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Markus Wagner

AfD 28.01.2026 Sitzungen 18/115

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Keiner will Clankriminelle. Aber unter der CDU sind es in nur zwei Jahren 30 % mehr Landtag geworden. Hendrik Wüst, Herbert Reul und ihre grünen Freunde mussten das selbst zugeben; denn das eigene Landeskriminalamt hat es ihnen aufgeschrieben: 30 % mehr Verbrecher, 30 % mehr Opfer. Die Politik der alten Parteien hat die Entstehung der Clankriminalität zu verantworten. Und diese Clans machen Geld. Oft werden sie gleichzeitig Bürgergeld beziehen. CDU und Grüne wollen diesen Kriminellen nun aber nicht ans Bürgergeld oder sie endlich abschieben. Stattdessen wollen sie die sogenannte Vermögensabschöpfung ausweiten. Um was geht es dabei? Zu den größten Errungenschaften des abendländischen Europas gehört der freiheitliche Rechtsstaat. Ihn zu bewahren, auszubauen und zu verteidigen, gehört zu meinen Kernaufgaben. Eines der Grundprinzipien eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens ist die Unschuldsvermutung; sprich: dass jede Person, der eine Straftat vorgeworfen wird, so lange als unschuldig gilt, bis ihre Schuld rechtskräftig nachgewiesen ist. Dies ist das Erbe der europäischen Rechtsphilosophie und seit der Aufklärung fester Bestandteil eines jeden Rechtsstaats. Diese Unschuldsvermutung gilt natürlich erst recht, wenn keine oder noch keine Straftat vorliegt. Sie gilt deshalb auch für das Vermögen. Sie und ich, wir müssen dem Staat natürlich nicht beweisen, woher unser Geld im Portemonnaie, woher das Geld auf unserem Konto ist. Der Staat muss uns beweisen, wenn er denn meint, dass mit unserem Konto irgendetwas nicht stimmt, nicht wir ihm, dass wir ehrlich sind. Die Beweislast liegt also beim Staat. Nun hat man in gerade noch verfassungsmäßigen Grenzen ein Instrument geschaffen, welches die Unschuldsvermutung aushöhlt, indem es die Beweislast umkehrt. Staatsanwälte dürfen in bestimmten Grenzen entscheiden, ob sie glauben – also eben nicht bewiesen haben –, dass bestimmte Vermögenswerte aus Straftaten stammen, und sie konfiszieren. Ich verstehe natürlich, dass man das Geld der Kriminellen will. Aber das geht auch jetzt schon und wird nicht wirklich übermäßig von Erfolg gekrönt. Seit der ersten Ausweitung des Instruments der Vermögensabschöpfung im Jahr 2017 hat sich die Clankriminalität munter fortentwickelt. Und da finde ich den Antrag dann doch mehr als schwach. Warum? Es wird an keiner Stelle im Antrag beschrieben, wie eine neue gesetzliche Regelung überhaupt aussehen soll – kein Wort dazu, was Sie ins Gesetz schreiben wollen. Stattdessen ziehen Sie sich auf die Formulierung „einer grundrechtskonformen Beweislastumkehr beim Einziehen von Vermögen“ zurück. Was genau soll das sein? Entweder wissen Sie es selbst nicht, oder Sie wollen es uns nicht verraten. 28.01.2026 Allein dieser Umstand muss schon dazu führen, dass wir dem so nicht zustimmen können. Es ist klar: Für eine verfassungskonforme Abschöpfung krimineller Vermögen bin ich auch zu haben. Allerdings: Neben dem Problem, dass das rechtlich sehr, sehr schwierig sein dürfte, bringt es auch recht wenig. In nicht einmal 0,5 % der Clanverfahren wird es in NRW angewendet. Wir sehen das auch im internationalen Vergleich. Es wird selten eingesetzt und zieht nur einen sehr, sehr kleinen Teil des Vermögens ein. Es ist also kein Allheilmittel. Anstatt jetzt hier – noch dazu sehr vage – Schwerpunkte zu setzen, sollten wir lieber die wirklichen Ursachen bekämpfen als immer nur symbolisch die Symptome. Das heißt – in der Regierung werden wir als AfD sofort damit beginnen –: Erstens. Wir müssen unsere Grenzen schützen. Wir müssen wissen, wer kommt. Wir müssen abweisen, wer unbefugt und mit unlauterer Absicht kommt. Wir werden unser Land so schützen, wie jeder seine Wohnung schützt. Zweitens. Die Sozialämter und Jobcenter müssen angehalten werden, auch beim Bürgergeldbezug öfter, genauer und härter zu kontrollieren. Die Verbrecher fahren mit der S-Klasse oder einem Porsche zum Sozialamt. Das werden wir beenden. Drittens: Abschiebungen. Im KEEAS-Abschlussbericht heißt es auf Seite 22: „Deutliche generalpräventive und kriminalitätsbegrenzende Wirkungen gegenüber dieser Personengruppe dürften in erster Linie aufenthaltsbeendende Maßnahmen haben.“ Übrigens: Das sind drei von 25 Punkten, die wir in unserem Antrag zur Bekämpfung der Clankriminalität hier vorgelegt haben. Aufenthaltsbeendende Maßnahmen haben also kriminalitätsbegrenzende Wirkung. Das sagen Ihnen Ihre eigenen Experten. Aber Sie schlagen das arrogant in den Wind und handeln einfach nicht danach. Wir werden danach handeln. – Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD)

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