Dr. Benjamin Limbach
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der FDP sorgt sich um die Justiz unseres Landes. Ich glaube gerne, dass die Sorge von gutem Willen getragen ist, aber gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht. In dem vorliegenden Antrag wird vieles vermengt und noch mehr durcheinander-28.01.2026 gebracht. Er hält schon einem einfachen Faktencheck nicht stand. Stichwort „Referendarausbildung“: Unrichtig ist die Behauptung, dass die wegen der schlechten Wirtschaftslage notwendig gewordene moderate Kürzung bei den Ausbildungsplätzen die Personalsituation der nordrhein-westfälischen Justiz verschärft habe. Unsere Stellenbesetzung im Bereich von Juristinnen und Juristen ist hervorragend. Die Landesregierung hat ihr Versprechen gehalten, die Kürzungen so schnell wie möglich wieder rückgängig zu machen. Das zeigt: Auf die nordrhein-westfälische Justiz ist Verlass. Stichwort „Personal- und Nachwuchsgewinnung“: Wir ruhen uns nicht darauf aus, dass unsere Justiz attraktiv ist und wir in vielen Bereichen die vorhandenen Stellen zu quasi 100 % besetzt haben. Vielmehr hat die Landesregierung in den Jahren 2018 bis 2026 insgesamt über 3.600 neue Planstellen und Stellen geschaffen. Zuletzt haben wir mit dem aktuellen Haushalt 2026 auf die hohe Belastung im Bereich der Staatsanwaltschaften und der Verwaltungsgerichtsbarkeit reagiert und trotz der weiter angespannten Haushaltslage für den staatsanwaltschaftlichen Bereich insgesamt 96 neue Planstellen und Stellen und in der Verwaltungsgerichtsbarkeit 48 neue Planstellen und Stellen eingerichtet. Ich möchte mich bei den Abgeordneten der Regierungsfraktionen herzlich bedanken, die diesen Haushalt engagiert vorangetrieben und verabschiedet haben. Zudem habe ich gleich zu Beginn der Legislaturperiode entschieden, die Zahl der Ausbildungsplätze für Justizfachangestellte und die Zahl der Studienplätze im Rechtspflegerdienst massiv zu erhöhen. Das ermöglicht es uns, Ende dieses Jahres, wenn der erste dieser starken Jahrgänge die Hochschule der Justiz verlassen wird, mit dem Lückenschluss im Rechtspflegerdienst zu beginnen und uns auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels zukunftsfest aufzustellen. Anders als in dem Antrag suggeriert wird, ist die nordrhein-westfälische Justiz auch auf dem Feld der Digitalisierung ganz vorne. Zentrales Element ist die pünktlich zum 1. Januar 2026 flächendeckend eingeführte elektronische Akte, die einen medienbruchfreien elektronischen Rechtsverkehr ermöglicht, die Zahl digitaler Akten und elektronischer Nachrichten stark erhöht und Abläufe erheblich effizienter macht. Hierbei hat die nordrhein-westfälische Justiz Pionierarbeit geleistet, weshalb wir nicht nur den gesetzlichen Stichtag eingehalten haben, sondern die elektronische Akte zu diesem Stichtag – anders als in vielen anderen Bundesländern – flächendeckend in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften eingeführt haben. Darauf können wir stolz sein. Den Dank, den Landtag Frau Hanses formuliert hat, gebe ich gerne in die Justiz weiter. Lassen Sie es mich so zusammenfassen: Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen arbeitet mit ihren hochqualifizierten und über die Maßen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beständig daran, noch effektiver, noch digitaler, noch schneller zu werden. Denn wir haben eine wichtige Aufgabe zu erfüllen. Wir garantieren den Rechtsstaat. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
