landtag.nrw.de ↗

André Kuper

28.01.2026 Sitzungen 18/115

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie alle herzlich willkommen zu unserer heutigen, 115. Sitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen. Mein Gruß gilt auch den Gästen auf der Besuchertribüne, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien sowie den Zuschauerinnen und Zuschauern an den Bildschirmen. Für die heutige Sitzung haben sich 14 Abgeordnete entschuldigt; die Namen werden in das Protokoll aufgenommen. Vor Eintritt in die Tagesordnung: Herr Ministerpräsident Hendrik Wüst hat mir mit Schreiben vom 27. Januar mitgeteilt, dass er gemäß Art. 52 Abs. 3 Satz 1 der Landesverfassung Frau Abgeordnete Verena Schäffer in Nachfolge für Frau Staatsministerin a. D. Josefine Paul zur Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration ernannt hat. Er hat darum gebeten, die Vereidigung der neuen Ministerin gemäß Art. 53 der Landesverfassung vorzunehmen. Nach Art. 53 unserer Landesverfassung leisten die Mitglieder der Landesregierung bei ihrem Amtsantritt vor dem Landtag den in dieser Vorschrift formulierten Amtseid. Zu diesem Zweck bitte ich nun Frau Ministerin Schäffer und den Ministerpräsidenten, in die Mitte des Plenarsaals zu kommen, um dort den Amtseid zu leisten. Alle übrigen Anwesenden bitte ich, soweit es ihnen möglich ist, sich von ihren Plätzen zu erheben. (Präsident André Kuper, Hendrik Wüst, Minis- terpräsident, und Verena Schäffer, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, begeben sich in die Mitte des Plenarsaals. – Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.) Sehr geehrte Frau Ministerin, der gemäß Art. 53 der Landesverfassung zu leistende Amtseid lautet: „Ich schwöre, daß ich meine ganze Kraft dem Wohle des Landes Nordrhein-Westfalen widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können unparteiisch verwalten, Verfassung und Gesetz wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“ Gemäß Art. 53 Satz 3 der Landesverfassung kann der Eid auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. Sehr geehrte Frau Ministerin, heben Sie nun bitte die Schwurhand und leisten den in der Landesverfassung vorgesehenen Amtseid, indem Sie die Worte 28.01.2026 „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe“ sprechen. Sollten Sie den Eid ohne religiöse Beteuerung leisten wollen, sprechen Sie bitte nur die Worte „Ich schwöre es“. Verena Schäffer, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Ich schwöre es. So wahr mir Gott helfe.

Alle Reden von André Kuper Protokoll ↗