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Christian Dahm

SPD 28.01.2026 Sitzungen 18/115

Eine lebendige Demokratie braucht Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich engagieren. Ehrenamtliches Engagement sichert die Beteiligung der Bevölkerung an den politischen Prozessen Landtag und Strukturen und stärkt so das Vertrauen in die staatlichen Institutionen. Wie wichtig Ehrenamt für unsere Gesellschaft ist, macht unter anderem die Stellungnahme des Landespräventionsrat bei dem Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen sichtbar. In der Stellungnahme wird darauf Bezug genommen, wie die Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern einen unverzichtbaren Beitrag in der Kriminalprävention leistet und so die Sicherheit der Bevölkerung stärkt. So vielfältig wie die Bevölkerung ist, so vielfältig ist auch das Ehrenamt. Das zeigt sich in den vielen Landesausschüssen und Beiräten, in denen sich Menschen aus der Zivilgesellschaft einbringen und ihr Knowhow teilen. Beispielhaft anzumerken seien hier der Tierschutzbeirat, der das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz in allen Fragen rund um Tierschutz berät und dessen Mitglieder von den Tierschutzverbänden über die Landwirtschaft bis zu den Tierärzten reicht, sowie der Beirat des Zentrums für ländliche Entwicklung, der Ideen und Konzepte für die Entwicklung des ländlichen Raums ausarbeitet und mit Vertreter/innen der betroffenen Verbände, wie unter anderem den kommunalen Spitzenverbänden und Landjugendverbände besetzt ist. Damit dieses für die Gesellschaft essenzielle Ehrenamt ausgeübt werden kann, bedarf es einer verdienten Würdigung und einem angemessenen Ausgleich für den zusätzlichen Aufwand, den Bürgerinnen und Bürger bereit sind auf sich zu nehmen, um einen gesellschaftlichen Mehrwert zu leisten. Dazu enthält der vorliegende Gesetzentwurf Änderungen und Dynamisierungen des Ausschussmitglieder-Entschädigungsgesetzes, die unter anderem auch durch die Neuregelung des Landesreisekostengesetzes im Dezember 2021 notwendig geworden sind. Dort wurden die Beiträge für die Fahr- und Flugkostenerstattung, sowie die Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung erhöht. Durch das Erste Gesetz zur Änderung des Landesreisekostengesetzes im Dezember 2024 wurde die Wegstreckenentschädigung erhöht. Die SPD-Fraktion begrüßt die vorgenommenen Änderungen und dankt den Bürgerinnen und Bürgern für ihr unerlässliches gesellschaftliches Engagement. Deshalb stimmen wir dem vorliegenden Gesetzesentwurf zu.

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