislastumkehr bei Vermögen unklarer Herkunft. Es darf nicht sein, dass jemand in Saus und Braus lebt, aber nicht erklären muss, woher dieses Geld stammt. Wichtig ist mir dabei, und das sage ich ausdrücklich: Es geht hier nicht um eine Vorverurteilung, und es geht hier nicht um eine Umkehr des Schuldprinzips. Wer ehrlich wirtschaftet, hat nichts zu befürchten. Probleme bekommt nur derjenige, der illegales Vermögen bewusst verschleiert. In solchen Fällen muss der Staat konsequent handeln können, mit klaren Schwellen, verhältnismäßig und selbstverständlich richterlich kontrolliert. 28.01.2026 Ich weiß, Kritiker werden sagen, dass die Beweislastumkehr so nicht geht. Ich sage: Doch, sie geht; sie ist verfassungskonform möglich. Wir verurteilen hier keine Menschen ohne Straftat, nein, wir entziehen der Organisierten Kriminalität ihre finanzielle Grundlage. Weil die zentralen Regelungen im Bundesrecht liegen, handeln wir aus Nordrhein-Westfalen heraus. Mit ihrer Bundesratsinitiative setzen CDU und Grüne gemeinsam ein Zeichen, dass NRW vorangeht, damit der Rechtsstaat eben nicht hinterherläuft. Unser Rechtsstaat lebt von einem Versprechen: Wer sich an Regeln hält, wird geschützt, wer sie bricht, wird nicht belohnt. Unsere Botschaft an die Organisierte Kriminalität ist klar: Ihr könnt euch nicht länger verstecken. Euer Geld ist nicht sicher. Der Staat holt es sich zurück. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu diesem Antrag. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
