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Christian Loose

AfD 28.01.2026 Sitzungen 18/115

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ist Ihnen schon einmal bei voller Fahrt ein Gegenstand ans Auto geprallt? Ist Ihnen schon einmal ein Tier ins Auto gelaufen? Oder kennen Sie das mulmige Gefühl, wenn der Verkehrsfunk warnt, irgendwo würden Steine von der Brücke auf Autos geworfen? Schwerste Unfälle sind regelmäßig die Folgen. Vor drei Wochen drohten Teile einer Windindustrieanlage auf die Autobahn A 44 zu fliegen. Was glauben Sie, was passiert, wenn so eine Spitze eines Windradmessers durch Ihr Autofenster fliegt? Wenn Ihr kleines Kind auf dem Beifahrersitz im Babysitz sitzt, können Sie dann noch beruhigt Auto fahren? (Matthias Kerkhoff [CDU]: Das ist doch neuro- tisch!) 28.01.2026 Die A 44 am Autobahnkreuz Jackerath wurde deshalb gesperrt, nicht wegen Schnee, nicht wegen eines Unfalls, sondern weil in einer Windindustrieanlage ein Rotorblatt gebrochen war. Trümmerteile, Gefahr im Anflug und plötzlich ist eine Autobahn dicht. In NRW stehen inzwischen fast 4.000 Windindustrieanlagen, viele davon in der Nähe von Autobahnen oder Bahnstrecken, viele nur wenige Hundert Meter von Wohnhäusern entfernt. Bei einer solchen Bedrohungszahl müssen wir bei Windindustrieanlagen endlich auch über die Sicherheit unserer Bürger und über die Schutzpflicht des Staates gegenüber seinen Bürgern reden. Wir nehmen genau das ernst, den Schutz von Leib und Leben, Verkehrssicherheit, den sicheren Betrieb in der Nähe von Bebauung, Straßen, Bahnstrecken und kritischer Infrastruktur. Die Nähe solcher Anlagen zu bewohnten Gebieten, Straßen und Ähnlichem erfordert eine besondere Risikobewertung. Häufig haben wir im Plenum über Infraschall, Mikroplastik, die Entwertung von Wohneigentum und die Verhässlichung unserer Kulturlandschaft durch Windindustrieanlagen gesprochen. Ja, das ist wichtig und muss endlich auch mit dem notwendigen Ernst betrachtet werden, aber abfliegende Teile, die mehrere Hundert, vielleicht sogar Tausend Meter weit katapultiert werden, sind noch einmal eine ganz andere Gefahr. Dabei reden wir über den Moment, in dem Teile vom Himmel regnen, über Eiswurf, Blattbruch, Brand oder den Abwurf von Fragmenten. Die schlichte Tatsache: Wenn so etwas neben einer Autobahn passiert, dann reicht schon die Gefahrenlage, um den Verkehr lahmzulegen. Die Konsequenzen treffen dann nicht die Betreiber oder Hersteller, nein, die Konsequenzen treffen die Bürger, Pendler, die Bahn, Speditionen, alle, die unterwegs sind, und natürlich auch die Rettungsdienste. Das mögliche Schadensausmaß ist enorm. So eine Windindustrieanlage sieht so behäbig aus, wenn sie sich dreht. Aber die Fliehkräfte an den Flügelspitzen sind gewaltig. Die Außenbereiche erreichen eine Geschwindigkeit von mehr als 300 Stundenkilometer. Ermüdungsbrüche, Blitzeinschläge – all das kann dazu führen, dass Teile abbrechen und direkt Hunderte Meter weit fliegen. Oder es bricht zunächst ein Flügelblatt komplett ab, zerschellt auf dem Boden, und Trümmerteile verteilen sich dann wie Schrapnelle von Granaten in die Umgebung. (Zuruf von Hendrik Schmitz [CDU]) Dann wollen Sie nicht als Spaziergänger, als Wanderer herumlaufen. Oder stellen Sie sich vor, Sie wohnen dort in der Gegend, und Ihr Kind spielt im Garten. Fahrlässig hat die Landesregierung die Abstände zur Wohnbebauung und von kritischer Infrastruktur sogar reduziert. Landtag (Matthias Kerkhoff [CDU]: Sie müssen nicht so ängstlich sein! Das ist nicht gut!) Nun stehen 250 m hohe Windindustrieanlagen nur 500 m von der nächsten Wohnbebauung entfernt und damit im Abwurfgebiet bei einem Unfall. Auch die Windlobby wollte wissen, wie weit die Teile fliegen. So hat der Bundesverband WindEnergie und die Windkraftfirma ENERCON Global eine Studie in Auftrag gegeben. Das Gutachten kam zum Ergebnis, dass man bei 170 m hohen Anlagen erst ab einem Abstand von 995 m sicher sein kann, von keinen herumfliegenden Teilen mehr getroffen zu werden. Das ist eine Studie der Windlobby – 995 m –, keine Studie der AfD. Inzwischen sind die Windindustrieanlagen aber nochmals deutlich höher. Die Landesregierung vernachlässigt den Schutz unserer Bevölkerung, wenn sie Windindustrieanlagen nur wenige Meter neben Autobahnen bauen lässt, wenn sie Windindustrieanlagen nur 500 m von Wohnhäusern entfernt bauen lässt. Wir als Landtag dürfen bei diesen Gefahren nicht mehr wegsehen. Wir müssen zur Gefahrenabwehr einen Mindestabstand von 1.000 m vorgeben – zu Wohn- und Gewerbebauten, zu Autobahnen und Bahnstrecken, zu kritischer Infrastruktur; zum Schutz unserer Bürger und für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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